1875 / 300 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Par Produktenmarkt. (SchlusSbericht.) 26,75, pr. März-Juni 28,00, . Mehl matt, pr. r. Sanuar-Februar 58,75, pr. Jauuar-A pril 59,25, 1,29, Rüböl pr, Dezember —.—, pr. Januar-A pril 89,00, pr. Mai-Angust 87,00. Dezember 43,25, pr, Mai-August 45,00.

Paris, 20. Dezember, Abends 6 Uhr.

Produktenmarkt. Mehl béhauptet, per Dezember 58,75, per Januar-Februar #9,00, per Januar-April 59,25, pr. März-Juni 61,25. Rüböl fest, pr. Dezember 103,00, pr. Januar 91,50, -pr. Januar-

April 90,00, pr. Mai-Anugust 87,50.

New-York, 20. Dezember, Abends 6 Uhr. Waarenbericht. Baumwolle

20. Dezember, Nachmittags. (W. T. B.) Weizen matt, pr,

Dezember 26,00, pr. Januar - Februar 26 50, pr. Dezember 58,75,

Januar

(M. T.

(M. T.:B)

in New-York 13}, do. in New-Orleans 124. Petroleum in New-York 183, do. in Philadelphia 124. Mehl 5 D. 30 C. Rother Frübjahrsweizen 1 D. 33 C. Mais

farm mixed) 76 C. Zucker (Fair Rio-) ‘19.

Januar-Apr 1 | 114 C. Getreidefracht 101

Schmalz (Marke Wilcox) 134 C. Speck (shbort clear)

refining Muscovados) 87. Kaffee

pr. März-Juni Berlin, 20. Dezember.

—»,—, pr. | Rindvieh 2431 Stück, Schweine 8889 Stück, Schafvieh 5771 Stück, Spiritus rubig, pr. | Kälber 1720 Stück. | Fleischpreise., B höchster mittel niedrigste ) Rindvieh pro 100 Pfd, Schlachtgsw. 56 - 59 Mrk. 48-51 Mrk 33-36 Mrk, Schweiné pro 100 Pfi Schlachtgew. 58-59 „, 52—56 46-48 ,„ Hammel pro X93 Kilo 20-22 _— —_ 9

An Schlachtvieh war aufgetrieben:

Kälber wurden schnell zu guten Mittelpreisen vez Kauft.

unter Ins, der Nr. 299.

HKündigungen und Verloosungen, Sobhuldversohrelbungen der Korporation der Kanfmannsohaft zu Berlin, Behufs Amortisation ausgelooste Stücknummern; s.

Auswelse von Banken eúe.

Woohen-Uobers!oht 5 dentschér Zettelbanken pr. 15. cr.; s. unter Ins. der Nr. 299.

Aotlen - Gesellsohaft Rh 30. Jani 1875; s. unter ins. def .Nr. 299.

Aligomeine Depositonbank. Status über die Beendigung der Liqüidation; s. unter Ins. der Nr.- 299.

0hes Nickelwerk, Büanz pr,

Auszah lungen.

Münster-Ensobheder Eisenbahn. Am 2. Januar fat. fällige Zinsen der Obligationen bei der Diskonto-Gesellschaft und der Bank für Handel und Industrie in Berlin; s. Ins. in Nr. 299.

Saal-Eisenbahan. Am 2. Januar fällige Coupons der Schuld. verscbreibungen Läitt. À und B.; s. Ins. in Nr. 299,

Allgemeino Depos!tenbank in Liga. auf die Aktien mit 15 Æ 135 S pr. Stück bei der Deutschea Bank in Berlin; s. Ins. in Nr. 299,

Letze Liquidationsrate

——————————————————————————————————— C R

Königliche Schauspiele.

Mittwoch, den 22. Dezember. Opernhaus. 268, : Vorstellung. Zum ersten Male: Das goldene Kreuz. per in 2 Akten frei nach dem Fran- : öfishen von S. Mosenthal. Musik von Ignaz Brüll. Tanz von P. Taglioni. Jn Scene geseßt : vom Regisseur Salomon. Anfang 7 Uhr. {

Beseßung. Goutran de l’Ancore, ein junger ; Edelmann, Hr Ernst. Nicolas Pariset, Wirth zur ; Mükle, Hr. Schmidt. Christine, seine Schwester, | rl. Lehmann. Therese, seine Coufine und Braut, ! rl. Horina. Bombardon, Sergeant, Hr. Krolop. j

usikanten, Hrn. Witt 2c. |

Schauspielhaus, 265. Vorstellung. Die Iour- nalisten. Lustspiel in 4 Aktien von G. Freitag. ; Anfang halb 7 Uhr. j

Donnerstag, den 23. Dezember. Opernhaus. Keine | Vorstellung. À\

Fünfte Sinfonie-Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Zum ersten Male wiederhelt: Tante Therese, Schauspiel in 4 Aften von Paul Lindau. (Helene: Fr. Niemann, Anfang halb 7 Uhr. 3

Hallner-Theater.

Miitwoch: Zum 5. Male: Geheimraths-Töh- |

ter. Scheczspiel mit Gesang in 3 Akten von Emil | Pohl. Musik von R. Bial.

Donnerstag u. folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Victoria-Theater, Direktion: Emil Hahn.

Mittwoch und folgende Tage: Gastspiel der Sgra.

Dorina Merante und des Solotänzers Mr. Gredelue. : gen, nebft einem Vorspiele: Die Wette um eine Millio, Ausstattungsftück mit Ballet in 5 Ab- theilungen, 12 Sableaux, von A. D'Ennuery und Jules Verne. Musik vos Dehillemont: In Scene geseßt von Emil Hahn. Anfaug 64 Uhr.

Friedrich-Wilkelmstädtisches Theater. Mittwoch: Gastspiel des Frl. Finaly: Der Liebesring. Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Residenz-Theater.

Die Neise um die Welt in 80 Ta- i

Direktion Emil Hahn.

Donnerstag: Zum 1. Male: Ferréole, Schauspiel |

in 4 Akten von Victorien- Sardou. Der Billets verkauf findet an der Theaterkasse Mittwoch Vor- mr tage von 10—1 Uhr und Nachmittags von 5 Uhr ab statt.

i(rolls Theater. Mittwoch: Weihnachts- Ausstellung. Male: Wünsche und Träume, der Borst 64 Uhr. Donnerstag : Wünsche und Träume.

Zum 26.

Krolls Etablissement,

Am 31. Dezember (Sylvester): Grand hal masqué et paré. Bestellungen auf ges{lossene Logen und Zimmer werden an der Kasse des Eta- blissements entgegengenommen.

Faltersderf-Theater.

Mittwoch: Zum“ 4. Male: Orpheus in der Unterwelt, |

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Gren: Geschlossen.

Sonnabend: Zum 32. Male: Luftshlö}ser. (Josephine Grillhofer: Frl. Josephine Gallmeyer.)

Stadt-Theater.

Wegen Vorbereitung zu der am 25. Dezember stattfindenden ersten Aufführung von „Prozeß Coulon wider Bâuradieux“, Posse in 3 Akten nah dem Französischen von Hennequin, ge|clossen.

Natioral-Theater.

Wegen Vorbereitung der Vorstellung: „Die zwei E bleibt das Theater bis zum 25. Dezember geschlossen.

Sonnabend: Zum ersten Male: Die zwei Waisen. Schaujpiel in 4 Akten und 7 Bildern. -

Sonntag, Montag: Dieselbe Vorstellung.

elle-Alliance-Theater.

Mittwoch u. Donnerstag: Ioseph im Schnee. Schau- spiel in 2 Abtbeilungen und 5 Akten nach der gleich- namigen Novelle von Berthold Auerbah. Für die Bühne bearbeitet von Ludwig Kern.

Mikroskopisches Aquarium. Borlesung dieser Woche. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 4 u. 7 Uhr. Ent. 1 Mk, Ent, 50 Pf, Das Leben der Polypen und Corallen. Anm 24. u. 25. kein Vortrag. Ausstellung von 9 bis 2 Uhr. Verkauf von Mikroskopen und Aquarien.

| soll auf 18 Jahre, von Johc | 1824, im Wege des öffentlihen Aufgebots ander- | weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum | Grunde zu legende Pachtgelder-Minimum beträgt

| trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur | Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 50,000 Æ naczuweisen.

| Zu dem auf den 10. Januar 1876, Bormit-

Ï

Schauspielhauses,

Mittwoch, den 22, Dezember, 4 Uhr, ermäß. Preise. 7 Uhr zweite

Die Zauberwelt von Bellachini,

_„ K. K. Hoffkünstler. Billets vorher P

es

|

S L R Donnerstag: Vorstellung.

Cireus Salamonsky, Mittwoch: “Die ungarische Héhjagd. He. Herhberg, Pappel-Allee 5a., wird die Heh- jagd mitreiten. E, Douuerstag: Vor stellung. ? #25 " 2 A4. Salamoeonsky, Direftor.

Deutscher Perssenal - Kalender, 22. Dezember. 1530. Wilibald Pirkheimer +. 1694. Heim. Sam.’ Reimaras *,

Familien-Nachrichten. Die Verlobung unserer Tochler Auguste mit

Herrn Bruno Schröder hierselbst beehren wir uns

ergebenst anzuzeigen. Berlin, den 17. Dezember 1875. Stadtrath Schreiner u. Frau.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major und Bä- taillons-Commandeur v. Wasserschleben (Coblenz). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann und Cem- pagnie: Chef Freiherr v. Huene (Deuß).

Gestorben: Hr. Oberförster Ludwig Wesenberg (Oberförsterei Glinke). Hr. Finanz-Rath Dr. B. Em#inghaus (Weimar). Hr. Landrath und Rittmeister a. D. Friedrih Joseph Johann Carl Graf v. Itßenpliß (Potsdam). Hr. Haupt- mann a. D. Wilhelm v. Barsewish (Fürften- walde). Hr. Landgerichts-Referendar Franz Ludwig Graf Beissel v. Gymnih (Bonn).

Verkäufe, Verpachtungen; Submisfionen 2c.

[9820] Bekanutmachung.

| Das Domänen - Vorwerk Zeiten, im

Kreise Rügen, 15 Kilometer von der Kreisstadt

| Bergen, 3 Kilometer von Garz und 20 Kilometer

; von Stralsund entfernt, mit einem Areal von onc. -Anf. 5, |

| Weihnachts - Ausstellung, dazu ;

216,461 Hektar, worunter 183,340 E Acker und 23,549 Hektar Wiesen, von Johannis 1876 bis dahin

6400 M Die zu bestellende Pachikaution ift auf den Be-

tags 11 Uhr, im Lokale der unterzeihneten Re- | gierung anberaumten Bietungstermine laden wir | Pachtbewerber mit dem Bemerken ein, daß die Ver- | pac;tungsbedingungen, die Regeln der Lizitation und die Karte nebst Flurregister mit Aus\ch{luß der Sonn- und Festtage täglich während der Dienst- stunden in unserer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit find, auf Verlangen Ab- schriften der Verpachtungsbedingungen und der Lizi- ges gegen Erstattung der Kopialien zu er- tyeitlen. Stralsund, den 9. Dezember 1875. Königliche Regierung.

Für das I. Quartal 1876 stehen im Forstrevier Charlottenthal folgende Holzverkaufstermine an: Mittwoch, den 5. Januar, 2. Februar und | 1. März, jedesmal von Vormittags 11 Uhr ab, im | Kruge zu Klinger bei Osche. Jn diesen Terminen ; kommt neben Kiefern-, Bau- und Brennholz eiñe beträchtliche Quantität von Eichen-, Birken-, Erlen- und Aspen-Nutenden von theilweise bedeutender Stärke zum Angebot. Mittwoch, den 19, Iauuar, vou E 2 Uhr ab im Raykowékischen Lokale zu Osche, Verkauf ven ca. 1500 Stück Kiefern- Handelsbölzern, theils günstig zur Abfuhre nach der Brahe, theils hart am Schwarzwasser gelegen.

Charlottenthal bei Osche, dea 16. Dezember 1875.

Der Oberförster. Simon.

_Am 15. Januar 1876, Mittags 12 Uhr, sollen in Stuthmanns Hotel zu Pasewalk aus dem Königlichen For|:revier Rothemühl ca. 364 R.-M, Borke von 120—200jährigen Eichen im Wege des Meiftgebots zum Verkauf gestellt werden, was mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntniß gebracht wird, daß die Verkaufsbedingungen im. Termine werden befannt gemacht werden. Mothemühl, den 20. Dezember 1875. [von Weickhmann.

Ï Ï F

orsteflung. : : | kleinen Patronen-Vühseu; ;

er Königliche Oberförster. !

10648]

| [ Saaltheater des Kgl. - Die in Folge der neuen Karabiner-Bewaffnung ¡ heim Rheintiichen Dragoner-Regiment Nr. 5 (jeßt { zu Hofgeisma ) auszuführenden Arbeiten sind sowohl

im Ganzen als au einzeln zu vergeben, nämlich : die Nenbeshaffung von Karabiner-Futte- ralen mit Riemen, sowie von großen und

die Umäuderung von Kartushen. Unternehmer wollen ihre Anerbietungen mit den

: genauesten Preisangaben innerhalb 8 Tagen bei

assage 12, dem vorgenanten Truppentheil cinreichen.

im Gigarrengeschäft. Kassen- |

exôffnung 3 zesp. 64 Uhr. | î j Î s

Wochen-Uusweise der deutschen Zettelbankeu,.

Status der Geraer Bauk

| [10042] - am 15, Dezember 1875. ¡; Metalibestand. . . M 4,277,320. —. | Reichskassenscheine . ¿ces DORO ¡ Noten der Preuß. Bank und andere: Bank.n “e p L200 Fe, « 5,651,815. 40 ; Lombardforderungen . e 1,098,357, G v 367,992, —. Sonstige Activa . ¿v 0,160,206: 10 Grundla G 75000002. Reservefond (inclusive 4 64,500 Spezial-Reserve) . ean Lor 885.008.600: HMlaulende Mon A TDITIIO —: Täglich fällige Verbindlichkeiten , 2,214,989. 30 An Kündigungsfrist gebundene i erin. 2 028620. —. Sonstige Paffiva . 2 28,983. —.

Verbindlichkeiten aus weiter be- gebenen, im Inlande zahlbaren Inkassowechseln, vom 16. bis 28. AIE Der S. alia Gera, den 20. Dezember 1875.

Die Direktion.

332,991. 50

_ Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. w. von öffentlichen Papieren,

[10049] Bekanutmachung. Berlin-Görlißer Bahn. Die am 2. Januar 1876 fälligen Zinscoupons der 9 % igen, sowie der 47 % igen Prioritäts-Obligationen (Litt, Aa, B) der Berlin-Görlißer Eisenbahn wer- den von dem gedachten Tage ab in Berliu: 1) bei unserer Hauptkasse, Görlißer Bahnhof, 2) bei der Direktion der Disconto-Gesellschaft, in Frankfurt a./M,: 3) bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne,

-_

A

und

garantiren können.

/ bank,

außerdem die Ziuscoupons der 5 « igen Priori- täts-Obligationen (Liit. A) au in Breslau: 4) bei dem Schlesishen Bank-Berein in den üblih?:n Geschäftsstunden bezahlt, Die Dircktion. Cto. 172/12.)

Allgemeine Verloosungs-Tabelle

Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

Zusammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Haupt-Bank zu Berlin, welche nur Hinfichts derjenigen von ihr in Verwahrung und Verwaltung genommenen Papiere die Ziehuüngs- und Verloofungslisten nahsezen läßt, deren Veröffent- lihung durch den Deutschen Reihs- und Ks- nigli{chPreußischenStaats8-Anzeiger erfolgt,

Die Algenteine Verloosungs - Tabelle des Deut- hen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers, welche die Ziehungs- und Restantenlisten sämmtlicher an der Berliner Börse gangbaren Staats-, Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- und Judustrie-Pa- piere enthält, erscheint wöchentlich einmal und ift zum Abomementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich, dur ‘alle Post-Anstalten, sowie durch Karl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgräger- straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Berlin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (24 Sgr.).

Die neueste, am 18. Dezember cr. erschienene Nr. (51) der AllgemeinenVerlvosungs-Tabell e ezthält die Ziehungsliften folgender Papiere : Amiens Prämien-Anleihe (Rückstände). Berner Kantonal-Anleihen. Brüsseler Prämien-Anleihe de 1872. Elster - Regulirungs - Verband - Obliga- tionen. Frankfurter landwirthschafilihe Kredit- Hypotheken - Antheilscheine. Greppiner Werke, Aktiengesellschaft für Baubedarf, Prioritäts- Obligationen. Hamburgische 47% Eisenbahn- Staats - Anleihe de 1868. Jougne-Eclépens- Eifenbahn-Obligationen. Liller Prämien-Anleihe de 1868. Neapeler Prämien - Anleihe de 1868. Oberhohndorf- Reinsdorfer Kohlen - Eisen- bahn-Schuldscheine. Posener neue Kredit-Vereins- Pfandbriefe. Reggio Prämien-Anieihe de 1870. Riga-Dünaburger Eisenbahn - Kredit - Obliga- tionen. Rumänische (Donaufürstenthümer-) 8% Anleibe de 1867. Sardinische Prämien-Anleihe de 1850. Schweizer Westbahn-Prioritäts-Obliga-

tionen. Türkische Anleihen de 1863 und 1865.

Jorddeulsme Alsgemeine Zeitung

in Vetlin ladet hierdurch beim bevorstehenden Quartalswecsel zum Abonnement ergebenst ein. Im Laufe einer verhältnißmäßig kurzen Zeit ist die “4 , , ( „Forddeufse Allgemeine Zeitung! durch die konservativ nationale Richtung ihrer Politik, durch die Vollständigkeit, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit ihrer Mittheilungen , endlih dur den Reichthum ihres Jnhalts ein Weltblatt im vollsten Sinne des Wortes geworden, und vermag dieselbe mit Befriedigung darauf hinzuweisen, , 1 , Cv dns O A , , ul h , wie sie 1m Jn- und Auslande, bis in die entferntesten Regionen, zum geistigen Bindegliede eines eben so zahlreihen wie gewählten

Leserkreises sich emporgeschwungen hat. Die Preffe zollt dieser Thatsache dur unabläfsige und eingehende Beacßtung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ihre Anerkennung. Ie __ Für die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ selbst können aber diese Erfolge nur ein Sporn sein, auf der betretenen Bahn rüstig vorwärts zu schreiten und weder Mühe noch Kosten zu scheuen, um ihren großen Zielen und ihrer bedeutsamen Stellung würdig zu bleiben.

Dabei ist die „dorddeufsdie Allgemeine Zeifung“ unter allen Blättern

ihres Umfanges uoch immer das billigste, denn der Abonnementspreis beträgt für Deutschland und Oesterreih-Ungarn quartaliter immer nur

Mark 7,50 (2 Thlr. 15 Silbergr.),

für das übrige Ausland mit dem enfsprechenden Postaufschlag, und werden Abonnements bei allen in- und ausländischen Postanstalten, sowie jederzeit bei der Expedition“ der Zeitung in Berlin, S. W., Wilhelmstraße 32, angenommen,

Insertions-Aufträge werden zum Preise von. 40 Pfennige Reihsmünzen pr. 6\paltige Petitzeile von der Expedition der Zeitung entgegengenommen.

Abonnements-Einladung.

Auf das mit dem 1. Januar k. J. beginnende neue vierteljährlihe Abonnement des „Dresdner Journals“ werden Bestellungen zu dem Preise von 4 Mark 50 Pf. angenommen für Dresden links der Elbe bei der unterzeichneten Expedition (Zwingerstraße Nr. 20),

für Dresden rechts der Elbe in der Bah'shen Buchhandlung (Hauptstraße 22)

für auswärts bei den betreffenden Postanstalten.

Ankündigungen aller Art finden im „Dresd. Journ.“ eine sehr geeignete Ver- breitung. Die Insertionsgebühren werden im JInseratentheile mit 20 Pf. für die gespaltene- Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Einge- sandtes“ sind die Insertionsgebühren auf 50 Pf. pro Zeile festgestellt.

S Vir ersuchen um recht baldige Erneuerung des Abonnements, da wir soust die Lieferung vollständiger Exemplare ohne Mehrkosten für die geehrten Abonnenten nicht

Königl. Expedition des Dresduer Journals.

- und benterhaltung benuyt werden, welche nach Artikel 6

Deutscher

“-

A

Königlich Preußisch

m Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Nierteljahr.

Insertiongpreis für den Raum einer Druczeile 30 4

eichs-Anzeiger

r Staats-Anzeiger.

Geseg, betreffend die Umwandlung von Aktien in«Neichs- i währung. : Vom 16. Dezember 1875. ° Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zu- stimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt :

S. 1. Die Bestimmüng des Artikel 207a. des Handels- geseybuchs Absag 3, lautend: / „Der Nominalbetrag der Aktien oder Aktienantheile darf während des Bestehens der Gesellschaft weder vermindert noŸ erhöht werden“ A findet keine Anwendung, wenn der Nominalbetrag von Aktien, welher niht auf Thalerwährung oder Reihswährung lautet und nit in eine mit fünfzig theilbare Summe in Mark um: gerehnet werden kann, auf den nähst niedrigeren durch fünfzig theilbaren Betrag ia Mark vermindert oder auf den nächst hö- heren durch fünfzig theilbaren Betrag in Mark erhöht wird. §. 2. Eine Umwsxndlung nah Maßgabe der Bestim- mungen dieses Geseßzes ift nur fiatthaft, wenn diese Umwand- lung vór dem 1. Januar 1878 bes(lossen und zum Handels- igs E e worden Gf ; s rund unter Unserer ftcigeihündi f igen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel, s FEES S Y Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1875. (L. S.) Wilhelm. - Fürst v. Bismarck.

Gefez, beireffend. die Abänderung ‘des 8. 4 des Geseßzes über

das Postwesen des -Deutschen--Röise&S*vom 28. Oktober 1871. Vom 20. Dezember 1875,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nah erfolgter Zu-

stimmung des Bundesraths und des Reihstags, was folgt:

Einziger Paragraph. ?

An die Stelle des §. 4 des Gesezes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871 (Reichs - Geseßbl. S. 347) treten die nahfolgenden Bestimmungen :

__ Art. 1. Der Eisenbahnbetrieb ist, soweit es die Natur und die Erfordernisse desselben gestatten, in die nothwendige Ueber- einstimmung mit den Bedürfnissen des Posidienstes zu bringen.

__ Die Einlegung besonderer Züge für die Zwecke des Post- Es kann jedoch von der Postverwaltung nit beansprucht werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwishen der Postverwaltung und den Eisenbahnverwaltungen über die Bedürfnisse des Post- dienstes, die Natur und die Erfordernisse des Eisenbabhnbetriebes entscheidet, soweit die Postverwaltung \ih bei dem Ausf\pruche der Landes-Aufsihtsbehörde niht beruhigt, der Bundesrath, nach Anhörung der Reihs-Postverwaltung und des Reichs- Eisenbahnamts.

Art. 2, Mit jedem für den regelmäßigen Beförderungsdienst der Bahn bestimuiten Zuge if auf Verlangen der Postverwal- tung. Ein von - dieser gestellter Postwagen unentgeltlih zu be- fördern. Diese unentgeltlihe Beförderung umfaßt:

a. die Briefpostsendungen, Zeitungen, Gelder mit Einschluß des ungemünzten Goldes und Silbers, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts, ferner sonstige Poststücke bis zum Einzelngewihte von 10 Kilogramm ein\{hließlich,

b, die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Ver- rihtung des Dienstes unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn dieselben vom Dienste zurückehren,

C. des M E deren die Postbeamten unterwegs be- ürfen.

Für Poststücke, welche niht unentgeltlich zu befördern sind, hat die Postverwaltung eine Frachtvergütung zu zahlen, welche nah der Gesammtmenge der auf der betreffenden Eisenbahn \ih bewegenden dábluagdpltictigen Pofistücke für den Achskilometer berechnet wird. :

Die Mitbeförderung solcher Päereien, welhe nit zu den Brief und Zeitungspacketen gehören, soll bei Zügen, deren Fahrzeit besonders kurz bemessen is, beschränkt oder ausge- lossen werden, - wenn dies von der Eisenbahn-Auffichtsbehörde zur Wahrung der pünktlihen und fiheren Béförderung der be- treffenden Züge für nothwendig erahtet wird, und andere fue Mitnahme der Päckereien geeignete Züge auf der betreffenden Bahn eingerichtet find. - i

Art. 3. Auf Grund vorangegangener Verständigung kann an Stelle eines besonderen Postwagens eine Abtheilung eines Eisenbahnwagens gegen Erstattung der für Herstellung und Viederbeseiti ung “der für die Zwecke des Posidienstes erforder- ichen Einricitungen von der Eisenbahnverwaltung aufgewende- ten Selbstkosten, sowie gegen Zahlung einer Miethe für e bsaß

au berehnen ist,

Berlin, Mittwoch, 4 (t

Bestellung anz für Berlin außer den Post- Anstalten

| Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Lans die Expedition: 8M. Wilhelmstr. Nr. 32,

Art. 4. Bii solchen für den regelmäßigen Beförderungs- dienst der Bahn bestimmten Zügen, welche nit in der in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Weise zur Postbeförderung benußt werden, kann die Pofiverwaltung entweder, insoweit dies ach dem Ermessen der Eisenbahnverwaltung zulässig if, der leßteren Briefbeutel, sowie Brief- und Zeitungspackete zur unentgeltliGzen Beförderung durch das Zugpersoúal überweisen, oder die Beför- derung von Briefbeuteln, sowie Brief- und Zeitungspacketen dur einen Postbeamten besorgen lassen, welchem der erforder- lihe Play in einem Eisenbahnwagen unentgeltlich einzu- räumen ift. - :

Art. 5. Reicht der eine Postwagen (Art, 2) oder die an Stelle für Postzwecke bestimmte Wagenabtheilung (Art. 3) für die Bedürfnisse des Postdienstes nicht aus, \o sind die Eisenbahn- verwaltungen auf rechtzeitige Anmeldung oder Bestellung gehal- ten, nah Wahl der Postverwaltung

mehrere Postwagen zur Beförderung zuzulassen oder der Postverwaltung zur Befriedigung des Mehrbedürf- nisses geeignete Güterwagen oder einzelne geeignete Ab- theilungen solcher Personenwagen, deren übrige Abthei- lungen in dem betreffenden Zuge für Eisenhahnzwecke verwendbar find, zu gestellen oder endlich die ihnen von der Posiverwaltung überwiesenen Postsendungen zur eigenen Beförderung zu überrthmen.

Bei Zügen, auf denen die Beförderung von Pofipäereien ausges{chlossen oder beshränkt ift (Art. 2 Abs. 3), darf die Ge- stellung außerordentliher Transportmittel Seitens der Postver- waltung nit beansprucht werden. Dje Ueberweisung von Post- sendungen an die Eisenbahnverwaltungen is nur insoweit zu- lässig, als leßtere sih bei dem betreffenden Zuge mit der Be- förderung von Gütern (Eil- oder Frachtgütern) befaßt und die zu überweisenden Poststücke nicht in Geld- oder. Werthsendungen

E

n,

Für die Beförderung eittès zweiten oder mehrerer Postwagen, sowie für die Gestellung Und Beförderüng der erforderlichen Eisen- bahn-Transportmittel ist von der Postverwaltung eine für den Achs- filometer zu berechnende Vergütung, für die Beförderung der überwiesenen Poststücke aber die tarifmäßige Eisenbahn-Eilfracht- gebühr zu zahlen. Für die Mitbeförderung des etwa erforder- lihen Postbegleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütung nicht gezahlt.

Art. 6. Die für den regelmäßigen Dienst erforderlichen iBdEE Ode werden für Rechnung der Postverwaltung

eschaft.

Die Eifenbahnverwaltungen find verbunden, die Unterhal- tung, äußere Reinigung, das Schmieren und das Ein- und Ausrangiren dieser Wagen gegen eine den Selbstkosten ent- \sprehende Vergütung zu bewirken. Aa

Wenn die im regelmäßigen Dienft befindlihen Eisenbahn- Postwagen während des Stilllagers auf den Bahnhöfen der Endstationen im Freien stehen bleiben, so if dafür eine Ver- gütung nicht zu zahlen. Leßteres gilt auch für die Pläße auf den Bahnhöfen, welche der Posiverwaltung zur Aufbewaßrung der Perronwagen und sonstigen Geräthschaften für das Ver- ladungsgeshäft angewiesen werden.

Unbeladene Postwagen sind gegen Erstattung der für Eisenbahn-Güterwagen tarifmäßig zu entrichtenden Frachtgebühr zu befördern. Für die Beförderung zur Eisenbahn-Reparatur- werkstatt und zurück findet eine Vergütung nicht statt.

Wenn Eisenbahn-Poftwagen beschädigt oder laufunfähig werden, \o find die Eisenbahnverwaltungen gehalten, der Poft- verwaltung geeignete Güterwagen zur“ Aushülfe zu überlassen. Für diese Güterwagen hat die Postverwaltung die nämliche Miethe zu bezahlen, welche die betreffende Eisenbahnverwaltung im Verkehr mit benachbarten Bahnen für Benußung fremder Wagen von gleiher Beschaffenheit entrichtet.

Desgleichen find die theilweise von der Poft benugßten Eisen- bahnwagen (Art. 3), wenn fie laufunfähiz werden, von den Eisenbahnverwaltungen auf ihre Kosten dur andere zu ersetzen.

Art, 7. Bei Errichtung neuer Bahnhöfe oder Stations- gebäude sind auf Verlangen der Postverwaltung die durch den Eisenbahnbetrieb bedingten, für die Zwecke des Postdienstes er- forderlihen Diensträume mit den für den Poßdierist etwa erfor- derlihen besonderen baulihen Anlagen von der Eisenbahnver- waltung gegen Miethsentshädigung zu beschaffen und zu unter-

halten.

Dasselbe gilt bei dem Um- oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude, insofern durch die den Bau veranlassenden Verhältnisse eine Erweiterung oder Veränderung der Postdienst- räume bedingt wird.

Bei dem Mangel geeigneter Privatwohnungen in der Nähe der Bahnhöfe find die Eisenbahnverwaltungen gehalten, bei Auf- stellung von Bauplänen zu Bahnhofsanlagen und bei dem Um- oder Erweiterungsbau von Stationsgebäuden auf die Beshaffung von Dienftwohnungsräumen für die Pos:beamten, welhe zur Verrichtung des durch den Eisenbahnbetrieb bedingten Poft- dienstes S nd, Rückficht. zu feme, r den Umfang dieser Dienftwohnungsräume wird fich die Post- verwaltung mit der Eisenbahnverwaltung und erforderlichen Falls mit der Landes- Aufsichtsbehörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaffung und Unterhaltung der Dienst-

wohnungsräume hat die Postverwaltung eine Miethsentschädi-

E

en 22, Dezember, Abends.

1875.

gung nah gleihen Grundsäßen, wie für die Dienftcäume auf den Bahnhöfen, zu entrichten.

Das Miethsverhältniß bezüglih der der Postverwaltung überwiesenen Dienst- und Dienstwohnungsräume auf den Bahn= höfen kann nur durch das Einverständniß beider Berwaltungen aufgelöfi werden.

Werden bei Errichtung neuer Bahnbzofsanlagen, sowie bei dem Um- oder Erwciterungsbau bestehender Stationsgebäude zur. Unterbringung von Dienst- oder Dienstwohnungsräumen auf Verlangen der Postbehörde besondere Gebäude auf den Bahn= hôfen hergestellt, so if der erforderlihe Bauplaß von den Eisen= bahnverwaltungen gegen Erstattung der Selbstkosten zu beshaf- fen, der Bau und die Unterhaltung derartiger Gebäude aber aus der Postkassé zu bestreiten.

Art. 8. Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein im Dienst befindliher Postbeamter getödtet oder körperlih verleßt worden ift, und die Eisenbahnverwaltung den nah den Geseßen ihr obliegenden Schadensersaß dafür geleistet hat, so ift die Post- verwaltung verpflichtet, derselben das Geleistete zu erseßen, falls nicht der Tod oder die Körperverlezung dur ein Verschulden des Eisenbahnbetriebs - Unternehmers oder einer der im Eisen= * bahnbetrieb verwendeten Personen herbeigeführt worden ist,

Art. 9. Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Eisenbahnen mit \{hmalerer als der Normalspur, und für Eisenbahnen, _befï welchen wegen ihrer untergeordneten Bedeutung das Bahnpolizei= Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands nicht für anwend- bar erachtet ift, die vocstehenden Verpflihtungen für die Zwecke des Postdienstes zu ermäßigen oder ganz zu: erlassen. L

Art. 10. Durch die von dem Reichskanzler, nach Anhö- rung der Se Ae PONveananans und des Reichs - Eisenbahnamts, unter Zustimmung des Bundesraths zu erlassenden Vollzugs= bestiinmungen werden die näheren Anordnungen. über die Aus führung der vorstehendên Leistungen, sowie über die Fesisceßung und die Berehnung der Vergütung für die gegen Entgelt zu gewährenden Leistungen getroffen.

Art. 11. Auf die bei Erlaß dieses Geseßes bereits kon= zessionirten Eisenbahngesellshaften und deren zukünftig konzessio= nirte Erweiterungen durch Neubauten finden die vorstehenden Vorschriften insoweit Anwendung, als dies nach den Kon= gessionsurkunden zuläsfig if. Im Uebrigen bewendet es für die Verbindlichkeiten der bereits Tkonzessionirten Eisenbahn=

gesellshaften bei den Bestimmungen . der Konzessions= urkunden, und bleiben insbesondere in dieser Be- ziehung die bis dahin zur Anwendung gekommenen Vorschriften über den Umfang des Postzwanges und

über die Verbindlichkeiten der Eisenbahnverwaltungen zu Lei= stungen für die Zwecke- des Posftdienstes maßgebend. :

Die bereits konzessionirten Eisenbahngesellschaften sind jedo berechtigt, an Stelle der ihnen konzessionsmäßig obliegenden Ver= pflihtungen für die Zwecke des Postdienstes die durch das gegen4 wärtige Geseh angeordneten Leistungen zu übernehmen.

Art. 12. Die vertragsmäßige Vergütung, welche an das Großherzogthum Baden für Leistungen seiner Staatsbahnen zu den Zwecken des Postdienstes zu entrihten if, wird, sofern niht eine anderweite Vereinbarung erfolgt, bis zum Ablauf des Jahres 1879 weiter gezahlt. Bis dahin bleiben für die Leistungen der badishen Staatsbahnen zu Zwecken des Poftdienstes die Be= stimmungen des Reglements über die Verhältnisse der Post zu den Staatseisenbahnen vom 1. Januar 1868 maßgebend.

Im Uebrigen kommen die Vorschriften dieses Gesehes auf die im Eigenthum des Reichs oder eines Bundesftaates befind= lihen, sowie auf die in das Eigenthum des Reichs oder eines Bundesftaates übergehenden Eisenbahnen mit dem Inkrafttreten dieses Geseßes zur Anwendung. ;

Art. 13. Dieses Geseg tritt mit dem 1, Januar 1876 in Kraft. Dasselbe findet auf. Bayern und Württemberg keine An- wendung. |

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Dezember 1875.

(L. 5,) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Das 32. Stück des Reichs-Gesehblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 1092 das Gesetz, betreffend die Umwandlung von Aktien in Reichswährung. Vom 16. Dezember 1875; unter

Nr. 1093 das Gesetz, betreffend die Abänderung des §. 4 des Gesehes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktover 1871. Vom 20. Dezember 1875; unter Nr. 1094 das Geseÿ, betreffend die Einführung des Gesches über die Portofreiheiten vom 5. Juni 1869 in Südhessen, Vom 20. Dezember 1875 ; und unter Nr. 1095 das Besch, betreffend. die Naturalisation von Ausländern, welhe im Reichödienste angestellt find. Vom 20. Dezember 1875. :

Berlin, den 22. Dezember 1875. Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt.

E E O R C L E E E E T T T R [A E L I T L S

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