1900 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

urtheilung; der Verfasser übe in dem Artikel eine durhaus unberech- tigte Kritik an den Verhandlungen des Reichstages über diesen Gegenstand.

Aba. Dr. Oertel- Sachsen (d. kons.): Der „Vorwärts" hat

seiner Zeit gegen das fächsishe Oberlandesgeriht den Vorwurf er- hoben, daß es ohne weiteres die Sozialdemokraten als Perfonen minderen Rechts behandle. Der Artikel ging in mehrere Zeitungen über, das Berliner Landgeriht hat den wegen Beleidigung angeflagten Redakteur freigesprohen, das Breslauer und EGr- furter - Landgeriht haben Verurtheilung zu zwei Monaten Ge- fängniß ausgesprohen. Diese lehteren Urtbeile sind noch nicht rechtskräftig geworden. Das Berliner Lan'geriht hat erklärt, daß aus jenem Vorwurf der Vorwurf bewußter Rehtsbeugung nicht heraus- gelesen werden kann. Das ift unbedingt zuzugeben. Das Gericht fordertz, ein bôchsst ungewöhnliher Vorgang, die Akten des Ober- lande8gerihts Dresden ein und kam zu der Auffassung, daß jene Kenn- zeihnung des „Vorwärts* zutreffend war. In der Form ift nit efehlt worden. Aber es werden die Mitglieder des sächsis{Gen Obers andesgerihts klipp und klar für unfähig erklärt ; denn unfähig ist ein Richter, der außer ftande ift, objektiv zu urtheilen. Nun könnte man die Sache umdrehen ; es könnte gesagt werden, das Berliner Ge- rit habe eine Voreingenommenbeit für die Sozialdemokratie und daraus könnte sich ein Rattenkönig von Prozessen ergeben. Das ist nicht nur meine Deduktion, sondern das Breélauer Landgericht deduzierte ebenso. Die Führung des Wahrheitsbeweises felbst aber ist ganz ebenso anfechtbar. Der Beweis, V gegen Angehörige anderer Par- teien irgendwie anders von diesem Oberlandesgeriht erkannt worden wäre, ift in keinem einzelnen Falle erbraht worden. Es handelte fih um Verbreitung von Flugblättern, um die Rechtsgültigkeit von Polizeiverordnungen, betreffend die Veranstaltung von Sammlungen u. \. w., und die ergangenen Urtheile können absolut nicht bemängelt werden, benn sie sind im Namen des Königs gefällt. Stellt sich doh die Sozialdemokratie selbst auf den antimonarchischen Boden. Das Staatswesen hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Sozial- demokratie bei ihrem Austoben nicht die Grundlagen des Staats mit umtobe. Dem lebhaften Betenken und dem tiefen Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß ein folhes Urtbeil überhaupt möglih gewesen ift, hielt ih mih für verpflichtet.

Präsident Graf von Ballestrem: Au ih halte es für das Recht jedes Abgeordneten hier, rihterlihe Eckenntnisse innerhalb ge- wifser Grenzen zu fkritisieren. Diese Grenzen finde i darin, daß die Kritik erstens eine durhaus objektive sei und so, daß die subjektive bona fides der betreffenden Richter niht angezweifelt wird; zweitens, daß ih diese Kritik in solhen Ausdrücken bewegt, welche der hohen A@tung, die wir dem deutsWen Richterstande und den von ihm ge- fäliten Erkenntnifsen shuldig sind, nicht zu nahe treten.

Abg. Fischer- Sachsen (Soz.) glaubt den Beweis führen zu müssen, daß man beim sächsishen Dberlande3gericht zu Dresden die Sozialdemokraten nicht ñúur als minderen Rehts bebandele, fondern das au ungesheut ausspreche. Dieses Gericht habe das Bertheilen fozialdemokratisher Flugblätter {on vor sechs Jahren felbst in dem

alle für \traftar erklärt, wenn fie untershiedslos den Leuten ohne dst auf ihre Parteistelung in die Hand gegeben würden; von einer Beschränkung -auf das Verbot des Austragens am Scnntag während der gottesdienstlihen Zeit sei gar keine Rede gewesen.

Dieses Urtheil sei ja im Reichttage hon verhandelt worden, und der

Staatsfekretär Nieberding habe damals gemeint, daß an und für fih in jenem Thun eine ftrafbare Handlung noch nit erblidt werden könne; er habe auch bezweifelt, daß irgend ein Gericht fo ungeseßlih verfahren könnte ; erst wern das geshchen, würde Remedur einzutreten haken. So der Staatssekretär {hon vor sechs Jahren ;" was habe er nun in der Zwischenzeit gethan, um Wandel zu schaffen? Die sächsischen Gerihte hätten sch weder an ihn ncch an eine entsprehende Entscheidung des Reichsgerihts gekehrt. Jn Sachsen werde das Unmöglithe möglich gemacht. Alles werde wegen groben Unfugs bestraft, Veriheiler, Verfafser, Verleger eines sozialdemokratischen Flugblatts; bei der [eßten Reichstagéroahl sei damit ausgesprohenermaßen der Zweck verfolgt worden, der sozial- demokratishen Partei die Vertheilung von Flugblättern und die Agitation auf diesem Wege überhaupt unmögli zu machen. „Bei der öffentlihen Vertheilung von Flugblättern ist die Strafthat des groben Unfugs gegeben, wenn der Inhalt oder die Art der Ver- theilung geeignet waren, jemand zu verlegen", davin habe es die Recht- fprehung gebracht. Die Abgabe der Fiugblätter an den Wohnunagas- thüren werde als unbefugtes Eindringen in die Wohnungen von Leuten, die voraussihtlich mit dem Inhalt des Flugblatts nicht einver- ftanten feien, und somit als strafbar erachtet; ebenso werde in den An- griffen auf andere politishe Parteien die Strafthat des aroben Unfugs8 esehen. Würde diese Auffassung allgemein, so wäre keine politische ede in einer ôffentlihen Versammlung mehr mögli. Aber diese Theorie und diese Praxis ribte sih niht gegen irgend wehe Partei; es seien immer nur die Sozialdemokraten, die davon getroffen würden. Wenn gewisse (u2blätter des Bundes der Land- wirißhe auch noch so aufreizend gegen die Sozialdemokraten ge- schrieben seien, gegen fie werde kein sächsisher Staatsanwalt, kein fädsishes Gericht einschreiten. Medner verliest einige Stellen aus diesen Flugblättern, welche sih besonders gegen die Fuden Singer, Arons, Goldstein u. #. w. unter den Führern der Sozialdemokraten richten, und führt als Gegenftück einige Beispiele von Beftrafungen von Sgzialdemokraten wegen groben Unfugs an. Dur nich!s werde die Autorität und das Ansehen der Gerichte mehr geshädigt, als durch diese Art der Re&tiprehung. Kein Mens glaube mehr an die Objektivität der sähsishen Gerichte; wolle der Staatssekretär wirkli Remedur hafen, so möge er baldigst ci , ael vorlegen, welcher den Begriff des groben Urfugs rihtig felle.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Der Herr Vorredner hat auf eine Erklärung Bezug genommen, die ich bei den Etatsberathungen des Jahres 1894 hier abgegeben habe, und behauptet, daß mit dem Sinne dieser E:klärungen die er anscheinend billigt die Praxis der sächsish.n Rechtsvrehung in Widerspru getreten sei; er wünsht von mir eine Aeußerung, was seitens der Reichsverwaltung angesichts dieser Thatsache gesehen fei oder gesehen werde. Ih habe meine damalige Erklärung vor mir: ih vertrete sie noch, ich habe von ihr nichts abzunehmen und habe nichts zuzusegen. Ih habe damals gesagt, daß die Vertheilung von Wahlzetteln und ähnlihen Drucksachen deshalb allein, weil ihre Ver- theilung erfolge, eine ftrafbare Handlung niemals involvieren könne. F mukßite das, obwohl es selbfiverständlich ist, konstatieren gegenüber dem damaligen Antrage der äußersten Linken und der dem Antrag gegebenen Auslegung. Ih habe erklärt, daß auch darin, wenn diese Waiblzettel jedermann angeboten würden ohne Unterschied der religiösen und politishen Anschauungen darin kein Grund gefunden werden könne, um cine ftrafbare Handlung zu konftruieren. Wenn nun aber der Herr Abg-ordnete, der soeben die Tribüne verlassen hat, behouptet, daß es Urtheile äl sisher Gerichte gäbe, welche mit diesem Saß in Widecspruch stehen, so kann ih ihm darauf nur erwidern, daß mir folche Urtheile nit bekannt sind und daß die Urtheile, wel®e er bier au8zugsweise mitgetheilt hat, seine Behauptung nicht rech! fertigen.

Ich glaube, Sie werd?n keine Entschzidurg irgend eines deutschen Gerichts aucfindig machen können, in wel@er der Saß nit anerkannt wäre, den ih damals hier zu vertcetea die Ehre katte. Nicht darin, daß Waßhlz;eitel in der Art vertheilt sind von irgend einer Partei also sagen wir: der sozialdemokratischen oder von Angehörigen dér- selben, liegt tas Moment der Strafbarkeit, sondern darin, daß mit dieser an und für sich erlaubten Handlung noch andere thatiächlihe Momente konkurrieren, - welhe eine Strafbarkeit zu be-

gründen vermögen. Worin ita einzelnen Falle diese Momente ge- funden werden, das ist hier im Hause s{hwer zu unterfuhen. Es ift mögli das habe ich s{chon 1894 zugestanden und erkläre es heute wieder —, daß einzelne Gerichte in der Beurtheilung derartiger konkaurrierender Nebenthatsahen schr weit gehen, über den Rahmen hinausgehen, den das Strafgesceßbbah nah meiner Auf- faffung hicr gezogen wissen will. (Hört! Hört! links.) Es ift mögli, sage ih, daß das geshieht; aber ih kann nit beur- theilen, ob in den Fällen, welche der Herr Vorredner hier im Hauje vorgetragen hat, das zutrifft. Auf Grund der Bruchftücke, welche er hier aus einzelnen Erkenntnifsen vorgetragen hat, wkrd, glaube ih, kein Mitglied dieses hohen Hauses es unternehmen, den vorber ge- hörten Behauptungen“ beizutreten. Ih bin. deshalb auh nit in der Lage, irgend etwas nah der von dem Herrn Vorredner angedeuteten Richtung zu thun.

Der § 43 der Gewerbeordnung hat, indem er das Vertheilen von Wahlzetteln freigegeben hat, niht die unbedingte Freiheit dieser Thätigkeit statuiert, sondern selbstverständlih dabei vorausgeseßt, daß im übrigen die Strafgeseze, die jeder Bürger beahten muß, au von denen beahtet werden müssen, die die Wahlzettel veribeilen. Sobald bei der Vertheilung irgend ein Moment sittenpolizeiliher oder ordnungépolizeiliher Art eingreift, das einer selbständigen Straf- bestimmung unterliegt, dann wird natürli derjenige strafbar, der die Vertheilung vornimmt, troy der Bestirumung des 8 43 der Gewerbeordnung. Die Gewerbeordnung sagt nichts Anderes, als daß darin allein, daß Wahlzettel vertheilt werden, keine strafbare Handlung gefunden werden könne, und muß dies sagen, weil unter Umständen eine polizeilihe Erlaubniß zu derartigen Ver- theilungen nothwendig ift.

Nun, meine Herren, will ih zugeben, daß die Anwendung der Bestimmung über den groben Unfug niht bloß in Sachsen, sondern auch in der Rechisprehung des übrigen Deutschlands eine völlig be- friedigende nicht is. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Es ift das ich stehe nicht an, das hier auszuspreen bedauerlich ; es ist aber auch erklärlich gegenüber den veränderten Verßältnissen, die in Deutschland im öffentlichen Leben eingetreten sind, seitdem das Reichs-Strafgesezbuch und vor ihm das preußishe Strafgeseßbuch, das au schon diese Bestimmung enthielt, den groben Unfug für strafbar erklärt hatten, und gegenüber der vagen Fafsung, den diese Bestimmung aufweist. Jh würde auh meinerseits lebhaft wünschen, daß es mögli wäre, dieser Bestimmung eine Fassang zu geben, die Auskegungen von vornherein vorbeugt, die dem Sinne des Gesetzes nicht gemäß sind, und Sie können überzeugt sein, daß die Reichs- Justizverwaltung dem Gegenstand ihre besondere Aufmerksamkeit zu- wendet. Es ist Ihnen übrigens ja bekannt, daß ein Antrag nah dieser Richtung dem hohen Hause bereits vorliegt, ein Antrag allerdings, der nah meiner Meinung unmöglich angenommen werden kann, weil er viel zu weit mit seinen Einschränkungen geht ; aber, wie gesagt, ih erkenne das Ueb:l an, es ift begründet in den geänderten Verbält- nifsen unseres Lebens und in der nit präzis genug geßaltenen Faffung des Gesetzes, und wir werden uns bei gegebener Gelegenheit bemühen, cine bessere Fassung zu finden. Also, die Uebelstände, die der Herr Abgeordnete, der foeben gesproden hat, in der sächfis{en Necht- sprechung beklagt, kann ih angesichts dessen, was er vorgetragen hat, ni@t anerkennen; mir ift nichts bekannt geworden, was die Vorwürfe, die er erboben hat, rechtfertigen könnte.

Abg. Dr. Müller - Meiningen (fc. Volksp ): Dieser Antrag ift so dringend nothwendig, daß er mindestens bis zu einem gewiffen Grade angenommen werden muß. Wenn Herr Oertel sich auf den Standpunkt gestellt bat, daß d2s Fundament der Rehtsprehung daz Königthum si, so möchte ih ihm aufs allerentschiedenste wider- sprechen; nah meiner Meinung ist das Fundament der Rechtsprechung die Gerechtigkeit, der es vollkommen gleihgültig sein muß, ob der Thäter ein Konse: vativer oder ein Sozialdemokrat ift. Innig gefreut hat mich, daß der Abg. Rocrea dem professoralen Uebermuthe des Leipziger Kritikers unserer Verhandlung die gebührende Abfertigung hat zu theil werden lassen. Wie steht es mit der Revision des literarischen und musikalish-n Urheberrehts? Die betheiligten Autorenkreise sehen ia diesem Punkte immer noch nicht klar. Verlag?- und Urheberrecht sollten nit mit einander verquidt werden. In den Kreisen der Autoren und Komponisten fürchtet man, daß das Verlagsreht zur Kompeunsation benußt werden soll für die Vortheile, welhe den Autoren und Komponisten zugedaht sind. In Hamburg hat man jet versuchsweise Gericht stenographen eingeführt. So dankenswerth diefë Neuerung ist, habe ih doch große Bedenken, ob si2 so einfa ver- fügt werden könnte, ob nit vielmebr ein besonderer Akt der Reichs- gefetgebung dazu gehörte. In Mecklenburg hat man für das G-biet der Nitterichaft gewisse Funktionen des Nachlaß- und ODbervormund- \chaftsrichters ohne weiteres dem Guts8herrn übertragen. Das sieht ganz bedenkich nach einem Rückfall in das Mittelalter aus und ift unter allen Umftänden eine ftaatsrechtlihe Ungeheuerlihkeit; der Begriff der „Behörde“ wird in dem bezüglihen mecklenburgischen Erlæ einfa auf den Kopf gestellt. Gegen folche Nechtsversteinerung und deren Uebernahme in das 20. Jahrhundert muß der Deutsche Reicbstag feierlih protestieren.

Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Wenn der Herr Vorredner angenommen hat, daß der largsamere Gang der Vorarbeiien für cin neues Urheberreht daraus zu erklären sei, daß wir nachträglich unfere Methode der Behandlung dieser Aufgate geändert hätten, daß, während wir anfangs die Absicht gehabt hätten, das Urheberreht selbständig zu regeln, wir jeßt dazu übergegargen feien, das Urheberrccht in Verbindung mit dem Verlagsrecht zu regeln, fo befindet er \sich in einem Irrthum. Wenn der Gang der Bor- arbeiten zu unserem Bedauern \ich etwas verlangsamt hat, so liegt das einfa darin, taß die Aeußerungen einzelner Bundesregterungen, auf deren Stellunçgnakme zu dem ersten von uns veröffentlicten Ertwurf eines Urhcberre&t8gesezes wir Gewicht legen muften, uns nicht so früh zugegangen sind, wie wir anfangs glaubten, hoffen zu dürfen. Die Aeußerungen sind urs nunmehr zugegangen, und ih boffe, wir werten jet sehr bald dazu gelangen, den Entwurf über tas Urhcbezreht fertig zu fellen uxd an den Burdeérath zu bringen. Lei der grcßen Beteutung, die ter Entrourf für das literarishe Leben unseres Volkes hat, wird, wie ih glauke, der Lundcérath tawit einverstanden sein, daß der Entwurf in der Fo: m, wie ihn die Reicktverwaltung verlegt, auch alsbald der O: ffe nt- litfeit zue änglih aemacht mind. Wir katen allerdings die Zeit, die uns tu1ch ten langfameren Eang der Dinge gegeben war, benußt, um au tas Verlagtret sckneller, als anfançs zu hcffen war, zu fördern, und wir” sind tadurch in die Laçce gekommen, mit dem Entwurf über tas Urkcberrict auch den Entwurf über das Verlags reckt vorautsihtlich dem Burdetraih voilecen zu können, sodaß wir, wenn sich tex Bundcérath wit den Entwürfen einrerstanden

erklären sollte, beide Entwürfe glei@zeitig auch an den - Rei bringen werden. Darin liegt keine Verquickung der beiden Materi von der dex Herr Vorredner spra. Beide Gniwürfe werden nebeneinande: hergehen, und der Bundesrath sowohl, wie dieses höhe Haus werd beide in der Lage sein, zunächft den Entwurf cines Urheberrets - prüfen und damit die Grundlage festzustellen, auf der hin der Ent, wurf über das Vertragsreht geprüft werden könnte. Wenn der Herr

Vorredner meint, daß bei dieser Behandlung der Dinge der Einfluß

mächtiger Verleger mitstimmend gewesen sei, der sch geltend mae zum Nachtheil der Interessen der Autoren, so irrt er auch darin Ein solcher Einfluß ist nicht eingetreten, is überhaupt nit versugzt worden, und wäre er versucht worden, so würde er bei uns keine Stätte gefunden haben.

Wenn dann der Herr Vorredner übergegangen ift zur Kritik der Ausführungsbeftimmungen einzelner Bundesftaaten zu dem neuen Bürgerlichen Recht, so habe ih kurz Folgendes zu erwidern. In dem Ausführungsgeseß zur Zivilprozeßordnung für das hamburgische Staats- gebiet befindet sich allerdings eine Bestimmung, wie der Herr Vor- redner richtig hervorgehoben hat, in der vorgesehen ift, daß fteno- graphishe Aufzeichnungen über den Gang der Verhandlungen erfolgen, Diese Bestimmung in dem Entwurf des Ausführungsgesezez ist dem Reichs - Justizamt nicht entgangen. Sie i} bei uns geprüft worden und es hat kein Bedenken bestanden, dag uns hâtte veranlafsen können, eine Bemerkung darüber an den Senat der freien Stadt Hamburg zu rihten. Der Herr Borredner {eint auÿ die Bedeutung dieser Bestimmung zu übershäßen. Er wird vielleicht geneigt sein, seine Besorgniß zurücktreten zu lassen, wenn ih ihm mittheile, daß die fraglige Bestimmung bereits in dem früheren hamburger Ausführungsgeseßp zur alten Zivil, prozeßordnung \ih befunden hat. In Hamburg besteht die Bestim- mung, die sih in dem neuen Ausführungsgeseß vorfindet, bereits seit der Einführung der Justizgeseße zu Recht, und ih glaube, man wird nit behaupten wollen, daß daraus irgend welche Unzuträglihkeit ent- standen wäre. Es ift auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung meines Wissens niemals bestritten worden.

Was fodann die Ausführungsbestimmungen für Mecklenburg be- trifft, so hat der Herr Vorredner bemängelt, daß gewissen Be- bôörden Mecklenburgs vormundschastliche Obliegenheiten an Stelle der Gerichie übertragen worden seien. Diese thatsählichen Angaben des Herrn Vorredners sind zutreffend. Aber, meine Herren, die mecklen- burgishen Vorschriften sind ergangen auf Grund der Ermächtigung, die das Einführungsgeseß zum Bürgerlichen Gesegbuh der Regie- rung von Mecklenburg gegeben hat. Nah dem Reichsgeseß sind die Einzelstaaten ermächtigt, derartige Obliegenheiten, wie sie hier in Frage sind, anderen als den Gerthtsbehörden zu übertragen, (Zuruf links.) Meine Herren, das haben Sie selbst hier im hohen Hause mitbeschlossen. Wenn Mecklenburg von der reihsgefeglih statuierten Befugniß Gebrauch macht, so ist rechtlich kein Vor- wurf dagegen zu erheben. Was in dem einzelnen Falle für den einzelnen Staat als Behörde anzusehen ist, entscheidet ih nicht nah Reichsreht, sondern nach Landesgeseß. Es war also lediglich von der mecklenburgishen Regierung und von der mecklenburger Landesvertretung zu prüfen, ob der Entwurf des dortigen Ausführungsgeseßes in landesgeseßlih berechtigter Weise von der reihsrechtlicen Ermächtigung Gebrauh machen wollte. Der Neichsverwaltung fehlt jede Kompetenz nah dieser Richtung hin, der Fnitiative der mecklenburgishen Regierung oder den Beschlüfsen der gesetzgebenden Faktoren Mecklenburgs entgegenzutreten.

Abg. von Czarlinski (Pole): und Hoffnungen der Vorredner durchaus an, instesondere empfehle i au wieder die Entschädigung unshuldig Verhafteter, wiz ih es seit 20 Jahren gethan habe. Die Ausführungen des Herrn Dertel haben mir gezeizt, daß die Richter auh Menschen sind. Im vorigen Jahre hat man hiex über die Ueberlastung der Mitglieder des Reichögerichts geklagt. Ein mir vorliegendes Erkenntniß desselben läßt vermuthen, daß an dieser Ueberlastung eine gewisse Mangelbaftigkeit ver Gerichte in den Einzelstaaten {uld ist, daß man si vielfa das Rechtsprechen furchtbar leiht zu mahen scheint, sodaß gar zu viele Revisionen und Uitheilsaufhebungen eintreten müssen. Manche Gerichte ergreift ein förmlicher Horror, wenn ein Angeklagter Entlastungsbeweise beantragt.

Abg. Beckh- Coburg (fr. Volksp.) führt aus: Die Anerkennung, welche heute dem Reichs-Juitizamt gezollt werde, lasse sich leièer nicht überall auf die Juftizverwaltungen der (Finzelstaaten ausdehnen. So seien in Bezug auf das Zustellungêverfahren Verordnungen in Bayern ergangen, die entshieden eine Vershlehterung aegen den bisberigen Zustand bedeuteten. Redner erinnert an die früheren Verhandlungen über den Antrag auf Entschädigung unschuldig verhafteter Personen; der Reichstag habe sih bei der Berathung der Vorlage wegen Entshädigung unschuldig Verurtheilter auf eine bezügliche Resolution zurückgezogen und diese einstimmig angenommen, weil die Vorlegung eines besonderen Gesetzes gefordert worden sei. Seitdem sei ein Jahr vergangen, ohne daß etrvas über weitere Maßnahmen des Bundesraths in dieser Beziehung verlautet hätte. Auf die Schädigung, welche die Verhängung von Untersuhungshaft den davon Betroffenen zufüg?, brauche wohl niht noh besoaders hingewiesen zu werden. Es fei eine Forderung der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, im 20. Jahrhundert endlich diesem Verlangen zu entsprechen.

Abg. Stadthagen (Soz.) erklärt, er könne die Auffassung des Staatssekretärs in Sachen der mecklenburgishen Erlasse niht als richtig anerkennen. Grundherren seien keine Behörden. Es fehle also seit dem 1. Januar in Mecklenburg an Vormundsbehörden für einen gewissen Bereich; düs Reichsrecht sei für diesen B reich einfach mifa§tet. Der Staatssekretär werde allerdings auf Mittel und Wege finren müssen, wie au dort wirkliche Vormundsbehörden zu schaffen wären. Der gegenwärtige Zustand könne zu den \{limmften Konsequenzen avch in sütliher. Beziehung führen. Unter allen Um- ftänden müßten die allgemeinen Grundsäße dis Bürgerlichen Gesch- buchs auch in den Gesindeordnurgen befolgt werden, In preußishen Gesindeordnung stehe noch das Recht des Abzugs yom Lohn. Das Reich könne, wenn auch das formale Recht auf seiten Preuß?ns sei, unmögli dulden, daß jenes Recht, welches das Vürger- liche Gesetzbuch aufhebe, den Dienstboten gegenüber beibehalten werde. Die Gesiadeordnung sollte überhaupt sofort beseitigt werden und ein einheitlihes Arbeiterrecht an ihre Stelle treten; eine dahin gehende Resolution habe auh der Reichstag im Dezember 1896 fast einstimmig angenommen. Der Abg. Oertel - Sachsen ha über das Urtheil des Berliner Landgerichts T eine abfällige Kritik ausgesprechen, über die er (Redrer) e-staunt sei. Die Urtbeile der Oberlandeésgerichte sollten dcch wissenschaftliche Leistungen sein. Der Abg.-Oertel weine niht zu wissen, wie si in dicsem Punkte einmal der frübere sächsische Justiz-Minister, und zwar aus ganz bestimmter Parteitendenz heraus, gegenüoer dem sächsishen Obcrlandesgericht aus gelassen habe. Jedenfalls seien seitdem die Erkenntnisse des Dreédner Oberlandesgerichts von der Wissenschaft außerordentlich weit ab. Kollekten an sih seien zwar gestattet, sie würden aber als gemeingefährlih hingestellt wenn sie Sozialdemokraten zugute kämen. Eine politi)che Parte we:de s{lanfkweg von einem Rick&ter als gemeingefährli bezeidhne! Wüuden \ih die Konservativen so e!was gefallen lassen? Die Ri e des Oberlandeagerichts sollten sich von der Poli if fern halten u nit, wenn auy unbewußt, ihre Parteileidenshaft an die Stet

Ich schließe mich den Wünschen

objektiver Entscheidung seßen. Die beroußte Rechtsbeugung sei viel s{limmer als die unbewußte. Gegen die erstere könne man fich viel hter hügen. Die Konservativen verlangten vom Richter, daß er das Recht beuge- Konservative Partei und Gerechtigkeit seien eben verschiedene Dinge, wie Feuer und Wasser. (Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Der \ächsische Justiz-Minister habe der \sächfisHen Justiz einen \chle@ten Dienst geleistet, als er Strafantrag stellte, das Berliner Landgericht habe den Beweis der Wahrheit für erbracht erkannt, und so aeurtheilt, wie jeder wahrheitsliebende Mensh nah Ret und Gewissen urtheilen müßte. Wer etwas Anderes von dem Landgeriht verlange, verlange, daß es gegen Ehre und Gewissen urtheile, wenn es fh um Sozialdemokraten handele. Die heyerishen Organe Mer Nen feien nicht ohne Einfluß auf die Recht- ung geblteben. : spre A fischer Bevollmä(tigter zum Bundesrath, Ministerial-Direktor pr. Fischer: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat in so aus- führlicher und leidenshaftliher Weise die Rechtsprechung des sächsischen Ober-Landesgeri18 aus Anlaß und an der Hand des bekannten Er- fenntnisses des - Berliner Landgerich:s kritisiert, daß ih troy meines Widerstrebens doch nit unterlafsen kann, auf dieses leßtere Urtheil mit einigen Bemerkungen ¡urückzulommen. Wenn ih den Ausführungen des Herrn Abg. Stadthagen richtia gefolgt bin, so bin ich in etnem unkte mit ihm vollständig einverstanden, nämlich darin, daß geriht- fie Erkenntnisse wissenschaftliche Leistungen sind, deren Kritik nur dann strafbar ist, wenn sie in belcidigender Form geschieht. Ja, aber das ist es ja, meine Herren, was wir an dem Verfahren des Berliner Landgerichts auszuseßen haben und nit nux wir, sondern auch Autoritäten auf dem Gebiet des Strafrehts und des Straf- prozesses; es ist sogar so weit gegangen, daß man das Berliner Landgericht in einem Strafrehtepraktikum einer deutschen Universität zum Gegenstand der Betrachtung gemacht hat, um daran zu zeigen, wie derartig? Erkenntnisse niht gefällt werden sollen. Meine Herren, wir sind eben der Ansicht, daß das Landgericht sich einfach hätte darauf beshränken sollen, zu untersuhea, ob tin der bekannten Bemerkung des „Vorwärts“ eine Beleidigung liege oder nit; daß es aber niht Sache des Landgerichts gewesen wäre, über dieses tadelnde Urtheil den Angeklagten einen förmlichen MWahrheitsbeweis führen zu lassen. Wenn der Herr Abg. Stadthagen im übrigen ih barüber ereifert hat, daß unser Herr Justiz-Minister in diesem Falle gegen den „Vorwärts* und die an- deren Organe, welche dessen Ausführungen verbreitet haben, Straf- antrag gestellt hat, so verstehe ih das nicht recht. Diese Strafantrag- stellung beweist do, daß unser Herr Justiz-Minister es eben als eine Beleidigung erahtet, wenn einem Secicht nahgesagt wird, es erkläre oft ohne Umschweife, daß die Angehörigen der Arbeiterypartei minderen Rechtes seten als Andere. Nah meiner Ansicht kann Herr Stackthagen von seinem Standpunkt aus si do nur darüber freuen, daß diese âbrigens ganz selbstverständlihe Anschauung der sächsischen Re- gierung eizen ift. Uebrigens würde das Urtheil des Ber- liner Landgerichts gar nicht soviel Staub aufgewirbelt und nit so viel Aufsehen erregt haben, wenn nit die äußerste Linke dieses Hauses damit in einer Art i will nicht sagen „krebsen“, sondern hausieren gegangen wäre, die f% nur erklären läßt entweder dur die hochzradige Abneigung dieser Partei gegen alles, was aus meinem engeren Vaterlande kommt, auch wenn es noch so gut ift, oder durch das Bestreben, jeden Vorgang, der irgend dazu gecignet ist, im Interesse der Partei thunlichst ¿u fruktifizieren und zu verwerthen. Das sozialdemokratishe Zentralorgan hat sogar zu der Behauptung sih verstiegen, dieses Berliner Erkenntniß bedeute die Bankerott- erflärung der sishen Staatsweisheit. Ich glaube, der Chefredakteur dieses Organs wird diese Behauptung nit wiederholen, nachdem uun die beiden anderen Erkenntnisse preußisGer Gerichte ergangen find, und er aus diesen ersehen hat, wie sie davon ausgehen, daß zu dieser von übrigens ganz unzuständiger Stelle ausgegangenen Bankerott- erklärung nit der geringste Anlaß vorhanden war, daß vielmehr die unverminderte Zahlungs- bezw. Levensfähigkeit der sächsishen Staats- weisheit entschieden dargethan ift!

Abg Rettich (d. kons.): Es ijt altes Ret in Meccklenburg, daß in kleinen Vormundschaftésachen der Nittergutsbesiger als Be- hörde angesehen wird. i

Abg. Büsing (nl.) {ließt sid diefer Auffassung an, is aber im Zweifel, ob diefer Zustand wünschenswerth sei. Mecklenburg müsse eine fonstituitonelle Verfassung bekommen, wie die übrigen deutschen Staaten. Leider sei in den leßten Jahrzehnten im Reichétage die Magenfrage stärker hervorgetreten als folhe ideale Fragen. Es werde in dieser Beziehung nicht besser werden, wenn das Neich nit Mecklen- burg zu Hilfe komme. Der mccklenburgische Richterstand fstehe im übrigen über j-den Vorwurf erhaten da. Die Angriffe eines ver- urtheilten Menschen, der ein Shriftstück an die Neichstagsmitglieder vertbeilt habe, fielen dagegen niht ins Gewicht.

Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen.

Persönlich verwahrt sih der

Abg. Bed h Coburg gegen den Vorwurf, daß er die mecklen- burgischen Gerichte babe angreifen wollen.

Schluß 6 Uhr. Nächste Sißzung Freitag 1 Uhr. (Jnterpellation Möller und Genossen, betreffend die Beschlag- nahme deutscher Schiffe, und Etats des Reichskanzlers und der Reichskanzlei.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

6. Sigßung vom 18. Januar 1900, 2 Uhr.

_ Von Seiner Majestät dem König ist ein Schreiben eingelaufen, . in welchem für die vom Hause aus Anlaß der Geburt eines Sohnes Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrih dargebrahten Glückwünsche herzliher Dank aus- esprochen wird. Die Mitglieder des Hauses hören die Ver- Ama, des Schreibens stehend an.

[sdann wird die erste Berathung des Staatshaus- halts-Etats für 1900 fortgeseßt.

Aba. von Köller (kons., auf der Tribüne sehr \hwer vzrständ- lii): Da fich alle Redner mit mir beschäftigt haben, bin ih ge- iwungen, wieder das Wort zu ergreifen. Es wird mir nicht |chwer werden, die mir gemachten unberehtigten Vorwürfe zurückzuweisen. Herr von Eynern Vat so gethan, als ob ih bioß eine Lobrede auf die Ostelbier hâtte halten wollen. Da die nationalliberalen Zeitungen uns Monate lang angegriffen haben als Kanalrebellen, Leute, die ih gegen das Königthum erheben u. st. w., so können sie mir es nicht verdenken, daß ih dazegen Front mache. Jch habe ferner durchaus nicht bestritten, daß au die Liberalen königstreu bis auf die Knochen sind, aber sie sind nicht so angefohten worden wie wir und haben keinen Anlaß, außerordentliche Beweise für ihre königstreue Ge- sinnung vorzubringen. Ich weiß fehr wohl, daß niht bloß die ostelbishen Junker, fondern auch die Bürger und Bauern fih wie äa Mann auf die Seite ihres Königs stellen zur Befreiung des Vaterlandes. Um so beoauerlicher ift es, daß jezt durch materielle Streitigkeiten die Stände gegen einander gebraht werden. "Wenn der Kanal wieder abgelehnt wird, hat die Regierung keine andere varfassungsrehtlihe Möglichkeit, als sich dem Wunsche des Hauses zu fügen, und das wäre nicht eine Niederlage, fondern ein Steg, der nit blceß Preußen, sondern au Deutschland zum Segen gereichen würde. Wir sind in der Lage, mit Ja oder Niin zu stimmen, wie wir es {üc gut halten; und wenn wir meinen, es sei gut, Nein zu fagen, und thäten es nit, dann wäre das eine Feigheit, Fahnerfluht, eine Pflichtroidrigkeit. Den Herrn

inister habe ich nicht angegriffen, ich habe mich über n so milde ausgedrückt, daß mir vor mir felbst bange Ten it. Hecr von Eynecn wünscht, daß die Kanal- orlage, wiederum abgelehnt, immer wieder eingebraht würde, Ich

weiß niht, ob der Einfluß des Herrn von Eynern fo groß is, um dies durhzusezen; wenn aber, dann follte er doch auf die Regierung die Rücksicht nehmen, daß er_sie nit dazu treibt, sich immer ‘neue Dementis zu holen; Herr Sattler meint, im allgemeinen Kanal- raushe die Ruhe sich bewahrt zu baben; ih habe ihm nicht vor- eworfen, daß er ein Gläshen Kanalwasser zu viel getrunken abe, er follte aber seine Ruhe auch auf die Zeitungs- redakteure seiner Partei übertragen. Weil man uns so {wer angegriffen hat, habe ih gesagt, man wird uns nicht zutrauen können, daß wir unsere köntgstreue Gesinnung wie einen alten abgetragenen Anzug ablegten. Ih habe nur zeigen wollen, daß die Regierung mit den Maßregeln gegen die Landräthe niht Ret gehabt hat und die Art und Weise, wie wir von der kanalfreundlihen Prefse angegriffen wurden, nicht passend i. Die kommunalen Lasten gehen riescnhaft in die Höhe, fast jedes Gese im Reich und im Lande legt den Kommunen n°-ue Lasten auf; Shul- lasten, Wegelasten, die sozialen Gesetze 2c. stellen immer erhöhte An- forderungen an die Kommunen, fodaß diese an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen find. Der Druck, den fie erleiden, wird noh erhöht dur die Art gund Weise, wie fie zur Gcund- und Gebäudesteuer herangezogen werden. Wenn Herr von Eynern Steuer- erleihterung wünscht, sol er Erleichterung der kommunalen Lasten und nit der Einkommensteuer vorshlagen. Die Regierung muß sich daran gewöhnen, daß nicht jedes Geseg so konstruiert wird, daß immer wieder eine neue Belastung eintritt.

Abgg. Gothein (fr. Vgg.) nimmt dem Abg. Hahn gegenüber besonders die Zuckertarispolitik der Regièrung in Schuß und führt avs: Der Landwirthschafte-Minister hat an anderer Stelle mit Recht betont, man müsse sih an die berufenen Vertreter der Landwirthschaft halten und nicht an Vereine, die nur agitatorisch auftreten. Der Bund der Landwirthe treibt that\ählih eine sehr lebhafte Agitation, wie die Rede des Abg. Hahn gestern erst wieder bewiesen hat. Die einzelnen Etatspositionen sind außerordentliß vorsichtig auf- gestellt, und ich bin überzeugt, daß die Einnahmen den Voranschlag sicher ühertreffen werden. Ueberhaupt ist die allgemeine Tai augenblicklich außerordentli günstig. Das Vermögen des

isfus ist in den leßten Jahren noch bedeutender gewachsen als das rivatvermôögen, wenn ih auch die Zahlen, die der Finanz-Minister in dieser Beziehung anführte, nit für ganz zutreffend halte, da die Vermögen zur Zeit kolossal hoh bewerthet werden. Die Gütertarife, namentlich die Rohstofftarife, müssen reformiert werden; es i erfreulih, daß auch Herr von Zedliß {on zu dieser Ueber- ¿eugung gefommen ist, Der frühere Finanz-Minister war auch dazu bercit, da fam- aber Herr von Miquel ins Amt und lehnte die Ermäßigung der Gütertarife wegen der Finanz- lage ab. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben die Staatsbahnen bei wi:thschaftlihen Rückgängen ets sofort die Tarife erhöht zu Gunsten der Staatéfinanzen, und zwar immer noch eher als die Privatbahnen, anstatt den wirthschaftlihen Rück- gang durch Tarifermäßigungen zurückzuhalten. Bei der günstigen Finanzlage können wir große Reformen unternehmen. Nicht nur in den zwei‘prahigen, sondern auh in den rein deutschen Landestheilen sollte man mit der inneren Kolonisation vorgehen. Die Lage der Landwirtbschaft is dur die günstigen Ernten der leyten Jahre wesentli verbessert worden, das haben mehrere Landwirthschafts- kammern ausdrüdlih zugegeben. Der Mangel an Arbeitern ist nicht nur in der Landwirthschaft, sondern sehr erheblichß auch in der In- dustrie vorhanden. Dieser Arbeitermangel ist daz -trübste Bild in unserer wirtbschaftlihen Entwickelung, er zeigr, daß wir eine Produktion übernommen haben, die über unsere Kräfte geht. Ih möhte aber den Handels-Minister bitten, daß der Fiskus nicht mit einer Erhöhung der Kohlenpreise vorgeht; das findet sofort bei ven Privatunternehmern Nachahmung. Wenn beim Abschluß neuer Handelsverträge für die Landwirthschaft durch Erhöhung der Getreidezölle gesorgt wird, fo kann das nur auf Kosten der übrigen Bevölkerung geschehen. Eine Steigerung der Getreidepreise hat eine allgemeine Gütervertheuerung zur Folge. Der Großgrundbesig ift nicht sehr produktiv für die Steuereinnahmen. Dem Großgrundbesiy sind in den leßten Jahrzehnten sehr viel neue Kapitaliea zur Vergoldung der alten Wavpenschilder zugeführt wordén; er vershlingt fortwährend neue Kapitalien. Was könnte niht vom Großgrundbesiß gespart werden, wenn die „harmlosen“ Herren Söhne etwas sparfamer leben wollten, als es in sehr unliebsamen Prozessen zu Tage getreten ist, Unsere politische Machtstellung beruht beute nicht mehr allein auf der Landwirth- schaft, sondern auch auf Handel und Industrie. Nit auf Vertheuerung der. Lebensmittel und damit der Arbeitskräfte beruht unsere Zukunft, sondern auf der Verbilligung unserer Produktionsmittel. Der Finanz- Minister hätte die übermäßigen Ansprüche an die „Staatshilfe“, nicht an die Staatskasse, zurückoweisen sollen. Die Kanalvorlage ist wesentli geeignet, die Tarife herabzuseßen und damit die Produktions- mittel zu verbilligen. Ich kann die Besürhtung nicht theilen, daß die neuen Nebenprojekte in der Kanalvorlage diefe selbst gefährden könnten. Ein großer allgemeiner Verkehrsplan war nothwendig. Man kann auv nit sagen, daß diese Nebenprojekte nicht genügend vorbereitet seien. Nachdem wir den großen puas für den Elbe- Trave- Kanal gegeben, Lübeck und Hamburg mit Wasserstraßen bevor- zugt und Stettin d:,n Verkehr genommen haben, müssen wi: endlih an den Kanal Berlin—Stettin denken, und zwar an die Westlinie. Die Provinz Sihlesien hat an der Ostlinie kein Interesse. Auch die Projekte der Verbesserung der Oder und des masurishen Kanals find lange genug vorbereitet. Meine \{lesischen Landsleute“ haben aber bedauert, daß die Thronrede kein Wort darüber sagt, welcher Ausgleich der Provinz Schlesien für die wirthshaftlihen Nach» tbeile werden soll, die ihr der Mittelland-Kanal bringen wird. Die „Berliner Correspondenz“ hat zwar schon in dieser Hinsicht eine be- rubtgende Erklärung gegeben, ih möchte aber den Minister bitten, diefe Ecklärung hier noch einmal amtlich zu wiederholen. Auf die Hilfe der Konfervativen zur Durchbringung der Kanalvorlage ift nicht zu rechnen. Dur die Maßregelung der Beamten find auch die Au: sihten für eine fkanalfreundlichere Mehrheit bei Neu- wahlen nur noch s{chlechter geworden. Das einzige Miittel für bessere Wahlen wäre eine Neueintheilung der Wahlkreise. Selbst wenn man auf dem Standpunkt des jeßigen Wahlrechts

ebt, muß man doh anerkennen, daß die Wohlkreiseintheilung völlig

falsch ist. Wir verlangen eine gleihmäßige Berücksichtigung der Ein- wohnerzahl in allen Wahlkreisen. (Präsident von Kröcher will den Redner nit hindern, darüber zu \prehen, macht aber darauf auf- merksam, daß er den darauf bezüglihen Autrag auf die Tagetordnuung für nähsten Monurxag segen will.) Der Redner {ließt mit der Bemerkung, daß man mit der Verbilligung der Produktionsmittel und der Hebung der wirthshaftlißen Entwickelung ideale Ziele

verfolge.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen:

Meine Herren! Der Abg. Gothein hat von einer gewissen Be- flemmung gesprohen, die nach sciaer Auffassung in Schlesien aus dem Gruade vochanden fei, weil in der Thronrede der wirthschaftlihhe Auszgleih, der im vorizen Jaßre in der Kanalvorlage Schlesien zu- gesagt worden ift, nicht enthalten ist. Er hat zwar hinzugefügt, in der „Berliner Correspondenz“ sei bereits die Mittheilung enthalten gewesen, daß die Staatsregierung in Bezug auf diesen Punkt genau noch auf demselb-n Standpunkt stände wie im vorigen Jahre. Ich kann das meinerseits nur bestätigen. Die Staatsregierung hat es au nit für nothwendig erahhtet, eine feier- lid abgegebene Erklärung nohmals in feierlicher Weise, und noch dazu in der Thronrede, zu wiederholen. Wenn die Kanalvorlage Hter erscheint, wird der Herr Abg. Gothein ebenso gut wie ganz ‘Schlesien ih davon überzeugen können, daß die Staatsregierung noch immer derselben Auffassang bezüglih des wirthshaftlihen Ausgleihs für Schlesien ist. (Bravo! links.)

Abg. von Glebocki Tae: Der Minister des Innern hat die Thatsachen auf den Kopf gestellt. Die nationalpolnishe Agitation ist nit vorangegangen, fondern erft durch die polenfeindlihe Politik des Fürjten von Bismarck hervorgerufen worden. So lange die Politif betrieben wird, die Polen zu unterdrücken, müssen sih diese dagegen wehren. Der polnishe Bauer wäre noch viel weiter gekommen, wenn es ihm nicht seitens der Ansiedelungskommission unmögli gemacht würde, bet Parzellierung von Gütern Parzellen zu erwerben. Die Polen haben nur die polnishe Nationalität, im übrigen sind sie preußishe Unterthanen. Ih fordere den Minister des Innern auf, einen einzigen Fall zu nennen, in dem ein polnischer Abgeordneter hier im Haufe seine Pflicht gegen den preußishen Staat verletzt hat. Wir können nur für unsere Reden verantwortlich gemacht werden, aber nit für die Prefäußerungen. Die Regierung hat ganz andere Gründe, die Polen zu bekämpfen; sie will die Polen auf das Niveau der noch zwischen Elbe und Oder lebenden flavischen Bevölkerung zurückdrängen.

Minister der geistlicher , Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herrén! Der Herr Abg. von Glebocki Yat meine gestrigen Ausführungen in einer Weise angegriffen, die mi zu einer Ecwiderung nöthigt. Ih versage es mir selbstverständlih, meinen Ton in dem- selben Maße zu halten, in welhem der Herr Abgeordnete meine Rede zu beurtheilen beliebt hat. Ich muß aber dagegen Widerspru er- heben, daß der Herr Abgeordnete die diesseitigen Ausführungen als willkürliche und aus der Luft_gegriffene bezeihnet hat. (Sehr rihtig !) Fch überlasse es dem Urtheil dieses hohen Hauses, ob ih mich niht auf eine rein fahlich: Begründung der bisherigen Haltung der König- lihen Staatsregierung in der Polenpolitik beshränkt habe.

Wenn der Herr Abgeordnete seine Argumentation, meine Behaup- tungen wären nichtig und willkürlich, auf die Angabe \tüßt, daß die aggressive Politik, welche die Polen der preußischen Staatsregierung gegenüber einge- {lagen haben, erst durch die Maßnahmen der Bismarck'shen Regie- rung hervorgerufen sei, so kann ich ihm nur empfehlen, in eine Lektüre der polnishen Zeitungen von den Jahren 1848 bis 1862 ein- zutreten, da wird er den Beweis des Gegentheils seiner Behauptungen aus dem Ton der damaligen Presse ohne weiteres entnehmen Üönnen. (Sehr richtig) Ih empfehle ihm aber auch gleichzeitig die Lektüre des Allerhöchsten Landtagsabshieds, der an den Lands tag der Provinz Posen im Jahre 1841 gerihtet worden ist; \chon darin werden die Polen in der gemessensten Weise ermahnt, si innerhalb gewisser Schranken zu halten. (Bravo! rets.) z

Der Herr Abgeordnete hat außerdem die Shulidylle, die ih gestern zur Sprahe zu bringen mir gestattet habe, als eine nihts- sagende bezeihnet, nichts bedeutend gegenüber den Mafinahmen, welhe die Königliche Staatsregierung sh auf dem Gebiete der Schulver- waltung zu ergreifen genöthigt sah. Meine Herren, ih habe nicht bloß gesprohen voa dem s{chlafenden Lehrer und der erbjenlesenden Jugend, sondern dabei betont, daß ih mi gleichzeitig von dem Zu- stande des deutshen Sprahunterrihts in der Schule überzeugt hätte. Nacdem ih hierbei festzest:llt haite, daß ein mir nh dazu als der beste Schüler bezeihneter Knabe nah mehrjährigem deutschen Sprachunterrichte faum einen Wortshaßt von 20 bis 25 deutschen Worten in sh auf- genommen hatte, habe ih diesen Fall als den Beweis der Noth- wendigkeit eines Einschreitens der Staats-Shulaufsichtsbehörde an- geführt. (Sehr rihtig !)

Nun, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete noch meine Be- hauptung, die unter preußischer Herrschaft lebenden polnishen Bauern erfreuten f{ch einer höheren Gefittung und Wohlhabenheit als ihre Nachbarn im Königreih Polen und Galizien, einer Kritik unterzogen, die ih als cine unzutreffende bezeihnen muß. Jch kann zur Begründung dieser Behauptung die Herren nur einladen, mal eine Reise nah der Provinz Posea zu machen, von da nah dem Königreich Polen und dann nach Galizien, wo die Herren Polen unter \ih sind, und dann eine Vergleihung anzustellen. Sie werden daraus den Schluß ziehen, daß namentli der Fürsorge der preußishen Staatsregierung diefes verhältnißmäßig hohe Niveau der Wohlhabenheit und Gesittung unter den polnishen Bauern zuzuschreiben ift. (Sehr rihtig !) Meine Behauptung stützt ih übrigens nicht auf deutshe Zeitungen oder lediglih auf dicjenigen Erfahrungen, die ih als langjähriger Bes amter in vershiedenen Stellungen im Osten der Monarchie gemacht habe. Vielmehr stammt die Betrachtung, daß der polnische Bauer sihh einer verhältnißmäßig hohen Wohlhabenheit und Gesittung unter preußischer Herrschaft erfreuen könne, aus polnischen Zeitungen. (Hört k hört! und Bravo!) :

Darauf wird die Debatte geschlossen. Persönlih bemerkt

Aba. von Eynern (nl.): Herrn von Köller erwidere ih, daß ih keinen Einfluß auf die Presse habe. Ih habe mich gehütet, den Ruhmestitel der Ostpreußen anzugreifen, aber ih identifiziere diefe nit mit der konservativen Partei. i

Der größte Theil des Etats wird der Budgetkommission Überwiesen.

Schluß gegen 4!/z Uhr. Nächste Sißung Montag 11 Uhr. (Antrag des Abg. Dr. Barth über die Eintheilung der Wahl- kreise; Geseßentwurf, betreffend Vermeidung der Doppel- besteuerung; Etat.)

Unterrihts- und Medizinal-

Land- und Forstwirthschaft.

Für den Beitritt zum „Deutschen Forftverein“ ergeht von den Unterzeichneten folgender A ufruf:

„Seit langen Jahren hat sh immer dringender das Bedürfniß fühlbar gemacht, eine wirksame Vertretung für die Gesammtinteressen der deutschen Forstwirthschaft zu schaffen. «

Auf allen anderen wichtigen Gebieten des Erwerbslebens haben {hon längst die Interessenten Vereinigungen gebildet, die es fih zur Aufgabe gemacht haben, die wirthschastlihe Lage ihrer Angehörigen zu beben und zu bessern, und es sind dadur große, zum theil hervor- ragende Erfolge erzielt worden. Der deutshe Wald, der mehr als ein Viertel der Gesammtflähe Deutschlands ausmacht, eines der werth- vollsten Objekte des deutshen Nationalvermögens, entbehrte bisher einer einheitlihen Interessenvertretung.

Wohl besigen die Staatsforsten, und in manhen Bundesflaaten mehr oder weniger auch die Gemeindeforsten, eine geeignete Vertretung in den s\taatlihen Verwaltungsbehörden der Einzelstaaten. Aber abgesehen davon, daß das Interesse an vielen Waldgebieten entshieden über die Grenzen dec Einzelstaaten hinausgeht, fehlte es bisher völlig an einer Vertretung für die Privatforsten, die den bei weitem größten Theil des deutschen Waldes ausmachen und des wirthschaftlichen Schutzes gerade am allermeisten bedürfen.

Die bestehenden Landes- und Provinzial- Forstvereine konnten troy ibres durhaus segensreihen Wirkens mangels einer zentralen Vereinigvng ihre Stimme in wirtbschaftlihzn Fragen niht mit ge« nügendem Gewicht zur Geltung bringen.