1921 / 288 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Dec 1921 18:00:01 GMT) scan diff

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für die Data n der Oualifätsindusktrie verank- machen. Bei einer etwaigen Erhöhung E Umnsat-

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steuer, die den notwendigen Verbrauch belastet, könnte man unmöglich den Luxus von der Besteuerung freilassen. Durch eine vorläufige Aufhebung der Lurusfteuer würde ein Vakuum geschaffen, das {wer zu überbrüdcken wäre. Abg. Fischer -Köln (Dem.) betonte in der Begründung des demokratischen Antrags auf Streihung der §8 15 bis 24, welde die Luxusstener betreffen, daß aus\chlaggebend der Gesichtspunkt der Durchführbarkeit der gefeßlihen Bestimmungen fein müsse. Wenn wir gum Schute dessen, was wir Luxus- indusirie nennen, was aber in Wirklichkeit Qualitätsindustrie fei, die Luxussteuer beseitigen so könne hierin nur das Bestreben gesehen werden, die Wirtschaft unseres Landes zu sanieren. Redner bestritt, daß es irgendwo im Auslande eine Luxuéssteuer von dem Ausmaße der deutschen Steuer gebe. Abg. Herold (Zentr.) stellte sih auf den Boden der Regierungsvorlage, erwartete aber von der Negierung, daß sie eine neue Gruppierung der als Luxus zu be- steuernden Gegenstände mit Vorsicht und Sorgfalt vornehme. Abg. Hammer (D. Nat.) bemerkte: Die Abgg. Kräßzig und Brandes hätten in dec Oeffentlichkeit auf die Schädigungen der Lurxussteuer hingewiesen. Der Reichstag dürfe ih niht bei der Bestimmung des Luxus ausscheiden lassen. Die Frist bis Vorlage des neuen Gesetzentwurfs über die Luxussteuer könne etwa bis zum 31. März 1922 gesteckt sein. Abg. Emminger (Bayer. Bp.) hielt vereinfahte Bestimmungen für die Vorlage {hon für die zweite Lesung für mögli. Abg. Bernstein (Soz.) begründete einen Antrag, daß im Hinblick auf die zutage getretenen Unzuträg- lichkeiten bei der Grhebung der erhöhten Umsaßsteuer auf Luxuswaren die Reichsregierung ersucht wird, bis zum 30. Juni 1922 eine generelle Nachprüfung der Einreihung der nach S8 15 des Umsagz- steuergefeges erböbt steuerpflihtigen Gegenstände vorzunehmen. Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wurden die Anträge der Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei und der Demokraten auf Streichung der Lurussteuer abgelehnt und darauf die sozial- demokratische Entschließung einstimmig angenommen. Der Ausschuß stimmte fodann in Konsequenz der Annahme dieser Entschließung dem S 16 der Regierungêvorlage zu, der eine neue Gruppierung der nah dem Umsaßsteuergesey von 1919 unter die erhöhte Umsaßtzsteuerpflicht fallenden Gegenstände seitens des Reichsrats vorsicht. Hinsichtlich einiger zu späteren Paragraphen gemahten Abänderungsvorshläge von deutschnationaler Seite erflärte der Ministerialdirektor Popi t, daß die Verpflichtung zur Nachprüfung der Ausführungsbestimmungen auch auf diese Paragraphen Anwendung finde.

__— Im Reichstagsaus\chuß für Verhbrauchs- feuern wurde der Entwurf eines Süßstoffgesetzes beraten. Regierungsseitig wurde die Vorlage damit be- gründet, daß auch für die Zukunft an der durh das Süßstoffgesez bon 1902 eingeführten Beschränkung der Herstellung von Süßistoff test- gehalten werden müsse; denn fie |chütze den Zucker gegen den Wett- bewerb des Süßsloffes und diene damit nicht bloß der deutschen Zuker- industrie und Landwirtschaft, sondern wesentlih auch dem Ausfuhrhande!, der Volksernährung und den Reichsfinanzen, also Gebieten, die zur Besserung der Valuta, der Volksgesundheit und der Finanzlage des Meiches befondere Berücksichtigung erheischen. Eine Schätzung der aus dem (Seseße zu erwartenden Einnahmen sei \chwierig, da man zurzeit weder den Umfang des Süßstoffverbrauchs in den nächsten Jahren noch die Preise genau übersehen könne. Da im Jahre 1918 der Reichskasse rund 950 Millionen Mark, im Jahre 1919 rund 75 Millionen und im Iahre 1920 rund 90 Millionen zugeflossen seien, werde man bei vorsihtiger Schätzung für die Zukunft mit einer jährlihen Einnahme von hundert Millionen Mark rechnen können. Um Abs. 2 des § 1 entspann sich eine Diskussion. Dieser Absaz ist neu und beruht darauf, daß seit dem Inkrafttreten des bisher geltenden Süß-. stoffge)eßes Vorstufen und Umwandlungen des Süßstoffes in den Handel gebracht werden, die zwar felbst keine oder nur eine geringe Süßkraft besitzen, aus denen aber ohne um- ständliche Vorbereitungen und auf einfache Weise Sacharin oder ein anderer Süßstoff gewonnen werden kann. Diese Vorstufen und verhüllten Süßstoffe sollen mit Hilfe des genannten Absatzes bei der staatlihen Ueberwachung des Süßstoffverkehrs den eigentlihen Süßstoffen gleichgeslelt werden. Der Ausschuß verwarf in diesem Punkte die Regierungsvorlage und nahm gemäß einem Antrage des Abg. Waigan d (Soz.) folgende Fassung des Abs. 2 § 1 an: „Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Neichs- minister der Finanzen können mit Zustimmung des Beirats nah An- hôrung von Sachverständigen bestimmen, ob und inwieweit die Vor- {riften dieses Gejeßes auf Stoffe, die in einfaher - Weise in N umgewandelt werden TÖönnen, Anwendung finden sollen.“ Auch die Fassung des § 3 in der Regierungsvorlage wurde vom Auéschuß abgelehnt. Statt dessen wurde gemäß einem Antrage des Abg. Dr. Kulenkampff (D. V.) folgende Fassung för den S 9 angenommen: „Für die Herstellung und den Absay oder die Einfuhr von Süßstosfen i| von der Reibsregierung mit Zu- stimmung des MNeichsrats und nach Anhörung des BVeirats cinem oder mehreren Gewerbetreibenden die Ermächtigung zu geben. Die Ermächtigung if unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs und -nur unter der ausdrücklihen Bedingung zu erteilen, daß der auf die Herstellung und den Absay des Süß- stoffes gerichtete Teil des Geschäftsbetriebs des oder der Berechtigten unter dauernde amtlihe Ueberwachung gestellt wird.“ Ebenso wurde der Absatz 4 des § 4 der Regierungsvorlage einem Beschluß des Ausschusses gemäß durch folgende, vom Abg. Kulenkampff (D. V.) vorge\hlagene Fassung ersezt: „Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Tonnen nach Anhörung des Veirats die Verwendung und den Abjaßz unter Festsegung einer bestimmten Höchstmenge von Süßstoff auh für andere als die im § 2 bezeihneten Zwecke unter besonderen Bedingungen und UVeberwahungsmaßnahmen gestatten.“ Angenommen wurde auch, dem § 7 statt der Fassung der Regierungs- vorlage nah einem Antrage Dr. Kulenkamff (D. V.) folgenden Wortlaut zu geben: „Der Reichsminister der Finanzen und der NReichêminister für Ernährung und Landwirtschaft haben zu be- stimmen, unter welchen Bedingungen unter Berücksichtigung des Inlandsbedarfs die Ausfuhr von Süßstof\ in das Ausland zu gestatten ist." Eben)o wourde der § 8 der Negierungsvorlage durch folgende Formulierung des Abg. Dr. Kulenkampff ersetzt: «Der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft bestimmen nach Anhörung der Gewerbe- treibenden, ob aus dem Erlöse für den nah dem Auslande abgesetzten Süßstoff ein Anteil an das Reich abzuführen und wie hoch diejer zu bemessen ist.“ Die übrigen Paragraphen wurden in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Damit war die erste Lesung des Gesetzentwurfs erledigt.

Im Reichstag8ans#\chuß für die Beratung des Gefeßentwurfs über das Branntweinmonopol wurden von den allgemeinen Vorschriften über die Branntwein- verwertung durch die Neichsmonopolverwaltung die §8 85 und 86 unverändert nah der Regierungévorlage angenommen. Unter den Be- stimmungen über die Verwertung des unverarbeiteten Branntweins schreibt § 87 vor, daß die Neichsmdnopolverwaltung zu bestimmen hat, in welcher Menge, zu welchen Zwecken und an wen Branntwein ab- zusetzen ist. Der Branntwein darf zu anderen Zwecken, als er von der Neih8monopolverwaltung abgegeben ist, ohne besondere Genehmigung nicht verwendet werden. Der zu ermäßigten Verkaufspreifen ab- zugebende Branntwein kann zur Sicherung gegen mißbräuchliche Ver- wendung vergällt werden. Ein Antrag des Berichterstatters, in diesem Paragraphen die Mitwirkung des Beirats vorzuschreiben, wurde von dem Präsidenten der Neihsmonopolverwaltung Steinkopff mit, der Begründung abgelehnt, daß der Betrieb dadur erschwert werde. Auch Ministerialrat Neb elung hielt die Durchführung eines kauf- männischen Betriebes nicht für mögli, wenn immer erst der Beirat angehôct werden müsse. Unter Ablehnung des Antrags wurde der § 86 unverändert angenommen, ebenso die §8 88 und 89. 8 90 enthält die Bestimmungen über die Kontingentierung der Trinkbranntweinhersteler. Für die Betriebsjahre 1921/22 bis einschließlich 1928/29 so der Neichsrat bestimmen, welden Teil der der Entschädigung8zahl 216 des Gesetzes über

das Branntweinmonopol vom W. Inli 1918) enisprechenden Bramit- weinmenge die entshädigungsberechtigten Trinkbranntroeinhersteller zum regelmäßigen Verkaufspreise beziehen dürfen. Für Mehrbezug foll der Verkaufspreis um einen Zuschlag von 10% gesteigert werden. Der Berichterstatter beantragtéè, stati des Reichsrats die Reichsmonopolverwaltung in gemeinschaftliher Be- \{lußtkassung mit dem Beirat bestimmen zu lassen und wünschte ferner die Uebertragbarkeit des Ginzelbezugsrechts (Mehrbezug) auf andere ent- schädigungsberehtigte Betriebe, Abfindungébrenner follen ein Einzel- bezugsreht in der vollen Höhe ihrer Durchscnittsherstellung der letzten drei Frievensjahre erhalten. Zur Begründung diefes Antrags führte Abg. Schulz-Gahmen (Zentr.) aus, daß die Kontingentierung der Trinkbrannttweinbersteller im bisherigen Geseze niht konsequent durchgeführt sei; fie liege vor allem im Interesse der kleinen trnd kapital- {wachen Betriebe, die sonsti von den kapitalstarken Betri-ben aufgesaugt werden könnten und dabci nicht einmaleine Entschädigung erhalten würden. Der Monopolverwaltung dürfe es nicht überlassen bleiben, nah Guts dünken den Zuschlag für den Sprit, der außerhalb des Bezugsreckchts bezogen wird, zu erlassen oder zu ermäßigen, denn dies würde die Kontingentierung durhlöchern. Die Bewilligung einer snahme müßte mindestens an die Zustimmung des Beirats oder eines vom Gewerbeausschuß aus dem Kreise der a ees erwählten Auss{usses gebunden werden. Ferner seien die Ver: hältnisse der Kleinbrenner und der ablieferungsfreien Her- steller vor Fdelbranntwein zu berücksihtigen. Bei den Abfindungs- brennern würde die Beschränkung der Trinkbranntweinherstellung auf einen Bruchteil der Friedensherstellung zu großen Härten führen können. Andererfeits müßten fih die Brenner die selbsterzengten Mengen, so weit fie zu Triukbranntwein verarbeitet werden, auf ihr Einzelbezugsrecht anrechnen lassen. Nachdem von den Megierungs- vertretern, insbesondere dem Präsidenten der Monopokverwaltung Steinkopff, gegen den Antrag Widerspruch erhoben worden war, wurde der Antrag zurückgezogen.

§ 91 bestimmt u. a.: Wird von der Neichsmonopolverwaltung zu regelmäßigen Verkaufspreisen abgegebener Branntwein unter amt- liher Ueberwachung versandt, gelagert oder weiterverarbeitet, so kann der Branniwein mit dem der Hektolitereinnahme entsprehenden Teil des regelmäßigen Verkaufspreises belastet sein, bis er in den freien Verkehr tritt. Die Hektolitereinnahme ist nach demjenigen Say zu erheben, der im Zeitpunkt des Uebertritts des Branntweins in den freien Berkehr güt. Berichterstatter Abg. Sh ulz-Gahmen (Zentr.) beantragte dafür folgende Fassung: Von der Reichsmonopol- verwaltung abgegebener Branntwein darf auf Antrag des Erwerbers unter amtlicher Ueberwachung versandt, gelagert und weiterver- arbeitet werden, mit der Maßgabe, daß für den Branntwein nur der Teil des Verkaufspreises fällig wird, der bis zum Zeitpunkte der Uebernahme dur den Erwerber für den betreffenden Branntwein von der Monopolverwaltung tatfächlih aufgewendet worden ist (Brannt- weinübernahmepreis sowie Kosten durch Versand, Lagerung, Reinigung und Verwaltung), während der Branntwein mit dem übrigen Teil des Verkaufspreiles belastet bleibt, bis er in den freien Verkehr tritt. Erzeugnisse aus sfolhem Branntwein dürfen unter amtlicher Ueberwahung mit der gleichen Belastung versandt gelagert und weiterverarbeitet werden. Abg. Schulz - Gah men be- gründete den Antrag damit, daß nad dem Wortlaut des Entwurfs der unter amtliher Ueberwachung befindlihe Branntwein nur mit der Hektolitereinnahme belastet bleiben würde, während der ganze vorige Teil des Branntweinaufschlags oder Branntweinverkaufspreises sofort zu entrichten wäre. Da es sich hierbei um sehr bedeutende Beträge handle, so müßten die Gewerbetreibenden fehr hohe Kapitalien in “ihren Lagern festlegen, und dadurch - würde die Erzeugung feiner abgelagerter Trinkbranntweine sehr erschwert. Nur die vorläufig wirklih entslandenen Unkosten müßten sofort ge- zahlt werden. Der Antrag diene dem Interesse der Herstellung wirk- lih feiner Trinkbranntwcine und unserer Wettbewersfähigkeit auf dem Weltmarkt. Ministerialrat Nebelung ertlärte jedo, daß der Antrag praktisch nicht durchführbar sei, und der Antrag wurde daraufhin abgelehnt.

, Nach § 92 ist zu ermäßigten Verkaufspreisen abzugeben Branntk- wein für öffentliche Kranken-, Entbindungs- und ähnlihe Anstalten oder zu wissenschaftlichen Lehr- und Forshungszwecken sowie zur Be- reitung von Speiscessig, zu Putz-, Koch-- und Beleuchtungszwecken oder zu gewerblichen oweckden. Nach näherer Bestimmung des Reichsrats darf Branntwein auch zur Herstellung von Heilmitteln, Niech- und Schönheitsmitteln und zun fonskigen gewerblichen Zweden abgegeben werden. _Die ermäßigten Verkaufspreise müssen den Branntweingrundpreis, einen angemessenen Anteil an den Verwaltungskosten und einen an die Reichskasse abzuführenden Betrag von mindestens ahthundert Mark enthalten. Abg. Diez (Zentr.) beantragte, dic beiden lezten Säße zu streichen. Der Bericht= erstatter Abg. Schulz-Gahmen (Zentr.) beantragte, auch hier die Anhörung des Beirats vorzuschen fowie ee ¿u bestimmen, daß der Verkaufspreis für Branntwein, der nach unvollständiger Vergällung zur Bereitung von Speiseessig bver- wendet wird, unter Wahrung der Selbstkosten in den Grenzen festgeseßt wird, innerhalb deren die Herstellung von folchem Essig aus Branntwein gegenüber der Herstellung von Gsfigsäure, die der Verbrauchsabgabe unterliegt, wettbewerbs- fähig bleibt. Dieser Antrag verlangt weiter, daß die Verkcaufspreife für Branntwein zu gewerblihen Zwecken usw. für das Hektoliter Weingeist mindestens um ein Fünftel niedriger scin sollen als der Branntweingrundpreis, und daß sie unter Umständen au bis zum Betrage der Gestehungsfkosten herabgeseßt werden können. ! bg. Schulz-Gahmen verlangte die Anhörung des Beirats bei der Festsezung aller Verkaufspreise. Sein Antrag bezwecke im übrigen die Wiederherstellung des geltenden Monopolgesetzes. Die Ermäßigungs- quote sei den veränderten Preisverbältnissen einigermaßen angepaßt. Abg. Diez Sr betrahtete Rieh- und Schönheitémittel nicht als Luxus und wünschte den Schuh dieser deutshen Industrie gegen- über der franzöfishen Konkurrenz. Deshalb dürfe dieser Industrie der Brauntwein nicht zu teuer verkauft werden. Auch die Abgg. Körner (D. Nat.) und Dr. Noesicke (D. Nat.) traten für den Schuß der deutschen Parfümerieindustrie ein. Ministerialrat Nebelnung enigegnete, daß diese Fabriken den früheren freien Bezug von Brannt- wein häufig gemißbraucht hätten und der Branntwein zu Trinkzwecken verwendet worden sei. Eine Kontrolle sei nicht dur@zuführen, „da jeder Friseur Schönheitsmittel herstelle. Die Fabriken hätten im ganzen 37 000 h1 Branntwein bekommen, aber nur der zehnte Teil davon erscheine in ihren Erzeugnissen wieder. Die Destillateure beklagten fih über die große Konkurrenz durch diesen Mißbrauch. Der Antrag Diez würde cinen Ausfall von fünfhundert Millionen Mark für die Reichskasse bedeuten. Präsident Steinkopff führte an, daß die Fabriken den Branntwein fässerweise ver- kauft hätten und daß die Parfümerieerzeugnisse unzweifelhaft Luxuss waren seien. Abg. Diez (Zentr.) zog feinen Antrag zurüd, behielt si aber eine Stellungnahme für die zweite Lesung vor. Abg. Dietri ch -Baden (Dem.) wollte eine Verbilligung nur zugestehen, wenn die Industrie nicht mchr konkurrenz; fähig sei, was aber zurzeit nicht behauptet werden Eönnte. Abg. Körner (D. Nat.) bean- tragte folgende Aenderung: Die ermäßigten Verkaufspreise müssen den Branntweingrundpreis und einen angemessenen Anteil an den Verwaltungskosten sowie etwa entstehende besondere Kontrolunkosten enthalten; sie sollen nicht höher sein als den meist begünstigten gewerblihen Berbrauchern zugebilligt werden. Jrù

: ane der Ablehnung dieses Anne beantragte er, ftatt „achthundert Ï

art“ zu schen „dreihundert Mark“. Abg. Soll mann (So: erflärte fich gegen die Verbilligung des Branntweins für Schönheit: mittel, weil dieser Vorteil niht den Konsumenten, sondern nur der Industrie zufallen würde. Nachdem Abg. Körner (D. Nat.) feinen Antrag aurüdgezogen hatte, wurde der ersie Teil des § 92 in der fassung der Negierungsvonlage angenommen, die beiden leßten Säße aber entsprehend einem Antrage des Abg. SA öpflin (Soz.) gee ,_ Nah § 93 bleiben die bisherigen Bezugsre{te für Branntwein zur Speiscessigbereitung bestehen, der Verkaufsyreis dafür, soweit die bezogene Menge das Bezugsrecht übersteigt, soll sid um 20 Hundertteile erhöhen. Der Ausschuß seßte dafür fünfzig Hundertteile ein. In dem Abschnitt über die Herstellung und den Vertrieb der Monopolerzengnisse war der § 9 bereits in der Fassung

[ des Reichsrats angenommen (HersteCung einfaHen Trinkbramt. dur die Monopolverwaltung). Die §§ 96—98 wurden Unberin angenommen. b

In dem zweiten Titel der Vorlage, „Brannkweinvery,. durch andere als die Neihsmonopolverwaltitnz und Branntweinkqy Y bestimmt § 100, daß die Verwertung. von Branntwein außerhg! Monopo!lbetriebes zur Herstellung von Trinkbranntwein zulässig 8 soweit für den Branntwein der regelmäßige Verkaufs8preisg de l Branntweinaufs{chlag oder der regelmäßige Monopolausgleig \ richtet worden tit. Trinkbranntwein darf im Inland nur jy ® \s{lossenen Behältnissea von nicht weniger als 0,25 Litern niht mehr als einen Liter Raumgehalt in den Verfgs, * braht werden. Art, Menge und Weingeistgehalt und Nate | Herstellers ist auf jedem Behältnis anzugeben. Berichterslatte; 1 Schnlz-Gahmen (Zentr.) beantragte dafür: Jm Jl darf Trinkbranutwein nur unter Kennzeihnung des Weingeistye h in Naumhundertteilen in den Verkehr gebraht werden. Die 6 Ling hat bei Lieferung in Behältnissen von mehr qls j Inhalt auf der Rechnung, bei Lieferung in Behältnissen bis zuy 1 g Inhalt auf dem Flaschenschild zu erfolgen. Im Inland darf Arrgf Weinbrand, Cognak und Obstbranntwein fowie Verschnitte und Steinhäger nur mit einem Weingeistgehalt von mins, 38 Raumhundertteilen, sonstige Trinkbranntweine nur mit Weingeistgehalt von mindestens 35 Raumhunderttejten in den Y kehr gebracht werden. Die Monopolverwaltung kann in gemeiniy Beschlußfassung mit dem Beirat Ausnahmen für besondere Gegerhy und besondere Trinkbranntweinarten zulassen. Der Antrag ter. weiter die Angabe als deutsches Erzeugnis oder als ausländi Erzeugnis, je nachdem der Trinkbranntwein in Deutschland her ri oder abgesüllt ift oder im Ausland auf Flaschen gefült f Abg. Schulz-Gahmen lehnte den in der Regierungsvorlage j haltenen Verfassungszwang als unwirtschaftlich und verteuern) Die Regierung begründete in der Vorlage an den Reichsrat den Y PaCung Bg damit, daß au die Monopolverwaltung den Flas, vertrieb anwenden müsse, und daß somit die Privatbetriebe diy Verpackungszwang im Vorteil vor der Monopolverwaltung ss würden. Da aber, meinte Redner, der Privatbetrieb den Zus H zur Hektolitereinnahme tragen müsse, so fehle jede N

ründung für den Verpa@ungszwang. Höchstens könne Lieferung in Flaschen für die Abgabe an Kleinhändler, Stankyi und Verbraucher vorgeschrieben werden. Redner beantragte i enden Eventualantrag: Im Inlande M Trinkbranntwein an Y raucher und Kleinhändker nur in vers{chlossenen Behältnissen, nicht weniger als ein Zehntelliter und niht mehr als ein ter Ruy gehalt geliefert werden. Nach der Regierungsvorlage müßten ti destens 40 Millionen Flaschen jäh1lich neu angefertigt werde, jy eiwa 80 Millionen Mark fosten würden und zum allerzröj Teil unnötig/ seien. Die Herabseßung der Mindestgrene f die Flaschen auf ein Zebntelliter rechtfertige sich duch ÿ Reiseflaschen und die ProbefläshWen. Wenn überdiez j Monopolverwaltung auf die Herstellung von Trinkbranntmwein g verzichte, fei der Verpakungswang ganz überflüssig, Die beantug Kennzeihnung des M ehalts würde dem unlauteren V bewerb einen Riegel vorshieben. Der Wetibewerb mit den q ländischen Erzeugnissen sei jeßt dadurch erichwert, daß nad dy riedenêvertrag A aus Elsaß-Lothringen und aus dey y olen abgetretenen Gebieten für sünf bezw. drei Jahre gerade dort namhafte Likörfabrly bestehen. JIrreführende Bezeichnungen auf Flaschen müs verhindert werdet, weil vielfaß Firmen mit ausländi flingenden Namen în Deutschland eine der ausländischen ähnli lashenauêstattung anwenden. Präsident der Monopolverwalty Steinkopff erwiderte, daß die Monovpolverwaltung ledigliß ui der Industrie gleichgestellt werden solle und daß das Gewerke s mit dem Flaschenzwang einverstanden értlärt habe. Dieser Zun sei mit Rücssiht auf die Reinheit von großer Bedeutung, Ersing (Zentr.) stimmte dem Pakungszwang zu, wüns) aber die Einführung einer Staffclung. Ministerialrat Neh! lung wies darauf hin, daß der Reichswirtschaftsrat w Schuze des Publikums den _Verpackungszwang gutgeheißen la Abg. Du sche (D. Vp.) wünschte die Einführung von Literslsa Präsident Steinko Pf entgegnete aber, daß die Industrie l Vreivierte!literflasthen bevorzuge. Abg. Diez (Zentr.) beantra eine neue Fassung, wonah im Inlande der Trinkbranntwein uu | Bekältern in den Verkauf gebraht werden darf, auf denen Zub Herstellungsweise und Hersteller angegeben sind. Mit diesem Ain wurde § 100 angenommen, nachdem der Antrag des Berichterstuts abgelehnt war. Die §8 101 bis 104 wurden unverändert nah Regierungsvorlage angenommen.

§ 105 bestimmt über dice Au8fu hr: Bei der Ausfubr Branutwein oder von Branntweinerzeugnifsen kann nah näht Bestimmung des Neichsrats der Verkaufäpreis bis zur Grenze 1 Selbstkosten ermäßigt oder erstattet werden, In gleicher Höhe kn bei der Ausfuhr von Branntwein, der dem Branuntweinaufschlag d dem Monopolausgleih unterlegen hat, oder von Erzeugnissen folchem Branntwein der Branntweinau|schlag oder der Monopolautgli erlassen oder erstattet werden. Berichterstatter Abg. Stu) Gahmen (Zentr.) beantragte hier wiederum, die Ahn des Beirats vorzuschreiben, die Worte „bis zur Grenze der Sl Tosften zu flreiden und den Branntweinaufschlag Monopolausgleich bis zur vollen Höhe zu erlassen zu erstaiten. Der Antragsteller begründete den Antrag n der Crleichterung des Wettbewerbs auf dem Weltmarkt. Der Anh wurde nah kurzer Debatte zurückgezogen, nahdem die Regier vertreter Nebelung und Denhardt sih ‘gegen feine Annlt! als überflüfsige Er|chwerung ausgesprochen hatten. Abg, A Roecsidcke (D. Nat.) forderte bei diefer grundsäglichen Frage le falls dic Anhörung des Beirats. Abg. Diet ri ch- Baden | behielt sich einen Antrag für die zweite Lesung vor, wenn si hen stellen sollte, daß cine Ausfuhr von Sprit nötig sei. § 106 u unverändert angenommen, ebenso die Bestimmungen über den Yeans weinhandel in den §§ 106 und 107 in der Fassung der Regieru vorlage. Darauf wurde die weitere Beratung vertagt.

Im Reichstagsauss\chuß für soziale Ant legenheiten wurde zunächst der Entwurf eines Geseh über Versiherungspfliht, Versiherungsbered!!" gung und Grundlöhne in der Krankenverfsticer!!|

chandelt. Nach der Regierungsvorlage soll sich die Versichern pfliht auf folgende Crwerbsfategorien erstreden: 1, Aelt Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten, 2. Betriebste: Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stell 3. Handlungsgehilfen und -lehrlinge, Gehilfen und Lehr in Apothekeen, 4. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rd auf den Kunstwert der Leistungen, 5. Lehrer und Grzieher, 6, d gewerbetreibende, soweit ihnen nit ein fährlihes Einem von 30 000 ficher ist, 7. Schiffösbesagung dul Seefahrtszeuge sowie die Besazung von Fahrzeugen Binnenschiffahrk. Vorausseßung der Versierung foll b daß der regelmäßige Jahresarbeitsverdienst der unter 2 bis d Í zeichneten nit 30 000 .4 übersteigt. Aus der Mitte des Aus i wurde vorgeschlagen, die Höchstgrenze von 30 000 „4 auf 6000) heranfzuseßen. mgegenüber wies der Regierungsvertreter, Ot f at Spielhagen vom E nisterium, darauf hit, 2 chon zu der Zeit, als die Versicherungsgrenze auf 30 Ah 40 geteut worden war, zahlreihe Klagen aus den Kreisen der A

reie Einfuhr une und

Krankenverficherung hineinzwinge. Diese Klagen wären in geh Maße zu erwarten, wenn die Grenze abermals erhöht würde. Reichsarbeitsmiuister Dr. Brauns wies darauf hin, d Festseßung der Versicherungsgrenze letzten Endes auf die Frage hi j laufe, ob die gegenwärtige Geldenfwertung als eine dauernde | schen sei. Es ginge nun aber nicht an, bei gesetgebe Maßuahinen eine so sprunghafte Bewegung wie ‘die augenbli J Geldbewertung ohne weiteres zum Ausgangspunkt zu nehme!

(Forisehung in Ler Zweiten Beilagë)

“rungsgrenze bis zu: 50 000. .# Jahreseinkommen ab. Dagegen wurde

“* Meiterversicherten auch ohne seine Zustimmung in eine höbere E

etoldeten Angestellten kamen, daß ‘man fie gewissermaßen i. 5

zun Deutschen Reichs

Zweite Beilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

: 1921

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Ir. 288. L

Berlin, Freitag, den 9. Dezember

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(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

diesem Grunde \sprach sich der Minister für die Beibehaltung der in der NRegierunasvorlage vorgesehenen ag lac von 80 „H Grundlohn und 30 000 .# Gehaltsgrenze für Angestellte, aus. Abg. H o ch (Soz.) hielt - die von Geheimem Rat Spielhagen ange- jührten Gründe gegen die Nang der Versicherungsgrenze auf 50000 4 nicht für stihhaltig. Wenn sich die Leute, die jeßt das Glü haben, annähernd 50 000 .4 zu verdienen, darüber beshwerent, daß sie zur Mittragung sozialer Lasten herangezogen werden jollen, so solle man ihnen die gehörige Antwort geben, nit aber ihre Vor- \ haltungen noch berechtigt finden. Abg. A n dre (Zentr.) trat für einen h Kompromiß ein, um das Geseß möglichst {nell unter Da und Fah bringen-zu können. Man folle die Höhstgrenzen auf 40 bis 80 4 Grundiohn und 40000 4 Gehaltsgrenze festseßzen. Es be- þ steben au viele Doppelversicherungen, und es muß auch noch Naum für die private Initiative vorhanden sein. Die Leistungsfähigkeit unserer Wirtichaft is zu berücksichtigen. Abg. “A ufhäufer (U. S. P.) vermißte in den Ausführungen der bürgérlihen Abgeord- neten vor allem die Rücksicht auf den Zweck der Kraänkenversicherung. Die U. S. P. verlange grundsäßli eine Beseitigunh der Kanngrenze fr die Grundlöhne. Die Höchstleistung müsse durth die Selbstver- waltungskörper der Krankenkassen obne geseßlihe Etushränkung ent- chieden werden. Ebenso sei grundsäßlih eine Verficherüngspflichtgrenze für die Angestellten aufzuheben. Abg. Schirmer - Franken (Bayr. Nolksp.) wies Angriffe der Linken mit dem Hinweis ‘darauf zurü, daß einer ihrer Nedner den von verschiedenen Parteien “eingebrachten Snitiativantrag als aute Grundlage für die Krankenkasseneform bezeichnet habe. Die Erhöhung des Grundgehalts von 40 4, mit der Möglichkeit einer weiteren freiwilligen Erhöhung durch die Kassen auf 80 sei gegen den bisherigen Zustand eine große Verbesserung. Die Verdoppelung der Beiträge müsse aber auch ins Auge gefaßt werden. Mit den Geldern anderer hemmungslos zu verfügen, gehe auch nicht an. Man solle auch vermeiden, dem Mißtrauen gegen Berliner Maßnahmen nitht dur extreme Beschlüsse weitere neue Nahrung zu geben. Manchmal werde der Anschein erweckt, als solle durch übertriebene Anträge ge-\ flissentlich dié Finanfontrolle der Entente herbeigeführt werden. Redner \prach sich \ch{ließlich für Annabme des Junitiativantrags. und dessen baldige Verabschiedung aus. Der Aus8#\chuß lebnte den Antrag dèr Mehbrheitssozialdemokraten auf Erhöhung der Versiche-

der Kompromißantrag des Zentrums mit 40 000 .# Höchstgrenze an- genommen: Mit diefer Abänderung wurde dann auch der § 1 des Gesezentwurfs angenommen, der die Aufzählung der vorhergenannten Erwerbskategorien zum Inhalt hat.

8 2 des Gesetzentwurfs besagt n. a., daß derjenige, der in der Zeit seit dem , 10. Mai 1920 V Veberschreitens der Verdienst- grenze von 15 000 4 aus seiner Krankenkasse ausgescieden ift, bei dieser Kasse binnen 6 Wochen nach dem. Inkrafttreten dieses Geseßes die Wiederaufnahme als Mitglied beantragen kann, fofern er beim - Ausscheiden . zur Weiterversicherung berechtigt war und nicht jeßt nach ‘§ 1 verfichérungspflichtig ist. Der Paragraph“ wurde vom Aus\chuß - angenommen, ebenso die & 3 und 6, die weitere Bestimmungen über die Ver- cerungspflißb und die Versicherungsberehtigung enthalten. 8 7 enthält n. a. die wichtige Bestimmung, daß ein Mit- qlied mit * Zuftimmung des Kassenvorstandes in eine, “ándére Klasse oder Lohnstufe übertreten kann. Der Kassenvorstand känn den

oder Lohnstufe verseßen, wenn dessen Beiträge in erheblichem Miß- verhältnis zu seinem Gesamtéinkommen und zu den ihm im Krank- heitsfall zu gewährenden Kassenleistungen stehen. Gegen eine“ folche Anordnung steht dem Betroffenen ein Beshwerderecht beim ‘Ver- siherungsamt zu. O Hoch: (Soz) beantragte hierzu gewisse Aenderungen. Der Nebertritt in eine andere Klasse solle T den Einkommensverhältnissen des Versicherten erfolgen können, - Auch das Genehmigungsreht des Kassenvorstands solle in Wegfall fommen. Der A u'8\ ch einigte fi alsdann auf einen Wortlaut, der im großen ganzen den sozialdemokratischen Wünschen entsprach. Bezüglich des Grundlohns wurde der Vorschlag der Regierung an- genommen. Damit war die erste Lesung des Gesetzentwurfs über Versicherungspflicht erledigt. y

Es folgte eine Besprehung über Abänderung desWochen- hilfege]eßes. Nahdem dann noch eine Reihe von Eingaben beraten worden war, vertagte sich der Aus\{huß. i

Der (23.) NReichstagsaus\chuß für Becamten- angelegenheiten nahm gestern vor Eintritt in die; Tages- ordnung eine vom Abg. Morat h (D. Vp.) vorgeschlagene gemein- same Entschließung an, dur die gefordert wird, daß Regierungs- entwürfe in Beamtenangelegenheiten nicht früher als dem 23. Aus- {uß zur Kenntnis gegeben werden. Es handle sich dabei um die vom Aus\huß als unerträglich angesehene Praxis, ‘den Gewerkschaften und Beamtenorganisationen Regierungéentwürfe zu- gängig zu magen, die dem Reichstage vorenthalten blieben. Anlaß

dazu gab im vorliegenden Falle die Behandlung des Ortsklassen-,

verzeichnisses, 4 In Fortseßung der Beratung des Geseßentwurfs über die Beamtenvertretungen wurde darauf mit 9 gegen

‘7 Stimmen der Deutschnationalen, der. Volksparteiler und Demokraten

f wandte sich gegen den Antrag Steinfopf, weil er die Wahlen

lautet jeßt: „Für alle Beamten des Reiches, der Länder, der Ge- ‘meinden, Gemeindeverbände sowie der Körperschaften des öffentlichen Rechtes find zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Unter- stüzung der Verwaltungen in der Erfüllung ihrer wirtschaftlichen Aufgaben bei den Behörden und Dienststellen je nah dem Aufbau der Verwaltungen ‘Orts-, Bezirks- und Hauptbeamtenräte zu errichten.“ Abg. Steinkopff (Soz.) beantragte, daß die Schaffung von Bezirksbeamtenräten von der Zustimmung der wirtschaftlichen Berufsvereinigungén der Beteiligten abhängig gemacht wird. Abg. Schuldt (Dem.) verwies aufdie s&nes Erachtens bessere Fassung seines Antrages. Abg. Morath (D. Vp.) lehnte vie Stein- kopff\he Fassung ab, weil sie einen Organisationtzwang voraussetze und tritt für den Antrag Schuldt ein. Ministerialrat Roser

f vermehre und übrigens noch über das Betriebsrätegeseßz hinausgehe. Staatsfekretär Freiherr gn Wel fer erklärte den Antrag Steinkopff für -unannehmbar; - der Antrag Schuldt sei das Aeußerste, was die Regierung zugestehen könne. Abg. Steinkopff (Soz.) bemerkte: Ueber den Aufbau der Räte müssen die Beamten- organifationen selbst entscheiden können, das will mein Antrag und darauf muß ih bestehen. Ministerialrat Tr il off empfahl die Fassung des Regierungsentwurfs, er entspreche der bei der Postverwaltung be- währten Praxis. Ministerialrat Daniels begründete eingehend den Negierungsentwurf und bat dringend, den Antrag Steinkopff abzulehnen. Abg. Bender (Soz.) führte aus: Wenn der Antrag Steinkopff siber das Betriebsrätegeseg hinausgeht, jo ist das fein Grund zur Ablehnung. Der Regierungsentivurf mat die Errichtung von Be- zirksbeamtenaus\hüssen von „Verhandlungen“ mit den Beamten ab- hängig, Dadurch wird - die legte Entscheidung in die Hand des Ministers gelegt, und das wollen wir nicht. Ministerialrat Roser erklärte: Unter „Verhandlung“ verstehe ich. daß die Verwaltung fi nicht auf Anhörung der Beamten beschränken kann, fondern daß sie gezwungen ist, durch Rede und Gegenrede Klar- stellung zu erzielen. Abg. Breunig (U. Soz.) begrüßte den Antrag Steinkovff als denjenigen, der die Verwaltung am besten einenge. Abg. Allekotte (Zentr.) meinte, daß die Linke bis zum Ueberdruß bürokratisch sei. Man folle auch nicht immer bloß von SFnteressenvertretung der Beamten \prechen; wir hier haben gleih- _ mäßig auch die Interessen der Verwaltung wahrzunehmen. Staats- . sekretär Freiherr von Wels er führte aus, wenn man mißtrauisch ¿gegen die Regierungsvorlage | sei, weil fie von „sonstigen Ver- treten der Beamtenschaft"\ \sprehe, die u. a, über die

ildung von Bezirksbeamtenaus\{hüssen zu entscheiden haben,

nun fönne man für diese Vertretung Wahlen vor- schreiben. Ministerialrat Fimmen erklärte: Wenn Beamten- värtretungen und Verwaltung, wie ‘das der Antrag Steinkopf will, als Gleihberehtigte verhandeln, dann würde die Regierung ins

intertreffen geraten, weil sie an Kabinettsbeschlüsse gebunden und eshalb weniger frei als die Beamtenvertretung sei. Abg. Delius * (Dem.) bemerkte: Die Herren Regierungsvertreter hätten sih mehr mit unserem Antrage beschäftigen sollen, der am besten zum Ziele führen würde. Wir verlangen, daß die Mehrbeit der Ortsbeamten- aus\chüsse entscheidet, ob Bezirksbeamtenräte eingerichtet werden follen. Man fann also in einem Wahlgange Orts- und Bezirksbeamtenräte wählen und dann die Ersteren P eiden lassen, ob die Leßteren in Tätigkeit treten sollen. Ministerialrat R os er hielt solchen Wahl modus für unmöglih. Abg. Morath (D. Vp.) {lug vor, Abf. 2 des Antrages Schuldt anzunehmen, Abs. 3 aber abzulehnen und dafür Abs. 2 der Regierungsvorlage anzunehmen. ' Angenommen wurde darauf einstimmig der Abs. 2 des Antrages: Schuldt, welcher lautet : „Bestehen zwischen der untersten und höchsten Instanz mehrere Zwischeninstanzen, fo ist nur bei einer von diesen ein Bezi1k8- beamtenrat einzurihten.“ Abs. 2 der Regierungsvorlage soll von einer Redaktionskommission bis zur nächsten Sißung in neuer Fassung vorgelegt wérden.

Der Vorsitzende {lug vor, jeßt die Verhältnisse der Beamten der Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln. Abg. Morath (D. Vp.) begründete den Antrag seiner Partei, wonach diese Beamten nur dann von der Unterstellung unter das Geseß bez freit werden können, wenn der Hauptbeamtenrat des zuständigen Ministeriums seine Zustimmung gibt. Abg. Allekotte (Zentr.) wollte den Hauytbeamtenaus\{huß nicht mitwirken lassen. Ministerialrat Daniels erklärte: Es kann nicht bezweifelt werden, daß für jede Körper- saft öffentlichen Rechts der zuständige Hauptbeamtenaus\chuß fest- zustellen ist. Der Antrag Morath“ wäre also annehmbar. Abg. Al lek otte bestritt, daß z. B. Klöster unter irgend ein Ministerium gestellt werden können. Staatsfekretär Freiherr v o n Welsser wies nat), daß dennoch au die Beamten der kirchlichen Organisationen einer gewissen Aufsichtsstele unterstellt sind. Ministerialrat S@roeder glaubte troßdem nicht, daß die Möglichkeit der Bildung von Beamtenräten dieser Körperschaften in angeregter Weise möglich sei durch Mitwirkung von Hauptbeamten- iräten, da solhe von diesen Körperschaften niht gewählt werden Fönnen. Ministerialrat Roser legte eingehend dar, daß es nit angängig sei, daß ein Beamtenrat, dem kein Beamter der öffentlich - rechtlihen Körperschaft angehöre, über die Interessen dieser Beamten bestimmen sollte. Er glaubt, das Nichtigste wäre es, "wenn die einzelnen Beamten selbst darüber befragt werden, - ob sie durch einen Beamtenrat vertreten sein wollen. Letzten Endes sollte i, chließlih doh die Regierung entscheiden. Abg. Breunig (Unabh. Soz.) wünschte Trennung zwischen Sach= und Personen-

jede Ausnahme. daß auch Stiftungen und auch An ra Nechts seien. Í / j tungen und Anstalten, soweit sie niht privatrechtliher Natur sind, find Körver|chaften äußerte Bedenken gegen den An Morath-Seibert, den in Regierungsvorlage valgelezenen 8

der Beamten des ; (Di Vp.) begründete die praktische Notwendigteit der Schaffung von besonderen Ortsbeamtenräten für Direktionen wie Ministerien, weshalb dieser Saß gestrichen werden müsse. Abg. Schuldt (Dem.) unter- itrih diese Ausführungen. Ministerialrat R os er sprah sih dahin äus, daß seine Bedenken shließlich niht so weit gehen, sich unter allen Umständen dagegen auszusprehen.« Abg. Schmidt (D. Nat.) règte an, darauf hinzuwirken, f :

dem Reichstage zugehen, damit eine éingehendere Prüfung vorge nommen werden kann, was auch im Interesse der Beamten not- wendig sei, und ¡eßt {on eine Besprehung mit dem Finanzminister sobald wie mögli herbeizuführen. \

Vors. Abg. Déglerk (D. Nat.) wies na,

falten Körperschaften des öffent- Ministerialraß Schroeder erklärte: Stif- Roser der Abs. 3, betreffend Vertretung Abg. Seibert

offentlichen Rechts. Ministerialrat

inisteriums, zu streichen.

daß die kommenden Etats rechtzeitig

Der Arbeitsaus\{uß des Vorläufigen Reihswirt- \chaftsrats zur Beratung des Hausgéhilfengesezes hielt Heute eine Sißung. D

antra Antrag

stimmung

Meißner:

apitän

se ch8

ueun

der § 1 in der Fassung der Redaktionskommission angenommen; er

[E E T

1. Unterfuhungsfathen. :

. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

9. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

E Pesfristete Anzeigen nüfsen dreí Tage

gebäude und Hofra b)

mit . Hofraum, 1720/44, 15 a 93 g: erte Art. 17, 14 M,

Berlin, den 31/ Okto

Amtsgericht Berlin-

2) Aufgebote, Ver- lust-und Fundsachen, ustellungen u. deral.

[94720] Zwangsversteigerung.

m Wege der Zwadgsvollstrekung soll am 6. Februar 19 Vormittags 10 Hh, an der Gerid#ts\telle, Brunnen- plaß, Zimmer Nr. 30, 1Kreppe, verstei ert werden das im Gruzdbuche von Berlin- Reinickendorf Band i Blatt 1934 (ein- getragener Gigentünsêr am 25. April 1916,

Tage der Eigfragung des Versteige- rungsvermerfks: Pfipatier Dheodor Schmidt in Berlin-Wil Berlin-Reinickesdorf n 125,

l üd, enthaltend a) Vorder- wohnhaus mit Seitenflügel, 1. Quer-

am 30. Januar 19 10 Uhr, an der. Gerih platz, E Nr. werden das im

(Wedding). Band 1 ‘tragener Eigentümer dem Tage der rungsvermerks: in Karlshorst, 2.

geb. Mensing, in

gleichen Rechten und

Kattcknblatt 1 groß, Grundsteuer-

¿udgsteuerrolle Nr. 1330. S SiÉ Oktober 1921.

Zedding. Abteilung 6.

wangsvers eiderun 40 L der Gan M llirecung soll

stelle, Brunnen- 30, 1 Kreppe, versteigert Grunêbuche von Bi 5 FBlatt 285 (einge- 3: November 1920, Eint/agung des Versteige- tentier Otto Staudt rau Elisabeth Nadel,

Grundstück in Berlin, Schönsließer Straße

förperschaften klarer herausgestellt zu haben. Er ist überhaupt gegen j L . %

den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 3 4.

F / i reis für | Le URE auf vi Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. S.

P E

4 . Nr. 6, enthaltend Vorögrwohngebäude mit rechtein und linfem S@tenflügel und Hof, Kartenblatt 27 Pärzel|# 669/18 7 a 68 qm groß, Grundsteuerntut#rrolle und Gebäude- \teuerrolle 1100, Nyußungswert 12 400 .4. Berlin, den 21. {November 1921.

Amtsgericht Berlin-Wedding. Abteilung 6. 94 ersteigerung

94722] Zwangsver á

: Fm Wege der Zwangspllstreckung foll am 30. Januar 1921# Vormittags 102 Uhr, an der GerichtÄtelle, Brunnen- ylas, Mies Nr. 30,7 19 Treppe, ver- steigert werden das inf Grundbuche von Berlin (Wedding) Basfd 83 Blatt 2028 (eingetragener Eigentämer am 9. No- vember 1921. dem Fge der Eintragung des Versteigerunggyfrmerks: Handelsmann Gustav Grimm zF# Berlin) eingetragene zu | Grundstück in Merlia-“ Prinzenallee 52, enthaltend VorderBbhnhaus mit befonderem Abtritt und - Hof, Querwohnhaus und

2. Quergebäude Daielle

Nußungswert

Vormittags 10 Uhr,

Berlin

tlicher Anzeiger.

torbezirk Band“ 13

Außer- erhobeu.

Beamten rungen der Arbeiter und nihtständigen Angestellten zu. eingehender Erörterung wurde bei der Abstimmung éin Antrag des Stadtv. Fabian (D. Nat.) auf Aus\chußberatung und Auszahlung eines Vor|chusses an die Angestellten in derselben Höhe wie an die Beamten abgelehnt; beide Vorlagen wurden angenommen.

t

Im Wissenschaftlichen Theater der Urania finden die Vorführungen des Filmwerks „Das Wunder des Schnecschubs" am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend nächster Woche und die Vorführungen des Filmwerks „Im Kampf mit {dem Berge“ am Montag und Freitag statt. der Gelehrtenvorträge D Direktor des Zoologishen Gartens, über „Menschenaffen". Im Hörsaal werden nahfolgende Vorträge gehalten werden: Dienêtag

(8 Uhr) Dr. Noteboom:

Bremen, 8. Dezember. station Juist-Ofst der Deuts E brüchiger telegraphiert: Am 8. Dezember von dem auf Juist ge- L andeten N Ne

arder, mit Kohlen von England nah Dänemark bestimmt, ersonen dur das Rettungsboot „Magdeburg“

Station gerettet.

Wien brasilianischen Gesandten in Wien zufolge haben die brasilia- nishan Aerzte eine

leidenden i [0 133 Cohto-Para, das find 150 bis 160 Millionen Kronen, ergab.

Die Summe wird unter die notleidenden Aerzte Deutschlands und Oesterreichs verteilt. -

London, 8. Dezember.

erneut Unruhen gemeldet. ifd Menge von angebli 100 000 Menichen- und der Polizei wurden

Personen erschossen aus. Die Polizei wurde sehr behindert durh Banden von Frauen,

die den Beamten Pfeffer in die Augen warfen, Polizisten geblendet weggetragen werden mußten.

Holzstall rechts, Kartenhlatt 24 Parzelle D870, 09:8 (A Um Q mutiterrolle und \Gebà e Nußtzungswert 4330 4M. Berlin, den 2k. Amtsgericht Berlin-P

[95109] Zwangsverstei g

Im Wege der Zwangsöpllstreckung soll am 14, Februar 192 an der Gerì Neue {riedrihstraße 13/ werk, Zimmer Nr. 11 werden das in Berlin, belegene, im Grundbuße vom Frankrurter- latt Nr. 381 (ein- getragener Eigentümter am 23. November 1921, dem Tage der Eintragung des Ver- steigerungsvermerks: von Wilke in Deuts{ch-Wilmersdort) ein- getragene Grundstück: a) Vorderwohnhaus mit rehtem Anbau, linkem Seitenflügel

f Grundsteuer- teu

ovember 1921. edding. Abteilung 6.

ubener Straße 30,

De JUL

Mannigfaltiges.

Sn der gestrigen Sißung der Berliner Stadtver- otútdneten wurde zunächst der Bericht des vorberatenden Auêschufses über die Wahlprüfungen erstattet. Gültigkeitserflärung der sämtlichen Wablen. wurden die Vorschläge des Ausschus ses: mit einigen Aende- rungen bei den Zuteilungen von Mitgliedern in die Bezirksverfamm- lungen angenommen. Magistratsvorlage hervor, 500 Pritschen für das städtische Obda Y, anzuschaffen. e, eyl wurde angenommen. dann zwei dringlichen Vorlagen des Magistrats auf Zu-

Der Aus\chuß emptah! die Nach langer Aus\prache

Eine längere Aus\práche rief ferner die

Der Stadtverordnete Dr. Weyl be- auf 1500 zu erhoben. . Der

Zahl Die Verhandlung wendete \ich

die zu den Erhöhungen der Geéhälter der und Festangestellten und den Aufbesse:

hne und Vergütungen der städtischen Nach

Am Mittwoch spricht in der Reihe

der Geheimrat Professor Dr? Heck, der

Mittwoch (& Uhr) Dr.

„Kosmogonie“, j l (8 Uhr), Dr. W. Berndt:

„Selbsthilfe im Haushalt“,

„Vom Tier zum Menschen“, Sonnabend (8 Uhr): „Thüringen“.

a

Hirs@berg im Riesengebirge, 8. Dezember. (W. T. B.) Auf dem Bahnhof JFakobsthal der Strecke Hirshbergch——Grünthal eriet ein mit eschter Wagen infolge Versagens der Bremsvor- richtung ins Nollen. Oberschreiberhau angehalten werden. l Streckenarbeiter abgeschleudert und getötet.

Holz beladener und von Streckenarbeitiern

Der Wagen konnte erst auf dein Bahnhof Unterwegs wurden zwet

T. B.) Die Rettungs- Gesellshaft zur Rettung Schiff-

(W. chen Dampfer „Lisbeth Cords/“ aus Nostock, der 8. Dezember. (W. T. B.) Einer Mitteilung des

Sammlung zugunsten ihrer not- Kollegen in Mitteleuropa veranstaltet, die

(W. T. Bi) Aus Chicago werden Bei Zusammenstößen zwischen einer

Die Unruhen dehnen sich weiter

so daß zahlreiche

prr Eg T Eg F vas h 42, P t A Ee Tate T MERE T “T S T ERE gTE

6. Erwerbs- und Wirtschaft8genossenschaften.

7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung.

9, Bankausweise. : : 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

vor dem Einrüctung3termin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “i

und erstem Hof mit Garten, b) Doppel- querwohngebäude mit jlinkem Vor- und linkem Seitenflügel find zweitem Hof, Gemarkung Berun, Kartenblatt 37, Par- zelle 783/69, 12 a qm groß, Grund- iteuermutterrolle Ayf. 20 617, Nußzungswert 19 220 Æ, Gebéfidesteuerrolle Nr, 1633. 85. K. 79. 21 Berlin, den d Dezi Amtsgericht Berlin-Mitte.

[83187] Aufgebot. ;

Die nachstehend eführten angeblich abhanden gekommenen} Urkunden werden auf Antrag der dabei in/( ) vermerkten Per- sonen aufgeboten: E

I. Die 34 9/0 eußishe konfolidierte Staatsanleihe von {881 Nr. 111 223 über 2000 M (Bauerh#sbesizer Julius Nunge in Recktow bei ABörke, vertreten durch Rechtsanwalt Buboly zu Cammin in Pommern).

errolle 5249,

Dezêëmber 1921. | Vormittags Abteilung 89. s\ftelle Berlin,

drittes Sto- 115, versteigert

Adolf