1900 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Literatur.

Von Reichs- und Landes8geseßyen sind in den leßten Monaten wieder zablreihe Tertausgaben veranstaltet worden, von denen hier folgende Erwähnung finden mögen:

Im Verlage von O. Häring, Berlin, ift eine den Bedürfnifsen der Praxis fnigegea omme Handausgabe des Handelsgeset- buchs (mit Ausschluß des Seerehts) nebft Einführungsgeseß und preußi- \chem Autführungs3geseß, sowie dem siebenten Abschnitte (Handels}achen) des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erschienen. Der Herausgeber, Landgerihtsratb, Professor Dr. R. Medem, bietet in diesem Buch einen zuverlässigen Abdruck des neuen Gesetzestexte8, dem der alte zum Vergleih gegenübergestellt ist. Ein ausführlihes Sachregister erleihtert die Benugung desselben.

„Das Aktienrecht", Buch 11, Abschnitt 3 und 4, des Handels- gefezbuchs vom 10. Mai 1897, welches Dr. Alexander Meyer mit furzen Erläuterungen versehen hat, liegt jeßt in dritter Auflage wor (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; Preis kart. 1,20 4). Dem Kommentar vorausge\shickt is eine längere Einleitung über die Aktien-

esetgebung in Deutschland und die wichtigsten Gesetesbestimmungen ; n einem Anhang sind die Vorschriften über die Zulassung von Wertb- papieren zum Börsenhandel aus dem Börsengeseß vom 22. Juni 1896 aufgenommen, und den Schluß bildet ein alphabetishes Sachregister.

Von den Reihsgeseßen, welhe am 1. Januar 1900 in Kraft ge- treten sind, gehört das über die Zwangsversteigerung und Zwangs- verwaltung vom 24. März 1897 zu denjenigen, welhe für ein richtiges Verständniß nicht unerheblihe Schwierizkeiten bieten. Den Richtern, Anwälten und Referendaren das Studium dieses neuen Verfahrens zu erleichtern, ist ein unter dem Titel „Die Zwangsvollstreckung in Grundstücke in Preußen nach dem 1. Januar 1900“ er- \hienenes Buch von dem Geheimen Justizrath E. Schmidt, Amts-

iht8rath und Vollstreckungsrcichter in Görliß, geetgnet (Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig; Preis kart. 3,20 46). Im ersten Theil desselben giebt der Verfasser eine gedrängte, auch die Bestimmungen des preußishen Ausführungsgeseßes berückfihtigende syftematische Dar- tellung dieser wihtigen Prozeßmaterie, in der namentli die Ver- chiedenheiten des neuen und des alten Verfahrens in Preußen hervor- gehoben werden. Dann folgt im zweiten Theil der Wortlaut des Reichsgeseßzes vom 24. März 1897, des Einführungsgeseßes von dem- selben Tage und des preußisch:n Ausführung8geseßes vom 23. September 1899. Da nah 15 des Einf.-G. die vor dem 1. Januar 1900 beantragten (nicht bloß die bereits eingeleiteten) WVer- fahren nach dem bisherigen Landesreht erledigt werden müssen, dieses also noch eine Zeit lang neben dem Reichszefeß in Geltung bleibt, ist auch ein Auszug aus dem prenßishen Geseß vom 13. Juli 1883 beigefügt. Eine zweite Ausgabe des Reichsgeseßes über die Zoœangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. Mâcz 1897 nebst dem Einführungs- und dem preußischen Ausführungsgeses hat der Reichsgerichtsrath Dr. Paul Jäkel veranstaltet (Verlag von Franz Vahlen, Berlin; Preis tart. 1,20 4). In dieser tragen kurze Bemerkungen unter dem Gesegestexx zum ersten Verständniß desselben bei und eben bier und ta für seine praktishe Anwendung einen Fingerzeig. uch hier ist (durch Zitierung der entsprehenden Bestimmungen des preußischen, bayzrishen und \ächsishen Geseßes) bei jedem Paragraphen auf den Zusammenhang mit dem bisherigen Reht hingewiesen. An die genanaten drei Gesege {ließt sich ein Abdruck der die Zwangs- versteigerung und Zwangsverwaltung von Gegenständen des PENE lihen Vermögens sowie die Zwangsliquidation einer Bahneinheit betreffenden Bestimmungen des preußischen Gerichtskostengeseßes in der Fassung vom 6. Oktober 1899 an. Daß beide Textausgaben auhch ausführlihe Sachregister enthalten, ift selbstverständlich.

Für alle Standesbeamten und die mit dem Standes8amt in Verkehr tretenden Laien ift das Reichsgeseß über die Be- urkundung des Personenstandes und die Gheschließung vom 6. Februar 1875 in der seit dem 1. Januar 1900 geltenden Faffung wichtig. Ausgaben dieses Geseßes nebft der Ausführungs- verordnung vom 25. März 1899 haben der Bürgermeister a. D. Otto Koye (Breslau, Verlag von betet: u. Jünger; Preis geb. 2,50 M) und der Bürgermeister in Wittstock Dr. jur. Schultz {Karl Heymann's Verlag, Berlin; Preis geb. 1,20 4) mit Erläute- rungen und Sachregister versehen. Beide halten ungefähr die Mitte zwishen einer Tertausgabe und einem Kommentar. Das elegant ausgestattete Buch von Kote enthält zuglei zahlreiche

ormulare zur Erläuterung der am 1. Januar d. I. eingetretenen enderungen. :

Eine handlihe Quelle für das ganze Reihs-Strafrecht (nur mit Ausschluß des Militär - Strafgesepbuhs) bietet der Amtsrichter W. Coermann zu Mülhausen i. E. in einem „Strafgesez- gebung“ betitelten Wake (478 S. Verlag der Roßberg’schen Hof- Subbaublutg, Leipzig). Dasselbe enthält den korrekten, seit dem 1. Januar d. I. geltenden Text des Strafgeseßbuchs und der reihêrechtlihen Strafbeftimmungen außerhalb desfelben, wie fie in en weniger als 91 Nebengeseßen, in der Militärgeseßgebung (das Militärstrafgeseßbuch ausgenommen), den Geseßen über das See- wesen, den Zoll- und Steuergeseßzen, der Verkehrsgeseßgebung, den Pertteigeieuen, der Handelsgeseuzgebung, den Geseßen ¡um Schugye des geistigen Gigenthums, den Geleßen, welhe das Gesundheitswesen betreffen, in der Gewerbe- und der Versicherungëgeseßgebung zerstreut Kch finden. Nicht ftrafrechtlihe Beftimmungen haben nur soweit Aufnahme gefunden, als sie zum Verftändniß der strafrechtlihzn un- entbehrlih find. In demselben Verlag erschien auch eine Ausgabe der Militär-Strafgerihtsordnung nebst dem Einführungsgeseß und dem Gese, betreffead die Dienstvergehen der rihterlihen Pilitär-Justiz- beamten und die unfreiwillige Verseßung derselben in eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 1. Dezember 1898, mit Erläuterungen und Sachrezister (VII, 682 S. Preis geb. 8 4). Der Verfasser, Ober- Kriegsgerihtsrath Dr. jur. Pechwell in Dresden, der während feiner Tangilbeioen rihterlihen Thätigkeit beim sächsischen Ober-Kriegsgericht, sowie früker als Auditeur - bei den verschiedensten Militärgerihten und als Mitarbeiter bei den Straffammern eines Landgerichts reiche Erfabrungen auf: dem Gebiete des militärischen und des bürgerlichen Strafgerihtsverfahrens gesammelt, hat zu eingehender Erläuterung der Geseße außer den Materialien, soweit sie zum Verftändniß der- selben unenibehrlih find, u. a. auch die einschlägigen Entscheidungen des Reich2gerihts und die Rechtsauffassungen der hervorragendsten Praktiker und Theoretiker verwerthet. :

Bon den Arbeiterversicherungsgeseßen liegt das Krankenver- sicherung8geseß vom 15. Juni 1883/10. April 1892 in einer von dem Regierungsrath im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. f. Po fmann mit Erläuterungen versehenen Ausgabe vor (Berlin,

ar S Verlag; Preis geb. 1,60 4). Das Buch ist für die Praxis bestimmt und soll den Behörden und Kafsen einen zuver- lässigen und vollftändigen Ueberblick über die in Preußen bei Ausführung des Krankenversicherungszesezes getroffenen maßgebenden Entscheidungen leßter Instanzen geben. Es sind daher zunächst die des Reichsgerichts und des preußischen Oberverwaltungsgerihts, von diesen mehrere nicht veröffentlihte, verwerthet worden. Daneben finden si in den An- merkungen alle Entscheidungen, die von dem preußischen Minister für Handel und Gewerbe allein oder im Verein mit anderen Miniftern zur Ausfübrung des Gesetzes ‘in Einzelfällen oder ia Form von Runderlafsen getroffen find. Der Verfasser hat zu allen font hervorgetretenen Streitfragen in kurzer Form Stellung genommen und auf die einschläzige Literatur verwiesen. Dem Krankenversicherungs- gese ist das Hilfékafsengeseß angefügt, daë in ae ausführliher Weise erläutert ist. Im Anhang jind endlich die auf die Kranker versicherung

ch beziehenten Vorschriften anderer Arbeiterversiherunz8geseze und

je Ausführungsbestimmungen vollständig zum Abdruck gebracht.

Groß ift die Zahl der v-ranftalteten Ausgaben des Invaliden- versiherungsgeseßes vom 13. Jali 1899 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1899. Zunächst sei eine von dem Regierungsrath Dr. G. Hoffmann bearbeitete ecwähnt, die seiner vorgenannten Ausgabe des Kranke?nversihzrungsgesezes in allen Stücken

leiht (Karl Heymann's Verlag, Beclin; Preis geb. 1,60 4). Dem Text und der Erläuterung geht eine Gegenüberftellung der beiden

Paragraphenfolgen des neuen und des alten (Jnvaliditäts- und Altersversiherungs-) Gesezes zur Vergleihung voraus, und bei der Kom- mentierung ift dann noHŸ einmal auf jede der zahlreihen, auch dur ver- schiedenen Druck des Gesezestextes hervortretenden Neuerungen hin- gewiesen. Hier und da eingehender ift die Grläuterung des Invaliden- versiherungsgeseßes von Dr. E. von Woedtke, Direktor im Neichs- amt des Jnnern, welhe si als völlige Neubearbeitung der bekannten, in fünf Auflagen erschienenen Handausgabe des Jnyvaliditäts- und Altersversiherung8geseßes von 1889 darftelt und die neue Gestaltung des Gesezes denjenigen klar und anshaulich macht, die in die alte sich eingelebt hatten und nunmehr die Unterschiede des neu geschaffenen Mechtszustandes gegenüber dem bisberigen niht immer leiht heraufinden werden (Verlag von I. Gutten- tag hierselb; Preis geb. 2,25 4). In einer 37 Seiten umfassenden Einleitung giebt der Verfasser neben einer Darst:-lung der geshihtliden Gntwidelung der R des neuen Gesezes eine trefflihe systematishe Uebersiht über den Inhalt desfelben. Auch die mit ausführlihen Grläuterungen versehene und in einer längeren Einleitung gleihfalls eine zusammenfassende, Üübersihtlihe Darstellung der wihtigsten Bestimmungen enthaltende Ausgabe des VFnvalidenversihßerungsgeseßes von Dr. jur. Richard Freund, Vor- sißzendem der Invaliditäts- und Altersversiherungsanftalt Berlin (I. I. Heine's Verlag hierselbst; Preis kart. 2 4), sowie namentli die von dem Oberlandesgerichtsrath Hallbauer in Dresden herausgegebene, von dem Landesrath Alfred Illing, Mitglied des Vorstandes der Versiherungsanstalt Sahhsen-Anhalt, unter befonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Königreich Preußen neu bearbeitete und bereits in 77 000 Exemplaren verbreitete gemecinverständlihe Darlegung aller wichtiger-:n Gesegzesbestimmungen in Gesprächsform (Verla1 von Albect Berger, Leipzig; Preis geh. 80 4), eignet fh zur schnellen Ginarbeitung in das neue Geseß und wird zum Verständniß seines SFnhaïts in den weitesten Kreise beitragen. Brauchbare Hand- ausgaben des JFnvalidenversiherungs8geseßes vom 13. Juli 1899 ohne Grlbuterung des Textes oder nur mit wenigen kurzen Bemerkungen lieferten ferner Freiherr von Soden, Amtmann und Vor- stand8mitglied bei der Wiärttembergish:-n Versiherung8anstalt (Leipzia, Verlag voa Albert Berger; Preis geb. 160 #), N. Wiedemann, erxp:dierender S-kcetär und Kalkulator im Reichz-Versiherungsamt (Selbstverlag, Hiulensee; Preis kart. 1,30 A), und Dr. jur. Linn in Berlin (Verlag von Schulze u. Co. hierselbst; Preis kart. 75 H). SämumtliŸe hier angezeigten Ausgaben des Invalidenversiherungsgeseßes lassen dur verschiedenen Druck die durch die Novelle geshaffenen Aenderungen hervortreten, sind mit ausführliGem Sachregister versehen und enthalten, mit Aus- nahme der beiden leßtgenannten von Wiedemann und Linn, auch die wichtigsten Bundesrathsbeshlüfse und Ausführungsbestimmunzen.

Von den in jüngster Zeit erschienenen Textausgaben von Landeszesezen sind zunähst ¿zwei des preußishen Aus- führungsgeseßeszumBürgerlihenGesezbuche zu erwähnen, welches die Amtsrichter Dr. G. Crufen und G. Müller (Berlin, Karl Lm Verlag; Preis geb. 2,50 46) und der Landgerichtêrath bei:n Landgericht T zu Berlin Otto Schmidt, ejne Zeit Mitglied der Kommission des Abgeordnetenhauses für die Vorberathung des Entwurfs (Verlag von I. J. Hèine hierselbft; Preis kart. 2 4), unter Verwerthung der umfangreichen Materialien eingehend erläutert haben. Das preußishe Geseg über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 21. September 1899 hat der Amts- gerihtsrath C. Kurt mit kurzen Anmerkungen, einem das Reich3geseß über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 enthaltenden Anhang und einem ausführlihen Sachregister berausgegeben (Verlag von Karl Meyer, Hannover; Preis geh. 1,50 A). Die preußishe Gesindeordnung vom 8. November 1810, wie sie feit dem 1. Januar d. J. Geltung hat, mit den an die Stelle ihrer aufgehobenen Vorschriften tretenden Bestimmungen des neuen bürgerlihen Rechts und den sonstigen neben der Gesinde- ordnung geltenden gesinderechtlihen Vorschriften hat det Landrichter Frit Seyffarth für Richter, Rehtsanwälte und Verwaltungsbeamte fommentiert (Verlag von O. Häring, Berlin; Preis geh. 1,60 4). Textausgaben dieser in den alten preußishen Provinzen jeßt aeltenden gesinderehtlihen Bestimmungen sowie der abgeänderien Diensft- boten-Ordnungen der hannoverschen Regierungsbezirke ohne Erläuterungen lieferte der preußische und hanseatische Ober- Landes3gerihtésrath a. D. W. Ch. Franke (Verlag von Karl Meyer, Hannover; Preis kart. 75 bezw. 50 S). Im Verlag der Roßberg’sh:-n Hofbuchhandlung in Leipzig er- schienen der erste Band der von dem Referendar James Breit besorgten Textausgabe der sächsischen Ausfüh- rungs - Bestimmungen zum Bürgerlihen Geseßbuch und zu den Nebengesetßzen, enthaltend die bis zum 20. Sep- tember 1899 erlassenen Bestimmungen (Preis geh. 2,80 46), und das dritte Heft der Materialien zu den sähsischen Ausführungs-

esegen zum B. G.-B. vom 18. August 1896 (Preis 2,40 A).

n einer unter dem Titel „Die Theilnahme Mindsrjähriger an patriotishen Versammlungen in Sachsen" veröffent- lihten Shrift behandelt Georg Steffen die einshlägigen Be- stimmungen des fähsishen Vereins- und Versammlungsgesetzes (Verlag von C. L. Hir]chfeld, Leipzig; Preis 50 4).

Das preußische Gesey, betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunalbeamten, vom 30, Jult 1899 liegt in drei Ausgaben vor, von denen eine von dem Over- verwaltungsgerichtsrath P. Freytag (Berlin, Karl Heymann's Verlag; e geb. 2,90 M), eine andere von dem Magistrats-Assessor Dr. jur.

ranz Kremsfki in Beclin (Verlag von Albert Berger, Leipzig; Preis geb. 1,50 4) mir Grläuteruugen und die dritte von dem Bürger- meister a. D. Otto Kotze ohne An nerkungen herausgegeben ift (Roß- berg'’sche Hofbuchhandlung, Leipztg ; Preis kart. 1,50 46). Von den beiden erstgenannten, kommentatorishen Bearbeitungen ift die von Freytag die ausführlichere; dieselbe giebt am Schluß auch die Begründung des Entwurfs in ihrem vollen Wortlaut wieder. Beide enthalten ferner bereits die Ausführungsanroeisung vom 12. Oktober 1899, die in der dritten Ausgabe fehlt. Letztere bietet den Text des Geseßes vom 30. Juli v, J. ohne Erläuterungen, die Begründung des Gesey- entwurfs und den Wortlaut der zahlreihen übrigen Gefeße 2c., welhe die Anftelung, Besolduna, Pensionsverhältnifsse der Kommunalbeamten, die WVerscrgung ihrer Wittwen und Waisen sowie die kommunalen Forstbeamten betreffen. Der Verlag von Richard Shoct, Berlin, veranstaltete einen Abdruck der am 1. Oktober v. J. in Kraft getretenen Ausfüh - rungsbestimmungen des Polizei-Präsidenten in Berlin zur Polizeiverordnung vom 2. Dezember 1879, be- treffend das Haltekinderwesen (Preis 25 „1), sowie der Heil- gehilfenordnung für die Stadtkreise Berlin und Char- lottenburg vom 25. Juli 1899 (Preis 10 -).

Von der von Dr. Karl Binding, ordentlihem Professor de Rechte in Leipzig, herausgegebenen S2mmlung deutshec Staatsgrund- gesege in diplomatisch genauem Ibdrude zu amtlihem und zu akademishem S ershien zulegt (als 8. Bändchen) die Ver- fassung des Großherzogthums Baden vom 22. August 1818 mit allen Abänderungen bis zum Geseß vom 24. Juli 1888 (Verla von Wilhelm Engelmann, Leipzig; Preis kart. 2 4). Das Bu enthält an erster Stelle den Text der Verfafsungsurkunde von 1818, bei deren einzelnen Paragraphen in geshichtliher Folge bie Ab- änderungen afigegeben find, sodann die der Verfassung ausdrücklih inkorporterten Grlafse, ferner in Anlage 1 die den Großherzog und sein Haus betreffenden Gesehe und Verordnungen, in Anlage 2 und 3 diejenigen über die Ständeversammlung, den Staatshaushalt und seine Kontrole. Zum Schluß sei noch eine dem ausländishen Recht

ewidmete interefsante Schrift erwähnt, welche unter dem Titel „Der Zweikampf in Frankreich“ die Beslimmungen des französischen Rechts über das Duell behandelt und Dr. jur. Arel Vorberg,

ilfsarbeiter an der P E Bee ia Rostock, zum Verfasser at (Verlag von C. L. Hirschfeld, Leipzig).

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten nud Absperrung.

Sterbefälle an Tuberkulose in Deut | e Sbre 1807 MQlaur

Die aus 270 Orten des Deutschen Reichs mit 15 000 und ms Ginwohnern dem KaiserliGßen Gesundheitéamt zugegangenen Ausuete über die Ursachen der Sterbefälle hatten nah der im Jahrgang 189 der „Veröffentlichungen“ desselben abgedruckten Zufammenftellung geben, daß im Jahre 1897 etwas mehr Personen als im Vorjahre der Lungenschwindsuht erlegen waren, doch hatte die Differenz S4 ars gn muthmaßlihen Wachsthum der lebenden Bevölkerung entsprochen.

Na den mittlerweile aus 20 Bundesftaaten für etwa 97 % d Reichsbevölfkerung eingegangenen Ausweisen war die Sterblichkeit T Tuberkulose während des Jahres 1897 unter den im mittleren Lebensalter ftehenden Bewohnern etwas geringer als während des Vorjahres. Jn diesen 20 Staaten starben insgesammt 1 109 383 Personen, darunter 409 013 Kinder des erften Lebensjahreg 158 595 Kinder von 1 bis 15 Jahren, 261-598 Personen von 15 biz 60 Jahren, 279 688 ältere Personen von mindestens 60 Jahren, Hieraus ergiebt sich zunächst, daß von je 1099 nach Ablauf des eriten Lebensjahres Gestorbenen wiederum mehr Personen als im Jahre vorher das 60. Lebensjahr überschritten hatten. Von den 2586 142 im Alter zwishen 15 und 60 Jahren Gestorbenen, deren Todeg, ursahe angegeben ist, waren 82279 der Lungentuberkulose und 3980 der Tuberkulose anderer Organe, zusammen alfo 86 259 der Tuberkulose erlegen; berüdsihtigt man nur diejenigen 10 Staaten des Reichs welche bereits seit dem Jahre 1892 an der einheitlih geregelten Todesursachenstatistik betheiligt sind, so ergiebt fich, daß in diesen Staaten während des Jahres 1897 83 791 Personen von 15 biz 60 Jahren der Tuberkulose erlegen find gegen 83 862 im Vorjahre 87 156 im Jahre 1895 und 88 715 im Jahre 1894; mithin war die bis zum Jahre 1896 beobachtete Abnahme der Tuberkulose, sterblichkeit für die Bewohner des Deutschen Reihs auh im Iahre 1897 feftzuftellen.

Abnaÿme der Diphtheriesterblichkeit in Preußen,

Heft 157 der „Preußischen Statistik“ enthält mehrere Zahlen tabellen, welhe den sehr auffällizen Rückgang der Sterblichkeit der Kinder an Diphtherie während der leßten beiden Jahrzehnte in den Großstädten und Universitätsftädten des Königreichs veranschaulihen, Für die 10 Jahre 1876, 1881, 1886 und 1891 bis 1897 werden die Zahlen der an Diphtherie in zehn Altersklassen Gestorbenen mit getheilt, daneben sind die für jedes der 10 Jahre errechneten Zahlen der Lebenden in der betreffenden Altersklasse angegeben, endli sind aud die auf je 10000 Lebende errehneten Verhältnißzahlen verzeichnet, Die Angaben verdienen, wie hervorgehoben wird, eine befondere Aufmerksamkeit mit Rücksicht darauf, daß die Behandlung der Diphtherie mit Heilserum seit dem Jahr 1895 allgemein, namentlich in den Grofßstädten und Univerfitätsstädten sfih ausgebreitet hat. Während im Durchschnitt der Jahre 1885 bis 1894 im preußischen Staate von je 100 000 Lebenden jährlih 155 an Diphtherie geftorben waren, sind in den leßten drei Berichtsjahren 1895, 1896, E nah einander 90, 76, 62 von je 1009 000 Lebenden der Diphtherie erlegen.

Aus den - umfangreihen Tabellen, welche den mehr oder minder beträhtlißen Rückgang der Sterbefälle an Diphtherie in den be- zeichneten 23 Städten“ vor Augen führen, seien folgende absoluten Zahlen wiedergegeben :

Es starben an Divhtherie

a. während der Jahre 1891 bis 1893, b. 3 z « 1895 bis 1897: unter

im Lebensalter von 2—3 10 Jahren Ba s d ved 3879

297 1930 Breslau 19% c Ri L

71 437 210 1073

Frankfurt a.

Magdeburg

91 467 129 745 Königsberg Altona

30 34 128 147 261 908 99 | 120 501

Stettin . .

Elberfeld . .

Barmen ,

80 98 374 47 67 %1 Halle a. S. . T

46 52 211 Göttingen . ..

10 14 76 71 109 s 389 ¿ria

39 61 211 55 56 226 19 409 109 48 71 264 36 33 150 61 110 334 62 79 318 49 78 265

8 15 45 21 44 134

3 3 24 29 50 189

8 6 33

¿e Märblita ¿ 6e ta s F B 9 1

Am stärksten zeigt sich hiernah die Abnahme der Diphtherit- sterbefälle in den legtaufgeführten vier Universitätsstädten und in Frankfurt a. M. ; aber auch in Halle, woselbft sie nur gering erscheint, ist sie, wenn man das hier wie überall niht unbedeutende Wahs- thum der Bevölkerung in Betracht zieht, beträhtlich gewesen, denn auf je 10 000 Lebende von 0 bis 10 Jahren starben in Halle während der Jahre 1892—1894 im Mittel 63, dagegen während der Jahre 1895—1897 im Mittel nur 40 Kinder desselben Alters an der Diphtherie.

Pp P Pp Pg T T DO) T: BA T OD O DO ET CD. I DO

Der Ausbruhch der Maul- und Klauenseuche unter Ueberstände-Shweinen if dem Kaiserlihen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Viehhofe zu Magdeburg am 11. Januar, der Aut- bruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenseuche bei den Rindviehbestand der lezten Marktwohe vom Viehmarkte zu Nürn- berg am 12. Januar.

Bombay, 12. Januar. (W. T. B.) Die Sterblichkeit tt ziffer in Bombay ist sehr erheblih gewachsen und heute von 282 auf 376 gestiegen. Die normale Zahl ist 75. Die Zunahme der Sterblichkeit ift zum größten Theil der Pe f zuzuschreiben.

M 12.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 13. Januar

1900.

20. Januar, 2 Uhr. Maison Communale in Falaen bet Dinant : e A M Ka-ttion 3000 Fr.

aison Communale in Yve8:-Gomezée E Bau einer Wasserleitang. 57 736,81 Fe. Kaution 4 r.

Bau einer Wasszrlertung. 30. Januar, 11} Uhr.

Ftaliens Weinernte und Weinausfuhr im Jahre 1899, Der Kaiferlihe General-Konsul in Neap el“berihtet urter dem

Verdingungen im Auslande.

Belgier.

Land- und Forstwirthschaft.

3, d. M. Folgendes:

Nach Maßgabe der nunmehr vorliegenden amtlihen Nachrichten hätte die leßte italienishe Weinernte im ganzen Lande 31,8 Min Hektoliter ergeben, geg:n 32,9 Millionen Hektoliter, 28,3 Millionen . Heltoliter in den Auf Ober - Italien entfallen 7,6 Millionen Hefkto- | Millionen Hektoliter, auf ,9 -Millioren Hektoliter,

Hektoliter Vorjahren. liter, auf Sta[ien 11

Provinzen

und 286 Misllicnen

Mittel- Jtalien 7

l auf Sizilien 4,4 Millicn- Heltoliter und auf Sardinien 1,3 Millionen Hektoliter. Sine de:

drei

Süd-

Ernteergebniß Belgiens im Jahre 1899.

Der „Moniteur belge“ vom 31. v. M. enthält eine tabellarishe Vebersiht über den Ausfall der Ernte Belgiens im Jahre 1899.

sonders reie Errte haben die wihtigen apulisch-n Bezirke zu ver- zeihnen gehabt, Der Markt ist zur Zeit ia Süd-Italien wenig belebt. Die Preise der besseren Sor!en bewahren eine feste Haltung, geringe Sorten sind etwas verralässigt. Die ttalierishe W-inausfuhr während der erstzn 11 Monate drs Jahres 1899 umfaßte rund 2,1 Millionen Hektoliter, gegen 2,1 Millionen H ktceliter, 1,9 Millionen Hektoliter, 1,3 Millionen Hekto- liter und 1,4 Millionen gektoliter in den vier Vorjahren. Hzuptabnehmer war Oesterrei. Ungarn mit 1 Million Hektoliter, darauf folgen als bedeutendere Kunden Süd- und Mittel-Amerika mit 284 828 h1, die Schweiz mit 274 245 h] und Deutschland mit 235 529 h1. Frankceih bat nur 58 262 hl bezogen und fomit nur rund 28 009 11 italienischen Wein mehr impoitiert als während der ersten 11 Monate des Jahres 1898 Die italienishe Weinausfuhr nah Deutschland hat sich von 173 138 h1 auf 235 529 hl, mithin um 62 391 hl gesteigert.

Dana ftellt sich das Ergebniß, wie folgt:

Provinzen

Weizen Qualität

Ertrag

ver ha

Spe lz Qualität

Ertrag per ha

Durcbschnitt für das Königreich .

Antwerpen . . Brabant Wefiflindern . . . Osftflandern Hennegau . Lüttich

Limburg

Luxemburg .

gut schlecht ziemli gut - mittelmäßig

befriedigend gut mittelmäßita

hl 25 21 26 24,30 23,25 23,40 24 23 2)

gut

mittelmäßig

gut mittelmäßig | 35

hl

22

34,60 41,25

mittelmäßig

23,35

ziemli gut | 33,21

Qualität

Gerste

Erixag per Hektar

Qualität

Ertrag per Hekta1

Buchweizen

Qualität

Hafer

uu tofsf ln

Ertrag ver Hekta1

Qualität

Ertrag

per Hektar

Qualität

| Ertcag | per Hektar

Heu

Qualität

Ertrag

per Hektar

Antwerpen . ,

Brabant .

Westflandern . Oftfla dern . . Hennegau. . Lüttih . .. Limburg . Luxemburg .

Namur

Durchschnitt für das Köug- rei

Provinzen

gut 4 mittelmäßig fehr mittelmäzig mittelmäßig

S gut

n r s R E L E

hl 26,25 20 22 50 24 70 22 75 23,209 22 29,29 20

gut mittelmäßig bifciedigend gut

befriedigend

gut mittelmäßia

j

hl 34 33 32,50 35 46,75 37 34 24 23

mittelmäßig

shle{t

befriedigend

hl 29,79 gut

gut

gut

18 mittelmäßig

1 f befriedigend

hl 37,25 35 36

91,75 39,90 38 34 38

gut

sehr gut gut

g 17 400 15 950 19 250 20 625 20 000 14 500 18 000 17 975 15 300

e mittelmäßig

mittelmäßig

gut gut

mittelmäßig ziemli gut

aut

kg 5 000 4 600 5 500 5 075 4 850 3 550 3 800 4 550 4 585

M CIEZE gut

Klee

22,73

gut

33,25

Rüben

mittelmäßig

19,91 gut

| | | 33,25 | | l

38,12

Karot'ten

Zuck r-_

Futter-

- Qualität

Qualität

| per ha

| Ertrag

Qualität

__Hauptkultur Qualität vet ha

Ertrag

Qualität

__ Nebenkultur

Ertrag per ha

17 650

mittelmäßig

__Navetten

4 600

Qualität

_____ Hwvkfkultur

Ertrag per ha

Nebenkultur

O ualität

Ertrag per ha

Antwerpen Brabant Wesi flandern

Ostflandera. .

Hennegau . Üttih . .. Limburg . .

LWremburg . Mm

Durchschnitt für das Königreich .

. « „} mittelmäßig

gut

i e befriedigend gut

Sit ziemlich gut

s befriedigend

. . „| mittelmäßig

ztemlich gut

dis qut

befriedigend

ant

kg 30 000 31 000 30 575 33 450 32 010 27 000 31 000

27 000

gut

1

| kg ziemlih gut | 18700 gut 30 000 ziemlih cut | 24600 É | 24175 o | 20250 befriedigend | 11 875 gut | 19 000 | 3900

mittelmäßig ziemlih gut mittelmäßiz

mittelmäßig fehr gut mittelmäßta

kg

6 409 13 570 5 666 11 625

6 000 90 000

fehr {chlecht aut fhl-cht mittelmäßig

befriedigend gut

29 750 | 22509

31 100 | 39 700

kg

6 090

fleht ziemlih gut \{lecht

mittelmäßig

{let

kg

4 900 13 450 20 500

9 000

9 500

2 350

¿i:mlih gut 5 678

gut 30 250

ziemlih gut 23 075 d

mittelmäßig

| 10550 vefrietigend | 24800

Provinzen

Bohnen

| TLHZ | E'trag Qualität 0e H.ftar

Raps

Qualität

Tabadck Flachs

O ualits Ertrag Qualität per Hektar

Ertrag per Hekta'!

Ertrag

per Hektar Qualität

Gegenwerth der höchsten und niedrigsten Preise in Mark nah dem Durch- \{nittskurse von §m/n 1 = Æ 1,80

Preise im Großhandel für 1 dz

Antwerpen Brabant

V'stflzadern Oftflandern Hennegau t 5 timburga . Lremburg .

am ur . . - . .

Durdscnitt

reich

h

gut 26 7

30

25

37

sehr gut 21 mirtelmäfiia 20

ziemlich gut gut fehr gut

befriedicend

hl kg L kg 21 —— gut 439 23 aut 1600 mittelmäßig 575 32 mittelmäßig 2700 ziemli gut 916 26 gut 1990 Ï 607 ; 1700 mittelmäßig 546 27 —_—’ —- gut 1660

Der „Moniteur Belge" bemerkt dazu:

Der Ausfall der Getreideernte läßt sowohl hinsihtlih der Q ua-

lität wie der Menge zu wünsh-n übrig.

Der Weizen-, Roggen-, Gerstz- und Hafer-Ertrag blieb gegen

denjenigen der Vorjahre éxhebli zurü.

folgt

1899 : 1898: 1897 : 1896: 1895;

Der Durchschnitt für das H-ktar stellt sich in Hektoliter, wie

Weizen 23.33 26,98 23,38 26 86 25,16

Gerste 33,25 35,53 31,75 37,64 37,22

Rogaen 22 73 25,75 25 37 27,63 26,38

Die landwirthshaftlihe Aufnahme von 1895

Veijen bestellte

Anbaufläche auf 1*0 77 ha,

tundlage für die Berehnung angenommen und

deltoliters Weizen auf 77 kg geschâ ? t, ser Getreizeart in 1899 E E

ungefähr . ggen .,

¿ Die Gesammt-Hevernte, die q

ditd im Durch

338 409 000 kg

in 1899: 17 650 kg « 1898: 17400 , » 1897: 15000 , « 1896: 14900 , « 1895: 172090 ,

n sehr hohzn Ertrag geliefert.

Karotten

) fielen mit durhschnitilich 23 000 kg für das Hefkta e iativ wie qualitativ befriedigend aus; in der » Teer mes durchshnittlich nur ungefähr 10 500 kg e uh der Ertrag der Naveiten war mit 24 809 kg für das

gut 26;

Wird diese Z fer als so ergeben sich als Ertrag

382 (00000 ,„ in 1898.

Die aub qualitativ gut ausgefallene Kartc ff

( elernte übestieq noch d ergleid zu den beiden Vor L L

jahren {on sehr güastigen Ert des Jahres 1898. Es wurden geerntet (|chißungéweise) L H:ktar :

imt-Heue ualitativ nur mittelmäßig auffiel, F irh schnitt für das Hek1ar auf 4600 kg ge|ckäpt. 4e Olltterrüben baben mit durschnittlich 4200 kg für taz Hektar

Ytebtenkultur haben rgeben.

50 gut

Hafer 38 12 49,21 41 93 37,12 42,58

beziffert die mit das Ge vit des

| H ktar in der Hauptkultur befciedigend, in der Nebenkultur mit unge-

25,75 gut | 1850 ziemlih gut 615

fähr 11 950 kg für das Hektar aber \{chlecht. Zuckerrüben, von sehr hohem Zuckergehalt, ergaben für das Hektar 30 250 Eg gegen 27800 , in 1898 und 28770 g: 1897, Die Flachsernte, von mittlerer Qualität, ü i? jeni Voriebeg Qualität, überstieg diejenige des

Getreidebandel in Argentinien.

Uusfubhr von Getreide aus dem Hafen von Buenos Aires für die Zeit vom 16. bis 30. Nevember 1899.

Mengen in Säckten| Sesammt-

(bolsas) | j, 1000 kg *)

Getreideart Verschiffungsziel

220 626 211 (35 90 590 40 335

Mais England Frankrei Belgien, Jtalten Süd-Afrika 24 060 Brasilien- 2726 O" der 258 192

1ns(fetam1nt 847 564

England 99 691 Belgien 35 428 Ftalien 2 100 Frankreich 1 000 Order 9416 3

mAuelam T 579 872

Frankreich 2 886 Belgien 735

Leinfaat

Mais, und zwar: § m/n bis § m/n a, gelber 250 ¿70 450 b. weißer 2/60 „00 Weizen, und zwar: a. guter und feinecer. 420 , 5,50 7,56 b. Candeal 420 , 6,00 Leit a. 050. O0 17,10

*) Die „bolsa“ zu 66,66 kg.

Handel und Gewerbe.

Die Argentinishe Negierung hat durch eine in dem „Boletin Oficial“ vom 14. Dezember v. J. veröffentlichte Ver- ordnung die zollfreie Einfuhr von Säcken aus Sack- leinwand in Argentinien für die Dauer von aht Monaten vom Tage der Veröffentlihung der Verordnung ab gestattet.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen eftellten „Nachrichten für Handel und Industrie“)

Verbot der Ausfuhr von Waffen, Munition und Spreng- stoffen nah dem Sultanat von Brunei. Y s

Durh Nathverordnung des Gouverneurs der Kolonie Straits Seitlements vom 19. Oktober d. F, ist die Ausfuhr von Waffen, Munition, Schießpulver, Dynamit und anderen Sprengstoffen, sowie von Materialien für Militir und Marine nach dem Sultanat von Brunei auf der Nordküste von Borneo, die bister untersagt war, auf L Jos weiteren sechs Monaten vom 5. Oktober d. F, ab ver- oten worden.

Nicaragua.

Maßnahmen zur Hebung der Kaffeeausfuhr. in Gefey des Freist 1ats vom 7. November 1899 T h B Artifel 1, Die Beförderung auf den National-E senbahnen und National-Dampfschiffen erfolgt für den gesammten Kaffee, welcher aus dem Freistaat ausgeführt wird, unentgeltlich.

Artikel 2. Jedem Exporteur werden für den (spanischen) Zentner Kaffee, welhen er über den Hafen von Coriato ausführt, 50 Centavos und für jeden Zentner, welhen er über den Hafen von San Juan del Norte ausführt, 1 Pefo in National-Shuldscheinen vergütet.

,_ Begründet ist diese Maßnahme damit, daß den Kaffee, Pflanzern eine Entihädigung füc den Ausfubrzoil (2 Pesos für den Zentner gemäß dem Gesetz vom 27. Januar 13594 Deutsches Handelsarchiv 1894 I. S. 418) gewährt werden müsse, dessen Aufhebung wegen des außerordentlichen Sink2:ns des Kaffecpreises erwünscht fei, indessen nit erfolgen könne, bis ein Ersaß für den Ertrag desselben, welcher den in London ansässigen Gläubigern des Freistaats verpfändet worden,

insgesammt 3 621

gefunden fei.

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