1875 / 295 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Königsberg. Handelsregister. -

Die Ges-ll\chafler der hierselbst unter der Firma: o Kossowski & Awrech“ bégründeten Handelsgesell- [haft find: der Kaufmann Chaim Kossowski und Ie E Abraham Moses Awrech, Beide

on hier. ;

Dies ift zufolge Verfügung vom 7. am 9. d. M. Ker Nr. 557 in das Gesellschaftsregister ein- getragen.

Königsberg, den 10. Dezember 1875. Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.

Königsberg. Handelsregister.

Der Kaufmann Heinrich Wilhelm Fabian Kalau v. Hofe hat für seine Ehe mit Hedwig ge- borne Kalau v. Hofe durch Vertrag vom 4. No- vember 1875 die Gemeinshaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen; das gegenwärtige Vermögen der Chefrau und Alles, was sie während der Ehe erwirbt, soll die Eigenschaft des vorbehaltenen Ver- mögens haben.

ies ist zufolge Verfügung vom 7. am 9, De-

ember d. J. unter Nr. 558 ‘in das Register zur

intragung der Ausschließung oder Aufhebung der chelihen Gütergemeinschaft eingetragen.

Königsberg, den 10. Dezember 1875. Königliches Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium.

Tiostem. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 188 zufolge Verfügung vom 11, Dezember 1875 heute die Firma:

i # „I. Vergas“

Ort der Niederlassung „Kosten“ und als deren allei- niger Inhaber der Kaufmann Jacob Bergas einge- tragen worden. i

Kosten, den 11, Dezember 1875,

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Mehlauken. Besanutmachung.

In dem Firmenregister ist zufolge Verfügung vom 9, Dezember cr. die sub Nr. 47 eingetragene Ga „É. Schober in Mehlauïen“ heute ge- osht.

Mehlauken, den 9. Dezember 1875, Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Münster. Bekanntmachung. In das Gesellschaftsregister ift zufolge Verfügung vom 11. Dezember 1875 heute eingetragen t Unter Nr. 134, betreffend die Firma Helnr. Krüger hier, daß dieselbe in Heinr, Krüger & Sohn geändert ift; und unter Nr. 102, betreffend die Firma BVaruholt & Behring hicr, daß die Gesell: schaft aufgelost ift. Münster, den 13. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Neustadt-Ebw. Befanntmachuitg.

Bei dem unterzeichneten Gericht ist folgende Ein- ragnag das Firmenregister erfolgt :

Ok E

Nr. 152. Col. 2. Bezeichnung des Firmeninhabers : Kaufmann Mar Pauly zu Neustadt-E./W. Col. 3. Ort der Niederlassung : Neustadt E./W. Col, 4, Bezeichnung der Firma: Marx Pauly. Col, 5. Eingetragen zufolge Verfügung von 7. Dezember 1875 am 9, Dezember 1875. Neustadt-Ebw., den 7. Dez-mber 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Neustadt-Ebw. Befanntmachung. Bei dem unterzeichneten Gericht ist folgende Ein- Tagung das Firmenregister erfolgt: 01, 1: Nr. 151. Col, 2. Bezeichnung des Firmeninhabers: t mee Reinhold Seidel zu Amt Bie- enthal. Col, 3, Ort der Niederlassung : a R M der Fi 01, 4, Bezeichnung der Firma: R. Scidel. Col. 5. Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. Dezember 1875 am 9. Dezember 1875. Neustadt-Ebw,, den 7. Dezember 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Nordhausen. Handelsregister des Königlichen Kreisgerihts zu Nordhausen, Jn unserem Firmenregister find eingetragen : a, sub Nr. 633 der Ziegeleibesißer Friedrich Toepfer zu Ellrih als Jnhaber der Firma Fr. Tocepfer, . 8ub Nr. 634 der Bäcker und Konditor B E Passe daselbst als Inhaber der irma Fr. Posse, ad a und b mit der Handelsniederlassung zu Ellrich, und , der Buchhändler und Buchdruckereibesißtzer Alfred Busch zu Bleicherode als Jnhaber der Firma Alfred Busch mit der Nieder- lassung zu Bleicherode.

P, Wartenberg. Befanntmachung.

In dem Gesellschaftsregister des unterzeichneten Gerichts ist bei der sub Nr. 2 eingetragenen Firma: e Breslau-Warschauer Eisenbahn - Gesellschaft“ in Colonne 4 Nachstehendes cingetragen worden :

Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. Juni 1875, genehmigt am 26. August 1875 von dem durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Mai 1872 hierzu ermächtigten Hezrn Handels-Minister, find:

1) die §8. 13 und 34 des Statuts dahin abge- ändert, daß: a. die auf die Gesellschaft bezüglihen Bekannt- machungen in folgenden öffentlichen Blättern : 1) dem Preußischen Staat3- und Reichs- Anzeiger, 2) der Berliner Börsen-Zeitung, 3) der Sulesischen Zeitung, 4) der Breslauer Zeitung, Ne Schlesischen Presse, erfo

en, b, die Stelle der zur Theilnahme an der Gene- ! ralversammlung kerechtigenden Deposition der *

Aktien bei der Gesellschaft nicht nur amtliche

Bescheinigungen von Staats- ‘und Kommunal- behörden, sondern auch Bescheinigungen der vom Aufsichtsrathe in den öffentlichen Be- kanntmachungen genannten Banquiers und Banken vertreten. .

2) der §. 54 des Statuis in seiner bisherigen Fassung aufgehoben und an dessen Stelle be- immt worden, daß die Mitglieder des Auf- fihtsrathes außer der Erstattung ihrer baaren Auslagen keinerlei Remunerationen erhalten.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 7. Dezember

am 7. Dezember 1875.

P. Wartenberg, den 7. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Eatiber: Bekanntmachung.

Die unter Nr. 336 unseres Firmenregisters ein- getragene hiesige Firma, Iulie verw. Dr. Weid- li, Inhaberin die verwittwete Frau Dr. Weidlich, Julie geborne Thamm hierselbst i} erloschen und zufolge Verfügung von heute im Register gelöfcht

orden.

Natibor, den 6. Dezember 1875,

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Dr. Filehne.

E Cane Ta LticuG n das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist unter Nr. 175 : ® als Firmeninhaber: Kaufmann Gustav Eichelgrün zu Shwedt a/O. Ort der Niederlassung : Schwedt a/O. Bezeichnung der Firma:

) Gustav Eichelgrün, / eingetragen zufolge Verfügung vom 3. Dezember 1875 aur 3. Dezember 1875.

Schwedt, den 3. Dezember 1875. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

Stettim. Der Kaufmann Ernst Stheibert zu Stettin hat für seine Ehe mit Lucie, verwittweten Paetsch, geborenen May, durch Vertrag vom 4. De- zember 1875 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes ausgeschlossen. Dies ist in unser Register zur Eintragung der Auss\{ließung oder Aufhebung der ehelichen Güter- gemeinscaft unter Nr. 410 heute eingetragen. Stettin, den 12. Dezember 1875.

Königliches See- und Handelsgericht.

Stettîim. Der Kaufmann Louis Haurwiß zu Stettin hat für seine Ehe mit Elise Friedländer durch Vertrag vom 25. November 1875 die Ge- meinschaft der Güter und des Erwerbes ausge- \{lofsen, Dies ist in unser Register zur Eintragung der Ausschließung oder Aufhebung der ehelihen Güter- gemeinschaft unter Nr. 411 heute eingetragen. Stettin, den 13. Dezember 1875.

Königliches See- und Handelsgericht.

Zeichen- Negister.

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Leipzig, Als Marke

ist eingetragen zu der Firma: /

Sehaltin, Pierry «L

C6. zu Spa in Belgien |

nah Anmeldung vom 24. |

September 1875, Vormit- ||

tags 9 Uhr, für Liqueure Y& t T unter Nr. 672 das Zeichen: A welches auf den Flaschen angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Leipzig. Dr, Hagen.

Osechatz. Als Marke ift ein- getragen uuter Nr. 1 zu der Firma „Gebrüder Pfihßer“ in Oschatz, nah Anmeldung vom 5. Mai 1875, Nachmittags 4 Uhr, für Waagen aller Art und jeder Größe das Zeichen:

welches auf den Waagebalken aufgedrückt wird. Königliches Handelsgericht zu Oschay. Keßinger.

Osehatz. Als Marke if eingetragen unter Nr, 2 zu der Firma

„Ambrosius Mart-

haus“ in Oschatz,

nach Anmeldung vom

18. September 1875,

Nachmittags §6 Uhr,

für Filzwaaren das

Zeichen :

welches am Stück oder der Waare selbft, nietnals auf der Umhüllung angebracht wird. Königliches Handelsgericht zu Oschat. Keßinger.

Oschatz. Nr. 3 zu der Firma „Kopp und Haberland“ in Oschatz, nah Anmeldung vom 28, Sep- tember 1875, Nachmittags 144 Uhr, für Waagen aller Art und jeder Größe das Zeichen:

welches auf den Waagebalken aufgedrü#t wird. Königliches T derts zu Oscha 5. eßinger.

Als Marke ist eingetragen unter

KNKounkurfíe.

[9844] Bekanntmachung, __ Der von uns dur Beschluß vom 27. Juli 1872 über das Vermögen des Buchdruckereibesizers E. Schwenhel hier, Louisenstraße Nr. 21, eröffnete Konkurs ist durch M Udverthettung bendet, Berlin, den 9. Dezember 1875. Königliches Stadtgericht. Abtheilung fôr Civilsachen.

Königliches Kreisgericht zu Stralsuud,

[9837] am 10. Dezember 1875. Nachdem über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Thesenviß hierselbst Konkurs eröffnet

worden, werden alle Diesenigen, welche an den Gemeins ! \{huldner und dessen Vermögen aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Poeringes zu haben vermeinen, geladen, dieselben in einem der auf den 23. Dezember dieses Iahres, 6. Iauuar, 20. Januar 1876, jedesmal Vormittags 113 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle anberaumten Termine an- zumelden, zu bewahrheiten und ihre Vorzugsredite auszuführen, widrigenfalls sie damit von der Kon- fursmasse werden ausgeschlossen werden. Jn dem 3. Termine soll zur Wahl eines gemeinschaftlichen Anwaltes geschritten werden. Die Gläubiger haben ch dazu einzufinden, widrigenfalls hinsihtlich der usbleibenden angenommen werden wird, daß sie den von der Mehrheit der Erscheinenden zu fassenden Be- s{lüssen beitreten wollen, und die auswärtigen Gläu- biger haben hier am Orte einen Bevollmächtigten zu bestellen, da sie sonst bei den weiter zu fassenden Beschlüssen nicht zugezogen werden können. Es werden ihnen dazu die Rechtsanwälte Langemak, Ziemßen, Dr, von Lühmann, Tamms, Justiz-Näthe Scheven, Hagemeister und Schüß empfohlen. | Zum interimistishen Güterpfleger ist der Rechts- anwalt Fabricius hierselbst bestellt. Alle Diejenigen, welche zum Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Thesenviß gehörige Sachen oder Gelder besißen, werden aufgefordert, dieselben an den Güterpfleger abzuliefern und es werden insbesondere die Schuldner des Kaufmanns W. Thesenviß angewiesen, nur an den Rechtsanwalt Fabricius zur Vermeidung doppelter Zahlung ihre Schulden zu. berichtigen.

[9824] Vekaunutmachung,

Der Konkurs über daz Vermögen des Kaukf- manns Adolph Luztzuer in Bromberg ist durch Aus\{hüttung der Masse beendigt.

Bromberg, den 9. Dezember 1875,

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[9831] Bekauntmathung.

Der Konkurs über das Vermögen des Kauf- manns Friedrich WIhlt zu Neuenburg ist durch Akford beendigt.

Schweß, den 9. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[9832] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Schwet, Erste Abtheilung, den 13. Dezember 1875, Mittags 12 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Engen Herrmann zu Neuenbura is der kaufmännische Koukurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. November d, I. festgeseßt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Ge|chäfts-Agent F. W. Rathke hierselbst bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufge- fordert, in dem auf den 23. dieses Monats, Mittags 12 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichts- gebäudes vor dem gerichtlihen Kommissar, Herrn Kreisrichter Goedcke ,- anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschlöge über die Beibehaltung n Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einftweiliger Verwaltungsrath zu bestellen und welche Personen in denselben zu berufen seien.

Allen, welhe vom Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen; vielmehr von dern

esiße der Gegenstäude

bis zum 15. Ianuar 1876 einschließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinl aber oder andere, mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stückden uns Anzeige zu machen.

[9833]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf- manns Eugen Herrmann zu Neuenburg werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufge- fordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechts- hängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Vorre@&t bis

zum 12. Januar 1876 einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung- der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Ver- waltungspersonals auf den 10. Februar 1876, Bormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Goecke, im Verhandlungszimmer Nr, 1 des Gerichtägebäudes zu erscheinen.

Nach Abhaltung diefes Termins wird geeigneten- falls mit der Verhandlung über den Akkord ver- fahren werden.

Wer seine Anmeldung \{chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

deder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur ras bei uns berechtigten Bevollmächtig- ten b(ftellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, niht anfech- ten, Denjenigen, welhen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Apel und Müller bierselbst und Block in Neuenburg zu Sachwaltern vorgeschlagen,

Schwey, den 13, Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

(38061 Konkurs-Eröffnung. Königliches M Sgrei zu Halle a. d. Saale. Erste Abtheilung. Halle a. S., den L E 1875, Vormittags r

Ueber das Vermöaen des Kaufmauns Karl ! August Iulius Alté in Trotha (in Firma: F. | | W. Lohmann in Trotha ift der kaufmännische | Koukurs eröffnet und der Tag der Zahlungsein- | stellung auf (

ben 11. Junt d, J. d bag t eili Verwalter der M einitweiligen Verwalter der E41 Kaufmann Fr. Herm. Keil hier bestellt. s Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufe S S dem e eu #8. Dezember d, I., Bormittags 11 vor dem Kommissar, Herrn Kreiggerichtörath Bergb, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, anberaumten Termine ihre Erklärun en und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Beste], lung eines andern einstweiligen Verwalters, sowie darüber abzugeben, ob ein einstweiliger Berwaltungs, rath zu bestellen und welche Personen- in denselben m le h en, welhe von dem Gemeinschuldner etwas Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Ge wahrsam haben, oder welche ihm etwas vers ulden wird aufgegeben, nichts ay denselben zu vera folgen Cher zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegen- stände bis zum 31, März 1876 einschließli dem Gericht oder dem Verwalter ber Masse Anzeige zu machen, und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben E te Gläubiger des Gemeinschuldners aben von den in ihrem Besiß befindlihen Pfand- E E Anzeige u mei ; ugleich werden alle Diejenigen, welhe an di Masse Ansprüche ale Konkuregltubiger mge wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dies selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht : , bis zum 20. Januar 1876 eins{chließlich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen inner- halb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 15. Februar 1876, Bormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath, Bertram, im Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 10, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord v ailels if Lo Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldun bis zum 31. März 1876 einschließlich festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forde- rungen Termin auf den 25. April 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Er- scheinen in diesem Termin werden die Gläubiger auf: gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer E, Seen E mel er feine Anmeldung schriftlih einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen e Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amts- bezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen en DeA bestellen und zu den Akten an- rigen: Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft ehlt, werden die Rechtsanwalte Fiebiger, Fritsch, Göting, Herzfeld, Krukenberg, von Radecke, Riemer, Schlieckmann, Seeligmüller und Wippermann zu Sachwaltern vorgeschlagen. Halle, den 11. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[9822] Pr otlam.

Bei vorliegender Uebershuldung des Vermögens der Handlungsfirma Kirchner & Hesse (Jn- haber: Fabrikant Georg Wilhelm Hesse) hier- selbst werden alle Diejenigen, welhe an dieselbe oder deren Inhaber Forderungen zu haben yver- meinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche im Termin, deu 7. Ianuar k. I., Morgens 10 Uhr, Kontumazirzeit, dahier vorlärfig entweder persönli oder durch sofort legitimirte bezüglih mit Spezial- vollmaht zum Vergleich versehene Bevollmächtigte summarisch unter Vorzeigung der Beweisurkunden anzumelden und den Versuch der Güte zur Abwen- dung des förmliheu Konkurses zu gewärtigen, beim Rechtênachtheil, daß die niht erschienenen Gläubiger als in den Beschluß der Mehrzahl der Erschienenen einwilligend angenommen werden.

Zuglei haben die Gläubiger ihre Erklärang über die Wahl des Kurators, Bureaugehülfen Lieber- knecht dahier, in demselben Termin abzugeben.

Eschwege, am 10. Dezember 1875.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1I,

F , ,

(8% Falliments-Anzeige.

Durch æUrtheil vom 9, Dezember 1875 hat das Königliche Handelsgericht zu Cöln die in Gum- mersbah bestehende offene Handelsgesellschaft unter der Firma „Huland & Heuser“, sowie deren sellschafter 1) Carl Huland und 2) Wilhelm Heuser Franz Sohn, Beide Kaufleute, in Gum- mersbach wohnend, fallit erklärt, den Tag der Zahlungseinstellung vorläufig auf den nämlichen Tag festgeseßt, die Anlegung der Siegel verfügt , den Herrn Ergänzungsrichter Herstatt zum Kommissar und den in Cöln wohnenden Advokat- Anwalt Herrn Riffart zum Agenten des Falliments ernannt.

Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des bei Si es Rheinischen Handels-Geseßbuchs hiermit

aubigt. Cöln, den 11, Dezember 1875. Der Handelsgerichts-Sekretär. Weber.

[9829]

Durch Urtheil vom 10. Dezember 1875 hat das Königliche Handelsgericht zu Cöln den Tag der Zah- lungseinstellung des durch Urtheil vom 29. Sep- tember 1875 fallit erklärten Fuhr-Unternehmers und Kalkhändlers Heinrih Roggendorf zu Mülheim am Rhein, welcher durch jenes Urtheil vorläufig auf den 15, Mai 1875 bestimmt worden, nun- mehr auf deu 29, März 1875 festgese t:

E er Auszug wird in Beit des Art. 457 des Rheinischen Handels-Geseßbuches hier- mit beglaubigt.

Cöln, den 11, Dezember 1875.

Der Ha ger P Welreiüe, eber.

Redacteur: F. Prehm.

Berlag der Expedition (Kesfel). Druck: W. Ela ,

Berlint

zum Deutschen Reichs- Auzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 1875.

Das Postblatt erscheint vom 1. Januar 1876 ab vierteljährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann dur Vermittelung der Deutschen Reihs-Postanstalten

gegen Vorausbezahlung von 1 Mark jährli, sowie zum Preise von 25 Pf. für die einzelne Nummer bezogen werden.

S S E T T T T T R T E R T N RR I T S T E R E E A ZAT E RMARENE aues Nachrichten von allgemeinerem Interesse für den Verkehr mit der Post

Nachdem in Folge der Bildung des allge- meinen Postvereins Aenderungen in der Ueber- sicht der Portosätze für Briefsendungen nur noch selten vorkommen, wird

das Posthblatt vom 1. Januar 1876 ab nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich erscheinen, und zwar in der Regel am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am 1. October.

Es beträgt alsdann der jährliche Absatz- reis für ein Exemplar des Postblatts 1 Mark, der Preis für jede einzelneNummer 25 Pfennig.

Finrichtung von Kaiserlichen Ober-Postdirectionen

in Minden in Westfalen, Bromberg und Aachen.

Vom 1. Januar 1876 ab werden Ober-Post- directionen in Minden, Bromberg und Aachen eingerichtet.

Es werden: : der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Minden die

Post- und Telegrapbenanstalten im Preussi- schen Regierungsbezirk Minden, in der zum Preussischen Regierungsbezirk Cassel gehörigen Grafschaft Schaumburg, in den Fürsten- thümern Schaumburg-Lippe und Lippe und in dem Waldeckschen Fürstenthum Pyrmont,

der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Bromberg die Post- und Telegraphenanstalten im Preussischen Regierungsbezirk Bromberg und in den zum Preussischen Regierungsbezirk Marienwerder gehörigen Kreisen Deutsch-Crone, Flatow, Schlochau, Konitz und Tuchel,

der Kaiserlichen Ober-Postdirection in Aachen die Post- und Telegraphenanstalten im Preussischen Regierungsbezirk Aachen

zugetheilt werden.

Ausserverkehrsetzung und Einlösung der Postwerth-

zeichen zu ’/2, I, 2, 2/2 und 5 Groschen.

Die zur Zeit noch gültigen Postwerthzeichen in der Thalerwährung, und zwar Freimarken zu /,. 1, 2, 2/, und 5 Groschen, gestempelte Brief- umschläge zu 1 Groschen und gestempelte Postkarten, s80wohl einfache als s0olche mit Rückantwort, zu !/; bz. 1 Groschen, werden vom 1. Januar 1876 ab zur Frankirung von Postsendungen nicht mehr zu- gelassen und von den Postanstalten vom 16. De- cember d. J. ab nicht mehr an das Publikum verkauft. Vom letztgenannten Zeitpunkte ab verab- folgen die Postanstalten nur noch Postwerthzeichen in der Reichswährung.

Dem Publikum ist gestattet, die am Ende des Jahres in seinen Händen. verbleibenden Bestände an auesger Ver- kehr gesetzten Postwerthzeichen der Thalerwährung in der Zeit vom 1. Januar bis einschliesslich 15. Februar 1876 bei den Postanstalten gegen Postwerthzeichen des gleichen Betrages in der Reichswährung umzutauschen. Fine Finlösung gegen Baar findet nicht statt.

Packetsendungen aus Anlass des bevorstehenden

Weihnachtsfestes,

Mit Rücksicht auf die bedeutende Zunahme des Packetverkehrs aus Anlass des bevorstehenden Weih- nachtsfestes liegt es im Interesse des Publikums, mit den Weihnachtsversendungen bald zu beginnen, damit sich die Packetmassen nicht in den letzten Tagen zusammendrängen und die pünktliche Ueberkunft nicht gefährdet wird. :

Dem Publikum wird ferner dringend empfohlen, die Packete fest und dauerhaft zu verpacken und auf denselben die Aufschrift (Bezeichnung des Em- Pfängers und des Bestimmungsorts) deutlich, voll- ständig und haltbar anzubringen. Die Packetauf- 8chrift muss deshalb bei frankirten Packeten auch den Francovermerk, bei Packeten mit Postvorschuss den Betrag desselben, bei Eilpacketen den Vermerk: „durch

ilboten zn bestellen“ und bei Packeten nach grösseren Orten thunlichst die Angabe der Wohnung des Em- pfängers, bei Packeten nach Berlin auch den Buch- staben des Postbezirks enthalten.

des Kaiserlichen General- Postamts.

Die Bezeichnung muss auch bei Licht lesbar, namentlich hinsichtlich des Bestimmungsortes in die Augen fallend auf dem Packete selbst oder auf einer haltbar daran befestigten Etiquette niedergeschrieben sein.

Etiquetten von leichtem Papier den Packeten anzu- binden oder aufzuheften, genügt nicht; ebenso ist es ganz unzweckmässig, Papier - Etiquetten den in glattes Material, wie Wachsleinwand, Glanzpapier. etc. verpackten Stücken aufzukleben; von solchem Material lösen sich aufgeklebte Etiquetten sehr leicht ab, die Sendungen bleiben dann ohne jedes Kennzeichen und sind unanbringlich. Am besten ist es, die Aufschrift auf das Packet selbst niederzuschreiben; des- halb ist die mit einer gewisseu Vorliebe benutzte schwarze Wachsleinwand sehr ungeeignet; weit mehr empfiehlt sich graues oder gelbes Wachsleinen.

Cigarrenkisten, leicht zerbrechliche Holzschachteln, schwäche Cartons, einfache Umhüllungen von dünnem, sprödem Papier oder loser, leicht brechender Pappe sind als ungenügendes Packmaterial anzusehen.

Verluste, Beschädigungen oder Verzögerungen, welche durch ungenügende Verpackung oder Bezeichnung entstehen, hat die Postbehörde bestimmungsmässig auch dann nicht zu vertreten, wenn die Annahme der Packete zur Postbeförderung ohne Anstand erfolgt ist.

Zueiner Beschleunigung des Betriebes würde es wesentlich beitragen, wenn die Packete frankirt abgesandt würden.

Aufschrist auf den Postsendungen,

Zur Sicherung schneller Beförderung und Bestellung der Postsendungen müssen auf denselben Empfänger und Bestimmungsort s0 genau bezeichnet sein, dass jeder Ungewissheit vorgebeugt wird. Dabei sind namentlich folgende Punkte zu beachten:

1) Bei Postsendungen nach grösseren Orten ist bei Anfertigung der Aufschrift die Wohnung des Empfän- gers möglichst genau anzugeben,. Auch ist es von Wichtigkeit, dass die Wohnungsangabe stets an der- gelben Stelle in der Aufschrift, nämlich unten rechts, unmittelbar unter der Angabe des Bestimmungsortes, erfolge,

2) Bei den nach Berlin bestimmten Briefsendun- gen etc. ist, ausser der Wohnung des Empfängers, auch noch der Postbezirk (0., N., No. etc.), in welchem die Wohnung sich befindet, in der Aufschrift hinter der Ortsbezeichnung „Berlin“ zu vermerken.

3) Giebt es mit dem Bestimmungsorte gleich oder ähnlich lautende Postorte, s0 ist dem Ortsnamen eine zusüätzliche Bezeichnung beizufügen. Welche Zu- sätze für die Ortsnamen im Postverkehr als massgebend anzusehen sind, ergiebt sich aus dem ,„Verzeichniss gleichnamiger oder ähnlich lautender Postorte“, welches zum Preise von 10 Pf. für das Exemplar durch Ver- mittelung jeder Reichs-Postanstalt bezogen werden kann.

4) Wenn der im Reichs-Postgebiet belegene Be- stimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen, dessen- ungeachtet aber nicht als allgemein bekannt anzunehmen ist, 80 empfiehlt es sich, die Lage des Orts in der Auf- schrift noch des Näheren zu bezeichnen. Zu derartigen Bezeichnungen eignet sich die Angabe des Staates und bei grösseren Staaten die Angabe des politischen Bezirks (Pro- vinz, Regierungsbezirk u. s. w.), in welchem der Bestim- mungsort belegen ist, oder auch die Angabe von grösseren Flüssen („an der Oder“, „an der Elbe“, „yam Rhein“, „am Main“ etec.), oder von Gebirgen („am Harz“, „am Riesengebirge“ etc.), Nicht minder sind zusätzliche Be- zeichnungen, wie „in Thüringen“, „in der Altmark“, „in der Lausitz“ etc. für den Zweck geeignet.

5) Bei Postsendungen nach Ortschaften ohne Postanstalt ist in’ der Aufschrift auss er dem eigent- lichen Bestimmungsorte noch diejenige Postanstalf anzugeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Empfänger bewirkt werden bz. die Abholung er- folgen s0II.

6) Wenn der Bestimmungsort einer Sendung in einem fremden Postgebiete belegen und zu den weniger bekannten Orten zu rechnen ist, s0 ist ausser dem Ortsnamen noch das betreffende Land bz. der Landestheil in der Aufschrift anzugeben.

Die Beachtung dieser Punkte wird zur Berbeifüh- rung einer schleunigen Ueberkunft der Sendungen an

auf Grund von General- Verfügungen ete.

die Empfänger wesentlich beitragen, und es liegt daher im eigenen Interess8e der Absender, die Aufschriften auf den Postsendungen hiernach genau anzufertigen.

Schlusszeit für Annahme gewöhnlicher Packete bei

den Postanstalten in Berlin.

Die Annahmestellen für gewöhnliche Packete bei den Stadt-Postanstalten in Berlin sind nicht mehr bis 8 Uhr Abends geöffnet, sondern werden bereits um 7 Uhr Abends geschlossen.

Bei den Bahnhofs-Postanstalten in Berlin bleiben jedoch die erweiterten Annahmezeiten nach wie vor bestehen, soweit es sich um die Einlieferung von Packeten handelt, welche mit den von den betreffenden Bahnhöfen abgehenden Bisenbahnzügen zu befördern sind.

Weitersenduvg von postlagernden Chiffre-Briefen

unter der Adresse einer bestimmten Person.

Die nur mit einer Chiffre versehenen, post- lagernden Briefe, deren Weiterbeförderung an eine bestimmte Person nach einem anderen Orte verlangt wird, erhalten durch die Aufschrift der neuen Adresse die Bigenschaft neuer Versendungsgegenstände und wer- den daher bei der Weiterbeförderung von Neuem mit Porto belegt.

Versendung offener Karten.

Offene Geschäftskarten, welche auf der Vorder- seite nur die Adresse, die gedruckten Mittheilungen da- gegen auf der Rückseite enthalten, sind zur Beförderung gegen die Taxe für Drucksachen auch dann zulässig, wenn sie auf der Vorderseite die Ueberschrift „Post- karte“ nicht tragen, sofern sie nur im Uebrigen in Form und Grösse mit den gewöhnlichen Postkarten übereinstimmen.

Drucksachen, denen kleine Muster zur Erläuterung

des Textes beigefügt sind.

Bei wissenschaftlichen oder technischen Zeitschriften, welche unter Band gegen die er- mässigte Taxe nach dem Gebiet des allgemeinen Postvereins zur Versendung gelangen, ist die Bei- fügung von kleinen Stoff- oder Zengmustern gestattet, insofern die Muster lediglich als unentbehrliche Beigaben zur Erläuterung des Textes dienen.

Mit Rücksicht hierauf ist versuchsweise eine gleiche Erleichterung auch im inneren Verkehr Dentsch- lands eingetreten. “Ausdrückliche Bedingung ist, dass derartige Muster aus kleinen, dünnen Zeug- oder Stoff- abschnitten bestehen, welche die Stärke des zu der be- treffenden Zeitschrift benutzten Papiers nicht erheblich überschreiten, dass dieselben in keinem Falle die Eigen- schaft einer eigentlichen Waarenprobe haben und dass die Sendungen selbst gleich allen übrigen Druck- sachen in jeder Beziehung zur Beförderung mit der Briefpost geeignet sind.

Packete mit zollamtlichen Begleitscheinen.

Bei Packeten, welche mit zollamtlichem Be- gleitschein zur Post geliefert werden, ist der Umstand, dass die Versendung unter Begleitschein ge- schieht, nicht nur auf der Begleitadresse, sondern auch in der Aufschrift des Packets durch den Vermerk „nebst Begleitschein“ besonders kenntlich zu machen.

Dampfschiffverbindung zwischen Bremen und Havanna. Die ‘directen Post-Dampfschifffahrten auf der Linie Bremen-Havanna haben wieder begonnen. Es können daher Briefe, Drucksachen und Waarenproben nach der Insel Cuba auf dem Wege über Bremen wieder zur Ab- sendung gelangen. Das Porto beträgt : für frankirte Briefe nach Cuba . für unfrankirte Briefe aus Cuba für je 15 Gramm; : für Drucksachen und Waarenproben 5 Pf. für je 50 Gramm. Die Einschreibgebühr für eingeschriebene Briefe beträgt 20 Pf. Der Abgang des nächsten Schiffes nach Cuba findet statt aus Bremen am 22, December.

. 20 Pf., . 40 Pf.