1921 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

Prenßen Ministerium für Volfkswohlfahrt. der Woche vom 20. bis 26. November 1921 auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspflege

während des Krieges vom 15. Februar 1917 genehmigte 1. öffentlihe Sammlungen, 9. Vertriebe von Gegenständen.

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk. in denen das Unternehmen ausgeführt wird

drat Kleemann, Di. Krone ür ite : s Thorn-Mocker

Chrístlich- Vaterländishe Gefell- \cha1t, E. V., z. H. des Navis gationslehrers Rob. Pusch, Hamburg 13, Haller straße 1

Deutsche Stiftung, Charlotten- burg 2, Ublandstraße 194 ] Deutschtums

| Kaufmann C. R. Grauvogel, Paderborn

Berlin, den 1. Dezember 192L

das Diakonissen - Krankenhaus

Zugunsten ihres Landheims Salem

Zugunsten des durch Ausschreitungen der polni)chen Bevölkerung geshädigten

Zugunsten des Oberschlesierhilfswerks

31. Sanuar 1922 für Preußen. Sammlung von Geldspenten durch Werbeschreiben und Aufrufe, die sh an ehemalige Einwohner der Stadt Thorn richten.

31. März 1922, Provinz Hannover und Schleswig - Holstein. Sanim- lung von Geldfpenden dur Ver- sendung von Auftrufen und dur per) önlihe Einwirkung auf die ihr nahestehenden Kreise.

Verlängert bis 31. Dezember 1921 für Preußen. Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Aufrufe in Tageszeitungen und Zeitschriiten.

31. Dezember 1921, Preußen. Vertrieb von Flugschriften: Dr. M. Scôn: So sieht er aus! (Der Schmadchfriede von Versailles), und M von Massow: Wer trägt die Schuld? (Von den Ursachen des Weltkrieges), soweit das Ober- \{lesier-Hilfswerk odér dessen Pro- vinzialstellen, in deren Bezirk der Vertrieb erfolgen soll, die \rift- lie Zustimmung dazu erteilen,

Landrat Kleemann

Gesellschaft

Aus\{uß

Obershlesier-Hilfs- werk Berlin bezw. Provinzial stellen

Der Minister für Volk'swohlfahrt. J. A.: Hoffmann. T T

Nichtamtliches.

(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)

Parlamentarische Nachrichten.

SImNeichstagsausschuß für Steuerfragen standen gestern, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs- verleger" berichtet, der Geseßgentwurf übereine Abgabe vom Vermögens8zuwachs aus der Nachkriegszeit und der Entwurfeines Vermögenszuwachssteuergeseßes zur Vorberatung. Abg. Poblmann (Dem) führte gleicbzeitig als NBerichterstatter für die Vermögenszuwachésteuer aus: Das Ver- mögenszuwachésteuerxeseßs nehme den Gedanken des Besitzsteuer- gesetzes auf. Auch- dieses 1m Jahre 1913 eie Gese fei ein Vermögenszuwacbssteuergeles. Beide Gelege traten nur physishe Personen. Wenn das vorgelegte Zuwachs- steuergeseß abaelehnt würde, bliebe das Devisengesez bestehen. Aller- dings mükte dieses Geses abgeändert werden, weil die Rechtslage id inzwischen geändert hätte. (Erbschaftssteuer, Einkommensteuer, Kavitalertragé steuer usw.) Das Vermögenszuwachesteuergeset stüze fih auf das Vermögenssteuergefeß, indem es ih auf die Zeit- râume der Veranlagung, die Bewertung usw. eziehe. Durch die Gestaltung tes Vermögentsteuergeseßes im Auss{huß sei allerdings die Möglichkeit der Gleichstellung beider Geseße erschwert oder unmöglich gemccht. Die Hauptfrage et, ob überhaupt ein Vermögenszuwachssteuergeseß gemaht werden könne. Darüber, ob es spâter gemalt werden fönne, mögen die Meinungen austeinander- gehen. Aber ein Geseß, das erst 1926 in Kraft trete, heute schon zu verabshieden, sei bei dem weselnden Geldwert und der Unsicber- beit aller Verhältnisse nit angebracht. Vermögensvermehrungen seien zurzeit nominell, in Wirklichkeit bringe die Geldentwertung eine Verarmung mit \ich. Deshalb und da der Ertrag jehr zweifelhaft sei, würden die Demokraten in erster Lesung gegen das Gesey stimmen. Aba. Dr. Helfferich (D. Nat.) führte aus: Be Tatsache der Geldentwertung spiele für feine Steuer eine größere Rolle als für die Vermögenszuwachésteuer. Ein Vermögen von einer Millionen Mark am 30. Juni 1921 sei in seiner Kauf- fraft weniger als ein Vermögen am 30. Juni 1920. Was ein Ver- môgen von einer Million am 1. Januar 1926. dem esten Termin, zu dem die dauernde Vermögentzun achesteuer veranlagt werden olle, an Kauffkraft wert tei, tônne heute niemand überseben. Wenn man also niht einen Scheinzuwachs, der in Wirklichkeit ein tatiäblider Vermögensverlust tei, mit etner Zuwachs- steuer belasten wolle, müsse man sih zunächst über einen von unserem |dwanfenden Geldwert unabbängigen, einigermaßen stabilen Mertmesser einigen, der eine zutreffende Vergleihung des Vermögenéwertes zu zwei auéeinanderl1egenden Zeitpunkten ermö liche. Zu beachten sei bei der Zuwachsbesteuerung die Gefahr, daß sie als EStra'e tür Arbeit und Sparsamkeit und als Prämie für Nichstun und Versbwendung wirke. Eine zu \{charfe Zuwachsbesteuerung be- deute außerdem in Verbindung mit all den anderen hohen Steuern auf Einkommen und Vermögen eine wesentlide Steigerung der Gefahr, daß die im Auslande 1ebr gesudbten und hochbezabhlten wert- vollen Köpfe mit guter, tehnischer Schulung in das Ausland ab- wanderten. Abg. Dr. Moldenhauer (D. Vp ) bemerkte : In der Nerm ögenszuwachssteuer liege die Gefahr, daß der Spartrieb bierdur beeinträchtiat rerde. Wenn die Säpe sich in der Höbe halten, die wirt'œaitlih tragkar sind, so sei anges1ch1s ter finanziellen Notlage des Meics dem Madaufen des Geseyes zuzustimmen. Es frage sich, ob zweckmäßig sei, das Vermögenszurachesteuergesetz schon jeyt zu vperabsckieden. Ës ließen sich Gründe denken, die dies empfehlen E:nfiltlih der Steuer des Zuwacses aus der Nachkriegézeit machte der Netner geltend, daß von der getunkenen Kaufkraft des Ver- m êacné eire Steuer zu zahlen sei. Die scdeinbaren Gewinne durch die Geldentwertung müßten aus beiten Geseyen heraus, wenn leßtere annebmbar sein sollen. Seine Fraktion werde diesbezügliche Anträge siellen. Aba. Herold (Zentr.) vertrat die Ansicht, daß durch die Annabme der neuen Bewertungégrundsäte eine neue Lage binsichtlich der Vermögenszuwachesteuer geschaffen sei. Das Geseg sei vielleicht eher tragbar. obne die Gestehungéfosten maßgebend sein zu lassen. Durch die Annabme der neuen Bewertungégrundsäte in der ersten Lesung der Vermögenésteuer, die an Stelle des gemeinen Wertes den Ertrag setzen. Redner sab keinen Grund dafür, wie es ium Ge'eyz über eine Abgabe vom Vermögenézuwachs aus der Nacbfriegszeit vor- gesehen ift. die zwei Jahre von 1919 bis 1921 besonders über den tür antere Jahre geitenten Zuwachs binaus zu belasten.

Staatésekretär Zapf: Ih kann mich der Anschauung des Nerichterstatters nit an!ckließen, daß fein Anlaß besteht, das Ver- mögentzuwactésteuergeses son jet zu verabsd ieden. Abg. Bervstein hat mit Recht ausgeführt, daß das Vermögenszuwacssteuergeleßz einen unentbebrliden Stein im Gesamtgebäute der Steuergeießgebung darstellt, Wie \chon der Herr Minister im Plenum autge!ührt hat, müßen bei der gegenwärtigen Finanzlage des Neichs alle Quollen erfaßt werden. Der Vermögenészuwahs is, wie auch die Gesetzgebung vor dem Kriege E eine sol&de Quelle. Deshalb bält die Regierung an ihrer Vorlaze fest. Au der Ge- danke, ter der Nachfkriegégewinnsteuer zugrunde liegt, - ist hier nit rihtig gewürdigt worden. Es ist unbestreitbar und auch in der Oeffentlichkeit anexfannt worden, daß solche Vermögen, die der Geld-

entwertung gefolgt sind, eine höbere Kaufkraft besißen als solche Vermögen, die, wie z. B. die festverzinélichen Wertpapiere, stehen eblieben sind. Aus dieser höheren Kauffkra|t folgt die höhere teuerlihe Leistungéfähigkeit. Der Maßstab der ausländischen ahlungémittel scheidet hier völlig aus. Den Fällen, in denen ch das Endvermögen gegenüber dem Anfangsvermögen nur in geringem Maße Srmehri hat, is durch die Ausgestaltung der Bewertungévorschriften weitgehend Rechnung getragen. Auch die technishe Durchführbarkeit erscheint gewährleistet. Denn durch die erheblidhe Freigrenze kommen nur Vermögen über 500 (00 M in Frage. Die Regierung bält daher auch an dieser Vorlage fest, Abg. Bernstein (Soz.) glaubte niht, daß man das Gesetz über die Vermögenszuwachésteuer aus" dem Rahmen der Steuer- geseße herauênehmen dürfe, ohne die ganze Steuergeseßzgebüng zu durdfreuzen. Man sollte hier keine Lüce für die steuerliche Erfassung entstehen lassen. Seine Partei träte für die Regierungsvorlage ein. Abg. Dr. Her g (A S.) trat den Ausführungen der Abgeordneten Dr. Helfferih (D. Nat.) und Dr. Moldenbhauer (D. Vp.) entgegen und glaubte, daß der Sacbwertbesiz- durch diese Steuer erguissen werden müsse. Abg. Dr. Fischer - Köln (Dem.) führte aus: Sollte das allgemeine Vermögenszuwachésteuergeleß gegen uniere Bes- denken verabschiedet werden, so müßte ein Faktor für den Vergleich des Geldwertes an den verschiedenen Veranlagungsendterminen ge- sucht werden. Die innere Kauff1aft des Anfangs- und Endvermögens des Nachkriegêgewinnsteueigeseßes würde solche Schwierigkeiten in der Veranlagung hervorrufen, daß séin Effekt wahricheinlih nur in einer Verzögerung des übrigen Steuergeshäfts bestehen dürfte. Abg. Höllein (Komm.) glaubte, in dem Gang der Verhandlungen ein Symptom tür die Steuer]heu der besizenden Klassen zu sehen.

Abg. Lange-Hegermann (Zentr.) führte als Bericht- erstatter für den Geseßentwurf über eine Abgabe vom Vermögens- zuwachs aus der Nachkriegszeit aus, es sei die Frage zu prüfen, ob es nicht mögli sei, nur mit einem Vermögev8zuwachésteuergeleß aus- zukommen. Der Staatssekretär Zapf eiklärte: Die Nachiriegs- gewinnsteuer und die Vermögenszuwachssteuer können nicht tin einem Ge)eßze zusammengefaßt werden, denn die beiden Steuern beruhen auf ganz pershicdenen Tendenzen und Voraus- seßzungen. Ich weise nur darauf hin, daß die Nachkriegs- gewinnsteuer eine einmalige, die Vermögenszuwachssteuer eine fortlaufende Steuer ist. Auch die Bewertungsvorschriften sind ganz verschieden. Dem Umstand, daß der Zuwachs in der Zeit vom 30. Juni 1921 bis 31. Dezember 1921 nicht erfaßt wird. wird dadurch Rechnung getragen, daß nach dem Vermögenésteuerentwurf ein Teil des Reichsnotopfers im Jahre 1922 erhoben werden soll. Man trat nunmehr in die Abstimmung über den Entwurf des Ver- E ein. Abg. Pohlmann (Dem.) bewertte, daß er namens jeiner Partei aus den erwähnten Gründen gegen 81 stimmen werde. Abg. Or. N UAA (D. Nat.) betonte, daß seine Partei niht gegen eine Zuwachsbesteuerung überhaupt sei, aber gegen § 1 in der vorliegenden Form stimmen müsse. t 1, der be- stimmt, daß von dem Vermögenszuwachs eine Steuer erhoben wird, wurde sodann gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Demokraten bei Stimm.nthattung der Deutschen Volkspartei an-

genommen. j

u 8 2 führte auf eine Anfrage des Abg. Dr. Helfferidchckch (D. Nat.) der Ministerialrat Dr. Zar den aus: Bei der Beratung der Notovpfernovelle im Dezember 1920 wurde darauf hingewiesen, daß die Frist die für die Nückkehr der Auélandédeutschen vorgesehen ist, um ihnen die Steuerfreiheit zuzusihern, zu furz bemessen sei. Durch die Novelle vom 6. Juli 1921 ist “die grit dann verlängert worden, Im Vermögenésteuergesezentwurf ist eine entspredende Vergünstigungsvorschriit im § 37 enthalten, Den wesentlichen Punft bildet die Besteuerung der Liquidations- entsbädigung der Auslandsdeut schen. Sie regelt sich zurzeit nah dem Auzgleicbébesteuerungêgesez, Cin Gesegentwurf, der diese Materie veu regelt, ist in Borbetottung: §§ 2 und 3 wurden unverändert angenommen. Im § 4 wurde eine redaktionelle Aenderung vor- aenommen, die sich aus der neuen Fassung der Bewertungsgrundsäße im Vermögenssteuerzesetz ergibt. Es kommt der Saß in LATsS der von der Feststellung des Vermögenêwertes für einen kürzeren Zeitraum als drei Rechnungsjahre händelt.

Zu § 5 lagen ein demokfratischer und ein entsprechender volks- parteiliher Antrag vor, die der Geldentwertung bei der Bemessung des steuerbaren Vermögenszuwachies Rechnung tragen wollen. An- genommen wurde ein Antrag des Abg. Dr. Fischer (Dem.), der ver- langt, daß bei der Vergleichung des Anfangs- und Endvermögens zur Feststellung des steuerbaren Vermögenézuwachses die innere Kauffkraft der Mark an den beiden Terminen berüsihtigt wird. Zur Annahme gelangte auch ein Antrag Herold (Bens und Genossen, wonach von dem (ndvermögen die Steuer abzuziehen ist, die von diesem Ver- mögen nach den Vorschriften des Vermögenésteuergesezentwurfs erhcben wird, U wurde unverändert genomzzei, Zu § 8 lag ein Antrag des Abg, Dr. S olz (D. Vp.) vör, für jeden Ver- anlagunaszeitraum 100 000 4 Vermögenszuwachs steuerfrei zu lassen, Gegenüber dieiem Antrag wies der Ministerialrat Dr. Zarden darauf hin, daß dem Entwurf ebenso.rwie dem geltenden Besitsteuer- gesetz der Gedanke zugrunde liege, immer wieder auf dasjenige An- tangsvermögen zurückzugehen, das als Endvermögan das legtemal einer Zuwadbssteuerveranlagung unterlegen hat. Wenn man diesem Antrag statigebe, müsse man jolgerichtig au aufgeholte Verluste besteuern.

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Die folgenden Paragraphen bis eins{chließlich § 13 wurden în der e ges Regierungsvorlage angenommen. § 14 wurde auf gle lautende Anträge des Zentrums, der Demokraten und der Deutsch- nationalen dahin abgeändert, daß steueryflichtig der Vermögenszuwachs nur dann- is, wenn er den- Betrag von hunerttausend Mark (in der Negierungevorlage heißt es: jünfzigtausend Mark) übersteigt. Die Steuer joll nur erboben werden, wenn das Endvermögen mehr als weibhunderttausend Mark (in der Negierungévorlage: hunderttausend Mark) übersteigt, Angenomnien wurde noch ein deutschnationaler Antrag, der bestimmt, daß, falls die Familie des Steuerpflichtigen mehr als zwci unterhaltungspflichtige Personen zähit, sih der Betrag des steuerfreien Vermögens für jede weitere unterhaltungévpflichtige Perion um je 25 000 4 erhöht. § 15 wurde in der Negierungs-

Im § 16 wurden gemäß einem Antrage des

vorlage angenomtnen. i) / ; Antritt (Herold und Gen.) die Steuersätze, wie tolgt, be-

timmt: Die Steuer beträgt für die ersten angefangenen oder E 200 000 .4 (im Regierungsentwurf 100 000 M) des steuer- pflichtigen Vermögenzuwachjes 1 vH, für die nächsten angefangenen oder vollen 400 000 .4 (im Negierungsentwurf 200 000 M) 2 vH, für die nächsten 600 000 4 (im Negierungsentwurf 300 000 4) 3 vH, für die nächsten 8C0 000 4 (im Negierungsentwurf 400 000 4) 4 vD, für die nächsten 1500 000.4 (im Negierungsentwurf 1 Million) d vH. Die übrigen Paragraphen wurden im wesentlichen in der Fassung der Regierungévorlage mit den Aenderungen, dte ih aus den Ver- änderungen der Steuersäge ergeben, vom Ausschusse angenommen.

Im Neichstagsaus\chuß fürVerbrauchssteuern wurde gestern der Entwurf eines Gesetzes zur Abände- rung des Zudckersteuergeseßes weiter behandelt. Unter ‘den Vertretern der verscbiedenen Richtungen der Linken fand eine Auzeinandersezung über die Zukersteuersäye statt, an der die Ab- geordneten Riedmüller (Soz ), Koenen (Komm.) und Henke (U. Soz.) teilnahmen. Abg. Dr. Spahn (Zentr.) trat für die Megierungs- vorlage ein, die dazu beitragen solle, die eigenen Finanzen zu sanieren. Abg. Dr. Pachnicke (Dem.) fand den Vorschlag der Mehrheits)ozial- demokratie. eine Steuer von 50.4 pro Toppelzentner Zucker zu erheben, verständlich, aber niht annehmbar, dadurch würde der geshäßte Er- irag um eine halbe Milliarde herabgemindert. Besit- und Verbrauchs- belastung halte si im ganzen Steuerplan etwa die Wage. Die Preicentwicklung werde insbesondere durch die Produfktionsmenge bestimmt, und diese könne dur stärkere Förderung der Stickstosf- industrie wesentli gehoben werden. Die gegenwärtige Börsentendenz sei niht maßgebend. Ein Rükschlag liege durhaus im Bereiche der Möglichkeit, ja der Wahrscheinlichkeit. Der Vorsigende Dr. Meer- teld (Soz.) mahnte, nahdem namentlih die Redner der Unab» hängigen Sozialisten und der Kommunisten sehr ins Parteipoliti1che gegangen waren, \ch doch még'ichst auf die sachliche Grörterung zu besch: äfen. Die Parteipolemit werde ih ja im Plenum ohnehin noh jehr breit aus\pinnen. Der Reichskanzler habe den dringenden Wunsch geäußert, die Ausschüsse möckten so beschleunigt arbeiten, daß vor Weihnachten Entscheidungen im Plenum fallen könnten. Gegen einen Einwurf des Abg. Henke (Unabh.), daß der. Vorsitzende parteiisch vorgehe, verwahrt "e dieser fan entschieden. g. Bs hme (Dem.) erklärte, daß die Zuckersteuer nicht im Interesse der Landwirt)|chaft liege, daß sie aber als notwendig hingenommen werde, wenn es sein müsse.

Nunmehr brachten die Mehrheitss\ozialdemokraten den Antrag ein, daß die Zukersteuer von 100 kg Reingewicht nur 50 4 betragen soll, das heißt die Hälfte der von der Regierung veranlagten Steuer. Abg. S ch ul y- Bromberg (D. Nat:)_ führte aus, daß seine Freunde nicht gewillt seien, den „Negierungsparteien ihre Verantwortlichkeit auh für die indirekten Steuern abzunehmen. Wenn die stärkste Regierungépartei, die Sozialdemokratie, nur die Hälfte der vorge|chlagenen Zutersteuer bewillige, während Zentrum und die stillen Teilhaber der Regierung, die Demokraten, je in voller Höhe bewilligen wollen, so sei die Sachlage

o. unklar, daß - der Redner und seine Freunde sih in ‘erster Lesung nicht T entscheiden, sondern sich der Stimme enthalten würden. Der Staatssekretär Zapf vom Reichsfinanzs ministerium verteidigte den von der Regierung vorgeschlagenen Steuer- satz. Das System der indirekten Steuern in Deutschland müsse fos- weit ausgebaut werden, daß die laut Friedensvertrag notwendige Aus- gleichung an die ausländische Besteuerung erreiht wird. Dies werde jeßt erstrebt. Man möge auch bedenken, daß vor dem Kriege die Belastung des Zuckers, gemej}en an, dem Kleinverkaufspreis, 25 9% betragen habe, jeßt betrage aber diese Belastung bei der ps für den Zuder nur 10 9%/. Wenn man den jährlichen Zukerverbrau mit 20 kg pro Kopf normiert, so würde die Belastung bei einer fünsfköpfigen Familie im ganzen Jahr 100 4 betragen, was doch au vom Standpunkt des Verbrauchers als nicht unerträglih be- zeichnet werden fönne. Bei der Abstimmung wurde der Ant1ag der Mehrheitssozialdemokraten angenommen, alio nur die Hälfte der von der Negierung vorgeschlagenen ee bewilligt. Ange- nommen wurde ferner ein Antrag des Abg. Dr. Zapf (D. Volksp.) wonach Zudcerabläufe , e (Nübenkraut , Nübenkreide) und andere enge owie Stärkezucker der Zuder- steuer zu vollem oder zu einem ermäßigten Sage unter- stellt sind. Als Stärkezucker im Sinne dieses Gesezes gilt aller im Inland durch Bearbeitung von Stärke gewonnene feste oder flüssige Zucker, und zwar ohne Nüksicht darauf, ob bei der Herstellung zuckerhaltige Stoffe oder Zucker mit verwendet worden sind. . Die Höhe des Steuersages soll der Reichsminister der Finanzen bestimmen. Er ist ermächtiat, die im ersten Sage ge- nannten Erzeugnisse bis zu einem näher zu bestimmenden Feinheitsgrad an Zucker von der Besteuerung frei zu lassen. Die von dem Neichs-

minister der Finanzen erlassenen Bestimmungen Hau dem Neichtag

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vorzulegen. Rübensäfte und Mischungen, die in Haushaltungen aus- hließlih zum eigenen Gebrauch bereitet werden, fönnen nah näherer Anordaung des Neichsministers der Finanzen von der Sieuer be|reit werden.

_ Zu §5 des Zuersteuergeseßes {lug alsdann die Neisêregierung einen Zusaß vor, wonach sie ermächtigt werden solle, mit Zustimmung des Reichsrats die Nerven der Zuckersteuer ganz oder teilweise zu versagen. Abg. S chul y - Bromberg (D. Nat.) sprach \ich mit Entschiedenheit dagegen aus, daß der Regierung und dem Reichsrat die Befugnis zur Einziehung der Zuer steuer bei Exportware erteilt würde. Unter diesem Damoklesshwert sei ein Exportgeschäft überhaupt unmöglih, da die Auferlegung der Steuer auh für Exportzuckler, ohne welhe der Verkaufs preis falkuliert war, jede dauernde Geschäftsverbindung mit dem Auslande unterbinden würde. A Dr. Deermann (Bayer. Vpy ) erklärte, daß der Zusaß zum § d, den die Negierung verlange, übe1flüisfig wäre, wenn eine allgemeine Fp aare erhoben werden sollte, um die 26 prozentige Kontributionsabgabe ganz oder teilweise zu decken. Redner fragte, ob eine solche Exportabgabe be- absichtigt sei. Darauf antwortete der Ministerialdirektor Den hard, daß ein Ausfuhrtarif zurzeit im Reichswirtschaftsministerium bearbeitet werde. “Näheres könne darüber zunächst nicht gesagt werden. Die Abstimmung ergab eine Mehrheit zugunsten der Regierungsvorlage. Damit war der von der Reichs» regierung vorgeiclagene Quas zu § 5 angenommen. Ferner beschloß der Ausschuß, daß im Falle der Ausfuhr von Erzeug- nissen, zu deren Herstellung inländischer Nübenzucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solher Erzeugnisse in steuerfreien Niederlagen, die Zuersteuer für die verwendete Zuckermenge .un- erhoben bleibt oder in Höhe des entrihteten Betrages vergütet wird. Inländischer Nübenzucker zur Viehrütterung oder zur Herstellung von anderen Grzeugnissen als Verzehrungsgegenständen soll steuertrei ab- gelassen werden. Zuker, der zu solhen Zweck-n verwendet werden joll, muß in der Negel vor der steuerfreien Verabfolqung unter amtliher Aufsicht zum mens{lichen Genuß unbrauchbar S (vergällt) werden. Bezüglich der Geldstrafen bei Steuer- interziehung und dergleihen wurde ein Antrag des Abg. Dr. Zapf (D. Vp.) angenommen, der die Geldstrafen welentlih erhöht.

Im übrigen wurden vom Ausschuß noch folgende Be- stimmungen gemäß den Vorschlägen der Reichsregierung beschlossen : „Bei der Einfuhr von uter und zucerhaltigen Erzeugnissen aus

dem Ausland ist ‘außer dem Eingangszolle die Zuekersteuer zu er- heben, und zwar bei zuckerhaltigen Erzeugnissen nach ihrem Buder

_ ‘Notare festangestellte Beamte ohne Gehalt) den- übrigen gleichgestellt

‘geßalte. Bei der Einfuhr von - zuckerhaltigen Erzeugnissen is} pätestens mit ‘dem Antrag auf Abfertigung zum thus eh von dem Verfügungsberehtigten eine schriftlihe verbindliche ‘Er- klärung über das Reingewicht und “den Zuckergehalt der Erzeugnisse abzugeben. Wird die Erklärung nicht: abgegeben oder ist sie unvoll- ständig oder ergeben A bei der zollamtlichen Prüfung Bedenken gegen ihre Nichtigkeit, so hat die Feststellung des Zuckergehalts durch amt- lie Untersuchung auf Kosten des Verfügungsberehtigten zu ge- shehen. Nach näherer Anordnung. des Reichsministers der Finanzen fönnen bei einzelnen Arten von * eingeführten zuckerhaltigen Maren der Berechnung - der Zukersteuer - bestimmte Hundert- teile dieser Abgabe (Durchschnittssäge) zugrunde gelegt werden. Dte Zuersteuers{uld entsteht mit der Grenzübershreitung; die Abgabe wird“ fällig, sobald die Ware zum - freien “Verkehr abgefertigt wird. ¡Soweit am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes Verträge über Lieferung von versteuèrtem inländishen Zucker oder aus solhem hergestellten Erzeuanissen bestehen, ist der Abnehmer vers pflichtet, dem Lieferer ‘einen um den: Betrag der Steuererhöhung ver- mehrten Preis zu zahlen, falls nichts anderes vereinbart ist. Die Vorschrift findet entfprechende Anwendung bei Verträgen über Lieferung ausländischen Zuckers oder ausländischer zuckerhalt1ger Er- zeugnisse.“ Damit war die erste Lesung des Entwurfs* eines Gesetzes zur Abänderung des Zukersteuergesezes erledigt, und der Ausschuß vertagte: sich auf Dienstagvormittag. ;

Im Reichstagsaus\chuß für Beamtenanges legenheiten wurde gestern die zweite Lesung des Geésehß- entwurfs über. die Rechtsverhältnisse der elsaß« lothringischen Landesbeamten fortgeseßt. Abg. Alle- kotte (Zentr.) wandte sich gegen einen Antrag Stüdcklen (Soz), der das Einkommen von Wartegeldempfängern aus privater Tätigkeit auf die amtlihen Bezüge zu - drei Vierteln anrechnen will. Der Redner war nicht grundsätlih gegen solche Beschränkung, wollte aber eine allgemeine Regelung abwarten, und lehnte eine Sonderregelung für „vertriebene reichsländishe Beamte ab. Abg. Bender (Soz.) verteidigte den Antrag Stülen; A'beiterinvaliden seien viel s{hlechter gestellt, als Beamte auf Warte- geld. Die Abgg. Dr. Höfle (Zentr.) und Allefkotte (Zentr.) wandten sich gégen die in den. Ausführungen des Abg. Bender liegenden Vorwüife. Abg. Frau Z i e y (U. Soz.) sah in der Belassung privaten Einkoinmens neden dem Wartegeld ein Unrecht und bei dem vorliegenden Geseg. eine Möglichkeit, neues Recht zu schaffen. Erster Staatsanwalt Bauer bat, den Antrag Stücklen abzulehnen; da es niht wünschenswert sei, einer allgemeinen Regelung vorgugreiten. Die Abgg. St ück…len (Soz.) und Frau Zieh (U. ea hoben hervor, daß gestern erst Negierungsrat von Hagenow als Nkgierungs- vertreter sih für * den Antrag Stücklen auszesprohen hahe. Ada. Morath (D. Vp.) lehnte namens seiner Freunde die * Anträge Stüklen und Zieß ab. Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Antragsteller und der Kommunisten abgelehnt. Die §§ 18 bis 21 blieben unverändert, soweit nicht Aenderungen : aus Anlaß früher angenommener Anträge erforderli geworden sind. Ein Antrag Schuldt (Dem.) zum Ì 22, der die Einstufung ‘der vertriebenen Beamten erst nach Anhörung eines Beamten« aus\{usses vorgenommen wissen will, wurde angenommen. Abgelehnt, wurde ein Antrag Ziey (U. Soz.), d foldungsordnung zu \treihen. ‘Die §8 23 bis 25 wurden ohne Aus- sprache angenommen. Zu § 26 beantragte Abg. Dr. Curtius (D. Vyp.) Gleichstellung der ständigen Angestellten mit Ruhegehalts- berechtigung mit den Beamten, sofern sie vom Beginn des 18. Lebens jahres an eine mindestens zehnjährige Dienstzeit zurückgelegt haben. Abg. Stü len (Soz.) verlangte, statt des 18. das 21. Lebensjahr

zu setzen. Der Antrag Dr. Curtius wurde mit dieser Aende- rung angenommen, desgleichen ein Antrag desselben- Abgeord- neten ‘auf Einbeziehung der pensionierten und“ pensions- bereGtigten Angestellten - der s\taatlihen Tabafkmanufaktur. - Die Regierungsvorlage will în § 29 Notare und GerichtsvoUzieher mr berüdsihtigen, soweit Bedürftigkeit -vorliegt. Abg. Morat h- D Bp.) begründete einen: Antra g des. Abg. Dr. Curtius D. Vp.), dur den - diese Beamten (îm Neichslande waren auch die

werden. Von Negierungsvertretern wurde erklärt, daß man bei der Prüfung der Bedürftigkeit - entgegenkommend sein werde. Der Antrag | wurde - gegen die Stimmen der Antragsteller ab- elehnt. Die §§. 30 bis 34 wurden ohne Aussprache mit unwesent- ihen Aenderungen angenommen. Abg. Stücklen (Soz.) fragte, ob man pensionierten reichsländischen Gemeindebeamten, die in Deut]ch- land leben, Bezüge aus der Neichskasse zu gewähren vervflichtet sei. Der Redner würde eine folche Belastung des Reichs für weit- gehend“ halten." Regierungêrgt vo-n Hagenow erwiderte, daß pes in einer Note diese’ Beamten auf den Nehtsweg verwiesen abe. Nach den bisherigen Erfahrungen wiesen die französishen Ge- richte diese Klagen ab. Darauf wurde der bisher zurückgestellte An- trag Dauer (Bayer. Vp.) zum § 24, der jenen Gemeindebeamten die Vorteile des Geseyes zuerkennt, angenommen,

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Der Reparationsaus\ch{Guß desNeihswirtischGafts- rats beschäftigte 4d mit dem Entwurf eines Gesegzes, betreffend fb ung vorübergehender Zollerleid- terungen, zu dem der -eingeseßte Arbeitsausshuß Bericht erstattete. Unter den Positionen, für. die nah der. Regierungsvorlage wieder die tarifmäßig& Zollbebandlung eintreten soll, . befinden si auch die Oele, Oelfrücht Tiertette (Pos. 131; 132, 166, 167, 170, 171, 205/07) und fernex getrocknete3 Obst (Pos. 48/49) und Fleischextrakt (113). Die ¿Positionen für Dele und Tiezfette usw. wurden bereits der Zweiten Lesung des Gesezentwurfs im A von : dèr Regierung. - wieder zu den zollfreien Maren verwiesen, die verbleibenden Positionen, für getrocknetes Obst und Flei|schextrakt, {lug der Arbeitsaus\{uß gleichfalls das loR Rb Fem der Sollfreiheit vor, und der Yeparationsausshuß

0 em an. Ae i

Eine besondere Erörterung knüpfte sich- an den § 2 des Geseßz- entwurfs, der den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der noch verbleibenden Zollerleihterungen von einem Ent\cheid der Reichsregierung mit Zustimmung des Yeichsrats ab- hängig macht. Der Vertreter des Neichsfinanz« ministeriums führte, dazu aus, daß dieser 8 2 nur, ein Versäumnis der Geseßgebung wiedergutmahen wolle. \ Während nämlich die auf Grund des Ermächtigung8ge)ezes vom 4. August 1914 erlassenen Verordnungen dem eichsfanzler,. d. h. heute der Reichsregierung, die Befugnis zur Aufhebung über- tagen (gemäß § 5 des Ermächtigungsgesezes), fehle eine derartige Bestimmung in “dem Gesetz, betreffend vorübergehende Ezinfuhr- erleichterungen, auf Grund dessen die Verordnung vom 4. August, betreffend vorübergehende Zolle: leihterungen, erlassen worden sei, Der § 2 des vorliegenden Buro bedeute also nur die gescy- mäßige Gleichstellung der auf Grund der verschiedenen esetze erlassenen Werordnungen. Der Arbeitsaus\chuß machte dagegen geltend, daß es bedentlich sei, die Außerkraftsegung der Zollerleihterungen der Negierung allein zu überlassen, zumal, da in der Begründung des Gesegentwurfs für das teilweise Wiedereintreten der Zölle die s{ledte Finanzlage des Neiches angeführt und das Geseg als éin Teil des grofien Reparationsplanes dargestellt worden. sei. Die Befürchlung liege nabe, daß die finapziellen Momente die volkewirtschaftlichen sehr bald überwiegen fönntén. Dee: Arbeitsausshuß |chlúug daber die Ablehnung des ê 2 des! Geseyz- entwurfs por, und der Neparationsaus\chuß {loß Lich dem mit allen gegen zwei Stimmen an, Außerdem wurde dazu noch folgende Entschließung gefaßt: „Die Regierung wird ersucht, au bei den Positionen der Anlage 1 und 2, für die die Regierung dis Er- mächtigung (zur Außerkraftsekung der Zollerleihterungen) beigits besißt, davon vorläufig keinen Gebrauh zu machen und bei späterer Ls Einführung des Zolls vorher den Reichswirtscha|tsrät zu hören“. i :

Der Ausschuß beschäftigte \ich sodann. mit dem äntwurf

ie Neligionsdiener aus der Be- \, . Bahnen zu leiten.

„Zwecks Beschaffung von Mitteln in fremder Währung zur Erfüllung der dem Reiche Kraft des Friedensverirags und der diejem folgenden Akte obliegenden Zahlungsverpflihtungen joll eine Anleihe auf- genommen werden. Aufgabe der Kreditvereinigung ist es, entweder diese Anleihe selbst aufzunehmen oder, S die Ausnahm? von dritter Seite mit Zustimmung der Regierung erfolgt, thre Erfüllung zu gewähr- leisten. Die Grundlage für die Gewährleistung follen die Betriebés vermögen der Gewerbe, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die zu Vermietung dienenden Gebäude der Mitglieder der Vereinigung bilden.“ Der § 8 erhielt folgende Fassung: „Mit der jeweiligen Zahlung der Amortisations- und Zinsraten der im § 1 bezeichneten Anleihe entsteht für die Vereinigung ein Erfaßanspruch gegen das Reich, Eine Erstattung gelSeht aus\ließlich in Verrehnung von in Mark ausgestellten Gutscheinen mit den“ steuerlihen Ansprüchen des Reiches S die Mitglieder der Vereinigung.“ Ferner wurde folgende Ent- chließung gefaßt: „Der Reparationésausshuß erwartet, daß der von der Neichsregierung auf Grund ter Vorarbeiten des Reichswirt\chaftsé rats aufzustellende endgültige Gesetzentwurf, betreffend eine Kredit- vereinigung der deutshen Gewerbe, vor Zuleitung an den Reichsrat dem Meichswirtschaftêrat zur Begutachtung überwiesen wird.“

Im wasserwirtschaftlihen Ausschuß des Reichswirtschaftsrats fand am 1. Dezember eine unver- bindliche Besprehung der zwölf dem Wasserstraßenbeirat beim Reichs- verkehrsministerium angehörenden, Mitglieder des Reichswirtscha\tsra1s statt, deren Grundlage eine Denkschrift des Reichsverkehrsministeriums über den Stand der Verhandlungen, betr. Uebergang der dem al- Res Verkehr dienenden Wasserstraßen auf das Reich und

ildung von Beiräten für die Reichswasserstraßen, bildete.

An der Besprehung nahmen die übrigen Mitglieder des wasser-

«wirtschaftlichen Aus|\husses des Reichswirt|haftsrats teil. Die Denk- ‘\hrift wurde von dem Staatssekretär Kirscchstein (Reichsverkehrs- ministerium) begründet. Der Aus \chuß verzihhtete auf eine gut- athtlihe Aeußerung und beschränkte sich dkrauf, grund|äßlich zu einigen Fragen der Organisation des Autbaues und der Zusammenseßung der E und NReichswasserstraßenbeiräte Stellung zu nehmen. Eine eingehende Beratung der Materie sollte am 2. Dezember im Wasser-

\traßenbeirat beim Reichsverkehrsministerium erfolgen.

Der Aus\chuß des ¿Reichswirtschaftsrats zur Heranbildung unserer wirtshaftlihen Kräfte be- handelte in seiner Sitzung vom 26. November die Frage des haus- wirtichaftlißGen Lehrlingswesens. Zu den Beratungen waren Vertreterinnen der verschiedenen Hausfrauen- und Haus- angestelltenverbände als Sachverständige hinzugezogen. Die Referentin ging in ihrem einleitenden Bericht zunächst von den Schwierigkeiten aus, in denen sich heute der größte Teil der in beengten Verhältnissen arbeitenden Hauswirt\chaften befinde. Weil gerade die für die Heran- bildung der Hausangestellten geeignetsten mittleren Hauswirtschaften bei ihren finfenden Ea, die Be, mehr und mehr gezwungen seien, von der Einstellung von Hausangestellten abzusehen, gehe damit eine wichtige Erziehungseinrichtung für unsere weiblihe Be- völkerung zurü. Ob hier allmählich wieder ein Wandel mögli sei, lasse sich nicht voraussagen, wohl aber mache sih auf der anderen Seite in Stadt und Land. eine Bewegung bemerkbar, die auf die Einstellung hauswirtschaftlicher Lehrlinge gerichtet sei. Hier gelte es, beachtenswerte Anfänge verständnisvoll zu erfassen und in die richtige

[ Im Anschluß an diesen Bericht wurde ein Ueber- blick über die bestehenden haufwirtschäftlichen Lehrlingseinrihtungen in München und Königsberg gêgeben und von einer Vertreterin der Pa Deo Hausfrauenorganisation über die in fast allen «Teilen des Reichs zu beobachtende Einstellung hauswirt schaftlicher Lehrlinge im ländlichen Betriebe. berichtet. Hier seien es einmal die Landwirtschastskammern, dann aber auch die Berufsberat ungs- ämter, die in Gemeinschaft mit den, Hausfrauenverbänden auf diesem Wege ungemein segensreih wirkten. Die Lehrzeit sei teilweise einjährig, teilweise zweijährig. Ueberall aber werde sie dur eine Prüfung abge? shlossen. Von seiten der Ha u 8angestelltenorganifationen wurde in erster Linie verlängt, daß die ausbildenden Hausfrauen selbst

stirosten werden, daß die hiusihtlich des Lehrlingswesens auf anderem ebiete beobahteten Mißstände niht auch auf dieses Gebiet über- griffen. Lehrlinge dürften. niht zu billigen Arbeitskräften gemacht werden. Der Ausschuß war einmütig der Anficht, daß die Frage des hauswirischaftlichen Lehrlingéwesens für die gesamte Bevölkerung von Wichtigkeit jei und deshalb auch nach allen Nichtungen hin sorgfältig / gevrüft werden müsse. Zu diesem

Zwecke wurde ein Unteraus!\chuß bestellt, der in Gemeinschaft

mit den sachfundigen Vertretetinnen der beteiligten Organisationen das vorhandene Tatsachenmaterial sichten, bestimmte Leitsäße aufstellen und im besonderen auch Vorschläge dafür machen solle, in welcher Weise bei der geseßlichen Iegelung des Gn im allgemeinen auch das hauswirtschaftliche LelW@ngéwesen einzubeziehen und zu be- rüctsichtigen sei. Die gelalnen Sach verständigen erklärten sich bereit, diesen Unterausshuß mit dem notwendigen Tatsachenmaterial u versehen und die Tätigkeit des Ausschusses au sonst nah allen tihtungen hin zu unterstügen.

Der s\ozialpolitishe Aus'huß des vorläufigen Reichs- wirtschaftsrats hielt heute eine Sißung.

- Dem preußischen Landtag ist der Entwurf eines Geseyes zur Abänderung des § 101 Abs. 2 des

Allgemeinen Berggeseßes für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 nebst Begründung zu- gegangen.

Nach § 101 des Allgemeinen Berggeseßes beträgt, wie in der Begründung ausgeführt wird, die Zahl der gewerkschaftlichen Anteile (Kuxe) regelmäßig hundert. Durch die Satzung kann sie mit Genehmigung des Oberbergam!s 94 Abs 2 a. a. O.) auf tausend bestimmt werden. Eine höhere Kuxzahl kann nur auênahmeweise vom Minister für Handel und Gewerbe zugelassen werden, und zwar nur dann, wenn im Falle der Umwand!ung einer Gewerkschaft alten in eine solhe neuen Rechts der Einteilung in hundert oder taufend Kuxe außergewöhnlihe Schwierigkeiten entgegenstehen 235 a a. a. O.). Das Bedúrfnis nach einer höheren Kuxzahl ist aber auch bei Gewerfschaften neuen Nechts, die nicht aus solchen alten Nechts entstanden sind, meb1fach dringend héxvorgetreten und hat sih unter den gegenwärtigen Wirtschaftsverhällnissen noch weiter ver|chärft. Kuxe im Werte von 100000 .4 und eit darüber sind nicht selten. Ihre Verkehrsfähigkeit ist durch den hohen Wert stark beshränft. Als Käufer kommen nur sehr fapital kräftige Kieise in B-tracht. Wenn sich die bisherigen Inhaber infolge der duïch die Crbohung der Betriebs- kosten vieltah zu schwer erträgliher Höhe gesteigerten Zubußepflicht oder aus anderen Gründen zur Aostoßung gene sehen, so öffnet [0 ein Tor für starkes Eindringeñ auéländi cheiu Kapita1s. Die Un- eilbarfeit von Vermögenswerten/in Höhe von über 100 000 .4 scheint überhaupt der gegenwärtigen Richtung des Wirtscha!tslebens nicht zu entsprechen. Die Kuxzahl 1009 hat sih inêbesondere dann als zu niedrig erwiesen, wenn ; zwei oder mebrere tausendteilige ert en sich zusammknshließen wollten. Wiederholt ist aus diesem Grunde vón Konsolidationen Abstand ge- nommen worden. In anderen | Fällen 1st ein Auêweg darin gefunden worden, daß die Gewerkichaften sich zu einer Ge]ellschaft mit beshräntier Haitung zu\ammens(lossen, der die Betriebstüb1ung in den Pet CatttBen Felderu üpeitragen wunde. Die Gewerk- schaften bringen die für den Ausbau des Unteruehmens erforderlichen Einzahlungen in die G. m b. H. dur Einziehung vou Zubußen gleihmäßig auf und sind andererseits, gleihmäßig an dem Gewinne der G. m. b. H. beteiligt, der in \Forn von Ausbeute ihren Gewe!fen zugute fommt. Wenn an einer solhen G. m. b. H. beispielsweise drei Gewerkscha!ten t je 1000 Kuren be- teiligt sind, so bietet sie im allgemeinen die gleichen Vor- teile wie eine dreitausendteilige Gei ertschaft. Es empfiehlt sih aber, die Nötigung zu ‘derart künstlihén und rechtlih niht ganz unanfechtbaren Gesellschattébildungen zu bgseitigen. Schon die Ytie-

eines Geseyes über die Errichtung einer Kredit- vereinigung dex deutschen Gewerde (Ant'ag Hachene burg). Der § i de seßes wurde abgeändert in folgende Fassung:

gierungsvorlage zum Allgemeinen Berggëteß vom 24. Juni 1865 wollte übrigens die Kuxzahl auf tausend festseßen und eine Unter-

die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen, eventuell dur eine Prüfung, nachzuweisen hätten. Es müßten alle Shutzmaßnghmen.

einteïlung in ZeHnteile zulassen. entwurss im Herrenhause Oberhand, zah dies eine zu besiges im Gefolge haben würde, Dieses Bedenken paßt nicht mehr in die gegenwärtige Zeit. Nah den PBerggesezen ein- zelner anderer Länder (Berggeseße für Sachsen, Sa1en-Weimar Sachsen-Altenburg, Oldenburg, Mecflenburg-Schwerin, Schaumburg- Lippe, Reuß j. L.) sind bereits über tausend hinausgehende Kurzahlen zulässig. Zu besonderen Schwierigken führt es, wenn si z. B. eine zweitausendteilige weimarishe mit einer taufendteiligen preußtichen Gewerkschaft auf der Grundlage des preußishen Gewertscha!tsrechts vereinigen will. Aus allen diesen Gründen rechtfertigt sich der vor- liegénde Geseßentwurf, der die Höchstzahl der Kuxe statt auf „tausend“ quf „tausend oder auf ein Vielfaches von tausend, höchstens jedoch auf

hntausend" festseßgen will und damit insbesondere auch Wünschen

tipriht, die neuerdings vom Neichskalirat im Hinblick auf die durch die Stillegung von Kaliwerken vielfach erforderlich werdende Neugestaltung der Gewerkschaftsverhältnisse geäußert worden sind. Selbitverständlih muß. die in der Satung , bestimmte Kurzahl im angemessenen Verhältnis zu der Höhe des Geiverkschaftsverm ögens stehen. Mißbräuchen in spekulativer Absicht ist dadurch vorgebeugt, daß die Sauung der Gewerkschaft der Genehmigung des Oberberg- amts bedar} 94 Abs. 2 a. a. D.) und dieses, wie das son bisher bei Zulassung der Kurxzahl tausend geschehen ift, daher zu prüfen haben wird, ob die in der Sazung festgeseßte Kurzalhl vom Staud- punkte des öffentlichen Interesses aus zugelassen werde fann. Außer- dem is durch die Festseßung der Höchstzahl zehntausend eine unüber- \chreitbare Grenze gezogen. ;

Ferner ist dem Landtag der Entwurf eines Ge“ seßes, betreffend den Ausbau von Wässerkräften der D ren Fulda, nebst Begründung zugegangen. Danach soll ie Staatsregierung ermächtigt werden, zur Beschlußfassung für den Ausbau von Wasserkräften der unteren Fulda einen Béêtrag von 311 Millionen Mark nah Maßgabe“ der von dem zuständigen Minister festzustellenden Pläne zu verwenden.

Dem Landtag ist weiter zu möglichst baldiger Beschlußs fassung der Entwurf eines Gesezes, betreffend Aende- rung der Schied8mannSordnung vom 29. März 1879, nebst Begründung vorgelegt worden.

Nach § 22 Abs. 2 der Schiedsmannsordnung kann der Schieds- mann gegen eine im Termin ohne vorherige Mueige ausgebliebene Partei eine Geldstrafe von füntzig Pfennigen bis zu einer Mark sestseßen. Eine: derart niedrige Strafe ist unter den heutigen Ver- hältnissen, wie zahlreihe Eingaben aus dên Kreisen der Schiedsmänner und der Dienstautsichtsbehörden mid. Recht hervor heben, wirfungélos und verrehlt ihren Zweck. Jp Großstädten sind häufig die einer Partei durch die Wahtnehmung des Termins erwachsenden Fahrfoften höher als ¿die Strafe, die sie bei Ausbleiben \{limmstenfalls zu gewärtigen hat; auch er- fordert die Zustellung und Vollziehung der Straffestseßung regel- mäßig Kosten, die den Strafbetrag erheblih überschreiten. Bei dieser Säâchlage erscheint eine dem Sinken des Geldwertes einigermaßen Rechnung tragende Erweiterung der Strafbefugris der Schieds- mänñer, insbesondere bezüglich des zulässigen Höchstbetrages der Strafe, dringend erforderlih. Auh die îin § 43 bestimmten Schreibgebühren, die nach der durch das Geseg voin 29. Avril 1920 erfolgten Erhöhung jeßt mindestens 75 § und bei Schriftstücken von mehr als zwei Seiten für jede foigende Seite 30 F betragen, reichen bei der forts{reitenden Gildentwertung zur Deckung der Kosten des Paviers und des Schreibwerks bei weitem nicht mehr aus. Eine erneute Heraufsezung der Schreibgebühren is hiernach geboten. Die vor- geschlagenen Beträge von zwei Mark und einer Mark entfprecen den “beutigen Zeitverhältnissen und find Fnentans niht zu hoh beméssen.

Bei der Beratung de# Geseh: gewann indessen das Bedenken die starke Zersplitterung des Kux-

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Parteinachrichtend.

Det in den leßten Tagen in Stuttgart abgehaltene 4. ordents- lihé Parteitag der Deutschen Volkspartei spra der Neichstags- und der preußishen Landtagsfraktion, sein Verliauen aus. f Angenommen wurden Anträge, die für" die Unabhängigs feit der Richter, für die Veröffentlihung eîyer Gegenliste der Kriegs8verbrecher eintreten und die Schaffung, eines Denks« mals ‘für Obeuschlesien und die anderen entussenen Gebiete verlangen. Ferner nahm der Parteitag Entschließungen an, in denen ‘Abhilfe für die Not der Klein- und Sozialrentner und bei Beratung der Steuergeseze die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Not weiter Kreise gefordert wird. Ebenfalls zur Annahme gelangte ein Antrag aùf Hilfeleistung für die von Polen vergewal!'gten deutschen Gläubiger séwie eine Resolution, in der gegen die Vergewaltigung Oberschlesiens |protestiert wird. Endlich befgnnte sich der Paiteitag erneut zum Gedanken des Auföaues der deutschen Kultur. Er fordert : „nah wie vor von den zuständigen Stellen im Reich und in den Ländern nachhaltige Unterstüßung des" Aufbaues einer wirklih nationalen Kultur- und Volksgemein|chàft. Mit besonderem Naäch- druck weist er dabei hin auf die von frenfder Kultur bedrohten Volks- genossen in Oft und West, in Nord Und Süd. Er erneueit das Geélubde unbedingter Treue, die - er den uhs entrissenen und beseßten Gêbieten s{uldet. Ihnen vor allem wie dèx gesamten Nation müssen dies geistigen Kräfte zugeleitet werden, in deren Pflege das deutsche Volk allein einen Wiederaufbau erleben wird“, L:

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeits1itreitigketiten. «

In Essen sollte, wie ,W. T. B.“ erfährt, Heute früh der Straßewbahnverkehr nah zehntägiger Unterbrehung in vollem Umfang wiederaufgenommen werden, die geitrige Urabstimmung eine ausreichende Mehrheit für eine Weiterführung des Ausstands nicht ergebên hat.

é Aus Leipzig wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Nachdem die großen Ka|ssenverbände den Schhiedsspruch über die

. den Aerzten zu fewährendenTeuerungszulagen vom

(31, Oftober 1921 abgelehnt hatten, fanden zwi|chen beiden Par- ‘teien am 30. November und am 1. Dezemher neue Veihandlungen im Reichsarbeitsministerium stattz Sie endigten ebenfalls mit einem Schiedssvruch, dessen Annähme die Vertréter dêr Aerzte fürausgeshlossen erklärten mit der Bes g ründung, daß er sih zu weitgehend dem Standpunkte der Kassen- verbände anschließe. 4

In Wien ist, ,W.T.B." zufolge, gestern in allen Betrieben und Werkstätten die Arbeit wiederaufgenommen worden, nur fleine Gruppen kommunistischer Arbeiter agüieren für die Fortsegung des Streiks. Die öffeutlichen Gebäude, die Banken uüd die Börse wurden untèr polizeilichen Schuy gestellt. Das fommunistische Organ „Die Note Fahne“ wurde beshlagnahmt. (S. a. „Mannigfaltiges".) Nach éiner von „W T. B." übermittelten Meldung der „Chicago Tribune“ aus New Orleans haben 12000 Dot- arbeiter, die sih- seit mehreren Wochen im Ausstand besaudeu, die Arbeit wieder aufgenommen.

Verkehrswesen,

Wie aus Moskau gemeldet wird, maht das Sowjetkommissariat für Schiffahrisangelegeuheilen im Ostgebiäte des Shmarzen Meeres alle Seefahrer darauf ausme:ksam4 daß die dortigen Ge- wässer durch losgerissene Minen gefähzdet und nur am Tage befabrbar seien. Gleichzeitig versendet die Sowjetregierung an alle Negierungen einen Fuukspruch, in dem sie auf diése Minékactäke und auf die Min enfelder bei Noworoi|siskguswerl|jam mat und mitteilt, daß es fremden. Handeléschiffen im Schwaizen Meer

verboten jei, Nachts längs der Küste zu fahren.

î wo,