1875 / 272 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. vou öffentlichen Papieren.

[8666] Vékanutmachuug, i Bierte Berloosung der Berliner Stadt - Obli- gationen vom Jahre 1866, 1869 und 1870 à 43%, ; gekündigt zum 1. April 1876.

In Folge unserer Bekanntmachung vom 16. Okto- ber 1875 wurden heute bei der stattgehabten vierten Serionung von Berliner Stadt - Obligationen der Anleihen de 1866, 1869 und 1870 folgende Num- mern gezogen :

Litt. B, Nr. 1791 bis 1800, 1841 bis 1850, 2281 bis 2290, 2531 bis 2540, 2943, 2944, 3031 bis 3040, 4051 bis 4060, 4121 bis 4130, 4191 bis 4200.

82 Stück à 500 Thlr. (1500 ()= 123,000 A

Litt. D, Nr. 7621 bis 7645, 9352 bis 9376, 12871 bis 12895, 13896 bis 13920, 14911 bis 14915, 14971 kis 14975, 17346 bis 17370, 17471 bis 17495, 17571 bis 17595, 17771 bis 17795, 17846 bis 17870.

235 Stück à 200 Thlr. (600 M) = 141,009 ,

Litt, E, Nr. 17601 bis 17650,

18651 bis 18700, 22786 bis 22795, 23001 bis 23050, 23151 bis 23200, 23101 bis 23450, 25301 bis 25350, 27251 bis 27300, 27821 bis 27830, 28651 bis 28700, 30701 bis 30750, 339501 bis 33550, 520 Stück à 100 Thlr. (300 4) =156,000 ,

Litt, F. Nr. 18401 bis 18500.

100 Stück à 50 Thlr. (150 M) = 15,000 ,

Litt. G. Nr. 41801 bis 42000.

200. Stück à 25 Thlr, (59 40 = 15,000, | Summa 450,000 A

Diese „Vier Hundert fünfzig Tausend Mark“ fündigen wir hierdurch den Jnhabern zum 1, Ayxil 1876 und wird die Auszahlung der baaren Beträge \chou vom 15. März 1876 ab, gegen Rückgabe der Obligationen nebs Ceoupous vom 1. April 1876 ab Serie 1II, 5 bis 8 und Talons bei der Stadt-Hauptkasse im Berlinischen Rathhause, Zim- mer 2, an den gewöshnlichen Geschäftstagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr stattfinden.

Vom 1. April 1876 hört die weitere Verzinsung der vorstehend gekündigten Obligationen auf.

Quittungs-Formulare zur Erhebung des Kapitals, sowie Verzeichnisse sämmtlicher Restanten der früher gekündigten Berliner Stadt - Obligationen werden von der Sva Sale uneutgeltlich verabreit.

Berlin, den 28, Oktober 1875.

Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, Hobredhjt.

N Oeffentliche Kündigung Poumerschen Landschaft.

Auf den Antrag der betreffeznden GutsLesiter werden den Inhabern sämmtliche Pfandbriefe 1. vom Gute Mulkeuthin, b. Kreis Saazig, A S Groß Gustfkow,e. , Bütow, S Lindow, Schlawe, 4 Muoddel, Z

! gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuldver- schreibungen im courefähigen Zustande, oder 2) duch die Königliche Steuer-Kasse 1. in Paderborn birnen 10 Tagen na der an dieselbe im coursfähigen Zu- stande bewirkten Uebergate der Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuer-Kasse darüber einstweilen ausgestellten Empfangsbescheinigung. Ueber „den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von den Präsentanten der Schuldverschreibungen nah einew bei den genannten Kassn in Empfang zu nehmenden Formulare Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1876 hört die weitere-Verzinsung der gedahten Schuldverschreibungen auf und müssen da- ber mit denselben die zugehörigen Zinscoupous Serie X. Nr. 4 nebst Talons unentgeldlich zurück- geliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurück- behalten wird. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für West-

falen und die Nheiuprovinz.

Ausloosung vou Rentenbriefen, Bei der am heutigen Tage |tattgefundenen Ausloosuug von Rentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz für das Halbjahr 1. Oktober 1875 bis 31, März 1876 sind folgende Apoints gezogen worden: Y) Litét, A4. à 3000 M (2000 Thlr.) Nr. 140, 204, 269, 271, 325, 521, 553, 893, 1009, 1159, 1323, 1685, 1891, 1911, 1941, 2331, 2372, 29532, 2586, 2649, 2730, 2790, 2872, 3080, 3173, 3334, 3373, 3626, 3672, 3692, 3867, 4269, 4485, 4494, 4541, 4679, 4825, 4946. 5325, 9389, 9944, 5937, 5950. 2) Lite. B. à 1500 A (500 Thlr.) Nr. 150, 188, 373; 655, 673, 813, 974, 1041, 1133. 1617, 1786, 2196, 2261, 2293, 2299. 2337, 3) Litt. ©. à 300 A (100 Thlr.) Nr. 16, 142, 156, 359, 268, 369, 426, 698, 712, 719, 916, 921, 1023, 1054, 1059, 1241, 1242, 1409, 1554, 1578, 1685, 1733, 1812, 1939, 1971, 2123, 2148, 2230, 2343, 2643, 2755, 3036, 3136, 3342, 3413, 3613, 3772, 3969, 4006, 4098, 4477, 4569, 4675, 4677, 4685, 4822, 4870, 4966, 5404, 5576, 5601, 9764, 5779, 5878, 6303, 6332, 6381, 6504, 6774, 6841, 7724, 7939, 7941, 8063, 8082, 8166, 8435, 8665, 8683, 8684, 8978, 9234, 9291, 9422, 9820, 9976, 10274, 10284, 10528, 10767, 10811, 11534, 11766, 11790, 11837, 12011, 12053. 4) Litt. W. a 75 e (5 Thlr.) Nr. 406, 509, 515, 908, 1045, 1047, 1076, 1127, 1163, 1237, 1311, 1383, 1416, 1619/ 1700, 1737, 1907, 2135, 2321, 2413, 2469, 2529, 2681, 2763, 2774, 2993, 3225, 3277, 3974, 3989, 3975, 4192, 4219, 4411, 4520, 4561, 4590, 4598, 4721, 4928, 5128, 5131, 5186, 5205, 9620, 5784, 58957, 6037, 6040, 6235, 6455, 1137, T2700, 411, 7437, (440 74/0 7975. 8029, 8299, 8667, 8783, 9299, 9435, 9469, 9727, 9731, 9746, 9922, 10184, * 10559; Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1876 ab aufhört, werden ten JIn- habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rüctgabe der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den-dazu cehöôrigen nicht mehr zahlbaren Zin2coupons Serie IV. Nr. 4 bis 16 und Talons vom 1. April küufti- geu Iahres as bei der Rentenbankkasse hierselbst, in den Vormittagsftunden von 9 -bis 12 Ubr in Empfang ¿zu nehmen. Auswärts- wohncuden Jn- habern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestattet, dieselben mit der Post, aber frankirt, und unter Bei-

‘zum ll. Juli 1856 H

gegen Umtausch von Pommerschen Courant: Pfand- briefen gleichen Lectrages und Zinsfußes gckckündigt.

Diese Pfaudbriefe sind in GBemäßheit der Bestim- mung des 8. 265 ad-1 des revidirten Pommerschen Landichafts-Reglements vom 26. Oktober 1857 im

ypothekenbuche zu löscchen, und demgemäß von den

nhabern mit dem dazu gehörigen Talon aus der Zinêcoupons Serie VIIL, in couréfähiger Beschaffen- heit, und zrear von dem Gute: ad 1 zum Depositorio der Königlichen Land- \hafts-Departements-Direktion zu Star- gard i. Pomm., dagegen von den Gütern ad 2 bis incl, 4 zu Deposiiorio der Königlichen Landschafts - Departements - Direktion zu Stolp i. Pomm, unfrankirt gegen Empfang von Deposital-Scheinen einzuliefern.

Für den Fall, daß ein Inhaber eines der zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe es als wünschens- werth erachtet, als Deckungs-Pfandbrief einen neuen (Nummer-) Pfandbrief zu empfangen, so wird auf desfallsigen Antrag die betreffende Departements- Direktion gemäß unserer Bekauntmachung vom 25, Scptember 1873 die Uebersendurg eines solchen neuen Pfandbriefes gleichfalls kostenjrei bewirken.

Im Uebrigen verweisen wir auf unsere in die Negierungs-Amtsblätter der Provinz Pommern agufs- | ama ausführlichen Proklamata vom heutigen

age.

Stettin, den 15, November 1875,

Königl, Preuß, Pommersche General - Land schafts-Direktion,

fügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzuscnden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr uud Kosten des Empfängers zu bean- tragen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch rückstän- digen Rentenbriefe dur die Seitens der Redaktion des Deutschen Rcichs- und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeigers herausgegebene Llge- meine Verlsosuungs-Tabelle sowohl im Monat Mai als auch im Monat November jeden Jahres veröffentliht werden und daß däs betreffende Stü dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 - bezogen werden kann. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für Westfalen und die Rhein- provinz.

Bekanntmachung, betreffend die Ansloosung hoheuzolleruscher Rentenbriefe. Bei der am 8. d. Mts. stattgehabten Autloosung hohenzollerns{er Rentcnbriefe behufs Zahlung auf den 1. April 1876 find folgende Nummern gezogen worden: Litr. A. à 900 Fl. 40Stück: Nr. 237. 334, 817. 843. 892. L199, 1171. 1220 1242, 1523. 1808, 2057, 2558. 2896. 2936, 3270, 3300. 3350. 3494. 3528. 3638. 3734, 4231. 4302. 4431. 4701. 4728. 4892, 5659. 6392. 6515. 6762. 6824, 7058. 7086. 7252. 7411. 7472. 7491. 8809, Litr. B. à 100 Fl. 8 Stü: Nr. 365. 755. 783, 1042. 1353. 1364. 1532. 1535. Litr. C. à 25 Fl. 4 Stück: Nr. 174. 811. 1262. 1314, Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1876 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten Taze ab gegen Quittung und Rükgabe der Rentenbriefe in kursfähigem Zustande,

Ausloosung vou Schuldverschreibungen der Paderbornec Tilgungs-Kasse. Jn dem am heu- ! tigen Tage zur Auéloosfung von Schuldverschrei- ? bungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner Tilgungs. Kasse für das Halbjahr vom 1, Januar bis ult. Juni 1876 kierselbst abgehal- | tcnen Termine sind folgende Apoints gezogen Wor | den: ) Lädé, A. à 1500 Mark (500 Thlr) Nr. 248 780 898 922 990 1124 1663 1678 1684 | 3013 3369 3510 5750 5825 6136 7556 8480 9156. j 2) Lüdtt. ##, a 1200 Mark (400 Thlr.) Nr. | 522 1530 1605 1771 1864 1922 2426 2606 3186 | 3168 3380 3794 4051 6611. 3) Lätt. C. à 900 ; Mark (300 Thlr.) Nr. 110 299 335 2065 2886 | 3305- 4163 4350 4971 5655 6388 6846 8760. ; 4) Litt. D, à 609 Mark (200 Thlr.) Nr. ; 163 262 600 2480 27739 3248 3402 3621 4621 j 6862 6874 6879 8297 8963 5) Litt. E. a, 300 Mark (100 Thlr.) Nr. 2252 2255 2298 2795 2920 3321 3351 3774 4914 4960 5359 5542 | 6755 6944 7045 7714 7716 7881 7885 8115 8456 8473 8853. Diese Schuldverschreibungen werden den Besißern zum 30. Juni 1876 hierdurch gekün- | digt und exfolgt die Zahlung der Kapitalbeträge und der halbjährigen Zinsen pro 1. Januar bis ult. Juni 1876 je näch der Wahl der Interessentei: ents- ; weder: 1) durch die Nentenbank Kasse hierselbst izn ; den Vormittagsftunden von 9 bis 12 Uhr sofort

| 1. Apcil 1876 hört die weitere Verzinsung der aus-

also wenn dieselben außer Kurs gescßt waren, nah vorheriger Wiederinkursseßung bei unserer Landeskasse hier- in Empfarg zu nehmen. Mit dem

geloosten Rentenbricfe auf und es müssen mit den- jelben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie 11, N: 15 und 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der etwa sehlenden Zinscoupons vom Kapital zurückzu- behalten sein würde. Die Einlösung der Renten- briefe kann auch vermittel]t deren frankirter Einsen- dung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ift in diesem Falle eine, von dem nhaber auszustellende, über den Empfang der in | Zahlen und Buthstaben auézudrückenden Valuta lautende amtlich beglaubigte Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann eben- falls durch die Poft auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Gleichzeitig: werden die Inhaber der in früheren Terminen ausgeloosten und noch nicht eingelösten Rentenbriefe und zwar aus der Verloo-

—— Russisher Gegenseitiger Boden Credit-Verein zu St. Petersburg.

Der Verwaltungsrath des vorgenannten Vereins hat die Ehre, hier- dur bekanut zu machen, daß die am 1.13. November cr. gezogenen Pfand-

Vereine unter Abzug von 5 Prozent Ziuseu per annum vom Tage der Zah- lung bis zum Fälligkeitstermine eingelöst werden.

Die Zahlung findet E iu Bevxlin bi S. Bleichröder

statt, woselbst au die Verloosungs- und Restantenlisten gratis verabfolgt

Bauk für Süddeutschland.

[8920]

j Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntinahung vom 10. Mai 1875 fordern wir die Inhaber der von uns ausgegebenen Banknoten in alter Währung fl. 10, fl. 25, fl, 90, fl. 100, Zhlr. 10, Thlr. 25, Thlr. 50 und Thlr. 100) wiederholt auf, dieselben längstens am 31. Dezember 1875 zur Einlösung zu bringen, da nah §. 12 des Statuts die niht innerhalb der obigen Frist eingelieferten Banknoten alter Währung werthlos und aunullixt sind.

Darmstadt, 10. November 1875.

Die Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

_— KBestfälische Bank in Bielefeld.

Die Herren Aktionäre werden zu einer

außerordentlichen Generalversammlung auf Freitag, deu 26, November, Vormittags 9 Uhr,

im Saale des Hotel König (D ergebeust eingeladen. 0 OA ELeN S MERN

Tages-Ordnung: Entlassung des Herrn Direktor Holtschmidt.

Wir ersuchen unsere Aftiouäre dringend zu dieser Generalversammlung mög- list zahlreich zu erscheinen, da es sich in derselben um einen für die Zukunft der Bank, wie für das Interesse der Aktionäre entscheidenden und folgenshweren Beschluß handelt, welcher in der durch o Mitglieder unserer Direftiou ohne unsere Zustimmung erfolgten Erflärung fin E an demselben Tage anberaumten Generalversammlnng theilweise seine

Die enigen Aktionäre, welche ihr Interesse in den Händen des Aufsichtsraths ges glauben

ertretung ihrer

und die nicht felbst in der Generalversammlung erscheinen können, werden ersucht, di Aktien einem Mitgliede des Aufsichtsraths zu übertragen. E N Bielefeld, den 16. November 1875.

Der Borsißende des Auffichtsraths.

emaun,

Westfälishe Bauk in Bielefeld.

Unter Bezugnahme an §, 18 Alinex 8 der Statuten der Westfälischen Bank machen wir die Aktionäre derselben -darauf aufmerksam, daß nah einem Beschlusse des Verwaltungsraths die Aktien der- jenigen Aktionäre, die ‘in der Generalversammlung vertreten sein wollen, entweder bei der Gesellschaftskasse oder bei einem bekannten Bankhaus: deponirt werden müssen. Die Depotsscheine müssen die Nummern der deponirten Aktien enthalten.

Die Eintrittskarten zur Generalversammlung werden auf Grund dieser Depotsscheine ausgegeben und sind dieseiben spätestens bis eine Stunde- vor der Generalversammlung in Empfang zu nehmen. Bielefeld, den 17. November 1875.

Die Direktion der Westfälischen Bauk.

Krahmer. Müller.

[9034]

[9045] :

Königlich Niederländische Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Im Namen der Dampfer-Gesellschaft Zeeland bringen wir zur allgemeinen Kénntniß, daß der tägliche Dicust zwischen Vlissingen und London

via Shcerueß heute eingestellt und im Laufe des Monats Januar L. S;

via Quecnbro

wieder aufgenommen werden wird. Der Termin wird s. Zt. bekannt gemacht werden. , Veranlassung zu dieser Maßregel ist der Umstand, daß die Beendigung der Arbeiten im Hafen Queezbro's, die kontraktlih auf Anfang November zugesichert war, durch unerwartete Zwischenfälle erst gegen Januar hin zu erwarten ist, und der vorläufig benußte Hafen Sheerneß, den man vor dem Winter verlassen zu fönnen hoffte, wegen sciner langen unbequemen Anlegefteiger dem reisenden Publikum zu viel Beschwerlichkciten. verursacht. Amsterdam, 15. November.

Die Direïtionu.

, [8843] O Br | e e Ebe EE H TIG RAE e. Mente - ¡ wird die Stelle eines Zeichen- un ¡reibleh- rers, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von verzeichniß 1200 vis 2400 A durschnitilih 1800 A Oktober 1875 nebst 360 (A Wohnungsgeldzushuß “verbunden ift, ist erschienen und steht { zum 1. Januar k. J. vakant. / (gratis) zu Diensten. R S p sich As Is here Zeuge s : isse bis zum 1, Dezember d- J. bei uns zu melden. Gebr, Micheli, Münstexe, den 6. November 1875. E T E L 1 Königliches Proviuzial-Shul-Kollegium. , e » Kunstgießerei für

[8 668] ; Elfenbeinmasse n. Admiralsgartenbad,

: s Friedrichstraße 102, Gips Täglich ruf}, röôm., Wannen-, Douche- u. Mineral- Das V °* _ |bâder für Herren und Damen. Wothentags von M Sees E P Sonntags von 9—12 Uhr. Russ. u. rôm. N weitert und zuin ersten äder für Damen: Dienstag u. Freitag Vormittags. » 3 Male reich mit/ Holz-

: Das Iahresfest des Elisabeth-Krankenhauses

7 \Gnitten ausgestattet, } wird wie gewöhnlih am 19, November (Freitag),

eihe es der Zeitung | Abends 6 Uhr, in der Kirche desselben gefeiert wer-

| N f E, E Besondere Atuladungen mit Uebersendung von F ies i en, i

franko zugesandt wird. arten find auch diesmal nicht ergangen, daher keine

besouderen Pläße reservirt werden. Im Intezesse der Festgäste wird um zeitiges Erscheinen zum Gottesdienste ersucht.

(9024

[8794] Z P Unsere Bürgermcisterstelle it mit dem

s!ng pro 1. April 1875: Litr. A. Nr, 2181, pro 1.. Oftober 1875: Litr. A. Nr. 592 und 3803 ! zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die : Einlösung hierdurch wiederholt erinnert. Sigmaringen, den 9, November 1875.

{ unserem bis zum 1, Dezeinber d. J. einreichen, à Cto, 88/11.

Bel I, Baedekerx in Jferlohn ers{chien soeben und ist in allen Buchhandlungen zu haben: -Haudbuch der Medizinal- und Sanitätspolizei von Dr, A. Lion. 3. Bd. (Die Geseße und Verxordnun- gen von 1869—1875.) geh. 4 M

1. März k. J. auf 12 Jahre mit einem jährlichen Gehalte von 3900/4 anderweit zu beseßen. Quali- fizirte Bewerber wollen ihre desfallsigen Anträge bei Vorsteher, Katafter-Controleur Grabert,

Arnstvalde, den 6, November 1875,

Königlicze Regierung,

Die Stadtverordnetea.

Dritte Beilas,

briefe, sowie die am 1./13. Januar 1876 fälligen Coupons hon jeßt vom

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Vreußischen Staals-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag,

N BG2 |

den 18, November

__ 1872, R ie S

1ER" L-

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen üher Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenregistern veröffentlihte 6) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionsteru!ine,

1) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu besetzenden Stellen,

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,

4) die Ueberficht der anstehenden Subhastationstermine, 5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, fowie anderer Landgüter,

7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen 8) die Uebersicht der

der deutschen Eiseubahnen,

aupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins,

9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Berbindungen mit transatlantishen Ländern,

10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §8, 6 des Gesetzes über den Markenshuß, vom 30, November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, ersheint auc in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handel3-Register für das Deutsche Reich. x: 25)

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel ‘täglich.

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest-Anstalten des Ju- nud Auslandes, sowie dürh Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle Buchhandlungen, für Berlin auch durxh die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

“E S

Das

Abonnement beträgt 1 A 50 HZ für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20 §

Inseriionsp reis für den Raum einer Druckzeile 80 s.

Die kürzlih aus Anlaß einer Interpellation des | Königsberg nicht 6 Wochen, sondern 6 Monate vor- werden im Jahre 1876 durch den Kreisgerichts-Rath | Erfurt. Die Eintragungen in das Handels- und Abg. v. Minnigerode im Reichstage abgegebene Er- | her, che sie in Kraft treten, publizirt zu sehen, wäh- Boas unter Mitwirkung des Bureau - Assistenten Genossenschaftsregister werden von uns im- Jahre

flärung des Präsidenten Maybacy vom Reichseisen- | rend Ermäßigungen, noch Lübecks Wunsch, nicht bahnamte, betreffend die bevorstehende Bearbeitung erst nach 14 Tagen, sondern bereits nach 8 Tagen eines dritten Entwurfes des Reichs-Eisenvahn- | in Kraft treten sollen; daß diese Ermäßigungen ein Gesetzes, läßt es nicht unwichtig erscheinen, die | Jahr lang Geltung haben sollen, halten Königsberg,

Gutachten kurz zusammenzustellen, die von Seiten | Bremen und Stettin für zu hoch gegriffen. « vember 1575.

der Handelskammern und fkaufmännishen Korpo- | Tarifveränderungen im Personenverkehr wünscht rationen über den bisherigen Entwurf des genannten | Zittau nur gleichzeitig mit der Feststellung dex Geseßes abgegeben find. Im Allgemeinen sprechen | Sommer- und Winterfahrpläne in Kraft treten zu sih alle diefe Gutachten günstig über den Entwurf | lassen; Maunheim verlangt, daß dieselben genau aus; einzelne Kammern, wie die von Chemniß, | den Vorschriften des Art. 46 der Reichsverfassung sowie der Siegener bergmännische Verein und der | entsprehen müßten; Königsberg bemängelt die Verein der Stahl- und Eisen - Industriellen, regen | Fassung des Al. 4, welcher nicht deutlich erkennen sogar Wünsche an, die den Jnhalt des Entwurfes |lasse, daß Tarifermäßigungen einer Genehmigung

Uber die den Eisenbahnen aufzulegenden Verpflich- ; tungen noch erweitern. j

Was nun die einzelnen Beslimmungen des Eat- | wurfes anbetrifft, so überläßt bekanntlih Art. 3

des Reichs-Eisenbahnamtes überhaupt nicht bedürfen.

Die Bildung von direkten Tarifen wünscht Breme-en durch Streihung des Art. 31 Al. 3 be- fördert zu sehen.

dung über Konzessionirungea zum Bau und Betriebe ! Regelung der Tarifhöhe für erforderlich,

von Eisenbahnen. Hiermit haben sich Berlin und | Lübeck im Allgemeinen einverstanden erklärt, wünschen | indessen dem Reich ein Oberaufsichts- und ein Re- ! furêrecht gewahrt zu sehen; ein gleiches Rekursrecht

verlangt auch -Königsberg, während Elberfeld, | Stettin, Barmen und dex Verein der Stahl- und | Eisenindustriellen entschieden dafür eintreten, daß ! auch das Konzessionswesea dem Reiche zufalle. j

Bei Art. 4 wünsht Lübeck, Elberfeld und Bremen, | daß gegen alle Entscheidungen der obersten Reichs- | aufsiht¿behörde, durch welche Eigenthums- und | Vermögensverd);ältnisse der Bahnen berührt werden, | die Berufung an einen zu errichtenden selbständigen Reichs-Eisenbahnhof zuläsfig sei.

Bei Aut. 5 will Chemniß in der Konzession ! Maximaltarife dann festgeseßt sehen, wenn verschie- | dene kautionsfähige Bewerber mit einander kon- furriren. Die Konzession soll alsdann dem Mindest- fordernden zuertheilt werden.

Art. 9 u. ff. régeln die Verpflichtungen einer Eisen: bahn, einer andern Eisenbahn, die Ueber- und Unterführung, den Anschluß, den Mitgebrauch ein- zelner Bauwerke oder den selbständigen Nebenbetrieb zu gestatten. Hier möchte Berlin den ganzen Art. 9, Karlsruhe nur Al. 4, den selbständigen Nebenbetrieb anlangend, ftreihen. Elberfeld und Bremen ver- langen eine anderweitige genauere Regelung der Entschädigungsfrage, erklären sich im Uebrigen aber zustimmend. |

Auch bei Art. 17, welcher die Einstellung fremder | Wagen in den Betrieb einer Eisenbahn betrifft, ver- langten Stettin und der Verein der Stahl- und Eisenindustriellen genauere Bestimmungen Über die ' hierfür zu leiftende Entschädigung. ;

Den Art. 20, welcher den Eisenbahnen jeden Ent- ' \chädigungsanspruch in Kriegsfällen verweigert, finden \ämmtlihe Kammern, die sich darüber auslassen, hart und unbillig, so u. A. Königsberg, Chemniy, Stettin, Lübeck, Barmen, Zittau.

Bei Art: 21 erinnert Chemniß, daß die Seque- ftratioa von Immobilien und anderweitige Formen von Beschlagnahmen durch das Gesetz untersagt wer- den müssen und bei Aut. 23 verlangt Zittau ein gleihes Verbot für Anlegungen von Niveauüber- gängen.

Die Revision der Bahuanlage vor ihrer Inbetricb- seßung will Lübeck nicht dem Reiche, sondern der Landesbehörde überlassen. j

Bei Art. 25, der von der Menge und Beschaffen- ! heit der Betriebsmittel handelt, verlangen Hannover - und vorzüglih Barmen, daß Betriebsmittel \tets in ausreichender Menge vorhanden sein follen, um alle der Eisenbahn zum Transport angebotenen Güter zu®. befördern. ; j

Was die Übrigen Bestimmungen über bauliche Einrichtungen und Betriebsmittel anbetrifft, fo Gan sih E berfeld und der Verein der Stahl- und Eisenindustriellen dahin, daß die Befugnisse, welche hier der Aufsichtsbehörde eingeräumt, vielleicht zu weit gegriffen seien, Eine Abhülfe juht Elberfeld, wie {on erwähnt, in der Einseßung eines Eisen- bahnhofes, der die privatrehtlihen Ansprüche der Bahnen aufrecht erhält. ; i

Mit den Bestimmungen über das Tarifwesen haben sich alle Kammern im Allgemeinen einverstan- den erklärt, nur wönscht Karlsruhe ein geseßzliches j Verbot der Differeutialtarife, während Königsberg und Bremen verhütet wissén will, daß auf kür- zere Strecken höhere Frachtsösße erhoben wer- den, als auf längere. Ueberhaupt möchten die Seepläße den Verwalturgen in Betreff dr Diffe- rentialtarife freie Hand lassen, ein Einschreiten des Reichseisenbahnamtes befürwortet Stettin nur dann weni die Differentialtarife einen Mißbrauch in fich ließen L :

An Art. 28 anknüpfend, fordert Königsberg, daß das Gesetz es ausspreche, die Klassifikation der Güter solle eine gleihmäßige sein. Al. 2 dieses Artikels, welcher dem Reichseisenbahnamte das Recht giebt, Maximaltarife vorzushreibes, wüns{t Elberfeld so

gefaßt zu schen, daß es der Behörde zur Pflicht gemacht werde, dics zu thun. i;

Beim Art. 30 wird von Königsberg, Elberfeld und Hannover die Bildung eines Centralorgans für erforderlih gehalten, in welchem alle Tarifverände- rungen publizirt werden. Tariferhöhung wünscht

verwandte

Gegen das dem Reichs-Gisenbahnamte im Art. 34 Al, 2 vorbehaltene Ernennungs- und Bestätigungs- recht der Beamten an Privatbahnen sprechen sich Bremen und Lübeck aus; einer Reihe von Kam- mern is die Fassung des Artikels niht ret verständlich.

Königsberg, Stettin, Elberfeld und Mannheim betonen die Nothwendigkeit periodiseher Konferenzen von Vertretern des Handels und der Jundustrie, welche das Recht haben, über solche Fragen gehört zu werden, die sich auf Aenderungen der Tarife

und Fahrpläne beziehen 4 “In der vorsteh nden Zusammenstellung sind die :

Bemerkungen nicht berücksichtigt, welche sich auf Punkte untergeordneter Bedeutung beziehen,

Aus den Verhandlungen der Handels- und Gewerbekammer für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns am 27. Oktober 1875 geht hervor, ‘daß das Kaiserlich-Königliche ôfterreihishe Handels-Ministerium auf eine Aufrage dieser Kammer in Betreff des §. 3 des Markenshuß- Gesetzes vom 7. Dezember 1858 entschieden hat, daß auch Städtewappen unter jene Zeichen zu reihen sind, auf welche, in svfern fie als Marken gebrauht werden wollten, ein Alleinreht nicht er- worben werden kar,

Rom, 15. November. Jn der gestrigen General- versammlung des Kongresses der Haudels- fammern wurden fast alle Anträge der Scktionen, meistens ohne Diskussion angerommen. Die meisten hatten Bezug auf die Reform der Handelskammern. Unter den genehmigten Beschlüssen sind hervorzu- heben: die Aufforderung an die Regierung, dem Par- lament einen Gesetzentwurf über die Protokollirungs- pflicht jeder Handeléfirma in den Rollen der Han- delsfammer vorzulegen, das Verbot gegen Bluts-

bis zum zweiten Grad, ena Mitglieder der Handelskammer zu sein; eine gleiche Inkompatibilität hinsichtlich der Compagnons von Kommanditgefellshaften; die Bestimmung, daß von den Verwaltungëräthen anonymer Gesellschaften nie mehr als hôchstens ein Viertel in die Handelskam- mer gewählt werden dürfen, daz ferner nur “ein Drittel der Rathssiße in den Handelskammern Aus- ländern zufallen kann.

Gerichtliche Bekanntmachunger, die Veröffentlichung der Handelsregister- eintragungen betreffend.

L

Amgerburg. l delsregisters sih beziehenden Geschäfte werden im Fahre 1876 bei dem unterzeihneten Gericht dur den Kreisrichter Manigk, unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sekretärs Henke, bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Han- delsregister wird im Jahre 1876 in 1) dem Deutschen Reichs- uud Königlich Preußischeu Staats- Anzeiger, 2) der Königsberger Hartungschen Zeitung, 3) dem Berliner Börsen-Courier erfo!gen. Angerburg, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht.

Angermünde. Die auf Führung des Han-

dels-, sowie des Genossenschaftsregisters Bezug habens | den Geschäfte, werden bri dem unterzeihneten Ge- !

richte während des Geschäftêjahres 1876 von dem Kreisrichter Hönemann und dem Kanzleidirektor Koebisch, bei deren B. hinderung vom Kreisgerichts- Direktor Tourbié und dem Kreisgerihts-Sekretär Leo bearbeitet werden. Die Veröffentlichung der in diese Register bewirkten Eintragungen erfolgt dur den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger, die Berliner Man den öffent- lichen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und die hiesige Zeitung und Kreisblatt. Angermünde, den 3. November 1875. Königliches Kreisgericht.

rdert i Der Verein der Stahl- und den -Landesregierungen im Wesentlichen die Entschei- ! Eisen-Jndustrielleu hält auch hier die geseßliche

Die “auf die Führung des Hans- '

Frost bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der | Eintragungen in die gedachten Register wird durch den Staats-Auzeiger und das Wochenblatt des Arnswalder Kreises erfolgen. Arnswalde, den 13. No- | Königl. Kreisgerichts-Deputation. ; Bergen a. R. Die das Handels- und Genofssen- schaftsregister betreffenden Geschäfte werden für das ; Geschäftéjahr 1876 von dem Kreisgerichts - Rath ; Michels unter Mitwirkung des Kueisgerichts-Sekretär ; Baresel bearbeitet. Die Bekanntmachung der Ein- | tragungen in de Handels- und Genossenschaftsregister wird in diesem Zeitraume durch den Reichs- und ; Staats-Anzeiger, die Berliner Börfenzeitung, die Stralsundische Zeitung und das Rügensche Kreisblatt erfolgen, Bergen a: R.. den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Bolkenhain. In dem Gesthäftsjahre vom 1. Dezember 1875 bis dahin 1876 werden die auf

die Führung des Handels- und Genossenschafts- | Kreisgerichts- |

registers der hiesigen Königlichen Deputation sich beziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichts-Rath Herrn Menzel als Richter und dem Bureau-Diätar Herrn Fiebig als Sekretär be- arbeitet und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen ¿in der Berliner Börsenzeitung, der S{blesischen Zeitung, der Schlesischen Prefse, dem Staats- Anzeiger resp. dem Central Haudelsblatt und dem Boten aus dem Riesengebirge erfolgen. Bolkenhain, den 2. November 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Borken. Zür das Geschäftêjahr vom 1, De- | zember 1875 bis Ende November 1876 sind zur | Bearbeitung der auf die Führung 1) des Handels- registers, 2) des Genossenschaftöregisters sich be- ' ziehenden Geschäfte als Richter: der Kreisrichter

Kayser, und im Nerhinderungsfalle der Kreisrichter |

! Boele, und als Sekretär der Kreisgerihts-Sekretär * Hintze bestellt worden. Die Veröffentlihung der : Eintragungen in das Handelsregister sowie in das ; Genossenschaftsregister wird im Laufe des Jahres

1876 dur einmalige Einrückung in den Deutschen * Neichs - Anzeiger und Köuiglih Preußischen Staats-Anzeiger, und in die Kölnische Zeitung | bewirkt werden. Borken, den 8. November 1875. j Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

E

| Breslau. Für das Geschäftsjahr vom 1. De- zember 1875 bis Ende November 1876 sind T. zur ( Bearbeitung der auf die Führung des Han- | dels - und Genossensch aftsregisters sih be- ! ziehenden Geschäfte: 1) als Richter: der Kreis- gerichts-Rath Gomille und zu dessen Vertreter der ! Kreisgerihts-Rath Giersberg, 2) als Sekretär: j der Kanzlei-Rath Behuneck und zu desscn Vertreter der Bureau: Assistent Püschel bestellt und I…[. zur Veröffentlichung der Eintragungen in die gedachten Register der Deutsche Reichs-. und Preußische Staats-Anzeiger, die Schlefische Zei- tung und die Breslauer Zeitung bestimmt worden. Bc eslau, 9. November 1875. Königliches Kreisgericht. | Cosel. Die auf die Führung des Handels- und | Genosfsenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte } werden im Geschäftsjahr 1876 bei dem unterzei- neteu Gericht von dem Herrn Kreisrichter Marski, unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts-Sekretärs ! Kanzlei- Öirektors Büttner, bearbeitet werden. Zur Veröffentlichung der Eintragungen in die Register ' sind für das Jahr 1876 der Deutsche Neichs- und Preußische R Se ges zu Berlin, die | Berliner Börsenzeitung ‘zu Berlin, die Breslauer : Zeitung zu Breslau, die Schlesishe Zeitung zu ! Breélau bestimmt worden. Cosel, den 13. No- vember 1875, Königliches Kreisgericht. I, Abtheilung. Dertmund. Die auf Führung des Handels- und“ Genossenschaftsregisters bezüglichen (Geschäfte werden von jeßt ab durch den Kreisrihter Bruck | unter Mitwirkung des Kreisgerichts-Sekretärs Rehage | bearbeitet. Die Eintragungen in diese Register | werden veröffentlicht durch den Reichs- und | Staats-Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die | Kölnische Zeitung und die Westfälishe Zeitung. Die Anmeldungen werden an jedem Montag, Vor- | mittags 10 bis 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle,

| Zimmer 28, aufgenommen. Dortmund, den 26. Ok- | tober 1875, Königliches Kreisgericht, j

Dramburg. Die auf die Führung des Handels- | registers und Genossen\haftsregisters bezüglichen : Geschäfte werden im Geschäftsjahr 1876 durch den | Kreisrichter Dr. Pollack und den Kreiszerichts- | Sekretär Fritsche bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die bezeichneten Register erfolgt | durch: a. den Deutschen Neichs- und Preußischen | Staats-Anzeiger, þ. die Berliner Börsenzeitung, c. den Anzeiger zum Amtsblatte der Königlichen | Regierung zu Coeslin, d. das Dramburger be-

Arnswalde. Die auf die Führung des Handels- | ziehungsweise Schivelbeiner Kreisblatt. Dramburg,

und Genossenschaftêregisters bezüglichen

eshäfte den 15, November 1875. Königliches Kreisgericht.

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1876 durch nachfolgende Blätter: a. den Deutschz Neichs- und Königlich Preußisheu Stagais- Anzeiger, b. d-n Erfurter Allgemeinen Anzeiger und e. die Berliner Börsenzeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Herrn Kreis- gerichts-Rath von Marschall unter Mitwirk:.1g des Herrn Kanzlei-Direktor Hunßdorff bea beitet „erden, Erfurt, den 5. November 1875. / Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. Forst. Die auf Führung des Handels- und (Ge- nossenschaftsregisters sich bezichenden Geschäfte wer- den in dem Geschäftöjahre vom 1. Dezember 1875 | bis dahin 1876 durch den Kreisrihter Münch und | den Bureau-Assistenten Nelde bearbeitet. Die Ver- | Sffentlihung der Bekanntmachungen erfolgt durh | den Deutschen Reichs- uud Königlich Preußi- ! schen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen- | Zeitung und das Forster Wochenblatt. ¿ Forft, den 12. November 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation. | Freistadt, Die auf Führung des Handels- | registers, Zeichenregisters und Genossenschaft8registers sich. beziehenden Geschäfte werden bei unterzeichnetem Gericht in dem Geschäftsjahre 1875/76 von dem | Kreiêrichter Schaedler unter Mitwirkung des. Bu- reau-Assistenten Fendler bearbeitet werden. Vertr-ten wird der Kreisrichter Schaedler in Behinderurgs- fällen von dem Kreisgerichts- Direktor Neuhaus. Die im Handelsgeseßbuch und Genossenscbaftsgescße vor- geschriebenen Bekanntmachungen sollen erfolgen: durch den Reichs- und Staats-Anzeiger , durh die Breslauer Zeitung, durch das. hiesige Krcisklatt. Die das Zeichenregister betreffenden.Bekanntmachan- gen erfolgea nur .durch den Reichs- und SiaotZ- Anzeiger. Freistadt, den 4. November . 375, Königliches Kreiëgericht. T, Abtheilung.

Glatz. Die im Artikel 14-des Handels8geießbuches und im §. 2 der Instruktion vom 17. Dezember 1868 zum Geseß vom 4. Juli 1868 über die Er- werbs- und Genossenschaften *orgeschriebenen Be- kanntmachungen un}eres Bezirks mit Aus\chluß des ! Bezirks der Gerichtsdeputation zu Neurode werden | im Geschäftsjahre 1876 vom 1.¡Dezember 1875 bis Ende November 1876 durch: a. den Neichs- uud Staats-Anzeiger, b. die Schlesishe Zeitung, €. die Breslauer Zeitung und d. die Berliner Böisen- Zeitung veröffentliht werden. Zum Kommissarius zur Bearbeitung der auf die Führung der Handcls- und Genossenschaftêregister sich beziehenden Geschäfte unseres Bezirkes mit Ausschluß des Bezirks der Ge- richts-Deputation zu Neurode für das Geschäftsjahr 1876 ist der Kreisgerichts-Rath Felscher unter Mit- wirkung des Kanzlei- Raths Gersch ernannt. Glas, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht, T, Abtheilung.

Greifenhagen. Das unterzeihnete Gericht wird die Eintragungen in sein Hand.ls- und Ge- nossenschaftéregister für das Jahr 1876 durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, den Berliner Börsencourier, den Anzeiger zum Stettiner Amtsblatte und das Greifen- hagener Kreisblatt bekannt machen. Die duf die Führung {ener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts-Direktor Livcke unter Mitwirkung des Kieisgerichts-Sekretärs Mügyel bear- beitet werden. Greifenhagen, den 13. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilungs. Heiligenstadt. Die auf die Führung tes Handels- und Genossenschaftsregisters fich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeihneten Gericht in dem Geschäftsjahre 1876 von dem Kreisgerichts-Rath Gerhardy und dem Kanzleirath Hottenrott, denen für Verhinderungsfälle der Kreisrichter Kalisch und der Kreisgerihts-Sekretär Köhler jubstituirt sind, bearbeitet. Dié Veröffentlichung der im Haudcls- und Genossenschaftsregister bewirkten Eintragungen und Löschungen erfolgt im nächsten Jahre a. dur den. Deutschen Reihs- und Königlich Preußi- schen Staats-Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, c. durch den Obereichsfelder Kreis- Anzeiger. Heiligenstadt, den 4, November 1875. Königliches Kreisgericht. Herford, Die auf die Führung des Handéls- registers und des Genossenschaftsregisters fich bezie- henden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts wird für das Jahr 1876 der Herr Kreisgerichts-Rath Kulemaun bearbeiten und der Herr Kanzlei-Dir:k- tor Ageihen als Sekretär dabei mitwirken, Die Eintragungen in das Handeléregister und in das Genossenschaftsregister werd.n im Laufe des Jal,res 1876 durch 1) die Kölnische Zeitung zu Cöln, 2) den Deutschen Reihs- und Königlih Preußi- \chen Staats-Anzeiger zu Berlin, 3) das Her- rorder Kreisblatt veröffentlicht werden. Herford, 6. November 1875. i Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Höxter. Die gerihtlihen Eintragungen iu däs Handels- und Genossenschaftsregister werden bei dem

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