1875 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Toweit dieselben noch als Standesregistex gelten. \oll es [L der gemeinschaftlihen Verfügung der Staats- und der Kirchenbehörden bedürfen für die Veränderung * be-

hender sowie die Bildung neuer Pfarrbezirke. 1V. sollen die Fee und Rechtshandlungen aus dem Kreise der kirhlihen- Vermögensverwaltung zusammengestellt werden, bei denen es einer Genehmigung der Staatsbehörde bedarf, wie fie fich aus der allgemeinen Aufsicht des Staats über das Kirchenwesen ab- Teite, Der Dber-Kirchenrath hält eine solhe Genehmigung außer den im Geseß vom 25. Mai 1874 vorgeschriebenen Fällen erforderli bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der ding- lichen Belaftung von Grundeigenthum, bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwerth haben, bei Anleihen, beim Bau neuer für den Gottesdienst, die Geistlihen oder andere Kirchendiener be- stimmter Gebäude, bei Anlegung oder veränderter Benußung von Begräbnißpläßen, bei Einführung oder Veränderung von Stolgebührentaxen, bei - Ausschreibung oder Abhaltung - von Sammlungen außerhalb der Kirchengebäude, bei einer Verwen- dung des fkirchlihen Vermögens zu anderen als den beftim- mungsmäßigen Zwecken , außerhalb der in §. 31. der Synodal- Ordnung vom 10. September 1873 zugelassenen Grenzen. In Betreff der Schenkungen soll es bei dem Gese vom 23. Februar 1870 bewenden. V. Das erwartete Staatsgeseß soll der ftaat- lichen Oberauffihtsbehörde das Recht geben, von der kirchlihen Vermögensverwaltung Einsicht zu nehmen, zu diesem Behufe die Etats und die Rehnungen einzufordern, sowie außerordent- liche Revisionen vorzunehmen und auf Abstellung der etwa vor- gefundenen Gesehwidrigkeiten zu dringen. Dasselbe soll V1. auch auss\prechen, daf, die auf dem landesherrlichen Patronat beruhen- den vermögensrehtlichen Befugnisse und Obliegenheiten der Staatsbehörden durch gegenwärtiges Geseg niht berührt werden, ebenso, daß es in Betreff der Beseßung der kirhlihen Aemter landesherrlihen Patronats und der fkirchen- regimentlihen Aemter bei den bestehenden Bestimmungen be- wendet. Db VIL. in Bezug auf die Staatsfonds für kirhlide Zwele die Synode die Erwartung ausspre{hen will, daß bis zur Beschaffung einer Dotation der Landes- kirche die jeßt im Staatshaushalts-Etat für Bedürfnisse derselben bewilligten Mittel diesem Zwecke niht entzogen werden, glaubt der Ober-Kirchenrath der Synode lediglich überlassen zu müssen. In Betreff der kirchlichen Fonds wird \ch{ließlich noch darauf hingewiesen, daß fich der Antrag empfehle, durch Allerhöchsten Erlaß die Verwaltung derselben, so weit \olche von den Pro- vinzialregierungen und dem Minister der geistlihen Angelegen- heiten geübt ift, auf die entsprehenden Provinzialkonsistorien und den Evangelischen Ober-Kirchenrath zu übertragen.

Der feierlihe Synodal-Gottesdiens, welcher, wie bereits erwähnt, gestern Vormittag stattfand, hatte die weiten Kirchenräume des Domes bis auf den leßten Plat gefüllt. Im Schiffe hatten die Mitglieder der Synode selbs Plaß genommen, auf den Galerien hatte fich ein zahlreihes Publikum versammelt ; in der Hofloge wohnten Se. Majestät der Kaiser dem feierlichen Akte bei.

Der Gottesdienst begann mit dem Gesange des Chorals: „D heil'ger Geist, kehr’ bei uns ein“. Die Liturgie, in welcher neben dem Gemeindegesang der Königlihe Domchor den Psalm: „Lasset uns frohlocken“ mit vollendeter Meisterschaft vortrug, hielt der Ober-Hof- und Domprediger Dr. Kögel ab. Nach Ab- legung des Glaubensbekenntnisses bestieg der General- Superintendent Dr. Brückner die Kanzel zur Festpredigt. Derselben lagen aùs dem 2. Brief Pauli an Timotheus die Worte zu Grunde: „Gott Yat uns niht gegeben den Geist der SJurchcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Zucht. Amen.“ Nach einem herzlihén Gruß an die Synodalen warf Dr. Brückner einen Blick auf die gegenwärtige Lage der Kirche und auf die Aufgaben der Synode, die vor Allem des göttlichen Geistes bedürfe.

Die Synode trete au der Grenzscheide des alten und des neuen Kircenjahres zusammen ; die leßten Ausgänge und die ersten Anfänge der heiligen Geschichte treten zugleich in ihren Gesichtskreis ein und weisen ihr die rihtigen Wege und Ziele an. Wenn auch der Glaube und der Bekenntnißstand unberührt bleiben, so sei doch ihre Aufgabe von böôhster Bedeutung. Wenn es wieder nicht gelinge, die Kir en- verfassnng zum Abschluß zu bringen, so werde der evangeli! che Kirchen- Tomvlex fort und fort in einem Stadium der Unferligkeit verharren, welchen unter den heutigen Verhältnissen die evangelische Kirche am allerwenigsten ertragen könne. Das ganze evangelische Volk sehe mit Spannung auf die fteßigen Verhandlungen, und die Synodalen müßten sich bewußt bleiben, daß fie verantwortlih seien nicht blos vor dem Richterstuhle der Geschichte, sondern auch vor dem An- gesihte Gottes. Aber nicht mit Furcht, sond:rn mit der Kraft der Liebe und der Zut müsse das große Werk beginnen. Wohl sei die Zeit eine s{were. Die Religion drohe, aufzubören das belebende und reinigende Element in unserem Volke zu sein, der Materialismus greife immer weiter um sihch; aber gerade in dieser Zeit sei es die denkbar höchste Aufgabe ter Kirche, dem Volke die Kleinodien des evangelischen Glaubens und der evangelischen Sitte zu erhalten. Leider aber sche man die Diener der Kirche ermatten, allenthalben einen Mangel an Theologen eintreten, und die Kirche erscheine gelähmt. Das Charakterifstishe der Lage sei das Zusammentreffen so vieler ver- schiedener Aufgaben, und bei solher Lage müsse man zu- nächst die Werkstätten lauen, ehe man ans Werk felbst gehe, Sollte es nicht gelingen, bei so vielen wider- strebenden Ansichten das Verfassungswerk zu Ende zu bringen, jo würde das zunächst unsere preußische Landeskirche betreffen ; würde diese aber unter einer Katastrophe zusammenbrechen, so wäre ein Rück- {chlag auf die anderen Kirchen unvermeidlich. Und doch dürfe man der unvergänglichen Lebenskraft der Kirche vertrauen; mögen ihre Formen brechen, so bleibe doch ihr Wesen bestehen, und sollte man an die Auflösung dieser Kirche gehen wollen, so würde man erst ihre Widerstandskraft erfahren. Aber heute müssen au die Diener der Kre fest auf ihrem Posten verharren. Der Zugarg zum Volke sei ihnen nicht verwehrt; fie müßten ihn nur suchea, sie bedürfen Der Erkenntniß der Zeit, eines offenen Auges und der heiligen Vor- ficht, die nach den Lehren der Geschichte die Fundamente der ¿Zukunft legt. Aber vor Allem bedürfen die Diener der Kirche, P dürfen die Mitglieder der Synode der Kraft der evangelischen W ahrheit d. i. der Shwer- und Schwungkraft des Protestantismus, um ¿u gutem Abschluß der Arbeiten zu gelangen. Was fie weiter brau. ‘hen, sei der Geist der heiligen Liebe, die keine {roffen Gegen- säße, feine Parteiparole, keinen leidenshaftlichen Groll kenne. Wenn auf de. r Synode statt des herzlihen Entgegenkommens die si selbst überschà henden Leidenschaften “und die Ecbitterung herrsche, dann sei ihr Zw ck vou vornherein verfehlt. Die Synode solle nit eine Hierarchie aufbauen, welche die Gewissen bindet, sie solle aber auh die Anarch.‘e vermeiden, welche die Gewissen verwirrt, und im Geiste der ezangeli {en Liebe, Zucht und Wahrheit bitte er, an die Arbeit zu gehen und“ -dieselbé zu vollenden zum Segen des Vaterlandes, zur Freude des erlauchtenu Königs und Herrn.

Mit dem Schlußgebet und dem Gesange „Weg hast du allerwegen“ {loß die erhebende Feier,

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung der außer- ordentlichen General-Synode ecsalté der Präsident der- selben, Graf zu Siolberg - Wernigerode, nah 8. 5 der Instruk- tion die Synodalen Mila (Berlin), Henschke (Bromberg),

Sodann ! Pfeiffer (Fraustadt) und Przygode (Leobschüh), zur Aushülfe in

das Bureau der Synode einzutreten. Dieselben erklärten \ich dazu bereit.

Der Evangelische Ober - Kirchenrath theilte mit, daß er die Ober-Konsistorial-Räthe Hermes und Dr. Brückner zu seinen Kommissarien ernannt habe.

Bevor die Synode in die Tagesordnung eintrat, theilte der Präsident mit, daß der Synodale Bartels (Gütersloh) noch nicht eingetreten sei, weil er noch keinen Urlaub erhalten habe. Er ersuche die Synode, \fich deshalb an den Iustiz - Minister zu wenden. Der Ministerial-Direktor Dr. Förster bat, das Gesuch an den Minister für geistlihe 2c. Angelegenheiten zu richten, der" aufs S(leunigste für das Erscheinen des Synodalen Bartels Sorge tragen werde. -

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Beschlußfas- sung über die Frage, wie die Legitimationen der Synodalmitglie- der festzustellen seien. Der vom Synodalen v. Kleist-Reyow gestellte Antrag, das Präsidium mit der Prüfung der Legitima- tionen zu betrauen, wurde ohne Diskusfion angenommen.

Die Synode ging sodann zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung über, den Antrag der Synodalen v. Horn, Schra- der und Genossen. Der Antrag lautet: L

„Die Generalsynode wolle beschließen, an Se. Majestät den Kaiser und König eine Dankadresse für die Zusammenberufung der Synode zu richten und mit Abfassung derselben eine Kom- mission von fünf Mitgliedern zu betrauen.“

Der Synodale Schrader erklärte als Mitantragsteller, daß er vernommen, daß es die ursprüngliche Absicht des Präsidenten gewesen sei, eine Audienz bei Sr. Majestät nahzusuchen. Da er überzeugt sei, daß das Präsidium die Gefühle der Synode, ihren Dank, ihre Ehrfurht und das Bewußtsein ihrer Verant- worilihkeit würdig vor Sr. Majestät zum Ausdruck bringen werde, \o ziche er den Antrag formell zurück. Der Beschluß der Versammlung geht dahin, das Präfidium zu beauftragen, eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser und König nahzusuhen und Allerhöcchstdenselben die Gefühle tes Dankes, der Treue und der Ehrerbietung darzubringen.

Der leßte Punkt der Tagesordnung is der anfolgende An- trag der Synodalen Dr. Hegel, Dr. Tehow und Genossen:

Die Hochwürdige Generalsynode wolle zur Ergänzung der Geschästsordnung vom 18. Oktober d. J. beschließen :

1) Der Entwurf der General-Synodalordnung wid zweimal im Plenum berathen.

2) Die erste Plenarberathung beginnt nach der Wahl des Vor- standes der Synode.

3) Der Kommission zur Vorbereitung der Spezialberathung F: 24) werden im Laufe der Sara auns diejenigen Abschnitte,

aragraphen oder Artikel des Entwurfs überwiesen, welbe nah Be- {luß der Synode einer weiteren Vorbereitung bedürfen. Der Antrag auf Ueberweisung an die Kommission kann zu jeder Zeit bei der Plenarberathung gestellt werden.

4) Die Wahl der Kommission findet stati nach Abschluß der ersten einleitenden ‘allgemeinen Berathung (§. 22).

5) Nah dem Schlusse der erften Plenarberathung des ganzen Entwurfs veranlaßt der Präses den Drnck der Zusammenstellung der gefaßten Beschlüsse mit dem (Entwurf. Sobald dieselbe vertheilt worden, erfolgt die zweite und leßte Plenarberathung auf Grundlage dieser Zusammenstellung.

6) Abänderungsanträge zu dem Entwurf der General-Synodal- ordnung können zu jeder Zeit bis zum Schlusse der Plenarberathung über den betreffenden Abschnitt, Paragraphen oder Artikel gestellt und dem Präses \{chriftlich übergeben werden. Empfängt der Präses solche Anträge früher, als am Tage der bezüglichen Plenarberathung, so hat er den Druck und- die Vertheilung derselben zu veranlassen.

7) Abänderungsahßkcäge, welche der Synode nicht gedruckt vor- gelegen haben, müssen, wenn sie angenommen worden, in der nächsten Sitzung nah deren Druck und Vertheilung ohne weitere Berathung nochmal!s zur Abstimmung gebracht werden.

8) Wird ein Abschnitt, Paragraph oder Artikel des Entwurfs einer Kommission zur Vorberathung überwiesen, so hat dieselbe auch die dazu gestellten Abänderungsanträge in Berathung zu ziéhen.

An die einleitende Motivirung ies Antrages durch den Synodalen Dr. Hegel knüpfte sih eine längere Debatte, an der fich die Synodalen Graf v. Rittberg (Glogau), Hering (Arns- berg), v. Dieft (Daber), Dr. Tehow (Berlin), Dr. Dorner (Berlin), v. Goßler (Königsberg) und v. Kleist-Reßow betheiligten. Der Präsident des Evangelischen Ober-Kirhenrathes Dr. Herrmann konnte zwar dem Antrag Hegel-Tehow nicht zustimmen, erklärte aber, daß, wenn die Synode der Ansicht sei, daß ihre Berathun- gen durch den in Rede stehenden Antrag gefördert werden, der Ober-Kirchenrath \sih fügen werde.

Bei namentliher Abstimmung wurde der Antrag Hegel- Techow mit 100 gegen 88 Stimmen angenommen.

Der Präfident des Evangelishen Ober-Kirchen-Rathes, Dr. Herrmann, erklärte die Zustimmung dieser Behörde zum ge- faßten Beschluffe.

- Die heutige (3.) Sizung der Generalsynode wurde Vor- mittags um 11 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten, Grafen zu Stolberg-Wernigerode, mit geshäftlihen Mittheilungen eröffnet. In derselben war der Minister der geistlichen 2c. Angelegenhciten, Dr. Falk, anwesend.

Der einzige Gegenstand der Tagesordnung war die General- NOUn über den vorgelegten Entwurf einer General-Synodal- ordnung.

Der Synodale Graf v. Krassow wandte fi in längerer Rede gegen den Entwurf, von dem er ein Heil für die Kirhe nicht erwarten könne. Seine Bedenken wandten sich hauptsählich gegen die §8. 4, 5 und 8 (Wirkungs- kreis und Geseßgebung). Der Synodale Dr. Techow theilte die Bedenken des Vorredners, wenn auch von entgegen- gescßtem Standpunkte aus. Der Synodale von Kleist-Reßow \sprah fich im Ganzen für die Vorlage aus, wenn er auch einige Bedenken hegte, von denen er hoffe, daß sie im Geiste geistlicher Liebe und Treue beseitigt werden. Bei Schluß des Blattes ergriff der Synodale Dr. Beyshlag das Wort.

Dur) die Allerhöhste Ordre vom 20. Juli d. I. sind die Befliimmungen im §8. 2 des Reglements vom-16./20. Juni 1867, nah welhen 1) Leute der Berliner Shußzmann- schaft, welhe im stehenden Heere oder in der Königlichen Marine neun Jahre gedient haben, nah fünfjähriger ununter- brochener Dienstzeit in der Shußmannschaft den Civil - Versor- gungsschein, 2) Leute der Berliner Shußmannschäft, welche ent- weder 12 Jahre als solche gedient haben, oder welhe ein\s{ließlich ihrer Militärdienstzeit 12 Jahre gedient haben, den Civil- anftellungs\chein cébaltan fönnen, auf sämmtlihe Shußmann- chaften der Monarchie ausgedehnt worden.

Die Ausfertigung der Civilversorgungs- und Anstellungs- heine für die Berliner Shußmänner erfolgt in Gemäßheit des

. 15, leßtes Alinea des gedahten Reglements, durch das eneral-Kommando des Garde-Corps, und zwar der Regel nach

uartaliter, in dringenden, dur das r der betreffenden u

chuymänner bedingten Fällen aber auch außer der Termins- geit, Fn gleicher Weise sind nunmehr nach einer

zwischen dem Minister des Innern und dem Kriegs- Minister getroffenen Verabredung die Civil-Versorgungs- und Civil-Anstellungs\sheine für - die Mitglieder der übrigen König= lihen Shußmannschaften von den zuständigen General - Kom- mandos zu ertheilen, dergeftalt, daß den leßteren, ebenso wie dies bezügli der hiesigen Shußmannschaft bestimmt is, auch die Entscheidung darüber zusteht, welcher dieser Scheine in dem einen oder anderen Falle zu gewähren ift.

Die Bezirksregierungen sind demgemäß angewiesen worden, vorkomwenden Falles die Betreffenden an- das zuständige General - Kommando zu verweisen oder selbst den bezüg- lihen Antrag dorthin zu rihten, sh jedoch darauf zu beschränken, der genannten Behörde als Anhalt für die zu treffende Ss lediglih die erforderlihen Notizen über die Führung des Nachsuchenden mitzutheilen, ohne hieran ein Urtheil über die Berechtigung defselben zur Civilversorgung oder Civilanftellung zu knüpfen.

Dur ein Cirkular-Reskript vom 15. d. "M. hat - der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten in Betreff der Be- fiellung- eines Kaplans zum Kirchenkassen -Ren=- danten bemerkt: daß nah È 10 Absaß 2 dés Gesehes vom 20. Juni d. I. durch Beschluß des Kirchenvorstandes ein dem- selben nicht angehöriger, besonderer Rendant dann soll angestellt werden können, wenn, wie die Motive des Gesetzes kervorheben, die dabei in Betracht kommenden Verhältnisse dies als geboten oder zweckmäßig erscheinen lassen. Die Besoldung desselben würde, wie die Motive hinzufügen, gleichfalls von dem Kirchen- vorstande näher zu bestimmen sein, jedoch, da es sich in einem folchen Falle um eine Bewilligung aus der Kirchenkasse zur Ausstattung einer neuen Stelle für den Dienst der Gemeinde handelt, gemäß §. 21 Nr. 10 des Gesehes nur unter Zustim- mung der Gemeindevertretung. Daß es unstatthaft \ei, dem Pfarrer die Kassenverwaltung in dem Kirchenvorstande zu über- tragen, habe der Minister bereits in seinem Erlasse vom 283. Sep- tember d. I. zu erkennen gegeben. Ebenso wenig entspreche es den Intentionen des Gesezes, die Bestellung eines anderen Geisilihen zum Rendanten zuzulassen, da, wie auch in den Motiven zum §. 28 ausdrüdcklich angedeutet sei, die Mitwirkung des geistlihen Standes bei der kirchlihen Vermögensverwaltung auf diejenigen Akte hat beschränkt werden sollen, für welche das Gesey eine folche Mitwirkung ausdrücklich zuläßt. Die Staats- bchörde sei übrigens durch das Geseß s\elb| vollkommen in den Stand geseht, einer Umgehung desselben, falls sie dur Bestellung eines Geistlihen zum Rendaten versuht werden sollte, wirksam entgegenzutreten. In dieser Beziehung komme zunächst in Betracht, daß der nah §. 60 Absagz 1 mit der Ausführung des Gesetzes beauftragte Minister der geiftlihen Angelegenheiten ebensosehr das Recht, wie die Pflicht hat, darüber zu wahen, daß die Aenderung des Geseßes auf gegebene Fälle überall den Vorschriften und dem Geiste desselben- gemäß erfolge. Auf Grund dessen werde die Bestellung eines Geistlihen zum Ren- danten nachdrücklich zu inhibiren sein, zugleih unter dem Hin- weis, daß andernfalls die Mitglieder des -Kirhenvorstandes sich der im §8. 9 bestimmten E Verantwortlichkeit aus- seßen würden, außerdem aber die betreffenden Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter die Einleitung des Verfahrens auf Ent- lassung aus dem Amte nach §. 37 Nr. 2 zw gewärtigen hätten. Ferner werde der Regierungs-Präsident gemäß §. 52 des Geseyes und Artikel 1 Nr. 3 der Verordnung vom 27. Sep- tember d. I. den in dem Etat zur Besoldung eines Geistlichen als Rendanten etwa ausgeworfenen Posten zu beanstanden haben, um es dadur zu verhindern, daß der leßtere in Voll- zug geseßt werde. Sollte wider Erwarten auch dieser Anordnung entgegengehandelt werden, so würde nah Maßgabe des §. 53 Absatz 2 vorzugehen und zugleih die Auflösung der Gemeinde= Organe in Gemäßheit des §. 38 in Erwägung zu nehmen, eventualiter aber nach näherer Vorschrift des §. 46 zu ver- fahren sein. j

Nah der früheren preußishen Hypothekenordnung können gegen die Klage aus einer Hypothek Einreden aus dem persönlihen Schuldverhältniß einem Dritten, welcher ein Reht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat, ent- gegengeseßt werden, wenn über die abgetretene Forderung ein Hypotheken-Instrument nit gebildet worden. Diese Beflimmung ist jedoch durh das Geseß über den Eigenthumserwerb und die dinglihe Belastung - der Grundstücke vom 5. Mai 1872 aufge- hoben. Nah diesem können dem Erwerber einer Hypotheken- forderung, gleihviel ob ein Hypothekeninftrument über die ein- getragene Forderung gebildet ist oder nicht, Einreden aus dem persönlichen Schuldverhältniß nur in dem Falle entgegengescßt werden, wenn diese Einreden dem dritten Erwerber vorher be- kannt geworden find oder fih aus dem Grundbuch ergeben. (Erkennt- niß des Ober-Tribunals, 111, Senat, vom 6. September d. I.) „Nach §. 38 des Gesehes über den Eigenthumserwerb und die dinglihe Belaftung der Grundstücke 2c. vom 5. Mai 1872 köôn- nen gegen die Klage aus einer Hypothek Einreden aus dem persönlichen Schuldverhältniß einem Dritten, welcher ein Recht auf die Hypothek gegen Entgelt erworben hat, nur entgegen- geseÿt werden, wenn fie ihm vorher bekannt geworden find oder fich aus dem Grundbuch ergeben, und Einreden gegen das Ver- fügungsreht des Klägers aus der Person und feines eingetra- genen Rehtsurhebers sind sowohl gegen die Klage aus einer Grundschuld, als gegen die aus einer Hypothek unzulässig. Hiernach also ift die Sicherheit dessen, der eine Hypothek gegen Entgelt erworben hat, gegen alle Einreden aus dem persönlihen Schuldverhältniß, mithin auch gegen die der Til- gung der - persönlihen Forderung nur dadurch bedingt, daß die Einrede dem Erwerber nicht bekannt geworden und auch aus dem Grundbuche sich niht ergeben hat, nicht aber außerdem noch durch die Beobachtung besonderer gesetzlicher Vorschriften beim Erwerb, von denen die der Hypotheken-Ord- nung vom 20. Dezember 1783 und der dieselbe ergänzenden und abändernden Geseße, also namentlich auch des Geseßzes vom 24. Mai 1853 und der dazu erlassenen Instruktion vom 3. August dess. Jahres durch §. 143 der Grundbuh-Ordnung vom 5. Mai 1872 aufgehoben find. Ebenso wird nach dem angeführten §. 38 des Gesehes über den Eigenthumserwerb der Wegfall der Einreden gegen- das Verfügungéreht des Erwerbers einer Hypothek nur dur die Eintragung seines Rehtêurhebers und niht außerdem noch dadur bedingt” daß dieser Rechts- urheber im Besiß eines über die Post gefertigten Hypotheken- Instruments gewesen.“

S. M. S. „Vineta* is| am 10. d. Mts., Nah- mittags, auf der Rhede von Funchal (Madeira) eingetroffen. An Bord Alles wohl.

WVayern. München, 22. November. Der König hat wegen dées Ablebens seines Oheims, Franz V., Erzherzogs von Oesterreich, Herzogs von Modena, eine Hoftrauer von 4 Wochen

vom 23. November bis 20. Dezember incl. anbefohlen. Die Prinzen Luitpold und Ludwig, ersterer in Begleitung seines zweiten Adjutanten, des Seconde- Lieutenants Frhrn. von Wolfskeel, lehterer in der seines Hofmarschalls Otto Grafen von Holnstein, find zu den morgen Nachmittags 4 Uhr ftattfinden- den Leichenfeierlihkeiten für den verstorbenen Herzog Franz V. a “Ga mit dem gestrigen Abendshnellzug nah Wien abgereist.

__ Vaden. Karlsruhe, 24. November. Beide Kammern hielten gestern ihre erfte öffentlihe Sizung. In der Ersten Kammer gab Präsident Obkirher der Freude des Hauses Aus- druck, daß der Erbgroßherzog zum ersten Mal von seinem verfassungsmäßigen Rechte der Theilnahme an den Berathungen der Ersten Kammer Gebrauch mache. Das Haus begrüßte den Erben väterlicher und mütterliher Tugenden mit wärmster Sympathie. Zum Zeichen dessen erhoben fi die Mitglieder von ihren Sizen. Der Erbgroßherzog \prah hierauf seinen Dank für die Be- grüßung aus. Werde er auch nicht sofort \fich an den Be- rathungen des hohen Hauses betheiligen, so wolle er do fort- fahren, sich dur ernstes Studium dazu vorzubereiten, um, wenn er sih vorbereitet fühle, seine Thätigkeit in diesem Hause, wie er hoffe, zum Wohle des Landes zu beginnen. Darauf erfüllte die Kammer einen Akt der Pietät durch ehrende Erinnerung an die seit der legten Sesfion verstorbenen früheren Mitglieder, in erster Reihe Roberts v. Mohl und der Herren v. Kettner und v. Türck- heim. Die Zweite Kammer beschäftigte sh mit Wahlprüfun- gen. Vor einigen Tagen isst die Prinzessin Wilheim in Begleitung des Medizinal-Raths Dr. Schenk nach Florenz zu ihrer Mutter, der Großfürstin Marie, deren Befinden Besorgnisse einflößt, abgereist, Das „Mannh. Journ.“ bringt folgendes „CEingesandt“: „Anfrage an Hrn. Wilhelm Emanuel, Bischof zu Mainz. Ueber den Kapuziner Moppey haben sich die sonderbarsten Ge- rüchte verbreitet, und um diesen zweideutigen Reden zu begegnen, ersuchen wir den Hrn. Wilhelm Emanuel, Bischof von Mainz, gefälligst öffentlih Auskunft zu geben, was aus Moppey ge- worden, wohin er gekommen und ob er in einem Strafkloster fih befindet ? Erhalten wir binnen einigen Tagen keine Antwort, fo nehmen wir an, daß Moppey feiner persönlichen Freiheit be- raubt is. Mehrere Katholiken.“ Der Genannte if vor einiger Zeit zum Altkatholizismus übergegangen und hat alsbald wider- rufen, worauf er verschollen ift.

Sessen. Darmstadt, 23. November. (Darmst. Ztg.) Zur Erledigung der in der Zweiten Kammer am 26. d. zur Verhandlung kommenden dringlichen Gegenstände ist eine Sizung der Ersten Kammer für Dienstag, den 30. d., in Ausficht genommen.

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 23. November. Im Landtage wurde finanziellen Bedenken vom Ministerium mit der Ankündigung begegnet, daß das gégenwärtige Jahr mit einem Etats-Uebershuß von mehr als 100,000 /( ab- \chließen würde.

Lübe, 25. Noveniber. Heute Mittag 12} Uhr traf der Köni g 'von Dänemark auf der Rückreise von London mit geringem Gefolge über Hamburg hier ein, wurde am Bahnhof von dem Königlich dänishen Konsul Hrn. Ch. Petit empfangen und fuhr dann sofort nah dem Hafen, um sich an Bord des Dawmpf- \hifffes „Freya“ zu begeben, mit dem die Reise nah Kopenhagen angetreten ward.

Hamburg, 25. November. Bekanntlih war dur die Vermittelung eines zu dem Zweck zusammengetretenen Comité's dem Offiziercorps des 2. Hanseatischen Infanterie- Regiments Nr 76 ein demselben von hiefigen Einwohnern verehrtes Oelgemälde überreiht worden. In dieser Veranlas- sung wurde vom Senat das nachstehende Schreiben des Ge- neral-Kommandos des 1X, Armee-Corps dem Vorsigenden des Comité's mitgetheilt:

Altona, den 19, November 1875. General-Kommando IX. Armee-Corps.

__ Es ist Sr. Majestät dem Kaiser und König gemeldet worden, daß eine größere Zahl von Einwohnern der freien und Hansestadt Hamburg dem Offizier-Corps des 2. Hanseatischen Infanterie-Regi- ments Nr. 76 ein \{ônes Oelgemälde, den Sturm auf Loigny am 2. Dezember 1870 darstellend, verchrt hat. In Folge dessen haben Se. Majestät durch Allerhöchste Kabiuetsordre vom 16. d. M. mich beauftragt, dem A Senat es auszusprechen, daß Allerhöchstdieselben mit besonderer Befriedigung von dicfem patriotischen Aft Kenntniß genommen habea, welches Allerhöchsten Austrages ih mich Llrebuei gern entledige.

Der kommandirende General v. Tresckow. An den Hohen Senat 2c, Hamburg.

___— Die feierlihe Enthüllung der Gedenktafel für die während des Feldzuges 1870—71 Gebliebenen des 2. Han- seatishen Infanterie-Regiments Nr. 76 findet am Donnerstag, den 2. Dezember, Vormittags 114 Uhr, in der Nikolaikirche statt. Zur Theilnahme an der Feierlichkeit werden die Invaliden und die Inhaber des Eiseruen Kreuzes, welche den Feldzng bei dem genannten Regimente mitgemacht haben, eingeladen.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 24. November. Der eGazette du Languedoc“ zufolge wäre Hr. Bischof Räß am Mittwoch Abend voriger Woche auf seiner Rückreise von Rom in Toulouse angekommen, hätte dort übernahtet und am Tage darauf die Reise nah Lourdes angetreten, um ein während der Belagerung von Straßburg gethanes Gelübde zu erfüllen.

Oesterreich - Ungarn. Wien, 25. November, Der Kaiser ist gestern früh aus Gödöllö hier eingetroffen.

Die feierliche Beisegung der Leiche des ehemaligen Her- zogs Franz von Modena hat gestern um 4 Uhr Nahmittags unter dem üblihen Ceremoniell und bei lebhafter Theilnahme der Bevölkerung stattgefunden. Der Kaiser, sämmtliche in Wien weilenden Erzherzoge und Erzherzoginnen, die obersten Würden- träger des Hofes, das diplomatische Corps, die Minister, die Präsidenten und Mitglieder beider Häuser des Reichsrathes, die Generalität, die Spigen der Militär- und Civilbehörde bethei- ligten fich am Kondukte. Die Leiche wurde in der Kaiserlichen Gruft bei den Kapuzinern beigesegßt.

Pest, 24. November, In der heutigen Sißzung des Ab- geord netenhauses griff Ernst Simonyi in der Generaldebatte über das Budget des Finanz-Ministeriums den Finanz-Minister Széll an, indem er C daß derselbe die Finanzlage nicht aufrihtig dargelegt habe, in der Meinung, die Mitglieder des Hauses würden die Schilderung ungeprüft hinnehmen. Es sei nicht wahr, daß der Minister acht Millionen erspart habe; das Ersparniß betrage im Ganzen nur 400,000 Fl. Redner legte gegen den Vorwurf Verwahrung ein, daß die äußerste Linke niht mit Ernst ihre Anträge stelle. Die beantragte Steuererhö-

hung betrage nit aht, sondern neunzehn Millionen. Die außerste Linke beantrage wohldurchdahte Reduktionen. Man möge die Ber- waltung nur ihnen überlassen, fie würden es billiger machen, Der Finanz-Minister Széll mißbilligte es zuvörderst, daß man bei jedem Budget wieder neuerdings eine Generaldebatte in- augurire; er finde es nit für nothwendig, den Reichstag gegen den Borwurf zu vertheidigen, daß er die Budgetvorlage nicht verstehe. Was die Ersparungen betrifft, so seien dieselben postenweise aufgezählt und im Bruttobudget klar erfihtlih. Die Anträge der äußersten Linken hingegen, dies müsse er wieder- holen, entbehrten jeder Grundlage und jedes Ernstes. Denn die Behauptung, daß da oder dort eine Anzahl von Beamten ent- lassen werden könne, ohne fich früher erkundigt zu haben, ob dies au wirklih möglih sei, könne niht ern genommen werden. Was dort beantragt ward, sei keine Reduktion, sondern eine Zersezung. Simonyi habe den Vorschlag gemacht, er wolle mit weniger auskommen. Dies wäre also eine Mindestlizitation. Da aber Redner überzeugt is, daß das, was er beantrage, den waßren Interessen des Landes entspreche, sei er auch überzeugt, daß es noch lange währen werds, bis die Regierung an Simonyi und seine Partei gelange. Es wurde hierauf der Boranschlag für das Finanz-Ministerium im Allgemeinen und die zwei ersten Kapitel im Sinne der Finanzaus\huß-Anträge angenommen.

Schweiz. Bern, 23. November. Wie bereits gemeldet, hat Franftreich der Schweiz den am 30. Iuni 1864 abge- \{lossenen Handelsvertrag für den 24, November 1876 ge- kündigt. Bei Ueberreihung des Kündigungsschreibens der fran- zösischen Regierung an den Bundes-Präsidenten durch ihren hiefigen Botschafter, den Grafen d'Harcourt, theilte derselbe gleichzeitig mit, daß man franzöfisherseits so bald als mögliGh die Unterhandlungen über die Er- neuerung der gegenseitizen Vertragsverhältnisse er- öffnet zu sehen wünsche; inzwishen mache seine Regierung den Vorschlag, daß bis zum Abschluß des neueren Vertrages die seitherigen Vertragsbeftimmungen in Anwendung zu bringen seien. Offiziellem Vernehmen zufolge hat \sich der Bundesrath zur Aufnahme neuer Unterhandlungen sofort bereit erklärt ; in Betreff des Vorschlages, die seitherigen Vertragsbestimmungen bis zum Abschlusse des neuen Vertrages gelten zu lassen, hat derselbe jedoh noch keinen Beshluß gefaßt. In seiner heuti- gen Sizung hat der Bundesrath das Budget der Eidge- nossenschaft für das Iahr 1876 nah dem Vorschlage des Finanzdepartements auf 42,000,000 Fr. Einnchmen und auf 42,000,800 Fr. Ausgaben festgestellt.

Großbritannien und Jrland. London, 24. No- vember. (A. A. C.) Die Königin kehrte in Begleitung der Prinzessin Beatrice und ihres Hofstaates heute früh gegen 9 Uhr von Balmoral nach Windsor im besten Wohlsein zurück. Der Prinz von Wales verließ gestern nah Abhaltung einer großen Eberjagd Baroda und kehrte nah Bombay zurück, welczes zu Ehren des wiederkehrenden hohen Gastes illuminirte. Am Donnerstag begiebt sich Se. Königliche Hoheit an Bord der „Serapis“ nah Ceylon. Die Königin von Dänemark, die Prinzessin von Wales und Prinzessin Thyra be- gaben sich gestern nach Chisleßurst und statteten der ehe- maligen Kaiserin Eugenie einen längeren Besuch ab. Ueber den Aufstand auf der Malayishen Halbinsel liegt heute ein weiteres Communiqué aus dem Ministerium für die Kolonien vor. Dasselbe lautet: „Eine gestern (22. No- vember) im Kolonialamte eingegangene Depesche verbreitet einiges Licht auf das Vorgehen der Regierung der Straits- Settlements unverzüglich vor dem Ausbruhe der Rebellion. Dieselbe enthält die Proklamationen, welhe augenscheinlich die- jenigen find, die, wie es in dem erften amtlichen Telegramm hieß, angeshlage# und später abgerissen wurden. Die erste dieser von Sultan Abdullah am 2. Oktober untersiegelten Pro- flamationen erfennt die britischen diplomatischen Agenten, sowie irgend welche andere britishe Beamten an, die zu Richtern in Perak mit der Befugniß ernannt worden, alle Ver- brehen zu bestrafen, alle Fälle abzuurtheilen und Magistrats- personen zu ernennen. Die zweite von dem Sultan am näm- lihen Tage untersiegelte Proklamation anerkennt die nämlichen diplomatishen Agenten und Beamten als Repräsentanten des Sultans, befugt in seinem Namen sämmtlihe Angelegenheiten des Landes auszuführen, sowie alle Einkünfte einzuziehen und auszugeben und sämmtlihe Datus und Pnughulus zu er- nennen, kurz sämmtlihe Geschäfte des Landes zu verrichten. Die dritte, von Sir W. JIervois am 15. Oktober unter- geichnee Proklamation erklärt, daß Ihrer Majestät Regierung in Uebereinstimmung mit dem Ersuchen des Sultans und der Häuptlinge von Perak beschlossen habe, die Regierung von Perak im Namen des Sultans zu führen, und daß zu die- sem Zwecke der Gouverneur im Begriff sei, Beamte zu ernennen, welhe die Staatsregierung unter dem Titel Kommissäre und Hülfsfommissäre der Königin führen werden, und daß ein ma- layisher Rath von Rajahs des höchsten Ranges ernannt werden würde, um diesen Kommissären in Dingen, welche die Angele- genheiten der Regierung von Perak betreffen, beizustehen. In Folge der Zustände in Perak und der Gesuche der indischen Regierung um Verstärkungen vom Mutterlande ging gestern or Le t uan in Woolwich garnisonirenden 77. Regiments nah

ndien ab.

Aus Bombay, 2. November Abends, meldet „W. T. B.“ : Der Prinz von Wales ist heute Nahmitta um 5 Uhr von hier abgereist. Derselbe wird sich zunächst Rad Goa und von dort nah Colombo begeben.

26. November. (W. T. B.) Der Gouverneur für die britishen Ansiedelungen auf Malakka, Streets, hat von der Regierung die Weisung erhalten, \sich jeder auf weitere Annexionen abzielenden Politik zu enthalten und ledig- lih die Bestrafung der Mörder des Agenten Birch si angelegen sein zu Talon.

Frankreich. Paris, 24, November. (Köln. Ztg.) Der Kriegs-Minister legte gestern die Note über die Ausgaben vor, zu welchen die Einberufung der Reservisten der ak- tiven Armee (Klasse von 1867) Anlaß gegeben. Die Reisekosten belaufen r S Durchschnitt für den Maun auf 5 Frcs., also für die 130,009 Reservisten auf 650,000 Fres. Die großen Manöver und die Entlassung der Soldaten aus den überschwemm- ten Gegenden in ihre Heimath kosteten 280,000 Frcs. Außerdem.ver- ausgabte man für den Unterhalt der Reservisten 6,220,000 Frs. Der Bericht \{ließt: „Für weniger als 7 Millionen konnten fih 28 Tage lang 130,000 Mann auf die Manöver einüben. Die vermittelst dieser mäßigen Ausgabe erzielten Resultate. sind zufrie- denstellend. Die Reservisten zeigten guten Willen. Sie \{hickten \ich leiht in die Mannszuht, und der angestrebte 3weck wurde erreicht.

In dem Stadttheile Belleville, auf dem Boulevard Me-

nilmontant fand gestern eine Privatversammlung statt, in welcher Paul de Cassagnac sprach. Da die Versammlung fast nur aus Bonapartisten der höheren Behörden und Stände zusammengeseßt war, so wurde die Rede viel beklat\{t. Nah thm ergriff ein Republikaner das Wort, doch wurde es ihm ent- gogen, als er sein Erstaunen ausdrückte, daß Belleville, das Arbeiterviertel, plöglih \o fein gekleidete Bewohner erhalten habe. Es entftand großer Lärm; die Bonapartisten riefen: Es lebe Napoleon 1V.! die Republikaner: Es lebe die Republik! Der Vorsißzende \chloß die Sizung und mat? sich neb| Cafsagnac dur eine Hinterthür davon. Dèr Boulevard war mit 200 bis 300 Polizei-Agenten beseßt, so daß auf der Straße nichts vsr- fiel. In Versailles machte die fast fozialistish?e Rede Cafsagnac's großes Aufsehen. Morgen \oll in Belleville eine radikale Privat- Versammlung unter Louis Blanc fta:tfinden.

29. November. (W. T. B.) Gegen diejenigen Jour - nale, welhe die von Cassagnac am 23. d. in der Bong- partistenversammlung in Belleville gehaltene Rede veröffent- licht hatten, soll die gerichtliche Verfolgung eingeleitet werden. Das bonapartische Iournal „Pays“ if heute Abend mit Beschlag belegt worden.

Versailles, 25. November. (W. T. B.) National- versammlung. Die Artikel 9 bis 12 des Wahlgesetzes wurden in dritter Lesung genehmigt, ein von der Linken ‘ge- stelltes Amendement, welches die Offiziere der Territorialarmee für nicht wählbar erklärte, wurde mit 383 gegen 295 Stimmen abgelehnt. Der Art. 13, der die Annahme einés imperativen Mandats für null und nichtig erkläct, wurde mit allen gegen 42 Stimmen angenommen. - Bei Berathung des Art. 14 ver- tagte sich die Versammlung auf morgen.

Spauien. Madrid, 25. November. (W. T. BV.,) Nach einer der Regierung zugegangenen offiziellen Depesche aus Pampelona vom 24. cr. hat der General Quesada 12 car- listishe Bataillone zurückgeshlazen und nah dreitägigen un- unterbrohenen Gefehten Pampelona beseßt.

Nah einer Meldung der „Agence Havas“ hat Don Carlos am 283. c. von Durango aus eine Proklamation an die Freiwilligen erlassen und dieselben zur energischen ae R des von der Nordarmee drohenden Angriffs auf- gefordert.

Türket, Konstantinopel, 26. November. (W. T. B.) Der Großvezir is von seiner Krankheit genesen und wird heute vom Sultan in Audienz empfangen werden.

Aus südslavisher Quelle wird über Ragusa, 25. No- vember, durch „W. T. B.“ gemeldet, daß eine Deputation der Insurgenten im Begriffe sei, sich nach Wien, Berlin und St. Petersburg zu begeben und bei den dortigen Regierun- gen für die Neutralisirung eines Distrikts für die Familien der Insurgenten zu wirfen, sowie um die Intervention der Groß- mächte und die Konstituirung der Herzezowina als Vasallenfigat nachzusuchen.

Dänemark. Kopenhagen, 26. November. (W. T. B.) Der König is heute Vormittag um 11 Uhr, von England kommend, ‘hier wieder eingetroffen und von der Kronprinzessin, den Ministern und den Spigzen der Militär- und Civilbehörden empfangen worden. Der Kronprinz ist von seinem in Foige eines Sturzes mit dem Pferde herrührenden Leiden noh nicht ganz wiederhergestellt.

Amerika. Der am 22. d. Mts. in Washington ver- ftorbene Vize-Präsident der Vereinigten Staaten, Henry Wilson, erreichte ein Alter von 63 Jahren. Am 16. Februar 1812 zu Farmington in Newhampshire als armer Eltern Kind geboren, arbeitete er als Knabe auf einer Farm, lernte sodann das Shuh- macherhandwerk und ersparte fich in diesem Geschäft so viel, daß er zwei oder drei Jahre lang akademische Vorlesungen befuchen konnte, Nachdem er so das früher Versäumte eingeholt hatte, kehrte er wieder zu seinem Handwerke zurück und licß \ih zu Natik in Massachusetts nieder. Schon während der Jahre, die er seiner Bildung widmete, war er nebenbei journalistish thätig. Seine politishe Laufbahn begann mit dem Jahre 1840, indem er eifrig für die Wahl General Harrison's zum Präsidenten azitirte, In demselben Jahre wurde er Mitglied des gesch- gebenden Körpers von Massachusetts, trat bald als entshiedener Gegner der Sklaverei auf, kaufte gegen Ende der vierziger Jahre den „Boston Republican* und redigirte dieses Blatt zwei Iahre lang. 1851 und 1852 war er Präsident des Senats von Massg- husetis, 1853 wurde er in den Senat der Vereinigten Staaten gewählt, dem er bis zu seiner Wahl zum Vize-Präsidenten 1872 angehörte. Während des Bürgerkrieges führte er in dem Aus- \{chufse für Militärangelegenheiten den Vorsig, erhielt felbst den Rang eines Obersten und stand eine Zeit lang im Felde, Wilson ist auch Verfasser mehrerer historish-politisher Werke.

Nr. 45 des Justiz - Ministerial - Blatts für tèie Preußische Geseßgebung und Nechttpflege, herausgzge“cun im Bureau des Justiz - Ministeriums, enthält eine allgemeine Ver- fägung vom 20. November 1875, betreffend die Vormundshafts- ordnung voia 5. Juli 1875 (Ges-Samml. S. 431).

- Vereinswesen.

In der Sißung der Volkswirthschaftlihen Gesell- \chaft am 13, d, M. widmete der Vorsißende Justiz Rath D-. Braun zunächst dem am 2. d. M. verstorbenen ungarischen Volkswi: th Eduard Horn cinen ehrenden Nachruf. Nah Erledigung der ge- \chäftlichen Mittheilungen trat die Versammlung in diz Tagetor: nung ein; auf derselben stand zunächst ein Vortrag des Direktors des Kö- viglich preußischen statistiGen Bareaus, Herrn Geheimen Ob.r-Ne- gierungs-Raths Dr. Engel über das Wesen und die Bed eu- tung der bevorstehenFen Volks- und Gewerbezählung.

e Dr. Engel dankte zunächst für die freundlihén Worte, welche der Bo1sißende in der ersten Sißung in Bezug auf die sogenanuten „Katheder-Sozialisten® ausgesprochen ‘habe, zu denen (r bekanntl ch gehöre; er könne zwar nicht im Namen des Vereins für Sozialpoli- tif, sondern nur in seinem eigenen Namen aussprechen, daß zu einer ferneren Jsolirung der beiden Vereine keine Veranlassung vorliege, und daß nach seiner Ansicht die vereinte Thätigkeit schon manche Früchte zu Tage gefördert haben würde. Auf das Thema selbît üÜbergehend, bemerkte der Vortragende, daß er hier das Hauptzewicht nicht auf die Volkszählung, fondern auf die damit verbundene Gewerbc- zählung legen wolle. Die Vorbereitungen zur Zählung, die einz greßze Sorgfalt erforderten, seien jeßt beenzigt, 4000 Centner Papier habe man verbraucht, und die 5 Millionen Zäh!karten, neben einander ge- legt, würden eine Fläche von 1000 Hektaren bedeckeu. Bei der be- vorstehenden Zählung sollen dicjenigen Gewerbetreibenden, die mchr als fünf Gehülfen beschäftigen, einen besexderen Gewerbe-Fragebegen erhalten, während diejenigen, die mit fünf und weniger Gehülfen ac- beiten, dur die Zäh!karten die betreffende Auékunft zu geben haben. Bei eiuer Gcwerbezählung handle es sich nah FeststeLung der Vor- fragen darum, wodur das betreffende Gewerbe si eigentli charak-