1875 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Haide a Lan ao miar bia Ad

Tangenden Sachen bereits bestimmt find, der Amtsrichter eine Entbindung des Schöffen vom Dienste niht nah freiem Belieben, Fondern nur, wenn von dem Schöffen persönlihe Hinde- rungsgründe geltend gemacht werden , verfügen dürfe. Zu 8. 44, welher vorshreibt, daß, wenn ein Schöffe (oder Geshworener) in der Sißung gar niht oder zu spät erscheint, eine Ordnungs\trafe von 25 bis 1000 f zu erkennen fei, wurde mit Rückficht auf die denkbarer Weise vorkommenden [leihteren Fälle ‘die Minimalstrafe auf 5 # herabgesezt. Der Tages- ordnung gemäß beschäftigte sh sodann noch die Kommisfion mit den 88. 31 und 32 des Entwurfs der Strafprozeßordnung, welche Paragraphen feiner Zeit an eine Subkommission verwiesen worden waren, um zu erwägen, ob niht an der Stelle der Be- stimmung „auf das Verfahren bei Zustellungen finden die Vor- \chriften der Civilprozeßordnung entsprehende Anwendung“ vielmehr positive und selbständige Vorschriften über das Zu- stellungswesen in Kriminalsahen in den Entwurf aufzunehmen seien. Die Subkommission hat nun auch, ihrer Aufgabe ent- sprechend, eine Reihe von Detailvorschriften vorgelegt. Es werden indessen gegen diese Vorschläge eine Reihe von technischen Bedenken nah mehrfahen Richtungen durch verschiedene Redner vorgebracht, \o daß es zu einer Beschlußfassung über diesen Gegen- Fand nicht mehr kommen konnte.

Die gestrige (6.) Sizung der außerordentlichen

General\synode wurde Vormittags 11 Uhr 30 Minuten durch

den Präfidenten, Grafen zu Stolberg-Wernigerode mit geschäft- lihen Mittheilungen eröffnet.

Die Kommission zur Berathung des Regierungsentwurfes hat fich fkonstituirt und zum Vorfißenden den Synodalen

v. d. Groeben (Posen), zum stellvertretenden Vorsißenden den

Synodalen Dr. Wiesmann (Münster) und zu Sriftführern die Synodalen Neumann (Strasburg U.-M.) und Richter (Bres- Tau) erwählt.

Als einziger Gegenstand stand auf der Tagesordnung die Spezialdiskussion über den Entwurf einer General-Synodal- ordnung.

Der §. 1 lautet: Der Verband der Generalsynode erstreckt f auf die zur evangelischen Landeskirche vereinigten Provinzen der Monarchie. ;

Hierzu liegen 2 Amendements vor und zwar 1) vow Syno- dalen Kögel und Genossen, statt des Wortes „vereinigten“ zu seßen: „die 8 älteren“, und 2) vom Synodalen Krummacher und Genossen, dem Paragraph ein zweites Alinea hinzuzufügen, nah welchem der Bekenntnißftand und die Union durch diese Verfassung nicht berührt werden dürfen.

An der Debatte betheiligten \sich die' Synodalen Cremer (Greifswald), Freiherr v. d. Reck (Obernfelde) und v. Kleist-

Reyow.

Der Prâfident des Ober-Kirchenraths Dr. Herrmann er-

Ylärte das Amendement Kögel als eine rein redaktionelle Abänderung, der er sih gern füge; die Annahme des Amendements Krum- macher sei nihi wünschenswerth.

Nachdem die Synodalen Cremer (Greifswald), Dorner (Berlin) und Graf v. Rittberg (Glogau). sich für den Antrag Krummater ausgesprochen, wird der §. 1 mit den beiden Amendements angenommen.

Der Paragraph 2 lautet im Entwurfe :

Die Generalsynode wird zusammengeseßt :

1) aus 150 Mitgliedern, welhe von dea Provinzialsynoden der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und der Rheinprovinz gewählt werden ;

9) aus sechs Mitgliedern, von welchen jede evangelish-theologische Fakultät an den Universitäten Königsberg, Berlin, Greifswald, Bres- Tau, Halle und Bonn eines aus ihrer Mitte wählt;

3) aus den General-Superintendenten der im General-Synodal- verbande- stehenden Provinzen;

4) aus dreißig landesherrlich zu ernennenden Mitgliedern.

Die Berufung der Synodalmitglieder erfolgt für eine Synodal- periode von sechs Jahren.

Der Synodale Schott (Barby) und Genossen beantragten, den §. 2 mit §. 3, als dem ersten Abschnitte, so wie die 88. 39, 43 als Schlußbestimmungen der Kommission zu überweisen.

Nachdem die Synodalen v. Kleist - Rezow gegen, und Dr. Techow für die Ueberweisung gesprochen, stellte Synodale Dr. Hinschius (Berlin) den Antrag, daß im Falle der Verwerfung des Antrages Schott die Abstimmung bis zur Beschlußfassung über die §8. 38, 45 (Schlußbestimmungen) ausgeseßt werde.

Die Synodalen Dr. Schulze (Elbing), Dorner (Berlin) und v. Benda sprachen sich ebenfalls für die Verweisung aus.

Gegen eine Aeußerung des Synodalen Dr. Schulze (Elbing) erwiderte der Minister für die geistlichen Angelegenheiten, Dr. Falk, daß die Shlußbestimmungen ein völlig integrirender Theil der Vorlage seien, die ein abges{chlo}senes Ganzes bilde. Gerade die in Rede stehenden §8. 2, 3, 39 und 41 seien im Kirchen- regimente Gegenstand der eingehendsen Berathungen gewesen.

Nachdem noch die Synodalen Dr. Schrader (Königsberg) und v. Diest (Daber) für die Verweisung an eine Kommission gesprochen, nahm die Versammlung den Antrag Schott mit großer Majorität an.

Die Synode trat nunmehr in die Berathung des §. 4; der- selbe lautet:

Die Generalsynode hat mit dem Kirchenregimente des -Königs der Erhaltung und dem Wachsthum der Landeskirche auf dem Grunde des evangelishen Bekenntnisses zu dienen; Regiment, Lehrstand und Gemeinden zur Gemeinschaft der Arbeit an dem Aufbau der* Landes- irche zu verbinden; auf Jnnehaltung der bestehenden Kirhenordnung in den Thätigkeiten der Verwaltung zu achten; über die geseßliche Fortbildung der landesfirhlichen Einrichtungen zu beschließen; die Fruchtbarkeit der Landeskirhe an Werken der ristlihen Nächsten- liebe zu fördern; die Einheit der Landeskirche gegen auflösende Be- ftrebungen zu wahren; der provinziellen kirchlichen Selbständigkeit ihre Grenzen zu ziehen und sie in denselken zu s{hüßen ; die Gemein- {haft zwischen der Landeskirche und anderen Theilen der evangelischen Gesammtkirche zu pflegen; zur interkonfessionellen Verständigung der christlihen Kirchen zu helfen, und überhaupt sowohl aus eigener Bewegung als uf Anregung der Kirchenregierung, in Gemäßheit die- jer Ordnung, Alles zu thun, wodurch die Landeskirhe gebaut und gebessert, und die Gesammtkirche in der Erfüllung ihrer religiösez und sittlichen Mission geförderk werden mag.

Hierzu liegen Amendements vor von den Synodalen Baur (Berlin), Dr. Schultze (Elbing), Kleist-Reyow und Freiherrn von Türke (Schweinigt).

__ Die Versammlung beschloß zunä&| eine Generaldiskussion

über den S. 4 zu eröffnen. Nachdem der Synodale Dr. Hering

für die Annahme gesprochen, beantragte der Synodale Dr. Tehow

die völlige Streihung des Paragraphen, den man nur als eine

N über die Kompetenzen der Generalsynode betraten nne.

Der Synodale Freiherr Dr. v, d. Golÿ (Bonn) erkannte an, daß §. 4 eine legislatorische Bedeutung niht habe, in ihm ri LO die nachfolgenden Bestimmungen prinzipiell zusammen

efaßt. | -

Nachdem der Synodale Niemann (Münster) erklärt, daß in dem Paragraphen Manches stehe, was in den s\péziellen Bestim- mungen nit enthalten sei, \{chloß sich der Präsident des Evan- gelishen Ober: Kirchenraths Dr. Herrmann den Ausführungen des Synodalen Freiherrn v. d. Gol (Bonn) an.

Der Synodale Dr. Schulze (Breslau) erblickte in §. 4 ein neues fstaatsrehtlihes Prinzip, das- niht verkehrt werden könne, und an der Stelle, wo es stehe, nothwendig sei. Der Ausdruck „des evangelishen Bekenntnisses“ (statt „der evangelishen Be- kenntnisse“) sei, unbeshadet der kleinen Verschiedenheiten, der Ausdruck der höheren Einheit aller Länder evangelischen Be- kenntnisses.

Der Synodale. Dr. Beyschlag (Halle) warnte, eine so wichtige Frage, wie die Bekenntnißfrage, im Vorübergehen zu erledigen. Die Synode sei außerdem berufen, eine General-Synodalordnung festzustellen, niht aber die Bekenntnißfrage zu erledigen. Der Stjnodale Dr. Cremer (Greifswald) {chlägt die Form „Bekennt- nisse“ vor, da die Synode es der Christenwelt \chuldig fei, deutlihe Sprache zu führen.

Der Synodale Dr. Wiese vermißte in dem Entwurfe die Erwähnung der Schule. Der Staat stelle zwar die Religions- lehrer an; aber die Kirche habe noh immer das Recht der Mitauf\icht, die sie nur in besheidenem Máße ausführe. Die Synode möge darauf achten, daß dieses Recht von der Kirhe in erweitertem Maßstabe benußt werde.

Der Vertreter der Staatsregierung, Ministerial-Direktor Dr. Förfter erklärte, ohne fich auf das Verhältniß zwischen Staat und Kirche einzulassen, daß die Leitung der Schule Sache des Staates sei. Im Uebrigen enthalte bereits der Allerhöchste Erlaß vom 10. September 1873 das Wesentliche hierüber.

Der Synodale Dr. Köfilin (Halle) glaubte, daß die Ueber: wachung des Religionsunterrihtes nicht Sache der Synode, sondern der Gemeinde sei.

Der Synodale Dr. Herbst (Schulpforta) wußte nicht, wie er sih die Ueberwachung dur die Synode denken solle. Wolle sie etwa Delegirte entsenden? Das würde nur zu Konslikten führen, denn das Recht, den Religionsunterriht zu überwachen, werde \sih der Staat nie nehmen lassen.

Der Synodale Dr. Lucanus (Berlin) glaubte sich während der Rede des Synodalen Dr. Wiese in die Unterrichtsdebatte des Abgeordnetenhauses verseßt, und der Synodale v. Horn (Königsberg) erklärte s{ch durch den Antrag Wiese förmlih überrasht. Sprehe doch derselbe niht allein von Religions- unterriht, sondern auch von religiöser Auferziehung der Jugend. Dasselbe Recht müsse au den übrigen Religionsparteien zuge- \prohen werden, und über die Gefahren eines solhen Beginnens zu sprechen, sei nicht nöthig.

Der Synodale v. Kleist-Rezow beantragte, in den Wirkungs- kreis der Synode einzufügen: Die Interessen der Landeskirche in Bezug auf Schulen zu vertreten.

Schließlich erklärte darauf der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenrathes, Dr. Herrmann, daß Niemand das Recht der Kirche, dem Staat gegenüber \sich geltend zu machen, bestreite. Unmöglich könne aber eine alle sechs Jahre sih erneuernde Ge- neralsynode das Organ sein; es bedarf einer häufiger zum Ein- blick kommenden Behörde.

Der Synodale Dr. Beyschlag (Halle) äußerte fich dahin, daß, wenn man in die Aufgabe, die fih die Generalsynode ftelle und die der Staat genehmigen \olle, aufnehme, daß die Synode das Recht habe, * dem Staate Opposition zu machen, dies das Todesurtheil der Arbeit sei, an welche die Versamm- lung getreten.

Nach dem Synodalen' Miquel, der gegen den Antrag \ih aussprach, wies der Synodale v. Horn darauf hin, daß, wenn Konflikte entstehen sollten, der Ober-Kirchenrath da sei, der seit 95 Jahren, troy mancher Fehlgriffe, seine Schuldigkeit ge- than habe.

Synodale Dr. Fabri (Barmen) stellte den Antrag, H. 4 der Kommission zu überweisen; der Antrag wurde aber ver- worfen.

Nachdem der Synodale Dr. Chriftlieb (Bonn) noch einen redaktionellen Antrag gestellt, wurde der ganze §. 4, mit Ver- werfung aller Amendements, in der Form der Regierungsvorlage angenommen.

Schluß der Sizung: 4 Uhr 15 Minuten. Die nächste Sißzung findet Donnerstag um 1 Uhr statt. Tagesordnung: Fortseßung der Spezialdiskussion.

Wie bereits erwähnt, if in diesen Tagen- Seitens der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn die Rang- und Quartierliste der Königlih preußischen Armee für das Iahr 1875 nebst den Anciennetätslisten der Generalität und der Stabsoffiziere der Armee zur Veraus- gabung gelangt. Der Nachtrag zu derselben {ließt mit dem 12. November ab, doch haben die Beförderungen in den An- ciennetätslisten noch Aufnahme gefunden. Die Seitenzahl der vorjährigen Rangliste stcht der diesjährigen wenig nah, die erstere zählte 916 Seiten, die leßtere deren 928.

Der Generalstab der Armee erscheint zum erften Mal in der durch den Etat pro 1874 festgeseßten Neugestaltung. Der Chef der Landesaufnahme mit den drei ihm unterstellten Ab- theilungen, der trigonometrischen, topographishen und farto- graphischen, is mit den sämmtlichen, in den betreffenden Abthei- lungen beschäftigten Offizieren noch besonders aufgeführt, wäh- rend sich in der vorjährigen Rangliste noch das Bureau der Landestriangulation und die topographishe Abtheilung einzeln hinter dem Nebenetat eingereiht finden.

Unter den Gouvernements und Kommandanturen sind die inzwischen eingegangenen Heme Cosel, Erfurt, Graudenz, Minden und Wittenberg fortgefallen, dagegen sind diese in dem Abschnitte „Garnisonen und Artilleriedepots“ verzeichnet, da Hier noch Festungsgefängnisse, Depots und mit der Entfestigung be- auftragte Ingenieur-Offiziere vorhanden sind. Behufs Raum- ersparniß sind bei den Nachweisungen des Abgangs in den ein- zelnen Regimentern nicht die vollen Provinzialnamen angewen- det, sondern die Truppentheile nur kurz nah ihrer Nummer in der Armee bezeichnet.

Die früher kurz als Gewehrfabrifen bezeihneten Institute find getrennt worden in Gewehr- und Munitionsfabriken und das Direktions- wie Hülfspersonal demgemäß auch geschieden.

Bei der Artillerie finden wir zum ersten Mal die seit An- fang d. I. bei jeder Abtheilung angestellten Zahlmeister, deren früher jedes Regiment nur einen zur Verwaltung der Beklei- dungsbestände hatte, während die sonstige Rehnungslegung direkt durch die Batterien an die Intendantur erfolgte.

Die bedeutendste Lens hat wohl das Eisenbahn- Bataillon erfahren. Hier stehen die für das am 1. Januar zu formirende 2. Bataillon bestimmten Offiziere {hon als „zur Dienstleistung kommandirt“ aufgeführt, so daß dieselben, nun- mehr in ihrem Dienste bercits vollständig orientirt, sofort bei der

Formirung die durch den Etat pro 1876, neu zu \haffenden Stellen übernehmen können. An das Eisenbahn-Bataillon an- geshlo}sen is die Königlihe Direktion der Militär-Eisenbahn, deren Direktor und Mitglieder Offiziere des Bataillons find, fowie die Betriebsabtheilung der Militär-Eisenbahn, bei welcher die Stellen des Chefs, Vorstehers des Centralbureaus sowie des Maschinenmeisters gleichfalls durch Offiziere wahrgenommen werden.

Eine ganz neue Anordnung hat die Rangliste dadurch er- halten, daß die Zeug- und Feuerwerks-Offiziere nunmehr ge- \{lo}sen nah der Anciennetät unter Angabe ihrer dienstlichen Stellung aufgeführt find, während dieselben früher einzeln bei den Kommandobehörden resp. Kommandanturen Aufnahme gefun- den hatten. Die neue Anordnung erleichtert jedenfalls die Ueber- sicht erheblih. In die Zahl der Landwehr-Regimenter find die elsaß-lothringishen Bataillone gleihfalls nah ihren durch die Wehrordnung festgeseßten Nummern eingereiht, während sie in der vorjährigen Rangliste noch einfah nah den Ortsnamen ohne Armee-Nummer und Provinzial-Namen bezeihnet wurden. Wir haben die drei Reserve-Landwehr-Bataillone Nr. 97—99 (Met, Straßburg i. E. und Mülhausen i. E.) sowie die Land- wehr-Regimenter Nr. 128—131, ‘von denen die drei ersteren bereits mit einer nicht unerheblihen Zahl dort kontrollirter Dffi- ziere erscheinen.

Die Inspektion eines fiskalishen Bergwerks bildet eine Behörde und is als solhe nah einem Erkenntniß des Ober-Tribun als vom 11. November d. I. befugt, wegen einer einem ihr untergeordneten Beamten zugefügten Beleidigung den Strafantrag zu stellen, „Sind au die Inspektionen der fiskalishen Bergwerke in der Nomenklatur des 187 des Bergwerkgeseßes niht unter den Bergwerksbehörden ausduüdlih hervorgehoben, \o bestehen sie doch in anerkannter Wirksamkeit fort. Ihr Beruf und ihre Bildung beruht auf einem Akt der Staatsverwaltung, welhe für die Verwendung der fiskalischen Mittel für die Zwecke des Staats gesezlih besteht. In der Sphäre ihres Berufs sind die Inspektionen selbständige Unter- behörden, welhe die ôkonomishe und technische Leitung der fisifalischen Gruben nah Maßgabe ihrer geschäftlihen Begren- zung und Unterordnung unter die Behörden, von welchen fie ressortiren, sonst aber nach Ermessen auszuüben haben, fo daß sie, je nahdem, nur dem Finanz-Minister oder dem betreffenden Oberbergamte unterworfen sind.“

Der Bundesraths - Bevollmächtigte Königlich bayerische Staats-Minister des Königlihen Hauses und des Aeußern von Pfrezschner ist aus München hier eingetroffen.

Die heute mit dem Personenzuge aus Lehrte um 4 Uhr 45 Minuten Nachmittags fällige Post aus London hat den Anshluß an diesen Zug nicht erreicht.

Lauenburg. Ratzeburg, 1. Dezember. In der Sißung der Ritter- und Landschaft am 25. November wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Ausführung des Reichs-Impfgesetzes, angenommen. Die Berathung des Wahlgesezes ist vertagt, die Wasserlösungs-Ordnung zur näheren Berathung an die Kom- mission zurückverwiesen worden. Der Entwurf eines dem han- noverischen Höfe-Geseze nachgebildeten Gesegzes für die bäuerlihe Erbfolge im Herzogthum Lauenburg wurde der Vorlage gemäß angenommen und dem Winisterium für Lauenburg überwiesen.

SHefsen. Darmstadt, 28. November. Der Artikel 2 des Kirchengesezes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen bestimmt, daß kein Geistiliher ohne Nachweis wissen- \haftliher Vorbildung angestellt werden darf, derselbe vielmehr nach dreijährigem Besuche einer deutschen Universität dur eine vor einer Staatsbehörde abzulegenden Prüfung in Philosophie, Geschichte und deutscher Literatur darthun müß, daß er \ih die für seinen Beruf erforderliche allgemeine Bildung erworben hat. Das Nähere soll durch -landesherrlihe Verordnung bestimmt werden, und ift eine solhe im neuesten Regierungsblatte publizirt werden. Die Prüfung wird, falls eine solche nicht berei1s vor ciner staatlih angeordneten Prüfungsbehörde innerhalb des Deutschen Reiches stattfand, von einer durch das Ministerium des Innern zu ernennenden Kommission vorgenommen, und wird für jedes der drei Fächer ein besonderer Examinator bestellt. Das Examen ist ein \criftlihes und mündliches, und if die mündlihe Prüfung, der ein Kommissar des Ministeriums beiwohnt, öffentlich. Ein besonderes Reglement enthält die leitenden Gesichtspunkte für die Abhaltung der Staatsprüfung. Die Vorarbeiten zum Entwurf eines Gesehes über die Klassifikation der Pfarrstellen sind be- endet, und fieht zu erwarten, daß im nächsten Jahre der Ent- wurf zur Vorlage kommt.

Braunschweig: Braunschweig, 29. November. Der Herzog hat in Betreff des einzuberufenden Landtages verfügt, daß \sich die Abgeordneten am 14. Dezember hier einzu- finden haben, damit zunächst das Legitimationsverfahren be- ginnen könne. Bezüglich der Landessynode ift zu erwähnen, daß zu §. 1 der Vorlage mehrere Abänderungsvorschläge ge- macht wurden, derselbe aber \{ließlich, unter Verwerfung der Anträge, angenommen worden ist. Der Abschnitt hat folgenden Wortlaut: „Die kirchlihe Trauung, welhe ers vorgenommen werden darf, wenn die Eheleute die von dem Standesbeamten ausgestellte Bescheinigung über die erfolgte Eheschließung beige- braGt haben, ift möglich| unmittelbar nah der bürgerlichen Eheschließung zu vollziehen.“

Sachsen - Altenburg. Alténburg, 309. November. Die Geseß-Sammlung enthält u. A.: Bekanntmachung des Herzoglihen Ministeriums, Abtheilung des Innern, die Bildung der Standegamtsbezirke betreffend. Vom 22. November 1875. Höchste Verordnung, das Verfahren der Geistlihen bei Aufgebot, Trauung, Taufe und Beerdigung, ingleihen bei Führung der Kirchenbühher nah der Inkrafttretung des Reichsgeseßes vom 6. Februar 1875 betreffend. Vom 26. November 1879.

Sachsen - Coburg - Gotha. Gotha, 29. November. Nach einer dem Speziallandtage zugekommenen Regierungsvor- lage sollen mit dem 1. Januar künftigen Jahres die Stol- gebühren der Geistlihen und Schullehrer, mit Aus- nahme der Gebühren für kirchlihe Zeugnisse und für Be- erdigungen, in Wegfall komaen. Diese Gebühren haben nah dem Durshnittsertrage der legten 10 Jahre die Summe von 46,329 6 3 -Z betragen, und es soll die Zahlung derselben künftig von den Ortskirhkassen, an die auch die beiden oben- genannten verbleibenden Stolgebühren zu zahlen find, übernom- men werden, doch wird für den Fall, daß eine Ortsgemeinde zu dieser Zahlung finanziell niht befähigt is, die Staatskasse ein- treten. idre aber wird an den Landtag der Antrag gestellt, zu Ermöglihung dieser pekuniären Intervention die Summe von 12,000 jährlih zu bewilligen.

830. November. Die Geseß-Sammlung für das Her- zogthum Gotha enthält: Verordnung zur ferneren Ausführung

des Gesehes vom 1. Iuli 1869, die Einführung des im Herzog- thum Sachfen-Gotha geltenden Rehts in den vom Großher- zogthum Sachsen-Weimar an dasselbe abgetretenen Gebietstheilen, sowie die Zuweisung dieser Gebietstheile zu den bestehenden Ge- rihts\prengeln betreffend. Vom 27. November 1875.

Anhalt. Dessau, 29. November, Heute Vormittag 11 Uhr eröffnete der Staats-Minister 2c. von Krosigk den Land- tag im Austrage des Herzogs mit folgender Rede:

„Hochverehrte Herren!

Kraft Höchster Vollmacht und im speziellen Auftrage Sr. Hoheit des Herzogs habe ih den Landtag des Herzogthums in diesem neu- erbauten Landtagssaale unter Entbietung des gnädigsten landesherr- sihen Grußes willkommen zu heißen, die für den Landtag fertig ge- {stellten Räume zu übergeben und di? gegenwärtige Landtags-Diät, wie hiermit geschieht, im Namen Sr. Hoheit des Herzogs z:: er- óffnen.

Meine Herren, nachdem Se. Hoheit der Herzog geruht haben, mi an diese ebenso ehren- als verantwortungsvolle Stelle zu berufen, muß es eine meiner ersten Aufgaben sein, mich mit Jhnen in ein gutes Einvernehmen zu seßen.

Wir Alle in diesem Saale haben dasselbe Ziel vor Augen: Die P des Landes Und seines angestammten erhabenen Füörsten-

aufes.

Sind wir aber über das Ziel einig, dann muß es doch anch möglich sein, den Weg zu finden, den wir gemeinsam einzus{lagen haben werden.

Mie die Regierung fich die'en Weg denkt, das finden Sie ange- deutet in den Vorlagen, welche ih auf den Tish des Hauses im Höchsten Auftrage niederzulegen die Ehre haben werde.

Zunächst in dem Haupt-Finanz Etat pre 1876.

Wie im Vorjahre, {ließt derselbe, der günstigen finanziellen Lage des Landes entsprechend, mit einem Einnabme-Ueberschusse ab.

(Fs darf und soll nit verkannt wcrden, daß diese günstigen Resultate zum großen Theile dem Sa'zwerke Leopoldëhall zu ver- danken sind, und daß dieses Werk allen Wecselfällen eines indüstricel- len Unternehmens unterworfen ist, Keine Regierung wird im Stande sein, in dieser Hinsicht ausreichende Sicherheit zu schaffen.

Trotzdem hält die Regierung den Zeitpunkt für gekommen, wo die in dem Geseße vom 22. Dezember 1871, betreffend die Sicher- stellung des erforderlichen Gleichgewichts im Staat3hauéëhalte an- geordnete Ausnahmemaßregel wicder aufgehoben werden kann, ‘und wird einen darauf gerichteten Gesetzentwurf vorlegen.

Für das Jahr 1876 werden in Vorausseßung der Annahme die- ses Gesetzes ftatt der 9 nur 6 Einheiten Ergänzungssteuer gefordert werden. Die Regierung muß sicher aber für den Fall, daß im Reichstage, wider Erwax1t:-n, die Matrikularbeiträge wesentli e werden sollten, vorbehalten, eine Nachtragsforderung einzu-

ringen.

Das ferner vorgelegte Beamtengeseß wird über die Absichten der Regierung kaum einen Zweifel aufkommen lassen.

Eben so wenig der Gesetzentwurf über Einführung von Verwal- tungsgerihten mit dem Grundgedanken, daß in denjenigen Streitfäl- len, wo das Privatrecht mit dem öffentlichen Rechte kollidiut und der ordentliche Rechtsweg geseßlih ausgeschlossen ist, an die Stelle der büreaukratischen Entscheidung ein Rechtéspruh treten foll, der nah Anhörung der Betheiligten in öffentlicher Sißurg gefunden werden wird. j

Wenn aker endlich die im Wesentlichen dilatorisce Vorlage über unsere Kirchen-Verfassungéfrage nicht allen Erwartungen und Wün- schen entsprewen sollte, welhe hin und wieder im Lande gehegt P so wird sih zur Zeit doch kaum ein anderer Auêweg finden assen.

Die Kirchengemeinde-Ordnung is durch Höcbsten Erlaß ein- geführt: die neuen Organe der Kirehengemeinden sind anstandslos im ganzen Lande gewählt und in Wirksamkeit getreten, Neben ihnen bestehen aber die alten Kirchenvorstände mit einzelnen geseßlich fun- dirten Befuanissen fort.

In dieser halven Stellung dürfen die neuen Kirchengemeinde- Organ? nicht länger belassen werden.

Dem Jnslebentreten der Synodalordnung wird aber so lange Anstand zu geben sein, bis diese Frage in dem benachbarten Preuße 1 ihren leßten Abschluß gefunden haben wird.

Sndem ih Ihnen, meine Herren, diese Vorlage dringend zur An::ahme empfehle, kitte ich Sie, mir daëtjenige Maß von Vertrauen nicht vorenthalten zu wollen, ohne welches ein ersprießliches Zusam» menwirken nicht denkbar ift.“

Danach sprach der Landtags-Präsident Pietscher dem Staats- Minister zunächst den Dank des Landtages aus, hob dann her- vor, daß der Landtag von den neuen \{chönen Lokalitäten Besiß ergreife, und brate ein dreimaliges Hoh auf den Herzog und das ganze Herzog!ichhe Haus aus, in das die Versammlung be- geistert einstimmte. Nach geschäftlichen Mittheilungen mate der Präsident bekannt, daß folgende Vorlagen von Seiten der Her- zoglihen Staatsregierung eingelaufen seien: 1) Abschuß der Her- zoglichen Staats\hulden-Verwaltungskasse pro 1874; 2) Haupt- Finanzabshluß des Herzogthums mit Erläuterungen pro 1874; 3) Haupt: Finanzetat des Herzogthums pro 1876 mit Erläute- rungen nebst sämmtlichen Spezial-Etats ;- 4) Entwurf eines Ge- seßes wegen Aufhebung des §. 1 des Geseßes vom 22. Dezem- ber 1871, betr. die Sicherstellung des erforderlihen Gleihgewichts im Staaishaushalte (Nr. 278 der Anhaltishen Gesez-Sammlung); 5) Entwurf zu einem neuen Staatsdienergesez und 6) Entwurf einer Verordnung, betr. decisio XXXV. zu den revidirten Grläu- terungen der Anhaltischen Landes- und Prozeßordnung nebft Motiven zu beiden Entwürfen; 7) Entwurf eines Gesetzes, die Verwaltungsgerihte und das Verwaltungsverfahren, sowie 8) die \sahliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte betreffend, nebst Motiven ad 7 und 8; 9) Entwurf eines Gesetzes, die Kirchen- gemeinde- und Synodal-Ordnung betreffend, nebst Motiven; 10) Antrag der Staatsregierung, betreffend die Pensionsfähig- keit der den Beamten und Lehrern gewährten sogenannten Theuerungszulage; 11) Gesezentwurf, die Ergänzung der Brand- tassenordnung betreffend, nebs -Motiven; 12) Gesezentwurf, be- treffend die Ausdehnung des Gesehes über die Enteignung von Grundeigenthum auf die Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums im Interesse des Wegebaues nebst Motiven ; 13) Gesezentwurf, betreffend die zulässige Differenz bei Auf- messung und Flächenberechnung von Grundftückden nebst Mo- tiven; 14) Antrag der Staatsregierung, betreffend die Genehmi- gung eines Darlehns von 95,000 / an die Gemeinde Leo-

poldshall.

DHesterreich-Pngaru. Wien, 30. November, Vorgestern hat in Pest unter dem Vorsiße des Kaisers ein ungarischer Ministerrath stattgefunden, in welchem die Kündigung des ôsterreihish-ungarishen Zoll- und Handelsbündnisses beschlossen wurde, fo zwar, daß die bezüglihe Note morgen {hon jedenfalls in den Händen der diesseitigen Regierung sich befinden wird, Der „Pester Lloyd“ konstatirt bei Mittheilung dieser Nachricht, daß die erfolgte Kündigung keineswegs einen Bruch der handels- politishen Beziehungen zwischen beiden Reichshälften, sondern nur den bevorstehende n Beginn neuer Verhandlungen bezeichne. (S. auch Pest.)

In der gestrigen Sizung des konfessionellen Aus- \chus}\es brate Haase einen Antrag auf eine gänzlihe Reform des Eherechts ein. Granitsh legte einen Geseßentwurf betreffs Abänderung der bezüglihen Paragraphen des bürgerlichen Ge-

seÿbuches vor. Die Berathung über beide Anträge findet in der nächsten Sitzung statt. Der Bud getaus\chuß erledigte das

Finanzgeseß. Hiernach betragen approximativ die Ausgaben 403 400,000, die Einnahmen 372,700,000, daher der Abgang

1 30,700,000 Gulden. Der Schlußartikel erhielt folgende Fassung :

Für die Bedeckung des Abganges wird ein besonderes Geseÿ vor- forgen, worin auh zugleih auf die Beschaffung der zum Bau der Staatseisenbahnen erforderlichen Geldmittel Bedacht zu neh- men sein wird. :

Pest, 30. November. (W. T. B.) In der heutigen Sizung des Unterhauses beantwortete der Minister Präsident Tisza die in der gestrigen Sizung eingebrachte Interpellation des Deputirten Horansky über die Kündigung des auftro- ungarischen Zollbündnisses. Der Minister-Präsident er- klärte, daß die ungarische Regierung allerdings ihre Zustimmung zu der Kündigung des Handelsvertrages mit England ertheilt habe, da es unbillig gewesen wäre, fih einseitig der Lösung eines Vertrages zu widerseßen, von dem der andere Kontrahent glaubt, daß er seinen Interessen nachtheilig sei. Bei der Erneuerung des Vertrages könne jeder Kontrahent seinen eigenen Interessen Geltung verschaffen. Ebenso könnten die Unterhandlungen über die Erneuerung des Zoll- und Handélsbündnisses mit Oesterreih nur dabei gewinnen, daß fie gleichzeitig mit den Unterhandlungen wegen Erneuerung der gleihen Verträge mit dem Auslande geführt würden. Bei den am 30. Mai begonnenen bezüglihen Verhandlungen mit der österreihischen Regierung habe die ungarische Regierung ihr Hauptaugenmerk auf die Restitution der Verzehrungssteuer und die Feststellung eines den Interessen Ungarns entsprechenden Zolltarifes gerichtet. Da in keinem der beiden Punkte eine Einigung erzielt worden sei, so sei der frühere Vertrag gestern formell gekündigt worden. Diese Kündigung bedeute jedoh noch nicht die Selbständigkeit des ungarischen Zoll- gebietes, denn die Regierung habe viht die Aufrihtung von Zallshranken gewünscht, sondern die Herbeiführung einer Ver- ständigung. Er halte ein gemeinsames Zollgebiet für weit besser, als ein gesondertes, vorausgeseßt, daß der Zollvertrag den In- teressen Ungarns entspriht. Nur wenn der andere Kontra- hent solchen Vertrag durch Unnachgiebigkeit unmöglih mache, werde die Regierung, wenn auch mit Bedauern, gezwungen sein, Ungarn in ein selbständiges Zollgebiet umzuwandeln. Die Antwort des Minister-Präsidenten wurde sehr beifällig aufge- nommen. Das Haus, mit Ausnahme der äußersten Linken, er- klärte, daß es Kenntniß von derselben nehme.

Niederlaude. Haag, 30. November, (W. T. B.) In der heutigen Sißung der Zweiten Kammer stellte der Depu- tirte Cremers vor Beginn der Berathung des Budgets für das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten den Antrag, die Diskussion über die am 11. Dftober an die Regierung ge- rihtete Interpellation, betreffend das Verhältniß zwischen der niederländishen Regierung und Venezuela, in ge- heimer Sißung fortzuseßen. Allseitig wünsche man die Erhal- tung des Friedens und die Beseitigung der Schwierigkeiten, ohne daß dadurch den Rechten oder der Würde der beiden Staaten zu nahe getreten würde. Der Antrag wurde angenommen.

Frankreich. Versailles, 30. November. (W. T. B.) Nationalversammlung. In fortgesehßter dritter Lesung des Wahlgeseßes wurde Art. 19, wonach Algerien drei Depu- tirte zu wählen hat, angenommen. Ebenso wurde ein von dem Deputirten Ploeuc eingebrahtes Amendement, nah welchem jeder der 4 Kolonien, denen das Recht zusteht, einen Senator zu er- nennen, auch das Recht cingeräumt wird, je einen Deputirten zu ernennen, mit 343 gegen 332 Stimmen genehmigt. Nach- dem hiaauf noch ein Zusaßparagraph angenommen -worden war, welcher jedes Zuwiderhandeln gegen den Artikel Z des Wahlgeseßes, betreffend das Verbot der Vertheilung von Stimmzetteln 2c. durch die Beamten der Behörden, mit einer Geldstrafe bedroht, wurde das ganze Wahlgeseß in der Shlußabstimmung mit 532 gegen 87 Stimmen in dritter Lesung genehmigt. Im weiteren Veriaufe der heutigenSizung brachte der Deputirte Clercq von der Rechten einen Antrag ein, wonach die Wahl der dur die Nationalversammlung zu wäh- lenden 75 Senatoren am 13. Dezember c., die Ernennung der Delegirten der Munizipalbehörden für die von den Departements vorzunehmenden Senatorenwahlen am 9. Januar k. I., die Senatorenwahl selbst am 30. Januar k. I. und die Wahl der Abgeordneten zur Legislative am 13. Februar k. J. ftatt- finden, die gesezlihe Thätigkeit der gegenwärtigen National- versammlung am 4. März k. I. erlöshen und der Zusammentritt der beiden neuen Kammern am 16. März erfolgen soll. Die Nationalversammlung beshloß für diesen Antrag, wie für den am Sonnabend von Bardoux eingebrahten Antrag die Dringlichkeit und wird am Donnerstag eine Kom- mission zur Vorberathung dieser Anträge ernennen. -Vom Kriegs- Minister General de Cifsey wurde beantragt, das Geseg, be- treffend die Heeresverwaltung, als ersten Berathungsgegen- stand auf die Tagesordnung der nächsten Sizung zu stellen. In Folge der Einwendungen des Obersten Chaper und des Generals Guillemaut, wonach es unmöglih sei, das betreffende Geseß sofort zu berathen, wurde diesem Antrage nicht stattgegeben und die Sizung hierauf aufgehoben.

Spanien. Madrid, 30. November. (W. T. B.) Nach amtliher Mittheilung hat der König die Demission des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten angenom- men. Dem hiesigen amerikanischcn Gesandten ist, dem Vernehmen nah, von seiner Regierung eine längere Depesche zu- gegangen, durch welche alle Befürchtungen bezüglih des Ausbruhs eines Konsliktes zwishen Spanien und Amerika be - seitigt werden. Als Termin zur Einberufung der Cortes ist, wie aus Regierungskreisen verlautet, der 1. Februar k. I. festgeseßt. Nachrichten aus San Se- bastian melden, daß die Carlisten gestern Vormittag das Feuer auf die Stadt wieder aufgenommen haben.

Ftalien. Rom, 2. November. Der König ift heute mit seinem Gefolge von Florenz hier eingetroffen und am Bahnhofe von den Ministern, ‘dem Präfekten und dem Syndikus empfangen worden. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sollen dieser Tage von Monza gleichfalls in Rom eintreffen. Der Herzog v. Galliera, Fürst v. Lu- cedio, hat seiner Vaterstadt Genua, beziehungsweise ganz Ita- lien, ein großes Geschenk gemaht. Der Herzog fteuert zu den neuen Hafenbauten 20 Millionen Lire bei, doch unter der Be- dingung, daß die Regierung Dasjenige, was ihr für den Hafen von Genua zu thun obliege, darum nit unterlassen dürfe, son- dern \o viel leiste, als die Staatsfinanzen überhaupt gestatten. Die Blätter preisen die Hochherzigkeit des Fürsten und erinnern an ruhmvolle Ahnen desselben, u. A. an Biaggio Afferato, der einst gee seine Seesiege Genua zur Herrin des Mittelmeeres gemaht.

Türkei. Belgrad, 30. November. (W. T. B.) Wie verlautet, find Veränderungen im Minifterium zu erwarten, und würde Senator Christit\ch nah seiner Rückehr mit der Neu- bildung des Kabinets beauftragt werden. Die Misfion desselben nah Montenegro betrifft aus\chlief,lich persônlihe Beziehun- gen der beiden Fürsten zu einander.

Däuemark. Kopenhagen, 29. November. Der Reichstag trat heute wieder zusammen. Im Folkethinge wurde, nach einigen geshäftlihen Mittheilungen Seitens des Vorsizenden vom Finanz-Minister der Entwurf zum Finanzgeseß für 1876/77 vorgelegt. Der- Minister sagte bei der Vorlage, daß der Entwurf nur wenige Punkte enthalte, welche dazu aufforderten, bereits jezt auf dieselben näher einzu- gehen. Was die Hauptresultate betreffe, so seien die Ein- nahmen zu 50,008,843 Kronen berechnet, was bedeutend mehr sei, als im legten Finanzgeses angenommen worden, aber doch mit den Rechnungen des abgeschlossenen Finanzjahres überein- stimme. Die Einnahmen seien genau nah denselben Regeln ver- anshlagt, welhen man früher gefolgt. Die größere Summe rühre davon her, daß in den legten Jahren die wirklichen Staatseinnahmen bedeutend gestiegen seien, namentlih die in- direkten Steuern und besonders die Zolleinna;men. Der ftei- gende Wohlstand, und niht zum wenigsten die jeßt verhältniß- mäßig sehr günstige Lage der Arbeiterklasse, habe einen bedeu- tend gestiegenen Verbrau}h von Waaren und dadurch der Zoll- einnahmen veranlaßt, welche bis über 22 Millionen Kronen ge- stiegen seien. Es sei vorgeschlagen, die Ausgaben zu 46,885,045 Kronen anzuseßen, oder genau dieselbe Summe, welhe durh das gegenwärtige Finanzgesez bewilligt sei. Demnach würde also ein Ueberschuß von etwas über Z Millionen Kronen verbleiben. Nehme man Rück- sicht auf die Einnahme, welche durch Vermögensverbrauch ent- stehe, nämlich 3,839,000 Kronen, und auf die Summe, welche zur Abbezahlung von Schulden, nämlich 5,400,000 Kronen, sowie zu Vorschußposten (900,000 Kr.) verwandt werde, fo betrage die Vermögensvermehrung 6,300,000 Kr., der Ver- mögensverbrauch 3,839,000 Kr. und der Gesammtfortschritt des Vermögens mithin 25 Mill. Kr. Zu produktiven öffentlichen Arbeiten (Eisenbahnen 2c.) sei vorgeschlagen, 3,434,560 Kr. an- zuwenden; würde diese Summe mitgerehnet, \o betrage die gesammte Vermögensvermehrung 9 Mill. Kr. Die Größe diefer Summe dürfe nicht verwundern, denn eine Vergleihung mit den Rechnungen für 1874/75 zeige, daß der unzweifelhafte Vermögensfortschritt in dem genannten Jahre 6,900,000 Kr. betragen habe, und würden die zu Eisenbahnanlagen verwen- deten 54 Mill. Kr. als volles Aktiv mitgerechnet, #o ergebe \ich eine Vermögensvermehrung von 12 Mill. Kr.

Wenn man aus den Rechnungen für die erste Hälfte des gegenwärtigen Finanzjahres \chließe, fo sei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß es ein ebenso günstiges Re- sultai ergeben werde. Es sei dem Minister eine besondere Ge- nugthuung, auf diese gute finanzielle Stellung hinweisen zu fönnen, da dieselbe es ermögliche, die sehr bedeutenden und nah der Ansicht der Regierung durhaus nothwendigen Ausgaben zu dem Vertheidigungswesen ohne Auferlegung neuer Steuern machen zu können.

Es sei die Absicht der Regierung, Geseßentwürfe vorzulegen, welche darauf hinzielten, die Vertheidigung des Landes zu ver- stärken, sowohl durch eine bessere Organisation des Vertheidi- aungswesens, als durch Festungsanlagen und durch eine sehr bedeutende Erweiterung der Flotte. Die Regierung werde mit aller Kraft versuchen, diese Veranstaltungen durchgeführt zu erhalten, und halte sie sch darüber vergewissert, für ihre Be- strebungen hierfür bei der Majorität des dänishen Volkes eine vollkommene und warme Zustimmung zu finden.

Der Minister ging hierauf auf die Einzelheiten des Geseh- entwurfes ein. Gelegenheitsweise sagte er, daß die Regierung geneigt sei, die Eisenbahnanlagen fortzuseßen, wenn die betreffen- den Gegenden Zuschüsse leisteten, nauentlih in denjenigen Thei- len des Landes, wo Staatsbahnen seien, aber zum Bau von Privatbahnen werde fie nicht ermuntern. Der Minisier {loß mit der Bemerkung, daß, da der Finanzgesezentwurf im Ganzen so wenig Neues enthalte, so müsse dessen“ Annahme in einem Zeitraume zu Ende- gebraht werden können, der die in der Verfassung vorausgeseßzte Zeit nicht viel über- \hreite. Daß die sehr langen Reichstagssessionen für unsere konstitutionelle Entwicklung undienlich seien, sei eine Anficht, welche die Regierung in vollen Maße theile, und die Regierung werde, so viel fie vermöge, dazu beitragen, die Arbeiten des Reichstages zu befördern. Einen Beweis habe sie dadur gegeben, indem sie dafür gesorgt, daß \sämmt- lihe wihtigeren Geseßentwürfe gleichzeitig mit dem Finanzgesetz zur Behandlung kommen könnten.

Gewerbe und Handel.

Den vzreideten Maklern der Berliner Börse wurde am 30. v. M. ein von dem Börsen-Kommissarius unterzeihnetes Cirkular übergeben, in welchem „zur Erläuterung des Art. 69, §. 4 des Handelsgeseßbuchs* u. A. Folgendes mitgetheilt wird: „Die Makler dürfen sih eines Buchhalters nur für Comtoirgeschäfte und mechanische Verrichtungen, zu welhen wir au die Entgegennahme von mündlichen Bestellungen in der Börse rechnen, bedienen, wogegen die Abschließung der Geschäfte von Jhnen persönlich, und niht durch die Buchhalter geschehen muß.“ „Geschäfte, welhe gegen das Gesetz von einem Buchhalter abgeschlossen find, durch die Unter- rift des Schlußzettels zu beurkunden, is strafbar." „Die Namen der Makler auf den Schlußzetteln find vollständig und deutlich, und zwar mit Dinte, niht, wie vorgekommen, mit Bleistift zu \hreiben.“ Diese Mittheilungen bedürfen folgender Erläuterungen: Da eine Menge von Jnduftrie- und Bankyapieren theilweis vom Courszeitel verschwunden find, theilweis aber ohne jeden Umsaß bleiben, ist von Seiten der betheiligten jüngeren Makler ei den Aeltesten der Kaufmannschaft petitionirt worden, man möge sie, obschon sie \. Z. für diese Papiere angestellt worden seien, nunmehr zu den älteren Maklern placiren und gestatten, in den von den leßteren gehandelten Effekten gleichfalls geshäftlich ver- mittelu zu dürfen. Die Aeltesten haben sich entshlossen, dem Wunscbe der jüngeren Makler entgegen zu kommen, wogegen indeß die älteren Maller auf Grund ihres Patentes zu protestiren beabsichtigen.

Die vom Bürgerverein der Stadtbezirke 49 —53 ins Leben ge- ifehen Met verkaufsftellen in der Steglißerstraße 72 und in der Genthinerstraße 13 erfreuen sich nach wie vor eines äußerft ghlreien Zuspruches Seitens der Bewohner - der genannten Bezirke.

eide Verkaufsstellen erzielen gegenwärtig einen durchschnittlichen Wochenumsaß von 10,000 Pfd. ; die Preise stellen sih hier pro Pfd. 10 bis 15 Pf. billiger, als bei den übrigen Schlächtern ; doch scheinen leßtere allmählich zur Erkenntniß zu kommen, daß auth sie mit den Be becialEgebein müssen, wenigstens haben sich in den leßien

agen mehrere Schlächter erboten, das Fleish dem Bürgerverein bei gleih guter Qualität noch billiger zu liefern, als die beiden Fleisch- verkaufss\tellen.