1875 / 307 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Mit Bezug anf unser Bekanntmachungen vom 20. Septhr., 20. a “e e E L f

Poriara mr L E Iêeune N Kawso bishor nicht prüzontirf haben, nach M agabe

900 Thlr,, welche solche zur Einlösung bei unserer Kasse DISN E T B h nochmals auf, die Einlösung gedachter Ba i D

De d S On Ee unter der Warnung und mit der rechtlichen Wir-

wad dass mit Ablauf dieses Präklusivtermins alle Ansprüche an die Bank des Berliner Kassenvereins

ufgerufenen Noten erlöschen. M “Berlin, den 27, Dezember 1875. [7358]

Bank des Berliner Hassen-VY ereins.

Bekanntmachung.

Der hiesigen Stadt - Commune ist zur Aufnahme einer Anleihe zum Betrage V0NU

400,000 Mark gegen Ertheilung von auf den Inhaber lautenden, mit Zinscoupons und Talons

i i äubi ü «Obligationen,

i % verzinsenden , „und Seitens der Gläubiger unkündbaren Stadt O en,

Leisten Orts bas im a blait der Königlichen Regierung in Damig Nr. 45 ves B 1 mit der Maßgabe ertheilt worden, daß diese Schuld nah dem festgeste

Prie Mr i it ei des Kapitalbetrages unter Zuwachs der i sloofung alljährlich mit einem Prozent des Kapitalbetrag Zil a A s t oa yon E Jahre ab amortisirt werden soll , welches

B igati olat, so daß diese Anleihe in längstens 39 Jahren abgezahlt sein wird,

Ae uge A E eie ‘Anleihe f nach Bedarf successive aufzunehmen a eann

Meme die SELAR L Is s EA zu S Se una baar ear 0Min

1876 ab mit 4} % verzinslih. Ueber die ge , f N R mon gg rie

i i theilt, deren Einlösung gegen Behändigang

Kapitalbeträgé werden Interimsscheine und Coupons N E R L ORD,

entsprechenden Stadt-Obligationen nebft Zinsscheinen un Gs e l teRria JO7O eon E Se

cichnungen und Einzahlungen auf Höhe dieser Anle C iede its

i ä ikasse, von dem Haupt-Rendanten Herrn Damus während der Sen

ab auf unserer Kümmereikasse, von wir Kapitalbesißer zur Betheiligung an dieser sicheren Kapitals

anlage S B 99. Dezember 1875.

Der Magistrat.

Sech{lesische Vereins-Bank.

[10293]

[10225]

Deutsche Gemeinde-Zeitung.

rift für Deutsches Gemeinde- und Staats3verwaltungi)twoefer, Du eateritt fux D Ge O und alleiniges unabhängiges Organ für die Ver-

waltungs-Wissenschaft und die Vertcetung aller Gemeinde- und Verwaltungs-Jnteressew bereits seit dem Jahre 1862 in Berlin und enthält:

1) staats- und gemeindewissenschaftlihe und wirthschaftlihe Abhandlungew, Erörterungen aller foci a tet De Geseßgebungs- und Reformfragen, Mittheilung wichtiger Reichs- l ebst Motiven 2c.; ; T E von Ortsgeseße n, Statuten 2. aller Städte und Gemeinden, welche

i i lbständigen Band bildet ; t: i tig S von Gemeinde-Verfafsungen, nebft den Kre is- (Bezirks -) und Provinzial-Verfasfungen Deutschlands und des Auslandes, welche jährlich ebenfalls je einen ändi d bildet ; A 2 ;

(O jährlich einen Band bildende „Archiv für Verwaltungsrecht oder eine

Sammlung der Ausführungs-Verordnungen, prinzipiellen Erlasse und Bescheide der Verwaliungsbehörden,

der Entscheidungen und Rechtsgrundsäße des Buudesamts für das Heimathwesen und sonstiger oberster

Gerichtshöfe, namentlich Verwaltungsgerichtshüfe, in Streitsachen des öffentlichen Rechts und der Ver-

O 5) ftatistishe und sonstige Mittheilungen und Erörterungen über allgemeine und städti ch2 Ver-

waltungszustände; L l : L ¿

6) verschiedene anderweitige Mittheilungen, wie Verhandlungen und Beshlüife der

Gemeindebehörden, Darlegung und L I lie ai E aus der Verwaltungs-

i ti llgemeinen und öffentlichen Jntieresse ; : i E M Ee Beilagen, welche die allgemeinen Ergebnisse der Bolkszählung, Uebersichten der deutschen Verwaltungsbehörden, der deutshen Städte, Ausgaben wichtiger Ver - f 10, TETEIT j

dd A Tit Miete R nur 1 # halb jährlich auch von allen Postanstalten bef onders zu

beziehenden und dadurch Jedermann leicht zuzänglihen „Deutschen Gemeinde-Anzeig er“, als

allgemeines Anzeige- und Amtsblatt für sämmtliche Verwaltungs- und Gemeindebehörden; : 9) eine Uebersicht der gesammten erscheinenden staatswissenschaftlichen Literatur;

endli

0) für d ammtinhalt der „Deutschen Gemeinde-Zeitung* ein sorgfältiges und umfassendes

Suba Se Ti ige | E dieselbe zu einem dauernd brauchbaren und praktischen Verwal-

tungslexicon und N E Siecebu für alle E I wie zu einem unentbehrlichen ulfsmittel für alle Verwaltungs- und Gemeindebibliotheken wird. S

D De GemeludéiAbtluig? ‘ist zum Preise von 12 4 halbjährlich durch alle Poft-

anstalten und Buchhandlungen zu beziehen,

Dritte

Beilage

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

M 307.

Berlin Donnerstag,

den 30. Dezember

Sltaals-Anzeiger.

I! dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerihtlihen Bekannt

1) die Vakanzen- Liste der dur Militär-Anwärter zu beseßenden Stellen

2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht-Militär-Anwärte: eb j

3) die Uebasicht dec anftehenden Konkurs-Termine,

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,

9) die Berpachtungstermine der Königl. Hof-Güter und Staat3-Domänen, sowie anderer Landgüter,

; _ Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel

M S A, wr

und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Vez

Buchhandlungen, für Berlin au durch die Expedition: 8W,, Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

An die badischen Handelskammern, |

Das am1. Januar 1874 ins Leben getretene C én- tral-Handelsregister für das Deutsche Reih if in den beiden Jahren seines Bestehens in der überwiegenden Mehrzahl der deutshen Bundes- staaten als obligatorishes Central-Publikations- organ für die Bekanntmachungen aus den Han-

delsregistern eingeführt worden.

In den Königreichen Bayern und Württem-

in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den Markeunschuß, vom 30.

Central-Handels-Re

C E

lag, Berlin, 8W., Königgräßerstraße 109, und alle

Nach Artikel 27 des badischen Einführungsgeseßzes zum deutschen Handelsgeseßbuch sind die Bethei-

erwirken, berechtigt, bei dem Gerichte den Antrag zu stellen, daß die Bekanntmachung des Eintrages außer in den zu diesem Behufe amtlich bestimmten Blättern, auf ihre Kosten au in den von ihnen besonders bezcihneten Blättern erfolgen solle. Unter Bezug hierauf sieht man sich veranlaßt, kund zu maden, daß seit Anfang dieses Jahres in Berlin unter der

gister für das Deut

Das Central-Handelö-Meglfter für das Deutsche Rety kann durch alle Post- Xutalten des Ja-

ligten, welche Eintragungen in das Handelsregister i

Bezeichnung „Central-

A: 7 S T 08

machungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeiche

1875. nregiftern veröffentlicht: a E

mmunalbehörden ausgeschriebenen Submissionstermine,

7) die Tarif- und Fahrplan-Veränderungen der deutschen Eisenbahnen,

6) die von den Reichs-, Staats- und Ko

| 9) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn-Verbindungen Berl:ns

,

9) die Uebersicht der bestehenden Postdampf\chif-Verbindungen mit transatlantischen Ländgrn,

10) das Telegraphen-Verkehrsblatt.

November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint au in

he Reich. (Nr. 327.)

Das Central-Handels-Rezister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Das

Abonnement beträgt | #4 50 4 für das Vi

Insertionspreis für deu Raum einer Drudckzeile 30 s.

{ werden vollkommen gewahrt, ¿ Bekanntmachungen in derz Lokalblatt des Handels- gerichts und in einem größeren Pcovinzialblatt resy. in der Landeszeitung aufgenommen werden. Für hohere und allgemeine Zwecke ist nun die Centra- lifirung in einem Organ angezeigt, und daß sih hierzu ein s\pezielles Organ wie der „Reicbs-Anzei- ger“, welcher bereits so vielen Interessen Rechnung ! trägt, viel mehr eignet, als eine Börsenzeitung (deren ¡ es ja auch mehrere giebt, und wo wieder die Frage entstehen würde, welch? hierzu zu bestimmen sei),

wenn die betreffenden | berg tagende?Erste

erteljahr. Einzeln: Nummern foflen 20 4

j deutsche Handelstag konnte fi der Forderung einer Centrale ber Han- , delsregister-Einträge nit entziehen. Dr. Gold- | chmidt, der auch von der Vorkommission mit | dem Referat über den Entwurf eines allgemeinen | Handelsgeseßbuchs beauftragt war, hatte in die- | ser Beziehung folgende Refolution beantragt:

| „Es mögen sih die deutschen Regierungen über { ein oder mehrere Centralblätter behufs der dur das | Handelsgeseßbuch vorgeschriebenen Veröffentlichung

i i eralversammlung vom 15. Dezember 1875 hat beschlossen: Gb -Grembfapttal der Geslicbafi von 6 Malionen haler auf 6 Millionen Mark reduziren und zu diesem Zwe i: Ü / erm T \ ins-Bank anzukaufen und zu vernichten, und von den t U Sine L ntfGeinen je 5 Stück gegen 2 vollgezahlte Aktien à 300 Mark um

Der Miiven, ‘Vorschrift gemäß machen wir diesen Beschluß bekannt, und fordern zuglei die

berg, dem Großherzogthum. Baden und in den Gerichtsbezirken Straßburg, Zabern, Colmar und Mülhausen des Reichslandes Elsaß-Lothringen findet bisher eine obligatorische Bekanntmachung der handelsgerihtlichen Eintragungen dur das Central-Handelsregister noch nit statt. Es ist

Handelsregister für das Deutsche Reich“ eine besondere Beilage des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers erscheint, welche in einer nad dem Sitze der Gerichte alpha- betisch geordneten Zusammenstellung di? der Re- dafktion zugesendeten, auf die Registereinträge be- züglichen Bekanntmachungen veröffentlicht, und daß

bedarf wohl feiner weitläufigen Auseinanderseßung. | der im Handelsregister einzutragenden Vermerke zin dem Interesse der Aktiengesellshaften liegt cs | einigen.“ d trie n Etat überdies, ihren handelsgerihtlichen Bekanntmachungen | Bei Begründung der Resolutign Homar eine möglichste Verbreitung in allen Schichten des ! g S er Resolution bemerkte der ILE g Ene e S 1 genannte Réferent:

Publikums zu sichern und nicht ausfschließlich auf die } Dieser formell eo ; ;

s T A E Der | „„ „Lleler formelle Punkt if darum sehr wi{- Leser von Börfenblättern zu besränken. T | tig, weil die Eintragungen des Handelsregisters Kostenpunkt kann hierbei nicht in Frage kommen, j bekannt erachtet werden

Sáchsisehe Gewerbe-Vereins-Zeitung,

Organ der sächsishen Gewerbevereine und des sächsischen Vaugewerkenvereius,

erscheint wöchentlich einmal und kostet bei allen Postämtern und S Deutschlands und Oester- Las, alltenals

âubi / bei der Gesellschast zu melden, ubiger L den 24. Dezember 1875.

Schlesische Vereins-Bank. Eilfte Dombau-Prämien-Collecte.

icli itel der Cólner ie Ziel rneren Beschaffung reichliherer Mittel für den Ausbau [ Dit T O L OTAA S Mittelschiffes dieses Domes mittels Allerh. Erlasses vom 9. Juni c.

igst bewilligten Prämien-Collecte wird an dem auf 2 a R Donnerstag, den 13. Januar 1876

festgeseßten Tage, sowie an deu beiden folgenden Tagen, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 3 Uhr

beginnend, im Isabellen-Saale des Gürzeuichs zu Cöln

unter genauer Beobachtung des Planes (§. 4) stattfinden.

z% 1875. Cöln, den 22, Dezember Der Berwaltungs-Auss\chu

des Central - Dombau - Bereins.

Der Staats-Anzeiger für Württemberg Stuttgart

f t A dv FLONT genommen. Man abonnirt in Stuttgart erscheint im ersten Quartal 1876 wie bisher gli, n Lab oeiralimiets Nr. 42, auf dem Postamt,

5 F ê igers, Königs- 1 Î s auf dem Kassenamt des Staats-Anzeiger ' abestellen, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtecn. sowie an den von uns in Stuttgart errigteten Alibelih 2 & 75 3, fährlih U & und im übrigen

Der Preis beträgt für „ganz W E D

Deut sGlano e N Aateiges is lat S dem Gebiete der Tagespresse als Publikations - Organ ür di : 6 Zni i ürttemberg zu dienen. j

E D pen 5 h, T A die Königlichen Defrete S S R Ordensverleihungen, i ? 3 ZerfÜ und amtlichen Bekanntmachungen publizirt. ;

die Ge E i E gen, Eg enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten D

Aktenstücke Ge zeitgenössischen Geschichte, Referate über parlamentarische P EERC n Ie, Nes as us

fler bie Berathungeù ker württembe1 gischen Landstände und des Reichstags, über Erscheinung

i i F igen 2c. fes :

S A M e E lag tue Mes Staats-Anzeigers bringen Original-Aufsäße aus dem Ge-

u

i ; 3 wissenschaften 2c. i L ñ è e a 5 it S C utcider ‘Vtbitbene wöchentlich erscheinende Centralblatt für ge

rihtliche Bekanntmachungen enthält die Bekanntmachungen der Eintragungen 2c. in die Handels-

i i i ublikationen der gerichtlichen Behörden. Î Ee sowis der V E A das von der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel her

[10091]

ausgegebene Gewerbeblatt ohne Preiserhöhung S e diè Courbewegungen der Börse werden

Die Verhältnisse des Handels und der Industrie,

E N itóntprels einer Druckfzeile beträgt nur 15 s. die Geichäftswelt auf den Vortheil der Insertion in einem aus{chließlich alle amtlichen Inserate, und

Staatsarbeiten, Submissionen, Militärlieferungen, Die Redaktion.

Abonnements-Einuladung.

Mit dem 1. Januar beginnt ein ueues Quartal des

„Bremer Handelsblatt.“

Wochenschrift für Haudel, Volkswirthschaft und Statistik. Redigirt von A. Lammers. e G pived der Klfeftei und Das allsonnabendli erscheinende „Bremer Handelsblatt ist eines der à wichti de t "Or ane seiner Richtung. Es enthält nit allein gründliche MUPGUngen x G E iber Erden aus dem Gebiete der E n Tee E e S e ; zeichäfts ienen, nametlich durch regelmä} Í T dee Pra i dd Gej dEf lekens B eon Mtheiluogen tr Sh [fafras ten, Cijew Le äe if wesen den Stand deé Geldmarkt s s, D E Nies me iber a / i B P s en e : lle Diejenigen, welche Beziehung : L Marti uet Acne naseerthiet bleiben wollen, is das Bremer. Handelsblatt nicht zu

t i - ; 0 Pf. per R Abonnementspreis beträgt bei allen Postanstalten 4 Mark 50 Pf. per f

Quartal, Bremen.

Karlsruher Zeitung.

n ihrem amtli j aahrititen Debecspecleihungen Ernennungen, Versetzungen U. f

Die Expedition des „Bremer Handelsblatt.“

sen und Vorgänge i

Eber ice Driginalmittheilungen aus den wiedererworbenen Reichsländern.

stigen Zeitentwickelung, wobei die A Dingen in dem nahen Elsaß-Lothringen eine erhöhte Auf-

erüdcksichtigung finden. zuerksamkeit zu und bring

Ihr Inseratentheil enthält außer zahlreichen Anzeig

, ; herzogthums i i der Gerichte und Verwaltungsbehörden des Groß! im Großherzogthum Baden, die Brief- fre das Quartal im Been rtionsgebühr 18 Pfennig | M

lage 5000. Abonnementspreis Slen GiTE cim dinE 3 Mark 65 Pf., in Karlsruhe 3 Mark 50 Pf;

Es wird daher namentlich auch Blaite Ma dena E ers auch die Ausschreiben über die Verdingung E ile Holtvætünfe, Lizitationen u. |. w. zukommen.

hen Theil veröffentlicht die Karlsruher Zeitung die amtlichen badischen Personal°

w. \ L t E i sammtgebiete der politischen und Der nichtamtliche Theil enthält Mittheilungen aus L réberanibum Bäden Gie Lelenheee

ivat-Anzeigen die Anzeigen und Bekanntmachungen

reichs vierteljährlih 2 aae Mas E D 2 M. 40 9. ie ©û ewerbe-Vereins-Zeitung bring é Me) Bat über die wichtigsten Vorgänge innerhalb des Verbandes der „Sächs. Gewerbe- in “5 .- F. 2) Mittheilungen Dber allgemein witige Verhandlungsgegenstände fämmtlicher sächs. Han- , ewerbekammern ; : s 3) S6 Artikel versbiedeaen Inhalts, unter anderem auch interessante Vorträge aus dem Dresdener Gewerbeverein, nah ftenographischer Niederschrift; l i 4) Besprechungen von Erfindungen und Verbesserungen aller Art mit zahlreichen Jllustrationen ; 5) Berichte über gewerbliche Bildungsansftalten ; 6) Besprechung neuer Werke der gewerblichen Literatur; 7) Zuverlässige Notizen über das gesammte Verkehrswesen; 8) Allerlei fleinere gewerbliche Mittheilungen; 9) Einen Spri zum freien Meinungsaustausch; 10) Einen Fragekasten; i 11) Anzeigen (die einspaltige Zeile 10 -Z).

ie hervorragende Stellung, welhe der Dresdener Gewerbeverein, in dessen Mitte die „Sächs. Geueb ai erscheint, unter allen ähnlihen Vereinen ganz Deutschlands einnimmt, n auch sein Organ zu einer der wichtigsten Zeitschriften dieser Art, die namentlih U L E werbevereinsbibliothek und in keinem gewerblichen Lefezirkel fehlen sollte. E28 Le OnS \. Se e Vereiné-Zeitung" betreffenden Zuschriften sind zu richten an deren Redaktion: Dresden, am See 40.

Deutsch-Amerikanischer VeconomIst,

Central-Organ für Banken in Frankfurt a. M. V. Jahrgang.

: T iche week diezes Blattes ist, über das gesammte wirthschastIl Leben fer dena Wer. Staaten von Amerika Bericht zu erstatten Me A sondere den deutschen HKHapitalisten, welehe Anlage in amer M Be M Eisemnbahn-, Staaten- oder Stäüdte-Bonds Ssetrosen haben, alle Lee Nachrichten zu Mat e LERLO sñe für die Wahrnehmung F nieht enthehren Können.

E lan hat der Oeconomist auch das eimheimisehe Börsen- A D wesen in seinen Bereich gezogen und bringt neben Artikeln,“ zu denen die TRSSRTICAE as L - regung geben, die neuesten Mittheilungen über sämmtliche Bamkenm, die Ausweise der Lan e wn s ferner Börsen-Correspondenzen aus New-York, Lenden, Amsterdam, Berlin,

Fool und Hamburg.

-York, London, Amsterdam und Berlin, : i A Régelnitiaies Ausgabe jeden Samstag; alsbald nach der Mittagsbörgse,

Abonnementspreis pro Quartal 5 Mk. 15 Pf. = (3 fl. sïüdd. Währung) exol. Postaufsohlag.

dition (Neue Kräme 14 E ete Peoestümter nehmen Bestellungen an.

wortet. E sprechende Gebühren berechnet.

Allgemeine Verloojungs-Tabelle

des Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers.

ammengestellt in Folge amtlicher Veranlassung E r fr Haupt-Bank zu Berlin, welche nur insihts derjenigen von ihr in Verwahrung und Aut genommenen Papiere die Ziehungs- und Verloosungslisten nachsehen läßt, deren Veröffent- lihung durch den Deutschen Reihs- und Kö- niglich PreußishenStaats-Anzeiger erfolgt.

Die Allgemeine Verloosungs - Tabelle des Deut- {en Reichs- und Ae Pren igen H ALEA

i lche die Ziehungs- und Restan j ( f E a der Berliner Börse gangbaren Staats-, | Bodenkredit-Pfandbriefe. Fle Kommunal-, Eisenbahn-, Bank- a in tir s Sn cie r Pfendbri oen

i äl scheint wöchentlich einmal und i ische erblän ) N im Aonnerenigpreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) kaubedtaliu - Rentenscheine. Sächsis\ch e vierteljährlich, durch alle Post-Anstalten, sowie durh Karl Heymanns Verlag, Berlin, SW., Königgräßer-

raße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, in Brin auch bei der Expedition Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern 25 Pf. (25 Sgr.).

Die neueste, am 24. Dezember cr. erschienene Nr. (52) der AllgemeinenVerloosungs-Tabelle euthält die Ziehungslisten folgender Papiere: Amsterdamer Prämien-Anleihe de 1874. An- kflamer, Birubaumer, JInowrazlawer, Mansfelder See - Kreis-Obligationen. Anfkla- mer, Demminer, Hannoversche, Lengen-

FProbenummern gratis und franco.

bah - Gunzenhausfener Anlehen. Baußner Prioritäts - Obligationen. Kredit - Loose de 1861. Hüttenverein, Obligationen. kenbank Berlin, Pfandbriefe. tebsfer Eisenbahn-Aktien. L brauerei, Prioritäts - Obligationen, Hanauer Galizische

gationen. Prior.-Oblig. mien-Anleihe de theken-Anleihe de tions-Obligationen. : 1 1865, Potschappeler Aktien-Verein, täts:Obligationen. Russische 54%

Mailänder

(Rüdckstände). 2 Mälare

1866. 1859

Obligationen. tons-Anleihe.

andbriefe. egul! Batlieben bis Nebra), Obligationen, egulirungs-Verband (M Obligationen. nig bardisde und centralitalienische und Obligationen. Wesftfälischer dustrie-Verein, Partial-Obligationen,

‘Wut titzeile. die ge pa n Se ornstalten nehmen Bestellungen an.

felder, Marburger Stadt-Obligationen. Ans-

igi ¡ ü ¡ New=- iver=- l-Marktberichte über Baumwolle und Getreide aus New-York, L Ba Und Mauadize f seiven Courstabellen enthält der Oeconomist eine Zusammenstellung

der täglichen Course der Frankfurter Börse, ferner Coursnotirungen der Börsen

gegenüber der Börse) sowie sünmumit=-

[ Í ten gratis bheant- fragen von Abonnenten werden inn Briefkas Mle Priefliche Antwort, wenn soleche gewünseht, werden ent-

Eisenbahn - Prämien- vereinigte Papierfabriken, Belgische Kommunals Bonner Bergwerks- und Deutsche Hypothe- Dünaburg-Wi- Frankfurter Afktien- r L n As rt- Eisenbahn - Prioritäts - igationen. Bodenkredit - Vereins - Pfandbriefe. Görlißer Aktienbrauerei, Prioritäts-Obligationen. Leipziger Vereins-Bierbrauerei, Prioritäts-Obli- Mährish-Schchlesische S râs Güter-Hypo- Obrabru ch-Meliora- Pariser Prämien-Anleihe de Priori- Central- Sächsische 44/4 Al- Sätsische ächsi 59/62 taats\chulden-Kassenschheine de 1852/55/58/59/ 66/68 ho 1869 und de 1870 (an Stelle der Alberts« bahn-Aftien). Soldiner Entwässerungs - Verband- Tessiner 4} %%/% konsolidirte Kan- Türki \che B E iat i\che allgemeine Bodenkredit-Aftien-Gejell|chafl, E / Unstrut - Regulirungs - Societät men, ühlhausen bis Merrleben), inigte südösterreichische, lom- r allet Eisenbahn-Aktien Draht-Jn-

vielmehr hier dem Ermessen der betheiligten Fir-

men überlassen, ob sie dieselbe neben den landes-

geseßlich vorgeschriebenen Publikationsorganen auch durch das Central-Publikationsblatt für }

das gesammte Deutsche Reih bewirken wollen.

Die Hindernisse, welhe der obligatorischen | Einführung in den erwähnten Staaten entgegen- i

stehen, find Folgende:

In dem Reichslande Elsaß-Lothringen steht | die Wahl von Publikationsblättern ledigli den !

Handelsgerichten zu.

Während die Landgerichte zu Mez und Saargemünd die Central-Publikation dem Interesse des betheiligten Handels- und Gewerb- standes für entsprehend erachtet, haben die

Handelsgerichte zu Straßburg, Zabern, Colmar '

und Mülhaufen eine gleihe Ueberzeugung noch niht gewinnen können.

In den Königreihen Bay:rn und Württem- | berg ist der Publikationsmodus der handels- }

gerihtlihen Eintragungen dur landesgeseßliche und vertragsmäßige Bestimmungen vor Be- gründung des Central-Handelsregisters in der Art festgestellt, daß eine obligatorishe Einfüh- rung des Central-Handelsregisters auf Kosten der Betheiligten niht anders als auf landes- geseßlihem Wege ausführbar \ein würde. Anders liegen die Verhältnisse in dem Groß- herzogthum Baden. In dem Artikel 27 des GroßherzogliÞh badischen zum Deutshez Handels-Geseßbuch if Folgendes bestimmt: Die öffentlihe Bekanntmachung der Einträge in das Handelsregister geschieht durch die zu gerichtlihen Bekanntmachungen im Allgemeinen

vorgeschriebenen Biätter und nebstdem durch diejeni- !

gen, welche jedes Handelégericht unter Beachtung

der von dem Justiz-Ministerium zu erlassenden

Weisungen für seine Veröffentlichungen noch be-

sonders wählt. Das Justiz-Ministerium wird

jährlich eine Bekanntmachung erlassen, welche die für j-den Handeltgerihtsbezirk gewählten Blätter bezeichnet.

Die Bekanntmachung geschieht auf Antrag der Betheiligten auch noch in weiteren von ihnen be- zeichneten Blättern.

Die Kosten der Bekanntmachungen hat derje- nige, von welchem sie veranlaßt werden, zu tragen und auf Verlangen des Gerichts vorzuscieß-n. Wenn das Großherzoglih badishe Justiz-Mi-

nisterium bisher von dieser ihm zustehenden Be- fugniß, das Central - Handelsregister eben- fals zum Publikationsorgan zu bestimmen, niht Gebrauch gemacht hat, so liegt

Grund hierfür in dem Umstande, daß die über- wiegende Mehrzahl der badischen Handelskam- mern fihch gegen die obligatorishe Einführung des Central-Handels-Registers ausgesprochen hat.

Wir entnehmen diese Thatsache einer Mitthei- lung in dem JIahresberiht, welchen das Groß- herzoglih badishe Handels-Ministerium für das Jahr 1873 veröffentliht hat.

Da indessen das Central-Handels-Register erft am 1. Januar 1874 ins Leben getreten ist, \o dürfen wir annehmen, daß eine wiederholte Prüfungauf der Grundlage des gegen- wärtigen Sachftandes die badischen Handels- n zu einer günstigeren Auffassung führen wird.

Indem wir uns daher verpflichtet halten, die badishen Handelskammern um eine folche ganz ergebenst zu ersuchen, gestatten wir uns in

ieser Beziehung Folgendes zu bemerken:

, Wenn das Großherzogliche Justiz-Ministerium die obligatorische Einführung des Central-Han- dels-Registers nicht für ein Bedürfniß erachtet hat, so hat dasselbe doch, nachdem die „Karls- ruber Zeitung“ \{on am 15. Äpril und 21. Mai 1874 die Einführung dés Centralorgans befür- wortet hatte, unterm 30. Juli 1874 in dem „Staats-Anzeiger für das Großherzogthum Ba-

Einführungsgesetzes |

der !

fich die Benußung dieses die Centralisirung solcher

Bekanntmachungen anstrebenden Blattes in den

Fâllen empfehlen wird, in welchem eine besondere

Sürsorge für das Bekanntwerden der Einträge in

weiteren Kreisen wünschens8werth erscheint. Karlsruhe, den 30. Juli 1874. Ministerium des Großherzoglichen Hauses,

der Justiz und des Auswärtigen. v. Seyfried.

Daß diesc Bekanntmahung ien-n Er/olg

; gehabt hat, beweist das Unpratktische der fakul-

tativen Einführung des Central-Handelsregisters

Dieselbe Erfahrung ist auch in anderen Staaten

gemacht worden; sie erklärt si dadurch, daß

1) die Handeltreibenden die Einrichtung ent- weder nit kennen, oder deren Vortheile untershägzen,

2) daß die fakultative Benußung des Central- Handelsregisters für die Firmen mit Unbe- quemlihkeiten verbunden ist.

| Aus diesen Gründen haben fast sämmtliche

[âhsischeHandelskammern, namentlich die-

! jenigen zu Leipzig, Zittau und Plauen beidem Königs-

! lich sächsischen Ministerium des Innern die obliga-

torishe Einführung des Central-Handelsregisters

| für sämmtliche Handelsregistereinträge bean-

tragt. Die Handelskammern gingen davon aus, daß

nur auf diesem Wege ein sicheres deutsches Han-

; dels-Adreßbuch, dieses fühlbare Bedürfniß

| des gesammten deutschen Handels- und Gewerbe-

[ standes, allmählih hergestellt werden, daß auch

¡nur so die Betheiligten nah dem Erscheinen

; desselben über die eintretenden Aenderungen und

: Susäge, so weit diese für sie wichtig, fih unter-

¡ rihten fönntén.

: Wenn schon in den ersten zwei Jahren des

Bestehens des Central-Handelsregisters der Hin-

¡ gutritt fast sämmtlicher deutsher Bun des-

| staaten dur freie Entschließung der Regierungen

¡ erfolgt ist, so beweist auch diese Thatsache die

! Zweckmäßigkeit der centralen Publikation, die in so

| kurzer Zeit auf die Bundesregierungen wie auf

den Handelsstand bestimmend eingewirkt hat.

; Es fommt hinzu, daß in dieser ganzen Zeit

; nit eine einzige Beschwerde über diese Organi-

| sation laut geworden i, daß vielmehr die Fach-

| presse, wie die juristishen Autoritäten sich

übereinstimmend günstig über die Zwecmäßig- | keit und Entwielungsfähigkeit dieser Einrichtung | ausgesprochen haben.

| Wir verweisen in dieser Beziehung auf den

¡ für 1874 erschienenen Jahresbericht über das

¡ Central-Handelsregister.

genügt hier der Hinweis auf einzelne Stellen :

S. 31. Die Zeitschrift für Kapital und ¡Re nte (herausgegeben von Freiherr v. Danckel- | ¡ mann, Weidmannshe Buchhandlung, Berlin) | spricht sih über das Central-Handelsregister im j

2. Heft des X. Bandes u. A. wie folgt aus:

¡ kationen der Hankèelsregister-Einträge aus ganz Deutschland in einem einzigen Organ zu centralisiren. Vielfach hat man dieselbe verneint und behauptet, der Dans in Süddeutschland z. B. könne kein Interesse dafür haben, ob die oder jene Firma in einer kleinen Stadt der Provinz Pojen ecxistire oder nicht. Andererseits wird das Bedürfniß einer Centralisirung der handelsgeri{chtlichen Bekannt- machungen wohl anerkannt, aber als Central-Organ hierfür hält man eine sogenannte Börsenzeitung viel ¿weckmäßiger, weil diese in Handelskreisen fh einer viel größeren Verbreitung erfreut, als der , Reichs- und Staats-Anzeiger“.

Diese Auffassungen erscheinen uns der Sachlage nicht entsprehend. Denn nicht allein der Handels- ftand, sondern auch die Behörden, vor Allem aber die Statistik haben Interesse daran, daß dergleichen handelsgerihtlihe Bekanntmachungen centralisirt werden, wie dies z. B. in Oesterreich in der Wiener

den“ folgende Bekanntmachung erlassen :

Zeitung längft der Fall ift, Die Interessen des lo- kalen, provinziellen oder staatlichen Handelsstandes

da die Tarife des deutschen Central-Handel6registers sehr mäßig find und die Ausgabe für eine dergleichen

laufen dürfte.

S. 32. Der „Mannheimer Verkün- diger“ vom 24. Februar 1874 \{reibt:

Um dem allgemein gefühlten Bedürfniß nach einem Deutshen Reihs-Firmenbuch entgegenzukom- men, hat das Kuratorium des in Berlin erscheinen- den „Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers“ seit Anfang dieses Jahres ein Beiblatt gegründet, das Central- Handelsregister für das Deutsche Reich, welches bestimmt ist, als Cen- tral-Organ aller Eintragungen in die deutschen Hans delsregister und demnächst als authentishe Grund- lage für das Deutsche Neichs-Firmenbuch zu bedienen.

Die Bedeutung dieser Unternehmungen bedarf Feiner weitläufigen Auseinandersezung Abgesehen von ihren Werthen für das gesammte Erwerbsleben, insbesondere für Handel und Industrie, dienen fie auch dazu, das Gefühl der Zusammengehörigkeit aller Glieder des Deutschen Reichs lebendiger zu machen. Es ist daher wünschenswerth, daß ihnen von Seiten der Behörden, wie des deutshen Publi- kums diejenige Aufmerksamkeit und Unterstüßung zu Theil werde, welche fie verdienen. Dem Ver- nehmen na sollen auch in Badèn die mit den Ein- tragungen in die Handeléregister betrauten Gerichte angewiesen werden, bei vorkommenden Eintragungen die betreffenden Firmen auf das Central-Handels- register für das Deutsche Reich aufmefsam zu machen und die fakultative Benußung desselben zu empfehlen.

In Preußen und dem größten Theil des übrigen Norddeutschlands dient das Central-Handelsregister bereits als amtliches Organ. Hoffentlih werden die übrigen deutschen Staaten dem von Preußen gegebenen Beispiel? folgen und die deutshe Ge- \chäftswelt auf dem angebahnuten Wege einem allgemeinen Deutschen Reichs-Firmenregister gelangen, das fih den französishen und englischen Hülfsmitteln dieser Art ébenbürtig an die Seite stellen kann.

Wir machen ferner auf die ausführlihe Be- sprehung in den Monat sblättern der Ge- werbehalle zu Cassel (S. 35), im Pra- ger Handelsblatte (S. 37), wie auf die Notiz des Economiste français (S. 37) aufmerksam.

Unter den Gutachten juristischer Autori-

; Da derselbe seiner Zeit ' | Baden Handelskammern zugegangen ist, so !

Es ist vielfa die Frage aufgeworfen worden, ob | ¿ ein absolutes Bedürfniß dafür vorliegt, die Publi-

heben wir dasjenige der hiesigen Iuristishen Gesellschaft (S. 38) hervor, welche in ihrer Sigzung vom 13. Juni v. I. einstimmig eine Resolution dahin ausgesprochen,

daß das erwähnte Central-Handelsregister ein Unternehmen von höchster Wichtigkeit

sei, welhes Seitens der juristischen Gesell- ;

schaft die größte Förderung verdiene“,

und den Antrag angenommen hatte: die juristishe Gesellschaft wolle den Wunsch aussprechen, das Central - Handelsregister des Deutschen Reihs-Anzeigers möge ein offizielles Organ der deutschen Handels- kammern werden.

(S. 45.) Schon in den Gutachten und Berichten, welche die verschiedenen deutschen Regierungen über die Nürnberger Konferenzen erforderten, ist die Nothwendigkeit einer Centralisfirung der Handels- register-Einträge betont. Das Großherzoglich badische Minifterium der Justiz hatte den Ge- heimen Justiz-Rath Professor Dr. Gold\chmidt, damals Dozent der Rechte in Heidelberg, mit dieser Aufgabe betraut. Das ausführliche Gut- ahten, das nah Beendigung der zweiten Lesung des Entwurfs eines deutschen Handelsgesezbuchs erstattet wurde, enthält in scinem dem Handels- ager gewidmeten Theile namentlih folgenden

aus: Es wünschenswerth erschiene die Einigung der deutschen Regierungen über ein oder mehrere Central- blätter für die einshlägigen Veröffentlihungen, weil nur so der Zweck allgemeiner Kenntniß aller Eintra- gungen erreiht werden kann.

einfache Bekanntmachung sich nur auf 1—-2 M be- |

bald zu |

täten, welhe im Jahresberiht abgedruckt find, |

| : t sollen. i Wenn aber in Deutschland in jedem einzelnen | Staate oder bei jedem Handelsgericht ein besonderes Blatt existirt, so ist es unmögli, daß irgend ein Kaufmann, wenn er auch noch ]o viel Zeit darauf verwendet, alle diese Publikationen lesen kann. Jch befürworte damit nur einen Antrag, der von den Vertretern Bremens an die deutsche Handelsgesetz- gebungs-Kommission gestellt wurde, und dort nur deshalb nicht zur Entscheidung kam, weil natürli im Handclêgesezbuhe solhe administrative Fragen nicht geregelt werden konnten. Wenn aber der Handelstag den lebhaften Wunsch ausspricht, daß die deutschen Re- regierungen fih über Centralblätter einigen mögen, so ist dies von gr-ßem Gewicht.“

Der erste deutshe Handelstag faßte den bean- tragten Beschluß.

In der Zeitschrift für das gesammte Handels- recht (Erlangen 1874, Ferdinand Enke) hat der Geheime Justiz-Rath Dr. Gold\chmidt das Cen- tral-Handelsregister für das Deutsche Reich ein- gehend besprochen.

Auf die Nothwendigkeit einer Centralisation, sagt derselbe, ist bereits in der Nürnberger Handelsgeseßz- gebungs-Konuferenz hingewiesen, und es hat auf den Antrag des Referenten im Jahre 1861 der erste deutsche Handelstag beschlossen: „Es mögen fich die deutschen Regierungen über ein oder mehrere Centra!l- blätter behufs der durch das Handelsgeseßbuch vor- ¡ geschriebenen Veröffentlihung der im Handel3- | register einzutragenden Vermerke einigen.“ Wenn | irgendwo, leuhtet hier die Nothwendigkeit | einer das ganze Reich umfassenden Organisation | ein, denn das Deutsche Handelsgeseßbuch knüpft an | die Veröffentlichung der wichtigsten Handelsregister- | einträge die weitgreifende Folge, daß der veröffent- | lihte Aft für allgemein bekannt gilt. Die Fiktion j beshränkt fich nicht auf den betreffenden Gerichts- bezirk, noch auch nur auf den einzelnen Staat, sie | besteht mindestens im ganzen Geltungsbereih des | Handelsgeseßbbuhs. Sie läßt sih prinzipiell nur | rechtfertigen und wird praktis nur erträglich, sofern j aus Cinem BVlatte sämmtliche Negistereinträge zu | erschen sind. Auch die gefährliche Ausnahme von | dieser Fiktion, welche in den Art. 25 Alin. 3, Art. 46 | Alin. 2, Art. 87 Alin. 2, Art. 115 u. m. a. aus- gestellt ist, läßt nur dur die Errichtung eines Cen- | tral-Handelsregisters fich auf das richtige Maß zu- | rückführen. Von diesem Standpunkt wäre es sehr / wünschenswerth, daß sämmtlihe Eintragungen durch | das Centralregister veröffentliht werden, zumal die Kosten uicht gerade beträchtlich find und der kleinere | Gewerbebetrieb zum erheblichen Theile dur Art. 10 | H. G. B. eximirt ist.

j sn âhnlihem Sinne haben \ich der Ober: { Tribunals-Rath Hartmann (S. 40), der Kam- | mergerichts-Rath Neumann (S. 41) und derx Ober-Tribunals-Rath Struckmann (S. 47), ausgesprohen. Der Erstere äußert sih wie folgt:

Der universelle Charakter des Handelsverkehres, in seiner modernen Gestaltung, erkennt keine territo- rialen Grenzen an, Die Interessen des Handels find internationaler Natur. Das Deutsche Handels- und Wcselreht ruht auf dem Prinzipe der Univer- salität. Dieses Prinzip würde, nah mancher Rich- tung hin, noch eutschiedener zum Ausdruck gekommen sein, wenn man zur Zeit der Redaktion von allem Einflusse des Partikulariômus befreit, in öffentlicher und merkantiler Beziehung, auf der Höhe der Gegen- wart gestanden hätte. Ein zum Theil enger Ge- sihtspunkt macht sich geltend, namentlich ia der Pu- blikationsweise für handelsgerihtlihe Bekanntma- hungen. Man hat dieselbe zunähft an lokale In- teressen und daher an enge territoriale Grenzen ge- knüpft, so daß es in vermehrter Zahl fast so viele Publikationsblätter giebt als Handelsgerichte cxisti- ren. Diese Blätter alle zu kennen, noch mehr aber, fie alle zu lesen, fällt in das Bereich des Un- möglichen. Und do werden in jenen Blättern täg- lih und s\tündlich Bekanntmachungen veröffentlicht, welche für alle Kreise des Handels und Verkehrs in vermögensrechtliGer Beziehung von der größ- ten Wichtigkeit und Bedeutung find. Die ganze Orientirung des Handelsstandes für Anknüpfung und Abwickelung der Geschäfte, die Legiti- mation der Firmen, beruht auf jenen Publika- tionen. Schon bei der Berathung des Allgemeinen

Auch der vom 13.—18. Mai 1861 in Heidel-

Deutschen Handelsgeseßbuhs machte fi) für jene Bekanntmochungen ein mehr universeller Gesichts-