1875 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Sr. Königlichen Hoheit, #o wie endlih dexr Major von Balluseck, à la suite des 2. Garde-Feld-Artillerie-Regiments und Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von

Preußen.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog Friedrich Franz von Mecklenburg-Schwerin, Major

à la suite des Garde-Kürassier-Regiments 2c., hat eine kurze Urlaubsreise angetreten.

Am 8. d. Mts. tritt dieEnquête-Kommission für

die Eisenbahn-Gütertarifreform zur Feststellun

ihres Shlußberichts hier wiederum zusammen. lertés ist die Mittheilung mehrerer Blätter, nah welchen im Reihs- Eisenbahn-Amt Konferenzen von Beamten stattfinden sollen, „um die letzte Feile an ein dem Reichstage vorzulegendes neues Eisenbahntarifgeseß zu legen“, zu berichtigen.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung des Deutschen Reichstages behauptete in der Diskussion über Art. ll, des Gesehentwurfs, betreffend die Abvändekung des Postgeseßes (s. die gestrige Nummer d. Bl.), der Abg. Nieper, mit dem Ablauf des Provisoriums im Jahre 1876 sei der Boden für eine ganz neue Geseßgebung in der vorliegenden Materie geschaffen, er wolle deshalb volle Entschädigung der Eisenbahnen durch die Post. Der Abg. Grumbrecht spra seine Befriedigung über das Entgegenkommen der Bundesregierungen beim Zustandefommen des Kompromisses aus, befürwortete s)seine Anträge auf Wiederherstellung der Regierungs- vorlage. mit einem Hinweis auf die finanzielle Lage und auf die in Bayern und Württemberg mit der vollen Entschädigung ge- machten üblen Erfahrungen. Der Abg. Hausmann (Westhavel= land) vertrat das Interesse der Privatbahnen, indem er für die Kommissionsvorschläge \prah. Man solle Anstalten, welche ein so großes Kapital repräsentirten, nicht in eine noch s\{chlimmere Lage bringen, als sie \{chon jeßt seien, wenn außer anderen Lasten auch noch die Postlast fie so \chwer bedrücke, Dagegen \prach \fich der Abgeordnete Baron v. Minnigerode für die Regierungsvorlage aus, da eine Ent- schädigung der Eisenbahnen in so hohem Maße eine Erhöhung der Porti und dadurch eine Besteuerung der Staatsbürger zu Gunsten der Eisenbahnen herbeiführe, Der Bundes-Kommissar Geheimer Poftrath Fischer wies alle sonstigen Kompromißvor- schläge zurück und stellte den in der Regierungsvorlage gegebenen als den einzigen hin, welchem die Postverwaltung in Hinblick auf ihr hiftorishes Reht und die Interessen des öffentlichen Verkehrs beistimmen könne. Er stellte durch Zahlen den eventuellen Ausfall fest und zog die dadur herbeizuführen- den Vortheile für das Publikum ftark in Zweifel. Er empfahl die Anträge Grumbreht auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage dem Hause. Nachdem der Abg. Parisius seinen in der Sizung eingebrachten Kompromißvorschlag, das Maximalgewicht auf fünf Kilo herabzuseßen, mit wenigen Worten dem Hause empfohlen hatte, erklärte der Abg. v. Benda, daß er, durch neu hinzuge- tommene Momente bewogen, im Hinblick auf die finanzielle Lage und den durch die Bahnentschädigungen zu erwartenden Ausfall in den Einnahmen, entgegen seiner früheren Ueber- zeugung, für die Regierungsvorlage stimmen werde, falls ihm offiziell die ihm bereits privatim gegebene Erklärung, è ie Post suche die zum Schaden der Bahnen ausgeführte Zerlegung größerer Packete in kleinere nah Möglichkeit zu verhindern, wiederholt würde. Der General-Postdirektor Dr. Stephan entsprah dem Wunsche des Vorredners, indem er außer den bestehenden noch neue Maß- regeln für diesen Zweck verhieß (S. unter Reichstagsangelegen- heiten). Nachdem sih noch der Abg. Windthorst für die Regie- rungsvorlage erklärt hatte, suchte der Referent Berger alle im Laufe der| Debatte gegen die Kommissionsvorschläge vorgebrachten Bedenken zu entkräften, und darauf wurde Art. 2 mit den Amendements der Abgg. Graf Kleist und Grumbreht ange- nommen; ebenso Art. 3 bis 5 ohne Debatte. Dieselben lauten:

Art. 3. Auf Grund vorangegangener Verständigung kann an Stelle eines besonderen Postwagens cine Abtheilung eines Eisenbahnwagens gegen Erstattung der für Herstellung und Wieder- beseitigung der füc die Zwecké des Postdienstes erforderlichen Ein- riGtungen von der Eisenbahnverwaltung aufgewendeten Selbst- kosten, sowie gegen Zahlung einer Miethe für Hergabe und Unter- haltung benußt werden, welche nah Art. 6 Abs. 5 zu berechnen ist.

Art. 4. Bei solchen für den regelmäßigen Beförderungsdienst der Bahn bestimmten Zügen, welche nicht in der in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Weise zur Postbeförderung benußt werden, kann die Postverwaltung entweder, insoweit dies nah dem Er- messen der Eisenbahnverwaltung zuläsfig ist, der leßteren Brief- beutel, sowie Brief- und Zeitungspackete zur unentgeltlichen Be- föcderung durch das Zugpersonal überweisen, oder die Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief- und Zeitungépacketen durch einen Postbeamten besorgen lassen, welchem der erforderlihe Platz in einem Eisenbahnwagen unentgeltlich einzuräumen ist.

Art. 5. Reicht der eine Postwagen (Art. 2.) oder die an Stelle für Postzwecke bestimmte Wagenabtheilung (Art. 3) für die Bedürfnisse des Postdienstes nicht aus, so sind dic Eisenbahn- Verwaltungen auf rechtzeitige Anmeldung oder Bestellung gehalten, nach Wahl der Postverwaltung

mebrere Postwagen zu® Beförderung zuzulassen,

oder der Postverwaltung zur Befriedigung des Mehrbedürf-

nifses geeignete Güterwagen oder einzelne geeignete Abtheilun-

gen solcher Personenwagen, deren übrige Abtheilungen in dem

Aen Zuge für Eisenbahnzwecke verwendbar find, zu

geftellen,

oder endli die ihnen von der Postverwaltung überwiesenen Post-

sendungen zur eigenen Beförderung zu übernehmen.

__ Bei Zügen, auf denen die Beförderung von Postpäckereien aus- geshlofsen oder beschränkt ist (Art. 2 Abs. 3), darf die Gestellung außerordentliher Transportmittel Seitens der Postverwaltung nicht beansp:ucht werden. Die Ueberweisung von Postsendungen an die Eisenbahnverwaltungen if nur insoweit zuläsfig, als leßtere sich bei dem betreffenden Zuge mit der Beförderung von Gütern (Eil- oder Frahtgütern) befaßt und die zu überweisenden Postftückte nicht in Geld- oder Werthsendungen beftehen.

Für die Beförderung eines zweiten oder mehrerer Postwagen, fowie für die Gestellung und Beförderung der erforderlichen Eisen: bahn-Transportmittel is von der Postverwaltung eine für den Achskilometer zu berechnende Vergütung, für die Heförkerune der überwiesenen Poftstüe aber die tarifmäßige Eisenbahn-Eilfrachtgebühr zu zahlen. Für die- Mitbeförderung des etwa erforderlichen Post- begleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütang nicht gezahlt;

Art. 6 lautet:

Die für den regelmäßigen Dienst erforderlichen Eisenbahnpost- wagen werden für Rehnung der Postverwaltung beschafft. Die Eisenbahnverwaltungen sind verbunden, die Unterhaltung, äußerer Reinigung, das Schmieren und das Ein- und Ausrangiren déeser Wagen gegen eine den Selbstkosten entsprechende Vergütung zu be- wirken. Wenn die im regelmäßigen Dieast befindlichen Eisenbabn- Postwagen während des Stilllagers auf den Bahnhöfen der Endstationen im Freien stehen bleiben, so ift bali eine Vergütung nicht zu zahlen. Leßteres gilt auch für

stehende §. 5 einen verständnissen Raum Staates erniedrige,

Der Kommissar der Königlichen Staatsregierung Minifterial- Direktor Dr. Förster äußerte Ÿ gterung Ministerial

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bewährung der gegen Erftattung

Vergütung nicht oder gehalten,

fremder Wagen vo

Anrechnung gebrach

wagen (Artikel 3),

Debatte genehmigt. Art. 7. Bei ebäude sind auf Eisenbahnbetriceb be lichen Diensträume

bedingt wird.

« fung und Unterhalt

fann nur durch das werden.

bringung von Dienst

unbedeutendes Feuer Das Haus verta

tages, welher am Fürst v. Bismarck, Staats-Minister Dr.

Amt v. Amsberg und trat das. Haus

Staats - Minister Dr. wurde,

das Strafgeseßbuh

saß der Milde sei im

nung

esunken sei. Reat

ende betrachtet

Der Abg. Dr. Revision in_ gewissem der Abfassung des auch noch die aufzählte, wel{che erforderlich machten, hauptung,

Rohheit verursacht. Die gegen die vorgebli der Novelle seien nit

Der neu hinzugefügte Strafgesezgebung aus, Versuch unvereinbar. - Rede fort,

Im tveiteren außerordentlichen Synodale Dr. Semish territ

die Pläge auf den Bahnhöfen, welche der Poftverwaltung zur Auf-

sage, daß die Ki-Ye dem Staate gegenüber unselbständig dastehe,

entrichtenden Frachtgebühr rung zur Eisenbahn-Reparaturwerkstatt und zurück findet eine Wenn Eisenbahnpostwagen beschädigt Eisenbahnverwaltungen q der Postverwaltung , geeignete Güterwagen zur Aushülfe - zu überlassen. Für diese Güterwagen hat die Postverwaltung die nämliche Miethe zu bezahlen, welche die betreffende Eisenbahn- hr mit benachbarten Bahuen für Benußung n gleiher Beschaffenheit entrichtet. Die gleiche Verpflichtung liegt den Gisenbahnverwaltungen ob, wen weise von der Post benußten Eisenbahnwagen (Art. 3) laufunfähig werden ; jedo darf der Postverwaltung außer der laufenden Miethe für folche Wagen eine Entschädigung

laufunfäßig werden ,

verwaltung im Verke

Abg. Grumbrecht beantragte :

1) in dem vierten Absaß hinter dem Worte schalten: auf denjenigen Bahnlinien, unentgeltlih, auf „anderen Bahnlinien“, 2) den beiden lebten Absäßen des Artikels folgende Fassung zu geben: „Wenn Eisen- bahnpostwagen beschädigt oder laufunfähig werden, so find die Eisenbahuverwaltungen gehalten, der Güterwagen. zur Aushülfe zu überlassen. Für diese Güterwagen hat u. \. w. bis entrichtet“ (wie in den Kommissionsbesclüssen). «Desgleichen sind die theilweise von der Post benußten Eisenbahn-

bahnverwaltungen auf ihre Kosten dur andere zu ersetzen.“ Nachdem der General-Postdirektor Dr. Stephan \ich mit dem Amendement in beiden Theilen einverstanden erklärt hatte, wurde dasselbe sub 1 vom Hause abgelehnt, sub 2 dagegen und -_ ohne

dieser Modifikation Art. 6 angenommen.

besonderen baulihen Anlagen von der Eisenbahnverwaltung gegen Mietbsentschädigung zu beschaffen und zu unterhalten.

Dasselbe gilt bei dem Um- oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude, infofe:n durch die den Bau veranlassenden Ver- hältnisse eine Erweiterung oder Veränderung der Postdiensträume

Bei dem Mangel geeigneter Privatwohnungen in der Nähe der Bahnhöfe find die Eisenbahnverwaltungen gehalten, bei Auf- stellung von Bauplänen zu Bahnhofsanlagen und bei dem Um- oder Erweiterungsbau von Stationsgebäuden auf die Beschaffung von Dienftwohnungsräumen für die richtung des dur den Eisenbahnbeirieb bedingten Postdienstes er- forderlih find, Rücksicht zu nehmen, Ueber den Umfang dieser Dienstwohnungsräume wird sich die Postverwaltung mit der Eisen- bahnverwaltung und erforderlichen Falls mit der Landes-Aufsichts- behörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaf-

verwaltung eine Miethsentshädigung nach gleichen Grundsäßen, wie für die Diensträume auf den Bahnhöfen, zu entrichten.

Das Miethêverhältniß bezüglich der der Postverwaltung über- wiesenen Dienst- und Dienstwohuungsräume auf den Bahnhöfen

Werden bei Errichtung neuer Bahnhofsanlagen, sowie bei dem Um- und Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude zur Unter-

der Postbehörde befondere Gebäude auf den Bahnhöfen hergestellt, so ift der erforderliche Bauplaß von dên Eisenbahnverwaltungen gegen Erstattung der Selbstkosten zu beschaffen, der Bau und die Unterhaltung derartiger Gebäude aber aus der Postkasse zu bestreiten.

Die Debatte über Art. 8 wurde gegen 3/,

In der heutigen (19.) Sizung des DeutsHen Reichs-

hardt und Dr. v. Faecustle, sowie der Direktor im Reichskanzler-

in Entwurfs, betreffend die mungen des Strafgeseßbuchs für das Deutsche vom 15. Mai 1871 und die Ergänzung desselben (\. Nr. 278, 279 d. Bl.), ein, welche vom Bundesbevollmähtigten,

Die Geseßgebung sei ebenfalls zu ändern,

in solher Allgemeinheit niht beantwortet werden,

in Anwendung gebracht,

waltigen Kriegen und großen fozialen Umwälzungen die Achtung vor der- öffentlihen Gewalt und der Sinn für öffentlihe Ord-

Rücksicht genommen werden. Die sich in zwei Richtungen und erstrecke die im Leben grell hervorgetreten inkorrekte Fassung von Strafvorschriften.8 @ £8

e N vorhandenen Mißständen, ei die Aenderung gewisser Strafvorschriften

das Strafgeseßbbuh habe milden Strafen nicht bewährt ; dern die allgemeinen Verhältnisse Suropas hätten die zunehmende Das Strafgesezbuh sei human,

Verlassen der Minimalstrafen bereits Abhülfe geschafft habe. Die Bestimmungen über die Antragsvergehen und über die Körper- verlezungen hätten allerdings verleßt, und diese müßten not

Perronwagen und sonstigen Geräthsafteu für bas. Verladungsgeshäft angewiesen werden. Unbeladene Postwagen sind Eisenbahn-Güterwagen tarifmäßig zu

der für zu befördern.

Für die Beförde statt.

sind die

t werden.

Postverwaltung geeignete

wenn fie laufunfähig werden, von den Eisen-

Art. 7 wurde Derselbe lautet J S E Ecrichtung neuer Bahnhöfe oder Stations- Verlangen der Postverwaltung die durch den dingten, für die Zwecke des Postdienftes erforder-

mit den für den Postdienst etwa erforderlichen

FBS

oftbeamten, welche zur Ver-

ung der Dienstwohnungsräume hat die Post-

Einverständniß beider Verwaltungen aufgelöst

- oder Dfeustwohnungsräumen: auf Verlangen

Uhr durch ein im Hause unterbrochen. gte sih bis heute.

Tische des Bundesraths der Reichskanzler der Präsident des Reichskanzler - Amts Delbrück, die Staats-Minister Dr, Leon-

zahlreiche andere Kommissarien beiwohnten, die erste Berathung des Ges eh- Abänderung von Bestim- Reih

Leonhardt, mit einem Vortrage eingeleitet mit der Aenderung der Zeiten denn sie stehe in ihrer Zeit. Ob sh bisher bewährt habe, könne Der Grund- Vertrauen auf die“Rechtsfitte zu umfassend zumal für unsere Zeit, wo nah ge-

Wenn diese Zustände auch nur als vor- werden sollten, so müsse doch auch auf sie vorgeshlagene Revision bewege fich einestheils gegen Uebelstände, sind, und anderntheils -gegen A B ra E Lasker erkannte die Rathmendigteit citee Grade an, indem er, außer den \{chon bei

jenem Zeitpunkte hinzugekommenen

Doch protestirte er gegen die Be- ) fich wegen seiner nicht das Strafgeset, \on-

nicht milde. Voi: schläge

che zu große Milde gerichteten da die Iudikatur durch das

angemessen,

das öôffentlihe Rehtsbewußtsein wendigerweise revidirt werden. S. 49 a. fülle zwar eine Lüdke in der doh technisch sei er mit der Lehre vom Bei Schluß des Blattes dauerte die

Verlaufe der gestrigen Sißzung der Generalsynode ergriff zunächst der das Wort und betonte, daß der in Rede orialistischen Anstrih habe, vielfachen Miß- gebe und die Kirhe zur Magd des

n die theils ür die Ersaßwagen nicht in

„sind“ cinzu- für welche sie bestimmt sind,

41 Uhr.

er diesem Say eine Tragweite gebe, die weit über den Sinn der Vorlage hinausgehe. Die Aufhebung des §. 15 der \ } preußischen Verfassung bedeute durhaus nicht, daß die Oberaufficht.

des Staates über die Kirche weggefallen sei. Die Kirchengesegÿ=.

gebung als folhe könne sehr leiht auh Gegenstände wodur der Frieden unseres paritätischen Volkes gestört werde ; der Staat müsse deshalb ein Oberaufsichtsreht beanspruchen und es könne fich nur fragen, ob dieser entsprechende Paragrap hier an seiner rihtigen Stelle stehe. Es sei gesagt worden, das Alinea 3 begründe ein Placet der allershlimmsten Art und mache den Minister zu einem Majordomus. Die Aufsicht des Staates sei der katholishen Kirche gegenüber ein. anderes, als bei der evangelishen. Die Geseße der fa- tholischen Kirhs würden außerhalb des Staates gegeben, und der Regierung stehe nur zu, die Verkündung derselben zu erlauben oder zu verbieten. Bei der evangelischen Kirche könne der Staat die Entstehung eines Gesetzes -inhibiren und müsse auf dieses Recht um so mehr bestehen, als der oberste Träger des Kirchen=- regiments zugleih der Landesherr sei, dessen erhabene Person. niht in einen Konflikt geführt werden dürfe. Keineswegs werde die Kirche gehindert, mit ihrem obersten Schirmherrn direkt verkehren zu können, es handle fih lediglih um die Sanktion der Geseye. Wenn man gesagt habe, man solle das Oberaufsichtsreht genauer präzifiren oder auf einzelne Punkte beschränken, so möge man doch, wenn es möglich sei, solhe Punkte anführen; der Staat müsse vielmehr das allgemeine Aufsihtsreht haben. . Ob es rihtig sei, daß der Paragraph an dieser Stelle stehe, möge gewisser= maßen ein ästhetishes Gefühl entscheiden, ein Gesey über das Oberaufsichtsreht müsse existiren, und es \{cheine doh wohl der Synode angemessener, daß das Gesetz in der Kirchengeseßgebung, als in der des Staates stehe.

“Nachdem der Synodale Eichler ein Unteramendement, wo- nah in Alinea 3 ftatt „von Staatswegen“ „von Staatsauf- sihtswegen“ gesezt werden solle, begründet hatte, erhielt zu gleihem Zwecke der Synodale Rogge (Buckau) das Wort zu seinem Amendement, Alinea 3 in folgender Fassung zu geben :

Ein von der Synode angenommenes Geseß kann nur gleich- zeitig mit der Erklärung des Ministers der geistlichen 2c. Angelegen-

heiten, daß von Staatswegen gegen das Gejeßz nichts vorliege, dem Könige vorgelegt werden.

Der Synodale, Dr. Techow, hatte gegen einzelne Punkte des Paragraphen erhebliche Bedenken, begrüßte aber den Grund- gedanken desselben mit Freuden, da er dem Summ-Episkopal= system ein Ende mache und das absolute Kirchenregiment selbst einshränke. Was Alinea 3 betreffe, so \cheine es ihr am besten, wenn dasselbe ganz wegfalle.

Nachdem der Ministerial-Direktor Dr. Förster gegen einige Bemerkungen des Vorredners gesprochen und auf dessen Erwiz derung nochmals replizirt hatte, erhielten die Synodalen von Goßler (Königsberg) und Hegel (Berlin) zur Begründung ihrer Amendements das Wort. Der Präsident des evangelishen Ober - Kirchenraths Dr. Herrmann trat der einseitig vorgekommenen falschen Auffafsung des Alinea 3 entgegen, in welches mehr hineingelegt werde, als daß man es auslege. Die Annahme, daß der Paragraph der Kirche niht ganz würdig sei, daß der Verkehr zwischen der Kirchenbehörde und dem obersten Schirmherrn durch Ein- schiebung des Ministers ershwert werde, sei ganz unrichtig. Es solle der Ober - Kirhenrath nur dem König keinen Entwurf zur Sanktion vorlegen dürfen, bevor er sich mit dem Minister in Verbindung geseßt habe. Alle übrige Kommunikation zwischen dem Könige und der Kirhen- behörde sei völlig frei, Wenn der Fall eintrete , daß ein von der Generalsynode angenommener Gesegentwurf im Kabinet des Ministers zu lange liegen bleibe oder gar nit beantwortet werde, so stehe dem Ober-Kirchenrath der Zutritt zu Sr. Majestät stets frei. Die Bestimmung solle nur bewirken, daß alle ftaatlihen Bedenken fallen müssen, ehe ein kirhlihes Geseß zur Sanktion vorgelegt werden könne. Das sei allein des Königthums und der Kirhe würdig. Die Kirche erkenne im Staate den Bildner der Rechtsordnung, innerhalb derselben sie ihre erhabene Stellung éin- nehme. In Preußen dürfe es niht dazu kommen, daß der König in seinem Verhältniß zum Staate in Konslikte komme mit seiner Stellung zur Kirhe. Im Interesse sowohl der Kirche als auch des Staates sei das Alinea aufgestellt. Zum Schluß erklärte fich Redner- auch gegen das Amendement Hegel. In ausführlicher Rede gab der Synodale Dr. Schulze (Bresz lau) einen geshihtlihen Ueberblick über das aus der Reforma=- tion hervorgegangene Summ-Episkopat, das anfänglich den &ürsten nur als ein Nebenamt übertragen war, im 18. Jahrhundert aber so völlig im Begriff der Staatshoheit aufging, daß die Verfasser des Preußischen Landrehtes einensummus episcopus gar nit kennen. Erst, das Jahr 1848 brachte die Idee einer Trennung der Kirche vom Staate, die ih nun theilweise vollziehe. Es sei aber un- mögli, die preußische Landeskirche sich ohne den höchsten Träger des Kirchenregimentes zu denken, die Kirche würde ohne den- selben- zerfallen. Mit Befriedigung sehe er in diesem Para= graphen einen Schug für den König, der durch ihn bei scinen völlig verschiedenen Pflichten als Oberhaupt des Staates und der evangelishen Kirche in keinen Konflikt kommen könne. Ex bitte daher um Annahme des Paragraphen. Im entgegengeseßten Sinne äußerte sich der Synodale Graf von Krassow (Diwiß). Man sage vom Regierungsti\ch, daß er das Alinea 3 fals ume da bedaure er die unflare Sprache, die verschiedene Auffassungen zulasse. Der Schwer- punkt würde künftighin beim Minister und niht beim Könige liegen; er beantrage deshalb die Streihung des Alinea 3. __ SInzwishen war vom Synodalen Dr. Gierke (Breslau) ein Amendement eingelaufen, wona Alinea 3 lauten soll: Ein von der Synode angenommener Entwurf ist .dem Minister zur Kenntnißnahme mitzutheilen. Der Antragsteller motivirt dies damit, daß der Entwurf der Person Sr. Majestät zu nahe trete und die freie Entschließung des Königs beeinträchtige. Der Präfident des Evangelischen Obexr-Kirchenrathes Dr. Herrmann empfahl nohmals, ‘die Vorlage in unveränderter Gestalt anzunehmen; von den eingebrachten Amendements sei für das Kirchenregiment das Amendement v. Goßler allein an=- nehmbar. : Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wurde unter Verwerfung der anderen Anträge §. 5 mit dem v. Goßlerschen. Amendement, das durh ein inzwischen eingelaufenes Unter- amendement für Alinea 3 also lautet: Bevor ein von der Generalsynode angenommenes Geseß dem Könige zur kirhenregimentlihen Genehmigung vorgelegt wird, ift die Erklärung des Ministers der geistiichen 2. Angelegenheiten , darüber herbeizuführen, ob gegen den Erlaß desselben von Staats auffihtswegen etwas zu erinnern sei“ mit überwiegender Majorität angenommen. S{hluß der Sizung:

ch dahin, ‘daß, wenn Vorredner

Generalsynode wurde um 1t

Die heutige (8.) Sizung der außerordentlichen

Uhr durch den Vorsigenden,

_tôffnet.

erfassen,

“üben ift;

srafen zu Stolberg-Wernigerode, mit geschäftlichen Mittheilungen

Auf der Tagesordnung stand die Fortsezung der Spezial- ebatte über die R ngEarin von §. 6 ab. S. 6 lautet:

Folgende e unterliegen aus\{ließlich der landesfkirh- ichen Geseßgebung : y A n 1) M Mtegelina der kirhlichen Lehrfreiheit;

2) die ordinatorishe Verpflichtung der Geistlichen ; j

3) die zu allgemeinem landesfkirchlichem Gebrauche bestimmten Katechismuserklärungen, Religionslehrbücher, Gesangbücher und agen- darishen Normen. Soll die Einführung solcher kirhliher Büchér und Normen nur für einzelne Provinzialbezirke erfolgen, so bedarf es der Zustimmung der betreffenden Provinzialsynode. Durch vor- übergehende Verhältnisse bedingte und daher nur zeitweise liturgische Anordnungen werden gn Sons des Königs vom Evangeli-

ber-Kirchenrathe getroffen; O a F die Einführung oder Abshaffung allgemeiner kirchlicer iertage; ;

M, vezungen der Kirchenverfafung, welche entweder die dur die Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 10. September 1873 und durch die gegenwärtige- Ordnung geschaffenen Institute der kirch- lihen Selbstverwaltung und Vertretung, oder den Grundsaß betreffen, wonach das Kicchenregiment des Königs durch kollegiale, mit geist- lien und weltlichen Mitgliedern beseßte Kirchenbehörden auszu-

6) die Kirchenzuht wegen Verleßung allgemeiner Pflichten der A ieder, ri die Disziplinargewalt über geistliche und andere Kirchendiener. Bis zur anderweiten kirhengeseßlici-en Negelung der Disziplinargewalt bei Dienstvergehen der Superintendenten, Geist- lihen und niederen Kirchendiener finden auf das förmliche Disziplinar- verfahren, sowie auf die vorläufige Dienstenthebung gegen die- selben die B-\stimmungen der F§. 22, 23 Nr. 1, 24, 27, 28, 31 bis 45 und 48 bis 54 des Geseßes vom 21. Juli 1852 (Gesez-Samml. S. 465) mit der Maßgabe Anwendung, daß die in dem

enannten Geseße dem Disziplinarhofe und den Provinzialbehörden P igäleiten Befugnisse von den Provinzial-Konsistorien nah den für das Verfahren bei den Provinzialbehörden vorgeschriebenen Ve- stimmungen zu üben sind, die dem Disziplinarhof beigelegte gut- achtliche Thätigkeit fortfällt und die Zuständigkeiten des Minifterial- beziehungsweise Staats-Ministerial-Ressocts dem Evangelischen Ober- i athe zukommen; E . E firchlichen Erfordernisse der Anstellungsfähigkeit und die fir6lihen Grundsäße über die Beseßung der geistlichen Aemter. Es lag ein Antrag des Synodalen v. Kleist-Rezow vor, die Paragraphen 6 bis 9 der Kommission zur weiteren Be-

rathung zu überweisen. (Schluß des Blattes.)

Das Iustiz - Ministerialblatt veröffentliht einen aus 7 Abschnitten dn vom Geh. Ober-Justiz-Rath Kurl- baum II. verfaßten Aufsaz über die geshäftliche Be- handlung der Vormundschafts\ahen. Demselb.n Blatt liegt eine Zusammenstellung der Bestimmungen über das gerichtlihe Hinterlegungswesen bei. :

Die Bundesraths- Bevollmächtigten: Königlich sächsischer Staats-Minister der Iustiz Abeken, Großherzoglih badischer Ministerial-Präsident, Staatsrath Ellstätter und Großherzog- lih badischer Ministerial-Rath Eisenlohr sind in Berlin an- gekommen.

Teslegraphisher Nachricht vom 1. d. Mts. zufolge ist S. M. S. N Sia in St. Thomas behufs Ablösung S. M. S. „Augusta“ eingetroffen. Lehteres Schiff wird nun-

ie Heimreise antreten,

E B E. „Augusta“ is am 7. November ‘r. von St. Thomas in See gegangen , traf am 9. in La Guayra ein, verließ, unter Anlaufen von Puerto Cabello, La Guayra am 11. und anfkerte am 14. wieder im Hafen von St. Thomas.

Sachsen. Dresden, 1. Dezember. Der König und die Kinn haben heute ihre Villa zu Strehlen verlassen, und das hiefige Königliche Residenzshloß bezogen.

Württemberg. Stuttgart, 1. Dezember. Hier und in den auswärtigen Garnisonsftädten wurde der gestrige Erin- nerungstag an die Kämpfe von Villiers, Coeuilly, Cham- pigny und“ Montmesly in den Kreisen der damaligen Waffen- genossen begangen.

n. Karlsruhe, 30. November. Die Zweite U meme nahm heut E längerer lebhafter Debatte den Adreßentwurf der Majorität, dessen Verfasser Lamey ift, mit sämmtlichen Stimmen der liberalen und der demokratishen Par- tei an. Derselbe bewegt \sich in den Säßen der Thronrede und sagt über den Religionsunterriht der gemishten Schulen, „daß die Förderung religiösen und kirchlihen Lebens deu Aufgaben eines Staats nicht fremd gegenüber steht, der sein Gedeihen in der sittlihen und geistigen Bildung seiner Angehörigen sucht und findet“. Die Adresse der Klerifalen, deren Berichterstatter v. Buß war, weicht in zwei Punkten ab. Der eine Punkt be- tont, daß die im Volke herrshenden Befürchtungen ihre Quelle in den kirhlihen Staatsgeseßen hätten, und daß „auf dem von der Gesetzgebung bisher beschrittenen Wege der Frieden nicht zu hoffen sei.“ Der andere Pun!t weist die obligatorische gemishte Schule zurück und will den jeyigen Zustand, d. h. den Gemeinden die Entscheidung belassen. Ueber die deutsche Frage, das Verhältniß des Staates zur Kirche, die konfessionslose Schule und die wirthshaftlihe Lage lauten die betreffenden Ab- \hnitte der angenommenen Adresse:

ie Einigung der deutschen Nation hat in der opferwilligen Vaterlands per Königlichen Hoheit ‘eine unvergessene Förde- rung gefunden, und das badische Volk ift den Schritten seines erha- benen Führers mit voller Hingebung gefolgt. In wachsender Ent- widlung verspricht das junge, abec mächtige Reich dem geeitigten Bater- lande den reichen Segen, der aus einer großen nationalen Gemein- schaft hervorgeht, ohne den Einzelländern in der weilen und forgfäl- tigen Pflege ihrer bejonderen Interessen Hemmnisse zu bereiten. Auf dem beschrittenen Wege, die Grenzen der staatlichen Ansprüche anparteiisch, aber flar und mit Festigkeit zu bezeichnen, wird , so hoffen auch wir, es gelingen, die unbegründeten Besorgnisse vor einer Gefahr für die Freiheit der religiösen Ueberzeugung zu zerstreuen, und zwar um so mehr, als der wirksame Schuß dieser Freiheit eine der Grund- lagen der neueren Geseßgebung ist. Ein Ute der die E wandlung der bestehenden Konfessioneschulen in gemi chte f fen en durhführt, entspricht früher ausgesprochenen Wünschen der F, Dabei sind wir der Ueberzeugung, daß die Förderung religiösen un kirhlihen Lebens den Aufgaben eines Staates nicht fremd gegen- übersteht, der sein Gedeihen in der sittlihen und geistigen ing seiner Angehörigen sut ‘und findet. Gerne werden wir Dane Je wirksamen Ertheilung des religiösen Unterrichts jede thunlihe Rück- sicht tragen. Die lange andauernde und weit verbreitete Stockung t andel und Industrie konnte Baden niht unberührt lassen, Á E ükehr normaler Verhältnisse wird aber in nicht allzu ferne Aus- sicht genommen werden dürfen, und die allseitige Beherzigung der h dringlichen Lehren, welche die Krisis gegeben, wird der Genesung eine lange Dauer versprechen. Hessen. Darmsiadt, 1. Dezember. Nah der Zusam-

menstellung der Ergebnisse der Staatsschuldentilgungskasse-Reh-

verzinsliche Kapitalien mit 3,518,149 Fl., Kapitalien à 24% H C00 V, Kapitalien à 39/9 mit 1,058,121 F, Kapi- talien à 349/, mit 337,300 Fl., Kapitalien à 49%/, mit 905,263 FL., Kapitalien à 59% mit 433 &l.; der planmäßige Kapitälwerth

des zu Ende 1873 verbliebenen Rothschildshen Lotterie-Anlehens von 1 Millionen Gulden beträgt noch 5,019,000 Fk.

Meck&lenburg. Schwerin, 2. Dezember. Der Groß- herzog hat sich heute Morgen von hier nach Neukloster zum Besuch des Seminars begeben, wird Nachmittags von dort weiter reisen nah Wismar zur Besichtigung des Bataillons da- sélbst und Abends hier wiedec eintreffen. Am Freitag Mor- gen, den 3., wird Se. Königliche Hoheit sich nah Roftock be- geben, einigen Vorlesungen an dortiger Universität beiwohnen, Nachmittags das Bataillon in Rostock besihtigen und mit dem Abendzuge von dort hierher wieder zurückfkehren.

Anhalt. Dessau, 1. Dezember. Der Herzog Und Herzogin, sowie die Prinzessin Elisabeth sind gestern von Sondershausen hier wieder eingetroffen.

Schwarzburg - Sondershausen. Sondershausen, 1. Dezember. Lie Land esgeseßsammlung enthält eine Mini- sterial - Bekanntmachung, die Bildung der Standesamts- bezirke und die Standesamtssfiegel betreffend, vom 27. Novem- ber 1875, In der heutigen Landtagssizung wurde die Denkschrift, betr. nahträglihe Genehmigung des Geseges über Einziehung des Staatëpapiergeldes, berathen und diesem Geseße die Zustimmung gegeben. Ebenso wurde zu dem Geseßentwurfe über den Betrieb von Dampfkesseln das Einverständniß des Land- tages erklärt. In nächster Woche werden nah der Mittheilung des Herrn Präsidenten die Etatberathungen beginnen.

Schaumburg - Lippe. Bücckeburg, 30. November. Am gestrigen Tite fand am Fürstlichen Hofe die Verlobung der Prinzessin Hermine, Tochter des regierenden Fürsten, mit dem Herzog Maximilian von Württemberg ftatt. (Prinzessin Hermine is die am 5. Oktober 1845 geborene älteste Tochter des Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe und der Fürstin Hermine, geborenen Prinzesfin zu Waldeck und Pyrmont. Herzog Maximilian ift der am 3. September 1828 auf Schloß Taxis bei Neresheim geborene einzige Sohn des 1860 verstor- benen Herzogs Paul von Württemberg und der 1870 verstorbenen Herzogin Sophie, geborenen Prinzessin von Thurn und Taxis. Der Herzog is württembergisher Major. von der Armee.)

esterreich-Unugaru. Wien, 2. Dezember. Die an das oesectinm Rothihild:Kreditanfialt begebene sechsprozentige uugarishe Goldrente von vierzig Millionen ist, wie die Presse“ meldet, nicht zum Zweck der Konvertirung der Staats- schulden, sondern zu einem Reservefonds der Staatskasse be- stimmt. Der Cours betrage 83, während ein konkurrirendes französisczes Konsortium nur 81 geboten habe. Pest, 1. Dezember. Im Abgeordnetenhause wurde die allgemeine Debatte über das Handels- und Ackerbaubudget fortgesezt. Iohann Simonyi (äußerste Linke) sprach für die Lösung des Handels- und Zollbündnisses mit Oesterreich. Karl Szathmary (liberale Partei) forderte die Selbständigmahung des ungarischen Kreditwesens; er wünschte, daß namentlich im Oriente, überhaupt in den Ländern, mit denen Ungarn direkte Handelsbeziehungen unterhält, ungarische Konsulate errichtet würden. Ignaz Helfy, die Lösung des Zollvertrages mit Oester- reich befürwortend, {lug die Entsendung einer parlamentarishèn Kommission vor, die der Regierung in den Verhandlungen mit Oesterreih zur Seite stehen soll. Julius Kaugz sprach mit großer Entschiedenheit gegen die Auslösung des Zoll- und Handelsbündnisses mit Oesterreich. Dieselbe sei nur in einem Falle gerehtfertigt, dann aber unbedingt nothwendig, nämlih wenn Oesterreih in der Verzehrunzssteuer- frage nit nagiebiger sein sollte, als bisher. Redner widerlegte die Theorien der Shußzöllner uvd drüdckte die Ueberzeugung aus, daß der Monar es nit gleihgültig ansehen könnte, wenn die Theile der Monarchie, deren beider Wohl ihm gleihmäßig am Herzen liegen müsse, in erbittertem Zollfkriege mit einander be- griffen seien. Er forderte die Regierung auf, troß des Geschreies der österreichischen Schußzöllner, bei der bevorstehenden Verhand- lung mit Öesterreih auch künftig die Fahne des Freihandels hochzuhalten. Ernst Simonyi nannte es unparlamentarish, die Person des Monarchen als Pressionsmittel in den Vordergrund zu stellen. Der Handels-Minister Baron Simonyi gab einige Detailaufklärungen, worauf die Sizung geschlossen waxd. i In der heutigen Konferenz der liberalen Partei wurde beschlossen, während der Budgetverhandlungen täglich von 10 bis 2 und von 5 bis 8 und an Sonntagen von 11 bis 2 Uhr Sizungen abzuhalten, weil sonst die Regierung neuer- dings gezwungen wäre, Indemnität zu fordern. Sodann wurde das Budget des Honved-Ministeriums durberathen. Die vom Finanzaus\husse gestrichenen 12,000 Fl. für die Post „Adlatus des Ober-Kommandanten“ wurden bewilligt. Der Antrag Berze- wiczy's, 250,000 Fl. dur Ersparungen im Centrale, durch Streichung. der Personalzushläge und Herabminderung der Uebungszeit hereinzubringen , wurde vom Honved-Minister ein- gehend bekämpft und von der Parte! abgelehnt und das ganze

Budget bewilligt. S S

ien. Brüssel, 2. Dezember. i Wi:B: j U Sur t heute die Berathung des Etats für das Ministerium des Auswärtigen zu Ende geführt und den Etat genehmigt. Von dem Deputirten Dedecker wurde dabei die vor einiger Zeit in der Schelde erfolgte Wegnahme eines dänishen Handelsfahrzeuges durch ein niederlän- disches Kriegsschiff mit dem Bemerken zur Sprache ge- bracht, daß dieser Fall die Rechte Belgiens in hohem Maße be- rühre. Der Minister des Auswärtigen erklärte indeß, jener Zwischenfall sei nah verschiedenen Richtungen hin von Bedeutung und Wichtigkeit, und erscheine es ihm zur Zeit nicht opportun, daß derselbe zum Gegenstand ciner Besprehung gemacht würde.

roßbritannien und Jrland. London, 3. De- SObiA f T. B.) Der hiesige französische Botschaf- ter Marquis d'Harcourt hat am 27. November eine De- pesche an den Herzog v. Decazes gerichtet, in welcher er konsta- tirt, daß Earl Derby sich in DEE der Suez-Angelegen- heit E eabibnalin ihm gegenüber geäußert habe: land kaufte die Suezkanal-Aftien, nur um zu verhindern, daß von anderer Seite eine größere betreffenden Stelle eintrete; die Aktion des niht geradezu die Administration des Suezkanals durch eia nie seine im Oberhause vor einiger rung zurücziehen, welhe dahin ging,

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Präponderanz an der englishen Mi- nisteriums sei hierbei eine rein defensive gewesen. Derby werde

i i dikat in Vorschlag bringen, er werde aber internationales Syndi rschlag Sud L ddie T

daß England gegen die

stand“ erheben würde, Bezüglih der bereits bekannten Nachricht, daß der Kriegs-Minister demnächst einen völligen Mobilisirungsplan der englishen Armee im Kriegsfalle veröffentlichen werde, bemerkt die „Times“, durch die Veröffent- lihung eines derartigen Planes, welcher in allen anderen Ländern geheim gehalten werde, zeige das englische Ministerium, daß es vorziehe, irgend einem möglihen Feinde hierüber Jnfor-

mationen zu gewähren, als die englischen Offiziere durh Unkennt- niß der Sache in Verwirrung und Verlegenheit zu sehen.

Fraukreich. Versailles, 2. Dezember. (W. T. B.) Die Nationalversammlung berieth heute mehrere auf Eisen- bahnanlagen in den mittleren und südlichen Landestheilen bezüg- lihe Vorlagen; die Berathung war ohne allgemeineres Interesse. In der morgigen Sigzung s\oll die Berathung dieser Vorlagen fort- geseztwerden. Von den Abtheilungen der National versarmäm- lungwurdeheute die Wahlder Kommission vorgenommen, welche die auf die Auflösung der Nationalversammlung bezüglichen Anträge berathen soll; es wurden 9 Mitgliedec der Rechten und 6 Mitglieder der Linken in die Kommission gewählt. Sämmt- lihe Kommissionsmitglieder sind darüber einig, daß die Auflösung der Nationalversammlung zu einem möglihs nahen Zeitpunkte zu erfolgen habe; von der Rechten ist für den 13. Februar k. I., von der Linken für den 20. Februar k. I. die Vornahme der Wahlen zur neuen geseßgebenden Versammlung beantragt.

Spanien. Madrid, 2. Dezember. (W. T. B.) Die erwartete Modifikation in der Zusammensezung Des Ministeriums ist nunmehr erfolgt, der-König hat heute C à- novas del Castillo zum Minister-Präsidenten, den seitherigen Justiz-Minister Calderon Coblantes zum Minister des Auswärtigen, den seitherigen Minister für öffentlihe Arbei- ten Herrera zum Iustiz-Minister und Toreno zum Arbeits-Mi- nister ernannt. Bezüglih der übrigen Ministerposten ist keine Aenderung eingetreten, Calderon Coblantes war, wie verlautet, zunächst für die Mission an die päpstlihe Kurie bestimmt, hat aber die Uebernahme dieser Stellung aus persönlichen Gründen abgelehnt. j

G 2 Nah hier eingegangenen Nachrichten hat der General Liz- zaraga eine Besprehung mit Don Carlos gehabt. Von den hiesigen Journalen wird diese Zusammenkunft mit den von Lizzaraga beabsichtigten Vorschlägen eines Convenio in Ver- bindung gebracht.

Türkei. Wie die „N. Fr. Pr.“ mittheilt, hat Nassir Pascha, Gouverneur von Bassora, dieser ¿Tage dem Großvezir ge- meldet, daß drei kleine unabhängige Staaten, zwischen dem Gebiete des Imams von Mascat und der Provinz Nedid gelegen, sich freiwillig der türkischen Oberherrschaft unter- worfen haben. Die neu-:n Länderstrecken werden wahrscheinli dern Vilajet Bassora einverleibt werden.

Rumänien. Bukarest, 2. Dezember: (W. T. B.) Der Fürst hat die Statuten der Banque de Bukarest, welche ihre Thätigkeit demnächst beginnen wird, genehmigt. In - Folge starken und anhaltenden Schneefalls, der die Kommunikationen vielfach unterbrochen hat, sind seit 3 Tagen alle Posten ausgeblieben,

ußland und Polen. St. Petersburg, 1. De- zember. Am Tage des Ordensfestes des St. Georgs- Ordens, den 8. Dezember, wird im Winterpalais im Beisein des Kaisers Gottesdienst und dann eine Parade aller Ritter des Georgs-Ordens und des Ehrenzeichens für militärische Aus- zeihnung stattfinden. Das Kommando über die ganze Parade wird der interimistishe Ober-Befehlshaber “der Truppen der Garde und des St. Petersburger Militärbezirks General-Adju- tant Bistrom führen. Ferner w:rden kommandiren: im Georgs» Saal : General-Adjutant Fürst Sswjatopolk-Mirski; im Wappen- saal die gesammte Infanterie: der Großfürst-Thronfolger ; im Alexander-Saal die gesammte Kávallerie : ‘der Großfürst Wla- dimir Alexandrowitsh, und im Piquetzimmer die gesammte Artillerie : der Chef der Artillerie des St. Petersburger Militär- bezirks General-Adjutant Fürst Mafsalski. Kabuli-Paf cha, der neu ernannte türkishe Gesandte am Kaiserlihen Hofe, ist am Sonntag hier eingetroffen. |

Asien. Iapan. Die Kultur-Entwielung in Japan hat wiederum einen bedeutsamen Fortschritt, diesmal auf dem Gée- biete der Rechtspflege, gemacht. Es find in vier der größeren Städte Japans, nämlich in Tokio, Ofaka, Nagasaki und Fukushima Appellationsgerichte, und in der Hau pt- stadt des Reichs ein Kassationshof eingerichtet und u- gleih die Bestimmungen veröffentliht worden , dur welche das Verfahren vor diesen Gerichten geregelt wird. Civilsachen können hiernach unter allen Umständen einér erneuten Prüfung durch das Appellationsgeriht des Bezirks unterworfen werden. In Strafsachen if die Appellation unzulässig. Dagegen unterliegen die Erkenntnisse erster Jnstanz in Strafsachen, und die Erkennt- niffse zweiter Instanz in Civilsachen dec Anfehtung mittelst der Nichtigkeitsbeschwerde bei dem Kassationshof, unter der Boraus- sezung, daß eine Kompetenzüberschreitung vorliegt oder die Ge- seze verlegt oder unrichtig angewendet worden find. Man eso kennt in der gerichtlichen Organisation sowohl wie in den Grund- zügen des Verfahrens das europäishe Vorbild, und mit Ret sicht die japanishe Regierung in der Einsezung dieser neuen Gerichts- hôfe, welche die Anerkennung der Vertragsmächte gefunden haben, einen großen Fortschritt staatlicher Entwickelung.

rífa, Ae ten, Kairo, 2. Dezember. (W. T. B;) Stix Vetkidinen La hat der Khedive die ihm gehörigen Sue zkanalaktien an England ganz unter den nämlichen Bedingungen verkauft, unter denen er dieselben selbst besaß; die Behauptung, daß das vertragsmäßig nah 90 Jahren einñ- tretende Heimfallsreht des Khedive von den durch England ge- kauften Aktien ausgeschlossen sei, wird damit binfällig ; auch die statutarishe Bestimmung, wonach kein Aktienbesiger mehr als 10 Stimmen bei den Generalversammlungen führen darf, ist in keinem Punkte alterirt. \ S R B.) Aus Aden vom 30. v. M. über Lön- don eingegangene Depeschen melden „, daß, nach dori vorlie- genden Nachrichten aus Zanzibar, ägyptishe Truppen {ih der zum Gebiet des Sultans von Zanzibar I a be Orte Juba und Kismayu am Ausgang des Jubaflusses rie Fgt, die Truppen des Sultans entwaffnet und die iürkishe

tilagge aufgezogen haben.

Lei @ Stiftungen be as Direktorium der Hufelandschen , _be- dvs aus den Herren Housselle, Quinck-,, Wilms und Frerichs, hat soeben den 44, Jahresbericht veröffentlicht, Danach betrug die Einnahme der Stiftungsfasse zur Unterftüßung nothleideuder Aerzte 93,450 Thlr., darunter 85,100 Thlr. Hypoth:ken; die Ausgabe sh lite

nung pro 1873 betrug die definitiv überwiesene Staats #\chuld Ende 1873: 11,838,267 Fl. Diese Summe theilt sh in un-

Einseßung einer derartigen Administration

keinen Wider-

5503 Thkr. (3480 Thlr. Pensionen und Unterstüygungen), „fo L D A Bestante Gt 87,947 Thir. verbleibt. Die Dr. S dde