164 Millionen; 1871: 14} Millionen; 1872: 22# Millionen; 1873: 16} Millionen; 1874 endlich 4,176,697 Rubel. Die Einnahmen steigerten sch in denselben Jahren um folgende Beträge: 1869 um 358/,g Millionen Rubel; 1870 um 23 Millionen; 1871 um 274 Millionen; 1872 um 144 Millionen; 1873 um 144 Millionen; 1874 um 19,721,269 Rubel, d. h. um den mehr als vierfahen Betrag des Wachsthums der Aus- gaben in demselben Jahre. A G
Aus dem „JIahrbuh“ des Finanz-Ministeriums is zu ent- nehmen, daß im Îahre 1874 50 neue Aktiengesellschaften be- stätigt wurden mit einem Gesammtkapital von 47,469,100 Rubel in Kreditbillets und 100,289,470 Rubel in klingender Münze. Im Jahre 1873 wurden 113 Aktiengesellshaften bestätigt, Im Ganzen wurden von 1799 bis 1874 in Rußland 609 Aktien- gesellschaften bestätigt, mit einem Gesammtkapital von 787,333,020 Rubel in Kreditbillets und 1,327,296,705 Rubel in klingender Münze. Von diesen 609 Aktiengesellschaften kamen 42 nach erhaltener Konzession nicht zu Stande und 54 gingen ein. Das Gesammtkapital der nun bestchenden 513 Alktiengesellshaften vertheilt sih folgendermaßen: Kommerzbanken: 70,400,000 Ru- bel in Kreditbillets; ländlihe Kreditbanken 29,700,000 Rubel in Kreditbillets; Handels- und Industrie - Genossenschaften 307,637,200 Rubel in Kreditbillets und 41,050,000 Rubel in flingender Münze; Affekuranzgesellshaften 41,740,000 Rubel in Kreditbillets; Dampfschiffahrts-Gesellshaften 43,709,000 Rubel in Kreditbillets und 3,600,000 Rubel in klingender Münze; Eisenbahn-Gesellschaften 175,285,620 Rubel in Kreditbillets und 1,224,648,705 Rubel in klingender Münze. 4
Die Entnahme der vorschriftsmäßigen Handels\ceine für den Betrieb des Handels zeigt, daß in den Jahren 1870—1873 der Hausirhandel abgenommen hat, dagegen der regelmäßigere Handel in steter Zunahme begriffen ‘ist.
Für den Handelsbetrieb erster Gilde wurden entnommen 1870: 3907, 1871: 4139, 1872: 4201, 1873: 4307 Handels- cheine; dazu halbjährige Handels\heine 1870: 106, 1871: 120, 1872: 124, 1873: 1956.
Für den Handelsbetrieb zweiter Gilde wurden an Handels- \cheinen entnommen 1870: 74,261; 1871: 77,420; 1872: 81,213; 1873: 84,240; dazu halbjährige Handelsscheine 3185; 2958; 39753 4198.
Für Betrieb des Kleinhandels (des Kramhandels) wurden an Handels\{heinen ausgenommen 1870: 169,128; 1871: 175,530; 1872: 178,132; 1873: 182,484; dazu halbjährige Scheine: 13,388; 14,355; 15,025; 15,677.
Für den Hausirhandel stellt sh in den genannten Jahren die Zahl der entnommenen Handelssheine so dar: 20,467; 20,641; 21,002; 20,012; dazu die Zahl der blos halbjährigen Scyeine: 4068; 4230; 3638; 3898.
Nicht eingerechnet sind hierbei einige besondere Gattungen von Handelsscheinen, deren Aufzählung dem auswärtigen Handel ge- genüber — wegen Mangels an ganz entsprehenden Analogien — zu keinen Vergleihungen Raum giebt.
Das Novemberheft des „Europäishen Boten“ giebt unter Anderem auch eine statistische Uebersicht der weiblihen Bevölke- rung St. Petersburgs. Diese Uebersicht verdient deshalb beson- dere Beachtung, weil aus den statistishen Daten unzweifelhaft hervorgeht, daß der Drang der russishen Frauen und Mädchen, Etwas zu erlernen oder ein Studium zu betreiben, ein Resultat der ökonomishen Nothlage i, und daß die Emanzipationssucht, fich nur auf einzelne Beispiele beschränkt. In St. Petersburg giebt es auf 374,248 männlihe Einwohner 288,000 weiblihe, wovon 23 Proz. Mädchen unter 16 Jahren find. Troy dieses für die Frauenwelt anscheinend günstigen Verhältnisses if die Ausficht auf zureihende Versorgung niht bedeutend. Ein ganz außerordentlich großer Theil der Frauen kann gar niht von , dem Arbeitsertrage der Familien- häupter leben, und ein anderer großer Theil muß dur eigene Thätigkeit wenigstens einen Beitrag zur Wirthschaft liefern. In Berlin sind 39 Proz. der erwachsenen Frauenzimmer auf eigene Thätigkeit angewiesen, in London 49 Proz., in Petersburg aber 59 Proz. Circa 107,00 erwachsene Frauenzimmer müssen in Peters- burg selbstthätigem Erwerbe nahgehen und nur 18,000 Frauen find so geftellt, daß sie gar keines Nebenerwerbes beoürfen. Von den Mädchen unter 16 Jahren muß in Berlin 1 Proz. s\elbst- thätig seinen Erwerb suchen, in London 3 Proz, in St. Peters- burg müssen aber von den 64,000 Mädchen unter 16 Fahren wenigstens 6# Proz. sih ihren Erwerb selbst suhen. Von alten Frauen über 50 Jahre werden in Berlin 44 Proz. von den betreffenden Familien unterstüßt, in London 60 Proz., in St. Petersburg aber nur 35 Proz. Da diese Sachlage — wenn auch nit ziffermäßig — in Rußland allgemein bekannt ist, und niht jede Dame Erzieherin werden kann, \o is die Richtung auf zeitiges Erlernen eines ersprießlihen F-ches eine allgemeine, und die russishen Gesege räumten den Frauen in Bezug auf Erwerbs- und Vermögensrechte eine bei weitem grö- ßere Selbständigkeit ein, als die Geseße anderer Länder. Mit Ausschluß der Damen, die sih für die Bühne oder als Er-
Berlín, den 20. Dezember 1875.
Die Frist zur Anmeldung älterer und neuerer kunst- gewerbliher Erzeugnisse, sowie älterer und neuerer G:mälde und Sfulpturen für die vom 15. Juni bis 15. Oktober 1876 in München stattfindende Kunst- und kunfst- gewerblihe Ausstellung ist bis zum 15, Februar 1876 verlängert worden,
Das Central-Komité für die Kunst- und kunstgewerbliche Ausftelung zu München. Der Vorsitzende : K. Lüders, Geheimer Regierungs-Rath.
Wie bereits kurz erwähnt, is dieser Tage im Verlage der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. von Deer) eine Sammlung deutscher Auslieferungsverträge erschienen, auf welche wir noch einmal aufmerksam machen.
Die Sammlung is vom Auswärtigen Amte herausgegeben und enthält einen korrekten Abdruck der vom Deutschen Reiche, vom früheren Norddeutshen Bunde, von Preußen und von Elsaß- Lothringen mit auswärtigen Staaten über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher abgeschlossenen, zur Zeit noch in Kraft bestehen- den Verträge und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen. Vorangeschickt ist eine einleitende Uebersicht, welche auch die von den einzelnen deutshen Bundesstaaten abgeschlossenen noch gül- tigen Verträge gleicher Art erwähnt und angiebt, wo die amt- lihe Publikation derselben erfolgt ist. C j
Es bestehen zur Zeit vier Auslieferungsverträge für das Reih: mit Italien, Großbritannien, der Schweiz und Belgien, welche sih unter Nr. 1 bis 4, wie die dazu ergangenen Ausfüh- rungsbestimmungen unter Nx. 5 bis 8 abgedruckt finden,
Die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Amerika
zieherinnen ausbilden; giebt es in St. Petersburg gegenwärtig in wissenschaftlihen, technishen, kaufmännischen, gemerblihen und anderen Lehranstalten über 1800 Damen, die fich zu einer selbständigen Erwerbthätigkeit vorbereiten. Auch günstig verhei- rathete Frauen greifen zuweilen, wenn ihr Mann vor Erlangung einer ausreihenden Pension stirbt, zu dem Diplom, welches fie in ihrer Jugend sih erworben.
Nach den Angaben der Rittihschen ethnographishen Karte von Rußland giebt es im Zarenreihe 59 Sprachen und 115 Dialekte; auf die Kaukasusländer allein kommen 68 Dialekte. Von der Bevölkerung des europäischen RußlanF find 88 Proz. ariser, 47 Proz. turanischer, 4 ural-altaïsher und 34 Proz. semitisher Abstammung. Von den 88 Proz. ariser Abstam- mung find 813 Proz. Slaven, 3} Proz. Litthauer und Letten, 1} Proz Deutsche, 1 Proz. Gräco-Romanen. Von den Slaven find 743 Proz. russischer und 6} Proz. polnischer Abstammung: von den Russen kommen 49+ Proz. allein auf die großrusfishe Varietät, so daß (wie eins der „Golos“ nahwies) die Großrussen wirk- lih nahezu die Hälfte, und alle nationalrussishen Stämme zu- sammen 3/, der Gesammtbevölkerung des -europäishen Rußland vorstellen.
Die Krise, welhe beim Zusammenbruch der Moskauer Commerz- und Leihbank einzutreten drohte, wurde durch um- sihtiges Eintreten der Regierung abgewandt.
Die neue Aushebung nah den Grundsäßen der allgemeinen Wehrpflicht hat begonnen, und zwar werden diesmal von circa 700,000 jungen Leuten, die das 21. Lebensjahr vollenden, 180,000 în die aftive Armee eingestellt. Jm vorigen Jahre wurden von 700,000 nur 150,000 beansprucht, doch tritt jeßt keinerlei Grhöhung der Präsenzziffer der aktiven Armee ein, in- dem die eingetretenen Beurlaubungen den Meßranspruch bei Weitem übersteigen.
Ein ganz besonders wichtiges Ereigniß war im November der Empfang èes \{chwedis{chen Reisenden Nordensfkiöld, welcher den Seeweg zum Jenisei entdeckt hatte. In den zahlreihen Ova- tionen und Empfangsreden, die ihm gewidmet wurden, kam die Ueberzeugung zum Ausdruck, daß fsolhe Entdeckungen, / welche die Realifirung unserer Aufgabe — zwischen Europa und Asien die Kultur zu vermittein — fördern oder ermöglichen, ganz besonderer allseitiger Anerkennung würdig find. Sibirien wird jezt als ein Land betrachtet, welches ebenso wie alle andern Provinzen Ruß- lands an der Kulturarbéit des Ganzen Theil zu nehmen hat, und die Entdeckung neuer Seewege is da ein hohwihtiges Faktum. In diesem Sommer wurden die sibirishen Flüsse auf Erweiterung des Flußschiffahrts-Verkehrs untersucht, und jeßt interessirt man sih lebhaft für die Projekte zu Eisenbahnverbin- dungen nach Sibirien und nah Centraiasien. Man empfindet es als ein Glück, daß die Friedenspolitik der Regierung allen Kreisen eine ungetheilte Hingabe an die inneren Kultur-Arbeiten gestattet.
Nr. 51 des „Central-Bliatts für das Deutsche Reich“, heransgegeben im Reichskanzler-Amt, hat folgenden Inhalt : 1) Finanz- wesen: Bekanntmachung vom 16. Dezember 1875, betr. die Gültigkeit der von der Preußischen Bank auegestellten Banknoten als Noten der Reichsbank; — Nachweisung Über die am 30, November 1875 1m Umlaufe beziehungäweise im eigcnen Bestande der deutschen Zettel- banken vorhaudin gewesenen, sowie auch der nah erfolgter Ein1ôfung vernichteten Bankr. oten; — Status der deutshen Notenbanken Ende November 1875; — Ankauf von Gold durch die Preußische Bank. 2) Allgemeine Verwaltungésachen: Verweisung von Auéländern aus dem Re!chsgebiet. 3) Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichömünzen, 4) Zell- und Steuerwesen: Kompetenzen von Steuerstellen. 5) Eisenbahnwesen: Eröffnung der Bahnstrecken Posfen- Kreuzburg und Neumünster-Oldesloe. 6) Heimathwesen: zwei Er- fenntnisse des Bundesamts für das Heimathwesen. 7) Konsulatwefen : Entlassungen ; — Excquatur-Ertheil.yg; — Zuweisung von Konsular- Amt sbezirken.
Vereinswesen.
Fm Auftrage des Vereins für Sozialpolitik hatten.
die HH. Professoren Dr. Nasse und Dr. Held in Bonn Ende No- vember ein Schreiben an den Vorsißeuden der ständigen Deputation des volkswirthschaftlichen Kongresses, den Reichstags-Ab- geordneten, Justiz-Rath Dr. Braun, gerichtet, in welchem fie dem- selben folgenden Vorschlag machten: „Von verschiedenen Mitgliedern beider Vereinigungen ist in den leßten Jahren der Gedanïe aus- gesprochen worden, daß ein gegenseitiger Besuch der Jahreêversammlungen beider Vereine wünschenswerth sei, und auch der Ausshuß des Vereins für Sozialpolitikhat nicht verkennen können, daß auf diese Weise wahrscheinlih eine vielseitigere und erschöpfendere Erörterung der auf den Veijammlungen zur Verhandlung gestellten Fragen, sowie ein besseres Verständn1ß der auseinandergehenden Arsichten erzielt werden fönne. Die Einlädurgen, welche die Ausschüsse beider Vereine schon fiher an die Auéschußmitglieder des anderen Vereins haben ergehen lassen, entsprachen diesem Gedanken, hatten aber wenig Erfolg. Offenbar haben nur wenige Mitglieder beider Vereine die Zeit gefun- den, um zwei Versammlungen zu besucen, und es läßt sich voraus- sehen, daß auch künftiÿ Männer, die in ihrem Berufskreise vollauf zu thun haben, in der Regel außer Stande sein werden, im Laufe von wenigen Monaten an zwei derartigen, gewöhnlih in verschie- denen Theilen Deutschlands stattfindenden Kongressen Theil zu
und zu Oesterreih-Ungarn sind niht von Reichswegen, do aber für fast ganz Deutschland in gleihmäßiger Weise geregelt.
Die bezüglichen Bestimmungen find suh B. der einleitenden Uebersicht angegeben und unter Nr. 9 bis 14 zum Abdruck gelangt.
Unter C. folgt sodann die Uebersicht der von einzelnen deutshen Bundesstaaten abgeshlossenen noch in Kraft be- findlihen Auslieferungsverträge, sowie weiterhin der Abdruck der hierunter fallenden Verträge Preußens (Nr. 15 bis 23) und Elsaß- Lothringens (Nr. 24 und 25).
Es ift das Format des Reichsgeseßblatts gewählt, wodurhch den Besizern die fortlaufende Ergänzung der Sammlung er- mögliht wird. Auch is, wohl aus gleicher Rücksicht, die äußere Einrichtung so getroffen, daß jede Abdrucknummer mit einem neuen Blatte beginnt und also Zwischenheftungen ermögliht sind.
Wir glauben, daß die Sammlung einem praktishen Be- dürfnisse entgegenkommt.
Aus Breslau, 18. Dezember, Abends, meldet „W. T. B.“: Wie die „Schlesische Presse“ meldet, ist der Standesbeamte Hofferichter auf dem heutigen zweiten Termine zur Ableistung des von ihm geforderten Eides nicht erschienen. Der Vorfißende des Gerichtshofes verlas ein von Hofferichter eingegangenes Schreiben, in welchem derselbe mittheilt, daß er gestern Deutschland verlassen habe. Nachdem ein Gerichtsdicner, welcher mit dem Sistirungs- befehl in die Wohnung Hofferichters abgesandt, erfolglos zurück- gekehrt war, beschloß der Gerichtshof von Neuem die Verhaftung Hofferichters.
Am' 19. Vormittags sah man starke shwarze Rauchsäulen aus dem Krater des Vesuvs emporsteigen. Es wird kefürchtet, daß die bevorstehende Eruption von langer Dauer sein werde.
Der vor dem Skt. Petersburger Bezirksgerichte unter Zuziehung von Geschworenen gegen den Kommerzien-Rath Owsjannikoff, den
nehinen, Der Aus\{huß des Vereins für Sozialpolitik erlaubt sich Sher vorzuschlagen, es möge zwischen beiden Vereinigungen ein Ab- kommen dahin getroffen werden, daß von nun ab dieselben abwechselnd ein und das andere Jahr ihre V-rsammlungen halten, so daß dann in dem einen Jahre der volkswirthschaftliche Kongreß, in dem anderen der Verein für Sozialpolitik tagen würde, und die Mitglieder beider Vereinigungen an jeder Versammlung theilnehmen könmen, Die Ent- scheidung darüber, von welcher Seite im nähsten Jahre die Ver- sammlung zu veranstalten wäre, überläßt der Verein für Sozialpolitik dem volkswirthschaftlihen Kongreß. Alle näheren Bestimmungen der Uebereinkunft würden weiterer, womöglich mündlicher Uebereinkunft vorbehalten bleiben." i
Die ständige Deputation des volkswirthshaftlichen Kongresses hat hicrauf einstimmig beschlossen, auf den Antrag in der Art einzu- gehen, daß in- 1876 nur dec volkswirthschaftlihe Kongreß, in 1877 aber nur der Verein für Sozialpolitik tagt, und die Theinehmer des einen Kongresses auch den anderen besuhen können. Der nächste volkswirthshaftlihe Kongreß wird im September 1876 in Bremen, der nächste Verein für Sozialpolitik im Oktober 1877 in Else- nah tagen. Für den nächsten volkswirthschaftlichen Kongreß ist vorzugsweise die Eisenbahnfrage in Ausficht genommen, nament- lich auch die Frage des Anfaufs fämmtliter Partikularstaats- und Privateisenbahnen durch das Reich. Zur Feststellung der Aus- führungsmodalitäten für die Kooperation der beiden bisher getrennten politis -6fonomischen Vereinigungen werden in nächster Zukunft Delegirte des Vereins für Sozialpolitik und des volkswirthschaft- lihen Kongresses zusammentreten; der leßtere hat seine DOLLE bereits ernannt; es sind die Abg. Justiz-Rath Dr, Braun und Rickert (Danzig', sowie Dr. Alexander Meyer.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die franzôösishe geographische Gesellschaft hat folgende auswärtige Gelehrte zu ihren korrespondirenden Mit- gliedern ernannt: General Baeyer, Begründer der internationalen geodätischen Gescllschaft, Dr. F. V. Hayden, Dr. v. Hochstätter, Prä- sident der Wiener geographischen Gesellshaft, General Humphreys, Chef der Militär-Ingenieurshule der Vereinigten Staaten, Hru. J. Hunfalvy, Präsident der geographishen Gesellschaft in Pe1t, Oberst Montgomerie im eia AndilGen Dienste: Sir Henry Rawolin- jon, Präfident der Königlichen geographishen Gesellschaft in London, Hru. Rivelen8, Bibliothekar der Stadt Brüssel, Hrn. Nicolas Si- verbkoff, der Reisende in Mittelasien, Dr. Forvell, Begleiter von Nor- denjfjólds erster Reise nah Spißberg{n, Oberst Versteeg, früher Re- fident in niederländi]ch Indien, und Hiun., Vorsaae, den bekannten dänischen Alterthumsfor scher.
— Das soeben erschienene 10. Heft, XI1, Bandes, der „Philo- fophischcn Monatshefte“, von Dr. E. Bratuscheck, (Leip- zig, Erich Koschny), enthält folgende Abhandlungen: Eine Unter)uhung über die Wahrnehmbarkeit der Erscheinungen und die Unwahrnehmbarkeit der Wesen, Von Maximilian Droßbvach. (Schluß). — Zur Charakteristik der „Gesinnungs-Philofsohhie“ der Gegenwart. Von Dr. Alexius Meinong in Wien. — Zum Atome-Mythus. Kant vertheidigt gegen Dr. Ludwig Weis von Gust. Knauer, Pfarrer in Feienstädt bei Erfurt. — Die Philosophie in Nordamerika. Nach Dr, Porter, Direktor des Yale- Kollege. (Schluß).
Gewerbe und Handel.
Das hiesige Königliche Stadtgericht weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, daß nah §. 8 des mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tretenden Gefeßes vom 19. Juli 1875 über das Hinterlegungswesen im Falle der Hinterlegung von Werth- papieren die Depositalbeamten nicht verpflichtet sind: die Auéloofung oder Kündigung der Werthyapiere zu überwachen und für die Ein- ziehung neuer Zins- oder Dividendenscheine oder der Beträge fälliger ZBins- oder Dividendenscheine von Amtswegen zu sorgen.
— Der Geschäftsbericht der Adler-Bierbrauerei-Aktien Gesellschaft weist einen Reingewinn von nur 11,612 A nah, wozu 1038 A Gewinnvortrag aus dem Vorjahre traten. Hiervon wurden 580 Æ zu Abschreibungen verwendet, 11,826 M. als Zinsen à 6% auf die begebenen 197,100 Æ# Stammprioritäten bzahlt und 244 A. auf-ueue Rechnung vorgetragen, Der Bruttoertrag bes zifferte sich auf 362,928 «6 Dem stehen gegenüber Betriebskosten- Konto mit 178,630 (, Diskont- und Zinsenkonto. mit 80,961 4, Handlungsunkosten mit 8773 4, Beleuchtungsunkosten mit 8581 A, Assekuranzunkosten mit 2314 (, Abgaben und Lasten mit 8280 M, und Abschreibungen mit 49,774 A In der Bilanz figuriren unter den Passiven: Das Alktienkapitäl mit 1,950,0C0 #, das Prioritäts-Aftienkapital mit 197,100 46, die Hypothekenschulden mit 990,000 M, der Reservefonds mit 11,899 A, eine Spezialreserve für etwaige Verluste mit 14,000 (A und Buchschulden mit 237,216 AÁÆ.; unter den Aktiven: das Grundstücksfkonto mit 1,137,327 , Gebäudekonto mit 1,464,489 #, Maschinenkonto mit 240,731 M, Lagergefäßkonto mit 154,142 A, Beständekonto mit 223,120 M, Effektenkonto mit 1380 4, Kassakonto mit 17,672 4, Hypotheken- forderungenkontio mit 6000 F und ausftehende Forderungen mit 53 065 A — Ihn der vorgestrigen Generalversammlung wurde die Bilanz genebmiat und der Verwaltung Decharge ertheilt.
— (Nat. Z) Der Verkehr auf dem diesjährigen Weihnachts- markte hat fi gegen den vorjährigen etwas gesteigert. Wähiend im Jahre 1874 1549 Buden aufgestellt waren, sind jeßt 1557 er- rihtet, - Stat 874 Stellen für Weihnachtébäume sind jeßt 1086, also 212 mehr, statt 108 Stellen für Kepfel urd Nüsse sind in die- sem Jahre 116 genehmigt worden.
Verkehrs-Anstalten. Roches-Point, 19, Dezember. (W. T. B.) Der Dampfer „ Ville Brest * ist heut: Abend 6 Uhr hier eingetroffen. Derselbe bugsirte den französische u transatlandisden Dampfer , Amerique“, welcher den Schaft gebrochen hatte.
Kaufmann Lewtejew und den Kleinhändler Nudernetoff wegen Brand - stiftung geführte Prozeß ist in der Naht vom Sonnabend zum Sonntag beendet worden. Das Urtheil lautet gegen Owsjannikoff auf Verbannung in eine entlegene Gegend Sibiriens. Lewtejew und Rudemetoff, bei denen mildeinde Umstände angenommen wurden, sind zu 9- resp. 8 jähriger Zwangsarbeit verurtheilt worden.
Theater. i
Die mit dem Titel „Scherzspiel“ bezeihnete Posse „Geheim- rath s-Töchter“ von Emil Pohl, welche am Sonnabend im Wallnertheater zur Aufführung kam, war bei übermäßigen Län- gen so arm an guten Scherzen, Couplets und neuzn Wißtzen, daß das Stü troß aller Bemühungen der Darsteller, — der Damen Wegner, Bredonck und Berg und der Herren Helmerding, Formes, Kadelburg und Wilken -— nur kaum bis zu Ende gespiclt werden konnte. Seinen Höhepunkt erreichte der Mißmuth des Publikums, als cin in das Repertoirstück ener andecen Bühne aufgenommenes, an sich sehr efffekt- volles Motiv_ hier fast wörtlich und in allen Details wiederholt wurde, — Uebrigens soll, nah bedeutenden Kürzungen, die Novität gestern, Sonntag, einen besseren Erfolg gehabt haben.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg wohnte am Sonn- abend nochmals der Vorftellung „Luftschlösfer“ im Wolters- dorff-Theater bei.
— Die Direktion des Königlichen Kursaaltheaters in Ems ift nunmehr definitiv dem Direktor des Friedrih-Wilheim- städtiscen Theaters Hrn. Emil Neumann übertragen worden, und ist somit die verfrühte Mittheilung einiger Blätter, welche bereits Hrn. Ern, Direktor des Cölner Stadttheaters, als den Erwähltew bezeichneten, dahin zu berichtigen, daß Leßterer lediglich zu den Mik- bewerbern gehörte,
Redacteur; F. Prehm. s Verlag der Expedition (Kessel). Druck W. Elsner. Sechs Beilagen (einschließlid Börsen-Beilage).
Bexlin:
296
Deuts%§es ets
Werten mung, betreffend 2e von den Eichämtern zu erhebenden Gbvühren. — Vom 30. November 1875, Vierr Nachtrag zur Taxe vom 12. Dezember 1869.
Auf Gänd der Bestimmung im Artikel 18 der Maß- und Ge- wihtsordnvg vom 17. August 1868 (Bundes-Geseßtlatt Seite 473) G dieNormal - Eichungs - Kommission die nachstehenden Vor-
riften:
1) Fer Abschnitt TIL der Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (h/ondere Beilage zu Nr. 40 des Bundes-Geseßzblattes), sowie sämmétlhe in den Abschnitten IL, IV. und V. derselben enthaltenen Vorschiften über Gewährung einer Gebührenermäßigung, ferner §. 5 der Vrschriften ‘vom 30, April 1874 über die eichamtliche Ermitte-
/ Tung \und Beglaubigung des Gewicbts leerer Faßkörper (Faßtara) (Nr.20 des Centralblattes für das Deutsche Reich Seite 169), ferner die Zestimmungen unter d. und e. in den zur Eichgebührentaxe unter dey 30. Juni 1870 (besondere Beilage zu Nr. 29 des Bundes-Ge- se{lattes) und 28. Juni 1873 (Nr. 27 des Centralblattes für dw Deutsche Reih Seite 217) ergangenen Nachträgen treten mit dmn 1. Februar 1876 außer Kraft.
2) Von dem nämlichen Zeitpunkte an ist die Gewährung von Rabatt in irgend einer Form — insbesondere aljo anch die bisher in den Abschnitten II,, II1., IV. und V. der Eichgebührentaxe“ vom 12. Dezember 1869 unter den daselbst angegebenen Vorausseßungen vorgeschriebene Gewährung einer Ermäßigung der Gebühren in Kolumxe A. um ein Drittel (Abschnitt IIL) resp. um 20 Prozent (Abschnitt IL, TV. und V.) — den Eichämtern unb-dingt untersagt.
3) Mit dem gleichen Zeitpunkte treten an Stelle der aufgeho- benen Bestimmungen des Abschnitts IIT. der Eichgebührentare vom 12. Dezember 1869 und des §. 5 der Vorschriften vom 50. April 1874 über die eihamtlihe Ermittelung und Beglaubigung des Ge- wichts le:rer Faßkörper (Faßtara), die nachstehenden :
An Gebühren sind zu erheben: y
I. Bei Ermittelung des Jnhalts von Fässern,
D A: B. O für Ermit-| ¿- , für Ermit- telung des L aLüiee telung des Inhalts unv vér- Inhalts Sitinve wendetes Sierub mpe- | 7 : empyes lung. Material. lung. S S S
für ein Faß bis zu 105° Liter Suhalt. 20 10 10 über 105 bis zu 205 Liter Inhalt 30 20 20 E20 O, “ 50 25 35 0: 2610 ú 60 30 45 ¿00 O A 70 35 55
für ein größeres Faß bis zu je 200 Liter Inhalt mehr je ein Mehr- betrag von E A
15 10 10
ITI. Bei Ermittelung der Tara von Fässern.
A B, Q: für Ermitte- | für Arbeits- | für Ermitte- lung der Tara | hülfe und | lung der Tara und Stempe- | verwendetes | ohne Stempe- lung. Material. lung. 5 T S
A Nan A 30 20 20 D: rode Qara . 30 10 20
Die Gebührensäße der Kolumne A. unter I. und II. find dann zu erheben, wenn die den Eichämtern übergebenen Fässer sich nach den bestehenden Vorschriften als zulässig erwiesen haben urd ihrem Inhalte oder ihrer Tara nach geprüft und gestempelt worden find; diese Gebühren beziehen sich demnach auf die gesammte Ausführung der Eichung, d. h. auf die eihamtlihe Prüfung und Stempelung der Fässer.
Die Gebührensäße der Kolumne C. unter I. und II. sind in den Fällen zu erheben, in welchen nur eine Prüfung ohne Stempelung stattgefunden hat, also dann, wenn bereits im Verkehr gewesene ge- stempelte Fässer auf Verlangen auf die Abweichung von der aufge- stempelten Angabe untersucht, hierbei aber noch hinreichend richtig befunden ‘worden sind, und ohne neue Stempelung zurückgegeben werden.
In jedem der beiden Fälle kommen außer den Gebühren untex A. oder C. die Gebührensäße unter 8. für Arbeitshülfe und ver- wendetes Material zur Erhebung.
Eine Ermäßigung der Sätze unter B. ist auf Grund eines den bcsonderen lofalen Verhältnissen Rechnung tragenden Beschlusses der- jenigen Staats- oder Gemeindebehörde, für deren Rechnung das Eich- amt verwaltet wird, zuläsfig.
Derartige Beschlüsse, sowie alle späteren Abänderungen derselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Sichungs: Aufsichts- behôrde und sind, mit dem Genehmigungsvermerk der leßteren ver- sehen, durch Anschlag in den Eichlokalen zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Erweisen sich Fäffer
a) bei der einer Ermittelung des Jnhalts oder der nassen Tara vorhergehenden Nässung
8) während der Ausführuug der Ermittelung des Jnhalts als undicht, d. h. nicht genügend haltbar, so find dieselben unter Erhebung einer Gebühr, welhe sich für "die Fälle unter a. auf die Hälfte der obigen Säte 1. B., resp. II. B, a., für die Fálle unter 6. auf den vollen Betrag der obigen Säße unter T, B. und die Hälfte der Säße unter I. C. zusammen beläuft, von der Eichung zurückzuweisen.
Wird die bei der JInhaltsermittelung durch Wägung gefundene Tara auf Verlangen außer dem Inhalt aufgestempelt, fo ist hierfür zu den &ebührensäßen unter I. A. und I. B. eine Gesammt-Zuschl.gs- gebühr von 15 S zu erheben.
Die Vornahme von eichamtlichen Ermittelungen und Beglaubi- gungen des Inhalts und der Tara von Fässern außerhalb der Amts- stelle (des Eichamtslokals) ift unter der Bedingung zulässig, daß ent- sprechende räumliche Einrichtungen und Apparate (vorschriftsmäßig gepcüfte und gestempelte Normalgefäße und Apparate resp. Waagen), jowie die erforderlichen, lediglich mit Kilogramm- resp. Gramm- bezeihauung versehenen Gewichte von vorschriftsmäßiger Genauigkeit, ferner die exforderlihen nah den vorgeschriebenen Typen gestalteten Bezeichnungs- (Zahlen- und Buchstaben-) Stempel, das nöthige Feuerungsmaterial und ausreichende Arbeitshülfe von den Interessen- ten bereit gestellt werden, und daß genügende Vorsorge für eine völlig zuverläsige vorschriftsmäßige Ausführung der erforderlichen technischen Opérationen getroffen ist,
Zur Vornahme von Juhalts- und Tara-Ermittelungen außerhalb der Amtsstelle ist die jedesmalige besondere Genehmigung des Eichamts- Vorstandes erforderlich, welche im Fakle der Ecfüllung der vorstehen- den Bedingungen nicht versagt werden darf. .
Eine Gebühr für Arbeitshülfe und verwendetes Material kommt bei soichen Eichungen außerhalb der Amtsstelle nicht in Ansaß, wo-
E Erste Beilage zuwDeulscheu Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Siaats-Anzeiger.
1875,
von heute an gerechnet, mit 43% jährlich
Berlin, Montag, den 20. Dezember
gegen neben den taxmäßigen Gebührensäßen unter A. oder C. Diäten und Auslagen nach Maßzabe der Nr. 6 der Vorbemerkungen zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 zu erheben sind.
4) Die vorstehenden Bestimmungen in Betreff der Normirung der Gebühren für Arbeitshüilfe und verwendetes Material (B.) und für die Fälle, daß während des Veorverfahrens oder der eigentlichen Eichungsoperation sich Undichtigkeiten herausstellen, so wie in Betreff der Zulässigkeit und der Modalitäten der Eichuugen außerhalb der Amtsstelle finden gleihmäßig auch auf Gasmesser (s. Abschnitt VIII. der Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869) Anwendung.
5) Mit dem 1. Februar 1876 treten an Stelle der Vorschriften unter d. und e. in den unter dem 30. Juni 1870 und 28. Juni 1873 zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 ergangenen Nachträgen die nachstehenden :
An Gebühren für die Prüfung von Kubicir-Apparaten für Gas- messer und für Fässer sind zu erheben:
A. B. G, für |f. Arbeits- für Prüfung |hülfeu.ver-| Prüfung und Stem-| wendetes |ohneStem- pelung | Material | pelung
M. M. M,
für einen Apparat bis zu 100 L, Jnh 6 3 4 v o v UDer100 O 12 6 9 e U v2 e400; 600 7 16 8 12 o p.000 S0 20 10 15 S e 800, 10008 24 12 18
und für jedes vollständige oder un- vollständige Hundert Liter Juhalt mehr je ein Mehrbetrag von . 2 1 1
In De der Normirung der Gebühren für Arbeitshülfe und verwendetes Material (B.), sowie in Betreff der Zulässigkeit und dec Modalitäten der Eichungen außerhalb der Amtsstelle gelten gleich- mäßig die vorstehend unter 3 getroffenen bezüglichen Bestimmungen.
6) Bei der Eichung der im Nachtrage zu §. 32 der Eichord- nung (Cirkular 27 vom 28. September 1875) zugelassenen Waagen- Konstruktion (kombinizte Brücken- und Tafelwaage) ist die Summe der für jede der beiden vereinigten Waagengattungen in der Taxe ausgeworfenen Gebühren in Ansaß zu bringen.
Berlin, den 30, November 1875.
Kaiserlihe Normal-Eichungs-Kommission. Foerster.
Königreich Preufßen. Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis obligationen des Kreises Beuthen im Betrage von 375,000 46
E. Emission.) Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von der Kreisversammlung des Kreises Beuthen auf dem Kreistage vom 20. Mai 1875 beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise unternommenen Chaufseebauten, sowie die zur Er- füllung der den Kreisen Tarnowiß und Zabrze gegenüber rezeßmäßig übernommenen, noch rückständigen Entschädigungsverpflichtungen er- forderlihen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisversammlung: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinscoupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 375,000 M. ausstellen zu dürfen, da sih hiergegen weder im Ju- teresse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §8, 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Obligationen zum Betrage von 375,000 4, in Buchstaben: „Dreihuudert fünf und siebenzig tausend Mark," welche
in folgenden Apoints : 300,000 Æ à 1000 A 00000 à 500, 25,000 , à 200 , 375 000 M. nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreis- steuer mit 47% jähulich zu verzinsen und nach der durh das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom 1, Januar 1876 ab mit wenigstens jährlih 1% des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten Schuldverschreibungen zu tilgen find, durch gegen- wärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser, Obliga- tionen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ift. Durch das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über- nommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 17. November 1875. C) Wilhelm. Camphausen. Graf zu Eulenburg. Dr. Achenbach.
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. Obligation DeN Ryeties Dees (.. . Emission). 1
Auf Gruyd des unterm genehmigten Kreistags- beshlusses vom 20. Mai 1875 und des Allerhöchsten Privile- giums vom ten .….. wegen Aufäahme einer Schuld von 375,000 4 bekennt sich der Kreitaus\chuß des Kreises Beuthen Namens des Kreises dur diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubi- gers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns\{huld von... . M, in Buchstaben ; M, welche, an den Kreis baar gezahlt wer- den und mit 43% jährlich zu veczinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 375,000 A geschieht vom Jahre 1876 ab allmählich aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens 1% jährlih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen nah Maßgabe des geneh- migten Tilgungs planes,
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird dur das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1876 ab in dem Monate jedes Jahres.
Der Kreis behält sih jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, )owie sämmtliche noch um- laufende Schuldverschreibungen zu kündigen, Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüzohlung erfolgen foll, öffentlih bekannt gemacht, Diese Be- kanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zohlungstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preu- Fischen Staats-Anzeiger, in dem Amtsblatte der E e Re- glermag ¿u Oppeln, sowie in einer zu . .…. , erscheinenden Zeitung.
is zu dem Tage, wo solchergeftäit das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am ..
Provinz Schlesien.
in Reichsmünze verzinset.
__ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rütfgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungé weise diejer Schuld- verschreibung bei der Kreis-Kommunalkosse in Beuthen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitöstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuld- verschreibung find auch die dazu. gehörigen Zinscoupons der späteren Fälligkeitstermine zurüdzuliefern.
Sur die fehlenden Zinêcoupons wird der Betrag vom Kapital abge:ogen. i
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rü@zahlungstermine niht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf de3 Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, niht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernihteter R Ee ingen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Ge- richtsordnung Theil T. Titel 51 §. 120 sequ. bei dem Königlichen Kreisgericht zu Beuthen. Zinscoupons können weder aufgeboten, noch amortifirt werden. Doch joll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zins- coupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- coupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Scbuldverschreibung sind . . . , halbjährige Zins- coupons bis zum Schlusse des Jahres . . . . ausgegeben. Für die wette Zeit werden Zinscoupons auf fünfjährige Perioden ausge- geben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunalkasse zu Beuthen gegen Ablieferung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In- haber der Schuldverschreibung, fofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge- schehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haf- tet der Kreis mit seinem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Beuthen, den . ..
Der Kreisaus\{uß des Kreises Beuthen.
Anmerkung. Die Unterschriften find eigenhändig zu unterzeichnen.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Erster (bis ) Zinscoupon zu der Kreisobligation des Kreises Beuthen ( . . . Emission). Nr über Reichsmark zu vier und ein- Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinscoupons empfängt gegen dessen Rück- gabe in der Zeit vom . . ten bis resp. vom .. ten e, DIS und späterhin die Zinsen der vorbenann- ten Kreisobligation für das Halbjahr vom bis mit (in Buchstaben) bei der Kreis-Kommunalkasse zu Beuthen. Beuthen, den . ten ISC Der Kreisaus\{uß des Kreises Beuthen. Aumerkung. 1) Dieser Zinscoupon if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahre nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden Kalenderjahres an gerechnet, erhoben ‘wird. 2) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimile- ftempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinscoupon mit der eigen- händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Regierungsbezirk Oppeln.
alon zur Kreisobligation des Kreises Beuthen. C... Emission.)
Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Kreises Beuthen ( . . . Emission) Littr..... Nr über Reichsmark à 44 Prozent Zinsen die ._. ¿e Serie Zinscoupons für die 5 Jahre 18 . . bis 18 , , bei der Kreis-Kommunalkasse zu Beuten, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Jnhabers der Obligation kein Widerspruch er- hoben ift.
Beuthen, den .
Der Kreisaus\{huß des Kreises Beuthen.
Anmerkung: 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Talon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- sehen sein.
2) Der Talon ift zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinscoupons mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrudcken :
9, Zinscoupon. 10, Zinscoupon.
S Ao
Bekanntmachung.
Für die nächstjährige Heeres-Ersaßz-Aushebung wird denjenigen jungen Männern, Welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1854 bis zum 31, Dezember 1856 geboren find, und fi hierselb aufhalten, in Erinnerung gebracht, daß, soweit dieselben mit Taufscheinen oder sonstigen Beweismitteln über die Zeit und den Ort threr Geburt noch nicht versehen sind, sie sich zur Abwendung sonst unausbleiblicher R dergleichen Bescheinigungen nunmehr sofort zu beschaffen
aben.
Die für diesen Zweck aus den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Bescheinigungen werden kostenfrei ausgefertigt.
Der Zeitpunkt zur Anmeldung behufs Aufstellung der Rekru- tirungs-Stammrolle wird im Laufe des Monats Januar k. J. be- kannt gemacht werden.
Berlin, den 16, Dezember 1875.
Königliche Ersaz-Kommission.
Die Nr. 100 des Amtsblatts der Deutschen Reich s- Postverwaltung hat folgenden Juhalt: Verfügung vom 15. De- ember 1875. Verschieben von Briefen in Streifbandsendungen. —
erfügung vom 12. Dezember 1875. Einführung des Postanweisungs- Verfahrens im Verkehr mit Queensland.
— Nr. 40 des „Amtsblatts de: Deutschen Reichs- Telegraphen-Verwaltung“ hat folgenden Laa Verfügung : Vom 12. Dezember 1875, Neue Ausgabe des Abschnitts VII1. der Allgemeinen Postdienst-Anweisung. Bescheidung: Vom 15. Dezember 1875, Verfügung der Kaiserlichen General-Direktion der Telegraphen an sämmtliche Kaiserliche Telegraphen - Direktionen, betreffend die Uebertragungseinrihtung an den Farbschreibern.
C E M e T T : 2e F p E
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T E C Er S