1875 / 295 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Grießmayer, Pr. Lt. vom 2. Juf. Regt. mit der E:laubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet.

Fn der Reserve und Landwehr. Den 30. November. Frhr. v. Aufseß zu Aufseß, Pr. Lt. zur Disp., der Funktion als Se beim Landw. Bezirks-Kommando Ansbach auf Nachsuchen enthoben.

Im Sanitätscorps. Den 5. Dezember. Dr. Bauer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt vom Festungs-Gouvernement Germersheim, als Garn. Arzt zur Kommandantur Nürnberg unter gleichzeitiger Ernennung zum Div, Arzt der 3. Div., Dr. Ebenhöch, Stabsarzt vom 3. Feld-Artillerie Regiment zum 1. Feld-Artillerie- Regiment, verseßt. Dr. Wingefelder, Stabsarzt vom 14. Juf. Regt. als Garn. Arzt beim Festungs - Gouvernement Germersheim, Dr, Kunstmann, Stabsarzt vom 1. Feld-Artill. Regt. als Regts. Arzt im Juf. Leib-Regt., zu Ober-Stabtärzten 2. Kl., Dr. Heydenrei ch, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Train-Bat, im 11. Inf. Regt, Dr. Wi- gand, Aisist. Arzt 1. Kl. vom 2. Kürass. Regt. im 14. Inf. Regt, u Stabsärzten, Dr. Mang, Unterarzt im 3, Chevaulegers-

egiment, Dr. .Burgl, Unterarzt im 9. Jüäger-Bataillon, Dr. Neidhardt, Unterarzi im 2. Chevaulegers - Regiment, Dr. Deppert, Unterarzt von der Kommandantur Augsburg, im 3. Inf. Regt, Dr. Potshweidt, Unterarzt im 6. Inf. Regt., Nie- dermayxr, Unterarzt im 15. Inf. Regt., zu Assist. Aerzten 2. Klasse, Dr. Wohlmuth, Reserve-Unterarzt vom Landwehr- Bezirk München, Dr. Nieberding, Reserve-Unterarzt vom Landw. A Würzburg, zu Res. Assistenz-Aerzten 2. Klasse, befördert. Dr. Kranich, Dr. Ra ai Generalärzte 1. Klasse a. D., als General-Stabsärzte charak- terisirt.

XTIUL. (Königlich Württembergisches) Armee-Corps,

Offiziere, Portepyee-Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen. Jm stehenden Heere. Stuttgart, 6. Dezember. v. Reichenau, Port. Fähnr. im Ulan. Regt. Nr. 20, zum Sec. Lt. ernannt. Frhr. v. Seutter-Lö gene ar. Puet: Fähnr. im Feld-Art. Reg. Nr. 13, Stängel, char. Port. Fähnr. im Infant. Regt. Nr. 124, Frhr. v. Degenfeld, Pit, Ünteroffe. im Ulanen-Regt. Nr. 20, Zepf, Unteroff. im Inf. Regt. Nr. 122, Stach v. Golßheim, Unteroff: im Gren. Regt. Nr. 123, Frhr. v. Krauß, Frhr. v. Reichlin-Meldegg, Unteroffiziere im Inf. Regt. Nr. 124, zu Port. Fähnr. befördert. Frhr. v. Wöl[- warth-Lauterburg, überzähliger Pr. Lt, im Ulanen-Regt. Nr. 20, in den Etat einrangirt. Feter, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, ein Patent feiner Charge vom 9. September 1874 D. verliehen. v. Jäger, Hauptm. und Comp. Chef im Jnf. Regt. Nr. 126, in das Inf. Regt. Nr. 120, Wagner, Hauptm. und Comp. Chef im Infant. Regt. Nr. 120, in das Inf. Regt. Nr. 126 verseßt.

Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Stuttgart, 6. November. Graf v. Beroldingen, ODberst- Lieut., à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 29, beauftragt mit Füh: R der Abschied mit Pension und der Regts. Uniform, ewilligt.

Fn der Reserve und Landwehr. Stuttgart, 6. No- vember. Euting, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 120, Nagel, Sec. Lt. von der Jufant. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, der Abschied bewilligt.

erein ore A

Nichtamtliches.

Deutsches Ne ich.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Im weiteren Ver- laufe der gestrigen Sizung der außerordentlihen Gene- ral\synode ergriff der Vertreter des Kirchenregiments, Unter- Staatssekretär Sydow das Wort. Der F. 40 sei nur eine Aus- führung des Gedankens, der der Allerhöchsten Verordnung vom 10. September 1875 zu Grunde liege. Der Gedanke sei klar dahin gezeichnet, daß es der Kirchenregierung wichtig erscheine, 1) in der evangelischen Kirche eine größere Mitwirkung der welt- lichen Mitglieder eintreten zu lassen, 2) der Thätigkeit dieser Mitglieder ein größeres Arbeitsfeld zu eröffnen und 3) das Verhältniß zwischen geistlihen und weltlihen Mitgliedern \o herzustellen, daß es auf einem gegenseitigen Vertrauen beruhe. Der preußischeStaat schreibe der evangelischen Kirche eine wihtige Rolle zu für die Erziehung des deutshen Volkes. Der historishen Ent- wicklung und der Würde Preußens entspreche es, der Kirche eine bedeutende Stellung einzuräumen. Wie stand aber die Kirche dem Staat gegenüber? Hat sie ihm die Dienste geleistet Und [leisten können, welche sie thm geshuldet? Seit 30 Jahren seien die Klagen über die Entfremdung der Kirche im Steigen und das geschah eben zu einer Zeit, wo die Organisation bestand, welche die Vorlage abschaffen will. Durch letztere solle der Boden gewonnen werden, auf dem wir zu besseren Zuständen gelangen. Hierzu gebe es aber kein anderes Mittel, als die Laien in das Kirchenregiment zu / ziehen. Man frage, warum die oberste Kirchenbehörde nicht „dabei, resp. bei dem Allerhöhsten Erlaß vom 10. September 1873 stehen geblieben und in der Vorlage weiter gegangen sei. Er gestehe offen, daß damals die Behörde diejenige thatsächliche Unterlage noch nit besessen habe, welche ihr jeßt zu Gebote stehe. Hätte die Regierung damals gewußt, daß unter den 342 Kreis\ynoden nur 29 seien, welche eine größere Zahl als 4 über die Hälfte hinaus zu wählen haben, und nur 18, welche mehr als ein Mitglied in die Provinzialsynode wählen, so würde sie {on damals andere Bestimmungen getroffen haben. Nur durch Vermehrung der Arbeit, zu der die Laien herangezogen werden, können die falschen Wege ver- mieden werden, auf welhe Versammlungen gerathen, wenn ihnen keine praftishen Vorlagen zugehen. Es müsse ein freies Vertrauensverhältniß zwishen Geistlihen und, Weltlichen statt- finden, auf Grund desfen die höheren Stufen des \ynodalen Lebens fich auf den niederen aufbauen. Es sei anzu- nehmen, daß Leute, die ein solches Amt annehmen, fi auch durch das Vertrauen ihrer Wähler gebunden fühlen. Das preußische Volk werde \ich- sagen, daß diejenigen, die in allen Punkten der Lehre rechtgläubig \sich zeigen, darum noch nit immer die rechten Gläubigen find. Man möge auf den Kern des Volkes und auf das Evangelium ‘vertrauen und den Paragraphen annehmen. Redner gab zum Schluß folgendes fsta- tistishe Material: In den sechs östlichen Provinzen giebt es 4601 Gemeinden, von denen 156 mehr als 8000 Seelen, 442 Gemeinden 4000 bis 8000, und 4003 unter 8000 Seelen zählen. In Pommern kommen auf 1 Gemeinde 2073, in Brandenburg eins{hließlich Berlin 2504, in Posen 2764 resp. 1324, in Schle- fien 2513 und in Sawsen 1345.

_Der Minister der. geiftlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk erklärte, daß er fich in seiner Aeußerung auf einen Punkt all- gemeiner Natur beschränken wolle, nämlih auf die Frage, was wird, wenn man die S{lußbestimmungen annimmt. Diese Frage beschäftige Viele, ja vielleicht die meisten Mitglieder der Synode. Was die Schlußbestimmungen enthalten, erklärt \ich aus der geseßlihen Aufhebung des §. 15 der preußishen Ver- fassung. Die Regierung wolle nihts weiter, als die Selbstän- digkeit der Kirche, und zu diesem Behufe habe er sich mit dem

{lug die Kommission vor, in Alinea 1 Zeile 2 hinter dem Worte „Ist“ das Wort „jedoch“ einzushalten. nahm mit diesem Antrage den Paragraph ebenfalls ohne Dis-

zu Stande komme. Er werde alle Beschlüsse mit dem Präsidenten des Ober - Kirchenrathes zusammen prüfen und, je nachdem, die Sanktion Sr. Majeftät des Königs erbitten. Finden die Schlußbestimmungen keine Annahme, fo werden wir in der Entwickelung aufhalten; werden fie aber genehmigt, so werde er Alles aufbieten, um die Kirchenverfafsung glücklich durchzuführen. Der endlihe Abschluß der evangelischen

Kirchenverfassung liege ebenso im Interesse des Staates wie der Kirche. Von verschiedenen Seiten werde gesagt: „Wir können warten." Die Einen glauben warten zu können, weil fie auf einen Umschwung hoffen in der Politik des Staates und (auf fich selbst deutend) dieser Person. Nun gut! Wenn einmal ein anderer Minister am Ruder ist, hat vielleiht auch das Abgeordnetenhaus eine andere Majorität. Ob dann wohl die Zeit günstiger sein wird für die Verwirklißhung der Ideen des Hrn. v. Kleist-Reßow ? Das seien Ideen, die nicht Staat und Kirche hegen kann, das find Jdeen einer Partei. Die andere Gruppe fagt: die evangelishe Kirhe braucht die Synode überhaupt nicht, sie brauche nur die Anerkennung des Staates; unsere Leute sißen im Abgeordn:tenhause, welche {hon dafür sorgen werden, daß die Generalsynode überhaupt nicht zu Stande kommt, daß nicht das heillose Filtrirsystem Plaß- greife. Er glaube, daß dieser Weg nur zu Unregelmiäßtigteiten und Sghädigungen der Kirhe führe. Er könne nur wünschen, daß die Hoffnung von keiner der beiden Seiten in Erfüllung gehe. Daß dies geschehe, habe die Synode in der Hand. Die von der Kommission vorgeshlagene Reso- lution athme die Furcht, daß nur einzelne Theile, nicht aber das Ganze die Allerhöchste Sanktion finden könne. Er (der Minister) erstrebe das Ganze und werde seine ganze Kraft dafür einseßen, die Legalisation des ganzen Werkes zu erlangen. Dazu zwinge ihn sowohl die Rücksicht auf das wahre Wohl der Kirche, als auch Zweckmäßigkeitsgründe. Wolle man außer den Kreis\ynoden nur die Provinzialsynoden anerkennen, so würde dies die Centrifugal- kraft der Provinzialkirchen in bedenklicher Weise stärken. Gegen eine nur theilweise Anerkennung der kirchlihen Organisation \prechen noch loyale Bedenken. Die Rechtsfrage, soweit fiè die Aenderung der bezüglihen Paragraphen der Gemeindekirhen und Synodal- ordnung vom 10. September 1873 beireffe, mache ihm keine Sorge, soweit es sich darum handelt, lediglih zu dem Zweke der Bil- dung der Generalsynode diese Bestimmungen zu verändern. Ob seine Bestrebungen von Erfolg gekrönt seien, wisse er niht, das liege in Gottes Hand. Er gebe aber die Hoffnung nit eher auf, als bis er sfich sagen müsse, daß das Ziel nichi zu erreihen sei. Man habe gesagr, daß der Protestantenverein der Urheber der Schlußbestim- mungen sei. Weder der Verein als \olcher noch einzelne Mitglieder haben eine überlegene Kraft bei diesen Vorschlägen angeseßt. Man solle fich durch den Protestantenverein nicht be- unruhigen lassen, sondern die Sache objektiv prüfen und beur- theilen. Er \{chlicße mit der Bitte um Annahme der Regierungs- vorlage.

Nachdem noch der Präsident des Evangelischen Ober-Kir- chenraths, Dr. Herrmann, und der Synodale Schott (Barby) gesprochen, ward §. 40 in folgender Fassung angenommen :

j „Die Kreissynode befteht aus:

1) dem Superintendenten der Diözese als Vorsißenden. Unter mehreren“ zur Synode gehörizen Superintendenten gebührt der Vorsiß dem im Ephoralamt älteren.

2) sämmtlichen innerhalb des Kirchenkreises ein * Pfarramt definitiv oder vikarisch verwaltenden Geistlichen. Geistliche an Anstalten, welche keine Parochialrechte haben, Militärgeistlihe und ordinirte Hülfsgeiftlihe sind nur befugt, mit beraihender Stimme an der Synode Theil zu nehmen. Zweifel über den Umfang der Is einzelner Geistlihen entscheidet das Konsi-

orium.

3) der doppelten Anzahl gewählter Mitglieder. Die Hälfte derselben wird aus den derzeitigen ‘Aeltesten oder aus der Zabl der früheren Aeltesten gewählt. Die andere Hälfte wird aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern des Sy- nodalkreijes ohne Standes- und Amtsbeschränkung von den an Seeleuzahl stärkeren Gemeinden gewählt. Diejenigen Gemeinden, welche hiernach noch ein oder mehrere Mitglieder zu wählen haben, fowie die Zahl dieser Mitglieder, werden unter Berücksichti- gung der Seelenzahl, sowie der sonstigen örtlichen Verhältnisse der Gemeinden und des Kreises, das erfte Mal nach Anhörung des Kreissynodalvorftandes, durd Anordnung des durch den Provinzial- vorstand verftärkten Konsiostoriums, demnächst endgültig nah Anhörung der Kreissynode, durch Beschluß der Provinzial- synode bestimmt. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt auf 3 Jahre und wird durch die vereinigten Gemeinde- organe, bei verbundenen Gemeinden der Gesammtparochie, vell-

ogen; wo verfassungsmäßig eine Gemeindevertretung nicht vor- anden ift, erfolgt die Wabl durch den Gemeindekirhenrath. Vor dem Wahlakte legen die Gemeindevertreter das Gelöbniß na §. 7 der Verordnuag vom 10, September 1873 ab. Die Gewählten müssen das 30, Lebensjahr zurückgelegt haben.

Seitens. der Kirchenregierung ift darauf hinzuwirken, daß durch Theilung der größeren Diözesen eine übermäßig große Zahl der zu einer Kreiésynode gehörigen Mitglieder vermieden werde.

Der §. 41 der Vorlage lautet:

Die Provinzialsynode wird zusammengeseßt aus:

1) den von den Kreissynoden oder Synodalverbänden der Provinz zu wählenden Abgeordneten ;

__ 2) einem von der evangelis-theologishen Fakultät der Provin- zialuniversität (für Posen der Universität Bresiau) zu wählenden Mitgliede dieser Fakultät ;

3) aus landeéberrlich zu ernennenden Mitgliedern, deren Zahl den sed sten Theil der .nach Nr. 1 zu wähl:nde Anbgeordneten nicht übersteigen soll.

Die Berufung aller Synodalmitglieder erfolgt für eine Syno- dalperiode von drei Jahren.

Der Paragraph wurde ohne Diskusfion mit einem von der Kommission gestellten Abänderungsantrag, wonach es in Alinea 3 statt „landesherrlih“ „vom Könige“ heißen soll, angenommen.

Zum S. 42:

__ Zeder Kreissynodalbezirk ist ein Wahlkreis, seine Kreis)ynode

der Wahlkörper. Ist in der Provinz eine größere Anzahl von Kreissynoden vorhanden, so is durch Vereinigung mehrerer Kreis- shnoden zu einem Wahlverbande die Zahl der Wahlkreise auf fünf- unddreißig, in den Provinzen Brandenburg und Sachsen auf vierzig E verringern. In dem Wahlverbande bilden die vereinigten Kreis- ynoden den Wahlkörper.

Die Anzahl und die Begrenzung der durch Zusammenlegung _von Kreissynoden en Wahlkreise wird bis zur anderweiten kirengeseßlichen Regelung durch Königlihe Verordnung bestimmt.

__ Die Zahl der von den Kreissynoden und Wahlverbänden zu wählenden Abgeordneten (S. 41 Nr. 1) beträgt das Dreifache der in der Provinz vorhandenen Wahlkreise. wie jeden Abgeordneten wird gleichzeitig ein Stellvertreter ge-

Die Synode

Der §. 43 lautet: Die Wahl erfolgt in der Weise, daß in jedem Wahlkreise

geistlichen Aemtern der Landeskirche angestellten Geistlichen,

2) ein Abgeordneter aus solchen Angehörigen des Wahlkreisez: gewählt wird, welche in Kreissynoden oder in den Gemeinde- förperschaften desselben als weltliche Mitglieder zur Zeit der Kirhe dienen oder früher gedient haben: '

3) das legte Drittheil der Abgeordneten wird von den qn Seelenzahl stärkeren Kreisfynoden und Wahlyerbänden ohne Standes- und Amtsbeschränkung aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern des Provinzialbezirks gewählt. Die. jenigen Wahlkörper, welche hiernach eines oder mehrere dieser Mit- glieder zu wählen haben, sowie die Zahl dieser Mitglieder werden nach Maßgabe der Seelenzahl das erste Mal durch Anordnung des Evangelischen Ober-Kirchenraths, demnächst endgültig durch Beschluß; der Provinzialsynode bestimmt. Dieser Beschluß bedarf der Be- stätigung des durch den Vorstand der Generalsynode verstärkten Evangelischen Ober-Kirchenraths.

Die Synode verwarf nah längerer Debatte zwei Anträge der Synodalen Lucanus (Berlin) und v. Voß (Halle) und nahm den Paragraphen mit dem von der Kommission gestellten An- trage, wonach es in Alinea 3 ftatt „nah Maßgabe“! heißen soll „unter Berückfihtigung“' nah dem Wortlaute der Vorlage an. Schluß der Sitzung 42 Uhr.

Die 18. Sihung der außerordentlihen Generalsynode wurde gestern Abend 7 Uhr 45 Minuten vom Vorsizenden Grafen zu Stolberg-Wernigeorde eröffnet.

Auf der Tagesordnung stand die Fortsezung der Spezial- berathung über die Regierungsvorlage §8. 38, 39, 44 und 45,

Die Kommission {lug zunächst einen neuen Paragraph als §. 40a. mit dem Wortlaut vor:

„Die Amtsthätigkeit der „jeßigen Kreissynoden und Kreis \synodalvorftände, Provinzialsynoden und Provinzialsynodalvorstände erlischt mit dem Tage, an welchem die nach der gegenwärtigen Ordnung gebildeten Synoden und Synodalvo: stände in Wirksam- keit treten.“ ;

Die Synode nahm auch diesen Paragraphen ohne Diskus- On an und schritt dann zur Berathung des §. 39. Derselbe

autet:

8. 39. Die 88. 50, 59, 61 und 62 der Kircengemeinde- und Synodalordnuag vom 10. September 1873 find aufgehoben,

An vie Stelle derselben treten die Bestimmungen der noch folgenden 88. 40 und 43.

Die aufzuhebenden Paragraphen enthalten die Anordnungen über die Zusammensezung der Kreissynoden, der Provinzial: \synoden , sowie Bestimmungen über Wahlen: Die Kommission {lug vor, den Paragraphen nach der Vorlage anzunehmen, Diesem Vorschlage traten mit dem Hinweis, daß dieser Para- graph in seinen Folgen der wichtigste der ganzen Vorlage sei, in längeren Reden entgegen die Synodalen v. Diest (Daber), Schulze (Elbing), v. Kleist-Retow, während die Synodalen von Goßler (Königsberg), und Müllensiefen (Berlin) zu seinen Gunflen s\prahen. Nachdem noch der Minister Dr. Falk und der Ministerial-Direktor Dr. Förfter fich gegen einige Auslafsungen des Synodalen v. Kleift - Rehow gewandt, wurde die Diskussion geschlossen und einem vorliegen- den Antrage gemäß zu namentliher Abstimmung geschritten. Mit Ia stimmten 113, mit Nein 78; der Paragraph ift somit angenommen.

Die zu §. 39 von der Kommission vorgeschlagene Resolu- tion soll nach einem von der Versammlung angenommenen Vor- \chlage des Präsidenten in der zweiten Lesung zur Debatte ge- stellt werden.

Der §. 38 lautet:

Mit dem Eintritt der vollständigen Synodalordnung in kircher- und landesgescßlihe Wirksamkeit die bisherigen kirchlihen Ressorts der Staats- und Kirchenvehörden neu zu regeln, bleibt staatlicher Anordnung vorbehalten.

Dieser Paragraph war der zweiten Kommission zur Be- rathung überwiesen, welche denselben durch ihren Referenten, den Synodalen Dr. Noeldehen (Magdeburg) zur Annahme empfahl. Die Synode trat dem Antrage bei und beshchloß, wie bei §. 39, die von der Kommission zu diesem Paragraph gefaßte Resolu- tion und Grundsägze, ebenfalls in zweiter Lesung zu diskutiren.

Die §8. 44 und 45 mit dem Wortlaute:

„S. 44. Bis zur Konstituirung des Vorstandes der ersten (Be- neralsynode werden die demselben oder dem Synodalpräses beige- legten Funktionen (§8. 25, 23, 27) durch den Evangelischen Ober- Kirchenrath oder dessen Präfidentex ausgeübt (§. 23).

8. 45. Die zur Aueführung dieser Ordnung erforderliche Jn- struktion wird von dem Evang:lUschen Ober-Kirchenrath im Einver- ständniß mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten erlassen.“

wurden ohne Debatte angenommen.

Der Präsident konfstatirte, daß hiermit die erste Lesung der Regierungsvorlage beendet sei.

Shluß der Sitzung: 10 Uhr. Nächste Sißung: Donnerftag Mittag 12 Uhr. Tagesordnung: Zweite Lesung des Regierungs- entwurfes.

Dessen. Darmfsiadt , 11. Dezember. Die Landes- \ynode des Großherzogthums nimmt allgemeines Interesse in Anspru. Hessen isi der erste Staat, welcher der Landeskirche das fkirchlihe Besteuerungsreht geseßlih verließen hat. Das adoptirte Prinzip, daß die Finanzbedürfnisse der kirhlihen Ge- meinschaft von denen des Staates getrennt werden, daß ein förmlihes Budget für die Kirche aufgestellt und das Bedürfniß durch von der Synode zu bewilligende Kirchensteuern gedeckt werden foll, \cheidet nun den kirhlihen Haushalt ganz vom Staate, wenn er auch zuerst mit Hülfe des Staates gegründet wird. Gestern erledigte die Synode die Patronatsfrage. Nah dem Vorgange Badens. hat das Kirchenregiment die Auskunft gewählt, daß an die Patrone die Aufforderung ergehen soll, fich binnen bestimmter Frist darüber zu erflären, ob fie für ihre sämmtlichen Patronatsftellen dem Klassifikationsgesez beitreten wollen, oder nihcht, daß aber die Geistlihen, welhen, nachdem diese Weigerung zur öffentlichen Kenntniß gebrat is, auf Präsentation ‘des betreffenden Patrons eine Pfarrstelle übertragen wird, keinen rechtlichen Anspru auf

Aufbesserung ihres Einkommens aus den allgemeinen Mitteln

- des Centralfirhenfonds haben sollen. Nun sind allerdings unter

den 139 Patronatsstellen viele sehr gut dotirte Stellen, aber doh die große Mehrzahl mit viel geringerem Einkommen, als das neue Gesez den Domanialstellen gewährt. So kommen die Patrone in die Lage, daß sie die Stellen, wenn fie solche niht selb den Staatsstellen gleih neu dotiren wollen, gar nicht be- seßen können, weil sfich Niemand um sie bewerben wird, W! aber für eine Stelle nicht in gewisser Zeit Jemand präsentirt, so geht das Recht der Besezung auf den Landesherrn über.

Oesterreich - Ungarn. (Monats- Uebersicht für November.) Das Kaiserliche Hoflager befand fich wäh- rend des ganzen Monats zu Gödöllô. Der Kaiser Franz J0-

Ober-Kirchenrath in Verbindung geseßt. Es war und sei sein Bestreben, darauf hinzuwirken, daß die Generalsynodal-Ordnung

kusfion an.

\eph unterbrach den dortigen Aufenthalt nur für einige Tage

1) ein Abgeordneter aus den innerhalb des Wahlkceises in |

um in Pest und Wien Regierungsgeschäfte zu erledigen und ferner den Leichenbegängnissen des am 21. hingeshiedenen Her- zogs Franz V. von Modena und des am 24. verstorbenen Fürst-Erzbishofs von Wien, Kardinal von Rauscher, des che- maligen Lehrers Sr. Majestät, beizuwohnen.

In Pest wurde nah sechswöcentlicher Pause am 4. der ungarische Reihstag wieder eröffnet. Im Abgeordneten -

ause kam in der Sizung am 4. ein Königliches Handschreiben, welches die Enthebung des Baron von Wenckheim und die Er- nennung Tisza's zum Minister-Präsidenten, sowie eine Zusthrift des Minister-Präsidenten, in welcher er die Zusammenstellung des Ministeriums anzeigte, zur Verlesung. Hierauf ersien das neue Ministerium im Sihzungs\aale und wurde lebhaft begrüßt. Der Minister-Präsident Tisza hielt eine kurze Ansprache, in welher derselbe namentlih betonte, daß die Regierung ihre Politik in keiner Hinficht geändert habe; daß in Be- ire} der Verhandlungen über die Revision des Zoll- und Handelsbündnisses das Gesetz maßgebend sei, daß die Aufrehterhaltung des gemeinsamen Zollgebiets wün- \henswerth und daß die Bankfrage feine politishe, sondern lediglih eine volkswirthschaftlihe Frage sei. Im Oberhause ftellte der Minister-Präsident in der Sizung am 8. das neue Kabinet vor, \kizzirte in kurzer Rede in derselben Weise, wie im Abgeordnetenhause den Standpunkt der Regierung und empfahl dieselbe der unparteiischen Unterftüßung des Hauses. Hierauf erwiderte der Präsident, er ver- \prehe * der Regierung, daß das Oberhaus dieselbe in ihrem patriotishen Bestrebungen immer unterstüßen werde. Nachdem das Abgeordnetenhaus am 8. den Verwaltungsaus- \chuß von 21 Mitgliedern, der dazu berufen is, die Reform- vorlagen des Minister-Präsidenten zu berathen, gewählt haite, trat dasselbe iu der Sihung am 11. in die Generaldebatte über das Budget ein. Am 19. wurde dieselbe geshlossen und zur namentlihen Abstimmung geschritten, welche ergab, daß die Budgetvorlage nah dem Berichte des Finanzaus\schusses mit 265 gegen 60 Stimmen als Bafis der Spezialdebatte ange- nommen wurde. Das Haus eröffnete alsdann am 20. die Spezialdebatte über das Budget, mit der dasselbe noch am Schlufse des Monats beschäftigt war. i /

In Betreff des Zoll- und Handelsbündnisses, wel- ches Ungarn mit Oesterreih dur den Ausgleich vom Jahre 1867 auf zehn Jahre ges{chlossen, wurde am Schlusse des Mo- nats die Entscheidung getroffen, diesen Vertrag in seiner jeßigen Gestalt zu kündigen. Die ungarische Regierung hat am 28. der österreichischen Regierung die Kündigung \hriftlih angezeigt. Die beiderseitigen Verhandlungen über eine Erneuerung des Zoll- und Handelsbündvisses haben bereits begonnen.

Der kroatishe Landtag eröffnete am 3. die General- Debatte über das Landesbudget, welhes in der Sißzung am Ts nah dem Antrage des Budget - Aus\hu}ses in dritter Lesung ohne Abänderung angenommen wurde. Am 8. vertagte fi darauf der Landtag auf unbestimmte Zeit. :

Im Oefterreichishen Reihsrathe lag die parlamen- tarishe Thätigkeit wesentlih im Budget-Aus\chuß des Abgeord- netenhauses, der während des ganzen Monats beschäftigt war. Das Plenum des Abgeordnetenhauses lag seinen laufenden Ar- beiten ob und erledigte mehrere Geseze, so das Gensd'armerie- geseß und das Geseh über die Stempelabgaben 2c., die auch dem Herrenhause vorlagen. L

Im Vordergrunde der politischen Interessen stehen in beiden Reichshälften die \{chwierigen Zoll- und Handelsfragen. Die- selben waren im Abgeordnetenhause des Oesterreichischen Reichs- rat:es in der Sizung vom 26. Gegenstand einer Interpellation, welche der Handels-Minister Ritter v. Chlumecky dahin beant- wortete, daß die Regierung beabsichtige, die bestehenden Zollver- träge mit England, Deutschland und Frankreih zu kündigen, aber dur neue zu ersezen; ein Zolltarif könne erst nach Ab- {luß des maßgebenden Handels- und Zollvertrages mit Deutsch- land vorgelegt werden. : j

Nach viermonatlicher Vakanz ist die Stelle eines Statt- halters von Galizien wieder beseßt worden. Die „Wiener Zeitung“ publizirte am 25. amtlih die Ernennung des Grafen Alfred Potocki zum Statthalter von Galizien; das Kaiserliche Handschreiben darüber datirt vom 24. E

In Prag wurden am 3. die Wahlen für die Handelskam- mer vorgenommen, die mit einem entschiedenen Siege der Ver- fassungspartei endeten. Von den Leistungen der neuen Uchatius-Geschüte ist man an maßgebender Stelle vollstän- dig befriedigt. Am 18. fand auf dem Schießplaße des Stein- feldes bei Wien das Probeschießen der Neun-Centimeter-Muster- batterie mit Stahlbronzerohren vor Sr. Majestät dem Kaiser ftatt. Das Resultat war ein so vorzügliches, daß Se. Majestät mittelst Allerhöchften : Handschreibens von demselben Tage “dem Reichs - Kriegs - Minister Freiherrn v. Koller und dem General-Major Ritter v. Uchatius die Aller- höchste Anerkennung für deren große Verdienste ausf\pra, (der Armee ein in jeder Hinsicht vorzügli entsprechendes Artillerie- material zu verschaffen.“

Die ungarischen Quartale 1875 betrugen 35,731,754 Fl, als im 3. Quartale des Vorjahres. tember d. I. stellen fi dieselben auf 90,949,277 Fl. oder um 5,366,566 Fl. mehr, als in derselben Zeit des Vorjahres.

Die Ausgaben im 111. Quartal 1875 betragen 45,100,934 Fl. In den drei ersten Quartalen * dieses Jahres belaufen fi die Ausgaben auf 144,941,373 F[., somit um 11,966,695 Fl. weniger als im Vorjahre. Die Bilanz gestaltet fih demnach um 17,333,262 Fl. günstiger, als in der gleihen Periode des Jahres 1874.

Der Stand der österreihischen \chwebenden Staats- \chuld am 1. November d. I. war der Art, daß an 1) Par- tial-Hypothekar-Anweisungen 65,284,657 Fl., 2) Staatsnoten 346,715,106 Fl., zusammen 411,999,763 Fl. im Umlaufe waren. Jm Vergleiche zum Vormonate haben fich die Partial- Hypotheken-Anweisungen um 1,530,750 F. vermindert , die Staatsnoten um 1,531,104 Fl. vermehrt, \o daß die gesammte \{chwebende Schuld um 354 Fl. zugenommen hat.

Die öfsterreihishen Stempelgefälle im ersten Se- mefier 1875 ergaben 8,072,501 Fl. gegen 7,659,795 im ersten Semester des Jahres 1874, mithin für 1875 ein Plus von 412,706 Sl.

Nach der von dem statistishen Departement des Handels- Ministeriums veröffentlihten Statiftik des öfterreichi- schen Telegraphen im Iahre 1874 umfaßte das Tele- graphenney der im Reichsrathe vertretenen Länder 21,404,6g Kilo- meter Linien und 58,871,;Z Kilometer Drähte. Unter 2067 in Thätigkeit stchenden Stationen befanden fich 899 Staatsstationen und in den legteren waren, 1605 Apparate vorhanèecn. Bei der Behandlung von 4,125,852 Depeshen waren 3243 Per- sonen beschäftigt, Die Einnahmen beliefen st|ch auf

Staats-Einnahmen im dritten d. h. 557,975 Fl. mehr, Bom Januar bis Seps-

2,617,494 FI., die Ausgaben aber auf 3,670,957 Fl., zu welchen lezteren noch die Ausgaben für Herstellung des Neßtes mit 1,111,670 FI. hinzukommen.

Auf den Desterreihisch-Ungarischen Eisenbahnen betrug der Personen- und Frachtverkehr in Millionen: Personen- verkehr im September 1874 4,5, 1875 4,9, Frachtverkehr (Cent- ner) im September 1874 57,5, 1875 65,5, Plus 8,3; Perso- nenverkehr in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 29,9, 1875 29,4, Minus 0,;; Frachtverkehr (Centner) in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 480,5, 1875 526,6, Plus 46,,.

Was die Geldeinnahmen anbelangt, so waren die Ergeb- nisse folgende: Personenverkehr im September 1874 5,330,663 Fl, 1875 5,281,176 Fl., Frachtverkehr im September 1874 11,018,232 Fl, 1875 11,690,653 Fl.; Personenverkehr in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 37,665,339 Fl., 1875 36,792,950 Fl.,, Frachtverkehr in den drei erften Quartalen zu- sammen 1874 92,540,370 Fl., 1875 94,453,804 F[.

Die am 9. November von der K. K. fstatistishen Central- kommisfion herausgegebenen „Ausweise über den auswär- tigen Handel derösterreihisch-ungarischen Monarchie im Sonnenjahre 1874“ ergeben folgende Total-Uebersicht:

Der Werth der Einfuhr berehnet sih auf 627,5 Millionen

Fl.; davon entfallen auf Rohstoffe 327,7 Mill. Fl. oder 52,93 Proz., auf Fabrikate 299,g Mill. Fl. oder 47,77_ Proz. Oesterreih-Ungarn hat somit für die importirten Rohstoffe nur 27,» Mill. Fl. mehr bezahlt, als für die vom Auslande bezogenen Fabrikate. Andererseits beträgt der wirkliche Handelswerth der im Jahre 1874 ausgeführten Waaren 502,g Mill. Fl. Davon ent- fielen auf den Export von Rohstoffen effektiv 196,5 Mill. Fl. oder 39,93 Proz. und auf die exportirten Fabrikate 306, Mill. Fl. oder 60,9» Proz. Der Absaß an Fabrikaten überstieg somit jenen der Rohstoffe um 109,g Mil. Fl. Wenn man den totalen Handelswerth der Einfuhr jenem der Ausfuhr entgegenhält, #o überstieg im Jahre 1874 die Einfuhr die Ausfuhr um 127,7 Mill. oder um 24,39 Proz. / Im Vergleiche damit betrug der Werth déx Einfuhr im Jahre 1852 206,5, der Ausfuhr 214,6, zusammen 420,5 Mill, Fl. òô. W., im Jahre 1854 Einfuhr 219,4, Ausfuhr 225,4, zu- fammen 444, Mill. Fl. ò. W., im Jahre 1858 Einfuhr 308,5, Ausfuhr 275,6, zusammen 583,g Vill. Fl. ô. W., im Jahre 1863 Einfuhr 254,4, Ausfuhr 291,4, zusammen 545,4 Mill. Fl. ô. W., im Iahre 1874 Einfuhr 627,5, Ausfuhr 502,g, zu- sammen 1130,z Mill. Fl. ö. W.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Dezem- ber. Unterm 9. November hat der König auf Antrag des Staats-Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten befohlen, daß wenn britishe Schiffe in Häfen Großbritanniens und Irlands für \{hwedishe Rehnung angekauft werden, die be- treffenden \{chwedischen und norwegischen Konsularbeamten an dieselben weder die in §. 46 der, neuen Konsularverordnung vom 20. April 1858 erwähnten Nationalitätszeugnisse noch die vom Königlihen Kommerz-Kollegium auszufertigenden Interims- briefe ausliefern sollen, bevor niht wegen des Ankaufes bei dem Board of Trade Anmeldung gemacht i und diefe Behörde nah englishem Geseg die Seetüchtigkeit der Schiffe konstatirt hat. Vom 1. Januar bis 30. November d. I. betrugen die Staatseinnahmen aus den Zöllen 22,705,232 Kronen 24 Oere gegen 27,532,770 Kronen 49 -Dere im gleichen Zeitraume des vorigen Jahres, der Branntweinsteuer 18,869,614 Kronen 94 Oere gegen 11,567,499 Kronen 52 Oere, und den Staats- Eisenbahnen (approximativ) 13,650,000 Kronen gegen 12,867,455 Kronen 34 Oere. Die diesjährige Gesammteinnahme von 49,224,846 Kronen 48 Oere if gegen die vorjährige von 51,967,725 Kronen 35 Oere, mithin um 2,742,878 Kronen 87 Oere geringer. i

12. Dezember. Gestern Abend fand zu Chren Prof. Nordenskjöld's und seiner Begleiter im Hotel Phönix ein glänzendes Banket statt. An den Kaiser von Rußland wurde ein Telegramm, unterzeihnet von dem Marine-Minister Otter und dem Präsidenten der Akademie der Wissenschaften, Wärn, abgesandi. In Upsala Stift bestehen gegenwärtig 32 Baptisten-Gemeinden mit 1200 Mitgliedern, im Jahre 1858 betrug die Mitgliederzahl kaum 200.

Dänemark. Kopenhagen, 14. Dezember. Die Kö- nigin und Prinzessin Thyra hörten, telegraphischer Nawhricht zufolge, am Sonntag in Notre Dame die Messe, besaßen deren Schätze und besuchten darauf das Musikkonservatorium. Gestern wollten sie an einem Diner theilnehmen, welches die Königin von Spanien zu Ehren der Körigin von Dänemark veranstalten wollte. Das Folkething beendete am Sonnabend die erste Lesung des Feiertagsgeseyes nah längerer Debatte. Der Geseßentwurf wurde einem Ausschusse von 9 Mitgliedern über- wiesen. Jn der gestrigen Sihung des Thinges gab der kleine Gesegentwurf, betreffend einen Zuschuß zu einigen Volks\chulen auf dem Lande Veranlassung zu einer lebhaften Diskussion. Von vielen Rednern wurde eine allgemeine Schul- reform und bessere Besoldung der Lehrer gewünscht. Der Kultus- Minister ergriff wiederholt das Wort; er halte den Versuch, eine allgemeine Shhulreform durchführen zu wollen, zur Zeit für fruhtlos. Er werde die Lehrer ebensowenig wie die übrigen Beamten hinsichtlih der Gehaltsverbesserung vergessen. Der Gesezentwurf wurde dem Finanzausshusse über- wiesen. Im Landsthinge fand am Sonnabend die erste Lesung des Predigerwahlgesezes statt. Der Kultus-Minister erklärte sich bereit, Aciderungen an den untergeordneten Punkten des Gesezes acceptiren zu wollen, aber er könne nicht billigen, * daß den Gemeinden eine wesentlih größere Theilnahme an den Wahlen der Prediger gegeben werde, wie im Gesezentwurfe vorgeschlagen. (Dieser bestimmt, daß die Regierung den Gemeinden drei Bewerber vorschlagen soll, unter welchen drei die Gemeinden, nachdem dieselben sih den Probe- predigten unterworfen, einen erwählen fönnen.) Der Geseß- entwurf wurde dem Ausschusse für das Predigergehaltsgeseß überwiesen. Der Finanzaus\chuß hat sich gestern konstituirt; Bojsen wurde zum Vorsitzenden und Dam zum Sekretär erwählt.

Asien. China. Die „Pekin Gazette“ vom 9. Oktober enthält das bereits telegraphisch signalifirte Kaif erlihe Edikt be- treffs des Rechtes von Ausländern, im Innern Chinas zu reisen. Dasselbe lautet : : :

„Der Yamên derx auswärtigen Angelegenheiten hat uns eine Denkschrift überreicht, welche die Bestimmungen der mit verschiedenen Ländern geschlossenen Verträge in deutlichen Ausdrücken dar- thut und das Ersuchen stellt, daß den Regierungen sämmttli- der roeteen Befehle ertheilt werden mögen, diesen Stipu- lationen Folge zu leisten. Mit Bezug auf das von Aus- ländern genossene Privilegium, im Junnern reisen zu können, ist in sämmtlichen Verträgen deutlih vorgeschrieben, daß die Reisen- den mit Pässen sih versehen müssen, welche ein cinesishes Amts- siegel tragen und exrforderlihenfalls zur Prüfung vorgezeigt werden

müssen, worauf die Durchreise gestattet werden wird. Es is ferner- bin stipulirt, n falls irgend eine ‘ungeseßlihe Handlung von dem Inhaber eines Pafses verübt wird, er dem nächsten Konsul zur Untersuchung des Falles Übergeben werden joll. Während der Reise dahín soll er nur der nothwendigen Einschränkung unterworfen, aber micht mißhandelt werden. Pâfse sollen überhaupt nur achtbaren Personen verabfolgt werden. Die Vertrags- bestimmungen lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, weshalb es die Lokalbehörden nit s{wierig finden sollten, nah denselben er- forderlichen Falles zu handeln. Was den neulich vorgekommenen Fall des britisd, en offiziellen Dolmetsh Margary, welcher an der Grenze von Juman ermordet worden, betrifft, so haben wir bereits Li Han-hang beauftragt, ohne Verzug sich nach dieser Provinz zu begeben um zu ermitteln, durch wen der Mord verübt worden i, und die dieserhalb nöthigen Schritte zu thun, Nach der Pro- mulgation dieses Dekrets wird es die gebieterische Pflicht der General- Gouverncure und Gonverneure sämmtlicher Provinzen sein, sämmt- lichen unter ihrer Aufficht stehenden Lokalbehörden Instruktionen zu ertheilen, welche sie anweisen, sich genaue Kenntniß von den Absichten der Verträge zu vershaffen, und ihnen eins{härfen, daß, wenn immer mit Pässe versehene Personen ihre Distrikte betreten, es ihnen obliege, je nah den Umständen wirksame Maßregeln in Uebereinftimmung mit den Vertragsvorschriften zu ergreifen, Dadurh wird sowohl Chi- nesen wie Ausländern Ruhe gesihert und das Entstehen von Miß- belligkeiten vermieden werden.“

Ein Telegramm aus Shangai vom 27. v. M. mel- det den Tod des spanishen Gesandten Señor Fraldo in

Peking.

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 15. Dezember. In der gestrigen Sizung des Deutschen Reichstags nahm in der zweiten Berathung über die Strafgeseynovelle der Reichskanzler Fürst von Bismarck zu §8. 4 und 5 (Verbrechen, im Auslande be- gangen) nach dem Bundeskommissar Wirkl. Geh. Dber-Regie- rungs-Rath von Amsberg das Wort: :

JIch habe ursprünglih an der Annahme gerade dieser Paras graphen nicht den mindesten Zweifel gehegt, indem durch dieselben feine Art bestehender politisher Rechte gekränkt oder beschränkt wer- den, au keine Art Parteiinteressen sih daran kaüpfen können. Der Umstand, daß über eine so wichtige Materie weder ih ein Redner gemeldet, noch dieselbe Anlaß zu einem Amendement gegeben hat, er- regt in mir aber allerdings die Besorgniß, daß es die Absicht sei, darüber stills{weigend hinwegzugehen. Jh würde dies mit Rücksicht auf die Verantwortlichkeit, die mir als Vorsteher des Auswärtigen Amts für den Schuß der Deutschen im Auslande obliegt, im hôchsten Grade beklagen ; ih würde aber dann eben nicht aus eigener Schuld, sondern dur die Ablehnung des Reichstags in die Lage gebraht werden, den Schus in keinem weiteren Maße zu gewähren, als er bisher bei der, wie ich glaube, unvollfkommenen Situation des Strafgeseßbuchs ge- leistet wird; ih würde meinerseits der Verantwortlichkeit für diesen Zustand der Dinge enthoben sein. Die verbündeten Regierungen haben, indem sie diese sehr wihtigen und für das Ansehn des Reichs und seiner Angehörigen im Auslande bedeut]amen Paragraphen Jhnen voriegten, eben nur ihrer Verantwortlichkeit zu genügea geglaubt.

Der Herr Vorredner hat ja die juristishe Seite der Sade im Wesentlichen erörtert; erlauben Sie mir, noch mit Beispielen ganz aus der neuesten Zeit fie zu belegen. Sie bedürfen, um die Zwcck- mäßigkeit dieses Gesetzes zu beurtheilen, gar nicht der Suppolition, daß ein Deutscher etwa in wüsten, unciyilisirten Ländern, da, wo die Strafgerechtigkeit überhaupt nicht hinreiht, von Fremden verleßt nicht nur, sondern ermordet wird. Sie haben in recht civiisirten Ländern {hon Beispiele gehabt, daß gerade in diesen ein Mord faktisch als straflos behandelt wurde, sobald er nur an einem Deutichen verübt war. Sie haben bei Aufständen in civiiisirten Ländern, wie in Spanien, gefunden, daß Deutsche, die, sei es durch Sturm dorthin vershlagen, sei es als inostenfive Reisende, dort sich aufhielten, nicht nur gewaltthätig behandelt, sondern in angeblichen Rechtsformen umgebracht worden sind. Jh erinnere nur an den Hauptmann Schmidt; ich könnte ähnliche Fälle noch namhaft machen, die minder slagrant sind, die aber häufiger vorkommen. Ist es nun füx die Sicherheit , mit der der Deutsche sich îm Auélande bêwegt, niht doch von Nußen, nicht doch eine wesentliche V. rbesserung, daß, im Falle ein Verbrechen an ihm ver- übt wird, dem Verbrecher doch wenigstens der ruhige Aufenthalt, der ungestrafte Aufenthalt in Deutschland. nicht gestattet sei ? Die Mörder der Leute, auf die ih anspielte, wücden sich unter dem Schuß der deutschen Geseße ruhig bei uns aufhalten können; ja sie würden den hinterbliebenen Angehörigen von Opfern ihrer Verbrechen harmlos oder mit Hohn die Erzählung davon machen können; fic würden bei uns unantastbar sein. Für mein Gefühl, für meine Wünsche, die ih habe, dem Mitbürger, jedem Mitbürger im Auslande gegen Verbrechen den Schuß in so vollem Maße zu gewähren, wie das Deutsche Reich ihn irgend leisten kann, kann ich nit leugnen, hat dieser Zustand etwas verleßen- des, und Sie werden es mir nicht als eine eigensinuige Hartnäckigkeit aus- legen, wenn ih an dem Saße fefthalte und wenn i eine etwaige Ablehnung, die ich immer noch nit befürchten will, nur als ein Er- gebniß eines Mangels an Zeit, in der Ueberhastung der Berathung, in welhe uns die meines Erachtens sehr üble Zeit der Zusammen- berufung des Reichstags gebraht hat, —_ daß ich es ledigli dem Mangel an Zeit zuschreiben würde, wenn Sie dieser wichtigen Materie nit näher treten wollten. Jh bin aber bisher überzeugt, daß der Mangel an eingeschriebenen Rednern gegen oder für das Gefeß nur darin seinen Grund haben wird, daß der Annahme dieses Vorschlags von keiner Seite etwas entgegensteht.

Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Lasker entgegnete der

Reichskanzler Fürst von Bismarck: 4 Ich möchte doch die verbündeten Regierungen auf den Weg der Spezialgeseßgebung in dieser ganz generellen und prinzipiellen Frage nicht gern verweisen lassen; ih verstehe nit, in welcher Gestalt die Spezialgesetgebung gleich der füc die Polynefier, die, wie es scheint, wirksamer geschüßt werden sollen als die Deutschen im Auslande, auf diese generelle und wichtige Frage Anwendung finden könnte. Mir scheint es ein Gebot der Würde zu sein, daß der Deutsche dem Aus- länder gegenüber bezüglih aller derjenigen Handlungen ebenfalls geschüßt werde, gegen die er aus unjeren Gesetzen geschüßt ist, wenn fie ihm gegenüber von Landsleuten geübt werden. Warum foll der Nusländer mehr Freiheit haben, fih an einem Deutschen zu versün- digen, als der Inländer, ad T nur den Ausländer in d:n Be- reich unserer Geseßgebung bringen können E Ea Herr T biete, der vor mir spra, hat Gewicht darauf gelegt, daß seiner Anficht nah die Strafbarkeit des Ausländers nicht rihtig bemessen werden könne. Das ift wieder eine wissenschaftliche Ansicht, und ih fürchte, wir kommen vor lauter WVissenschaftlichkeit nitt zum Schuße unserer Landsleute. Mir liegt gar nichts an der Strafe des Verbrechers, sondern mir liegt, wenn ih im Namen des Auswärtigen Amts spreche, daran, den Schuß des Deutschen im Aus- lande so hoh zu steigera dem Ausländer gegenüber, wie wir irgend fönnen; und daß die Herren, die mit dem Herrn Vorredner stimmen, das nicht wollen, ja das habe ich aus der Rede flar ersehen,

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denn die Gründe, die er dagegen angeführt hat, find viel zu weit- gehend und umfassend, um uns ledigli angebrahtermaßen abzu- weisen. Einmal werden wir auf die Spezialgesezgebuung verwiesen, dann aber auf das Generelle der allgemeinen Revision des ganzen Strafgesetzes. Das ift ja nur eine Form der Ablehnung, indem man uns nicht prinzipiell, sondern angebrahtermaßen abweist, und die leider zu häufig angewandte Form, in der das Beste des Guten Feind ist, daß man sagt, ih würde wohl der Revision zustimmen,

wenn fie reht umfassend wäre, aber das Einzelne kann ih nit her- ausgreifen, |