1875 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Rach verschiedenen Bemerkungen, wobei hérvorzuheben ist, daß | der Abg. Dr. Zinn die BerüliL.tigung der großen Verkehrscentren und Centralüberwahung, ver Desinfektion von Reichswegen ver- langte, wurde die Verweisung der Vorlage an eine Kommis- fion abgelchnt, daoegen die zweite Berathung von der heutigen Tagesordnung abgeseßt. j

Ohne Debatte wurde sodann genehmigt in erster und zweiter Berathung die Verordnung, betreffend die Stempel- gebühren von den Steuer- und Oktroi-Bezette- lungen und Quittungen, sowie die Absiufungen der pro- Pportionellen Enregistrements-Gebühren. :

Es folgte die erste Berathung des Entivurfs einer Kon- Xurs-Ordnung und eines Einführungsgeseßes zu derselben.

Nachdem der Kommissar. des Bundesraths , Direktor im Reichskanzler-Amt Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath von Amsberg, die Vorlage motivirt hatte, sprach der Abg. von Schwarze gegen die Ueberweisung dieser Vorlage an die Justizkommission, während der Abg. Frankenburger gerade diese Kommission für diese Arbeit am geeignetsten hielt. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Windthorst das Wort.

Eine Bezirksregierung hatte gegen die Gültigkeit eines Kreistagsbeschlusses aus dem Umstande Bedenken abgelei= tet, daß die demselben zu Grunde liegende Proposition niht von dem Kreisausshusse, sondern von einer Seitens eines frühe- Ten Kreistages mit der Aufstellung derselben beauftragten Kom- mission ausgearbeitet worden sei. Der Minister des Innern hat diese Bedenken in einem Reskript vom 28. Juni d. J. nicht für gerechtfertigt erachtet. Wenn nah §. 119 der Kreisordnung zu gewissen Kreistaasbeshlüssen ein ausführlicher Vorschlag über Divec, Art der Ausführung, Kostenbetrag und Aufbringungs- weise von dem Kreisaus\{usse auszuarbeiten und jedem Kreistags- Abgeordneten mindestens 14 Tage vor Abhaltung des Kreis- tages schriftlich zuzustellen sci, so sei die Absicht dieser Bestim- mung nur darauf gerichtet, durch die Ausarbeitung und Ueber- fendung einer, diesen Vorausfezungen entsprehenden Proposi- tion den Kreistagsmitgliedern Gelegenheit zu geben, \sich über besonders wichtige Berathungsgegenstände gründlih und reht- zeitig zu unterrihten, Der §. 119 enthalte mithin zwar nähere Borschriften darüber, in welchzer Weise Kreistagsbeschlü}sse durch die Organe der Kreisverwaltung vorzubereiten find, \{ließe jedoch nicht aus, daß der Kreistag in Gemäßheit des §. 134 Nr. 1 mit der Aufftelung der Proposition eine besondere Kom- mission beauftragen darf. Die entgegenstehende Ansicht der Regierung führe in ihrer Konsequenz zur Verschiebung der Stellung des Kreisaus\shusses und Kreistages, widerstreite aud) mittelbar den in den Absäßen 2 und 3 des §. 118 ent- haltenen Vorschriften.

Nach einem, im Einverständnisse mit dem Justiz-Minister erlassenen Reskript vom 24. v. M. hält der Minister des Innern es, in Ermangeung einer bezüglihen geseßlihen Bestimmung, nicht für zulässig, die von den Standesbeamten auf Grund der Vorschrift des §. 49 Abs. 3 des Geseßes vom 9. März 1874 festgeseßten Geldstrafen im Falle des Unvermögens in Haft umzuwandeln. Die in Rede stehenden Strafen sind keine polizeilihen Exekutivstrafen, und es findet auf dieselben daher au der von der 2c. allegirte §. 82 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 keine Anwendung.

Bei der Verfolgung eines \. g. Antrags delikts, an welchem mehrere Personen betheiligt sind, im Wege der Page hat, gleihwie bei der Verfolgung der That im Wege der öffentlichen Strafklage, die rechtzeitige Zurücknahnè des Antrags gegen eine der betheiligten Personen die Einftellung des Verfahrens auch gegen die anderen zur Folge. (Beschluß des Ober-Tribunals vom 6. Oktober d. I.) Gegenüber dem Beschluß eines Berufungsgerichts, welches die geseßlichen Bestimmungen über Theilung und Zurücknahme eines Straf- antrages (88. 63 und 64 des Str. G. B.) nur auf Antrags- delifte, deren ftrafgerihtlihe Untersuhung vom Staatsanwalt beantragt wird, angewendet wissen wollte, führt das Ober- Zribunal in seinem erwähnten Beshluß aus: §8. 63 und 64 des Straf-Gesezbuhs treffen eine derartige Unterschei- dung nicht, fondern ziehen s{lechthin und ohne Rücksicht, ob die Verfolgung der That im Wege der öffentlichen oder dem- jenigen der Privat-Strafklage geschieht, die Konsequenzen aus dem Prinzipe der Untheilbarkeit des Strafantrages dahin, daß die Stellung wie die Zurücknahme des legzteren gegen einen Betheiligten au gegenüber den anderen wirken soll. Ebensowenig ergeben sich aber innere aus der Natur der Sache folgende Gründe für das Gegentheil, da, sowie die Erhebung der Privatklage gegen einen der Betheiligten vermöge des darin enthaltenen Strafantrages gegen diesen, nah S. 63 das Gericht nit hindert, das gerihtlihe Verfahren fo lange zu beanstanden, als dasselbe nicht auc gegen die Uebrigen beantragt sein werde, der §. 64 es ebenso nothwendig macht, bei recht- zeitiger Zurücknahme des Strafantrages gegen einen, dur Zurück- nahme der Privatklage die Einstellung des Verfahrens gu gegen die anderen Betheiligten eintreten zu lassen. i

_— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Wirkliche Ge- heime Rath und Kaiserlihe Ober-Präsident von Möller, isi von Straßburg hier eingetroffen.

Am 2. d. Mts. verstarb hierselb dec Geheime Ober- Baurath Nottebohm, vortragender Rath im Handels-Mini- sterium, in einem Alter von 67 Jahren an Brustsellentzündung. Vorgebildet auf dem hiesigen Gewerbe-Institut und der All- gemeinen Bauschule, bestand er 1840 die Bauinspektor-Prüfung, trat 1842 als Assessor bei der tehnishen Deputation für Gewerbe cin, wurde später technisches Mitglied des Eisenbahn-Kommissariats in Berlin, leistete wesentliche Dienste als fommissarisher Direktor der Telegraphenverwaltung und wurde 1856 zum Direktor der Ge- werbe-Akademie, gleichzeitig zum vortragenden Rath im Handels- Minister’um berufen. Wegen Zunahme der Geschäfte gab er 1867 die Leitung der Gewerbe-Afademie auf und hat feitdem seine Thätigkeit aus\{ließlich dem Ministerium und den diesem unterstellten Prüfungskommissionen, sowie der tehnishen De- putation für Gewerbe gewidmet.

Mit einer gründlichen allgemeinen Bildung und einem reihen Schaß von Exfahrungen und Kenntnissen im Gewerbe- und Baufach verband der Verstorbene ein sicheres Urtheil und eine klare Erkenntniß der auf den Gebjeten seiner Thätigkeit hervortretenden Bedürf- nisse. Ausgerüster mit einem besonderen Drganisationstalent, hat er fich in feinen vielseitigen Stellungen durch Hingebung und Treue bewährt; an feinen Namen fnüpft fich ein Stüd Geschichte der Entwickelitu2g des Telegraphen- und des gewerh- lien Bildungswesens in Preußen. Wiederholt ift ihm die Königliche Anerkennung seiner tuen Dienste zu Theil geworden, Über das Grab hinaus folgt ihm die Anerkennung und der

Breskau, 1. November. Der Regierungs-Präsident v. Hagemeister zu Oppeln hat mittels Extrablattes zum Amts- blatte folgende vom 28. v. Mts, datirte Bekanntmachung er- lassen: „Auf Grund des Artikels 14 der Wahlordnung zum Geseh über die Vermögensverwaltung in den fatho- ishen Kirhengemeinden vom 20. Juni d. I. welcher vorschreibt, daß für die erste Wahl der Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter die bishöflihe Behörde im Einvernehmen mit dem Regierungs-Präfidenten den Wahlvorstand und den Vor- sißenden desselben ernennt; in Erwägung, daß der Fürst- bijchof von Breslau, Dr, Förster, bevor er von diesem Ernen- nungsrechte Gebrauch gemacht, durch Urtheil des Königlichen Ge- richtshofes für kirhlihe Angelegenheiten vom 6. v. Mts. aus seinem Amte entlafsen ist; daß, fo lange das in Folge dieses Urtheils erledigte Amt nicht in gesezmäßiger Weise beseht oder verwaltet ist, nah §. 58 des angeführten Gesezes die der bischöflihen Be- hörde in der Diözese Breslau gesehlih zustehenden Rechte in Bezug auf die Vermögensverwaltung in den Kirchengemeinden ruhen, und daß nah dem dritten Absatze dieser Borschrift das in Artikel 14 vorgesehene Ernennungsreht bis auf Weiteres auf den Regierungs-Präsidenten übergegangen is, womit der Hr, Minister der geistlihen Angelegenheiten durch Erlaß vom 23. v. M. \ich einverstanden erklärt hat: if die Ernennung der Vorsizenden und Beisißer der Wahlvorstände für die erste Wahl der Kirhenvorsteher und Gemeindevertreter in den zur Diözese Breslau gehörigen Kirchengemeinden des Regierungsbezirks Oppeln heute durch mich geschehen, und behalte ih mir vor, die ernannten Personen hiervon besonders in Kenntniß zu sezen.“

Rendsburg, 2. November. In der heutigen (17.) Sizung des Provinzial-Landtags wurde in Shlußberathung der Entwuxf eines Gesezes über die Ablösung der Servituten 2c. in der Provinz Schleswig-Holstein mit einigen unwesentlihen Ab- änderungen ange:ommen. Dann fand die Schlußberathung über den 5. Bericht des Finanz-Aus\huf}ses, betreffend die von der Pro- vinz nah dem Geseh vom 8 Juli d. I. zu übernehmenden Aus- gabeverpflihtungen, statt. Die Anträge des Aus\hu}es wurden au hier im Wesentlichen genehmigt. Ohne Diskussion ward fast einstimmig beschlofsen, nah den Anträgen des niedergescßten Ausschusses Namens der Provinz die von dem Professor Thaulow in Kiel als Geschenk angebotene Sammlung alter {{chleswig- holsteinisher Schnizwerke, Trinkgeschirre, Vasen und Messingsachen als unveräußerlihes Eigenthum anzunehmen und zur Aufführung eines Gebä ‘des, um diese Sammlung unterzubringen, eine Summe bis zu 150,000 M zu vewilligen. Das Gebäude und die Samm- lung sollen den Namen „Thaulowsches Museum“ führen, und soll der Bau desselben im Jahre 1876 in Angriff genommen werden. Die Verwaltung des Museums soll zunäch|t der ständische Ver- waltungs-Aus\{chuß führen, demnächst sollen die Universität und der Magistrat zu Kiel durch delegirte Mitglieder mitwirken. Schließlih ward bes{chlo}sen, daß der Landtags-Marschall dem Professor Thaulow Namens der Provinz den Dank derselben sowohl dafür auésprechen solle, daß er durch Jahre lange, hin- gebende, opferreihe Forshungen den \{chleswig - holsteinishen Kunstsinn früherer Zeiten wieder zu Ehren gebracht und dessen Denïmäler vor dem Verfall gerettet, als auch jeßt, hochherzigen Sinnes, selbstvergessend, allein das Vaterland und die Kunst ins Auge fassend, mit feiner Sammlung bec Provinz ein Geschenk von unschäßbarem Werth zu eigen gebe.

Bayern. München, 3. November. Dankadressen an den König sind ferner abgesendet worde: von den gemeindlichen Kollegien in Gun{nuhausen, Kigzingen, Sulzbach, Neunburg v. W., Wunsiedel, Wühtenfels, Dinkelsbühl, Schwabach, Neustadt a. A., Weißenburg, Pappenheim, von einer Urwählerversamm- lung in Hersbruck, vx3n einer Volksversammlung in Ludwigs- bafen, von einer Anzahl von Bewohnern Ochsenfurts, vom Veteranenverein in Ottobeuern, der auch aus Anlaß der König- lihen Entschließung einen Fackelzug zum Kriegermonument ver- anstaltete, von Festversammlungen in Donauwörth, Burghausen, von Einwohnern von Amberg, Arzberg, Wolfrathshausen. In Grönenbah wurde die Königliche Entschließung auf öffentlihem Plage von einer Tribüne herab verlesen, auf der das Bild des Königs angebracht und vor der eine Musifkapelle postirt war. Adressen an die Minister sind abgesendet worden von den gemeindlihen Kollegien in Memmingen, von Bürgern in Burgbernheim.

SPLeL, 1.

Gestern wurde in den meisten Städten und Gemeinden der Pfalz die Königlihe Ent- \chließung an die Minister vom 19. Oktober bekannt gemacht in den Städten den Stadträthen, in den Gemeinden den Ge-

November.

meindeversammlungen. Die meisten Gemeindevertretungen \{chick- ten bei dieser Gelegenheit Telegramme an den König. Nach- rihten hierüber liegen u. A. vor aus Kaiserslautern, Pirmasenz Esfingen, Hocstadt, Zeiskam, Lautereken, Grünstadt, Kleinkarl- bah, Wolfstein, Weidenthal, Annweiler, Dammheim, Billigheim, Äppenhofen, Webenheim und Lambrecht.

Sachsen. Dresden, 3. November. Der Rath der Stadt macht bekannt, daß er im Einverständnisse mit den Gemeinde- vertretern beshlossen hat, auf dem Postament des hierselbst zur Erinnerung an den fiegreichen Krieg der Jahre 1870 und 1871 zu errihtenden Denkmals die Namen derjenigen Söhne der Stadt zu verewigen, welhe als Opfer dieses Kriegs im Felde gefallen find. Zu Erzielung möglichster Vollständigkeit dieser Namen veröffentliht der Rath das von dem Königlich \ähsishen Kriegs - Ministerium ihm mitgetheiite Verzeichniß gefallener Dresdner (78 Namen enthaltend) und fordert Diejenigen, welche für ihre darin nicht benannten Angehörigen, fie mögen an den Feldzügen im (X11) Königlich sähsishen oder in einem andern Armee-Corps Theil genommen haben, auf die gleihe Ehßren- erweisung der Stadt Anspruch machen wollen, gleichzeitig auf, solches unter Beibringung der nöthigen Nachweise darüber, daß dieselben Dresdner und im Kriege 1870/71 geblieben sind, bis zum Schlusse des laufenden Jahres zu thun.

Württemberg. Stuttgart, 1. November. Die Lan- dessynode berieth in den lehten Tagen den Bericht der kirhen- rechtlihen Kommission über den Gesezentwurf, betreffend Aufgebot und Trauung der Ehen von Mitgliedern der evangelischen Ki: che. Die Kommission legte der Synode einen Majoritäts- und einen Minoritätsantrag vor; der erstere \prah den Wunsch aus, es s\olle erklärt werden, daß die kirhlihe Trauung auch fernerhin in einer „Bestätigung“ und „Sinsegnung“ der Ehe zu bestehen habe; der leßtere wollte in der Trauungsformel gesagt wissen: „Ih weihe und bekräftige“, weil diese Worte den Charakter der kirhlihen Handlung be- i geihnen, ohne jedoch den gegen das Wort „bestätigen“ \ih er-

G Bedenken zu unterliegen. Für den leßteren Antra: prach Prof. Dr, v, Weizsäcker. Die Majorität entschied fd

Dank seiner zahlreihen Freunde und Berufsgenossen.

für den Kommissionsantragfsmit dem Ausdtuck „bestätigen“,

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Baden. Karlsruhe, 1, November. Das Gesetßzes- und Verordnungsblatt publizirt die „Deutsche Wehr- ordnung“, welhe mit ihren 100 Paragraphen insbesondere an die Stelle der Militärersaß-Instruktion von 1868 tritt, welche 190 Paragraphen zählte. In Baden fungirt darnach (wie bis- her) als Ministerialinstanz das Ministerium des Jnnern, wäh- rend die cinheitlihe Oberleitung dem preußischen Kriegs-Ministe- rium zusteht; Ersaßbehörde dritter Instanz ist der komman- dirende General des Armee-Corps in Baden im Verein mit einem Spezialbeauftragten des Ministeriums des Innern; für jeden Infanterie-Brigadebezirk ist der Brigade-Commandzur und ein höherer Verwaltungsbeamter die Over-Ersaßkommission; in den einzelnen Aushebungsbezirken wird die Ersaßkom- mission durch den Landwehrbezirks-Commandeux mit dem Verwaltungsbeamten des Bezirks gebildet. Borberefi-= tungs-, Musterungs- und Aushebungsgeshäft bilden die drei verschiedenen Stadien des C —— Nachdem in Gemäßheit der mit dem 1. Juli d. J. in Wirksam- keit getretenen Vorschriften des allgemeinen Postvereinsvertrages vom 9. Okiober 1874 die portofreie Beförderung der zwischen Großherzoglihen und \hweizerishen Behörden zu wechselnden Korrespondenz niht mehr stattfindet, und alle niht frankirten Briefpostsendungen, diejenigen in Staatsdiensisahen mit in- begriffen, mit dem doppelten Porto belastei werden, werden, ent- sprehend einer zwischen der Großherzoglihen Regierung und dem \chweizerishen Bundesrathe auf der Grundlage der Gegenseitig- keit herbeigeführten Vereinbarung, die Großherzoglihen Be- hörden und die eine Behörde vertretenden einzeln stehen- den Beamten angewiesen, alle ihrerseits an \chweizerische Behörden zu rihtenden Briefpostsendungen, Druésachen unter Band mit inbegriffen, stets bei der Absendung zu fran -- kiren. Der Verwaltungsgerihtshof hat vor einiger Zeit folgenden Rechtsfall entschieden, der mit der Bildung alt- katholisher Gemeinschaften in Verbindung steht: Es waren nämlih in der Voraussicht, daß die katholische Kirche in Thiengen den Altkathcliïca zur Mitbenußung eingeräumt werden würde, aus derselben verschiedene Geräthschaften weggeshaft worden. Dies veranlaßte das Bezirksamt, ei::e Bewachung der Kirche anzuordnen, deren Kosten sich auf 95 Fl. 48 Kr. beliefen, welche die katholische Stiftungskommission zahlen follte, dagegea aber remonstrirte. Die Wegschaffung jener Gegenstände war an dem Tage, bezw. einige Tage später geschehen, als die bezügliche erst- instanzliche Ministerialentsheidung ergangen war. Der Verwal- tungsgerihtshof nahm nun an, daß in dieser Wegschaffung je- denfalls eine \{huldvolle Handlung im Sinne des bürgerlichen Gesezes liege, indem die altkatholishe Gemeinschaft \chon ein, wenn auch dur die Entscheidung der obersten Instanz noch be- dingtes Mitbenußungsreht besaß, und nichts geschehen durfte, was den thatsählihen und rechtlihen Bestand mindestens zu verwirren geeignet war. Es wurde anerkannt, daß die Berwal- tungsbehörde durch Anordnung der Bewachung eine ihr oblie- gende Pflicht erfüllte, und die Kosten mußten, in Uebereinstim- mung mit der Entscheidung des Bezirksamtes, den Mitgliedern der katholishen Stiftungskommission zur Last bleiben.

Sessem. Darmsiadt, 2. November. Der dem Land- tage vorgelegte Geseßesentwurf über die Sterbequartale der Volksschullehrer beabsihtigt, nah Analogie des betref- fenden Gesezes bezüglich dec Staatsbeamten, den Hinter- bliebenen eines Lehrers den Bezug des Gehaltes oder Ruhe- gehaltes noch für weitere 3 Monate, vom Sterbetage an, u sichern. Hat der verstorbene Lehrer Eltern, Geschwister oder Ge- fäivisteckinier, deren Ernährer er war, oder reiht dessen Nachlaß zur Deckung der Kosien der leßten Krankheit oder Beerdigung nicht aus, so kann das Ministerium des Innern den pensionsfähigen Gehalt für weitere 3 Monate vom Sterbetage an bewilligen. Die Wittwe eines Lehrers und dessen Nachkommen, welche mit ihm in häusl[icher Gemeinschaft lebten, follen während 6 Wochen nah dem Sterbetage im Genuß der Dienstwohnung dcs Ver- storbenen bleiben. Die während der 3 Monate nach dem Sterbe- tag eines Lehrers entstehenden Kosten der Verwaltung der Stelle hat der Provinzialshulfonds zu tragen. Reichen dessen Mittel niht aus, so hat das Fehlende der Schullehrerpensionsfonds zu leisten. Die Einnahme der Staatskasse aus der Abgabe der Mobiliar- Feuerversicherungsgesellschaften betrug im Iahre 1873 10,711 Gulden. :

Dldenburg, Oldenburg, 2. November. Vor dem Eintritt in die heutige Tagesordnung theilte der Vorsißende des ständigen Laftbtagsausschusses, Abg. Ahlhorn, dem Landtage mit, daß der ständige Aus\s{huß, dem ihm vom vorigen Landtage gewordenen Auftrage entsprehend, Sr. König- lihen Hoheit dem Großherzoge, ‘in Veranlassung von dessen Jubelfeier im Dezember 1873 seine ehrfurchtsvollen Glückwünsche dargebracht, und daß der Großherzog ihn beauftragt habe," dem Landtage hierfür seinen Dank auszusprechen.

Aus den Verhandlungen if Folgendes hervorzuheben: Zur Erhöhung des Stammaktienkapitals der Westersteder Eisenbahn- gesellshaft für den Bau der Ocholt-Westecsteder Bahn von 15,000 Thlrn. auf 19,600 Thlr., sowie zur beantragten Ver- äußerung des Steueramtsgebäudes in Elsfleth gab der Landtag feine Zustimmung. Dr. Lübben am Gymnafium in Olden- burg ist seit mehreren Jahren mit der Herausgabe eines bedeu- tenden wissenschaftlihen Werkes, eines mittelniederdeutschen Wörterbuches, beschäftigt. Um fich dieser mühevollen und schwierigen Arbeit, welche er früher in Gemeinschaft mit dem mittlerweile verstorbenen Dr. Schiller in Schwerin begonnen haite, aus\ch{ließlich widmen zu können, ift er auf drei Jahre von seinem Gymnasialdienste entbunden, und hat das Reichskanzler- Amt es übernommen, das Gehalt des Dr. Lübben für diesen Zeitraum aus der Reichskasse zu bestreiten. Um ihn in sciner Pensionsberechtigung niht zu schädigen, beschloß der Landtag auf Antrag der Staatsregierung, daß dem Dr. Lübben die be- willigte Urlaubszeit bei einer etwaigen Pensionirung mit in An- rechnung zu bringen sei, Einem Gesezentwurfe, wodur die Gebühren der Anwälte und Bevollmächtigten in bürgerlichen Rechts- und Strafsachen in den Fürstenthümern Birkenfeld und Lübeck unter Berücksichtigung der eingetretenen Vertheuerung aller Lebensbedürfnisse angemessen erhöht werden, fowie cinzm Geseyentwurfe, wodurh die Taggelder der Staatsdiener auf Dienstreisen von 3 Thaler auf 11 H gesezt werden, ertheilte der Landtag seine verfassungsmäßige Zustimmung ; des- gleihen genehmigte er cinen Gesehentwurf, wodurh die Richter- stellen im Ober-Appellationsgerihte außer den Präsidentenstellen auf acht herabgeseßt werden mit der Bestimmung, daß die hier- nah überschüsfigen Beamten, sofern diensllihe Interessen dies wünschenswerth machen, bis dahin in ihren bisherigen Stellen belassen werden, daß fie eine anderweite Verwendung finden können. Ferner gab der Landtag seine Zustimmung zu einer Verordnung, wodurch das Gese, betreffend Enteignungen zu Eisenbahnen, au auf die Enteignungen zu den Befestigungen

von Wilhelmshaven Anwendung finden foll. Endlich geneh- migte er verschiedene Veräußerungen und Erwerbungen von Kron- gutsgrundstücken. :

Lippe. Detmold, 3. November. Das neueste Bul- [letin über das Befinden des Fürsten lautet:

Béi Sr. Durlaucht dem Fürsten haben die Brustbeklemmungen zugenomm-n, wodurch die lezté Nacht weniger gut war.

Detmold, 3. November 1875. : Hofrath Dr. Eschenburg.

Bremen, 1. November. Die Steuerdeputation hat den von ihr verlangten Bericht über die Aufhebung des Wegegeldes nunmehr erstattet. Die Einnahme, welche dadurch aufhören würde, beträgt ungefähr 60,000 /(/ Zum Ersatz kann zunächst in Frage kommen die Ausdehnung der Steuern für Pferde und Lastfuhrwerke auf das Landgebiet oder mit anderen Worten auf den Aerbau, die jedoh vorausfih!lih nicht viel mehr als 20,000 6 ergeben würde. Diese Abgabe müßte durhweg um 75 Prozent erhöht werden, um den ganzen Aus- fall zu decken, oder in ihren bisherigen Grenzen gar auf das Dreifache. Die Deputation stellt hiernah Senat und Bürger- schaft die Entscheidung anheim, ohne felbst einen bestimmten An- trag zu ftellen.

Desterreich - Ungarn. Wien, 2, November. Der Erzherzog Kronprinz Rudolf reist übermorgen von Gödöllö über Wien nah München.

Der Aus\chuß des Abgeordnetenhauses für die Berathung des Antrages auf Aufhebung der Kolle gien - gelder an den Universitäten hat in feiner ficbenten, am 29. d. M. Abends abgehaltenen Sißung den Bericht des Refe- renten Dr. Kopp entgegengenommen und genehmigt, welcher in folgenden Resolutionen gipfelt: 1) Die Regierung wird aufge- fordert, eine Gescgesvorlage mit der Billigkeit entsprechenden Uebergangsbestimmungen unter Berückfichtigung folgender Grund- säße zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen: a, Der Bezug von Kollegiengeldern Seitens der ordentlihen und außerordentlihen Professoren an den öfterreichishen Univer- fitäten wird aufgehoben; den Privatdocenten steht es rei, Kollegiengelder zu beziehen und deren Höhe festzusetzen; b. in der Regel hat jeder an ciner Fakultät inskribirte ordent- lihe oder außerordentliße Hörer per Semester ein mäßiges Unterrichtsgeld zu bezahlen; c. die ordentlihen Gehalte der Pro- fessoren sind zu erhöhen; es bleibt jedoch der Regierung unbe- nommen, zur Gewinnung bedeutender Kräfte oder in Anerken- nung außerordentlicher Leistungen für Unterriht und Wissen- haft hôhere, als die ordenilihen Bezüge zuzusihern. 2) Die &rage in Erwägung zu ziehen, ob und inwieweit jene gesezlichen Bestimmungen, vermöge deren das Doktorat zur Ausübung eines prakiishen Berufes erforderli ist, außer Kraft zu seßen, und eventuell die bezüglichen Geseßesvorlagen zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.

Unter den Gesezentwürfen, welche zur Vorlage an den ungarischen Reichstag bestimmt sind, befinden sich, wie aus Pest gemeldet wird, auch zwei Vorlagen kfirhen-politisher Natur. Bei der einen handelt es sich um die Einführung der Noth- civilehe, bei der anderen um die Regelung der Rechtsverhält- nisse der Nazarenersette.

Der ungarische Minister-Präfident Koloman Tisza weilte in den lezten Tagen in Wien, bei welcher Gelegenheit er sich den Erzherzogen vorstellte und dem Minisier - Präsidenten Fürsten Auersperg, sowie auch den übrigen Mitgliedern des Kabinets Besuche abstattete.

93. November. (W. T. B.) Dem Abgeordneten- haufe wurde heute eine Abschrift der Pariser Meterkonrention vorgelegt. Den Geseßentwurf wegen Vereinigung der öster- reichischen Nordwestbahn mit der südnorddeutscen Verbindungs- bahn, der Mährischen Grenzbahn und der Lundenburg-Gruß- baher Bahn nebst den dazu eingebrachten Aenderungsvor- {lägen hat der Handels-Minister zurückgezogen.

Agram, 1. November. In der gestrigen Landtags- sißung wurde der Gesezentwurf über die Ublösfung der Quasi- Urbarialverhältnisse nah ziemlih lebhaften, von der Opposition herbeigeführten Debatten in der Spezialdebatte erledigt.

Schweiz. Bern, 1, November. Das Gesammtresultat der geftern in der ganzen Schweiz stattgefundenen Neuwahl des Nationalraths liegt zwar noch nicht vollftändig vor, indessen kann son jet mit Bestimmtheit angenommen werden, daß, wie bereits telegraphisch gemeldet, die seitherige liberale Ma- jorität keinen Abbruch erleidet. Was speziell den Kanton Bern betrifft, ist vor Allem hervorzuheben, daß im Jura die Liberalen mit etwa 10,800 gegen 8200 den Sieg davongetragen haben. In Zürich blicben die Demokraten mit ungefähr 2—3000 Stimmen hintér den Liberalen zurück. Die Stadt Luzern wählte liberal, der übrige Kanton jedoch ultramontan. Aus dem Kanton Tessin wird das Resultat erf morgen vollständig bekannt werde. Jm Kanton Bern fand gestern gleiWhzeitig mit der Nationalrathswahl die Volksabstimmung über das neue Kultuspolizeigeseß zur Sicherung des konfessionellen Friedens, von welhem die Rückehr der renitenten jurafsischen Hatholishen Geistlichen abhängig ift, und über das andere neue Gesetz, betreffend die Erhöhung der Lehrerbesoldun- gen, statt. Beide Geseße wurden mit großer Mehrheit ange- nommen; erfteres mit etwa 35,000 gegen 17,000 und leßteres mit eiwa 30000 gegen 22,000 Stimmen.

Belgien, Brüssel, 2. November. Gestern Morgen farb Hr. Firmin Rogier, älterer Bruder des Ministers Charles Rogier. Derselbe war 1791 in Cambrai geboren, feit 1811 aber in Lüttich als Lehrer am Lyceum angestellt und später mit seinem Bru- der ein sehr einflußreicher Journalift. Er war bei dem Soeptember- aufstande betheiligt, und die provisorishe Regierung fandte ihn als ihren Agentcn nah Paris, wo er eifrig für die Unabhän- gigkeit Belgiens wirkte. Später, nachdem die Verhältniffe ge- regelt waren, ward er zum Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der französishen Regierung ernannt und hat diesen Posien 34 Jahre lang bekleidet.

Großbritannien und Jrlaund. London, 2. November. Der Prinz von Wales hat Aden gestern nah eintägigem Aufenthalt wicder verlassen. Vorher empfing er die arabischen Häuptlinge und die Spizen der Militär- und Civilbehörden, sowie die fremden Konsuln. Während des Empfanges über- reichte er dem Sultan von Lahej eine Medaille sowie einen Ehrenring. Als die „Serapis“ um 10 Uhr Abends absegelte, waren Stadt und Hafen zu Ehren des Prinzen glänzend er- Teuchtet. Die mit der neuesten Ueberlandpost angekommenen indishen Zeitungen sind mit Einzelheiten über die glänzenden Vorkehrungen, die in ganz Indien für den Empfang des Prin- zen von Wales getroffen werden, gefüllt. Besondere Erwähnung verdient die Mittheilung der „Times of India“, daß der Thron-

die Dasselbe

folger vor seiner Abreise von Indien des Nizam von Hyderabad besuchen wird. bringt au die Naghriht, daß von Bhopal sich entshlofsen habe, der vom Prinzen von Wales in Calcutta abzuhaltenden Investitur des Ordens vom Stern von Judien unverschleiert anzuwohnen, In Middlesborough wurde di:\ser Tage ein neues Kriegs- \chiff der englischen Flotte, die *, Tourmaline“, von Stapel gelassen. Es if eine ungepanzerte Schrauben-Korvette, die ins- besondere zum Schuß der Handels3marine beftimmt ift. Die Armirung des Fahrzeuges besteht aus zwölf 64 pfündigen gezogenen Ka- nonen. Bei Samuda Brothers in Poplar, London, ift soeben der Kiel zu einem {wer gepanzerten, für ‘Japan bestimmten Schraubenschiffe von 2500 Tonnen gelegt worden, während in Hull und Pembroke zwei japanishe Korvetten von je 1700 Tonnen in Angriff genommen worden find. Alle diese Schiffe wérden unter der Aufsiht von Mr. E. I. Reed, dem ehemaligen ersten Schiffsbaumeister der britishen Marine, gebaut und dürften in etwa zwei Jahren soweit vollendet sein, um von Stapel gelassen zu werden. Gestern wurde der neue Cen- tralbahnhof der großen Osthahn dem öffentlihen Ver- fehr übergeben. Die Station ift im Liverpool-street, fast im Herzen der City, in unmittelbarer Nähe der neuen Hauptstation der unterirdishen Gürtelvahn gelegen.

Frankreich. Paris, 2. November. Heute Nachmittag um 2 Uhr fand wieder ein Ministerrath ftatt, Derselbe be- rieth überdas Preßgesez. Heute, als am Tage Alerseelen, waren, wie gestern, am Allerheiligentage, Kirhen und Kirchhöfe wieder stark besuht. Wie gestern, hatte die Polizei Vorsichts- maßrezeln getroffen, ohne daß ein Eingreifen derselben nöthig geworden wäre. Der Bürgermeister von Lille wurde vorgestern amtlich in Kenntniß geseßt, daß der Ober-Unterrichtsrath die Er- rihiung einer medizinishen Fakultät in Lille genehmigt hat. Der Erzbischof von Avignon hat an den Coadjutor des Erzbishofs von Lyon folgendes Schreiben gerichtet: „Avignon, 28. Oktober 1875. Monscigneur! Mit wahrer Freude sehe ih in Lyon eine freie katholische Universität erstehen. Die Stadt, welche als eine der ersten unter den Städten Gal- liens das Evangelium annahm und sih noch von einem Zeit- genossen der Apostel, dem heiligen Irenäus, zum Chrisftenthum bekehren ließ, konnte nit die legte sein, als es galt, Schulen zu eröffnen. in denen der fruchtbare Geist und die wunDverthätige Kraft der heiligen Schrift die Wissenschaft und ihre Jünger durchdringen soll. Von Herzen gern möchte ih Ihrem und Zhres verehrten Erzbishofs Wunsche gemäß die Geistlichkeit und die Gläubigen meiner Diözese einladen, an Ihrem jungen Werke mitzuarbeiten; doch ‘kann ich es Ihnen noch nit versprechen, da ich zuvor wissen muß, ob meine Provinz und die südöftlihen Diözesen niht selbs etwas thun und mich dafür in Anspruch nehmen wollen, In diesem Fall geht mein Kirchensprengel vor, im entgegengesegten ist Ihnen mein Beistand gesichert. Louis- Anna, Erzbishof von Avignon.“

3. November. (W. T. B.) Die zeutige fehr zahlrei besuchte Versammlung dex Linken beschäftigte sich -mit der Besprehung des Wakhlgesezes. Der Berichterstatter Ricard \chlug vor, vor Diskussion dieses Ges:es eine Interpellation einzu- bringen. Die Majorität der Versauunlung trat indeß dieser An- sicht niht bei und matte ihren definitiven Beshluß von der Berathung mit den übrigen konstitutionellen Gruppen abhängig. Uebrigens wird bei der Diskussion des Wahlgeseßes Buffet auf- gefordert werden, seine Absihten über die Frage der offiziellen Kandidaturen zu äußern.

Spauien. Madrid, 3. November. (W. T. B) Wie das Journal „Cronisia*“ mittheilt, wird König Alfons \ich in den ersten Tagen des Dezember zur Nordarmee begeben, um das Dberkommando über dieselbe zu übernehmen.

Na einer der „Agence Havas“ vom 3. November zu- gegangenen Depesche von der spanischen Grenze hätte der General Morsonier das Kommando über die Königlichen Tcuppen in Navarra übernommen.

Türkei, Konstantinopel, 3. November. Das seinem wesentlihen Inhalte nach bereits bekannte Gesegz vom 30. Dftober d. I., betreffend die Aufnahme einer Anleihe von 35 Mill. Pfd. enthält folgende Bestimmungen :

Act. 1. Es werden für 35 Mill. Pfd. auf den Inhaber lautende Obligationen hergestellt, wele jährli 5 % Zinsen bringen, dié halbjährlich in Gold in Konstantinopel, sowie in allen Städten, wo für die 5 prozentige Staatéshuld Zahtungcn gemacht werden gezahlt werden.

Art. 2, Die ueuen dprozentigen Obligationen werden iu 7ari und in Gold zurückgezahlt mittelst einer jährlich 1 prozentigen Agior- tifirung, die spätestens am 1./13. Januar 1887 eintreten und vermit- telst Ausloosung gehandhabt werden wird.

Art. 3. Die Obligationen wzrden von dem Finanz-Minister unierzeihnet und mit dem Sta«atssieg?zl g-stempelt, überdies aber in dem Augenblicke, wo sie zur Verwendung gelangen, mit dem Visa eines der hierzu delegirten Syndici oder der Kaiserlich cttomaniihen Bank ve:sehen werden. Sie sollen in türkischer, englischer und franzßsfisher Sprache ausgestellt und in den Staatskassen und allen Kafsen der ffentlichen Verwaltung als Kaution oder Garantie in derfelcen Weise, wie die allgemtine fünfprozentige Schuld und wie die Obli- gationen der auëwärtigen Anleihen angenommen werden,

Art. 4. Gedachte 35 Millionen Pfd. Sterl. in fünfprozen- ligen Ovligationen werden in 5 Serien von je 7 Millionen Pfd, Sterl. eingetheilt, fo daß jede Serie jedem der 5 Jaßre entspricht, während welcher in Gemäßheit der getroffenen finanziellen Maßregeln die Bezahlung der Zinsen und die Amortisirung der inneren uxd äußeren Schuld stattfinden soll. Demgemäß werden die Obligationen jeder einzelnen Serie zu Beginn eines jeden Fahres mit dem in Art. 3 erwähnten Visa varschen werden und somit zur Zahlung der Hälfte der Coupons und des Betrages der amartifirten Obligationen der inneren und äußeren Schuld dienen. Jede der 5 Serien wird wiederum in 2 Abtheilungen eingetheilt, deren eine vom 1. Januar, deren andere vom 1, Juli ab Zinsen trägt.

Art. 5. Am 1, Januar: a, St, resp. 13. Januar n. St. 1888 zu der Zeit, wo die Wiederaufnahme der Baarzahlung für die Zinsen der inneren und äußeren Schuld cfolgt scin wird, wird die Zahl der in jeder Serie während ter leßten 5 Jahre emittirten Obliga- gationen veufizirt und definitiv festgestellt werden. Es werden als- dann die Obligationen, welche nicht zur Verwendung gelangt sind, einbehalten und nicht weiter auëgegeben werden.

Art. 6. Alle näheren Bedingungen über die Kreirung und Aus- gabe derx Sprozentigen Obligatioren werden durch ben Finanz-Minister festgestellt werden.

Art, 7. Die Zaßlung der Zinsen der durch das gegenwärtige Gesetz kreirten Obligationen wird durch dieselben Garantien gefichert sein, welche für die Zahlung der in baar zu zahlenden Hälfte der

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Zirsen und Amortisation der inneren und äußeren Schuld bestehen und wird dieselbe derselben Kontrole unterliegen.!

Æmerika, New-York, 3. November. (W. T, m). N Maryland hat bei den gestrigen Staats- und Gouverneurs- wahlen die demokratishe Partei gefieg. Die

Regierungspartei ist von dem Resultate der gestrigen

Hauptstadt ? Blatt j die regierende Fürstin |

(W. L. B) |

Waßhlen sehr befriedigt. Sie betrachtet die Niederlage "der Tamany-Partei in der Stadt New-York als einen empfind- lihen Shlag für die Demokraten, und glaubt, daß dadur der Ausfall der Präsidentenwahl zu ihrem eigenen Gunsten gesichert sei. Das Resultat der Wahlex in New York ift noch immer zweifelhaft; bis jegt find 21 Mitglieder der republi?g- nischen Partei zu Senatoren und 73 derselben Partei zu Kongreßmitgliedern gewählt worden.

_Ánustralien. Aus Melbourne wird unterm 1. ds. per Kabel gemeldet: Das Ministerium M 'Culloh beabsichtigt das Defizit im Budget im Betrage von 340,000 Pfd. Steck, dur die Auflage einer Einkommensteuer und die Besteuerung von Grundbefig, Banken und Versicherungsgesellschaften zu decken. Hingegen sollen Zölle im Betrage von 100,000 Pfd. Sterl. erlassen werden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Aus Dresden geht der „Allg. Ztg.“ folgendes Schr-iben zu; „Ver russische Reisende Hr. v. Miklucho-Maclay hat wäh- rend jeines längeren Aufenthalts an der Nordostküste Neuguigeas einige Vocabularien der dortigea Papua Sprache gesammelt und diese dann dem Hrn. Akademiker O. Böhtlingk in Jena zur Verfügung gestellt. Leßterer hatte die Güte, das troß seines geringen Umfanges immerhin sehr interessante Mater al erst meinem seligen Vater und dann nach dessen Tode, eben so wie eine spâtere kleine Sendung dcsselben Reisenden, mir zur Verfügung z2u ft-llen. Mit einer bloszen Herausgabe durfte ih mich auch nach den Ansichten des Hrn. v. Miklucho-Maclay nicht begnügen. Es gilt vielmehr, die ver- wandtshaf:lihen Bezichungen der betreffenden Sprachen festzustellen, soweit dies nach dem gebotenen Material ms.lich ist, Leider ift .leh- teres wenig ergiebig. Die lexikalischen Proben der Papug-Dial-kte laffen wohl zahlreihe Auaklänge an méelanefishe und weiter an ma» layisch polynesishe Sprachen erkennen; allein irre ih nicht, fo lassen sie auch sehr tiefgehende Abweichungen in ihrer Struktur von jenen Nachbarsprachen erahnen : Voranstellung tes Genitiv3, der dort überall jeinein Negimen folgt, und eine in agglutinirenden Sprachen unn; liche Steigerung des Stammvokals. Noch dürftiger ist die Wörter- jammiung aus Sprachen der Ureinwohner von Sumatra, noch weniger verhcißezd und noch s{wieriger also die Arbeit der Sprachvergleichuug. Und überall todte Vokabeln statt lebendiger Sätze. Inzwischen ist mic dur meinen verehrten Freund, Hrn. Dr. A. B. Meyer, hier neues, fehr reiches Material aus der Papuasprachhe von Maäfoor zugeg mgen, déffen Durcharbeiiung wi seit mehreren Monaten beshäftigt. Die Ver- öffentlihung der M:kluho-Maclayschen Sammlungen erfährt somit einen Aufschub mehr, aber einen Aufschub, welcher der Satze förder- lih zu werden verspriht, Denn hat Neuguinea eigenthümliche Syrach- kypen aufzuwetser, fo ift eine eingehendere Darstellung eines dies-r Typen ein besserer Sc{lüssel in das noch undurchfoc]chte Syracß ebiet, als eine noch fo reiche Sainmlung bloßer Vocabularien. Di-jse vor läufige Notiz mêge erklären, warum die linguistishen Errungen\caften des ftühnen russischen Naturforshers neh immer nicht zum Gemein- gute der wifsenschaftlichen Welt geworden sind. Georg von Gabelengtz.*

Di- gesammelten Werke des gries&isben Dichters, Ge- [ehrten und Staatsmannes Alexander Riscs Rangawis werden un 12 Bänden unter dem Titel „„A4![4NTA4 TA DIA010TIKAS (Trayra gtolorzd) erscheinen und die „philosogisen“ S{briften des Autors im weiteren Sinne des Wortes umfassen. In den vier ersten bis jeßt vorliegenden Bänden tritt uns nur der Dichter entgegen, und zwar als Lyriker, Epiker und Dram=ztiker. Die folgenden Theile jollen feine neugriechisch{e Nachbiidung von Tasso's „Jerusalem“ und die Prosaschriftes didafktisch-erzählenden, arhäologishen und epigtg- phischen Juhalts umschlicßen. Außerdem finden wir von dem Vor«- leger dieser neucn Sammlung noch verschiedene andere Werke desselben Berfassers angezeigt, welche für seine vielseitige Begabung fprecen Unter 16 namhaft gemachten weiteren Werken seien bier nech als minder bekannt hervorgehoben seine: »fLaÎnuarxd T nofi i uara und aus dem Deutschen übertragen: „.rà e?ch Tv Lildda rot uara Tod Paouiws Tis Bavapiaz Son besonderem Interesse siad diz im ersten Bande der oben besprochenen Sammluag enthaltenen fran- zöfischen, deutshen und englischen Dichtungen des Verfassers als poctishe Versuche, aus denen die Sprachgewandtheit des Neußellenen hervorleucktet. /

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Land- und Forstwirthschaft.

Bielefeld, 31, Oktober. Der Verein gegen das Moor- brennen hielt biec gestern seine Jahresverfsammlung unter dem stellvertretenden Vorsiß des Hrn. W. von Borri-es-Éckcndorf ab. Nachdem der Geschäftsführer A. Lammers aus Bremen seinen Faßres- bericht erstattet hatte, der die großartige Kanalkauthätigkeit Preutzens im Ems-Gebict lebhaft würdigte, wie auch einen ersten Anfang in der Beschränkung des Moorbrennens durch die oldenburgishe Regie- rung, vämlich einen kürzlich erfolgten Verkauf von Moorland, unter der ausdrücklichen Bedingung, nit zu brennen, anerkennend h?rvorhob, beschloß man, eine die Verbreitung des Moorrauchs darstellende Karte herstellen und verbreiten zu lassen. Fast im selben Augenblick traf ein Brief des Dr. Petermann în Gotha an den Gefhäfts- führer ein, wocin derselbe dem Verein seine guten Di-njste anbot, wie s{chon im Jahre 1870 bei dessen Entiteßu: g. Dann begründete Bürgermeister v. Liesingen aus Uelzen Standpunkt des Vereins zur raum- und zeitweisen Eiufchränkung des Moorbrennens und empfahl mit Erfolg, daß man den deuten Landwirth shaftêrath in dicser Auffafsung zu interessiren versuche, Auf des Geschäftsführers Antzag beshkoß man, bei den Negierungen von Preußen und Oldenburg eine statistisch-kartographishe Aufnahme tex Moorbrandkultur zu beaniragen. Pcofestoór Buenau aus Bremen legte die Nothwendigkeit einer möglch| e-riral gelegenen nordwestdeutschen Versuchsstation für Moor, Sumpf und Haide dar; der Vorstgnd ward beauftragt, sich deéhalb mit Regierungen, Korporationen und Vereinen in Verbindung zu seßen. Ferner erhielt der Vorstand den Auftrag, die Wirkungen des Moorrauchs auf Wetler, Menschen und Pflanzen wissenshaftlih feststellen zu lassen, Nicht minder soll er die moglichst rashe AÄbtorfung des Hochmoors durch Juèustrie - Eut- wickelung u. dgl, im Auge behalten.

Die dics{ährigenErnteergebn isse Dänemarks werden în «Dagbl.“ nach statistischen Mittheilungen aus dem ganzen Lande folgendermaßen geschäßt: Der Weizen hat überall, wo er in ziemlich großer Ausdehnung gebaut wird, über eine Mittelernte gegeben; Er- trag am bcsten in Jütland. Die G:rste hat in den meisten Aentern (Kreisen) des Landes eine gute Mittelernte gegeben. Der Hafer, ob- gleich besser als voriges Jahr, ist unter der Mittelerute geblieben. Die Hülsenfrüchte haben im DurG\ch{nitt etwas über einz Mittel ernte gegeben. Die Wurzelfrüchte waren minder befriedigend, und die Heuernte ftand unter einer Mittelernte. Der Gesawmtertrag des ganzen Landes kann als etwas über eine Mittelernte (1,1) stehend angesehen werden und zeigt sich in einigen Aemtern eiwas, in andern fogar bedeutend besser als voriges Fahr. Die Getreidepreite sind ungefähr die eines Mitteljahres oder etwas darunter.

Gewerbe und Handel.

Der Vorstand der hiesigen Väcker-Jnuung mzt bekannt, daß kin der Generalversammlung der gewerbetreitenden Bätcker am 1. November c. mit Einstimmigkeit beschlossen wurde, bei der nun- mehrigen Außercoureschung des Dreiers das ortéblihe Gebà nach folgenden Preisen anzufertig:n, resp. einzuth:ilen und zu vec- kaufen: Für einen Zebnvfenniger 4 Stücke und für einen Fünfpfen- niger 2 Stücke des bisherigen Dreiergebäcks, ebenso für einen Dele pfenniger 6 Stücke und für cinen Fünfoöfenniger 3 Stücke des bisberi- gen Zweipfenniggebäckes; bei Verkauf eines einzelnen Gebädst.ite aber s resp. 2 Pfennige der neuen Mänze,

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