1938 / 14 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs:

Willen des Eigentümers nicht zurückbehalten, insbesondere an

solchen Gegenständen ein Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht nicht ausüben. 8 14. si

(1) Der Bühnenvermittler darf mit Kulturschaffenden | die Vorschriften über die Durchführung der gewerbsmäßigen

Bühnenvermittlung ohne Ausnahme. derjenige, der als Künstlersekretär tätig werden will, der Er- laubnis des Präsidenten der Reichsanstalt nah den Vor- schriften der §§ 2—7. Bei der Antragstellung ist- anzugeben, für welhen Künstler der Antragsteller tätig werden will. Ferner sind die genauen Anstellungsbedingungen mitzuteilen.

oder Únternehmern (Veranstaltern) Abmachungen jeglicher Art, durch die der Kulturschaffende oder Unternehmer (Ver- anstalter) verpflichtet oder angehalten wird, sih auch in späteren Fällen ausschließlih seiner Vermittlung zu bedienen (Alleinvertretung), nicht treffen.

(2) Absay 1 gilt sowohl für Abmachungen, bei denen der Bühnenvermittler einem Kulturschaffenden die Vermittlung |_ zu einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen zu einer is bestimmten Vergütung gewährleistet, als auch sür solche Ab- machungen, bei denen der Bühnenvermittler eine Gewähr st für die Vermittlung des Kulturschaffenden nicht übernimmt.

S 15.

Dex Bühnenvermittler ist verpflichtet, für seinen -ge- samten Geschäftsbetrieb Handels- oder Geschäaftsbücher nach kaufmännischer Art zu führen. Er ift verpflichtet, von jedem abgesandten Geschäftsbrief eine Abschrift (Abdruck) zurück- zubehalten und diese sowie die empfangenen Geschäftsbriefe geordnet zehn Fahre aufzubewahren.

8 16.

Außer zux Führung von Handels- oder Geschäftsbüchern (8 15) is der Bühnenvermittlexr verpflichtet, die vom Präsi- denten der Reichstheaterkammer vorgeschriebenen Geschäfts-

8 17.

(1) Dex Bühnenvermittler darf für den Abschluß von s D nur Vordrucke nah dem vom Präsidenten der eichstheaterkfammer vorgeschriebenen Muster verwenden und muß sie ordnungsmäßig ausfüllen. Er is verpflichtet, pon jedem von ihm vermittelten Vertrage eine Abschrift zu

ertrages an aufzubewahren. (2) Soweit Tarifordnungen bestehen 32 des Geseßes gur Ordnung derx nationalen Arbeit vom 20, Fanuar 1934),

Kulturschaffenden keine von den Tarifordnungen abwichen- den Bedingungen aufnehmen. Der Bühnenvermittler ist ver- pflichtet, örtlih bestehende abweichende Vereinbarungen, die nicht in dem Tarifvertrage enthalten sind, in den Bühnen- dienstvertrag aufzunehmen.

S 18:

(1) Dem Bühnenvermittler is untersagt:

a) andere Arbeitsvermittlung als die Bühnenvermittlung zu betreiben,

b) ein anderes Gewerbe als die Bühnenvermittlung zu betreiben odex sich daran zu beteiligen, insbesondere Theaterunternehmungen, Varietés, Zirkusse, Singspiel- und Tanzunternehmungen oder ähnliche gewerbsmäßige oder uihtgewerbsmäßige Unternehmungen zu betreiben, sih an solchen Unternehmungen geschäfstlich zu betei- ligen, den Unternehmern (Veranstaltern) Darlehn zu gewähren oder mit ihnen in irgendeiner Art in ver- tragliche Beziehungen zu treten, die die ordnungsmäßige Ausübung seiner Berufspflichten als Bühnenvermittler in Frage stellen, | bei Theateraufführungen mitzuwirken,

Fachschulen, die Personen für einen späteren Kultur- | des Präsidenten der Reichsanstalt und des Präsidenten der ) P

beruf ausbilden, zu betreiben odex sih an ihrem Be-

triebe zu beteiligen,

Raumlichkeiten, die aus\{hließlich oder vorwiegend zur

Veranstaltung von Theateraufführungen verwendet

werden, als Eigentum zu besißen oder sh an der Ver-

wertung solcher Räumlichkeiten, die nicht scin Eigentum sind, zu beteiligen,

f) Bühnenzeitschriften herauszugeben oder zu verlegen oder sfich an der Herausgabe oder dem Verlage von Bühnenzeitschriften oder Drueschriften zu beteiligen, die sih mit der Kritik des öffentlichen Theaterwefens befassen oder in denen Ankündigungen oder Befprechun- gen Aufnahme finden, die die Tätigkeit des Bühnenver- mittlers, ein von ihm betriebenes Unternehmen oder die Leistungen eines Kulturschaffenden zum Gegenstand haben; die Herausgabe eigener Druckschriften, in denen mitteilungsmäßig Pressebefsprechungenu und Vorankündi- gungen abgedruckt sind, wird - von dem Verbot jedoch nicht betroffen, sich an der offentlichen Kritik von Theateraufführungen zu beteiligen, mit Perfonen, die unbefngt Bühnenvermittlung be- treiben, oder mit ausländishen Bühnenvermittlern, die als unzuverlässig bekannt sind oder deren Unzuver- lässigkeit den Umständen nach angenommen werden muß oder die vom Präsidenten der Reichsanstalt oder vom Präsidenten der Reichstheaterkammer als unzuver- lässig bezeichnet werden, in Verbindung zu treten,

i) Verträge der im § 1 Absaß 1 Ziffer 1 bezeichneten Art zu vermitteln oder Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachzuweisen, in denen Unternehmer (Ver- anstalter) die dem Kulturschaffenden versprochene Ver- gütung von vornherein durch bestimmte Abzüge (Ra- batt, Prozentabzüge usw.) kürzen, mit Unternehmern (Veranstaltern) in geschäftliche Be- ziehungen zu treten, von denen sie wissen oder den Um- ständen nach annehmen müssen, daß sie für die Au- nahme oder Zulassung von Kultuxschafsenden bei ihren Veranstaltungen Vergütungen oder andere Vorteile an- nehmen, fordern oder sich versprechen lassen.

(2) Zux Ausübung einer sonstigen entgeltlichen oder un- entgeltlichen Tätigkeit außer zur schriftstellerishen Betätigung bedarf der Bühnenvermittler der vorherigen Genehmigung des Präsidenten der Reichstheaterkammer.

(3) Die Ehefrau eines Bühnenvermittlers darf sich an der Führung und Verwaltung von Theatern oder der Veranstal- tung von Theateraufführungen in keiner Weise beteiligen.

8 19,

Die näheren Bestimmungen übex die Führung dex Ge- \häftsbücher 16), die Verwendung von Vordrucken (§8 17) und die Ansübung einer Nebentätigkeit 18 Abs. 2) trifft der Präsident der Reichstheaterkammer im Einvernehmen mit dem

einem festen Anstellungsverhältnis gegen feste Vergütung sein und die Vergütung nah Art und Höhe genau bezeichnen.

für seine Tätigkeit keinerlei Vergütungen anderer Art, ins- besondere keine Provision von der Vergütung, die dem von ihm vertretenen Künstler zukommt, annehmen oder sich ver- sprechen lassen. Die Erstattung barer Auslagen 21 Absatz 2, 8 23) wird hierdurch nit berührt.

Vertrag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt.

h : t S find, ist eine shriftlihe Abrechnung mit dem Auftraggeber bücher nach dessen Anweisung zu führen. nachzuweisen.

erhoben werden.

¿‘tige i mindestens drei Jahre vom Ablauf des | niht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf A O in -nur insoweit gefordert werden, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen G B Eng c ti in dio Vorträ j | hat auf dem nah § 17 Absay 1 vorgeschrievenen Verirags- darf der Bühnenvermittler in die Verträge zuungunften der vordrud zu rfolg,

Reichstheaterkammex im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichsanstalt.

Präsidenten der Reichstheaterkammer erlassenen Gebühren- orduung ist in den Geschäftsräumen des Bühnenvermittlers am Eingang an einer in das Auge fallenden Stelle aus-

zuhängen.

denten dex Reichstheaterkammer überwacht.

Ueberwachung erläßt der Präsident der Reichstheaterkammer im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Reichsanstalt.

bleibt unberührt.

und Staatsanzeiger Nr. 14 vom 18. Januar 1938. S. 2.

IV. Besondere Vorschriften für Künstlersekretäre. 8 2. (1) Künstlersekretäre der im § 1 Absatz 2 bezeichneten Art nd gewerbsmäßige Bühnenvermittler. Für sie gelten daher

Jnsbesondere bedarf

(2) Der Bühnenvermittler, der als Künstlersekretär tätig t, muß mit dem Kulturschaffenden, für den er tätig ist, in

ehen. Der Anstellungsvertrag muß schriftlich geschlossen (3) Außer der festen Vergütung darf der Künstlersekretär

V, Gebühren. 8 21. (1) Eine Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der

(2) Soweit neben der Gebühr bare Auslagen zu erstatten

8 22. Gebühren dürfen nur nah Maßgabe der vom Präsi- enten der Reichstheaterkammer erlassenen Gebührenordnung

8 23. : Neben den Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art

8 24. Die Gebührenordnung (8 22) erläßt der Präsident der

8 25.

Ein Abdruck der §8 21—24 (Gebühren) nebst der vom

VI. Aufsicht. S 26. ._ (1) Die Tätigkeit der Bühnenvermittler wird vom Prâsis

(2) Die näheren Vorschriften über die Durchführung der

(3) Das Auffsichtsrecht des Präsidenten der Reichsanstalt

S7 S Ó Der Bühnenvermittlex ist verpflichtet, den Beauftragten

Reichstheaterkammer zur Durchführung der Aufsicht jederzeit die Einsicht in den gesamten Geschäftsbetrieb und den Zutritt zu allen für den Geschäftsbetrieb bestimmten Räumen zu ge- statten, ihnen alle Geschäftsbücher und Geschästspapiere vor- zulegen und jede über den Betrieb verlangte Auskunft wahr- heitsgetreu zu erteilen. Die mit der Aufsicht beaustragten Personen haben sih auszuweisen. L 8 28.

Die als Vertragsparteien in Frage kommenden Unter- nehmer (Veranstalter) und Kulturschaffenden haben dem Präsidenten der Reichsanstalt und dem Präsidenten der Reichstheaterkammer und deren Beauftragten auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die für die Ueberwachung Der Tätigkeit. der gewerbsmäßigen Bühnenvermittler von Bedeu- tung sind (z. B. über den Abschluß der Verträge und die Beteiligung der beim Abschluß tätigen dritten Personen, über die Höhe der vereinbarten oder gezahlten Provisionen, Ersaß von Spesen und sonstigen Zuwendungen an Dritte). Die am Abschluß eines Vertrages Beteiligten sind auf Verlangen ins- besondere zur Vorlegung der Verträge und des Schriftwechsels über Vertragsangebote oder Abschlüsse an die Beauftragten des Präsidenten der Reichsanstalt verpflichtet.

VII. Schlußbestimmungen.

S 29 Für jeden Fall der Nichtbefolgung dieser Vorschriften und der auf Grund dieser Vorschriften vom Präsidenten der Reichstheaterkammer erlassenen Anordnungen wird hiermit die Festseßung einer Ordnungsstrafe bis zu 150,— RM an-

gedroht. 8 30.

Diese Vorschriften treten am 20. Januar 1938 in Krast. Berlin, den 17. Fanuar 1938. Dex Präsident dex Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Dr S

2, Anordnung

zur Aenderung der Anordnung 6 der Reichsstelle für Milch- erzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle (Verbot der Herstellung von Dorschlebertran-Emulsious-Mischsutter).

Vom 18, Januar 1938, t

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 (Reichs8gefebbl. T S. 816) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Errichtung von Ueber- wachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird mit Zu-

I. 8 2 erhält die folgende Fassung:

Lebertran zur Verabreichung an Tiere darf an den Verbraucher nur durch Apotheken und durch dey sonstigen Arzneihandel sowie durch selbstdispensierend Tierärzte in handelsüblicher Qualität abgegeben werden.

Lebertran zur Verabreichung an Tiere darf iy Umherziehen nit feilgehalten und verkauft werden Das Aufsuchen von Bestellungen im Umherzichen oder durch Vertreter sowie die schriftliche Auftragswerbung find gleichfalls verboten.

IT. Diese Anordung tritt mit dem auf die Veröffsntlichung im Deutschen Reichsanzeiger folgenden Tage in Kraft.

Berlin, den 18. Fanuar 1938. Reichs\telle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsfstelle. Der Reichsbeausftragte: Hübener.

Bekanntmachung KP 470 der Überwachungsstelle sür unedle Metalle vom 17. Januar 1938, betz. Kurspreise für unedle Metalle, 1. Auf Grund des § 3 der Anorduung 34 der Übet wachungsstelle für unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr, Richtpreise für unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden für die nachstehend auf- geführten Metallklassen anstelle der in der Bekanntmachung KP 469 vom 14. Januar 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1938) feftgeseßten Kurspreise die folgenden Kurspreise festgeseßt: Kupfer (Klassengruppe VI11) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIITA) . _. . RM 60,25 bis 62,75 Kupferlegierungen (Klasseungruppe 1X) Mefssinglegierungen (Klasse IXA) . RM 43,50 bis 46,— Rotgußlegierungen (Klasse IRB) . 60,25 6276 Bronzelegierungen (Klasse TXC) 84,50 87,50 Neusilberlegierungen (Klasse TXD) i O0, 58 Zinn (Klassengruppe XX) Zinn, nicht legiert (Klasse XXA) . . . . . . RM 236,— bis 246,— Baita- Sin m Bld e s ey 248 2089

Mishamnn (Klasse B) e ee po 290 y 240 je 100 kg Sn-Jnhalt

RM 20,25 bis 22,6 je 190 kg Rest-Jnhalt . RM 236,— bis 246,— je 100 kg Sn-Jnhalt RM 20,25 bis 22% je 100 kg Rest-Jnhalt,

9. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 17. Januar 1938. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Stinnëxr.

Preußen.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kon munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichégeseßbl, l S. 293), der hierzu ergangenen Durchführungsverordnu1g d Preußischen Ministers des Jnuern vom 31. Ma1 1953 (Prenß Geseßsamml. S. 207), in Verbindung mit dem Geseß über dit

- . . . »

e. e. . n” . .

Sbizuin (Käse D o eo ca

Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens vol 14. Juli 1933 (Reichsgesebbl. 1 S. 479) wird das im Grund buch von Bochum Band 9 Blatt Nx. 464, Flurbuchkartenblal| Flux Nr. 49, Parzelle Nr. 204/96, Größe 43 a 78 qm, al den Namen der Volkshaus Hölkeskamp&C o. b. H. zu Herne eingetragene Grundstück nebst aufstehendl Wohnhütte in Bohum-Stiepel unter Bestätigung der polize! lihen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vel treten duxch den Herrn Preußischen Minister des ZJnnern | Berlin, eingezogen.

Diese Verfügung wird mit der öffentlichen Bekann! machung wirksam.

Arnsberg, den 12. Fanuar 1938.

Der Regierungspräsident. J A: Dr Bes,

Irichtamtliches.

Deutsches Neich.

Dex Französishe Botschafter Andrs Françgo!? Poncet hat Berlin am 12. d. M. verlassen. Während Je Abwesenheit führt Botschaftssekretär Lama r l e die Gesa] dex Botschaft.

Der Chinesische Botschafter Dr. Tien-Fong Cheng h Berlin am 15. d. M. verlassen. Während seiner Abwesen führt Botschaftsrat Beue Taun die Geschäfte der Botsch]

Der Litauische Gesandte Dr. Jurgis Saulys is n Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtsc{W wieder übernommen.

Maanasá taus Wisjerefcdaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Mittwoch, den 19, Januar.

n der Neuinszenierung: Cavalleria rus

Staatsoper: Beginl

cana/Bajazzo. Musikal. Leitung: Schüler. 20 Uhr. Schauspielhaus: Das Käthchen von Heilbronn V Heinrich von Kleist. Beginn: 194 Uhr. Staalstheater Kleines Haus: Die Kameliendame ? A. Dumas Sohn. Beginn: 20 Uhr.

Jn Verdis „Rigoletto“ in der Staatsoper am Donnersli den 20. Januar, singen die Hauptrollen: Maria Cebotart,

stimmung des Reichs- und Preußischen Ministers für Er-

Präsidenten dexr Reichsanstalt.

nährung und Landwirtschaft angeordnet:

Berglund, Helge Roswaenge und Heinrih Schlusnus,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 14 vom 18. Jauuar 1938. S. 3.

Handelstieceil.

Musfstellung der deutschen Messen. Prof. Huntke über deutsche Mefsepolitik.

Jn den Ausstellungsräumen des Reichsfremdenverkehrsver- bandes im Columbushaus in Berlin wurde am Montag die von den Messeämtern der Städte Breslau, Köln, Königsberg, Leipzig und dem Reichsfremdenverkehrsverband veranstaltete Ausstellung „Die Deutschen Messen“, die vom 18. Fanuar bis 26. Februar d. J. läuft, eröffnet. Die Ausstellung gibt einen anschaulichen Veberblick über die Leistungen der deutshen Messen seit dem Um- bruch und über die Aufgaben und Ziele, die ihnen durch die nationalsozialistishe Messepolitik leistungsmäßig gestellt sind. Vor allem werden die Verkehrsbeziehungen der einzelnen Messen an Hand anschaulichen Vildmaterials dargestellt, die ihnen ihre volks- wirtschaftliche Bedeutung im einzelnen geben.

Ministerialrat Prof. Dr. Hun ke, Vizepräsident des Werbe- rats der deutschen Wirtschaft, kennzeihnete mit knappen Worten die nationalsozialistishe Messepolitik und insbesondere ihre bis- herigen Erfolge und ihre weiteren Ziele. Er führte u. a. aus, daß es vor dem Fahre 1933 eine deutsche Messepolitik nicht ge- geben habe und daß sich aus der Politik als dex Gestalterin und

- Führerin von Kräften, die in der Gemeinschaft Plaß haben, erst

auch eine deutshe Messepolitik ergeben habe. Die Messen und Ausstellungen seten eine Furktion der Volkswirtschaft und dazu berufen, mit der Aufwendung eines Minimums an Kraft etn Optimum an Erfolgen in wirtschaftliher Hinsicht zu erreichen. Dem Rückgang der Messe- und Ausstellungsveranstaltungen, die in den leßten vier Fahren der Zahl mah von 634 auf 191 zurück- gegangen seien. entsprehe die Zunahme ihrer Kraft und ihrer Wirksamkeit. Die Enmmnahmen aus Eintrittsgeldern und Stand- mieten hätten sih dabei von 1934 auf 1935 verdoppelt, die Aus- stellungsbesucher hätten eine erhebliche Zunahme erfahren und alle Fabrikanten seien mit den auf den Veranstaltungen erzielten Er- aebnissen zufrieden. Es sei also festzustellen, daß troy vielseitiger Schwierigkeiten die deutschen Messen und Ausstellungen durch den von thnen gefiommenen Aufschwung wieder gesund geworden jeien. Sie seiem aber nur dann berechtigt, wenn sie niht nur wirtschaft- lih, sondern auch kulturell und politisch einem Bedürfnis ent-

Urteile des NReichsfinanzhofs.

WVBorausfezungen für die Anwendung des SchachtelÞrivilegs.

Auch in das Körperschaftsteuergeseßs vom 16. 10, 1934 ift, wie in -der „Deutschen Steuer-Zeitung“ ausgeführt wivd, das sogenannte Schachtelprivileg übernommen worden, das folgende Vergünstigung bei Beteiligungen vorsieht: Wenn eine un- be‘hränfkt steuerpflihtige Kapitalgesellshaft nachträglih seit Be- ainn des Wirtschaftsjahres ununterbrohen an dem Grund- oder Stammkapital einer anderen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalge!ellschaft in Form von Aktien, Kuxen oder Anteilen mindestens zu einem Viertel unmittelbar beteiligt ist, so bleiben die auf die Beteiligung entfallenden C&winnanteile jeder Art für die Körperschaftsteuer - außer - Ansa. - Die Vergünstigung kommt nur fir solhe Aktiên, Kuxe oder Anteile in Betracht, die der unbeschränkt steuerpflihtigen Kapitalgesellshaft ununterbrochen seit mindestens zwölf Monaten vorx dem für die Ermittlung des Einkommens maßgebenden Schlußstichtag gehört haben.

Die Anwendung des Schachtelprivilegs seßt eine Vermögens- beteiligung voraus, bei der nicht der Besiß der betreffenden Ur- funde maßgebend ist, sondern ein solches Rechtsverhältnis, kraft dessen die Ansprüche der Gesellschaft als eigene auf der Beteili- qung beruhende geltend gemacht wérden können. Das ist nur daun der Fall, wenn die Erwerbsgesellschaft die Aktien als Eigen- tümer besißt oder doch zumindest wie ein Eigentümer Uber sie verfügen kann. Ein rechtswirksamerx obligatorisher Anspruch

“auf Ueberlassung der Aktien genügt nicht, und zwar auch dann

nicht, wenn zur Sicherung des Anspruhs des Ertwerbers die Aktien für diesen hinterlegt - sind. Das Recht zum Bezug der auf die Aktien usw. entfallenden Gewinnanteile rechtfertigt die An- wendung der Schachtelvergünstigung dann nicht, wenn es auf einex besonderen Vereinbarung dex Beteiligten, niht aber auf eigenen durch die Beteiliqung bedingten Rechten beruht (Urteil des RFH. vom 13. 4. 1937 1 A 304/36; RStBl. 1937 S. 758).

sprächen. So seien denn die Messen auch in ihrer Eigenschaft als Ausdruck der künstlerischen E ve ug us Stil und Können wieder deutsh geworden. Schließlich Feitn sie aber nicht nur ein Mittel der Wirtschaft und der Kunst, sondern auch Sinn- bild der deutshen Volkswirtschaft, der Volksgemeinschafk, der neuen Wirtschastsgesinnung, die in Wahrheit und Klarheit der Leistung ihre Richtlinie für das Wirtschaften sehe. Auf dies Weise seien die deutschen Messen auf ihre Aufgaben als Jnstru- mente der nationalsozialistishen Volkswirtshaft immer mehr aus- gerihtet und damit auch in den Dienst des Vierjahresplanes ge- treten. Die kürzlich erlassene Bekanntmachung des Werberats der deutschen Wirtschaft, die eine Genehmigungspflicht für Teilnahme an ausländischen Messen und Ausstellungen vorschreibt, bezeichnete Prof. Dr. Hunke als einen Schlußstein der deutshen Messepolitik. Vier Jahre Arbeit praktisher nationalsozialistisher Messepolitik hätten so eine Grundlage geschaffen, auf der nunmehr ein gesun- der Leistungswettbewerb der einzelnen deutschen Messen vor si gehen könne. Auch hierbei habe der Grundsaß zu gelten: Gleicher Start für alle, Rang nah Können.

Die Eröffnung der Ausstellung nahm Präsident Staats- minister a. D. Hermann Esser vor. Er wies auf die engen Beziehungen zwishen dem Fvemdenverkehr und den deutschen Messen sowie der Messepolitik hin und auf die stark gestiegenen Zahlen ausländischer Besucher. Wenn auf der Leipziger Früh- jahrsmesse 1937 niht weniger als 31 684 ausländishe Einkäufer erschienen seien, so sei zu bedenken, daß es sih bei diejen um wirt- schaftlih erfahrene, also qualifizierte Beobachter und Besucher Deutschlands gehandelt habe, die es zu betreuen gelte. Fm ganzen fämen jährlih rund 100 000 Ausländer zum Besuch der deutschen Messen nah Deutschland. Die Betreuung dieses Berufsverkehrs sei eine wichtige Aufgabe, und sie könne am besten gelöst werden durch gründliche Zusammenarbeit der Veranstalter der deutschen Messen mit dem Fremdenverkehrsverband. Auch im Ausland be- mühe man sih sehr um diesen Fremdenverkehx anläßlih der Messen und Ausstellungen und mache große Anstrengungen, die ausländischen Besucher in jeder Hinsicht gastlih zu erfassen. Der Werbekraft der deutshen technishen Leistungen, die niemand tim Auslande bestreiten könne, müsse die Werbekraft der deutschen Gastlichkeit und der Schönheit der Messestädte entsprechen.

Freianteile als Kapitalertrag.

Nach der ständigen Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs stellt die Gewährung von Freianteilen seitens einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (von Freiaktien seitens einer Aktiengesell- schaft) an ihre Gesellschafter eine einkommensteuerpflihtige Ge- winnausschüttung dar.

Es ift in der Praxis der Weg gewählt -worden, daß eine Kapitalgesellschaft bei der Kapitalerhöhung neu geschaffene Ge- sellshaftsanteile von vornherein selbst übernahm. Dieser Tat- bestand ist steuerlich so zu beurteilen, als ob die Gesellschaft erst den Gesellschaftern den Gewinn zur Erfüllung ihrer Einzahlungs- pfliht der sie sih niht entziehen konnten zur Verfügung gestellt (ausgeshüttet) hätte und als ob die Gesellshafter sodann mit Hilfe dieser Einkünfte ihrer Einzahlungspfliht nah dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile genügt hätten. Das Zufließen von Kapitaleinkommen, das die Einkommensteuerpflicht auslöst, wurde aus dem gleichen Grund bejaht, der zur Besteuerung der Freiaktien und Freianteile geführt hat (Urteil des Reichsfinanz- hofs vom 17. 7. 1935 VI A 434/35, RStBlI. 1935 S. 1447).

Fraglich konnte, wie es in der „Deutschen Steuer-Zeitung“ heißt, sein, ob Freiaktien (für Freianteile gilt Entsprechendes) auch ‘dann als Kapitalertrag anzusehen sind, wenn sih heraus- gestellt hat, daß die früher bei der Afktiengesellshaft vorgenom- mene Kapitalzusammenlequng zu scharf gewesen sei und es sich bei der Ausgabe der Freiaktien nur darum gehandelt habe, diese Kapitalzusammenlegung teilweise rückgängig zu machen, so daß die Kapitalzusammenlegung das Einkommen des Aktionärs nicht berühre. Der Reichsfinanzhof entschied, daß Freiaktien als Er- trag der Vermögensanlage des Aktionärs gelten, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie die Gesellschaft die Mittel zur Ausgabe der Freiaktien beschafft und wie die Gesellschaft oder die Gesellschafter fh den Vorgang denken; daß durch die Ausgabe von Fretaktien eine Kapitalzusammenlegung teilweise rückgängig gemacht werden soll, ist insofern bedeutungslos, als der Wert dex Freiaktien als Ertrag der Beteiligung an dem zusammengelegten Kapital anzu- sprechen ist (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. 11, 1936 VI A 737/36 RStBI. 1937 S. 97).

Virtfchaft des Auslandes.

Schweizerisch-lettische Wirtschaftsverhandlungen abgefchlossen.

Bern, 17. Fanuar. Zwischen einer s{hweizerishen und einer lettishen Delegation fanden in der vergangenen Woche in Bern Verhandlungen statt über die Anpassung des bestehenden Wirt- shastsvertrages vom 4. Dezember 1924 an die heutigen Verhält- nisse. Es wurde in allen Punkten eine Verständigung erzielt, von der man sih eine Erweiterung des bereits im abgelaufenen Jahre wesentlich gesteigerten gegenjeitigen Warenaustausches ver- spricht. Einfuhr und Ausfuhr hielten sich bis jeßt ziemlih die Waage.

Ungarns NußenHhandel im Dezember und im Zahre 1937.

Budapest, 17. Fanuar. Nah Angaben des Statistischen Zentralamts betrug der Wert der ungarishen Einfuhr im De- zember 46,9 Mill. Pengö gegenüber 39.3 Mill. Pengöo im gleichen Monat des Vorjahres und die Ausfuhr 62,8 (51) Mill. Pengö, h daß die Handelsbilanz des Monats Dezember mit einem Aus- uhrüberschuß von 15,9 (11,7) Mill. Pengö abshloß. Für das ganze Fahr 1937 stellt sih die Einfuhr auf 476 (1. V. 436,5) Mill. Pengöò, die Ausfuhr auf 601,1 (504,4) Mill. Pengö, so daß die Handelsbilanz des Fahres 1937 einen Ausfuhrüberschuß von 125,1 (67,9) Mill. Pengöo aufweist. .

Auf der Einfuhrseite zeigen sich im Fahre 1937 gegenüber dem vorangegangenen Ae insbesondere bei rohem und be- arbeitetem Holz, Rohméètallen, Rohleder, Rohöl und Papierstoff, wesentlihe Steigerungen, während die Einfuhr von Mais, Roh- wolle und Film zurückgegangen is. Auf der Exportseite stieg der Versand von Mais, Roggen, Rindern, Maschinen und Eisen- varen. Demgegenüber weist die Ausfuhr von Weizen, frishem es O Obst sowie Eisenbahnwagen einen wesentlihen Rük- gang auf.

Ausbau des bulgarischen Verkehrswesens.

……_ Sofia, 17. Januar. Vor der Presse äußerte sih der bulga- rische Verkehrsminister Fowoff über die Bauvorhaben seines Nessorts während des Jahres 1938, Für den Ausbau des Eisen- ahnneßes und Verbesserungen in* allen Dienstzweigen seines

Ministeriums sind für die Bauperiode 1938 insgesamt rund 320 Mill, Lewa vorgesehen. Als erste Aufgabe für 1938 wird die Fertigstellung der begonnenen neuen Eisenbahnstrecken bezeichnet. Daneben soll das rollende Material, besonders der Güterwagen- park, vergrößert werden, namentlich durch Beschaffung von Spezialwaggons für die Ausfuhr landwirtschaftliher Erzeugnisse. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt des Neubauprogramms ist die Fortführung der bulgarishen Eisenbahnlinien bis zur griechi- chen Grenze. Vorgesehen 1st auch ein verstärkter Ausbau des elephon- und Telegraphenneßes nebst Anlage der erforderlichen Gebaude. Eine große Anzahl von Dörfern und Kurorten soll Telephon- und Telegraphenanlagen erhalten. Für diese Erweite- rung des Fernsprehverkehrs 1 eine Bauzeit von insgesamt 7 en vorgesehen. Mit den Arbeiten soll sofort begonnen werden.

Finnlands Außenhandel 1937,

Helsinki, 17. Januar. Nach dem vorläufigen Fahresergebnis des finnishen Außenhandels 1937 ergab der Dezember 1937 (1936) eine Einfuhr von 770,2 (599,2) Mill. Fmk. und eine Ausfuhr von 797 (601,4) Mill. Fmk. Der Ausfuhrübershuß im Dezember be- trug somit 26,8 (2,2) Mill. Fmk. Die finnishe Gesamteinfuhr erreichte 1937 (1936) eine Höhe von 9276,9 (6369) Mill. Fmak. und die Ausfuhr eine solhe von 9367,8 (7222,6) Mill. Fmk. Der Gesamtausfuhrübershuß betrug somit 1937 99,9 (1936 853,6) Mill. Fmk. Sämtliche Einfuhrgruppen, mit Ausnahme derjenigen für Viehfutter, zeigen erhöhte Wertzifsern. Fnsgesamt stieg die ge- samte Einfuhr wertmäßig gegenüber dem Vorjahre um nicht Se als 59,7 %. Gleichzeitig stieg der Ausfuhrwert um

Deutschland, Großbritannien und USN. im schwedischen Außenhandel.

__ Stockholm, 17. Fanuar. Aus der jeßt vorliegenden Ueber- ht über die Verteilung des s{hwedischen Außenhandels nah Ländern bis zum November vorigen Fahres exgibt sih, daß sich vor allem die Handelsverbindungen auch mit dem Deutschen Reich weiter günstig entwickelt haben. Fn der genannten Zeit stellte sich die [chwedishe Einfuhx aus Deutschland auf 436,4 Mill. Kr.

Berliner Börse am 18. Zanuar.

Aktien überwiegend freundlicher, Renten ruhig.

Bei der seit Fahresbeginn anhaltend ziemli \tabilen und nah oben gerichteten Tendenz der Aftienmärfte pflegen vorüber- gehende Kurseinbußen meist {hon sehr bald eine Korreftur zu erfahren. Das Angebot bleibt eben unter dem anhaltend leb- haften Bedarf immmer wieder zurüdck, so daß ein etwaiger Kurs- druck nur ganz vorübergehend in Erscheinung tritt, Auch heute konnten die meisten Papiere des variablen Aktienmarktes die gestrigen Verluste z., T. und nicht selten auch in voller Höhe wieder wettmachen. Die freundliche Grundstimmung erhielt eine besondere Stube durch den vollen Erfolg, der der jüngsten Reichs- emission, für die die Zeihnungsfrist heute abläuft, beschieden wurde. Ein Endergebnis steht naturgemäß noch nicht fest doch glaubt nan, daß der ursprünglih vorgesehene Betrag Über=- schritten worden 1st. / | j

_Der Montanmarkt hatte, soweit Notierungen erfolgten fast ausnahmslos Besserungen aufzuweisen, wobei Hoesh mit + 4 und Ver. Stahlwerke mit + % die Führung hatien. Lediglich Rheinstahl gaben bei einem Angebot von nur 6000 RM um 1 2 nah. Bei den Braunkohlenwerken bildeten Rhein. Braun. eine Ausnahme S % bei sonst festeren Notierungen: Eintracht E E 4, Deutsche Erdöl —+ 1%. Auch chemishe Und Harden un % (8 ¿4 e A D L N É D E Is ‘2 Markt der Versorgun z oute C TENE Rae E S R Qa Bevrso( gswerte, was aber Uber 1 % hinauêgehende Besserungen niht zur Folge hatte. AEG. waren nach der vor- übergehenden Einbuße wieder um !4 % erholt da man den auf- getretenen Pessimismus hinsichtlih der Dividendenbemessung für übertrieben hält. An den übrigen Märkten gingen die Kursver- änderungen um 4 bis 14 % nach beiden Seiten niht hinaus. Ausnahmen bildeten Zellstoff Waldhof mit 4, Demag mit + % und Reichsbank mit + % %. l i Von Schiffahrtswerten erschienen Hamb. Süd. mit Plusplus- Notiz. Die Kurstaxe bewegte sih bei 13514 nah einem lebten Kassakurs von 132. / Hm Verlauf blieben die Umsäße am Aktienmarkt zwar weiter ztemlich klein, doch behauptete sih eine freundliht Grundtendenz. Die meisten Werte konnten die Anfangsnotiz um Prozentbrucch- teile überschreiten. Daimler, Kokswerke und AEG. gewannen gegen den Anfang je 4, Klöckner 4, Ver. Stahlwerke 4 2.

Gegen Börsenschluß ergaben sich kaum noch nennnswerte Veränderungen. «Fm allgemeinen blieb das Kursniveau gut ge- en, Für Hamburg Süd war auch eine Kassanotiz- nicht mödg- ich, da der verhältnismäßig kleine Betrag nicht zu beschaffen war obwohl ein Kurs von 136 gerechnet wurde. :

Am Einheitsmarkt waren Bankaktien kaum verändert, nur Commerzbank 14 höher, Vereinsbank Hamburg dagegen 1% % schwächer. Bei den Hypothekenbanken fielen Hamb. Hyp. mit 1, Meininger dagegen mit + % % auf. Industriepapiere hatten, entsprechend der freundlicheren Tendenz im variablen Ver- kehr, meist geringe Besserungen zu verzeichnen, so Nordd. Trikot (+ 374), Ver. Deutsche Nickel (+ 3) und Feinjute (+ 254). Von Kolonialwerten gaben Kameruner um 4 % nach. s : M variablen Rentenverkehr blieb die Altdzesißanleihe mit 130,10 unverändert. Die Umschuldungsanleihe war mit 95,19 ebenfalls unv. f

Am Kassarcntenmarkt waren auch heute wieder kleine An- lagekäufe_ restzustellen, die in Einzelfällen zu Repartierungen führten, so u. a. bei Deutsche Central Boden Emission 11. Von Stadtanleihen ficlen 26er Dresden mit % und 2er Altenburg i gui )

Besonderes Fnteresse fanden Neubesizanleihen, bei denen si nach der gestern bekanntgegebenen Anordnung eine weitgehende Angleichung an den in der Anordnung vorgesehenen Rücfkaufs- kurs von 2814 % vollzog. Dabei stiegen Neue Anhalter um auf 28, Neue Hamburger um 1 auf 28, während Neue Deïfosama um 4 auf 29 nahgaben. Ostpreußen mußten heute nochmals aus- gejeßt werden, da diese Neubesizanleihe bekanntlich noch chx hoh im Kurse stand. Morgen soll eine Notierung versucht wenden. Von «ndustrieobligationen sind Krupp Treibstoff mit + 4 %, Feldmühle dagegen mit 0,40 und Aschinger mit % zu er- wähnen. j

Am Geldmarkt ermäßigten sich die Blankotagesgeldsäße auf 254 bis 3 %. e i

Bei der amtlichen Berliner eal. Pfund auf 1242 (42, der France auf 8,30 (8,20), der und der holl. Gulden auf 138,40

¿ Dollar auf 2,486 (2,485),

J E 4p G -_— c Ww. Franken alt 06,40 (0,30)

gegenuber 352,7 Mill. Kr. in dem entisprehenden Zeitraum des

«pahres 1936, während ih die schwedische Ausfuhr nah Deutich- land gleichzeitig auf. 273,5 Mill. Kr. erhöhte gegen 218,1 Mill. Kr. Schwedens Einfuhr aus Großbritannien zeigt eine Erhöhung auf 363,8 Mill. Kr. gegen 281,7 Mill. Kr., die chwedische Ausfuhr nach dort stieg auf 425,7 Mill. Kr. gegen 336,2 Mill. Kr. Ebenso weisen die shwedishen Handelsbeziehungen zu dem dritten großen Partnevr, den Vereinigten Staaten von Amerika, eine bemerkens- werte FJntensivierung auf. Schwedens Einfuhr aus den. Ver- einigten Staaten betrug bis zum November 1937 bzw. 1936 284,9 Mill. Kr. gegen 198,4 Mill. Kr., während die Ausfuhr nach dort auf 200,3 Mill, Kr. gegen 167,4 Mill. Kr. stieg.

Ghilenische äußere Anleihen.

Die Ständige Kommission zur Wahrung der Jnteressen deut- her Besißer ausländisher Wertpapiere, Berlin, teilt mit: Jm «Fahre 1938 sollen wiederum zwei Coupons der chilenishen äußeren Anleihen zusammen eingelöst werden, und zwar mit 0,786 %, Dementsprehend gelangen zur Einlösung von der 41S % Chilenishen Goldanleihe von 1889 die Coupons per 2. Fanuar und 1. Juli 1934, von der 5 % Chilenishen Staats- anleihe von 1896 die Coupons per 1. Fanuar und 1. Fuli 1934, von der 5 % Chilenishen Staatsanleihe von 1910 die Coupons per 1. Dezember 1933 und 1. Juni 1934, von derx 5 % Chilenischen Staatsanleihe von 1911, Serie I, die Coupons per 15. Januar und 15. Fuli 1934, von der Serie Il derselben Anleihe die Coupons per 1. November 1933 und 1. Mai 1934 und von den 5 % Goldpfandbriefen der Caja de Crédito Hipotecario Santiago de Chile von 1912 die Coupons per 15. August 1933 und 15. Fe- bruar 1934. Die Annahme des Einlösungsangebots hat zur Folge, daß die betreffenden Stücke nah Auffassung der chilenishen Regierung der durch das chilenishe Geseß vom 31. Fanuar 1935 einseitig eingeführten Regelung endgültig unterworfen werden. Die Ständige Kommission kann den Stückeinhabern anuch jett noch nicht empfehlen, die vorgeschlagene weitere teilweise Zahlung anzunehmen.

Devisenbewirtschaftuna.

Kapital- und sonstiger Zahlungsverkehr mit Ztalien.

Der Leiter der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung hat unter Aufhebung des bisher"geltenden Runderlasses 124/37 D.St./ Ve.St. die Bestimmungen für den Kapital- und sonstigen Zah- lungsverkehr mit ¡Ftalien unter Berücksichtigung der durch die Vereinbarungen vom 18, Dezember 1937 bedingten Aenderungen durch Runderlaß 6/38 D.St./— Ue.St. vom 14. Januax 1938 neu bekanntgegeben,

S E S I E T E:

L 2.

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