1875 / 294 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Nordhause Die am 2. Januar 1876 fälligen Zinscoupons der Prioritäts - Obligationen unserer Gesellschaft werden: *. 1) bei unserer Hauptkasse, z.-Z. Filiale der Thüringischen Bauk in Nordhausen, 9) bei der Thüringishen Bauk in Sonders-

hausen, 3) bei der Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin und 4) bei dem Bankhause H. C. Plaut in Leipzig vom Verfalltage ab eingelöst. Die Direktion.

Meckl, Hypotheken-und os) Wechselbank,

Dzr am 2, Januar 1876 fällig werdende Coupon unserer 44 % Pfandbriefe I. Serie und # % Pfand- briefe I, und II Serie wird schon vom 15. De- cember c. an eingelöst:

in Sehwerinm ü. M. bei der Gesell- SchaftscasSse,

in Basel bei Passavant u. Cloe.,

in Berlin bei der Deutsohon Bank,

in Breslan bei Jaoob Landan,

in Braunschweig bei Gebr. Löbbeoke n. Cie,

in Blelefeld bei Herm. Paderstein,

* in Bremen bei B. C. Weyhauser,

in Crefeld beim Bankverein von Gobrüder Poters u. Cio,,

in Cassel bei Damms und Strelt,

in Copenhagen bei der Dänlsohen Landm.-

ank, iîn Coblenz bei der Mittelrheinisohen Bank, in Cöln bei J. H. Stein, in Danzig bei Meyer und Gelhorn, in Dresden bei Rob. Thede n. Clo., - bei Qnelimalz u. Adler, s - bei Ludwig Philippson, in Elberfeld bei v, d. Beydt, Kersten nnd Söhne, in Frankfort a. M, bei länder, in Hannover bsi der Rauneoversoken Bank, in Halberstadt bei Carl Enz s0n., ia Balle a d. S, beim Hallesohen Bank- vorein von Kulisoh, Eämpf u. Cle,, in Hamburg bei der Norddeutsohen Bank, in Kiel bei der Kieler Bank, in Könlgsberg 1. Pr. bei J. und Söhne, in Libeok bei der Commerzbank, in Leipzig bei der Leipziger Bauk, in Magdeburg beim Magdeburger BankK- verein (Klinksieok, Sohwanert u. Cie.), in E E der Balerisohon Vereins- bank, ir Neubrandenburg bei V, Slomerling, in Nüruberg bei Mayor Kohn, in Rostook bei C. Ch, Lesenbers, - - bei der Rostooker Vereinsbank, in E he der Rittersohaftlichen Privat- ank, in Stralsnnd bei HermanuniBlock, in Stuttgart bei der Würtemberg. Voreine- Bauk, in Wismar bei der Vereinsbank.

Die Direction.

Qross und Ober-

Simon Wwo.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Für den Kreis Lehe soll ein besonderer Impf- arzt gegen eine zu vereinbarende feste Remuneration und ein Reisekostenpaushquantum angestellt werden. SFndem ih bemafke, daß ca. 3000 Kinder an 47 Stationen zu impfen siad, lade ih diejenigen Herren Aerzte, welche geneigt fein sollten, das öImpfgeschäft im Kreise Lehe bei einer beiden Theilen zustehenden sechsmonatlichen Kündigung zu übernehmen, ergebenst ein, mir ihre Meldungen, unter Angabe ihrer An- sprüche, gefälligst bis zum 1. Februar“ 1376 einzureichen. Lehe, den 11. Dezember 1875.

Der Kreishauptmann.

e ( - Ein Jurist, der für das rheinpreußische Richteramt die Prüfung bestanden hat und geneigt ist, zur Verwaltung über- zugehen, wird für eine nit einem Einkommen von 6000 M ausgestattete Stelle gesucht. Bewerber wollen fich mit Einfendung ihres Lekenslaufs N) J. 70838 an die Annoncen: Expedition von Mudolf Mosse in Cöln wenden. (a, 61/12)

Bitte ! Die 30. Kleinkinder - BewahHr - Anftalt Greifswalderstr. 15, früher Höchstestr. Nr. 8, welche bereits über 26 Jahre segenêreih wirkt, in- dem täzlich über 100 Kinder aller Konfessionen Aufsicht und Bewahrung geführt wird, hat den Wunsch, den fleinen, armen und hülfsbedürftigen Kindern eine Weihnachtsfreude zu bereiten. Die hierzu vorhandenen Mittel sind jedoch so gering, daß, wenn nicht Gönner eine Spende dazu reichen, dies nicht möglich wird. An wohlthätig gesonnene Menschenfreunde ergeht daher hiermit die ganz er- gebene Bitie um mildthätige Gaben. Berlin, im Dezember 1875. Dec Borstand der 30. Klein- finder - Bewahr - Austalt. Dahms, Prediger, Stachow, Rentier. Schaefer, Baumeister. Barthol, Rentier. P. 8. Liebesgaben jeder Art nimmt Herr Prediger Dahms, Kurzestr. 2, daukend entgegen.

19794] Görlißer Actieu-Brauerei.

Mit Bezug auf §. 2 unferes Statuts machen wir herdurch befanmit, daß Herr C. Scherzer an Stelle des ausgeschiedenen Herrn B. Lehmann am 12. Oktober cr. als Direktor die Führung der Ge- \chäfte übernommen hat.

Görlitz, den 10. Dezember 1875.

Der Berwaltungsrath der Görliger Actien-Brauerei. von Wolis-Liebatein.

[9815]

Vorfißender. Cto. 5087/12 1V.)

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S rungen am Lager vorräthig.

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* Arnswalde: Kreisblatt.

R Dortmund: Dortmunder Wochenblatt,

A Elsffletkn: Elsflether Zeitung. j Pram fsurt a. M: Frankfurter Zeitung u,

Tala: Nachrichten-Blatt. f Ausser diesen bat eine sehr grosse Zahl von Zeitungen den Wunsch, sich gelbstthätig F S an dem Unternehmen zu betheiligen, ausgesprochen, sobald die in der Organisatiecn begriffenen F A Agenturen an den Hauptorten Deutschlands errichtet sein werden. i

H nahme, stehen wir in Geschäftsverbindung. f Lage, für alle Zeitungen Inserate anzunehmen und zu be-f | 80TgeN.

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I P)

(Central-Anuoncen-Bureau der Deuischen Zeitungen,

Actien-Gesellschaft. Mobrenstrasse 45, Berlin, 45. Mohrenstrasse.

: Die Publication einer hiesigen Annoncen-Expedition veranlasst uns, über die bisherige f M Thhritigleit unseres Seit einigen Wochen bestehemnilen FEnatituts und

seine derzeitige Gestaltung @ffentliel Bericht zu erstutten. Die Theilhaber unserer Gesellschaft sind zur Zeit: Alzey : Anzeigeblatt, Färotoseclkün : Kreisblatt.

Anzeiger.

Eibeelk : Eisenbahn-Zeitung. Kiielhow: Zeitung für Wendland. Mariembwrg: Nogat-Zeitung. Fiititseks: Kreisblatt. Wiohrungen: Kreisblatt, Füalmuz: Anzeiger. Newustrelü1z: Neustrelitzer Zeitung, Potsdam: Potsdamer Tageblatt. Pesens: Poseuer Zeitung. FParchima: Norddeutsche Post. Rheine: Rheinischer Anzeiger, Ratiber: Oberschlesischer Anzeiger. ERastenburg: Rastenburger Zeivung. Sayda: Saydaer Anzeiger und Amtsblatt. Saarzgemnniiad: Saargemünder Zeitung.

Stettin: Neue Stettiner Zeitung, ¡ Üstsee-Zeitung.

Pomwersche Zeitung. Stettiner Zeitung. Sdcolg»: Zeitung für Hinterpommern. | Strassburg i. E.: Elsässisches Volksblatt. Elsässer Stadt- und Landbote. Kalender für Elsass-Lothringen, Strassburger Anzeiger, ' Stuttgart: Schwäbischer Merkar. Handelsblatt. Württembergischer Staats-Á nzeiger.

Deutsche Bade-Zeitung. i Tilzûte Tilziter Zeitung. Frankfurter Union. ' Trackenberg: Prenss. Wochenblatt, | Trier: Saar- u. Mosel-Zeitung. | St. Wendel: Nahe- u. Blies-Zeitung. i Pweibriieken: Zweibrücker Zeitung. | Zeulenroda: Wochenblatt,

Serlite: Deutscher Reichs- u. Königl. Preus- j gigcher Staats-Anzeiger, j Bauk- und Handels-Zeitang. Berliner Börsen-Courier, Berliner Börsen-Zeitung. Berliner Bürger-Zeitung. Berliner Fremdenblatt, Deutsche Versicherungs-Zeitung. Deuteche Gemeinde-Zeiturg. Neue Börsen-Zeitung. National-Zeitung. Nozddeutsche Allgemeine Zeitung. . Trivtfine und Berliner Wespen. Volks-Zéitung. S zs Breslau: Breslauer Zeitung... Breslauer Morgen-Zeituvg. Schlesische Zeitung. Bunzlau: Niederschlesischer Courier. Canmumninm: Camminer Zeitung. Kreis-Zeitung. Cöslin: Kreisblatt, Constamzs: Constanzer Zeitung.

Einbeek : Einbecker Kreisblatt,

Gere: Geraer Zeiung.

Gross Umstadt: Odenwalder Bote. Flamburg;: Hansa.

H aunelnm: Hamelnscher Anzeiger,

Mit sämmtlichen deutschen Zeitungen,

Nachdem wir nunmebr das Berliner Central-Bureau organisirt haven, sind wir mât

d Einrichtung der auswärtigen Agenturen beschüäftigt, Eine Agentur in Stettin f In Breslau, Leipzig, Hamburg, Cöln, Frank- f furt a. NL., Stuttgart tund München weden zum 1 Januar 1876 Agen- F

turen ih:e Thätigkeit beginnen, Weitere Zweigniederlassungen werden wir je

A maclk Beditrfsniss errichten.

Die bedeutende Ausdehnung. welche unser hiesiges Geschäft bereits gewonnen

M hat, sowie der Umstand, dass die grossen Lokalitäten unseres Bureaus schon jetzt für den Verkehr F N nicht mehr hinreichen, Legen das beste Zeugniss dafür ab, einem wie drin- genden Bedürfsniss dieses Institut ali fit.

V R E T Dem uns 80 entgegengebrachten Vertrauen werden wir jederzeit zu entsprechen Wwissen, es bürg: dafür zchon die gemeinsanze abwechszelnde :Controle dezr

i beigetretenen Zeitungen.

Das. Renommé unserer Zeitungen schützt uns, wie wir

ett erma; 2E TEe

zchlies-tich bemerken, Vor jeder Verkennung unserer dem FPu- |

blikum Schon des OVefteren dargelegten Absichten, wie Vor

jeder Verdächtigung im den Augen des Publilums.

Berlin, im Dezember 1875. Central-Anunoncen-Bureau der Deutschen Zeitungen Actien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrath.

S

Voewenhain Verlin W., 171 Friedrichstraße 171 " 5.15 |

Eeipzig; : Deutsche Allgemeine Zeitung, General- y

ohne jede Aus- f Wir sind in der î

Prachtwerk ersten Ranges, Bei Theodor Ackermann in München erschien soeben und ist durch alle, 'soliden Buch- und Kunsthandlungen zu beziehen : D j 6

s Amntiken Odysscc-Landschafien

vom : L Esguilinischen Hügel in Bom. . Herausgegeben und erläutert Von

Dr. Karl Woermann _

Æ Profossor an der Knnstakadémie in Dfissoldorf. (M. 5186)

Süddeutsche Bodencreditbank.

Ausweis pro 30. November 1875. 58 d Wethselb O s asse un echselbestände . . Fl. 1,472,542. Anlage in Werth- 6 O V0. papieren . Fl. 849,097, 01. in Werth- papieren für die Reserve . 277,414.10.

„im P engee z e y Lombard - Darlehens- Geschäfte Immobilien-

e LAZO M 11, 98,226,136. 58,

132,107. 30,

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«2,799,632. ‘301 S 95,020. 444 Fl. 65,625,555. 53, Aktienkapital-Cont Passiva. tenkapital-Conto . . F . Fl. 600,000. —., Aktien-Einzahlungs-Conti . , 9 1,620,900. In Cirkulation befindlihePfand- | E 54,691,641. 40. 281,868. 571,

und Mobilien- D Cs * P L isagioconti für Pfandbriefe . Guthaben bei Banquie:s und Div. Activa Geschäfts-Unkosten

E C Reserpecomo e Später zahlbare Kapitalien auf

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Zur Einlösung ausstehende Cou- povs und verlooste Pfand-

r laufende Erträgniß-

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[ust-Conto . / aus 1874 183,234, Provisions-Reserve L M

1,550,331. 473,

1. 65,625,509. 93 Münthen, den 9. D-zember Bro E Die Direktion.

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Zusammengestellt in Felge amtlicher Veranla der Königlichen Haupt-Bank zu Be lin, N ta Hinsichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosfungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lihung durch den Deutschen Reihs- und Kö- nigllich Preußischen Staats-Anzeiger erfolgt,

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- heu Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restantenlistea sämmtlicher ax der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn, Bayk- und Industrie-Pa- piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, durch alle Post-Anstalten, sowie dur Karl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgräßer- ftraße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (25 Sgr.).

Die neueste, am 11. Dezember cr. ers{ienene Nr. (50) der AllgemeinenVerloosungs-Tabelle enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Amerikanische */o-Bonds. Amiens Prämien- Anleihe. Bayreuth-Neuenmarkter Eisenbahn- Obligationen. Briloner, Vromberger, Grei- fenberg i. P. Pr. Holland, Ratiborer, Soldiner, Tost-Gleiw iter Kreis-Obligationen. Brüsseler Prämien-Anleihe de 1886. Charkow- Azow Eisenbahn-Obligationen und Aktien. Frei- burger Kantons - Obligationen de 1855. Kursk- Charkow-Azow Eisenbahn - Obligationen und Aktien. Nieder-Dderbruchs-Deichbau - Obli- gationen. Norddeutsche Grundkredit-Bank, Hypo- theken-Antheilscheine. Desterreichi#sche National- bank-Pfandbriefe. Oesterrei chische Staats-Eisen- bahn-Aktien. Reuß-Greizer Landrentenbank- heine. Russi \che 5proz. Central - Bodenkredit- Pfandbriefe. Russie proz. konsolidirte Eisen- bahn-Obligationen 4. Emisston (Russish - Englische oproz.Anleihe de 1873). Sachsen-Meiningen- \ches Prämien-Anlehen. Salzburger Prämien- Anleihe. Schwarzburg-Sondershausensche Kammer - Anleihe de 1860 und Staats - Auleihe de 1864 (Rückständige). Schwe dische fundirte Staais- Anleihe do 1872. Schwyzer Kantons-Anleihe de 1862/63. Türkische 3% Eisenbahn - Prämien Anleihe. Ungarische 5% Ostbahn - Prioritäts- Obligationen. Ungarisches 5% Staats-E-fen- bahn - Anlehen. Vereinigungs-Gesellsch aft für Steinfohlenbau im Wurm-Revier, Partial-Obli- gationen. Warschauer Pfandbriefe. Windish- graeß 20 Fl. - Loose. Zusammenstellung ab handen gekommener Preußischer Werthpapiere.

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schaft. Von

| Dr. Wilhelm Fleischmann. gr. 8. geh. Brste Lieferung. Preis 3 M 60 d

Dritte Beilact

zum Deutschen Reichs-A

Dritte

1) die Vakanzen- Liste der durch Militär-Anwärter zu beseßenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Mülitär-Anwärter,

4

2 die Uebersicht dex anstehenden Konkurstermine, die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine

5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats8-Domänen, sowie andercr Landgüter,

Beilage

Löschungen

nzeiger und Königlich Preußischen Staals-Anzeiger. Berlin, Dienstag, den 14. Dezember

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und

E

in den Handels- und Zeichenregistern veröffentlicht:

6) die von den Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine, 7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

8) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins,

9) die Uebersicht der bestehenden Poftdampfschiff-Verbindungen mit transatlantischen Ländern,

10) das Telegrayhen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, min welcher auch die im §. 6 des Gesetzes, über den Markeushut, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

einem besonderen Blatt unter dem Titel

Central-Handels-Register für das Deutsche Reich. x: 27)

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann dur-ch alle Pest-Anstalten des Jn-

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns

Verlag, Berlin, 8W., Köaiggräßerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Rechtsgruudsähße des Neich2-Ober-Handels- ; / geridits.*)

Die Bestimmungen des Art. 52 (Absah 1), Art. 298 (Absaß 1), Act. 278 und Art. 114 (Absaß 2) des P gelten gemeinrehtlich als

rundsäße für alle bezüglichen Rechtéverhältnisse, also nicht blos für die Geschäfte der Prokuristen und Handlangsbevollmächtigten, für Handelsvoll- machten, für - Handelsgeschäfte und für Handels- gesellschaften. (Erkenntniß vom 4. September 1875.)

Wenn dem Theilhaber der Firma einer Fa brik, welchcm die Leitung des technischen Betriebes der

Fabrik obliegt, dabei ein Verschulden zur Last fällt, :

welhes den Tod oder die Körperverleßzung eines Menschen zur Folge gehabt, so ist dieser Theilhaber als „Repräsentant“ der Fabrik im Sinne des §. 2

des Reichs-Haftpflichtgeseßes vom 7. Juni 1871 an- : Pie und es haftet auf Grund dieser Geseßzes- } estimmung die Firma für den entstandenen Schaden, !

(Erkenntniß vom 9. September 18759.) In Lübeck pflegen auf (eigene) „Hypothek-

Vech sel“ temporäâre verzinsliche Anleihen gemacht ! zu werden, da solhe Wechsel, nach der dort geltenden Konkursordnung, dem Gläubiger neben dem Vortheil des !

der strengen wechselmäßigen Verpflichtung Schuldners ein Vorzugsrecht im Konkurse desselben gewähren. Dergleichen Wechsel werden bei Verfall sehr häufig prolongirt, und es'gilt diese Prolongation niht als ein neues Geschäft.

welcher sich für die Schuld aus solhem Wechsel }

ohne auédrückliche Zeitbeschränkung verbürgt sei es civilredtlich oder wechselmäßig ist anzunehmen, daß er eine etwaige Prolongation im vorau3 ge- nehmige. Uebrigens gilt gemeinrechtlich als all- gemeiner Grundsaß, daß der Gläubiger einer betagten

unter Umständen statt der Auflösung einer Gesell- schaft die Ausschließung des Gesellschafters, welcher dazu Grund gegeben hat, ausgesprohen werden; u1d Art. 130 bestimmt, daß bei der Auseinanderschung dann die Vermögenélage der Gesellschaft zur Zeit der Behändigung der Klage auf Aussebließung zu Grunde zu legen ist. Dieser Zeitpunkt ist statt des Moments der Rechlëkraft des Ausschließungsurtheils ewählt, weil es sonst in der Macht des auszusto- enden Mitgliedes liegen würde, während des Pro- zesses die Gesellschaft zu benachtheiligen. Die Wir- fung der Ausschließung tritt sonach mit der Behän- digung der Aus\chließungsklage, die der Auflösung in den Fällen des Art. 125 mit der Rechtskraft des Erkenntnisses auf Auflösung, sofern dieses nicht cinen späteren Zeitpunkt bejtimmen sollte, ein. Art. 128, welcher vorausseßt. daß bei der Ausschließung einés Gesell\chafters noch eine Gesellschaft bestehen bleibt, ist nicht anwendbar, wenn die Gesellschaft nur aus ' zwei Personen besteht. (Erkenntniß vom 16 Sep- tember 1875.)

Ist der Kommittent in Erfüllung seiner Verpflich- tungen gegen den Kommissionär im Verzuge, so ist leßterer nah einem Erkenntniß des Reichs-Ober- Handelsgerichts stets vervflichtet, mag er Eigen- thümer der eingekauften Waare werden oder nit, | nur nah Art eines Pfandgläubigers (Art. 310 des

Von demjenigen, | Handelsgeseßbuchs) d. h. mit richterlicher Ermäch-

igung, die Waare zu Lasten des Kommitienten zu verkaufen. Ein Bankhaus in Bonn wurde von j einem Rentier beauftragt, pro ultimo an verschie- |

denen Börsenpläßen 150 Stück österreichische Kredit- aktien zu kaufen. Nachdem dieser Auftrag aus- | geführt war, ging von Tag zu Tag der Cours dieser

Forderung zur Verlängerung der Zahlungsfrist, ohne | Aktien herunter, bis sließlich ultimo des betreffen-

seinen wivd, D an den Bürgen zu verlieren,

ist, vorausge

eine bestimmte Zeit beschränkt ist. (Erkenntniß vom ! Da

11, Sept. 1875.)

befugt den Monats zwischen dem Einkaufs- und zeitigen eßt, daß die Bürgschaft selbst nicht auf Bsrsencourse eine Differenz von 7350 Thlr. sich ergab.

der Rentier Deckung nicht gab, so kaufte das | Bankhaus, welches den Einkauf der Aktien für seinen

Jeder Aktionär hat während des Bestehens | Kommittenten besorgt hatte, dicselben für eigene der Aktiengesellschaft Anspru auf den reinen G e- | Rechnung, bot sie nochmals am 1. des folgenden

winn, soweit derselbe nah dem Gesellschaftsver- |

trage zur Vertheilung unter die Aktionäre bestimmt | G O : l An- Bankhaus die Aktien dur einen vereideten Makler

ist. (Art. 216 des Handelsgeseßbuches.) Der spruch auf diesen Gewinn ist ein Gläubigerrecht des Aktionärs wider die Gesellschaft.

Der Gewinn ist | Kommittenten ein.

Monats dem Réntier in Natur an und da dieser nunmehr die Annahme verweigerte, so verkaufte das

| und klagte die Differenz von 7350 Thlr. gegen seinen Dieser machte gegen die ein-

für jedes Geschäftsjahr binnen sechs Monaten nah * geklagte Forderung geltend, daß das Bankhaus als

dessen Ablauf festzustellen und fiatutenmäßig zu ver- theilen. Das Geschäftsjahr bildet für den Divi- dendenanspruh nicht blos den rechnungsmäßigen Ab- {luß, sondern die wirthschaftlihe Einheit. Zwar darf, falls der Verlust von Vorjahren das Grund- kapital vermindert hat, der Gewinn späterer Jahre nicht eher unter die Aktionäre vertheilt werden, als

bis aus ihm der Gesammtbetrag der Einlagen wie- .

der ergänzt ist; aber nicht umgekehrt darf die Aus- zahlung des nicht erhobenen Gewinnes eines Jahres verweigert werden, weil ein späteres Jahr Verlust gebraht hat. Denn der Aktionär ist nit s{uldig, zu den Zwecken der Gesellshaft und zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten mehr beizutragen, als den auf die Aktie statutenmäßig zu leistenden Beitrag. Er würde aber mehr kontribuiren müssen, wenn festgestellte und stehen gebliebene Dividende zwecks Befriedigung von Gesellshaftsgläubigern ihm vorenthalten werden dürfte. Festgestellte Dividende verändert blos da- dur, daß sie uiht erhoben wird, nicht ihre ret- lihe Natur: sie accrescirt nicht dem Aktienkapital

und kann ihm bei der Zerfällung desselben in be- ;

stimmte gleiche Antheile nicht accresciren. (Erkennts- |

niß vom 10. September 1875.)

Die Art. 274, sprechen keineswegs cine geseßliche Vermuthung dafür aus, daß der Theilhaber einer offenen Handelégeseli- {haft bei Abschließung eines Handelsgeshäfts als Vertreter der Gesellschaft kontrahirt habe. Der

darf, bezieht sich lediglich auf das Rechtsverhältni der Gesellschafter untereinander. Der Umstand, da ein von einem Gesellschafter abgeschlossenes Geschäft

| tenten zu verkaufen. 114 des Handelsgesetzbuches |

für Rechnung eines Dritten keine Geschäfte machen

Kommissionär, nach §8. 375 und 310 des Hand.-G.-B. nur auf richterliche Ermächtigung hin den Ver- fauf hätte vornehmen können, nahdem es einmal dic Aktien von dem ursprünglichen Verkäufer erwor- ben. Das Appellationsgeriht zu Cöln erachtete je- doch diesen Einwand für unbegründet, da das kla- gende Bankhaus die für eigene Mittel bezogenen Aktien niht für den Beklagten empfangen habe. Nicht der Beklagte, sondern der Käufer sei Eigen- thümer der Aktien geworden, weshalb er dem Be- flagten gegenüber, ganz wie ein Selbstverkäufer Zahlung des Preijes gegen Hingabe der Aktien ver- langen und im Falle des Verzugs die im Artikel 357 des Hand.-G.-B. bezeichneten Rechte (also. Verkauf durch einen vereideten Makler ohne gerichtliche Genehmigung) habe ausüken türfen. Das Reichs-Oberhan- delsgeriht fkassirte jedoch das zweitinstanzliche Erkenntniß, indem es gegenüber der mitgetheilten Auffassuna des Appellationsrichters ausführte: „Der Artikel 375 wollte unter jeder Voraussetzung, mag der Kommissionär Eigenthümer der cingekauften Waare werden oder uicht, ihn verpflihten, nur nah

Art eines Pfandgläubigers zu Lasten des Kommit- ; Inébesondere kann nicht gel-

tend gemacht werden, es sei im vorliegenden Falle der Käufer auf Grund von Artikel 1251 Code ciyil befugt gewesen, den Verkauf der Aktien in der Art, wie geschehen, vorzunehmen. im Gebiete

missionär, welcher den Kaufpreis aus eigenen Mit-

teln zahlt, kraft der Bestimmung des Art, 1251, |

Ziffer 3, Code civil in die Rechte, welhe dem Ver- fäufer an der verkauften Sache und deren Erlöse

| zustehen, (Revindikationsrecht, Privileg des Verkäu-

zu dem Handelszweige der Gesellschaft gehört, kann immer nur für die Frage erheblich sein: ob die Um- ;

stände ergeben, daß das Geschäft nach dem Willen ;

der Kontrahenten für die Gesellschaft habe abge- \hlossen werden sollen. (Erkenntniß vom 15. Sept.

-) Das Handelsgeseßbuh führt im Art. 123 die- geen Gründe E, welche eine Auflösung der esellschaft von Rechts wegen zur Folge haben. Entsteht über dieselben ein Rechtsstreit, so hat der Richter zu entscheiden, ob dur ihren Ein- tritt die Auflösung erfolgt is. Im Gegensaß hierzu sind im Art. 125 die Fälle bezeich- net, welche die Auflösung nicht von felbst bewirken, in denen aber der Richter die Auf- lôsung aussprechen kann. Daraus folgt, daß in die- sen Fällen die Auflösung erst durch das Erkenntniß erfolgt, und daher für die Auflösung. wohl ein spä- terer, nit aber ein früherer Zeitpunkt im Grkennt- niß festgestellt werden kann. Nach Art. 128 kann

*) Nach Dereinvarung mit der Verlagshandlung aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ Nah-

druck verboten, Geses vom 11. Jun i 1870,

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fers 2c.) subrogirt, eine Ansicht, welche prinzipiell \{chwer zu rechtfertigen ist und ihre Erklärung haupt-

{ächlih in dem Bestreben fiudet, eine Lücke des Ge- ! | setzes, welhes dem Einkaufskommissionär die im

Interesse des Verkehrs nôthige Sicherung nicht zu gewähren schien, auëzufüllen, Es erscheint je- doch {hon bedenklich, die im bezeichneten Sinne als zulassig erachtete eat Subrogatión auf das

eht der Verkaufsfelbsthülfe, wie es nach Art. 354

u. 357 dem Verkäufer zusteht, autzudehnen, insofern

jene Verkaufsselbfthülfe an Stelle der Vertragk- erfüllung irilt, es fich dabei also um Ausübung rein pecsönlicher Rechte gegen den Käufer, welcher im unterstellten Falle der zu subrogirende Einkaufs- fommissionär selbst ist, handelt. Aber ganz entschie- den stehen die Prinzipien des einer / solhen Anwendung des Art. 1251 civil entgegen. Wie bereits erörtert, die Absicht des Handelsgeseßbuhs, das dem Kommissionär zustehende Recht der Verkaufs- elbsthülfe ' in durchgreifender und gleichartiger eise zu regeln, insbefondere ohne Rüdcksicht darauf, ob der Einkaufskommissionäar nah den

Code ist es

Prinzipien des partikulären Rechts als Eigenthümer

Allerdings hat si : l des französischen Rechts die An- | Art. 96, nach welchem ein Gesellschafter ohne Ge- : sicht gebildet, und wird in der Doktrin fowohl als | nehmigung der anderen Gesellschafter in dem Han- | in der Praxis festgehalten, es sei der Einkaufékom-

delôszweige der Gesellschaft für eigene Rechnung oder j

andelsgeseßbuchs

Abonnement beträgt 1 50 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 20

Das Central-Haydels-Regifter für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. -— Das

Insertionspreis für den Raum einec Druckzeile 30 S

des Kommissionsgutes anzusehen sei oder nicht. Dieser Tendenz des Gesetzes, einheitliche, dem Kaufmann leicht

erkennbare Rechtszuftände zu | fich

kaufmann kontrahirt worden, die Folgen der Zah- | lungseinftellung eines Kaufmanns geseßlih niht nach zieht und als Zahlungseinstellung eines solchen

schaffen, würde es jedoch widerstreiten, wollte man | im Sinne des Strafgeseßbuches nicht angesehen wer-

eine Subrogation in bezeihnetem Sinne zulassen | den kann.“

und so auf einem Urwege zum Resultate gelangen, daß in dem einen Rechtsgebiete die Verkaufscecte des Einkaufskommissionärs anders normirt wären “als in dem anderen.“

Ein Revers, durch welchen si eine Handlung verpfliht:t, aus schließlich von cinem anderen Handlungéhause bestimmte Waaren zu be- ziehen, sofern die Notizungen desselben nicht höher sind, als die gleichzeitigen eines anderen Geschäftes derselben Branche, hat nur so lange eine rechtliche Bedeutung, als die bevorzugte Handlung in der Lage ist, durhweg gleiche Preise zu halten und die Auf- träge des Verpflichteten rechtzeitig auszuführen. Er- kenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts, I. Senat, vom 29. Oktober d. J. Der Jnhaber eines auswärtigen Eisengeschäftes {rieb an eine biesige Großhandlung im Jahre 1869: „Jch habe

Ursache, anzuerkennen, daß Sie mir durch Hergabe }

-von Kapitalien gefällig gewesen sind und verpflichte mich deshalb, in der Folge meinen Bedarf von Walzeisen und Eisenblech für meine Hand- lung, ausscließlich von - Jhnen zu sofern Ihre Notirungen nicht höher

als die gleichzeitigen der Firma Jacob Ravené

Söhne u. Co. in Berlin. Zur Bekräftigung dieser Verpflichtung übergebe ich Jhnen mein Accept über 1000 Thlr, welches Sie berechtigt sein sollen, im Falle des Zuwiderhandelns in Cours zu seen oder zur Zahlung vorzulegen.“ Die in dieser Weise ein- geleitete Geschäftsverbindung dauerte bis zum Jahre 1871. Im Mai dieses Jahres \chrieb die hiesige Großhandlung an ihren Kunden, daß es ihr nicht möglich sei, für größere Posten Bleche die R.'schen Preise zu halten. Die auswärtige Eisenhandlung hielt sih in Folge tieser Kundgebung für kterechtigt, die Geschäftsverbindung zu lösen und von anderen

Geschäften ihren Bedarf an Eisen zu beziehen. Die | hiesige Großhandlung hielt jedoch die auswärtige |

Handlung ihrer Verpflichtung niht für entbunden

und klagte deshalb das Blancoaccept derselben über }

1000 Tblr. ein. Die Klägerin wurde jedoch in zweiter Instanz mit ihrem Klageantrag vollstän- dig zurückgewiesen und die von ihr dagegen cin- gelegte Nichtigkeitsbes{hwerde vom Reichs - Ober- Handelsgeriht verworfen. „Die Frage,“ führt das Erkenntniß des Reichs-Ober-Handelsgerichts aus, „ob die von dem Verklagten in diesem Reverse über- nommene Verpflichtung gegen die Grundsäße der Reichs-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 bezie- bentlich gegen das allgemeine Prinzip der persôn- lichen Freiheit auf wirthschaftlihem Gebiete verstoße und deshalb nichtig sei, kann bei Lage der Sache dahin gestellt bleiben. Der Revers kann mit dem Appellationsrihter nur dahin verstanden werden, | daß nah Absicht der Parteien der Verklagte nur fo | lange verpflichtet sein sollte, seinen Bedarf an Walz- | eisen und Eisenblech aussließlich aus der Handlung | des Klägers zu beziehen , als diese mit der Firma Ravené Söhne u. Co. gleiche Preise hielte und | überhaupt im Stande wäre, die Lieferungs- | aufträge des Verklagten rechtzeitig auszufüh- ' ren. Es ist nicht denkbar, daß der Ver- | klagte für die ganze Dauer seines kaufmännischen | Geschäftsbetriebes sih dergestalt hätte binden wollen, | daß er, wenngleich die Klägerin noch so oft seine Lieferungsanträge abgelehnt, oder höhere Preise, wie Ravené, gefordert hätte, doch bei jedem neuen Be- dürfniß erft wiederum an diese hätte wenden müssen. Ein irgendwie gedeihliher Fortbetrieb seines Ge- chäfts würde dadurch fast zur Unmöglichkeit gewor- den sein. Offenbar ift bei dem streitigen Abkommen als nothwendige Vorausseßung angenommen, daß Klägerin jederzeit und bei allen fraglichen Waaren die R'shen Preise halten und stets im Stande sein | würde, afle Ordres des Verklagten zu efffektuiren, ‘so daz mit dem Wegfallen dieser Vorausseßung na der einen oder der anderen Richtung die revers- * mäßige Verpflichtung des Verklagten für immer ihre Endschafc erreichen und die Berechtigung der Klägerin zur Incoursseßung des Wechsels erlöschen sollte. Ein ehemaliger Kaufmann, wel&er seine Zahlungen nah Aufgabe seines kaufmännischen Ge- äfts eingestellt hat, kann wegen einfachen oder be- trügerishen Bankerutts nur dann bestraft wer- den, wenn die Zahlungseinstellung mit der Nicht- zahlung solher Schulden in Verbindung steht (resp. dadurch herbeigeführt ift), welche spätestens während des Gewerbebetriebes als Kaufmann entstanden find. Die Frage mag dahingestellt bleiben, inwieweit es für den Thatbestand des Bankerutts von Erheblich- feit sein könne, ob die Zahlungseinftellung während des Betriebes des kaufmännischen Geschäftes, oder erst nach der Aufgabe desselben erfolgt ist. Die Strafbarkeit im leßteren Falle ist aber Ly enfatt davon abhängig, daß die Zahlungseinstellung mit der Nichtzahlung solher Schulden in Verbindung stehe, beziehungéweise dadur herbeigeführt sei, welche spätestens wahrend des Gewerbebetriebes als Kauf- mann entstanden sind, da die Nichtzahlung diesem Gewerbe fremder Schulden, welche erft nach der

Aufgabe des früheren Gewerbes von einem Nicht-

beziehen, | find, f

(Erkenntniß des Ober-Tribunals | vom 21. Oktober d. J.)

Hr. Dr. Joseph Landgraf, der im Laufe sei- {ner juristischen und wirthschaftlichen Praxis, ferner | in seiner wmehrjährigen Thätigkeit als Sekretär der * oberbayrrishen Handels- und Gewerbekammer in ; München, jeßt in der gleichen Stellung in Stutt- | gart, sowie dur seine bekannten literarischen Ar- { beiten auf eivshlägigen Gebieten ausreichende Ge- | Legenheit hatte, sich davon zu überzeugen, daß das Publikum, soweit es Rath und Vermittelung in ¡ Fragen wirthschaftliher Art sucht, bei den der Natur i der Sache nah vorwiegend nach. der rein juristischen | Seite hin thätigen deutshen Anwälten eine volle Befriedigung - niht finden könne, hat eine jeden Augenblick zur Befriedigung dies.s Bedürfnisses des | ixdustriellen und kommerziellen Publikums bereit | stehende Auskunftsstelle eingerichtet.

Dieselbe, die Firma „Anwaltscomptoir für

|fommerzielle und industrielle (volks- wirth schaftliche) Angelegeuheiten“ führend,

: wird vor Allem folgende Geschäfte besorgen :

| 1) Abfassung von Gutachten über volkswirth- schaftliche Fragen jeder Art; i

2) Beschaffung von Eingaben und Deukschriften ‘an den Bundesrath, Reichstag, an die Landes-, i Kreis-, Gemeindevertretungen, Gerichte und Behör- den aller Art, soweit es ih hier überall um wirth-

\chaftliche Gegenstände handelt.

3) Spezielle Gutachten über Fragen des Matken-,

Muster- und Patentschußes, der Wechselstempel- ¡ steuer und der Prämienpapiergesezgebung, wie der S und industriellen Geseßgebung übers | haupt.

4) Besorgung solcher Gutachten au seitens ein- | zelner bestimmter Fachautoritäten, wobei den Unter- | zeichneten vielseitige persönliche Verbindungen be- | günstigen. j

5) Persönliche Konsaltationen in allen diesen unter Ziffer 1—3 erwähnten Angelegenheiten.

6) Uebertragungen von literarischen Erzeugnissen nit deutscher Herkunft ins Deutsche.

7) Ertheilung von Rathschlägen in Bezug auf Benüßzung' wirthschaftlicher Organe und Fachblätter.

8) Beschaffung von fstatistischen wirthschaftlichen Daten aller Art, Auskunft über die wirthschaftliche Geseßgebung aller Länder 2c. 7

Alle solhe Mittheilungen werden auf Wunsch \hriftlich oder mündlich ertheilt und zwar franco bei franfirter Nachfrage.

Für München hat fi für die Entgegennahme von Anfragen und Aufträgen, sowie zur Vermittelung wündlichen und scriftlihen Verkehrs mit der Aus- funftstelle Herr Buchhändler Karl Fr. Mayer (in Firma Max Brissel) bereit erklärt.

Das Honorar wird den nöthigen Auslagen und der geshehenen Mühewaltung entsprehend berechnet.

Aus dem nunmehr im Druck erschienenen Jahres- bericht pro 1874 der Oberfränkischen Handels- und Gewerbekammer führen wir Nachstehendes an: Die allgemeine Geschäftslage erscheint der Handelskammer als sehr besorgnißz- erregend im Hinblick auf die Handelsbilanz des Deutschen Reiches von 1873, Angesichts diejer mißz- lihen Geschäftslage sei bei Andauer dieser Zustände das Hereinbrehen einer wirthshaftlihen Krisis un- vermeidlich. Der Jahresbericht knüpft hieran eine Besprechung der Zollfrage und komint zu dem Schlusse, daß Deutschland in Ermäßigung der Zölle zu weit gegangen sei. Jn Erwägung der Verhält- nisse stellt die Handels- und Gewerbekammer an die cayerishe Staatéregierung die Bitte, beim Bundes- rathe zu beantragen: 1) daß die statistischen Er- hebungen der Ein- und Ausfuhr eine größere Ge- nauigkeit erlangen; 2) daß diese statistischen Er- hebungen auch auf die Bewegung der Edelmetalle ausgedehnt werden; 3) daß weitere Zollermäßigungen so lange sistirt uud für veredelte Produkte das Prinzip der Werthzölle so lange adoptirt werde, bis das Gleichgewicht zwischen Ein- und Ausfuhr der Edelmetalle wieder hergestellt ift.

Die Handels - für Oberbayern hat in ihrer

und Gewerbekammer Sitzung vom 29.

v. M. beschlossen, in einer an den Reichstag zu rich- tenden Petition die Ablei,nung des Geseßentwurfes betreffend die Börsensteuer in allen seinen Theilen zu beantragen, und zugleich den Reichstagsabgeord- ueten für München, Baron v. Stauffenberg, zu er- suchen, im Reichstage im gleichen Sinne zu wirken. Der Verein deutscher Eisen und Stahlindustriel- len hatte auf ein offenes Antwortschreiben, _welhes die Kammer in Sachen seiner Denkschrift über die gegenwärtige Lage der Eiseninduftrie an ihn gerichtet, ebenfalls ein offenes Antwortschreiben an die Kam- mer gerichtet. Dasselbe bedauert, daß „die in dem Antwortschreiben niedergelegten Anschauungen nicht allein, soweit sie thatsählihe Verhältnisse betreffen, sondern auch soweit sie auf volkswirthschaftlihen

Grundsäßen beruhen, in mancher Hinsicht unzutref- fend und deshalb der Widerlegung bedürfen.“ Es