1875 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Hebung der indirekten Steuern im Reichslande referirte der Abg. Buhl. Der Abg. Duncker erkannte die Berehtigung der Be- werden der reihsländishen Bevölkerung über die allzu hohen Kosten der Erhebung der indirekten Steuern an, und machte für ihre Ermäßigung den unmaßgeblichen Vorschlag, im Reiche eine innigere Verbindung zwischen Steuer- und Postbehörden für die Zukunft herbeizuführen. Bei Kap. 4, Tit, 8, Erhebung der Weinsteuer, trat der Abg. Simonis den Ausführungen des Re- ferenten entgegen, als sei die Verminderung der Wein- steuer für den Detailverkauf in den Wirthshäusern eine Erleichterung für die unteren Klassen; die französische Regierung habe eine Prämie durch niedrigere Steuern auf den Weinankauf für das Haus gesezt und somit das Familienleben der untern Klassen gefördert, während die deutsche Regierung die Verzehrung im Wirthshause prämiire. Er empfahl die gänzlihe Abschaffung der Weinsteuer. Der Bundes-Kommissar Geh. Rath “Huber führte dagegen Belege aus französishen Parlamentsverhandlungen vom Jahre 1848 an, welhe die franzöfishe Gesehgebung in dieser Be- ziehung scharf tadelten. Von der deutshen Regierung würde 40 bis 50 Prozent weniger Weinsteuer erhoben, als von der früheren französischen, deren Steuererhebungs\yftem auch nur wenig modifizirt worden fei. Bei der Einnahmeposition der Kaiserlihen Tabaksmanufaktur in Straßburg suchte der Abg. Simonis darzuthun, daß in Wirklichkeit ein Uebershuß, wie der im Etat angegebene, nicht erzielt sei, sondern ein viel ge- ringerer. Der Grund davon fei von den agitirenden Konkurrenten ri&tig dahin angegeben worden, daß die Tabaksmanufaktur niht kaufmännisch verfahre. Der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler-Amt Wirkliher Geh. Ober-Regierungs-Rath Herzog verwies den Vorredner darauf, daß die Frage bereits in der Kommisfion und im Landesaus\chusse eingehend erörtert sei. Der Referent Buhl rechtfertigte darauf in kurzer Darlegung die Kommissionsbeshlü}se, welche Abg. Simonis nochmals bekämpfte. Bei dem Etat des Ober-Präsidiums wünschte der Abg. Winterer die Aufhebung des §. 10 des Organisationsgesezes, welher den Ober-Präsidenten zu allen Maßnahmen befugt, welche derselbe im Interesse der öffentlihen Sicherheit für erforderlih hält, und welcher namentlih zur Vergewaltigung der katholischen Presse angewendet würde. Der Abg. Windthorst pflihtete dem Vorredner- bei und wünschte von dem Ober-Präsidenten die betreffenden Erklärungen, besonders aber die Einführung des deutshen Preßgeseßes im Reichslande. Der Bundesbevollmächtigte, Wirklicher Geheimer Rath von Möller, weigerte \ih, die gewünshten Erklärungen sowohl als Mitglied des Bundesraths als auch als Ober-Prä- fident von Elsaß-Lothringen, den er übrigens hier gar nicht repräâsentire, zu geben. Beim Schlusse des Blatts hatte dec Referent Abg. Nieper das Wort.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sizung der außerordentlihen Generalsynode trat dieselbe in die Berathung des §. 23 der Vorlage. Derselbe lautet:

A1s Königlicher Kommissar zur Wahrnehmung der Zuständig- Teiten des obersten Kirchenregiments bei der Synode fungirt der Prä- fident des Evangelishen Ober-Kirchenraths. Jn Vakanzfällen oder Sett Verhinderung ernennt der König einen anderen Kom- missar.

Der Königliche Kommissar ist befugt, federzeit das Wort zu er- greifen und Aniräge zu stellen. Er kann Mitglieder des Evan- gelischen Ober-Kirchenraths mit seiner Beihülfe und vorübergehenden Vertretung beauftragen.

Der Minister der geistlichen Angelegenheiten und die von ihm ernanyten Kommissarien find berechtigt, den Sißungen beizuwohnen und jederzeit das Wort zu ergreifen, sofern fie es im Interesse des Staats für erforderlich erachten.

Hierzu lagen zwei Amendements vor:

1) vom Synodalen Sommerbrodt, die Worte in Alinea 3 „so- fecn“ bis „erachten“,

2) vom Synodalen Dr. Techow (Berliu) in Alinea 2 die Worte „und Anträge zu ftellen* zu ftreichen.

Der Synodale, Dr. Techow, begründete seinen Antrag damit, daß das Recht, Anträge zu stellen, über die Kompetenzen eines Königlichen Kommissars hinausgehe. An der Debatte betheiligten fich die Synodalen Dr. Tehow (Berlin), Dr. Som- merbrodt (Breslau), Wunderlich (Breslau) und Hermes (Berlin).

Nachdem der Präsident des Evangelischen Kirchenrathes Dr. Herrmann fich gegen das Amendement Techow erklärt hatte, da der Paf5us aus prafktishen Gründen aufgenommen sei, wurde der §. 23 nah dem Wortlaute der Vorlage angenommen.

Der §. 24 lautet:

„Die Synode regelt ihren Geshäftêgang. Bis dies geschieht, ist eine provisorische Geschäftsordnung maßgebend, welche der Evan- gelishe Ober-Kirchenrath ertheilt.“

Derselbe wurde ohne Diskussion angenommen.

Ueber die Behandlung der 88. 25 und 26 entstand eine längere Debatte, da der Synodale Freiherr v. d. Golz deren Absetzung von der Tagesordnung und Verweisung an die Kom- mission beantragte. Die Synode beschloß jedoch in die Be- rathung einzutreten.

Der §. 25 lautet:

„Der Präses eröffnet die Synode, leitet ihre Verhandlungen und S A die äußere Ordnung. Seine Stimme entscheidet bei Stimmen- gleichheit.“

Der Synodale Dr. Gierke (Breslau) beantragte für das Teßte' Alinea die Fassung:

„Wenn fich Stimmengleichheit ergiebt, so wird in der nächsten Sißung noh einmal abgestimmt. Tritt nochmals Stimmengleichheit ein, so gilt der Antrag als abgelehnt.“

Der Präsident des Evangelishen Ober-Kirchenrathes, Dr. Herrmann, trat für den Paus ein, da in den meisten Fällen das Votum des Präsidenten von Werth für das Kirchen- regiment sei.

Die Debatte hatte aus\{chließlich die dem Präfidenten zuge- standene Vergünstigung zum Gegenftande; es nahmen daran Theil die Synodalen v. Goßler (Königsberg), Gierke (Breslau), von Kleist-Reßow, Dr. Bierling (Greifswald) und Dr. Boretius (Halle). Bei der Abstimmung wurde Alinea 1 angenommen, Alinea 2 aber abgelehnt.

Der §. 26 lautet:

„Nachdem die Synode eröffnet ist, berichtet der bisherige Synodal- vorstand über seine Wirksamkeit wähtend der verflossenen Synodal- periode, sowie Über die Legitimation der Synodalmitglieder und leitet die Wahl des neuen Vorstandes.

G s Versammlung beschließt über die Legitimation ihrer Mit- glieder.“

Hierzu sind an Amendements eingegangen 1) vom Syno- dalen Urtel (Giebichenstein) :

Die Hochwürdige Generalsynode wolle §. 26 Alinea 1 dahin vervollständigen, daß nah den Worten: „während der verflossenen Synodalperiode“ eingeschaltet wird:

eund über die Verhandlungen der während derselben Zeit abgehal- tenen Provinzialsynoden, so weit fie für die gesammte Landeëkirche von Bedeutung sind, Zu leßterem Zwecke find ihm die betreffenden

D den von dem Evangelischen Ober-Kir- enrath mitzutheilen.“ Nah dieser Einschaltung ift fortzufahren :

„Er berichtet ferner über die Legitimationen u. f. w.“ i R 2) Von den Synodalen Schulze (Elbing) und Kögel (Berlin):

Statt des zweiten Satzes folgende Worte zu seßen:

„Die Versammlüng prüft die Legitimation ihrer Mitglieder und beschließt darüber.“

„Die Prüfung der Legitimation erstreck \sich darauf, ob die Abordnung von dem dazu Berechtigten in der geseßlichen Form er- folgt ift, und ob bei den Abgeordneten diejenigen Eigenschaften zu treffen, an welche die General-Synodalordnung deren Fähigkeit zum Eintritt in die Generalsynode gekuüpft hat.“

Nachdem fih die Synodalen Dr. Schulze (Breslau), Rogge (Potsdam), Urtel (Giebichenstein), Cremer (Greifswald), Hegel (Berlin) und Präsident Dr. Herrmann an der Diskussion be- theiligt, gelangte der Paragraph in folgender Fassung zur An- nahme:

„Nachdem die Synode eröffnet is, berichtet der bisherige Synodalvorstand über seine Wirksamkeit und die Verhandlungen des Synodalrathes während der verflossenen Synodalperiode und über die Verhandlungen der während de: selben Zeit abgehaltenen Provinzial- synoden, soweit sie für die gesammte Landeëkirche von Bedeutung find. Zu leßterem Zwecke sind ihm die betreffenden Provinziälsynodal- verhandlungen von dem Evangelischen Ober-Kirchenrath mitzutheilen. Er berichtet ferner über die Legitimation der Synodalmitglieder und leitet die Wahl des neuen Vorstandes.“

Der §. 27 der Vorlage lautet:

„Die Mitglieder werden bei ihrem Eintritt in die Synode von dem Präses mit kem in der Kirengemeinde- und Synodalordnung r 10. September 1873, §. 63, vorgeschrievenen Gelöbniß ver- pflichtet.“

Nach kurzer Debatte wurde der Paragraph unter Verwer- fung der eingebrahten Amendements angenommen.

Der §. 28 der Vorlage lautet:

„S. 28. Am Tage nach der Eröffnung der Synode findet ein feierliher Syndalgottesdienst statt. S

Jede einzelne Sißung wird mit Gebet eröffnet, die Synode auch mit Gebet ges{lossen.“ 5

Hierzu haben die Synodalen Dr. Wiesmann (Münster) und Erdmann (Breslau) den Antrag eingebracht, daß im 2. Alinea vor dem Worte „Gebet“ eingeschaltet werde: „einer kurzen Schrift-

verlesung und“, Der Paragraph wurde mit dem Amendement angenommen.

Schluß der Sizung Uhr.

Die heutige (14.) Sizung der außerordentlihen Ge- neralsynode wurde um Uhr vom Vorfißzend?en, Grafen zu Stolberg-Wernigerode, mit geshäftliher Mittheilungen eröffnet.

Auf der Tagesordnung stand die Fortseßung der Spezial- diskussion über die Regierungsvorlage von §. 29 an:

Der H. 29 lautet:

Die Verhandlungen sind öffentlich. Eine vertrauliche Berathung kann dur Beschluß der Synode verfügt werden.

Zur Beschlußfähigkeit ift die Anwesenheit der Mehrheit der ge- seßlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.

Wakhlhandlungen find, wenn zunächst relative Mehrheiten fich er- geben, durch engere Wahl bis zur Erreichung einer absoluten Mehr- heit fortzuseßen. Für die Wahl zu Kommissionen E die relative Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

Einer zweimaligen Berathung und Beschlußfassung bedarf es, wenn es fich um Kirchengeseße (§8. 5) oder um Bewilligung neuer Ausgaben für landesfkirchlihe Zwecke (§8. 13, 14) handelt.

Hierzu hatten die Synodalen Dr. Gierke (Breslau) und v. Loeper (Potsdam) Folgendes beantragt :

a. zu Al. 2 hinzuzufügen: „Die Beschlußfassung erfolgt mit ab- soluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt ;“

b. in Al. 4 die Worte „für landeskirhliche Zwecke* zu streichen ;

c, als Al. 5 folgende Worte hinzuzufügen: „Aenderungen der Kirchenverfassung in Bezug auf die Zusammenseßung oder Befugnisse der Gemeinde-Organe oder der Synoden können nur mit einer Mehr- heit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bes{chlossen werden ;“

d, als Al. 6 weiter hinzuzufügen: „Eine Verfafsungsänderung, welche die in dieser Ordnung (§. 6 Nr. 3 und §. 8) der landes- firhlihen Geseßgebung gezogenen Grenzen zum Nachtheil der Provinzialsynoden oder der Gemeindeorgane erweitern soll, bedarf überdies der Zustimmung der Mehrheit der Provinzialsynoden. Eine Einschränkung oder Beseitigung der den Provinzialsynoden Westfalens und der Rheinp-covinz in §. 9 dieser Ordnung ein- geräumten Befugnisse kaun nur mit ausdrücklicher Zustimmung dieser Synoden erfolgen.

Beim Schluß des Blattes begründete Dr. Gierke sein Amendement.

Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern

und des Handels-Ministers vom 16. v. M. bezieht sih die Vor- {rift in §. 90 Nr. 2 des Gesetzes vom 3. Juli cr., betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerihte und das Verwaltungs- Stceitverfahren, durh welche die §8. 141 bis 163 und 165 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, \oweit fie das Ver- fahren in streitigen Verwaltungssahen zum Gegenstande haben, aufgehoben worden find, selbstredend nach dem ganzen In- halte des Geseßes vom 3. Juli cr. nur auf diejenigen Bestim- mungen, welche das Verfahren in streitigen Verwal- tungssahen „vor dem Verwaltungsgerihte“ zum Gegenstande haben. Es is überdies im §8. 4 Nr. 2 1. c. aus- drücklih bestimmt, daß die Bezirks-Verwaltungsgerichte auf die Berufungen gegen die in ftreitigen Verwaltungsf\fachen ergangenen Endurtheile der Kreisrerwaltungsgerihte nur in so weit zu ent- heiden haben, als niht nah besonderen Gesetzen „die Entscheidung auf die Berufung gegen dieselben andern Behörden „übertragen ist.“ Auh nach den Materialien zum Geseße vom 3. Iuli cr. (cfr. Stenographische Berichte des Hauses der Abgeordneten Anlage B. I. S. 279 Bd. lll. S. 669) kann es einem Zweifel nicht unterliegen. daß eine Aufhebung der Bestimmung in S. 156 des Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, nah welcher in den in §8. 135 unter V,, 1 und VIIL. aufgeführten Angelegenheiten die Bezirksregierungen über die Berufung gegen Entscheidungen des Kreisaus\husses zu entscheiden haben, ni cht beabsihtigt ift, Fot Bestimmung vielmehr in fortdauernder Gültigkeit verbleiben ollte.

Mit Bezug auf §. 14, 8 der Landwehr-Ordnung vom 28. September d. I., hat der Kriegs-Minister in Beireff der im Beurlaubtenverhältniß befindlichen, beziehungsweise der später in dasselbe übertretenden Pharmazeuten Folgendes bestimmt: 1) Sämmtliche zur Zeit vorhandene approbirte Pharmazeuten des Beurlaubtenstandes find von den Corps-General-Aerzten zu Unter-Apothekern zu befördern. 2) Die Beförderung der zur Zeit noch niht approbirten Pharmazeuten des Beurlaubtenstandes erfolgt nach Vorlegnng der Approbation als Apotheker. 3) Wer künftig wegen Nichtbeftehens der im §8. 20, 3 der Rekruti- rungsordnung vorgeschriebenen Prüfung als „Pharmazeut“ zur Reserve entlassen wird, kann nach Ablauf eines Jahres behufs Erlangung des Qualifikationsattestes zum Ober-Apotheker be-

zichungsweise Beförderung zum Unter-Apotheker zu einer Nah=z prüfung zugelassen werden. Dieselbe ist in dem Garnisonlazareth am Stationsori des Corps-General-Arztes desjenigen Armee. Corps, in dessen Bezirk Petent seinen Aufenthaltsort hat, vor=-- zunehmen. Bezüglihe Gesuche find durch Vermittelung des Landwehr-Bezirks-Kommandos an den Corps-General-Arzt zu rihten. 4) Unter-Apotheker, welche dem Beurlaubtenstande min- destens 2 Jahre bei tadelloser Führung angehören, können auf ihren an das Bezirks-Kommando zu rihtenden Antrag dur den Corps-General-Arzt dem Kriegs-Minifterium zur Beförde= rung zum Ober-Apotheker in Vorschlag gebracht werden. 5) Die Beleihung eines Unter-Apothekers mit einer etatsmäßigen Feld- Apotheker-Stelle hat die Beförderung desselben zum Ober-Apo- theker zur Folge.

Mit Rückficht auf die inzwischen eingetretene anderweite Normirung der Tagegelder und Reisekoften der Staatsbeamten haben der Finanz-Minister und der Minister des Innern durhch ein Cirkularresîript vom 12. v. M. die unterm 30. Juni 1873 hinsihtlih der Remunerirung der landräthlihen Bu- reaugehülfen ergangene Verfügung dahin abgeändert, daß. den gedahten Privatbeamten für Reisen zum Zwecke ihrer Theilnahme am Ersazgeschäfte, soweit solhes außerhalb der Kreisorte stattfindet, an Reisekosten auf dem Landwege der Sat. von 2 Á. per Meile. auf Eisenbahnen und Dampfschiffen von 75 F per Meile, neben 2 A für jeden Zu- und Abgang, \o- wie an Tagegeldern der Saß von 5 Á. per Tag, fernerhin zu gewähren ift.

Die polizeiliche Genehmigung zur Betreibung eines Gewerbes in Vertretung eines Anderen (z. B. einer Wittwe) \{ließt nach einem Erkenntniß des Ober-Tri- bunals vom 16. Navember d. I. nicht die Genehmigung ein, dieses Gewerbe auch für eigene Rechnung betreiben zu können. „Entscheidend ift,“ führt das Erkenntniß in Beziehung auf die zu Grunde liegende Untersuhungss\ache aus, „daß der Angeklagte das Schankgewerbe in dem von deren früheren Inhaberin ge- mietheten Lokale für eigene Rechnung, also selbständig betrieben hat; denn dazu mußte er für fich selbft eine Erlaubniß nah- fuchen (§. 33 der Reichs- Gewerbeordnung), und dafür, daß er \solches nun unterlassen hat, trifft ihn die im §. 147 Nr. 1 angedrohte Strafe ohne Rücksicht darauf, ob er den im §. 33 d. R. G. O. aufgestellten Bedingungen, bei deren Vorhandensein ihm die nachgesuhte Erlaubniß zu ertheilen gewesen wäre, hätte genügen können oder nicht.“

Der Kommunallandtag der Kurmark hielt seine 8. und 4. Plenarfizung am 25. v. M. und am 7. d. M. Die längere Pause zwishen beiden Sizungen wurde dur die Ar- beiten der Aus\chü}e und die dazwischen liegende Volkszählung, bei der eine Anzahl seiner Mitglieder amtlih mitzuwirken hatte, nothwendig gemaht. In beiden Sizungen gelangten die- in- zwischen eingekommenen Sachen zur Vertheilung an die Aus- \chü}se; in der ersteren wurde mit Berathung der inzwischen eingelangten Ausschußgutahten begonnen und in der zweiten damit fortgefahren. Erledigt wurden die Ver- waltungsbecihte und die Rehnungen der größeren ständischen Verwaltungen, insbesondere des Landarmenwesens, der kurmärk- \{chen Hülfskafse, der Land-Feuer-Societät der Kurmark und der Niederlaufiß und der Städte-Feuer-Societät der Provinz Bran-= denburg, sämmtlih für das Jahr 1874, leztere in General- Vollmacht des Provinziallandtags. Alle diese Verwaltungen liefern ein günstiges Bild, und der Landtag hatte nur Anlaß, den Leitern derselben seine Anerkennung auszusprehen. - Bisher erfolglos if die \{on- im Iahre 1874 beshlossere Pe- tition des Landtags an beide Häuser des Landtags der Monarchie wegen Uebernahme der noch refstirenden Kriegs- {huld auf Staatsfonds geblieben. Das Haus der Abgeordneten ist über diese Petition zur Tagesordnung gegangen, und im Herrenhause ift dieselbe wegen Shlusses der Session niht zur Berathung gelangt. Der Landtag hat bes{lo}sen, diese Petition abermals bei dem Herrenhause einzubringen. . Im Laufe der gegenwärtigen Session wird es dem Landtage möglih sein, die laufenden Verwaltungsgeshäfte dergestalt zu erledigen, daß dieserhalb die im Jahre 1876 fällige Session erspart werden kann, falls nicht anderweite Umstände den Zusammentritt des Landtags erfordern; dahin hat \ich der Landtag auf eine Anfrage -des Ober - Präsidenten ausgesprohen. Die dur die Kreisordnung herbeigeführte anderweite Zusammensezung der Kreistage macht eine Aenderung des Land-Feuer-Societäts-Regle- ments und der Instruktio:. n. die Kreis-Feuer-Societäts-Direk= toren insofern erforderli, als an die Stelle der bisher aus der ständishen Gliederung erwahsenen Wählerschaft diejenige der Abgeordneten der Wahlverbände des großen und des kleinen Grundbesites treten muß.

Der Landtag hat beschlossen, die dana erforderlihe Emen- dirung der reglementarishen Bestimmungen vorzunehmen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrathe, Großherzoglich hessisher Präsident des Gesammt-Ministeriums und Minister des Großherzoglihen Hauses und des Aeußern, Hofmann und Herzoglih sasen-coburg-gothaisher Staats-Minister,“ Freiherr von Seebach, sind in Berlin angekommen.

Demmin, 8. Dezember. Am 6. d. M. ist der als volïs- wirthschaftliher Sthriftsteller in weiten Kreisen bekannte Dr. Rod- bertus, im Jahre 1848 vorübergehend Mitglied des preußi- Le Staats - Ministeriums, auf seinem Gute JIageÿow ge- storben.

Vayern. München, 8. Dezember. Der hohe Ritter- Orden von St. Georg, der heute sein Festum Patrocini in der Königlihen Residenzhofkapelle feierte, hat diesen Morgen eines seiner Mitglieder durch den Tod verloren : den Kapitular- Komthur Franz Prinz von der Leyen, Major à la suite, der im besten Viannesalter gestorben if. Die „AUg. Ztg.“ schreibt aus Augsburg, 6. Dezember: Dem Königlih baye- rischen 3. Infanterie-Regiment „Prinz Carl von Bayern“, welches \sich bei Lebzeiten des Höchstseligen Regiments-Inhabers \{chon dessen Fürstliher Freigebigkeit in reihem Maß erfreute, haben die Frauen, Töchter und Erbinnen weiland Sr. König- lihen Hoheit des Prinzen Carl von Bayern als bleibendes un- veräußerlihes Andenken einen Theil dessen filbernen Feldservizes für ca. 40 Personen zum Gebrauche der Offiziere in der Speise- Anstalt des ‘Regiments zugedaht, nachdem \chon“ früher dessen zur Uniform eines Oberst-Inhabers des 3. Infanterie-Regiments gehörigen Uniformirungs- und Armaturstücke mit den von dem- selben gewöhnlich getragenen Militär-Orden diesem Regiment überlassen wurden.

Æürttemberg. Stuttgart, 8. Dezember. Der heuti-

gen Nummer des Staats-Anzeigers is das Kirhliche Geses vom 283. November 1875, betreffend Verkündigung und

. Trauung dex Ehen von Mitgliedern der evangelischen Kirche,

beigelegt. Die Gemeinde Hohenasperg (am Fuße des wohlbekannten Berges gleihen Namens) i| zur Stadt erhoben worden, welcher Titel ihr bis in den Anfang dieses Jahrhunderts zugekommen tvar.

Vaden. Karlsruhe, 8. Dezember. Seit der Abreise des Erbgroßherzogs nah Italien if, wie die „Karlsr. Ztg.“ mit- theilt, die Genesung der Großherzogin in fstetigem Fortschreiten begriffen. Ihre Königliche Hoheit is den größ- ten Theil des Tages außer Bett und fühlt eine zunehmende Kräftigung ihres Befindens. Die in mehreren Blättern enthal- tene Angabe, es sei Generalarzt v. Langenbeck in den legten acht Tagen zur Pflege der Großherzogin hier anwesend gewesen, ift unrihtig. Generalarzt v. Langenbeck wurde vor \sechs Wochen auf Wunsch der die Großherzogin behandelnden Aerzte zur Be- isprehung über die für nöthig erahtete Operation hierher beru- fen, vollzog dieselbe und kehrte nah wenigen Tagen wieder nah Berlin zurück. Der ganze Verlauf der Heilung war Dank der

sorgfältigen und erfolgreichen ärzilihen Behandlung ein so ;

ununterbroGen günstiger, daß die völlige Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Königlihen Hoheit der Großherzogin wohl in nächster Zeit erwartet werden darf. Die Erfte Kammer hat in ihrer gestrigen Vormittagsfizung den Staatsvertrag mit der SÓweiz über Verbin- dung der beiderseitigen Eisenbahnen bei Schaffhausen und Stühlingen genehmigt. Das Haus begann dann die Be- rathung des Einführungsgeseßes zum Reichsgeseß über Be- urkundung des Personenstandes und Eheschließung, welhe noch eine spätere Abendfizung erforderte. Es wurden einige von der Kommission vorgeshlagene bedeutendere Aenderungen (bezüglih der Anfechtbarkeit der nicht vor einem Standesbeamten geschlossenen Ehen, und des §. 12, Beweis uneheliher Abstammung) angenommen, wodur das Geseh an die Zweite Kammer zurückgehen mußte. Diese legtere hielt heute Mittag Sizung und genehmigte die von der betreffenden Kommission beantragte Annahme der vom anderen Hause beshlossenen Aenderungen, jedoch bezüglich der Anfecht- barkeit der Ehe mit einem Zusaß, welcher in Bezug darauf das Recht dritter Personen und des Staatsanwalts wieder herstellt. Die Erste Kammer, welche um 5 Uhr Sigzung hielt, nahm hier- auf das Geseg im Ganzen einstimmig an, und konnte die Ver- tagung des Landtages, eventuell bis zum 17. Januar, eintreten. Bei der namentlichen Abstimmung über das fragliche Gesetz in der Zweiten Kammer wiederholte fih die neulihe Erscheinung einer Spaltung der klerikalen Fraktion bei diesem Gegenstande: fünf Mitglieder derselben, die Abgg. v. Buß, Edelmann, Lenuder, s Marbe stimmten gegen das Geseh, die Abgg. Iung- aus und Reichert dafür, zwei geisilihe Führer der Partei, e und Hansjakob, hatten sich vor der Abstimmung entfernt.

Mecklenburg. Schwerin, 9. Dezember. Die „Rostocker Ztg.“ schreibt : „Von zuverlässiger Hand geht uns über den Besuch, mit welhem Se. Königlihe Hoheit der Großherzog am 3. d. M. die hiefige Universität beehrte, folgender Bericht zu: „Se. Königliche Hoheit hat von 8—1 Uhr den Vorlesungen der Professoren DDr. Forster (Mythologie), Jacobsen (Chemie), Frißshe (Horaz Satiren) und Schirrmacher (Geschichte des Mittel- alters) beigewohnt und einzelne Jnstitute besichtigt. Insbesondere ließ Se. Königliche Hoheit der Großherzog sh im physikalischen Institute des Professor Dr. Matthiessen die Shhichtungsverhält- nifse elektrisher Strôme an den vorhandenen Apparaten demon- striren. Die besu@hten Vorlesungen hörte Se. Königliche Hoheit von Anfang bis zu Ende, wobei Allerhöhstderselbe dem von der Universität für ihren Allerhöchsten Kanzler bereit gehaltenen Stuhle einen Plag auf den für die Studirenden bestimmten Subsellien vorzog. Jn den Zwischenstunden unterhielt Se. Königlihe Hoheit sh huldreih auch mit einzelnen Studenten und mit den Unterbeamten und nahm Einsicht von den Plänen der für die Universität bestimmten Neubauten.“

Schwarzburg - Sondershausen. Sondershausen, 6. Dezember. In der Sizung des Landtags begann, nah Berichterstattung über die Prüfung der Landeskafsenrehnung von 1873—74, die Berathung des Budgets. Die betreffenden Ansäte der Ausgabetitel „Finanzabtheilung“ und „Abtheilung des Innern“ wurden bewilligt; zu der zur Erhaltung der Chaufseen und Brücken Seitens der Staatsregierung geforderten Summe von 69,000 # wurden die von der Finanzdeputation, im Einverständniß mit der Staatsregierung, für den Arnftädter Bezirk allein beantragten 9000 # jährlih bewilligt, zu dem Zwecke allseitiger und ordnungsgemäßer Besserung der theilweise in unbefriedigendem Zustande befindlichen Staatschaufseen.

8. Dezember. Der Landtag nahm heut zunächst den Geseßentwurf Über Befreiung der Grundstüke der Kirchen, Pfarren und Schulen von der Grundsteuer an und beseitigte dadur einen Differenzpunkt zwischzen Regierung und Landtag, der seit 1868 in jeder Landtagsdiät aufgetaucht war. Ebenso wurde der Gesezentwurf, betreffend einige Abänderungen des Ge- sezes über die Pensionsanstalt der öffentlichen Stellen, mit einem unerheblihen Zusaße angenommen, dagegen ein Antrag auf Gewährung eines Gnadengehaltes an die Wittwen einiger in der leßten Zeit verstorbenen Beamten, welhe in eine höhere Klasse der Wittwenkasse aufgerückt sein würden, wenn fie die Publikation des Abänderungsgesezes erlebt hätten, mit Stim- menmehrheit abgelehnt. Schließlih wurden noch eine Anzahl Titel der Budgetausgabe nah dem Ansaze der Regierung be- willigt, wobei jedoch die Beschlußfassung über die Mehrforderung an Gehältern in allen Titeln ausgeseßt blieb.

Lippe. Detmold, 9, Dezember. In einem Extrablatt des „F. L. R. u. A. Bl.“ wird das Hinscheiden des Fürsten Leopold wie folgt verkündet: f , Die Hoffnung, daß die Krankheit des Durch{lauchtigsten Fürsten tine günstigere Wendung nehmen würde, ift nicht in Ecfüllung gegangen.

Nah Gottes unerforshlihem Rathschlusse hat gestern, den s. Dezember, Abends na 10 Uhr, der Dur(hlauchtigste Fürst und Herr, Paul Friedrich Emil Leopold, regierender Fürst zur Lippe, dlér Herr und Graf zu Schwaleaberg und Sternberg 2., nah längern, shweren Leiden im 55. Lebensjahre und nah faft 25jähriger

egierung seine irdische Laufbahn vollendet.

Den gere{chten Schmerz der Glieder des Fürstlihen Hauses wer- den alle Angehörigen des Landes von Herzen theilen, welche den dahingeschiedenen Landeshercn kennend, feiner redliÞhen Gsinnung und seinem besten Willen, füc das Wohl des Landes zu sorgen, Ge- rehtigfkeit widerfahren ließen, vor allem aber jein wohlwollendes, menschenfreundliches Herz zu s{häßen wußten. Dieses hat manche

oth gelindext, manhe Thräne getrecknet und viele {öne und umane Werke ins Leben gerufen und gefördert. j

Möge das Andenken des nun in Gott ruhenden Landesfürsten segensreih in uns und in den kommenden Gescblehtern fortleben. /

Die heutige Nummer des amtlihen Blattes veröffentlicht

sodann nachfolgende Proklamation des Fürsten Woldemar:

Voa Gottes Gnaden, Wir Günther Friedrich Woldemar, Regierender Fürst zur Lippe, Edler Herr und Graf zu Schwalenberg es 2c. erlassen hiermit folgende Landesherrliche Bekanunt- machung:

Es hat dzm Allerhöchften gefallen, zu Unserm großen Schmerz am gestrigen Abend Unsern vielgeliebten Herrn Bruder, den Durch- lauctigsten Fürsten und Herrn Paul F iedrich Emil Leopold, Regie- renden Fürfteu zur Lippe aus diesem Leben abzurufen.

Die sonach auf Uns übergegangene Regierung des Landes haben Wir angetreten und tragen Wir von den Landesunterthanen die zu- verfichtliche Erwartung, daß sie Uns als Landeéherrn Gehorsam und Treue beweisen werden, so wie Wir Unsererseits sie Unseres landes- herrlihen Schußes, der Handhabung unpartei:sher Gerechtigkeit und Unserer gewissenhaften Fürsorge für des Landes Wohl versichern.

Wir find Urs der Schwierigkeit der mit Uebernabme der Regie- rung unerwartet Uns zu Theil gewordenen Aufgabe bewußt. Es soll aber Unser ernstes Streben dara.f gerichtet sein, geordnete und fried- lihe Zustände im Lande herzustellen, und Wir hoffen, daß der brave lippische Volksstamm in alter Treue Uns hierbei mit Vertrauen ent- gegen kommen wird.

Detmold, den 9. Dezember 1875.

Woldemar, Fürft zur Lippe. B. Meyer.

Lübe, 7. Dezembcr. Der Senat publizirt im heutigen Amtsblatte Anordnungen, welhe er im Interesse der Er- haltung, Erleihterung und Förderung firchliher Trauungen in Veranlaffung der mit dem 1. Januar k. I. erfolgenden Gin- führung der obligatorishen Civilehe zu treffen \ich veranlaßt gesehen hat. Es soll darnah der kirhlichen Trauung ein einmaliges mit Fürbitte verbundenes Aufgebot vorangehen, von welchem jedoch in dringenden Fällen dispensirt werden fann ; das fkirchlihe Aufgebot darf jedo ers nach dem bürgerlihen Aufgebot durch den Standesbeamten erfolgen; Erforderniß für die Zulässigkeit kirchliher Trauung ist der Nahweis, daß beide Theile getauft und konfirmirt find; die fkirchlihe Trauung darf erft vorgenommen werden, nahdem die bürgerliche Eheschließung stattgefunden hat; die Wahl des Geistlihen steht zwar den Braut- leuten frei, doch bleibt die Bestimmung aufrecht erhalten, nah welcher jeder Geistlihe nur innerhalb seines Kirhsprengels eine Trauung vornehmen darf; die Gebühren für Aufgebot und Trauung kommen in W-gfall, doch bleibt es dem Geistlichen un- benommen, ein ihm gebotenes Geschenk anzunehmen.

Hamburg, 9. Dezember. Das Finanzdepartement hat eine Bekanntmachung, betreffend die Außercours\eczung und Einziehung der Münzen der Lübeck-Hamburgischen Courant- währung, erlassen und unter Bezugnahme auf die Bekannt- mahung vom 30. September d. I. daran erinnert, daß die Münzen der Lüveck-Hamburgishen Courantwährung nach dem 31, Dezember d. I. weder in Zahlung noch zur Umwechselung angenommen werden.

Desterreich-Ungarn. Wien, 9. Dezember. (W. T. B.) Der in St. Petersburg anwesende Erzherzog Albrecht ift, der „Wiener Abendpost“ zufolge, vom Kaiser von Oesterreich beauftragt, dem Kaiser von Rußland anläßlih der Feier des Gecrgs8ordensfestes das Ritterkreuz des Maria-Theresia- Ordens zu überreichen.

Pest, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Einkommensteuer, ift in der General- und Spezialdebatte mit 239 gegen 67 Stimmen vom Abgeordnetenhause angenommen worden. Bei der Abstim- mung waren 139 Deputirte niht anwesend.

Schweiz. Bern, 6. Dezember. Heute Vormittag 10 Uhr fand die Eröffnung der Bundesversammlung statt. Der Ständerath nahm ohne Piäsidialrede sofort die Neuwahl \scines Bureaus vor. Daß sein Vizepräfident Numa Droz von Lachauxdefonds, wie üblih, zum Präsidenten und Sulzer von Winterthur an seiner Stelle zum Vizepräsidenten gewählt wurde, ist telegraphish gemeldet. Im neugewählten Nationalrathe, der von Suter von Horben im Kanton Aargau als Alterspräfident mit einer langen Ansprache an die Versammlung eröffnet wurde, wird, da hier erft die Wahlakten zu prüfen find, zu welchem Zwecke eine Kommission eingeseßt wurde, die Neuwahl des Bureaus erst morgen vorgenommen werden. (Ist inzwischen ebenfalls bereits telegraphisch mitgetheilt.) Im Uebrigen boten die heutigen Verhandlungen beider Räthe nihts Mittheilungswerthes. Betreffend den Tod Werner Munzingers schreibt man der „N. Zürch. Ztig.“, daß derselbe durch Verrath seiner eigenen Führer an der Spigze einer Kolonne in Abessinien in einen Hin'erhalt gelockt und dort mit circa 150 Mann von den Abissiniern niedergesäbelt worden fei. Zwischen dem Bnndes- Präsidenten und dem französishen Botschafter ift unter dem 1. d. M. eine Erklärung über gegenseitige kostenfreie Zu- ftelung von Civilstandsakten, betreffend die Angehörigen der beiden Staaten, ausgewechselt worden. Dieselbe wird den gesezgebenden Räthen zur Ratifikation übermittelt. In Lugano und Bellinzona fanden laut einer Depesche des „Bund“ am lezten Sonntag große Volksdemonstrationen gegen das vom Großen Rathe dem Regierungsrathe gegenüber, betreffend die Unruhen in Lugano, ertheilte Mißtrauens- votum statt. Am 5. d. M. hat in Sitten die Weihe des neuen Bischofs stattgefunden. Die Konsekration des Msgr. Adrian JIardinier wurde, vom Bischof von Freiburg, Msgr. Marilley, afsiftirt, vom Bischof von Basel, Msgr. Lachat, und vom Bischof von Bethlehem, Msgr. Bagnoud, Abt von St. Moritz, vollzogén.

Großbritannien und Jrland. London, 8, De- zember. Am nächsten Freitag findet auf Windsor unter dem Vorsig der Königin ein Geheimer Rath ftatt. Die Prin- zessin von Wales begab fih gestern mit ihren Kindern nah Windsor zu einem mehrtägigen Besuche der Königin. Die Natur des Unfalles, welcher dem Prinzen von Wales dur das Umstürzen \iines Wagens auf der Rückehr von der Ele- phantenjagd zustieß, is, wie der Spezialcorrespondent des „Daily Telegraph“ aus Colombo telegraphirt, sehr übertrieben worden. „Keinerlei üble Wirkungen resultirten aus dem Zusammenbruh, und die anfänglihen Gerüchte, daß der Prinz Verleßungen da- vongetragen habe, erwiesen sich bald als völlig unbegründet. Se. Königliche Hoheit erlitt nur eine sehr leihte Erschütterung und ist nun völlig wohl.“ Daß es ih fo verhält, ift schon aus dem Umstande ersichtlih, daß die neuesten Depeshen des Spezialberichterstatters der „Times“, welcher sich bekanntlih im Gefolge des Prinzen befindet, den Unfall nur mit einigen Worten als fkaum erwähnenswerth abthut. Der Empfang im Gouvernementsgcbhäude zu Colombo nach der Rückkehr von der Elephantenjagd war von Häuptlingen, offiziel- len Priestern, Budhas, Bürgern, Pflanzern und Beamten gut besucht. Nachmittags besuhte der Prinz eine landwirthschaft- lihe Ausftellung, welche interessant war. Abends fand ein Gala-Bankett statt, bei welhem über 60 Personen, darunter 1

Ritter, Admiräle, Generäle, Konsuls und Mitglieder des Rathes, alle in voller Uniform, zugegen waren. Um 10 Uhr fuhr der Prinz durch große Menschenmafsen und illuminirte Straßen nah einem ungemein ges{chmackvollen und eleganten Ballsaal, der eigens für diese Gelegenheit hergerichtet worden war. Am Don- nerftag begiebt er sich nach Madura und von da nah Madras. Se. Königliche Hoheit ist bei ausgezeichneter Gesundheit und Stimmung. Wie der „Globe“ erfährt, werden die sechs Fregatten, welche das detachirte Geschwader unter dem Befehle des Contre- Admirals Lambert bilden, in sehr Kurzem die ostindishen Ge- wässer verlassen, um nach dem Mittelmeer zu segeln. Bei dieser Gelegenheit wird zum ersten Male ein ganzes Kriegsgeshwader zusammen durch den Suezkanal fahren. Die vereinigten Schiff8besazungen des Geshwaders repräsentiren eine Gesammtstärke von über 3000 Mann. Wie die „World“ wissen will, hat Lord Northbrook, der Generalgouverneur von Indien, seine Demission gegeben. Der neue Vizekönig soll aber er nah der Rückkehr des Prinzen von Wales aus Indien ih auf seinen Posten begeben.

10. Dezember. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Ban- fet in Fishmongers-Hall sprach \sich der Feldmarschall Herzog von Cambridge mit Entschiedenheit für die Noth- wendigkeit militärisher Reformen aus, indem er dabei auf die noh herrshende Gespanntheit der Beziehungen zwischen England und China, sowie auf das von den großen Kon- tinentalmächten gegebene Beispiel hinwies; auch könne die Liebe zum Frieden allein nicht hinreihen, um friegerische Eventualitäten für die Zukunft auszuschließen; die Einfüh- rung des Konskriptionswesens in England bezeichnete der Red- ner als unthunlih.

Frankreich. Versailles, 9, Dezember. (W. T. B.) Na- tionalversammlung. Der Antrag des bonapartistishen De- putirten Duval, die auf heute festgeseßte Vornahme der Sena- torenwahl zu vertagen, wurde abgelehnt. Es wurde darauf mit dem Skrutinium begonnen. Der Name des Herzogs von Audiffret-Pasquier allein befindet \sich gleichzeitig auf den Listen der Rechten und der Linken. Im weiteren Fortgang der heutigen Sißung wurde die Vorlage, betreffend die Genehmigung der Beschlüsse der St. Petersburger internationalen Telegraphenkonferenz, in erster Lesung genehmigt; ebenso wurde der Gesezentwurf über den Freiwilligendien| an- genommen. Die Berechtigung zu demselben tritt ers mit dem 1. Januar 1880 ein und fteht blos Denjenigen zu, welche lesen und s{chreiben können. Vom Kriegs-Minister de Cissey wurde sodann beantragt, daß das Geseh über die Heeresverwaltung von der Tagesordnung abgesezt werde. Der Minifter bemerkte dabei, die Regierung beabsichtige niht etwa, diese Vorlage zurück- zuziehen, aber zur Vornahme der erforderlih:n drei Lesungen reiche die Zeit gar nicht mehr aus, und die Regierung wünsche, daß die hierarhische Ordnung in der Armee aufrecht erhalten werde. Endlich wurde noch die Vorlage, betreffend die Brüsseler Konvention über die Klassifizirung des Zuckers, in erster Lesung angenommen. Das Ergebniß der Senatorenwahl ist noch nit bekannt und wird mit Ungeduld erwartet.

Ein weiteres Telegramm meldet: In der heutigen Sißung der Nationalversammlung kamen nur zwei Senatoren- wahlen zu Stande. Es wurden gewählt: Der Herzog von Audiffret- Pasquier mit 551 Stimmen und Martel von der Linken mit 344 Stimmen. Zur Wahl if eine Majorität von 344 Stimmen erforderlich. Die demnächste größte Stimmenzahl er- hielten von den Kandidaten der Linken : de Lasteyrie 342, Duclerc und Admiral Pothuau je 341, General Frebault und Kranz je 340, Crone 337, Barthélemy St. Hilaire 332, von den Kan- didaten der Rechten : General Changarnier und Foubert je 338, Raudot 337, der Minifter des Innern Buffet 336, der Herzog von Broglie 318, der Minister des Auswärtigen, Herzog von Decazes, 316. Die von der Linken aufgestellten Kandidaten haben im Durchschnitt 324 bis 325 Stimmen, die von der Rechten aufgestellten Kandidaten dagegen im Durchschnitt nur 317 bis 318 Stimmen erhalten. Die Sizung wurde um 10 Uhr aufgehoben.

Numänien. Bukarest, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat an den Fürsten eine Adresse gerichtet, in wel- cher der gegenwärtigen Regierung ein Vertrauensvotum ertheilt wird. In der Adresse wird hervorgehoben, das Land möge seine Neutralität bewahren, jedoch gleichzeitig seine Ver- theidigungsmittel vervollständigen.

Türkei. Konstantinopel, 9. Dezember. (W. T. B.) Eine offizielle Bekanntmachung erklärt die an der Börse umlaufenden Gerüchte von einer Vertagung der Bezahlung des Januarcoupons für unbegründet und fügt hinzu, daß die pünftlihe Bezahlung von jeßt an in Folge der regelmäßigen Einzahlungen des Staatsschaßzes in die ottomanishe Bank gesichert sei. In einer zweiten offiziellen Notifikation werden die Inhaber der 1872er Schazßbonds aufgefordert, dieselben behufs Aus- taushes gegen Titel der allgemeinen Schuld zu deponiren. Eine weitere offizielle Mittheilung kündigt die Ausführung des Kaiserlihen Irade an, welhes die Reform und die Reorganisation der Gerichte anordnet. Der bisherige Archiv-Minifter Saadoulah Bey ist zum Präsi- denten des Kassationshofes ernannt, dessen Wirksamkeit von den bisherigen Geschäften des Justiz-Ministeriuums ge- trennt worden ift... Zum Präsidenten" des Appellations- hofes ist Soubhi Pascha ernannt worden; der Appellations- hof selb wird künftig in drei Sektionen für Handels-, Civil- und Strafsachen getheilt werden. Die Räthe des Kassationshofs, des Appelhofs und die bei den Civilgerihten erster Instanz fungi- renden Richter f\ollen unverzüglich ernannt werden und aus Personen von unbescholtenem Charakter bestehen, die die zur Erlangung des allgemeinen Vertrauens erforderlihen Eigen- schaften besißen. Dieselben follen ohne geseßlihen Grund nicht absezbar sein.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 7. Dezember. Se. Kaiserlihe Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oester - rei ist in Begleitung seines Ober-Hofmeisters FML. Freiherrn von Piret, des Oberst-Lieutenants von Groller und des Flügel- Adjutanten Major Graf Dubsky heute um 2 Uhr hier ein=- getroffen und am Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser und den hier anwesenden Großfürsten empfangen worden. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen be- suchte gestern Abend die italienishe Oper. Heute Vormittag machte der Prinz mehrere Besuche, die Prinzessin Carl begab fich in die Peter-Pauls-Kathedrale in der Festung. Nah dem Dejeuner fuhren Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin nah Pawlowsk zum Besuch Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Alexandra JIosephowna. Heute ift Familien- diner bei Jhren Kaiserlichen Majestäten. Die S1. Peters-