1875 / 295 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Grießmay er, Pr. Lt. vom 2. Juf. Regt. mit der E:laabniß zum Tragen der Uniform verabschiedet.

In der Reserve und Landwehr. Den 30. November. Frhr. v. Aufseß zu Aufseß, Pr. Lt. zur Disp., der Funktion als uar pern beim Landw. Bezirks-Kommando Anébach auf Nachsuchen enthoben.

Im Sanitätscorps. Den 5. Dezember. Dr. Bauer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt vom Festungs-Gouvernement Germersheim, als Garn. Arzt zur Kommandantur Nürnberg unter gleiczeitiger Ernennung zum Div. Arzt der 3. Div., Dr. Ebenböch, Stabsarzt vom 3. Feld-Artillerie Regiment zum 1. Feld-Artillerie- Regiment, verseßt. Dr. Wingefelder, Stabsarzt vom 14. Inf. Regt, als Garn. Arzt beim Festungs - Gouvernement Germersheim, Dr, Kunstmann, Stabsarzi vom 1, Feld-Artill. Regt. als Regts. Arzt im Iuf. Leib-Regt., zu Ober-Stabtärzten 2. Kl., Dr, Heydenrei h, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Train-Bat., im 11. Inf. Regt, Dr. Wi- gand, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Kürass. Regt. im 14. Inf. Regt, u Stabsärzten, Dr. Mang, Unterarzt im 3, Chevaulegers-

egiment, Dr. .Burgl, Unterarzt im 9, Jäger-Bataillon, Dr. Neidhardt, Unterarzi im 2. Chevaulegers - Regiment, Dr. Deppert, Unterarzt von der Kommandantur Augsburg, im 3. Inf. Regt., Dr. Potschweidt, Unterarzt im 6. Inf. Regt, Nie- dermayr, Unterarzt im 15. Inf. Regt., zu Assift. Aerzten 2. Klafse, Dr. Wohlmuth, Reserve-Unterarzt vom Landwehr- Bezirk München, Dr. Nieberding, Reserve-Unterarzt vom Landw. B Würzburg, zu Rej. Assistenz-Aerzten 2. Klasse, befördert. Dr ranich, Dr. Ra n Generalärzte 1. Klafse a. D., als General-Stabésärzte charaf- terisirt.

XUTL. (Königli}h Württembergisches) Armee-Corps,

Dffiatere, Portepee-Fähnriche 2. Ernennungen,

Beförderungen und Verseßungen. Jm stehenden Heere. Stuttgart, 6. Dezember. v. Reichenau, Port. Fähnr. im Ulan. Regt. Nr. 20, zum Sec. Lt. ernannt. Frhr. v. S R car. Pert: Fähnr. im Feld-Art. Reg. r. 13, Stängel, car. Port. Fähnr. im Infant. Regt. Nr. 124, Frhr. v. Degenfeld, Pitt, Unteroffe. im Ulanen-Regt. Nr. 20, Zepf, Unteroff. im Inf. Regt. Nr. 122, Stach v. Golßheim, Unteroff: im Gren. Regt. Nr. 123, Frhr. v. Krauß, Frhr. v. Reihlin-Meldegg, Unteroffiziere im Snf. Regt. Nr. 124, zu Port. Fähnr. befördert. Frhr. v. Wöll- warth-Lauterburg, Üüberzähliger Pr. Lt. im Ulanen-Regt. Nr. 20, in den Etat einrangirt. Feber, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, ein Patent seiner Charge vom 9. September 1874 D. verliehen. v. Jäger, Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 126, in das Inf. Regt. Nr. 120, Wagner, Hauptm. und Comp. Chef im Infant. Regt. Nr. 120, in das Inf. Regt. Nr. 126 verseßt. _ Abschiedsbewilligungen. Im stehenden Heere. Stuttgart, 6. November. Graf v. Beroldingen, Oberst- Lieut., à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 29, beauftragt mit Füh: rung desselben, der Abschied mit Pension und der Regts. Uniform, bewilligt. ;

In der Reserve und Landwehr. Stuttgart, 6. No- vember. Euting, Sec. Lt. von der Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 120, Nagel, Sec. L. von der Jufant. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, der Abschied bewilligt.

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 15. Dezember. Im weiteren Ver- laufe der gestrigen Sißung der außerordentlichen Gene- ralsynode ergriff der Vertreter des Kirhenregiments, Unter- Staatss\ekretär Sydow das Wort. Der §. 40 sei nur eine Aus- führung des Gedankens, der der Allerhöchsten Verordnung vom 10. September 1875 zu Grunde liege. Der Gedanke sei klar dahin gezeichnet, daß es der Kirchenregierung wichtig erscheine, 1) in der evangelischen Kirche eine größere Mitwirkung der welt- lichen Mitglieder eintreten zu lassen, 2) der Thätigkeit dieser Mitglieder ein größeres Arbeitsfeld zu eröffnen und 3) das Verhältniß zwischen geiftlihen und weltlihen Mitgliedern so herzustellen, daß es auf einem gegenseitigen Vertrauen beruhe. Der preußisheStaat schreibe der evangelischen Kirche eine wihtige Rolle zu für die Erziehung des deutshen Volkes. Der historishen Ent- wicklung und der Würde Preußens entspreche es, der Kirche eine bedeutende Stellung einzuräumen. Wie stand aber die Kirche dem Staat gegenüber? Hat sie ihm die Dienste geleistet und [leisten können, welche fie ihm geshuldet? Seit 30 Jahren seien die Klagen über die Entfremdung der Kirche im Steigen und das geschah eben zu einer Zeit, wo die Organisation bestand, welche die Vorlage abschaffen will. Durch legztere solle der Boden gewonnen werden, auf dem wir zu besseren Zuständen gelangen. Hierzu gebe es aber fein anderes Mittel, als die Laien in das Kirchenregiment zu / ziehen. Man frage, warum die oberste Kirchenbehörde nicht abei, resp. bei dem Allerhöhsten Erlaß vom 10. September 1873 stehen geblieben und in der Vorlage weiter gegangen sei. Er gestehe offen, daß damals die Behörde diejenige thatsächliche Unterlage noch nit besessen habe, welche ihr jezt zu Gebote stehe. Hätte die Regierung damals gewußt, daß unter den 342 Kreis\ynoden nur 29 seien, welhe eine größere Zahl als 4 über die Hälfte hinaus zu wählen haben, und nur 18, welche mehr als ein Mitglied in die Provinzialsynode wählen, so würde fie {on damals andere Bestimmungen getroffen haben. Nur durch Vermehrung der Arbeit, zu der die Laien herangezogen werden, können die falschen Wege ver- mieden werden, auf welhe Versammlungen gerathen, wenn ihnen feine prafktishen Vorlagen zugehen. Es müsse ein freies Vertrauensverhältniß zwishen Geistlihen und, Weltlichen statt- finden, auf Grund deffen die höheren Stufen des \ynodalen Lebens fich auf den niederen aufbauen. Es sei anzu- nehmen, daß Leute, die ein solhes Amt annehmen, sih auch durch das Vertrauen ihrer Wähler gebunden fühlen. Das preußische Volk werde sich- sagen, daß diejenigen, die in allen Punkten der Lehre rechtgläubig fih zeigen, darum noch nit immer die rechten Gläubigen find. Man möge auf den Kern des Volkes und auf das Evangelium ‘vertrauen und den Paragraphen annehmen. Redner gab zum Schluß folgendes fta- tistishe Material: In den sechs öftlihen Provinzen giebt es 4601 Gemeinden, von denen 156 mehr als 8000 Seelen, 442 Gemeinden 4000 bis 8000, und 4003 unter 8000 Seelen zählen. In Pommern kommen auf 1 Gemeinde 2073, in Brandenburg eins{ließlih Berlin 2504, in Posen 2764 resp. 1324, in Schle- fien 2513 und in Sachsen 1345.

_Der Minister der. geiftlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk erklärte, daß er sih in seiner Aeußerung auf einen Punkt all- gemeiner Natur beschränken wolle, nämlich auf die Frage, was wird, wenn man die S{lußbestimmungen annimmt. - Diese Frage beschäftige Viele, ja vielleicht die meisten Mitglieder der Synode. Was die Schlußbestimmungen enthalten, erklärt \ich aus der geseßlihen Aufhebung des §8. 15 der preußishen Ver- fafsung. Die Regierung wolle nichts weiter, als die Selbstän- digkeit der Kirche, und zu diesem Behufe habe er sich mit dem Ober-Kirchenrath in Verbindung geseßt. Es war und sei sein

zu Stande komme. Er werde alle Beschlüsse mit dem Präsidenten des Ober - Kirchenrathes zusammen prüfen und, je nachdem, die Sanktion Sr. Majestät des Königs erbitten. Finden die Schlußbestimmungen keine Annahme, fo werden wir in der Entwickelung aufgehalten, werden fie aber genehmigt, so werde er Alles aufbieten, um die Kirhenverfafsung glücklich durchzuführen. Der endliche Abschluß der evangelischen Kirchenverfassung liege ebenso im Interesse des Staates wie der Kirhe. Von verschiedenen Seiten werde gesagt: „Wic können warten." Die Einen glauben warten zu können, weil fie auf einen Umschwung hoffen in der Politik des Staates und (auf fih selbst deutend) dieser Person. Nun gut! Wenn einmal ein anderer Minister am Ruder if, hat vielleicht auch das Abgeordnetenhaus eine andere Majorität, Db dann wohl die Zeit günstiger sein wird für die Verwirklihung der Ideen des Hrn. v. Kleist-Rezow ? Das seien Ideen, die nicht Staat und Kirche hegen kann, das sind Jdeen einer Partei. Die andere Gruppe sagt: die evangelishe Kirhe braucht die Synode überhaupt nicht, sie brauche nur die Anerkennung des Staates; unsere Leute sigen im Abgeordn. tenhause, welche {hon dafür sorgen werden, daß die Generalsynode überhaupt nicht zu Stande kommt, daß nicht das heillose Filtrirsystem Plaßÿ- greife. Er glaube, daß dieser Weg nur zu Uneegelmäßlcfeiten und Sgchädigungen der Kirhe führe. Er könne nur wünschen, daß die Hoffnung von keiner der beiden Seiten in Erfüllung gehe. Daß dies geschehe, habe die Synode in der Hand. Die von der Kommission vorgeshlagene Reso- lution athme die Furt, daß nur einzelne Theile, nicht aber das Ganze die Allerhöchste Sanktion finden könne. Er (der Minister) erstrebe das Ganze und werde seine ganze Kraft dafür einsegen, die Legalisation des ganzen Werkes zu erlangen. Dazu zwinge ihn sowohl die Rücksiht auf das wahre Wohl der Kirche, als auch Z3weckmäßigkeitsgründe. Wolle man außer den Kreis\ynoden nur die Provinzialsynoden anerkennen, so würde dies die Centrifugal- kraft der Provinzialkirchen in bedenklicher Weise stärken. Gegen eine nur theilweise Anerkennung der kirchlihen Organisation sprechen noch loyale Bedenken. Die Rechtsfrage, soweit fi die Aenderung der bezüglihen Paragraphen der Gemeindekirhen und Synodal- ordnung vom 10. September 1873 beireffe, mache ihm keine Sorge, soweit es sich darum handelt, lediglih zu dem ZweXe der Bil- dung der Generalsynode diese Beft:immungen zu verändern. Ob seine Bestrebungen von Erfolg gekrönt seien, wisse er nit, das liege in Gottes Hand. Er gebe aber die Hoffnung nicht eher auf, als bis er sfich sagen müsse, daß das Ziel nicht zu erreihen sei. Man habe gesagr, daß der Protesiantenverein der Urheber der Schlußbestim- mungen sei. Weder der Verein als \olcher noch einzelne Mitglieder haben eine überlegene Kraft bei diesen Vorschlägen angeseßt. Man solle fich durch den Protestantenverein niht be- unruhigen lassen, sondern die Sache objektiv prüfen und beur- M Er schließe mit der Bitte um Annahme der Regierungs- vorlage.

Nachdem noch der Präsident des Evangelischen Ober-Kir- chenraths, Dr. Herrmann, und der Synodale Schott (Barby) gesprochen, ward §8. 40 in folgender Fassung angenommen :

„Die Kreissynode besteht aus:

1) dem Superintendenten der Diözese als Vorsißenden. Unter mehreren“ zur Synode gehörizen Superintendenten gebührt der Vorsiß dem im Ephoralamt älteren.

2) sämmtlichen innerhalb des Kirchenkceises ein “Pfarramt definitiv oder vikarisch verwaltenden Geistlichen. Geistliche an Anstalten; welche keine Parochialrechte haben, Militärgeistlihe und ordinirte Hülfsgeiftlihe sind nur befugt, mit beraihender Stimme an der Synode Theil zu nehmen. Zweifel über den Umfang der S einzelner Geistlihen entscheidet das Konsi-

orium.

3) der doppelten Anzahl gewählter Mitglieder. Die Hälfte derselben wird aus den derzeitigen ‘Aelteften oder aus der Zabl der früheren Aeltesten gewählt. Die andere Hälfte wird aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern des Sy- nodalkreijes chne Standes- und Amtsbeschränkung von den an Seelenzahl stärkeren Gemeinden gewählt. Diejenigen Gemeinden, welche hiernach noch ein oder mehrere Mitglieder zu wählen haben, sowie die Zahl dieser Mitglieder, werden unter Berücksichti- gung der Seelenzahl, sowie der sonstigen örtlichen Verhältnisse der Gemeinden und des Kreises, das erfte Mal nach Anhörung des Kreiésynodalvorftandes, durd Anordnung des durch den rovinzial- vorstand verstärkten Konsiostoriums, demnächst endgültig nach Anhörung der Kreissynode, durch Bes{luß der Provinzial- synode bestimmt. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt auf 3 Jahre und wird durch die vereinigten Gemeinde- organe, bei verbundenen Gemeinden der Gesammtparochie, vell- zogen; wo verfassungsmäßig eine Gemeindevertretung nicht vor- zanden ist, erfolgt die Wabl durch den Gemeindekirhenrath. Vor dem Wahlakte legen die Gemeindevertreter das Gelöbniß na §. 7 der Verordnuag vom 10. September 1873 ab. Die Gewählten müssen das 30. Lebensjahr zurüdckgelegt haben.

Seitens. der Kirchenregierung if darauf hinzuwirken, daß durch Theilung der größeren Diözesen eine übermäßig große Zahl der zu einer Kreiésynode gehörigen Mitglieder vermieden werde.

Der §. 41 der Vorlage lautet:

Die Provinzialsynode wird zusammengeseßt aus:

1) den von den Kreissynoden oder Synodalverbänden der Provinz zu wählenden Abgeordneten ;

__ 2) einem von der evangelisc-theologischen Fakultät der Provin- zialuniversität (für Posen der Universität Bresiau) zu wählenden Mitgliede dieser Fakultät ;

3) aus landeéherrlich zu ernennenden Mitgliedern, deren Zahl den seck sten Theil der .nach Nr. 1 zu wähl:nde Anbgeordneten nicht übersteigen soll.

Die Berufung aller Synodalmitglieder erfolgt für eine Syno- dalperiode von drei Jahren.

Der Paragraph wurde ohne Diskussion mit einem von der

Kommisfion geftellten Abänderungsantrag, wonach es in Alinea 3 statt „landesherrlih“ „vom Könige“ heißen soll, angenommen.

Zum S. 42:

ú „Jeder Kreissynodalbezirk ist ein Wahlkreis, seine Kreisiynode der Wahlkörper. Js in der Provinz eine größere Anzahl von Kreissynoden vorhanden, so is durch Vereinigung mehrerer Kreis- shnoden zu einem Wahlverbande die Zahl der Wahlkreise auf fünf- unddreißig, in den Provinzen Brandenburg und Sachsen auf vierzig zu verringern. Jn dem Wahlverbande bilden die vereinigten Kreis- synoden den Wahlkörper. Die Anzahl und die Begrenzung der durch Zusammenlegung _von Kreissynoden gebildeten Wahlkreise wird bis zur anderweiten kirhengeseßlihen Regelung durch Königlihe Verordnung bestimmt. _ Die Zahl der von den Kreiësynoden und Wahlverbänden zu wählenden Abgeordneten (8. 41 Nr. 1) beträgt das Dreifache der in der Provinz vorhandenen Wahlkreije. wit jeden Abgeordneten wird gleichzeitig ein Stellvertreter ge- ählt. {lug die Kommission vor, in Alinea 1 Zeile 2 hinter dem Worte „Ist“ das Wort „jedoch“ einzushalten. Die Synode

Der §. 43 lautet:

Die Wahl erfolgt in der Weise, daß in jedem Wahlkreise

_1) ein Abgeordneter aus den innerhalb des Wahlkceises in

geistlichen Aemtern der Landeskirche angestellten Geistlichen,

2) ein Abgeordneter aus solchen Angehörigen des Wahlkreisez: gewählt wird, welche in Kreissynoden oder in den Gemeinde- förperschaften desselben als weltliche Mitglieder zur Zeit der Kirhe dienen oder früher gedient haben:

3) das leßte Drittheil der Abgeordneten wird von den qn Seelenzahl stärkeren Kreisfynoden und Wahlverbänden ohne Standes, und Amtsbeschränkung aus den angesehenen, kirchlich erfahrenen und verdienten Männern des Provinzialbezirks gewählt. Die. jenigen Wahlkörper, welche hiernach eines oder mehrere dieser Mit. glieder zu wählen haben, sowie die Zahl dieser Mitglieder werden nach Maßgabe der Seelenzahl das erste Mal durch Anordnung dez Evangelischen Ober-Kirchenraths, demnächst endgültig durch Beschluß; der Provinzialsynode bestimmt. Dieser Beschluß bedarf der Be- stätigung des durch den Vorstand der Generalsynode verstärkten Evangelischen Ober-Kirchenraths.

Die Synode verwarf nach längerer Debatte zwei Anträge der Synodalen Lucanus (Berlin) und v. Voß (Halle) und nahm den Paragraphen mit dem von der Kommission gestellten An- trage, wonach es in Alinea 3 statt „nach Maßgabe“ beißen sol „unter Berücksichtigung'“ nach dem Wortlaute der Vorlage an. Schluß der Sitzung Uhr.

Die 18. Sizung der außerordentlihen Generals\ynode wurde gestern Abend 7 Uhr 45 Minuten vom Vorsitzenden Grafen zu Stolberg-Wernigeorde eröffnet.

Auf der Tagesordnung ftand die Fortsezung der Spezial- berathung über die Regierungsvorlage §8. 38, 39, 44 und 45,

Die Kommisfion \{chlug zunächst einen neuen Paragraph als §. 402. mit dem Wortlaut vor:

„Die Amtsthätigkeit der „jeßigen Kreissynoden und Kreit- synodalvorstände, Provinzialsynoden und Provinzialsynodaivorstände erlischt mit dem Tage, an welchem die nach der gegenwärtigen Ordnung gebildeten Synoden und Synodalzo: stände in Wirksam- keit treten.“

Die Synode nahm auch diesen Paragraphen ohne Diskus- os an und schritt dann zur Berathung des §. 39. Derselbe autet:

8. 39. Die 88. 50, 59, 61 und 62 der Kirengemeinde- und Synodalordnuag vom 10. September 1873 find aufgeboben.

An vie Stelle derselben treten die Bestimmungen der noh folgenden S8. 40 und 43.

Die aufzuhebenden Paragraphen enthalten die Anordnungen über die Zusammenfezung der Kreissynoden, der Provinzial: \ynoden , sowie Bestimmungen über Wahlen: Die Kommission {lug vor, den Paragraphen nach der Vorlage anzunehmen, Diesem Vorschlage traten mit dem Hinweis, daß dieser Para- graph in seinen Folgen der wichtigste der ganzen Vorlage sei, in längeren Reden entgegen die Synodalen v. Diest (Daber), Schultze (Elbing), v. Kleist-Reßzow, während die Synodalen von Goßler (Königsberg), und Müllenfiefen (Berlin) zu feinen Gunflen \prahen. Nachdem noch der Minister Dr. Falk und der Ministerial-Direktor Dr. Förfter fich gegen einige Auslafsungen des Synodalen v. Kleist - Rehow gewandt, wurde die Diskussion geschlossen und einem vorliegen- den Antrage gemäß zu namentliher Abstimmung geschritten. Mit Ia stimmten 113, mit Nein 78; der Paragraph ist somit angenommen.

Die zu §. 39 von der Kommission vorgeschlagene Resolu- tion soll na einem von der Versammlung angenommenen Vor- \chlage des Präsidenten in der zweiten Lesung zur Debatte ge- fitellt werden.

Der §. 38 lautet:

Mit dem Eintritt der vollständigen Synodalordnung in kircher- und landesgescblihe Wirksamkeit die bisherigen kirchlichen Ressorts der Staats- und Kirchenvehörden neu zu regeln, bleibt staatlicher Anordnung vorbehalten.

Dieser Paragraph war der zweiten Kommisfion zur Be- rathung überwiesen, welche denselben durch ihren Referenten, den Synodalen Dr. Noelde{hen (Magdeburg) zur Annahme empfahl. Die Synode trat dem Antrage bei und beschloß, wie bei 8. 39, die von der Kommission zu diesem Paragraph gefaßte Resolu- tion und Grundsäge, ebenfalls in zweiter Lesung zu diskutiren.

Die S8. 44 und 45 mit dem Wortlaute:

„S. 44, Bis zur Konstituirung des Vorstandes der erften Ge- neralsynode werden die demselben oder dem Synodalpräses beige- legten Funktionen (§8. 25, 23, 27) durch den Evangelisen Ober- Kirchenrath oder dessen Präsidentex auêgeübt (§. 23).

8. 45. Die zur Aueführung dieser Ordnung «rforderliche Jn- struktion wird von dem Evangelischen Ober-Kirchenrath im Einver- ftändniß mit dem Minister der geistlichen Angelegenheiten erlassen.“

wurden ohne Debatte angenommen.

Der Präsident konftatirte, daß hiermit die erste Lesung der Regierungsvorlage beendet sei.

Schluß der Sitzung: 10 Uhr. Nächste Sißung: Donnerfiag Mittag 12 Uhr. Tagesordnung: Zweite Lesung des Regierungs- entwurfes.

Hessen. Darmsiadt, 11. Dezember. Die Landeé- \ynode des Großherzogthums nimmt allgemeines Interesse in Anspru. Hessen ifi der erste Staat, welcher der Landeskirche das firchlihe Besteuerungsrecht geseßlich verlieten hat. Das adoptirte Prinzip, daß die Finanzbedürfnisse der kirhlichen Ge- meinschaft von denen des Staates getrennt werden, daß ein förmlihes Budget für die Kirche aufgestellt und das Bedürfniß durch von der Synode zu bewilligende Kirchensteuern gedeckt werden soll, scheidet nun den kirchlichen Haushalt ganz vom Staate, wenn er auch zuerst mit Hülfe des Staates gegründet wird. Geftern erledigte die Synode die Patronatsfrage. Naÿ dem Vorgange Badens. hat das Kirchenregiment die Auskunft gewählt, daß an die Patrone die Aufforderung ergehen soll, fich binnen bestimmter Frist darüber zu erflären, ob fie für ihre \sämmtlihen Patronatsftellen dem Klassifikationsgesey beitreten wollen, oder nicht, daß aber die Geistlihen, welhen, nachdem diese Weigerung zur öffentlichen Kenntniß gebracht ist, auf Präsentation des betreffenden Patron eine Pfarrstelle übertragen wird, keinen rechtlihen Anspruch auf Aufbesserung ihres Einkommens aus den allgemeinen Mitteln

: des Centralftirhenfonds haben sollen. Nun find allerdings unter

den 139 Patronatsstellen viele sehr gut dotirte Stellen, aber doh die große Mehrzahl mit viel geringerem Einkommen, als das neue Gese den Domanialstellen gewährt. So kommen die Patrone in die Lage, daß fie die Stellen, wenn fie solche niht selbs den Staatsstellen gleih neu dotiren wollen, gar nit be- seßen können, weil fich Niemand um sie bewerben wird. l aber für eine Stelle nicht in gewisser Zeit Jemand präsentirl, so geht das Recht der Besezung auf den Landesherrn über.

Oesterreih - Ungarn. (Monats - Uebersicht für November.) Das Kaiserliche Hoflager befand fich wäh-

nahm mit diesem Antrage den Paragraph ebenfalls ohne Dis-

Bestreben, darauf hinzuwirken, daß die Generalsynodal-Ordnung

kusfion an.

rend des ganzen Monats zu Gödölls. Der Kaiser Franz J0- \eph unterbrach den dortigen Aufenthalt nur für einize Tage

um in Pest und Wien Regierungsgeshäfte zu erledigen und ferner den Leichenbegängnissen des am 21. Hingesiedenen Her- ogs Franz V. von Modena und des am 24. verstorbenen Fürst-Erzbishofs von Wien, Kardinal von Rauscher, des- che- maligen Lehrers Sr. Majestät, beizuwohnen.

In Pesi wurde nah sechswöcentliher Pause am 4. der ungarische Reichstag wieder eröffnet. Im Abgeordneten - hause fam in der Sizung am 4. ein Königliches Handschreiben, welches die Enthebung des Baron von Wenheim und die Er- nennung Tisza's zum Minister-Präsidenten, sowie eine Zuschrift des Minister-Präfidenten, in welher er die Zusammenstellung des Ministeriums anzeigte, zur Verlesung. Hierauf erschien das neue Ministerium im Sihßungssaale und wurde lebhaft begrüßt. Der Minister-Präfident Tisza hielt eine kurze Ansprache, in welher derselbe namentlich betonte, daß die Regierung ihre Politik in keiner Hinficht geändert habe; daß in Be- ire} der Verhandlungen über die Revifion des Zoll- und Handelsbündnisss das Gesez maßgebend ei, daß die Aufrehterhaltung des gemeinsamen Zollgebiets wün- \henswerth und daß die Bankfrage keine politishe, sondern lediglich eine volkswirthshaftlihe Frage sei. Im Oberhause ftellte der Minister-Präsident in der Sizung am 8. das neue Kabinet vor, skizzirte in kurzer Rede in derselben Weise, wie im Abgeordnetenhause den Standpunkt der Regierung und empfahl dieselbe der unparteiischen Unterftüßung des Hauses. Hierauf erwiderte der Präsident, er ver- \prehe der Regierung, daß das Oberhaus dieselbe în ihrem patriotishen Bestrebungen immer unterstüßen werde. Nachdem das Abgeordnetenhaus am 8. den Verwaltungsaus- \{chuß von 21 Mitgliedern, der dazu berufen if, die Reform- vorlagen des Minister-Präsidenten zu berathen, gewählt hatte, trat dasselbe in der Sihung am 11. in die Generaldebatie über das Budget ein. Am 19. wurde dieselbe ges{lossen und zur namentlihen Abstimmung geschritten, welhe ergab, daß die Budgetvorlage nah dem Berichte des Finanzaus\{husses mit 265 gegen 60 Stimmen als Basis der Spezialdebatte ange- nommen wurde. Das Haus eröffnete alsdann am 20. die Spezialdebatte über das Budget, mit der dasselbe noch am Schlufse des Monats beschäftigt war. 5 :

In Betreff des Zoll- und Handelsbündnisses, wel- ches Ungarn mit Oesterrei durch den Ausgleich vom Jahre 1867 auf zehn Jahre ges{lo}en, wurde am Schlusse des Mo- nats die Entscheidung getroffen, diesen Vertrag in seiner jeßigen Gestalt zu kündigen. Die ungarishe Regierung hat am 28. der österreihischen Regierung die Kündigung \chrifilich angezeigt. Die beiderseitigen Verhandlungen über eine Erneuerung des Zoll- und Handelsbündvisses haben bereits begonnen.

Der kroatishe Landtag eröffnete am 3. die General- Debatte über das Landesbudget, welches in der Sißung am T nach dem Antrage des Budget - Aus\hus}ses in dritter Lesung ohne Abänderung angenommen wurde. Am 8. vertagte fih darauf der Landtag auf unbestimmte Zeit. :

Im Oefierreichishen Reihsrathe lag die parlamen- tarishe Thätigkeit wesentlich im Budget-Aus\huß des Abgeord- netenhauses, der während des ganzen Monats beschäftigt war. Das Plenum des Abgeordnetenhauses lag seinen laufenden Ar- beiten ob und erledigte mehrere Geseze, \o das Gensd'armerie- gese und das Geseh über die Stempelabgaben 2c., die auch dem Herrenhause vorlagen. E

Im Vordergrunde der politischen Interessen stehen in beiden Reichshälften die \{wierigen Zoll- und Handelsfragen. Die- selben waren im Abgeordnetenhause des Oesterreichischen Reichs- rat:es in der Sizung vom 26. Gegenstand einer Interpellation, welche der Handels-Minister Ritter v. Chlumecky dahin beant- wortete, daß die Regierung beabsichtige, die bestehenden Zollver- träge mit England, Deutschland und Frankreich zu kündigen, aber dur neue zu ersegen; ein Zolltarif könne erft nah Ab- {luß des maßgebenden Handels- und Zollvertrages mit Deutsch- land vorgelegt werden. C : 2

Nach viermonatlicher Vakanz ift die Stelle eines Statt- halters von Galizien wieder beseßt worden. Die „Wiener Zeitung“ publizirte am 25. amtlih die Ernennung des Grafen Alfred Potocki zum Statthalter von Galizien; das Kaiserliche Handschreiben darüber datirt vom 24. E

In Prag wurden am 3. die Wahlen für die Handelskam- mer vorgenommen, die mit einem entshiedenen Siege der Ver- fafsungspartei endeten. Von den Leistungen _ der neuen Uchatius-Geschüßte ift man an maßgebender Stelle vollstän- dig befriedigt. Am 18. fand auf dem Schießplaze des Stein- feldes bei Wien das Probeschießen der Neun-Centimeter-Muster- batterie mit Stahlbronzerohren vor Sr. Majestät dem Kaiser stati. Das Resultat war ein so vorzügliches, daß Se. Majestät mittelst Allerhöchsten / Handschreibens von demselben Tage -dem Reichs - Kriegs - Minister Freiherrn v. Koller und dem General-Major Ritter v. Uchatius die Aller- höchste Anerkennung für deren große Verdienste aussprach, „eder Armee ein in jeder Hinsicht vorzüglih entsprehendes Artillerie- material zu verschaffen.“ 14 ? ;

Die ungarischen Staats-Einnahmen im dritten Quartale 1875 betrugen 35,731,754 Fl., d. h. 557,975 Fl. mehr, als im 3. Quartale des Vorjahres. Vom Januar bis Seps- tember d. I. ftellen fi dieselben auf 90,949,277 Fl. oder um 5,366,566 Fl. mehr, als in derselben Zeit des Vorjahres.

Die Ausgaben im Ill. Quartal 1875 betragen 45,100,934 Fl. In den drei ersten Quartalen dieses Jahres belaufen fich die Ausgaben auf 144,941,373 Fl., somit um 11,966,695 Fl. weniger als im Vorjahre. Die Bilanz” gestaltet fich demnach um 17,333,262 Fl. günstiger, als in der gleihen Periode des Jahres 1874.

- Der Stand der österreihischen \chwebenden Staats- \chuld am 1. November d. I. war der Art, daß an 1) Par- tial-Hypothekar-Anweisungen 65,284,657 F[., 2) Staatsnoten 346,715,106 Fl., zusammen 411,999,763 Fl. im Umlaufe waren. Jm Vergleiche zum Vormonate haben fich die Partial- Hypotheken-Anweisungen um 1,530,750 Fl. vermindert, die Staatsnoten um 1,531,104 Fl. vermehrt, \#o daß die gesammte \{chwebende Schuld um 354 Fl. zugenommen hat.

Die ôfterreihishen Stempelgefälle im ersten Se- mefier 1875 ergaben 8,072,501 Fl. gegen 7,659,795 im ersten Semester des Jahres 1874, mithin für 1875 ein Plus von 412,706 F.

Nath der von dem fstatistishen Departement des Handels- Ministeriums veröffentlihten Statiftik des öfterreicchi- schen Telegraphen im Jahre 1874 umfaßte das Tele- graphenneg der im Reichsrathe vertretenen Länder 21,404, Kilo- meter Linien und 58,871,;z Kilometer Drähte. Unter 2067 in Thâtigkeit stehenden Stationen befanden fich 899 Staatsstationen und in den legteren waren, 1605 Apparate vorhanden. Bei der Behandlung von 4,125,852 Depeschen waren 3243 Per- sonen beschäftigt, Die Einnahmen beliefen sch auf

2,617,494 BI., die Ausgaben aber auf 3,670,957 Fl., zu welchen legteren noch die Ausgaben für Herstellung des Netes mit 1,111,670 Fl. hinzukommen.

Auf den Oefterreihisch-Ungarischen Eisenbahnen betrug der Personen- und Frachtverkehr in Millionen: Personen- verkehr im September 1874 4,5, 1875 4,5, Frachtverkehr (Cent- ner) im September 1874 57,5, 1875 65,5, Plus 8,3; Perso- nenverkehr in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 29,9, 1875 29,4, Minus 0,;; Frachtverkehr (Centner) in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 480,2, 1875 526,6, Plus 46,,.

Was die Geldeinnahmen anbelangt, so waren die Ergeb- nisse folgende: Personenverkehr im September 1874 5,330,663 Fl., 1875 5,281,176 Fl., Frahtverkehr im September 1874 11,018,232 Fl, 1875 11,690,653 Fl.; Personenverkehr in den drei ersten Quartalen zusammen 1874 37,665,339 Fl., 1875 36,792,950 Fl., Frachtverkehr in den drei erften Quartalen zu- fammen 1874 92,540,370 FI., 1875 94,453,804 J[.

Die am 9. November von der K. K. füatistishen Central- kommission herausgegebenen „Ausweise über den auswär- tigenHandel derösterreihisch-ungarischen Monarchie im Sonnenjahre 1874“ ergeben folgende Total-Uebersicht:

Der Werth der Einfuhr berehnet sih auf 627,5 Millionen Fl.; davon entfallen auf Rohstoffe 327,7 Mill. Fl. oder 52,2 Proz., auf Fabrikate 299,g Mill. Fl. oder 47,77 Proz. Oefterreih-Ungarn hat somit für die importirten Rohstoffe nur 27 » Mill. Fl. mehr bezahlt, als für die vom Aussande bezogenen Fabrikate. Andererseits beträgt der wirkliche Handelswerth der im Iahre 1874 ausgeführten Waaren 502,g Mill. Fl. Davon eut- fielen auf den Export von Rohstoffen effektiv 196,; Mill. Fl. oder 39,63 Proz. und auf die exportirten Fabrikate 306,4 Mil. Fl. oder 60,92 Proz. Der Absatz an Fabrikaten überstieg somit jenen der Rohftofse um 109,g Mil. Fl. Wenn man den totalen Handelswerth der Einfuhr jenem der Ausfuhr entgegenhält, #o überstieg im Jahre 1874 die Cinfuhr die Ausfuhr um 127, Mill. oder um 24,39 Proz.

Im Vergleiche damit betrug der Werth déx Einfuhr im Jahre 1852 206,5, der Ausfuhr 214,9, zusammen 420,5 Mill, Fl. ô. W., im Jahre 1854 Einfuhr 219,4, Ausfuhr 225,4, zuU- sammen 444, Mill. Fl. ô. W., im Jahre 1858 Einfuhr 308,5, Ausfuhr 275,6, zusammen 583,g Mill. Fl. ö. W., im Jahre 1863 Einfuhr 254,54, Ausfuhr 291,4, zusammen 545,4 Mill. Fl. ô. W., im Iahre 1874 Einfuhr 627,5, Ausfuhr 502,g, zu- sammen 1130, Mill. Fl. ö. W.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Dezem- ber. Unterm 9. November hat der König auf Antrag des Staats-Ministers für die auswärtigen Angelegenheiten befohlen, daß wenn britishe Schiffe in Häfen Großbritanniens und Irlands für {chwedishe Rehnung angekauft werden, die be- treffenden \{wedischen und norwegischen Konsularbeamten an dieselben weder die in §. 46 der, neuen Konsularverordnung vom 20. April 1858 erwähnten Nationalitätszeugnisse noch die vom Königlihen Kommerz-Kollegium auszufertigenden Interims- briefe ausliefern sollen, bevor nicht wegen des Ankaufes bei dem Board of Trade Anmeldung gemacht is und diese Behörde nah englishem Geseg die Seetüchtigkeit der Schiffe konstatirt hat. Vom 1. Januar bis 30. November d. I. betrugen die Staatseinnahmen aus den Zöllen 22,705,232 Kronen 24 Oere gegen 27,532,770 Kronen 49 -Oere im gleichen Zeitraume des vorigen Jahres, der Branntweinsteuer 18,869,614 Kronen 94 Oere gegen 11,567,499 Kronen 52 Dere, und den Staats- Eisenbahnen (approximativ) 13,650,000 Kronen gegen 12,867,455 Kronen 34 Oere. Die diesjährige Gesammteinnahme von 49,224,846 Kronen 48 Oere ift gegen die vorjährige von 51,967,725 Kronen 35 Oere, mithin um 2,742,878 Kronen 87 Oere geringer.

12. Dezember.

Gestern Abend fand zu Ehren Prof. tordensfjöld's und seiner Begleiter im Hotel Phönix ein

glänzendes Banket statt. An den Kaiser von Rußland wurde ein Telegramm, unterzeichnet von dem Marine-Minister Otter und dem Präsidenten der Akademie der Wissenschaften, Wärn, abgesandi. In Upsala Stift bestehen gegenwärtig 32 Baptisten-Gemeinden mit 1200 Mitgliedern, 1m Jahre 1858 betrug die Mitgliederzahl kaum 200.

Dänemark. Kopenhagen, 14. Dezember. Die Kö- nigin und Prinzessin Thyra hörten, telegraphischer Nachricht zufolge, am Sonntag in Notre Dame die Messe, besahen deren Schätze und besuchten darauf das Musikkonservatorium. Gestern wollten fie an einem Diner theilnehmen, welches die Königin von Spanien zu Ehren der Königin von Dänemark veranftalten wollte. Das Folkething beendete am Sonnabend die erste Lesung des Feiertagsgesezes nah längerer Debatte. Der Gesetzentwurf wurde einem Ausschusse von 9 Mitgliedern über- wiesen. Jn der gestrigen Siyung des Thinges gab der kleine Gesegentwurf, betreffend einen Zuschuß zu einigen Volks\chulen auf dem Lande Veranlassung zu einer lebhaften Diskussion. Von vielen Rednern wurde eine allgemeine Schul- reform und bessere Besoldung der Lehrer gewünscht. Der Kultus- Minister ergriff} wiederholi das Wort; er halte den Versuch, eine allgemeine Schulreform dur{chführen zu wollen, zur Zeit für fruhtlos. Er werde die Lehrer ebensowenig wie die übrigen Beamten hinsihtlich der Gehaltsverbesserung vergessen. Der Geseßentwurf wurde dem _Finanzausschusse über- wiesen. Im Landsthinge fand am Sonnabend die erste Lesung des Predigerwahlgeseßes statt. Der Kultus-Minister erklärte fich bereit, Aenderungen an den untergeordneten Punkten des Gesehes acceptiren zu wollen, aber er könne nicht billigen, daß den Gemeinden eine wesentlih größere Theilnahme an den Wahlen der Prediger gegeben werde, wie im Gesegentwurfe vorgeschlagen. (Dieser bestimmt, daß die Regierung den Gemeinden drei Bewerber vorschlagen soll, unter welchen drei die Gemeinden, nachdem dieselben sich den Probe- predigten unterworfen, einen erwählen können.) Der Geseß- entwurf wurde dem Ausschusse für das Predigergehaltsgeseß überwiesen. Der Finanzaus\chuß hat fich geftern konstituirt; Bojsen wurde zum Vorsitzenden und Dam zum Sekretär erwählt.

Asien. China. Die „Pekin Gazette? vom 9. Oktober

enthält das bereits telegraphisch signalifirte Kaiserliche Edikt be- tres des Rechtes von Ausländern, im Innern Chinas zu reisen. Dasselbe lautet : | / „Der Yamên der guëwärtigen Angelegenheiten hat uns eine Denkschrift überreicht, welhe die Bestimmungen der mit verschiedenen Ländern geschlossenen Verträge in deutlihen Ausdrücken dar- thut und das Ecsuchen stellt, daß den Regierungen sämmtli- cher Provinzen Befehle ertheilt werden mögen, diejen Stipu- lationen Folge zu leisten. Mit Bezug auf das von _Aus- ländern genossene Privilegium, im Junern reisen zu können, ift in sämmtlichen Verträgen deutlih vorgeschrieben, daß die Reisen- den mit Pässen sich versehen müssen, welche ein chinesisches Amts-

siegel tragen und erforderlichenfalls zur Prüfung vorgezeigt werden

müssen, worauf die Durthreise gestattet werden wird. Es ift ferner- bin stipulirt, daß, falls irgend eine ungeseßlihe Handlung von dem Inhaber eines Pafses verübt wird, er dem nähften Konsul zur Untersuchung des Falles übergeben werden joll. Während der Reise dahin soll er nur der nothwendigen Einschränkung unterworfen, aber -nicht mißhandelt werden, Pässe sollen überhaupt nur achtbaren Personen verabfolgt werden. Die Vertrags- bestimmungen lassen an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, weshalb es die Lokalbehörden nicht s{chwierig finden follten, nah denselben er- forderlichen Falles zu handeln. Was den neulich vorgekommenen Fall des britisd en offiziellen Dolmetsch Margary, welcher an der Grenze von Juman ermordet worden, betrifft, so haben wir bereits Li Han-chang beauftragt, ohne Verzug sich nach dieser Provinz zu begeben um zu ermitteln, durch wen der Mord verübt worden t und die dieserhalb nöthigen Schritte zu thun, Nach der Pro- mulgation dieses Dekrets wird es die gebieterishe Pflicht der General- Gouverncure und Gonverneure sämmilicher Provinzen sein, sämmt- lichen unter ihrer Aufficht stehenden Lokalbehörden Instruktionen zu ertheilen, welhe sie anweisen, sich genaue Kenntniß von den Absichten der Verträge zu verschaffen, und ihnen einshärfen, daß, wenn immer mit Pässe versehene Personen ihre Distrikte betreten, es ihnen obliege, je nah den Umständen wirksame Maßregeln in Uebereinftimmung mit den Vertragsvorschriften zu ergreifen, Dadurh wird fowohl Chi- nesen wie Ausländern Ruhe gesichert und das Entftehen von Miß- helligkeiten vermieden werden.“

Ein Telegramm aus Shangai vom 27. v. M. mel- det den Tod des spanischen Gesandten Señor Fraldo in

Peking.

Neichstags - Angelegenheiten,

Berlin, 15. Dezember. In der gefirigen Sizung des Deutschen Reichstags nahm in der zweiten Berathung über die Strafgesegnovelle der Reichskanzler Fürst von Bismarck zu §8. 4 und 5 (Verbrechen, im Auslande be- gangen) nach dem Bundeskommissar Wirkl. Geh. ODber-Regie- rungs-Rath von Amsberg das Wort: i

Fcch habe ursprünglih an der Annahme gerade dieser Para- graphen nicht den mindesten Zweifel gehegt, indem durch dieselben feine Art bestehender politisher Rechte gekränkt oder beschränkt wer- den, au keine Art Parteiinteressen sich daran faüpfen fönnen. Der Umstand, daß über eine so wichtige Materie weder sih ein Redner gemeldet, noch dieselbe Anlaß zu einem Amendement gegeben hat, er- regt in mir aber allerdings die Besorgniß, daß es die Absicht sei, darüber stillsGweigend hinwegzugehen. Jh würde dies mit Rücksicht auf die Verantwortlichkeit, die mir als Vorsteher des Auswärtigen Amts für den Schuß der Deut\chen im Auslande obliegt, im höchsten Grade beklagen ; ih würde aber dann eben nicht aus eigener Schuld, sondern durch die Ablehnung des Reichstags in die Lage gebraht werden, den Schus in keinem weiteren Maße zu gewähren, als er bisher bei der, wie ich glaube, unvollfkommenen Situation des Strafgesezbuhs ge- leistet wird; ih würde meinerseits der Verantwortlichkeit für diesen Zustand der Dinge enthoben sein. Die verbündeten Regierungen haben, indem sie diese sehr wichtigen und für das Ansehn des Reichs und seiner Angehörigen im Auslande bedeut]amen Paragraphen Jhnen voriegten, eben nur ihrer Verantwortlichkeit zu genügea geglaubt.

Der Herr Vorredner hat ja die juristishe Seite der Sae im Wesentlichen erörtert; erlauben Sie mir, noch mit Beispielen ganz aus der neuesten Zeit fie zu belegen. Sie bedürfen, um die Zwcck- mäßigkeit dieses Gesetzes zu beurtheilen, gar nicht der Suppolition, daß ein Deutscher etwa in wüsten, uncivilisirten Ländern, da, wo die Strafgerechtigkeit überhaupt nicht hinreiht, von Fremden verleßt nicht nur, sondern ermordet wird. Sie haben in recht civiisirten Ländern schon Beispiele gehabt, daß gerade in diejen ein Mord faftisch als straflos behandelt wurde, sobald er nur an einem Deutzchen verübt war. Sie haben bei Aufftänden in civiüsirten Ländern, wie in Spanien, gefunden, daß Deutsche, die, sei es durch Sturm dorthin vershlagen, sei es als inostensive Reisende, dort fich aufhielten, niht nur gewaltthätig behandelt, sondern in angeblichen Rechtsformen umgebracht worden sind. J erinnere nur an den Hauptmann Smidt; ich könnte ähnliche Fälle noch namhaft machen, die minder sflagrant sind, die aber häufiger vorkommen. Ifi es nun füx die Sicherheit, mit der der Deutsche sich îm Auslande bêwegt, niht doch von Nußten, nicht doch eine wesentliche V.rbesserung, daß, im Falle ein Verbrechen an ihm ver- übt wird, dem Verbreher doch wenigstens der ruhige Aufenthalt, der ungestrafte Aufenthalt in Deutschland. nicht gestattet sei ? Die Mörder der Leute, auf die ih anspielte, würden fich unter dem Schuß der deutschen Gesehe ruhig bei uns aufhalten können; ja fie würden den hinterbliebenen Angehörigen von Opfern ihrer Verbrechen harmlos oder mit Hohn die Erzählung davon machen können; sie würden bei uns unantastbar sein. Für mein Gefühl, für meine Wünsche, die ih habe, dem Mitbürger, jedem Mitbürger im Auslande gegen Verbrechen den Schutz in so vollem Maße zu gewähren, wie das Deutsche Reich ihn irgend leisten kann, kann ich nit leugnen, hat dieser Zustand etwas verleßen- des, und Sie werden es mir nicht als eine eigensinuige Hartnätckigkeit aus- legen, wenn ich an dem Saße fefthalte und wenn i eine etwaige Ablehnung, die ich immer- noch nicht befürchten will, nur als ein Er- gebniß eines Mangels an Zeit, in der Ueberhastung der Berathung, in welche uns die meines Erachtens sehr üble Zeit der Zusammen- berufung des Reichstags gebracht hat, daß ich es lediglich dem Mangel an Zeit zuschreiben würde, wenn Sie dieser wichtigen Materie nit näher treten wollten. Jh bin aber bisher überzeugt, daß der Mangel an eingeschriebenen Rednern gegen oder für. das Gefeß nur darin seinen Grund haben wird, daß der Annahme die}es Vorschlags von keiner Seite etwas entgegensteht.

Auf eine Erwiderung des Abg. Dr. Lasker entgegnete der Reichskanzler Fürst von Bismarckd: :

Ih möchte doch die verbündeten Regierungen auf den Weg der Spezialgeseßgebung in dieser ganz generellen und prinzipiellen Frage nit gern verweisen lassen; ih verstehe nicht, in welcher Gestalt die Spezialgeseßgebung gleich der füc die Polynesier, die, wie es scheint, wirksamer geschüßt werden sollen als die Deutschen im Auslande, auf diese generelle und witige Frage Anwendung finden könnte. Mir scheint es ein Gebot der Würde zu sein, daß der Deutsche dem Aus- länder gegenüber bezüglich aller derjenigen _ Handlungen ebenfaüs geschüßt werde, gegen die er aus unjeren Gesetzen geshüßt ist, wenn fie ihm gegenüber von Landsleuten geübt werden. Warum soll der Ausländer mehr Freiheit haben, si an einem Deutschen zu versün- digen, als der rator S C nur den Ausländer in d:n Be- reich unserer Geseßgebung bringen fonnen

V De: Herr A Taeaciniete der vor mir spra, hat Gewicht darauf gelegt, daß seiner Ansicht nah die Strafbarkeit des Ausländers nicht rihtig bemessen werden könne. Das ift wieder eine wissenschaftliche Ansicht, und ih fürchte, wir kommen vor lauter Wissenschaftlichkeit nitt zum Schuße unserer Landsleute. Mir liegt gar nichts an der Strafe des Verbrechers, jondern mir liegh, wenn ich im Namen des Auswärtigen Amts spreche, daran, den Schuß des Deutschen im Aus- lande so hoh zu steigera dem Ausländer gegenüber, wie wir irgend können; und daß die Herren, die mit dem Herrn Vorredner stimmen, das nicht wollen, ja das habe ich aus der Rede klar ersehen, denn die Gründe, die er dagegen angeführt hat, sind viel zu weit- gehend und umfassend, um uns ledigli angebrahtermayen abzu- weisen. Einmal werden wir auf die Spezialgeseßgebung verwiesen, dann aber auf das Generelle der allgemeinen Revifion des ganzen Strafgesetzes. Das ist ja zur eine Form der Ablehnung, indem man uns nicht prinzipiell, soudern angebrahtermaßen abweist, und die leider zu häufig angewandte Form, in der das Beste des Guten Feind ist, daß man sagt, ich würde wohl der Revision zustimmen, wenn sie recht umfassend wäre, aber das Einzelne kann ih nicht her-

auëêgreifen.