1938 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jan 1938 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staat2anzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938, S.

- 9. (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 1938 außer Kraft. (2) Mit dem Jnkrafttreten dieser Verordnung treten die „Verordnung Uber die Preis- und Absatregelung von Eichen- Gerbrinde“ vom 18. Februar 1936 (DRA. Nr. 45 vom 22. Februar 1936) und die „Verordnung über die Bildung von Preisgebieten und Pretisspannen für den Absaß von Eichen-Gerbrinde“ vom 29. Funi 1936 (DRA. Nr. 150 vom 1, Fuli 1936) außer Kraft. z Berlin, den 20. Fanuar 1938. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Wagner.

R Po a &

T DE Gti abn Reichsforstmeister.

Be Pes.

Bekanntmachung KP 473

der Überwachungsstelle für unedle Metalle vom 20. Januar 1938, betr. Kurspreise für unedle Metalle. 1. Auf Grund des § 3 der Anordnung 34 der Überwachungs- telle suUr unedle Metalle vom 24. Juli 1935, betr. Richt preise fur unedle Metalle, (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1935) werden die folgenden Kurspreise fest- geseßt: Aluminium (Klassengruppe T) Aluminium, nicht legiert (Klasse TA) . RM 133,— bis 137,— Aluminiumlegierungen (Klasse 1B) .. ch « G Blei (Klassengruppe ITIT1) Blei, nicht legiert (Klässe 1A) . RM Páviblei (Alilintionblei) (Klasse B) Kupfer (Klassengruppe VIIT1) Kupfer, nicht legiert (Klasse VIITA) . .. . RM 57,75

S,

19 bis 21,— 21,50 „23,50

60,25

Kupferlegierungen (Klassengruppe Messinglegierungen (Klasse IX4) . . . . . . RM SISIQUBIEgIeHger (Rasse B) ao À PLORS Ingen Aae I) NeusilbéLlegiérungen: (Kasse D) ¿a e;

Nicéel (Klassengruppe XII1) Midl, nicht legiert (Klasse XII1A) , «.… . ¿-RM 236. bis 246

Zink (Klassengruppe XIX) E fe d « RM 21,50 bis 23,50 DIODSUN (Sasse O) e e S0 L L060

Zinn (Klassengruppe XX) HZilitt, nicht legiert (Klässe RRA) ¿ «e + « RM220 his 239 Ana Bit N Boden a aa o o 04e 241,— ,„ 251,— Miu (lasse Dae oa 229, 239

\ It

3 44,25 60,25 56

"” je 100 kg Sn-Jnhalt RM 19,— bis 21,— je 100 kg Rest-Fnhalt RM 229,— bis 239,— S je 100 kg Sn-Jnhalt RNM- 19,— bis 21 ,— je 100 kg Rest-Jnhalt.

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2. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Ver- offentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft, Gleich- zeitig tritt die Bekanntmachung KP 472 außer Kraft, Berlin, den 20. Januar 1938. Der Reichsbeauftragte für unedle Metalle. Ses.

Breußen.

Die Forstmeisterstelle bezirf Potsdam ist zum 1. 9 frist: 15. Februar 1938.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesezes über die

Einziehung kommu- nistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 Rcichsageseubl. I S, 293 —, in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgejeubl. T S. 479 wird das Guthaben des auf gelösten Arbeiter-Gesangvereins „Eint in Reinfeld bei der Verbrauchergenossenschaft Lübe m. b, H. in Lübe in Höhe von 126,62 RM zugunsten Staates eingezogen.

_ 090 Januar 1938.

Schleswig, den 18, Der Regierungspräsident. F, A.: (Unterschrift.)

Biehseuchenpolizeilice Anordnung

über die Bekämpfung der Deinfektionen des Nindes.

Auf Grund der 88 18 ff. und 79 Abs. 2 des Viehseuchen- geseßes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesebbl. S. 519) und der Verordnung vom 29. Dezember 1937 (Reichsgeseßbl. 1938 1 S. 11) wird zum Schube gegen die Verbreitung übertragbarer Geschlehtsfkrankheiten (Deckinfektionen) des NRindes, insbeson- dere der Trichomonadenseuche, für das preußische Staats- gebiet folgendes bestimmt:

Anzeigepflicht der Tierärzte.

S L. __ Die Ortspolizeibehörden haben die Anzeigen der Tier- arzte über das Auftreten einer durch den Decakt übertrag- baren Geschlechtsfrankheit (Deckinfektion) des Rindes, inshbe- sondere der Trichomonadenseuche, oder des Verdachts einer solchen Krankheit unverzüglich an den beamteten Tierarzt weiterzuleiten. Ermittlungen.

D

(1) Der beamtete Tierarzt hat, wenn er durch Anzeige oder auf anderem Wege vom Auftreten oder dem Verdacht einer Decinfektion in einem oder mehreren Rinderbeständen Kenntnis erhalten hat, verdächtige zuchtfähige weibliche Rinder

und Zuchtbullen solcher Bestände, bei gemeinschaftlicher Bullen- haltung in ciner größeren Anzahl der angeschlossenen Rinder- bestände, auf das Vorliegen einer übertragbaren Geschlechts= frankheit zu untersuchen. Hierbei hat er das Ergebnis vor- ausgegangener Untersuhungen von Tierärzten zu berück- tigen und gegebenenfalls Untersuchungen zur Feststellung der Art der Deckinfektion anzustellen oder zu veranlassen. Er- gänzende Untersuchungen können in den staatlichen Veterinär- untersuchungsämtern oder in den Tiergesundheitsämtern aus- geführt werden.

(2) Der beámtete Tierarzt hat weiter zu ermitteln, ob und in welchem Ausmaß Zuchtschäden durch gehäuftes Nachdeckten und Ausfall der Nachzucht auftreten. Gehäuftes Nachdecken ist insbesondere durch Einsicht in die Deckregister (die Deck- blocks) zu ermitteln.

(3) Jm übrigen hat der beamtete Tierarzt in Gegenden mit gemeinschaftlicher Bullenhaltung, auch ohne daß ihm be- sondere Nachrichten zugehen, sih durch öftere Einsicht in die Dekregister (die Deckblocks) zu überzeugen, ob gehäuftes Nach- decken auftritt; bei Verdacht einer Deckinfektion hat er Rinder, die in leßter Zeit gedeckt worden sind, zu untersuchen. Er hat auch die Bullenhalter über Deckinfektionen und ihre Pflicht zur Zurückweisung kranker Tiere zu belehren.

(4) Der beamtete Tierarzt hat dem Regierungspräsidenten über das Ergebnis seiner Untersuhungen und Ermittlungen zu berichten.

Anordnung der tierärztlichen Untersuhung und Behandlung.

S8. ___ (1) Ft festgestellt, daß in einem oder mehreren Rinder- bestanden durch eine Deinfektion, insbesondere durch Tricho- monadenseuche, Zuchtschäden verursacht werden, so ist der Re- gterungspräsident ermächtigt, die tierärztlihe Einzelunter- suchung, Behandlung und laufende Ueberwachung der ver- jeuchten und der gefährdeten Rinderbestände sowie die Schuß- maßregeln nach S8 4 bis 9 anzuordnen.

(2) Als verseucht gelten Rinderbestände, in denen kranke oder der Seuche verdächtige Rinder vorhanden sind. Als ge- fahrdet gelten Rinderbestände, die der gemeinschaftlichen Bullenhaltung, in deren Bereich eine Deinfektion festgestellt wird, angeschlossen sind; ferner Rinderbestände, in denen {\ich aus sonstigen Gründen ansteckungsverdächtige Rinder befinden. Als ansteckungsverdächtig gelten Rinder, die mit kranken oder der Seuche verdächtigen in geschlehtlihe Berührung ge- fommen sind. :

(3) Bei der tierärztlichen Einzeluntersuchung und Behand- lung ist nah einem vom beamteten Tierarzt im Benehmen mit den ortlichen Tierärzten und dem Ortsbauernführer auf- zustellenden Bekämpfungsplan vorzugehen.

(4) Zur Unterstüßung der Behandlung ist die Kennzeih- nung der zuchtfähigen weiblichen Rinder durch Ohrmarken anzuordnen. Wenn Rinder bereits zuverlässig und ausreichend gekennzeichnet sind, hat die weitere Kennzeihnung zu unter- blerben.

(5) Die Durchführung und Aufhebung der Shußbmaß- regein 11t Aufgabe der Ortspolizeibehörde (8 1 des preußischen Ausführungsgeseßzes zum Viehseuchengeseß. vom 25, Juli 1911 Géseßfammt S: 149 2H s

Î Ï

Schußbmaßregeln, S4

| Bis zum Abschluß der beschleunigt vorzunehmenden tîer- arztlichen Einzeluntersuchung ist in den verseuchten und in den gefahrdeten Beständen (§8 3 Abs. 2) der Deefbetrieb ver- boten (Decpause). Dies ist dem Bullenhalter dur die Orts- polizetbehörde schriftlih zu eröffnen. :

I,

__ Die verseuchten Rinderbestände unterliegen folgenden Verkehrs-- und Nußzungsbeschränkungen:

_1. Kranke und der Seuche verdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benußt werden,

2. Ansteckungsverdächtige Zuchtbullen und weibliche Rinder dürfen nicht zur Zucht benußt werden, bevor ihre Un- verdächtigfeit festgestellt ist. Die Unverdächtigkeit weiblicher Rinder ist durch tierärztliche Untersuchung festzustellen. Wenn nicht für die Dauer der Shußmaßregeln ein besonderer Bulle bereitgestellt wird, ist die Unverdächtigkeit der bisher zur Zucht verwendeten Bullen durch tierärztlihe Untersuchung und Beobachtung festzustellen. 9

3. Unverdächtige weibliche Rinder dürfen nur einem un-

verdachtigen Bullen zum Decken zugeführt werden.

__4. Ueber ein Fahr alte männliche und weibliche Rinder durfen in den Bestand nur eingestellt und zur Zucht verwendet werden, wenn bei ihnen -durh tierärztlihe Untersuchung eine Deckinfektion oder Seuchen- oder Ansteckungsverdaht nicht festgestellt worden ist.

9. Mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde dürfen aus dem Bestand ausgeführt werden

a) zu Zuchtzwecken über ein Jahr alte weibliche Rinder, bei denen eine lebende Frucht von mehr als 6 Monaten festgestellt ist, ferner andere weiblihe Rinder Bullen, deren Unverdächtigkeit durch tierärztliche Unter- juchung bestätigt ist,

b) zum Zwecke der Mast oder des Abmelkens Rinder, die ivie unheilbar erkrankte Tiere 9) dauerhaft gekenn- zeinet sind.

__ Die Ausêfuhr von Tieren zu Schlahtzwecken ist ohne be- jondere Genehmigung gestattet.

8 6. Die gefährdeten Rinderbestände unterliegen den Ver- fehrs- und Nuzungsbeschränkungen des § 5 Nr. A bis 4.

Sozialismus,

das kann nichts anderes sein, als eine Verpflichtung, nit nur an

j \\\\ das eigene Ich zu denken, d sondern vor fih die größeren (Q Aufgaben der Gemeinschaft zu sehen und ihnen gemöß zu handeln.

{Der Führer über das Winterhilsswee 1)

und |

S 7,

O

(1) Das Ergebnis der tierärztlichen Untersuchungen nah §5 Nr. 2,4 und 5a und §6 ist durch ein Gesundheitszeugnis zu bestätigen.

(2). Wenn ansteckungsverdächtige oder neu eingestellis

Tiere nah Feststellung ihrer Unverdächtigkeit zur Zucht vex

wendet werden sollen 5 Nr. 2 und 4, § 6), so hat der Tier--

besißer die Gesundheitszeugnisse dem Bullenhalter vorzy- weisen. Tiere, für die das Gesundheitszeugnis nicht beige, bracht wird, hat der Bullenhalter zurückzuweisen. Die zum Zwecke der Ausfuhr 5 Nr. 5 a) ausgestellten Gesundheits zeugnisse hat der Tierbesißer der Ortspolizeibehörde auszu händigen.

(3) Die Gesundheitszeugnisse sind mindestens 1 Zahr aufzubewahren.

8&8,

Auf Antrag des beamteten Tierarztes kann die Orts. polizeibehörde für Rinderbestände mit gemeinschaftliher Bullenhaltung bei der Durhführung des Deckbetriebs die vor- beugende Behandlung der Zuchtbullen und zuchtfähigen weih- lichen Rinder anordnen,

8 9,

(1) Unheilbar erkrankte weibliche Rinder und Zut: bullen dürfen nicht mehr zur Zucht benußt werden, Sie sind dauerhaft zu kennzeihnen.

(2) Werden derart gekennzeichnete weibliche Tiere einem gemeinschaftlih gehaltenen Bullen zum Decken zugeführt, o hat sie der Bullenhalter zurückzuweisen.,

Behandlungsverbot. 8 10,

Die gewerbsmäßige Behandlung von Deinfektionen, insbesondere der Trichomonadenseuche, durch Personen, die nicht Tierärzte sind, ist verboten. Unter den Begriff der Be- handlung fallen alle Maßnahmen, durch die eine Deckinkfektion bekämpft werden soll.

Aufhebung der Shußmaßregeln. 8 11, (1) Die Deckbeschränkungen 5 Nr. 1 bis 4 und 26) sind nah Anhören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn a) die unheilbar erkrankten Tiere gemäß § 9 nicht mehr zur Zucht verwendet werden oder beseitigt sind, und b) bei den übrigen zuchtfähigen Tieren der verseuchten Bestände durch die behandelnden Tierärzte die Ab- heilung der Krankheit festgestellt ist.

(2) Die Ausfuhrbeshränkungen 5 Nr. 5) sind nah An- |

hören des beamteten Tierarztes aufzuheben, wenn innerhalb drei Monaten nah Feststellung der Abheilung der Krankheit keine Neuerkrankung vorgekommen ist und dur tierärztlihe Schlußuntersuhung Anzeichen einer Deckinfektion nicht mehr festgestellt worden sind. Der beamtete Tierarzt kann das Er- gebnis der tiecrärztlihen Schlußuntersuhung nachprüfen,

Kosten, L 12 (1) Die Kosten der Untersuhungen durch den, beamteten Tierarzt und die Kosten etwa erforderlicher ergänzender Unter- fuhungen tin den staatlihen Veterinäruntersuhungsämtern trägt die Staatskasse, (2) Alle übrigen Kosten fallen den Tierbesißern zur Last,

Bläschenausschlag und Banginfektion des Rindes, S 13, Unberührt bleiben die Bestimmungen über die Bekämp- fung des Bläschenausschlags des Rindvichs und die Bekämp- fung des seuchenhaften Verfalbens (Banginfektion des Rinde),

Strafvorschriftent, 8 14. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der 8 und 6, des § 7 Absay 2 sowie der §8 9 und 10 unterliegen de Strafvorschriften des Viehseuchengesetes.

5

JFnkrafttreten, S 18, Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1938 in Kraft. Berlin, den 18. Januar 1938, Der Reichs- und Preußische Minister des Jnnern. I. A Due Weber

Itichtamtliches.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater

Sonnabend, den 22. Fanuar.

Staatsoper: Neuinszenierung: Lohengrin, Musikal, Leitung: Peger. Beginn: 19 Uhr.

Schauspielhaus: Das Käthchen von Heilbronn Veinrtih von Kleist, Beginn: 1914 Uhr.

Staatstheater Kleines Haus: Emilia Lessing. Beginn: 20 Uhr.

——

Aus der Preußischen Akademie der Wissenschaften.

Die Preußische Akademie der Wissenschaften hält am Donner? tag, dem 27. Fanuar d, J. um 5 Uhr nachmittags eine öffentli? Zizung zur Feier des Jahrestages König Friedrichs 11, ab unte: dem Vorsigz von Ernst Heymann, der die Sißung mit eint: Ansprache und einem kurzen Fahresberiht eröffnen wird, darau! folgt der Bericht von Nicolai Hartmann über die Kan! Ausgabe; s{ließlich wird Hans Liegmann den Festvort halten über das Thema: „Die Anfänge des Problem? Kirche und Staat.“

…__ Der Zutritt ist nur gegen Karten gestattet; sowt? Uber diese niht bereits verfügt ist, werden sie von Montag, d{F 24. Januar, ab in der Zeit von 9—1 Uhr im Büro der Akadenit, Unter den Linden 8, 1, Stock, ausgegeben.

Galotti vo!

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 17 vom 21. Januar 1938. S. 3.

Handelstecil.

m ber sind die Außenhandelsumsäße sowohl in

auch in der Ausfuhr gestiegen. Am stärksten war

Der Einfuhx; mit 531 Mill. RM lag sie um

Í D. h. rund 10 %, über der des Vormonats. Die

rahme entfällt zum weitaus größten Teil auf eine Erhöhung

Einfuhrvol2urmens, jedoch ist auch der Gesamtdurhschnittswert

Einfuhr infolge einer Erhöhung der Einfuhrpreise im Bereich

¿x ErnährungS#vVirtschaft etwas gestiegen. Nach der Satsontendenz

=Rte Dezember zwar mit einer Steigerung gerechnet werden,

( d!e Zunahme über den jahreszeitlihen Umfang hinaus.

Dezemberergebnis 1936 wurde um 164 Mill. RM über- ritten.

Gestiegen ift die Einfuhr von November zu Dezember sowohl

im Bereich der Ernährungswirtschaft als auch bei der Hauptgruppe

erbliche Wirtschaft. Fm ersteren Fall betrug die Erhöhung

13 Mill. RNM. Erhöht hat sih vor allem die Einfuhr von

lebe Tieren und tierishen Nahrungsmitteln. Jn geringerem

umfaxzg hat erner auch der Bezug von Genußmitteln zu-

enommen. agegen hat die Einfuhr von Nahrungsmitteln

n Urfprungs den Vormonatsstand nicht erreiht. Jn der

Gewwerbliche Wirtschaft belief sih die Steigerung der

Ssgèejamt auf 35 Mill. RM. An dieser Zunahme waren

î Meill. RM, Halbwaren mit 8 Mill. RM und

7 Mill. RM beteiligt.

t Steigerung der Einfuhr von November zu Dezember

in erster Linie die europäischen Länder beteiligt. Fnsgesamt

ie Ein fuhHr hier um 39 Mill. RM erhöht. Und zwar ist

auS der Mehrzahl der Länder gestiegen. Die über-

erungen haben im ganzen weit weniger, nämlich um

M, zugenommen. Die Steigerung entföllt hier

( Amerika Höher waren hauptsächlih die Lieferungen aus

Nordamerika und Asien. Die Einfuhr aus Afrika war im

1N3 faum verandert. Fm Verkehr mit Australien hat ich

den Vormonaten bereits verzeihnete Rückgang fortgeseßt.

Einfuhr im Dezember 1937.

November Dezember Jan. /Dez. Mill. RM 205,1

n den

Ï Ÿ “Ï

Warenrte@gruppen

ErnährungSwFrtscchaft (NahrungS=, Genuß- Futtermittel)

LEPENDE Es ad Nahrungsmittel tierishen s c) Nahrungsmittel pflanzlichen U 4) Sett. «4 Gewerbliche Wirtschaft a) Rohstoffe S b) DaIBIBETEE e é) Ferngqwaren .. 4 i, Vorerzeugnisse , 23,4 235,5 2, Enderzeugnisse 19,8 161,1 Außerdem Rückwaren ,„, 4,9 50,1

Reiner Warenwerkehr j 531,3 5468 4 s 209 148,9

Die AusfuHr belief sih ‘im Gegenüber dem Wormonät ergibt sich däntit° e?n€ Stéigerung um fast 20 Mill. NM, d. h. um 3,7%. Dem Volumen nah war die Zunahme noch etwas stärkex, « da - der Ausfuhrdurhshnittswert nah einer ErböHung im Vormonat etwas gefallen ist. Die Zu- ahme der AuSFfauuHr ist im wesentlichen als jahreszeitliche Erschei nung zu betrachten. Jn den vergangenen Jahren ist die Ausfuhr on November zu Dezember meist ebenfalls gestiegen. Gegenüber em Dezember 1936 ergibt sih eine Steigerung der Ausfuhr um % Yeill,. RM.

Bei

191,6 20451

und 12,3

17,4 107,5

46,0 57,4 479,7

/

104,5

28,8 286,4 162,5

5

30,9 322

321,3 3373/2 182,0 1 996,2 96 1 980 4

43,2 396,6

99,7 113! 2

den etnzelnen Warengrup»ven war die Entwicklung der Ausfuhr vershieDen. Die Fertiqwarenausfuhr war mit 450 Mil- lionen RM um rund 2? Mill. RM höher als im Vormonat. Ge- siegen ist jedo lediglih der Absay von Enderzeugnissen, und

Die 2ufgaben des Handwerks imm tommenden Fahre.

Der Reichsstand des deutshen Handwerks führte im Haus des deutshen Handtwverks eine Landeshandwerksmeister- und Bei- ratstagung dur, in der die Aufgaben des neuen Fahres be- sprochen wurden. Aus dem Gebiet der Ausfuhrförderung wurde bekanntgegeben, Daß der Reichsstand sich an. der Leipziger Früh- jahrsmesse mit 35 Gemeinschaftsständen beteiligt, darunter au zum erstenmal mrtit einem der Uhrmacher. Die Umsaßsteuerstatistik

jur 1935 hat ergeben, daß es 7000 ausfuhrtreibende Handwerks- betriebe gibt, die schon damáls eine Gesamtausfuhr von 135 Mill. Reichsmark erzielt haben. Zu den bestehenden Ausfuhrförde- rungsstellen in Berlin, Leipzig, Hamburg und München errichtet

der Reichsstand zwei neue in. Düsseldorf und Stuttgart.

__ Die Auswirkungen des Großen Befähigungsnachweises und die Bedéutung des Handwerks als Arbeitsschule der Nation wur- den durch folgenDe Zahlen beleuchtet: 1934: 28 000, 1936: 67 000 Meisterprüfungeræ (davon früher 92%, jeßt 86 % bestanden); Jahl der Handwerkslehrlinge 1933: 419000, 1937: 618 000; auf tinen FndustrieleHrling kommen drei Handwerkslehrlinge; im Vauhandwerk gibt es 47000, in der Bauindustrie 3000 Lehrlinge. Für die planmäßBige Berufslenkung hat der Reichsstand die erste tingehende Lehrlingsstatistik der deutshen Wirtschaft geschaffen. Le gibt genáué Aufschlüsse über den Lehrlingsbestand in den vandwerksfkanmterbezirken, und zwar aufgeteilt nah Lehrjahren ind “einzelnen BetÉufen. Aus den Gesellenprüfungen der Reichs- standSorganisationt gehen jährlich rund 125 000 ausgebildete Fäch- qruppenkräfte für die Wirtschaft hervor. Damit die Handwerker, die sich nah der Meeisterprüfung selbständig machen, sih an den Stellen niederlassen, wo sie gebraucht iverden, hat der Reichsstand ein Werk von Reichs- und Bezirks- und Ortsstandortskarten in Angriff genommen, auf denen für jeden Beruf die Arbeitsmög- lichkeit an den verschiedenen Stellen abgelesen werden kann. Das wird dazu mithelfen, für den hochgeshulten Handwerker das Recht auf Arbett zu verwirklihen. Auf Grund der Fachlichen Vorschriften hat Der Reichsstand den Entwurf eines neuen Ge- werbeverzeihnisseS aufgestellt; ex enthält 143 Vollhandwerke, l Spezialhandwerke und 91 Teilhandwerke, für die der Große Befähigungsnachw eis (also die Meisterprüfung als Vorausseßung der Niederlassung) gefordert werden muß.

_Der Reichsstand hat nicht nux den Großen Befähigungsnach weis, sondern noch mèehr den Vierjahresplan zu einer umfassenden Utivierung der Sandwerksorganisation benußt, Das gilt zunächst lur die Neuordnung der Meisterprüfung und des Lehrlingswesens durh Fachliche Vorschriften; ferner bedeutet die Unmschulung auf die neuen Werkstoffe zugleich eine planmäßige fachlihe Schulung Uberhaupt. Drittens tut das Handwerk mit der Buchführungs-

Dezentber “atrtf °552- Mill. RM.

| | |

zwar um insgesamt 26 Mill, RM. Die Erhöhung entfällt dabei zum ausschlaggebenden Teil auf Maschinen, deren Absay allein um annähernd 20 Mill. RM zugenommen hat. Zu einem wesent- lichen Teil hängt dies damit zusammen, daß im Dezemberergebnis eine Reihe von größeren Maschinenlieferungen enthalten ist, die größtenteils bereits in den Vormonaten in Teilsendungen aus- geführt, im Dézember aber exst beendet worden sind und daher in der Statistik erst jeßt erfaßt werden konnten. Die Ausfuhr von Vorerzeugnissen, die im Vormonat bereits rückgängig war, hat im Dezember weiter abgenommen. Von den übrigen Gruppen weisen Halbiwaren sowie die Erzeugnisse der Ernährungswirt schaft eine leihte Erhöhung gegenüber dem November auf, da gegen ist der Absaß von Rohstoffen (Kalisalze und Kohle) zurück- gegangen.

Die Steigerung der Ausfuhr von November zu Dezember entfällt zum größten Teil auf Europa. Jnsgesamt nahm sie hier um rund 14 Mill. RM zu. Der Absaß nah Uebersee hat sih um 5 Mill. RM erhoht. An dieser Steigerung waren lediglich Amerika und Asien beteiligt. Die Lieferungen nah Afrifa haben den Vormonatsfstand nicht ganz erreiht. Der Absayß nah Australien blieb unverändert.

Ausfuhr im Dezember 1937. November Dezember Jan. Mill. RM 0 8,5

p

Warengruppen WCJ: Ernährungswirtschaft .. (Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel) S) Ee E 26 0,3 b) Nahrungsmittel tierischen Ur- Tes c) Nahrungsmittel pflanzlichen iber G a 6 Gewerbliche Wirtschaft S) NOMOE ¿L D) DOIDIVAIEN « + s ck C) Fertigwaren . . 42 1, Vorerzeugnisse . 130,9 2, Enderzeugnisse . 296,9 Außerdem Rülivarét . , „-« 0,1 02

Reiner Warenvertehr . 532,8 552,3 Ge E 0,9 L 5

Handelsbilanz {ließt im Dezember mit einem Ausfuhrübershuß von 21 Mill. RM gegenüber 50 Mill, RM im November ab.

Fm Fahr 1937 betrug die Einfuhr 5468 Mill. RM, die Aus- fuhr 5911 Mill, RM. Gegenüber dem Vorjahr ist die Einfuhr um 1250 Mill, RM, d. h. rund 30 7, gestiegen. Diese Zunahme entfällt zu etwa zwei Dritteln auf eine Erhöhung des Volumens, ein Drittel beruht auf der Steigerung der Einsuhrpreise. Ver- hältnismäßig am stärksten war die wertmäßige Steigerung der Einfuhr im Bereich dexr Ernährungswirtschast mit 36 % (vo- lumenmäßig 27 7). Die Einfuhr von Rohftoffen hat sih wert- mäßig um 27 %, volumenmäßig um 15 % «und- von Halbwaren um -31 bzw. 13 % erhöht, Die Ausfuhr ist gegenüber 1936 um

88,8

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1143 Mill. RM, d. h. nit ganz ein Viertel, ‘gestiegen? Zum -weit- ©

aus größten Teil beruht diese Zunahme auf einer Erhöhung ‘des Ausfuhrvolumens (+ 19 2), jedoch sind auch die Ausfuhrpreise, die von 1935 auf 1936 noch rückgängig waren, etwas gestiegen (+ 4,4 %). An der Steigerung der Ausfuhr waren von der Ernährungswirtschaft abgesehen alle Gruppen beteiligt. Ver hältnismäßig am stärksten war die Zunahme bei Rohstoffen (Kohle); der Absaß von Fertigwaren Tag (volumenmäßig) um rund 20 2% über dem Vorjahrsumfang.

Die Handelsbilanz {ließt 1937 mit einem Ausfuhrüber- \chuß in Höhe von 443 Mill. RM gegenüber 559 Mill. RM im Vorjahr ab. Die Verringerung des Ausfuhrüberschusses beruht aus\chließlich auf der vermehrten Einfuhr lebenswichtiger Nah- rungsmittel und Rohstoffe.

\{hulung und der am 1. April beginnenden Buchführungspflicht sowie der anschließenden Durchführung von Kalkulationsricht- linien einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Hand- werkswirtschaft durch Leistung. Ueberall wird jevt die rasche Um- stellung durch die jahrelangen in der Stille geleisteten Vorarbeiten ermöglicht. Die sorgfältige Vorbereitung wird auch der großen Kulturausstellung „Das Lebensbild des Handwerks“ zugute fommen, die der Reichsstand in diesem Jahre in Berlin eröffnen wird.

Auf dem Gebiete des Bauwesens erscheint dem Handwerk eine zentrale Planung der Bauvorhaben und eine planmäßige Lenkung der Arbeitskräfte wünschenswert; die wirtschaftlihe Ein- rihtung des Handwerks, besonders die Bauträgergesellschaften und Landeslieferungsgenossenschaften haben sich 1937 gut ent- wickelt und versprehen für 1938 weitere Fortschritte.

ESrweiterte Textilmesse auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1938.

und Bekleidungsmesse, die im Rahmen derx Leipziger Frühjahrsmesse 1938 vom 6.—10. März abgehalten wird, weist gegenüber den Vorjahren wichtige Veränderungen auf. Sie wird diesmal alle Zweige dex Textilindustrie umfassen. Die störenden Lücken im Angebot werden damit verschwinden. «Fnsbesondere werden die Hersteller von Damen- und Herren Oberkleidung, von Gummi- und Lederbekleidung, von Hüten, Müßen und Krawatten sih auf der kommenden Fruhjahrsmesse erstmalig in größerer Anzahl beteiligen. Die Zahl der Aussteller der Textil- und Bekleidungsmesse, die zur Frühjahrsmesse 1937 497 betrug, wird sih nah den bisherigen Anmeldungen um rund 50 % erhohen. Auch die Ausstellungsräume in den Vereinigten Textil-Meßhäusern sind durch Hinzunahme bisher anderweitig vermieteter Gebäudetcile stark erweitert worden. Die vermiet bare Ausftellungsfläche ist von 6371 qm auf etwa 9000 qm ge stiegen. Neben der Schau der deutschen Textilindustrie werden auh auf der kommenden Messe Textilfabrikanten aus nicht- deutschen Staaten, besonders aus Oesterreich und der Tschecho slowakei, in erheblichem Umfang ausstellen, Auch die Pelzvor- edlungsindustrie macht ihr Angebot im Rahmen der Textil- und Bekleidungsmesse. Wertvolle Anregungen für die Besucher der Messe gibt ebenfalls eine Modenschau, die während der Messe von der NReichsinnung des Doutschen Damenschneiderhandwerks und der Deutschen Meisterschule für Mode in München ver- anstaltet wird.

Die Textil

Fortseßung des Handesteils in der Ersten Beilage.

1938: das Zahr des Arbeiterwohnfstättenbaues. Deutsche

Fn der Korresvyondenz zieht Ober- regierungsrat Dr. Fischer-Diesfkau die Bilanz der Neubau- tätigkeit des verflossenen Jahres. - Wenn auh endgültige Zahlen ncch niht vorliegen, so könne doh ziemlich siher angenommen werden, daß das an sih son äußerst günstige Ergebnis von 1936, das einen Rohzugang von 332000 Wohnungen brachte, erreicht, voraunssihtlich aber übertroffen worden is. Dieses Ergebnis sei um so höher zu werten, als es durhweg der reinen Neubautatig- keit zu danken ist, während der Umbau bei weitem nicht mehr die Rolle spielt wie in den vorangegangenen Jahren. Ferner ist bei Bewertung dieses günstigen Ergebnisses zu berüdcksichtigen, daß die Verknappung mancher Baustoffe, der Mangel an Vaufach- arbeitern und die Vordringlichkeit gewisser großer anderer Bau- aufgaben sogar Rückschläge auf dem Gebiet des Wohnungsbaues befürhten ließen: Wohnungspolitish sei besouders zu begrüßen, daß der Anteil der Arbeiterwohnstätten am gesamten Wohnungs- zugang 1937 zweifellos erheblih gewachsen ist, und daß weiter eine deutlihe Verlagerung des Schwergewichts der Vautätigkeit von den Großstadten weg zu den mittleren Gemeinden sih abgezeichnet hat. Als sicher könne angenommen werden, daß die Wohnungs- bautätigkeit 1938 noch erheblich mehr staatlih gelenkt und gefor- dert und damit nach den sicdlungs- und wohnungspolitishen Er- fordernissen ausgerichtet werde als bisher. 1938 werde das Jahr des Arbeiterwohnstättenbaues werden.

Tierseuchenstand am 15. Fanuar (Hartung) 1938.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nah den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend find die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenjseuche des Rindviehs, PVockenseuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Nferde, Schweine-, vest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er- flärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Svalten dex „insgesamt“ verseuchten Ge- meinden. und Gehöfte mitenthalten.

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BelLosfsene Kreise 1wY

Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

8: Greifswald 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Grimmen 1, 2 —, 1). 11: Breslau 8, 11 (7, 10), Brieg 6, 10 (1, 2), Frankenstein 2 (—, 1), Groß Wartenberg 1, 1 (1, 1), Namslau 3, 3 (2, 2), Oels O Oa E as Ua L L S 2 Gel 6, 43 (15, 40), Falkenberg 17, 23 (15, 22), Grottkau 13, 26 (9, 21), Leobschütß 12, 37 (9, 34), Neisse 31, 97 (12, 60), Neustadt, O.-S. 63, 297 (26, 169), Oppeln Stadt 1, 1 (1, 1), Oppeln 9, 10 (7, 8), Ratibor ogt 2 E Gee L 2 Cu L Husum 4, 6, Segeberg 1, 1, Steinburg 1, 1, Südtondern 3, 3 (1, 1). 18: Grafsch. Diepholz 10, 20 (3, 11), Grafsch. Hoya 6, 9 (4, 5), Grafsch. Schaumburg 3, 8: (1, 4), Hannover 4, 6 (1, 4), Hameln 5, 6 (3, 4), Neustadt a. Rbge. 1, 16 (—, 12), Nienburg 4, 9 (4, 9), Springe 2, 4 (2, 4). 19: Northeim 3, 8 (3, 8). 20: Celle 1, 3 (—, 2), Lüneburg Stadt 1, 1 (1, 1). 21: Bremervörde 1, 5 (1, 5), Land Hadeln 1, 1, Osterholz 9, 14 (4, 6), Rotenburg i. Hann. 1, 2 (—, 1), Stade 1, 1, Verden 5, 45 (1, 31), Wesermünde 7, 32 (4, 23). 22: Aschendorf- Hümmling 19,98 (7, 51), Bersenbrück 15, 37 (9, 21), Grafsch. Bent- heim 28,,75:(3/49),-Lingen 26,672, 12), Melle 7, 9. (2, 5); Meppen 19, 58-(9,;48),,ODênabrüdf. 17, 26 (5, 12), Wittlage 6, 7: (3, 5), 23: Aurich 45, 299 (5, 108), Emden Stadt I, 10 (—, 5), Leer 63, 328 (6, 122), Norden 65, 450 (3, 78), Wittmund 14, 21 (3, 9). 24: Ahaus 16, 142 (1, 01), Decum 16, 9/7. (4 259), Borten 32, 110 \(—, 97), Coesfeld 15, 49 (7, 33), Gelsenkirhen-Buer Stadt 1, 7 (—, 2), Glad- beck Stadt 1, 4 (—, 3), Lüdinghausen 14, 43 (7, 30), Münster i.- W. Stadt 1, 1 (—, 1), Münster 17, 81 (2, 36), Recklinghausen Stadt I, 18 (—, 6), Recklinghaujen 15, 56 (4, 31), Steinfurt 19, 112 (—, 77), Tecklenburg 15, 63 (2, 29), Warendorf 18, 123 (1, 45). 25: Biele- D D Bet 9 (1.0), Galle f W110, 38 (2, 10) B ford 3, 3 (1, 1), Lübbecke 9, 12 (4, 6), Minden 4, 8 (2, 3), Paderborn 3, 4 (—, 1), Warburg 4, 27 (2, 20), -Wiedenbrück 18, 64 (4, 29). 26: Bochum Stadt 1, 4 (—, 2), Castrop-Rauxel Stadt 1, 1 (1, 1), Dort- mund Stadt 1, 12 (—, 5), Ennepe, Ruhrkreis 3, 7, Hagen Stadt l, 2 (—, 1), Herne Stadt 1, 2, Jserlohn 10, 14 (5, 7), Lippstadt 9, 26 G1) Slnen Ctabt 12 O F Ta, Ct 4,7 S eun 9, 17 (5, 8), Wattenscheid Stadt 1, 1 (1, 1), Witten Stadt 1, 4 (1, 4). 27: Hanau 1, 1, Hersfeld' 3, 9 (1, 6), Ziegenhain 3, 12 (—, 6), Kreis des Eisenbergs 1, 4 (1, 4). 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, 13 (—, 7), Limburg 1, 6 (—, 2), Main-Taunus Kreis 2, 2 (1, 1), Obertaunus Kreis 1, 13 (—, 11), Unterlahnkreis 1, 2 (1, 2), Wiesbaden Stadt 1, 39 (—, 33). 29: Ahrweiler 1, 9 (—, 3), Altenkirchen 1, 3 (1, 3),

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Koblenz Stadt 1, 1 (—, 1)7 Koblenz 1, 1 (1, 1), Néuwied 2, 3. 830: Cleve 50, 447 (1, 181), Dinslaken 10, 35 (2,17), Duisburg-Hamborn Stadt 1, 2 (—, 2), Düsseldorf Stadt 1, 8 (—, 3), Düsseldorf-Mett- mann 9, 14 (—, 8), Essen Stadt 1, 1, Geldern 22, 497 (—, 135), Grevenbroich-Neuß 48, 315 (2, 218), Kempen-Krefeld 24, 291 (—, 102), Krefeld-Uerdingen a. Rh, Stadt 1, 60 (—, 15), Mörs 62, 263 (20, 142), Mülheim a. Ruhr Stadt 1, 4 (—, 2), München-Gladbach Stadt 11, 17 (4, 13), Neuß Stadt 1, 7 (—, 5), Oberhausen Sfadt 1, 1, Rees 38, 247 (2, 97), Rheydt. Stadt 4, 8 (—, +4), Solingen: Stadt 1, 11 (—, 7), Rhein-Wupperkreis 7, 15 (—, 7), Viersen -Stadt 3, 10 (—, 6). 31: Bergheim 12, 301 (1, 105), Bonn 11, 36 (4, 11); Euskirchen 43, 149 (25, 114), Köln Stadt 1, 32 (—, 18), Köln 21, 68 (8, 37), Oberbergischer Kreis 1, 1, Rheinisch-Bergischer Kreis 6, 15 (—, 4), Siegkreis 23, 92 (5/43) 92: D 9, 209 (1/19), Dam L111) Scuin 6 90 (2, 14), Restkreis Merzign-Wadern 1, 1 (1, 1), Saarburg 5, 8 (1, 7), Trier Stadt 1, 3, Trier 2, 5 (1, 3). 33: Aachen Stadt 1, 8 (—, 1), Aachen 8, 30 (—, 17), Düren 49, 125 (29, 78), Erkelenz 37, 94 (5, 59), Geilenkirchen. 44, 529 (2, 122), Jülich 33, 68 (5, 48), Monschau 1, 1, Schleiden 1, 1. 35: Starnberg 1, 2, Wolfratshausen 3, 11 (2, 9). 37: Bergzabern 13, 112 (—, 60), Frankenthal Stadt 1, 7 (—, 5), Frankenthal 7, 24 (2, 18), Germersheim 31, 267 (3, 126), Kaisers- lautern 1, 9 (—, 2), Kirchheimbolanden 4, 9 (1, 3), Landau i. d. Pfalz Stadt 1, 16 ( 1), Landau î. d. Pfalz 20, 158 (3, 89), Ludwigs- hafen a. Rh. 11, 65 (—, 40), Neustadt a. d. Weinstraße 10, 146 (1, 99), Pirmasens 3, 11 (—,, 4), Speyer Stadt 1, 21 (—, 11), Speyer 9, 125 (—, 74), Zweibrüden Stadt 1, 1; Zweibrückten 8,50 (2, 32). 838? Ansbach 1, 1 (1, 1), Bamberg 1, 1, Fürth 2, 7 (1, 6), -Höchstadt a. d. Aisch 2, 4 (1, 3), Neustadt a. d. Aisch 3, 6 (1, 2), Rothenburg ob der Tauber 3, 3 (3, 3), Scheinfeld 6, 23 (4, 16), Uffenheim 6, 14 (4, 9), 39: Alzenau: 3, 6: (1, 2), Aschaffenburg 2, 76 (—, 55), Gerolzhofen 33, 200 (32, 136), Hammelburg 4, 11 (2, 7), Haßfurt 1, 1, Hofheim 3, 3 (3, 2), Karlstadt a. M. 11, 87 (4, 72), Kissingen 1, 58 (—, 44), Kißingen Stadt 1, 53 (—, 21), Kißingen 43, 708 (19, 455), Königs®- hofen 3, 25 (2, 22), Marktheidenfeld 8,153 (—, 83), Obernburg LS (1, 3), Schweinfurt 17, 185 (11, 152), Würzburg Stadt 1, 38 ( 33) Würzburg 27, 495 (6, 338.) 43: Borna 4, 7 (—, 2), Grimma 1

(—, 1), 45: Vesigheim 1, 1 (1, 1), Brackenheim 1, 1 ( 1), Heil bronn 1, 1 (1, 1), Leonberg 1, 1 (1, 1), Ludwigsburg 1, 1 (1, 1), Mar bach 1, 1 (—, 1), Neckarsulm 5, 7 (3, 4), Vaihingen 1, 1 (1, 1), Waib- lingen 1,2 (—, 2). 472 Crailsheim 1, 2 (1, 2), Ellwangen 1, 1 (1; 1), Künzelsau 1, 1 (1, 1), Mergentheim 9, 10 (9, 10), 48: GeiäUlingen

D

1) An Stolle dex Namen der Regierungs- usw, Bezirke ist dio entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf

geführt,