1921 / 284 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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Artikel 6. Die Gemeinden baben zu den nach Artikel 2 und 5 zu erbßebenden staatlichen Zusblägen tbrerteits Zuschläge in gleiber Höhe ut er- Fen deren Ertrag ledig que Förderung der Wohnungsbefhaffung und Siedlung zu verwenden tf. ; s ç Dp t 9 » (hi Die Vervflichtung zur Erbébung der Zuschläge wird für Gnts- M R und Baurat Dr.-Jng. Walter Nakonz (bisher bezirke, Landgemeinden und nichtkreisfreie Städte den Kreisen üher- N | tragen. Ueber die Verwendung des Eutrags der von ihnen erhobenen gemeindJlichen Zuschläge befchließt ein Aus\huß, der aus dem Landrat und fünf vont Kreistage zu wählenden. im obnungs- und Sied- sitawesen erfahrenen Personen zu bilden is, von denen mindestens drei beamtete V itglieder einer Gemeindeverroaltung sein müssen. Der Landrat führt den Vorsitz, seine Stimme. gibt bei Stimmen- gleihbeit den Aus\{lag. Stadtgemeinden über 10000 Einwobnec ist auf Antrag vort

bauamt in Burg, Bezirk Magdebura, Scheunemann beim Kanalbauamt in Peine und Gane beim Neubauaint in Geefte- münde. '

Auf seinen Antrag aus dem Staatsdienst entlassen “ist

N | Srste Deilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staats3anzeiger Nr. 284. Berlin, Montag, den 5. Dezember 1921

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

chaften, Kosten für Inffanbsezung von Krafiwagen, Kosien für Gesehäfiszimmer, Kosten für vas deutsche Personal, Kosten al]: gemein sächlicher Natur, Kosten für Heizung und Beleuchtung Kosten für sanitäre Zwecke und Kosten“ anderer Art, die unter den vorsteherden nicht unterzubringen sind, Die Kosten für die Gehälter der Mitglieder der Kontrollkommission sind in der obigen Aufstellung nit inbegriffen. N

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915

zur Fernbaltung unzuverlä!siger Personen vom Handek (RGBl. S. 603) habe ch dem Mehlhändler und Kaufimann Walter Nicolovius in Marggrabowa, Markt 34, dur Verfügung vom heutigen Tage die Ausübnng des ge-

Am 2. und 3. Dezember tagte im Landeshaufe der Provin Brandenburg - in - Berlin der vorläufige Reichswasser straßenbeirat, der von der Reichsregierung an Stelle der im Art. 98 der Reichsverfassung vorgese enen, aber noch nichi ins Leben getretenen Wasserstraßenbeiräte einberufen war und

Negierurgspräsidenten das Recht zu gewährcn, die gemeindli@èn

Zuscbläge selbständig zu ezßeben und zu verwenden.

Ent predende Anträge von anderen Gemeinden unterliegen der

Entscheidung des Regierungépräsidenten.

Ueber Anträge auf Erhöhung der gemeîndli®en Zuschläge bîs zum Dreifachen ter nach Artikel 2 und 3 zu erhebenden ftaatlichen Zu- {läge entscheidet der Regiernrngspräsident, für Berlin der Obere präsident. Weitergehende Ant! äge sind dem Minister für Volkswohl-

fahrt zur Entscheidung vorzulegen.

Sm Bezi: fe des Siedlungsverbantes RuBrkoblenbezirk entseitet in den Fällen ter Abf. 3 und 4 der Verbandépräsident und im Falle

des Abj. 5 der Verbandspyräfident zusammen mit dem Regierungs- präsidenten. Artikel 7.

Die Steuérbehöórde hat auf Antrag die Abgabe auf die Nußungs- Veredtiaten gemäß § 9 Abi. 2 des Reib8sgesetes zu verteilen. Dem Antraae sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Gegen die Berteilung ist binnen einem Monat die Beschwerde beim Regierungs- vrâsidenten, jür “Berlin beim Präsidenten der Ministerial», Militär- uud Baufkommission zulässig.

Die Beträge, die von den Nußzunasberechtigten der Gebäude oder Gebäudeteile an den zur Abgabe Verpflibteten zu erstatten sind 9 Abî. 2 des Reich8gesetzes), können wie Gemeindeabgaben beigetrieben

werden. Artikel 8. Die Erbebung der Abgabe für die Hoßenzollernschen Lande wird pur eine besondere Verordnung geregelt werden. Berlin, den 22. November 1921. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Hirtfiefer.

C A R CT Preußische Finanzminister. von Richter.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Märkischen Elektrizitätswerk-Aktiengesell- shaft zu Berlin wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Geseßsarml. S. 221) das Recht ver- liehen, das zum Bau von Anlagen für die Leitung und Ver- teilung des von dem der Gesellschaft gehörigen Elektrizitäts- werk erzeugten eleftrishen Stromes innerhalb des links der Oder belegenen Teils des Kreises Grünberg erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreiht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatlihe Erundstücke und staatlihe Rechte an fremden Grundstücken findet diejes Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ‘vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml. S. 159) in der Fassung der Bekanntmachung. betreffend Neuveröffentlichung der Verordnung über ein vereinfahtes Enteignungsverfahren, vom 31. August 1921 (Geseßsamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschrift dieser Verordnung bei der Ausübung des vor- stehend verliehenen Enteignungsrehts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 30. November 1921.

Im Namen des Preußischen Staatsministeriums.

Der Minister für Handel und Gewerbe. L A: SQUlZE

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Dem Westfälischen Verbands-Elektrizitätswerk N.-G. in Dortmund wird hierdurch auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Gescßsamm!. S. 221) das Recht verliehen, das zum Vau einer Hochspannungsfreileitung von Krudel über die bei Fröndenberg zu errichtende Trans- formatorenstation nah Menden, Kreis Jierlohn, erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche Grundstücke und siaatlihe Rechte an fremden Crundstücken findet dieses Recht keine Anwendung.

Gleichzeitig wird auf Erund des S 1 der Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren, vom 11. September 1914 (Ge‘eßsamml!. S. 159) in der Fassung der Bekfanntmahvng, betreffend Neuveröffentlichung der Ver- ordnurg über ein vereinfachtes Entcignungsversahren, vom 31. August 1921 (Geseßsamml. S. 513) bestimmt, daß die Vorschri t dieser Verordnung bei der Ausübung des vorsiehend verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hai.

Berlin, den 30. November 1921. Jm Namen des Preußischen Staatsministeriums:

Der Minister für Handel und Gewerbe, J. A.: Schulze.

Fustizministerinm.

¿Nat Dr.” Detmold in Stade ist zum OLLGNat in Hamm ernannt.

Fu GRâäten find ernannt: LR. Josef Koch _in Paderborn, StARat Ney in Aachen daselbst und GerAssess. Dr. Radke in Schneidemühl. j ;

Zu AGRôäten sind ernannt: StA. Ohters in Vreden, N. Grunau in Elbing, LR. Behrens in Osterwieck, StA. Erih Kramer in Prettin, GerAssess. Schwarz in Bärwalde (Pomm.) und AR. Schuppenhauer in. Kallies. / :

SiA. Sentrup-Froning, .siändiger Hilfsarbeiter in Düsseldorf, ist zum StANat in M.-Gladbach ernannt.

Der Amissig ist dem Notar Wendt, bisher in Berlin- Tempelhof, in demjenigen Teile der Siadt Berlin angewiesen, der zum Bezirke des AG. Berlin-Pankow aehórt.

y Hu Notaren sind ernanni: die RA. Siegbert Kronheim im Bezirk des AG. Berlin-Mitte, Dr. Wilhelm Gold- ammer in Wriezen, Karl Benkel in Breslau, Max Halliant in Glogau, Franz Hahn in Nagnit INat Rid,ard Pistorius in V'oad-burg und Tr. Veinhard Kaufsmann in Thale | i. Lar; (AG.Vez. Quedlinburg). ; Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und z5orsiemn

Als Regierungs- und Bauräte planmäßig angestellt sind: bie Regierungsbaumeister Thien beim Wasserbauamt in

werblihen Mehlhandels sowie den Handel mit anderen Lebensmitteln und Gegenständen des notwendigen Lebensbedarfs wegen bewiefener Unzuver- lâssigkeit in bezug auf den Getreide- und Mehlhandel untersagt.

Marggrabowa, den 15. November 1921.

Der Landrat. Dr. Wa ch8 mar.u.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks- wirischaft, für Haushalt und Rehnungswesen und für Rechts- pflege fowie die vereinigten Ausschüsse für Steuer- und Zoll- wesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sizungen.

Der Reichskanzker hat zu Mitgliedern der Kredit? kommission bei der Reichsregierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende neun Herren be- rufen: den Präsidenten der Reichsbank Dr. Havenstein, den Präsidenten der Berliner Handelskammer und des Jndustrie- und Handelstags Franz von Mendelssohn, Jnhaber der Bankficma Mendelssohn u. Co., den Mitinhaber der Bankfirma M. M. Warburg u. Co. in Hamburg Dr. Melchior, den Geschäftsinhaber der Disconto-Gesellschaft in Berlin Urbig, das Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bank in Berlin von Stauß, Geheimrat Dr. Kreuter, Delegierten des Ver- waltungsrats der Treuhandverwaltung für das deutsch-nieder- ländische Finanzabkommen, Geheimrat Dr. Hu enberg, Mit- alied des Reichstags, Präsidialmitglied des h Vai ee der Deutschen vaugies den stellvertretenden Vo Ae des wirischastspolitishen und Außenhandelskontrollausshvsses des Reichswirtschaftsrats Hans Krämer und Geheimrat Bücher, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Neichsverbandes der Deutschen Industrie. An den Beratungen und Verhandlungen der Kommission nehmen ferner die Vertreter der zuständigen Ressorts teil. In der Reichskanzlei famd vorgestern eine Sißung zur Einberufung der Kommission statt. Als die Aufgabe der Kommission wurde dabei die Beratung der mit der Auf- nahme au3wärtiger Anleihen zwecks Erfüllung der E verpflichtungen an die Alliterten zusammenhängenden Angelegen- heiten fowie die Führung von Verhandlungen hierüber mit auswärtigen Kreditgebern festgestellt. Die Kommission wird ihre Beratungen und Verhandlungen unter der Leitung des Reichskanzlers führen. Die Verhandlungen der Kommisfion

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find geheim.

Zur Frage über den Stand der Ausführungsbestim- mungen zu Artikel 18 (Gliederung des Reichs in Länder) der Reichsverfassung erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Stelle, daß das Geseg zur Ausführung des Artikels 18 hon vor mehreren Monaten dem Reichsrat vor- gelegt worden ist. Es . nimmt in der Hauptsache Bezug auf die Vorschriften des Gesezes über den Volks- entscheid. Da dieses CEesey durch die Reichstags- beshlüsse eine gegenüber dem Entwurf zum Teil ver- änderte Gestaltung erfahren hatte, mußte auch der Entwurf eines Gesetes zur Ausfübrung des Artikels 18 umgearbeitet werden. Seitens der Länder, namentlich Preußens, bestand naturgemäß der Wunsch, zu diesem neuen Eniwurf der Reichs- regierung eingehend Stellung zu nehmen. Nachdem nunmehr in diesen Tagen die Anträge des neuen preußishen Staats- ministeriums eingegangen find, ist die Sißung des Reichsrats- aus\husses bereits anberaumt. Die Verhandlungen im Reihs- rat werden nah Möglichkeit beschleunigt werden.

Der deutsche Bevollmächtigte in Oppeln hat vor- gestern laut Meldung des „Wolsfschen Telegraphenbüros“ der Interalliierten Kommission folgende Note überreicht :

Die staatliche Forstbehörde in Oppeln ist von der Interalliierten Kommission durch Verfügung vom 29. November d. Ï. angewiesen worden, die Oberförstereien Schwarzwald und Rybnik gewissen Persönlichkeiten ¿u übertragen, die nachweiélih im Dienste der polnischen SJnsurgentenbehörden gestanden baben.

Diese Anordnung widerspricht dem Friedentvertrage fowie derm

Pariser Abkommen vom 9. Januar 1920 und stellt fich ferner als ein Einguiff in sckwebende Verhandlungen tar, der geeignet ist, die loyale Auéeinanderlegung zwiscien Deutschland und Polen zu ver- bindern. Wenn von der teutscen Regierung vorautgesett wird, daß sie das Wirtichaftsleben in Oberschlesien bis zur endgültigen Grenz- jestiezung tmch ihre Beamten aufic{terbält, fo darf e1wartet werten, daß die Interalliierie Kowmission sih einseitiger Einariffe entbâlt, tie geeignet find, die PVereitwilligkeit der Veawten ¿zum Vers bleiben in Oberickicsien zu beeinträchtigen und die DurcL führung ciner geordneten Uebergabe der Vermaltung in Frage zu stellen. Der deutsc;e Vevol\möchtigte hat im Auftrage der Reichs- regierung gegen diese Maßnahme nochtrücklichst Verwahrung eingelegt und gekteten, die ergangenen Anordnungen wiedex rü@- gângig zu machen.

In einigen Blättern ist dieser Tage eine Notiz über die Kosten der Jnteralliierten Kommissionen erschienen, die irrige Angaben enthält. Die Gesamtkosten der Kommi|sionen in ganz Teutschland und weit höher, die dort genannten Q fôónnen sich nur allein auf Berlin beziehen.

ie . GCesomtfkfosten der Auslagen für Kommissionen, abgesehen von den weiter unten aufgeführten Kosten, be- tragen, dem „Wolffscen Telegraphenbüro“ zufo!ge, für ten Monat Ottoter 23457 €41,63 4. Sie reriei'en sch u. a. mie fo!sat: Vexlin 1250 320,50 M, 2 res!qu. 248 241,75 Æ, Cajsel 111 645,— Æ, Koblenz 121 960,75 Æ, Dresden 204 546,61 Æ, Düsseldorf 209 589,— AÆ, Kiel 157 627,33 A, München | 401 003,99 .4, Stettin 215 543,60 4, Siutigart 225 148,20 .6, fleinere Städte 291 905,99 f. Es fehlen noch die Zusamraen- stellungen für Königsberg i. Pr. und für Bremen,

Bsnahrück, Weise in Norderney, Sarrazin beim Neu-

nah den Vorschlägen der Landesregierungen aus Vertretern der Schiffahrt und Spedition, des Handels und der Jndustrie, der Landwirtschaft sowie der Beamten, Angestellten, Arbeiter und Verbraucher zusammengeseßt ist. Der Reichsverkehrsminister Groener führte in seiner Begrüßungsansprache dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge aus: '

Die Wasserstraßen dienten im Gegensaße zu den Eisenbahnen niht nur dem Verkehr, sondern auch anderen wichtigen Zweden, Die Länder hätten daher nah wie vor ein wichtiges Interesse an der Benutzung der- Wasserstraßen. - Nur unter Ueberwindung großer Schwrerigkeiten: sei es gelungen, die Ueberleitung im Wege einer Ver» ftändigung mit den Ländern zu sihern. Das Ergebnis könnte aber alz ein für das Reich befriedigendes nit bezeihnet werden. Im großen und ganzen feien zwar die Wasserstraßen festgestellt, die auf das Reich übergingen, auch der finanzielle Aus leih sei gelungen. Die Reich8wasserstraßenverwaltung {telle fih aber noch als ein Torso dar. Nur die Zentralleitung sei als Reichsbehörde im Neichsve1kehi8- ministerium eingerihtet. Im übrigen würden dte Wasserstraßen einst. weilen nah wie vor von mittléren und unteren Behörden der Länder verwaltet. Infolgedessen seien zum Beispiel an der Elbe anstatt einer Probinzialbehörde fünf. Landesbehörden na wie vor be: reiligt. Es unterliege keinem Zweifel, daß die jeyige Organi)ation mit außerordentlichen Reibungêflächen behaftet sei. Die Schwierigkeiten würden si im Laufe der Zeit noch vermehren. Er hoffe jedo, daß die weiteren Verhandlungen mit den Ländern \chließlich eine praîïtish brauchbare Lötung bringen würden. Aufgabe der Versamnlung würde zunädst tein, die Grundlage für die Ausführung des Art. 9 der Reichsverfassung zu schaffen, der Bildung von Beirätetn zur Mitwirkung bei der Reichswasserstraßenverwaltung vorsehe. Cr wün\che, daß die endgültigcn Wasserstraßenbeiräte eine Zusammen: fezung und eine Verfassung erhielten, da fie von dein Ver trauen der an den Wasserstraßen Beteiligten getragen würden. Ein besonderes Wort der Begrüßung widmete det Minister der Shiffahrt, die dunch die Ungunst der Wasser verhältnisse stark gelitten habe. Für die Oderschiffahrt werde die Notlage dur die Folgen der obershlesishen Wirren noch verschärft. Ex verkenne nicht die |chwierige Wettbewerbslage, in der sich die Sttiffahrt infolge der durch die Wirtschaftäverbältnisse der Nach friegézeit bedingten Gisenbahntarifpolitik befunden habe, wünsche aber, daß die SEtnfahrt bei der Lösung der Transportaufgaben wieder stärker einge\chaltet werde und inóbe'ondere die Bewältigung der Massentranéporte übernehme, zu der sie nach ibrer Natur vorzugé: weise berufen sei. ;

Der erste Gegenstand der Beratung war die erwähnte Verordnung über die Bildung von Bejräten. Von allen Seiten wurde dankbar hervorgehoben, daß es die P ichs regierung unternommen habe, die Kreise, welche später in den Beiräten vertreten werden sollien, von Anfang an zur Mitarbeit aufzurufen, da damit die Gewähr geboten scheine, daß die an den deuischen- Wasserstraßen Beteiligten auch wes nach Maßgabe ihrer Jnteressen in den Bei: _râten zur Geltung kommen werden. Jm einzelnen würde zu dem Verordnungsentwurf eine Reihe von Abänderungs- vorschlägen gemacht. J1:5besondere fnüpftèn fih an diéVe stimmungen über die Zusammensezung der Beiräte lebha'te Erörterungen. Es wurde schließlih ein Ausschuß von 24 Mit gliedern eingeseßt, der die Verordnung unter Zuziehung von Nertretern der Landesregierungen durcharbeiten und der für den Frühling 1922 vorgejehenen zweiten Tagung des vor: a A Rees endgültige Vorschläge unter- reiten joll.

Der Leiter der wasserbautehnischen Abteilung im Reis verkehrsministerium, Ministerialdirektor Dr.-Jng. Ottmann gab sodann einen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der deutshen Wasserstraßenb auten und die shwebendetn Pläne. Die Ausführungen fanden lebhafte Anerkennung und eugien von dem unbeugsamen Willen, den Ausbau des deutschen E troß der Ungunst der Verhältnisse forb zusegen. A

Am zweiten Tage beschäftigte sich der Beirat mit det Problemen, welche die Uebernahme der Landeswasserstraßen auf das Reich geschaffen hat, sah aber von einer ershöpfenden Beratung der Frage einer einheitlhen Behörden T AauT ation und eines. einheitlichen materiellen Reichswasserstraßenrechts ab, da die Verhandlungen des Reichs mit den Ländern hierüber noch nit abgeschlossen sind,

Der Bezugspreis für das „Zentralblatt für das Deutsche Reich“ beträgt vom 1. Januar 1922 ab : vierteb jährlich 24 #4. Der Verkaufspreis für einzelne Nummern wid auf 80 ,Z für jeden achiseitigen Druckbogen festgeseßt.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Dpernhaus. (Unter den Unten.) Dienstag: 250. Dauer bezugsvorstellung. Der fliegende Holländer. Antang 74 Uhr.

Mittwoch: Mittags 12 Uhr: Symphonie - Mittags - Konzert (Vortragéfolge wie am Abend.) Abends 74 Uhr: AV, Symphoni€: Konzert der Kapelle der Staats-Oper. Ä

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag : 245, Dauer bezugsvorstellung. Peer Gynt. Antang 74 Uhr. Mittwoch: Flachömaun als Erzieher. Anfang 74 Uhr.

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Verantwortlicher Schrifileiter: Direktor Dr Tyr o 1 Charlottenburs Verantwertlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteber der Geschäftsstellt Necnungsrat Vier aerina in Berlin

Verlag der Ge|cbaftoitelle (Menaering) m Berlin

Druck der Norddeut!ben Bucbdruckerei und Verlagsanstalt, i Berlin Wilkhelwstr. 32.

Sechs Beilagen ___ “feins{ließli@ Böôrsenbeilage ) ._ u Grsté, Zweite, Dritte, Vierte und Fünfte

Die übrigen Kosten umfassen erstens: Kosien für Unter- bringung -dex Dífigiere, Kosten für Unterbringung von Mann-

Senirxal-Handel8register-Beilage

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