1875 / 297 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Zeichen- Register.

(Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Augsburg. . Als Marken find eingetragen zu der Firma S. Michelbacher mit der Hauptnieder- lassung in Oettingen, nach Anmeldung vom 2 September 1875, Nachmittags 5 Uhr 40 Minuten, für Rauchtabak unter:

das Zeichen:

das Zeichen:

Nr. 20 das Zeichen:

Tab werden verhegt S. MITHEL BACHSER ia uet Zware Ful

lot Amcterdam

Nr. 21 das Zeichen:

Nr. 22 das Zeichen:

Nr. 24 das Zeichen:

Nr. 25 das Zeichen: vÉrriceniaen Zuchdat: van T MICHELBACHER

Nr. 26 das Zei- chen :

Nr. 27 das Zeichen:

Nr. 28 das

Zeichen :

Dizten meer dere factien variTABAN. L FAANGE

7a, lulichen de Warmoes

temz-fiyz, in de OUDA

iN TOs AMETERDANM,.

Nr 31 das

2 MICHELBACHER -

¿ Zeichen :

Nr. 34 das Zeichen :

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s M1 H Soli)

Nr. 35 das Zeichen :

Die Zeichen werden auf den Umbüllungen der Rauchtabakyäckchen angebrzckt.

Hiebei ist Folgendes zu bemerken: a, das Zeich.n unter Nr. 17 4 aller Sorten und vershiedener Nummern geführt;

Nummer 1. noch verschiedene andere theilweise anch in rother Farbe benußt ;

gmr nicht beigedruckt ; d. der Adler im Zeichen unter Nr. 27 auf grünem Grunde ;

in rother Farbe aufgedrudckt ; f. das Zeichen unter Nr. 33 wird mit ver!chiede nen Nummern geführt; g. dem

A

gar nicht beigedruckt ; h, das Papier gedruckt. j Augsburg, den 28, Oktober 1875, Königliches Handelsgericht. Der k. Vorstand. Günther.

Cöln. Als Marken find eingetragen bei der

November 1879, Bormittags 11 für Kölnisches Wasser (Eau de Cologne).

unter Nr. 190 das Zeichen:

unter Nr. 191 das Zeichen:

7 Der Handelsgerichts-Sekretär Weber.

wird für Tabake

b. zum Zeichen unter Nr. 19 werden außer der Nummern

c. dem Zeichen unter Nr. 20 wird der Buchstabe F in rothe: Farbe theils oben, theils unten, oder auch

ist weiß

e. der Buchstabe V ist dem Zeichen unter Nr. 29

Zeichen unter Nr. 34 wird der Buchstabe F in rother Farbe theils oben, theils unten, oder au

Zeichen unter Nr. 35 ift auf dunkelblaues

Königlichen Handelsgerichte zu Cölu zu der Firma Ioseph Autou Fariua, gegenüber dem “en- tral-Bahuyof“ in Cöln rah Anmeldung vom 29. Uhr 5 Minuten,

Die Zeichen werden auf der Vervackung angebracht.

Dortmund. Als Marke ift eingetragen unter Nr. 5 des Zeichenregisters zu der Firma Overbeck et Sohn in Dortmund na Anmeldung vom 7. Of- tober 1875, Mittags 12 Uhr, für Stearinlichte das

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Königliches Kreisgeriht zu Dortmund. Bardeleben.

Fürth. Als Marke ift eingetragen unter Nr 39 zu der Firma: „A. Schweizer in Fürth“, nah Anmeldung vom 24. Mai 1875 Nachmittags 4# Uhr, resp. 18. Oktober 1875, Nachmittags 4 Uhr, für optische Waaren, Brillen und Piuce-nez das Zeichen:

DptischeWaaren

weiland.

Fürth, am 19. Oktober 1875. Königlih Bayerisches Handelsgericht. Der Königliche Vorstand. Hammer.

I Öönigsherzg. nach Anmeldung vom 8. Norember 1875,

mittags 12 Uhr,

Handlung Louis {roßkopf

folgende 17 Zeichen und zwar:

unter Nr. 21 das Zeichen:

unter Nr. 22 das Zeichen:

A1s Marken sind eingetragen zu der Firma: „Lonis Großfopf“ zu Königsberg LDE

Bor- für die in der Tabafksfabrik der fabrizirten Waaren, namentlich Cigarren, Cigarretten und Rauchtabak

unter Nr. 26 das Zeichen :

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unter Nr. 27 das Zeichen: unter Nr. 28 das Zeichen :

unter Nr. 29 das Zeichen :

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unter Nr. 31 das Zeichen :

unter Nr. 32 das Zeichen :

unter Nr. 34 das Zeichen:

unter Nr. 35 das Zeichen :

unter Nr. 23 das Zeichen:

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anter Nr. 24 das Zeichen :

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2, KÖNIGSBERO “P. _— Team

i unter Nr. 36 das Zeichen :

unter Nr. 37 das Zeichen:

Die Zeichen werden \{warzem Druck auf der Verpackung angebracht.

zu Königsberg i, Pr.

Redacteur: F. Prehm,

Verlag der Expedition (Kessel, Druck: W. Elsner.

Berlin!

theils folorirt, theils iy.

Königliches Kommerz- und Admiralitäts- Kollegir m

M 297.

In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlißen Bekanntmachungen über Eintra Vakanzen- Liste der durch Militär-Anwärter zu besetzenden Stellen,

1) die

Dritte Beilage zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 17, Dezember

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,

9) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Stgats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

gungen und Löschungen in den Handels-

17ck.

und Zeichenregistern veröffentlicht :

6) die von den Reihs-, Staats- und Kommuna!behörden ausgeschriebenen Submissionstermine 7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderuagen der deutschen Eisenbahnen, x / 8) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins,

9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff-Verbindungen mit transatlantishen Ländern,

10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welher au die

einem besonderen Blatt unter dem Titel

im §, 6 des Geseßes] über den Markenshuß, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

Eentral-Handels-Register für das Deutsche Reih. x: 1)

Das Central-Handels Register für das Deutshe Reich kann durch alle Post-Anstalten des JIn-

und Auslandes,

sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin,

SW., Königgräßerftraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

Die Anzeige von der Vertragswidrig- feit einer gekauften Waare hat sofort nach der Untersuhung derselben der Käufer an den Ver- fäufer zu machen, ohne Rücksicht darauf, wann diese Anzeige bei dem Verkäufer ankommt. (Erkenntniß des Reichs-Oberhandelsgerihts, I. Senat, vom 9. November d. J.) Kaufmann B. empfing eine Quantität gekaufter Cigarren am 21. Juli, unter- suchte dieselbe und sandte fie noch an demselben Tage an den Verkäufer zurück. Erst am 24. Juli machte er dem Verkäufer die Mittheilung, daß er

die Cigarren wegen s{lechter Arbeit niht brauchen ! Dieser Brief gelangte jedoch früher als die !

fönne. retournirte Wxzare in die Hände des Verkäufers.

Nichtsdestoweniger erachtete der Appeklationêrichter | Fristen

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rung der Rügefrist des Artikels 347 cit. zu finden | wäre, deshalb für unerheblich, weil durch diescn ; einseitigen Vermerk allein ein vertragêmäßiges Ueber- einkommen, wodurch das im Artikel 347 cit. vorge- ! shriebene „sofort“ für die Monitur in eine Frist ! von 8 Tagen verwandelt würde, nicht hätte herge- ! stellt werden können. Die gegen diese Ausführungen ; vom verklagten Käufer eingelegte Nichtigkeitsbe- ; {werde wurde vom Reichs - Ober » Handelsgericht zurück…gewiesen, indem es sich der erwähnten : Motivirung ani{lß. „Es ist einleuchtend*, | führt das Erkenntniß des Reichs - Ober - Handels- gerihts aus, „daß die Abänderung dieser geseß- ; lichen, die beiderseitigen Jnteressen berührenden i für die Parteien nur dann verbind-

die Mängelanzeige für verspätet, und dieser Ansicht j liche Kraft erlangt hätte, wenn sie auf gegenseitiger

{loß sid auch au daß nah kaufmännischer noch als rechtzeitig zu betrachten sei, „Wenn Artikel 347 des H. G. B.“, bemerkt

das Reichs-Oberhandelsgericht in seinem Erkennt-

Usance die

auf ¿den Einwand des B,, | Uebereinstimmung beruhte. Rüge | leßt den Vermerk als einen Verzicht des Klägers | an. | dorauf, daß vor Ablauf der darin anoegebenen F-ist

|

niß, „dem Käufer die Pflicht auferlegt, die über- |

sendete Waare unverzüglib, soweit dies nah dem

j

ordnungsmäßigen Geschäftsgange thunlih ist, zu} untersuchen, und sofort nach der Untersuchung von et- | waigen Mängeln dem Verkäufer Anzeige zu machen, ; so ist vom Geseß als maßgebender Faftor für die ! Beurtheilung der Rechtzeitigkeit der Rüge ledigli ; derjenige Zeitpunkt aufgestellt, an welchem der Vers fäufer jene Anzeige macht, und dabei keine Rüdcksicht | darauf genommen, wann diese Anzeige oder die re- !

tournirte Waare bei deni Verkäufer ankommt.

Die :

Rücksendung der Waare konnte um fo weniger mit : der Frage nah der Rechtzeitigkeit der Rüge in Zu- :

sammenhang gebracht werden, als der Artikel 348 des H. G. B. die unbedingte Verpflichtung des Käu- fers, für die einstweilige Aufbewahrung der bean- standeten Waare zu sorgen, auêspriht. Jener Be-

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stimmung des Artikels 347 cit. würde ein Genfobn- ; heitsrecht widersprechen, nah webhem für die Be- |

urtheilung der Rechtzeitigkeit der Rüge die Zeit der Rüdcksendung der beanstandeten Waare und das Ver- hältniß der Zeitpunkte der Ankunft der retournirten

Waare und der späteren Mängel-Anz-ige bei dem | kenn 3 i: | „außer den Gußdrehspänen uxd dem Schmelzeisen | noch \chmiedeeiserne Drehspäne zu liefern, so hat er

Verkäufer maßgebend sein follte.

Die Mitgliedschaft bei einer Genossen- \chaft wird durch die schriftlihe Erklärung des Aufzunehmenden zum Beitritte nur dann erworben, wenn außerdem noch den ftatutarisch festgestellten formellen und materiellen Bedingungen des Eintrttts genügt wird. S. 2 des preußishen Geseßes vom 27. März 1867, betreffend die privatrehtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtbschaftsgenossenschaften hat durch jeine Fassung („Zum Beitritt der einzelnen Genossenschafter genügt die schriftlihe Erklärung“) keineswegs die jchriftlihe Erklärung als den allein zulässigen Formalakt für den Beitritt, welcher von anderen Bedingungen richt abhängig gemacht werden dürfte, aufgestellt. Durch das Wort „genügt*" bat offenbar nur die größere, in den Entwürfen der preußischen Regierung aus dem Jahre 1866 auf- gestellte Förmlichkeit der notariellen oder geriht- lihen Abfassung der Gesellschaftsverträge auêëge- shlossen und zugleich dem Gedanken Ausdruck ge- geben werden sollen, daß durch einfahe Bezugnahme in der Beitriitserklärung die sämmtlichen Bestim- mungen des ursprünglihen Gesellshaftêvertrages aufgenommen würden. Die Beschränkung der Ver- tragêwillführ bei Festscßung der Eintrittsbedingungen liegt hiernach dem §. 2 cit. wie dem ganzen Ge- seße fern. Vielmehr is dem freies Ermeffen der / Genossenschaft überlassen, welche Bedingungen sie für den Eintritt der Mitglieder im Gesellschafts- antrage festseßen wollen. Sie kann fowohl der \hriftlichen Beitrittserklärung andere äußere Erfor- dernisse, wie den Consens des Vorstandes, Aus- usses, der Generalversammlung und zwar leßteres in Folge Majoritäts- oder Einstimmigkeitsbeschlusses beifügen; als in der Person des Aufzunehmenden bestimmte Vorausseßungen und Garantien verlan- gen.“ (Erkenntaiß des Reichs-Oberhandelsgerichts, I. Senat, vom 16. November d. J.)

Durch den üblichen Faktura-Vermerk: Re- flamationen werden nur bis 8 Tage nach Em- pfang der Waare berücksichtigt, allein wird ein ver- tragsmäßiges Uebereinkommen, wodurch das im Artikel 347 des H. G. B., betreffend die Rügefrist des Käufers, vorgeschriebene „sofort* für die Moni- tur in eine Frist von 8 Tagen verwandelt würde, nicht hergestellt. (Erkenntniß des Reichs-Ober- handelsgerihts, I. Senat, vom 9. November d. J) Der Käufer einer Waare theilte 4 Tage nah Empfang und Untersuchung der Waare dem Verkäufer mit, daß er dieselbe wegen s{hlechter Ar- beit ihm wieder zur Diéposition stelle. Diese Mängel-Anzeige erahtete das Appellationsgericht zu Breêlau nah Artikel 347 des Handelsgeseßz- buhes für verspätet,“ und mithin die Waare für genehmigt. Die Bezugnahme des Käufers auf den Fafturavermerk: „Reklamationen wer- den nur bis 8 Tage nah Empfang der Waare be- rücksichtigt“, erklärte der Appellationsrihter, selbft wenn in diesem Vermerke nicht blos eine Abkürzung der Haftbarkeit desz Kiägers nah Artikel 349 des

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| „Hatte sich Verkäufer verpflichtet," führt das Er-

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Handelsgeseßbuches, sondern zugleich eine Erweite-

Wenn der Verklagte |

weaen Mängel der Waare reklamirt werde, darzu- stellen versucht, so übersieht er eben, daß bei der Unterftellung, jener Vermerk beziehe sich in dem ihm günstigen Falle nicht allein auf die Rügefrist des Artikels 347 cit, sondern zugleich auch auf die Ga- rantiefrift des Artikels 349 des H. G. B., die ge- dachte Offerte eine dergestalt untrennbare war, daß Kläger rur bei voller Accepfation an sie gebunden, keineswess der Verklagte berechtigt war, nur die ihm günstige Beftimmung geltend zu machen, ohne zu- gleih den ihm ungünstigen Theil der Offerte (Art. 349 cit.) zu acceptiren, daß eine folde Acceptation aber, welche der Appellationsrichter vielleicht in der innerbalb der gestatieten ahttägigen Frist gemachten Anzeige hätte finden können, nach der vorrihterlichen Feststellung nit konstatirt ist.“

Ein Lieferungsvertrag, in welchem si der Verkäufer zur Lieferung verschiedener Waaren ver- pflichtet, ein Kaufpreis jedoch nur für einen Theil der zu liefernden Waaren verabredet wird, ist, nah einem Erkenntniß des Reichs - Oberhandel8gerichts, IIT. Senat, vom 11. November d. J, ungültig.

kenntniß in Beziehung auf den Spezialfall aus,

durch die Lieferung der erstgedahten Waare den Vertrag nicht erfüllt, fann also nicht den einzgeflag- ten Kaufpreis fordern. Allg. Landrecht, Th. I. Tit. 5, S. 271. Ermangelt die Verabredung über Lieferung der schmiedeeisernen Drehspäne an ih der Erforder- nisse eines gültigen Vertrages, so entbehren wegen der Vereinigung diefer Verabredung mit den übrigen Vertragsbedingungen auch diese der Rechtsverbind- lichkeit, weil Verträge nicht theilweise gültig, theil- weise ungültig sein können.

In der Untersuhung gegen den Direktor der „El-

berfelder Diékonto- und Wechélerbank“, Albert Kauf- mann, wegen strafbarer Manipulationen bei der Gründung der genannten Gesellschaft, hat der Straf- senat des Ober-Tribunals in seinem das vorinstanz- lihe Erkenniniß bestätigenden Erkenntniß vom 28. Oktober d. J. folgende Sätze ausgesprcchen : 1) Bei der Konstituirung einer Aktiengesellshaft find min- deftens 10%/5 des Aktienkapitals einzuzahlen, dagegen wird diese Einzahlung dur die Ausfertigung eines Verpflichtungs- resp. Bürgschaftsscheines Seiters der Betheiligten nicht erseßt. 2) Die Feststellung tesp. Anerkennung der Aktionäre, daß das Grundkapital vollständig gezeichnet und 10 % eingezahlt find, ge- nügt nicht für die Eintragung in das Handels- register, vielmehr muß getrennt von der anerfkennen- den Erklärung der Aktionäre in dem Gesellschafts- vertrage dem Richter die durh Art. 210a. des H. G. B. vorgeschriebenen Bescheinigungen über die a Zeicénung und Einzahlung von 10 % vorgelegt werden.

Aelteften-Kollegium der Berliner Kauf- mannschaft. Das Skrutinium über den Ausfall der Wahlen zur Ergänzung des Aeltesten-Kollegiums der hiesigen Kaufmannschaft hat ergeben, daß die sämmtlichen ausscheidenden Mitglieder wieder gewählt find mit clleiniger Ausnahme des General-Konsuls Behrend, der die Annahme jeder Widerwahl im Vor- aus abgelehnt hat. An seiner Stelle ist Herr Kom- merzien-Rath Câsar Wollheim zum neuen Mitgliede gewählt worden.

Der ÉEx- und Import der Sandwich-Jn- feln hat im Jahre 1874, verglichen mit dem Vor- jahr, um ein Bedeutendes zugenommen. Ersterer erreihte 1873 die Summe von 1,661,407,78 Doll,, 1874 dagegen 1,839,620,27 Doll. Der Import er reite 1873 die Höhe von 1,155,422,39 Doll, 1874 aber 1,186,185,32 Doll. Den größten Antheil am Handel der Sandwich-Inseln hatten die Vereinigten Staaten, ihre Ausfuhr dorthin betrug 1873 539,982,08 Doll., 1874 ift in den Berichten dafür keine Zahl angegeben, die Einfuhr na den Vereinigten Staaten erreichte 1873 die Höhe von 1,139,725,81 DoU., wo- bei jedoch zu becüdcksichtigen ist, daß cin großer Theil von Waaren von und nach den Sandwich-Jnîeln seinen Weg von oder nach anderen Ländern dur

die Verein'gten Staaten nimmt. Ueber den Handel mit Deutschland fehlen uns für 1873 die Angaben, *

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Das

Abonnement beträgt 1 K 50 S für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 4.

1874 betrug die Einfuhr von Deutschland ungefähr 154,443,75 Doll, die Ausfuhr nach Deutichland nur

¡ 29,864,422 Doll., unter der Einfuhr befanden sfi

aber zur Hälfte Erzeugnisse der englischen Manu- faftur- und Eisenindustrie. Unter den von den Ver- einigten Staaten nach den Sandwich-Inseln expor- tirten Artikeln sollen für ungefähr 40,000 Doll. deutsche Erzeugnisse sein. Ueber den Schiff- fahrtêverkehr haben wir nur für 1874 genauere Angaben. Es sind in Honolulu angekommen: amerikanishe Schiffe 63 mit 25,489 Tons, Ha- waische 16 mit 5111, deutsche 3 mit 491, britiiche 30 mit 37,220, tabitische 2 mit 235, dänische 1 mit 1118 Tons, zusammen alfo 115 Schiffe mit 69,664 Tons. Abgegangen find: amerifkanishe 64 mit 25,809 Tons, hawaishe 15 mit 5002, deutsche 3 mit 491, britishe 30 mit 37,220, tahitishe 2 mit 235, dänische 1 mit 1118, zusammen 115 Schiffe mit 69,664 Tone. 1874 wurden hauptsächlich eingeführt irdene und Glaswaaren, Leinen, Seide, Früchte, Waffen, Schießpulver, Leder, Zündhölzer, Musik- instruménte, Opium, Toilettenartikel. Thee, Zinn- waaren, Walfischfanggeräthe, Weine, Biere, Bau- materialien, Droguen, Wolle, Modewaaren, Fische, Mehl, Möbel, Pelzwerk, Getreide, Lebensmittel, Materialwaaren, Eisenwaaren, Eisen und Stahl, Goldwaaren, Uhren, Bauholz, Maschinen, Schiffs- vorräthe, Dele, Farben, Kutschen und Sattlerwaa- ren, Tonnen, Spiritucsean, Bücher, Taback und Fischbein. Am meisten wurden eingeführt Kleidungs- stücke und baumwollene Waaren. Ausgeführt wur- den selbstverständlih Erzeugnisse der Südseeinseln, vor Allem Zucker, Melasse, Reis, Kaffee, Salz Fungus, Bananen, Häute, Talg, Pulu, Wolle, Wallfishthran, Kokosöl, Fischbein, Wallroßzähne, Erdnüsse und Ananas.. An Wallfishfänger wurden für 20,600 Doll. Vorräthe geliefert. A. Lange.

__ Busch'8s Archiv Band 32, Heft 5 (Carl Heymanns Verlag), hat folgenden Jnhalt : Ent- scheidungen: 1) Anzeigepfliht des Kommissionärs. Eintritt als Selbstkäufer. Von Geh. Finanz-Rath Koch in Berlin. 2) Jt der, einer offenen Handels- gesellshaft auferlegte Eid auch von denjenigen Ge- jellshaftern zu leisten, welche von der Geschäfts- führung ausgescchlofsen sind? Welche Folge hat es, wenn der Eid niht von Allen, sondern nur von einigen Gesellschaftern geleistet wird? Von Geh. Juftiz- und Appellationsgerichts-Rath von Kräwel in Naumburg. 3) Muß der Ausfteller eines auf eigene Order lautenden aber niht begebenen Wechsels bei sih selbs Protest wegez Nichtzahlung erheben lossen, wenn der Wechsel mit dem Vermerk „zahlbar beim Ausftiller* versehen ist? Von demselben. 4) Ueber die Einkaufskommission. Vom Ober- Gerichtsanwalt Dr. Fr. Meier in Bremen. Literarishe Umschau: Goldschmidt, Haudbuch des Handelêrehts. Von B. von Hahn, Kommenta- zum Allgemeinen Deutschen Handelsgeseßbuche. Von B. Borchardt, Allgemeine Deutshe Wechselordnuna. Von B. Dahn, handelsrechtlihe Vorträge. Von B. Makower, das Allgemeine Deutsche Handelsgesetz- buch. Vou B. Wäthter, das Autorrecht. Von B. vil “ar des Reichs - Ober - Handelsgerichts. Von B.

Von B. Von W. Hartmann. Von S. Renaud, das Recht der Aktiengesellschaften. Von B. Alphabetishes Sachregister. register. Berichtigungen.

\chlesischen berg- Vereins,“

zember d. J. : Oberschlesischer berg- und hüttenmän-

rischer Verein: Gutachten über Anlage einer;

Versuchsstation für Eisen. Erkenntniß des Königlichen Ober - Tribunals, betreffend Behörden- Charakter der fisfalishen Berg-Junspektionen. Der Reichstagsbeschluß in der Eisenzollfrage. Kohlen- tarif der Rechte-Oder-Ufer- und Posen-Creußburger Eisenbahn. Ungarn: Montanproduktion 1873 und 1872. Belgien: Monranbericht. Frankreich : Montanberiht. Sicilien: Schwefelausfuhr. Bergpolizeiverordnung, betreffend den Gebrauch von Sprengstoffen auf Bergwerken. Anzeigen.

Die „Zeitschrift für Gewerbe 2c.“ beginnt am 1. Januar ihren 15. Jahrgang und wird dieselbe wiederum mannigfache Verbefserungen und Erweite- rungen erfahren. Der vierteljährige Abonnements- preis beträgt bei allen Postanstalten, auch Buch- handlungen, 3 M Inserate finden zu dem Preise von 30 - pro dreigespaltene Zeile im Julande, fo wie auch im Auélande erwünschte Verbreitung. Jns- besondere ist die „Zeitschrift für Gewerbe“ das ge- lesenste Blatt derx Berg- und Hüttenverwaltungen und Beamten Oberschlesiens.

Nr.50 des „GewerbeblattsausWürttem- berg *, herauêgegeben von der Königlichen Central- stelle für Gewerbe und Handel, hat folgenden Inhalt : Ueber die Berechtigung der Wirtbhe zur Verpachtung ihrer Wirthschafts-Berechtigung. Die Lage der Londoner Bauarbeiter (Schluß). Ueber amerika- nishe Arbeiterverhältnisse. Zur Nähmaschinen-

Molle, die Lehre von den Aktiengefell- ; schaften und den Kommanditgesellschaften auf Aktien. ! Braun, Zur Lehre vom Domizilwechsel. ! Literatur über Eisenbahnrecht., ! *

Einzelne Nummern kosten 20 §

Statistik. Danksagung. Stiftung in das Mursterlager. Literatur. (Die Handels- und- In- dustriegesegebung des Deutschen Reiches.) Au- fündigungen.

__— Nr. 1260 desBremer Handelsblatt, Wechens schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochens{au. Die frei- bändlerishe Entscheidung des Reichstags. Die entdeckte nordöft!ihe Durchfahrt. Vermischte Mit- theilungen. Marktberichte. Anzeigen.

Handels-Regifter.

Die Handelsregistereintrage aus dem Königreich

Sachsen, dem Großherzogthum Heffen und dem

S Anhalt werden Dienstags unter der

Rubrik Leipzig resp. Darmstadt und Dessau

veröfrentliht, die ersteren wöchentli%, die beiden leß- teren monatli,

Anechen. Unter Nr. 122 des Gesellschaftss registers wurde heute eingetragen, daß die Zweig- niederlaffung, welche für die zu Aachen bestehende Handelsgesellshaft unter der Firma Gebrüdcr Sinn in Bochum errichtet war, zu beftehen aufge- bôrt hat. Aachen, den 13. Dezember 1875. Königliches Handelsgerichts-Sekretariat.

Aachen. Der zu Aachen wohnende Kaufmann Friedrich Lünenschlos hat das Geschäft, welches er in Aachen unter der Firma Fried. Lünenschlos be- trieb, eingestellt; gedahte Firma wurde daher heute unter Iir. 3077 des Firmenregisters gelöst. Aachen, den 14. Dezember 1875. Königliches Handelsgerihts-Sekretariat.

Aachen. Unter Nr. 3453 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma Theodor Gott- \chalk, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Theodor Gottschalk ift. Aachen, den 14, Dezember 1875. Königliches Handelsgerihts-Sekretariat.

Berlin. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 16. Dezember 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt : In unser Gesellschaftsregister, woselbft unter Nr. 3221 die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Brauerei Königsstadt Aktiengesellschaft vermerkt steht, ist eingetragen: Der Kaufmann L. M. Große ift aus der Di- rektion ausgeschieden und an seine Stelle der Braumeister Johann Mergenhagen zu Berlin getreten.

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 4677 die hiesige aufgelöste Handelsgesellshaft in

Firma : Wolff & Fenuerstein vermerkt steht, ift eingetragen : Die Firma ist nach beendeter Liquidation er- loschen.

Jn unser Gesellschaftsregister, woselbft unter Nr.

1a 4714 die biesige Handelsgesellshaft in Firma: * uellen- !

{ vermerkt steht, ift eingetragen :

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel i und Volkswirthschaft, Organ des Ober-! und hüttenmännischen ; redigirt von Dr. Adolf Frans zu! Beuthen O./S., enthält in Nr. 50 vom 11. Des ;

Otto Gülfer & Cie.

Die Gesellschaft ist durch Uebereinkunft aufge- lôft und die Firma erloschen.

In unser Gesellschaftsregister, woselbft unter Nr. 5430 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma : Thieme & Schelleuberg

vermerkt fteht, ift eingetragen : Die Handelsgesellshaft ist dur gegenseitigeUeber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Albert Fer- dinand Gustav Emil Thieme zu Berlin if zum alleinigen Liquidator ernannt.

Jn unser Firmenregister find:

unter Nr. 9094 die Firma: F. G. Woelcke und als deren Junhaber der Getreidehändler Friedrich Gustav Woelcke hier (jeßiges Ge- \häftzlokal: Adlerstraße 6) (Branche: GVe- treide, Spiritus und Produkten-Kommission) ;

unter Nr. 9095 die Firma: Salomon Salinger und als deren Inhaber der Kaufmann Sa- lomon Salinger hier (jeßiges Geschäftslokal: Hirtenstraße 18) (Branche: Häute und Felle)

eingetragen worden.

Der Kaufmann Neumaxn Richter zu Berlin hat für sein hierselb unter der Firma: N, Richter & Co. C (Firmenregister Nr. 3223) bestehendes Handelsgeschäft dem Kaufmann Robert Kleinknecht zu Berlin Pro- fura ertheilt, und ist dieselbe in unser Prokuren- register unter Nr. 3212 eingetragen worden.

Gelöscht ist: / Firmenregister Nr. 1526: die Firma: I. Triest.