1875 / 266 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs-Invalidenfonds du? das Reichskanzler-Amt stattfand, die Ges ell- schaften, welche im Besiße von garantirten Obligationen waren, die Situation, in welcher fie fi befanden, sehr wohl erkannten und da- Her mit ihren Forderungen soweit in die Höhe gingen, daß man ihnen uicht immer folgen konnte. Der Erwerb der 65 Millionen datirt aus der älteren Zeit und ist konservirt. Nun kommen die Schuld- verschreibungen der kommunalen Korporationen. Der Bestand betru damals nah dem -Berichte ver Reichs\huldenkommission 106,053, M, er beträgt heute nah Abzug der inzwischen stattgefundenen Amor- tisation 156,612,000 Æ, ift also ziemlich genau 50 Millionen größer. Es hat fi also vermehrt: der Bestand der Schuldverschreibungen deutscher Bundesstaaten um fast 93 Millionen, der Betrag der Schuld- verschreibungen von Kommunalköorporationen um 50 Mil- lionen, das sind im Ganzen circa 143,000,000 M Ver- mindert haben s\ich dagegen die Schuldverschreibungen nit- deutscher Staaten von 123,228,000 auf 38,595,000 A Diese Ver- minderung hat ihren Grund theils darin, daß Mittel geschafft werden tollten, um definitiv zulässige Papiere ankaufen zu können, welche ih vorhin als yermehrt bezeihnet habe, und theils darin, daß solche Mittel ganz von selbft dadurch flüffig werden, daß bekanntlich die Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung einer ganzen Serie von Anleihen bewirkt haben, eine Kündigung, wodurch auch der Reichs-Fnvalidenfonds berührt wurde. S

Ich komme nun zu den Eisenbahn-Prioritätsobligationen ohne

Staatsgarantie. Von diesen besaßen die drei genannten Fonds Ende ebruar 1874 309,159,000 M, fie besißen heute 299,797,090 (A Der Be- rah hat sich also um ca. 10 Millionen vermindert. Es werden Jhnen iep! zwei Vorschläge unterbreitet, der eine dahingehend: den Termin ür die Veräußerung der Eisenbahn-Prioritätsobligationen bis zum Jahre 1880 zu verschieben. Der Hr. Abg. Richter hat vorgeschlagen, diesen Termin ganz aufzuheben, und die Eisenbahn-Prioritätsobliga- tionen im Besiße der drei Fonds zu belassen. Meine Herren! Wenn Sie die Tecminstellung ganz aufgeben, so haben Sie die vollkommene Sicherheit, im Jnvalidenfonds Papiere liegen zu haben, welche ihre Zinsen und ihre Amortisationêquoten regelmäßig einbringen, alfo apiere, welche für die Bedürfnisse des Reichsinvalidenfonds voll- tändig forgen. Jch will es den 1ypäteren Berathungen überlassen, inwieweit die eine oder die andere Richtung dieser Vorschläge Befür- wortung oder Gegner findet, und ih will heute dem Detail in dieser Beziehung nicht vorgreifen. : : : :

Dagegen haben sih die Angriffe von jener wie von dieser Seite gegen die fernere Zulassung der Erwerbung auéländisher Staats- papiere gerichtet. Meine Herren, auéländische Staatspapiere wünscht der Entwurf diesen Fonds auch ferner einzuverleiben, bauptfächlih vom Standpunkt der Versicherung des Kurswerthes bei Realisa« tionen. Das Privatpublikum nimmt, wie Sie Alle wissen, diese Versicherung dadurch ganz von selbst vor, daß es sich inländische und ausländishe - Staatspapiere verschafft, 9 daß es in Zeiten, wo inländishe Papiere {wer verwerth- bar sind, wie beispielsweise in der Gegenwart, die Sicherheit hat, durch Verwerthung ausländisher Papiere die Mittel flüssig zu machen, welcher es bedarf. Diese einfache Vorsicht des Publikums auf den Juvalidenfonds anzuwenden, if weder eine \o unerhörte Sache, wie der erfte der gestrigen Herren Redner es ansah, noch ift es cine so gefahrbringende Sache, wie es heute der Herr Abgeordnete für Rudolstadt anzusehen scheint. Unerhört ist sie nicht, weil es ja außerhalb Deutschlands eine ganze Reihe von Staaten giebt, deren Papiere sehr solid find und eine sehr sichere Anlage bieten, und ih

laube, die Uebersicht des Befißes der drei Fonds wird Ihnen die rate geben, daß in dieser Beziehung die vollklommenste Vor- siht beobachtet worden ist. i

Dann ift aber hauptsächlich hervorgehoben worden, es würden dadurch Kapitalien ins Ausland geführt, Ja, meine L erren, das Kapital und die Kapitaltitel fließen zwischen Land und Land immer hin und her, je nach den Konjunkturen der Märkte. Wenn für den Invalidenfonds ausländische Papiere nicht erworben worden, fo können Sie sicher darauf cechnen, daß, sofern die Disposition des Marktes dafür da ift, daß ausländische Papiere nach Deutschland fließen, die Beträge, welhe Sie den Invalidenfonds verhindern anzuschaffen, vom Privatpublikum angeschafft werden, Das Hin- und Herstrômen ausländischer Papiere hängt von internationalen Handelsbeziehungen ab, auf die dieses Geseß- absolut keinen Einfluß hat. i

Der Hexrr Abgeordnete für Rudolstadt meint nun zwar: ja, wenn man: die Nücksiht hervorhebe, daß es wlinschenswerth ei, ras große Bestände flüssig machen zu können, sobald einmal das ei selbst eine Anleihe bei dem Reichsinvalidenfonds machen wolle, so sei ja Zeit dazu, die Sache zu ordnen, wenn das Anleihegeseß gegeben werde. Aber meine Herren, wenn nach den bestehenden Bestimmungen alle aus- ländischen Anleihen bis zum 1. Juli 1876 verkauft sein müssen, dann wird das Anleihegeses einen Junvalidenfonds vorfinden, der keinen Besiß in ausländischen Papieren mehr hat, so daß also der Verkauf ausländischer Papiere nicht mehr durch das Anleihegeseß geordnet werden kann, so daß man also niht mehr in der Lage ist, eine Ka- pitalaufwendung, welche das Jnland machen muß, zum Theil für eine Zeit auf das Ausland abzuwälzen. Der Vortheil also, der in dieser Vertheilung der Anlagen des Jnvalidenfonds auf inländische und ausländische liegt, ift nur dann zu erreichen, wenn Sie den §. 1 des Entwurfs annehmen. Die Gefahr, daß der Jnvalidenfonds da- dur in Beziehungen zu der auswärtigen Politik gebracht werde, ja, meine Herxen, dieje Gefahr ist für den Invalidenfonds bisher dage- wesen und ist nach dem bestehenden Gesetze für den Festungsbau- fonds und den Reichstagsgebäudefonds so lange vorhanden, als diese Fonds bestehen werden. (Abg. Windthorst: Leider!)

Der Herr Abgeordnete sagt: „Leider“. Er möge aus der Er- fahrung, aus dem, was bis jeßt in dieser Beziehung verfügt worden ift, irgend eine Thatsache hervorheben, die diejes „Leider“ rechtfertigt. Der Herr Abgeordnete für Meppen hat überhaupt Vermuthungen hinreichend aufgestellt, die Thatsachen ist er shuldig geblieben, Endlich hat der Herr Abgeordnete für Rudolstadt seine besondere Ab- neigung noch gegen die Schaßanweisungen au®gesprochen. Nun, meine Herren, inländische Schaßanweisungen find für den Reichsfestungs- baufonds und für den Reichstagsgebäudefonds ja auch weiterhin zu- Iässig. Welhe Gefahr darin liegen kann, daß der Invalidenfonds flüssig gemachte Fonds, für welche man nicht sofort eine Verwendung findet, interimiftisch in Schaßanweisungen anlegt, ist nicht abzusehen. Die Grenze, das Bereich, in welchem, wie der Herr Abgeordnete sich auêdrückte, marhandirt werden kann, ift ja überhaupt nach der jeßigen Le so enge gezogen, daß hieran Befürchtungen sich nicht knüpfen

assen.

Ich möchte Ihnen au noch den Gesichtspunkt hauptsächlich vor- führen, daß gerade für Fonds, welche einer allmählichen Flüssigmachung ent gegengenen, Schatzanweisungen überaus geeignete Papiere find, und da die Bestimmungen, welche für den Jnvalidenfonds gelten, in ihrem ganzen Umfange auch für die Belegung der für die Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zur Verfügung gestellten Gelder, zu welchen der Herr Reichskanzler ermächtigt ift, gelten, so würde do ganz gewiß irgend ein Bedenken nicht bestehen können, für diese Gelder, welche in kurzer Zeit flüssig zu machen sind, auch über den 1. Juli 1876 hinaus Schazznweisungen zuzulassen. Daß der Entwurf auch aus» ländische Schaßanweisungen erwähnt , „hat seinen Grund theils darin, daß die Bezeichnung „Schaßanweisung“ eine so wenig feste ist, daß in der einen oder der anderen Weise für den von dem Geseh wishen Schuldverschreibungen und Schaßanweisungen gemachten Unterschied eine reale Grundlage, auf die eine oder die andere Weise eine authentishe Interpretation des Wortes „Schaßanweisungen“ zu geben, nothwendig war, Wir haben Papiere, welche, wie alle Schaß- anweisungen, wirkliche Schuldverschreibungen sind, welche mit meh- reren Zinécoupons versehen sind und erst nah 3, 4, 9 Jahren fällig werden, Papiere, die Jeder von uns mit Schuldverschreibung bezeihnen würde, ‘die aber unglückliher Weise den Namen Schaßanweisungen haben; wie sollen diese Papiere in der Praris behandelt werden? Daß ausländishe Schaßanweisungen an si sehr wünschenswerth scin möchten, hat feinen Grund darin, daß es, wie gestern der Hr. Abg. Dr. Bamberger ausgeführt hat, auch ‘sch: wünschens- werth ist, Wechsel zu haben, welche auf das Ausland lauten,

um eben bis zu dem Uebergange der Goldwährung Mittel zur An- schaffung des Goldes vom Auslande in den Händen zu haben. Solche Schaßanweisungen find genau dasselbe wie Wechsel ; ih nenne

- beispiel8weise belgishe vierprozentige Schaßanweisungen, welche mit

Jahrescoupons versehen und nah zwei Jahren fällig find. Ich ferne kaum ein besseres Papier für die Belegung des Fonds, als diese Schaßanweisungen. Ich bitte Sie, das Geseß so zu interpretiren, daß wenigstens darüber keine Zweifel existiren, daß solhe Schaß- anweisungen nicht ausgeschlossen sind. / :

Die F um welche es sich hier handelt, find keine großen Prinzipienfragen; es sind einfahe Fragen der Zweckmäßigkeit Fra- gen, in welhen die Resultate einer zweijährigen Erfah- rung ihren Abschluß finden sollen, Fragen, welche an uns nur die Anforderung stellen, die Dispositionen fo zu treffen, wie sie de V-rwalter fremder Mittel vor- nimmt, bei welchen es auf eine solide Grundlage und auf eine Ver- theilung des Risikos ankommt. Es handelt sich eben darum, Grund- sätze, welhé jeder Verwalter fremder Mittel anwendet, auch für die hier vorliegenden Reichsmittel anwendbar zu machen. Das scheint mir die Erfahrung gelehrt und der Herr Abgeordnete für Rudolstadt au in seiner Empfehlung von Kommunalanleihen und auswärtigen Anleihen auch zugestanden zu haben, daß der Kreis der Papiere bis- her etwas zu eng gegriffen war. Prüfen Sie diese Erfahrung und beschließen Sie danach, wie man beschließt, nah welchen Grundsäßen Fonds anzulegen sind, die in den Händen einer Vertrauen erwecken- den Verwaltung sind und die man konserviren und gegen die dur einseitige Belegungen hervorgerufenen Gefahren {hüten soll.

Die X. Kommission des Deutschen Reichstages zur Vorberathung des Geseßentwurfs, betreffend das Ur- heberrecht an Werken der bildenden Künste 2c., besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Braun, Justiz - Rath, Rechtsanwalt beim Ober - Tribunal, Vorsitzender; v. Köuneriß, Kreishauptmann, Kammerherr und Rittergutsbesißer, Stellvertreter des Vorsitzenden; Sonnemazn, Eigenthümer der „Frankfurter Zeitung“, Schriftführer; Dr. jur. Lingens, Advokat-Anwalt, Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Bock, Gutsbesißer; Dr. Merkle, Lyceal - Professor; Chevalier, Kommerzien-Nath; Koh (Braunschweig), Hüttenbesizer; Frhr. v Ow, Königlicher Kammerherr und Regierungs-Rath; Lucius (Geilenkirchen), Rentner; Graf v. Kleist, Rittergutsbesißer; Ackermann, Hofrath, Finanz-Prokurator und Advokat; Dr. Weigel, Obergerichts - Anwalt; Tritscheller, Fabrikant; Römer (Hildesheim), Senator; Dr. Eberty, Stadtgerichts-Rath; Dr. phil. Müller (Görliß); Kisker, Kaufmann; Dr. Brockhaus, Buchhändler und Buchdrucke:eibefißer; Dre. Georgi, Vize-Bürgermeister; Dr. Wehrenpfennig.

Statistische Nachrichten.

Nach dem bayerischen Budgetentwurf für 1875—1876 beläuft fich das Waldareal im Königreich Bayern auf 2,707,588 Tag- werk an Staatsforsten, 1,138,873 Tagwerk au Gemeinde-, Stiftungs- und Körperschaftswäldungen und 3,741,339 Tagwerk Privatwaldungen, in Summa auf 7,587,800. Tagwerk. Diese gesammte Waldfläche bildet 34% der ganzen Landesfläche und beträgt für den Kopf der Bevölkerung 1,559 Tagwerk. Unter obiger Summe für die Staats- forste zu 2,707,588 Tagwerk befinden sich 13,958 Tagwerk, welche zum nicht abgetheilten Eigenthume von Gemeinden ge- hôren, während andrerseits das Staatsärar außerhalb des Königreihes auf Kaiserlich Königlich österreihishem Gebiete, unweit Lofer und Saalfelden, noch 54,004 Tagwerk Waldungen, die sogenannten Saalforste, besißt, so daß sich dessen Waldeigenthum rein auf 2,747,634 Tagw. stellt, von welchem Areal 11,475 Tagw. besonderen Betriebszweigen zugewiesen sind und die übrigen 2,736,159 Tagw. zur Rechnung der Staatsforstverwaltung ressortiren. Von diesen der Staatsforstverwaltung unterstellten Acrarialwaldflächen find 2,452,084 Tagw. zum Holzwuhs geeignet und bestimmt, und 284,075 Tagw. unproduktiv, von welch letzterer Fläche 89%, zumeist in Felsenpartien bestehend, dem bayerischen Hochgebirae angehören. Von der zur Holzzuht geeigneten und bestimmten Fläche sind 2,365,038 Tagw. = 96% dem Hochwald- und nur 87,046 Tagw. = 4% dem Mittel-, Nieder- und Buschwaldbetriebe unterstellt, und der für dieselbe festgeseßte, streng nahhaltig bemessene jährliche Material- abgabesaß beträgt 3,689,733 Ster, wonach pco Tagwer? ein jähr- lier Materialertrag an Derbholz von 1504 Ster trifft. -

Dem in diesem Blatt bereits erwähnten Jahrbuch für die amtliche Statistik des bremishen Staats für das Jahr 1874 (8. Jahrgang 2. Heft) entnehmen wir folgende statistische Notizen: Der höchste Thermometer staod im vorigen Jahre war + 26,22 Gr. R., der mittlere Stand —+ 8,5 Gr. R,, und zwar ift dies seit 1850 der höchste mittlere Stand. Der niedrigste Stand war im Jahre 1874 5,78 Gr. R., während er seit 1850 in mehreren Jahren über 14 Gr. R: war. Die Menge der Nieder- \chläge betrug 1874 195,3 Pariser Linien, verglichen mit den Daten feit 1831 eine geringe Menge. Unter den Luftströmungen waren 1874 die häufigsten die Südwestwinde, nächstdem die Nordwest- und Südwinde. Die Witterungstabelle verzeihnet im Jahre 1874 20 heitere Tage, gegen 4 im Jahre 1873, und 138 Regentage gegen 167 im Vorjahre. Die Bevölkerung der Stadt Bremen ermittelt eine der Tabellèn für 1873 auf 88,146, für 1874 auf 91,168 Personen; diejenige des ganzen bremischen Staates für 1873 ‘auf 130,871, für 1874 auf 135,489 Personen. Die Ge- burtsziffer (Geborene auf tausend Einwohner) ist seit 1865 fast beständig im Steigen, sie war 1873 41,62 und 1874 43,78 im bremishen Staate. Jm Jahre 1873 \tarb:n 23,93 pco Tausend der Bevölkerung, im Jahre 1874 24,644. ‘Die Zahl der Todtgeborenen im Staate war im Jahre 1874 auffallend groß, nämli 241, gegen 180 im Jahre 1873, und 198 im Jabre 1872. Von 100 Geftorbenen im Jahre 1874 waren 23,49 über 50 Jahre alt. Die Tabelle über die Trauungen reicht von 1826—1873, und war in diesem leßteren Jahre die Zahl die größte, nämlich 1633. Es kamen auf 80 Einwohner eine Trauung, während diese lebtere Ziffer in allen früheren Jahren höher nud theilweise bedeutend höher war. Der Kapitalwerth des Grundeigenthums im bremischen Staate wird nach dem Steuerwerth des steuerpflichtigen Grundeigen- thums angegeben und betrug 1874 in Bremen Altstadt 95,676,490 4, in der Neustadt 34,886,968 4, in der Vorstadt 218,540,380 4, in Vegefack 7,962,270 4, in Bremerhaven 30,402,360 4, im Gebiete am rechten Weserufer 50,169,700 Æ, im Gebiete am linken Weserufer 38,940,972 Der Werthbetrag der durch Lassung oder Zuschlagsprotokoll in andere « Hände übergegangen Jm- mobilien, für welche Staatsabgaben entrihtet werden wußten, war im Jahre 1874 44,273,379 Æ gegen 54,067,757 _# im Jahre 1873. Die Steigerung des Steuerwerths des Grundeigen- thums eins{hließlich des Werths der Gebäude war, verglichen mit vierzehnjährigen Perioden aus den Jahren 1827—67, in dem Jahre 1867 die bedeutendste, nämlich 83,55 %. Jm bremischen Staate hatten im Jahre 1874 3919 Personen ihr Leben zu einem Kapital und 32 zu einer Rente versichert, und war der versicherte Kapital- betrag 16,991,001 M 75 Feuerversicherungs-Gesellshaften waren am 31, Dezember 1874 im bremishen Staate vertreten. In dem bremischen Seeversicherungsge\chäft waren 1874 400,945,005 Æ versichert, von welher Summe 32,21 % auf bremische Assekuranzcompagnien und 67,79 % auf Agenturen fremder G efell- schaften kommen. Aus der Konsumtionstabelle ergiebt si der Konsum von Fleisch für das Jahr 1874 wie folgt: 3214 Stück Ochsen, 3566 Stück Kühe, 18,468 Stück Kälber, 11,898 Stück Schafe und Lâmmer, 17,674 Schweine einschließlich Wildschweine, 488,053 Kilo Fleish und Fleishwürste, 121,765 Stück Hühner, Tauben 2c.,, 25,393 Stück Kapaunen, Puter, Gänse, Hasen 2. 64 Hirsche, 482 Rehe und 761 Kilo zerlegtes Wild. Der Austern- fonsum war 327,995 Stück, der Verbrauch von Butter 1,232,174 Kilo. Der Konsum fremder Biere is fortwährend im Wachsen. 1865 betrug derselbe nur erf 236,588 Liter, im Jahre 1872 389,975 Liter, im Jahre 1873, wo eine erhebliche Herabsezung der Kon- fumtionsabgabe auf fremde Biere stattfand, 823,603 Liter, im

Jahre 1874 985,642 Liter. Die Zahl der eingeführten Mauersteine und Klinker war 1874 noch immer etwas höher als 1873, nämli 40,858,280 Stück im Jahre 1873 gegen 41,107,640 Stück. im Jahre 1874. In den Sparkassen im bremischen Staate betrug im Jahre 1874 das Guthaben der Einleger 23,072,655 #4. Aus der Polizeistatistik ergiebt sih, daß im Jahre 1874 auf 1000 Einwohner 68 bestrafte Polizeivergehen (seit 1865 die geringste Zahl) kamen. Die Nettoausgaben für Gefängnißwesen sind von 57,389 K 11 S im Jahre 1865 auf 99,130 „4673 4 im Jahre 1874 gestiegen. —Die Nettoausgaben des bremischen Staates find seit 1865 erheblich gestiegen: damals waren sie per Kopf. der Bevölkerung 3,02 4, im Jahre 1874 dagegen 10,75 4 per Kopf. Die Gerichtsftatistik ergiebt u. a., daß die Zahl der Urtheile des Handelsgerichts, welche 1865 noch 548 betrug, im Jahre 1874 auf 1775 stieg. Der Ge- ars der am Erbe- und Handfestenamt abgelieferten Hand- esten hat fich seit 1865 mehr als verdreifaht, er war 1865 15,844,543 Æ und 1874 51,484,800 A Die Zabl der vom Straf- gerichte verurtheilten Vergehen war im Jahre 1874 528, worunter allein 282 Fälle des Diebstahls, der Hehlerei und Partirerei. "Die Fälle der Körperverleßgung waren im leßten Fahre besonders häufig. Der am Schwurgerichte in Bremen verhandelten Fälle waren im Jahre 1874 25, was ungefähr den Durchschnitt der Jahre 1867—74 bildet, Die Finanzstatistik enthält Tabellen über die Brutto- einnahmen und Ausgaben des Staates yon 1847 bis 1874, woraus erhellt, daß seit 1847 jedes Jahr ein Defizit aufzuweisen hatte, Eine andere Tabelle über die Bauten im bremischen Staate seit 1847 ergiebt andererseits die bedeutenden Summen, welche für nußfringende Bauanlagen verwendet wurden: 1872;- 94 Millionen, 1873 und 1874: 144 M llionen, und 1875: 13 Millionen Mark, Ja der Periode 1872—74 betrugen die Nettoausgaben 235, die Nettoeinnxhmen 185, die Staatsschuld 308, das steuerpflichtige - Einkommen 303, das steuerpflihtige Vermögen 132 Prozeut der be- züglichen Ziffern aus der Periode 1847—51.

Land: und Forstwirthschaft.

Fast allseitig wird im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. darüber geklagt, daß während der Erntezeit der Regen stôörend und \chädlich eingewirkt habe, fo daß ein nicht unbeträchtlicer Theil, be- sonders des Roggens, ausgewacsen is. Gleichwohl gewähren die eingebrachten Vorräthe im Allgemeinen noch immer eine leidliche Durchschnitksernte. Weizen und Roggen ist sogar meist ziem- lih gut gerathen, wenngleich der Ertrag an Stroh in einzelnen Krei- fen den Erwartungen nicht entsprochen hat. Erbsen geriethen na- mentlich in “f ua welhe häufiger vom Regen betroffen wurden, ebenjo war Klee und Heu, auch die Grummeternte, reihlich auf etwas tiefer gelegenen Wiesen. Auch dié Kartoffeln haben wie die Zuckerrüben, so weit bis jeßt zu übersehen, eine loh- nende Ernte geliefert. Von dem Obst haben haup!sächlich die Pflaumen einen sehr reihen Ertrag gegeben; Birnen und Aepfel sind weniger eingeheimst worden. Der Wein dagegen befriedigt wieder vollstäzdig an Fülle und Güte. Mit der Winterbestellung ift bereits rüstig vorgeschritten worden und den aufgehenden Saaten namentli die Witterung sehr zu statten gekommen. Vorübergehend sind leider im Juli im Kreise Oft-Sternberg die Heuschrecken ziemlich zahl- rei aufgetreten, doch nach einigen Tagen wieder verschwunden. Die Klagen über Arbeitermangel sind. zwar noch nit gänzli verstummt, indeß wird doch anerkannt, daß die Arbeiter es mehr und mehr gelernt haben, sih einzurichten; andercrseits haben aber auch die Arbeitgeber es verstanden, die fehlenden Menschenkräfte durch aus- gedehntere Anwendung von Maschinen zu erseßen. Fühlbar bleibt gleichwohl immer noch der Mangel an guten Ackerknechten.

Die Ungunst der Witterung im Juli und Angust hat im Regierungsbezirk Cöôl n die Ernte vielfah ungemein becinträchtigt. In den Kreifen der Ebene haben alle Getreidearten nur etwa ein Fünftel einer Mittelernte gelicfert, wobei der Schaden, welchen Hagel- {lag und Uebershwemmungen angeri{tet haben, nit mit in An- schlag gebracht ist. Auch von den Frühkartoffeln ift nit viel mehr als die Aussaat wiedergewonnen, da die Fäule eine bisher niht ge- kannte Ausdehnung erreiht hatte, leider hat dieselbe zum Theil auch die mit Spätkartoffeln bepflanzten Felder befallen. Einzig die Futter- gewähse haben einen günstigen Ertrag ergeben, fo daß ein Mangel an Winterfutter für das Vieh wenigstens nicht zu besorgen ist. In den Géebirgskreisen dagegen hat der Roggen eine volle Mittelernte und der Hafer an Quantität wie Qualität einen guten Ertrag geliefert. Die Früh- kartoffel hat zwar auch, jedoch nicht in dem Maße wie in der Ebene, von der Fäule gelitten, doch befriedigt die Ernte der Spätkartoffel. Viehfutter ist auch hier in reihlichem Maße vorhanden. Das Gemüse ist indeß durchweg s{chlecht gerathen; aber an Steinobst ist überall eine recht gute, an Kernobst, mit wenigen Ausnahmen, eine Mittelernte gemacht worden. Der Weinstock verspricht einen vollen Herbst bei guter Qualität. 4

Die M ißernte in Rußland wird von der „St. Peters- burger Ztg. “, gegenüber den Mittheilungen einer aus der «A, Big in viele deutshe Blätter übergegangeuen. Korrespondenz, auf ihr Maß zurückgeführt. Die „St. Petersburger Ztg.“ sagt, es habe „in cinigen südwestlichen Gouvernements eine völlige Mißernte \taitge- funden." „Auch in den übrigen westlichen, so wie in den inneren zum Rayon der Shwarzerde gehörigen Gouvernements ist die Ernte theilweise mittelmäßig, theilweise ungenügend ausgefallcn, vor Allem hat das Gouvernement Tambow eine völlige Mißernte erlitten." Die vorhandenen Getreidevorcäthe aus den Ernten früherer Jahre {hüten diese Gegenden vor drückendem Nothstande. Jn den nit zum Rayon der Schwarzerde zäblenden inneren Gouvernements ift das Ecenteergebniß ein durhaus befriedigendes. Jn den Wolga-Gegenden endlich darf die Ernte sogar eine sehr gute genannt werden, namentlich in Kasan, Ssimbirsk, Schamara, Ufim, Orenburg und Perm. Die „St. Petersb. Ztg.“ bemerkt weiter, daß „von einer totalen, im ganzen Reiche sich einstellendez Mißernte nicht die Rede sein könne“, sie werde na den zur Zeit aus verschiedenen Gegenden Rußlands einlaufenden Daten auf 15—20% unter dem mittleren Jahres-Durhschuitt geschäßt. Die Befürchtung eines allzemeinen Nothftandes sei unbegründet. Auf den Export übergehend, giebt die ,St. Petersb. Ztg.* nah den bis 1. August datirenden Angaben des Zoll-Departements folgende Zahlen :

1874 16,237,331 Tschetw. 1875 14,780,095 S

Der Export sei weniger von der Ernte, als der ausländischen Nachfrage abhängig, und diese sei schr {wah gewesen. Jn welchem Grade der Export von der Erute abhängig 1ei, ergeben folgende

Daten: N Getreide» Leßterer in Proz.

Ernte : Export es vorher- Tschetwert gehenden Jahres 1870 304,894,000 21,063,702 1871 243,570,000 23,232,258 7,6 1872 266,534,000 15,948,183 6,5 1873 267,980,090 20,704,136

M Dreijähriger Durchschnitt 1874 300,348,000 7

Die „St. Petersb. Ztg." berecknet auf der Basis des dreijährigen Durchschnittes, daß der Export in 1875 21,625,056 Tshw. betragen müßte. Für 1876 sei niht zu befürchten, daß das Exportquantum unter das fünfjährige Durchshnittéminimum, d. h. unter 16 Millionen Tschetwert sinken werde. Die „St. Petersb, Zeitung“ sagt, es werde sih in Zukunft die Nothwendigkeit einer anau Unterstüßung der südwestlihen Departements herausstellen. Für diese wür- den die gewöhnlichen ittel der Staats- und der Kommunal- verwaltungen ausreihen. Es würden hierbei die großen Getreide- Vorräthe zu statten kommen, uud würden ferner „aus den öffent- lichen Versorgungskapitalien und Sparkassen“ den Nothleidenden Darlehen zu gewähren sein. Endlich könnte eine Prolongation der Steuerzahlungstermine eintreten. Ein Ausfall an Steuern werde vorausfihilich durch das Plus an Stempeltaxren und Zöllen gedeckt werden, Die E ang s zu einer außerordentlichen Staat8ausgabe, resp. Deckung derselben durch eine Staatsanleihe liege nicht vor.

E Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kal. Preuß. | Staats-Anzeiger, das Central-Handelsregifter und das

f Postblatt nimmt an: die Inseraten - Expeditiou

des Deutswyen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Sfaats-Anzeigerz: Berlin, 8.W. Wilhelm-Straße Nr. 32,

Oeffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Unter

suchungs-Sachen, 2. Subhastationen,

Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtangen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortizsation, Zinszahlung

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6. Verschiedene Bekanntmachungen, L Literarische Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten. beilage.

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; von Rudolf Mosse i in 9. Industrielle Etablissements, Fabriken und Cöln, E S 1

Subhastationen, Anfgebote, Vor- Tadungen u. dergl.

[9%] Subhastations-Pateut.

_Das dem Maurermeister Otto Pascal gehörige, in Laufwiz an der Amalienstraße und der Straße E S A M Grundbuche von Lank- wi an . Ver. 121 verzeichnete Grun E De n 187 7 en 9.- Dezember 1875, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zim- mer Nr. 16, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem- N das Urtheil über die Ertheilung des Zu-

Lag ; den 10. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verfündet werden. :

Das zu ‘versteigernde Grundftück if zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Slächenmaß von 36,66 Aren, mit einem Reinertra von 5,58 M. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen find in unserm Bureau V. einzusehen.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht einge- tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- a q spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden.

Berlin, den 10, Oktober 1875.

Königliches Kreitgericht. Der Subhastations-Richter.

(8297) Subhastations-Patent.

Das den minorennen Geschwistern Klose, Vor- namens Anna Marie Emilie, Theodor Hugo Adolph, Theodor Hugo, Martha Louise Marie, Pauline Elise Agnes, gehörige in Lichtenberg belegene, im Grundbuche von Lichtenberg Band 15 B}. Nr. 507 verzeichnete Gruudstüc nebst Zubehör soll den 8, Dezember 1875, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsftele, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und dezn- nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

den 9. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Flächenmaß von 5,94 Aren mit einem Reinertrag von 2,79 M. veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und be- glaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück be- treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin- gungen sind in unserm Bureau V. einzusehen,

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein- getragene Realrecte- geltend zu machen haben, wer- den aufgefordert, dieselben zuc Vermeidung der Prä- flufion spätestens im Versteigerungstermin anzu- melden.

Verlin, den 10, Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

[8298] Subhastations-Patent.

Das den minorennen Geschwistern Klose, Vor- namens Anna Marie Emilie, Theodor Hugo Adolph, Theodor Hugo, Martha Louise Marie, Pauline Elise Agnes gehörige, in Lichtenberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 14 Bl. Nr. 506, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör foll

den 8. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\telle, Zimmerftr. Rr. 29, Zim- mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhasta- tion öffentlih an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags

deu 9, Dezember 1875, Bormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück if zur Grund- steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt- Slähenmaß von 5,93 Aren mit cinem Reinertrag von 2,79 M” veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäßungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bu- reau V. einzusehen.

lle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge- fordert, diefelben zur Vermeidung der Präklusion späteftens im Versteigerungêstermin anzumelden. /

Verlin, den 10. Oktober 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Subhastations - Richter.

(88801 Subhastations- Patent.

Das dem Kaufmann Moriß Mendelsohn zu Berlin gehörige, in Schönow an der Karlstraße und am Wege von Machnow nah Zehlendorf bele-

ene, im Grundbuch von Shönow Band 111, Blatt

r. 66 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 8. Iauuar 1876, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer (r. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation Lfsentlih an den Meistbietenden versteigert und dem- h das Urtheil über die Ertheilung des Zu-

ag \

den 12. Ianuar 1876, Bormittazs 12 Uhr, ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund- teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt-

lähenmaß von 17 Aren 76 Qu. etern, mit einem

Auszug aus der Steuerr ingleichen etwaige Abschätz ffftüd betreffende Na bedingungen find in

Alle Diejenigen, wel weite, zur Wirkfamkeit gegen in das Hypothekenbuch bedür getragene Realrechte geltend zu m den aufgefordert, dieselben flusion spätestens im Ve

olle und Hypothekenschein, aBungen, andere das Grund- weisungen und besondere Kauf- serem Bureau V. einzusehen. he Eigenthum oder ander- Dritte der Eintragung aber niht ein- achen haben, wer- zur Vermeidung der Prä- rsteigerungs - Termine an-

Berlin, den 30. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

Subhastations-Patent. _Das dem Sthlossermeist in Lichtenberg an zwischen der Frankfurter Chau hagenerstraße bele Band VIII. Bl. nebst Zubehör foll

den 13. ZIanuar 1876 an hiesiger Gerichtsftelle Zimmer Nr. 16, hastation ofentli gert, und demnächst das Urth des Zuschlags

den 14. Ianuar 1 ebenda verkündet wer

Das zu versteigernde Gru

er Julius Riedel gehörige, angelegten Straße ! t fscee und der Bor- gene, im Grundbuch von Lichtenberg | verzeichnete Grundstück | Fideikommiß bestimmt, und in zwei späteren, des | Großherzogs von Mécklenburg-Schwerin, Königlichen r, | Hoheit überreichten, auch von Höchstdemselben be- 25, stätigton leßtwilligen Verfüzungen vom 25. Juni 1818, ¡unter Bezugnahme auf die âltere Urkunde de 1802, ¡ die spezicllen Verhältnisse feines zu der Familien-

, Bormittags 11 Uhr, l , Zimmerstraße Nr.

im Wege der nothwendigen S ch an den Meistbietenden verstei- eil über die Ertheilung

876, Bormittags 12 Uhr,

u v j ndftück ist zur Grund- bei einem derselben unterliegenden Gesammwt- | maß , von 5,255 Aren mit einem Reinertra as Jahr 1876 vorläufig zu m jährlihen Nußungswerth Auszug aus der Steuerrolle : aige Abshäßungen, de Nachweisungen edingungen find in unserm Bu- !

von 3,69 46. und für d Gebäudesteuer mit eine von 489 A veranlagt. und Hypothekenschein, ingleichen etw andere das Gruadstück betreffen und besondere Kaufb reau V. einzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte in das Hypothekenbuch bedürfende, tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä- | im Versteigerungstermin anzu-

der Eintragung aber nicht einge-

flufion spätestens

Verlin, den 30. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

18821 Subhastations-Patent.

Das der Wittwe Leupold, gehörige, in Dentsch-Rirdorf belegene Grundbuche von Deutsh-Rixdork Band XII[. Nr. ! 477 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll

den 12. Iauuar 1876, Bormittags 11 Uhr, an hiefiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. f im Wege der nothwendigen Sub- haftation öffentlich an den Meistbietenden verstei- gert und zemnäcbst das Urtheil über die E des Zuschlags

den 13. Ianuuar 1876, Bormit ebenda verkündet werden.

Das zu versteigernde Grundstück if zur Grund- steuer bei einem derselben unterliegenden Gefamumnt- Flächenmaß von 5,78 Aren mit einem Reinertrag Auszug aus der Steuer-

Marie Anna,

Zimmer Nr. 12,

tags 12 Uhr,

von 0,81 „J veranlagt. und Hypothekenschein, Abschäßungen, andere das Nachweisungen und besondere in unserm Bureau V, einzusehß Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra- gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nit eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklufion spätestens im Versteigerungstermin an-

Verlin, den 30. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations-Richter.

(8791 Oeffentliche Vorladung.

Der Reutier C. A. Wehle zu Dresden, vertre- ten dur ten Justiz-Rath Catpar bier, hat gegen den ehemaligen General-Direktor Ernst Birk- holz, früher Michaelkirhplaßz 19, und den ehemaligen Subdirektor zu Freiterg in Sa 9000 M nebst 6% 15 M. 50 S Protestkosten urd 30

Grundstück betreffende Kaufbedingungen sind

hier, wohnhaft, Hermann Ende chsen eine Wechselklage wegen Oktober d. F., 4M Provision an-

Die Klage is} eingeleitet, und da der Aufenthalt des Mitverklagten Birkholz unbekannt hierdurch öffentli aufgefordert, in antwortung und 1veiteren zerhandlung der Sache auf

den 28. Februar 18 vor der unterzeichneten Ge geriht8gebäude, F anstchenden Termi zu beantworten, bringen und Urk dem auf später beruhen, keine R

wird dieser 1r Klagebe mündlichen 76, Mittags 1 Uhr,

e richtsdeputation im Stadt- üdenstraße 59, Zimmer Nr. 67, n púnktlih zu erscheinen, die Klage etwaige Zeugen mit zur Stelle zu unden im Original einzureichen, in- h che auf Thatsachen en, üdckficht genommen werden kann.

scheint der Beklagte zur bestimmten Stunde so werden die in der Klage angeführten That- f den Antrag des Klägers gestanden und anerkannt er- ch daraus folgt, wird gten® ausgesprochen

e Einreden, wel

en und Urkunden au in contumaciam für zu achtet und was den R im T rEnntu gegen den Bekla

Berlin, den 6. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abteil Prozeßdeputation

._ Ediftalladun Auf das gehörig begründete G meisters Geor die unbekannten

ug für Civilsachen,

uch des Schneider- Horn zu Celle werden hiermit nhaber der dem Horn abhanden

einertrage von 1,26 46 veranlagt,

gekommenen Policen Nr, 30452 der Lebens-

versicherungs3gesellschaft „New - Yorker Ger- mauia“ und Nr. 170, 198 der Lebensversiche- rungsgesellschaft Germania zu Stettin aufs gefordert, bis späteftens in dem auf Sonnabend, den 11, Dezember 1875, Morgens 11 Uhr, ansteßenden Termine sich zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß hinsichtlich der etwaigen, fich nicht meldenden Inhaber der vermißten Urkunden Vi für ungültig und wirkungslos erklärt werden ollen. , Cefle, den 6. November _1875. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Grisebach.

[8886] Der am 15. September 1825 zu Windhaufen bei

Cassel verstorbene General-Lieutenant Martiu

Ernst von Schlieffen, aus dem Hause Dresot, hat in seiner leßten Willensordnung vom 23. März 1802 friner ganzen Nachlaß zu einem Familien-

stiftung gehörenden, in den medckienburgischen Landen belegenen Lehn- und Allodial-Vermögens festgeseßt, die Oberaufsicht über diese Familien-Fideikommiß- Stiftung aber durch die bereits erwähnten Urkunden, sowie dur zwei spätere Kodizille vom 27. März 1819 und vom 13 Dezember 1822 der Großherzoglichen

g | Zustiz-Kanzlei zu Güstrow und dem vormaligen hie- : figen Obergericht in der Art übertragen, daß die

spezielle Oberaufsicht über das in Mecklenburg be- legene und befindliche Stiftungsvermögen der ge-

j dahten Großherzoglichen Justizkanzlei an deren

Stelle jeßt die Großherzogliche Fideikommiß-Behörde zu Rostock nah Verjügung des Großherzoglichen Justiz-Ministeriums vom 12. Juni 1854 getreten ist zustehen, im Uebrigen aber das Kurhessische Obergericht zu Cassel“ an dessen Stelle seit dem 1, September 1867 das unterzeichnete Appellations-

( r getreten ist, das zuständige Stiftungsgericht

ein foll.

Es wird daber hiermit, in Gemäßheit einer Ver- ordnung des Stifters:

T. Ueber diese Stiftung Folgendes öffentlich be- kannt gemacht:

, Zu dem Stiftungêvermögen gehören an Immobi- lien die Lehngüter Schlieffenberg, Niegleri, Telzin und Raden nebst dem Bauerndorfe Sierhagen in Mecklenburg; das Gut Windhausen und das vor- malige Erbleihegut Sensenstein, Beide bei Cassel, im früheren Kurfürstenthum Hessen, nebst mebreren in den Feldmarken der angrenzenden Dörfer Ober- kaufungen, Niete und Heiligenrode belegenen Grund- stücken.

Das Mobiliar-Stiftungevermögen besteht in be- legten, zum Stiftungshauptstuhl und sonst zum

! Sideikommisse gehörenden Geldern und denjenigen ¡ beweglichen Gegenständen, welche in den Stiftungs-

gütern vom Stifter hintcrlassen, oder für das Fidei- kommiß erworben, oder zum Stiftungsvermösgen über- gegangen find.

Der_Niesbrauch dieses Stiftungseigenthums ist vom Stifter nach dem Rechte der Erstgeburt zuerst denjenigen Maunsftämmen angewiesen, die zum Ge- schlechte der von Schlieffen oder von Schlieben ge- hôren. Dann gelangt er an die Söhne der drei Schwestern des Stifters, vereheli{ten von Winter- feld, von Zozenow und von Kle!ft und deren Mauns- stäâmme, hiernächst, jedoch uuter gewissen Bescrän- kungen, an die Abkömmlinge von weiblicher Seite aus jenen weiblichen Geshlechtern. Das Nähere über das E-cbfolgereht und die Erbfolgeordnung,

sowie über die Familie des Stisters, kann aus den StiftungEeurkunden felbst, beziehungsweise aus der im Jahre 1784 zu Cassel gedruckt erschienenen Ab- hazdlung unter der Aufschrift:

„Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von Schliefen oder Schlieben: vor Alters Sliwin oder Sliwingen,*

ersehen werden.

Ueber den Umfang sowie die sonftige Beschaffen-

heit des Niesbrauchrehts des jedesmaligen Stif- tungsinhabers enthalten die Stiftuogsurkunden die-nähecen Bestimmungen, wie denn auch jene felbst über die weiteren Stiftungévorschriften zur Bergröße- rung des Stiftungsstuhles u. #. w. nachgeschen werden müssen.

In Gemäßheit einer ausdrüd lichen Vorschrift des

Stifters werden jedo einige seiner speziellen Ver- ordnungen, und zwar wörtlich fo, wie sie von dem- selben herrühren, hier angeführt:

„In Ansehung der zur Stiftung gehörenden be-

weglihen Gegenstände sind die jedesmaligen Besißer zur vollständigen Erhaltung und Ergänzung ver- pflichtet, damit die Stiftung niemals einigen Scha- den leide. Sie vermögen demnach alle solche beweg- lichen Sachen von Jedem zurückzufordern, der fie empfing, ohne dazu vermöge der Stiftungsurkunde berehtigt zu fein.“

„Die Befreiung der Stiftungs\chuldner und die

Abtretung ausftehendec Forderungen sollen nur dann stattfinden, wenn alsbald vom Besißer die urschrift- liche Schuldverschreibung ausge zäudigt sein würde, E dahin stets das Eigenthum der Stiftung ¡leibt.

„Wenn, wiewohl ni{tigerweise, irgend eine Ver-

äußerurg, ein Neisoh, eine Verpfändung in An- sehung eines unbeweglichen Stücks oder eines Rechts, das zur Stiftung geb ört, vom Besißer vorgenom- men, oder eine ausftehende Schuld ohne sofortige Zurückgebung der urschriftlichen Schaldverbriefung an- genommen, oder auch ohne diese Auslieferung eine Me N abgetreten würde, so foll alsbald essen

veräußerte oder versezte Stück zurückfordern. *

tahfelger zum. Besiße gelangen, und das „Es ist, auch wenn fein solcher Nachfolger vor-

handen wäre, die höchste Landesherrshaft ausdrück- lich ersuht, keinen ungerechten Besißer zu dulden.“

ein, daß die der Verp Grunde zu legenden Be

soll von Trinitat

pachtet werden.

Paltliebhaber werden eingeladen, fich zur Abgabe

ihrer Gebote in dem auf

AOETAE den 25. November d, I,, 0

„Vielmehr ‘fällt dieser höchsten andesherrschaft

in unserm Gesch

selbst dann, wenn am Ende kein Besißer weiter vor- handen ift, die Hälfte des Stiftungeeigenthums heim,

um fie zu milden Zwecken zu verwenden.“

„Nur der allerleßte oder die allerleßte Stiftungs- verwandte vermag über die andere Hälfte zu ver-

fügen.“

„Die Verpachtung des Stiftungseigenthums steht dem Besißer frei, sedoch nur für feine eigene Be- rechtigungszeit. Gegen den Stiftungsnafolger er- hält der Pächter durchaus keine Befugniß. *

Beide Stiftungsgerichte haben nach dem am 7. August 1836 zu Altwasser erfolgten Ableben tes Königlich preußischen Majors g. D., Heinri Wil-

helm Grafen von Schlieffen, dessen am

tember 1829 geborenen Sohn, Wilhelm Martin Ernst Ludwig von Schlieffen auf Schlieffenberg, als nächsten Nachfolger in der Fideikommiß Stiftung an- erkannt und es befindet sich derselbe seitdem in dem Besiß des sämmtlichen zar Stiftung gehörigen

Eigenthums. Ebenso hat:

II. Der am 28. Dezember 1842 verstorbene General- Lieutenant Heinrich Wilhelm Graf von Schlieffen in Berlin“ in seinen“ leß!willigen Verordrungen ein Majoratskapital von 50,900 Thalern Pr. - Cour.

gegründet, welches nah dereinstigem aller zur theilweisen Nugtni-f und Nichten des Ecblassers im

kommen dieser Linien, nah den Geseßen der Primo- genitur, und beim Absterben des ganzen Geschlechts von dem von Schlieffen’shcn Hospitale zu Colberg

besessen und verwaltet werden fol.

„Dieses Majorat wird dur sichere Obligationen, für welche jedoh auch ein Landgut angekauft werden kann, gebildet. Dreiviertheile der Revenüen genießt der Majoratsbesißer (gegenwärtig Wilhelm Martin Ernst Ludwig Graf von Schlieffen auf Schlieffen- berg), !/23 derselben ift zur Vermehrung der sub I. gedahten Haupt|tiftung und ?/z2 der Revenüen find zur Erziehung hülfsbedürftiger Mitglieder der von Schlieffen'schen Familie, nach Ermessen des Majorats- herrn, eventuell nah Bestimmung des Stistungs-

gerihts, ausgeseßt. i, Stiftungsgeric)t ift das Königlich

Appellationégericht zu Cóöéêlin in Pommern, welches sich alle drei Jahre vom Majoratsbesitzer Rechnung ablegen läßt und die Stiftungsurkunden, Obligationen

und Dokumente afservirt. Caffel, den 8, November 1875. Königliches App llationsgeriht.

Breslau, Chemuiß, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, S burg i. E., Stuttgart, Wien,

7 S Zürich und deren Agenten . Theater-Anzeigen. h In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Annoncen-Bureaus, [j

zung berufenen Neffen N 3 Wesentlichen nah Vorschrif: der Stiftungsakten des weiland General - Lieutenants Martin Ernst von Sch zuerst von dem Gräflichß von Stlieffen’ichen, fodann von dem von Schliffen - Soldekow'schen Mannsftamme, sodann von den weiblichen N

Verkäufe, Verpachtungen,

Submissionen 2c. [8450] Bckauntmachung.

„In dem, der Königlichen Universität hierselbst ge- hörenden, im Kreise Greifswald belegenen, 9 Ku.

von der Stadt Greifswald entfernten

Gute Alt-Unguade

sollen 1) der Hof Nr. T. enthaltend an: à. Eer und Baustella . 0,413 Hekt. b. Gärten . ai a E C R

d. Wiesen . es a L ROOOS e. Wegen, Gräben, Unland 23,133 zusammen 102,762

oder 402 Magdeb. Morgen 86 Qu.-N. und 2) der Hof Nx, IIL, welcher mit dem dazuzulegen- den bisherigen Hofe Nr. IV. vercinigt werden

foll und dann enthalten wi: d an:

A. bef und Baustella . 0,92 Hekt,

Ban s 2,886 G. 67G L N. e. ¿Bi e. Wegen, Gräben, Unland 5,477

zusammen 202,276 Hekt, oder 792 Magdeb. Morgen 43 Qu.-R. von Trinitztis 1876 ab auf zwanzig Jahre in dem dazu auf Dounerstag, den 25. November d. os

Vormittags 11 Uhr,

in unserm Geschäftslokal anberaumten

verpachtet werden.

Wir laden dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken atung und Lizitation zum dingungen in unserer Kanzlei an den Wocheutagen während der Dienststunden ein- gejehen werden können und gegen Erstattung der Kopialien auf Verlangen mit die Pachthfe selbst aber nah dung bei den gegenwärtigen P den fönnen.

Greif3wald, den 25. Oktober 1875.

Königliche akademische Adminifiration. Es Bekanntmachung.

Das im Kreise Greifswald belegene, 6 Km. von der Kreisftadt Greifswald entfernte

Universitäts-Gut Boltenhagen,

enthaltend an : A, Ren und Baustellen . 0,934 Hekt,

b. Gärten .. e L007 C He L Will. ¿2 200 0. Wegen, Triften, Unland 9,515

usammen , . 155,993 H

oder 610 Magdeb. Morgen 174 Qu.-Rutk. is 1876 ab auf 18 Jahre neu ver-

rmittags 10 Uhr,

getheilt werden jollea, vorhergegangener Mel- ächtern besichtigt wer-

äftslokale anberaumten Termine