1875 / 286 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

taß in Bziebung auf das Gonze oder einzelne Theile diesec Vorlage es dem Lande und Reiche nüßlich sei, wenn Sie deshalb nicht dafür stimmen können, fo sind Sie im Rechte, und Niemand kann die Uebung dieses Rechtes verkümmern.

Wir können also sehr ruhig an die Diskussion herangehen, von der ih von Hause aus nicht geglaubt habe, daß fie sich in der Dauer der wenigen Wochen, die wir hier noch geschäftlich zusammen arbeiten werden, erschöpfen wird, sondern in der ich den Beginn ciner Revi- sion sehe, die sich, wie ih glaube, über mehrere Legislaturperiodeu hinausziehen wird. Den verbündeten Regierungen liegt es nah mei- ner Ansicht und wohl auch nah der Jhrigen ob, die Initiative da zu nehmen, wo eine Veränderung in der jeßigen Lage der Gefeßgebung erforderlich eint. Wir haben unsererseits wenigstens das Bedürfniß, fie zu nehmen, um uns von jeder Verantwortlichkeit für die Fort- dauer der Nachtheile des jeßigen Zustandes frei zu mahen und diese Verantwortung dem Reichstage, insoweit er uns nicht bei- timmt, zuzuschreiben. Es wird daun Sache Jhrer Stel« lung zu Ihren Wählern sein, ob Sie fich gegenseitig darüber verftändigen, doß Sie in Ihrem Widerstande beharren, oder inwieweit Sie Ihre Stellung modifiziren wollen. Sie werden viel- leicht noch in der zweiten Legiélaturperiode naher in Ihren Wahl- reden diese Erörterungen haben, bei denen ja von allen Seiten nur das Wokkl des Ganzen, namentlih die Rechtssicherheit, der innere Friede im ganzen Reiche bezweckt und erzieit wird; es werden, wie gesagt, noch in Ihren Enkeln, wenn ih eine Legislaturyeriode als cine Ge- neration betraten darf, uns dieselben Fragen beschäftigen, wie fie uns ja vor 4 Jahren, vor 6 Jahren auch \chon beschäftigt haben, und es ist das viefleiht einer von den Würmern, die nicht sterben; aber es wird eben nur das Material, das uns diese Frage liefert, von allen Seiten mit Sorgfalt und pflihttreuer Ueberzeugung hier aufgearbeitet werden, : O

Daß das Strafrecht in seiner bisherigen Wirkung Mißstände und Mik billigung im Lande erzeugt hat, der Herr Vorredner gab es theilweise in Bezug auf einzelne Punkte selbst zu, ich- bin überzeugt, daß, wenn niht eine von uns allen sehr bedauerte Krankheit ihn längere Zeit von dem Verkehr mit der großen Welt fern gehalten hätte, er es noch im weiteren Maße zugeben würde. Jch bin in meiner Stellung als Minister - Präsident in Preußen und als Kanzler im Reiche vielleiht mehr der Punkt, auf den sich die Aussprache der Unzufriedenheit konzentrirt ; ich möchte sagen, wenn ih mi in irgend einem Priratverhälinisse, in einem Eifenbahncoupé, in einer Gesell- {aft sonst irgendwo befinde, bemerke ich bei vielen Leuten diefe Art von Satisfafktion, in der sich ein mißvergnügter Landwirth befinden würde, wenn er das Wetter personifizirt vor fich hätte. Jeder Andere entladet seinen Zorn mir gegenüber, als könnte ich dur meinen einfachen persönlihen Willen in allen diefen Beschwerden, die in der neueren Geseßgebung drücken, eine Veränderung herbei- führen, als wäre gerade ich an dem Verzuge Schuld, der der Ab- bülfe entgegensteht. Diese Lage könnte ih ja zu allen übrigen Frik- tionen, denen ih ausgeseßt bin in meinem Amte, auch noch A Zeit ertragen. Jh mache darauf aufmerksam, daß wir, die wir jeßt den Bundesrath, die verbündeten Regierungen, die Urheber diefes No- vellenentwurfs bilden, persönlich niht das mindeste Interesse daran haben, ob Sie den einen oder anderen Paragraphen annehmen; wir werden in unserem persönlichen Privatleben die Unannehmlichkeiten der Fortdauer noch eben so gut ertragen können, wie die meisten wissenschaftlich be- schäftigten Beamten und Abgeordneten, so weit sie sich nicht im prak- tischen Leben befinden, und außerdem find wir in der Lage, unserer Verantwortung jederzeit ein Ende zu machen, indem wir uns von den Geschäften, die uns nicht die Mittel zu ihrer erfolgreihen Weiter- führung zu gewähren s{heinen, zurückziehen, also wir haben ja persön- lih eben fo wenig Interesse, wie der Herr Vorredner, ob es so oder so gemaht wird, wir haben nur das Bedürfniß, dem Vorwurf zu entgehen, als fände die Fortdauer einer erheblihen Anzahl von Uebel- ständen nur deshalb ftatt, weil die Regierung nicht arbeitsam gerug ist oder nicht den Muth der Juitiative hat oder blind und stumm auf die Stimme des Landes hören wikl. Aus diefer Situation find wir heraus, und die Verantwortung für das Maß von Verbesserungen und Abänderungen, was wir begonnen, und für das Maß des Zurück- weisens unserer Vorschläge beruht allein bei Jhnen, und Sie werden sie ja zu tragen wissen. j E

Wenn ich von innerer Reichspolitik sprach, so meinte ih diejenige Wechselwirkung zwischen den verbündeten Regierungen unter fich und zwischen den Reichseinrihtungen, zwischen dem Reichstage, zwischen den einzelnen Fraktionen des Reichstags, denn das sind ja schon lebendige organische Glieder, von denen zum Theil die Fragen der Gesetzgebung {on entschieden werden, che die Regierung zum Wort gekommen ift bei Jhnen, und in leßter Justanz mit dem Plenum der Wähler, mit der Nation. Di-se Wechselwirkung muß unterhalten werden, und um eine Konversation über diese Frage einzuleiten, die Fahre lang dauern kann, ist Ihnen ja diese Vorlage dar- geboten, und Sie werden ja sehen, was Sie daraus machen oder nicht machen. Also ich hoffe eben, daß diese voll- ständig rubige und, ich möchte sagen, fonfliktsreie Stellung, die Jedem Zeit und Raum gönnt, seine Verhältnisse zur Vorlage zu erwägen, dazu beitragen wird, der Diskussion des Ganzen einen ruhi- genu Verlauf zu gewähren. Daß wir die Vorlage überhaupt machen, beweist Ihnen schon, daß innerhalb der verbündeten Regierungen, für die, wie gesagt, diese Diskussion ja vielleicht viel dornenveller ift, als das ruhige passive Abwarten der Entwickelung der Zustände, bis viel- leiht manche Uebelstände noch s{chärfer hervortreten und allgemeiner, so daß sie innerhalb der Parteien und der Fraktionen das Bedürfniß, nur ihren Standpunkt zu wahren, eins der unfruchtbarsten Bedürf- nifse, aber eins der dringlichsten endlich Übertragen und dem praktischen Bedürfaiß, in unserm Staatélebin Schuß und Frieden zu haben, den Sieg verschaffen über das Bedürfniß, unsere Ein- richtungen rach den Anforderungen der Wissenschaftlichkeit zu regeln, ich möchte sagen, die Bequemlichkeit, die Wohnlichkeit, die Sicherheit des Gebäudes, die Schönheit der Façade der wissen|schaft- lichen Façade unterzuordnen; -es ist das eine politishe Richtung, für die ih nie in meinem ganzen Leben Sympathie gehabt habe, und wenn ich mich von Jugend auf in juristishen und wissenschaftlichen Theorien auf Wahrung meines Standpunktes hätte beshränken wollen, so, glaube i, wäre es mir nit beschieden gewesen, eine irgend be- merkbare Rolle in den Ereignissen der leßten Jahrzehnte zu spielen.

Ich will sachlich uur dem Gedanken entgegentreten. dem der Herr Vorrednec einen ziemlich {arfen Auêdruck gab, daß der Ruf der Milde des Strafrechts ein Märchen sei, im Lande bestehe darüber andere Meinung, und ich glaube au, das das, was er zur Begründung seiner Ausicht anführte, daß stellenweise das Reichsrcht Verschärfungen gegen das preußishe enthielte, war doch nur der einzelne Fall“ der Wiederholung des Betrug3, wo tas Reichsstrafgeseß eine \{chärfere Strafe als das preußishe Strafgeseß will. Ja, meine Herren, wenn die Sicherheit, der sffentliche Friede, die Ehre, der gute Ruf, die förperlihe Gesundheit, das Leben des Einzelnen fo gut ges{üßt wäre dur{ch unser El, wie unsere Geldinieressen, dann hätten wir gar keine Novelle nöthig. Nicht blos im Strafcecht, sondern au in der Auffassung der Richter ih weiß nicht, woran es liegt ih wundere mich jedesmal über die gercchte Schärfe der Verurtheilung in Eigenthumsfragen neben der außerordentlichen Nachsicht gegen Körperverleßung. Das Geld wird höher veranschlagt im Geseßgebungs- tarif, als die gesunden Knochen. Man kann Jemandem viel wohlfeiler eine Rippe einschlagen in einem niht prämeditirten Kampf, namentlich wenn der Jemand Beamter der öffentlihen Sicherbeit ist, als man si erlauben darf etwa auch nur eine fahrlässige Fälschung, will ih ein- mal sagen, von einem Atteft, namentlich aber, wenn es eine Geld- frage ist; das geht gleich auf 5, 7 Jahre Zuchthaus, und dicht daneben findet man ausgeshlagene Augen von Poclizeibeamten, {were körper- lihe Mißhandlungen mit Lebensgefahr und Nachtheil für die Gesund- beit, und das scheint daneben fast als ein leiter, ents{uldbarer Scherz. Daß daran die Stimmung und Richturg unseres Richter- standes einen erheblichen Antheil hat, hat {on der Herr Vorredner aagedeutet und is wohl unzweifelhaft. Der Richter is, wie der Deutsche im Ganzen, vor allen Dingen gutmüthig ; namentlih fobald die Persönlichkeit des Verbrechers keine abshreckende und beleidigend

herausfordernde Erscheinung hat, so wird der uts dem in Fleisch und Blut Gegenüberstehenden leiht gutmüthig, ih möchte sagen von strafbarer Gutmüthigkeit, wie der Herr Vorredner mt Jronie den Auédruck „st:afbare Milde“ brauchte. Ja, meine Herren, von „strafbarer Milde“ werden die Verurtheilten, die Verbrecher nicht sprechen, aber die Opfer des Verbrechens, die haben in erster Linie Anspruch auf unseren Schuß, und um diesen Schuß gegen die dem Herzen der Richter zur Ehre gereichenden “Tendenz zur Milde und Gutmüthigkeit zu gewähren, liegt das Hauptmittel, das die Gesetzgebung hat, im Hinaufschieb-n der Minimalstrafen, die immer noch minime Strafen bleiben. Bei dem schr großen auë- gedehnten Spielraum, den die meisten strafrechtlichen Paragraphen lassen, finde ih, daß, mit Ausnahme der Eigenthumsverbrehen ih will die psychologishen Motive, die mir vorshweben, nicht weiter aus\prechen der Richter jederzeit daz geringste Strafmaß wählt, zu dem er berechtigt ift. ; SI{ch bin zu dieser Exkursion ja nur veranlaßt, um der mcines Erachtens zu weit gebenden Verurtheilung der Ansicht von der Milde des Strafrechts öffentlich entgegenzu‘reten, und mache darauf auf- merksam, daß der Herr Vorredner dabei einigermaßen pro domo spra; denn wir verdanken ihm einen außerordentlichen Antheil an den Milderungen des -damals vorgelegenen Gesebßes, und er hat bei späteren Gelegenheiten das besondere Interesse kund gethan, das ihm der Verbrecher und der Verurtbeilte cinflößt eine ungemein edle Richtung des Geistes —, aber fie wird von allen denen, die unter den Nerbrechen zu leiden haben, vielleiht manchmal für eine unyraktische gehalten werden. i j : : Z Ich entkalte mich des Eingehens in die Einzelheiten, da es mich doch auf das gerichtliche Gebiet bringen würde, uud erwähne nur zweier Bestimmungen, auf die ich nach meiner Uag its ein ganz besonderes Gewicht lege, und die, wenn ih den Herrn Vorredner und die Ansichten seiner näheren politishen Freunde recht verstehe, do nit zu denen gehören, die er ausdrücklih gebilligt hat, ja er hat fie ausdrücklih getadelt und ste damit vielleiht auf den Schub ad calen- das graecas gcbracht. Es wäre das kein entshiedener Verluft; find sie sehr dringlich, so könnten wir uns nach Weihnachten zu einer “Sitzung vereinigen, entweder im Winter oder im Frühjahr; sind fie nit sehr dringlih, so körnten wir nach Möglichkeit unsere nächste Session beschleunigen, um sie zu verhandeln, Aber zwei Sachen sind, die ich theils zur Wahrung des Rechtsgefühls, theils im dienstlichen Interesse mir doch erlauben wikl, als wichtig zu bezeich- nen, das ist, die „eine: der Schuß der Erekutivbeamten. Ih will nicht untersuchen, ob in dem Texte der Novelle, wie sie Ihnen vorliegt, die Kategorie, diè zu hüten ist, etwas weit ge- griffen wird. Was mix vors{webt, _ ist das, was man aus den täg- lihen Anschauungen der Berliner Untergerichte und deren inmitten anderer turbulenter Bevölkerungen wahrnimmt, daß dergeigentliche förperliche Träger und Vertreter des Gesetzes, der mit Gefahr seines Leibes und Lebens \chließlich die Autorität des Gesetzes aufreht zu erhalten hat, nicht in dem Grade ges{chüßt ift, wie er das Recht hat. Es wird ja oft gerühmt die Achtung, die der Engländer vor dem Gesetze habe, urd in der That, wenn man das Verhalten eines eng- lischen und deutschen Polizisten auch nur auf der Straße in Bezug auf die Fahrpolizei sieht, so bekommt man den Eindruck, daß in England der Wink mit einem Zeigefinger gerade so nacchdrüdcklich und unbedingt wirkt und Befolgung nach sich. zieht, als hier niht immer die aufgeregten Bewegungen,- mit denen man Schubleute einem Kutscher entgegengestikuliren sieht, das laute Echeben der Stimme. Ja, ich kann nicht leugnen: das viele und rasche Sprechen, welches mehr einen provokatorischen, als einen folgeleistung8- erzwingenden Eindruck macht, das liegt, glaube ich, wesentlich darin, da der englische Policeman sehr viel ges{chüßter und unterstüßzter ist; er ist sich dessen bewußt, daß, wer fich an ihm vergreift, nahezu eder direkt an der Majestät des Gesegeë fich vergreift in seiner Ausführung, in seiner Verkörperung in diesem untergeerdneten, aber treuen Diener, das sehr hart bestraft wird; ähnlich wie es bei uns sehr selten vor- kommt, daß sich Jemand an der Schildwache vergreift, weil sie ganz anders durch das Gesecß geschüßt. ist. Dagegen der Schußmann ist sehr häufig der Gegenftand einer ganz frivolen Neckerei, Verhöhnung und, wenn es {wer kommt, gewaltthätiger Behandlung, die nachher als Körperverleßung kaum behandelt wird, ohne daß sein Amt irgend ein erschwerendes Element in der Bestrafung nach sich zieht. Und von diesem Manne wird doch verlangt, daß er immer auf Vorposten sei in dem Kampfe, den daz Geseß mit den Uebelthätern hat, und er ist nach der Zunahme der Robheit, wie sie ganz unleugbar die leßten Jahre charakterisict, doch in einer sehr ex- ponirten Stellung. Er hat auf Anazkennung sehr selten zz rehnen, die vorgesetzten Behörden verlangen viel von ihm, und in der Kritik der Presse hat ja die Polizei nah guter alter deutscher Tradition immer Unrecht. Sie i} vielleicht nicht so gut, wie sie sein sollte; aber ich glaube hauptsächlich deshalb, weil fie nicht ges{üßt genug ist. Der Schußmann würde das Bedürfniß, durch lebhafte, vielleicht beleidigende Reden, seinen Anordnungen Nachdruck zu wver- schaffen, gar nicht haken, wenn er in derselben Lage wäre, wie sein englisher Kollege, daß die Nichtbefolgung sei- ner Winke ähnlihe Folgen nah sich zôge, wie in Enag- land, ich glaube, einem sehr civilifirtez, wohlgeordneten Lande, in dem das-Geseß aber dur stärkere Strafen aeschüßt ift, und na- mentlich dadurch au, glaube i, ein größerer Grad der Freiheit und Bewegung der individuellen Freiheit ermöglicht wird, weil das Gesetz sehr vîèl stärkere Garantien hat, als bei uns. Meines Erachtens sollte die cinfache körperliche -Berührung —. mag sein, aus welchem Grunde es will eines Schußmanns imz-Dienste {wer bestraft werden. Man mag Recht haben oder Utixecht, man kaun sein Recht niemals dadurch ausführen, daß man diesen Vertreter des Gesehes förperlich angreift, und diese einzige Thatsache sollte meines Erach- tens mit fehr viel \{wereren Strafen belegt werden, als bisher, Hät- ten die Beamten der öffentlihen Sicherheit das Gefühl, besser geshüßt zu sein, ih bin überzeugt, sie würden bessere Polizisten werden im Be- wußtfein ihrer größeren Macht, im Bewußtsein ihrer Verantwortung. Daß damit au sehr flrenge und unter Umständen gerihtlihe Bestrafung des Mißbrauchs dieser größeren Gewalt und jedes Benehmens, welches eines solhen Beamten und des geseßlichen Schußes unwürdig ist, ver- bunden fein sollte, das betradte ih als selbstverständlich. Aber ih glaube, wir haben uns zu sehr daran gewöhnt, die Mißhandlung eines Beamten der Obrigkeit als gewöhnliche Prügelei , die alliäglich vorkommt, anzuschen. Dadurch f windet ganz nothwendig die Ach- tung vor dem Geseßze. Jh halte diesen Punkt für einen der wich- tigsten; denn der untergeordnete Beamte hat nicht blos ein Recht auf den Schuß in seiner exponirten Stellung, scudern der Gedanke, daß er das Gesch verkörpert, ist bisher lange nit lebendig genug. Es wird immer so angesehen, als ob er die polizeilihe Willkür ver- körperte; und diesem Mißverständnisse leistet die Thatsache Vorschub, daß die Leute zu wenig handelu können und viel zu viel reden. _ Der zweite Punkt, der für mich eine besondere Bedeutung hat, ist der Paragraph, den der Herr Vorredner zuleßt erwähnte, Nummer 353a., die Beamten îm Dienste des Auswärtigen Amts - betreffend. Der Vortrag hat hauptsächlich dagegen angeführt, gegen die Mögs lichkeit, daß das den juristishen Theorien, dem juristischen straf- rechtlihen System widersprähe. Darüber kann ih mit ihm nicht streiten. Jch fann nur für das praftishe Bedürfniß in einem Dienst streiten, dem ih nachgerade 25 Jahre in höheren Stellen angehöre, und ín dem ih seit 13 Jahren und länger die leitende Stellung ein- enommen habe. Was mir da zur Wahrung meiner Verantwortlich- eit unentbehrlih is, meine Herren, das muß ih nahgerade wissen, und in dem Verlangen, daß mir das gewährt werde, wenn ih meine Verantwortlichkeit weiter tragen soll, kann ich mich dadur nicht irren lafs-n, daß mir gesagt wird, das widerspräche imifilgen Theorien. Mit juristishen Theorien läßt sich auswärtige Politik nit treiben. Der Herr Vorredner hat gesagt: es müfse dann überhaupk jedes Amt gleichmäßia gefchüßt werden. Das ist ein Argument, iu dem ih die logische Schärfe, die ihm sonst eigenthümlich ist, nit wieder- nden kanu. Die Aemter sind eben vershieden, und Sie haben das edürfniß einer strafferen Disziplin einiger doch dadnr@ anerkannt,

Deutsche |

taß Sie für das Militär ein besonderes Strafrech{t gaben, daß Sie für die Marine und außerhalb des Militärs für die Eriftenz auf Schiffen und für die Autorität des Kapitäns sehr harte Strafen gaben, die vollständig gerechtfertigt find. Es fragt sich nun: ist im auswärtigen Dienste die Gefahr für das GemeinweHl, nicht für daz Engen Menscheuleben: wie auf dem Kauffahrteischiffe, sondern für viele Menschenleben, für den Frieden des gesammten Reiches unter Umständen und für das Entstehen folcher Verhältnisse und Miß, verständnisse, wi- sie unter Umständen {on zu Krieg, Frieden, Allianzen und Bruch von Allianzen führen, i sage, ist da nicht das Bedürfniß einer strengeren Disziplin vorhanden, als in qn deren É ntern? Wenn ein Oberpräsident einmal die Weisung,

die er bekommt, niht ausführt, so mag das mit dem Disziplinar, W

verfahren, wenn dazu Grund vorhanden if, abgemacht fein; die Gefahr für die Provinz wird so groß s{werlich werden, noch gerin- ger wird cs für das Ganze sein. Wenu im Kriegs-Ministerium ein Mobilmachungëplan verrathen wird, dann braucht man gar keinen weiteren Schuß neuer Gefeßtze ; das fällt ohne Zwang unter die Kate- orie von Landesverrath, unter Kategorien, die {hon jeßt hinreichend Erafbac sind. Die Fälle, die der Herr Vorredner darüber anführte, haben gar keine Anwendbarkeit hierauf ; denn es handelt sich in der Vorlage nit um Verrath, sondern es handelt fich um einen, ih habe keinen fürzeren Ausdru, wie Ungehorsam im Amte, ih könnte ihn vielleiht dahin erläutern, daß doloser Ungehorsam darunter nur zu verstehen sei. Das kann nahher Sache des Richters sein. Unter dolosem Ungehorsam habe ich fehr viel in meinem Leben gelitten. Sie kennen aver, meine Herren, von meiner amt: lihen Laufbahn und ihren Erlebnifsen doch nur einen gerin- gen Theil. Was ich für Schwicrigkeiten darin zu überwinden gehabt habe, darüber will ich hier keine Mittheilung machen ; sie sind aber sehr wohl geeignet, um meine Ueberzeugung festzuseßen. Jh halte nir gerade an die spezielle Fassung, - wie sie hier vorliegt. Es wird fich ja darüber in einer Kommission reden lassen; ih erkläre aber ganz bestimmt als das Ergebniß meiner Erfahrungen, daß ih nicht glaube, obne Verschärfung der Disziplin durch Beihülfe ftraf- rechtlicher Bestimmungen von Art der vorgeshlogenen dauernd mein Amt als auswärtiger Minister tragen zu können. Der Saß des Un- gehorsams kann genauer gefaßt werden ; aber es ift \{wer, den Begriff so zu fassen, daß er in juristishem Geschmack erscheint und in die juriftishe Façade paßt. Der Ungehorsam, der zufällig ftatifindet oder aus- Trägheit, ist mituner recht strafbar; eine Schildwache, die einschläft, ist ja auch ret ftrafbar; aber ih meine das eigentli nit, das li-gt auf einem anderen Gebiete. Nehmen Sie z. B. an, daß Jemand, der den Auftrag hat, Jedermann, mit dem er Gelegen- heit hat darüber zu sprechen, zu -erflären, daß wir den Frieden für vollständig gesichert halten, daß wir unsererseits entshlossen find, ihn aufrecht zu erhalten, daß diese be- treffende amtliche Persönlichkeit, darüber wirklich interpellirt und von kempetentester Seite, darauf antworten würde mit \{weigen- dem Achselzucken, vielleicht mit Hinweisung anf die Unberechenbarkeit der Ertschließungen des Kanzlers, dann ist vielleicht der Landesverrath in dem Achselzucken noch nicht zu finden, sondern ein Ungehorsam gegen die Ausführung der Instruktion, daß der Betreffende Überall sagen sollte, ih halte den Frieden für vellständig gefihert und meine Regierung ist die leßte, die daran denken möchte, ihn zu stören. Neh- men Sie an, daß Jemand eine Instruktion bekommt, von der einiger- maßen wichtige Verhältnisse abhängen, daß er diese Instruktion ein- fa in der Tasche behält, eine Jnstruktion, die ér, wenn sie von dem telegraphishen Befehl „in 24 Stunden auszuführen“ begleitet ist, sofort und vollständig ausführen muß; unter allerhand Vorwän- den bleibt fie aber unausgeführt und die Wiederkehr des Vertrauens, die W iederkehr der Sicherung des Friedens bleibt in der Tasche, und die Gerüchte Saß der Frieden nit gefichert sei, und das Mißtrauen fteigen. Das find Verhältnisse, #@o ich auch nichts Anderes nach- weisen kann, als einen Ungehorsam, wogegen ih aber unbedingt ge- sichert sein muß. Ferner, wenn Jemand es unternimmt, unwahre An-

gaben seinen Vorgeseßten zu machen, oder unter Mißbrauch feiner Fi

amtlichen Stellung Andere zu täuschen, so paßt das {hon für den Fall, den ich anführte. Daß Jemand aus Gründen, die ih weiter nicht in Erwägung ziehe, den ihm zustehenden Einfluß in der Presse und im gesellschaftlichen Verkehr mit gewissen Personen dazu benukt, zu beunruhigen da, wo er den Auftrag hatte zu beruhigen : darin liegt eine Täuschung, also 3. B. wenn Jemand, der aufgefordeit wird, auf Allerhöch{sten Befehl über bestimmte Thatsachen zu berichten, eine einfach von ihm erfundene Unwahrheit meldet, z. B. Jemanden, den er namcntlih benennt, als den Verfasser eines Artikels verdächtigt, welchen Artikel der Berichterstatter aber selbst geschrieben und selbst an ein Journal auf die Post gegeben hat. Das alles sind Dinge ih weiß nicht, ob sie nach dem Strafgeseßbuch strafbar sind; aber ih kann mit solchen Unwahrkeiten und Unfolgsamkeiten und mit denen, die die Amtsvershwiezenheit und die Dienftgeheimnisse verleßen nicht auskommen. i Die Disziplinarstrafe ist vollständig unzureichend, namentlich in cinem Dienst, in dem sehr wohlhabende und mitunter schr ehrgeizige Leute fich befinden. Das äußerste Ergebniß einer Disziplinarstrafe ist die Dienstentlafsung. Die Dienstentlassung kann Einem unter Umständen vollständig gleigiltig sein, kann Einen unter Umständen in die Lage bringen, daß er sich in die Rüstung des politischen Mär- tyrerthums hüllen kann und für seine weiteren Pläne daun einen ge wissen Vortheil zieht; kurz, es ist das keine Strafe, die abschreckt.

Die Nummer 4 gebe ih Ihnen preis, das ist eine Fassung, die :

unter dem Eindruck gewisser cinzeln-r Fälle sich gebildet hat, das hat weiter keine Bedeutung; aber ih e:kläre, daß, wenn ih verantwortlich bleiben soll für die Erfolge unseces Auswärtigen Amts, wie ih es bisher gewesen bin, ich mich mit der bloßen l aale Sk ale begnügen faun, und daß ich darin einer Stärkung bedarf. Es ift schr wahrscheinli®, daß diéser Artikel des Strafrechts, wenn er zu cinem folchen wird, niemals zur Anwendung kommt, sondern sein Vorhandensein wird genügen, um den unbedingten -Gehorsam zu erzeugen, den ich durch die bloße Unanrnehmlichkeit einer Diszi- plinaruntersuGung, deren Einlcitung von mi allein nicht einmal abhängt, niht erzwingen kaun, dessen ih aber bedarf. Jh bedaure, daß Redner, Fraktionsbes{lüfse und die Presse über diese Sache abge- urtheilt haben, ohne mi gehört zu haben, ohne mi, der ih, wie ich glaube, sonst nicht übertriebene Ansprüche zu meiner Uxterslüßung an die Reich8vertretung gestellt habe, auch nur in die Lage zu bringen, mi) zu äußern; ehe ih in der Lage gewesen bin, dies zu thun, werde ih in einem béelehrenden {ulmeisterlihen Ton in der Prefse darüber zurechtgewiesen, daß ih über diese Dinge kein Urtheil habe. Paßt es Ihnen nicht in die juristische Façade, so paßt es mir nicht in die Mög- lihkeit, die ‘auswärtigen Geschäfte zu führen, wenn das Gegentheil von -dem geschieht, was beantragt ist, das heißt, wenn ih gar keine Hülfe, keine Verschärfung der niht ausreiwenden Disziplinarbeftim- mungen bekomme. Das Maß if ja diékutirbar; das Strafmaß braucht nit einmal erheblich zu sein, für mich kommt es nur darauf an, daß ih außer dec Diéziplinargewalt die Berufung auf das ri- terlihe Strafverfahren habe. Ich verlange ja selbst nicht einmal man könnte mit Ordnungéstrafen si helfen, die haben aber doch schr ihre Beschränkung, sie find für einen reihen Mann auch gleih- giltig ih verlavge niht cinmal das Recht eines militärischen Vor- eschten, der selbft Ankläger, Zeuge und Richter in einer Sache ist, eudera ih verlange nur, daß dem Träger der allerwichtigsten Jnier- essen des Reiches, der auswärtigen Beziehungen, das Reht gewährt wird, da, wo seine berechtigte Autorität in einer Weise, die für das Ganze Gefahr hat, verleßt und in Frage gestellt wird, die Mög- lihkeit gewährt wird, sich an den Richter zu wenden, und defsen un- parteiishe Hülfe in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit, daß dies gesehen kann, wird meines Grachtens genügen, um den Zweck-zu erreichen. Jch werde wahrscheinlich nicht, wenn ih oder mein Nach- folger einen solchen Paragraphen häite, in die Lage kommen, davon Gebrauch zu machen, ich kann es wenigstens nicht wünschen und bei d-r hohen Stellung, der Erziehung und der patriotischen Gesinnung unserer Vertreter im Auslande ist es undenkbar; daß aber auch das Nichtdenkbare geschehen kann, das haben uns doch die Er“ gebnisse dieses Jahres gezeigt.

Dem Reichstag is! folgender] Entwurf eines Gc-7

seges, betreffend die Naturalisation von Auslän- dern, welche im Reichsdienste angestellt sind, vorgelegt worden : Wir Wilhelur, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König i von Prenben e Ha verordnen im Namen des Deutschen Reichs, na erfolgter Zusfti des Bundesraths und des Reichstags, was ll Es __ Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, ein Dienst- einkommen aus der Galle beziehen und ihren dienstlihen Wohn- ÿ im Auslande haben, darf von demjenigen Bundesftaate, in wel-

em sie die Verleihung der Staatsangebörigkeit L éralciatlondrtnnde uicht versagt ied rigkeit nachsuchen, die Na Urkundlich 2c, Gegeben 2.

Die Petitionskommission des Deutschen Reichstags hat ihren Bericht über 345 Eingaben für und o Katte bei p stimmungen des Geseßes vom 7. Juli 1873, foweit solche sich auf den Ba Eisen, Stahlwaaren und Maschinen beziehen, erstattet.

Das Geseß vom 7. Juli 1875, betreffend die Abänderung des Vereinêzolltarifs, sett in §. 1 Punkt V. fest, daß die im Acbabtes Tarif unter Nr. 6, b. und e. 1 und 2, sowie unter Nr. 15 b 1, 2., a, f. 7. genannten Eisen, Stah'waaren und Maschinen festgesetzten Eingang®zölle vom 1. Januar 1877 aufgehoben werden.

__ Gegen die Ausführung dieser geseßlichen Bestimmung erheben eine größere Anzahl von Korporationen, Vereine und Privatpersonen, welche in mehr oder minderer Weise bei der Eisen-, Stahl- und Ma- shinen-Jndustrie interessirt sind, lebhaften Widerspru, während an- dererseits aus den Kreisen des Handelêstandes, der Landwirthe und Industriellen, von Korporationen, Vereinen und Privatpersonen auf os Die die Durchführung dieser Gefetzesvorschrift befürwor- et wird.

In dem westlichen Deutschland ist der Hauptheerd für die Agitation gegen das Gesecß, im nordöstlihen Deutschland und nament- lih in den Ostseeländern der Pg der Agitation für die Auf- rechterhaltung des Geseßes zu Juchen, und es handelt sich sonach zum größten Theil um einen Kampf der Interessen dieser Landestheile, an dem das übrige Deutschland wohl regen, aber nicht fo intensiven Rutheil nimmt.

Der- Referent stellte den Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen, über die in Bezug auf die Bestimmungen im §. 1 Nr. V. des Gefeßes vom 7. Juli 1873 ein- gereichten Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Dieses Votum wurde damit motivirt, daß gegen die Prolongation des Termins zur Aufhebung der ‘auf Eisen, Stahlwaaren und Ma- schinen ruhenden Zölle, eine Reihe s{chwerwiegender Bedenken zu erheben sind. Vor Allem drängt fich die Wahrnehmung auf, -daß bisher jedesmal, wenu die Ermäßigung der Eisenzölle in Frage ge- ommen ift, die Jndustciellen eine Tinte Schädigung des ganzen Erwerbszweiges vorauêgesagt haben. Bisher haben sie immec Un- ret behalten, denn troßdem, daß innerhalb der zehn Jahre, in welchen die Eisenzölle viermal herabgeseßt wurden, zwei Kriegsjahre liegen, hat fich ein schr bedeutender Aufschwung des ganzen Ju- dustriezweiges innerhalb dieses Zeitraumes vollzogen. Nun ift dürh- aus nicht zu verkennen, daß die fragliche Industrie im gegezwär- tigen Augenblick darniederliegt, «s würde aber, wie auch die von dem Herrn Vertreter des Reichskanzler-Amtes mitgetheilten statistichen Thatsachen beweisen, nit gerechtfertigt sein, daraus zu s{ließen, daß die gesammte Eisen-, Stahl- und Maschinenindustrie in allen ihren so verschiedenen Zweigen des Betriebes ganz gleichmäßig in dem Grade bedrängt sei, daß, wie die Heißsporne unter den Petenten be- haupten, der vöôflige Untergang der gesammten Jnduftrie nach dem 1. Januar 1877 unausbleiblich. Im Gegentheil, es ist ein Theil der Industrie, wie auch von den in ihren Ausichten gemäßigteren Ele- menten unter den Inte. essenten zugestanden wird, noch keineswegs so {wer geschädigt, wie es uach der Aufführung einzelner statistisher Thatsachen, die sich nur auf lokale Verhältnisse be- ziehen, den Anschein gewinnen kann, wenn man diese!ben auf die Allgemeinheit überträgt. Dies geschieht in den Kreisen der Jnteres- senten, wie die Petitionen recht wohl erkennen lassen, mit Vorliebe. Das Ausblasen einiger Hochöfen, das Löschen einer Anzahl von Feuer, das Entlassen eines Theils der Arbeiter in einer Gegend wird benußt, um cinen Schluß auf die gesammte Lage der deutsczen Eisenindustrie zu zieben. Gehen auch, wie gern zuzugeben ift, diese Nachrichten und diese Zusammenstellung von größeren Werken ein, werden sie von gewiegten Fachmännern geliefert, so find und bleiben fie doch ein lückenhaftes Material, mit welchem man so {wer wiegende Be- hauptungen, wie die des Unterganges der gesammten deutschen Eisen- und Stahlindustrie oder die der Schädigung der Wohlfahrt der Nation oder die der Schädigung aller anderen Erwerbsarten, weil angeblich ein wihtiger Kon!ument verloren gehen soll, niht be-

gründen fann.

Tritt man aber nun der Frage näher, wodurch der jeßt so wenig befriedigende Zustand, in welhem sich die fragliche Industrie befindet, hervorgerufen- ist, so wird man und das ist das zweite Bedenken sich der Ansicht nicht verschließen können, daß die Ueberproduktion in denjenigen Artikeln, welche das Arbeiten auf Lager geftatten, eine koustatirte Thatsache ist. Dasselbe hat aber nit allein in Deutschland, sondern auch in England, Oester- rei, Belgien staitgefunden. Hierdurch wird der Preis aller hierher- gehörigen Waaren ganz besonders gedrückt und so ein lohnender Ver- kauf gehindert, mithin die Rentabilität der Werke, welche fortarbeiten, um nicht am ftebenden Kapitale der Einrichtungen und an dem Stamme eingeübter Arbeit einen empfindlihen Abgang zu erleiden, ungemein çeschmälert, in vielen Fällen ganz vernihtet. Derartige ungünstige Konjunkturen haben aber im Laufe der Jahre jeden Ec- werbszweig getroffen und ist daraus nicht der Schluß gezogèn worden, daß die Hülfe des Staates in Form eines Schußzzolles zur Mithülfe bei Beseitigung dieses Uebelstandes anzurufen sei. s ift aber ferner auch zuzugeben, daß bci denjenigen Artikelo, welche nicht im Vorrath gefertigt werden föônnen, weil, es sich hier um bestimmte zu bestellende Façons, Maschinen oder Maschinen- theile handelt, cin Mangel an solchen Bestellungen sih sehr fühlbar macht. Dies liegt ater daran, daß die übrigen Erwerbszweige, wie ja allgemein bekanat ist, ebenfalls nicht günstig gestellt find und fo als Konsumenten nur im Falle der äußersten Noth auftreten, haupt- sälich aber daran, daß in Folge der gesunkenen Rentabilität gerade

der besten Eisenbahnen, das Kapital sich von neuen Eisenbahnunter-

nehmungen abwendet, der Bau derselben in Deut)chland fast ganz dar- niederliegt und damit der wichtigste aller Eisenkonsumenten, wenn auch nit in Wegfall, so doch in die Lage kommt, stine Nachfrage nah Eifen, Stablwaaren und Maschinen sehr einzuschränken. Durch Erhaltung von Verkehrsbeshränkungen und die Zölle find folche wird man aber {wer dazu beitragen, dem Kapital Luft zu neuen Eisenbahnunternehmungen zu machen. i

Das dritte Bedenken steht mit dem Ebenge sagten in einem engen Zusammenhang. ; , __ An dieser Ueberproduktion, scwie daran, daß eine Reihe von Ein- richtungen geschaffen worden sind, für deren auêgiebige Benußung niht die genügende Anzahl von Bestellungen vorliegen, ift die Erweiterung bettehender und die Schaffung von neuen Werker Schuld, bei ‘deren Herstellung es sich von Seiten der Schöpfer gar nicht um die Fabrikation selbst, nicht um die zu erwartende Rentabilität dieser Werke, sondern nur um die Erzielung hoher Ge- winne an dem darin angelegten Aktienkapitale handelte. Diese Werke, welche in Folge der enorm hohen Summen ihres Anlagekapitals den Todeskeim bei ihrem Entstehen {hon in sih trugen, haben den guten und soliden Werken, welche allmählich mit der steigenden Produktion ihrer Artikel im Laufe vieler Jahre ‘groß geworden sind, den empfind- listen Schaden bereitet und es wird zu besseren Zuf*änden für den gesunden und lebensfähigen Theil der deutschen Eisenindustrie rascher au kommen sein, wenn diese ohnehin niht haltbaren Werke wieder

ganz eingeben, wenn ihnen nicht duch die Verlängerung der Schub- ¿ôlle das Scheindasein noch einige Jahre mühsam L fristet Loy s

Ein weiteres Bedenken üßt sich darauf, daß die Bestimmungen des Geseßes vom 7. Juli 1873 über den Wegfall gewisser Zölle am 1. Januar 1877 in vielen Fällen die Wirkung gehabt haben können, die Konsumenten, welche Eisen-, Stahlwaaren und Maschinen gebrauchen, in der Hoffnung, nach dem 1. Januar 1877 dieselben billiger und besser als jeßt vom Auslande zu beziehen, zu veranlassen die Anschaffung dieser Gezenstände jeßt zu vermeiden und sich in ihrem Bedarf so viel als mögli einzuschränken. Je näher der Zeitpunkt rüdt um fo wirksamer wird von Woche zu Woche dieses Moment, und die Verlängerung des Termins für “Aufhebung diefer Zölle hat für diese Kon)umeunten vollständig die Wirkung, wie die Auflegung eines neuen Schußzolles Da nun fast alle Petitionen, welche um Ver- längeruna dieses Termins bitten, an der Spiß? ihrer Deduktionen die Versicherung tragen, daß sie keine Schußzölle wollen, daß sie der Konjumntion halber den Freihandel für das richtige Prinzip halten, so stehen dieselben mit diesen ihren eigenen Ausführungen in Wider- spruch, wenn sie um Hinauéschiebuug des mehrfach gedachten Ter- mins bitten.

Hierbei kann nit unerwähnt bleiben, daß durch das gegebene Beispiel den Freihandel zu empfehlen und den Schußzoll zu wollen, aufgemuntert, die Konsequenzen eines auf Verlängerung des Termins der Aufhebung der Eisenzölle ‘gerichteten Beschlusses nothwendiger- weise andere Erwerbszweige, welche ebenfalls in ungünstiger Lage ih befinden, auffordern muß, fich ebenfalls an die Reichsregierung zu wenden, um Hülfe èurch Erböbung oder Einführung neuer Zölle für ihreu Erwerb in bedrängter Zeit zu suchen.

Das leßte Bedenken endlich ist aus dem Wortlaut der in den Petitionen ausgesprochenen Bilten selbst herzuleiten.

Von einer Seite wird um die Verlängerung der Frist für Auf- hebung der Zölle bis zum Wiedereintritt günstiger Verhältnisse ge- beten, von anderer Seite wird nur eine Frist von drei Jahren ver- langt, von wiedec anderer Seite spriht man überhaupt nur von Sistirung der geseßlihen Maßnahmen.

Keiner diefer Vorschläge erscheint ausführbar und zwar der erfte um deswillen nit, weil nit zu erwarten steht, daß in nächster Zeit einmal wieder eine so gute Konjunktur für die Eisen-, Stahl- und Maíschinenbau-Indèustrie kommen wird, daß alle die vielen von ein- ander dur die Theilung der Arbeit geschiedenen Zweige dieser Jn- dustrie gleichmäßig in günstigen Verhältnissen sein werden. Leiden nun aber einige diefer Zweige, während andere blühen, so wird den legiélativen FÆŒÆtoren des Reiches dann die Zumuthung gestellt werden müsen, abzuwägen, welche Wichtigkeit in jener zukünftigen Zeit die [eidenden und welche Wichtigkeit die günstiger situirten Zweige der in Frage kommenden Industrie haben, Es wird dies dann sehr {wer zu bemessen sein und so die Geseßgebung, wenn einmal das Prinzip angenommen wird, in Zollsachen niht nach einem feststehenden Pro- gramm, sondern von Fall zu Fall zu entscheiden, in cin der wirth- aen Entwickelung Deutschlands sehr gefährlihes Schwanken gerathen.

Aber auch der Antrag auf Verlängerung diefer Frist auf eine festbestimmte Zeir, sei diese 5 oder 3 Jahre, ist nicht praktis aus- führbar, weil furz vor dem Eintritt des Termins die Lage der Eisen- Industrie cine ähnliche sein könnte wie gegenwärtig, und dann werden die Anträge auf weitere Verlängerung nicht ausbleiben, so wenig, wie fie jet ausgeblieben sind, troßdem die Eisenindustriellen ihre volle Zustimmung zu dem bei Zuftandekommen des Gesetzes vom 7. Juli 1875 abgeschlossenen Kompromisses gegeben hatten.

__ Die Sistirung der geseßlichen Bestimmungen auf unbestiminte Zeit würde ciner vollständigen Beseitigung des Gesetzes gleihkommen und eine solche kann doch wohl ernstlih faum in Frage kommen.

Dem Votum des Referenten trat der Herr Korreferent bei, be- antragte aber demselben folgende Motivirung- voranzustellen :

In Erwägung, daß

1) die Reichsregierung in Auésicht gestelli hat, darauf Bedacht zu nehmen, daß auch in -den Nachbarstaaten, namentlich bei Ab- \chluß neuer Handeléverträge, eine Erleichterung dec Einfubr in diese Staaten bewirkt wird;

2) die für Industrie, Handel und Landwirthschaft nothwendige cinheitlide Regelung der Eisenbahntarife durch die baldige Vor- lage eines Reichs-Eifenbahngesetzes herkteigeführt werden wird,

geht der Reichstag über die Petition zur Tageëorduung über.

Nach Eintritt in die Debatte über den vom Referenten und Herrn Korreferenten- gemeinsam gestellten Antrag, sowie über die vom Herrn Korreferenten allein hinzugefügten Erwägungsgründe wurde von einem Mitgliede der Kommission der Antrag gestellt,

der Reichstag wolle beschließen: die Petitionen, soweit fie eine Hin-

ausschiebung der zum 1. Januar 1877 eintretenden Zollbefreiungen

d's Eisens keantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu

überweisen, bezüglich der übrigen zur Tagesorduung überzugehen,

Bei der Abstimmung wurde dem Antrag, einen Theil der Pe- litionen, soweit fie eine Hinausschiebung des Zollaufhebung®stermins beantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zun überweisen, gegen 3 Stimmen und ebenso der auf die Einfügung von Erwägungs- gründen gerichtete Antrag des Hcn. Korreferenten mit erheblicher Mehrheit abgelehnt, dagegen der Antrag der Referenten angenommen.

Landtags - Angelegenheiten.

Im 7. SwWhleswig-Holiteinshen Wahlbezirk (Eckern- förde) ift an Stelle des zum Kreiëgerichts-Direktor beförderten bis- herigen Abgeordneten Bong- Schmidt der Kaufmann Theodor Rein cke in Altona mit 77 gegen 48 Stimmen, welche der Kreisrichter Reiche in Kiel erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Jahresberiht des Großherzoglichßh badischen Han- dels- Ministeriums für das Jahr 1874 belief sich der Viehstand im Großherzogthum Baden nach der Zählung vom 3. De- zember 1874 auf 66,964 Pferde «exkl, Militärpferde (1873: 67,085), 654,946 Stück Rindvich (1873: 660 405), 166,399 Schafe (1873: 170,556), 368,624 Schweine (1873: 371,339) und 85,097 Ziegen (1873: 82,074). Die Zahl der Pferde hat, abgesehen von den Militär- pferden, im Jahre 1874 um 121 oder 0,2% sih vermindert, ist also ziemlih unverändeit geblieben. Der Rindviehstand hat im Ganzen um 5459 Stück oder 0,8% abgenommen. Diese Abnahme trifft aber lediglich den Nahwucbs, indem das Jungvich von 166,132 auf 159,269, also um 6863 Stück oder 4,3%, die Zahl der Kälber von 44,188 auf 36,642, um 7546 Stück oder 17,1% zurückgegangen ist, wogegen das Großvieh (über 13 Jahr alte Thiere) von 450,085 auf 459,035 Stück, um 8950 Stück oder 1,9% gestiegen is, und zwar steht bier einer geringen Abuahme der Farren, Kalbinnen und Ochsen eine überwiegende Zunahme der Kühe (von 327,486 auf 337,716, also um 10,230 oder 3,1% ) gegenüber. Man kann hiernach {chließen, daß der viel- fach eingetretenen Kuappheit der Futterernte von 1874 im Ganzen mehr durch Beschränkung der Nachzucht, als dur Abschaffung von Zucht-, Milch- und Arbeitsthieren Rechnung getragen worden ist. Die Schafe haben sich von 1873 auf 1874 um 4157 oder 2,4% vermin- dert. Der inländishe Schafbefi bestand 1874 aus 478 Herden mit 110,550 Schafen und aus 55,844 Schafen; im Klein- und Einzel- besiß; 66,4% wurden also in Herden, 33,6% in sonstiger Weise ge- halten. Außer dem inländishen Schafbesiß wurden im Lande 58 Her- den von 16,063 Stück ermittelt, welche Ausländern gehörten, sih nur vorübergehend auf Weide 2c. am Aufenthaltsorte befanden und in die Zählung nicht aufgenommen wurden. Die Zahl der Schweine hat sich um 2765 oder 0,7% vermindert, während der Ziegenbestand um 3023 Stück oder 3,7% gestiegen ist. Die Zahl der Bienensiöcke ift im leßten Jahre von 75,534 auf 78,591, um 3057 eder 4% gestiegen, bat aber die Höbe früherer Jahre (1867: 86,220, 1870: 91,946) noch nit wieder erreicht,

Ueber die Realitätenbelastung in den im Reihs- rathe vertretenen Königreichen und Ländern Oester- reich-Ungarns während der Jahre 1868 bis 1874 enthält die „Wiener Zeitung“ Mittheilungen aus der „Statistischen Monats- [hrift*“, welchen wir Folgendes entnehmen :

Nach den Aufzeihnungen der Tabularbehörden derjenigen Län- der, in denen ein regelrecht ängelegtcs Grundbuch existirt, also: Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steiermark, Käraten, Krain und das Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesien, betrug (in runden Ziffern) die bei sämmtlichen Liegenschaftskategorien einge-

iretene Zunahme des Belastung Entlastung Hypothekar- Fl Fl.

MReEERn tes / Ï k 150,969,000 139,296,000 11,673,000 186,107,000 161,761,000 24 346,000 183,906,000 178,557,000 5,349,000 1 201,764,000 162,216,000 39,548,000 1872 284,862,000 184,541,000 100,321,000 1873 402,908,000 207,290,000 195,618,000 1874 375,329,000 225,447,000 149,882,000 Es wurden demnach im Laufe der leßten sieben Jahre Hypo- thekarschulden im Gesammtbetrage von 1,78%,845,000 Fl. kontrahirt, gleichzeitig aber auch Hypothekarshulden im Gesammtbetrage von 1,259,108,000 Zl. in den öcffeutlihen Büchern gelöscht, woraus sich eine effektive Zunahme des Hypothekarlastenstandes im Betrage von 926,737,000 F1l. fürden gesammten Realitätenbesiß der bezeichneten Länder ergiebt. Im Verhältnisse zu dem Gesammtwerthe des unbe- weglihen Besißes, der im Jahre 1868 mit 6,247,890,000 Fl. be- messen wurde, is die Zunahme der Hypothekarlast* eine geringe zu nennen, denn sie beträgt nicht mehr als 8,4% dieses Werthes. Wenn man die Bewegung im Hypothekarlastenstande niht blos nah Jahren und Ländern, sondern zugleih auch na Liegenschafts- Kategorien ver- folgt, so zeigt die Bewegung im Hypothekarlastenstande des Montau- besitzes folgendes Detail: Zunahme (—-) Neue Belaftung Enilastung Abnahme (—) Fl des Schuldenstandes

401,236 736,694

241,408 725,748

825,123 184,177

004,367 902,803 030,661

7,399,124

404,029 ) 4,082,953 1874 15,049,038 5,696,688 9,352,350 Summe 57,175,007 41,554,6U7 —+ 15,62ZU, 400 Von dieser neuen Belastung in der Höhe von 57,178,007 FlI. sind aklein 54,443,122 Fl., mithin 95,2 4 durch „Ve. träge aller Art" entstanden, was darauf hinweist, daß der Grund der jährlich steigen- den Belastung des Montavbesißes in der Jutabulirung von Kauf- schillingsresten der Verkäufer, seit 1874 jedech in der Aufnahme von Darlehen von Seite der Montangesellshaften zu suchen ist. Hier- aus ergiebt fich, daß jener Theil des Montanbesibes, der den stärksten Besitwechsel erfubr, auch die stärkste Zunahme des Schuldeastandes zeigen muß. Und in der That ift es so. __ Die Bewegung im Hypothekarlastenstande des land- und lehen- täflichen Besißes zeigt folgende Ziffern: Zunahme (—+-) Neue Belastung Entlastung Abnahme (—) Fl des GRSEIAAEE

F. Bl. Fl. 19,943,233 9,534,304 10,408,929 33,135,826 22,431,649 10,704,177 15,365,053 25,179,989 9,714 936 16,106,108 10,743,476 5,362,632 34,719,423 19,890,352 14,829,169

1873 32,457,141 17,890,254 +- 14,566,789 1874 37,490,319 18,300,663 —+ 19,189,656

Zus. 189,217,163 123,870,687 65,346,416

Wie beim Montanbesiße, so liegt auch bei dem land- und lehen- täflichen Befiße die Hauptursache der Vermehrung des Schulden- standes um 65,3 Millionen in der Jntabulirung von Kauf- \chillingsresten. Das Gros der Pfandlaften rührt aber aus Ver- trägen aller Art her und beträgt zusammen 95,7 % der „neu:n Be- lastung“.

Bezüglich der Bewegung im Hypothekarlastenstande der agricolen Bezirke liegt nur eine- Berechnung von 341 Gerichtsbezirken mit 1726,96 Quadratmeilen vor und ergiebt folgende Ziffern :

Zunahme des Hypothbekar- lastenstandes

Fl, FL.

42 408,245 2,493,483 46,031,742 9,224,891 47,645,249 4,542,227 49,284,501 8,104,961 52,476,412 9,851,662 50,702,226 "12,353,570 1874 68,613,963 53,813,290 14,800,673

Summe 397,733,135 342,361,668 95,371,467

Diese Daten verdienen eine bejondere Beachtung, denn sie zeig: n eine relativ ganz geringe Zunahme dér Belaftung.

Gewerbe und Handel.

Die „New-Yorker Handels-Zeitung“ schreibt in ihrem vom 19. November datirten Wochenbericht: Von der Ge- sammitsituation ift wenig Neues zu berichten und eine enlshieden günstige Wendung kann nicht eher eintreten, als bis der jeßt vor sih gehende Reinigungéprozeß beendet ist, und glücklich dürfen wir uns schäßen, wenn dies wünschenswerthe Ziel bis zum Jahres\{luß erreicht ist. Für den Importhandel naht - die Saison ihrem Ende und das Resultat ist im Allgemeinen weit hinter den bescheidensten Erwar- tungen zurückgeblieben. Der Geldstand zeigte keine Veränderung gegen die Vorwoe. Durcschnittsraten für „call loans" gegen Depot gemischter Sekuritäten stellten fich auf 37 a 47 %, gegen Hinterlegung von Burdespapieren ca. 1 % billiger. Im Diskontogeschäft waren kurze Sicht Plaßzwechsel erster Klasse a 6—7 % p. a. zu begeben. Während sich der Goldmarkt in der ersten Hälfte dieser Berichts- woche der Baisse zuneigte, hat die Hausse s&t gestern wieder die Oberhand gewonnen und das Agio, weiches am vergangenen Mitt- woch mit 147 den niedrigsten Punkt der Woche erreicht hatte, {loß heute, nach einem Avanz bis 15 à 14}, Die Coursfteigerung für fremde Wechsel, welche troh des lebhafter gewordenen Baumwollerports, die baldige Wiederaufnahme von Goldverschiffungen in Ausficht stellt, ließ cine Rückwizkang der Ermäßigung des Bankdiskontos in London nicht auf- Ffommen. Das Geschäft am Waaren- und Produktenmarkt hatte im Allgemeinen einen unbefriedigenden Charafter, welcher in Bezug €uf Erporten am deutlihsten dadurch dokumentirt wird, daß Frachtraten außer für Petroleumsciffe* nicht merkiih angezogen haben, troßdem bei fast gänzlihem Mangel neu angekommener Fahrzeuge die Anzahl disponibler Räume im hiesigen Hafen auf ein Minimum reduzirt ist. Der Gefsammtwerth des leßtwöchentlihen Waaren- und Produfkten-Importes weist gegen die Vorwoche eine Zunahme von 825,045 Doll. auf, ist jedoch s{chwädcher, als in der Parallelwoche beider Vorjahre. Von fremden Webestoffen wurden 1,329,090 Doll. resp. 306,482 Doll. mehr als in der Vor- woche importirt, während der Import diverser Produkte und Waaren um 518,563 Doll. stärker war als in der Vorwoche. Der Gesammt- werth des dieswöchentlihen Waaren- und Produkten-Exports in Höhe von 4,832,890 Doll. Pap. ist um 982,343 Doll. s{wäher als in der Vorwoche, übersteigt jedoch bei unberücksihtigter Valuta- Differenz obigén Wochen-Jmport um 697,325 Doll ; Baumwolle

gurirt in der dieswöchentlihen Ausfährliste mit 15,474 Ballen im larirten Werth von 1,019,563 Doll. gegen 20,222 Ballen im Wcrth von 1,409,327 Doll. in der Vorweche.

1868 1869 1870 1871

1868 2 1869 : 6, 1870 64 6, 1871 (s 6, 1872 T

1873 11.113614

1868 1869 1870 1871 1872

Ncue Belastung Entlastung Fl. 44,901,728 49,256,633 52,187,476 57,389,465 62,328,074 1873 63,055,796

1868 1869 1870 1871 1872