1875 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Dieser, wohl dem Berichie der Handelskammer zu Saar- brücken pro 1874 entnommenen, neuerdings auch in die „Köl- nishe Zeitung“ übergegangenen Notiz gegenüber ist zu bemerken, einmal, daß die niedrigeren Frachtsäße von 366,7 resp. 434,4 # nicht nur für Gußwaarensendungen von Novéant nach Berlin resp. Hannover, sondern auh für dergleichen Sendungen von Berlin resp. Hannover nach Novéant gültig waren, somit die Ausfuhr deutsher Guß- waaren nach Frankreich in ganz gleiher Weise begünstig- ten, wie die Einfuhr ausländisher Waaren aus Frank- reih, und zum andern, daß die in Rede ftehenden Fracht- anomalien durch Einführung entsprehend niedrigerer Tarif- äte für Saarbrücken feit längerer Zeit beseitigt find. 10,000 Kilogr. Eisengußwaaren kosten von Saarbrücken nach Berlin Feit dem 20. Juni cr. 332,592 ( und von Saarbrücken nah Hannover seit dem 15. Auguft cr. 254,16 M

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung der außerordentlichen Generalsynode erklärte sfich der Kom- missar des Evangelishen Ober-Kirchenrathes, Ober-Konfistorial- Rath Hermes, gegen das Amendement Hegel. Der Zusazantrag sehe aus, als ob er neue Rechte für die Provinzialsynoden erobern wolle. Auch das Amendement Rödenbeck gehe zu weit; er bitte deshaïb, alle 3 Anträge abzulehnen.

Der Synodale Miquel wünschte eine Garantie, daß eine zukünftige Generalsynode nit alles das umstoßen könne, was die jeßige beschlofsen habe, und dies könne nur geshehen, wenn in solchen Fällen die Provinzialsynoden befragt werden müßten. Irgend eine Bestimmung müsse in den Entwurf aufgenommen werden. )

Vom Synodalen v. Diest (Daber) war ein Antrag eingebrat, dahin gehend, daß bei Veränderungen der Kirchenordnungen ftets die Provinzialsynoden gehört werden müssen, und. wider- sprechen fie, so können die beabsihtigten Veränderungen nit dur laxndesfkirchlihes Geseß eingeführt werden.

Der Präsident des Evangelishen Ober-Kirchenrathes, Dr. Herrmann, fkonftatirte, daß es in dem Entwurfe \ich für das Kirchenregiment darum handle, die Befugnisse festzustellen, inner- halb deren der Ober-Kirchenrath an die Zustimmung der Synode gebunden sei. Es könne dem Kirchenregiment hierbei gleih sein, ob die Zuftimmung von der General- oder von der Provinzialsynode ausgehe. Ueberwiegend werde der Ober-Kirchenrath seine Vorlagen den Provinzialsynoden machen; in welchem Falle dies eintrete, möge man dem gewifsenhaften Ermessen des Ober-Kirchenrathes anheimgeben.

Der Synodale v. d. Golß (Bonn) empfahl im Entwurf die Streichung der Worte „der Kirchenbücher“, sowie die An- nahme des ersten Antrages von Rödenbeck. Er \{chloß fich der Ansicht des Synodalen Miquel (Berlin) an, daß gegen etwaige Aenderungen der Verfassung ein Shwergewicht geshaffen wer- den müsse. Sämmtlihe andere Amendements seien für ihn un- annehmbar und er bitte um deren Ablehnung. Wenn man den Provinzialsynoden auch noch die Arbeit einer Durhberathung von Vorlagen des Ober-Kirchenrathes zumuthe, \o bleibe den- selben in ihren Verhandlungen feine Zeit für ihre \peziellen An- gelegenheiten, deren verzögerte Erledigung dem landesfkirhlihen Interesse \ade. E:

An der Debatte bethciligten {G noch die Synodalcz v. D. Reck (Obernfelde), Graf v. Rittberg (Glogau) und Dr. Gierke (Bres

1). i a dem nunmehr angenommenen Schluß der Diskusfion erhielt §. 8 in folgender Form die Majorität:

_„Es hängt vom Ermessen der Kirchenregiexung ab, über Gesetzes- vo:s{läge, welche fie der Generalsynode zu machen beabsichtigt, zu-

vor die Provinzialsynoden, beziehungsweise die ausshließlich Be- theiligten oder einige derselben zu gutahtliher Aeußerung zu veran- lassen. Bei Veränderungen, welche die Liturgie betreffen (§8. 6 Nr. 3), soll diese Anhörung der Provinzialsynoden in der Regel geschehen.“

Der §. 9 der Regierungsvorlage lautet :

_ Veränderungen der revidirten Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz können, wie biéher, von den Provinzialsynoden die- fer Provinzen beschlossen und durch Bestätigung der Kirhenregierung in Kraft geseßt werden.

Werden Bestimmungen der genannten Kirchenordnung durch ein von der Kirchenregierung beabfihtigtes landeskirhliches Geseß betroffen, so müssen die Synoden der beiden Provinzen, bevor der Geseßzes- vorshlag an die Generalsynode gelangt, gutachtlichß gehört werden.

Gehen soldhe Geseßesvorshläge von der Generalsynode aus, so find die Gutachten der genannten Provinzialsynoden vor der Einho- lung der Königlichen Sanktion zu veranlassen. y

Aeußern sih beide Synoden übereinstimmend gegen die Verän- derung ihrer Kirhenordnung, so bleiben diese Provinzen von dem Geltungsbereiche der betreffenden landeëfirchlichen Vorschrift ausge- nommen. L

Sierzu liegen an Amendements vor:

1) vom Synodalen Kleifi-Rezow: Am Schlusse des Para- graphen nastehende Zusäße hinzuzufügen:

„Auch die Provinzialsynodalen der sechs anderen Provinzen haben das Recht, Veränderungen der in ihnen geltenden Verfassung zu be- schließen; die Kirchenregierung kann derartigen Beschlüssen jedo erft dann die Beftätigung ertheilen, wenn die Generalsynode erklärt hat, daß dieselben der Einheit der evangelischen Landeskirhe nicht ent- gegenftehen. j

Nach erfolgter Begründung Seitens des Antragsstellers sprach der Synodale Dr. Lucanus (Berlin) fih gegen das Amen- dement aus, da die Fonds niht so bedeutend seien, daß eine jährlihe Abrehnung geboten erscheine. Der Synodale Miquel (Berlin) {loß fich dem Antrag Hegel an, und nachdem auch der Präsident des Evangelishen Kirchenrathes Dr. Herrmann seine Zustimmung erklärt hatte, nahm die Versammlung den S. 10 mit dem Amendement Hegel an.

Der §. 11 lautet nah der Vorlage :

„Von der Verwendung der unier der Verwaltung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten stehenden kirchlichen Fonds und der im Staatshaushaltsetat für fkfirhlihe Zwecke bewilligten Mittel giebt der Evangelische Ober-Kircheurath auf Grund der Nachrichten, welche er darüber vom Minister für geistlihe Angelegenheiten erhalten hat, der Generalsynode Kenntniß. Sobald solche Fouds oder Mittel in die Verwaltung der Kirche übergehen, erweitert sih die synodale Kennt- nißnahme zur Kontrole,“ /

ierzu lag vom Synodalen Hegel das Amendement vor, dem §8. 11 am Swthlufse das Citat „(S§. 10)“ hinzuzufügen.

Die Synode nahm ohne weitere Diskussion sowohl den S. 11 mit dem Amendement Hegel, sowie §. 12 nach dem Wortlaute des Entwurfes an:

„Anordnungen der Kirchenregierung wegen Einführung. neuer, regelmäßig wiederkchrender, sowie wegen Abschaffung bestehender S Kollekten bedürfen der Zustimmung der General- ynode.“

S@&luß der Sitzung Uhr.

Die heutige (12) Sibung der außerordentlichen Generalsynode wurde um 125 Uhr von dem Vorsißenden, N zu Stolberg-Wernigerode mit geschäftlihen Mittheilungen eröffnet.

Auf der Tagesordnung stand die Fortseßung der Berathung über den vorgelegten Entwurf von §. 13 an. Der §. 13 lautet :

Die Bewilligung neuer Auêëgaben für landeskirhlihe Zwecke, soweit sie durch Umlagen auf die Kirchenkafsen oder Kirchengemeinden gedeckt werden follen, erfolgt im Wege der kirchlichen Gesetzgebung.

Der bewilligte, durch Umlage aufzubringende Betrag wird über die Provinzen der Landeskirche nach einem Maßstabe repartirt, welcher vorläufig durch Königliche Verordnung aufgestellt, endgültig ¿wischen der Generalsynode und der Kirchenregierung vereinbart wird.

Die auf die einzelnen Provinzen entfallenden Beträge werden nach den in den 88. 72, 73 der Kirchengemeinde- und Synodalord- nung vom 10. September 1873 aufgestellten Normen, für die Pro- vinzen Rheinland und Westfalen nach Maßgabe des §8. 135 der Kirchenordnung vom 5. März 1835, einer Unterrepartition unterworfen und an die Konsiftorialkassen und von diesen an den Evangelischen Ober-Kirchenrath abgeführt.

Hierzu lag vom Synodalen, Dr. Hegel, ment vor:

„Ín Absatz 2 die folgen Worte zu streichen: vorläufig durch Königliche Verordnung aufgestellt, endgültig“.

Der Synodale v. Diest-Daber beantragte, in Alinea 1 noch den Saß anzufügen: „Jede Provinz deckt zunächst ihre Bedürf- niffe.

Dem Synodalen v. Kleist-Reßow, welcher behauptete, daß die evangelische Kirhe in Preußen eine privilegirte Korporation sei und daher das Recht haben müsse, Vorlagen zu machen, erwiderte der Ministerial-Direftor Dr. Förster, daß das Preußishe Landrecht nur Kirchengesellshaften kenne. Unter Kirhenkorporationen verstehe man rur lotal organifirte Getneinden. Der Gegensaß zwischen der evan- gelishen und katholischen Kirche komme in der „Kirchengesellshaft* zun Ausdru. Sowohl die Provinzial-Synoden, als auch die Generaisynode besize noch keine * Karnorationsrechte. wenn deren Erlangung auch keine prinzipiellen Bedenken entgegenstehen.

__ Die Synode nahm, nahdem \ich der Vertreter des Ober- Kirchenraths Ober-Konfistorial-Rath Hermes gegen den Antrag Diest erklärte, den §. 13 nah der Regierungsvorlage an. Der F. 14 der Vorlage lautet:

__ §- 14. Auch die Einkünfte des Kirhenvermögens und der Pfarr- pfrunden . köxnen durch ein Kirchengeseß zu Beiträgen für kirchliche Zwecke herangezogen werden,

Dies is nur zulässig bei Kircenkassen, sofern die etats- mäßige Solleinnahme derselben die etatsmäßige Sollausgabe um mehr als ein Dritttheil der leßteren, und wenigstens um dreihundert Mark jährlich, übersteigt, bei Pfarrpfründen, fofern der jährlihe Ertrag derselben aus\{hließlich des Wohnungswerths auf mehr als sechstausend Mark sich beläuft. Diese Beiträge dürfen zehn Prozent des jährlichen Ueberschusses der Solleinnahme der Kircheu- Tasse und des über die Summe von sechêstausend Mark hinausgehen- den Pfründenertrages nit überschreiten.

Hierzu liegen an Amendements vor:

1) vom Synodalen Dr. Wiesmann (Münster), den ganzen Paragraphen zu streichen;

2) vom Synodalen Hegel (Berlin), den ersten Absag, wie folgt zu verändern:

._ Aug die Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfarrpfründen können durch ein provinzielles Kirchengeseß zu Beiträgen für kirh- lihe Zwecke der Provinzialfkirhe unter Zustimmung der Generalsynode oder des Synodalraths (8. 34) berangezogen werden. : Beim Schlusse des Blattes ergriff der Synodale Hegel zur Begründung seines Antrages das Wort.

__— In dem zu außerordentlichen Unterstüßungen fürGeistlihe bestimmten Fonds find, nah einem Cirkular-

das Amende-

tigten Maler Shwoiser in längerer Audienz empfangen. Ferner hat Se. Majestät den General v. Pranckh aus Anlaß dessen Geburtstages und den Univerfitäts-Professor v. Kobell aus An- laß dessen Namensfestes durch huldvolle Glückæwunsch Telegramme überrascht. Als Tag des Wiederzusammentritts des Land- tags ift, dem Vernehmen na, der 3. Januar in Ausficht ge- nommen.

Württemberg. Stuttgart, 7. Dezember. Aus An- laß der Einführung der Civilehe, welche nach dem Reichs- gesez mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tritt, hat der Bischof von Rottenburg ein längeres Hirtenschreiben . herausgegeben, das am vierten Advent-Sonntag von allen Kanzeln der Diözese zu verlesen ist. In diesem Schreiben er- mahnt der Bischof, dem „St. A. f. W.“ zufolge, seine Diöze- sanen, bei Eingehung von Ehen den vom Reichsgeseß vorge- schriebenen Förnrlichkeiten sich pünktlih zu unterziehen, anderer- seits aber räth er den Brautleuten ernstlih, daß fie, ehe fie bej dem Standesbeamten den Civilakt einleiten und einen Termin für denselben bestimmen lassen, dem Seelsorger von ihrem Vor- haben Kenntniß geben, damit die erforderlihen Vorbereitungen für die kirchlihe Eheschließung von seiner Seite getroffen werden können; sodann werden die Brautleute eindringlich ermahnt, darauf zu achten, daß die fkirchliche Einsegnung, wenn immer möglich, am gleichen Tage mit dem Civilaft, unmittelbar nah demselben, stattfinde.

Baden. Karlsruhe, 4. Dezember. Ein in der gestrigen Sißung der Zweiten Kammer vorgelegter Gesezentwurf, be- treffend Vervollständigung des Landftraßennegzes, beansprucht zu der durch das Geseg von 1870 bewilligten Summe von 527 Millionen Mark einen Nachkredit von etwa 2x Millionen Mark. Die Vorlage über den Elementarunterricht sagt: „Der Unterricht in der Volks\{chul-, mit Ausnahme des Religionsunterrichts wird, wenn die Einwohner der Schulgemeinde verschieden religiösen Bekenntnissen angehören, den Kindern aller Bekenntnifse gemeinshaftlih ertheilt.“ Vor der Abstimmung über das Einführungsgesez zum Reichsgesez, über die Ehe- \chließung erklärte Abg. v. Buß, daß er und seine Freunde, weil aus prinzipiellen Gründen gegen die Civilehe, also au gegen dieses Geseß stimmen würden. Es stimmten aber \{ließ- lich doch nur v. Buß, Edelmann und Hennig mit Nein, Jung- hanns und Neumann mit Ia (Einige fehlten). Die Zweite Kammer is heute doch nochmals auf den nächsten Dicnftag zu- sammenberufen, da die Kommission der Ersten Kammer an dem Gesezentwurfe zur Einführung des Reichs-Civilehegesegtzes wesentlihe Aenderungen beshchlossen hat. Präbendar Hund in Breisach und Kaplan Hiß hier haben ihre Klage gegen den Bezirksarzt Würth in der Bußgürtel-Angelegenheit aus eigenem Antriebe zurückgenommen,

Oldenburg. Oldenburg, 3. Dezember. Aus den heutigen Verhandlungen des Landtags ist Folgendes mitzu- theilen: Der Gesetzentwurf für das Fürstenthum Lübeck, betreffend Enteignungen zu Schulzwecken, und der Entwurf eines Geseßzes für das Großherzogthum, betreffend die Koften der Untersuchun- gen der Maße, Gewichte und Waagen, wurden au in zweiter Lesung angenommen. Sodann ertheilte der Landtag seine Zu- stimmung zu dem Entwurfe eines Gesehes für das Fürstenthum Lübeck, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, wonach die Be- fißer von Dampfkesselanlagen oder die an ihrer Statt zur Leitung des Betriebs bestellten Vertreter, sowie die mit der Wartung von Dampfkesseln beauftragten} Arbeiter für verpflichtet erklärt werden, dafür Sorge zu tragen, daß während des Betriebes die vorge- shciebenen Sicherheitsvorrihtungen bestimmungsmäßig benußt, und die Kessel, die fich niht in gefahrlosem Zustande befinden, nicht im Betriebe erhalten werden. Kontraventionen hiergegen find mit einer Geldstrafe bis zu 600 M oder Gefängniß bis zu drei Monaten bedroht. Den leßten Gegenstand der Tagesord- nung bildete eine Interpellation der Abgg. Dro|t und Genossen, wodur die Staatsregierung zur Aeußerung darüber aufgefor- dert wurde, ob fie gedenke, den Weiterbau der Eisenbahn von Jever nach Norden zu fördern, und wie \ich dieselbe zu den Anerbietungen verhalten wolle, welhe ihr dem Vernehmen nach von den betreffenden Theilen Ostfrieslands bezüglich dieses Weiterbaues gemacht \éien. Nachdem der Interpellant seine Interpellation näher begründet hatte, erklärte sih der Regierungs-Kommissar Wesche zur sofortigen Beantwor- tung derselben bereit und bemerkte im Wesentlichen Folgendes: Obwohl die Staatsregierung die Bedeutungeiner Bahn JIever-Norden nicht verkenne, so könne sie auf den Vorschlag, diese Bahn als oldenburgische Staatsbahn auszubauen, doch nit eingehen. Ueber die Grenzen des Herzogthums hinaus mit Bahnbauten vorzugehen, ersheine nur dann thunkih, wenn 1) das Zuftande- kommen der eigenen Bahnen dadur bedingt werde, wie dieses bei der Oldenburg - Bremer Bahn der Fall sei; oder 2) wenn durch den Weiterbau der unmittelbare Anshluß an ein großes fremdes Bahnnez erreiht werde, oder endlich 3) wenn dur den Bau im Auslande eine erheblihe Minderung des Risikos der eigenen Bahnanlagen erzielt werde, wie dieses z. B. bei

4, wie aus der Berathung hervorging, sollte ] die einmalige kirhlihe Verkündigung „auf Wuns der Kerlobten oder Gheleute“ stattfinden; dagegen beißt es in dem jezgt angenommenen Geseze: das Kufgebot hat „in der Regel“ 2c. fiattzufinden. Ein anderer Absatz des fraglihen Abschniits be- stimmt nunmehr, daß „auf Verlangen“ der zu Trauenden „auch an den übrigen Orten, an welchen das bürgerliche Aufgebot stattgefunden hat, eine einmalige Verkündigung vorgenommen werden kann.“

Sachsen - Meiningen. Meiningen, 5. Dezember. Der Landtag hat die Gemeinde- und Kreisordnung hinfichtlich der von der Regierung beanstandeten Bestimmungen berathen und seine früheren Beshlüsse so modifizirt, daß, wie herihtet wird, nunmehr das Gesez als gesichert betrachtet werden darf. Der Landtag hat zwar das für den Landrath geforderte Keht, Gemeinderath und Gemeindeversammlung berufen zu dürfen, abgelehnt, doch aber genehmigt, daß auf Er- fordern des Landraths die Berufung durch den Ortsvorftand er- folgen müsse. Ferner wurde bezüglich des Verwaltungs-Gerichts- hofes eine Vereinbarung dadurch erzielt, daß für drei Mitglieder desselben die Kreistage das Vorschlagsrecht, und aus der Zahl der Vorgeschlagenen der Herzog das Recht der Auswahl haben soll. Die Ueberführung der Veste Heldburg aus dem Do- mänen- in das Herzogliche Fideikommiß-Vermögen wurde geneh- migt, und für die Unterhaltsfkoften 12,000 M ‘bewilligt.

Neuß j. L. Gera, 6. Dezember. Der Finanz- zustand des Landes hat fih seit einem Jahre wesentlich ge- bessert. Das Defizit, welches \sich nag dem Staatshaushalts- plan pro 1875—1877 jährlih auf 107,000 F belief, beträgt jezt nur noch 50,000 #, da an Matrikularbeiträgen 24,000 M, an Zushüfsen für die Weimar-Geraer Bahn 26,000 4 weniger eingestellt zu werden brauchten, als der Etat vorgesehen. Die 50,000 6 sollen in gegenwärtiger Etatperiode aus den Kassen- beständen gedeckt werden. Die unverzinsliche Staatsschuld hat fh um 555,000 Æ vermindert, und zwar durch 260,000 dem Staat definitiv überwiesene Reichskassensheine und dur 995,000 H, welche der Fürst zur Einlösung von Staatspapier- geld hergegeben.

Lippe. Detmold, 6. Dezember. Das „Reg. u. Anz. Bl.* veröffentlicht heut folgendes Bulletin: A

Die in dem Krankheitszustande Sr. Durchlaucht des Fürsten eingetretene Aenderung, welche Befserung erwarten ließ, ist ohne felde vorübergegangen; es find wieder die früheren üblen Symptome eingetreten.

Detmold, den 6. Dezember 1875. /

Hofrath Dr. Eschenburg.

Bremen, 3. Dezember. Der Senat hat den Zweifel

der Bürgerschaft, ob fih die Ausdehnung der Verbrauchs- steuer auf das der Reichszollinie einverleibte Gebiet am linfen Weserufer wirklich empfehle, als zu spät kommend zurüdtgewiesen, da dies eine der diesseitigen Bedingungen des Ausschusses ge- wesen und auch bereits mit Anstellungen u. \. f. dafür vorge- gangen sei. In der Bürgerschaft wurde die Erhebung eines Hafengeldes hier an die Stadt angeregt und zwar eines differen- ziellen § bis 14 „5 für die Tonne von hiesigen, 22 5 von aus- wärtigen Schiffen. : 5. Dezember. Die Enthüllung des Krieger- denkmals für die 1870/71 gefallenen oder nachher an Wun- den gestorbenen Bremer hat heute bei ungünstigem Schneewetter stattgefunden. Senator Dr. Lürmann übergab das Denkmal seiner Bestimmung; Pastor Thikötter hielt die Weiherede; vor- her, dazwischen und nahher sang die Feftversammlung religiöse und patriotishe Lieder. Der Prâäfident der Bürgerschaft, Dr. Emil Meinerzhagen, will mit dem Jahreswechsel seinen Siz in der Bürgerschaft aufgeben.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 4. Dezember. Gestern und heute fand hier unter Vorfiz des Regierungs- und Schul- Rathes Baumeister die alljährlihe Konferenz der Vor- stände der höheren Unterrihtsanstalten in Elsaß-Lo- thringen ftatt. Die Berathungsgegenstände betrafen innere An- gelegenheiten der Schule.

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Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Dezember. In der heutigen Sißzung des Abgeordnetenhauses begann die Ge- neraldebatte über das Budget. Eingeschrieben waren 13 Redner gegen, 9 für di: Vorlage. Nah dem Bericht des Generalrefe- renten Brestel \sprah Klepsch gegen die Vorlage, verlangte die Herabminderung der Heeresforderungen und will, daß der Fi- nanzaus\{huß beauftragt werden solle, Maßregeln zur Beseiti- gung des Defizits noch im Laufe dieser Session vorzulegen. Plener (für) pladirte für die Einführung der allgemeinen Personal- Einkommenuflieuer und Zurückziehung der _Steuervorschläge.

eilsberg hoffte, die Regierung werde dur glüdckliche Maßregeln :treffs der Handelsverträge der wirthschaftlihen Stagnaüon ein Ende machen. Ebenso sollte fie der Heeresabrüstungsfrage ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Steudel wendete fich gegen die großen Heeresauslagen und wies auf den bekannten Fishhoffshen Vor-

zur Honvédarmee abgestellt werden, sondern alle Rekruten in der gemeinsamen Armee dienen, dort abgerichtet werden und erft als ge- diente Männer zur Landwehr kommen. Es sei zum großen Schaden beider Wehrkräfte, wenn man einen Antagonismus zwischen den Honveds und der regulären Armee auffommeu lasse. Man müsse den ungarischen Geist in den ungarischen Theilen der ge- meinsamen Armee heben und nicht die Honveds „allein als pa- triotish hinstellen. Ecns Hollan, auf Uermenyi s Rede erwi- dernd, erklärte, die Honvedarmee sei kein Luxus, sondern bestimmt, in Kriegszeiten wichtige Verrichtungen zu besorgen, die anderwärts starke Detachirungen von der Hauptarmee erfordern und dieselbe hier- dur vor dem Feinde hchwächen. Der ungarische Refrut könne in der gemeinsamen-/ Armee s{hon darum nicht ene gleihe Pflege des nationalen Geistes finden, weil in der Armee die Dienstes- und Kommandosprahe deutsch sei, während der Ungar in der Honvédarmee in seiner Muttersprache befehligt werde. Der Minister-Präfident Tisza sieht keine Möglichkeit einer Ersparniß darin, wenn die Rekruten statt zur Honvéd- in die gemeinsame Armee kommen, da fie auch dort erhalten und zwar viel länger erhalten werden müßten, als in den Honvéds. Die leßteren seien eine der theuerften und unantastbarsten Institutionen der Nation, und es \cheine, daß Uermenyi's Partei dur Vorf piegelung unmödg- liher Ersparungen blos die Nation mit dem Gedanken ciner Ver- nichtung dieser Institution versöhnen wolle. In der Abend- sißung widersprach der Honvéd-Minister Szende, daß die Ein- reihung der Honvédrekruten in die gemeinsame Armee ein Er- \parniß herbeiführen werde. Ernft Simonyi gri} die Konser- vativea heftig an, weil fie die nationalfte Institution auf Ummwegen zerstören möchten. U rmenyi, der als Antragsteller das Sc{lußwort hatte, widerlegte die gegen jetne Vorschläge ge- macht: Einwendung. Er wünsche nit die Tödtung der Honvéd- idee; er wünsche nur, diese Idee in anderer Form weiterleben zu schen. Die Zumuthung Hollans, daß seine (des Redners) Partei vielleicht einen Hintergedanken hege, weise er entschieden zurück. Nachdem noch Minister-Präsident Tisza kurz erklärt, daß die-Honvéds niht über den geseßlihen Zeitraum hinaus unter den Fahnen gehalten werden, wurde Uermenyi's Antrag mit großer Majorität abgelehnt. A gram, 6. Dezember. Der Banus Mazuranic ist heute in Landesangelegenheiten nah Budapest abgereist.

Schweiz. Bern, 6. Dezember. Die Urner Regfe-. rung hat dem Bundesrathe gemeldet, daß sie eine Ko m- mission für Prüfung der Frage der auf der Nordseite des Gotthard-Tunnels bei Göschenen zu stellenden Polizei und der im Interesse der Arbeiter zu ergreifenden sanitarishen Maß- regeln ernannt hat. i | :

Aus Bern wird der „N. Zürch. Zig.“ mitgetheilt, daß bis Montag Mittag weder die Familie Munzinger noch der Bundesrath irgend welche Nahrihten vom Schicksal Werner Munzingers erhalten hätten, welche die Meldungen von sei- nem Tode bestätigen könnten.

Basel, 7. Dezember. (W. T. B.) Der Redacteur der „Baseler Nachrichten“, Fry, is mit 84 von 104 Stimmen zum Präsidenten des Nationalrathes gewählt worden; zum Vize-Präsidenten wurde Landammann Aepli aus St. Gallen gewählt.

Belgien. Brüssel, 8. Dezember. (W. T. B.) Das „Iournal de Bruxelles“ bestätigt, daß zwischen der belgi- \{chen und niederländischen Regierung ein M-inungsaustausch in Betref} des von einem niederländischen Kriegs\ci}se auf der Schelde fesigehaltenen dänishen Dampsers „Phönix ftatt- gefunden habe, stellt aber die von dem „Etoile belge“ gebrachte Nachricht in Abrede, nach welcher die niederländishe Regierung wegen dieser Angelegenheit eine in verlezendem Tone gehaltene Note an die belgishe Regierung gerichtet haben sollte. Die Deputirtenkammer hat die Geseßvorlage, betreffend den zwishen Deutshland und Belgien zum gegenseitigen Schuß der Marken und Fabrikzeichen abgeschlossenen Vertrag, einstimmig genehmigt.

roßbritannien und Jrland. London, 7. De- tg i T. B) Wie das „Reutershe Bureau“ weiter meldet, ist Oberf|i Stokes vom Ingenieur-Corps, der früher {hon der in Konstantinopel wegen der Schiffsabgaben an die“ Suezkanal - Gesellschaft niedergesetzten internationalen Kommission als Mitglied angehörte, dem General-Zahlmei- ster Cave bei dessen Mission nach Aegypten zur Unter- stüßung beigegeben. Cave tritt heute seine Reise an, seine Be- gleitung folgt demnächst nah. i F Aus Colombay, 7. Dezember, wird telegraphirt:

Der Prinz von Wales is auf der Rückehr von der gestri- gen Elephantenjagd mit dem Wagen umgeftürzt, erlitt aber dabei keinerlei Verlezung, obwohl der Wagen vóllig zertrümmert wurde. Heute findet großer Empfang neb| Galadiner und Ball

bei dem Prinzen ftatt.

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rankrei. Paris, 5. Dezember. Der „Moniteur

beine heute für die Senatorenwahlen eine sogenannte „Versöhnungsliste“, welche 60 Namen zählt. Die Kam-

bekannt-

gen von Saint Omer vor den Appellationshof von Douai; die Angeklagten sind der Unter-Präfekt und der Prokurator der Republik in Saint Omer. Der Prozeß Cassagnac ist auf den 13. d. M. verschoben. Der Redacteur des „Pays wird, außer von Lachaud, noch von Hrn. Grandperret, dem ehe- maligen General-Prokurator und Justiz-Minister, vertheidigt wer- den. Ein anderer Bonapartist, Hr. Perron, wird als Verfasser der in Beschlag genommenen Flug\chrift „Le Réveil de la France“ am 10. Dezember vor den Pariser Geshwornen er- cheinen. : / Versailles, 7. Dezember. Die Nationalversamm- lung setzte in ihrer heutigen Sizung die Berathung der Vor- lage, betreffend die Justizreform in Aegypten, fort. Boucher (von der Linken) \prach gegen, Dupont für die Vorlage. Die Berathung wurde dann auf morgen vertagt. Zwischen den verschiedenen Gruppen der Rechten und einem Theile der Gruppe Lavergne if, wie verlautet, nun- mehr über die Wahl der von der Nationalversammlung zu ernennenden 75 Senatoren ein Einvernehmen hergestellt. Nach demselben is der Linken nur die Besezung von etwa 15 Senatorenstellen durch Mitglieder oder Anhänger ihrer Partei überlassen worden. Die gedahten Gruppen der Rechten und des mit ihr verbündeten Theils der Gruppe Lavergne bilden die Majorität der Nationalversammlung.

Italien. Rom, 7. Dezember. (W. T. V) Die V ér- handlungen der Regierung wegen Abschlusses der Han- dels verträge mit Oesterreih und Frankreich werden, den „Italienishen Nachrichten“ zufolge, in 14 Tagen beginnen, die bezüglihen Verhandlungen mit der Schweiz und wahrsceinlich auch Deutschland werden eiwas pater ihren Anfang nehmen. Wie aus London gemeldet wird, hat die englische Regierung fih dem diesseitigen Gesandten in London gegenüber in Betreff der Suezkanal-Angelegenheit durhaus in demselben Sinne, wie dem französishen Botschafter gegenüber ausgesprochen. :

7. Dezember. (W. T. B.) Die beabsihtigte Abhaltung eines päpftlichen Konsistoriums ist behufs der für Die abermalige Ernennung neuer Kardinäle zu treffenden Vorberei- tungen verschoben worden.

Griechenland. Athen, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat die Wahl der Mitglieder des außerordent- lihen Gerichtshofes zur Aburtheilung der unter Anklage ge- stellten Minister vollzogen. Seitens der Budgetkommission wurde beantragt, das Kabinet Bulgaris zur Restituirung der 1874 unnöthig verausgabten 206,000 Drachmen anzuhalten.

Rumänien. Bukarest, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat ihre Zustimmung zu den von dem St. Petersburger internationalen Telegraphen-Kon- greß gefaßten Beschlüssen ausgesprohen und au den Beitritt zum Berner Weltpostvertrage genehmigt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. De- zember. (W. T. B.) Der Erzherzog Albrecht von Oesterreih if heute Nahmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Derselbe wurde auf dem Warschauer Bahnhofe, wo eine Ehren- wache aufgestellt war, vom Kaiser, den Großfürsten und dem Prinzen Carl von Preußen empfangen und herzlih begrüßt.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Dezember. Der König empfing gestern Nachmittag in Audienz auf Amalienborg den hiesigen Kaiserlih Deutschen Gesandten, Hrn. v. Heydebrand und der Lasa, vor seiner bevorstehenden Urlaubsreise. Die Königin und Prinzessin Thyra reisten am Sonniag Abend von London ab, um sih über Dover und Calais nah Paris zu begeben. Ihre Majestät kam gestern 34 Uhr in Calais an und reiste um 5 Uhr nach Paris. Im Budget für das nähste Jahr sind 10,000 Kr. ausgeworfen, um zu geologischen Untersuchungen in Grönland verwandt

zu werden.

Washington, 7. Dezember. (W. T. B.) s B.otschafi des Präsi- In derselben wird zunächst

Amerika. l Dem Kongresse is heute die Grant - zugegangen. : n

mit Rüficht auf die Ade bevorstehende Säkularfeier der Gründung der nordamerikanischen Union ein vergleihender Rückblick auf die Entwickelung des Landes seit jener Zeit geworfen und einè Veränderung und Ergänzung der Ver- fassung des Landes in so ferne anempfohlen, als ohne Rüficht auf den Unterschied des Geschlechts, der Farbe und der Religion vollständig freier Sculunterricht eingeführt, die Erhebung jedweder Abgaben für die Zwecke von Séhulen von bestimmten Religionssekten untersagt und das Eigenthum der Kirchen der Besteuerung unter- zogen werden soll. Das Verhältniß der Union zu den auswär- tigen Mächten wird im Allgemeinen als befriedigend bezeihnet; anempfohlen wird die Annahme einer geseßlichen Bestimmung, die den nordamerikanishen Bürgern auch in fremden Län- dern den Besiß von Sïlavén untersagt. Bezüglich der Insur- rektion auf Cuba heißt es, der Aufstand dauere fort ohne Rück- fiht auf die Bestimmungen der Gesehe, ohne Rücksicht auf die Gebote der Civilisation und Humanität, ohne Hoffnung auf ein baldiges Ende. Die Mächte würden wohl bald genöthigt sein,

der Bahn Oldenburg-Osnabrück der Fall sei. Von diesen drei Gründen treffe für die Bahn JIever-Norden keiner zu, die Staatsregierung glaube aber nit, daß lediglih aus dem Grunde,

um die Bahnen des Herzogthums rentabeler zu machen, die ; j i oldenburgise Staatsbahn über die Landesgrenzen hinaus weiter 7, Dezember. Der Berit der e nt Ses. tie) d

etâhrt merben häbte: 3 die fi du h des Herrenhauses beantragt, das Herrenhaus möge dem Ge- M baanT so seien die Kosten der Babn auf 5 696,000 ee seentwurfe, betreffend die Shulauffiht, nah Wildauers Antrag anshlagt, und hâtten die oftfriesishen Städte fih zu einer Zins- haite Fassung des Abgeordnetenhauses seine Zustimmung er- garantie von 3 Proz. für die Summe von 4,500,000 ¿ bereit H - erklärt. Die Staatsregierung aber würde das Anlagekapital zu 8§. Dezember. (S. S D e B uL kia 4 Proz. anleihen müssen. Da das Reich- an der Bahn, als haus segte in seiner gestrigen Nachtfigung die di i anderer einer Küstenbahn, großes Interesse habe, so werde dieselbe dem- fort. Der Finanz-Minister wandte fi gegen die 20 fc nächst doch zu Stande kommen; sollte der Bau der Bahn ge- Seite erhobenen Einwendungen und wies auf das Bana fihert sein, so sei die oldenburgishe Staatsregierung bereit, die hin, dessen bestrittene Zahlenangaben er E ritt , s auf ihr Gebiet fallende Strecke, deren Kosten auf 180,000 fe B EA T Eilen odenet A ai Zuschläge auf die E seien, auszubauen und dem Landtage darüber Vor- bestehenden Steuern zu legen. Was die Nationalbank s anbetreffe, so dürfte fi dieselbe bei Behandlung der Bankfrage

_ Braunschweig. Braunschweig, 6. Dezember. Gestern wohl zur Erfüllung gemachter Wünsche geneigt zeigen. Die Re- Mittag traf der Landgraf Friedrich von Hessen ein.

gierung sei vor Allem auf \{nelle Durhführung der Steuer- Derselbe begab fih in einem Herzoglihen Galawagen nah dem reform bedacht. Von einem großen Defizit, von dem fo viel Residenzschloß und nahm Nachmittags an der Herzoglichen Tafel gesprochen werde, sei keine Rede; der Cours der Staatsrenten Theil, zu welher auch die Mitglieder des Herzoglichen Staats- zeige, daß nicht Jedermann fo schwarz sehe, und zahlreiche Ministeriums zugezogen waren. Abends besuchte der Herzog Symptome deuteten auf einen baldigen Umschwung zum mit dem Fürstlihen Gaste das Herzoglihe Hoftheater, welcher Besseren hin. | Leztere nah beendigter Vorstellung nah Hannover fuhr.

Pest, 6. Dezember. Im Abgeordnetenhause wurde Grund: Kanalverbindung noch nit hergestellt. Der Herzog hat die in zweiter Lesung zum Trauungsgeseß das Budget des Iustiz-Ministers nach den Vorschlägen des angenommenen Anträge der Synode bis auf zwei Punkte gut-

ü 5 = i Finanzaus\husses unverändert votirt. Bei der Behandlung i de un 7 E PeS, 5. Dezember. Der König hat, | geheißen. Darauf wurde das Geseg im Ganzen mit allen über das Baba des Landesvertheidigungs-Ministeriums warf aae 1 d 3. Ztg." vernimmt, auf Schloß Hohenschwangau pen zwei Stimmen genehmigt. Geheim-Rath Trieps er- Uermenyi der Honvédinstitution vor, keine brauchbaren porgeftern den Grafen Dürkheim aus Steingaden, die Spißen | klärte darauf Namens Sr. Hoheit die außerordentlihe Synode

Ma l Ö Soldaten bei dem gegenwärtigen Abrichtungssystem ausbilden zu der Füßener Behörden, und den auf der neuen Burg beshâf- | für geshlossen, Die beanstandeten Beschließungen waren: Nah können, Redner will daß künftig keine Rekruten unmittelbar

at zwar 75 Senatoren zu wählen, aber li cen 15 nach allgemeinem Belieben ernannt werden. Auf der Liste des „Moniteur“ figuriren 1) zwei Mitglieder der äußersten Rehten: Herzog von Larochefoucauld-Bisaccia und Lucien Brun; zehn Mitglieder der gemäßigten Rechten: Callet de Chaudordy (Botschafter in Madrid), A. de Cumont (ehemaliger - Unterrichts - Minister), Depeyre (ehemaliger Justiz - Minister) , Bischof Dupanloup, Keller, Amedée Lefevre - Pontalis, de Melun, Raudot, de Sugny; drei- zehn Mitglieder des rechten Centrums: Marquis d'Andelarre, Batbie, de Broglie, de Bondy, Delsol, Grivart, Latour, Chan- garnier, Declercq, Admiral Fourihon, de Germonière, Paris, Marquis de JZuigné; aht Lavergnisten : André, Denormandie, de Lavergne, Martell, Target (Botschafter in Holland), Mathieu Bodet (ehemaliger Minifter), Teifserenc de Bort (ehemaliger Minister), Baze (Quästor der Nationalversammlung) ; dreizehn Mitglieder des linken Centrums: Berenger, Cézanne, Bouisson, General de Chanzy (Gouverneur von Algerien), Kranß, Laboulage, Picard (ehemaliger Minister), Vacherot (ehemaliger Botschafter in Bern), Casimir Perier, Corne, Admiral Pothuau, Rouveure, Wolowski; fieben Mitglieder der republikanischen Linken : Ge- neral Frebault, Duclerc (früher Minister), Victor Lefranc (früher Minister), Pelletan, Littré, Jules Simon, General Charreton ; ein Mitglied der äußersten Linken ; fünf Minister: Cailloux, de Cifsey, de Meaux, Wallon, Herzog Decazes, und ferner der Botschafter in Rußland, General Le Flô. Diese Liste enthält also 39 Mitglieder der Rechten und 21 Mit- glieder der Gesammt-Linken, und die offenen Bonapartisten find vollständig von derselben ausgeschlo}ssen. Wie der „Moniteur versichert, hat die Liste große Ausficht, angenommen zu werden. Am 6, d. M. fommt der Prozeß wegen des Irrsinni-

_ Unter denselben Bedingungen können fie von Veränderungen der in ihnen geltenden Verfaffung ausgenommen werden“ ;

2) vom Synodalen Niemann und Genossen:

Alinea 4 folgende Fafsung zu geben: „Aeußert sich eine der beiden Synoden gegen die Veränderung ihrer Kirchenordnung, so bleibt diese Previnz von dem Geltungsbereiche der betr. landeskirhlichen Vorschrift ausgenommen.“

__ Veber den Paragraph und seine Amendements erhob si eine sehr lebhafte Debatte, an der fich die Synodalen Dr. Krafft (Bonn), Hellwig (Danzig), Niemann (Münster), Miquel (Berlin), Chriftlieb (Bonn), Kleist-Rezow, der Präfident Dr. Herrmann und der Ministerial-Direktor Dr. Förster betheiligten.

Nachdem der Synodale Niemann seinen Antrag zurückge- zogen, verwarf bei der erfolgenden Abstimmung die Versamm- lung das Amendement Kleift-Rezow und nahm den Paragraph in der Form der Vorlage an.

Der §8. 10 der Vorlage lautet:

eDie Generálsynode übt eine Kontrole über die den bestehenden Normen entsprechende Verwendung der vom Evangelishen Ober- Kirhenrathe verwalteten kirchlichen Centralfonds und sonstigen fkir- lichen Einnahmen. Der Generalsynode if darüber eine die abge- laufene Synodalperiode umfassende Rechnung zur Prüfung und Ertheilung der Enilastung vorzulegen.“

Vom Synodalen Hegel war folgender Antrag eingebracht :

, Die Generalsynode wolle beschl¿eßen, den §. 10 dahin abzuändern: Die Generalsynode übt eine Kontrole, über die vom Evangelischen Ober-Kirchenrathe verwalteten oder mter seiner Verfügung gestellten kirchlihen Fonds und sonstigen kirchlihen Einnahmen und vereinbart mit ihm die leitenden Grundsäße für ihre Verwendung. Der General- synode, und in den Jahren, în welchen sie sich nit versammelt, dem Synodalrath (§. 34) ist die Jahresrechnung über diese Fonds durch den Synodalvorstand, welcher sie einer Vorprüfung unterzieht, ¿ur Prüfung und Ertheilung der Entlaftung vorzulegen.

Reskript des Ministers der geiftlihen 2c. Angelegenheiten, noch einige Mittel zur Vertheilung in diesem Jahre verfügbar. Der Minister hat demgemäß die Konsiftorien veranlaßt, in Erwägung zu nehmen, ob etwa noch hinsihtlich einzelner Geistlicher ihres Bezirks, welthe fih mit Rücksicht auf besonders erschwerende Ver- môgens- oder Familienverhältnisse oder in Folge von Unglücks- fällen in bedrängter Lage befinden, ein Bedürfniß zur Ge- währung einmaliger Beihülfen vorliegt. i

Diejenigen Geistlihen, welhe bei der Einkommensverbesse- rung auf 2400 und 3000 A in diesem Jahre erheblichere dauernde Zuschüsse erhalten, werden einer noch außerdem zu ge- währenden Unterstüßung in der Regel nit bedürfen und wer- den dieselben nur etwa insoweit, als ganz ungewöhnliche Ver-

hältnisse, eine Ausnahme rechtfertigen, berüdcksihtigt werden können.

ich darüber s{chlüssig zu machen, was ihr Interesse und ihre Dicht de Io Der Präsident hege die Hoffnung, daß Spanien den Konflikt zu Ende bringen werde, bis jegt seien aber alle Anstrengungen vergeblih und die Lage in feiner Beziehung verändert. Auf der anderen Seite hätten au die Insurgenten feine derartige Organisation der bürgerlichen Verhältnisse zu Stande zu bringen vermocht, daß darauf hin eine An- erkennung derselben als ausführbar anges ehen werden könnte. Eine \folche Anerkennug würde mit den faktischen Verhältnissen unver- träglih sein. Den Insurgenten die Rechte einer kriegführenden Macht zuzuerkennen, würde gegen die Gebote der Klugheit ver- fioßen und verfrüßht und unausführbar sein. _Sollte eine Pazi- fikation demnächst nicht zu erzielen sein, so würde er es für seine Pflicht halten, noch im Laufe der gegenwärtigen Session dem Kongresse diejenigen Vorschläge zu machen, die er für erforder- lich hielte, Weiterhin wird dem Kongreß die geseßlihe Rege- lung der auf die Expatriaiion und Wechsel der Nationalität bezüglihen Fragen anempfohlen. Bezüglich der finanziellen Fragen spricht fih die Botschaft dafür aus, daß der Kongas die in der lezten Sesfion angenommenen Anträge, betreffen die Wiederaufnahme der Baarzahlungen im Januar 1879, dur weitere Schritte vervollständigen und befestigen möge, da hiervon ein voller und nachhaltiger Umshwung zu Gunsten der Industrie und der Wohlfahrt des Landes allein zu erwarten sei; ferner wird die Abschaffung des Gesetzes betreffend, die Zahlung in Greenbacks für Staatsschulden, angerathen und gleih- zeitig vorgeschlagen, das Schazamt zu ermächtigen, an Stelle der sogenannten Legal tender Noten Schaßscheine mit langer Verfallzeit bis zum Betrage von 2 Millionen monailih zu kreiren; ferner soll das Schayamt ermächtigt wer-

\chlag hin. Schaffer will keine Steuecrerhöhung, sondern eine tüchtige Steuerreform, hauptsächlih Ersparnisse in den gemein- samen Angelegenheiten. Abends wird die Debatte fortgeseßt.

_— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzogli ai Geheime Finanz-Rath Dr. Heerwart isf R aLAO eit,

Aus Cöln, 7. Dezember, 4 Uhr Nachmittags, wird gemeldet: Die bereits am 6., Abends, rückständige erste englische Poft vom 6. früh ist auch der Bahnpost ab Ver- viers um 11 Uhr 27 Minuten Vormittags nicht zugegangen ; i fehlt die zweite englische Post vom 6. Abends, (planmäßig in Cöln um 2 Uhr 50 Minuten Nachmittags).