1875 / 298 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Zeichen- Register. (Die ausländischen Zeichen werden unter Leipzig veröffentlicht.) Aaehen. Als Marke ist eingetragen uater Nr. 69 zu der Firma Carl Schleicher zu Schönthal bei Langerwehe nach An- meldung vom 24. November 1875, Nachmittags 33 Uhr, für Hand- und Maschinen-Nadeln das Zeichen:

Königl. Handel8gerichts-Sekretariat zu Aachen, Ahaus. Als Marken find eingetragen unter Nr. 1 bis 41 zu der Firma: Herman Oldenkott et Söhne, wel{che in unserem Gefellschaftêregister miï dem Vermerke, daß der Siß der Gesellschaft Amster- dam mit einer Zweigniederlassung in Ahaus sei, ein- getragen steht, nah Anmeldung voin 2, August 1875, Vormittags 11 Uhr, für fabrizirten Tabak die nach- folgenden Zeichen: *

get s, s e

unter Nr. 1 das Zeichen :

li ferm Oldeukon ¿u Zoouen, Fx ausiEuDax.

unter Nr. 2 das Zeichen :

unter Nr. 3 das Zeichen :

unter Nr. 4 das Zeichen :

unter Nr. 5 das

Zeichen:

‘S HERAN! OÉVENKOTT & z0ONEN, "LUSPEROD U

unter Nr. 6 das Zeichen :

unter Nr. 7 das Zeichen :

unter Nr. 8 das Zeichen:

unter Nr. 9 das Zeichen :

unter Nr. 10 das Zeichen:

unter Nr. 11 das Zeichen :

unter Nr. 12 das

4 0-4 Furt ader ULaI, Wi * Ad, L ¿rant Oden N L

unter Nr. 13 das Zeichen :

‘% UERM! OLDE FRUTT @ ZooNxzx, "E47 END- U.

unter Nr. 14 das Zeichen :

unter Nr. 15 das Zeichen :

unter Nr. 16 das Zeichen :

unter Nr. 17 das Zeichen:

unter Nr. 18 das Zeichen:

unter Nr. 19 das Zeichen :

unter Nr. 20 das Zeichen :

unter Nr. 21 das Zeichen :

unter Nr. 22 das Zeichen:

unter Nr, 23 das Zeichen:

unter Nr. 24 das Zeichen :

unter Nr. 25 das Zeichen:

unter Nr. 26 das Zeichen:

unter Nr. 27 das Zeichen :

unter Nr. 28 das Zeichen:

unter Nr. 29 das Zeichen:

unter Nr. 39 das Zeichen:

unter Nr. 31 das Zeichen :

unter Nr. 32 das Zeichen:

unter Nr.

unter Nr. 35 das Zeichen:

unter Nr. 36 das Zeichen :

unter Nr. 37 das Zeichen:

unter Nr. 38 das Zeichen:

unter Nr. 39 das Zeichen :

unter Nr, 40 das Zeichen :

unter Nr. 41 das Zeichen :

Auf den Waaréenverpackungen sind die Zeichen Nr. 1 bis 24 inkl. in Schwarzdruck, die Zéichen Nr. 29 bis 41 infl. in Rothdruck gedruckt.

Königliches Kreisgericht zu Ahaus,

Dresden. Als Marke ift eingetragen unter Nr. 28 zu der Firma: „Joseph HSuppmann irma La Ferme“ in Dresden, nach Anmel- dung vom 13. Septem- ber 1875, Nachmittags §6 Uhr, für Tabake und Cigaretten das Zeichen : Dresden, am 23. November 1875. ; Königliches Handelsgericht im Bezirksgericht. Bäßle r. j

Leipzig. Als Marke is einge-t* tragenzu der Firma: E. S. Plateau! zu Paris in Frankreich, nach Anmel- t dung vom 30. September 1875, Abends T2 7 Uhr 30 Minuten, für Tinte unter| Nr. 606 das Zeichen: ;

Dr. Hagen.

Leipzig. Als Marken sind eingetragen zu der

Firma: James Chadwiek & Brother

zu Eagley Wills bei Bolton in England, nach

Anmeldung vom 22, September 1875, Vormittags

11 Uhr 30 Minuten, für Baumwoll-Haspeln und

Smivollens Fäden zum Nähen, Einfassen und icken :

unter Nr. 660 das Zeichen :

unter Nr. 661 das Zeichen :

unter Nr. 662 das Zeichen:

unter Nr. 663 das Zeichen :

unter Nr, 664 das Zeichen :

unter Nr. 665 das Zeichen :

unter Nr. 666 das Zeichen :

unter Nr. 667 das Zeichen :

unter Nr. 668 das Zeichen:

welche als Etiketten und Stempel auf der Waare und deren Verpa@Æung angebracht werden. Königliches Handelsgericht zu Leipzig. Dr. Hagen.

Beëlinui Redacteur: F. Prehm.

Verlag der Expedition (Kesfe l). Drudck: -W. Elsner,

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußisch

14 299.

Dritte Beilage

Berlin, Montag, den 20. Dezember

1) die Vakanzen- Liste der dur Militär-Anwärter

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärter,

3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs-Termine,

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

9) die Verpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staats-Domänen, sowie anderer Landgüter,

en Slaats-Anzeiger.

6) die von den

ands [s- und Zeicenreg ifstern veröffentlicht: 1 eihs8-, Staats- und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

E B" V P A B Ats E E

1875.

7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutshen Eisenbahnen, 8) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berlins, 9) die Uebersicht der bestehenden Poftdampf\chif-Verbindungen mit transatlantishen Ländern,

10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auc die im S. 6 des Gesetzes über den Markeuschugzz,

gister für das Deut

einem besonderen Blatt unter dem Titel

CEentral-Handel3-Re

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich kann dur alle D Tas des Jn-

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W.,, Ks

niggräßerstraße 109, und alle

Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

, Dur die Uebernahme des Delkredere Seitens

eines Kommis lon ärs für den Ein- und Verkauf j von Waaren, Wechseln und Werthpapieren, welche ! einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird die Be-

fugniß desselben zum Eintritt als Selbstkontra- hent, dem Kommittenten gegenüber, nicht ausge- | \{lofsen. (Erkenntniß des Reichs-Ober-Handels- |

erichts, IT. Senat, vom 20. November d. J.) : er Rentier S., hierselbst, beauftragte einen hiesigen |

Banquier, eine Reihe von Einkäufen und Verkäufen !

von Börsenpapieren für ihn zu übernehmen, mit der | generellen Verabredung, daß der Banquier das Del- ! kredere übernehme. Unter Anderem beauftragte S, ; den Banquier zum Ankauf von 100,000 Fr. italie- ! nische Rente pro ultimo des folgenden Monats und j dieser theilte ihm mit, daß er für dessen Rechnung | 30 die aufgegebenen Papiere à 55/9 pro ultimo „unter | meinem Delkredere, so daß Sie mich als Selbst- : verläuféer betraten wollen*, gekauft habe. Ebenso ! i ; theilte der Banquier im folgenden Monat dem | nah Oesterreich betreiben, lassen die Frage unent-

uftraggeber mit, daß er für dessen Rechnung, ! „Unter meinem Delkredere, so daß Sie mi ! als Selbstkäufer betrachten wollen,“ 100,000 Bres. | E Rente 524 % pro Ultimo verkauft ; habe. S. wurde somit dem Banquier 737 Thlr. ! als Cours-Differenz s{uldig, welhe Summe fich | der Banquier aus dem bei ihm liegenden Depot des j S. herausnahm. S. bestritt jedo, daß der Banquier die fraglihen Papiere von Dritten für : Rechnung des S. eingekauft und den zum Course i

von 59% berechneten Kaufpreis an den dritten Ver- j -

käufer bezahlt, und daß der Banquier dann die Pa- | ptere wieder an Dritte verkauft und den zum Course ! von 523% berechneten Kaufpreis von dem dritten Käufer erhalten habe, und klagte a vollständige Rückgabe seines Depots. S. wurde edoch fowohl vom Kammergericht als auch vom Reichs-Ober- ! handelsgericht mit seinem Anspruch zurückgewiesen, ! indem beide Gerichte in der brieflihen Kaufs- und | Verkaufsmittheilung diejenige Anzeige fanden, | welhe nach Artifel 376 des H. G, B. der als ! Kontrahent eintretende Kommissionär dem Kommit- | tenten erftatten soll. Der verklagte Banquier hatte somit nit nöthig, nachzuweisen, daß er für Rech- nung des S. ein- und verkauft habe, sondern es genügte der Erfüllungseid desselben, daß er die frag- lichen Papiere als Selbstverkäufer und resp. als Selbstkäufer für Rehnung des S. zu den angegebe- nen Coursen eingekauft und resp. verkauft habe. „Der Kläger (S.)“, führt das Erkenntniß des Reichs- Ober-Handelsgrrihts- aus, eist der Meinung, daß die Uebernahme des Delkredere Seitens des Ver- klagten (des Banquiers) die Annabme eines Ein- tritts als Selbstkontrahent im Sinne des Ar- tikels 376 des H. G. B. ausscließe. Dies ift aber keineswegs der Fall. Die Folge _der Uebernahme des Delkredere ist, daß der Kommissionär dem Kom- mittenten als Selbstshuldner für die Erfüllung der Veiträge, welhe der Kommissionär zur Aus- führung der ertheilten Kommission für Rech- nung des Kommitterten mit Dritten gesck{lofsen hat, haftet, und also seinen Kommittenten nicht durch Cession seiner Klagen gezen den Dritten abfinden fann. Dies ift allerdings etwas Anderes, als der Eintritt als Selbstkontrahent nach Art. 376 des H. G. B. Es folgt aber daraus nicht, daß die Uebernahme des Delkred-re die Folge habe, daß der Delkredere- Kommissionär nicht gemäß Art. 376 als Selbstkontrahent eintreten fönne und dürfe. Der Art 376 beftimmt allerdings, daß der Kommissionär nur dann als Selbstkontrahent eintreten dürfe, wenn der Kommittent niht ein Anderes bestimmt habe. Eine solche andere, den Eintritt als Selbstkontrahent ausschließende Bestimmung ift aber darin, daß der Kommissionär das Delkredere übernimmt, nicht zu

| betrifft eine Frage von tiefgehender Bedeutung. Der ! Verfasser faßt seine Ansicht in die Worte zusam- “men: „Des Handels Sache ist Kaufen und Ver-

* mindern und F gleiher Zeit dem Handel einen

finden.“

Aus der sffentlichen Plenarsißung der Handels- und GewerbekammerZittau am 10, November 1875 theilt die „D. Industrie- Ztg." Folgendes mit:

Ueber die Frage der Verzollung gewalkter und ungewalkter Wollenwaaren im Verkehr mit Oesterreich - Ungarn hatte das Kammerbüreau nah Auskunftserholung von Fahmännern in Bauten, Kamenz und Bischofswerda ein ausführlihes Gut- ahten an das Königliche Ministerium des Innern abgegeben. Dasselbe beantwortete folgende Fragen : a. Giebt es sichere Unterscheidungsmerkmale zwischen gewalften uud ungewalkten Wollwaaren? Da die durch Walken erzeugte Verfilzung eine große Zahl unmerklih fich abstufender Nüancirungen zuläßt, leihte Verfilzung auch s{on dur starke Wäsche erzeugt werden kann, die aus Waschgarn hergestellten Waaren aber gewissermaßen son vor ihrer Webung einer Walke unterworfen waren, so mu jene Unter- scheidung selbjt dem Fahmann {wer fallen. b, Giebt es sichere Unterscheidungsmerkmale zwischen Käinm-

arn- und Streichgarnwaaren? Da die heutige

echnik der Streichgarnspinnerei im Stande ist, kammgarnähnlihe Gespinnste hervorzubringen , bei Modewaaren auch Kammgarne häufig gemischt mit

treichgarnen verarbeitet werden, so ist jene Unter- scheidung für den Fahmann wig, für den nit fahkundigen Zollbeamten meist unmöglich, c. Sind die den Zollabfertigungsstellen mitgetheilten Muster-

iypen, welhe die Grenze der als gewalkt anzusehenden tuchartigen ewebe und Bucks-

vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentliht werden, erscheint auch in

sche Reich. (Nr. 315,)

Das Central-Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1 4 50 F für das Vierteljahr.

Einzeln- Nummern kosten 20 S.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 9.

fins darstellen sollen, zur Feststellung jenes Unter- / muß, so schwierig die Ausrottung eines eingewurzelten

schiedes geeignet ? Die drei im Jahre 1866 ¿. B. | dem Hauptzollamte Zittau mitgetheilten Mustertypen | find ganz unzulänglich, weil Mode und Technik sich | seitdem sehr geändeit haben. Eine mit der Aende- rungen beider stetig Schritt haltende Ergänzung der Typen ift unthunlich. Die shezatishe Anwendung olcher Typen verleitet die Beamten leiht zu ober- ächliher Prüfung von Zollwaaren. Bei der Aus- wahl der Mustertypen durch die Oberbehörde können Sehler vorkommen, indem sie feiner oder gröber aus- gewählt werden, als das Zollgeseß die Grenze nor- miren will, daher ist Frage Cc. zu verneinen. d. Würde ein Sallenlassen jener Unterscheidung im Zollverkehr und die Festseßung eines gemeinsamen Zollsaßzes von M für den Centner gewalkter und ungewalkter Wollenwaaren im Verkehre mit Oesterreich - Ungarn die Interessen der oberlausißzer Industrie schädigen ? Kamenz und Bischofswerda, welhe feine Einfuhr

schieden, neigen sich aber mehr zu Verneinung Die Meinungen der Baußtener find getheilt. Ein Theil der dortigen Fahmänner meint, daß ein fo niedciger Zoll von ungewalkten Wollenwaaren, welche bisher 60 M zahlten, durch vermehrte Einfuhr aus Oester- reich der heimischen Industrie {haden werde. Der andere Theil fürchtet jolchen Schaden nicht, sondern erwartet von der damit gleichzeitig erleichterten Aus- fuhr nah Oesterreih Nußen.

Ein aus dem Elsaß eingegangenes Schriften: Der Baarverkauf *- als die Bedingung eines esunden Handelskreditwesens von Gust. Bergmann, itglied dexr Handelskammer zu Straßburg i. E,,

kaufen. Kreditgeben liegt dem freien Kapital ob, respektive dessen Verwalter, dem Bankwesen“, und führt, um die Abschüssigkeit des Systems der Kredit- fäufe zu bezeihnen, u. A. die Worte des Hrn. Dufaure an, der in der Sißung der Deputirten- kammer vom 27. April 1840 gelegentlich der Er- neuerung des Privilegiums der französischen Bank als Berichterstatter geäußert habe : „Diejenigen, welche eine Zahlungsfrist von 4 Monaten verlangen, werden, wenn dies zugestanden, alsbald 6 Monate | begehren. Es hieße die Garantieen der Bank ver-

\{lechten Dienst leisten. Er beruht pur dann auf sicherer und solider Grundlage, wenn er sein Kapital oft erneueit.

lage zu geben empfiehlt Hr. Bergmann „Die strenge Trennung der bisher in den Begriff Credit ver- s{lungenen beiden Faktoren : Verkauf und Darlehen. Ersterer foll reiner Baarverkauf , leßterer reines

Darlehcn sein. *

Unter den wohlthätigen Folgen dieses Systems |

wird hervorgehoben: die Verringerung des erforder- lichen Anloge- oder Betriebskapitals dur den sich stets erneuernden Umsatz, die Zurückführung der Pro- duktion in die den Bedürfnissen des Konsums ange- paßten Schranken, das Seltenerwerden periodischer Krisen, die Möglichkeit, prafktishe Reformen bei den Kreditinstituten einzuführen. E

Der Vorschlag des Verfassers, den Geschäfts- oder Zahlungékredit zu beseitigen, ift hier nicht zum ersten Male gemacht worden. Bekanntlich ist die Unter- drück&ung alles Kredites überhaupt, als eine im JIn- teresse des Volksganzen wünschenêwerthe Maßregel, hon früher anempfohlen worden. Jede ernstliche Durchführung der Vorschläge des Verfassers würde aber sehr bald hemmende Wirkungen auf die Volks- wirtbschaft ausüben. Der Geschäfts- und Kunden- kredit ist eben au eine Vergütung, welche der Ver- käufer seinen Käufern für das Kundenverhältniß ent- richtet. Derselbe kann, wie alle menschlicen Einrichtungen, gemißbraucht werden und wird in Zeiten, wie die unsrigen, leider in sehr umfänglihem Maße gemißbraucht. Wollte man ihn aber deshalb ganz aufheben, so würde die dann unvermeidliche Beschränkung des Kreises der Abnehmer das Ver- kaufsgeshäft selbst erheblih beeinträchtigen, die Ver- minderung des Risikos aber die Zahl der Verkäufer erhöhen: Beides Momente, welhe den Gewinn der Verkäufer beeinträchtigen würden.

Daß Hr. Bergmann an die natürliche Wirk- jamkeit seines Systemes nicht glaubt, sieht man am Besten aus dem drakonischen Mittel, welches er zur Durchführung desselben vorschlägt. Er wünscht nämli allen Ernstes, s die Gerichte nur noch Baarverkäufe anerkennen sollten. Ist bei Platz- verkäufen eine unumgängliche, sehr kurze, bei Distance- verkäufen eine je na der kfilometrischen Entfernung zu verlängernde Frist verstrichen, ohne daß der Kauf- p:eis berihtigt worden wäre, so soll die Schuld als Ne als nichtig gelten. Und um eine Umgehung dieses Geseßes zu verhindern, „hätte der Käufer unter jeder Bedingung bei Strafe der Verjährung, sogleich dem Verkäufer ein Kreditpapier in Form eines eigenen Wechsels einzuhändigen." Daß in diesem Falle die „Strafe“ nicht den säumigen Theil, sondern den trifft, welcher seinerseits pünktlich erfüllt hat, scheint den Hrn. Verfasser niht weiter gekümmert zu haben.

Troß alledem kann die Brohüre als ein Beleg der großen Uebelstände gelten, welche die leider gerade

in Deutschland maßlos ausgedehnte Sitte der Ge- schäftskredite erzeugt hat. Diesem Unwesen zu steuern,

| Uebels au sein mag, als Pflicht jedes Kanfinanns

und Industriellen, ja weiterhin jedes Konsumenten gelten!

Bezüglich des deut\ch-österreichischen Ver- edelungsverkehres beschloß die Kammer in !

Uebereinstimmung mit der Kommission 1) für die Forterhaltung des Veredelungsverkehres zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich, so wie er jeßt bestehe; zu wirken, da dieser Verkehr zu eng mit der deutschen Industrie verwachsen sei, um ohne {were Störungen der be- stehenden Umstände aufgelöst werden zu können. Weiter beschloß die Kammer 2) auf Antrag des Hrn. Wauer, eine in Nr. 16 des „Centralblattes für Textilindustrie“ enthaltene,

die Interpretation der Zollgeseße über die Jutestoffe : betreffende Petition zu unterstüßen, die Königliche :

Staatsregierung überhaupt darum zu ersuchen,

daß dieselbe vor Aenderurg ciner Interpretation ! von Zollgesetzen, wie bei anderen das Verkebrs- ! leben berührenden Geseßen, die Handels- und Ge- : werbekammern des Landes um ihre Ansicht be-

frage.

3) Weiter hatte die Kommission vorgeschlagen, : eine Erhöhung des Zolles für rohe leinene Garne

ledenfalls zu vermeiden. Die Kammer beschloß,

unerwartet der Vorschläge der heute noch zu er- i wählenden Schußzzollkommission, gegen eine Er- höhung des Eingangszolles roher Leinengarne

Verwahrung einzulegen.

4) Sodann wurde die Anmerkung zu Position |

22 f des deutschen Zolltarifs, zufolge deren „b6h- mische Leinwand, mit Ausnahne der unter g genaunten auf der Grenzlinie von Leobschüß bis Seidenberg nah Bleichereien und Leinwandmärkten und auf der Grenzlinie von Ostriß bis Schandau auf Erlaubnißschein zollfrei eingeht", besprochen. Die Königliche Staatsregierung wünschte die Ansicht der Kammer über diesen Punkt kennen zu lernen. Hr. Wauer meinte, fo lange das (15 Ngr. pro Ctr.) zahle, sei die zollfreie Einlassung

roher Leinen widersinnig. Diese Zollbegünftigurg Oester- |

reichs, der feine gegenseitige Begünstigung Deutschlands bei der Einfuhr in Oesterreich gegenüberstehe, habe zu bedenklichen Interpretationen Seitens einzelner Zoll- behörden Anlaß gegeben, die nur durch energische Proteste Seitens der geshädigten deutschen Industrie hätten beseitigt werden fönnen. Hr. Bauch meinte,

A E | die erwähnte Zollbefreiung böhmischer Robleinen Um nun der Geschäftsführung eine solidere Grund- / D g | ;

könne nur im Interesse einzelner deutschec Händter liegen, während das Interesse der Fabrikanten ent- schieden dagegen spräche.. Hr. Wauer erinnert daran, daß wenn die Kammer den Wegfall dieser Zollbefreiung empfehle, sie dies für die ganze Grenz-

| ftrecke von Leobschüß bis Schandau thun müsse.

Denn schon jeßt sei Sachsen in dieser Beziehung gegen Preußen im Nachtheile, da auf der sächsischen Strecke nur gegen Erlaubnißscheine, auf der preu-

ßischen auch ohne solchen von jener zollfreien Ein- j

fuhr Gebrauch gemacht werden fann.

Die Kammer beschloß daher, der Königlichen Staatsregierung zu berichten, daß der Wegfall der bisherigen Zollfreiheit roher Leinengewebe aus Böhmen auf der ganzen, bisher hierfür geöffneten Linie im Interesse der Oberlausiß liegen würde.

Friedrich Georg Wiecks „Deutsche Fllu- |

strirte Gewerbezeitung“, (herausgegeben von

Dr. A. Lachmann, Verlag von F. Berggold in Berlin) !

Nr. 51 hat folgenden Inhalt: Gewerblich-industrielle

Berichte: Anbau und Zubereitung des Thees. |

Ueber Fortschritte der Gasreinigung. Die Leinen-

Industrie Württembergs. Patera's Flammen- !

Schußmittel. Weltausstellung in Shanghai. Die neuesten Fortschritte und tehnische Umschau in den

eGarn xo einen Zoll

; zen. Fragen. Beantwortungen. Industrielle No- : tizen, Vermischte Notizen. Personalnachrichten. | Patentertheilungen. Korrespondenz.

Handels - Register.

| Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich ¡ Sachsen, dem Großherzogthum H essen und dem Herzogthum Anhalt werden Dienftags unter der Rubrik Leipzig resy. Darmstadt und Dessau ! veröftentliht, die ersteren wöchentli, die beiden letz- é teren monatli,

; AlIstedt. Bekauntmachung. : Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist die Firma: ; Friedrich Pfister iu Oldisleben, Inhaber: der Holzhändler Johann Christoph j Os Pfister daselbst, im Handelsregister gelöscht worden.

Allstedt, den 13. Dezember 1875.

Großherzoglih Säcs\. Justizamt.

Altona. Vekanuntmachung,. Zufolge Verfügung vom 15. d. Mts. ist heute in unser Firmenregister unter Nr. 1259 eingetragen : die Ehefrau Câcilie Lorbeer, geb. Plaut, zu Hamburg, Ort der Niederlassung : Hamburg mit Zweig- niederlassung in Altona, Firma: C, Lorber.

Altona, den 16. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung, Altona. Bekauntmachung.

Die Ehefrau Cäcilie Lorbeer, geb. Plaut, zu Hamburg hat für ihr ‘hierselb unter der Firma C, Lorber besteßendes und unter Nr. 1259 des Firmenregisters eingetragenes Geschäft den Kaukf- mann Eduard Lorbeer zu Hamburg zum Prokuristen bestellt. Dies ist heute zufolge Versügung vom 15. d. M. in unser Prokurenregister unter Nr. 212 ein- getragen.

Altona, den 16. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. T, Abtheilung.

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Beeskow. Bekanntmachung. ;

Aus der bisher unter der Firma „S. Redlich & Sohn“ hierselbst bestandenen, unter Nr. 11 unseres Gesellschaftsregisters eingetragenen und aus den Kaufleuten Samuel Redlich und Moriß Redlich ge- bildeten offenen Handelsgesellschaft ist der Kaufmann Samuel Redlih ausgeschieden. Der Kaufmann Moriß Redlich führt das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma hierselbst allein fort, und ist als nunmehriger alleiniger Inhaber der Firma heute nach Löschung derselben im Gesellschaftsregister unter Nr. 122 unseres Firmenregisters eingetragen.

Veeskow, den 10. Dezember 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung T.

Berlin, Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 18. Dezember 1875 sind | am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: | In unser Gesellschaftsregister, woselb unter Nr. | 4713 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:

j Berliner & Sußmann

| vermerkt steht, ist eingetragen:

| Die Gesellschaft ist dur geg-nseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der Kaufmann Edmund Bers i liner zu Berlin seßt das Handelsgeschäft unter der Firma Edmund Berliner fort. Vergleiche l Nr. 9099 “des Firmenregisters.

Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 9099 die Firma: | Edmund Berliner ; und als deren Inhar der Kaufmann Edmund | Berliner hier eingetragen worden.

Gewerben und Künsten: Patente vom Monate Okto- |

ber. Moride’s Petroleumkanne. Neue Gas | kraftmashine. Mattäßen und Blankbrennen des ! Messings. Buonziren von Gußeisen, Ueber : direkte Bildung von Methylviolett auf der Baum- wollfaser. Das Lagermetall Dysiot. Zerfressene ; Wasserstandgläser. Industrielle Notizen und Rezepte. ! Ausftellungen. Fr. Mittlers patentirte giftfreie ! grüne Farbe. Verfälschung des Leinöles mit Leber-

thran. Mittel gegen den Rübengeshmack der Milch und Butter. Eisenbahnwesen,

Nr._50 der „DeutschenJndustrie-Zei- tung“. Organ der Handels- und Gewerbekam- !

mern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgenden Inhalt: Dig Eisenacher Resolution in Sachen der Währung®frage. Von Ph. Geyer.

Zur Statistik dèr österreichischen Textilindustrie, ; Handels- und Gewerbekammern: Oeffentliche Ple- !

narsißung der Handels- und Gewerbekammer Zits tau am 10. November 1875. Technik: Jndigo-

ersaß. Füllmasse für Heizapparate. Verfahren zum : Entfletten der Wolle. Dichtung von Gasröhren

mit Gummi. Verwendbarkeit des Carboleum (Koh- lenôl). Industrielle Briefe: Berlin: Die Eisen- zôlle. Manchester {- Wochenschau über den englischen Maschinen- und Metallmarkt. Erklärung. Lite- rarishes: Gewerbeordnung. Karmarsh Uu. Heerens Technisches Wörterbuch. Meyers Konversationslexi- kon. F. Wirth: Die Patentreform. Offizieller Be- riht über die fächsishe Gewerbe- und Jndustrie- Ausstellung zu Dresden 1875. Technische Noti-

In unser Firmenregister sind : unter Nr. 9100 die Firma: Verliner Draht- handluug. E, Schulz, Z L und als deren Inhaberin die Kauffrau Elise Schulz, geb. Schadow, hier (jeßiges Geschäfts- lokal: Wienerstraße 26); unter Nr, 9101 die Firma: Otto Schoening und als deren Inhaber der Kaufmann Otto Schoening hier (jeßiges Geschäftslokal: Chausseestraße 52) (Branche : Kolonialwaaren), unter Nr. 9102 die Firma: R. Barnick, und als deren Jnhaber der Kaufmann Ro- j bert Barnick hier (jeßiges Geschäftslokal: Rit- j terstraße 49) (Branche: Etiquettenfcbrik), unter Nr. 9103 die Firma : Valentin Lichtwit, und als deren Inhaber der Kaufmann Valentin Lichtwiß hier (jeziges Geschäftslokal : Schloß- | freiheit 8/9) (Branche: Modewaaren) { eingetragen worden.

} Die hiesige Handelsgesellshaft in Firma: Heiurih Schwarz & Co,

| (Gesellschaftsregister Nr. 3630) hat für ihr Handels- ! geshäft dem Kaufmann Carl Zimmermann zu Berlin Prokura ertheilt und ift dieselbe in unser Prokuren- | register unter Nr. 3213 eingetragen worden. Der ¡ Anmeldung nah hat der genannte Zimmermann | bereits seit dem Jahre 1870 Prokura für die ge- / dachte Gefellshaft zur Vertretung derselben in Lon- * don gehabt.