1832 / 285 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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burg, welche sich auf diese Weise zum Erstenmale begegneten,

“_ \chè’ Kirche gehandelt worden; unsere Kirchen-Ördnungen seyen

Belgien überführen, was für alle aufgeklärte und un- parteiische Gemüther längst keinem Zweifel mehr unter- werfen war, daß nämlih unser unglückliches Land von einer Partei ‘revolutionnirt wurde, welche sih zu ihrem eigenen Vor- theil und zum Nachtheil der Civiisation, der dentlichen Frei- heiten und aller Elemente des Wohlstandes der Leitung der ödf- fentlichen Angelegenheiten bemächtigt hat. Es muß ausgespro- «chen werden: wir haben eine mißgeborne Magistratur, und wie ließ sich dies auch anders von einem Ministerium erwarten, des- sen beschränkte und katholisch - revolutionnaire Ansichten nichts Großes und der Civilisation Günstiges ans Tageslicht fördern Eonnten. -Dieses Ministerium, das bereits die Ehre des Landes gefährdet, hat nun auch die Justiz verderbt, da die Magistratur befleckt ist. Und welch? ein Verbrechen, die Justiz zu verderben, welche das Band aller Fnteressen und aller gesellschaftlichen Ver- hältnisse ist !‘/

Zu dem (gestern mitgetheilten) Artikel des Memorial ‘be- merft das Journal d’Anvers: ¿Man sieht, daß die Mi- nister und die ministeriellen Journale den Kopf verloren: haben. Dié Belagerung der Citadelle unternehmen wollen, um als Preis für die größten Unglücksfälle eine Stellung zu erlangen, |. deren Besiß in militgirischer und kommerzieller Hinsicht nur von untecgeordnetem Jnteresse für uns ist! Diese Drößhung des Memoz ial will ¡um Glück nichts bedeuren. ‘/

Herr Ward, Legations-Secretair im Gefolge des Lord Dur-

ham, ist gestern Agend in Brüssel eingetroffen. Auch Herr Chs. von Brouckère befindec sich seit gestern wieder hier. Schweden und Norwegen.

Stockholm, 5. Okt. Ein Sctreißen aus Norrköping" vom 28. Sept. meldet Folgendes über die Feier -der Eröffnung des Gôta- Kanals, welcher die" Nord - und Ostsee mit einander ver- bindet: „JJ. MM. und JJ. KK. HH. hatten Sich m Mor- gen um 9 Uhr nach Sölfwitsborg, am östlichen Ende des Sees Asplonga, begeben, wo 2 Kanonièk-Schaluppen der Gotenburgi- schen Escadre lagen „und 300 Mann vom Kronebergischen Ne- gimente? welche an der Kanal-Arbeit Theil genommen, in Parade aufgestellt waren. Nach der Ankunft des Königs und der König!. Familie in dem zu diesem Zwecke errichteten Zelte, vor welchem ein Soldat, von jedem der 16 Regimenter, welche nach einander zur Kanal- Arbeit, angewandt worden, postirt war, hatte dexr Ge- neral Baron Sparre die Eßte, Sr. Majestät die Mitgtieder der Kanal-Direction N e 4 und in einer Anrede neuerdings die Größe und Wiehtigkeit des vollführten Werkes vorzustellen, wobei er auch des yerstorbenen Grafen Platen, der den- Plan zur® Ausfährung desselben angegeben und den Anfang mit Eifer betrieben U: feiertihst gedachte. Am Schlusse ersuchte er den König um huldreichen fêrneren , Beistand zur Belebung der Kanalfahrt. Jn Beantwortung dieser Rede geruheten Se. Majestät den bei der Kanal-Arbeit betheiligt gewe- senen, so wie den anwesenden Freunden des Grafen Platen, im Namen dex Nation feifrlichst zu danken. Nachdem die Trup- pen vorbei d-fidirt waren, seten -sih die Faßizeuge in Bewegung, um den Kanal hinaufzufahren. Als dieselben 8 Schleusen päs- sirc hatten, begab sich der König, gefolgt von dem diplomatischen Corps, melches zur Beiwohnung der Erdffnung des Kanals aus Stoeholm eingeladey war, zu Lande nach Söderkdping, woselbst Se. Majestät -von dem erneueten Freuderuf der“ Einwohner em- pfangen wurden. Es wärd hierauf die Fahrt nach "Mem fo:t- gesezt,. wo 4 Kanonenbôte, welche von Stokholm angelangt wa- ren, vor der lé6ten Schleuse lagen und den Kdönigl.- Salut ga- ben. Die beiden kleinen Escadres von Stockholm und Goten-

nachdem sie den neuen Kanal von der -Nordsee und Ostseë pas- sirt hatten, salutirten gegenseitig, und der Kanonendonner, unter- mischt von dem Lebehochrufe der unzähligen Menge von Zu- schauerxn, gab feierlihst Kunde. von deë Veveinigung beider Meere.‘ i

Gesterfi früh um 6-Uhr wurden hier zwei auf Pension befind- liche Offiziere, die ehemaligen- Majore Baron von Vegesack und Baron von Düben, als Hochverräther verhastet und noch an demselben“ Tage um 2 Uhr Nachmittags vor das Hofgericht von Swea geführt, wo man sie ins Verhör nahm. Dieses. dauert- auch heute noch fort.

“Deutschland.

Hannover, 7. Oft? Jn der Sibung der zweiten Kam- mer am 1sten d. M. wurden die Verhandlungen derselben Hm ersten Male Von Schnellschreibern aufgezeichnet. Jn dieser Siz- zung wurde die dritte Berathung über Kap. 1V. beendigt und dasselbe zum dritten Male angenommen. Ja der Sjib6ung, am Lten d. begann hierauf" die erste Berathung úber Kap. V., wel- ches „von den Verhältnissen der evangelischen und der rômisch- katholischen Kirche zum. Staate, von den Unterrichts - Anstalten, so wie von den zu wohlthätigen Zwecken bestimmten Fonds“/ handelt. Pastor Meyer erhob° sich zuerst, und sagte unter An- derem: Der Gegenstand des vorliegenden Kapitels sey“ von größ- tex Erheblichkeit, und verlange daher die wärmste Theil- nahme des Hauses. Er interessire eben sowohl alle Einwoh- ner des Staats, als insbesondere die Mitglieder des geist- lichen Stkändes, welhe denn auch mit großer Spannung den Beschluß der - Stände - Versammlung erwarteten. Bis- her sey, in legislativer Hinsicht, stiefväterlih gegen die evangeli-

Jahrhunderte alt und ein Neunzehntheil derselber antiquirt; daß gesezlihe Verbesserungen nothwendig, bezeugten viele in Flugblättern laut gewordene Stimmen. Die Konsistorien be- dürften der Reform zur kräftigen Ausübung der kirchlichen Ge- walt, auch wünsche er Synoden und Kirchen- Vorstände und bessere Verwaltung des Kirchen - Wesens. Schabrath Pr. Stúve: Die eigenthümlichen Verhältnisse des vorliegenden «Ge- genstandes erforderten auch besondere Bestimmungen. Jn an- dern Angelegenheiten des Staats seyen Regierung und Stände völlig kompetent; aber hier verhalte sih dies anders. Die Kirche sey in ihren innern Verhältnissen nicht in dem Maße dem Staate nntergeordnet, besonders nicht - die kätholische. Die evangelische wurde bisher wie eine Staats- Anstalt behan- delt „in der Person des Regenten war die Kirchengewalt ver- einigt. Kirche und Staat haben in verschiedenen Beziehungen andere Rechte sich gegenseitig angemaßt, als ihrer Natur nach | ihnen gebührten Dadurch würden bedeutende Veränderungen nöthig. Ungeachtet der Ueberschrift seyen in das Kapitel Säge der innern Angelegenheiten der Kirche aufgenommen worden ; man habe ausgesprochen, daß der Staat weder seine Rechte zu- rúcffordern, noch der Kirche die ihrigen restituiren wolle; ferner | habe man ein unbedingtes Recht der Gese6gebung in Anspruch

genommen, obgleich dasselbe bisher durch die Zustimmung der

Gemeinden bedingt gewesen. Andererseits sey mehr zugestanden,

indem man die Gemeinden ihre Vorsteher wählen lasse. 6. 10

bestimme fürs dis Kirchen- Diener die Bestätigung des Königs,

Aufhebung der geistlichen Gerichtöbarkeit gewesen ; der vorliegende

diche

verfolgen sollten, hemmten. ¿Gebet Gott, was Gottes, und dem Kaiser, was des ist.‘ Dr. Freudenthei(: nahme úber*°diescs wichtige Kapitel müsse man sich vor Allem Rechenschaft geben, was die Ftrche bEdeute. i zciliche Anstalt, als Zurehtruthe des Pöbels zu betrachten, das sey eine unwürdige Ansicht.

mit dem Jenseits verbinde, dem Leben und-dem Staate Beùeu- tung gebe, so veudiene sie die vorzüglichste Aufznerksamkeit. Durch ° das Interesse für dieselbe werde die Liebe zum Vaterlande, wer-

vertrage, und die Rechte derselben afficire, weil sonst die Katho-

tel, und dieses müsse gestrichen werden.

aber noch mehrere durch Gese# ihnen g ugesicherte Rechte. der Nicht-Erwähnung derselben könne auf deren Aufhebung ge-

„und ihre sonstigen Rechte. //

liegender Fassung einstimmig angenommen.

Sprache folgende Allerhöchste Ratification des am 7. Mai 1832

1142 was bisher nicht der Fall gewesen; §. 13" gebe den Gemeinden ausgedehntere Rechte rücksichtlich der Verwaltung kirchlicher An- gelegenheiten. Presbyterial- und Konsistorial - Verfassung seyen bestimmt, jedoch nur unter Ober-Aufsicht des Ministeriums. Die Kommission sey gegenw die Gemeinde - Theilnahme und für die

Entwurf habe dieses beibehalten, aber hinsichtlich der Gese6ge- bung einen Zusaß gemacht, und den Punkt wegen der Gerichtsbar- keit ins Dunkel gestellt; das in der Kommission gestrichene Recht der Bestätigung des Königs sey im jeßigen Entwurfe wieder

hervorgezogen. Jm Ganzen hätten die Ansichtèn der Komtaission bei der Regierung keinen Beifall gefunden, die ihren Einfluß | auf die Kirche zu behaupten suche; worúber gerade so laute Kla- gen sih erhoben, wie der vorhergehende Redner bemerkt habe. Dagegen seyen hinsichtlich der katholischen Kirche in der Kom- mission mehrere Milderungen des Regierungs-Cinflusses besiimmt und beibehasten worden. “Syndikus D». Lün El: Die all- gemeine Lauheit in der Religion, der Grundlage alles Giücks, fordere die wärmste Theilnahme und die schärfste Aufmerksam- feit, um gründliche Abhülfe zu bewirken. Schon in der Kom- mission habe er bemerkt, daß möglichste-Unabhängigkeit der Glau- bens Bekenntnisse und der kirchlichen Behörden vomStaate noth- wendi sey. Dies werde gefördert und erreicht werden durch Synodal-Verfassuna, durch Erwerbung größerer Religiösität und mchrete Lheilnahme an tirchliÞen Gegenständen. Er be- dauere, daß die Bestimmungen der Kommission, die geist- Gerichtsbarkeit betreffend, niht so von der Regie- rung auf{énommen fseyen,-denn diese Jurisdiction sey ein Uebel- stand, der. die geistlichen Behdrden in Hinsicht der kirchlichen Angelegenheiten beenge und sié" hindere, diesen sich bésonders zu i widmen. Sie würden dadurch in weltliche Angelegenheiten, per- wickelt, die die hohen Zwecke, welche sie ihrer Stellung nach És heißt ja schon in der“ Bibel: Kaisers Bei Berathung und Beschluß-

Sie als eine poli-

Aber wenn etwas Höheres in der A

Einrichtung liege, weni ‘sie das Institut sey, das das Diesseits

de der Frieden mit dem Staate wan. Er stelle die Kirche nicht über, sondern abgesondert in den Staat. Wie der Staat nur Leben, Kraft und Bedeutung habe, wenn durch einzelne selbstständige "Kommunen ein Fundament gelegt sep, so seyen auch" die Kirchen - BVemeinden nur dann kÉrôftig » wenn ste selbständig dastärden. Pfl‘’ovinzial- Landschaften wären das Mittel zwischen den Gemeind und der Stände-Versamrulung : die kirchlichen Jnstitutionen müßten sich den weltlichen. anschlie- ßen; daher würden, ähnlich. der Repräjentativ-Vêrfassung, Lokal-, Provinzial- und allgemeine Synoden einzuführen seyn. Er wolle die Kouisistorien nicht ganz aufgehoben, sondern nur ihren Wirkungskreis von Administrations-Geschäften ausgeschlossen und nur auf kirchliche Angelegenheit beschränkt wissen. Durch solche Aenderungen erfüllen die Stände den Zweck der großen Refor- matoren. Pr. Sermes: Er sey. gleih bescelt von der Wichtigkeit des vorliegenden Kapitels, wie die früherew Redner. Diese hätten geglaubt, die Kirche freier stellen zu müssen, weil sie vom Staate durch Anordnungen nicht dürfe gelähmt werden, und zwar vorzugsweise die evangelische Kigche; aber auch für die tatholische Kirche gelte dieses, und er, als dem katholischen Glauben zugehdrend, glaube, das Haus darauf aufmerksam na- chen zu müssen. Es dürfe nichts im Staats-Grundgesetze ste- hen; was mit den Grundsäßen der katholischen Kikche sich nicht

lifen gezwungen wären, folchen entgegenstel;enden Bestimmungen sich nicht zu unterwerfen. Mehkeres dergleichen enthalte abeë das Kapi- Er trage daher zu dem §. 1 (den Mitgliedern der evangelischen und der Römtfch-katho- lischen Kixche wird. freie dffent'iche Religions-Uebung zugesichert) darauf an, daß der Kommissions-Entwurf: „Den im Königreiche“ anerkannten Kirchen, der evangelischen und Rdömisch-katholischen wird freie dffentliche Religionsübung zugesichert‘“, wieder herge- stellt werde. Kirche sey der_ richtige Ausdru, «weil einzelne Mitglieder etwas Anderes wären, Als die moralische Jer'on. Erstere hâtten nur- Rechte, insofern sie Staats-Cinwohnex. seyen, nach Kap. 3. Hiernach würden die Mitglieder der Kifthe- hier keine Rechte haben, wenn" sie hier im Stinte nicht wohnten. Das sey gber nicht Zenug, denn der Papst müsse seine Rechte hier úben können, ohne Anwesenheit. Ferner sey im §. nur-«| von öffentlicher Religions-Uebung die Rede; die Katholiken L Aus

schlossen werden. Er trage daher darauf an: zwischen den Wor- | ten „freie Religions-Uebung// und „Zzugesichert‘/ einzuschalten : Bei der Abstimmung wurden in- dessen die Verbesserungs - Anträge abgelehnt, und der §. in vor-

München, 6: Oft. Gestern Abend um halb 10 Uhr wurde den getreuen Bewohnern hiesiger Haupt- und Residenzstadt die unaussprechliche Freude zu Theil, JIJI. MM. den König und die Königin mit Sr. Majestät dem Könige von Griechenland und IJI. KK. HH. dem Kronprinzen. und der Prinzessin Ma- thilde wieder hier anfommen zu sehen.

München, 7., Oft. Das Bayerische Regierungs- Blatt vom 6. Oktober giebt in Deutscher und Französischer

zu London abgeschlossenen Vertrags Über die endliche Berichti- gung der Griechischen Angelegenheiten :

„Wir Ludwig, von Gottes Gnaden König von Bayern 2c. urkunden und fügen anmit zu wissen: Nachdem am 7. laufenden Mo- nats zwischen Uns und TF. MM. dem-Ködnige dex Franzosen, dem Könige der vereinigten Reiche von Großbritanien und Frland und dem Kaiser aller Reußen, kraft derden hohen kontrahirenden Mäch= ten des Londoner Prälimingr- Vertrags vom 6. Fuli 1827 durch die Griechische Nation übertragenen Gewalt, al endlicher Berichtigung der Griechischen Angelegenheiten, vermittelst der Wahl eines Öber- hauptes des neuen Staats, eine Uebereinkunft abgeschlossen worden, deren Fnhalt hier wörtlich folgt: (Folgt der Vertrag, wie die Staats- Zeitung ihn bercits vor einigen Monaten nach der dem Britischen Parlamente vorgelegten Urkunde mitgetheilt hat.) So geneh- migen, ratifiziren und bestätigen Wir sowohl in cixenem Namen als în Vormundschaft Unseres annoch minderjährigen, freund- lich vielgeliebten Sohnes, des Prinzen N Ludwig Otto von Bayern, vorstehende Uebereinkunft nach allen darin enthaltenen Klau- sel und Bestimmungen, geloben sowohl für Uns als im Namen Unseres besagteit Sohnes, des Prinzen Friedrich Ludwig Otto, solche in allen ihren Punkten zu erfüllen und nichts dagegen zu unterneh-

-

men, Dessen zur Urkunde haben Wir gegenwärtige Natificatious- Aïte unterzeichnet und derselben Unsey Kdnigliches Siegel heizus

drucken befohlen. So gegeben zu Neapel am 27. des Mai-Mot im Gnadenjahre Eintausend achthundert zweiunddreißig, Unsy

Sus O Freiherr v. Gife, L

Reiches im siebenten. : (L. S.) Ludwig. Dasselbe Blatt enthält Nachstehendes: „Nachdem Königl. Majestät die Griechische Krone für Allerhöchstihren gebornen Sohn, den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn F, drich Ludwig Otto, Königlichen Prinzen von Bayern, g

nommen , und nah Art. Vlî des zu solchem Ende am 7. a

von diesen hohen Mächten getroffenen Einleitungen, Se,

nigl. Hoheit von sämmtlichen Europäischen Höfen und Regi rungen in der Eigenschaft eines Königs von Griechenlands bey anerkannt worden, so haben Se. Königl. Majestät zu verordy,

K

geruht, daß Hôchstgedachtem Königl. Prinzen, von dem 7 gegenwärtiger Bekanntmachung an, auch in Bayern die mit j Würde und dem Titel Königliche Majestät verbundy Ehren und Auszeichnungen überall erwiesen werden sollen; t ches andurch auf besondern Allerhöchsten Befehl zu: Jedermi Wissenschaft und schuldigster Nachachtung bekannt gemacht yj München, den 5. Oktober 1832. | Staais-Ministerium des Königl. Hauses und des“ Aeußer, Freißeré v. Gise. Braun.“

« Endlich finden sich im Regierungs-Biatte folgende Ernen gen: „Da nach Art. IX des Londoner Vertrages vom 7 Mai d. „J. die Volljährigkeit Sr. Majestät des Königs: von Griechenland auf den Zeitpunkt des zurückgelegten zwan sten Lebensjahres, d. h. auf den 1. Juni 1835 festgeseßt ist, wi rend Alierhöchitdesselben Minderjährigkeit aber, und bis uy sagtem Zeitpunkte, die Befugnisse der obersten Staats-Gemwah, Griechenland, im Namen des * Königs durch eine Regentshi ausgeübt werden sollen, so haben Se. Königl. ‘Majestät, gm der Allerhöchstdenselben ais Vater und als hohen Mit : Kon henten jenes Vertrages, dur dessey,Art. X verlichéken Ge zu außerordentlichen Kommisßarien und Mitgliedern? der Vried schen Regentschaft zu ernennen geruht: und Staats-Minister außer Dienst, Kämmerer und Reitig Joseph Ludwig Grafen von Armansperg; 2) den Eu und Reichsrath Dr. Georg Ludivig von Maurer; 3) dah nigl.- Kämmerer und General - Major Karl Wilhelm von Hj deck, genannt Heidegger, und dieser dreien Mitgliedern Regentschafts- Rathes zu geeigneter Aushülse und Verwendy sp wie zur Sub kitution im Falle eintretender Verhinderung y einen unter denselben, noch 4) den Geheimen Legationéul Ritter Karl von Abel beigegeben. München, 5. Okt. 183),

Das in Augsburg erschienene Tagblatt, die Zeit, hit nach sechsmonatlichem Bestehen, mit dem 1. Oktober defini auf Redacteur und Verleger (Dr. Kurz und Buchdrucker Wi hart) befinden sich bekanntlich seit längerer Zeit in gefänglicher Hi

Stuctgart, 7. Okt. Se. Maj. haben den Hoffamni Direktor von Gärttner, unter Verleihung des° Titels und Nan eines Staatsraths, zugleich zum außerordentlichen Mitglied j Geheimenraths bestimint, und Höchstihrem Adjutanten, dem nerâl- Major Freiherrn von Múnchingen, den Rang eines Ge rab- Lieutenants verliehen. :

Darmstadt, 6. Oft. , Folgende Verfügung ist von d Großherz. Regierung der Provinz Starkenburg an sämutlid ihr untergeordneten Landräthe erlassen wgtden : „Da die W destags-Versammlung zu Frankfurt in der 24. Sisgung von Juli d. J. unter Anderem den Beschluß gefaßt hat, daß Bundes-Regierungen verbunden feyn sollen, diejenigen, welche einem Bundesskaate politische Vergehen -oder. Verbrechen beg gen, und sih, um der Strafe zu entgehen, in andère Bunk Lande geflüchtet haben , auf erfolgende Requistcton, in sofen| nicht eigene Unterthanen sind, ohne Anstand auszuliefern, so zen wir Sie hiervon in Höôchstem Auftrag mit dein Anfügen Kenntniß, eine solhe Auslieferung eine vorherige Anst nicht erfordert. ‘‘

Unter der Rubrik: „M aßregeln zur Au frechthaltu der geseßlichen Ordnung und Ruhe tm Deuts Bunde‘/, hat der Großherzogl. protestantische Kirchen- u

¿ Schul: Rath hier folgende Verfügung an sämmtliche Landril

und geistliche Jnspektcren der Provinz Starkenburg erlassen:

¿Auf Hdci; sten Befehl ist Fhnen, Großherzogl. Fnjpyeftet durch unser Ausschreiben vom 21. Oktober 1519, den Bundeili Beschluß in Ansehung- der Deutschen Universitäten betreffend, reits Folgendes eröffnet ‘worden :

/7/,Da «s, nach dem Beschlusse des Deutschen Bunde erforderlich is, daß mit erhöhter Wachsamkeit dgrür gesorgt s daß in den Schulen «die Fugend ihrer wahren Bestim

geführt and von dem verdevblichen Geiste des politischen Sd! dels und der Ztefdrmations-Sucht, welche leider! in den heili Tagen so sehr überhand genommen, entfernt-gehalten werd

werden Sie hierdurch an die gewissenhafte und strenge Erfüll Jhrer „Amt pflichten exinnert, und angewiesen, nicht bloß be) Visitationen, sondern auch bei jeder anderen sich darbietenden(!

wveisoßb P

mit den Kronen von Frankreich, Großbritanien und Ru land zu London abgeschlossenen Staats - Vertrags, in Folge d

1) Den Staais ; ; ; j i j De “faautu geben, wo sie sich einstweilen niederzulassen gedenken. Graf

Minen schen Kommissarien es verhindert hätten. nd Langenbrúk verübte man {were Gewaltthätigkeiten gegen

ertheilèn.

0.

ur Anwendung gebracht werden soll, so haben Sie sich nicht

F, selbsi hiernach gebührend zu achten, insbesondere Sie, Groß- l v

, Fnspektoren, die Fhnen unmittelbar untergebenen Schul- zu bedeuten, und gegenwärtiges Ausschreiben in den Re- “ten- Büchern Jhrer Pfarreien zu wahren, sondern auch jedem

erzogl. Pfarrer und Pfarr-Verwalter Fhrer Bezirke ein Exem-

denselben untergeordneten Schullehrer , und vesp. Wahrung in

Restripten-Büchern zuzustellen. / i Frankfurt a. M., 4. Oft. (Allgemeine Zeitung.) Die he Bundes-Versammlung hat von allen Bundes-Regierungen iber den Nachdruck bestehenden Geseße und Verordnungen gefordert, und es soll demnächst aus diejen das neue allgemeine hhorucés-Geseb entworfen werden. Da die verschiedenen Re- ungen um möglichste Beschleunigung in dieser Sache ersücht iden sind, so erwartet man die sehr baldige Erscheinung die- ; wohlthätigen Geseßes, das, wie man vernimmt, mit großer rgie gehandhabt werden soll.

Die Quotidienne behauptete unlängst, daß die im Jour- [de Francfort, erscheinenden „Artikel zuweilen aus sehr hoher helle herflôssen, Und daß man die Abfassung derselben einem ndestags - Gesandten beirnesse. Jn Bezug hierauß liest man ¡ute in dem. Journal de Francfort die nachstehende Erklärung : nser Gewissen gebietet uns, dêm Französischen Blatte bemerk- h zu machen, daß es sich im Jrrthume befindet.“ Die hohe L, aus der unsere Artikel herfließen „ist eine der beschei- isten, und kein Bundestags - Gesandter nimmt auch kur indi- ¿an der Redaction des Journal de Francfort Theil.‘

Ove s è r r. ei ch:

Wien, 2. Okt. (Allgemeine Zeitung.) Man erwartet ( Frau Herzogin von Angoulème bis zum 8tey d. M. Jhre inigl. Hoheit wird in der Kaiserl. Hofburg absteigen, wo die partements zu ihrem Empfange schon eingerichtet sind. Der dnig Karl X., die Fe rzose von Angoulème und Bordeaux wcr- n-mcch erhaltenen Pässen die Reise von Hamburg weiter fort- en und wollen, wie es heißt, sich nach Austerlis in Mähren

ozzo di Borgo hat heute seine Abschicds-Audienz bei Sr. Ma]. m Kaiser gehabi, 1nd wird am 7ten Wien verlassen, um über tinhen und Stuitgart nah PVaris zu gehen. Der nah Flo- 1j als Kaiserl. Königl. Oesterreichi])cher Gesandter bestimmte

af Senft - Pilsach hat heute das Großkreuz des Königl. Lee: (ds:-Ordens erhaiten, und wird nächstens auf seinen neuen

osten abreisen. Der bisherige Kaiserl. Russiiche Gesandte am imischen Hofe, Fürst Gagarin, ist hier angekommen, wird ei- ge Tage hier verweilen, und dann nach München reisen, wo in gleicher Eigenschaft den Grafen ‘Potemkin erseßen soll.

je, Maj. der Kaiser haben Jhren Gesandten am Königl. Preu- chen Hofe, Joseph Grafen v. Trautmannsdorf, und Jhren

sandten ‘am Königl. Bayerischen Hofe, Grafen Spiegel zum

jiesenberge, zu Kaiserl. Königl. Wirklichen Geheimen Räthen

ernennen geruht. Ersterer wird morgen in dieser Eigenschaft

n Cid in die Hánde Sr. Maj. ablegen.

Met

Basel, 1. Okt. Die Baseler Zeitung giebt umständ-

he Nachrichten über die gewaltsamen Handlungen, wodurch n sich von Seiten Liestals bemüht hat, die Abstimmung in

getrennten Gemeinden zu beherrshen. Die Konunissarien Eidgenossenschaft, welche dies vorhersahen, hatten von Bern (i Compagnieen verlangt, die ihnen jedoch verweigert wurden. Ftingen stand der Sohn des Gerichtsschreibers Martin dicht der Thür des Hauses, worin die Abünmung vor ih gina,

d rief den Eintretenden zu: „Wollt Jhr den Frieden, |o immt für Liestal den Krieg, so stimmt für Basel.“/

Eíne oße D der Bewohner von Sissach und Lausen, die- nicht

ollten, blieben in dem Saale, ohne daß die eidgendssi- Zu Ftingen, Zunzgen

è Anhänger der Regierung ; es wurde Geld vertheilt; zu Ober-

orf unter Anderem bot man bis 50 Fr., um Stinimen zu bunsten Liestals zu erhalten.

Neuchatel, 3. Okt. Vergangenen Sonnabend brach in m s{ônenu Dorf Liguières an der nordöstlichen Gränze des

Irstenthums Neuchatel eine Feuersbrust aus, die einen großen

heil desselben zerstörte; 28 Häuser wurden ein Raub der Flam-

jen, und 34 Familien, zusammen 159 Personen, sind ohne Ob- (h. Das Feuer kam in einer Scheune zum Ausbruch, und je große Dárre, so wie der Mangel an augenbliklicher Hülfe, i sh Alles auf den Feldern befand, trugen sehr zu der \chnel-

Verbreitung desselben bei. Die Veranlassung der Feuers-

tunst ist noch nicht, ermittelt. Es is sogleich ein Ünterstüzungs-

imité niedergeseßt worden, um den Verlust abzuschäßen , die ilden Gaben entgegenzunehmen und unter die Bedürftigsten zu Die Stadt Neuchatel hat auf der Stelle 1506 Pfd.

legenheit, sich genau um. die JFhnen untergebenen Geistllchen rod unter die Abgebrannten guêtheilen lassen, und die Regie-

Schulmänner zu erkundigen, und über die Resultate diest kfundigungen an dieses Kollegium zu berichten. =ck Es wird J ferner hierdurch anbefohlen , allen Volks - und Schullehrern ] rev Fnspection bekannt zu machen, daß man, wenn von schem Schwindelgeiste ergriffene Fünglinge aus den Fhrer M tigkeit und Anne anvertrauten Schulen hervorgingen, man nach den Umständen, dafür verantwortlich machen werde, dh) zu fürchten hätten, nach §. 2. des Bundestags-Beschlusses beh delt zu werden, und daß diese Behandlung ganz vorzüglich O!

1g. hat Änen ihrer Mitglieder an Ort und Stelle gesandt, um

\t die Bedürfnisse der Unglücklichen Sorge zu tragen.

Orb (Kanton Waadt), 21. Sept. Heute langte der Her-

j Karl von Braunschweig in Begleitung eines Gendarmerie-

es hier an. Man glaubt, daß er diese Stadt zu seinem

WUfenthaltsort gewählt habe. Der genannte Chef hat sich, dem vernehmen nah, von den Behörden einen Beglaubigungs schein über ausfertigen lassen ,

daß er den Herzog auf Schweizeri-

liche zu befürchten haben würden, welche sich beigehen lasse! "hes Gebiet gebracht hat.

ten, durch Kanzelreden, oder in anderer Axt in politischer H nachtheilig auf das Volk einzuwirken.//// Ü ¿Da nun in Gemäßheit weiteren Höchsten Reskripts vom M v. M./ der in obigem Betreff am 20. Sept. 1819 gefaßte, (8 weiteren Beschlusses vom 12. Angus 1824 fortbestehende, pro sche Bundestags-Beschluß sowohl im Allgemeinen, als insbe! hinsichtlich der den §§.2 und 3 desselben enthaltenen Bestimmung! wonach sich die Bundes-Regierungen unter anderem gegen ein! verpflichten, dffentliche Lehrer, die durch erweisliche Agweid von ihrer Pflicht, oder Ueberschreitung der Grenzen ihres V fes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf dit ? müther der Fugend, durch Verbreitung verderblicher, dek lichen Ordnung und Ruhe feindseliger, oder die Grundl bestehenden Staats-Einrichtungen untergrabenden Lehren, iht fähigkeit zur Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen # tes 1nverkennbar an den Tag gelegt haben, von den betref

Lehr-Anstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lang , ( ditbßer als die vom vorigen Jahre.

gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis übel? Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen seyn werden, "L ein Hinderniß im Wege stehen könne, und ohne daß ein auf 0

832 Weisc ausgeschlossener Lehrer in einem andern Bundesstaall Pnd 2,950,185 weiblichen Geschlechts.

Sali en

Neapel, 21. Sept. Folgendes sind die jest in dffentlichen

Vlittern bekannt gemachten Resultate und Zusammenstellungen

Volks - Zählungen des Jahres 1831: „Der Stand der Be- tlung des Königreichs diesseits des Faro im Jahre 1831, Vie er von der statistischen Direction dem Ministerium der lizei eingereicht worden , bietet folgende Resultate dar: Gebo- wurden in demselben Jahre 219,261 Kinder, 111,908 männ-

Mm und 107,353 weiblichen Geschlehts, darunter 9588 Fin-

lKinder (projelti), beinahe „.. Es starben 192,235 Perso-

1 98,797 männlichen und 93,438 weiblichen Geschlechts, dar- 1 5866 Findel-Kinder und 56 über hundert Jahr alt gewor-

t Individuen. Die Geburten überstiegen also die Todesfälle 27,026, und. die Vermehrfking der Bevölkerung war um 5130 Die Bevölkerung, die am Jan. 1831 5,754,010 betragen hatte, war «also am 1. Zan, auf 5,781,036 gestiegen, nämlich 2,830,851 männlichen Anstatt zuzunehmen, hatte

, T I ) 1 c L irgend einem dfentlichen Lehr-Fnstitute wieder angestellt q ie Bevölkerung in folgenden Provinzen abgenommen, nämlich

dürfe, so wie sich denn die betreffenden Bundes-Regierunge darüber vereinigen , daß Jndividuen, die nah Bekanntm des gegenwärtigen Beschlusses erweislich in geheime oder autorisirte Verbindungen getreten oder in solchen geblieben ,_ bei feinem dfentlichen Amte zugelassen werden sollen in den geeigneten Fällen, insoweit es noch nicht geschehen, M

Capitanata um 2026; in Molise um 1500 und in Abruzzo a um 3900 Individuen. Diese leßtere Provinz hatte schon t 2 vorhergehenden Jahren 8552? verloren; wenn man da-

f. en diesjährigen Verlust dazu rechnet, so ergiebt sich in 3 hren eie Verminderung von 12,452.

Chen wurden in dem

eselben zur gleichmäßigen genauen Befolgung, Bedeutung

1143

fraglichen Jahre geschlossen 38,191; 2679 weniger als das Jahr „vorher. Vaccinirt wurden 85,110 Personen, ohne die zu rech- nen, die dem Jnstitute der Vaccine nicht gemeldet wurden. Es fommen auf den Monat 18,272 und auf den Tag 609 Gebur- ten; Todesfälle auf den Mönat 16,019, auf den Tag 534. Die Geburten verhalten sich zur Zah! der Bevölferung wie 1 zu 2604; die Todesfálle wie 1 zu 3007; die Ehen wie {1 zu 15,137. Es waren in der Gesammtzahl begrisfen: Knaben bis zum lten Jahre 935,450; Mädcyen bis zuin l2ten Jahre 824,671; ledige Personen 1,497,223; Verheirathete 1,963,990; Wittwer 197,910; Wittwen 361,792. (Addirr man diese 6 Zahlen zusammen, so ergiebt. sich die Gesammtzaht von 5,781,036.) Unter den Unver- heiratheten waren mitbegriffen 26,304 Priester, 11,505 Mönche und 9,297 Nonnen.‘

Rom, W. Sept. Der Kardinal: Staats - Secretair Ber- netti hat unterm 20sten d. die neue Kriminal-Gerichts-Ordnung bekannt gemacht, die mit dem 1. November Gesebeskraft erhal- ten wikd. |

Livorno, 2. Okt. Die Großherzogliche Regierung hat den beide! Toskanischen Schiffen „„Aquila ‘7 und „Ardito‘/ un- tersagt, die zum Gefolge des Ex-Dey von Aigier gehörigen Per- svmen, die sich nach der Afrikanischen Küste begeben wollten, an Bord zu nehmen, und befohlen, die für Tunis bestimmten be- reits* geladenen Sachen wieder auszuschiffen. Diese Befehle sind auf Ansuchen der Französtschen Regierung ertheilt ‘worden.

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Deutsche Blätter melden aus Trapezunt, vom 7. Aug. : Cs ist hier kürzlich niehts Merkwürdiges vorgefallen, außer einer Expedition gegen die Empdrer von Surmené. Memitsch Pascha verließ an der Spiße von 4500-Mann irregulairer Truppen Tra- pezunt am 26. Juni. Bei seiner Erscheinung auf dem Gebiete von Surmené seßten ihm die Einwohner nur einen sehr schwachen Widerstand entgegen ; mehrere legten die Waffen nieder; nur ein Theil verließ seine Wohnung, um einen Zufluchtsort auf den benachbarten Bergen zu suchen, wo sie mit’ Vortheil die Truppen | des ‘Pascha’s bekámpfer zu köênnên hoffen, aber der Mangel an Lebensmitteln und Munition wird ohne Zweifel diese Rebellen nôthigen, sich der Gnade des Pascha's zu unterwerfen , der, be- reits Meister ter ganzen Küste dieses Distrikts, wachsam beschäf- tigt ist, clle Mittel abzuschneiden, welche ihre Vektheidigung ver- längern können. Der Gesundheits-Zustand der Stadt so wie unserer Umgebung if befriedigend; sezt 3 Monaten haben wir keinen Pestfall gehabt. Vereiniate Staaten von Nord-Amerika. New-York, 1. Sept. Jn Vezug auf die Verwerfung der von beiden Häusern des Kongresses angenommenen Bank- Bill durch den Präsidenten, äußerte sich Herr Henry Clay im Senate unter Anderem folgendermaßen: „Das Veto des Präsidenten is eine außerordentliche Gewalt, von der man, ob-

gleich die Verfassung sie duldete, doch nicht voravisekte, daß ste in gewöhnlichen Fällen werde ausgeübt werden. Sie War für dringende Fälle bestimint, wo es in unvorhergesehenen Augen- blicken shleuniger Giseße bedarf. Dermaf-en beschränkt, und unter allen frúheren Präsidenten war ste so beschränkt, konnte sie ‘niht nachtheilig seyn. Während Herrn Madison’'s achtjäh: riger Verwaltung wurde sle nur zwei- oder dreimal in Anwendung gebracht. Während der leßten Verwaltung kann ich mich eines solchen Falles gar nicht erinnern, Der jeßige Staats-Chef aber hat binnen we- nig mehr als drei Jahren das Veto viermal ausgeübt, und schon hdren wir Häufig bei den Verhandlungen über dieses und_jenes Geseß im Kongreß die Aeußerung, der Präsident werde es verwerfen, und man föônne es daher nicht annehmen. das Veto mit dem Geist einer Repräsentativ-Regierung verträg- lih. Es is ganz unvereinbar damit, wenn es häufig angewandt wird, sowohl in Hinsicht auf die Heilsamkeit, als auf das Ver- fassungsmáßige der Geseze. Es is ein von der Prärogative des Britischen Königs entlehnter Zug unserer Regierung. Und

man sich schon seit länger als einem Jahrhundert dessen nicht mehr bedient hat. Beim Beginn der Französischen Revolution, als über die Grundsäße der neuen Verfassung diskutirt wurde, spielte das Veto im MNationai- Konvent eine bedeutende Rolle. Das muntere tändelude Volk von Paris nannte den Kd- nig Monsieur Veto und die Königin Madame Veto. End- lich beschloß der Konvent, daß eine vôn dem Könige verwor- fene Maßregel, wenn sie nur von zwei Legislaturen in Ueberein- stimmung genehmigt werde, ungeachtet des Veto ein Geseß seyn solle. Auch in der Verfassung des Staats Kentucky und" “viel- leiht noch in einigen andern Staats - Verfassungen von Nord- Amerika is festges:kt, daß, wenn eine Bill, nachdem sie von dem Gouverneur verworfen worden, von einer Majorität sämmtlicher Mitglieder beider Häuser angenommen wird, sie ungeachtet der Einwendungen des Gouverneurs zum Geseß werden" soll. Als ein gleichgestellter Zweig der Regierung hat freilih der Staats- Chef ein bedeutendes Gewicht. Wenn aber nah reiflicher Erwägung seiner gegen eine Bill gemachten Einwendun- gen eine Majorität sámmtlicher, für die Gesebgebung er- wählter Mitglieder derselben beistimmt, müßte sie dann nicht, troß seines amtlichen Einflusses und troß der Macht seiner Gründe, zum Geseß werden? Soll die Ansicht eines Einzigen úber die deutlich und zweimal ausgesprochene Meinung eines geseßgebenden Körpers den Sieg davontragen? Wir sind im Begriff, eine der längsten und wichtigsten Sessionen des Kon- gresses unter der gegenwärtigen Verfassung zu schließen; und wenn wir zu unseren Konstituenten zurückkehren, welche Rechen- saft sollen wir ihnen dann von den Thaten ihrer Regierung ablegen? Wir werden bekennen mssen, daß der oberstè"Gerichts- hof gelähmt ist, und daß die Missionare ihrer Würde zim Troß und mit Hintansebung. zählreiher Verträge und Geseke der Ver- einigten Staaten in gefänglicher Haft gehaiten werden ; daß die völl- zithende Gewalt dem Kongreß durch den Schaßamts - Secretair eine Tarif-Bill vorgelegt hat, welche sehr viele Zweige unseres cinheimischen Gewerbfleißes zerstört und zulest sie alle vernichtet haben würde; daß das Veto gegen die Bank der Vereinigten Staaten, unsere einzige Stúke hinsichtlih eines vernünftigen und übereinstimmenden Verkehrmittels, angewandt worden ; daß der Senat wegen Ausübung einer offenbar verfassungsmäßigen Befugniß einen heftigen Angriff erlitten hat; daß das Repräsen- tanten-Haus unnöthigerweise bestúrmt worden ist, und daß der Präsident denen, welche den Eid geleistet haben, die Verfassung der Vereinigten Staaten zu untetstüben, das Beispiel einer Handlungsweise gegeben habe, die, wenn sie befolgt würde, zu einer allgemeinen Nullifizirung führen und mit dem Umsturz der Regierung endigen müßte.‘

Mehrere Blätter hatten verkreitet, Herr Van Buren strebe danach, die Siegel wieder zu erhalten. Der Globe aber twi- derspricht dieser Vorausse6zung, weil es nicht wahrscheinlich sey,

daß Herr Van Buren es aufgeben werde, sich untex die Kan- 6

Schwerlich jedoch isb -

bemerkenswerth ist es, daß es selbst in England verkaltet ist, da

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Der Was hington Jntelligencer dagegen meint, daß Herr Van Bu- ren früher gerade darum nah Europa gegangen sey, um der

didaten für die Vice-Präsidentur zählen zu lassen.

Wahl zum Vice - Präsidenten auszuweichen, Und es sey daher sehr möglich, er werde jeßt aus demseiben Grunde das Staagts- Sekretariat annehmen. ‘- Der Vice-Präsident der Verein. Staaten, Herr Calhoun, ist von Washington nach seinem Wohnsis in Súd - Karolina abgereist ; ba schritt der Senat gleich darauf zur Wahl eines Senats-Präsidenten pro tempore. Durch die vierte Bal- lotirung wurde, nachdem General Smith seinen Namen nach der zweiten zurükgenommen hatte, Herr W. Tazewell, ein Se- nator aus dem Staate Virginia, gewählt. Der andere Senator, der nach ihm die meisten Stimmen hatte, war Here Poindexcer von Mississippi. i

Die Alexandria - Gazette sagt: „Wir wúrden üns nicht wundern, sollte Herr Calhoun zum Kandidaten für die Präfident- schaft aufgestellt werden und zwar chne seine eigene Einwilligung, denn er hat dies bereits geradezu verweigert; indeß hat er zah[- reiche Freunde im Süden, welche für den General Jackson weder stimmen kônnen noch roollen, und ihm dessenungeachtet ihre Stimme geben werden. Jn diesem Falle hat er. Súd-Karolina für sich.“

a E I 77 P t, L E MA M 21 «f, 4 x pan Ar?

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S D Ol T d

Folgendes ist das in den lezten Nord-Amerikan ische! Zeitungen enthaltene Cholera - Bulletin von New-York: erkrankt, gestorben.

Vom 212 bis 22. August 48 - 92 D S a2 28 24. - 45 20 M T 14 B 5 20 23 M O 13 20/5 al 10 «o

Im Ganzen waren seit dem 3. Juli -6697 erkrankt und 2197 gestorben. Am 29. August beschloß die Sanitäts- Kom- mission, kein Bulletón mehr bekannt, zu fachen, weil die Kranf- heit beinahe ganz aufgehört hatte. Auch zu Philadelphia schien die Krankheit sehr nachzulassen. Am 20. August erkrauk- ten in dieser Stadt 54 uud starben 18.5-Die dortige Sanitäté- Kommission hat diejenigen Bürger, ‘welche vor der Epidemie ge- flohen sind, aqufgefordert, wieder in die Stadt zurückzukehren, indem sie ihnen jedoch die größte Vorsicht in ihrer Lebensweise anempfiehlt. :

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Literarische Nachrichte i.

Friedrich der Große. Eine Leßbensgeschichte von D D. E. Preuß. Ste Band Mit einem Urkunden-Buche. Berlin, in der Nau schen Buch- handlung. 8. 1832.

Einer, in jedem Sinne des Wortes neuen, Lebensgeschichte Königs Friedrich des Großen ficht man mit um so grdßerem Ver- lanoen entgegen , als dee jeßt der Zeitvunkt gekommen zu. seyn scheint, wo etwas Gediegeneres geleisiet “werden fann, indem wir einerseits dem vorigen Jahrhunderte \chon fern genug sehen, um ohne Vorurtÿeile und Rücksichten prüsen und urtheilen zu können, andererseits noch die Benubung eines bloß in mündlicher Ueberlie- ferung vorhandenen, vielleicht bald ganz vershwindenden, Stoffes mödglih ist, auh Manches ene noch von dem Standpunkte «der nächsten Vergangenheit aus erklärt werden kann, wo späterhin der Geist“ des vorigen Jckhrhanderts uns zu fremd genorden wäre. Daß daher bei dem steigenden Jnteresse, welches sich dem grofçen Könige zugewendet und sogar in England und Frankreich vor ktir= jem Biographieen desselben hervorgerufen hat, im eigenen Vater- ande seither nichts unternommen wurde, daran trägt wohl nur die Größe des Stoffes und der Umfang des Materials Schuld, indem Jedem, der sich sonst einem solchen Unteruehmen mit Lust hinge- geben hätte, die Schwicrigkeit benierklih werden mußte, zu den echten Quellen zu gelangen und aus einer überaus großen Menge zerstreuter Fragmente Das herauszulesen und ju sichten, aus dem allein eine wahrhafte Lebensgeschichte Friedrich's il. hervorgehen kann.

Es is also sehr erfreulich , daß der Verfasseè des vorliegenden Werkes sich von diesen Schwierigkeiten nicht hat zurückschrecken lassen, - daß er -sie aber auch erfannt-und überwunden*hat. Srit vielen Fahren hat er mit der Liebe, welche auch das Kleinsie nicht verschmäht, mit dem unermüdlichsten Fleiße und mit der treuesten Sorgfalt- Alles gesammelt, verglichéck| und geordnet, und sich “den Gegenstand ganz eigentlich zur Aufgabe des Lebens gestellt. Hierzu kam -das Glück, welches ihm die Benußung der seltensten und aus- reichendsten Quelley vergdnnte und vielleicht nie wiedex. cinem An- deren in gleichem Maße zu Theil werden dürfte. Er erfreute sich nicht nur mancher einzelnen s{ähbaren Unterstüßung, sondern der hiestge Kaufmann Herr Rödenbeck erdffete ihm auch seine in die sem Fache unübertrefliche Bibliothek, welche viele hundert Werke allein zur Geschichte des Siebenjährigen Krieges cnthält, und der Herr Graf von Wartensleben häk ihm mit seltener Liberalität die Benußung ciner Privat-Sammlung von zehn - bis zwölftausend bisher unbekannten Kabinets - Ordres des Königs verstattet, welche nicht nur viele einzelne Aufschlüsse gewähren, sondern, was das Wichtigste ist, in ihrem Zusammenhange auf die Geistes-Thätigkeit und Regierungsweise des Königs ein ganz neues Licht werfe, denn es ist auch nicht cine darunter, aus welcher nicht der cigenthüm- liche Stempel des großen Mannes durch die Hand des niederschrei benden Kabinets - Rathes zu erkennen wäre.

Aus diesem Material , dieser Liebe und Sorgfalt, ist das vorlie- gende Buch hervorgegangen, rein und treu aus den bewährteften Nachrichicn geschdpft, durch deren Vergleichung allein tausend Fa- beln s{wanden und andere, als dem Charakter des Königs nicht angemessen ; jeßt abgewiesen werden können. Der so weit verbrei tete Anekdoten - Kram, aus dem mehr und mehr ein ganz falsches Vild, des Königs zusammengeseßt worden wär, wird auf seinen maghren Werth A AE und die unverständige Plauderei, z. B. eines Thiebault und \o vieler Anderer, wird nun gewürdigt werden können, denn nur zu oft sind sezther aus cinzelnen, aus dem Zusammenhang gerissenen oder hingeworfenen Reden des Kdnigs, zumal gus den leßten Lebensiahren desselben, Urtheile der schiefsten Art gefällt und Nag espro nen worden. Der Verfasser hat seinen Gegenstand mit* Vorlicbe umfaßt, aber keinesweges einen Panegyrikus geschrieben, vielmehr,+ was uns vorzüglich lobenswerth erscheint, die eigne Ansicht mehrentheils {u rückgehalten, und dafür die Sache sprechen lassen, welche denn von selbs die Kraft, Weisheit, Gerechtigkeitsliebe, langjährige wahrhafte Pflichttreue und den Heldenmuth des unvergeßlichen Königs ergieht Eigenschaften, welche durch keine menschliche Schwächen verdun kelt werden kdnnen und gewiß auch hdher zu \{chäßen sind, als der

dem Könige oft allein zugestandene trefende Wiß und die bewun-

dernswürdige Genialität seines originellen Geistes. Wo es sich um einzelne 11 T A des Königs, um deren Weisheit oder Unzweckmäßigkeit handelt, da darf ein Uebereinstimmen des Urtheils ohnehin niemals erwartet werden, da oft die Grund-Ansichten, von denen die Urtheilenden ausgehen, ewig unvereinbar sind, abgesehen

elbst von den bornirten Meinungen Derer, die nur den Mafßsial Mr Tages»Weiéheit und Dagcs- Politik anlegen und if! entgegenges

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