1875 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Salzburger Prämien-Anleihe. Schwarzburg-Sonders- haufen\ch{che Kammer-Anleihe de 1860 und Staats-Anleihe de 1864 (KRückständige). Schwed i#che fundirte S S TAE de 1872. Schwyzer Kantons - Anleihe de 1862/63. Türkische 3proz. Eisenbahn - Prämien - Anleihe. Ungarische 5 proz. Ostbahn- Prioritäts-Obligationen. Ungarisches 5 proz. Staats - Eisen- bahn- Anlehen. Vereinigungs-Gesell\shaft für Steinkohlen- bau im Wurm - Revier, Partial-Obligationen. Warschauer Pfandbriefe. Windishgraeÿ 20 Fl. - Loose. Zusammen- stellung abhanden gekommener Preußisher Werthpapiere.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle erscheint wödhentlich einmal und ift zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlih durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Königgräßer- firaße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin au bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21/4 Sgr.)

Nichtamtliches.

Deutsches Ne ich: Preußen. Berlin, 11. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König mußten Sich der Heiserkeit wegen heute \chonen, nahmen indessen die regelmäßigen Vorträge entgegen.

Se. Majestät der König von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen brachten den gestrigen Abend, nach Ihrer Rückehr von Hubertusstock, bei den Kaiserlihen Majestäten zu, woselbst heute ein großes Diner zu Ehren der Hohen Gäste stattfindet.

Se. Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte gestern um 87 Uhr Abends von der Jagd in Hubertusftock hierher zurü.

Um 5 Uhr nahm Ihre Majestät die Kaiserin-Königin bei Ihrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzesfin das Diner.

Die gestrige Hofjagd tin der Schhorfhaide war durhch das Unwohlsein Sr. Majestät des Kaisers und Königs, das, wenn auch glückliherweise an und für fich nur leit, so doh der argen Kälte wegen den Allerhöchsten Jagdherrn nöthigte, \chon Vormittags von Hubertusftock nah Berlin zurückzukehren, empfindlich getrübt, während die Jagd selbft troy Frost und Schneegestöber außerordentlich glücklih verlief.

Um 9 Uhr Vormittags brach Se. Kaiserliche und Ködô- nigliche Hoheit der Kronprinz mit der {hon Abends zuvor auf Hubertusstock eingetroffenen Iagdgesellschaft, und zwar mit des Königs von Sachsen Majestät, Jhren Königlichen Hoheiten dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin, den Prin- zen Georg von Sachsen, Friedrih Carl von Preußen und August von Württemberg, sowie dem Hofmarschall Grafen Perponcher und den persönlihen Adjutanten der fürstlihen Gäste zum ersten Triebe, einem Lappjagen auf Rothwild in dem sogenannten Raupenfraß der Oberförsterei Groß-Schönebeck auf. Der Oberst- Jägermeister Fürst von Pleß leitete die Iagd unter Mitwirkung des Hof- Jägermeisters Freiherrn von Heintze und des Forsfimeisters Hildebrandt, welcher den durch eine Fußverlezung behinderten Ober- Forstmeister v. Massow vertreten mußte, persönlih, Um 10Uhr konnte das Treiben beginnen, und wenige Minuten darauf be- wiesen die zahlreihen Schüsse, daß. es gut beseßt sei. Ueber 200 Stück Rothwild mit mehreren Hirshen waren im Triebe. Um 113 Uhr ward das Iagen abgebrohen und zum Dejeuner im JIagdzelte gefahren.

Hier waren soeben auch die Berliner Herren, und zwar die General - Adjutanten Graf von der Goly und Graf von Brandenburg, der Vize-Ober-Stallmeister von Rauch, der Vize- Ober-Jägermeister von Meyerinck, die Obersten und Flügel-Adju- tanten Fürst Radziwill, Graf Lehndorff} und von. Winterfeld, sowie die persönlihen Adjutanten des Kronprinzen und des Prinzen Friedrich Carl, Major von Liebenau und Rittmeister von Borcke, eingetroffen, während der Fürst zu Hohenlohe- Langenburg und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, Ersterer Krankheits halber, Leßterer wegen Familientrauer nicht er- \chienen waren.

Nach eingenommenem Déjeuner begab fich die JIagd- gesellshaft zu Fuß nach dem nicht weit entlegenen Haupt- jagen auf Roth- und Dammwild, in dem sogenannten langen Gehege der Oberförsterei Pechteih. Die Aller- höchsten und Höchsten Herrschaften wurden auf Kanzeln, die übrige Jagdgesellshaft hinter Schirmen, Erstere gegen Netze, Letztere gegen Tücher gestellt und Beide sehr bald dur dichtes Schneegej:öber vor dem Aeugen des Wildes geborgen.

Eine anderthalbstündige allseitige Kanonade war die Ant- wort auf das Anblasen des Jageus und ergab eine Gesammt- firecke von 63 geweihten Hirshen, darunter ein Vierzehn-Ender, und mehrere Zwölfer, einigen achtzig Stü Rothwild, acht Schauflern und einigen funfzig Stü Dammwild.

Der Strecke im Walde folgte das Diner im JIagd\chlo}e und die Heimfahrt hierher.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sizung zu- fammeri.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages führte in der Diskussion über den

Etat für das Reichsland Elsaß-Lothringen 1876 (S. Nr. 270, 272, 273 d. Bl.) der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler-Amt, Wirkl. Geheimer Ober-Regie- rungs-Rath Herzog, die Gründe an, welhe gegen die Auf- hebung des §. 10 des Organisationsgeseßzes in Elsaß-Lothringen sprähen. Nachdem noch der Abg. Grumbreht \ich über die Art und Weise des Abg. Windthorst, mit allgemeinen Phrasen zu polemifiren, mißbilligend ausgesprochen hatte, wurde die Dis- kussion geshlossen und Tit. 21 (Dispositionsfonds des Ober- Präsidenten) gegen die Stimme des Centrums, des Abg. Sonne- mann und der elsaß-lothringishen Abgeordneten genehmigt.

Beim Etat der Justizverwaltung wurden nah einer ein- [Teitenden Bemerkung des Referenten Buhl die Klagen des Abg. Winterer über die zu Hohen Gehälter der Justizbeamten im Reichslande von den Abgg. Dr. v. Shulte und v. Cuny. als unbe- gründet zurückgewiesen, während der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) dem Abg. Winterer zustimmte.

Die betreffenden Ausgabetitel wurden mit der nahstehenden Resolution genehmigt : 4 „Den Reichskanzler zu ersuchen, die geseßli@en Bestimmungen, in deren Gemäßheit die Friedensrichter neben ihren Gehältern Ge- bühren beziehen, nah der Richtung einer weiteren Erwägung unter- werfen zu wollen, ob es nicht thunlich sei, den eigenen Gebühren- bezug der Friedensrihter aufzuheben und die fraglichen Gebühren definitiv zur Landeskasse zu vercinnahmen, auch darüber demnächst dem Reichstage eine Mittheilung zu machen.“

Bei dem Kapitel: „Handelsgerihte® plädirte Abg. Win- terer für die Aufrechterhaltung dieser Institution, welche ihm durch den bekannten Beshluß der Reihs-Justizkommission be- droht ‘erscheint. ** i j

Für den Titel 4 dieses Kapitels: „Unterstüßungen an ein- geborene Justiz-Aspiranten“, 5000 #, \{chlug die Kommission folgende. Bezeichnung vor: „Unterstüßung vou Landesangehörigen, welche fih dem Justizdienste widmen.“

Der Abg. Winterer verlangte die Streihung der Position, da an Rechtskandidaten in Elsaß-Lothringen niemals Mangel gewesen, und Abg.. Windthorst fürchtete von einer solhen Sub- vention einen nachtheiligen Einfluß auf die für das riterlihe Amt nothwendige Charakterunabhängigkeit.

Diesen Rednern stimmte Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bei, während der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler- Amt Herzog, der Abg. Graf Bethusy-Huc und der Referent Abg. Buhl für die Bewilligung plädirten, welhe das Haus auch gewährte; desgleihen wurden die übrigen Titel dieses Ka- pitels bewilligt. :

Beim Etat der Verwaltung des Innern unterzog nah einem einleitenden Vortrage des Referenten Nieper der Abg. Winterer besonders die Kreis-Direktionen, den Grundstein der gegenwärtigen Verwaltungsorganisation, einer sehr mißgünstigen Kritik, welche der Abg. Simonis ebenfalls an den Straf- und Besserunganstalten übte.

Zu Kap. 32: Unterhaltung der Kriegergrabftätten 9650 wozu im Extraordinarium noch 16,000 (4 treten, lag ein An- trag des Abg. Kryger (Hadersleben) vor: 1) daß sämmtliche der Bevölkerung von Elsaß-Lothringen alljährlih erwachsenden Ausgabepoften zur Unterhaltung der Grabstätten für die ge- fallenen deutshen Krieger ein für allemal aus dem Haushalts- Etat von Elsaß-Lothringen gestrihen werden; 2) daß fortan auf Kosten des Staates keine Grabstätten gefallener Krieger errihtet werden dürfen; 3) daß nur solche Grabstäiten gefallener Krieger auf elsaß - lothringishem Boden errihtet werden dürfen, für deren Errichtung und Unterhaltung das Volk durch freiwillige Gaben die nöthigen Summen zusammengebraht hat, dessen Ablehnung dec Referent Abg. Nieper Namens der Kommission empfiehlt. Abg. Duncker gab zu, daß fih über Gefühle rechten ließe, und wenn fich die Elfaß-Lothringer durch diese Ausgabe wirklich verleßt fühlter, so wäre er dafür, die Position des Ordinariums abzuseßen, bei der außerordentlichen Ausgabe aber eine Resolution anzunehmen, in der der Reichskanzler aufgefordert wird, eine Abänderung der Beftimmungen des Gefeßes vom 2. Februar 1872 in dem Sinne herbeizuführen, daß die Kosten des Ankaufs von Kriegergrab- ftätten vom Reiche übernommen werden.

Der Antrag Kryger wurde gegen die alleinige Stimme des Antragstellers abgelehnt, die Pofition des Ordinariums mit der* knappen, durch Auszählung festzustellenden Majorität von 111 gegen 103 Stimmen (Centrum, Fortschrittspartei, Elsäfsser und Polen) gene:migt, desgleihen die 16,000 4 extraordinärer Ausgabe. Die Resolution Duncker wurde ebenfalls angenommen.

Die sämmtlichen übrigen Titel des Etats wurden anstands-

ebenso wie die des Etats für Handel und Gewerbe, für Wasser- und für Wegebau wurden anstandslos bewilligt. Beim Schlusse des [Blattes stand der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung zur Berathung und hatte der Abg. Simonis das Wort. *

‘2 Von Seiten des Auswärtigen Amts ift in diesen Tagen eine Sammlung der deutschen Auslieferungs- verträge herausgegeben worden, welhe einen ftorreften Abdruck der vom Deutschen Reiche, vom früheren Norddeutschen Bunde, von ‘Preußen und von Elsaß-Lothringen mit auswärtigen Staaten über die Auslieferung flühtiger Verbreher abge- \{lossenen, zur Zeit noch in Kraft bestehenden Veriräge und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen enthält. Vor- angeschickt ist eine einleitende Uebersicht, welche die von den ein- zelnen deutschen Bundesftaaten abgeshlossenen, noch gültigen Verträge gleiher Art erwähnt und angiebt, wo die amtliche Publikation derselben erfolgt is. Die Sammlung if im Verlage der Geheimen Ober - Hofbuhdruckerei (R. von Deer) erschienen.

Ueber den Schiffbruch des Bremer Dampfer „D eut} ch- land“ is dem Auswärtigen Amt eine Reihe von Mitthei- lungen zugegangen, welche die anderweitigen Nachrichten im Wesentlihen bestätigen. Unmittelbar nachdem der Un- glücksfall hier bekannt geworden, war der Kaiserlihe Bot- schafter in London beauftragt, den Verunglückten Hülfe und Unterstüßung zu Theil werden zu lassen, und zu gleichem Zwecke der Kaiserlihe General-Konsul in London mit Wei- sung versehen. Von Beiden liegen nunmehr Berichte vor. Danach sind gerettet von den Pafsagic-ren 48 Männer und 15 Frauen und Kinder, von dér Mannschaft 86. Einige der Geretteten sind noch frank, zwei wünschten, nah Deutschland zurüdckznkehren; die Uebrigen, theils amerikanische Bürger, theils Auswanderer, werden nach New: York befördert.

Die amtliche Todtenschau is bis zum 14. d. M. ausgeseßt, weil die Geshworenen fich noch vergewissern, wollen, ob die coastguard rasch genug zur Hand war. N

Die Namen der Verungllickten, 20 Mann von der Besaßung und 40 Passagiere, haben wegen Verluftes der Schiffspapiere und da eine Fdentifizirung der Leichen dur - die bei der Kürze der Fahrt ungenügende Bekanntschaft ershwert is, noch niht ge- nau festgestellt werden können. Sobald dies geschehen und Näheres über die Strandung des Schiffes bekannt geworden ift, werden weitere Mittheilungen an dieser Stelle folgen.

Vom 24. bis 30. November 1875 hat die Preußische Bank an Gold angekauft: in Münzen für 4,426,713 M, in Barren für 1,311,153 46; vorher seit dem 18. September 1875 in Münzen für 39,214,630 A, in Barren für 17,644,850 Á; zusammen in Münzen für 43,641,343 #, in Barren für 18,956,003 M

In den deutschen Münzstätten find bis zum 4. Dezember 1875 geprägt: an Goldmünzen: 957,417,920 M Doppelkronen , 293,028,000 / Kronen; hiervou auf Privat- rechnung: 66,612,710 46; an Silbermünzen: 23,743,765 A 5-Marfkstücke, 102,869,780 # 1-Markftücke, 7,533,632 46 50-

los bewilligt, worauf ih das Haus um 43 Uhr bis Sonnabend 11 Uhr vertagte. F

In der heutigen (25.) Sißung des Deutschen Reichsckei

tages, welcher am Tische des Bundesrathes der Präsident des Reichskanzler-Amts Staats-Minister Dr. Delbrück, der Bundes- bevollmägtigte Wirkliche Geheime Rath von Möller, und der Direktor im Reichskanzler-Amte, Wirklihe „Geheime Ober- Regierungs-Rath Herzog, mit andern Kommifsarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be- treffend die Feststelung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Iahr 1876, auf Grund des mündlihen Berichtes der RXI1. Kommission fortgeseßt, und zwar mit der Berathung des Etats der geisilihen Ange- legenheiten, dessen Titel sämmtli andftandslos genehmigt wurden. Beim Etat des Unterrichts verwahrte \sih bei der Position „Uni- versität Straßburg“, nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Nieper, der Abg. Westermayer gegen die Angriffe des Abg. Oncken. in erster Lesung, als sei er ein Feind der freien Wissenschaft. Der Abg. Oncken erwiderte, daß, wer \ih einer fremden Autorität unbedingt unter- wirft, die freie Wissenschaft nicht fördern könne. Der Abg. Windthorst wies die Angriffe des Abg. Oncken zurück, wollte aber eine solhe Debatte im Interesse des Friedens nit fort- seßen. Die Pofition wurde bewilligt.

Zu Kap. 42 „Niederes Unterrichtswesen“ beklagte fih Abg. Winterer über die widerrechtlichen Eingriffe des Staates in das Erzichungsrecht der Eltern durch den Zwang, mit welhem man die Kinder zu dem Besuche der Staats\hulen nöthige, und unter- zog einzelne Maßregeln der Regierung auf dem Gebiete der Schulverwaltung einer sehr mißgünstigen Kritik. Der Abg. Duncker entgegnete, daß er auf die einzelnen Beshwerden des Vorredners nicht eingehen könne, doch müsse er fagen, die Abgeordneten des Reichslandes führten nicht einen Kampf gegen die Unterdrückung, sondern für die Herrschaft. Als Referent für das Unterrichts- wesen in der Kommission müsse er nach den Verhand- lungen des Landesaus\husses behaupten, daß fich der Vorredner und seine Partei in dieser Beziehung nicht in Einklang mit der reihsländischen Bevölkerung befänden. Uebrigens sei er und seine politishen Freunde für vollständige Unterrichtsfreiheit. Ihm trat der Abg. Dr. Reichen- sperger (Crefeld) entgegen, indem die von dem Abg. Duncker vertretenen Anfihten über die Berechtigung der Staats\{hule die Staatsomnipotenz verkündigten, daß man vielmehr der Familie dies Recht einräumen müßte, für eigene Kosten ihre Kinder in die Schule zu \chicken, welche ihrer religiösen Ueberzeugung entspriht. Die Position wurde bewilligt. Bei der Position: „Unterstüßung an Gemeinden, welche kein Schulgeld erheben, 8000 “, behandelte der Abg. Simonis wiederum das Thema über den gemeinschaftlihen Unterricht bei- der Geshlechter in den Volks\{hulen, gegen welchen er energisch protestirte. Die Pofition wurde bewilligt. Bei der Position : „Unterstüßung von Mittelshulen und Erhaltung von deutschen Schulen im franzöfishen Sprachgebiet 12,000 A“, legte der Abg. Oncken dar, daß, wenn die Regierung dem Wunsche einer Partei des Landesaus\hu}es von Elsaß-Lothringen auf Wiedereinführung des zwangsweisen Unterrichts in der fran- zösischen Sprache nahgeben würde, fie das System des zweiten franzôfishen Kaiserreihs auf Ausrottung der deutshen Sprache fortseyen würde, eine Anschauung, welche von dem Referenten Abg, Nieper auf das rihtige Maß zurückgeführt wurde. Die Position wurde bewilligt. Bei den Einmaligen Ausgaben befürwortete der Abg. Duncker einen Neubau der Universität Straßburg, um die verschiedenen Fakultäten, welche jeßt in vier verschiedenen Lo- kalen sich befinden, im Interesse der Lehrenden und Lernenden

iabisnigftücke, 19,687,350 4 60 -Z 20- Pfennigstücke; an

riedlankmünzen : 11,692,121 f 70 „S 10-Pfennigstüde, 6,261,010 nrich N H 5-Pfennigftücke; an Kupfermünzen: 4,514,691 M

“&z-+g8 2 -Pfennigstücke; 2,417,411 6 31 „S 1-Pfennigstüde. Gesaïïtntausprägung: an Goldmünzen: 1,250,445,920 4; an Silbermünzen: 153,834,527 #6 60 Z§; an Nickelmünzen: 17,953,132 46 59 S; an Kupfermünzen: 6,932,102 M6 78 -§.

Das General-Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit der Einlieferung der Weihnachtssendungen bald zu beginnen, die Pakete haltbar zu verpadcken, genau und deutlich zu adressiren und, zur Beshleunigung des Be- triebes, zu franfiren.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung der außerordentlihen Generalsynode nahm die Versamm- lung Alinea 1 und 3 des §. 29 nach dea Wortlaute der Re- gierungsvorlage, Alinea 2 und 4 mit den Amendements des Synodalen Dr. Gierke an.

Leßterer begründete alsdann sein, dem §. 29 als Alinea V. neu anzufügendes Amendement:

eNenderungen der Kirchenverfassung in Bezug auf die Zusammen- seßung oder Befugnisse der Gemeinde-Organe oder der Synoden kön- nen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stim- men beschlossen werden.“

Eine derartige Bestimmung finde sich, nach Ansicht des Redners, in allen übrigen nichtkirchlihen Verfassungen, fei es, daß sie Staatswesen oder Vereine regeln. Und die kirhliche Verfassung bedürfe dieser Bestimmung um \o mehr, als gerade sie möglih| seltenen Veränderungen unterzogen werden solle.

Der Synodale Dr. Wahler (Breslau) \prach fih in ent- gegengeseßtem Sinne aus, und hielt den vom Antragsteller ge- forderten Schuß für die Kirhenverfafsung nit für ein wesent- lihes Bedürfniß, sondern sogar \chädlich für die Kirche. Die Regierungsvorlage genüge hierbei vollständig.

In ähnlihem Sinne s\prach \fich der Präsident des Evan- gelishen Ober-Kirchenraths Dr. Herrmann aus. Eine Ableh- nung des Antrages empfehle sih, da die zu shafsenden oder geschaffenen Institutionen noch zu neu seien, daß troy des besten Willens fich doch Mängel in der Verfaffung finden, deren Be- seitigung man niht erschweren dürfe.

Der Schluß der Diskussion wurde angenommen, Amendement abex in der Abstimmung verworfen.

Als neu anzufügendes Alinea 6 brachte Dr. Gierke noch folgendes Amendement ein:

„Eine Verfassungsänderung, welche die in dieser Ordnung (8. 6 Nr. 3 und §. 8) der landesfkirhlihen Geseßgebung gezogenen Grenzen zum Nachtheil der Provinzialsynoden oder der Gemeinde-Organe er- weitern soll, bedarf überdies der Zustimmung dec Mehrheit der Provinzialsynoden. Eine Einschränkung oder Beseitigung der den Provinzial\ynoden Westfalens und der Rheinprovinz in §. 9 dieser Ordnung eingeräumten Befugnisse kann nur mit auêëdrülicher Zu- stimmung dieser Synoden erfolgen.“

Der Synodale Klapp (Vandsburg) \prach gegen den An- trag; der Synodale Dr. Gierke (Breslau) motivirte denselben damit, daß er cine Beruhigung der Gemeinden sein werde. Hier sei die Zustimmung der Provinzialsynoden an ihrem reten Platze. Man habe gesagt, dieselben fördern den Partikularis- mus, derselbe sei aber hier vollkommen beretigt.

Von formeller Seite beleuh:ete der Synodale Dr. Nieden (Coblenz) den Antrag, dessen Ablehnung er empfahl. Nachdem \sich noch der Präsident Dr. Herrmann und der Synodale Krummacher (Brandenburg) gegen den Antrag er- klärt, wurde derselbe von der Synode verworfen.

Der §. 30 lautet:

das

in einem Lokale zu vereinigen. Die betreffenden Positionen,

Der Synodalvorftand sorgt für die Aufzeihnung, Redaktion und Beglaubigung der Sibßungsprotokolle. Bei der Aufzeihnung kann er

von Mitgliedern der Synode unterstüßt werden, welche fich auf Ein- Laduna des Vorftandes diesem Geschäfte unterziehen.

Ein Amendèment des Synodalen Schniewind (Elberfeld) ollte statt „Synodalvorstand“ dae Wort „Präsidium“ gesetzt haben. Die Synode verwarf feinen Antrag und nahm den Paragraphen nah der Regierungsvorlage an.

Die Versammlung beschloß nun, in die Berathung der ch8. 19 und 20, welche die Wahl des Synodalvorstandes und Zes Synodalrathes betreffen, einzutreten.

Der §. 19 lautet:

Die GSeneralsynode wählt ibren Vorstand auf eine Synodal- periode von sechs Jabren. Derselbe tritt jedo erst außer Funk- tion, nachdem der neue Vorstand gebildet ift (§. 26). E

"Her Synodalvorstand besteht aus einem Vorsißenden (Präses), aus einem Stelloertreter desselben (Vize-Präses) und aus sünf Bei- fißern (Assefsoren). Für die Beisitzer werdén Ersaßmänner gewählt, welche bei Verhinderung der ersteren in den Vorstand berufen werden.

Scheiden bei niht versammelter Synode sewobhl der Präfes als sein Stellvertreter aué, so wählen die Beisißer unter sich für die Restzeit einen Vorfißenden. i

Hierzu sind folgende Anträge geftellt :

1) vom Synodalen Graf v. Krafsow:

Im Absaß 2: e :

1) die Zahl der Beisißer von fünf auf sieben zu erhöhen; 2) zu dem Worte «Beisißern“ den Zusaß hinzuzufügen:

„unter denen wenigstens drei Geistliche sein müssen“;

9) vom Synodalen Schniewind (Elberfeld) :

Die Genzralsynode wolle beschließen:

Das Alinea 1 des §. 19 dahin abzuäntern:

„Die Generalsynode wählt bei ihrem Beginne für die Dauer ibrer Verhandlungen einen Präsidenten, einen Vize-Präsidenten und vier Schriftführer; am Schlusse ihrer Verhandlungen wählt fie den Syuodalvo: stand auf eine Synodalperiode von 6 Jahren. Leß- terer tritt exst außer Funktion, nahdem der neue Vorstand ge- biidet ist.“ (26.)

Der Synodale Schniewind begründete sein Amendement damit, daß die Mitglieder der Synode fih erst im Laufe der Session kennen lernen müssen, ehe sie zu einer so wichtigen Mahl, wie der des Synodalvorstandes, schreiten. i

Gegen diesen Antrag \prach der Synodale Zökler (Greifs- ivald), da auf fkirchlichem Gebiete so wenig als möglich Wahl- agitationen ins Leben zu rufen seien. .

Von dem Synoèalen Dr. Tehow (Berlin) war zum Sqniewinds{chen Antrage das Unteramendement gestellt, hinter dem Wort „Schriftführer“ zu sehen: „Sie bilden das Kirchen- präfidium“. A L

Der Synodale v. d. Gol (Bonn) erklärte fich zunäch|t gegen das Amendement v. Krassow, das den follegialishen Vor- ftand zu stark mache, und \sprah für das Amendement Schnie- wind, In Bezug auf die Kontinuität der Synoden empfehle fh, daß die Mitglieder des Synodalvorftandes die gebornen Mitglieder der nähsten Generalsynode sein müssen.

Nachdem der Synodale Hegel (Berlin) an Stelle des er- frankten Grafen von Krafsow dessen Antrag begründet und für den Antrag Schniewind sich ausgesprochen, erklärte der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchenrathes, Dr. Herrmann, daß er niht in der Lage sei, den Antrag Krassow annehmen zu können. Die Erhöhung der Zahl der Mitglieder könne nur nachtheilig sein und gefahrbringend werden. Ebensowenig könne er der Bestimmung beipflihten, gemäß welcher ein Minimum der geißt- lihen Mitglieder im Synodal-Vorstande festgeseßt werden solle. Was das Amendement Schniewind betreffe, so seien die aúge- führten Gründe gegen die sofortige Wahl des Synodalvorstandes zutreffend, und das Kirchenregiment habe deshalb gegen den Antrag keine Einwendung zu machen. Bezüglich der vom Sy- nodalen v. d. Goly (Bonn) erwähnten Kontinuität Der Synode sei zu erwidern, daß neben den erwählten auch ernannte Mitglieder existiren, und es sei anzunehmen, daß die Männer, die durch ein allseitiges Vertrauen in den Synodal- vorstand berufen wären, auch von Neuem gewählt werden. Eine absolute Sicherheit gebe freilih nur der ausgesprohene Say, daß diese fünf Mitglieder geborene Mitglieder der nächsten Generalsynode sein sollen.

Der Synodale Dr. Tehow (Berlin) fand in dem Antrag Shniewind eine wesentlihe Verbesserung der Regierungsvorlage.

An der weiteren Debatte betheiligten fih : och die Synodalen v. d. Golß (Bonn), v. Kleist-Rezow, Rogge (Potsdam), Dr. Erdmann (Breslau) und der Unter-Staatssekretär Sydow.

Ein vorliegender Antrag auf Schluß ward mit großer Mehrheit angenommen. / |

Bei der erfolaenden Abstimmung wurde Alinca 1 mit den Amendements Techow und Schiewind angenommen. In Alinea 2 wurden die Worte Präfes, Vizepräses und Assessoren gestrichen ; das Amendement v. Krassow wurde verworfen , und das Alinea alsdann angenommen. Alinea 3 fand ebenfalls eine über- wiegende Majorität.

Der §. 20 der Vorlage lautet: :

Die Generalsynode wählt ferner auf die Synodalpeciode von sechs Jahren siebzehn Mitglieder, welhe zusammen mit dem Vor- stande den Svnodalrath biiden. Von den Gewählten mussen je: drei den Provinzen Preußen, Brandenburg und Sachsen, je zwei den Provinzen Pommern, Sclesien und der Rheinprovinz, „ie cines den

covinzen Posen und Westfalen angehören. Die Funktion des G rodmratys endet mit der Eröffnung der nächsien ordentliczen eneralsyn 20).

Sur 00 Mitalieder des Synodalraths werden Ersaßuänner gewählt, welche bei Verhinderung der ersteren zur Funktion berufen werden. s

Hierzu liegen eine Reihe Amendements vor von den Syno- dalen von Kleist-Rezow, Schniewind (Elberfeld), Boretius (Halle), WVunderlih (Breslau) und Krummacher (Brandenburg).

Es entstand eine längere Debatte über die Vertheilung der Stimmen an die Provinzen, an der fich die Synodalen Wun- derlih (Breslau), von Kleist-Rezow, Hegel (Berlin), Nieden (Coblenz), Rogge (Potsdam), v. d. Reë (Obernfelde), Boretius (Halle), Erdmann (Breslau), Fabri (Barmen), der Präsident Dr. Herrmann und Ober-Konsistorial-Rath Hermes betheiligten. fal Die Versammlung nahm s{chließlich den Paragraph in olgender ung an:

Ou n A: wählt am Schlusse der Synode auf die Synodalperiode von sechs Jahren achtzehn Mitglieder, welche zu- ammen mit dem. Synodalvorstande den Synodalrath bilden. Von den Gewsöhlten müssen je drei den Provinzen Preußen, Bran- denburg und Sachsen, je ¿zwei den Provinzen Pommern, Schlefien,

estfalen und der Rheinprovinz und eines der Provinz Posen angehôren. Die Funktion des Synodalrathes endet mit der Srô}s- nung der näcsten ordentlichen Generalsynode (S. 25). Z

Für die Mitglieder des Synodalraths werden Ersatzmänner ge- Dun, welche bei Verhinderung der ersteren zur Funktion berufen

erden,

Falls eine S(ließung der Synodalversammlung (§. 21) erfolgt, bevor der Synodalvorstand und der Synodalrath gewählt sind, so ae der bisherige Synodalvorstand und der bisherige Synodalrath

stehen.

Darauf wurde die Sißung geschlossen.

Die heutige (15.) Sizung der außerordentlihen Ge- neralsynode wurde um 12 Uhr 30 Minuten dur den Vor- fißendon, Grafen zu Stolberg - Wernigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. : i

Auf der Tagesordnung stand“ die Spezialdiskussion über 88. 31—37 der Regierungsvorlage, welhe den Synodalvorstand und Synodalrath betreffen.

Der §. 31 lautet: A s

Als selbständiges, von dem Synodalpräfes geleitetes Kollegium hat der Vorstand der General)ynode den folgenden Wirkungékreis :

; 1) Er erledigt die ihm von der Kir chenregierung gemachten Vor- agen.

; 2) Er bestließt über die in seiner eigenen Mitte gestellten An- träge auf Beseitigung von Mängelu, welche bei der Ausführung der Kircengeseße bervortreten. Beschlüsse der leßteren Art gehen, sofern ibnen im Berwaltung2wege entsprochen werden kann, als Anträge an den Evangelischen Ober-Kirchenrath. Veilangt ihre Ausführung den Weg der Geseßgebung, so kann der Synedal-Vorstand entweder tie Beichreitung desselben bei der Kircenregierung beantragen, oder selbst einen Gesetzentwurf behufs seiner Einbringurg in der Generalsynode ausarbeiten (S. 5).

3) Er vertritt die nicht versammelte Generalsynode. wenn An- ordnungen, welche regelmäßig der beshließ-nden Mitwirkung der Ge- ueraliyiode bedürfen, wegen ihrer Unaufschieblihkeit durch firhen- regimentlihen Erlaß provisorisch gêétroffen werden solléèn. Solche Er- lasse fönnen nur ergehen, wenn der Syncedalvorstand sowohl die Un- aufschieblihfkeit anerkennt, als au ibrem Inhalte zustiwmt, und mit ausdrückli ier Erwähnung dieser seiner Mitwirkung. Sie sind der nächsten Generalsynode zur Prüfurg und Benehmigung vorzulegen und, wern die ießtere versagt wird, außer Wirksamkeit zu seßen.

4) Er bereitet die nächste Versammlung der Generalsynode, \o- weit ihm dies obliegt, vor, inébesondere du:ch Prüfung der Legitima- lionen und Feststellung des der Generalsynode abzustattenden Berichts

e DON v 5) In Bezag auf die vorangegangene Versammlung erledigt er die zur Ausführung ihrer Besch\üfse erforderlichen Geschäfte und sorgt für den Druck und die Verthernlung der Synodalprotokolle.

6) Er verwaltet die Seneral-Synodalkasje (§. 35).

Berlangt der Synodalvorstand, bevor er fi in Angelegenheiten der unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Art \{chlüssig macht, eine gemein- schaftliche Beraihuung mit dem Evangelischen Ober-Kirchenrath, so hat der leßtere eine sosche zu veranstalten.

Hierzu liegt vom Synodalen Dr. SHhrader (Königsberg) folgender Abänderungsantrag vor:

Die Generalsynode wolle beschließen:

l) in §, 31 Zeile 1 die Worte: „von dem Synodalpräses ge- leitetes* zu 1ô1chen; :

2) in 8. 31 Nr. 2 statt der Worte (Ziile 3): „welche bei der Ausführung der Kirchengeseße hervortreten" zu seßen: „bei der kfirhlihen Geseßgebung und Verwaltung hervortreten";

3) im §. 31 als Nr. 7 aufzunehmen: ?

„Er hat die Jahreêrechnungen, welche der Generalsynode und dem Syxvodalrath von dem Evangeliswen Ober-Kirchenrath zur Entlastung vorzulegen sind (§8. 10 und 36}, einer Vorprüfung zu unterziehen und die darüber aufgenommene Ve-handlung dem evan- gelishen Ober-Kirchenrath zur Kenntnißnahme und dann mit den Rechnungen der Generalsynode und dem Syuodalrathe mitzutheilen.

Die Synodalen v. Kleist-Rezow und Hegel (Berlin) bean- tragen Nr. 1 zu streichen und diese Nummer bei den über den Synodalrath handelnden Paragraphen wieder aufzuführen; Nr. 2 aber eine Fassung zu geben, welche dahin geht, den Synodal- vorstand zu einer bloßen geschäftsführenden Kommission zu machen und viele der diesem Körper durch die Vorlage zugedawten Funk- tionen dem Synodalrath zu übertragen. i

Nachdem die Synodalen v. Kleist-Rezow und Hegel ihren Antrag in längerer Rede begründet, ergriff beim Schluß des Blattes der Synodale Frhr. v. d. Goly (Bonn) das Wort.

Das Gesetz über die Vermögensverwaltung in den ka- tholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni d. I. seßt im §. 19 voraus, daß die Kirchenvorstände sch im Besize eines Amtssiegels befinden. Demgemäß und auf Grurd des 8. 60 Absaz 1 des Gesezes hat der Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten bestimmt, daß für jeden Kirchenvorstand ein Amtsfiegel mit folgender Inschrift zu beschaffen ift: 5

„Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde (Missions- Pfarrgemeinde, Filialgemeinde, Kapellengemeinde 2c.) zu... ., Kreis us

Der Courierzug 4 der Königlichen Ostbahn traf heute um 9 Uhr 35 Minuten, also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung, hier ein. Grund: Die Strecke zwischen Marienburg und Simonsdorf wurde durch den daselbft liegen gebliebenen Zug 317 gesperrt.

Lauenburg. Raßtzeburg, 9. Dezember. Der Landtag erledigte in zweitägiger Sizung den Rest der Tagesordnung vom 25. v. Mts. Der von der Regierung vorgelegte Geseß- entwurf, betreffend Aufhebung der Stolgebühren, wurde in \ei- nem Prinzip, lehtere durch eine Kirchensteuer zu ersegzen, mit a gegen 2 Stimmen abgelehnt. Dahingegen nahm die Versamm- lung den von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf mit allen gegen eine Stimme in erster Lesung an. Nach demselben wer- den die Proklamations- und Trauungsgebühren, sowie die Gebühren für Atteste auf den Landeskommunalfonds übernom- men. Falls das noch nit ganz festgestellte Budget solches ge- stattet, wird in der zweiten Lesung ein Gleiches auch bezüglich der Taufgebühren beschlossen werden. Hinsihtlih der Gebühren- pflicht für Beichte, Konfirmation und, Beerdigungen verbleibt es wie bisher. Die Wegeordnung wurde endgültig angenommen und dadurch eine Angelegenheit, die seit 20 Jahren {webt und viele Arbeit verursaht hat, zum glücklichen Abschluß gebracht. Ebenso wurde das Geseh, betreffend die Verwaltung der Domanial-Anleihe, angenommen.

Bayern. München, 8. Dezember. Das erzbi}\chö f- lihe Ordinäriat München hat bezüglih der Civilehe eine Instruktion an alle Dekanate und Pfarrämter erlassen. Gleiche Instruktionen werden voraussihlih auch von den andern Ordinariaten des Landes erlassen werden, da diefer Gegenstand auf der leßten Konferenz der bayerishen Bischöfe in Eichflätt zur Berathung gelangt sein fol Der Justiz-Minister Dr. v. Fäuftle ist gestern aus Berlin hierher zurücgekehrt; der Rückehr des Staats-Ministers des Aeußern v. Pfrehschner wird erst gegen Ende kommender Woche entgegengesehen. Nachdem Abg. Rentner Iacob aus der Kammer ausgetreten ist und die im Wahlbezirke Kaiserslautern gewählten Ersaß- männer auf den Eintritt in die Kammer verzihten, hat in diesem Bezirk alsbald die Wahl eines neuen Abgeordneten stattzufinden.

Baden. Karlsruhe, 8. Dezember. Auf Anordnung des Ministeriums müssen die in der Breisaher Bußgürtel-Ange- legenheit kompromittirten zwei barmherzigen Schwestern ab- berufen werden und dürfen überhaupt im Großherzogthum nicht mehr zur Verwendung kommen, weil dieselben ohne Anordnung des Arztes der Kranken an beiden Händen und an einem Fuße Sröpfkôpfe geseht haben 2c., während die vo11 Arzte verordne-

ten Arzneien der Kranken niht gegeben wurden. Präbendar

ran hat seine Klage gegen die Betheiligte und den Bezirksarzt ürth in derselben Geschichte zurückgenommen, „geleitet von der Rücksicht auf seine Seelsorgerstelle und der Absicht, weitere Ver- wicklungen und daraus entstehende Feindshaßten abzuschneiden.“

Sefsen. Darmstadt, 9. Dezember. Nachdem die Land es- \ynode die Scala der Pfarr-Besoldungsfklassen nah der Zahl der Dienstjahre angenommen hatte, berieth fie heut die Frage, ob denn das Vorrücken in die höheren Klassen rein nach der Anciennetät stattfinden solle. Um dies, je nah der Per- sönlihkeit und allen in Frage kommenden Verhältnissen und Rücksichten etwas bedenklihe Prinzip reguliren zu können, muß das Kirchenregiment eine disfretionäre Gewalt haben, und hatte es zu diesem Zweck von der fünften Gehaltsflasse an als Bedingung neben tadellosem Verhalten und gewissenhafter Dienstführung „au die bewährte Tüchtigkeit“ und die Schwierigkeit des Amtes als maßgebend aufgestellt. Diese Bestimmungen, namentlih „die bewährte Tüchtigkeit“, erregten großes Bedenken unter den Geist- lichen, und hat sich die Synode nur nah eingehender Berathung und mit Abwerfung vieler Anträge dafür entschieden; daß bis zur fünften -Gehaltsflafse (3200 M) die Anciennetät zureiche, dann aber das Vorrücken durch die Anficht des erweiterten Ober-Konsistoriums (Zutreten des Synodal-Aus\chu}ses) bedingt sein soll.

Anhalt. Dessau, 9. Dezember. In der heutigen Plenarfizung des Landtags referirte der Abg. Franke über einen Gesezentwurf, die Ergänzung der Brandkafsenordnung vom 2. Februar 1867 beir. Es handelt \fich darum, daß ftatt der vereidigten Baugewerksmeister bei eintretenden Vakanzen nunmehr au andere selbsiändige Bauhandwerker unter gewissen Bedingungen zur Abschäßung von Bauten befugt sein sollen. Eine dieser Bedingungen in der Regierungsvorlage lautet: Falls dieselben über eine genügende wissenschaftlihe Vorbildung fi auszuweisen vermögen. Da eine solhe doch nur auf akïademi- \{hen und überhaupt héheren Lehranstalten erzielt werden könne, stellt Referent den Antrag, dafür „theoretishe Vorbildung“ zu seßen. Der landesherrlihe Kommissar erklärte, daß die Staats- Regierung mit dieser Aenderung einverstanden fei, und der Ge- sehentwurf wurde dann mit der vom Abg. Franke beantragten Modifikation angenommen.

Hesterreih-Ungarn. Wien, 9. Dezember. Erzherzog Karl Ludwig ist am 5. d. M. Morgens auf einer Reise von Florenz nah Wien in Triest angekommen und hat daselbst wegen eines lcichten Unwohlseins im „Hotel de la Ville“ Aufent- halt genommen. In dem Befinden Sr. Kaiserlihen und König- lihen Hoheit trat \chon am selben Tage eine Besserung ein, und die „Triester Zeitung“ vom 7. d. meldet, der Gesundheitszustand des Erzherzogs habe sich an diesem Tage abermals gevessert, und es dürfte Derselbe \chon in den nächsten Tagen in der Lage sein, die Rückreise nah Wien antreten zu können.

Das Abgeordnetenhaus begann die Spezialdebatte über das Budget und nahm mehrere Titel, darunter den Dis- positionsfonds, an. E

10. Dezember. (W. T. B.) Der Ausshuß des Ab- geordnetenhauses zur Vorberathung des Strafgesezes hat mit 6 gegen 4 Stimmen den Antrag des Referenten auf Ab- schaffung der Todesstrafe angenommen und fh nur für Bei- behaltung der Todesfirafe in Standrehtsfällen und zwar mit allen gegen eine Stimme ausgesprochen. Der Justiz-Minister Gtaser hatte aus mehrfahen Gründen ‘die Beibehaltung der Todesftrafe befürwortet.

Pest, 9. Dezember. Im Abgeordnetenhause legte der Finanz-Minister Szell einige Steuergeseßentwürfe vor, die dem Finanzaus\chusse zugewiesen wurben. Hierauf wurde die Debatte über den Steuergeseßentwurf fortgeseßt. Svetozar Miletics ver- weigerte die Annahme des Steuererhöhungsgeseßes, so lange die ungarische Sprache allein in Ungarn geduldet und nichtmagya- rishe Nationalitäten geknehtet würden. Benjamin Kallay glaubte, daß die Steuererhöhung bereits die Steuergrundlage angreife und deshalb nit votirt werden könne. Albert Nemeth forderte Unabhängigkeit der Armee, des Bankwesens und des Zolterri- toriums. Nur dann werde Ungarn neue Steuern ertragen können und wollen. Nach einigen anderen Rednern der Opposition er- griff der Minister-Präsident Tisza das Wort und charaëterisirte in \charfen Worten die unpatrictishe Haltung der Qpposition. Die Steuererhöhung sei eine biitere Medizin, aber auch die Krankheit sei {chwec. Man habe statt einer Stcuer- erhöhung eine Luxusfsteuer vorgeschlagen, allein eine Luxussteuer werde nur cine Verringerung des Konsums der Luxusartikel und niht eine Erhöhung des Einkommens zur Folge haben. Eine Lurxusfieuer, die einträglich wäre, würde eine Steuer auf den übertriebenen Redeluxus des ungarischen Parlamentes sein. Nachdem noch Graf Ferdinand Zichy gegen den Gesezentwurf gesprochen, wurde die Sizung geschlossen.

Der Gesezentwurf betreffs Erhöhung der Einkom- mensteuer wurde, wie bereits gemeldet, in der Gencraldebatte mit 232 gegen 67 Stimmen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten mit der äußersten Linken die Opposition der Rechten, die Kroaten, Sachsen und einige Mitglieder der liberalen Partei. Jn der Spezialdebatte ward der Gesezentwurf unverändert ge= nehmigt.

Schweiz. Bern, 10. Dezember. (W. T. B.) Nach der von der Bundesversammlung vorgenommenen Wahl besteht der Bundesrath für das nähsie Jahr aus den seitherigen Mit- gliedern: Dr. elti (Aargau), Dr. Schenk (Bern), Scherer (Zürich) und den neu gewählten Ruchonn.t (Waadt), Dr. Heer (Glarus), Anderwerth (Thurgau) und Hammer (Solothurn). Dr. Weslti (Aargau) if zum Bunde s-Präsidenten, Dr. Heer (Glarus) zum Vize-Präsidenten und Schieß zum Kanzler ge- wählt worden.

‘Großbritannien und Jrland. London, 9. De- zember. Ueber den Aufenthalt des Prinzen von Wales in Indien liegen. heute folgende Nachrichten vor:

Der Prinz von Wales besuchte in Colombo auf Ceylon am 8. d. die Cocosnußölfabrik der Herren Leechman & Co. und nahm die ver- schiedenen Stadien der Fabrikation von dem Pflück/n der Palmnüsse bis zum Füllen des Oeles in Fässec in Augenschein. S-. Königliche Hoheit interceisirte sih sehr für das gesunde nnd fröhliche Ausschen der Ta- mil-Arbeiter. Demnächst inspizirte er die Coir- Faser-Fabriken, fowie die Ausstellung von landwirthschaftlichen Produkten. Später besuchte der Prinz Mr. Wells Kaffeespeiher und fah fich den ganzen Proze des Trocknens und die Vorbereitung des Kaffees für die Verschiffung an. Diese Besuche involvirten eine Fahrt von sieben Meilen, hauptsächlih dur verschiedene Theile des Ein- geborenenviertels. Sämmtliche Straßen prangten im Festes\{hmuck und waren mit einer enthusiastischen Menschenmenge angefüllt. Die Kinder der Eingeborenen und europäishen Sonntagsshulen waren versammelt und sangen die Hymne: ; God bless the Prince of Wales“. Nachmittags im Beiszin einer ungeheueren

legte der Prinz Zuschauermenge s: zu dem neuen Wellenbrecher

den Grundstein