1875 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Se. Kaiserlihe Hoheit der Erzherzog Albreht von Oesterreich dankte hierauf im Namen der beiden Monarchen, welche ganz und aus vollem Herzen die von Sr. Majestät zum dru ] Hierauf brachte Se. Majestät der Kaiser Alexander einen Toast aus auf Se. Kö- niglihe Hoheit den Prinzen Carl von Preußen und Se. Kaiserlihe Hoheit den Erzherzog Albreht von

Ausdruck gebrahten Gefühle theilen.

Oesterreich.

Nach einer uns zugegangenen Depesche ist Se. Dur ch- Taucht der Fürst Leopold zur Lippe gestern Abend nah zehn Uhr sanft entshlafen. Derselbe war am 1. September 1821 geboren und succedirte seinem Vater, dem Fürsten Leo- Aus der am 17. April 1852 ge- \{chlossenen Ehe des Verewigten mit der Prinzessin Elisabeth von Schwarzburg-Sondershausen - find keine Kinder hervorge-

pold, am 1. Januar 1851.

gangen, so daß zunähst der älteste Bruder des Verblichenen, Prinz Woldemar, geb. 18. April 1824, zur Thronfolge berechtigt ift.

Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Shwerin, Major à la suite des Garde- Kürassier-Regiments 2c., ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.

Der Bundesrath hielt gestern die 39. Plenarfizung. Den Vorsitz führte der Staats-Minister Dr. Delbrück. Es wurde Beschluß gefaßt über: a. den Geseßentwurf, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten in Süd- Hessen, b. den Geseßentwurf über die Verwaltung der Einnah- men und Ausgaben des Reichs, c. den Gesezentwurf über die Einrihtung und die Befugnisse des Rehnungshofes, d. die Außercours\sezung der Guldenstücke, sowie die Einlösung von Scheidemünzen süddeutsher Währung.

Heute versammelten sich die vereinigten Ausschüsse des N für Handel und Verkehr und für Rehnungs- wesen.

Das Staats-Ministerium trat gestern Nachmittag um 4 Uhr zu einer Sißung zusammen.

In der heutigen (23.) Sizung des Deutschen Reichs- tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler-Amts Dr, Delbrück und der bayerishe Staats- Minister v. Pfrehshner, sowie der Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Herzog mit anderen Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die erste Berathung des von dem Abg. Hoffmann vorgelegten Geseßentwurfs, be- treffend den Artikel 31 der Verfassung des Deutschen Reichs, ein. Dat L E L

„Der erste Absaß des Artikel 31 der Verfassung des Reichs erhält folgende Fassung: M Ms MSNEs

Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied des-

selben während der Sißungsperiode verhaftet oder wegen einer mit

Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezckgen werden.

Ausgenommen ift allein die Verhaftung eines Mitgliedes,

welches bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden

Tages ergriffen wird.

Der Antragsteller bezeihnete seinen Antrag als eine Kon- \equenz des Antrags Lasker und der Resolution Hoverbeck bei Gelegenheit der Verhaftung des Abg. Majunke und motivirte denselben mit politischen und juristishen Gründen. Er bèantragte die Berathung im Plenum.

Der Abg. Dr. Lucius (Erfurt) erklärte, daß mit der Unterstüßung der Resolution Hoverbeck von allen Parteien des Hauses ein Präjudiz für die beantragte Verfafsungsänderung nit geschaffen sei. Aus Rücksiht auf die zu wahrende Würde des Gesezes und des Richterspruhes und auf die Gleichheit Aller vor dem Gesehe werde er beantragen, über den Antrag Hoffmann zur etnfahen Tagesordnung überzugehen. Dieser Antrag wurde vom Abg. Baron v. Minnigerode in seinem und des Abg. Dr, Lucius (Erfurt) Namen eingebracht, und ersterer ergriff das Wort für denselben, während der Abg. Dr. Banks gegen denselben sprach, indem er die Gründe der beiden Vorredner zu widerlegen ver- fsuhte. Bei der auf den Antrag des Abg. Windthorst vorge- nommenen namentlihen Abstimmung wurde mit 168 gegen 112 Stimmen die einfahe Tagesordnung abgelehnt. Der Abg. Dr. Lasker beantragte hierauf die Ueberweisung des Antrages Hoff- mann an die Justizkommission zur Berücksichtigung bei der Be- rathung der Strafprozeßzordnung, um eine zweckmäßige endliche Lösung der Streitfrage herbeizuführen.

- Der Abg. Bebel kündigte bei Shluß des Blattes für die zweite Berathung einen weitergehenden Antrag an, nah welchem dem Reichstage auch das Recht der Reklamation derjenigen Ab- geordneten zustehen solle, welhe vor Beginn der Reichstags- \session verhaftet worden find.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißzung der außerordentlichen Generalsynode \sprah der Synodale v. Horn (Königsberg) gegen das Amendement Hegel, weil es die Angelegenheit provinziell geregelt wissen wolle. Er werde überhaupt gegen jeden Antrag stimmen, in dem das Wort „Pro- vinzialkirche“ vorkomme, von der der Beweis noch gar nicht ge- führt sei, daß fie überhaupt existire. Man habe Provinzial- Konsfistorien und -Synoden, aber keine Provinzialkirhe. Die jeßigen Provinzen feien aus verschiedenen Landestheilen gebildet, Und man fönne eher von einer fursähsishen und magdeburgi- hen Kirche sprechen, als von einer \sächsishen Kirhe im Sinne der Provinz Sachsen. |

__ Der Synodale Niemann (Münster) konnte fih ebenfalls nicht mit dem Ausdruck „Provinzialkirhe“ befreunden und \{chlug „Provinzialgemeinde“ vor.

Nachdem der Vertreter des Evangelischen Ober-Kirchenraths, Ober-Konsistorialrath Hermes, um unverändekte Annahme des Paragraphen gebeten, erklärte der Synodale Schott (Barby), daß er das, was 8. 14 biete, zwar dankbar annehme, aber ih gegen die Fassung des Paragraphen aus\prehen müsse. Be- trahte man denselben in unmittelbarem Anschluß an §. 13, so dräânge fich die Vermuthung auf, daß es \ich hier blos um eine Verwendung der Mittel für landeskirchlihe Zwecke handle. Ge- wisse Steuerobjekte müßten aber den provinziellen Gliedern zur Verfügung überlaffen bleiben.

__ Der Ober - Konsistorialrath Hermes bat Namens des Kirchenregiments. nochmals um unveränderte Annahme des S. 14, da diejenigen Kirchenvermögen, deren Einnahmen be- trächtlih die Ausgaben übersteigen, ohne Gefährdung ihrer nächsten Aufgabe einen mäßigen Abtrag für allgemeine kirchliche Bedürfnisse leisten können.

An der weiteren Debatte betheiligten sh noch der Präsident Dr. Herrmann, sowie die Synodalen Euen (Treptow a. R.), Dr. Friedrih (Ohligs), Wiesmann (Münster), Baur (Berlin) und Dr, Schulze (Breslau).

Nah dem Schluß der Debatte wurde der Paragraph nach der

f Eïnein Antrage bes wurde nunmehr über handelt. Dieselben lauten:

Anträge und Beschwerden.

theilt werden. ftand nach Maßgabe der §§ 31 bis 33.

Weg der Beschwerde ofen. Gegenstand derselben find Verleßungen

kirhengefeßlicher Vorschriften durch Verfügungen der Kirchen-

behörden, welhe im firchlichen Instanzenwege keine Abhülfe gefun- den haben. Die von der Generalsynode darüber gefaßten Beschlüsse gehen an den Evangelischen Ober-Kircheurath zur Prüfung und

Bescheidung.

Hierzu find an Amendements eingegangen:

1) Vom Synodalen Grafen v. Krafsow, die Generalsynode wolle beschließen:

A. Unter Wegfall des §. 16 den 8. 15 dahin zu fassen:

„Die Generalsynode kann Wünsche und Gesuche dem Könige vortragen und ift berechtigt, durch Anträge oder Be|chwerden an den Evangelischen Ober-Kirchenrath das Kirchen: eg ment in dem ganzen Bereich seiner Thätigkeit zu den Maßregeln anzuregen, die sie dem landesfirchlichen Bedürfniß entsprehend erachtet. Auf jeden solchen Antrag und jede Beshwerde muß von dem Evangelischen Ober- Kirchenrath ein Bescheid, im Fall der Ablehnung mit den Gründen desselben, ertheilt werden.

Eine unmittelbare Theilnahme an den Geschäften der kirch- lichen Centralverwaltuug übt die Generalsynode durch ihren Vor- stand nach Maßgabe der 88. 31 bis 33." i

__2) Von den Synodalen Herbsst| und Genossen: Das Alinea 2 zu streichen.

3) Von den Synodalen v. d. Golß und Genossen ein neues Alinea zu §. 16:

„Sollten sie die Thätigkeit des Evangelischen Ober-Kirchenraths selbst betreffen, so werden sie in der Form einer Vorstellung dem Könige durch den Synodalvorstand eingereicht.

Der Prâäfident des Evangelishen Ober-Kirchenrathes erklärte, daß in dem Entwurfe nur die Instanzen angegeben seien, welche über die Beschwerden zu entscheiden haben, Se. Majestät der König sei aber keine Instanz, sondern stehe über denselben.

An der Debatte nahmen Theil -die Synodalen v. Kleist- Retow, Niesen (Coblenz) und Kähler (Halle).

Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wurde Alinea 1 des §. 15 angenommen, Alinea 2 nach dem Antrag Herbst verivorfen, §, 16 ebenfalls nah dem Entwurfe angenommen.

Der §. 17 der Vorlage:

„Dec Generalsynode werden die von den Provinzialsynoden ge- faßten Beschlüsse vorgelegt. Findet die Generalsynode, daß ein Beschluß der Provinzialsynode mit der Einheit der evangelischen Landeskirche in Bekenntniß und Union, in Kultus und Verfassung nit vereinbar ist, so ist demselben die kirchenregimentlihe Be- stätigung zu versagen. Jst solche bereits ertheilt, so hat die Kirchenregierung ihn außer Kraft zu setzen,“ wurde ohne Debatte genehmigt.

Der §. 18 lautet nach dem Entwurfe:

„Die Generalsynode nimmt Kenntniß von den Beziehungen der Landeskirche zu den übrigen Theilen der deutschen evangelischen Kirche, beschließt über die der weiteren Entwickelung ihres Gemein- * \{aftsbandes dienenden Einrichtungen und betheiligt sich durch von ihr gewählte Abgeordnete an etwaigen Vertretungskörpern der deutschen evangelischen Kirche.

__ Zur Theilnahme der Landeskirche an anderen kirchlichen Ver- jammiungen, insbesondere denen von internationaler oder inter- konfessioneller Art, bedacf es der Zustimmung der Generalsynode.“

Hierzu hat der Synodale v. Kleist-Rezow den Antrag ein- gebracht, dem Paragraph den Absaß vorzusetzen :

„In Gemeinschaft mit dem Kirchenregimente vertritt die Ge- neralsynode die Gesammtheit der Landeskirche nach Außen.“

Die Debatte, an der \ih die Synodalen v. Kleist-Rezow, v. d. Reck (Obernfelde), Fabri (Barmen) und der Ober-Konsisto- rial - Rath Hermes betheiligten, berührte die Ausdrücke „deutsche evangelishe Kirhe“ und „internationaler und interkonfessio- neller Art.“ Besonders waren es die Synodalen Dorner (Ber- lin) und Beyschlag (Halle), die für eine von der anderen Seite geleugnete Existenz einer deutshen evangelishen Landeskirche ein- traten. Das Amendement von Kleist-Rehow, die Bertretung der Kirche nah Außen, rief ebenfalls eine*längere Debatte her- vor, bei der der Synodale Freiherr v. d. Goly (Königsberg) für, die Synodalen Hinschius (Berlin) und v. Goßler (Königs- berg) \fih gegen den Antrag erklären.

Die Abstimmung ergab die Annahme des Paragraphen nach dem Wortlaut der Vorlage.

__ Auf Anirag des Synodalen Herbst und Genossen wurden die SS. 19, 20, 31—34 der Kommission zur weiteren Berathung Überwiesen, so daß die Debatte der nähsten Sißung an §. 21 anknüpfen wird. Schluß der Sizung 4 Uhr.

Die heutige (13.) Sizung der außerordentlichen Generalsynode wurde um 1 Uhr 20 Minuten vom Vorfiten- den, Grafen zu Stolberg-Wernigerode, mit geshäftlihen Mitthei- lungen eröffnet.

, Auf der Tagesordnung stand die Fortseßung der Spezial- E über die Regierungsvorlage von §. 21 ab. Derselbe autet:

eDie Generalsynode tritt auf Berufung des Königs und zwar alle sechs Jahre zu ordentliher Versammlung zusammen. Zu außerordentlicher Versammlung karn sie nah Anhöcung des Syno- dalvorftandes jederzeit berufen werden.

Dem Könige steht es zu, jederzeit die Versammlung zu {ließen oder zu vertagen.“

Das Wort wurde zur Diskusfion nicht verlangt und der Antrag mit großer Majorität angenommen. Auch §. 22:

„Während der Versammlung der Synode findet in allen cyan- gelischen Hauptgottesdiensten der Landeskirche eine Fürbitte für die E d ward gemäß der Vorlage ohne jede Diskussion genehmigt. (Schluß des Blattes.) s

Von den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reih find Heft 1, enthaltend den von der Kommission aufgestellten Untersuhungsplan über die Erforshung der Ursachen der Cholera 2c. und den Bericht des Professors Dr. Sirsch über das Auftreten der Cholera in den Provinzen Preußen und Posen; sowie Heft 2, enthaltend den Bericht des Professors Dr. von Pettenkofer über die Cholera-Epidemie in der bayerischen Gefangenanstalt Laufen, in Carl Heymanns Verlag hierfelbsst erschienen und zum Preise von 3,50 A für das Heft zu beziehen. '

In Verfolg der Allerhöhsten Ordre vom 9. Januar

Regierungsvorlage mit großer Majorität angenommen.

Synodalen Grafen von Krassow gemäß 8. 15 und 16 der Vorlage zusammen ver-

_§. 15. Die Generalsynode kann durch Anträge, welche sie be- \ch{ließt, das Kirchenregiment in dem ganzen Bereiche seiner Thätig- keit zu den s anregen, die fie dem landeskirchlihen Bes dürfniß entsprehend erachtet. Auf jeden solchez Antrag muß ein Bescheid, im Falle der Ablehnung mit den Gründen derselben, er-

__ Eine unmittelbare Theilnahme an den Geschäften der kirch- Tichen Centralverwalturg übt die Generalsynode durch ihren Vor-

F. 16. Behufs Erhaltung der kirengeseßlichben Ordunng in den A der Verwaltung steht der Seneralsynode auch der

Fahne des Füsilier- Bataillons 2. Thürïngif@Gen Infanterie-Regiments Nr. 32 einen silbernen Ring mit der Inschrift: „Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am 1. September 1870 verwundet und starb in Folge dessen; Seconde-Lieutenant der Reserve Nabbat.“ verliehen.

_— Das Gouvernement der Festung Mainz is dem General-Kommando XI, Armee-Corps untergeordnet worden.

Na §8. 44 des Gesez-s vom 3. Juli cr., betreffend die Verfassung der Verwalbungsgerihte und das Verwal- tungsftreitverfahren, ist der Regierungs-Präsident befugt für die mündlihe Verhandlung vor dem Bezirksverwaltungs- gerihte einen Kommissar zu ernennen und zwar a. sofern einer öffentlihen Behörde als Partei die Wahrnehmung des öffentlihen Interesses obliegt, auf deren Antrag zur Vertretung derselben, b. in geeigneten Fällen auch ohne Antrag einer Partei von Amtswegen zur Wahrnehmung des öffentlihen Interesses, Dieser Kommissar muß nach §. 44 1. c. vor Erlaß des End- urtheils mit seinen Ausführungen und Anträgen gehört werden, In der Cirkularverfügung vom 23. August cr. hat der Mini- ster des Innern bereits darauf hingewiesen, daß es sih empfiehlt, von dieser Befugniß bei den in die Berufungsinstanz gelan: genden, in §. 135 V, Nr. 2 der Kreisordnung vom 13. Dezem- ber 1872 bezeihneten Angelegenheiten wegen Ertheilung oder Zurücknahme von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirthschaft sowie des Kleinhandels mit geistigen Ge!rän- ken Gebrauh zu machen. Es erscheint dem Minister jedo überhaupt wünschenswerth, daß die Bestellung eines Kommissars zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in allen Fällen, in welchen das leßtere in erheblicherem Grade betheiligt if, erfolge. Den Regierungs-Präsidien sind durch ein Cirkular- Reskript vom 10. v. Mts. die desfallsigen Anordnungen über- lassen worden.

Nah den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nafsau sowie in dem Kreise Meisenheim, is behufs Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften zum Zwee der Grundfsteuervertheilung eine Centralkommission ge- bildet, welche insbesondere den Klassifikationstarif festzustellen, über die Rekurse der Eigenthümer bisher befreiter oder bevorzugter, aber künftig fteuerpflihtiger Grundstücke zu entscheiden und die endgültige Feststellung der Abschäßungsresultate zu bewirken hat. Nachdem die Regelung der Grundsteuer in den bezeihneten Landestheilen die erforderlihen Vorstudien durchlaufen, i|ff nunmehr die Cen- tralkommission am 7. d. M. im Finanz-Ministerium zur Er- ledigung der ihr obliegenden Aufgabe zusammengetreten.

In öffentlihen Dienstlokalen steht, nach einem Erkenntniß des Ober-Tribunals vom 10. November d. I, demjenigen Beamten, welhem zur Zeit die Aufsicht über das

etwaigen Haus friedensbruches zu beantragen.

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich dänishen Hofe von Heydebrand und der Lasa hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub nach Baden-Baden angetreten. Während der Abwesenheit des Gesandten von Kopenhagen fungirt der Legations-Sekretär Graf Otto Doenhoff als interimistischer Geschäftsträger.

Der seitherige Kaiserlihe Minister - Resident in Mexiko, Graf von Enzenberg, hat nach Uebergabe seines Abberu- fungs\hreibens Mexiko verlassen. Bis zum Eintreffen seines designirten Nachfolgers, des Geheimen Legations - Raths Le Maistre, is mit der interimistishen Führung der Geschäfte der Kaiserlihen Minister - Residentur der Kaiserlihe Konsul Ben- nedcke ebendaselbst beauftragt worden.

S. M. S. „Ariadne“ is am 9. Oktober cr. von Chefoo in See gegangen und am 12. des. Mts. im Hafen von Shanghai eingetroffen. An Bord Alles wohl.

_ Der Kreisthierarzt a. D. Klingmüller zu Cottbus ist zum kommissarishen Kreisthierarzt für den Kreis Nimptsch ernannt worden.

Bayern. München, 7. Dezember. Aus Anlaß der Einführung der Reihswährung würde die Verordnung vom 22. August 1873, die Gebühren der Advokaten und Rechts- praktikanten in bürgerlihen Rechtsstreitigkeiten betreffend, einer genaueren Revision unterstellt. Die neue Königliche Berordnung wurde heut im Geseß- und Verordnungsblatt publizirt; ebenso die Königliche Verordnung in Betreff der Festseßung der Taxen für den inneren Poftverkehr nah der Reihswährung, dann die Königlihe Verordnung, die Bestimmung der Abgabe für den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, und die Königliche Ver- ordnung bezüglih der Rückvergütung des Lokalmalzaufshlages. Nachdem mit der Durchführung der Königlichen Verordnung vom 3. November l. J., die Verwaltung und den Betrieb der Königlichen Verkehrsanstalten betreffend, die beim Uebergange der bayerishen Oftbahnen an den Staat vorbehaltene Vereinigung des Betriebs der Oftbahnen mit jenem der Staats- bahnen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung in Wirksamkeit tritt, so wird auf Grund Allerhöchster Genehmigung durch das Königliche Staats - Ministerium des Aeußern bekannt gegeben, daß gleichzeitig hiermit auch die Vereinigung der für die Uebergangsperiode gebildeten besonderen Abtheilung für den Betrieb der Ostbahnen mit der Betriebsabtheilung der General- Direktion der Königlichen Verkehranfstalten stattfindet.

Württemberg. Stuttgart, 7. Dezember. Der „Skt. A. f. W.“ meldet: Wie wir vernehmen, hat sich Se. Königliche Hoheit der Herzog Maximilian von Württemberg mit der Prinzessin Hermine von Shaumburg- Lippe, äl- testen Tochter Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten von Schaumburg-Lippe, verlobt.

Baden. Karlsruhe, 6. Dezember. In der heutigen Sizßung der Ersten Kammer referirte Präsident Obkirher über den Empfang der Adreßdeputation bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog. Derselbe habe, seine Freude ausgesprochen über die in der Adresse kundgegebene Gesinnung der Anhänglich- keit und Treue für seine Person und sein Haus, und über die Theilnahme, welche das hohe Haus an einem für den Erb- großherzog \so hochwichtigen Ereignisse genommen, eine Theilnahme, die übrigens das Fürstenhaus bei der Ersten Kammer zu jeder Zeit gefunden habe. An den Ausdruck über den Eintritt des Erbgroßherzogs in die Erste Kammer habe Se. Königliche Hoheit den Wunsch ‘und die Hoffnung geknüpft, es mögen die Arbeiten Höchstdesselben zum Wohle des Landes gereichen. Redner habe s{chließlich den Auf- trag erhalten, sämmtlichen Mitgliedern des Hauses den Dank

der S

1873 haben Se. Majestät der Kaiser und König der

des Landesherrn zu überbringen für die Gefinnungen, welche

fikation

Lokal übertragen ift, das Recht zu, die Bestrafung wegen eines -

in der Adresse niedergelegt find, Dann genehmigte auh die Erste Kammer den Staatsyertrag mit der Schweiz über Ver- bindung der beiderseitigen Shaatsbahnen bei Schaffhausen und Stühlingen. Hessen. Darmstadt , 7. Dezember. Heute trat hierselbft die Landes\ynode zusammen. Nach der Eröffnung kam \o- glei die wichtigste Frage der diesmaligen Sizung, die Klafs\i- der Pfarrgehalte, zur Sprache, und beschloß die Versammlung nah längerer Debatte zur Geschäftsordnung, in die sofortige Berathung dieser Angelegenheit zu treten. Nach einem der Landess\ynode vorgelegten Gesezesentwurfe soll den firhlihen Trauungen in der Regel ein einmaliges, auf Perlangen ein zweimaliges firchlihes Aufgebot vorausgehen. Zugleich soll ein neues Trauungsformular in Kraft treten. In den Gemeinden gemischter Konfession nimmt die Umwand-. lung der Konfessionsschulen in Gemeindeschulen im Wege der gesehlihen Abstimmung der Betheiligten einen raschen Fortgang. Die hessischen Partialschuld\cheine (50 Fl.- Loose) verjähren binnen 5 Jahren nach erfolgter Ziehung und Veröffentlihung der Gewinnlifte, und sind hierdurch eine größere Anzahl \olcher Loose werthlos geworden. Ein Antrag eines Abgeordneten interpellirt die Regierung, den Einlösungs- termin zu erweitern und die nicht rechtzeitig erhobenen Gewinne nachträglich einzulösen, da jene Verjährungsbestimmung nicht auf den Loosen selbft aufgedruck und deshalb nicht allgemein hekannt sei.

Meckeklenburg. Schwerin, 8. Dezember. Die Herzogin Vilhelm i gestern Abend von Berlin hierher zurückgetehrt. Am 5. d. M. beging der Superintendent Dr. Karsten sein fünfzigjähriges Amtsjubiläum.

Sachsen-Coburg-Gotha. Coburg, 6. Dezember. Zur Feier des Geburtstags der Herzogin Alexandrine {lug am Morgen die Militärmusik, durch die Stad. gichend, Reveille. Im Hoftheater wurde zum ersten Male „Der Wider- \pänstigen Zähßmung“ nah Shakespeare's gleihnamigem Lustspiel, frei bearbeitet von Widmann, Musik von Göt, als Festoper ge- geben. Weitere Feierlichkeiten hatte sich Ihre Hoheit verbeten. Doch wird am 15. d. M. ein großer Hofball nachträglich noch stattfinden.

Anhalt. Dessau, 6. Dezember. (Magd. Ztg.) Der dem Landtage vorgelegte Geseßentwurf über die Rehts- verhältnisse des Civilstaatsdienstes enthält 147 Para- graphen und behandelt in dem ersten Theile wesentlih die Ber- hältnisse der nichtrichterlißen Beamten, während der andere Theil besondere Bestimmungen über die Dienftvergehen und deren Be- ftrafung, die Amtssuspension, die unfreiwillige Verseßung auf eine andere Stelle und in den einstweiligen oder definitiven Ruhe- ftand bezüglich derjenigen Beamten enthält, welche ein Richteramt be- fleiden. Dem Gesezentwurfe sind in den wichtigsten Partien, insbesondere denen, welche die Handhabung der Disziplin, die Amtss\uspension, das Verfahren bei Versezung in den Ruhe- siand, das Defektenverfahren u. \. w. betreffen, die Bestimmungen des Reichsbeamtengeseßes vom 31. März 1873, hinfihtlich der Vorschriften wegen der rihterlihen Beamten die Bestimmungen des preußischen Richtergeseßes vom 7. Mai 1851 und der No- velle dazu vom 26. März 1856, zum Grunde gelegt worden. Was dagegen die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Be- amten und ihrer Familien, also namentlich die Ansprüche in Betreff der Besoldungen der Wittwenpensionen, der Höhe der Dienstpension und des Wartegeldes betrifft, so hat man die den Beamten günstigeren Normen des bisherigen Anhaltishen, namentlich des Bernburgischen Rechtes beibehal:en, weil man sih, wie es in den Motiven zum Gesezentwur}e heißt, der Einsicht nicht verschließen könne, daß gerade der kleine Staat, wolle er seinem öffentlihen Dienste auch befähigte Kräfte gewinnen und erhalten, alle Ursachen habe, feine Veamten durch gewisse mattrielle Begünstigungen für die Aus- sichten und Vortheile einigermaßen shadlos zu stellen, welche die Beamtenlaufbahn im großen Staate und der Privatdienst bei industriellen und merkantilen Unternehmungen dem geistig be- fähigten Manne verspricht.

WWaldeŒck. Arolsen, 7. Dezember. Das „R. Bl. “ver- öffentlicht eine Verordnung des Konsistoriums, betreffend die durch das Reichsgesch vom 6. Februar 1875 nöthig werdenden Aenderungen bei den kirhlihen Trauungen und bei Führung der Kirchenbücher, vom 17. November 1875.

Elsaß-Lothringen. Mey, 7. Dezember. Die heutige Nummer der „Zeitung für Lothringen“ veröffentliht folgende Bekanntmachung: i E

„Am 6. d. Mts. ift in der Nähe von Mombronn im Kreise Saargemünd eine zum Betriebe ciner Dreschmaschine benußte Loko- mobile exvlodirt, und sind hierdurch der mit der Bedienung des Kese- sels beschäftigte Eigenthümer derselben, fowie der Besißer des Ge- bôftes, auf welchem die Maschine arbeitete, getödtet, vier andere Per- sonen aver mehr oder minder erheblih verleßt worden. Die Er- plosion erfolgte, nahdem die Lokomobile kurze Zeit vorher stille gestellt worden war, und zwar mit ungemeiner Gewalt, derart, daß die Sprengstüke in einem Umkreise von _200 Metern Radius zerstreut, die beiden Getödteten aber vollstän- dig zerrissen und die Körpertheile weit weggeschleudert wurden. Die nächstliegenten Gebäude sind nicht unerheblich beschädigt worden. Nach der stattgehabten Untersuchung ist die Ursache der Explosion darin zu suchen, deß das Sicherheitsventil Seitens des Eigenthümers übermäßig belastet und dadurch den übershüssigen Dämpfen “der Abzug versperrt war. Judem ich diesen bedauerlichen Unglückéfall zur öffentlihen Kenntniß bringe, nehme ih zugleich Ver- anlassung, die Besißer und Wäcter vor Dampfkesseln und Lokomo- bilen auf die Gefahren der vorschriftêwidrigen Belastung der Sicher- heitèventile hinzuweisen, sowie darauf aufmerksam zu machen, daß jede über die normale hinausgehende Beschwerung der Ventile ver- boten ist und die Kontravenienten niht nuc straffällig, sondern auch für etwa entstehenden Schaden civilrechtlich verantwortlich sind.

Met, den 30. November 1875. /

Der Präsident von Lothringen. l

F. V,: Freiherr von Reißenstein, Ober-Regierungs-Rath.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Dezember. Die leßte der diesjährigen Prüfungen aus den seit Januar d. I, dem Erzherzog Kronprinzen R udolf vorgetragenen Lehrgegenständen fand in Folge Allerhöchster Anordnung und in Gegenwart Sr. Majestät am 4. d. M. im Shlosse zu Gödöllö statt. Gegen- stand derselben war die Taktik, in welcher der Oberst des Gene- ralstabes Wilhelm Reinländer Sr. K. und K. Hoheit den Un» terricht ertheilte, und unter dessen Leitung der Kronprinz au verschiedene Aufgaben fowohl im Terrain, als auch auf den Umgebungsplänen von Wien - und Graz durchge- führt hatte. Se. K. und K. Hoheit hat im Laufe dieses Jahres das Schlachtfeld von Aspern und jenes

und in der Umgebung von Wien praktishen Truppenübungen O E Die Prüfung begann um 8 Uhr und endete um

T.

Se. K. und K. Hoheit hat, wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, \sämmtlihe Fragen vollkommen befriedigend beantwortet und sowohl bei Besprehung. der Beispiele als auch bei Lösung der Aufgaben auf dem genannten Umgebungsplane eine rashe und fihere Auffassung und ein auf Verständniß begründetes Urtheil gezeigt.

Se. Majestät war mit dem Prüfungserfolge vollkommen zufrieden und geruhte dem Obersten Reinländer, dem Instruktor Sr. K. und K. Hoheit, die vollfte Anerkennung auszusprechen. In dem Befinden des auf der Durchreise nach Aegypten hier im „Hotel Meiropole“ erkrankten Heinrich XX. Prinzen Reuß ist, wie die „N. Fr. Pr.“ mittheilt, eine Besserung ein- getreten: Fieber und Delirinm sind gewichen.

Prag, 7. Dezember. Die Abhaltung des projektirten großen nationalen Ballfesies zu Gunsten der Herzego- winaer Flüchtlinge wurde behördlih verboten.

Graz, 7. Dezember. In der heutigen Verhandlung des Arbeiterprozes\\es gelangte ein Schreiben des Grafen Hohen- wart zur Verlesung, in welhem derselbe erklärt, daß er von dem Angeklagten Stradner im vorigen Jahr denselben Brief wirklich erhalten habe, dessen Konzept bei der Verhandlung zur Verlesung gelangte.

9. Dezember. (W. T. B.) In dem hier gegen Tau- \chinsîy und Genossen geführten Hochverrathsprozesse wurden die auf Hochverrath, Ruhestörung und Bildung eines Geheim- bundes resp. Theilnahme an einem folhen lautenden Fragen von den Geschworenen verneint, die wegen Vergehens der Auf- wiegelung eventuell gestellte Frage bejaht. Der Gerichtshof ver- urtheilte demzufolge die Angeklagten Tauschinsïy und Wanke zu dreimonatlichem, den Angeklagten Hochreiter zu zweimonat- lichem Arrest, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

Pest , 7. Dezember. Das Abgeordnetenhaus votirte das Honvéd-Budget ohne Debatte und begann hierauf die Bera- thung des Geseßentwœurfes über die Erhöhung der Einkommensteuer.

Joseph Iufih, hervorragendes Mitglied der gewesenen Deak-Partei, Präfident des Deak-Clubs auf dem vorigen Reichs- tage, ist gestern im 68. Lebensjahre gestorben.

Der Finanzaus\chuß hat die auf Auflösung des Waffenlieferungsvertrages abzielende Vorlage des Honvéd-Mini- sters verhandelt und beschlossen, dem Hause die Auszahlung der fälligen 160,000 F. für die pro 1876 fertigen 5000 Stück Ge- wehre zu empfehlen. Was die als Preisdifferenz zu zahlenden 95,000 F[. betrifft, so vertagt der Ausschuß die Beschlußfassung, bis der betreffende Vertrag vorliegen wird.

9. Dezember. (W. T. B.) Der Finanz-Minister hat dem Abgeordnetenhause gestern den Geseyÿentwurf vor- gelegt, durch welchen er zur Aufnahme einer Goldrenten- anleihe von 80 Mill. ermächtigt wird. Die Anleihe ist danach mit 6 Proz. in Gold verzinslih, frei von Steuern, Stempel und Gebühren und weder amortifirbar, noch rückzahlbar. Vor- läufig soll nur die eine Hälfte derselben zu 80x Proz. begeben werden. Der Geseßentwurf is dem Finanzaus\schusse überwiesen worden. Für denselben hat fich die liberale Partei in einer gestern Abend stattgehabten Konferenz bereits prinzipiell aus- gesprochen. Seitens des Finanz-Ministers wurde hervorgehoben, daß der Staat für die erste Hälfte der Anleihe 807 Proz. ohne jeglihen Abzug erhalte und daß er für die ziveite Hälfte 813 Proz. zu erzielen hoffe.

Großbritannien und JFrland. London, 7. De- zember. Der Prinz von Wales verließ Kandy auf Ceylon am 4. d,, um sich nach Colombo zu einer zweitägigen Ele- phantenjagd zu begeben. Bei der Gelegenheit \oll ein großer Ball stattfinden. Die Londoner Blätter bringen nun auch die ausführlichen Berichte ihrer Spezial-Korrespondenten über die in Bombay zu Ehren des Prinzen von Wales veranstalteten Fest- lichkeiten. Der Berichterstatter der „Times“ \childert den Em- pfang der indishen Fürsten und Häuptlinge Seitens des Prinzen. Se. Königliche Hoheit trug Feldmarschalls-Uniform und empfing die eingeborenen Fürsten auf einem filbernen thron- artigen Sessel fsigend, Viele der Häuptlinge waren mit Juwelen überladen. „Aller Augen“ {reibt Dr. Russel „waren geblendet, als der kleine Knabe, den unsere Regierung zum Guifwar von Baroda gemacht hat, an der Schwelle stand. Sein Halsband wird auf 800,000 Pfd. Sterl. im Werthe geshäßt, und, so muß seine übrige Befklei- dung mindestens 200,000 Pfd. Sterl. mehr werth sein. Er hat ein munteres angenehmes Gesicht und ift von sehr zarter Geftalt.“ Aus Calcutta wird der „Times* gemeldet, daß die Gesandtschaft, welhe der König von Birma zur Begrüßung des Prinzen von Wales in Indien abschickte, daselb am 3. ds. auf einem Dampfer Sr. Majestät eintraf. Aus Colombo wird unterm 7. ds. telegraphirt: „Der Prinz von Wales \choß gestern zwei Elephanten. Auf der Rück- kehr von der Jagd fiel der Wagen des Prinzen dur einen Zu- fall um und zerbrah. Der Prinz wurde herausgeschleudert und gerieth unter den Wagen. Se. Königliche Hoheit trug indeß glückliherweise keine Verlegung davon. Der Prinz trifst heute Nachmittag hier ein und wird eine Levée ab- halten, Am Abend findet ein Gala-Diner nebst Ball statt. Jn Calais starb am Sonnabend auf einer Reise na Italien Mr. T. E. Headlam, ein bedeutender Retsgelehrter, im Alter - von 62 Iahren. Er repräsentirte von 1847 bis 1874 Newcastle am Tyne im Unterhause als Mitglied der liberalen Partei und bekleidete von 1859 bis 1866 den Posten eines Generalprofoses und General-Zahlmeisters der Armee (Judge Advocate General) im Minifterium.

Frankreih. Paris, 7. Dezember. Wie der „Moniteur Universel“/ meldet, fand heute Ministerrath statt, welcher fih mit dem Preßgesetß beschäftigte. Das Geseß foll ausgegeben werden, Art. 1, die Angriffe gegen die Verfassung, und den leßten Artikel bezüglih der theilweisen Aufhebung des Belage- rungszustandes ausgenommen. Der Kriegs-Minister General de Cissey tat allen Corps-Kommandanten an- empfohlen, ihm in der kürzesten Frist genauen Bericht über die Anzahl, die Zusammensezung und den Geist der Shügen- gesell\chaften in ihren Militärbezirken zuzustellen. Seiner- seits hat der Minister des Innern, Buffet, an die Präfekten gleihlautende Instruktionen gesandt und zu gleicher Zeit den Präfekten bemerkt, die Betrachtungen der allgcmeinen Sicherheit, die si an diese Mittheilung knüpfen, niht aus den Augen zu verlieren. Der aus dem lehten Kriege bekannte General-Intendant Wolf f hatte aus Anlaß des Herzogs d'Harcourt über die Vor- lage, betreffend die Reform der Heeresverwaltung, an Hrn. v. Kerdrel als Präsidenten des Armee-Aus\husses einen Brief ge-

von Wagram besichtigt und im Lager bei Bruck an der Leitha

rihtet, in welhem er das Intendanturwesen gegen gewisse Kri-

tiken in Shugz nahm, denen es s{ch im Schooße dieser Kont- misfion ausgesezt gesehen hatte. Diesen Brief hatte der General Wolff drufen und unter die Abgeordneten vertheilen lasen. Der Kriegs-Minister hat deshalb ein Disziplinarverfahren gegen Wolff angeordnet.

Versailles, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Natio- nalversammlung nahm in fkhrer heutigen Sizung den Ent- wurf einer Konvention, betreffend die Bildung eines inter- nationalen Bureaus für Maße und Gewichte, in erster Lesung an. Darauf wurde die Berathung der Vorlage über die Justizreform in Aegypten fortgeseßt. Der Minister des Auswärtigen, Herzog von Decazes, entwickelte die Bedeutung dieser Reform und führte aus, daß dieselbe noth- wendig sei und ohne Gefahr zu vollziehen wäre. Sie sei ein Versuch, der von den gesammten euvopäishen Mächten ange- stellt werde. Frankreih müsse sh an demselben betheiligen. Der Herzog von Decazes betonte im weiteren Verlaufe seiner Rede nohmals die Nothwendigkeit, die Vorlage anzunehmen. Frankreih habe stets für den Vize-König von Aegypten freund- \chaftlihe Gesinnungen gehegt. Die Nationalversammlung möge dieselben ihrerseits bestätigen. Es handele fich um die Frage, ob Frankreih aus dem europäishen Konzert aus\{heiden wolle oder niht. Der Deputirte Pascal Duprat von der Linken wandte sih hierauf in längerer Rede gegen die Vorlage. Die Versammlung lehnte alsdann die von der Kommission vor- geschlagene Vertagung ab, ebenso erklärte fie fih gegen die vom Ministerium verlangte Dringlichkeit und beschloß, zur zweiten Lesung der Vorlage überzugehen.

Numänien. Bukarest, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat einen Adreßentwurf, in welhem mehrere in Bezug auf das Verhältniß zum A usland inoppor- tune Stellen vorkamen, abgelehnt und einen anderen Ent- wurf, der lediglih die einzelnen Säße der Thronrede beant- wortet, angenommen.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Dezember. Die Königin traf am Montag Abend, begleitet von dem dänishen Ge- sandten Graf Moltke-Hvitfeldt in Paris ein und wurde auf dem Bahnhofe von der Gräfin Moltke und dem Ad- jutanten des Brâfidenten Mac Mahons empfangen. Die erste Lesung des Finanzgeseßentwurfes für 1876/77 fand gestern im Folkethinge ftatt. Bossen kritifirte in längerem Vortrage verschiedene Posten des Entwurfes und ging alsdann zu allgemeineren Betrachtungen über. Das helle Bild des Finanz-Ministers über den Finanzzustand, meinte er, würde erfreulich sein, wenn man Vertrauen zu demselben haben könnte. Aber um zu diesem Bilde zu kommen, müsse das Ministerium die Eisenbahnen als volles Aktiv rechnen, während die Dreistesten dieselben nur zum halben Werth des Anlagekapitals rechnen fönnten. Die Anweisungen des Ministers auf den Reserve- fonds tadelte Redner; man müsse den entgegengeseßten Weg gehen, und von den Ueberschüssen zum Reservefonds legen. Nach der Ansicht des Redners wird der Uebershuß im nächsten Finanzjahre gegen 4 Mill. Kronen betragen und im Laufe von wenigen Jahren auf 8+ Mill. Kronen steigen; es sei deshalb die Forderung in Betreff der Herabseßung der Steuern gerechtfertigt, und würde, wenn man die Stempel- steuer und die Schiffsabgaben aufheben und das früher vom Folkethinge angenommene Zollgeseß durchführen würde, cine Mindereinnahme von ca. 7 Mill. Kronen entstehen, so daß noch immer 14 Mill. Kronen zu anderen‘Zwecken übrig blieben. Daß das Ministerium die ganze Summe genannt habe, welche zu den Vertheidigungsmaßregeln crforderlih sei, verdiene alle Anerken- nung, aber die Summe sei so groß, daß sie bei der Majorität feine Unterstüßung erwarten könne. Das Folkething werde auf feinem Standpunkte vom vorigen Fahre verharren. Das Programm des Ministeriums sei: keine neue Steuer und am allerwenigsten eine Vermögenssteuer. Die Ansihten ständen einander deshalb #\o \chroff gegenüber, daß jede Verhandlung fruchtlos sei. Die Majorität des Folkethings ver- lange gerade eine Vermögens- und Einkommensteuer; dieses V-r- langen werde Terrain gewinnen, und der Appell des Finanz- Ministers an das dänische Volk werde kaum zum Vortheil seiner Finanzpolitik ausfallen. Wie die Verhältnisse jeyt lägen, so hätten Ministerium und Folkething nicht über sehr Vieles mit einander zu verhandeln (Bewegung) und werde die Session deshalb wahrsheinlih eine furze werden. Er {loß mit der Versicherung, daß die Majorität niht geneigt, die BVer- handlungen länger auszudehnen als höchst nothwendig sei. Bagger und Nielsen sind nah den Erklärungen des Vor- redners einig darüber, daß keine Veranlassung zu langen Ver- handlungen sei. Letzterer meint, daß der Conseilspräsident wohl bald die gemachte Andeutung, betreffend seine Uebereinstimmung mit dem dänischen Volke benutzen und das Folkething auflöd- fen werde. Nachdem der Kriegs- und Marine-Minister und darauf der Kultus-Minister über einige Positionen des Finanzgeseßentwurfes gesprochen, wurden die Verhandlungen abgebrochen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 7. Dezember. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl von Preußen find heute zur festgesezten Zeit um 2 Uhr Nachmittags hier angelangt und wurden auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser und Mitgliedern der Kaiserlichen Familie empfangen. Die Ehrenwache gab das Ismailowsche Regiment. Von dem Bahnhofe begaben Sih die Hohen Gäste sogleih zu Ihrer Majestät der Kaiserin in das Winterpalais. Die Prinzessin Carl fuhr mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Thronfolger, Se. Majestät der Kaiser mit Prinz Carl. Heute findet Familientafel bei Ihren Majestäten statt. Am 4. Dezember sind die Großfürstin Maria Nikolajewna und die Prinzen Ssergei und Georg Maximilianowitsh Romanowski, Herzoge von Leuchtenberg, aus dem Auslande zurückgekehrt. Mit demselben Zuge ist Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Maria Maximilianowna von Baden in St. Petersburg eingetroffen. Bei der großen Parade, die am 9. oder 10. Dezember auf dem Marsfelde stattfinden soll, werden 43!/z Bataillone Infanterie, 371/74 Escadronen Kavallerie und 116 Geschütze in der Front stehen. Die ganze Parade wird der stellvertretende Kommandirende der Garde und der Truppen des St. Peters- burger Militärbezirks, General-Adjutant Bistrom, kommandiren. In Betreff des russishen Artilleriewesens erfährt die „Russ. Welt“, daß gegenwärtig mit dem von dem Artillerie- Comité projektirten neuen gezogenen Vierpfünder Versuche an- gestellt werden. Man beabfichtigt, die Fußartillerie mit solchen Kanonen zu bewaffnen. Das Artillerie-Ressort hat bei der Permschen Eisengießerei neue 14zöllige Gußeisenkanonen beftellt, welche der Oberst Spigzberg projektirt hat, um durch dieselben die 11zôlligen Kanonen auf den Seefestungen, die sh gegen

einige Panzerschiffe völlig wirkungslos erweisen, zu ersehen.