1832 / 328 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Deutschland.

Frankfurt a. M., 20. Nov. Bereits vor mehreren Wo- chen gaben verschiedene Deutsche Blätter „Auszüge“ aus dem nicht zur. Oeffentlichkeit bestinunt gewesenen Protokolle dex 29sten Sißung" der Bundes-Versammlung vom.°9. Augast d. J. ih Betreff der von Hannover: geinachten Anträge zur Ekleichterung Und Befdrderung des Transito-, so wie des Aktiv - Handels und Verkehrs in Deutschland. Die diesfällige Erklärung Haga- novers wurde späterhin von der Hannöverschen Zeitung- in ihre Nr. 253 vom 23. Oftóber mit “dem Vorworte aufgenontmen; „Nachdem -der Antrag, der Königl. Hanndverschen Bundestckgs- Gesandtschaft, in Betreff des 19ten Artikels der Bundes ; Akte, bereits durch mehrere Blätter, zum Theil mit? Unrichtigkeiten, veröffentlicht worden ist, -so nehmen wîr keiten Anstand, densel- ben, so wie den zweiten, Hiermit aus dem authentischen Abdruck wiederzugeben ‘/; und lautete danach also:

Extraft Protokolls der 29stei Sißung der Bundes-

Versammlung vom 9. August 1832. 296; Erleichterung und Beförderung des Tvransito- Fandels und Verkehrs im Deutschland.

Hannover. Unstreitig giebt es keinen Gegenftand, wobei die Unterthanen sämmtlicher Bundes - Staaten so schr betheiligt sind, als die Erleichterung und Beförderung des Handels und des innern Verkehrs in Deutschland. Darum is die Ergreifung von Maßre- geln, wodurch der bestehenden Spaltung ih den kommerziellen “Fn- teressen ein Ziel geseßt und dem vickfältigen Drucke, welchem die- selben fortdauernd unterliegen, abgeholfen werde, ein allgemein ge- fühltes Deutsches Bedürfniß. würde schon nah Sinn und Geist der Bundes - Akte zunächst vor diese Hohe Versammlung gehören, wäre ihr Recht und ihre Ver- pflichtung dazit auch nicht ausdrücklich durch den Artikel 19 dies&® Grund -= Geseßes ausgesprochen. Auch hat sich dieselbe bereits zu verschiedenen Malen mit diesem hochwihtigen Gegenstande beschäf- tigt und mehrere darauf Bezug habende Beschlúse gefaßt, so wie eine permanente Kommission niedergeseßt, welche die darauf Bezug habenden Maßregeln vorzubereiten und in nähere Erwägung zu zie- hen haben wird.

_ Gleichzeitig mit diesen, wenn glei bisher ohne Erfolg ge- bliebenen, Bemühungen des Bundestages, haben auch die einzel- nen Bundes-Staaten die kommérziellen Fnteressen ihrer. Unterthanen zum Gegenstande besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge gemacht. Mehrfache Handels-Verträge wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs und: Verbindungen zu einem gemeinschaftlichen Zoll- und indirekten Abgaben-Systeme sind davon die Folge gewesen. Sie haben jedoch dem beabsichtigten Zwecke nicht entsprochen und die allgemeine Erloichlerung des Verkehrs in Deutschland nicht ge- währt, welche davon zu hoffen stand. Der Grund"davon liegt dar- in, daß das von einzelnen Staaten angetommene Zoll- System und die bei den. desfallsigen Verträgen befolgten Grundsäße nicht den Wünschen und Verhältnissen aller übrigen Staaten entsprechen konnten; ja, daß sie sogar dazu beitrúgen, den Verkehr derienigen, welche ienen Verträgen sich niht angeschlossen hatten, noch mehr zu hemmen und. mit bedeutenden Abgaben zu beschweren.

Die so nothwendige Erleichterung des Handels ‘und Verkehrs dürfte daher auf diesem Wege in einer„vollkommenen Allgemeinheit schwerlich zu errcichen seyn, und es wird der Hohen Bundes-Verck fammlung vorbehalten bleiben, dasjenige zu beschließen, was das Beste des Handels und Verkehrs erfordert, was in dieser Beziehung zur Beruhigung der Deutschen Volksstämme beitragen kann, und was die Befestigung der Eintracht unter den Deutschen Staaten un- umgänglich nothwendig macht. i

Se. Mai. der König von Großbritanien und Hannover von der sichern Ueberzeugung ausgehend, daß die auf dem Flor des Han-

dels und de: Gewerbe" beruhenden, so mannigfaltigen als wichtigen -

Fnteressen“ Deutschlands nur durch gemeinsames Einverständniß und Zusamnnenwirken gefördert und dem Wohle des Ganzen, wie der einzelnen Staaten entsprechend geordnet werden können erlauben Sich daher, Fhren Hohen Mitverbündeten mehrere Anträge im Nachstehenden zur nähern Berathung vorzulegen, und solche zugleich mit der Erklärung zu begleiten, daß Allerhöchstsie, wie bisher , so auch kúnstia, zu einer jeden Verständigung und Anordnung, welche auf der Basis gleicher Rechte beruht, die Selbstständigkeit der Staga- ten nicht gefährdet und jene wichtigen gemeinsamen Funteressen. dauernd zu befördern und zu befestigen geeignet erscheint, gern die Hand bieten werden. G Allerhöchstdieselben glaube dabei zugleich die Ansicht ausspre- chen zu dürfen, daß die Hohe Bundes-Versammlung, sowohl nach den Grundbe Timmungen der Deutschen Bundes-Verfassung, wie nach den besondern Bestimmungen, welche-der 19. Artikel der Bundes-Akte enthält, sich als der einzige richtige Mittelpunft und als das wahre Organ unzweifelhaft darftellt, bei welchem Verhandlungen zu dem angedeuteten Zwecke mit vollklommenem Vertrauen und mit der offnung des Erfolges in Antrag gebracht werden dúrften. Höchst- ie rechnen daher um so mehr auf die baldige Ersüilung dieser Er- wartung, als noch ganz neuerdings Alicrhdchstihre beiden ersten Deutschen Mitverbündeten, in ihrer in der 22. Sißung vom 28. Funi abgegebenen Erklärung, sich dffentlich und feierlich ausges prochen haben, durch ihre Bundes-Gesandtschaften dahin wirken zu wollen, daß solche gemeinnüßige, ganz Deutschland interessirende Anordnungen, so weit sie sich dafür eignen, mit Erfolg in Bera- thung gezogen werden; als diese Erklärung bei Fhren übrigen Ho- hen Mitverbündeten den erwünschten Anklang gefunden hat, und als nur von der in das allgemeine Wohl thätig eingreifenden Wirk7 samkeit des Bundes, bei einem so aligemeinen Bedürfnisse, zu hof- fen sicht, daß die dfentliche Meinung aus ihrer jeßigen Befangen- heit zu einem für Wahrheit, Recht und Ordnung empfänglichen Sinne zurückkehren und dem Deutschen Staatsvereine hinsichtlich der Förderung des gemeinsamen Wohls diejenige Gerechtigkeit wi- derfahren lassen wird, worauf dessen Erstarkung und Befestigung, so wie im Fnnern, also auch nah Außen beruht Se. Majestät haben diesemnach in reifliche Erwägung gezogen, welche Ausdehnung Allerhdchstsie Fhren auf Förderung des Halñ- dels und des gegenseitigen Verkehrs, so wie auf Beseitigung der bisherigen Stdrungen abzweckenden Anträgen geben könnten, um® n Erfolg zu sichern und der Erwartung Deutschlands zu ent- prechen.

__ Hierbei aber hat sich Allerhdchstihnen die Ueberzeugung auf- dringen müssen, daß Anträge, die zu sehr in den inneren Finanz- Haushalt der einzelnen Deutschen Bundes-Staaten eingreifen, oder nicht ohne Verleßung der von Fhnen mit andern Bundes-Staaten durch Verträge eingegangenen Verpflichtung in Erfüllung gebracht werden können, keinen allgemeinen Eingang sinden dürften, oder doch wenigstens den gewünschten Zweck nicht erfüllen, sondern nut das Erreichbare und von allen Seiten dringend Geforderte verhitta dern, oder doch ershweren und verzögern würden. Solche Vcerein- barungen werden daher, nah Allerhöchstihrer Ansicht, am zweckmä- ßigsten, besondern zwischen den einzelnen Staaten abzuschließenden Handels - Verträgen und Uebereinkünften, z. B. wegen Annahme eines gleichmäßigen indirekten Abgaben- und Zoll- Systems, über- lassen werden müssen, so wie denn überall jedem einzelnen Bundes- Staate die Befugniß vorbehalten bleiben muß, diejenigen Steuern und Abgaben, mit welchen die zum Verbrauche im Fnnern be- stimmten Waaren und Gegenstände belegt werden, nach seiner eige- nen Konvenienz anzuordnen, zu erheben und zu verwalten.

Aus eben diesem Grunde haben Se. Majestät endlich auch für das Angemessenste gehalten, selbs die Frage:

ob und in wie weit es ausführbar erscheinen möchte, die in

den Deutschen Bundes-Stagten gefertigten Fabrikate, oder die ro-

hen Erzeugnisse derselben, oder wenigstens diejenigen Gegenstände, welche zu den nothwendigsten Lebensbedürfnissen zu zählen sind, bei deren Uebergang aus dem einen in den andern Bundes-Staat,

Die Berathung dieser Maßregeln"

ú °

entweder von den. auf dem Verbrauche ruheuden Abgaben zu be- freien, oder doch denjelbea hinsichtlich dieser Abgaben einen “Vor- f zung vor den nämlichen Erzeugnissen des Auslandes zuzugestehen? o wie : ob es nicht. möglih seyu werde, dem, verderblichen. Schkleich= - handel im Fnnern von Dgutschband durch gemeinsame Verabre- s angen und ein deshalb zu treffendes Uebersinfommen ein Ziel zu ehen: ° 4 von. Fhren gegenwärtigen Anträgen auszuschließen, und sie zum Gegenstaade- besonderer Propositionen zu machen; müssen aber “dabei zugleich den dringenden Wunsch äußern, “daß die dèshalb am Hohen Bundestanë zu pflegenden. Berathyngen stets abgesondert von den- jenigen gehalten weuden mögen ,- weiche Fhre nachfolgenden, bloß auf Erletichtexung herbeirufen werden. &

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der Tranfsito-Handel schon zu Zeiten des Deutschen Reichs nicht will- fürlich mit Zoll-Abgaben belegt werdèn konnte. Viclmehr war die Befugniß zur Erhebung von Durchgangs- Zöllen ein “Kaiserliches Regal, so daß fein Reichsstand anders als kraft bssonderer Kaiscr- licher Verleihung Zoll-Abgaben erheben durfte. Fa, es durften selbs Biese Verleihewgen, so wie Erhöhungen, Erstreckungen und Verle- gungen alter -Zôlle nicht anders stattfinden, als

15 mit aller Kurfürsten Kolkegien-Nath und einhelligem- Schlüß*

2) nach Anhdrung derer, die dabei interessirt waren, der Nachbarn

und*des Kreises, und

3) ohne Beeinträchtigung älterer Zölle und anderer Rechte.

Zoll - Verleihungen ohe diese -Erfordernife waren von Rechts- wegen- null und nichtig, und die Geseße gestatteten, sich, selbs ohne richtertichen Spruch, dagegen ju wehen.

Siche den 8. Art. der Wahl - Capitulation Kaisers Franz- 11. vom 12, Jult 1792;

Diesemnach erkannte das abte Deutsche Staatsrecht unbedingt die Freiheit der Wasser- und Landsteaßen für den Transito - Handel in Deutschland als Regel an, - und verfstattete dië Erhebung von Zoll - Abgaben nur als Ausnahme und kraft eines besonderen Kat- serl. Privilegiums... |

Nachdem man tin Wien bei den damabigën Verhandlungen die Nothwendigkeit - der Herstellung und - Begründung eines neuen Rechts 2 Zustandes in Deutschland für Handel und Verkehr, unter Berücksichtigung der. früher bestandenen, so wie der neu zu bilden- den Verhaltnisse, anerkannt hatte, gêht die Kongreß - Afte in thren Art. 1058 bis 117 von den Grundsäßen hinsichtlich der Fluß schi|- fahrt aus, und wenn solche nicht {on damals auch auf die Land- straßen angewandt wurden , so ergeben doch die Verhandlungen des Kongresses, daß die Anerkennung gleicher Grundsäße für lehtere

nur dur den Drang der Umstände verhindert wurde, welche Fie

4 schnelle Beendigung der damaligen Urkterhandlungen, herbeigeführt

durch die Ruckkehr Napoleon’s, nothwendig machte.

Fehkt es darum bis jeßt an “bundesgeseßlichen Bestimmungen zuw Begründung eines allgemeinen und verfassungsmäßigen Ver- hâltnisses in diese? Beziehung; haben die einzelnen Bundes-Staaten nach Aufhebung der früheren Reichs - Verfassung geglaubt, diesen Verkehr ohne RNÚcksicht auf das Funteresse der anderen Bundes- Staaten nach ihrer Konvenichz? ordnen zu dürfen; und is auf diese Meise cin Zustand entstanden, welcher, indem er es den einzelnen Staaten möglich macht, ihrè zufällige Lage zu ciner übermäßigen Belastung. des Handels und Vekkehrs der Nachbar- Staaten zu be- nußen, ein großes Mißhbehagen und eine Unzufriedenheit hervorruft, so wie eine Trennung dèr gegenseitigen Fnteressen bewirkt, wodurch Verhältnisse eingetreten snd, unter welchen die Wohlfahrt des ge- sammten Deutschen Vaterlandes, die zum Heile des Ganzen so noth- wendige Einigkeit und das gegenseitige Vertrauen unterzugehen dro- heit: so liegt es unstreitig in dem Berufe dieser Hohen Versamm- lung, als dem einzigen richtigen Mittelpunkt und als dem wahren Organ Deutscher National-Fnteressen, solchen großen Uebeln durch gemeinsamen Beschluß ein Ziel seßen, und auf diese Weise zu erkennen zu geben, daß die Deutscsen Fürsten und Staaten, indem sie zum Schuße ihrer eigenen Rechte und zum inneren Wohle ihrer Bölker ein föderatives Band schlossen, dadurch keine Veranlassung

gaben, daß beide die Aufhebung der âlteren Reichs - Verhältnisse, welche hinsichtlich des freien Verkehrs bessere Garantieen gewähr- ten, zu vermissen Ursache haben. E

Se. Majestät sind der Ucberzeugung, daß dieser Zweck am besten und am leichtesten zu erreichen seyn wird, wenn dieselben Grund- säße, welche die Wiener Kongreß-Afte für die freie Fluß-Schifffahrt in Bezug auf Handel und Verkehr ausspricht, auch auf die Land- straßen angewandt werden; Sie können in dieser Ucberzeugung nur durch die seitdem eingetretenen wohlthätigen Wirkungen, welche die nach jenen Grundsäßen erfolgte Regulirung der Elbe-, Weser- und Rhein - Schifffahrt hecvorgebracht hat, bestärkt werden, und finden Sich deshalb zu nachstehenden allgemeinen Anträgen veranlaßt, wel- che Sie Fhren Hohen Mitverbündeten zur schleunigen näheren Be- rathung, Ucbereinkunft und Beschlußnahme vorzulegen keinen An- stand nehmen, nämlich : : ;

1) Jeder Deutsche Bundes= Staat is} berechtigt, von den durch sein Gebiet geführten, aus einem anderen Staate kommenden und nach einem anderen Staate bestimmten Waaren und Ge- aenständen eine gewisse Abgabe (Transito -Zoll, Durchgangs5- Zoll) erheben zu lassen. i . H

2) Für diese Abgabe soll jedoch ein Maximum A: alle Staaten Rtgesebt, mithin nirgends ein Mehreres als angenommene hdchste Betrag erhoben werden.

für

und für eine gewisse Entfernung berechnet, zu reguliren und zu bestimmen. ö Besondere Erwägung möchte hier der Frage zu widmen seyn: ob nicht die verschiedenen Waaren und Gegenstände, nach Maßgabe der Rothwendigkeit ihres Verbrauchs oder des größeren oder gerin- geren Werths derselben, in mehrere, mit einem höheren oder gerin- geren Transito-Zolle zu belcgende Kathegoricen zu klasfiftziren, und vorzugsweise, so weit als thunlich, die gewöhnlichen Ausfuhr-Artiî- kel Deutschlands, so wie unentbehrliche Stoffe und Materialien {ür vaterländische Fabriken, nebst den nothwendigsten Lebensbedürfnissen, mit einer geringeren Abgabe zu belegen seyn“ | 4) Gleichwie bei dem Tranfito: Zolie, sind auch für die Chaussee-, Wege-, Brücken-, Pflaster- und sonstige ähnliche Abgaben von durchzuführenden Gegenständen gewisse, allgemein geltende und nicht zu úberschreitende Säße, so wie 5) die Formalitäten und Kontrollen bei Erhebung der Abgaben von diesen Gegenständen, wenigstens in den Hauptgrundsäßen, zu verabreden, und endlich y 2 ) durften die Deutschen Bundes-Staaten sich gegenseitig zuzusichern haben, daß die durchführenden Handelssiraßen jederzeit ofen und in fahrbarem Zustande erhalten werden.

S 297.

Erleichterung und Beförderung des Aftiv-Handels und Verkehrs in Deutschland mit rohen und Fa- hrif-Erzeugnissen;, desgleichen gemeinsame Maß- regeln a den Schleich - Handel im Fnnern Deutschlands.

Hannover. Mit Bezugnahme auf die in dem vorstehenden Paragraph ausgedrückten Ansichten, und unter ausdrücklicher Be- vorwortung, daß die Berathung der auf Erleichterung des Transito- Qs Bezug habenden Anträge stets abgesondert von den nach-

ehenden Vorschlägen gehalten werden mögen, is die Gesandtschaft

von ihrer Allerhöchsten Regicrung außerdem noch angewiesen worden:

1) die Frage, ob und in wie weit es ausführbar erscheinen möge, die in den Deutschen Bundes-Staaten gefertigten Fabrika'e, oder die rohen Erzeugnisse derselben, oder mindestens diejenigen Ge- genstände, welche zu den nothwendigsten Lebens -Bedürfnissen

L zählen sind, bei deren Uebergang aus dem einen in den an- ern Bundes-Staat entweder von den auf dem Verbrguche ru-

des Transito - Handels Bezug habenden Atitväge |

Was nun leßtere betrifft sg. ist es zur -Genüge befannt, daß |

3) Dieser Durchgangs-Zoll ist f jedem Falle nah dem Gewichte, |

( | Úber die Freiheit des Verkehrs mit den ersten Lebens- Bed

henden Abgaben zu befreien, oder doch denselben

des Auslandes zuzugestehen ? einer Hohen Bundes-Versammlung zur reiflichen, der hohen tigkeit des Gegenstandes für. die Wohlfahrt aller Deutschen

des-Staaten entsprechenden Erwägung zu utrterwerfen/ und, uny Vorausseßung ciner Einigung Über die vorstehenden Proposit M

darauf anzütragen,

2) daß auch darüber, wie .dem verderblichen Schleichhan M (/ sige Ucebercinfoanmen zwischen allen Bundes-Staaten u ift

Fünern Deutschlands ein Ziel zu schen, und wié daz führung zu bringen sey?

gemeinfame Verabredungen getroffen werden mögen. Die Gesandtfchaft if z

i ( leich angewiesen , diese beiden 4, mit“ der Erklärung ihrer hôhsen Regiexung zu begleiten,

it des Handels und Vekkehrs zu unter andeln und abzuschlie-

in iheif L h , dicfer Adgaben cinen Vorzug vor den nämlichen Er beauf diesem Wege sind auch bis jeyt schon mehrere Ueberein-

, welche die Annahme gleichförmiger- Grundsäße für andere Fine Gegenstände der inneren Geschgebung und Verwaltung ‘zum Vie hatten, zu Stande gekommen. Während- in dergleichen Fäl=. H die Vertreter der cinzelnen Staaten in der -Buñdes - Versamwm- das Interesse derselben bei dem Gegenstande dex Unterhand- gleich anderen Spezial - Bevollmächtigten, wahrnehmen und ) Jügenme"k darauf haben, daß keine Uebereinkunft abgeschlossen

deren Fnhalt nicht jenen besonderen Fnteressen entspve- ihnen zugleich der allgemeine Gesichtspunkt des Bundes ge- wärtig, insofern diesem daran gelegen ist, daß Überhaupt eine ¡digende Vereinbarung sobald als möglich getroffen werde. er Gesichtspunkt giebt ihnen unausgcseßt einen Antrieb, Alles wenden, daß thre Bemühungen von Erfolg seyen:

sëlbe auch int dieser Hinsicht, wie bisher, so auch Tünftig, i Erwägt man iedoch, daß bei der Aufgabe, wie Freiheit des jeden Verständigung und Anordnung gern die Hände biectey Pels und Verkehrs herzustellen sey, die ganze innere Verwal-

" welche auf der Basis, gleithe® Rechte beruht, die Selbststän | der Staaten nicht gfährdet und iene wichtigen gemeinsamen 9

M) cines Landes, seine Gewerbe - Verfassung, imgleichen sein Sy-

der indirekten Besteuerung in Frage kommt, daß daher, wenn

essen dauernd zu befòrdern und zu befestigen geeignet erscheine; F, jenen Gegenstand verhandelt werden soll, niht minder eine

Jn-Beziehung auf- diese, von Hannover gemachten ,

liest man nun in einer außerordentlichen Beilage zu der he

Nummer. der Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeituy | nachstehende, von Preußen in der 40ssten Sißung der Yy

Versammlung vom 25. Okt. d? J. abgegebene Erklärung; Preußen. Der von der Königl. Hanndverschen Regier]

der 19ten diesjährigen Bundestags- Sibßung gemachte und, Kommisston zur Begutachtung der Verhältnisse des freien und Verïehrs in Deutschland verwiesene Antrag, wegen E[}|

rung dee Durchgangs-Abgaben, tritt als ein ganz nezaer in dey der Verhandlungen ein, welche bis feht über den Gegensh

hei der Bundes-Versammlung stattgefunden haben.

Deshalb hält die“ Königl. Preußische Regierung es nig

überflüssig, schon gegenwärtig einige Bemerkungen zu Protot geben, welche dazu beitragen können, die Kommijsion auf die seitigkeit der Gestchtspuntte, welche chei dicsem Antrage inz zu fassen sind, aufmerksam zu machen, und dadurch dem von erwailenden Gutachten eine recht fruchtbare Ausdehnung zy 4

Durch den Antrag, in Verbindung mit der ihm vêrauzgg tcn Erkläcung, wird zunächst die Aupmerfsamkeckêt der Hohe d des-Veecsanimlung von neuem für den Gegenstand des Hd Verkehrs im Allgemeinen in Anspruch genommen, dessen Regu schon bei dem Abschlusseder Bundes-Akte als ein so dringendes Big erkannt wurde, daß die ausdrückliche Verabredung, bei derersteny menkunft der Bundes-Versammlung darüber in Berathung j ten, in denjenigen Bestimmungen jener Akte eine Stelle fan) durch man, hinter den auf die Feststellung des Bundes se richteten organischen Artikeln, zugleich auch den Grund® jy einstimmenden Anordnungen oder Ueberetnkünften zwische Bundes- Staaten über einzelne wichtig Angelegenheiten in Fnnern zu legen beabsichtigte. Das Wort der Stiftungs - 1 des Bundes macht sonach einé Berathung wegen des Hand Verkehrs zwischen den verschiedenen Deutschen Staaten zur despfilcht. Wäre auch diese bei dem Abschlusse der Bunda nicht eingegangen , so würde doch keine Bundes - Regierüng s ner Berathung cntziehen wollen , da sie in der That einen ( stand betriff}t, welcher von dem wesentlichsten Einflüsse aj Wohl und Gedeihen der einzelnen Deutschen Staaten is, durch wiederum das Wohl und Gedeihen des Bundes s dingt wird. : :

Wenn es gleich nur eine gemeinsame Berathung übe del und Verkehr is, was die Bundes - Akte zur Pflicht mach selbst im Allgemeinen das Ziel anzudeuten, welches dadurch f werden soll, so wird doch feine Deutsche Regierung dark Zweifel erheben, daß die der Verabredung der Bundes-Y (Grunde liegende Absicht auf die Herstellung cines möglich | Verkehrs gerichtet sey. : :

Fn Folge der in der Bundes-Akte enthaltenen Bestinimun in Anerkennung des dadurch ausgedrückten gemeinsamer Be) nisses, hat auch die Bundes-Versammlung den Gegenstand läng ihre Verhandlungen aufgenommen. S :

Wenn es ihr bis jeßt nicht gelungen ist, unmittelby, prakftisches Resultat in der Sache herbeizuführen , so wil1 deshalb weder ihr einen Mangel an Thätigkeit, noch den ei Regierungen einen Mangel an Bereitwilligkeit , sie durch a sene Fnstructionen der Bundestags- Gesandten zu unterstüßt] Vorwurf machen dürfen. . ¿

Dex Grund davon wird vielmehr in der Natur des Get des selb, worauf sich jene Verhandlungen bezichen, und ind sonderen Stellung der Bundes-Versammlung zu suchen seyn.

Während diese Versammlung in demienigen Gebiete, n! sich um Verhältnisse des Bundes im Ganzen, mamentlich 1

| ganische Einrichtungen, handelt, mit cinem Stoffe sich zu bi

gen hat, der nur für den Bund, als folchen, existirt, un auch nur vont der Bundes - Versammlung, als Ocgan desd in Uebereinstimmung mit dessen Zweck und Bedürfniß, h und gebildet werden kann, hat sie es bei der Frage wegen deb!

| der | und Verkehrs mit besonderen Einrichtungen und Geseh

der einzelnen Staaten zu thun. Statt daß dort ein C0 \sames allein für den Bund hervorzubringen is, soll hier sonderes der cinzelnen Staaten, das threr innern Gesth und Verwaltung angchdrt, unter die Norm bestimmter, all

| ten gleichfdrmig bindender Grundsäße gebracht und demgen

ändert und umgestaltet werden. E

Vermdge der Selbsiständigkeit und Unabhängigkeit det hen Staaten von einander kann dies jedoch nur im Vel Vereinigung geschehen. Fn diesem Sinne hat auch die V Hanndoersche Gesandtschaft schon bei Gelegenheit einer Abfin in der 8ten Sißung des Fahres 1818 sich dahin ausgespro ,, Dicser Vorschlag is| von Anfang der Berathung der Y Versammlung an nicht als ein Gegenstand angeschen ! über den ein Beschluß per majora gefaßt werden solle, |

allein als ein Gegenstand allgemeiner oder besondere! M

barung.“ S L Um eine solche Vereinbarung herbeizuführen, läßt sich fache Thätigkeit der Bundes-Versammlung denken. Entw! sie sich auf dem allgemeinen Standpunkte des Bundes, l für dessen Wohl und Gedeihen von Wichtigkeit ist- daß! hwerden über Beschränkungen des Verkehrs zwischen den Deutschen Staaten möglichst abgeholfen werde, und bemüht! diesem Standpunkte aus einerséits die Mittel und Wege L meinen zu erforschen und aufzuklären, wie ein besserer ai Dinge herbeizuführen sey, andererseits aber auch einct ders den. und Verhältnissen angemessenen Antrieb zu geben, dar A zelnen Staaten willig die Haûd dzu bieten, thre collidirer teressen mittel billiger Uebereinkunft auszugleichen. Fun! / ser Gränzen übt die Bundes -Verfammlung eitte direete i keit auf den Gang der Sache aus. Hierauf hat fle nd d vorzüglich beschränkt. Oder es macht sich die Bunde lung zur Aufgabe, unmittelbar in ihrem Schoße selb Sit nigung der Deutschen Staaten über den Gegenstand zu L bringen. S : Beudl Alsdann verwandelt sie sich in cinen Verein von ad tigten, welche lediglich Privat - Fnteressen threr Staate! ul ander zu vertreten haben, und insofern auch, gleich N dl ten besonderer kontrahirender Theile, cinander gegenübe u Wäre der Gegenstand, um den es sich handelt- ct und licße er sich auf wenige Gruzdsäße und Bestimmung M führen, so könnte man die Bundes-Versammlung in e I das gecignete Organ betrachten, um eine Vereinbal!

eru t wo r d. 14 de A / erden fann, so wird

je Kenntniß der ießt bestehendeu Einrichtungen, als cinc Bnliche Beurtheilung der dabei in Vorschlag kommenden Ab- Wirungen mit thren Folgen vorausgeseßt wird, daß aber b- solche Kenntniß und Beuktheilung nuc Männern von dem fenden spezicllen Fache und Berufe beiwohnt und nuv von q ein Jdeen - Austausch, wie er zuv gegenseitigen Auf- ung, Belehrung, Üeberzeugung und der hierauf zu gründen- efdlichen Vereinigung exforderlich i, geführt werden kann, durfte darüber kaum ein Zweifel obwalten, daß die unmit- are Lôsung der Aufgabe kein solches Geschäft sey, wel- dem die Bundes-Versammlung bildenden Vereine der Gesand- der Deufsche| Höfe angemuthet werden könne. Wollten die elnes Staaten den Ausweg wählen, ihren Bundestags-Gesand-

Allgemeinen / zu dessen Berathung die Kommission bestellt y[ff {d Beamten zum Betvathe zuzuordnen, welche dieser inneren

altungs-Verhältnisse ganz besonders kundig sind, so würden es fs scyn/ zwischen welchen die Unterhandlung der That und Wahr- t nach stattfände , und statt eines Ausweges wäre der cingeschla- ¿ Gang ein Umweg, der nur die Folge hätte, daß, ohne einen

Wunden Einfluß auf die Unterhandlung selbst äußern zu können,

hundes-Versammlung in der Richtung und Anwendung ihrer hitigfeit M andere dringende Bundes - Angelegenheiten gestört then würde. y

ließen aber auch die Bundes-Staaten Spezial-Bevollmächtigte

Wi Sißs der Bundes - Versammlung oder außerhalb desselben zu-

mentreten, so möchte eine allgemeine Vereinbarung doch auch jon nicht zu erwartet seyn. Die Spezial-Bevollmächtigten wür-

nämlich bald finden , daß das eigentlich O was tin Ab- tauf Handel und Verkehr zunäch st zu erreichen ist, auf das Ver- niß einzelner Staaten zu einander sich reduzire, und daß cine cinigung , welche zwischen einzelnen Staaten ausführbar er- int, auch am zweckmäßigsten durch eine Unterhandlung zwischen sen vermittelt werde. :

Die gemeinsame Aufgabe würde sich sonach bald in bloße Spetial- agen und in Spezial-Verhandlungen zwischen einzelnen Staaten guf- en Deun noch folgt die Entwickelung und Ausbildung der Verhältnisse ischen den Deutschen Staaten in Beziehung auf Handel und Verkehr l'dem Andrang eines wirklichen Bedürfnisses, wie solches gerade em-= nden und erfannt wird. Nach der Verschiedenheit der geographischen ge und den staatswirthschaftlichen Beziehungen der Länder sind die

ische, welche sle gegenseitig auf Austausch und Verkehr an ein- der zu richten haben, wie die Gelegenheiten, solche zu befriedigen,

r verschieden. Daher kommt es, daß ein einzelner Deutscher taat nicht zdgern zu dürfen glaubt, mit seinem Nachbar eine Aus- seichung der gegenseitigen Fnteressen zu Stande zu bringen, wäh- d andere Staaten es noch bis jeßt für zuträglicher halten, in glich unveränderter Verfassung zu bleiben.

Unter solchen Umständen, wo nur mehr oder minder gefühltes dürfniß einzelner Staaten den Anstoß giebt und es sich um Aus- ung besonderer Fnteressen handelt, wäre es unnatürlich , die wmdlung vor eine Versammlnng zu bringen, wo auch die Be- náchtigten solcher Staaten daran Theil nehmen würden, wel-

e von ihrem besonderen Standpunkt aus ein Erfolg der Ver-

andlung gleichgültig oder nicht einmal erwünscht erschiene.

Diese Umstände waren es denn auch, weshalb viele Deutsche Faaten, seit cine Berathung wegen des Handels und Verkehrs ler bei der Bundes - Versammlung in Anregung gebracht wurde, n Veg besonderer Unterhandlungen unter sich eingeschlagen haben. pie diesfälligen Versuche sind großentheils auch von dem glücklic- n Erfolge gekrônt worden. Man darf deshalb nur die Verträge

n Bezug nehmen, welche Preußen, das Kurfürstenthum Hessen und

js Oroßherzogthum Hessen, sodann Bayern und Württemberg, le sich und mit anderen Deutschen Staaten abgeschlossen haben. Jur sie ist die Fdee der Freiheit des Handels und Verkehrs, wie yo! noch nicht langer Zeit ein Traum zu seyn schien, in ieder sentlichen Beziehung für einen großen Theil der Bevödlferung von utschland zur Ausführung gebracht worden. Die Versuche an- tet Staaten, auf einem abweichenden Wege der Vereinbarung den d einer wesentlichen Erleichterung des Verkehrs zu erreichen, | dagegen allerdings fehlgeschlagen. Und diesen mißlungenen

uen mödchte es wohl zuzuschreiben seyn, daß die Kdnigl. Han- htische Regierung sîch gegenwärtig wieder an die Bundes - Ver- mlung wendet, und thr die in Bezichung auf def 19ten Artifel t Bundes- Afte längst von ihr aufgenommene Berathung wieder

Erinnerung bringt.

Jm ersten Augenblicke gewinnt es das Anschen, als wenn die bst und der Wunsch der Königl. Hanndverschen Regierung da- n gerichtet wäre, daß eine Vereinbarung, welche bis jeßt auf dem bege besonderer Ucbereinfünfte, ohne dem Zwecke zu entsprechen, esucht worden, nun nach gemachter Erfahrung über die Frucht- sigfeit von dergleichen Bemügungen durch die Bundes-Versanm- on s M mittelbar PERYa E und abgeschlossen werde. / der Srflärung, womit die gedachte Regier ihren Än- eet, A bemerkt: E E E O 00h die Hohe Bundes-Versamnlung sich als den cinzi ‘t ch- tigen Mittelpunkt R L aft darstelle, bei welchem Verhandlungen zue-dem angedeuteten 3uecke in Antrag gcbracht werden kbdnuten./ ,

Mit dieser Ansicht dürfte aber dic weiterhin in der Königl. Han- vetschen Erklärung folgende Bemerkung :

„daß Vereinbarungen über Anträge, die zu sehr in den inneren Gnanz-Haushalt der einzelnen Deutschen Staaten eingreifen, be- Mgen zwischen den einzelnen Staaten abzuschließenden Han-

Pia erträgen und Ucbereinkünften, z. B. wegen Annahme eines heichmäßigen indirekten Avgaben- und Zoll - Systems, Überlassen verden müssen‘, ju vereinigen seyn. Denn über die Herstellung eines freicn

ers läßt sich in keiner Art verhandeln, wenn man dabet nicht

9) in das System der indirekten Abgaben und Hôlle der einzelnen

i Mres 152) dure cite Erbsunng des Préibiun Una Sar it Aua cen F UNY ves Prästdium3 hingewiesen E 00! ausgefuhrt wird, daß unter die Modalitäten, welche Bn Beforderung des Deutschen Handels in Betracot kämen,

Se enbar und vorzugsweise die Beachtung zweckmäßiger Zoll- M eitisse in ‘den verschiedenen Bundes - Staaten und die Be- und E Uen Rechrs der Regierungen hinsichtlich der Abnahme dem S lfeltiden Der ete Su Ein - und Durchfuhr - Zöllen bet

Gen WSCUTCOTC af \ ‘mim erwogen werdci fen gehören und als wesentliche Prämissen

cfindet sich nun die Bundes-Versammlung nicht in der Lage,

enw einung der Königl. Hanndverschen Regierung in ihrer ge- che Ae, Erklärung ausgesprochen if, ihrer Berathung cine leichfb dehnung zu geben, daß die Vereinbarung wegen Annahme

elmiger Grundsäße über ee Abgaben und Zblle darauf rd nichts übrig bleiben, als die wesent- Ung des 19tcn Artiïels dex Bundes - Akte, sofern solcher

Kenniniß jener Ursachett, ‘in der Lage, denselben | Erdffnung darüber zu machen, was ste zu thun und einzulciten ha-

und als das wahre Organ unzweifel- |

die Herstellung cines freien Verkehrs zwischen den Deutschen Staa- ten beziveckt, guf -den Weg der Separat-Uebereinkürifte zurückzuwei- sen und die Verfolgung dîxses Weges auf ale Weise zu erleichtern.

‘Es is dann nur noch für die Bundes: Versammlung von Wich-

" tigfcit, die Ursachen aufzuklären, woher es komme, daß die Versuche

besonderer Vereinbarung bis jeßt zwischen mehreren Staaten zum Ziele geführt haben, während sie" zwischen anderen mißlungen sittd? Durch eine- solche Untersuchung wird die Bundes - Versammlung jedenfalls die oben bezeichnete indirekte Wirksamkeit zur Erfüllung des. 19ten Artikels mit Nußen ausúben können. Denn, wenn nun von solchen Stagten, welche it’ ihren Bemühungen n\cht glücklich gewesen sind, eine hülfreiche Mitwirkung der Bundes-Versammlung angerufeft wird, so befindet sich, diese, gesiúbt auf eine gründliche eine genügende

ben, um den Weg der Separat - Uebereinkünfte, welchen sie selbst als den angemessenen bezeichnen , mit besserem Erfolge von neuem zu betreten.

Zur richtigen Würdigung der bisher mit verschiedenem Glücke versuchten Vereinbarungen mögen hier einige allgemeine Bemerkun- gen folgen. ;

Es ift oben schon erinnert worden, daß die Frage wegen Her- |

stellung eines freien Verkehrs zwischen den Deutschen Staaten zu- gleich auch eine Frage wegen Erhebung der indirelten Abgaben in dettselben sey. So lange hierbei, sowohl was die Gegenstände, von welchen dergleichen Abgaben zu erheben sind, und die Säße der leßteren, als was die Art und Einrichtung der Erhebung be- trifft, eine wesentliche Verschiedenheit unter den Ocutkschen Staaten obwaltet , kann guch an die Herstellung eines freien Verfchrs zwi- schen ihnen nicht gedacht werden. Unfähig, der indi-cften Abgaben üderhaupt zu entbehren, was wohl unter den jeßigen Kultur -Ver- hältnissen keinem Staate seine Bedürfnisse versiatten, haben dieietti- gen Deulschen Regierungen, welche dem Ziele der gegenseitigen Frei- heit des Verkehrs zustrebdtet, ihre innere Geseßgebung über diesen Gegensiand in möglichste Uebercinsiimmung zu bringen sh bemüht, und darin das Mittel gefunden, sich bald zu dem beabsichtigten Zwecke zu verFändigen. Hierauf beruht der glückliche Erfolg der obgedachten von Preußen, Bayern, Württemberg, Kurfürstenthum Hessen, Großherzogthum Hessen 2c. abgeschlossenen Handels - und Zoll-Verträge.

Diesen Verträgen gegenüber wurden dagegen von ande- ren Staaten Vekeinbarungen getrofen, deren Zweck nicht - so wohl dahin ging, däs System der indirefken “Abhgaben in jedem Gebiete auf einen mdglich| Übereinsitmmenden Fuß zu stellen, als vielmehr der Erhaltung der bestehenden Verschicdenheiten eine Garantie zu geben. So gern es auch die ersigedachten Staaten ver- micden hâtten, in dem Verkehre der leßteren durch die Ausführuug threr Zoll- und Pandels-Verträge irgend eine nachtheilige Störung hervorzubringen, fo lag es doch iff der Natur der Sache, daß Hem- mungen und mancherlei Konflikte nicht ausbleiben konnten. Was kann aber zu deren Beseitigung billig gefordert werden?

Sollen die erstgedachten Staaten“ ihren Bemühungen Einhalt thun, welche dahin gerichtet sind, auf der Grundlage einer úbercin- stimmenden Zoll-Geseßgebung sich eine gegenseitige Freiheit des Ver- kehrs zu verschaffen? Oder is nicht vielmehr von den lebßtgedachten Staaten zu erwarten, daß ste Bedacht darauf nehmen, die Einrich- tung ihres Zoll-Wesens auf die Grundsäße zurückzuführen, in deren Annahme die anderen Stagten sich das Mittel zu einer andern be- friedigenden Vereinigung über Handel und Verkehr bereitet haben ? Wie verhalten sich die bisherigen Bemühungen der cinen und der anderen Staaten, betrachtet in der Richtung nach - dem Ziele der Herstellung eines allgemeinen freien Verkehrs in Deutschland, was man wohl als das erwünschteste Resultat der im 19. Artikel der Bundes -Akte verabredeten Berathung ansehen kann? Welche Bestrebungen sind nach jenem Ziele hin in positiver oder negativer Richtung? Wenn es der Beruf der Bundes-Versammkung ist, zur Ldsung der Aufgabe, welche der gedachte Artikel enthält, im weite- sten Umfange beizutragen, welche Tendenz wird sich ihrer Unter- stüßung und Beförderung zu erfreuen haben ?

: J davon die Rede, die verschiedenen Zoll - Geseßgebungen auf übereinstimmende Grundsäße zurückzuführen, so kann übrigens nicht damit gemeint seyn, irgend einem besondern Lande eine seinen natürlichen Verhältnissen widerstrebende Geseßgebung eines andern besondern Landes aufzudringen, und auf diese Weise die Ueber-= einstimmung zu bewirken. Bei den Zoll-Vercinigungein, welche bis- her zu Stande gekommen sind, war der Umstand, in welchem Staate sich die Gesebgebung gerade vorfand, die man als gemeinschaftliche annahm, an sich unwesentlih. Die innere Natur und die Ange- messenheit der Grundsäße, nach den vorliegenden Verhältnissen, war es, was Uber die Annahme derselben entschied. __ Als die Preußische Regierung in neuerer Zeit Hand anlegte, ihre Zoll - Verfassung von Grund aus umzubilden und ein System aufzustellen, welches für die ganze Monarchie passend wäre , sah sie sich, thren unter ganz verschiedenen Verhältnissen der Production, der Fndustrie und des Handels sich befindenden und auch mit ganz verschtedenen Zoll - Einrichtungen versehenen Provinzen gegenüber, in ciner ähnlichen Lage, worin gegenwärtig Deutsche Staaten über ein thnen anpassendes gemeinschaftliches Zoll-System-sich zu vereint- gen wünschen. Das von Preußen im Fahre 1818 angenommene System hak seitdem die Probe bestanden, und is durch die Erfahrung den Bedürfnissen aller Provinzen für angemessen befunden worden. _ Ohne alle Beziehung auf die Entwickelung der Zoll - Verhält- nisse in Preußen, suchten auch Bayern und Württemberg dice Auf= gabe zu lôsen, welche Zoll- Einrichtung als die angemessensie für beide Staaten aufzustellen sey. Sie kamen wescntlich auf dassclbe Resul- tat, wie Preußen , und in dieser Uebercinstimmung lag der Grund, daß fle sich so bald Úber einen umfassenden Handels - Vertrag mit Preußen verständigen konnten. E aßt matt die Prinzipien des Zoll-Systems, welches die genann- ten Skaaten stich aneigneten, näher ins Auge, so wird man ich auch leicht Überzeugen, daß sie ganz dazu angethan sind, um dem Handel und Verkchv der in Sclbsiständigkeit und Unabhängigkeit neben ein- ander cxistirenden , je och Befdrderunzg ihres Sammtwohls vereinten Oeutschen Staaten, 109- wohl unter sich, als auch mit anderen Staaten aufechaly Deutsch- lands, sofern diese die Hand dazu bieten, eine niöglich| freie und ungebemmte Bewegung zu verschaffen. Dicse Grundsäße sind: Fretheik des innern Verkehrs, mit Auftebung aller Binnen-Zödlle ; Nichtprohibition, sondern Zulassung ausländischer Erzeugnisse ge- gen mäßige Abgaben; Erleichterung ihres Eingangs auf dem Wege von Handels - Ver- tragen, mit Grundlegung der Reciprocität; 7 Erhebung der Zôlle an der äußern Gränze, welche mittelst einer Zoll-Vercinigung hinausgerückt werden kann, oder auch Fest- stellung des Zolles an diefer äußern Gränze, bei unbenommen bleibender Befugniß, den Betrag des Zolles erst am Bestim- mungs-Drte dee Waare zu entrichten 2c.

Man hat als Grund gegen die Zweckmäßigfkeit dieses Systems, um als NViittel der Vereinigung zwischen den Deutschen Staaten Uber Handel und Verkehr zu dienen, dfters den Umüiand hervor gehoben, daß es die Erhebung zum Theil nicht u: bedeutender Ab gaden von dem Verb-auche ausländischer Waaren“, namentlich der Kolonial - Erzeugnisse, vorausseßt , und daß daher auch die Einfüh- rung solcher Abgaben in solche bis jeßt nicht gekannt haben. Wurden bis jeßt in mehreren Staaten zu“ Bestreitung der dentlichen Bedürfnisse dergleichen in divckte Abgaben nicht aufgebracht, so lag jedoch die U-sache hiervon nicht darin, daß dicse Úberflüssig oder an si unzroccckmäßig erschic- nen, sondern weil jene Staaten in ihrer Fsolirth eit nicht die Ein- richtungen zu kéessen vermochten, welche die Erheb ung nbthig macht. Wird ihnen die Gelegenheit zu solchen Einrichtu ngen gegeben, o werden sic bald tir der Einführung indirefter Abo aben von auslän- dischen Waaren statt cines Ovpfers, welches der Gewinnung cines größern Marktes für den Verkehr zu bringen sey , vielmchr cin er- wünschtes Mittel erfennen, den Druck biöherige: 7 anderer Abgaben

| abgesehen von den Stapel - Gerechtsamen einzelner Städte,

durch ein nationales Band zu allscitiger |

Stagten nöthig erscheinen würde, welche |

zu mäßigen, und zugleich inneren Landes- Verbesserungen zu Hükfe zu kommen. Statt“ eines Hindernisses wäre daher der vörgedachte - Umstand vielmehr -als ein Motiv zur Annahme eines úbereinstim- menden Zoll - Systems zu betrachten. Fn Absicht des Tarifs haben die Staaten, welche bis jeßt Handels- und Fo Bem gu ge, träge abgeschlossen , als Haupt - Gesichtspunkt verfolgt, daß derselbe auf ein Zusamrzenbestehen und Fneinanderwirken von Prodyctton- JIndustrie und Handel zu berechnen sey ; “worin diese Erwerbs-Quelen mit allen ihren Verzweigungen fich gegenseitig nähern und unter- stüßen, und keihe vorzugsweise auf “Kosten der andern begünstigt werden dürfe. Dadurch wird aber das Zoll-System um so fähiger, sich weiter auf andere Deutsche Stgaten auszudehnen, je verschiedttn- artiger der Bestand dèr Deutschen Länder in staatswirthschaftlicher Beziehung sich darstellt und je mehr daher zur Befriedigung der gegenjeitigen Bedúrfnisse und zum Gedeihen des gemeinsamen Va- terlandes ein gleichmäßiger Schuß aller Quellen des Erwerbes, dic es in so großer Mannigfaltigkeit vereinigt, Noth thut. Entscheidet dagegen in den einzelnen Deutschen Staaten das in einem ieden vorwaltende besondere staatswicthschaftliche Fnteresse, oder nur ein Theil einer der großen Erwerbs -Quellen Deutschlands, oder auch „nur eines Zweiges derselben, über die Angemesscnheit eines Zoll-Systems, so wird zwischen den verschiedenen Partikular-Fntec- Ian, WelWe (i il Personification von Staagren einander gegen- übertreten, die Auffindung “gemeinschaftliczer Grundsäße und cine befriedigende. Ausgleichung lets eine unaufgeldsie Aufgabe bletben. Schr treffend i in dieser Hinskcht bereits von der Großherzoglich Badenschen Gesandtschafr in der 26. Sißung der Bundes-Versamm- lung vom 26. August 1824 geäußert worden: ¿Die Schwierigkeiten, welche die Verschiedenheit der Handels- Interessen den Verabredungen über Handels-Angelegenheiten ent- gegenstellen, sind um so leichter zu überwinden, ic größer das Marktgebiet und je zahlreicher die Artikel sind, wofür die unbe- dingte Freiheit oder eine Erleichterung des Verkehrs in Anspruch genommen wird. Unter ‘dieser Vorausseßung wird unverkennbar cine Ausgleichung der vérschiedenen Fnteressen der Production und des Handels der einzelnen Staaten leichter mdglich, während bei einer Beschränkung “gemeinfamer Maßregeln auf einige Gegen- stände leicht der Fall eintreten kann, daß diese wenigen Erzeug- nisse in dem einew Lande nur zu dén Ausfuhr - Artikeln, und in den andern nur zu den Fmport-Artikeln gehören.‘

Je mehr man von der Richtigkeit dieser Ansicht durchdrungen ist, welcher auch bis jeßt alle Staaten, die in cine Zoll-Vereinigung getreten sind, gehuldigt häben, desto weniger kann man von einer Unterhandlung erwarten, deren Zweck nur darguf gerichtet scyn soll,/ bet dem Durchgange der Waaren, wobei ebenfalls nur einzelne Er- werbs=-Verhältnisse berührt werden, cine allgemeine Erleichterung hevbeizuführen. Während hier fast alle Schwierigkeiten zu Über- winden sind, welche bei der Umwandlung eines Zoll - Systems im Ganzen aufstoßen, hat man nicht zugleich die Ausficht, durch dit wirkliche Erlangung cines O Verkehrs dafür belohnt zu: werden. Dies wird sich bei einer näheren, durch die Komfhisston vorzunch=- menden Beleuchtung der von Hannover in Absicht der Durchgangs- Abgaben gemachten Anträge deutlich ergeben. Sofern der Vurch- gang durch Verbesserung und Fahrbarmachung der Communications- Wege, ingleichen durch_ Ermäßigung der für die Benußung dieser Wege zu entrichtenden Gebühren zu erleichtern if, sind die Staa- ten, welche bis jeßt Handels- und Zoll-Vexeine abgeschlossen haben, den Anträgen Hannovers .längst zuvorgekommen. n den legten zwölf Fahren hat Preußen 700 Meilèn Chausseen t S N) neu, theils so- umgebaut, daß der Umbau einem Neubau gleich kommt. Aehnliche Verbessesungèn sind in den mit ihm in Handels -Verbin- dung stehenden Deutschen Staaten an worden. Jn den Uber diese Vérbindungen abgeschlossenen Verträgen ist cin Maximum für das Chausseegeld angenommen, welches bei weitem niht cinmal zur Unterhaltung der Straßen ausreicht. Man hat ferner verab- vedet, daß Damm-, Brúcken- und Fehr elder nur in einem Betrage beibehalten oder neu eingeführt werden dürfen, als sie den gewbhn- lichen Herstellungs- und Unterhaltungs-Kosten angemessen sind. An= dere Separat-Erhebungen von Thorsperr- und Pflaster-Geldern sol- len auf chaussirten Straßen nicht stattfinden. Es dürfte für die Kommission von Jnteresse seyn, wenn, wie, früher cine Mittheilung aller Zoll - Geseße der cinzelnen Staaten an die Bundes- Versamm= lung erfolgt ist, so nun auch derselben yon jedem Staate cine Nach- weisung der in Absicht auf Straßenbau und leichtere Benußung al- ler Arten von Communications-Wegen in neuerer Zeit vorgenomme- nen Verbesserungen zukäme, um daraus eine vergleichende Uebersicht zusammenzustellen, welche sodann einer hohen Bundes-Versammlung selbst den Anlaß zu einer fruchtbringenden Einwirkung geben könnte. Was sodann die eigenen Durchgangs - Abgaben betri}t, o wird zuerst in der Königlich Hanndverschen- Erklärung an die Zoll- Verfassung unter dem Deutschen Reiche erinnert; es scheint jedoch dabei nicht der Wunsch zu Hrunde jo liegen, daß jenec Zustand im (Ganzen wiederhergestellt werden möge. Jn der That würde da-

| durch nicht eine Verbesserung , sondern eine große Verschlimmerung

des jeßigen Zustandes herbeigeführt werden. Konnten auch wäh- rend des Bestehens des Deutschen Reiches keine neuen Durch- gangs - Abgaben willkürlih von den Reichsständen in threm Gebiete gufgelegt werden, so war doch damals Deutschland, . mit einer Menge von Binnen - Zdllen, auf Kaiserliche Verleibunz oder auf alt hergebrachten Besiß sich gründend und als Gerechksame nicht bloß dem Landesherrn, sondern auch Kommunen, Corporatios- nen und selbst Privatpersonen zustehend, auf eine Weise belastet,

| daß, wenn sie jeßt noch fortdauerten, solche Fesseln von dem Hans

del und Verkehr in seiner jeßigen Entwickelung gar nicht getcagen werden könnten. Je mehr ehemals dergleichen, keineswegs nach Grundsäyen einer Se Handels-Politik auferlegte und Über Deutschland verbreitete Zölle als selbstständige Geræchtsame, die cinen jährlichen Ertrag lieferten, festgehalten wurden, und sich cben so des Kaiserlichen Schußes erfreuten, als die hergehbrachte Freiheit von Zöllen, desto weniger Mittel und Gelegenheiten boren fich damals dar, der bestehenden Fesseln sich zu entledigen. Mehr, als sonst Kaiser und Meich, {hüßt gegenwärtig die erlangte besserc Er- kenntniß über die Bedürfnisse des Handels und Verkehrs und das eigene diesfällige Jnteresse der Staaten gegen willkürliche ZoUhbe- drückungen. Auch hier würde die Bundestags - Kommission sich

| durch eine vergleichende Uebersicht der Zdlle, wie solche vor Auf-

lösung des Deutschen Reichs in den einzelnen Staaten bestanden,

| und der dabei als Recht hergebrachten Formen und Kontrollen,

mit denen, welche gegenwärtig erhoben werden, ein nicht geringes Verdienst erwerben, um Vorurtheile und Mißverständnisse aus dem Wege zu räumen, welche neuerlih auf verschiedenen Wegen die difentliche Meinung verwirrt haben. Ferner wird in der König- lich Hanndverschen Erklärung an die Verabredungen des Wiener Kongresses über die Fluß - Schifffahrt erinnert. Was von den Wasserstraßen, den Flüssen, gilt, kann aber schon an sich nicht gut auf Landstraßen angewandt werden. Der Strom bildet von Natur eine Straße, deren Anfangs- und Endpunkt bestimmt, deren Richtung nicht wilifkürlih zu verändern i|. Als Gabe

| der Natur scheint seine bewegliche Masse, wie ste kommt und

geht, auch allen Ländern, wclche ste in ihrem Laufe durchzieht, zu möglichst gleichmäßiger Benußung verliehen zu seyn. Ganz anders ist es mit den Landstraßen, welche die Willkür der Menschen erbaut, denen Konventenz und Fnteresse hier-= oder dahin die Richtung giebt, und deren um so mehr errichtet werden kdnnen und auch wirklich existiren, je entlegener die Punkte sînd, zwischen welchen ein Verkehr stattfinden soll, und je weniger Terrain- Hindernisse fich unterwegs vorfinden. Knüpfen sich gleich dergleichen Straßen von Land zu Land aneinander und dienen zu deren Verbindung, so is doch kein innerer Grund erfindlich, weshalb guf denselben dic fremde Waare cher durchzulassen sey, als durch jedes besondere Land überhaupt, von welchem sie einen Theil bilden. Man müßte denn alle Hauptstraßen und Verbindungs-Wege in den Deut-

schen Staaten als Theile und Glieder eines für ganz Deutfsch-

land herzustellenden Weg-Syfiems betrachten wollen. Warum