1832 / 290 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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f * P Zit E Bis D IE E E E L Ti L Bar:

: que ihrer Verbindung mit der Regierung ungeheure pecuniaire Vor- t

„dem Könige von

ommen worden, = Dlefes Schiff is ungefähr 800 Tonnen grofl, u der Portugie P angébdren und if mit Reis, Sal peter, Zimmt u. #: w. beladen. Es verließ Goa am 11. Mai und legte bei Mozambique und Angola an, da es, in Folge jehr schlech- ten Wetters beim Vorgebirge der guten Hoffnung leck geworden war. Jh ersuche Sie um Fnstructionen, falls dieses Schiff oder ein Theil seiner Ladung in England versichert seyn sollte. ' (grez.)-A. Périer.‘

Die hiesigen Blätter enthalten die Uebersicht der Ein- nahme des mit dem 10. Oktober zu: Ende gehenden Vierteljahrs. Jm Vergleich zu demselben Vierteljahr des vorigen Jahres er- giebt sich eine Vermehrung der Einnahme von 696,847 Pfd. Sterling Wenn aber das mit dem 10. Oft. ganze Jahr mit dem vorigen verglichen wird, so ergiebt sich noch

immer ein Ausfall von 327,576 Pfd-Sterl. Am meisten tru-

gen -im abgelaufenen Vierteljahre zur Vermehrung der Einnahme

die Zölle und die Accise bei. Erstere trugen 4,696,129 Pfo.

Sterl. et, also 356,388 Pfd. mehr als in demselben “Quartal des v. J. Lekbtere brachte 4,668,188 Pfd. Sterl. also 297,591 Pfd. Sterl. mehr als in demselben Quartal des Jahtês 1831. Die direkten Steuern etgaben einen vergleichsweisen Ueberschuß von 116,383 Pfd. Seerl. i

Der Morning-Herald ertheilt den in. Edinburg und ganz Schottland eingeleiteten Schritten zur Verherrlichung des Andenkens an Sir Walter Scott die größten Lobsprüche, und drückt die Hoffnung aus, daß die Engländer ihren nordischen Brüdern an Eifer zur Beförderung einer Augelegenheit, bei der die literarische Ehre des ganzen Landes betheiligt sey, nicht nach- stehen werden.

ÎIn der Nacht vom Sonntag duf “Montag wurdé London von cinem heftigen, mit Donner und Bliß begleiteten, Sturm heimgesucht. Dicht vorher und während der Dauer desselben fiel das Barometer auf eine fast beispiellose Weise, indem der Fall binnen zwei Stunden einen ganzen Grad betrug, und als das Wetter sich aufgeklärt hatte, stieg das Quecksilber mit gleicher Schnelligkeit höher, als es vorher gestanden hatte. Jn Li- verpool hat derselbe Sturm viel Schaden angerichtet. Der ,, William Nelson ‘/, welcher wenige Stunden vorher nach New- Orleans in See gegangen war, wurde durch die Gewalt des Sturmes auf die Sandbänke geschleudert und zerschmettert, ohne daß man“im Stande war, auch nur einen Einzigen von der Mannschaft zu retten. Auch der nach Boston bestimmte „Grecian“/ scheiterte an der Küste, wobei 3 Personen das Leben verloren. Viele andere Schiffe sind bedeutend beschädigt worden. Man sicht traurigen Berichten aus anderen Häfen entgegen.

Die leßten Nachrichten aus Jamaika gehen bis zum 30, Algust. Die Zeitungen sind hauptsächlich mit Adressen der | Einwohner an den neuen General-Gouverneur und mit dessen Antworten angefüllt. Aus-Bogota, Santa Martha“ und Kär- thagena waren daselbst Nachrichten bis zum 8. August eingegan: gen, Die Vorposten der Grenada’schen Truppen hatten Obando verlassen, und waren zum General Flores übergegangen. Santander war in Karthagena angekommen, und mit großem Jubel empfangen worden. Ein Schreiben aus Honduras voîn 1. August meldet, daß sh das Fort St. Omoa noch immer in den Händen der Jnsurgenten befand, daß man aber dem Fall desselben stündlich entgegen sah. Am 19. August segelte das Britische Schiff „Pearl‘/ von Port Royal nach Savannah-la- Mar, mit zwei Compagnieen Truppen am Bord, um einen Auf- stand zu dämpfen, der am 8ten wegen eines Sekten - Predigers, Herrn Knigdon, entstanden war. Man drang auf seine Abreise, und es hatte sich ein Haufen nach seinem Hause begeben, ‘um ihn dazu zu zwingen, wobei es zu Thätlichkeiten gekommen, und Blut geflossen war.

Jm Courier liest man: „Wir erhalten so eben die Bot- schaft, durch welche der Präsident der Vereinigten Staaten dem Senate sein Veto hinsichtlih der Bikl wegen Erneuerung des HZreibriefes für die Amerifanische Bank übersendet. Dieses Dokument ift vom höchsten Jnteresse für England ,®da es auf indirekte Weise die Frage wegen Erneuerung des Freibriefes fúr die Bank von England berührt, welches einck der erster “und wichtigsten Gegenstände ist, die der Erwägung des reformirten | Parlamentes vorgelegt werden dúrften. Die folgende Stelle be- zieht sich hauptsächlih auf die Gewalt, welche auch die. -Bank von England besikt, und die hier nicht weniger gemißbilligt wird, als in Amerika: ;

¡Die gegenwärtige Corporation, unter der Benennung; Präsi- dent, Direftoren und Compagnie der Bank der Vereinigten Staa- tet, wird zu der Zeit, wo man diése Afte in Wirksamkeit treten zu lassen beabsichtigte, 20 Fahre bestanden haben. Sie genießt ein aus- féließliches Bank- Privilegium unter dem Schuß der allgemeinen Regierung, ein Monopol ihrer Begünstigung und Unterstüßung und als cine nothwendige Folge davon, fast ein Monopol für-die frem- den und cinheimischen Wechsel. Die Rechte, Privilegien und Be- günstigungen, welche ihr in dem ursprünglichen Frejbrief zugestanden worden sind, haben den Actien-Fnhabern einen Gewinn von vielen Millionen verschafft.// i

Weiterhin heißt es in dein Veto des Präsidenten :

//Als ein Argument zu Gunsten der Erneuerung des Freibriefes is angeführt worden, daß durch die Abwickelung der Geschäfte der Bank, durch das Einziehen ihrer ausstehenden Gelder große Ver- legenheit und Noth herbeigeführt werden dürfte. Die Zeit, welche ihr zur Abwiekelung ihrer Geschäfte bewilligt wird, ijt lang, und wenn sie gut geleitet worden ist, so wird der Abschluß leicht seyn, schwer nur îm Fall einer s{chlechten Leitung. Wenn daher Verle- genheiten oder Noth entstehen sollten, so könnte dies nur der Fehler der Bank und ein Grund mehr seyn, um die Gewalt nicht zu er- neuern, die so augenscheinlih gemißbraucht worden ist. Und würde es wohl jemals eine Zeit geben, wo jener Grund nicht vorgebracht werden könnte? Seine Gültigkeit. anerkennen , hieße daher cinräu- mett/ daß die Bank ewig dauern und die Actien - Besißer als eine privilegirte Klasse angesehen werden müßten, welche nicht allein zum Besiß einer großen politischen Gewalt gelangen, sondern auch

eile ziehen wÜrde.//

Jm heutigen Blatte des Courier liest man mit Bezug auf denselben Gegenstand: „„Es ist von Denen, die die von olland angenommene Politik billigen, zuver- sichtlich behauptet worden, daß eine erlauchte ‘Person, deren Nei- aungen bei allen Fragen , die die Möglichkeit des Krieges oder des, Friedens in sich schließen, von den Ministern besonders zu Rathe gezogen werder“ müssen, eine große Abgeneigtheit gegen alle Zwangs - Maßregeln gegen den König von Holland an den Tag- gelegt habe. Wir haben Grund zu glauben „. daß das un- bedingteste Vertrauen in die Verwaltung des Lord Gkey gesebt wird; und sollte die Nothwendigkeit, die vereinte Gewalt Eng- lands und Frankreichs, als ausführende Agenten des allgemeinen Willens dex Konferenz, zu entwickeln; niht vermieden werden können, so darf man nicht an der vollfommensten Uebereinstini- mung hinsichtlich der anzuwendenden Politik zweifeln. ‘/

Niederlande.

zu Ende gehende |

1199

evorstehenden Entbindung dexr Prinzessin Albrecht von Preußen gegenwärtig zu seyn. Das Atfisterdamsche Handelsblatt enthält folgendes

ih Abschrifc von dem lebten Theile des Protokolles Nr. 70 vom 1. Oktober, welchen ich mich beeile, Jhnen mitzutheilen; er lau- tet wie folgt: °

7 ,,Der Englische Minister bezeugt sein Leidwesen, auf die im gegenwärtigen Protokolle enthaltenen Vorstellungen der Be- vollmächtigten Rußlands, Preußens und Oesterreichs nicht ein- gehen zu dürfen, so sehr er auch von dem Vortheile durhdrun- | gen sey, welchen Einstimmigkeit in den Handlungen der Konfe- | renz-Mitglieder herbeiführe. Diese Ueberzeugung hatte ihn schon | bei einer friheren Gelegenheit veranlaßt, der Nöthigung durch ! Vorenthalten von Geldmitteln den Vorzug vor strengeren Zwangs- Maßregeln zu geben, da er gehofft, daß jener Ausweg den Beifall der Konferenz finden würde. Beim gegenwärtigen Zustande der Dinge aber ist der Englische Minister úberzeugt, daß die Erhaltung des Frie- dens. schnell wirkende Maßregeln von Seiten der großen Mächte erfordere, besonders hinsichtlich der Vollziehung des von densel- | ben verbürgten Traktates vom 15. November; es rhut ihm leid,

finden, was geeignet sey, dem Drange der Umstände abzuhelfen. Was die Aufforderung--zu weiteren Unterhandlungen betrifft, jeßt, nachdem mam *die Ueberzeugung vori dem Fruchtlosen der- selben erhalten, und gesehen hat, wie die Bemühungen-der drei benannten Hôfe, durch. ihëên Rath und ihr Abmahnen auf die Entschlusse der Niederländischen Regierung zu wirken, ohne Erfolg geblieben sind, so kann er (der Englische Minister) nicht in Maßregeln willigen, welche nur zu einerlängerenVerzögerung führen ; er behält es der Englischen Regierung vor, eine solche Handlungsweise zu befolgen, wie sie für die geeignetite zur Erfüllung der von ihr eingegangénen Ver- bindlichkeiten häle, und muß, sich damit begnügen, sein Leidwesen" darúber ausgesprochen zu haben, daß“ die Bevollmächtigten der drei Hdfe nicht bereit sind, gemeinschaftlih und durch die That zur Ausführung eines Traktates mitzuwirken, welcher durch alle " Mächte ratifizirt worden is, und dessen Nichtvollziehung täglich größere Gefahren für Europa zu Wege bringt. Der Franzö- sische Bevollmächtigte erklärte hierauf: “Jch stimme Allem bei, was der Englische Minister gesagt hat; wié er; kann ich, so leid es mir thut, auf die Vorschläge der Bevollmächtigten Rußlands, Preußens und Oesterreichs nicht eingehen, und verharre vielttehr bei denjenigen, welche ih an die Konferenz bereits habe gelati- gen lassen, Frankreich alle Zuständigkciten vorbehaltend, um zur Vollziehung des mit Belgien geschlossenen Traktates so zu han- deln, wie seine Rechte, seine úbernommenen Verbindlichkeiten, und sein Vortheil es erheischen./?‘/

Da obiges ‘Aktenstück vom 1. Oktober datirt, am 4ten aber die Konferenz dennoch wieder zusammengekoramen- ist, so scheint es, als ob die dringenden Vorstellungen Frankreichs noch zu einer Aenderung der Beschlüsse geführt haben.

Bélgien.

Brüssel, 12, „Oft. Der hiesige Moniteur sucht in einem ausführlichen Artikel die neue Gerichts-Organisation gegen die Angriffe der Jouruale zu vertheidigen. “Es heißt darin unter Anderm: „Welche Meinung man auch ber die neue Gerichts- Organisation an den Tag legen mag, so muß“ man doch aner- kennen, daß die Regierung mit Klugheit und mit einer {obens- werthen Vorsicht gehandelt hat, indem sie in der Stille des Kabincttes an dem großen Werke arbeitete. Nach welchem Sysiem mußte die Regierung bet der Wahl der Miktglieder- zu Werke gehen? Dies war der wichtigste Punkt der allgemeinen Frage, und er is in cinem Sinne entschieden worden, der den Prinzipien unserer Revolution so gemäß als möglich wär. Der Grundsaß, welcher bej demn ministeriellen Werke“ vorgewal- tet hat, war der, zu den richterliche Functionen nur Männer zu berufen, die durch unsere politischen Kämpfe erprobt sind, oder die dem Lande förmliche Búrgschaften für ihre Anhänglichkeit an die Institutionen, durch welche dasselbe regiert. wird, gegeben haben. Und wer wollte wohl behaupten, daß die Regierung bei dieser Gelegenheit ihre Pflichten verkannt habe? Hat sie niht das Werk der Revolution vervollständigt, indem sie- den größten Theil der Leute, welche’ sie mit allen ihren Wünschen und allen ihren Kräften unterstúßt haben„ än die Reihen der un- absegbaren Gewalt aufnimmt? Oder hat etwa das, Ministerium, von -dieser einzigen Jdee ganz, eingenommen, die Fähigkeit und die Talente zum Vortheil eines trägen und“ ungeschiten Paîkio- tismus ausgeschlossen ? —-Wenn das Nachdenken den ersten Auf- regungen des Parteigeistes gefolgt seyn wird, dann glauben wir voraussagen zu können, daß die Gerichts-Organisäation, wenn sie auch nicht ein in allen Punkten vollflommenes Werk ist, günsti- ger beurtheilt werden wird, und daß *die heftigen Angriffe, ‘denen sie jeßt ausgeseßt ist, einer gerechten und billigen „Würdigung dieser wichtigen Arbeit Plaß machen werden.“ L

Der König hat Herrn Tielemans von Lüttich nah “Zrüssel berufen; derselbe ist auch bereits heute früh hier eingetroffen.

Die Zusammenrottirungen auf den Straßen dauerten auch vorgestern Abend noch fort, indessen -hatte es beim Absingen pa- triotisher Lieder sein Bewenden. Es war so wenig Besorgniß für eine ernstlihe Stôrung der öffentlichen Ruhe vorhanden,

erachtet wurde. Gegen Mitternacht herrschte bereits die ticfste Ruhe in der Hauptstadt. ;

Das Journal d’Anvers sagt: „Wir sind erstaunt, daß man in Brüssel nicht schon früher an Spott -Musiken gedacht hat, da dieselben doch in Paris schon so lange Mode sind.

Auch in Lüttich hat man gestern Abend mit den Spott- Musiken den Anfang gemaht. Das Haus, welches Herr Rai- kem früher bewohnte, und der Plaß vor der Wohnung des Herrn Lebeau, waren die Schaupläße der tumultuarischen Auf- tritte. 7

Aus Valenciennes schreibt man? „Es befindet sich in diesem Augenblick ein unbekanntes Jndividuum hier, dessen Be- tragen-anfängt, Vékdacht zu erregen. Täglich läßt er ein Dugend Tauben abfliegen, die ihm zweimal wöchentlih von Holland ge- bracht werden. Man glaubt, daß er den Auftrag haben fönnte, die Holländische Regierung vdn allen Vorbereitungen, die hier G in den Gränz - Festungen getroffen werden, in Kenntniß zu eben.

e Deutschland.

Darmstadt, 11. Okt. Jhre Königl. Hoheit die Groß- herzogin ist von einem mehrwöchigen Besuche bei Jhter Durch- „lauchtigsten Frau Schwester, der verwittweten Königin von Baiern Majestät zu Mänchen, heute Abend nah 5 Uhr wieder in hiesiger Residenz eingetroffen.

Se. Durchlaucht der Landgraf- von Hessen - Homburg, Gou-

Aus dem Haag, 12. Okt. Dem atn nach, wer- den Ihre Majestät die Königin gegen Ende dieses Monats oder

verneur der Bundesfestung Luxemburg, is heute Mittag hier

5 ju Anfang bes kommenden nach- Berlin abvelfen, üm bei ber -

in» den Voörskellungen--oben genannter dréi Mächte Nichts" zu

Schreiben aus dem Haag vom 11. Okt.: „So eben empfange |

daß das Einschreiten der militairishen Gewalt nicht für nöchig |

anaiiamen uns {m Gasthause zum Baemstädter Fy gestiegen,

Mannheim, 10. Okt. man: „Der Verfasser wie der Verbreiter eines auf eini, Pläkßen hiesiger Stadt gusgestreuten Flugblattes „Mitbü] überschrieben , können sicher - seyn, daß Mannheims Bürge, niemals von schleichenden Buben werden bethören lassen auch die in diesem gedruckten Blatte ausgesprochene Tendenz nit

aufnehmen werden. Auch in Heidelberg mnachte diese heimliche q, ¿e V

Miene, jene Empfangs - Feierlichkeit zu unterzraben, allein gelang ihr dort eben so wenig, als es hier der Fall seyn Uebrigens ist man allgemein überzeugt, daß. diese Luft aus d Nachbarstaate weht, und sie findet daher um so weniger Anh

S ch weiz. Luzern, 8. Okt. wurde beschlossen: 1) Da in Folge des erwähnten Tagsq U Beschlusses der Kanton Basel in Bezug auf die öffentliche y waltunz in zwei besondere unter sich unabhängige Gemeity getheilt ist, fo sind, unter Vorbehalt der Wiedervereinigun Régievungen beider Theile als solche mit= den einem Stande zukommenden Rechten únd Pflichten von der Eidg senschaft anerkannt. 2) Gemäß der inhaltlich obigen Bes in den durch solchen bezeichneten 12 Gemeinden, unter A der eidgen. Kommissarien vorschriftmäßig, stattgefundenen d mung, fallen zum Stadttheil: die Gemeinden Reinach, dorf, Laipenberg und Diepflingen, zum Landtheil aber die Gy den Bitiningen,Botimingen, Langenbruck, Tecknau, Zunzgen, J und Wenslingen. Ueber die Gemeinde Zeglingen findet laut Vis vom 3. Oft. eine abermalige Abstimmung statt, je nah jy Resultat dêr Vorort entscheiden wird, zu welchem Theil s hôren soll. 3) Beide Kantonstheile sind aufgefordert, ibe fassungen mit Beförderung den cidgen. Ständen mitzu und dérselben Gewährleistung zu unterwerfen. 4) Auf dey n künftigen ordentlichen oder außerordentlichen Tagsatzung, #) überhaupt in den folgenden Tagsaßungen, genießen beide 6 tonstheile das Reprásentationsreht, und zwar jeder mit halben Stimme; ebenso, wenn die ordentliche Tagsabuy 1 1332 sich vertagen und wieder versammeln sollte. 5) 4 Ende sind beide Landestheile aufgefordert, in Vollziehung 6ten Artikels oberwähnten Tagsaßungs-Beschlusses die desfalls Verhältnisse vermittelst von ihnen zu wählenden Ausscüsy nerhalb Monatsfrist festzustéllen. Sollten dieselben sich nitt ständigen können, so hat die Gesandtschaft des Stadtthel der nächstfolgenden Tagsaßung den Vorsiß; die weitern Vi nisse in und zur Bundes - Behörde sind jenen der Kantone lh walden und Appenzell glei gestellt, bis" die Tazsa6ung dis definitiv wird ausgemittelt und festgesest haben. 6) Jede tonstheil ist ferisr aufgefordert, innerhalb Monatsfrist drei! schüsse zu wählen, welche in Folge des 5. Art. des mehrer ten Beschlusses, unter Vermittelung eidgen. Kommissarien; Trennungsgeschäfe in Bezug auf das Staats- Eigenthum, Ausscheidung und Vertheilung dessetben zu besorgen und die

falligen Verkommnisse nöthigenfalls auch über die nachbarli . Verhättnisse im Gerichts -, Polizei- und Besteuerungswest

wie über die gemeinschaftliche Verwaltung. der Kirchen - und menfonds abzuschließen haben. Das allfalis Streitige wird i richterlich) , nah Vorschrift des erwähnten 5. Art., erledigt

Bestimmung des Orts und der Zeit der Zusammenkunft eidgenössischen Vorort überlassen. 7) Eine «Kommission vu Mitgliedern aus dem Schoße der Tagsa6ung, zu welche die eidgenössischen Kommissarien wählbar sind, soll in -Geul des 7ten Artikels des Tagsalzungs- Beschlusses vom 14. Ey ber mit den Ausschüssen beider: Landestheile innerhalb Ny frist zusammentreten, um Geld - und Mannschafts - Kontiw jedes einzelaen Theils zu bestimmen; immerhin “in dem Ei daß die Summe beider Kontingente an Geld und Manst

derjenigen gleichkomme, die für den Kanton Basel bisher f 4 ì irc ! mee stellen sollen, ihm vorgeschriebenen Maaßregeln zu vollzie-

seßt war. Die Kommission wird das Ergebniß ihrer Vet

lung, init einem Gutachten begleitet, der Tagsaßung zur as)

chen Schlußnahme hinterbringen. 8) Sollte aber obigen Ano gen von dem einen oder anderú Theil oder.von beiden zuglei in halb der bestimmten Frist nicht entsprochen werden, so wit Vvrort beauftragt, die Tagsaßung unverweilt zusammenzubn und zu Erzielung der Vollziehung derselben, so wie überhaupt) schlusses ‘dom 14. Sept.“ d. J. die geeigneten Entschließunt/ fassen.»« 9) (Endlich werden beide Theile mit Nachdruck u

ter besonderer Verantwortlichteit ermahut, vereint mit dul

Kommissarien, im Sinne der- frw#heren Beschlüsse, Rut!

Ordnung streng zu handhaben, -und gegen Fehlbare die till den Geseße in Anwendung zu bringen. Zugtoich wird del gänzliche Vergessenheit der bisherigen © Vorfälle anenshl 10) Der Vorort ist ermächtigt , während der®“Abwesenhtl

Tagsaßung die eidgen. Kommissarien je nach Maaßgabe dus N und Utnstände zurückzuberufen, zu entlassen und 1! eßen. 11) Der Vorort ist mit Bekanntmachung dieses Bit sês an die betreffenden Theile beauftragt. Dieser Beschluß fast durchgängig von 14 Stimmen gefaßt, S cha ffh ause!

abwesend, Zug behielt sich das Protokoll ofen, B a \ e l wiedth! seine fórmliche Protestation und die 5 Stände Uri, S)! Unterwalden, Wallis und Neuenburg ihre bekannit d wahrung.

In der 54sten Si6ung am bten Oktober wurde d! einer Spezial-Kommission vorgelegte Entwurf von Jnstructli und Vollmachten für den eidgénössischen Vorort, in Bez! die Leitung der eidgenössischen Geschäfte in Abwesenheit dis saßung in Berathung gezogen. Er lautet so: i

Die etdgendössishe Tagsaßung, nach Beendigung b ordentlichen Geschäfte, in Betracht, daß die Tagsaßung, l! Art. 9 des Bundes - Vertrags, die Befugniß hat, auf daß sle nicht fortdauernd versammelt bleiben kann, da ® ort besondere - Vollmachten zu ertheilen, in Betracht, bij nothwendig sey, verschiedenen von ihr getroffenen Veil gen Folge zu geben; in Betracht der ungewissen Euro) Verhältnisse und der außerordentlichen Lage der Schw besch lici Die ‘ordentliche Tagsaßung des- Jahres 18 vom Datum des gegenwärtigen Beschlusses an geschlos. aber thrils einige vorgeschene Fälle, theils unvorgesehene Et die Einberufung außerordentlicher Tagsaßungen nothwendig fdnnen., so is der Vorort beauftragt , die h. cidg. Stände (l dent, auf diesen, Fall hin ihre Gesandtschaften zu bestellen, dan" dieselben ohne Verzug an den Siß des Vororts begeben M sobald ihre Einberufung erfolgt. Vor ihrer Aufldsung fast Tagsaßung folgende Beschlüsse, welche die Fnst-uctionen un machten enthalten, die sie dem Vorort überträgt: 1. A u sw!!! Verhältnisse. O) Fn Bezug auf die auswärtigen Verh verläßt sich die Tagsaßung auf die Sorgfalt des Vororts, dié i und das Ansehen der Schweiz aufrecht zu halten und zu verb gen. Sie erneuert und bestätigt mit Gegenwärtigem den ersen? ragraphen des 1. Art. der Fnstruction vom 7. Mai 1831. ¿V

örtliche Behörde wird es {ch zur angelegenen Aufgabe machet/ "Fim

alle ihr zu Gebote stehenden Mittel, und besonders durch e unterbrochene Korrespondenz mit den Regierungen der betref

In der hiesigen Zeitung p D i ¡lige Volks=Bewegungen u. dgl.

In der 53sten Sibung der Tag sti

G Vorort, in Gemäßheit des vorhergehenden Artikels, ein Tcup-

"M asiregeln erfordern, so wird der Vorort unverweilt die Tagsaßung zu- ammenrupen. 5) Was die Angelegenheiten von Schwyz und Basel insbe- |

as Befinden Sr. Majestät des Königs, welche sämmtlich von

lbends, datirt, lautet :-,„Der Zustand des Königs if fortdauernd

g Veh zu bemächtigen.

nze Kantotie, sich von allem Bemienigen genau und vollständig miercichtet zu halten, was in den Nachbar-Staaten Bemerkenswerthes

je Sicherheit der Schweiz vorfallen mdchte, scy es in Bezie- uf Truppen-Bewegungen oder audere militairische Anstalten, | Die Regierungen der Gränz- tone werden es gewiß als-eine heilige DbUegenßheit erachten, n Vorort hierin auf jede mögliche Weije entgegenzukommen und úlflich zu seym. // 11. Eidgendssische Bewaffnung. 2) Da / Tagsaßung durch ihren Beschluß vom 10. September, wodurch « Vollziehung desienigen vom 31. August angeordnet wird, eidge- iffche Militair - Jnuspectionen angeordnet hat, so is der Vorort auftragt, mit aller Beflissenheit auf die Vollziehung: dieser Be- (üsse zu achten. Zu diesem: Ende wird er sich nichr nur vevge- jsern- daß die angeordneten Fuspectionen vor sich gehen, sondern ¡ch dafür besorgt seyn, daß die Kantone die bei den Fnspectionen zum p rschein gekommenen Lücken undMängel vervollständigen und vervoll- umen. Eben so wird er sich hierauf Gewißheit vêrschafen, daß die in ser Beziehung von thm ertheilten Weisungen ihre Vollziehung ev- lten. 3) Da, zufolge Artikels 4 des Bundesvertrags, im Fall ci-

pldblichenr Gefahr von außen jeder bedrohte Kanton berechtigt die andern Kantone zu Hülfe zu nehmen, folglich die gleiche hrechtigung um fo viel mehr dem Vororte im Jutevesse der Si- rheit der Schweiz zustehen muß, so ermächtigt die Tagsaßung (n Vorort, auf den Fall einer von außen fommenden Gefahr die \orderlich erachteten Triippen aufzubieten und diejenigen Chefs zu eichnen, welche ste einstweilen kommandiren sollen. 4) Sobald

(haufgebot in mehrerem oder minderem Maße erlassen wird, soll j die Tagsaßung außerordentlich zusammenberufen. 5) Der Tag- iung steht alsdann die Ernennung des Oberbefechlshabers und des Fhefs des Generalstabes zu. 6) Wenn zwischen den der Schweiz be- hachharten Staaten cin Krieg ausbrechen, oder die Feindseligkeiten ohne yrhergegangene Erklärung beginnen würden, so ist der Vorort ge- alten, die Lagsaßung unverzüglich zusammenzurufen. lil. Fnnere olttishe Verhältnisse. 7) Der Vorort wird im Allgemeinen amit beauftragt, den Gang der inneren Ereignisse in der Schweiz nit Sorgfalt zu beobachten. Insofern in irgend cinem Kanton Un- uhen oder Störungen der ‘geschlichen Ordnung stattfänden, erhält der Vortort gänzliche Vollmacht, auf Herstellung und Aufrechthal- ung der geseßlichen Ordnung durch Absendung der cidgendsfischen Veytäsentanten, durh Mahnung der benachbarten Stände zu ge- reuem Aufschen und im Nothfall durch das Aufbieten von Truppen hinzuarbeiten. Treten Ereignisse ernsierer Art cin, welche kräftigere

ondere anbelangt, so wird der Vorort mit der Vollziehung der auf jiese beiden Kantone bezüglichen Tagsaßungs- Beschlüsse beauftragt. Budem wird ex autorisirt,- alle erforderlichen Mittel anzuwenden, m den Landfrieden dort» aufrecht zu erhalten oder herzustellen. , \, Sanitätspolizeilihe Verhältnisse.. 9) Die . Tag- qung bezieht sich hierüber lediglich auf die Art. 13— 15 ihres Be- chlusses “vom 9. Fattuar 183!, so wie auf den Beschluß vom 28. ugust 1832. 10) Der Vorort is mit der Vollzichung des gegen- artigen Beschlusses beauftragt. Beschlossen in Luzern, tm Oktober 1832. Die eidgenössische Tagsaßung.

S panien.

Madrid, 2. Okt. Die hiesige. Hof-Zeitung enthält in hrer heutigen Nummer eine lange Reihe von Búlletins úber (friedigendem Jnhalte sind. Das lebte, voin 30. Sept. 10 Uhr hr befriedigend; Se. Majestät haben -äußerst ruhig geschlafen. die ganze Königl. Familie genießt des vollkommensten Wohl- yns.‘“

Ube

Konstantinopel, 22, Sept. Sobald der Groß-Wesir den igenhändigen. Befehl. des Sultans erhalten hatte, wodurch er zum-Dber-Befehlshaber der Armee in Natolien ernannt wird, be- ilte-er sich, die in Bezug auf den Truppen- Antheil, welchen die

nter seiner Verwaltung: befindlichen Provinzen zur aktiven Ar-

en. Jn seinen leßten Depeschen meldet er, daß in wenigen agen die unter seinen- Befehlen stehenden Linieptruppen ünd die neuen von ihm organisirten Bataillone-ausrücken, und daß ihnen augenblicklich die von ihm- ausgehobenen zahlreichen Jn- anterie- und Kavallerie-Mannschaften folgen werden, welche aus Albanesischen Gehkas, Toskas und Bosniern bestehen. Diese verschiedenen Corps werden sih unter demKommando von Bri- gade-Genéfalen nach der Hauptsiadt begeben. Der Groß: Wesir, von seinem Generalstabe begleitet, wird sich nach ihnen in Marsch sehen. Reschid Bey“ hat den Befehl erhalten, sich in das Haupt- quartier des Groß-Wesirs zu begeben, um mit demselben über die Maßregeln Rúcksprache zu nehmen, welche-zur- baldigen Beför- derung dieser Truppen nach dem Lager von Koniaß erforderlich sind; er wird ihm die in dieser Hinsicht zu Konfrantinopel ge- troffenen Verfügungen mittheilen. Reschid Bey reiste am 26. August von Konstantinopel ‘nach seinem Bestimmungsort ab.

__ Ein Bericht des Rëéuff Pascha, Stellvertreters des Wesirs im Lager von Natolien, besagt, daß er am 17. v. M. von Kara- Hissar abgegangen und am 26sten zu Koniah angelangt ist, wo tr sch, nahdem er seine Ernennung den Armee - Chefs angezeigt hatte, sogleich mit der ihm übertragenen allgemeinen Organisation beschäftigte.

_In Folge der Ernennung der Obersten des 2ten und Zten kinien - Jnfanterie - Regiments, welche unter den Befehlen des Groß-Wesirs stehen, Sadullah Bey und Hayreddin Bey, zu Bri- yde-Generalen if der Oberst-Lieutenant des 2ten Regiments, Me- hemet Bey, zum Oberst desselben, der Oberst-Lieutenant des 14ten Regiments, Achmet Bey, zum Oberst des Zten, und der Major

110 Die bebeutenbe Anzahl von ‘'vegulalren und fpyréguläiren Truppen, welche der Groß-Wesir nach dem Lager von Kontah zu senden im Begriff ist, an welchem Ort die Versammlung aller Truppen stattfinden soll, erheischte die Aufbringung, von großen Massen an Proviant und Vorräthen. Da die Exnte in die- sem Jahr úberall sehr günstig ausgefallen ist, so hat die Regie- rung an den -Ober-Lieferanten der Armee, Arif Efendi, und an die Mussellims der verschiedenen um Koniah liegenden Sand- schaks den Befehl ergehen lassen, daß sie auf den Märkten von Kutahia, Kara-Hissar, Bozok, und Angora Lebensmittel zum Mearktpreiss «ankaufen, dieselben nah Koniah befördern und“den Transport bezahlen sollen. Was die Lebensmittel betrifft, welche 'zur See in die Häfen von Smyrna, Adalia und Jtsch-Eli ge- schafft werden, so haben die Behörden dieser Häfen ebenfalls den Befehl erhalten, den Transport- Preis bis Koniah pünktlich, zu berichtigen. Die Einwohner sollen in dieser Beziehung nicht die geringste Last zu tragen haben, und es ist dies allen Beamten in Natolien aufs ausdrücklichste eingeschärft ivorden, unter Andro- hung |trenger Strafe fúr den Fall, daß sie die Einwohüer ir- genöwo bedrúcken oder ihnen die Zahlungen vorenthalten.

In Erwartung“ “der Ankünft des Groß -Wesirs iñî Lager von Koniah twerden die erforderlichen Anstalten getroffen, um Artillerie - Parks, Munition und Zelte dorthin zu befördern. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Verwaltungszweig errichtet wow- den, und die Regierung- hat für jeden zu passirenden Distrikt einen Kommissar niedergeseßt, der mit diesem Dienst beauftragt ist. Arif Bey ist zum Ober - Kommissar ernannt; er soll dafür sorgen, daß der Transport überall gehdrig®" von Statten geht, und daß die Landleute und Eigenthümex von Thieren - für ‘die gese6lichen Requisitionen eine angemessene Entschädigung erhal- ten. Die Vergútigungen sollen stundenweise berechnet werden, und zwar wird die Regierung die eine Hälfte derselben tragen, die andere Hälfte aber soil denzeinzelnen Distrikten zur Last fallen und unter die Gesammtzahl der Einwohner repartirt werden.

Im Palast des Seraskiers wird ein zweites Ergänzungs- Bataillon ‘zu dem 1sen Linien - Jnfanterie - Regiment gebildet. Zum Chef dieses Bataillons ist der Capikain der 2ten Cófnpa- gnie, Suleiman Aga, ernannt worden.

Die vom Groß- Wesir ausgehobenen Truppen werden sich auf verschiedenen Wegen nach Natolien begeben, damit. nicht eine Anhäufung zu bedeutender Massen auf einem und demselben Wege entsteht. Der Marschroute zufolge, sollen die Regimen- ter der regulairen Truppen und ein Theil der irregulairen durch Adrianopel marschiren, welches zum Sammelplaß für die Euro- päischen Provinzen bestimmt ist, und dann über Konstantinopel den Weg nach Nicaea nehmen. Die anderen irregulairen Corps begeben sich nah Gallipoli, von wo aus sie die Meerenge dek Dardanellen passiren, um den Weg nach Brussa einzuschlagen. Die Linien-Regimenter sind von ihren Unter-Jntendanten begleitet, und diese haben den Befehl, auf den Etappen bis zur Hauptstadt die nôthigen Lebensmittel gegen baare Bezahlung anzuschassen. Die- selben Maaßregeln sind für die irregulairen TrUppen getroffen, und es ist dafür gesorgt, daß ihr Marsch mit derselben Ordnung von Statten geht, wie der der disziplinirten Truppen. Spezial-Kommissarien, Halil Bey und Aguiah- Efendi, sind mit dem Proviantdienst für die irregulairen Corps Nd der Eine auf dem Wege von Adrianopel bis Gallipoli, der Andere auf dem- von Gallipoli bis Koniah, für diejenigen, Welche von der Hauptstadt aus die Straße nah Nicaea einschlagen, hat der mit dem Transport des Kriegsmaterials -beauftragte Ober - Kom- missar Ali Raif Efendi zu argen:

Ali Pascha von Stolba, der zur Belohnung für seine Dienste in Bosnien zum Mierimiran befördert worden war, ist jet auf Vorstellung des Groß-Wesirs zur Würde“eines Wesirs erhoben und zur Armee in Natolien berufen worden. Der Mussellim von Marasch, Suleiman Bey, ist für seine treuen Dienste in diesem Amt zum Mirimiran ernannt worden.

Der Sultan hat den Abgebrannten von Tschenguil- Keny eine Unterstüßung von 15,000 Piastern bewilligt. Diese Sum- me ist, ohne Unterschied der Religion, unter die Hülfsbedürf- tigsten vertheilt worden.

Während des leßten Krieges waren über 200 Familien der am rechten Donau-Ufer wohnenden Budschak - Tartaren nach Asien ausgewandert, wo sie von der Regierung- unterstüßt wur- den und von Seiten der Einwohner eine gastfreundschaftliche Aufnahme fanden. Vor Kurzem haben diese Familien, um die Erlaubniß nachgesucht, in ihr Vaterland zurückzukehren, die ihnen auch bewilligt wurde. In Folge dessen sind sie näch Ru- melien aufgebrochen. Als der Sultan von Ok -Meydan zurück- kehrte, begegnete er einigen derselben und sandte einen seiner Offiziere ab, um sich erkundigen, in welchem Zustande sie sich befunden hätten, als sie eine so lange Wandekung unternahmen. Diese Tartaren haben, als Unterthanen des Reichs, viele ihrer Kinder und Verwandten in den von den Obersten Said Mirza Bey und Tschura Bey befehligten Kavallerie - Regimentern. Der Sultan hat den in diesen Regimentern befindlichen Tartaren, Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen , eine Gratification von 25,000 Piastern bewilligt, die ihnen dazu dienen soll, ihre. Fa- milien zu unterstüßen und sie zum Theil für ihre Reisekosten zu entschädigen. Der Oberst des 1sen Garde - Kavallerie - Regi- ments, Hafís Bey, wurde mit der Vertheilung dieser Summe beauftragt, die auch sogleich erfolgte.

Der Mussellim des Sandschaks von Bozok, der sih Unge- rechtigkeiten gegen die Einwohner erlaubt hat, ist abgesest wor- den. Er hatte ungesebliche Steuern und Nequifitéonen von den Einwohnern erhoben. An seine Stelle ist der Kapidschi- Baschi

m l4ten Regiment, Benderli Achmet Bey, zum Oberst-Lieu- nant des 2ten Regiments befördert worden.

Auf den Antrag des Seraskiers hat der Sultan den Ma- "Adjutant des zu Adalia garnisonirenden Bataillonsck-Memisch Ya, an Stelle des zum Oberst - Lieutenant des 18ten Linien- ‘giments ernannten Chadschi Schakir Aga zum Chef dieses ataillons befördert.

d Ueber die Kriegs - Ereignisse befindet sich in den leßten üttern des Moniteur Ottoman nur folgende furze Mesl- 2 ¡Der Statthalter von Aleppo, Mehemet Pascha, hatte ÿ nah der Schlacht bei Homs von der Armee getrennt. Aus seinen leßten Berichten geht hervor, daß, während er si an der biße von 3000 Mann zu Antab befand, Jbrahim ein starkes ttaschement hatte vorrücken lassen, um sih des Plaßes Kum- zu b _Mehemet Pascha wurde noch zur rech- en Zeit hiervon benachrichtigt, marschirte gegen den Feind, griff T unverschens an und rettete den Plaß, in dem er eine für d Zeit lang zur Vertheidigung desselben hinreichende Besaz- jing zurüließ. Er für seine, Person begab sich nach Malatia, ihn er die Instructionen der Regierung abwartet. ‘Diese hat n aufgetragen, mit Rèuff Pascha, dem Statthalter des Wesirs, : ager von Koniah, dem in dieser Beziehung Befehle zuge- igen sind, Rückfprache zu nehmen.“

=2Z=

Schakir Bey ernannt, und Mesrur Aga, sein Vorgänger, hat den Befehl erhalten, nah Konstantinopel zu kommen, um über sein Benehmen und über die von den Einwohnern “€rpreßten Summen Rechenschaft abzulegen.

Der Moniteur Ottoman enthält zwei längere Artikel unter der Ueberschrift: „Ueber Mehemet Ali’'s Empörung“‘/ und ¡Betrachtungen -über die innere Lage Aegyptens.‘ (ine Mit- theilung qus denselben behalten wir uns vor.)

Podgoricza, 15. Sept. Die Vorbereitungen hinsichtkich der beabsichtigten Jnvasion in Montenegro haben plôöblich eine andere Gestalt angenommen, indem alle getroffene Maßregeln zur Herbeischaffung und Sammlung der Lebensmittel eingestellt sind, und diejenigen Mundbedürfnisse, welche vorräthig wären, sind theils von den nahen Truppen verzehrt, theils nah Scu- tari transportirt worden. Selbst der Groß- Wesir, welcher sich in Pehia befand, ist nach Bitolien abgegangen, und hat alle regulaire Truppen mit Ausnahme eines einzigen Regiments, welches in Scutari garnisoniren muß, mit sh genommen. Vor seinem Abzuge wurde in Macedonien und Türkisch : Alba- nien eine starke Rekrutirung angeordnet, welche dergestalt festge- seßt ist, daß von funf Familien ein Mann zum Kriegsdienst ausgehoben wird, welche Aushebung wohl eine merkliche Rekru-

tenzahl ausmachen dúrste. Diese Truppen sind, wie man glaubt,

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füx ben gegenwärtigen Kriegsschauplaß beftimmt, um bem, il seinen kriegerischen Öperationen immer méehr und mehr voyschrels tenden Vice-König von Aegypten Widerstand zu leisten.

Gréechenland.

Die Gazzetta di Venezia enthält nachstehende offizielle

Note der Residenten der verbündeten Mächte an den Staats-

Secretair der auswärtigen Angelegenheiten bei der provisorischen

Regierung von Griechenland :

¿¿Geehrtesier Herr! Von dem Augenblick an, wo der Entschluß

zur Zusammenberufung des National-Kongresses gefaßt worden war,

wurde nichts von uns verabsäumt, um den Mitgliedern der Regte-

rungs- Kommission, von welchen diese Zusammenberufung. abhing,

die verderblichen Folgen vorzustellen, welche durch den Zusammen-

tritt des Kongresses in einem Zeitpunkt, wo in Folge der leßten

Vorgänge die Leidenschaften aufgeregt waren und sich mit grbßter

Erbitterung befehdeten, enispringen müßten , und wo die verbünde-

ten Mächte sich durch das Organ threr zu London in Konferenz

versammelten Mimister, in Gemeinschaft mit dem Königl. Bayer=

schen Hofe, damit beschäftigten - die Wünsche zu befriedigen, welche

die Griechische Nation lz wiederholten Malen gegen die besagten Mächte, denen die Nation ihre Emanciparion, so wie die erforder= lichen Mittel zur Befestigung ihrer politischen Existenz verdankt, ausgesprochen hatte. Dem allem ungeachtet sind unsere Worte und unsere Rathschläge nichr beachtet worden, im Gegentheil hat die Regierung die Zusammenberufung des Kongresses, welche unter dén betrübendsten Auspizien stattgefunden hat, beschleunigt. Der Bürgerkrieg ; die Anarchie verheerten ganz Griechenland. Die Machtgewalt der Regierung erstreckte sich nicht über die Gränzen der von den Truppen der Allianz beschirmten Stadt hinaus, und die Geseßmäßigkeit des Kongresses ward durch vielfache Protestatio- nen aus den Provinzen bestritten. Bei so bewandter Lage der Dinge sind uns Auszúge aus den neuesten Verhandlungen der Londoner KonferenzZzu Händen gekommen, woraus erhellt, daß die Wünsche der Griechischen Nation durch die Wahl des Souverains erhdrt worden sind. Um nun das künftige Schicksal Griechenlands besser zu sichern, statuiren wir Folgendes: 1) daß die provisorische Re- gierung, so wie sie bestand, bis zur Ankunft der Regentschaft in der Gesammtheit fort ju verbleiben habe; 2) daß während dieser Zwi- schenzeit keine Veräußerung von Rational-Ländereien vorgenommen, und überhaupt nichts ausgeführt werden solle, was dem neuen Staate finanzielle SOMCGNthi bereiten könnte; 3) daß ohne die Mit- wirkung der Königlichen Autorität weder cine permanente Verfas= sung, noch Fundamental - Geseße vorgeschlagen oder sanctionnirt werden dürfen, weil ein solches Verfahren in ofenbarem Wider- spruche mit dem Akte stände, durch welchen die Griechische Nation die Wahl ihres Monarchen den drei Mächten anheimgestellt hat. Noch che uns die offiziellen Meldungen zugekommen waren, haben wir uns beeilt, den wesentlichsten Fnhalt derselben dem Staats- Secretair für die auswärtigen Angelegenheiten mitzutheilen, um sich den Umständen gemäß danach richten zu können. Wir kdn- nen daher nicht ohne tiefe Betrübniß wahrnehmen, daß sich die Deputirten-zu Pronia (ciner Vorstadt von Nauplia) versammelt und Anordnungen getroffen haben, welhe mit den Akten, dirh welche. das Ae Schicksal Griechenlands festgestellt worden ist, in schrofffem Widerspruche stehen, und die den wah- ren Interessen des (Hriechischen Volkes in hohem Grade nach- theilig sind. Fndem dieser Kongreß die Verfassungs - Gewalt usurpirt, welche *khm von der Nation abgesprochen wird, die hinfüh- ro ohne die Mitwirkitng der Königlichen Gewalt nicht mehr zu be- stehen vermag, verkündet. er dadurch nicht nur seinen Entschluß, des finitive Grundlagen für die Verfassung des Staats aufzustellen, son- dern durch die Abschaffung des Senats, welcher Kdrper einen unzer- trennlichen Theil der provisorischen Regierung ausmacht, und dessetr von der Zeit geheiligte Exisienz jeßt mehr wie jemals ndthig ist, um den Ungesiúm -der- Leidenschaften p zügeln, und um vor der Ankunft dex Regentschaft durch das Aufhdren der Parteiungen die Einigkeit

Aller hekbeizuführen, hat er sein eigentliches Ziel und Augenmerk offenbart. Ein solcher it seinem Prinzip willkürlicher und únge- seßlicher und in seinen Wirkungen verfassungswidriger Akt kann nichts anders als traurige Folgen für das künftige Schicksal G-ie- chenlands nach sich ziehen. Wir ersuchen Sie daher, den Fnhalt gegenwärtiger Note denen, die es angeht, mitzutheilen, und selbe aufs Kräftigste ju unterstüßen, weil wir verlangen, daß \elber e Folge geleistet werde,* und daß dieses geschehe, dies wer- en wiv mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln zu bewirken suchen. Jn Folge dessen protestiren wir feierlich gegen jede bereits stattgefundene oder künftig stattfindende Verleßung der vorstehenden Normen, und wir können keine atdere vrovisorische Regierung, als diejenige, welche vor der Zusammenberufung des Kongresses von Pro- nia bestand, und keine anderen Reformen anerkennen, als die, welche den Senat durch unvorgesehene und gebieterische Umstände gend« thigt, in Gemäßheit des Protokolls vom 7. März und bis zur An=- kunft der Regentschaft anzuordnen für ndthig erachten dürfte. Wir ersuchen Sie, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung

zu genehmigen. (unterz.) Dawkins. Rouen. Rückmann.-/

Jn l a n°9

Berlin, 17. Okt. Man. meldet aus Köln vom 12ten d - ¿Der Prinz von Montfort (Jerome Buonaparte) traf verwichene Nacht wieder hier ein. Er hatte seine Reise nah London in Harlem wegen der Cholera aufgegeben, und ist, nah einem zweistündigen Alfenthalt in einem hiesigen Gasthofe, wieder nach Jtalien abgereist.//

——— L OGANW "T RRE N Um

Ausstellung auf der Königlichen Akademie der Künste.

Wir lassen uns auch noch ferner von der Düsseldorfer S fesselu; und zwar wünschen wir diesmal die Aufmerksamkeit aut Mee jenigen jungen Künstler im Historienfäch hinzulenken , welche sie uns jeßt zum erstenmale vorstellt. Unter diesen völlig neuen Nas men bringt sie uns zuvörderst einen, dessen Werk eines der edelsten Kunstwerke is, s{chôn und wahr empfunden und klar und frâftig ausgesprochen, von so durchaus ungetrübtem Eindruck, daß wir es wohl hinter dem Bendemannschen nennen dürfen. E: Der heilige Bontifacius von Rethel aus Achen (Nr. 541).

Das Bild enthält nur Eine Figur; der Heilige, noch mit dem Beil in der Hand, hat so eben die Eiche gefällt und auf deren Wur=« zelstumvf seinen Pilgerstab, cin Kreuz mit der Fahne, aufgepflanzt. An dies Kreuz nun wendet sich der gottbegeisterte Mann, mit erha- benem Aufschwung segnet er. es ein für das ganze Land und für alle künftigen Geschlechter. Welch ein Gegenftand wieder; in der That schon diese bloße Wahl und Auffassung verbürgt uns einen Künstler: er hat einen inhaltsshweren Moment herausgegriffen, der uns Blicke in weite Persvektiven vor= und rúckwärts werfen läßt. Das Heidenthum is ausgerottet, das Banner des Christenthums steht da, und, der folgenreichen That sich bewußt, erhebt sich die große Gestalt des Apofgels. Was wir so oft in ähnlichen Darstel ungen vermißten, das finden wir hier: freien Muth, heilige That- kraft, siegreiche Begeisterung. Dies ist nicht jenes gedrückte Chri- steuthum, das den Menschen demüthigt und niederhält, sondern das ihn vom Scheitel bis zur Sohle durchwärmt, erhebt und zum Hel« den macht. Die feste Haltung des Bonifacius, die feste Bewegung dieser Hand, mit der er zugleich segnet und in Besiß nimmt, beson= ders aber die klare, freie und innige Begeisterung in scinem Antliß und die Glaubensfraft in seiner ganzen Gestalt, hat ctwas Ueber-

dringendes. Weil der Maler ergriffen wurde, darum ergreift er; die

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