1900 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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E E A e E A A e E E E 7

E E E E E M E M T E E E S T T

ERE

Es

b. Veranlagtes Ginkommen der E e Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 7 257 813 4 (6 774 937 505) es ist also um 7,13 vom Hundert gestiegen. Von der Gesammtsumme. entfallen Liiréiet, dlé lein di . 5 072483 455 (4724 401/5831) A, - dia Les . 2185 329 963 (2050535924) , ; das Durchschnittseinkommen ftellt sih daher in den Skädten auf . . 2708,26 (2696,21) M, auf’ dein: Lande auf: . . 1792;43- (1775,30): überhaupt auf . . 2347,16 (2330,34) „.

Betrachtet man hier die Regierungsbezirke im einzelnen, so weist das höchste Durhschnittseinkommen wie in den Vorjahren Wiesbaden mit 3751,35 (3537,75) # auf; die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1681,14 (1673,44) #4, Trier mit 1764,79 (1775,57) A und Stade mit 1839,74 (1837,98) #4

Das Durchschnittseinkommen für Berlin stellt sich auf 2865,91 (2823,15) M.

Sheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nah Stadt und Land, so finden \ich die höchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden ci 7 Nea Aalen 3594,84 (3628,99) und. Köln 3193,09 (3152,03),

sowie auf dem Lande bei den Regierungsbezirken Breslau 2593,13 (2576,77), Potsdam 2175,25 (2020,90) und Magdeburg 2121,49 (2096,94),

die niedrigsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Arnsberg 1981,08 (1958,49), Stade 2014,51 (2024,50) und Schleswig 2186,07 (2237,49),

sowie auf dem Lande bei Arnsberg 1426,92 (1424,58), Trier 1478,57 (1499,52) und Düfseldorf 1566,80 (1572,80) #4

In den Stadikreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines Ten auf 2953,23 (2955,76) A Am niedrigsten stehen hierbei

irdorf mit 1428,67 (—), Linden mit 1574,98 (1588,93), Königs- bütte in Oberschl. mit 1696,94 (1768,58), Spandau mit 1701,02 1589,05) sowie Bohum mit 1792,16 (1717,23) 4; die höchsten tellen nehmen wie in den Vorjahren Frankfurt a. M. mit 5405,03

Die Zensiten mit einem Einkommen von

über 900 bis 3000

in den Städten auf dem Lande . . .. überhaupt übér E g tvy auf dem Lande 3000 bis 6000 Æ überhaupt . über in pie E auf dem Lande 6000 bis 9509 Æ überhaupt über in E MAUE auf dem Lande 9500 überbaupt

s. Befreiungen nah §§ 18 und:19 des Gesetzes.

Die S8 18 und 19 des Gefeßes sind auch in diesem Jahre wieder in einem höheren Maße zur Anwendung gekommen. Auf Grund des § 18, nah welchem bei den bis zu 3000 46 Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 50 A von dem an ih fteuerpflihtigen Einkommen in Abzug zu bringen ift, find in den Städten 110 409 (101 598) und auf dem Lande 129 694 (124 099) Zensiten freigestellt. In Gemäßheit des §& 19 des Gesetzes, nah welchem die Berücksichtigung besonderer, die

Es betrug a. die Gesammtzahl der Zensiten . . b. deren Veranlagungéfoll c, die Gesammtzahl der niht physischen Personen unter den Zensiten d. deren Veranlagung? foll e. die Gesammtzahl der physishen Per- sonen unter den Zenfiten (ohne An- gebörige) in den Städten auf dem platten Lande äberhaupi . .. vom Hundert der Bevölkerung : in-den- Städten auf dein platten Lande überhaupt f. das Veranlagungs\oll der Zensiten zu 6, in den Städten in Mill. 4 84,32 auf dem platten Lande 7 30,47 überhaupt i 114,79 g. das veranlagte Einkommen zu f, in den Städten in Mill A 3873,32 auf dem platten Lande 1 851,01 überhaupt 5 724,32 b. die Zabl der mit mehr als 3000 A Ein- kommen veranlagten physischen Personen : in den Städten 237 756 auf dem platten Lande 79 133 übertaupt c 316889 vom Hundert der Bevölkerung : in den Städten . H. 2.01 auf dem platten Lande 0,44 berhaupt 1,06 L das Gesawmt-Einkommen zu h, in den Städten i 2 473,92 auf dem platten Lande 749 91 überhaupt 3 223,83 und ¡war aus Kapitalvermögen : in den Stätten 716,88 auf dem platten Lande 174,84 überhaupt 891,72 aus Grundvermögen : in den Städten 388,95 auf dem platten Lande 366,41 berhaupt 755 36 aus Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten ill. 867,04 C N e „o, 115.77 überbaupt 4 982,80 aus géwinnbringender Beschäftigung : in den Städten . _. in Mill. M 501,05 auf dem platten Lande . . 92,89 überhaupt Ï 593,94 k. der Abzug an Schuldenzinsen, Laften

u. f. w.: in den Städten ä 276,21 auf dem platten Lande ... 155,28 überhaupt . S s O 431,48 darunter rur Schuldenzinsen und Renten 91, 2 des Gesetzes): in den Städten 234,29 133,54 367,83

(4937,87), Bonn mit 4831,98 (4693,38) und Wiesbaden mit. 4819,49 (4646,17): ein. :

c. Einkommen und Einkommens8quellen der Zen siten

mit mehr als 3000/A Einkommen.

; Das! veranlagte Ï )

(38302999 330) M, ift gegen bas Vorjahr“ um 8,15 gervahsen; d. i. noch etwas stärker. als das Einkommen der Een überhaupt. Es sondert: si nach den Einkommensguellen;, wie folgt:

I, aus. Kapitalvermögen. . 1080 859 974 (995 590 456) M, II. aus Grundvermögen . 867 427 568 Gie 206408)

III. aus Handel, Gewerbe und Bergbau ‘1304122863 (1 206181365) ,„

IV. aus gewinnbringender Beschäftigung . 892 449106 (818 473 035) „. In Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Laßen und fonftigen geseßlihen Abzügen 572 501 843 (533 041 934) gebracht.

d. Sollaufkommen der Einkommensteuer.

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 146581 694 (136 411 925) Æ vertheilt sich auf die Städte mit 110 749 828 (103 040 229) M und auf. das Land mit 35 831 866-(33 371 696) M4 Dasselbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 107,46 (107,49), in den Städten auf 107,48 (108,26) und auf dem Lande auf 107,37 (105,20). i S Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellte fih: im Dur(h- nitte in den Städten ........ . , auf 2,18 R . » Stadtkreisen insbesondere. . . . . y 2,30 (2,31) auf dem Lande . o ets - 1,64 (1,63) Rb s s s 2,02 (2,01) v. H. des veranlagten Einkommens. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,94 (7,63) in den Stadtkreisen 10,66 (10,39) —, auf dem Lande 1,89 E und überhaupt 4,45 (4,22): M n Steuer bringen die einzelnen EGinkommensgruppen der Zensiten auf, und zwar :

25 297 064 (23 885 695) 15 911 498 (15 079 142) 41 208 562 (38 964 837) 17 118 076 (16 270 678)

5 764 758 (5 458 192) 22 882 834 (21 728 870) 11 299 068 (10 705 526)

2 521 100 13 820 168 (13 040 898) 57 035 620 (52 178 330) 11 634 510 (10 498 990) 68 670 130 (62 677 320) , 46,85 (4 5,95)

oder 28,11 (28,56) v. H. des: Gesammtsolls,

15,61 (15,93)

(2 335 372) 9,43 (9,56)

Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen wesentlich beeinträhtigender wirthshaftliher Verhältnisse bei einem fteuerpflihtigen Einkômmen bis zu 9500 M gestattet ift, sind in den: Städten 6001 (5324) und auf dem Lande 6466 (5829) Zensiten freigestellt.

4) Vergleihende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1892 bis 1899. Im Folgenden sind noh die wichtigsten Ziffern der Einkommen- steuerstatiftik für die lezten 8 Jahre nebeneinander gestellt.

1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 2,48 2,52 2,61 2,65 2,77 2,91 3,09 123,19 122,03 123,43 127,08 13495 146,74 159,56

2 059 1 922 1891 1 929 2 001 2.124 2 262 9,39 7,76 6,92 8,05 10,33 12,97

1,48 1,54 1,57 1,65 1,75 1,87 1,04 1,06 1,08 1,11 1,16 1,22 2,92 2,60 2,65 2,76 2,91 3,09

12,14 12,38 12,33 12,63 12,97 13,42 5,72 5,78 5,81 5,92 6,13 6,43 8,29 8,45 8,46 8,68 8,99 9,40

83,76 84,43 86,45 89,77 95,18 103,04 110,75 30,03 29,84 309,07 30,54 31,72 33,37 35,83 11380 11427 11652 12031 12690 13641 146,58

3 878,91- 3-934,37 4060,18- 4-183,28- 4410,10 4724,40 5 072,48 184643 1850,43 1876,69 1902,77 196450 205054 218533 5 725,34 5784,80 5936,87 6086,05 6374,60 6774,94 7257,81

239 977 242703 246317 251958 263453 284477 83010988 79340 78593 77977 79133 81875 84907 89869 319317 321296 324294 331091 345328 369384 390957

2,01 2,00 1,98 1,98 2,01 2,11 2,16 0,44 0,43 0,42 0,43 0,44 0,45 0 47 1,06 1,06 1,05 1,06 1,08 1,14 1,19

2466,06 2483,46 2536,63 2633,91 2792,36 3032,09 3 278,05 741,60 733,06 730,81 73791 77022 803,95 866,81 3207,66 3216,52 3267,44 3371,81 3562,58 3836,04 4144,86

71546 71644 7265 73667 760,98 81066 881,88 172,01 17153 177,94 175,79 181,87 18493 198,93 88747 887,98 90449 91246 94285 995,59 1080,86

388,53 8393,08 408,62 42619 44827 47054 50453 357,04 34875 833085 832910 33636 34529 36289 74557 T4183 73947 755,29 78463 815,80 867,43

84448 84243 84689 8938,68 974,39 1061,14 1141,95 115,18 11140 11654 12054 13164 14504 16217 959,656 95382 963,43 1019,22 1106,02 1206,18 1304,12

51759 53151 554566 572,37 608,72 689,74 749,68 97,38 10139 10549 11248 120,36 128,73 142,76 61497 632,90 660,05 68485 729,08 818,47 892,45

291,04 8301,76 310,02 32578 834480 370,08 402,74 160056 157,08 15643 156,72 16149 162,97 16976 451,09 458,83 4664 48250 %50629 533,04 572,50

24622 %255,00 9263,60 27679 293,226 313,59 342,40 13659 133,19 13352 13367 13669 137,18 143,09 38281 388,19 8397,12 410,47 429,95 450,78 485,49

en! diéser Zensiteni beträgt 3572 357 668

1) Im Allgemeinen.

Das Grgänzungsfteuergesey vom 14. Juli 1893 (Gef.- {Si 134), w | mit dem L Weil 1895- int Kraft ey Tom. | &'37 eine Veranlagungtperivbe von dret Steuerjahrew fest, jedoh mit “der Beschränkung, daß die“ erftt SGBUEnC nur für das erfte Gel, tungsjahr 1895 und für die folgenden Steuerjahre 1896/99 die Be» eve der Veranlagungsperiode dur Königliche Verordnung statt. _ finden soll. |

Auch die zweite Veranlagung hat nur für ein Skeuerjahr (1898 Gültigkeit gehabt; dann ist durch Königliche Seroctara Gs 31. August 1896 (Ges--Samml. S. 174) für die Steuzrjahre 1897/98 eine besondere Periode festgestellt.

Mit dem Jahre 1899 ift die erste durch das Gesey vorgesehene dreijährige Veranlagungsperiode eingetreten. Die infolgedessen ftatt, ehabte neue Veranlagung hat mit erer Beibehaltung der erböhten teuersäße ein Mehr von 42 021 (13 110) Zensiten und 2 289 912,60 (768 878,40) Mark an Steuer ergeben.

2) Insbesondere.

a. Zahl der Zensiten und gesammte Kopfzabl der ergänzungsfteuerpflihtigen Bevölkerung.

Veranlagt sind 1 221 876 (1 179 855) Zensiten, glei: 3,71 (3,70) Hunderttheile der Gesammtbevölkerung, und zwar in den Städten 568 845 (538 510), gleich 4,08 (4,11) v. H., in den Stadtkreisen ins- besondere 296 556 (270 332), gleich 3,84 (3,91) v. H., und auf dem Lande 653 031 (641 345), glei 3,45 (3,42) vom Hundert.

Die veranlagte Bevölkerung einshließlich der Angehörigen ter Zensiten beträgt:

in den Städten 1 823 342 (1 740 497) Köpfe

auf dem Lande . . 2 744167 (2695 806) ,„ zusammen 4567 509 (4 436 303) Köpse

oder auf einen Z?nsiten in den Städten 3,21 (3,23), auf dem Lande 4,20 (4,20) und: überbaupt 3,74 (3,76) Köpfe. Sonahh gehören dur- \chnittlih:zu einem Zensiten in den Städten 2,21 (2,23) und auf dem Lande 3,20 (3,20) Angehörige.

Veranlagt sind zur Ergänzungsfteuer mit einem Einkommen

von niht mehr als 3000 A. . 908884 (895 111) Zensiten, von mehr als 3000 M. á 312 992 (284744) ¿

Von den lèétteren entfallen

auf die Städte . . .. . , 235842 (213 129) auf die Stadtkreise insbesondere 157 906 (139 657 auf das Land. TTIDO (71615

b. Veranlagtes Vermögen der Zensiten.

Das gesammte fteuerpflihtige Vermögen der Zensiten in Höhe von 69 906 912 872 (65 676 915 411) M entfällt

auf die Städte mit 43 326 810 531 (39 790 237 Ei Mh v das Land 26 580 102 341 (25 886 678021)!

Das Dur(hschnittsvermögen jedes Zensiten ftellt sih daher

in den Städten auf . 76 166,29 (73 889,51) A auf dem! Lande . . 40 702,67 (40 363,11) , überbaupt 57 212,77 (55 665,24) ,

In den Stadtkreisen beträgt das Durchschnittövermögen 104 823,49 (103 557,47) A, darunter in Frankfurt a. M. 197 306,11 (192 976,86) Æ4, in Gfsen' 173 401,38 (150 514,98) 4, in Charlotten- burg 161 326,26 (125 318,35) 4, in Berlin 148712,95 (147591,85) 4, in Wiesbaden 147 918,79 (138 673,06) 4, in Aachen 138 161,29 (131 155,46) A und in Bonn 133 681,55 (126 309,44) A

Das fteuerpflichtige Vermögen der sämmtlichen Zenfiten: ist sonah um 4,23 Milliarden Mark, gleih 6,44 v. H. in den Städten um 3,54 Milliarden Mark, gleich 8,89 v. H., ouf dem Lande um 0,69 Milliarden Mark, gleih 2,68 v. H: —, das des einzelnen Zensiten durhsthnittlih um 1 547,53 (791,06) # gestiegen.

Gruppenweise geordnet, beträgt die Anzahl der Zersiten mit einem Vermögen von mehr als

v. H. i der Gesammtzahl 6 000 bis 20 000 M 597 123 (581 212) oder 48,87 (49,26) 20 000 , 32 000 216 598 (208 174) 17,73 (1389

32000 , 52 000 168 450 (163 306) 13 79 (13,84

52 000 100 000 129 198 (124 020) 10,57 (10,51

100-000 200-000 62164 (58-526) 5;09 (269

200 000 500 000 32.943 (30 589 2,70 (2,59)

500 000 1-000 -0(0 9386 (8588 0,77 (0,73)

1 000 000 2'000 000 3905 (3549) 0,32" 0G) 2109 (189) 0/17“ (0;16

Ein Vermögen von mehr als 500000 besitzen hiernach nur 1,26 (1,19) v. H. aller Zensiten.

Die vorstehenden absoluten Ziffern weisen in allen Gruppen eine Vermehrung der Zensiten nah, während die Antheilsziffern der Zen- siten mit einem Vermögen von mehr als 6000 bis 20090 und 32 000 bis 52 000 M gegen das Vorjahr fich verringert haben.

c. Vermögen und Vermögensarten der Zensiten mit mehr als 3000 Æ Einkommen.

Das veranlagte Vermögen der 312 992 (284 744) Zeusiten- mit mehr als 3000 6 Einkommen beträgt

in den Städten 35 683 502 531 Gs 361 377 390) A auf dem Lande 12 616 579 341 (119 9508 021) - zusammen 48 300 081 872 (44 290 852 411) M

und sondert sh nah den einzelnen Vermögensarten, wie folgt :

I. Kapitalvermögen 25 570 351 645 (22 974 161 754) M,

ITL. Grundbesitz einshließlih des Betriebskapitals 25 153 960 416 (23 148 495 543) ,

IIL. Anlage- und Betriebskapital in Handel, Gewerbe und Bergbau 9 687 021 735 (8 835 991 644) M,

IV. Werth der selbständigen Rehte und Gere(htigkeiten 116 048 708 (110 985 509) M

In Akzug ist der Kapitalwerth der Schulden mit 13 227 300 632 (10 778 749 039) M gebradt. Das Gesammtvermögen aus den vier Arten deéselben ist um rund 5458 Millionen, dagegen der Kapital- werth der Schulden nur um 1449 Millionen Mark und das ver- anlagte Vermögen um rund 4009 Millionen Mark gestiegen.

d. Sollaufkommen der Ergänzungsfteuer.

Das Sollaufkfommen der Ergänzungssteuer beträgt 34 123 392,60 (31 833 480,00) 4 und vertheilt sih

auf die Städte mit 21 820 261,40 (19 878 879,80) 4A auf die Stadtkreise insbesondere: , 15 844 437,20 (14 155 329,60) - auf das Land 12 303 131,20 (11 954 600,20) -

Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 1,56 G in den Stadtkreisen 2,09 (2,05) —, auf dem Lande 0,66 0,64) und überhaupt 1,04 (1,00) M4 e

An Steuer bringen die einzelnen Vermögensgruppen der Zenfiten auf und zwar bei einem Vermögen von mehr als

(Tabelle umstehend.)

# K

N D I O ¡ja jf O5 D I

Uo funk

pi O SEZ=ESE 00 =J

SSSSSEEA S228 SSSSSg8E Se 22288 Ss

dg b

1 2/000 000 M

S [S TC)

Hiernah bleiben gegen das Vorjahr die sämmtlihen Gruppen der

fiten mit einem Vermögen bis zu 200 000 A mit ihren Antheils- Feen an dem Gesammtfoll zurück, während die Vermögen von mehr

900 000 e ftärker daran. betheiligt find. Die Vermözen über 500 000 Æ bringen 33,19 (31,81) v. H., die kleinen von niht mehr

32000 M 16,00 (16,61) und die mittleren 50,82 (51,58) v. H. des Steuersolls, d. i. mehr als die Hälfte, auf.

s. Ermäßigungen und Freistellungen nah §8 17 und 19 des Gesetzes.

Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergesezes werden diejenigen

sonen, deren fteuerbares Vermögen den Gesammtwerth. von 6000 4 nit überfteigt, niht zur Steuec herangezozen. Infolgedefsen sind von den einkommensteuerpflichtigen Feusuten 2 069 430 (1765 721) in den Städten 1413 489 (1 208 670) und auf dem Lande 655 941 (557 054) zur Ergänzungssteuer niht veranlagt.

Ferner sind nach Nr. 2 a. a. D. diejenigen Personen freizulafsen, deren nah Maßgabe des Einkommensteuergeseßes zu berechnendes Gin- fommen den Betrag von 900 A nicht übersteigt, insofern der Ge- fammtwerth ihres fteuerbaren Vermögens niht mehr als 20 000 4 beträgt. Diese Bestinkinung hat in den Städten auf 63 491 (58 717), auf dem Lande auf 215 899 (205 689) und überhaupt auf 279 390 (264 406) Personen Anwendung gefunden.

Die vorstehende Vergünstigung ift durch Nr. 3 a. a. O. auf weiblihe Personen, welhe minderjährige Familienangehörige zu unter- halten haben, sowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs-

Es et a. die Gesammtzahl der Zensiten (ohne Angehörige) : in deu Städten . auf dem platten Lande überhaupt . . vom Hundert der in den Städten auf dem platten Lande überhaupt b.- deren Veranlagungsfoll : in den Städten auf dem platten Lande überhaupt T c. das veranlagte Vermögen zu b: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt ._ d. die Zahl der mit mehr als 3000 G Einkommen zur Ergänzungs- steuer veranlagten Personen: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt vom Hundert der Bevölkerung : in den Städten auf dem platten Lande überhaupt a, das Gesammtvermögen zu d: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt und zwar das Kapitalvermögen : in den Städten auf dem platten Lande . überhaupt das Grundvermögen eins{chließlich des Betriebskapitals: in den Städten auf dem platten Lande berhaupt der Werth des Anlage- und Betriebskapitals in Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt der Werth der in den Städten auf dem platten Lande fiberhaupt f. der in Abzug zu bringende Kapitalwerth der Schulden: tn den Städten auf dem platten Lande überhaupt

C. Schlußibemerkung. Das Ce Veranlagungsfoll der Einkommen- und Ergänzungs-

feuer betr 193 679 114,60 (178 572 355,00) oder auf den Kopf der Bevölkerung 5,89 (5,52) 4

Prüfung der Steuererklärungen.

Im ganzen Staate sind von 482 526 (im Vorjahre 456 694) für 1899 abgegebenen Steuererklärungen 120 894 oder 25,1 9% (im Vorjahre 148268 oder 32,5 9/0) förmlich beanstandet worden. Der Rück- áng der förmlichen Beanstandungen is eine, Wirkung des |chon

üher vielfa geübten, bei der Veranlagung für 1899 aber zum ersten Male allgemein angeordneten Verfahrens, wonach vor der Beanstandung in der Regel zunächst in den dazu geeigneten Fällen versuht wird, die gegen den Inhalt der Steuererklärung obwaltenden Bedeuken im Wege der Verständigung mit dem Steuerpflichtigen zu beheben. Auf diese Weise sind im Ganzen 29727 oder 6,2 9/6 der abgegebenen Steuererklärungen im Einverständniß mit den Steuer- pflichtigen berichtigt worden.

Von den förmlichen Beanstandungen haben 96 358 oder 79,7 %/o (im Vorjahre 112 225 odzr 75,7 9/0) bei der Veranlagung zu Ab- weihungen von den Angaben der Steuecrerklärungen geführt, Die Zahl der Fälle, in denen Steuererklärungen troy erfolgter Beanstandung der Veranlagung unverändert zu Grunde geleat worden sind, beträgt hier- nah nur 24 536 oder 5,1 9% der abgegebenen Steuererklärungen (im Vorjahre 36 043 oder 7,9 9/0).

Uebrigens wird auch noch im förmlihen Beanstandungsverfahren mit zahlreihen Steuerpfl:chtigen im W-ge der persönlichen Berhand- lung eine Verständigung über die Grundlagen der Veranlagung erzielt.

Nach dem Gesammtergebniß des Berichtigungéverfahrens, Ver- sändigungsversuhe und förmlihe Beanstandungen zusammengerechnet,

nd gegenüber ten Angaben in den betreffenden Steuererklärungen rund 209 811 000 A oder 289% mehr an \teuerpflichtigen Einkommen veranlagt worden, und 7 160 000 4 oder 34,1 9/6 mehr an Einkommen- euer. Bei unveränderter Zugrundelegung der Steuererklärungen würden also die bethciliaten Steuerpflichtigen durhshnittilich um mehr als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein.

Hieraus geht zugleih hervor, daß es ih in der weitaus über- wiegenden Mehrzahl der Beanftandungéfälle niht etwa nur um un- deutende, die Ueberschreitung der nächsten Stufengrenze bewi:kende thöhungen des Einkommens handelt.

069 321,00) M oder 9,24 (9,64 v. H. 217 688 607 C6 C S A 311 226/60

10,02 (10,40 13,24 (13,61) 12,74 (12,86) 1482 (14,71)

9,80 49,59)

8,22 (7,98) 15,17 (14/24)

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unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 A ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1529 (1816) Zensiten freigelassen.

Endlich bestimmt der § 19 a. a. O., daß Personen, deren Ver- mögen 32 000 nicht übersteigt, wenn sie niht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens 3 4 jährlich, wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem um 2 M unter der von ihnen zu zahlenden Ginkommensteuer verbleibenden Be- trage zur Ergänzungssteuer herangezogen werden; auch kann nah Absatz 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesezes ermäßigt wird, bei der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungsfteu-c um höchstens zwei Stufen gewährt werden, sofern das fteuerpflihtige Einkommen niht mehr als 52 000 M beträgt.

In Rücksicht auf die erstere Bestimmung sind zu den Ergänzungs- steuersäßen von 3, 4, 7, 10 und 14 Æ veranlagt

in den Städten . 59 178 (58 708)

auf dem Lande . 211 227 (213 379)

überhaupt . j 270 405 (272 087} Zenfiten, auch sind auf Grund des § 19, Absaß 2 noch 421 (588) Zensiten freigestellt.

3) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1895 bis 1899.

Im Folgenden sind noh die wichtigsten Ziffern der Ergänzungs3-

| steuerstatiftik für die lezten 4 Veranlagungsjahre nebeneinander gestellt.

1895 1896 1897/98 1899/1901

0,52 0,53 0,54 0,57 0,63 0,64 0,64 0,65 1,15 1,17 1,18 1,22

4,18 4,14 4,11 4,08 3,44 3,43 3,42 3,45 3,74 3,72 3,70 3,71

19,21 19,23 19,88 21,82 11,84 11,83 11,95 12,30 31,05 31,06 31,83 34,12

3835020 3835042 3979024 43326,81 259567,60 25673,76 2588668 26580,10 63917,81 6402418 6567692 69906,91

199 991 204 440 213 129 235 842 68 892 69 664 71 615 77 150 268 883 274 104 284 744 312 992

1,61 1,60 1,63 1,69 0,38 0,37 0,38 0:41 0,87 0,87 0,89 0,95

. Mark 37123,14 3783342 3958069 44113,71 15 14476 15 145,52 15 488,94 16 413,68 52 267,90 55297894 5%55 069,63 60 527,38

1722406 17 501,13 1854651 20807,23 4177,45 4 264,43 4 427,65 4 763,12 2140151 2176,56 2297416 25570,355

1255137 12793,12 13 302,13 14 883,60 9 758,38 9 693,86 9 846,36 10 270,36 2230975 2248698 2314850 25153,96

729196 747978 7667,14 1133922 113290 116885 84958 861268 883599

55,75 59,38 64,91 75,01 54/33 46,08 130,77 113,72 110/99

6 314,42 6 876,07 7 219,32 3413,37 3441,87 3 559,43

9727,79 10317,94 10778,75 12 227,30

Die \chließlich festgeseßten Einkommenfteuerbeträge der Steu-r- pflichtigen, deren Einkommenserklärungen berihtigt oder mit Erfolg beanstandet wurden (28 186 000 Æ), ergeben 2,94 9/6 des veranlagten Einkommens (958 770 000 M), oder fast genau denselben Prozertfatz, welher an Einkommensteuer von dem gesammten Einkommen über 3000 A im Durhschnitt aufkfommt. Dies läßt erkennen, daß von der Beanstandung nicht etwa nur die Steuerpflichtigen mit geringerem oder mittlerem Einkommen betroffen werden, sondern daß die vor- shriftsmäßige Prüfung der Steuererklärungen gleihmäßig gegenüber den Steuerpflihtigen aller Stufen gehandhabt wird.

Zuwiderhaudlungen gegen das Einkommen- und Ergäuzungs- fteuer-Geset.

In dem Iahre vom 1. Oktober 1898 bis zum 30. September Vori in im Ganzen 1334 Fälle anhängig geworden (gegen 1686 im

orjahr).

Bei diesen 1334 Fällen handelte es sich in 1114 Fällen um Zu- widerhandlungen gegen § 66 des Einkommensteuergesezes; 154 Fälle hiervon enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Ergänzungs- steuergesez. Lediglih auf Grund des § 43 des Ergänzungssteuergesetzes find nur in 23 Fällen Strafverfahren anhängig gemacht worden. 197 Fälle kommen auf § 68 des Einkommensteuergeseßes bezw. § 46 des Ergzänzungésteuergesetzes.

Was die Höhe der verhängten Strafen anbelangt, fo betrug bei den im Wege der vorläufigen Straffestseßung durch die Regierungen anhängig gemahten Strafverfahren (1218) die insgesammt festgeseßte Siräfsuninie 449 46280 «A (im Vorjahre: 1552 Fälle mit n 592,83 M), der Durchschnitt für die einzelnen Fälle also rund

M

Bei den fogleich zur gerihtliden Entsheidunz abgegebenen und in dem Berichtéjahre hon rechtskräftig entschiedenen Fällen (64) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 17083 Æ, also rund 265 M für den einzelnen Fall.

Der verhältnißmäßig hohe Durchschnitt erklärt sih aus dem Vorkommen einzelner besonders hoher Strafbeträge; so fiadet sich ein einzelner Fall mit einem Strafbetrage von 90 000 M4

An Nachsteuer zur Einkommensteuer sind 164 672,15 #4, an Nacsteuer zur Ergänzungssteuer 3927,86 Æ festgeseßt worden.

Die Gesammtsumme der festgeseßten Strafen und Nacbfteuern

(Einkommen- und Ergänzungssteuer) beläuft sih auf 635 145,81 M (im Vorjahre 587'048,82 460.

Nr. 2 des „Centralblatts für dgs Deutshe Reih“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 12. uar, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung eines MORUNEIE nten: Eubanuag, 92) Bankwesen: Status der deutshen Notenbanken Gnde Dezember 1899. 3)- Versiherungs- wesen: Bekanntmacung, betreffend die nah dem Invalidenversiherungs- esege für die Selbstversiherung zu verwendenden besonderen

uittangskarten (Formular B). 4) Zoll- und Steuerwesen: Gr- gänzung der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Geseß über die Erhebung einer Abgabe vom Salz. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 2 der „Veröffentlihungen des Kaiserlihen Ge- fundheitsamts* vom 10. Januar hat folgendzn Inhalt: Gesund- heitsftand und Gang der Volkskrankheiten. Sterbefälle im No- vember. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Gesundheitsverhältnifse in Burma, 1898. Gesetzgebung u. \. w. (Preußen. Reg.-Bez. Minden.) Shlafstellenwesen. Desen, Offenbach a. M.) Us stellen. (Anhalt.) Viebseuhhen-Entshädigungen. (Elsaß- Lothringen. Vber-Elsaß.) Bäckereien und Könditoreien. Bau- polizei. (Belgien.) Käse. Gang der Thierseuhen im Deutschen Reich, 31. Dezember. Desgl in Rußland, 2. Viertel- jahr. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuhen. (Oesterreich, Schweden, Vereinigte Staaten von Amerika) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. \. w. (Bayern.) Aerztlihe Standes- und Ehrengerihtsordnung.. Wohnungen. (Sahsen.) Beschlüsse des Landeskulturraths, 1899. Vermischtes. (Deutsches Reich.) Tuberkulose. 1897. (Preußen.) Diphtherie, 1876 ff. Geschenkliste. Monatstabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 15000 und mehr Einwohnern, November. Dee in größeren Städten des Auslandes. Woghentabelle über die Sterbefälle in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsher Großstädte. De3gl. in deutshen Stadt- und Landbezirken. Witterung.

Nr. 1 des „Eisenbahn-Verordnungsblatts", heraus- gegeben im Ministerium- der öffentlichen Arbeiten, vom 9. Januar, at folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlihen Arbeiten : vom 23. Dezember 1899, betr. Versteuerung der Verträge über Liefe- rung unter sih gleihartiger Lokomotiven und Eisenbahnwagen; vom 24. Dezember 1899, betr. Beseßung der Werkführerstellen; vom 29, Dezember 1899, betr. besondere Bestimmungen zur Eisenbahn- Verkehrsordnung; vom 30. Dezember 1899, betr. Beförderung von Chlorkalk; vom 30. Dezember 1899, betr. Form der bei Sicherheits- Bt von den Unternehmern beizubringenden Grklärungen.

achrihten.

Nr. 2 vom 12. Januar enthält einen Erlaß des Ministers der öffentlihen Arbeiten vom 5. Januar 1900, betr. Bestimmungen über die planmäßige Dienst- und Ruhezeit der Eisenbahnbetriebsbeamten.

__ Das erste Ed igt akie lad L. NELAE der „Zeitschrift für Bauwesen“, herausgegeven im Ministerium der öffent- lihen Arbeiten (Shriftleiter : Otto Sarrazin und Oskar Hoßfelv; Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn in Berlin), hat folgenden Inhalt: Das Mausoieum zu Halikarnaß, vom Wirklichen Geheimen Ober- Baurath Prof. Friedrih Adler in Berlin; Der Neubau des Kaiser- lichen Gesundheitsamtes in Berlin, vom Kaiserlichen Regierungsrath I. Hückels in Berlin; Ueber Baustoffe in Thüringen, vom Posft- baurath a. D. Robert Neumann in Erfurt; Der Kaisersteg über die Spree bei Obershöneweide, vom Geheimen Regierungsrath Prof.

. Müller-Breslau in* Berlin; Der Dampfbagger „Perfante" der

afenbau-Jnspektion Kolbergermünde; Das Gifhorner Mosr und die Ausführung der Nebenbahn Uelzen-Triangel, vom Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspektor Obershulte in Wittingen (Prov. Hannover); Verlängerung von Lokomotivdrehsheihen, vom Gerungs. und Bau- rath Rosenkranz in Stettin; Die Eisenbahn Argenteuil—Mantes, vom Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Inspektor Frahm in Berlin; Ueber den Werth der planmäßigen Beobachtungen für die Ent- wickelung des Gleisbaues, vom Regierungs- und Baurath C. Bränning in Köslfn; Verzeichniß der im vreuliifken Staate und bei Behörden des Deutschen Reichs angestellten Baubeamten (Dezember 1899); Verzeichniß der Mitglieder der Akademie des Bauwesens in Berlin; Statistishe Nachweisungen, betreffend die im Jahre 1896 vollendeten Hochbauten der preußishen Staatseisenbahn-Verwaltung.

___ Statiftik und Volkswirthschaft. Ein Blick auf den Stand des Unterrichts im Deutschen Reich.

(Stat. Korr.) Deutschland wird mit Recht das Land der Schulen genannt. Man kann das verstehen, wenn man die Thatsache würdigt, daß gegenwärtig rund 94 Millionen, also reihlich 175 % seiner Bevölkerung in Schulen aller Art unterrichtet werden, und daß mindestens eine halbe Milliarde Mark alljährlich auf das Unterrihts- und Bildungs- wesen im Reih verwendet wird. Wird dazu veranschlagt, daß infolge der allgemeinen Wöehrpfliht alljährlißb mehrere Hünbdridaulend junger Männer nicht bloß zu militäcishen Zwecken ausgebildet, sondern au font in bildende und erzieherishe Shulung genommen werden, so darf man ohne alle Uebertreibung behaupten, daß für die Erziehung und Bildung des jungen Volksnahwuchses im Deutschen Reiche so viel geschieht, wie nicht leiht in irgend einem anderen Kulturland. Sein allgemeiner Bildungsftand is denn auh der eines Kulturvolks, und die weite Verbreitung der Lese- und Schreibfertigkeit is ein Kennzeichen dafür. So fanden sch im Ersagjahre 1897/98 unter sämmtlich-:n 251515 ausgehobenen Erfatzmannschaften des Heeres und der Krciegsflotte nur noch 200 ohne Schulvildkng, das sind nur 0,08 v. H. der Gefammtzahl; 10 Jahre früher waren es noch 0,71 v. H. und 20 Jahre früher 1,73 v. H. Selbst in den östlihen Landestheilen der preußishen Monarchie, die mit polnishen Elementen dichter durchseßt find und deshalb der Schule manhherlei Schwierigkeiten bereiten, find Analvyhabeten heute nur noch in unbedeutenden Bruchtheilen der Bevölkerung vorhanden. Es befanden sih 1897/98 unter den Ersaßmannschaften aus den preußishen Provinzen Ostpreußen 0,30, Westpreußen 0,44, Branden- burg mit Berlin 0,03, Pommern 0,08, Posen 0,43, Stlesien 0,09, Sachsen 0,01, Schleswig-Holstein 0,04, Hannover 0,02, Wests- falen 0,01, Hessen-Nafsau 9,02, Rheinland 0,05 und Hohenzollern 09% ohne Schulbildung; für die Ecsaßmannschaften aus den übrigen Staaten des Reichs gelten die folgenden -Prozentsäßze: Bayern 0,02, Sachsen 0,01, Württemberg 0,02, Baden 0,03, Hessen 0,02, Mecklenburg-Schwerin 0,11, Medcklenburg - Streliy 0,14, Olden- burg 0,06, Elsaß - Lothringen 0,09; unter den aus den hier nicht genannten deutshen Bundesstaaten ftammenden Ersaßz- mannschaften fand sich niht ein einziger Mann ohne Sghul- bildung. Man darf die vorstehenden Ziffern, welhe für die Ecfolge der Schule im Reih sprehen, niht mit dem Einwand bemängeln, daß es sih bei dem Heeresersaßze um ausgewählte Mannschaften handele; ‘dieser Umstand is zwar niht ohne Einfluß auf die Niedrig- keit der Ziffer für die fehlende Schulbildung; aber auch unter den Insassen der Straf- und Gefangenen-Anstalten, die doch den am wenigsten würdigen Beftandtheil der Bevölkerung ausmachen, ift der Bcuchtbeil der Personer. ohne Schulbildung nicht eben hoh; in den leßten Jahren waren in Preußen 74 bis 84 v. H. des Zugangs an Zuchtbausgefangenen ohne Schulbildung.

Das 19. Jahrhundert hat das Unterrihts- und Bildungswesen des Deutschen Reichs auf eine sehr hohe Stufe gehoben. Von den Schulen niedersten Grades bis hinauf zu den Hohschulen hat emsige Arbeit die erfreulihsten Grfolge gezeitigt. Gewichtige Stimmen des Auslandes haben wiederholt den Deutschen denselben Vorrang in der Welt des geistigen Schaffens und Könnens zuerkannt, wie ihn Eng- [and im Handel and auf dem Meere hat. Möge uns dieser ftolze Ruhm auch im neuen Jahrhundert verbleiben!

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