1938 / 43 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Feb 1938 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage zum Neichs- und Staats8änzeiger Nr. 43 vom 21. Februar 1938. S. 4.

Die bisher gemachten Erfahrungen geben mir Veran- lassung, zur Beseitigung von Unklarheiten über den Umfang der Anzeigepflicht und den Gang des Verfahrens im Einver- nehmen mit dem Reichswirtschaftsminister auf folgende Punkte hinzuweisen:

a) Die Anzeigepflicht nach der genannten Anordnung kommt nur für solhe Unternehmen und Betriebe in Betracht, die Elektrizität oder Gas ausschließlich für den eigenen Energiebedarf erzeugen. Unternehmen und Betriebe, die Elektrizität oder Gas an andere abgeben, sind Energieversorgungsunternehmen im Sinne des Energiewirtschaftsgeseßes und unterliegen der Anzeige- pflicht des § 4 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgeseßes mit allen geseblihen Folgen. Für Energieverjorgungs- unternehmen ändert sich demnach durch die Anordnung nichts an dem bisherigen Rechtszustand.

b) Die Anzeigepflicht bezieht sich nur auf Unternehmen und Betriebe, deren Stromerzeugungsanlagen eine installierte Leistung von insgesamt mehr als 500 kW oder deren Gaserzeugungsanlagen eine Leistungsfähig- keit von insgesamt mehr als 2 000 000 WE/h besißen oder durch eine Erweiterung erreichen. Die Anordnung tritt an die Stelle der aufgehobenen Ersten Durch- führungsverordnung zum Energiewirtschaftsgeseß vem 26. Oktober 1936 (Reichsgeseßbl. 1 S. 930), welche andere Grenzen für die Anzeigepflicht vorsah und weniger weitgehende Folgerungen an die Anzeige knüpfte.

c) Anzeigepflichtig sind nur bestimmte beabsichtigte Zu- standsveränderungen, nämlih Bau, Erneuerung, Er- weiterung oder Stillegung von Anlagen der betroffenen Größenklasse. Der gegenwärtige Zustand selbst ist nicht anzeigepflichtig, auch wenn der Umfang der Anlage die festgeseßte Mindestgröße überschreitet. Für die Frage, was unter Bau, Erneuerung, Erweiterung oder Still- legung in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, gilt dasselbe wie für Energieversorgungsunternehmen.

d) Anzeigepflichtig sind alle beabsichtigten Zustandsver- änderungen der genannten Art, mit deren Ausführung bei Fnkrafttreten der Anordnung noch nicht begonnen war. Vor Jnkrafttreten, d. h. vor dem 25. Fanuar 1938, ernstlich begonnene Vorhaben werden da- gegen von der Anzeigepfliht nicht mehr berührt. Von einem ernstlihen Baubeginn - vor dem 25. Januar 1938 in diesem Sinne kaun nur dann die Rede sein, wenn bereits Bauarbeiten an Ort und Stelle vorgenommen waren oder aber die ernstlihe Durchführungsabsiht sonst durch shlüssige Handlungen, wie etwa durch für beide Ver- tragsteile verbindliche Bestellung wesentlicher Aulage- teile, betätigt war und wenn außerdem die Durch- führung des ganzen Vorhabens materialmäßig sicher- gestellt war.

Anders zu behandeln sind lediglih Vorhaben, die noch nah Maßgabe der Ersten Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgeseß dem Reichswirtschafts- minister angezeigt worden sind. Sie bedürfen keiner neuen Anzeige, auch wenn mit ihrex Ausführung am 25. «Januar 1938 noch nicht begonnen war. Sinngemäß ist aber der Baubeginn erst nah Ablauf einex der Be- anstandungsfrist des § 4 Abs. 2 des Energiewirtschafts- géseßes entsprehenden Frist seit der Anzeige statthaft, damit der NReichswirtschaftsminister Gelegenheit hat, etwaige Bedenken gegen . das Vorhaben geltend zu machen und das Vorhaben gegebenenfalls zu beanstanden und zu untexsagen.

0) Die in der Anordnung vorgeschriebene Anzeige ist in fünffacher Ausfertigung an den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft, Berlin W 50, Rankestr. 1, zu richten. Der Umfang des Vorhabens is klar anzugeben und seine Notwendigkeit zu begründen. Ausführliche An- gaben machen Rückfragen überflüssig und beschleunigen das Verfahren, Vordrucke sind für die Anzeige nicht vorgesehen.

Die bei mir eingehenden Anzeigen werden sofort an den Reichswirtschaftsminister weitergeleitet. Gleich- zeitig wird dem anzeigenden Unternehmen von mir der Tag des Eingangs der Anzeige bei der Reichsgruppe Energiewirtschaft durch Einschreibebrief bestätigt. Dieser Tag wird vom Reichswirtschaftsminister als Beginn der Beanstandungsfrist (siche § 4, Abs. 2 Energiewirtschaftsgeses und eider Absay) be- handelt.

_… Das angezeigte Vorhaben darf vor Ablauf von einem Monat seit Eingang der Anzeige (Beanstan- dungsfrist) niht in_ Angriff genommen werden, es sei denn, daß zu dem Vorhaben eine ausdrückliche Geneh- migung durch den Reichswirtschaftsminister erteilt ist.

Zuwiderhandlungen sind gemäß § 15, Abs. 3 Ziff. 2

des Energiewirtschaftsgeseßes mit Strafe bedroht.

__ Die Freigabe eines Vorhabens durch ausdrück- liche Genehmigung oder Ablauf der Beanstandungs- frist begründet kein Recht auf Zuteilung der benötigten

Materialien.

H Wird ein Vorhaben innerhalb der Beanstandungsfrist beanstandet, so gelten für das weitere Verfahren die für Energieversorgungsunternehmen getroffenen Be- stimmungen entsprechend. Das Beanstandungs- und Untersagungsversahren is für Energieversorgungs- unternehmen in dem Erlaß des Reichswirtschafts- ministers vom 15, Oktober 1936 (IV 26 598/36) ge- regelt, der in den hier in Betracht kommenden Ab- schnitten folgenden Wortlaut hat:

„Fn Erweiterung meines Erlasses vom 16. De- zember 1935 IV 28 190/35 betreffend Verfahren nah dem Energiewirtschastsgeseß regele ih bis zum Erlaß der Durchführungsverordnung zum Energiewirt- schaftsgesey das Untersagungsverfahren nach § 4 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgeseßes wie folgt:

1. Das Untersagungsverfahren wird vom Reichswirt- schaftsminister durch die Beanstandung des Vor- habens eingeleitet. Der Beanstandungsbescheid ist

dem Betroffenen zuzustellen. Jndustrie auf verschiedenen Erzeugungsgebieten einen hohen Stand

2, Die Frist von zwei Monaten für das Untersagungs- verfahren beginnt mit dem Tage der Zustellung der Mitteilung gemäß Ziff. 1 dieses Erlasses. Die Verlängerung der Frist erfolgt durh Bescheid des Reichswirtschaftsministers, dec dem Betroffenen

den, Sigurd Behrens, Stockholm, vor einem zahlreichen Zu-

wichtiger Roh- und Halbstoffe und Erzeugnisse der Land- und Forst-

die deutschen Lieferungen seien jedoch nicht im gleihen Umfang

3. Das Untersagungsverfahren wird abgeschlossen:

a) durch den Untersagungsbescheid, der dem Be- troffenen zuzustellen ist;

b) oder durxh Aufhebung des Untersagungsver- fahrens miitels eines Bescheides, der dem Be- troffenen zuzustellen ist;

c) oder durch Ablauf der für das Untersagungs- verfahren geseßten Frist.

4. Der Reichswirtschaftsminister beauftragt alsbald nach Einleitung des Untersagungsverfahrens den Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft mit der Durchführung des Untersagungsverfahrens.

. Jn dem Untersagungsverfahren - ist der Sach- verhalt mit dem Betroffenen und den beteiligten Energieversorgungsunternehmen gründlich zu er- örtern und jedem ausreichende Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.

Auf Anordnung des Leiters der Reichsgruppe Energiewirtschaft oder auf Antrag des Betroffenen ist eine mündlihe Verhandlung vor dem Leiter der Reichsgruppe abzuhalten.

Der Betroffene und die beteiligten Energie- versorgungsunternehmen können sich in der münd- lichen Verhandlung durch sachverständige Berater unterstüßen lassen.

6, Der Leiter der Reichsgruppe kann zu seiner Unterstüßung sachverständige Berater zuziehen.

7. Der Leiter der Reichsgruppe kann alle ihm er- forderlih scheinenden Ermittlungen von Amts wegen erheben und dem Betroffenen und den Be- teiligten Fragen zur Beantwortung innerhalb be- stimmter Frist vorlegen.

8, Das Verfahren vor dem Leiter der Reihhsgruppe Enexrgietwirtschaft wird durch ein Gutachten des Leiters der Reichsgruppe abgeschlossen, das zwei Wochen vor Ablauf der Untersagungsfrist beim Reichswirtschaftsminister eingegangen sein muß.

Gr

des Sachverhaltes enthalten, sowie die Aeußerung des Betroffenen und der beteiligten Energiever- sorgungsunternehmen in ihren Grundzügen iviedergeben. Dem Gutachten sind die exforder- lihen Unterlagen und Beweismittel beizufügen, insbesondere auch die Aeußerung eines etwa zu- gezogenen sachverständigen Beraters.

9, Der Reichswirtschaftsminister entscheidet nach freiem Ermessen, ohne an das Gutachten des Leiters der Reichsgruppe Energiewirtschaft ge- bunden zu sein.

Die Entscheidung ergeht durch Bescheid, der dem Betroffenen innerhalb der Untersagungs- frist zugestellt werden muß.

10. Alle in diesem Erlaß vorgesehenen Zustellungen sind nah den Vorschriften der Zivilprozeßord- nung zu bewirken.“

Berlin, 9. Februar 1938. Der Leiter der Reichsgruppe Energiewirtschaft. ___ Kredcke,

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Anordnung über die Anmeldung bei der Fachgruppe „Theatergewand- macher und Kostümverleiher“ in der Reihsgruppe Hand- werk,

Auf Grund der Ziffer 4 der Anordnung des Reichswirt- schaftsministers über die Errichtung einer Fachgruppe Theater- gewwandmacher und Kostümverleiher in der Reichsgruppe Hand- werk, vom 15. November 1937, wird hiermit bestimmt, daß sich alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische Personen), die gewerbsmäßig Theater- und Film- fostüme, Masken- und Karnevalskostüme, Uniformen, Trachten, Gewänder oder sonstige Kostüme sowie Zubehör Dritten zur Verfügung stellen, bei der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostümverleiher anzumelden haben. Die Anmeldepflicht wird dur schriftliche Anmeldung bei der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostümverletiher, Halle/Saale, Artilleriestr. 58, exfüllt.

Die Meldefrist läuft am 15. März 1938 ab.

Halle/Saale, den 15, Februar 1938,

W. Gebhardt, Leiter der Fachgruppe Theatergewandmacher und Kostüm- verleiher in der Reichsgruppe Handwerk,

Bekanntmachung.

Die am 19. Februar 1938 ausgegebene Nummer 16 des Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Errichtung der „Dankspendenstiftung“. Vom 17. Februar 1938.

_ Gese über die ergänzende Regelung der Dienstverhältnisse Ene LLOTNOeR Verwaltungen und Betrieben. Vom 17, Februar

Das Gutachten muß eine erschöpfende Darstellung

Berlin NW 40, den 21. Februar 1938. Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Bekanntmachung.

__Die am 19. Februar 1938 ausgegebene Nummer 7 Reichsgesetgblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung zum § 35 des Warenzeichengese 3. Februar 1938. Yengeletes, Ÿ

“Bekanntmachung zum § 35 des Warenzeichengesegzes J 10. Februar 1938. Ï

Bekanntmachung über Ss des Dey Französishen Abkommens über den Warenverkehr. Vom 11 bruar 1938. l

Umfang: %4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stü bei Boreinsendung unser Postscheckonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 21. Februar 1938.

Reichsverlags8amt. Dr. Hubridch.

Berichtigung. :

Jn der in Nummer 41 des Deutschen Reichsanzigy und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Zellstofiby verordnung muß es in den Anlagen 1 und 2 in i Spalten am Kopf statt „RM/fm“ richtig lauten „RMiy also Raummeter statt Festmeter.

Die Fndexziffer der Großhandels preise vom 16. Februar 1938.

L 1913 = 100 Ver IndeXxgruppen 1938 änden 9. Febr. | 16. Febr. | in f

L. Agrarstoffe. Pflanzlihe Nahrungsmittel SPPI

z ¿ 116,1 116,1 3. Vieherzeugnisse . « .. 5,

R 86/7 E: Ae N T O 162 :

_—

Futter ias Agrarstoffe zusammen « Kolonialwaren . .. IL. Fndustrielle Rohstoff und Halbwaren.

U P HMeE 1047 7. Eisenrohstoffe und Eisen. . . 102,9 103,0 M 8, Metalle (außer Eisen) . . «. 50,3 49,6 4 Dele 80,3 80,4 + E _ (

Fl

89,4 89,5

O

10. Häute und Leder « « « 74,4 74,1 | 11. Chemikalien) 101,7 101,7 - 12. Künstlihe Düngemittel . 57,6 57,6’ ( 13. Kraftöle und Schmierstoffe . 105,2 105,2 E A 39,2 59,2 ( 15. Papierhalbwaren und Papier . 103,3 103,3

16, Baustoffe E C 118,8 118,7 _ ( Industrielle Nohstoffe und Halbwaren zusammen . 94,2 94,2 ( TITT. Fndustrielle Fertig- waren, 17. Produktionsmittel „. « . « 113,1 113,1 0) 18. Konsumgüter .. 135,6 135,6 0) Industrielle Fertigwaren zu- j A s ss «il, LEOO MISGO “0 Gesamtindezx. .. .. 105,5 105,5 0,

*) Monatsdurchschnitt Januar.

Die JFndexziffer der Großhandelspreise stellt si für d 16, Februar, wie in der Vorwoche, auf 105,5 (1913 = 1 Die Fndexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 10 (— 0,1 %), Kolonialwaren 89,5 (+ 0,1 %), industrielle R toffe und Halbwaren 94,2 (unverändert) und industri &Fertigwaren 126,0 (unverändert).

m einzelnen sind bei den industriellen Rohstoffen u Halbwaren die Preise der Nichteisenmetalle Kupfer, Y Zink, Zinn und der zugehörigen Halbfabrikatè zurückgegang! An den Textilmärkten lagen die Preise für Baumwolle u Baumivollgarn im Durchschnitt etwas höher als in der V ivoche, während ausländische Wolle im Preis rückläufig w: Jn der Gruppe Häute und Leder habe ndie Preise für al ländische Rindshäute nachgegeben.

Berlin, den 19. Februar 1938.

Statistisches Reichsamt.

Itichtamtliches.

Kunsi uad Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater Dienstag, den 22. Februar.

Staatsoper: Die verkaufte Braut. Musikal. Leitu

Schüler. Beginn: 20 Uhr.

SchausuteBause Egmont. Trauerspiel von Goethe. Begir hr

Staatstheater Kleines Haus: Jch heiße Lülf! Kom

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver-

Die deutsh-s{wedischen Handelsbeziehungen.

Bortrag in der Außenhandelsstelle Wuppetrtal,

Ov E " . n der Außenhandelsstelle für das bergische Land, Wupper- tal, sprach der Syndikus der Deutschen Handelskammer in Schwe-

hörerkreis über die deutsh-chwedischen Wirtschaftsbeziehungen. __ Die schwedische Wirtschaft sei für Deutschland ‘nicht nur als Abnehmer seiner Jndustrieerzeugnisse und Lieferant zahlreicher

wirtschaft von Bedeutung, sondern die Uatsache, daß die shwedische

erreicht hat, lasse sie mehr und mehr als wichtigen Wettbewerber auch auf dritten Märkten in Erscheinung treten. Deutschland stehe als Lieferant Schwedens an erster Gtelle und seine Aus- fuhr dorthin habe in den leßten Fahren wesentlih zugenommen;

gestiegen, wie die aus England und USA., Diese beiden Länder

áuzustellen ist.

hätten insbesondere aus dec schwedischen Rekordkonjunktux des

von Bruno Wellenkamp. Beginn: 20 Uhr.

s Handelsiteil. z

Jahres 1937 mehr Nuyen ziehen können als Deutschland, 1 namentlich die USA. dringen von Jahr zu Jahr stärker als K! kurrent Deutschlands und Englands auf dem schwedischen Ma vor. Während der deutsche Änteil an der schwedischen Einfu im Jahre 1930 noch etiva 38 ?%7 ausmachte, dürfte er im Ja 1997 bei etwa 24 % liegen. Unter diesen Umständen bedürfe | Pflege des {hwedishen Marktes deutscherseits besonderer Aufm samkeit. Eine Kenntnis der s{hwedischen Verhältnisse aus eige! Anschauung erscheine in dieser Beziehung für jeden am Schwedt geschäft beteiligten deutshen Fabrikanten besonders wertvoll. Au den Vertretern müsse weitgehende Unterstüßung der deutschen Au fuhrfirmen zuteil werden, damit ihnen ihre Arbeit erleichtert wi Der HZahlungsverkehrx zwischen Deutschland und Schweden wid sih auf Grund des Verrechnungsabkommens reibungslos ab. N Vorausseßungen für eine gedeihliche Gestaltung des deutsh-schwed schen Güteraustausches seien gegeben, und es dürfe erwar! werdet, daß die beiderseitigen Handelsbeziehungen sih au in kunft in der gleichen erfreulihen Weise gestalten wie bisher,

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ter Pilsgedlau! venn t P N Deutschen Reichs

Drítte Beilage

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Montag, den 21. Februar

1938

Nr. 43

Handelsteil.

(Fortsepung.) Wo stehen wir mit der Zellwolle ?

Als Austakt zur 35. Hamburger Textil-Mustermesse vevan- staltete die Bezirksfachgruppe Nordmark der Fachgruppe Be- fleidung, Textil und Leder in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel

1593 thres Leiters, Johannes Hamann, Hamburg, eine Arbeitstagung, die sih mit den aktuellen Fragen der Textil- und Bekleidungswirtschaft beschäftigte. Fm Mittelpunkt der Be-

“_jano die Frage der Zellwollverwertung und Zellwoll- erstellung, über die der Leiter der Arveitêgemeinschaft deutsche Textilstofse, Dr. Paul Schleich, Berlin, grund\säßlihe Aus- führungen machte. E i:

Dr. Schlei ch gab zunächst einen zusammenfassenden Rück- blick über die zahlreihen und entscheidenden Fortschritte, die sowohl in der Herstellung als au in der Verarbeitung der Jellwolle in den beiden leßten Fahren erroiht worden sind. Er verwies dabei auf die Entwicklung 1n der übrigen Welt und stellte fest, daß troy des raschen Ausbaues unserer heimischen Zellwoll- erzeugung der deutsche Anteil an der Weltproduktion au heute noch nicht einmal 40 % beträgt. Während noch vor 24 Jahren die Möglichkeit der Verarbeitung einer Fahresproduktion von

45 000 t von vielen Seiten bezweifelt wurde, reiht heute eine Jahreserzeugung von weit über 100 000 t nicht annähernd aus, um die Nachfrage zu befriedigen.

__Dr. Schleich ging auf die zahlreihen Einzelfortschritte ein, die sowohl in der Herstellung der Zellwolle als auch in ihrer Verarbeitung erreiht werden konnten. Besonders eingehend be- handelte er das Gebiet der washbaren Artikel und erklärte hier- bei mit Nachdruck, die so weitverbreitete Meinung, Zellwolle sei nicht kochfest, und Bett-, Tish- oder Leibwäiche, die Zellwolle enthalte, durfe infolgedessen niht gekoht werden, sei völlig ab- wegig. Dies sei niht etwa nur eine theoretische Feststellung; die Praxis habe vielmehr in völligem Umfang die Bestätigung dafür erbraht. Außerdem beständen Verarbeitungsvorschriften, die einen so weitgehenden Verbrauchershußz darstellen, wie erx früher nie bestanden habe, und shließlich seien kürzlih vereinheitlichte Waschvorschriften vom Reichsaus\huß für volkswirtschaftliche Aufklärungen herausgegeben worden. Diese hätten nicht das ge- ringste mit einer besonderen Empfindlichkeit zellwollhaltiger Wäschestoffe zu tun, sie sollten vielmehr an die Stelle der ver- wirrenden Vielfalls von unterschiedlichen Einzelwaschratschlägen ein klares und einfaches Gesamtrezept für die Behandlung aller Wäschearten setzen und als Kernstück einer planmäßigen Er- ziehung zu rihtigem Waschen mit dazu verhelfen, daß nicht, wie bisher, Jahr für Fahr Werte von Hunderten von Millionen vorzeitig zerstört werden.

An die Ausführungen schloß sih ein lebhafter Gedanken- und Erfahrungsaustaush an.

R E I I I S E E E I T

“V, Internationaler Prüfungs- und Treuhand- Kongreß 1938 in Berlin.

Der V, Fnternationale Prüfungs- und Treuhand-Kongreß, der vom 19. bis 24. September 1938 die deutschen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftstreuhänder mit den Vertretern von etwa 40 Na- tionen in Berlin vereint, wird eine der größten internationalen Veranstaltungen des Fahres 1938 in der Reichshauptstadt sein. Träger dieses Kongresses ist die Berufsorganisation der Wirt- shaftsprüfer, das Fnstitut der Wirtschaftsprüfer, das die Veran- staltung in Gemeinschaft mit . dem Nationalsozialistishen Rechts- wahrer-Bund und der Akademie für Deutsches Recht durchführt.

Die Anteilnahme der deutshen Reichsregierung an dieser internationalen Veranstaltung kommt vor allem dadurch zum Ausdruck, daß der Beauftragte für den Vierjahresplan, Minister- präsident Generalfeldmarschall Göring, bei der festlihen Er- öffnungssigung eine Ansprache halten wird.

Das fachlihe Kongreßprogramm umfaßt die aktuellen Fragen des Aktienrechtes, der Prüfung des Fahresabschlusses, der Kon- zernprüfung, der Steuerprüfung, Grundsäße der Kalkulation und offentlichen Preiskontrolle, die Planung in der Unternehmung u. a.

Zu Ehren derx ausländishen Gäste finden eine Reihe von Empfängen statt, u. a. durch den Reichsrehtsführer, Reichs- minister Dr. Frank, und durch die Akademie für Deutsches Recht. Ferner sind eine Reihe von Besichtigungen, Führungen und an- dere künstlerishe und gesellshaftlihe Veranstaltungen für die Kongxreßteilnehmer vorgesehen.

GemeinschaftS8arbeit im Arbeiterwohnftättenbau. Untex dem Vorsiß von Generaldirektor Dr.-Fng. e. h. Eugen

_Vöglex fand in Essen eine Arbeitssigung der Arbeitsgemein-

haft zur Förderung des Baues von Arbeiterwohnstätten im Wirtschaftsbezirk Westfalen statt. Fn dieser Arbeitsgemeinschaft sind die vershicdenen am Arbeiterwohnstättenbau beteiligten Stellen und Aemter der Partei, ferner die Gemeinden, die Woh- nungswirtschaft und die Judustrie zusammengefaßt. Die vor- gelegten Berichte stimmten in der Feststellung Überein, daß im Wirtschaftsgebiet Westfalen in den legten Fahren beträchtliche Erfolge im Bau von Kleinsiedlungen, Eigenheimen und Arbeiter- mietswohnungen erzielt worden sind. Die Fndustrie des Wirt- shaftsgebietes Westfalen hat im Fahre 1936 einen Betrag von 7 Mill. RM und im Fahre 1937 einen Betrag von 8,5 Mill. RM für den Arbeiterwohnstättenbau zux Verfügung gestellt, und zwar vorzugsweise in Form der Spißenfinanzierung. Die vorläufigen Feststellungen für 1937 und ebenso die für 1938 aufgestellten Bau- programme lassen auf eine weitere erheblihe Steigerung des Bauvolumens schließen. Alle in der Arbeitsgemeinschaft ver- tretenen Stellen erklärten sih bereit, in enger Zusammenarbeit weiter an der Beseitigung des nohch bestehenden Wohnungsfehl- bedarfs mitzuarbeiten. Dabei wurde die Forderung aufgestellt, die staatlichen Beihilfen für den Arbeiterwohnungsbau stärker als bisher auch auf die Bedürfnisse des rheinisch-westfälishen Wirt- shaftsgebietes auszurichten.

DVBehördeneintäufer auf der Leipziger Messe.

Der Deutsche Gemeindetag führt auf Vorshlag und mit Unterstüßung des E E E Ad der Reichsmessestadt wäh- rend der Frühjahrsmesse 1938 am 9. und 10, März erstmalig eine Arbeitstagung Über wichtige Fragen des Behördenbeschaffungs- wesens durch. An dieser Tagung nehmen die Beschaffungs- und Vevrgebungsstellen aller größeren deutschen Gemeinden teil. Außerdem werden die Beschaffungsämter des Reiches und der Länder eingeladen, Diese Tagung will durch aktuelle Vorträge bekannter Sachkenner auf dem Gebiete des behördlihen Be- shaffungswesens unterrichten und gleichzeitg den persönlichen Erfahrungs§austaush fördevn.

Die Stadt Leipzig hat gemeinsam mit dem Meßamt einen Sonderführer für den Behördeneinkäufer herausgegeben, der allen Behörden auf Wunsch kostenlos zugestellt wird. Nähere Auskünfte über die Tagung erteilt der Oberbürgermeister der Reichsmessestadt Leipzig Beschaffungsstelle.

Holz auf der Leipziger Messe.

Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1938 (6. bis 14, März) wird eine besondere Schau der Arbeitsgemeinschaft Holz veran- staltet, welhe unter dem Motto „Sparsame Holzwirtschaft“ steht. Der Verbrauch allein des Baugewerbes an Holz beträgt 23 Mil- lionen Festmeter, hiervon werden 3,7 Millionen Festmeter vom Auslande eingeführt; Einsparmöglichkeiten an Bauholz müssen sih also am stärksten auswirken. Holz sparen heißt nicht Holz meiden, - es gilt vielmehr, mit weniger Holz mehr leisten, Diese

. Grundsäße werden auf der Leipziger Messe an vielen Beispielen

klar in Erscheinung treten. ‘So werden Versuchskörper von ge- leimten Doppel-T-Trägern zu sehen sein. Die Holzteile sind hier- bei aus s{chwächeren Rundholzquerschnitten herausgesägt. Fn der Masse wird ein Drittel weniger Holz verbraucht als bei Vollholz, Eine weitere Maßnahme zum DUbaan besteht in dem Holz- chuß, der bereits im Walde beginnen muß. Bedeutung erlangt hierbei für besonders gefährdete und hohbeanspruchte Hölzer der chemische Holzschuß, der heute sowohl bei frishem als auch bei lufttrockenem Holz siher durchgeführt werden kann.

Weiterhin wird auf dieser Sonderschau die Hartfaserplatte in ihren verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten gezeigt werden. Ge- ringes Holz wird so hochwertig aufgearbeitet, daß es in Wett- bewerb mit bester Shneidware treten kann. Gefällige Möbel, in Form und Ausführung besonders auf die Eigenart der Platten zugeshnitten und von Fnnenarchitekten entworfen, sind neben einfacheren Ausführungen für Gemeinschaftsräume, Kasernen usw. zu sehen. Neben fertigen Stücken werden zahlreiche Möbel- ausshnitte die Technik der N vor Augen führen. Holzfaserplatten geben auch auf Holzbalken und Steineisenecken verlegt, hohwertige Fußbodenbeläge ab. Wenig Fugen, glatte und dichte Oberfläche, hohe Trittfestigkeit und ausreihende Fuß- wärme sind die Vorteile. Die Sondershau der Arbeitsgemein- schaft Holz befindet sih in der Baumessehalle (Halle 19).

Wirtschaft des Auslandes.

Zusaztzprototolle zur französisch-argentinischen Handelskonvention von 1892 unterzeichnet.

Paris, 19. Februar. Wie das I S a mitteilt, wurde soeben ein „Zusaßprotokoll zu der französi ch-argentinischen Handelskonvention von 1892“ von Außenminister Delbos und dem interimistishen Handelsminister Chapsal und namens der argentinishen Regierung von dem argentinischen Botschafter in Paris Le Breton unterzeichnet.

Diese französish-argentinishe Handelsabmahung is seit mehr n e alta Jahrhundert der erste Vertrag, der zwischen Frankreih und Argentinien abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag eröffnet eine neue Phase in dem gegenwärtigen Handels- austaush. Bisher wurde der Warenaustausch durch die Konven- tion vom 19. August 1892 geregelt, deren Bestimmungen rein tarifmäßiger Art waren, jeßt aber nicht mehr den Notwendig- keiten des französish-argentinishen Handels entsprechen. Die Gesamtsumme des Warenaustausches zwischen beiden Ländern stellte sich im Jahre 1937 auf fast 1500 Mill. fres (1936 = 894 Mill.), wovon fast 550 (389) Mill. fres auf die französishe Ein- fuhr nach Argentinien entfielen. Untex diesen Umständen so heißt es in der Mitteilung des französishen Außenministertums hätten die beiden Regierungen es für unerläßlich erachtet, ein neues Abkommen zu schließen, das der Bedeutung der Handels- beziehungen beider Länder Rechnung trage. Die neuen Ab- machungen die Bestimmungen der Konvention von 1892 bleiben außerdem weiter in Kraft enthalten für Frankreihs Handel einen wesentlichen Vorteil: Die Bewilligung der „vorherigen Er- laubnis“, das heißt der Zugrundelegung des A S kurses für nah Argentinien eingeführte französis e Erzeugnisse, A6 durch werden die französishen Waren fortan leichter gegen die - Waren der Vereinigten Staaten von Amerika, Japans und der meisten sonstigen Einfuhrländer konkurrieren können, die 0 im Genuß der „vorherigen Erlaubnis“ stehen. Das Ab-

fommen wurde grundsäßlih für eine Dauer von e Jahren ab- S und bis zur Ratifizierung in vorläufige Geltung

geseßt.

ESrhöhter Einfuhrliberschuß Polens im Zanuar.

Warschau, 19. Februar. Die Außenhandelsbilanz für das olnisch-Danziger Zollgebiet zeigt nah den vorläufigen Angaben ür den Monat Januar 1938 bei verringerten Umsäßen eine sehr beträhtlihe Erhöhung des Einfuhrüberschusses. {Fm Vergleich zum Vormonat hat sih die Ausfuhr um 17,1 auf 91,5 Mill, Zloty vermindert, während gleichzeitig die Einfuhr um 7,4 Mill, Yloty auf 103,4 Mill. Zloty zurückgegangen ist. Der Einfuhrüberschuß hat sich dadurch auf rund 11,9 (2,1) Mill, Zloty erhöht.

Der lettische Außenhandel im Fanuar 1938.

Riga, 19. Februar. Nach Vorangaben stellte sih die Einfuhr Lettlands im Fanuar 1938 auf 18,4 (1937: 12,1) Mill, Lats, die Ausfuhr auf 14,5 (15,4), der Einfuhrübershuß mithin auf 3,9 Mill. Lats, gegenüber einem vorjährigen Ausfuhrüberschuß von 3,3 Mill. Lats. Das Anwachsen der Einfuhr wird damit erklärt, daß die einheimische Jndustrie einen erhöhten Rohstoffbedarf habe. Auch seien die Düngemittelbezüge diesmal schon im Ja- nuar aufgenommen worden, um der großen Nachfrage zeitig zu genügen. Auf der anderen Seite habe die Ausfuhr infolge Schiff- fahrtsshwierigkleiten eine gewisse Einbuße erfahren. Dazu ver- lautet in Geschäftskreisen, daß die 1937 erzielte Handelsaktivität von 29,5 Mill. Lats naturgemäß den gegenwärtigen Warenaus- taush mit dem Ausland stark beeinflusse, weil die Handels- und Verrechnungsverträge mit anderen Ländern den Bilanzausgleich zur Bedingung machen. Es wird darauf hingewiesen, daß einzelne wichtige Ausfuhrzweige seit der Jahreswende sogar gedrosselt würden, um mindestens ein Anwachsen der Handelsaktivität mit den in Frage kommenden Ländern zu unterbinden,

Tierseuchenstand am 15. Februar (Hornung) 1938.

(Zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt nah den Berichten der beamteten Tierärzte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierung3- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usr. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Nindviehs, Potenseuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweine» pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschristen noch nicht für erloschen er- flärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöste sind in den Spalten der „inëgesamt“ verseuchten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.)

Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

4: Rosenberg i. Westpr. 1 Gemeinde, 2 Gchöfte (neu). 5: V. Kreistierarztbezirf 2 Geh. (2). 6: Westprigniß 1, 1 (1, 1), Zauch- Belzig 1, 1 (1, 1). 7: Lebus 1, 1. 11: Breslau Stadt 1, 1 (1, 1), Breslau 14, 23 (7, 14), Vrieg Stadt 1, 3, Brieg 36, 92 (21, 68), Groß Wartenberg 4, 4 (2, 2), Namêlau 13, 17 (12, 16), Neumarkt 2, 2 (2, 2), Oels 14, 21 (10, 14), Ohlau 21, 36 (12, 17), Strehlen 6, 12 (3, 6), Trebniß 4, 4 (2, 4), Wohlau 2, 2 (2, 2). 13: Cosel 595, 272 (23, 178), Falkenberg 43, 168 (17, 112), Groß Strehlißz 24, 35 (16, 25), Grottfau 37, 151 (9, 96), Guttentag 1, 2 (1, 2), Kreuzburg O.-S. 7; 7 (5, 5), Leobschüß 29, 248 (7, 96), Neiße 44, 228 (8, 142), Neu- stadt O.-S. 79, 477 (4, 36), Oppeln Stadt 1, 4 (—, 2), Oppeln 37, 100 (15, 63), Ratibor Stadt 1, 4, Ratibor 25, 60 (12, 41), Rosenberg O.-S. 7, 9 (6, 8), Tost-Gleiwiß 5, 10 (5, 10). 14: Zerichow T 1, 4 (—, 3), Jerichow TI 2, 2 (2, 2), Osterburg 1, 1 (1, 1), Stendal 1, 1 (1, 1). 16: Schleusingen 1,76 (—, 3), Weißensee 1, 6 (—, 5). 1 Ecernförde 1, 1 (1, 1), Flensburg 1, 1, Herzogt. Lauenburg 2, 3 (1, Husum 2, 2 (1, 1), Norderdithmarschen 1, 1 (1, 1), Rendsburg 3, 3 (2, 2), Schleswig 3, 6 (1, 4), Segeberg 1, 1 (1, 1), Steinburg 2, 4

(1, 3), Stormarn 1, 2 (1, 2). 18: Grafsch. Diepholz 22, 32 (9, 18),

Grafsch. Hoya 5, 5 (4, 5), Grafsch. Schaumbuxg 2, 3 (—, 1), Yan=-

nover 7, 11 (4, 6), Hameln 5, 8 (1, 5), Neustadt, a, Rbge. 2, 7 (1, 6),

Nienburg 7, 23 (2, 8), Springe 5, 15 (1, 4). 197 Peine 1, 1. 29:

Burgdorf 4, 16 (2, 14), Celle 4, 4 (2, 2), Dannenberg 1, 1 (1, 1),

Fallingbostel 2, 2 (2, 2), Harburg 1 „1 (1, 1), Lüneburg Stadt 1, 1,

Soltau 1, 1 (1, 1). 21: Bremervörde 7, 13 (4, 4), Land Hadeln

1, 1 (1, 1), Osterholz 8, 12 (3, 6), Rotenburg i. Hann. 2, 2, Stade

2, 2 (2, 2), Verden 7, 22 (3, 8), Wesermünde 15, 31 (12, 21). 22:

Aschendorf-Hümmling 15, 34 (3, 11), Bersenhrück 12, 19 (4, 12), Grafsch. Bentheim 26, 44 (4, 10), Lingen 14, 33 (3, 21), Melk 5, 6 (1, 2), Meppen 15, 32 (3, 13), Osnabrück Stadt 1, 3 (—, 1), Osnabrück 12, 19 (6, 12), Wittlage 8, 13 (4, 6). 23: Aurich 34, 80 (1, 41), Emden

Stadt 1, 1, Leer 43, 110 (3, 31), Norden 28, 77 (—, 20), Wittmund 16, 20 (5, 6). 24: Ahaus 17, 40 (3, 9), Beckum D, 9 (2, 6), Borken 13, 25 (—, 25), Coesfeld 10, 53 (1, 19), „Gelsenfirchen-Buer Stadt 1, 1 (1, 1), Gladbeck Stadt 1, 2 (—, 1), Lüdinghausen 17, 51 (3, 13), Münster 12, 45 (—, 19), Relinghausen Stgdt, 1, 4, Reclinghausen 6, 11 (—, 3), Steinfurt 16, 74 (1, 58), Tedleuburg 12, 46 (4, 27), Warendorf 14, 47 (—, 12). 25: Büren 5, 19 (2, 18), Halle i. W. 14, 33 (1, 11), Herford 5, 6 (2, 3), Höxter 2, 2 (1, 1), Lübbecke 10, 12 (5, 6), Minden 12, 18 (3, 6), Paderborn 1, 1, Warburg 4, 6 (1, 1), Wiedenbrück 13, 29 (—, 11). 26: Arnsherg 1, 4, (1, 4), Bochum Stadt 1, 2, Dortmund Stadt 1, 13 (—, 7), Ennepe (Ruhrkreis) 3,5 (1, 1), Jserlohn 4, 4 (3, 4), Lippstadt 9, 19 (4, 11), Meschede 2, 2 (2, 2), Siegen 1, 1 (1, 1), Soest 6, 8 (2, 4), Unna 5, 10 (1,, 6), Wattenscheid Stadt 1, 2 (—, 1), Witten Stadt 1, 2. 27: Fulda 1, 1 (1, 1), Geln- hausen 4, 7 (2, 2), Hanau 16, 68 (13, 52), Hersfeld 1, 5 (—, 3), Mar- burg 1, 2, Rotenburg i. Hessen-Nassau 1, 1 (1, 1), Schlüchtern 1, 3 (—, 1), Ziegenhain 1, 1 (—, 1). 28: Fraqnffuxt a. M. Stadt 1, 12 (—, 3), Limburg 2, 6, Main-Taunus Kreis 9, 20 (4, 11), Oberlahn- kreis 1, 2 (—, 1), Obertaunusfreis 4, 6 (3, 4), Hberwesterwaldkreis 1, 1 (1, 1), Rheingaufkreis 1, 1, St. Goarshausen 1, 45 (—, 36), Unter- lahnkreis 1, 5 (—, 4), Untertaunusfreis 1, 1, Unterwesterwaldïreis 1, 1 (1, 1), Wiesbaden Stadt 1, 22 (—, 8) 29: Ahrweiler 1, 1, Birkenfeld 3, 8 (—, 1), Koblenz 1, 2, Neutwied 3, 5 (3, 5). 30: Cleve 33, 91 (2, 26), Dinslaken 6, 11 (1, 4), Düsseldorf-Metimann 11, 21 (1, 7), Essen Stadt 1, 5 (—, 2), Geldern. 19, 94 (—, 20), Greven- broich/Neuß 32, 84 (1, 39), Kempen-Krefeld 17, 36 (1, 21), Krefeld=- Uerdingen a. Rh. Stadt 1, 4, Mörs 31, 55 (19, 36), München-Glad- bach Stadt 5, 7 (—, 2), Neuß Stadt 1, 3, Rees 14, 40 (—, 29), Rems= scheid Stadt 1, 1, Rheydt Stadt 3, 4 (3, 4), Solingen Stadt 1, 5 (—, 2), Rhein-Wupperkreis 7, 11 (—, 1), Wuppertal Stadt 1, 4 (1, 4). 31: Bergheim 12, 95 (—, 38), Bonn Stadt 1, 2, Bonn 22, 91 (11, 52), Köln Stadt 1, 18 (—, 9), Köln 13, 39 (5, 24), Oberbergischer Kreis 2, 3 (2, 3), Rheinisch-Bergischer Kreis 7, 24 (1, 13), Siegkreis 22, 35 (10, 17). 32+ Bitburg 6, 13 (2, 11), Prüm 2,-2- (1, 2), Restkreis Merzig-Wadern 1, 1 (1, 1), Saarburg 7, 9 (2, 9), Trier Stadt 1, 1 (1, 1), Trier 5, 10 (5, 10), Wittlich 1, 1. 33: Düren 33, 108 (12, 58), Erkelenz 22, 69 (1, 32), Geilenkirchen 25,.140 (1, 39), Jülich 7, 10 (—, 9), Monschau 2, 2, Schleiden 4, 6 (1, 1).. 35 : Aibling 3, 17 (1, 11), Rosenheim Stadt 1, 1 (—, 1), Rosenheim 5, 7 (3, 3), Starnberg 1, 1 (1, 1), Traunstein 1, 1 (1, 1), Wasserburg a. Fun 10,21 (8, 19), Wolfratshausen 3, 14 (2, 5). 36: Dingolfing 1, 1 (1, 1), Neumarkt i. d. O.-Pfalz 1, 1 (1, 1). 37: Bergzabern 10, 51 (1, 34), Franken- thal Stadt 1, 15 (—, 4), Frankenthal 6, 17 (1, 7), Germersheim 18, 164 (1, 83), Kaiserslautern 1, 3 (—, 1), Kirchheimbolanden 1, 2, Landau i. d. Pfalz 12, 49 (—, 33), Ludwig3hasen a. Rh. 4, 8 (—, 5), Neustadt a. d. Weinstraße 8, 62 (—, 28), Pirmasens 9, 14 (2, 7), Speyer Stadt 1, 2 (—, 2), Speyer 7, 27 (1,10), ‘8kveibrüden 15, 53, (2, 28). 38: Ansbach 3, 11 (1, 1), Bamberg 20, 78 (14, 61), Bay- reuth 1, 1 (1, 1), Coburg Stadt 1, 3 (1, 3); Coburg 4, 8 (2, 5), Eber=- mannstadt 2, 2 (2, 2), Forchheim Stadt 1, T (1, 1), Forchheim 8, 5, (3, 5), Fürth 4, 5, Höchstadt a. d. Aisch 10, 50.(5, 26), Kronach 1, 2 (1, 2), Kulmbach 3, 7 (3, 7), Münchberg 1, 2 (—, 1), Rothenbur

ob d. Tauber 8, 16 (1, 8), Scheinfeld 18, 175 (2, 83), Stadt Steina

1, 2 (1, 2), Staffelstein 8, 22 (4, 17), Uffenheüun .19, 147 (8, 81), Wun- siedel 1, 2 (1, 2), 39: Alzenau 2, 6, Aschaifenburg Stadt 1, 3 (1, 1), Aschaffenburg 6, 88 (4, 26), Brückenau 1, 1 (1,.1), Ebern 11, 14 (8, 11), Gemünden 1, 2, Gerolzhofen 68, 1078 (13, 479), Hammelburg 4, 13 (2, 3), Haßfurt 30, 226 (14, 179), Hofheun. 16, 69 (10, 38), Karl- stadt a. Main 18, 146 (3, 79), Kissingen 16, 127 (10, 114), Kißingen Stadt 1, 7 (—, 4), Kißingen 48, 835 (—, 275), Königshofen 15, 160 (8, 97), Lohr 1, 1 (1, 1), Marfheidenfeld 15, 157 (2, 88), Melrich- stadt 2, 5 (2, 5), Miltenberg 1, 1, Neustadt a. d. Saale 4, 10 (2, 8), Obernburg 5, 99 (2, 34), Ochsenfurt 42, 396 (3, 136), Schweinfurt Stadt 1, 13 (—, 7), Schweinfurt 45, 925 (12, 558), Würzburg Stadt L, 15 (—, 3), Würzburg 30, 267 (4, 176). 42: Großenhain 2, 5 (1, 4)

1) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke is die Ens laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf- geführt.

j l j b h e j N l