Seine Majestät der Kaiser und König haben Allr- gnädigst geruht, aus Anlaß der Jahrhundertwende
Allerhöhstihrem Oberst-Schenk, Fürsten Hermann von Haßfeldt zu Trachenberg, Ober-Präfidenten der Provinz Shlesien, unter der Bezeichnung eines Herzogs zu Trachen- berg, Fürsten von Haßfeldt die Herzogswürde zu ver- [eihen;
in den Fürstenstand mit dem Prädikat „Durchlaucht“ zu erheben:
___ den Kaiserlich deutshen außerordentlihen und bevoll- mächtigten Botschafter am Kaiserlih und Königlih öster- reihish-ungarishen Hofe Grafen Philipp zu Eulenburg, Freiherrn von und zu Hertefeld als Fürsten zu Eulen- burg und Hertefeld, Grafen von Sandels,
den Grafen Richard zu Dohna-Sthlobitten und
den Wirklichen Geheimen Rath Grafen Edzard zu Jnnhausen und Knyphausen auf Lüßburg,
die beiden Leßteren unter den ihnen bisher zustehenden Namensformen;
in den Grafenstand zu erheben:
. Allerhöchstihren Kammerherrn Roland von Brünneck auf Bellshwiß, Burggrafen von Marienburg, als Grafen von Brünneck-Bellshwißtß;
den erblichen Adel zu verleihen: —— dem Rittergutsbefiger und Landschaftsrath Hermann Bothe auf Zahn im Kreise Flatow, dem Kommerzienrath Karl Dippe zu Quedlinburg, dem Regierungs-Präfidenten Gescher zu Münster,
dem Landrath, Geheimen Regierungsrath G oeshen zu Harburg,
den beiden Chefs der Firma Grunelius in Frank- furt a. M., Bankiers Andreas Adolf Grunelius und
Berlin, Montag, den 1. Januar, Morgens.
dem General - Landschaftsrath, Kreisdeputirten Emil Gujovius auf Augken im Kreise Wehlau,
dem Großgrundbesißer, Rittmeister a. D. Hermann Lasjen auf Siggen im Kreise Oldenburg,
dem Landrath, Geheimen Regierungsrath Pohl zu Ratibor,
dem Gutsbesißer Rilhard Spalding zu Groß-Milßow im Kreise Grimmen,! dem Landrath des Kreises Teltow Ernst Stubenrauh zu Berlin,
dem Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen zu Berlin,
dem Rittergutsbesizer Carl Emil Wülfing zu Kriegs- hoven im Kreise Rheinbach und
dem Amtsrath August Zimmermann auf Salzmünde im Mansfelder Seekreise.
Aus demselben Anlaß [haben Seine Majestät der Kaiser und König Allergnädigst geruht, nachstehende Offiziere in “den Adelstand zu erheben und zwar:
den Admiral Koester, General-Jnspekteur der Marine und Chef der Marinestation der Ostsee,
den General der Jnfanterie Oberhoffer, General- Quartiermeister und Chef der Landesaufnahme,
den Generalleutnant Kuhlmay, Jnspekteur der 2. Ka- vallerie-Jnspektion,
den Generalleutnant zur Disposition Knappe in Charlottenburg, zuleßt Generalmajor und Kommandeur der Eisenbahn-Brigade,
den Generalleutnant zur Disposition Spiß in Hannover, zuleßt Jnspekteur der Landwehr-Jnspektion Berlin,
den Generalleutnant Bergemann, Kommandanten des Jnvalidenhauses in Berlin,
den Generalleutnant zur Disposition Kamphövener in Konstantinopel, früher Hauptmann und Kompagnie-Chef im jeßigen Infanterie-Regiment von Voigts-Rhez (3. Hannoversches)
Moriß Eduard Grunelius,
1900.
den Generalmajor zur Disposition Pi rscher in Charlotten- burg, zuleßt Jnspekteur der damaligen 4. Jngenieur-Jnspektion,
den Generalmajor Müller, General à la suite Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden,
den Generalmajor Liebert, Gouverneur von Deutsch- Ostafrika, à la suite der Schußtruppe für Deutsch-Ostafrika und beauftragt mit der Dienststellung des Kommandeurs dieser Schußtruppe,! :
den Generalmajor Schmidt, beauftragt mit Wahr- nehmung ‘der Geschäfte als Jnspekteur der Feld-Artillerie,
den Generalmajor Duliß, Kommandeur der 2. Garde- Feld-Artillerie-Brigade,
den Generalmajor außer Diensten Seeger in Goörliß, zuleßt Oberst à la suite des 2. Badischen Feld-Artillerie-
Regiments Nr. 30 und Direktor der damaligen Artillerie- Schießschule,
den Oberstleutnant Fri, beim Stabe des Königs- Infanterie-Regiments Nr. 145, und
den Major Pelzer, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abtheilungs-Chefs im Kriegs-Ministerium.
Jh habe beschlossen, an Stelle des Allgemeinen Ehren- zeihens in Gold ein, nah Maßgabe des von dem Präses der General-Ordens-Kommission im Jahre 1897 dem Staats- Ministerium vorgelegten und hierneben wieder zurückfolgenden Musters auszuprägendes, silbernes Kreuz mit goldenem Mittel- shilde am Bande des Großkreuzes des Rothen Adler-Ordens als erfte Klasse des Allgemeinen Ehrenzeichens einzuführen, und sehe der Einreichung eines entsprechenden Statuten-Entwurfs dur das Staats-Ministerium entgegen.
Berlin Schloß, den 1. Januar 1900: Wilhelm R.
Fürst zu Hohenlohe. ‘von Miquel. Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow. Tirpig. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
Nr. 79,
An das Staats-Ministerium. ‘