1921 / 266 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

gewähren, fofern nit der verdiente Lohn den bisherigen Betrag der Srwerbslofenunterstügung um drei Mark werktäglih übersteigt. Der Zuschuß darf den Unterschied zwischen ‘dem Lohn und der um“dréi Mark werktäglih vermehrten Unterstützung nicht überschreiten.

¿ § 9a. :

Die Unterstüßung daxf einem Erwerblosen höchstens für die Dauer von insgesamt 26 Wochen gewährt werden. Bei der- Bes rechnung_ dieser Frist bleiben Unterstützungen, die für die Zeit vor dem 1, Oktober 1919 gewährt worden sind, außer Betracht.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Gemeinde (der Gemeindeverband) mit Zustimmung der Landeszentralbehörde oder der: von ihr bezeichneten Stelle die Für)orge ausnahmsweise auf einen längeren Zeitraum erstrecken, Mit Ablauf von weiteren 26 Wochen seit Einstellung der Fürsorge ist die Unterstüßung beim Vorliegen der, allgemeinen Voraussetzungen wieder zu gewähren,

® Die Landeszentralbehörde oder die von thr bezeihnete Stelle kann die Höchstdauer der Unterstüßung für Angehörige von Berufen, die einen besonders günstigen Arbeitêmarkt aufweisen, bis auf 13 Wochen beschränken. Abs 1 Saß 2 und Abs. 2 finden Anwendung. i: _ Für die Kurzarbeiterunterstüßung 9 Abf. 2) gelten die Be- stimmungen der Abs. 1 bis 3 nicht. 8 10.

Die Gemeinden oder Gemeindeverbände können die Erwerhs- losenfürsorge von weiteren Voraussetzungen (Teilnahme an den der Allgemeinbildung dienenden Veranstaltungen fachliher Ausbildung, am Besuche von Werkstätten und Lehrkursen und dergleichen), ins- besondere für Jugendliche, abhängig machen.

Sie können bestimmte Ausfchließungsgründe für den Bezug der Erwerbslosenfürsorge (Mißbrauch der Einrichtung, Nichtbefolgung der Kontollvorschriften und dergleichen) festsezen.

& 1f, .

Kleinerer Besiß (Spargroschen, Wohnungseinrihtungen) darf für die Beurteilung der Bedürftigkeit nicht in Betracht gezogen werden.

S 12,

Unterstützungen, die der Erwerbslose auf Grund eigner oder fremder Vorsorge bezieht, sowie Rentenbezüge sind für die Béurteilung der Bedürftigkeit zur Hälfte ihres Betrags in Betxächt zu ziehen und in dem gleichen Umfang auf die Unterstüßung anzurenen.

Zinsen von Spargroschen und dergleichen “sind voll anzurechnen,

Unterstüßungen, die der Erwerbslose auf Grund eigêner Vor- sorge für den Fall der Arbeitslosigfkeit bezieht, bleiben von jeder An- rechnung frei. Anrechnungsfrei bleibt auch das Stillgeld, das eine Wöchnerin auf Grund der reihsgeseßlichen Vorschriften über Wochéèn- hilfe und Wochenfürsorge erhält. i / /

Was der Erwerbélose durch Gelegenheitéarbeit verdient, wird auf die Erwerbslosenunterstüßnng nur dann uicht angerechnet, wenn der Verdienst in ciner Kalenderwoche 10 vom Hundert desjenigen Betrags nit übersteigt, den der Erwerbslose bei voller Erwerbs- losigkeit an Unterstüßung einschließlich der Familienzusch!äge für die Kalenderwoche beziehen würde. Der Mehrbetrag des Verdienstes wird zu 60 vom Hundert angerechnet,

8 12a, j

Ist ein Erwerbsloser auf Grund * der Reichsversicherung zur Fortseßung oder Aufrechterhaltung einer Versicherung agegen Kranf- heit bei einer Krankenkasse, knappschaftlichen Krankenfasse oder Ersatz- kasse berechtigt, fo hat die Gemeinde: die Weiterversicherung in der bisherigen Mitgliederklasse oder Lohnstufe herbeizuführen. Sie bat zu diesem Zwecke die erforderlihen Meldungen binnen zwei Wochen nah Beginn und Ende der Unterstüßung zu bewirken und die vollen Beiträge für den Erwerbslosen zu zahlen. : '

Versäumt es die Gemeinde und verliert dadurch der Erwerbslose den Anspruch auf Krankenhilfe,.so hat die Gemeinde ihrerseits dem Gre Miolen die gleiche oder eine gleihwertige Krankenhilfe zu gewähren.

_ Kann die Gemeinde die ärztlihe Behandlung selbst nicht be-

schaffen, fo hat sie dem Erweibs!osen dafür se{s A tel des geseßlichen

Krankengeldes zu gewähren. (9 : 2b,

Die Gemeinde kann mit der Allgemeinen Ortskraukenkasse ihres Bezirks oder einer anderen Krankenkasse 225 der Neichsversicherungs- ordnung), die in ihrem Bezirke den Siß hat und deren Leistungen denen der Allgemeinen Ortskrankenkasse mindestens gleihwertig sind, vereinbaren, daß bei der Kasse alle von der Gemeinde zu unter- stüßenden Erwerbslosen versichert werden, auch wenn sie nicht dem zur freiwilligen Versicherung oder Weiterversißerung nah der Reichs: versicherung berehtigten Personenkreis angehören.

_ Als Grundlohn gilt der Wetrag der Unterstüßung, die dem (Srwerbslofen für feine Person zu zahlen isl, soweit er den Höchst- betrag des Grundlohns bei der Kasse nicht übersteigt. § 12a Abf. 1 Saß 2 gilt entsprechend. : j

Die Leistungen der Kasse bestimmen sich nach den leichen Grund\äßen wie für Versicherungspflichtige. Streit über Seiflüngen e im Spruchverfahren nah der Reichsversiherungsordnung ent-

hzieden.

Die Vorschriften des § 214 der Reichsversicherungsordnung gelten nit, soweit dana dem Erwerbstosen, neben den Ansprüchen nah Ab}. 3, Ansprüche gegen eine andere Kasse zustehen würden.

Hängt der Erwerb eines Rechtes nah der Reichsversicherung oder der Satzung einer Krankenkasse, knappschaftlichen Krankenkasse oder Ersaßkafse davon ab, daß eine Wartezeit bei einer Kasse urüdgelegt ist oder während eines bestimmten Zeitraums eine Versicherung von bestimmter Dauer bestanden hat, so steht die Versicherung nach Abs\. 1 - einer Versicherung auf Grund der Reichsversicherung oder bei einer nappschaftlichen Krankenkasse oder Ersagzkasse glei. Die Zeit von mindestens sechs Monaten nach § 199 der Reichsversicherungsordnung gilt als Wartezeit im Sinne dieser Vorschrift.

Ein Ausscheiden aus der Kafse wegen Wegfalls der Erwerbsklosen- unterstüzung steht dem Ausfcheiden wegen Erwerbslosigkeit im Sinne des § 214 dex Reichsversicherungéordnung, aber nicht dem Ausscheiden aus der verfiherungspflihtigen Beschäftigung im Sinne des § 313 der Reichsversicherungsordnung gleich.

Hat eine Gemeinde vor dem 15. April 1919 Vereinbarungen: mit einer Kasse getroffen, die den Vorschriften von Abs, 1 bis 6 im all- gemernen entsprehen, fo sind die daraus entstandenen Versicherungs- verhältnisse für die Zwischenzeit nicht zu beanstanden.

§ 12c.

Grwerbslofe, bei denen die Gemeinde die weitere Versicherung nah § 12a nit herbeifübren- fann, weil der geschäftliche Verkehr mit der zuständigen Kasse infolge. Beseßung deutschen Gebiets durch eine feindliche Macht verhindert oder wesentli er|Gwert ist, werden bei der für den Gemeindebezirk“ zuständigen Allgemeinen Ortskranken- kasse oder, wenn eine solche nit besteht, bei der zuständigen Land- krankenkasse versichert. § 12b Abf. 2 bis 5 gilt entsprechend,

& 124.

_ Auch wo eine Gemeinde eine Vereinbarung mit einer Kranken- fasse nach § 12b getroffen hat, is cin Erwerbsloser, der den Vor- auéiezungen des § 12a genügt, nah dieser Vorschrift zu versichern, wenn er es bei der Gemeinde binnen drei Wochen nach dem Inkraft- treten der Vereinbarung oder nach dem späteren e lhre der Er- werbslofenunterstüßung beantragt und nit der Fall des 8 „2c

vorliegt.

Wird der Antrag nit oder nit rechtzeitig gestellt oder war der Grwerbslose nach § 12e. versichert, so kann er die Versicherung bei seiner früheren Kasse bei Beendigung der Versicherung nah S 12b oder l2c in gleiher Weise fortsegen oder aufrechterhalten, wie wenn er bis dahin Mitglied der früheren Kasse gewesen wäre, E ex bitinen drei Wochen seinen Wiederbeitritt zu dieser Kasse erklärt.

In den Fällen des Abs. 2 kann die frühere Kasse den Erwerbs: losen ärztlih untersuhen lassen. Für eine Erkrankung, die beim Wiederbeitritt bereits besteht, hat er einen Anspru nur gegen die nah § 12b oder § 12e zuständige Kasse. Auf ihren oder seinen Antrag erhält er die Leistungen von der früheren Kasse. Geschieht es auf seinen Antrag, fo hat die frühere Kasse der nah § 12b oder 12e zuständigen binnen einer Woche den Eintritt des Versicherungs- falls mitzuteilen, Diese Kasse hat der früheren ibre Aufwendung in

nungen, bei Ses mit eigener Triebkrafi außerdem auf ÿy ugehörigen Ersaßteile._ #2“ : OVZ, Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne 31, stimmung des Präsidenten des Reichsaus\chusses für en Wiederaufbau der Handelsflotte in Berlin SW. 48, Verlängert -Hedemannstraße 3, die Vornahme von Veränderungen an dey von der Beschlagnahme betroffenen Gegenständen verboten is und daß rechtsgeschäftlihe Verfügungen über sie verboten und & 127. nichtig sind. Den rechtsgeschäftlihen Verfügungen stehen solche Erwerbslosen, die Erwerbslosenunterstüßung beziehen und nicht gleidy, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvoll- unter di& §8 12a bis 12c fallen, wird bei Erkranfung' die‘ Unte |- ziehung erfolgen. Die Beschlagnahme endet mit dem frei: stüßung im vollen Umfang weitergewährt. / s, 1 rigen Erwerb dur das Reich, mit der Enteignung oder. ' mit der Freigabe. i 4. Zum Zwecke der Besichtigung der beshlagnahmten Fahrzeuge wixd fder Ce eine besondere Aufforderung erhalten, sein Schiff zur bestimmten Zeit an den,Besichtigungs: ort zu verbringenm : : Bis zu diesem Zeu können die Fahrzeuge im Verkehr bleiben; auf die Erteilung einer Fahrterlaubnis nah dem Aus: lande kann aber in der Regel nicht ree, werden. 5, “Die beschlagnahmien Fahrzeuge sind dur den Eigen: umer während der Dauer der Beschlagnahme pfleglih zu be- andeln, j 6. Wer vorsäglih diesen Bestimmungèn zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und an Geld bis zu 100 000 M oder mit einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nah den allgemeinen Strafgelagon höhere Strafen verwirft sind. Fahrlässige Zuwiderhandlungen unterliègen einer Geld- strafe bis zu 10-000 M. . tes E tv ian t 7. Führt die „Beschlagnahme N zur“ Enteignung, so kann für Vermögensnachteile, welche fie zur Folge hat, eine angemesséne Entschädigung gewährt werden. : S 8, Diejenigen, welche. Rechte an den delPagnahmten Gegenständen zu haben glauben, werden aufgefordert, sie binnen drei Wochen yom Erscheinen diesex Bekanntmachung im „Reichsäähzeiger“ an hièr anzumelden. ; in, den 10. November 1921. E Dr. Kaugz, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat, Präsident des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der __ Handelsflotte, j

vollem Umfang zu ersezen. Streit über Erfaßansprübe wird im Spruchvertahren nach de? Neichsversicherungéoxdnung entschieden. i ¿§120 he R 5 In den Fällen der §§ 12a bis 12d werden die von der Gemeinde zu - zahlenden Beiträge als Kosten der Erwexrbslosenfürsorge gegen- über Neich und Staat angerechnet. 4" G - - Nebèên Krankengeld und Krankenhauspflege, -die dem erkrankten Erwerbslosen gewährt wird, erhält er nur die Zuschläge für Familien- mitglieder nach § 9 Abs. 1. A. ; \

S 12g. ' Die Erwerbslosenunterstüßung ist der Pfändung nit unterworfen.

R 48,2 s Li üx die Durchführung der Erwerbslosenfürsorge sind Fürsorge- aus\chüsse zu errichten, zu denen Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher “a hinzugezogen werden müssen. Die Fürforgeausschüsle entscheiden über Streitigkeiten in An- gelegenheiten der Erwerbskosenfürsorge. UVeber Beschwerden entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde endgültig, 1 : V Die F rforgeaue Ga sind verpflichtet, in engster Zusammen- arbeit mit den Arbeitênahweisen darauf hinzuwirken, daß den unter- stüßten Erwerbslofen mit tunlichster Beschleunigung geeignete Arbeit (8 3) vermittelt wird. Hierzu sind -insbelondere alle eine längere Zeit hindurch Unterstüßten eines bestimmten Bezirks nah näherer Anweisung des Neichsarbeitsministers der zuständigen Zentralauskunfts- stelle oder der entsprechenden Behörde “untex Angabe ihrer Vet- wendungsfähigkeit namhaft zu machen. e SCPSRLIOE E L Auf Antrag einer Arbeitnehmerorgänisation ist ihr die Aus- zahlung der Erwerbslosenunterstüpung an solche Erwerbélose, ‘die det Organisation angehören, und die Kontrolle dieser Erwerbslosen zu - übertragen, solange sie E : : 1, ihren Mitgliedern sazungsgemäß eine Erwerbélosen-(Arbeits- losen-)Unterstüzung gewährt, : 2. ausreihende Gewähr dafür bietet, S die Auszahlung der Unterstüßung und die Kontrolle dex Arbeitslosen ordnungs- mäßig erfolgt. : P

8 15.

Der Reichsarbeitsminister ist ermächtigt," zur Unterstühung von Maßnahmen, die geeignet sind, den Abbau der Erwerbslosenfürsorge zu fördern, insbesondere zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit für die Erwerbslosen Darlehen oder Zu|chüsse aus Mitteln der Erwerbs- losenfürsorge zu bewilligen, Die Darlehen und Zuschüsse bestimmen, sih in ihrer Höhe nah der Zahl der Personen, die dur diese Maß- nahmen der Erwerbslosenfürsorge entzogen oder ferngehalten werden. Sie sollen nach den Grundsäßen des § 4 Abs. 1 Say 1 auf das. Neich, das Land und die Gemeinde (den Gemeindeverband) verteilt) werden. Der Reichsarbeitêminister kann in Ausnahmefällen mit Zu- stimmung des Reichsministers der Finanzen die Gemeinde (den Ge- meindeverband) von der Beteiligung ganz oder teilweise befreien; für den fehlenden Betrag tritt in diesem Falle das Reich ein.

Der Reichsarbeitêminister ist ermächtigt, dieje Befugnisse ganz oder zum Teil auf andere Stellen zu übertragen. i

i 8 16, j Gemeinden und Gemeindeverbände haben Anträge auf Erstattung : der Kosten durch Vermittlung - der höheren F a Unger eherden bei: den Landeszentralbehörden zu stellen. Diese melden die Anforderungen ; sowie Anträge. auf Bewilligung für jeden Monat bis zum/ 15. des folgenden Monats beim Reichsamt für Arbeitsvermittlung an. Das Reichsamt für Arbeitspermittlung hat einzelnen Ländern

A q d f s e T i v : Ei ; L ) f ; | H auf Anjuchen Vorschüsse auf den Bedarf eines Monats zu gewähren Hauptverwaltung d er Staats\c ulden.

& 16a. : Der Vorstand der Gemeinde ist befugt, für die Nichtbeföl ung Es sind éxtiäntit wörden bel!*ver ?Hauptüêri altung der? der Vorschriften . dieser Verordnung. -odex “der auf Grund ‘der Ver: | Staats childel das Mitglied Geheimér Obetfinan rat-Di ck21 P huth zum Dirigenlèw** j « * - o A O TNED

nung ertalenen Beschlüsse dex eweinde _Ordnungsstrafen " zu- | sl tHünfzig : ; andi tin : H gut d fie B

gunsten der Gemeindekasse bis zu einhundektfünfzig Mark festzusetzen, * ‘der ständige Mit arbeiter Oberfinanzrat Erbes zum Mil" glied mit ‘der Amtsbézeihnund Staatsfinanzrat, “O

Dies gilt entsprechend für den Gemeindeverband,. soweit Träger |* der Erwerbslosenfürforge ist. s! E, j ; s L :

: der ständige Mitarbeiter Finanzrat Bruno. Müller zum | Þ Oberfinanzrat- und i :

E 8 17, ; Die Landeszentralbehörde kann Ausführungsvorschriften zu dieser l Verordnung erlassen. Die Landeszentralbehörde kann nah Zustimmung | der der Amtsbezeichnung Finanzrat.

-

Preußen.

__ Der Verbandssekretär Hirtsiefer in Essen-West ist zum Minister für Volkswohlfahrt ernannt worden. i ,

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen. und Forsten. 47

Die Oberförsterstellen L Dl L Pte Krascheow, Scheliz und Dombrowka im Re / gierungsbezirk Oppeln sind neu zu heseßen. Der Zeitpnnkt ‘der - Neubesezung wird noch bestimmt." Bewe. bungen müssen bis

zum-10,- Dezember 1921 eingehen. | ee,

des Reichsarbeitsministers bestimmen, daß der nah § 9 Abs. 4 und

für einen Ort eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets geltende Höchstfaßz

au für andere Orte dieses Gebiets zu gelten hat. Das gleiche kann

im Falle des § 9 Abj. 6 binsichtlih der nach ihm zu gewährenden

P eriiligungen für mehrere Orte eines einheitlichen Gebiets bestimmt erden.

8 18.

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme der Vorschriften des § 4 Abs. 1 Sah 2 und § 9 Abs. 2, 4, 5 am 44. November 1921 in P /

§ 4 Abs. 1 Satz 2 tritt mit Wirkung vom 1. April 1921 in Kraft. Jedoch kann der Reichsarbeitsministec mit Zustimmung des Neichsministers der Finanzen den Läudern, die mit Autwendungen für die Erwexbslofenfürforge vor dem 1. Ayril 1921' übermäßig belastet | igten; hon für die Zeit vom 1. Oktober 1920 an Meichsbeihilfen

illigen.

Die Vorschriften des § 9 Abs. 2, 4 und 5 treten mit Wirkun vom 1. August 1921 in Kraft, soweit nicht die obersten Landetbehörden bie zum 30. September 1921 Abweichendes bestimmt haben,

Soweit die obersten Landesbehörden auf Grund ‘des § 9 Abs 3 Saß 2 der Verordnung über Erwerbslosenfür)orge in der bis zur Verordnung pm 6. Mai 1920 (RGBl, S. 871) geltenden Fassung angeordnet haben, daß. für die Unterstü ungen die Höchstsäße ‘einer höheren Ortsflasse gelten, dürfen die Höchstsäße diefer Klasse bis zum

- März 1922 weiter zur Anwendung fommen. Mit dem gleichen Tage tritt Artikel 4 der Verordnung, betreffend Abänderung der Ver- ordnung siber Erwerbslosenfürsorge vom 26. Januar 1920 (RGBl. S. 98), vom 6. Mai 1920 (RGBl, S. 871) außer Kraft.

Berlin, den 1. November 1921. - Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst Pas und Volksbildung. : E

Der Sitadtbaurat. R ü st e r in Stettin ist zum ordentlichen

Professor an der Technischen Hochschule Berlin ernannt worden, -

Bekanntmachung.

Die ‘nächste Prüfung für Turn-, Schwimm- und Ruderlehrerinnen an der Preußischen Hochschule für Leibesübungen (Landesturnanstalt) in Spandau be:

ginnt am Montag, den 6, März 19292,

, Die an mich. zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen bet ber vorgeseßten Dienstbehörde, von sonstigen ‘(mit Ausnahme der in Berlin - wohnenden) Bewerberinnen bei derjenigéèn Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 15. Januar 19922 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, dié in keinem Lehr- amt stehen, haben ihre Meldung bis zu -demselben- Tage bei dem Herrn Polizeipräsidénten in Berlin einzureichen.

weni fie den Prüfungsordnungen vom 22. Januar 1916 und 30. Mai 1919 genau entsprehen, insbesondere mit den in den 88 7 oder 6 vorgeschriebenen Schriftstücken ordnungsmäßig ver: sehen sind. Jn dem Gesuch um ulassung ist anzugeben, ob die Bewerberin sich zum ersten Male zux Prüfung meldet, oder ob und wann sie sih bereits der Turn-, Shwimm- odet. - Ruderlehrerinnenprüfung unterzogen hat. Die- Anlagen jeder Meldung sin zureichen. P f Berlin, den 1. November 1921. ; Der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. / “J. A.: Hinze, - '

Bekanntmachung.

1. Auf Grund des §8 5 des Gesezes über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Ma Mi en Deutschland und den S Sf und assoziierten Mächten vom 31. August 1919 (RGBl. S. 1527) und unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Reichsministers für Wiederaufbau vom 18. Januar 1921 (Reichsanzeiger Nr. 15 vom 19, Januar 1921) werden folgende Fahrzeuge, die in Aus ührung des Brisomaneriraga abzugeben sind, für das Reich beschlag-

ahmt: : : ¿f

R ——— ——_

Baue | jahr

Eigentümer laut Zentrale binnenscifföreafee

Jacob D Bergbau A.-G,

Name des Fahrzeugs

_ (Fortsehung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) : Nichtamtliches.

Dentsches Reich.

. Der Ausschuß des Reichsrats für innere Verwaltung sowie die vereinigten Ausschüsse Zu Verfassung und Geschäfts-

1886 | 762 19154311 1885 | 921 443 825

„Varpen 45 la“

"Jeanette“ „Anna“ „Reform“

acob Hecht erhard Franzen Brüder Kämmerer Ô, Kloß & E. Napp Ww. Heinrich Striepen «Friedrich Striepen“ 1893 | 1100 Vereinigte Frankfurter- i Reedereien G, m. b. H. | „V. F. R. 49" 1910 | 1777 Heinrich Vetter eCornelis“ 1889 | 720

2. Die Beschlagnahme erstreckt sih au auf die zu den Fahr- zeugen gehörigen Ausrüstungsstüe, auf die Bordpapiere und auf die im Besiß - des Schiffseigentümers “befindlichen Zeich? |

ordnung, für Haushalt ünd Re pflege hielten heute Sizungen.

iat

nungswesen ‘und für Rechts.

| stell, t ) N

erihtsassessor Kux zum ständigen Mitarbeiter mit

Die Meldungen können nur dann berüdsichtigt werdet, |

zu einem Heft vereinigt cin:

e Ratifikationsurkunden zu dem am 25. Augu O Bevollmächti ten Deutschlands und den ge lmächtigten der Vereinigten Staaten voú Amerika jerzeichneten Vértrag find gestern abend im Auswärtigen { ausgewechselt worden. Damit ist der Vertrag in aft getreten und der Friedenszustand wiederher-

; zee

| Der Herr Reichspräfident hat am 5. d. M, an den taatssefretär im A am nierium des Jnnern Dr. Lewald 3 nachstehende Schreibel gerichtet :

Hochverehrter Herr Staats\ekretär k -

Anbei bechre ich mi, Jhnèn die Urkunde über Ihre einstweilige ersezung in den Ruhestand ‘zu übersenden. Ich m diese Ge- jenheit, um Ihnen namens des“ Meiches Dank und Anerkennung zusprechen für die wertvollen Dienste, die Sie ‘in lang\{ähriger tigkeit dem Reiche geleistet haben. Ihre umfassenden anae d Jhre - reiche G STISNTUNS werdén : nun bei den für uns fo tigen Verhandlungen mik Polen ein“ neues Tätigkeitsfeld finden, d ih darf dem Wunsche Ausdruck geben, daß auch hier hre heit dem Vaterlande Nutzen bringen möge. I hoffe, daß Sie nah {luß der Verhandlungen mit Polen “im Dienste bes Reichs in er Ihrer langjährigen Erfahrung auf allen Gebieten der Ver- altung. entsprehenden Stelle eine anderweitige Verwendung finden

rden. §

Mit ‘den besten Wünscen für Jhr N UNN und dem Aus-

« ,

iner vorzüglichen Hocbachtung bin ‘i

ck- meiner vorzug d Az eravdtner : : : __ gez. Ebert, Neichspräsident.

An eînem Begleitshreiben des Reichsministers s Innern wird dem Staatssekretär Lewald im Namen der eichsregierung der Dank für die fran Dans ausgesprochen, ; der Staatssekretär besonders dem Reichsamt des Junnern

leistet habe. A Die Interalliierte Kommission in Oppeln hat die Ein- isegenehmigung des stellvertretenden deutschen Bevoll- ächtigten für die deuts{-polnishen Verhandlungen über Ober- lesien, Staatssekretärs a. D. Dr. Lewald und des taatssekretärs Dr. Göppert, die sih heute abend zu orbesprehungen mit Vertretern der oberschlesischen Be- [kerung nah Oberschlesien begeben wollten, verweigert.

Die Pressemeldung, daß die nah Paris gelieferten olzhäujer dem französishen Einfuhrzoll unterliegen, spricht, wie „W. T. B,“ mitteilt, nicht den Tatsachen. Es im Gegenteil ausdrücklich vereinbart worden, daß von diesen usern kein Zoll® zu entrichten ist, Diese Vereinbarung ist enbar den französishen Zollbehörden niht rechtzeitig mit- teilt worden, so daß anfänglich tatsächlich Zollschwierigkeiten } der französischen Grenze beim Transport dex Häuser ent- inden. Diese Schwierigkeiten find indes seit längerer Zeit rch Verhandlungen mit der französischen Regierung und ent- ehende Anweisung der Zollbehörden behoben worden. Das ugeständnis eines *Eingangszolls ist durch Deutschland in inen Falle erfolat. E, ?

Ì Der Zentralbetrîiebzrat der Deutschen Werke, G, -in Spandau richtete nah Meldung des „W, T. B,“ den Reichs æg folgendes Telegramm:

T / f é 4/ i

t Betriebétäte der Deutschen Werke ‘von den A uäführungerz s Abg. Mal zahn. Kenntnis genommèên, „Ver Zentralbetriebêrat- d die Vorsißenden der Betriebsräte. stellen einstimmig (mit Ein:

|luß-der Kommunisten) fest daß die Ausführungen des-Abg. -Malzahn

Mit Befremden baben der C O e

er die Umstellung der Deutschen Werke in keiner Weise den Tat- .

en entsprechen, «In den Werken werden weder Kriegêwaffen noch tiegömunition angefertigt. Der Zentralbetriebêrat und die Vor- ßenden der Belriébsräte protestieren entsGieden gegen die entstellende d arbeiterschädigende Darstellung. |

f ÿ

Oesterreich. j

Die Jnkeralliierte Generalkommission in Oeden- ra hat dur eine an den Bundesfkanzler gerichtete, vom bräsidenten der Kommission unterzeichnete Note die österreichische egierung eingeladen, unverzüglih die Beseßung der durch è Verträge von St, Germain und Trianon Oesterreich gesprochenen weslungarishen Gebiete mit Aus- ahme der im Venediger Protokoll bezeichneten immungsterritorien vorzunehmen. Die österreichische Re- ung trifft, wie „W, T. B,“ aus Wien gemeldet ird, nunmehr die nötigen Maßnahmen, damit in den chsten Tagen der Einmarsh des Bundesheeres und der 'endarmerie erfolgen kann: ‘Zugleich wird auch alles vor- freilet, damit die österreichische Fiwilverwaltung, sobald dies ah militärisher Ansicht “mögli ist, unverweilt eingerichtet erden kann. Die Beseßung des Gebiets geht unter einheit- her militärischer Leitimg Unter dem Kommando des Majors idossih vor sich, dem eine mit entsprechenden Vollmachten Vsgestatiete Zivilverwaltung - beigegeben wird, dur die der lenst der österreichischen Zivilverwaltung entsprechend - den Mlitärischen Notwendigkeiten geleitet werden wird.

Ungarn. Vie „Reuter“ i ner feierlichen Zusage an. die Mächte die Dynastie Habs35- rg für immer ‘von der ungarischen Thronfolge auszu? ließen. Die Alliierten seien -der Ansicht, daß eine in dieser form übernommene Verpflichtung durchaus befriedigend sei. le Kleine Entente sei benachrichtigt worden, daß der von dem ee e König Karl hervorgerufene Zwischenfall be- t sei, : ;

i _Grofßfsbritanvien und Jrland. |

Vie die Blätter melden, hat das in London weilenbe llsterkabinett die Vorschläge der Regierung, be- effend die Regelung der irischen Frage, verworfen. Craig lle dem britischen Premierminister mit, dos es wenig Zweck abe, eine formelle Beratung - abzuhalten, solange seine Vor- läge nicht zurückgezogen seien.

Die Zahl der Arbeitslosen hat sih in der vergangenen

Sohe um 111 000 vermehrt.

i Frankreich. : 1, Die amtliche Statistik der indirekten Steuern und onopole für den Monat Oktober weist eine Einnahme ¿n 1305111000 Fr. nach, die im Vergleich mit der S DIS Gg fer des Budgets einen - Minderertrag ' von \ 916 00 r. und im-Veragleich mit der Einnahme des gleichen ces im Vorjahre eine Verminderung um 26 460 000 Fr.

.

rungen.

Ab-

meldet, verpflichtete Ungarn si, in Form

[ Der Kammerausschuß für auswärtige An- gelegenheiten befaßte sich noch einmal mit dem Ab- fommen von Angora. Ein Vertreter des . Auswärligen Amts betonte nah Meldung . des „W. T. B.“, das Abkommen sei kein Vertrag, es müßte sonst von dem Parlament ratifiziert werden, sondern eine Abmachung, durch die der Kriegszustand an einer gemeinsamen Grenze beendet werden solle. Keine ge- heimen Bestimmungen seien darin enthalten.

Laut einer Havas-Meldung übermittelie die englische Botschaft ein Schreiben, in dem sie erklärt, daß das Uebereinkommen zwischen der französischen Regierung und der Regierung von Angora g merklih von dem unterscheide, das im leßten März in London zwischen Briand und Bekir Sami Bey abgeschlossen wurde, und gegen das die englische Regierung Einwürfe machte, die fie nicht aufrechterhielt, ‘da das Uebereinkommen von der Regierung von Angora nicht ratifiziert worden ist.

„Havas“ meldet, daß die franzósishe Regierung auf Ma erri verzichte, der zwischen ihr un Ztalien' im Jahre 1898 abgeschlossen wurde und der am 31. Januar 1992 ablaufen wird.

Die Kündigung des Handelsvertrags mit Italien darf, heißt es in der Havasmeldung weiter, niht als ein Abbruch dex wirt schaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Italien ausgelegt werden und noch viel weniger als ein Handelsfrieg, Die französishe Regierung hat Italien übrigens eine vorläufige Regelung vorgeschlagen, damit in den vertraglichen Beziehungen keine Unterbrehung eintrete. Es handelt #ich darum, den Handels- vertrag mit Jtalien der gegenwärtigen Wirtschaftslage anzupassen. Die Aufrechterhaltung - des gegenwärtig bestehenden Abkommens ver- seßt Frankreih in eine durchaus ungünstige Lage, weil Frankreich &ltalien den Minimaltarif mit einem Nachlaß von 300 Prozent ge- ank während es seinerseits nicht die Luilbretdanke Behandlung genießt,

_____ Der sozlalisishe Abgeordnete Basly hat als Vor- fißender des Aktionskomitees für den e seine Kollegen aus den befreiten Gebieten zusammenberufen, damit eine Propaganda zugunsten eines Referendums unter den Geschädigien entfaltet werde. Dieser Entschluß sei getroffen worden, weil Minister Loucheur erklärt habe, man R bevor man deutsche Arbeiter annehme, wissen, ob die große Mehrheit ‘der Geschädigten sie haben wolle.

Rußland. Das „Ukrainische Pressebüro“ meldet: Die ukrainischen au ständischen bteilungen unter der Führung des Obersten Schetel haben nah mehrtägigen Kämpfen, in denen der Wider- stand der - 24. bolschewistis, en eisernen Division gebrochen wurde, Winiza erobert. Die Eisenbahnstrecke Shmerinka— Winiza ist in den Händen der Aufständischen,

: Belgien.

Der Abgeordnete de Beuckelaere, flamischer Aktivist und Angehöriger der Frontpartei, wurde nah Meldung der „Agence Belge“ unter der Beschuldigung verhaftet, Verrat begangen zu haben, |

Schweden. :

Wie aus Stockholm gemeldet wird, ist der russische Vollskommissar Litwinow dort eingetroffen, Der Besuch wird mit der Wiederaufnahme dexr \chwedi}\ch- „pussishen Handelsyveriragsverhandlungen in Ver- :-bindung gebracht, Ga ted Grat 44 :

L n Aera

Wie dem „W. T,B.“ aus Washington gemeldet wirb, wird die erste Sizung der Abrüstungskonferenz am Sonnabend um 10 Uhr 30 Minuten in der Continental Memorial Hall abgehalten werden. Dex Präsident der Vereinigten Staaten werde nah einem Gebet die Eröffnungsrede halten. Nach dem von den Abordnungen ausgespzochenen Wunsche werde keine Antwortrede erfolgen, da ein Einvernehmen für eine gemein-

} same Antwort nicht erzielt worden sei. Harding werde sich

dann zurüczichen, Der Staatssekretär Hughes werde zur Wahl des Vorsizenben der Konferenz schreiten lassen. Der Gewählte werde eine Rede halten und dann zur Wahl des General- sekretärs und zur Ernennung der Kommissionen schreiten, die heaujtragt werden würden, das Aan und den Geschäfts- gang zu regeln. Um den Kommissionen zu gestatten, einen genauen Plan vorzulegen, werde sich die Konferenz voraus- fichtilich bis Dienstagvormittag vertagen. Neun vertretene Mächte würden zur Debatte über die Fragen des fernen Ostens zugelassen, nur die fünf Großmächte würden an der Debatte

über die Abrüstung teilnehmen,

Preußischer Staatsrat. 14, Sißung vom 11. November 1921, Nachmitiags 4 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der preußische Staaisrat erledigte in seiner heutigen Sizung eine Reihe kleinerer Vorlagen. i

Erster Gegenstand der Tagesordnung war die Beratung eines Geseßentwurfs über die Erhebung einer vor- läufigen Steuer vom Grundvermögen.

Namens der Mehrheit“ des Hauptausschusses konnte Graf von L TUTNEL E Vau Aunahme der Vorlage

Der Staatsrat stehe nah wie vor auf dem Standpunkt, daß die Anteressen von Reich, Staat ‘und Gemeinden eine alébaldige reinliche - Sceitung der Steuerzuständigkeit auf dem ganzen Gebiet der öffent- lichen Abgaben forderten. Solgnge diese reinlihe Scheidung nit A are Ra p könne der Staatsrat diAlnnahme der Vorlage nicht émpfehlen. . g ; S Scchlösserx (Komm): Dieses Gescp würde \{ließlich nur wieder zu einer weiteren Belastung der Mieter und Konfumenten landwirtsaftlicher Produkte führen. In den legten Tagen war im Hauptaus\{uß Agrarisch Trumpf, Die Herren der Rechten wollen dem Staat gern Mittel bewilligen, aber nicht aus ibren Taschen. Sie beweisen, ‘daß in Preußen alles beim Alten ift, (Lachen,) Auch ih will dem Staat Mittel sbaffen, und zwar durch Beseitigung der Schutpolizei. (Lachen. ) Weiter kann dieter Staatsrat abgeschafft werden. (Heiterkeit und Bravo!) Es licßen sich Millionen ersparen ; hier wird do nur leeres Stroh. gedroshen. Wir geben diesem Monstrum von Geseg unsere Zustimmung nicht. Das kapitalistische Vermögen und „der Nachlaß mögen gehörig - belastet werden, dann fommt wieder “Ordnung in die Finanzwirtschaft, Wern man das Vermögen der ehemaligen regierenden Hâuter und der Kriegêgewinnler konfisziert, dann hat man mehr Geld, als pon dieser Vorlage zu erwarten ist, Herr Berten (U. Soz.): Eine reinlibe Scheidung der Steuer- gebiete ist es nit, wenn man dem Staate alle Steuern nimmt ‘und sie den Gemeinden überreiht. Die Aufhebung des Stadatsrats allein genügt nicht, wir sollten aud die Einzelstaaten auf- heben. Daduich würde die Verwaltung - des Reiches außerordent-

nit empfehlen, er legte -aber ‘eine Entschließung vor, în der es heißt : .

als Ausbeutungsobjekt überlassen, dann wäre zu befichten, daß tie städtishen Mieter zugunsten der landwirtschaftlihen Großdvetriebe be- lastet werden, Würde eine folche Mietsteuer dem Wohnungébau zu- gute kommen, fo ließe {h noch darüber reden; das soll alz « nicht eintreten, sondern sie soll den allgemeinen Staatéfinanzen dienen. Wir lehnen die Vorlage, ebenso aber au dic Resolution des Zentrums ab. j Ñ l

Herr Eber le (Soz.): Wir können dem Antrage des nts nit zustimmen. Der Staat kommt niht um eine Belastung vön Grund und Boden herum. Daß die alte Grundsteuer den hati,rn Verhältnissen nicht mehr entspricht, schen au die Hexren vot ter Rechten cin. Dieses Gese baut \ich aber auf die alte Gruadsizuer auf. In den Städten würde diese Abgabe auf die Mieter abgew:])zt werden, und das können wir nit zugeben; wir lehnen die Vorlage ab.

Herr Dr. Kaiser (Zentr.): Die Teilung der Steuerx- hobeit zwischen Reih, Staat und Gemeinde muß baldigst er- folgen. Hier liegt ein Anlaß vor, diese Augseinanderseßzung vors zunehmen. Die jammervolle, trostlose Finanzlage der Städte und Gemeinden ist heute mit seltener Einmütigkeit auf dem Städtetage anerkannt worden. Da muß das Interesse Preußens zurütreten. Die Grundsteuer is die einzige selbständige Steuer der Gemeinden, sie muß ihren erbalten bleiben.

, Herr Dr. Rumpf (Arbeitsgem.): Zwei Seelen wohnen in meiner Brust! Die Notlage der Städte und Gemeinden ist zweifellos vorhanden, andererseits sind auch die preußi\chen F'nanzen in Un- ordnung. Die Konsequenzen der Besoldungsordnung können wir noch gar nicht übersehen. Wie follen wir da zwischen beiden Interessen abwägen ? Wir neigen deshalb dem Notbehelf eines Probisoriums bis zum Eintritt der reinlichen Steuerquellensheidung zu. Die Ver- antwortung für glatte Ablehnung können wir nit tragen, Ein Teil meiner Freunde wird für die Resolution stimmen.

Oberbürgermeister B oe ß -Berlin (Dem.): Wenn der Städtetag Heute ohne Unterschied der parteipolitischen tellung der Vertreter von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken sich zusammen- efunden hat, so sollte das recht ernsthaft aufgenommen werden. Die andwirtschaftliche Produktion ist nicht genügend bei uns gefördert worden, die Meliozation der Oed- und Moorgelände muß energisch in die Hand genommen werden. (Lebhafte Zustimmung.)

Freiherr von Maltzahn (Arbeitsgem.): Kein Mitglied der Staatsregierung Uäßt si hier im Staatsratsplenum sehen. (Lebhafte Unruhe und Zustimmung.) Nach Artikel 40 der Verfassung bat die Megierung deu Staatsrat über die laufenden Staatsge|chäfte zu orientieren. Wix fordern, daß dana gehandelt wird.

Herr Schl ö sex (Komm.): Wir werden unseren Negicrungs- \chweiß auch ohne Regierung los.

Professor Dr. Kaas (Ztr.): Wir sollten keine Kollision mit den andern Geseßzgebungskörpern suhen. Jch warne davor, ein neues Parlament aus dem Staatsrat zu machen.

Geheimrat Su ckrow: Der Minister und der Staatssekretär werden im Landtag festgehalten, daraus bitte ih niht auf mangelndes Interesse für den Staatsrat zu schließén.

Herr Grä f (Soz.): Die Rechte hat keinen Grund zur Be: schwerde, ich bin immer gegen den Staatsrat gewesen.

Die Entschließung wird sodann mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien und der Kommunisten angenommen.

Das Haus stimmt dann dem Gesecßzentwurf zur Ah- änderung des Ruhrtalsperrengeseßes vom 5. Juni 1913 ohne Minsoracie zu, ebenso dem Geseßentwurf, betreffend Aenderung der Schiedsmannsordnung vom 29. März 1879,

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sizung voraussichtlich am 22, Schluß nah 6 Uhr.

November.

Statiftik und Volkswirtschaft.

; Arbeits|\treitigkeiten,

Die Angestellten der Reichsversiherungs- anstalt, deren Gehaltsforderungen. von dem Präsidenten abgelehnt wurden, sind hiesigen Blättern zutolge gestern in den Ausstaud getreten, an dem nur einige höhere Beamte nicht teilnel men. Die Streikabstimmung ergab 2219 Stimmen für den Streik, 744 dagegen. _ Die Berliner Müllarbeiter sind, wie der „Berliner Börsen-Courier“ mitteilt, gestern wieder in den allgemeinen A us - stand eingetreten, weil fie eine pom Schlichtungsauéshuß ihneu zugesprodene neue Lohnerhöhung erst „heute statt gestern erhalten sollten. Obwohl die Direktion der Wirtschaftsgenossenschaft ihnen die Annahme des Schieds\spruchs zugesagt hatte und nur die notwendige Zustimmung des Aufsichtêrats abzuwarten war, wurde dieje unbedeutende Verzögerung von zwölf Stunden zum Ausstands- grund gemacht.

In den städtischen Gaswerkeun in Cbarlotten- burg und Shmargendorf ist nad demselben Blatte gestern ein wilder Streik ausgebrochen, weil den Arbeitern die geforderten 1000 # Wirtschaftsbeihilfe bisher nicht bewilligt wurden. Zunächst wurden die Notstandsarbeiten noch ausgeführt, doch erfolgte „wegen des geringen Gasvorrats am Abend die Ein- stellung der Gasabgabe. Die Berliner und. Lichtenberger Gasarbeiter beraten in Betriebéversammlungen, ob sie ih dem Ausstand anschließen oder die Entscheidung der Stadtverordnetenver- fammlung über die Beihilfe abwarten sollen.

Obwohl ker Allgemeinausstand inRNotm andauert, sind, wie „W. T. B.“ meldet, mehrere Eisenbahnzüge eingetroffen und ab- gegangen. Fast sämtuihe Läden sind geöffnet; das Aussehen der Stadt i} fast no1mal. In einigen Stadtvierteln ist es zu. fu 2 sammenstößen“ zwishen Kommunisten und Fasci ten gekommen. Beim Ministerpräsitenten fanden Beratungen statt, bei denen Maßnahmen zur beshleunigten Herbeiführung des Streikentes geprüft wurden. Nach den leßten amtlichen Meldungen ‘wurden bej den Zusammeénstößen am 9. und 10. d. M. vier Personen getötet und 13 mehr oder weniger {wer verleß1- sowie eine Anzahl Personen leicht verleßt, darunter 9 Polizeibeamte. Am Donnerstagabend und gestern früh sind keine Zeitungen erschienen,

Kunst und Wissenschaft.

In der am 20. Oktober Agen enen Sibungder-ph y f ika l i \ ch- mathematischen Klasse der Preußischen Akademie der Wisjenschaften sprach HerrRubner über dieWa ssers« bindung in Kolloiden mit besonderer .Berück-« sihtigung des quergestreiften Muskels. Der Vors tragende erörterte die Methoden, wethe zum Studium ter Verteilung des Wassers in Kolloiden dienen können, und malte genaue zahlen- mäßige Angaben über die Arten der Bindung des Wassers in tierischen Geweben. Anfch{ließend wurden \ür den Muskel neben der zahlenmäßigen Bestimmung über die Art der Wassgrbindung unter verschiedenen Bedingungen, auch genauere Mitteilungen - über die räumliche Ans ordnung des Wassers in der Längsachse und im Querschnitt gemacht; die für die Erklärung der Arbeitsleistung der Muskeln von Bedeutung find. Darauf legte Herr Haberlandt eine Arbeit über experimentelleErzeugung von Adventivembryonen bei Denothera Lamardckiana vor. - Wenn man die Frucht« knoten fostrierter Blüten und Blütenknospen mit einer Stahl- odex Glasnadel mehrere Male anstiht, so werden von den verletten Fruch!knotenwänden und au Samenanlagen häufig Kalus- haare und Kalluépolster gebildet. Auch der Nuzellus und das innere Integument sind dazu befähigt. Wachsen diese Kalluswucherungen in den Embryosack hinein, so haben sie die Tendenz, zu Adventivembryonen zu werden. Es gibt dann mancberlei Ücbergänge von einzelligen Blafen oder auch verzweigten, plasmareichen Haaren zu typisch oder monströs gestalteten Embryonen. Zur Ét- klärung der experimentellen Adventivembryonie wurden Wundhormone und ‘„embryobildende Stoffe“, die im Embryosack enthalten sind,

| lich vereinfacht werden. Würde man die Grundsteuer den Gemeinden ]

herangezogen.