1832 / 352 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Mittwoch, 19. Dez. Im Schauspielhause : Kaiser Friedrich TI., er Theil, oder: Friedrich und sein Sohn, He Tragödie emm wird in der

Erst

in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. (Hr. Titel-Rolle wieder auftreten.)

Königstädtisches Theater.

Dienstag, 18. Dez.

nach dem Französischen. Hierauf: Sch kleinen Wilddicbe, Vaudeville-Posse in 1 Akt, tistsrhon, frei bearleitet von L. Anaely.

I achrichren.

Ic euezite Dare l Der

aus 2

vorgelegt averden, bèschäftigen soll. der Pair, Baron Portal.

Durch rine zweite Verordnung von demselben Tage werden die drei Wah-Kellegéen det Ardèche zu Privas, der Haiden zu Dp, Und des Norden zft Bergues auf. den 7. Januar zusat- acnbervfen, um-on die Stelle der aus der Kammer ausgeschie- H'rren Dubois, Basterrèche und Paul Lemaire audere eputirten zu wählen.

Ji der Pairs-Kammer fand gestern wieder eine éffent- iche Ding statt, in we!cher der Finanz-Minister, nahdem ¿uvor cinige neu ernannce Pairs oufgenommen worde der Ver- mlung den von der Deputirten-Kammer -bereits angenomme-

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„De voblegte: h mo, aus 7 Wetigliedern bestehende Kommission

(g diejes Gesees. Herr Humann, der mittlerweile (2 K duerdúhue vicht vecsassen hatte, brachte darauf einen zwei- en GBeze6- Zntivurf ein, der darauf abzweckt, Veruntreuungen, wie djentze des General: Schaß - Kassirers Keßner, künftig un- mögli zu machen. Der Großsiegelbewahrer legte sodann einen dritten, sehr wichtigen Gese - Entwurf vor, wodurch die bestchenden geseßlichen Bestimmungen in Betreff des Be- lagerungs-Zusiandes vervollständigt werden sollen. Der erste Artikel des Entwurfs betrisst den Belagerungs-Zustand in Kriegs- pläßen und militairischen ‘Posten. Den folgenden 6 Artikeln zu- folge, soll in allen solchen Gemeinden, Bezirken oder Departe- ments, in dencn ein Volks- Aufstand oder eine Empdrung mit bewassneter Hand stattfindet, die Militair -Behdrde durch eine Adnigliche Verordnung angewiesen werden dürfen, diejenigen Individuen, deren Gegenwart fär die öffentliche Ruhe als ge- fahrlich erscheint, ohne Weiteres zu entfernen, sämmtliche Waf- fen- und Munitions -Vorrâthe in Beschlag zu nehmen und bei Tag und bei Nacht Haussuchungen, Behufs der Verhaftung der Schuldigen, anzustellen. Durch den 8ten und leßten Artikel werden die Bestimmungen des Gescßes vom 10. Fructidor des Jahres V. und des Kaiserlichen Dekrets vom Jahre 1811, in- soweit dieselben dem gegenwärtigen Gesetz - Entwurfe zutiderlau- fen, aufgehoben. (Einen Auszug aus dem Vortrage, womit der Minister die Voriegung dieses Geseg - Entwurfes be- gleitete, behalten wir uns auf morgen vor.) Nachdem Herr Barthe noch einen anderen Geseß- Entwurf von örtlichem Jn- teresse eingebracht hatte, bestieg der See-Minister die Redner- bihne, und entwicfelte die Gründe zu einem Geselz - Entwurfe über die Bedingungen, unter denen länftig Matrosen, die bloß auf Kauffahrtei - Schiffen gedient, zum Staatsdienste zugelassen werden sollen. Die Kammer vertagte sich sodann bis zum näch-

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_Slo Zum erstenmale wiederholt : Jtaliäni- sche Rache, oder: Der Franzose in Pte Lustspiel in 2 Akten,

erschwänke, oder: Die nach dem Fran-

L #41, Der König hat, auf den Antrag des Finanz êinisters, mittels) Verordnung vom 9ten d. M. eine | 0 Mirgliedern- beitehende Kommission ernannt, die sich mit | der Prüfunp der auf die Staats-Vecwaltung bezüglichen Rech- | nungen des laufenden Jahres, bevor dieseiben den Kaminern | Präsident der Kommisßon is

| soll | Lefebvre | ses

ie provisorische For:- Erhebung der | j Der Präsident er- |

1420

des Handels -Ministers. An diesem Tage. wird auch -dem ver- storbenen Cuvier eine Gedächtniß - Rede gehalten werden.

Jn der gestrigen Si6ung der Deputirten-Kammer be- richtete Herr J. Lefebvre über die Proposition des Generals Demarçay wegen der künftigen Zusammensezung der Kommis- sion. zur Prüfung des Budgets. Diese Kommission bestand frú- her nur aus neun Mitgliedern, die sich gleichzeitig mit dem Aus- gabe- und dem Einnahme Budget zu beschäftigen hatten; #pä- terhin wurde sie auf die doppelte Anzahl erhöht, wovon die eine Hälfte die Ausgaben, die andere die Einnahme prúfte, die aber, Behufs ciner gemeinschastlichen Besprechung, auch zu- sammenireten durften. Jm FJohre- 1830 endlich wurde beo- stimmt, daß “kúmfcig, sowohl für die Ausgaben als für die Einnahme, nur eine einzige, aus 27 Mitgliedern be- stehende Kommission ernannt werden solle, mit der Befugniß, sich in so viele einzelne Sectionen zu theilen, als sie zu eiuer gründlichen Prüfung des gesammten Budgets fúr angemessen

| fánde. Îm vorigen Jahre wurde diese Kommission auf 36 Mit-

glieder erhöht, und jeßt txägt Here Deimarçay darauf an, kúnf-

| tig eben so viele Kommissionen zu ernennen, als es einzelne Mi- | nisterien gieb:, also in dkesem Augenblicke &, eine jede aus H Mitaliedern. bestehend; diese Kommissionen sollen durchaus in

keiner Berührung mit cinander stehen und eine jede von ihnen cinzeln der Kantmer ihren Bericht abikatten. zog nun die Vortheile und die Nachtheile die- Vorschlages in Betracht, und glaubte, daz diese jene überwöuen, indem namentlich die, einem Fina: z - Spsteme so ndöihige Einheit „dabei verloren gehen worde, wozu tioch der Ucdbelstand komme, daß nicht selten die einzelnen Kommis sionen aus Männern zusaimnimnenge!eßt seyn würden, von denen entiveder kein einziger die zu prüfende Materce gründlich kenne, oder die alle davon genau unterrichtet wären, zwei gçleich große Nachtheile. Unter diesen Umständen (bemerkte der Be- richtersattcr) scy er beauftragt worden, für die Verwerfung der Proposicion des Generals Demareay zu stimmen, und dagegen der Kammer vorzuschlagen, di: gegenwärtige Zahl von Z6 De- putirten zur Prüfung des gesamnt-n Budgets beizubehalten, mit der Anweisung, sich gemeinschafilih zu berathen, sr das Ausgabe-Budget jedes einzelnen Minijteriunzs aber einen beson- dern Berichterstaiter zu ernennen. Die Diskussion hierüber wurde auf den nächsten Mittwoch (den 12ten) angeselt und die Si6ung, da sonst kein Gegenstand an der Tagesordnung war, aufgehoben.

Man spricht von einem Duell, das zwischen dem Grafen von Argout und dem Grafen von Mosbourg auf Anlaß der heftigen Aeußerungen, die der Minister sich in der Sonnabend- Si6ung gegen den Deputirten erlaubte, stattfinden soll.

Herr Guizot befindet sih zwar in der Besserung, doch ist ihm noch jede Arbeit streng untersagt.

Der Nouvelliste glaubt in seinem heutigen Blatte der Nachricht, daß ein Angriff auf das Fort St. Laurent unternoin- men worden und daß dabei eine große Anzahl von Leuten des 52sten Regiments geblieben sey, mit Bestimmtheit widerspre- chen zu fönnen. Es habe, meint jenes Blatt, gar kein Angriff stattgefunden. (?)

Der Chef des Generalstabes der Nord - Armee, General Saint-Cyr-Nugues, giebt die Zahl der vor Antwerpen seit dem 29, November (als dem Tage der Eröffnung der Tranchée) bis zum 8. Dezember Getödteten und Verwundeten auf nicht mehr als achtundachtzig Mann an, worunter eilf Todte.

Der General-Lieutenant Jacquinot, Commandeur der zwei- ten Kavallerie- Division der Ost- Armee, hat sein Hauptquartier in Verdun aufgeschlagen. :

Es heißt , daß der Vice - Admiral Ducrest-de-Villeneuve das

| Politik und di

Unabhängizkeit

Herr l ihnen

Sonnands der Franzésishen Station vor Rig-Janeiro ey würde.

Das heute auf außerordentlichem -Wege hier eingeza neueste Blatt der Madrider Hof-Zeitung ettthält ein wichtiges Rundschreiben, das der Conseils- Präsident an sh liche Spanische Agenten im Auslande erlassen hat. Der y sager des Chambres giebt bereits in seinem heutigen Y blatte Auszúge daraus, indem er sich die gusführliche My ling dieses Aktenstúckes vorbehält. Stelle vor: „Die Königin erklärt sich für eine unversdhy Feindin jeder reliziôsen oder politischen Neuerung, die zy Zwecke unternommen würde, dem Königreiche eine anden die jeßt bestehende Ordnung der Dinge zu bereften. sie nicht abgeneigt, in die verschiedenen Verwaltungs -Z; alle diejenigen Verbesserungen einzuführen, weiche eine gis

Jx Betreff des Zwistes zwischen dem Hause Braganza heißt von dem bisher befolgton @ Höchitdtele‘ben werden eine s Neutralität beobachten und dadurch ihre Achtung füy der Nätionen bekunden, Ihre N| einpfangen auch von Seiten Frankreichs und Englands die f lichsten Versprechungen, daß auch diese beiden Mächte di verheizene Neutra!itèt nicht brechen werden. (1 werden tnorgzen auf dieses Rundschreiben zurückkommen.) Aus Tripoli meldet man unterm 6ten v. M.: „Dies wird beständig von den Stämmen des flachen Landes bily bei den häufizen Ausfällen der Belagerten kommt es jed zu fleinen Scharmüßeln, die indessên zu keinen Resultat] ren; denn wenn auch die Belagerer zuweilen zurückge] werden, so finden sie s regelmäßig mit dem Einbruch Nacht wieder ein. Indessen wird dic Lage der Stadt mit j Tage kritischer. Der Enoalische Konsul bewohnt sein | haus; der Amerikanische hat, da er keine Genugthuung f nen auf seinen Dolmetscher abgefeuerten Pistolenschuj langen konnte, die Flagge von seiner Wohnung abz mcn und sammt allen seinen Landsleuten die Stadt sen. Die Einwohner wollten sih anfangs dieser Abts waltsam widerseßen, und {hon gewann es das Ansehen, es zu ernstlichen Händeln kommen würde, als der Veh) Bey eintraf, die Nord-Amerikaner ruhig ziehen zu lasse, Schwedische Konsul is ebenfalls abgereist, ohne einm Gründe zu diesem Schritte näher anzugeben. Der Bey is dies Betragen der Konsuln sehr ungehalten. Auf hi Rhede liegen noch immer zwei Englische Fregatten, eine litanische Brigg und die Französische Kriegs-Brigg „der Fu Ein furchtbarer Sturm hat in diesen Tagen hier viel Sd angerichte. Der Schooner, die Schebecke und die beide noni-rbôte, woraus die ganze Marine des Bey besteht, s die Küste geworfen worden, und mehrere Kauffahrteischiffe

Männer anrathen. ‘/ beiden Brüdern aus „„Jhre Mlfjestät werden me nicht abweichen.

dasselbe Schicksal gehabt.‘ [f

Heute {loß 5proc. Rente pr. compt. 98. 15. sin 98. 20. 3proc. pr. compt. 68. 5. fin cour. 68. 10, f Neap. pr. compt. 80. 65. sin cour. £0. .75. S5proc. perp, 58). 3pvoc. dito 325.

Ante 08 29

Frankfurt a. M., 14. Dez. Oesterr. 5proc: Mel S Abtoe ae ToL DIpro 24 10000 191 E Actien 1314. 1312. Part.-Obl. 1264. 1252. Loose zu 100 F G. Holl. 5proc. Obl. v. 1832 754. 754. Poln. Loose 552. F

Pedacteur Cottel.

aUL A P R TINE Sous: e Gedruckt bei A. W. Hayn

Es fommt darin -fosy

Dod

e Einsichteen dêr wahrhafe paztriotisch gesiy

5proc. Belg. Anl. 761.

f reußische Staats-Zeitung.

Allgemeine

Berlin, Mitt ockE Cos 10ck Dezember

t R C Ri E L R E D L S E E 3AM Ir R: R R O V S A

352.

Amtliche Nachrichten. Kronit des Tages

p), Majestät der König Haben dem Professor Ulrich am nnasium zu Sagan und dem Prediger Blo ck zu Schön- im Regierungs - Bezirk Magdeburg, den Rothen Adler- Klasse zu. verleihen geruht:

vierter u. v : Majestät haben den Kammergerichts - Assessor

7 Königs

jemas zum Rath bei dem Landgerichte zu Bromberg zu

nin geruht.

Bekanntmachung. ht Erlangung einer zweckmäßigeren Brief-Post-Verbindung n Berlin, Posen und Warschau wird vom 1. Januar ‘n die Korrespondenz aus Berlin nah Posen und War-

ehen :

geh mit der Berlin-Posener Schnell-

isag 7 Uhr Abends / Post über Landsberg a. d. W.

nnabend 7 - / / bis Posen und von dort ab mit

besonderer Reit: Post,

Abends mit der Berlin-Breslauer Schnell- Post bis Frankfurt a. d. O. und von dort ab mit b:sonderer Reit - Post.

diesem Wege trifft dieselbe in Posen ein :

Donnerstag E Montag } 5 Uhr früh, Freitag 11 Uhr Abends,

in Warschau Ba } 1 Uhr Mittags, Sonntag 7 Uhr frúh. |

Varschau geht die Brief-Post über Posen nah Berlin ab

Montag 4 Uhr Nachmittags,

S intbtnd } 3 Uhr Nachmittags;

ift in Posen ein Dienstag 7 Donnerstag Sonntag

(inerstag 6 Uhr

—8 Uhr Abends, } 6—7 Uhr Abends,

F geht am ersteren Tage mittelst besonderer Reit - Post über ffurt a, d. O., an den beiden anderen Tagen mittelst der |

ell: Post úber Landsberg a. d. W., welche vom 1. Januar ab regelmäßig

Donnerstag Sonntag } 7 Uhr Abends

Posen abgefertigt wird, nach Berlin weiter, wo sie

sten Mittwoch, Behufs der Entgegennahme einer Mittheilung

m Gram orz Or Rer Co I Ac CIMORIE O G C E I ÎD

Bekanntmachungen.

Befanntmachung.

Das, zur Kredit - Masse der verehelicht aewesenen Natan Zobel gebornen von Kohlden gehörige, zu Ulr-Koppenbruck belegene, Fol. 173 des Hypotheken- buch+ verzeichnete Holländergut, gerichtlich gewürdigt zu 3858 Thlr. 8 fgr. 9 pf. Courant, soll im Wege der üothwvendizen Subhaftation in den dazu auf

den 2 Februar 1883,

ven S Mali 18353, e ven 11 Juli 1838, jedeêmal Vorwittags 11 Uhr, im Narhhause zu Neu- stadt a. d. Dosse, anberaumten Bietungs - Termine, voa welcven der leßte peremtorish i, verkauft werden.

Die Taxe, gegen welche bis 4 Wochen vor dem lesten Termine Erinnerungen zulässig, if täglich in uns:rêèr Registratur einzuschen.

Neustadt a. d. Dosse, am 6. Dezember 1882.

Königl. Preuß JIuftiz- Amt.

Edictal-Citation.

Die unbekannten Erben und Nachlaß-Släubiger der am 17. April 1829 zu Brinize bei Conftadt verfior- benen Johanna Nieslony werden hierdurch vorgeëla- den, i! dem peremtorischen Termin den 4. März 1833 loeo Brinize, vor unterzeihnetem Gericht in Person, oder durch geseslich zulässigen und legitimir- ten Mandatar, roozu der Iuftiz-Kommissarius Strzüki ¡u Namslau und Nikolawirsch zu Brieg vorgeschlagen wird, zw ersbeinen, ihr Erbrecht, oder ihre Forderun- gen an dea Nachlaß nachzuweisen, widrigenfalls der- selbe dem Königlichen Preußiscben Fiscus als herren- les’s Gut ¿ugespro-ven, der später sich meldende Erbe präcladirt und verbunden sein wird, ohne Rechnungs-

legung 1d Ersatz ber gezogenen Nußungen die Mass]

in der Lag? anzunehmen, worin sle ch bei der Vin- dication befinden, au die Gläubiger nur bei dem ihre Befcicdiguna suchen können, welchem der Nach- laß zuzesprochen nnd überliefert sein wird. Landóberg i S,., den 13, Februar 1832 Gerichtsamt Brinigzte.

_Nach einem neunjährigen ununterbrochenen Forschen im Sehiere ter Mechan-k, wurde ih endlich der Freude theih.fe, die Realisarion einer Idee zu fiaden, welch: bis dah n meinem Geiste corg:\ webt und, zur Erleich- sra 11d Aaédeznung der SHifsfahrt, ein mechani- he: Verk beiriff, dis die Srelle der Dampféräfre ennimiir und deceoerstalt ein Fahrzeug auf freier See, cros Srurm uud widriaer Winde, {nell in Bewe- g nz segt, die bedeutendsten Reisen unrernebmen läßt, utrd jeve Be‘orgniß vor G: fahr, relhe von éine Damnpfias ine dargeboten! mird, enmfera:t. Die Ueber-

¿lig won Dem wirflicven Gelingen dieser Arbeit

Allgemeiner Anzeiger

für war mir geworden. Um aber ein solches Kunf{cchiff erbauen zu fonnen, gewährte mein eigenes Vermögen mir nicht die hinreichenden Mittel. Ejn begütertér Kunfifreund mußte mir zur Ausführung meines pro- jektirten Unternehmens die Hand reichen, wenn nicht meine Idee nur eine Idee bleiben und durch Miß- muth und endliche Ermüdung aus der Wirklichkeit verdrängt werden sollie. Doch wie selten findet man einen Kunstfreund, der nicht bloß mit diesem Namen pranget, soudern in seiner Bruft auch ein Herz trägt, welches ihn anmuthigt, für eine Sache, welche dic Gemeinnügzigkeit betrifft, bereitwillig Opfer darzubrin- gen und eine bedeutende Summe zu wagen. Es wurde mir das Glück, in Danzig einen solchen Kunst- freund zu finden. Der Köniol. Preuß. Kommerzien rath und Ritter des Kaiserl. Russischen St. Annen - Ordens 2ter Klasse Herr J. M. P. Heidfeld na- mentlich verlieh meinem Unternehmen die fräftigfte A eEES ans und fuhrte es durch seinen uneigen- nußigen und anspruchélosen Beistand dem Ziele des Gelirgens entzeger. Am 26. Juli d. J. begann ich den Bau des Kunftschiffes, und kounte mit demselben bereits im Oktober die erste Probefahrt unternehmen. Der Erfolg entsprach den Erwartungen, und ließ nur in Betreff der s{hnelleren Bewegung noch einige Wünsche. Doch dieser Mangel war, wie es jedem Kenner der Mechanik und hydraulishen Wiss-nschafi einleuhten wird, bald zu besitizen und ging nur au: der nicht zureichenden Stärke einzelner Theile deë Triebwerkes hervor. Jegt is das Werk aanzlich voll- endet, und wird, (obald der Weichselstrom wieder von seiner Eisdecke defreit ist, zur Nußen-Anwenckung ge- führt werden. Kunstfreunden, und Allein, die für neue Erfindungen empfänglichen Sinn besien, erlaube id mir diese vorlaufige Mitteilung zu maHen; ganz be- sonders aber geschieht diess, um dem würdigen Ehren- manne, der entgegenkommend mir die Mittel zur A16- führung meines Unternehmens gewährte un nur Ge- meinnüßigkeit und Kunstbeförderuaa dabei beabsi hrigte hier dffentlich meinen inniaen Dank zu sagen! Da11¡ig, im Dezember 1832. H Gfmann, Ingenienr, und Mir: lied der bildende! Künste in Wien.

Literarische Anzeigen.

_M. a g.0-z in für die Literatur des Auslandes.

Mit dem ersten Aanuar beginnt diese Zeitschrifi (welche auch ein in sich «bgeschlossenes Beiblart de! 2llaem. Preuß. Staa!s - Zeitung bildet) den zweiter Jahrgang. Im Laufe des Jahres 1832 is darin úbe1 die Erscheinungen fa aller Europäischen Literaturen,

die Preußischen

nordischen Literatur, bald mehr und ba!d minder au?- fahrlih, sowohl durch Fritisbe Raisonements als durch Auszüge, immer jedoch in einer unterhaltendet velehrenden Weis2, berichter worden. Unurer den fort laufenden bibliographischen Not'zen aber wurden auch diejenigen Werke des Auéslaades, die nicht auéfuühr- ‘icher zur Sprache fommen founten, mindestens dem Namen nach erwahnt. Durch vielseiti;,e Theilnahme dazu ermuntert, wird die Redaction fortfahren, in der bisherigen Art das Änteressinteste aus dem Gesammt- hebiate der ausländischen Literatur auch ferner mitz;u- theilen.

Der Pränumerations-Preis dieser drei Mal wöchent- lich (in enaaedruccktem flein Folio) erscheinenden Zeit- {risc i 3 Thlr. jährl., 14 Thlr. halbiährl., und 225 sar. vierteljährlich, wofür sie (ohne Erh3huna) durch alie Königl. Preuß. Post-Aemter zu beziehen is. Jn Ver- lin wird in der Erpedition der Allaem. Preuß. Staats- Zeitung, Mohrenstraße Nr, 34, pranumerirt.

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Der Mensch und sein Wollen und Wirken. b beherrshung und Seelengrdße. Der Mens jein Schicksal. Erlangung des Glücks. Vo! Streben nah Vollkommenheit. Die Liebe det welt. Mitgefügl und Mitleiden Das Gli Gegenwart. Von der Freundschaft. Von der kenntniß. Von dem Nuzen des Reichthum der bürgerlichen Unabhängigkeit. Von der VE Gottes. Gott und Unsterblichkeit. Der! liche Geist Das Kindesalter. Das Füng® ter. Die Fungfrau. Von den Leidenschaft Vom Stande des Hausvaters ' Stande der Hauswutter. Von den Freu Leiden der Hâäuslichkeit Vom thätigen Leb der Zufriedenheit. Religion und Gottesövadt

Ein Jahr auf bem Lan.

in ailen Jahresjieiren für die

der Stadt vou J. C. K Fort sch, Diac. Wi? sey der Verfasser verdieart den testen vent- hen Scirifrellern für die Jueud, els Campe, Weiße, Thieme u. s. w., an die Seite aestelr zu werden, und vie es ihm aeclang, den so schwer und selten zu fiiden den Idcenganz und Ton für die Jugend zu erieichen, \eweisen die viel‘achen aunstigen Beurrheilungen, derer ich seine fruhere Schrift; „lebrreiheBi!der au: ‘em Familienleben.‘' (2 Bände, weiche zusammen 2 Thlr. 5 gr. kosten) erfreute.

An gefällig?em Gewande und in der aelunaenscr Sprache fuhrer er hier das aame Landl-ben mt allén s in-n Reien vor die fsuweidlite See!e. All? j°n0 sandlichen Freuden, welche für die unverdorbene Ja- aend einen zzuberischen Nez haben, ald: das fröte

u. a. m., hat er mir etner unnachahmlich: n Lebendig- ‘eit geschildert, und so hoffen mir dern, daß auch diese fleine Schrife Kindern eli willklommnes Géëschenk seyn w:rd.

Der hôchs billige Preis für ein gebundenes Exemp!

s9 wie dex monrgenläudischen, Amerikänischen und Ait

Oder: das Landleben mit seinen Freuden Jugend aué!

toung.

ist 4 Thlr, 8 sar. 9 pf,

Von des Menschen Versuchung und Kam!

dev Sünde. Von den Sorgen um die) Von der religtdsen Erhebung des Gemúth® der Erhebung des Gemúths durch die Freudt der Armuth Von der Sparsamkeit und dei Von dem Streben nah Gemeinnlßzigfeit. W Einfaltsder Sitten. Vom Gleichmuth W Sanftmuth und der Geduld. Von der religid|el Von der Gerecbtigkeit gegen Andre, der Gerechtigkeit gegen sich selbi. Vom Schell vom Wesen. Vom Einflusse des Schlechte® (Gemetnen. "Von der Sitte im Betrage! Juferer Schdnheit und Anniuth. Vom Au! 1nd der Verschwendutng. Von der Schamßhaf! Von der Schamlosigkeit. Von der öfen! Meinung. Von dem inneren ichter. Vom

Vom Zorne. Vom Neide. Vom Undank., der Vorsicht im Reden. Von der Verträglich!

Frntefest, die Obi - und Weinlese, das Aepfelschfitrelr [Versdhnung. Von der Beständigkeit in der F

schaft. Von dec Verschwiegenheit. Von dek achtung vor jedem Stande. Von der Beh des Gesindes. Von der Wohlthätigkeit. V Licbe zwischen Aeltern und Kindern. V0! Schônen der Einsamkeit. Vom Alter, J trachtunag am (Keburtstages,

Der Führer auf dem Lebenswez: F

Donnerstag 6 —7 Uhr früh,

Dienstag |} 5—6 Uhr früh ift, j Die Bromberg - Berliner Schnell - Post, welche zwischen dig a. d. W. und Berlin mit dex Posen - Berliner l: Post vereinigt ist, geht von demselben Tage an zu dem

aus Bromberg ®

M, S } 1 Uhr Mittags, anstatt um 5 Uhr Morgens,

Die Reit-Post aus Königsberg in Pr. nach Berlin, welche | romberg auf die Schnell-Post nach Berlin influirt und jebt |

i

s } 2 Uhr Nachmittags t, wird von jenem Termine ab erst um 8 Uhr Abends aus sberg in Pr. abgefertigt. Diese Veränderungen werden hiermit zur allgemeinen Kennt- gebracht. : Frankfurt a. M., den 14. Dezember 1832.

Der General - Postmeister. De agler.

Abgereist: Der General-Major und interimistische Com- deur der 9ten Division, von Rudolphi, nah Glogau.

Zeirungs- Nachrichten. Aus [and

Frankrei.

Paris, 11. Dez. Vorgestern war großer Cirkel in den ttieen, wozu sich gegen achthundert ‘Personen eingefunden n, Gestern arbeitete der König mit den Ministern der Ju- des Handels und mit dem Conseils-Präsidenten.

Der Großsiegelbewahrer drückte sich, als er gestern der Pairs- mer den Gesck-Entwurf über den Belagerungs-Zustand vor- im Wesentlichen folgendermaßen aus:

Wir kommen, m. H., Jhnen ein Gesetz vorzulegen, wodurch |

sehende Geseßgebung über den Belagerungs-Zustand revidirt, sert und ergänzt werden soll. Sie werden sich aus dem Jn- desselben ubelzeugen , / 4 l neuesten Berathungen gefolgt, und wie sorgfältig slc auf die tel bedacht ist, Fhre hochherzigen Absichten mit ihren eigenen ten und Rechten zu verschmelzen. Lassen Sie uns ztuvdrderft hegenwärtig bestehende Geschgebung über den fraglichen Ge- ind nähee ur.tersuchen, Diese besteht gus den Gesehen vom ili 1791, vom 10. und 19. Fructidor des Jahres V, und aus

efrete vom 24. Dezember 1811. Das Gese vom 10. Jult lhterschied für die festen Pläße und militairischen Posten zwi- lem Friedens - Zustande, dem Kriegs - Zustande und dem Belag- s-Zustande. Der Kriecgs-Zustand wurde durch ein Geseh oder, wesenheit des gesetzgebenden Kdrpers, von dem Könige allein tine Verordnung , die jedoch in der nächsten Legislatur sanc- f werden mußte, festgestellt. Der Belagerungs - Zustand niht bloß bei einem feindlichen Angriffe, sondern sogar " dann ein, wenn der Feind in einer gewissen Entfernung

die Vebbindung unterbrochen . hatte. Bei dem Kriegs - ZU-

stande blieben die Civil-Behörden mit der Handhabung der Ord-

nung und innern Polizei beauftragt. Bei dem Belageruugs-Zustande

dagegen gingen alle Befugnisse der Civil - Behörden sofort in die

Hände des Militair - Kommandanten über. Jndessen galt dies nur für diejenigen festen Pläße und militairischen Posten, deren Ver-

zeichniß dem obgedachten Geseße angehängt war. Damals also durfte (wie sich hieraus klar ergiebt) außer den namhaft gemachten Pläßen kein anderer weder in Kriegs -, noch in Belagerungs-Zustand erflärt werden. Späterhin , und zwar durch das Gesez vom 10ten Fructidor V., wurde festgeseßt, daß kcine Gemeinde im Fnnern des Landes anders als durch ein Geseß in Kriegs-Zustand sollte verseßt werden dürfen. Dasselbe galt für den Belagerungs - Zustand, nur mit dem Unterschiede, daß man nicht bloß annahm, die Einschlie- fung des betreffenden Plaßes könne von feindlichen Truppen, fon:

dern auch von Rebellen bewirkt werden. Einige Tage später, am 19. Fructidor, wurde das Direktorium durch ein Geseß ermäch- tigt, cine Veieinde eventuell in Belagerungs- Zustand zu verseßen. Aus diesem Allem ergiebt sich nun, daß der Belagerungs-Zusiand von der vollziehenden Gewalt allein auf jede Gemeinde im Fn- nern angewandt werden konnte. Das Dekret vom 24. Dez. 1811 stelite die Rechte der Civil- und Militair-Behdrden näher fest. Alle Befugnisse der richterlichen und Polizei - Beamten sollten danah an den- Plaß - Kommandanten übergehen, und die ge- wöhnlichen Gerichte sollten durch Kriegs - Gerichte erseßt wer- den. //,,Der Belagerungs - Zusiand‘/‘/, sagte zugleich der 53ste Artikel dieses Deïrets, „„„„wird entweder durch ein Kaiser- liches Dekret, oder durch die Einschließung, oder durch einen offencn feindlichen Angriff, oder durch eine Ueberrumpelung, oder durh einen inneren Aufruhr herbeigeführt.‘ Aus den drei angeführten geseßlichen Beftimmungen ergiebt sich hiernach, daß das Recht, einen Plaß in Belagerungs - Zustand zu verseßen, ausschließlich der vollziehenden Gewalt unter eigener Verantwort- lichfeit oblag. Unter der Charte von 1839 wie unter der von 1814 fonnte ein- solches Recht nur dem Könige unter der Verant- wortlichfeit seiner Minister zustehen. Dasselbe i| ein Ausfluß der dem Monarchen verfassungsmäßig vorbehaltenen “Befugniß, Krieg zu führen und Friede zu schließen. Es fragt sich jeßt: Haben die Charte von 1814 und 1830 die obgedachten Gesetze abgeschafft? Wir sind nicht dieser Meinung. Das System, wonach man die frühern besondern Geseße, deren Anwendung die Umstände ndôthig machen können, als von Rechts wegen ungültig darstellen will, fann nur Gefahren für den Staat herbeiführen. Erscheint ein Geseß als mangelhaft, so muß es verbessert werden; man kann es aber nicht eher als abgeschafft betrachten, als bis es durch ein anderes erseßt worden; das Reich der Geseße würde sonst gänzlich aufhören. Al- lerdings sagt die Charte, daß Niemand seinen natürlichen Richtern, d. h. den Richtern, die das Geseß ihm im Voraus bestimmt, entzo- gen werden dürfe. Unter gewdhnlihen Umständen isi dies auch ganz in der Ordnung. Wie aber, wenn nun z. B. eine Stadt vom Feinde belagert wird? wer vermöchte da zu behaupten, daß man die Charte verleßte, wenn man in solchen extremen Fällen von der Regcl abwiche? Nicht der Wunsch, meine Herren, das Betragen der Regierung zu rechtfertigen, flößt mir diese Be- trachtungen cin: es gtebt Fälle, wo cine Regierung strafbar seyn würde, wenn sie nicht von der bestehenden Gesehgebung all' die Energie lich, deren ste bedarf, um die geselischaftliche Ordnung gegen die Angriffe der Factionen zu {hühßen. Sie haben dies selbst crkannt, m. H., denn wenn Sie auch die Volfsfreiheiten ehren, #0 verabscheuen Sie doch, wie wir und ganz Frankreich, den Bürger- kricg und die Anarchie. Meine Absicht war nur, das Verfassungs mäßige der ersien Artikel des Geseß-Entwurfes, den ih Jhnen heute vorlege, in wenigen Worten hervorzuheben und eine falsche Aus- legung der Charte zu bekämpfen, wodurch die Gegenwart entwaf- net und der Zukunft: das Recht entrissen werden würde, der gebtete-

wie aufmerksam die Regierung einer |

rissen Nothwendigkeit zu genügen // Nach diescnz Eingange | ging der Minister zu einer Beleuchtung und Vertheidigung der acht einzelnen Artikel des Geseß-Entwurfes über, die wörtlich also lau- ten: Art. 1. Wenn in den, tn dem Dekrete vom 24. Dez. 1814 at- gedeuteten Fällen cin festec Plaß oder ein militairischer Posten sich im Belagerungs-Zustand befindet, so hat die Militair-Gerichtshar- keit úber alle, die Sicherheit des Platzes gefährdende Verbrechen und Vergehen zu erkennen. Giebt es in dem Platze keinen permanen- ten Kriegs-Rath, so werden die Kriegs-Gerichte den Militair-Geseßen gemäß organisirt. Art. 2. Städteoder Gemeinden, die nicht zu den festen Pläßen oder militairischen Posten gehdren, kdnnen, was den Belage- rungs-Zustand und seine Folgen betrifft, diesen Pläßen und Posten nur in solchen Fällen gleichgestellt werden, wo sie von feindlichen Truppen oder von Rebellen eingeschlossen stnd, und sih sonach im Vertheidigungs - Zustande befinden. Die Einschließung findet statt, sobald die Verbindung von Fnnen nach Außen und von Außen nach “Fnuen unterbrochen is. Art. 3. Bei Empdrungen mit bewaffneter Hand, oder bei Unruhen, welche die dffentliche Sicherheit in einer (Gemeinde, einem. Bezirke, einem oder mehreren Departements, o wie überhaupt an jedem Orte bedrohen, der nicht zu der Zahl der festen Plätze und militairischen Posten gehdrt, auf die sich das Dekret vom 24. Dez 1311 bezieht, ist die Regierung zu nachstehenden Maßregeln er- mächtigt: Art. 4. Zunächst verkündet eine Kdnigliche Verordnung, daß zu der Anwendung folgender Bestimmungen Grund vorhanden sey: Art. 5. Von dem Augenblicke an, wo diese Verordnung erlassen worden, steht dem kommandirenden General der Division, so wie jedem atidern von der Regierung besonders abgeordneten Beamten, das Recht zu, von dem, den Bestimmungen des gegenwärtigen Ge- seßes unterroorfenen , Territorium diejenigen Fndividuen zu ent- fernen, von denen er glaubt, daß ihre Gegenwart die dsentliche Ruhe sidren könnte. Art. 6. Die im «vorigen Artikel bezeich- ' nete Behdrde hat das Recht, Waffen und Munitionen jeder Art | in Beschlag nehmen zu lassen. Art. 7. Es dürfen , sogar während der Nacht, entweder von den im 9ten Artikel der Kriminal-Gerichts- | Ordnutg bezeichneten Gerichts-Polizei-Beamten, oder von ©@tedem | Befehlshaber einer militairischen Abtheilung, der den Rang eknes | Offiziers oder eines Gensdarmerie-Unteroffizier® ht, Haussuchungen | zu dem Zwecke angestellt werden, die Verhaftung der Schuldigen oder die Entdecktung und Beschlagnahme von Papieren und sonstl- gen GegenßKänden, oder endlich die Wegnahme von Waffen und Munitionen zu bewirken. Art. 8 Das Geseß vom 10. Fructidor des Jahres V., der 39ste Artikel des Gesehes vom 19. Fructidor V., der Art 103. des Dekrets vom 24. Dezember 1811, so wie alle son- stigen, dem gegenwärtigen Geseße zuwiderlaufenden Bestimmungen, werden hiermit aufgehoben. Der Minister schloß seinen Vortrag in folgender Weise: „Dies, meine Herren, ist der Jnhalt des Gefeb- Entwurfes, für den wir Jhre Einsichten und Fhre Zustimmung in Anspruch nehmen. Derselbe zeugt, wie Sie sehen, von dem Ver- trauen, das die Regierung aus ibrer eigenen Kraft, wie aus Fhrer Mitwirkung {hdpft. Wir haben denselben gleichsam in Fhrem Ge- wissen gelesen, als Sie, in Betreff einer Frage, die kein Zaudern ge-

stattete, dex Vergangenheit unbedingt Fhren Beifall zollten, und der

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orge überftefien, auf die Zukunft be itlich nur Jhre eigenen Wünsche er-

Autorität von Fhncn verlangt, roerden Fur Vertheidigung der eschaft hinreichen. Das Vertrauen der Staats-Gewalten zu sich lh und zu dem Lande wird sich zu leßt auch der allzugewissenhaften und zaghaften= Gemüther bemäch- tigen, die sich zuweilen selbs bloßgesellt sahen. Jedenfalls woicd die Regierung weder gegen sich selbs noch gegen die Gesellschaft gefehlt haben, wenn sie sich aller ihrer Waffen hediente, als cs darauf «#- kam, zu siegen, und ste zum Theil wicder niederlegte, als es nur noch alt, sh den Sieg zu bewahren. Diese hochherzigen Gefühle werden ohne Zweifel in dieser Kammer Anklang finden ; sie sind es, die uns diescn Geseß-Entwurf eingefld#t haben; sie werden thm auch eine günstige Aufnahme verschaffen.

Der Geseß-Entwurf über den Belagerungs-Zustand erfähkt von den Oppositions-Blättern den heftigsten Tadel. Der Temps äußert darúber: „Erhalten die Vorschläge des Großsiegelbewoah- rers Geseßzesfkraft, so wird es zweifelhaft, ob wir noch unter einer verfassungsmäßigen Regierung leben oder niht. Dat die absolute Gewalt despotischere Formen und eine unbegränztere Willkür? Durch den Belagerungs - Zustand kann ein Minister úber das Leben und die Freiheit der Bürger, durch den Aus- spruch, daß ein bewaffneter Aufstand vorhanden sey, úber ihre Freiheit, ihr Glück und ihre Zukunft verfügen. Könn- te dieses monstrôse Geseh von den Kammern und dem Lande gebilligt werden, so müßte man sein Haupt verhül- len und das Vaterland beklagen, das nah vierzigjährt- gen politischen Stúrmen unter den tükischen Liebkosungen „Liniger Doctrinairs untergehen würde.‘““

Weisheit der Regierung die S dacht zu seyn. Wir haben daher eige füllt. Die Waffen, welche die Kdn

Der National meint, man finde in dem Gese - Entwurfe Alles, nur nicht die Erinnerung an die Artikel der Charte, in welchen die Bürg- schaften der Nation ausdrücklich stipulirt seyen. Ueber einen solchen Entwurf lasse sh nicht diskutiren, sondern man müsse dessen Anwendung abwarten. Der Courrier français glaubt, daß es der Regierung, nachdem sie einmal die Bahn der Willkür betreten, {wer fallen werde, auf derselben inne zu hal- ten. „Ein Ausnahme-Gese6‘/, fährt er fort, „bleibt niemals ohne Nachfolger; man wird bald inne, daß die Vernichtung einer Garantie nichts hilft, wenn man die andere fortbestehen (äßt. Das gestern vorgelegte Gese reiht, obgleich es scheiubar nur die persönliche Freiheit angreift, in der Wirklichkeit viel weiter; es stellt die periodishe Presse unter die Willkür der Behörde, da die Schriftsteller und Drucker durch eine Verordnung entferne werden kdnnen. Das vorgelegte Ausnahme - Ge|:6 ist nicht für eine gewisse Zeit bestimmt, sondern foll in unser Geseßbuch aufgenommen werden; früher stellte man, wenn man zur Willkür seine Zuflucht nahm, wenigstens einen Termin für dieselbe.“ Das Journal du Commerce äußert, die pe- riodische ‘Presse müsse jest, da die Deputirten - Kammer es nicht thue, für die Aufrechthaltung der Charte wachen; selbst in den unglücklichsten Zeiten sey die Willkür nicht mit solcher Dreistig- keit aufgetreten, als jeßt. „Nach den leßten Debatten der Kam- mern“/, fährt dasselbe Blatt fort, „können wir nicht darauf rech- nen, daß sie das, was man ihnen vorlegt, verwerfen werden. Die Regierung hat, nah der Aeußerung des Herrn Barthe, cin Recht, die lebhafteste Sympathie von den Kammern zu erwar- ten, die ihr die Sorge überlassen haben, die Zukunft zu ordnen. In der Charte von 1830 findet sih aber der Art. 66, welcher also lautet: „Gegenwärtige Charte und alle von ihr geheiligten Rechte bleiben der Vaterlandsliebe ufßd dem Mut? der ional-Garde, so wie aller Französishen Bürger anvertravi.“/ (s wird ohne Zweifel ein Tag kommen, wo dieser Artikel einen Sinn erhalten wird.‘ Nach der Ansicht des Constcitution- nel ist der Geseß-Entwurf eine Wiederherstellung der geheimen Verhaftsbefehle und Verbannungen, nur unter andern Namen und unter andern Formen. Die Tribune betrachtet den Ge- setz - Entwurf als einen Schritt des verwegensten Deëpotismus; in sieben Artikeln verlange die Regierung die Vernichtung aller Garantieen, die Abschaffung der ganzen Charte, werde aber, wenn sie von dieser Waffe der Willkür Gebrauch machen wolle, sich den eigenen Untergang bereiten. Von den ministeriellen Blättern s{chweigt das Journal des Débats über den Geseß - Entwurf ganz; die France nouvelle hingegen äu- ßert: „Wir wollen uns Über ein so wichtiges Gesek nah einer einfachen Lektüre desselben noch kein Urtheil erlauben, was

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wir aber daran bemerkenswerth gefunden haben, ist der darin herrschende Geist der Mäßigung. Die Regierung verlangt von den Kammern nur die zu ihrer Erhaltung unumgänglich nöthigen Mittel.‘“/— Auch die legitimistischen Oppositions-Blätter treten den Angriffen der liberalen bei; so äußert z. B. die Ga- ette France: „Die Willkür schreitet vorwärts; ein Schrek- d ens-Geses ist in die Pairs-Kammer gebracht worden. Die Ver- nichtung der persdnlichen Freiheit, das Recht, zu proskribiren, gefangen zu halten, das Alles verlangt man von der Pairs- Fam- mer, und zwar in einem Augenblicke der vollklommensten Nuhe, wo der Straßen - Aufruhr aufgehört hat, wo die Presse unter drúcft ist, wo die Opposition auf die Defensive beschränke ist. Was unter shwierigen Umständen als eine Nothwendigkeit ge- schehen war, soll also jeßt zu einem definitiven Geseze gemacht werden. Der Geist der Freiheit wird gegen diesen Versuch reagb ren, wie der Geist der Ordnung gegen den Aufruhr vom 5Z. und 6. Juni reagirt hat.‘

Der Temps meldet: „Auf das wiederholte dringende Ver langen des Königs und der Königin von Spanien, utid mit Ge- nehmigung des Herrn Zea Bermudez ist Graf Ofalia doch be- reits am Sonnabend Abend von hier nach Madrid abgzercisi,

Herr von Mesnard, der biöher die Gefangenschaft der Her- ogirt’ von Berry in Blaye theilte, wird nah Montbriso ge; dra@t uhd, als in den Prozeß gegen die Passagiere des Sardi nischen - Dampfbdots „Carlo Alberto‘/ verwikelt, vor den dorti

gen Assksenhof gestellt werden.

Die Gazette de France enthält eine Protestation von Einwohnern der Stadt Grenoble gegen die Verhafcung der Herzogin von Berry, und eine Petition von Einwohnern von Montpellier zu Gunsten ‘der Prinzessin. Die leßtere ist, nach der Versichekung des genaanten Blattes, von 40 Advoîaten und