1921 / 277 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Nov 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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S ps: na E:

274654. A. 15395.

Deutscher Reichsanzeiger

13/7 1921. Zigarettenfabrik „Monti“ Schwarz & Co., Mann- heim. 2/11 1921.

Geschäft3betrieb: und Tabakfabrikation. Sämtliche Tabakfabrikate.

Zigaretten- Waren:

Anzeigenpreis für ben Raum einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 3 ML, einer 3 gespaltenen Ein eit8zeile 5,50 Met. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- zuschlag von 80 v. 5. erhoben. Anzeigen nimmt ‘an; die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers, Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32,

e Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 42 Dre. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer | / \ | ( \ud Matten und Zeltungsvertrieben für Selbstabholer | 17/9 1921. Fa. P. Eugen Aldinger, Stuttgart, E E : auch schäftsstelle SW 48, Wilhelmftraße Ir. 32. 2/11 1921. E D | Einzelne Nummern kosten 1 Mt, e L : Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von E | ; , künstlerischen Spielwaren. Waren: Spielwaren.

is: A - | E s g Nr. 277. O M antateotonto.: Verlin, Sonnabend, den 26. November, Abends. Postscheatonto: Berin 41821. 1921

1 274659. St. 11041.

A prico“

5/9 1921. Marg. Steisf G. m. b H., Giengen- Brenz: 2/11 1921. Geschäftsbetrieb: Spielwaren.

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Einzelnummern oder einzelne ‘Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages : (A einschliezlich des Portos abgegeben. A

Vollkommen unschädlich. 20/5 1921. Fa. Karl Hörrmann, Braunfels, Krs. Weylar. 2/11 1921. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Haarbalsam. Waren: Haarbalsam.

274656.

Vertrieb von

29/6 1921. Géorg Lemke & Co., Königsberg i. Pr. 2/11 1921. Geschäfsts8betrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Rauch- und Schnupftabak, Zigarren und Zigaretten, Zigarettenhlilsen, Ziga- rettenpapièere, Rohtabak.

«rentenshulden sind als solche zu bezeichnen, falls zur Zeit der Antra stellung ihnen im Range nachstehende privat- Cg lastungen des Grundstücks nicht eingetragen ind; c) im Falle des § 5 Abs. 2 die Gesamthypotheken und sonstigen Gesamtlasten, die auf den: Grundstücken ruhen; E d) eine Ae, darüber, daß die zu belastenden Grund- stüde an dem für die sächliche Et Eid! maßgebenden Stichtag 22 des Geseßes über das ReihSnotopfer) im Eigentume des Abgabepflichtigen gestanden haben und zur P der Antcagstellung im Eigentume des Antragstellers cher;

e) eine Erklärung darüber, ob Zinsen 1 Abj. 2) mit ent- richtet werden sollen; : L

f) im Falle des 7 Abs. 2 die Angaben, die für die ‘Be- rechnung des Anteil8 des Erben an der Notopfershuld des Abgabepflichtigen erforderlich sind;

_£) die Anstalt, bei der das Tilgungsdarlehn aufgenommen

werden soll; i

Júhalt des amtlichen Teiles: j Deutsches -Reich.

tuna fr Durchführung des § 36 des Geseßes über das Reichsnotopfer. Es s : Z 2 [erordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln, | 19G den Vorschriften über die Veranlagung. zum; Reichsnotopfer P ¿ Ee E f * | von derx Steuerbehörde angeseßte oder zu ermittelnde Wert. Jst A ol Ausgabe eines {. Nachtrags zur Deutschen gegen bie igblaguns cin, ReHtemitte eingelegt Bdidan «io U | h C Ld j i is da erfahren durch Utmanfecht cheid eschl d ufehlerberichtigung zur Verordnung über Erwerbslosen- ist, für die Been des Abtaletattas d n \ fürsorge. adl de ae A ; s ; ina. Grundstücke der von dem Abgabepslichtigen anerkannte Wert. Anzeige, be er Nummer es Neichs- z \ Veseblaits. « '

über Grundstüde Anwendung finden 7 des Geseßes über das

Waren: Reichsnotopfer).

22a. H. 41551. Spielwarenfabrik.

O S 4. Wert der Grundstüde. Wert der Grundstücke im Sinne dieser Verordnung ist - dex

36. G __ W. 27919.

B: Reiner Wert. | „Reiner Wert der Grundstücke im Sinne dieser Verordnun ist; soweit nicht ein anderes bestimmt ist, der Betrag, der sih na Abzug der bei der Veranlagung zum Reichsnotopfer zu berüdck- sichtigenden, die Grundstücke betreffenden ‘dinglichen Schulden und Gre, i au n 2 Meerane Werte fi t 383 Abs. 1 des - VeIeves ¿Uber das Reichsnotopfer). Dingliche- ‘Lasten - im “Sinne h) die Versicherung de ändigkei Richtigkeit der L, E A j E i E Oa, get Mergrungd- "Aa 910er, S0PRgndigleit: ugd Richtigkeit her und -rentensculden, es sei denn, daß zur Heit ‘der Stellung des | Der Antragsteller hat die Angaben über die Grundstücke und Antrágs nah §£ 9 im arge nachstehende -privatrechtlihe Be- |' die Belastungen mit beglaubigten Abschriften aus dem Grundbuch lastungen des Grundstücks nicht Lao sind. -- f belegen; an Stelle der beglaubigten Abschriften genügen Be- lófte i L O P Steuer E Cetant- BEnigtiigen er putändigen Grundindintee dahin, daß nah dem ten, D )e Steuerpfli maßgebenden nhalt des Grundbuche É ie Richtigakei Ang:

Stichtag“ auf: S sen des Abgabepsflichtigen ruhen, sind: - Tit bestehen. An M N Ie Dar Nen : a) in den Fällen des § 1 Abs. la béi der Ermitilung ‘des

i reinen Wertes “der Iten Einheit,

“in den Fällen- des § 1 Abj. 1 -bei der: Ermittlung des

* venten Wertes 1edes einzeluen Grundstü zun vollen Betrag abzuziehen. Diese Bestimmun ett gélten auch dant, wenn die _Gesamtlast zualeih auf Grundstücen ruht, die mit der Notopferhypothek nicht belastet werden. g

/ 8.6. ; Zulässigkeit der Belastung von Grundstücken

: " Erste Beilage: 85 Énisheidungen der Filmoberprüfstelle sowie der Filmprüfstelle in Berlin und München. Preußen.

Ernennungen und sonstige Perionalveränderungen. fin gur. 19. Preußisch-Süddeutschen (245. Preußischen) Klassen- lotteri Fiitungsverbot. : Erste Beilage: Pelanntmachung der in der Woche vom 13. bis 19. November zu G genehmigten öffentlihen Sammlungen. Handelsverbote. /

Amtliches.

138. - 274671. F. 1993

Deschotin

3/10 1921. Felsénthal & Co., Kaiserslautern. 3/1 921 #

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rau tabak und sonstige Tabakfabrikate.

K. 36439. j ' Y N n

35. 274658. 274672.

»Oko“ E F Schombhu

Oscar Kreuzer & Co. Kommanditgesell- : 184 R ats At 3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. 3/ 1921.

2/11 1921. ;

Herstellung und Vertrieb von Deut #5 ch es Nei dh. Tennisschläger und Hockey- Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb n R A A L

A L E Aan M06 2a M E ; Tabakfabrikaten. Waren: Zizarren, Zigaretten, Rau L : f

274661 tabak und sonstige Tabakfabrikate. p Durchführung des 8 36 des Gesetzes über

s Mes Reichsnotopfer (Notopferhypotheken- 274673. F. 19 Ï verordnung). : Vom 15. November 1921.

(leröffentlicht in der am 25. November ausgegebenen Nr. 109 des RGBI. S. 1359 f.)

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6/12 1920. Hanseatishe Apparatebau-Gesellschaft 2/7 1921. A. Weinrih & vorm. L. von Bremen & Co. m. b. H., Werk Ravens- | Co. Kommanditgesellschaft, Ber- berg, Kiel. 2/11 1921. lin. 2/11 1921.

Geschäft83betrieb: Apparatebau. Waren: Taucher- Geschäftsbetrieb: Handel panzer und Taucheranzüge, Taucher-, Rettungs-, At4 | und Export mit pyrotechnischen R». 2e E mungs3-, Wiéderbelebungsapparate, Luftreinigungsanlagen | Artikeln. Waren: Zündwaren. ER e N 1 und -apparate, Rauchschußapparate für Feuerlöschzwecke, | und Feuerwerkskörper (aus- (L ae i Feuerlöschapparate, Anlagen zur Gasbehandlung von | genommen Nußhzündhölzer). Tieren, medizinishe Apparate, Gasmasken.

S 10. Ergänzung der Angaben übex den Grundstücks- wert. _ Jst der Wert ‘der einzelnen Güindftücke oder der wirtschaft- lichen Einheit, auf welchen eine Notopferhypothek eingetragen werden soll, niht {on bei der Notopferveranlagung festgestellt werden, so. hat der f bgabepslichtige die: zur Feststellung des Wertes nach ‘dem ‘Stande ai dem im §9 Abs. 2d bezeihneten Stichtag erforderlichen Angaben zu machen. E :

F. 19950

7/1 1921. schaft, Frankfurt a. M. Geschäftsbetrieb: Sportartikeln. Waren:

stöe.

22b.

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'mit Notopferhypotheken. G n Ae D Lb s E M oarlén De Trib na r nach den 88: is 5" berechnetên Beträge bestellt wird, kann steller gegenüber dem Finanzamt die Erkls .

1 f : E I : E i : e Erklärung abgegeben hat, d nuit den Baxrang ¿nad B28 d fen einge laes ber das Neis |" er bie. Yuszahlung der naw ben 8819 bis 21 zurüdckzuzahlenden pfer nur a1 „den Grundstüden "eingetragen werden, welche . Beträge an die Kreditanstalt oder ihren Rechtsnachfolger bewillige.

der Berehnung des Abgdäbebetrags nah §1 zugrunde gelegt sind. : : g

st ee Ae ÄatiSen E Je E Men, so 8 die i 8 12.

Hypothek“ auf sämtlihen der Berehnung zugrunde gelegten eugnis über d Mm s Grundstücken" als Gesamthypothek einzutragen. Fm übrigen ist Zeug \ Ks E L E E NNEDe O Ee

A S 11. Das Zeugnis 9) darf nxr erteilt iverden, wenn der Antrag-

21/7 1921. Micart Gesellshast für chemis{- technishe Erzeugnisse m. b. H., Berlin. 2/11 1921. Geschäft3betrieb: Herstellung und Vertrieb von Schallplatten, Sprehmaschinen, Phonographen, sowie von chemisch-technischen Erzeugnissen. Waren: Schallplatten, physikalische Apparate, Jnstrumente und

Geräte, Apparate zum Aufzeihnen und Weiteaw erzeugen von Lauten und Tönen, Sprechmaschinen und Phonographen, Teile von Sprechmaschinen und “Phonographen, Schalldosen. Beschr.

K. 37488.

40. 274662. 0 Madrigal“ 9) S 18/6 1921. Kienzle Uhreufabriken Kommandit- Gesellschaft, Schwenningen a/N. 2/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Uhrenfabrifation. Waren: Gong- schlag für Uhren.

38. 274663.

Kursus

9/7 1921. Fa. Arnold André, Bünde 2/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von Zigarren, Zigarillos, sowie Rauchtabak. Waren: Zi- garren, Zigaretten, Kau-, Rauch- und Schnupftabake, Zigarillos. !

38. 274664.

Katzensprung

21/9 1921. Fa. Arnold André, Bünde i. Westf.

“A. 15220.

i. Westf.

A, 15408.

Zigarillos.

garren, Zigarétten, Kau-, Rauch- und Schnupftabake,

28. 274665.

Bürkel

23/7 1921. Dietrich Bürkel, M.-Glädbach, Schiller- straße 12. 2/11 1921. Geschäftsbetrieb: Zigarren- und Tabakwaren-Groß- handlung. Waren: Rohtabak, Tabakfabrikate und Zi- garettenpapier.

B. 41207.

32. 274666.

Foliothek

23/6 1921. Fabrik Stolzenberg, Deutsche Bureau- Einrihtungs-Ges. m. b. H., Oos, Baden. 2/11 1921.

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von, Bureaueinrichtungsgegenständen. Waren: Papier, Pappe Karton, Papier- und Pappwaren, Schreib-, Zeichen-, Mal- und Modellierwaren, Bureau- und Kontorgeräte, einschl. Kontormöbel, “Bureaumaschinen, Lehrmittel, Farben, Tusche, Tinten, Klebstoffe, Radiergummi, Ra- diermesser, photographische - und Drudckereierzeugnisse, Schilder, Buchstaben, Drukstöcke, Kartenregistraturen,

F. 19646.

2/11 1921. _Geschäftsbetrieb: Anfertigung und Vertrieb von

Registraturkästen, -{chränte, Kartenblätter,

13/5 1921. beckerstr. 102. 2/11 1921. Geschäftsbetrieb: Waren: Tabakfabrikate.

38

Denzlingen i. Baden. fabrik.

274668.

Der Sportsmann

20/5 1921. Cigarettenfabrik Gebrüder Marschallik, | 1 Darmstadt.

2/11 1921. Geschäftsbetrieb:

T T 38. Zigarren, Zigarillos, sowie Rauchtabak. Waren: Zi-|-

Johann Kauß, 3/11 1921. Geschäft8betrieb: Zigarren- Waren: Zigarren.

25/7 1921.

Cigarrenhaus „Cuba“, Essen, Lim- Vertrieb von Tabakfabrikaten.

Zigarettenfabrik. Zigaretten und Tabakwaren aller Art.

Geschäftsbetrieb: 38. ce Map

Waren:

274676.

(Schluß. in der folgenden Beilage.

Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz? Buchdrudckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburger Straße 14.

E Pundarik

3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. s/1 1921.

Geschäftsbetrieb: ) Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Ra tabak und sonstige Tabakfabrikate.

Herstellung und Vertrieb

Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Rau tabak und sonstige Tabakfabrikate.

274674. z 19

dschari

3/10 1921. Felsenthal & Co., Kaiserslautern. s/ 921.

Herstellung und Vertrieb

K, 3770

Auf Grund des § 36 Abs. 7, 8 33 Abs. 3 des Gesetzes iber das Reichsnotopfer in der Fassung des Gesetzes zur

rung der Geseße über das Reichsnotopfer .und die. e

fticgsabga vom Vermögenszuwachse vom 6. Juli 1921

NGBl. S. 838) wird hiermit folgendes bestimmt:

L, §1.

lôhe des durch Notopferhypothek zu sihernden Tilgungsdarlehns.

Der Abgabebetrag, der nah § 36 Abs. 1 bis 3, § 33 Abs. 1 Leh 2, 3 des Gesetzes. über das Reichsnotopfer mittels eines durch Plopferhypothek zu sihernden Tilgungsdarlehns entrichtet tiden kann, ist zu berechnen:

a) bei mehreren eine wirtschaftlihe Einheit bildenden Grundstüden- aus dem gesamten reinen Werte dieser Grundstücke, soweit sie sämtlich gleichzeitig belastet werden sollen; :

b) bei Grundstücken, die mit anderen Grundstücken eine wirxt- ae Einheit nicht bilden. ‘sowie bçi Grundstücken, e zu einer wirtschaftlihen Einheit gehören, aber für A besonders belgstet werden sollen, aus dem reinen

\ derte des einzelnÆ Grundstücks, E „Zu den nah Abs. 1 berechneten Beträgen. treten die Plnlen fr Beträge, die bis zum Tage der Steaung durch das planzamt (F 12) oder, falls die Abgabe früher entrichtet worden \ bis zum Tage der Entrichtung aufgelaufen - sind. : h, b eine wirtschaftlihe“ Einheit vorliegt, entscheidet das panzamt. Gegen die Entscheidung des Finanzamts steht dem Mbepflihtigen die Beschwerde an das Landesfinanzamt zu; e entsheidet endgültig. O

Der etrag, dexr mittels eines durch - eine Notopferhypothek } sihernden Tilgungsdarlehns entrichtet werden kann, darf den 0g nicht übersteigen, den die gesamte * Notopfershuld des Ab- Wepflichtigen im: Zeitpunkt der mittels des -Tilgungsdarlehns zu Wirlenden Zahlüng erreich E

Umfang des für die Berechnung in Betracht i Tommenden.Grundbe-sibes. -, :

h Für dis gesonderte. Berechnung der Abgabe vom Grundbesiß ¡„Linne des § 36 Abs. 1 bis 3, §33 Abs. 1 Say 2, 3 des Ges 6 über das Reichsnotopfer kommen nur inländische ' Grund-

ile in Betracht, die an- dem für die sachliche Steuerpflicht maß- inden Stichtag (8 22 des Gesebes über das Reichsnotopfer) im ¡sentume des Abgabepflichtigen gestanden haben. Außer Be- t bleiben’ solche Grundstücke, die ium - eitpunkt der Eintragung h Notopferhypothek niht mehr im Eigentume des Abgabe- tigen stehen.

j 3. e | Grund fügte Bare bitanmäen. Grundstücke im Sinne dieser Verordnung | sind auch Be- ‘gungen, auf welche die Vorschriften des Bürgerlichen Rechtes

, die -Eintragung der

ypothek mit dem Vorrang nah Saß 1 nur auf den ' einzelnen Grundstücken und nur bis zu dem für das einzelne Grundstück nah § 1 berechneten Betrage zulässig.

S 7. en Belastung von Grundstücken des Abgabepflich- tigen im Falle des Erbganges. Die Erben des ALN Een können die. zu dem Nachlaß des Abgabepflichtigen gehörigen Grundstücke im Sinne. des § 2 Saß 1, § 3 mit einer Notopferhypothek zur Entrichtung des Not- opfers des Erblassers belasten, soweit die Grundstücke zur Zeit der Eintragung der Notopferhypothek in ihrem ungeteilten Eigen- tume stehen. * i ¿Hat » U Ge über den Nachlaß“ eines Abgabe- oen E o kann jeder Erbe zur Entrichtung der (otopfershuld des Erblassers eine Notopferhypothek nur auf den ies Eigentunie befindlihen Nachlaßgrundstücken eintragen assen. i Mah die Berechnung des auf die Grundstücke entfallenden Abgabebetrags finden die Bestimmungen der 85 1, 4, 5, ‘auf die Eintragung der Notopferhypothek die Bestimmungen des § 6 sinngemäß Anwendung. m Falle des Abs. 2 darf die Not- opferhypothek den dem . Erbteil entsprechenden Anteil des Erben an der Notopfershuld des Erblässers im Zeitpunkt der mittels des Tilgungsdarlehns zu bewirkenden Zahlung nicht übersteigen.

8 8. h i Ablehnung der Gewährung des Tilgungs- darlehns. i Lehnt die öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Kredit- onstalt, die das Grundstück an. erstèx ‘Stelle belichen hat, die Ge- währung des Tilgungsdarlehns ab, so hat sie dem Abgabepfltichtigen auf seine Kosten eine dem §29 der Grundbuchordnung entsprehende Erklärung über die Ablehnung auszustellen. l / Die Kreditanstalt ist zur Ablehnung verpflichtet, wenn sie das Darlehn nicht als Tilgungsdarlehn im Sinne des § 36 Abs. 1 des Geseßes über ‘das Reichsnotopfer geben kann. :

a-M N Antrag auf Feststellung des mittels Tilgungs- darlehns zu. entrihtenden Betrags.

Wer nah Maßgabe ‘des § 36 des Gesetzes ‘über das Reichs- ‘notopfer bei einer Kreditanstalt ein durch Notopferhypothek zu Peernias Tilgungsdarlehn aufnehmen will, hat bei dem für die ¿Veranlagung zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Erteilung

eines Beugn es über den Betrag ‘der Abgabe vom reinen Werte

der Grundstüce zu stellen. | Der Antrag hat zu enthalten: s

a) die Bezeihnung derx, Grundstücke, für welche die Abgabe

7 entrichtet werden soll: (§1), in:einèx für die Eintragung im Grundbuch ausreichenden Weise; ;

__b) die die Grundstücke ‘betreffendén dinglichen Schulden und

M Lasten, Eigentümerhypotheken, Eigentümergrund- und

In dem Zeugnis stellt das Finanzamt fest:

a) die Grundstücke, für welche die “werden foll,

b) den auf die wirtschaftliche Einheit von Grundstücken oder aus die einzelnen ' Grundstücke entfallenden Abgabebetrag owie die Zinsen (8 1- Abs. 2), - falls diese durch das

Tilgungêdarlehen mit entrichtet werden sollen,

e) in den Fällen des § 1- Abs: 4; 8 7 den Béêtrag der noch zu entrichtenden Notopferschuld des Abgabepflichtigen oder den auf den Erben entfallenden Anteil an dieser Schuld.

Das Zeugnis ist- mit ‘dem Amtsstempel' zu versehen. j À E18; Zahlungsbescheinigung. Wird dem Finanzamt nachgewiesen, daß der. in dem Zeugnis

(S 12) legale Abgabebetrag mit dem von einer öffentlichen

oder unter. Staatsaufsicht stehenden Kreditanstalt aufgenommenen

Zilgungsdarlehn entrihtet worden ijt, so hat es dem Abgabe-

pflichtigen eine mit dem Amtsstempel versehene Bescheinigung über

die erfolgte Fauna zu erteilen. i Die Bescheinigung kann auch ausgestellt werden, wenn die

Kreditanstalt ‘utiter der Bedingung der Erstattung im Falle der

Nichteinträgung der Notopferhypothek- Zahlung geleistet hat.

2 DIE Mee gan ist der Kreditanstalt auszufolgen, wenn

diése die Abgabe an das Finanzamt gezahlt hat oder wenn der

Abgabepflichtige der Aushändigung an die Kreditanstalt zustimmt. : à Se:

. Sicherung der nachstehenden Grundstüg@cks-

gläubiger bei Notopfergesamthypotheken.

Soll die Notopferhypothek als Gesamthypothek eingetrageit werden 1 Abs. la, § 6 Sat 2), so muß die Kreditanstalt durch

Abgabe - entrichtet

Erklärung- gegenüber dem Finanzanrtt si - unmittelbar zugunsten

der zur Zeit dor Eintragung der Notopferhypothek eingetragenen Gurundstüksgläubiger und ihrer Rechtsnachfolger verpflichten, im Falle ‘der Zwangsversteigerung Befriedigung wegen des Tiklgung3- darlehns aus den einzelnen Grundstücken nur nah dem Verhältnis

des reinen Wertes" dieser Grundstücke zu suchen; -die Bescheinigung über die Zahlung, (S 13) darf niht vor Abgabe der Erklärung Exteilt werden. Als

[ls reiner Wert im Sinne des Sages 1 gilt der

Wert der Grundstüte im Zeitpunkt dér Feststellung des geringsten

Gebots nah Abzug der dinglichen Shulden und Lasten, die bet der

Veranlagung zum Reichsnotopfer zu berüdsihtigen waren und im

Zeitpunkt der Festsielung des geringsten Gebots noch bestehen. Der Jnhalt : der' Erklärung ist in die Bescheinigung über die

Zahlung aufzunehmen. is

i NUebergangsfälle.

7 Fst‘durch, ein Tilgungsdarlehn im Sinne des §8 36 des Gesetzes

über das Reichsnotopser die: Abgabe vom reinen Werte des Grund-

besipes schon 'vor ‘dem. ZFnkrafttreten ‘dieser Verordnung entrichtet, die dafür zu bestellende Hypothek aber noch nicht eingeträgen worden,