1900 / 18 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Personal-Veränderungen.

Königlich Preufishe Armee. Offiziere, Fähnriche c, Ernennungen, Beförderungen

und Versegungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Januar

Leshbrand, Hauptm. uod Komp. Chef im Jaf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Weftfäl ) Nr. 16, in Genchmicu:g seines Abschieds- esuheé mit Pension zur Disp. gestellt und zum Bezirksoffizier beim Aaabébr-Berirk Shlawe ernannt,

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. Januar. Müller, invalider Wachtm., bisher im 1. Garde- Draa. Reat. Föniain von Großbritannien und Irland, der Charakter als Lt. verliehen. Frhr. v. Vershuer, Hauvtm. und Komp. Chef im Königin Auguita Sarde-Gren. Regt. Nr. 4, Graf v. der S&ulenburg, Rittm. und Eskadr. Chef im 2. Garde-Drag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Stutterbeim, Li. im Gren. Regt. zu Pferde Freiherr von Derfflinzer (Neumärk ) Nr. 3, Graf v. Schwerin, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12, mit Pension und der Uniform des Drag. Regts. König Friedri 111. (2. Schles.) Nr. 8, der Abschied bewilligt. Waesßter. Hauptm. und Battr. Chef im 1. Pomm. Feld-Art. Reat. Nr. 2, mit Pension au?geschieden. v. Erhardt, Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Großherzog Friedri Franz II. von Mecklenburg-S&ckw?rin (4. Brandenburg.) Nr. 24, mit Pension und der Uniform des Jrf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Def) Nr. 116, Vit. Major z. D., unter Enthebung von der

tellung als Bez:rfsoffizier beim Landw. Bezirk Prenzlau und Ectheilung der Aussiht auf Anstellung im Zivildienst mit seiner g ion und der Uniform des Füs. Regts. von Steinmeß (Westfäl.) r. 37, Lazar, Oberlt. ¿. D., zulegt Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Löten, unter Ertheilung der Auésicht auf Anstellung im ivildienft, mit seiner Pension, Gr ebel, Oberstlt. z. D.,, unter Ent- ebung ton ber Steüung als Kommandeur des Landw. Bezirks Lauban und Ertheilung der Auésicht auf Anstellung im Zivildienst, mit feiner Persicn und der Uniform des 2. Niedershlef. Inf. Regts. Nr. 47, der Abschied bewilligt. Knobloch, Fähnr. im Füf. Regt. General-Feldmershall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, zur Ref. beurlaubt. Schaumann, Major uad Bats. Komtinandeur im Inf. Regt. Nr. 157, mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Graf Bose (1. Thüring.) Ne. 31 der Abschied bewilligt. gor. v. Zandt, Rittm. u. Eskadr. Chef im Hus. Regt. Kaiser ikolaus II. von Rußland (1. Weftfäl.) Nr. 8, mit Pension und der Regts. Uniform, Nowack. Oberstlt. z. D., unter Enthebung von der Stellung als Stabsoffizier bei dem Kommando des Landw. Bezirks Dortmund, mit seiner P-nfion und der Uniform des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, v. Tiedemann, Major ¿. D., unter Enthebung von der Stellung als Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Iülich, mit seiner Per: sion und der Uniform des Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Henning, Major und Abtheil. Kommandeur im 3. Bad. Feld-Art. Regt. Nr. 50, mit enfion und der Uniform des 2. Garde-Feld-Art. Regts., der bscied bewilligt. Pippow, Fähnr. im Inf. Regt. Nr. 97, wegen zeitiger Halbinvalidität ausgeschieden. Nofkk, Oberlt. im Inf. Regt. Nr. 133, als halbinvalide mit Pension nebft Autsicht auf Anstellun im Zivildienst ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Inf. 9, Aufgebots übergetreten. v. Bülow, Oberlt." im Inf. Regt. Nr. 130, mit Pexsion und der Armee-Uniform, Winsloe, Major beim Stabe des 1. Hannov. Drag. Regts. Nr. 9, mit Penfion, dem Chzraîter als Oterftlt. und der Regts. Uniform, Are Oberstlt. und Kommandeur des 1. Leib-Hus. Regts. Nr. 1, mit Pension und der Regts. Uniform, der Abschied bewilligt. Gloege, invalider Wachtm., bisher im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahl- statt (Pomm.) Nr. 5, der Charakter als Lt. verliehen. Erbprinz zu Ysenburg und Büdingen, Lt. à la suite des 1. Großberzogl. Heff. Inf. (Leib-Garde-) Regts. Nr. 115, v. Dewitz gen. v. Krebs, Major und Bats, Kommandeur im Inf. Regt. Nr. 166, mit Pension und der Uniform des Garde-Füsilier-Regiments, Lentz, Point z. D., unter Enthebung von der Stellung als Bezirkéoffizier bei dem Landw. Bezirk Fulda und Ertheilung der Ausficht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Pension und der Uniform des Pion. Bats. von Rauh (Brandenburg.) Nr. 3, der Abschied bewilligt. Stapenbor ft, Fähnr. im Shleswig-Holstein. Fuß-Art. Regt. Nr. 9, zur Res. beurlaubt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 16. Januar. Nofenow, Oberlt. des 2. Aufgebots der Garde-Landw. Feld-Art, Haellmigk, Rittm. des 1. Aufgebots der Garde-Landw. Kav., diesem mit seiner bis- berigen Uniform, Graf v. Hochberg Frór. zu Fürstenstein, Oberlt. des 1. Aufgebots der Garde-Lanèw. Xav., Klo cke, Oberlt. des2. Aufgebots 1. Garde-Gren. Landw. Regts., diesem mit dem Charakter als Hauptm., “ar v. Ler3ner, L. des 2. Aufgebots 4. Gardze-Gren. Landw.

eats., Appel, Lt. des 2, Aufgebots 3. Garde-Landw. Regts, Lincke, Oberlt. des 2. Aufgebots 1. Garde-Gren. Landw. Regts., Ehrich, Oberlt. des 2. Aufgebots 3. Garde-Landw. Regts., Scharen- berg, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Tilsit, Meißen, Lt. der Inf. 2. Aufgebots desfelten Landw. Bezirks, Mever, Lt. der Nes. des Gren. Regts, König Friedrih T. (3. Oftpreuß.) Nr. 4, Reiner, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lößen, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Angern, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, v. Glasow, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bzzirks Braunsberg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Gamradt, Riitm. des Trains 2. Aufgebots, Riefen- ftah1, Oberlt. der Inf. 1. Aufgebots, des Landw. Bezirks Stettin, beiden mit der Landw. Armee-Uniform, Heydemann, Oberlt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, v. der Often, Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Naugard, Teßmar, Lt, der Res. des 2. Pomm. Feld-Art. Regts. Nr. 17, Gellhorn, Lt. des Trains 1. Aufgebots des Landw. Bezirks TV Berlin, Lübcke, Rittm. der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit seiner bisberigen Uniform, Jürgens, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw Bezirks Magdeburg, Wolff , Rittm. des Trains 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit der Landw. Armee- Uniform, Walther, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, mi seiner bisherigen Uniform, Wiedemann, Oberlt, der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Görliß, mit der Landw. Armee-Uniform, Neugebauer, Lt. der Feld-Art. 2. Auf- gebots des Landw. Bezirks Lauban, Klein, Lt. der Inf. 1. Auf- ebots des Landw. Bezirks Posen, v. Grabowski, Haupim. der nf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schroda, Reinecke, Oberlt. der Feld-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Rawitsch, Frhr. v. Richthofen, Rittm. der Res. des Drag. Regts. König A ITL. (2. Schles.) Nr. 8, Rother, Rittm. der Res. des

us. Regts. von Schill (1. Schles.) Nr. 4, beiden mit ihrer bishzrigen Uniform, Richter, Oberlt. der Inf. 2. Auf- ebots des Landw. Bezirks Oels, der Abschied bewilligt. [r o\ch, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Wohlau, diesem, mit der Landw. Armee-Uniform, Richter, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, Wigand, Oberlt. der Jnf. 2, Aufgebots des Landw. Bezirks Bielefeld, Ebb inghaus, Oberlt, der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Düsseldorf, Toepper, Papi. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mülheim a. d.

uhr, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Fecht, Nittm. der Kav. 1. Aufgebots desfelben Landw. Bezirks, mit der Landw. Armee- Uniform, Kallen, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wesel, Frankenstein, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Aachen, Seiler, Li. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks eo, Müser, Rittm. der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Sinzingr, Hauptm. der Ref. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohen- zollern (Hohenzollern.) Nr. 40, mit der Armee-Uniform, Funcke, Oberlt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Koblenz, I oche m, Lt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks St. Wendel, Voßen, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 161, Detling (Wilhelm), Lt. der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, Möhlmann,

Rittm. des Trains 1. Aufzebots des Landw. Bezirks Roftock, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Engell, Oberlt. der Inf. 2. Aufgeb. des Landw Bezirks Schwerin, v. Oerten, Rittm. der Kav. 2. Auf-

ebots des Landw Bezirks Wismar, diesem unter Wiederertheilung der Erlaubniß zum Tragen der Armee-Uniform, Langenbeck, Li. der Kav. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Hinrichsen, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Lardw. Bezirks Fiensburag, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Freese, Oberlt. der Feld-Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Il Oldenburg, Diet, Oberlt. der Inf. 2 Atf- gebots des Landw. Bezirks Lüneburg, Paul, Oberlt. der Inf. 2. Auf- gebots des Landw Bezirks Celle, Neubert. Rittm. der Kav. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks Mannheim, mit seiner bisherigen Uniform, Schmidt, Lt. der Inf. 2 Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, Nagel, Hauptm. der Inf. 2. Aufgebots des Landwehr - Bezirks Karleruhße, Riffart, Lt. der Inf. 2. Aufgebots. Weid enbach, Leutnant der Kav. 2. Aufgebots, des Landw. Bezirks Siockach, Sissenhauer, Oberlt. der Feld-Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, diesem mit der Landw. Armez-Uniform, v. Seebach, Oberlt. der Feld-Art. 2. Aufgeborts des Landw. Bezirks Straßburg, Her - gesell, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Molsheim, Daber, Oberlt der Inf. 2. S des Landw. Bezirks S{hlettstadt, Baeßler, Oberlt. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Saar- aemünd, Rbheinart, Lt. der Res. des Feld-Art. Regts Nr. 15, Blankenburg, L. der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sólawe. Koppe, Hauptm. der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Preuß Stargardt, diesem mit der Landw. Armee-Uniform, Diener, Lt. der Kavallerie 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsh-Eylau, Dettweiler, Haupim. der Jaf. 1. Aufgz-bots des Landw. Bezirks 1 Darmstadt, v. Shwerin, Hauptm. der Jäger 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Lößen, mit der Armee-Uniform, Lehmann, Oberlt. der Ref. des Magdeburg. Jäger-Bats. Nr. 4, &Fohn, Oberlt. der Fuß-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Erfurt, Buedck, Oberlt. ver Pioniere 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, Aa Hauptm. dec Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn-Brig.,, mit einer bisherigen Uniform, Oppermann, Lt. der Landw. 2. Auf- gebots der Eifenbahn-Brig.,, der Abschied bewilligt.

Fm Sanitäts-Korps. Berlin, 16. Januar. Dr. Pra hI, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Großherzoglich Mecklenburgishen Füsilier-Regiments Nr. 90, Dr. L iedtfi, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt des Ulan. Regts von Schmièt (1. Pomm.) Nr. 4, mit Pension und ihrer bisherigen Uniform; den Stabsärzten der Res.: Dr. Shoebel vom Landw. Bezirk Glogau, Dr. Boie vom Landw Bezirk Kiel, Dr. Gittermann vom Landw. Bezirk Friedberg, Dr. Gutmann, Oberarzt der Nef. (IIT Berlin), Dr. Stephan, Assist. Arzt der Res. (Hamburg), diesem behufs Uebertritis zur Marine, Prof. Dr. Walb, Obver- Stabsarzt 2. Kl. der Landw. 1. Aufgebots (Bonn); den Stabtärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Ebel vom Landw. Bezirk Rastenburg, Dr. Wolff tom Landwehr - Bezirk Tilsit, Dr. Reif vom Landw. Bezirk Schneidemühl, Dr. Marquardt vom Landw. Bezirk Aschersleben, Dr. Müller, vom Landw. Bezirk Stockach, Dr. Henning vom Landw. Bezirk Schlawe, der Abs {ied bewilligt. Dr. Siebert, Stabsarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M.,, Dr. _Küchel, Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots (Mannheim); den StabLärzten der Landwehr 2. Aufgebots: Dr. Heptner vom Landw. Bezirk Gleiwiß, Dr. Loewe vom Landw. Bezirk Bruchsal, Dr. Schaeffer, Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots (IIT Berlin), der Abschied bewilligt.

Nachweisung der beim Sanitäts-Korps im Monat Dezember 1899 eingetretenen Veränderungen. Dur ch Verfügung des General-Stabsarztes der Armee. 1. De- zember. Dr. Sohler, Unterarzt vom Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, E

9, Dezember. Megzner, einjährig-freiwilliger Arzt vom Inf. Regt. Graf Tauenßien von Wittenberg (3 Brandenburg.) Nr. 20, unter gleihzzitiger Vecsetzng zum 4. N:ederschles. Inf. Regt. Nr. 51, zum aktiven Unterarzt ernannt, : E

14. Dezember. Dr. Schünemann, einjährig - freiwilliger Arzt vom Braunschweig. Inf. Reat. Nr. 92, unter gleichzeitiger Ver- legung zum 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, zum aktiven Unterarzt ernannt.

29, Dezember. Dr. Luda, Unterarzt vom Gren. Regt. König Friedri I. (4. Oftpreuß.) Nr. 5, unter gleihzeitiger Verseßung zum Feld-Art. Regt. Nr. 37, sämmwtlich mit Wahrnehmung je einer bei ihren Trupventheilen offenen Assist. Aritftelle, und zwar der leßt- genannte vom 1. Januar 1900 ab beauftragt.

X1I1L. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Offiziere, Fähnriche 2. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. Januar. Baur, Oberlt. im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterrei, König von Ungarn, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Armee-Uniform der Aoschied bewilligt.

Fim Beurlaubtenstande. 16. Januar. Butb, Rittm. der Res. des Train-Bats. Nr. 13, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armce-Uniform, Stadelbauer. Oberlt. von der Inf. 1. Auf- gebots des Landw. Bezirks Stuttgart, Cloß, Overlt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, der Abs&ied bewilligt.

Im Sanitäts-Korps. 5. Januar. Die Unterärite: Dr. Swhlayer im Gren Regt. König Karl Nr. 123, Dr. Strauß der Res. vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Schüßele der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Assist. Aerzten befördert.

Beamte der Militär-Verwaltung.

29. Dezember. Schrenk, Zahlmstr. im 10. Inf. Negt. Nr 180, auf feinen Antrag zum 1. April 1900 mit der gesehlihen Pension in den Rubestand verle.

30. Dezember. Hirt, Beitter, Unter-Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Leonberg, zu Ober-Apothekern ernannt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere x. Ernennungen, Beförderungen, Ver- sezungen c. Berlin, S{loß, 16 Januar_ Kranzbübler, Oberlt. zur See von der Marineftation der Ostsee, zum Reichs- Marineamt, v. Bülow (Erich), Oberlt. zur Sez von der Marine- ftation der Oftsee, zum Stabe S. M. Sg§ulschiffs „Carola“, Krug, Marine-Ingen. vom Stabe S. M. großen Kreuzers „Hansa“, zur Marinestation der Ostsee, versetzt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Berlin, 16. Januar. Ramsay, Hauptm. à la suits der Schußtruppe für Deutshz-Ostafrika, v. Kleist, Hauptm. und Komp. Chef in der Schußtruvpe für Deutsh-Oftafrika, mit Penfion nebft Ausficht auf Anstellung im Zivildienst und ihrer bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstag. 130. Sißung vom 19. Januar 1900, 1 Uhr.

Ueber den Anfang der Sizung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

Auf der Tagesordnung tal zunächst die folgende Jnter- pellation der sämmtlihen Parteien des Gaufls mit Aus- nahme der Sozialdemokraten :

„Welche Stritte haben die verbündeten Regierungen gegenüber den Beshlagnahmen deutsher Schiffe durh Organe der englishzn Regierung gethan ?“

uf die Anfrage des Präsidenten erklärt sih der

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Minister Graf pon E zur sofortigen Beantwortung der Interpellation ereit.

Abg. Möller - Duisburg (nl.): Nah den beutigen Zeitungs- berihten könnte man ja der Dtedng sein, daß die Qn Spe: hinfällig geworden ist. Wir halten aber niht dafür; wir find nah

wie vor der Meinung, daß bei dieser Gelegenbeit dem Gefühl der Entrüftung über die Behandlung deutscher Swiffe ein kräftiger Aua, druck verliehen werde. Infolge des Kriegszuges Jameson's ift in den beiden Buren - Republiken eine Rütung vor fih gegangen in Erwartung von Dingen, welche si? für unvermeidlih hielten: und sie haben sich gerüstet in ciner Weise, die Europa in Erstaunen gesegt hat. Aa diesen E haben fih viele Nationen betheiligt, nicht etwa die Deutschen allein. \ondern auch die Engländer felbst haben in hervorragender Weise sih an den Waffentransporten dorthin betheiligt. Englische und deutsche Schiffe sind’ daran betheiligt gewesen. Wenn ein Unterschied war, so haben die deutshen Schiffe die G2wehre, die englishen aber die Kanonen und Explosivgranaten bhingebracht. In diesem Punkte besteht also vollständige Parität. Die beshlagnahmten Schiffe gehören, bis auf eins der Ofst-Afrika-Linie, einer vom Reiche subventionierten Poit. dampferlinie. Diese Linie hat gerade aus diesem Grunde die ftrikteste Neutralität bewahrt vom Augenblick der Kriegserklärung an. Sie hat sogar alles, was als Nichtkontrebande nicht deutli erkennbar war, theils in Aden, theils in Dar-es-Saläm ausladen lassen. Die Agenten der Linie waren in allen Octen, welhe die Schiffe bis zur Delagoa-Bay anliefen, rift angewiesen, keine Kontrebande aufzunehmen. Troßdem wurde der Dampiee „Bundesrath“ Ende Dezember in der Delagoa- Bay aufgebracht und nah Durban geschleppt. Anfang Januar folgte die Nachricht, daß der Postvampfer „General“ hon in Aden von englishen Matrosen besegt und zum Auskladen gezwungen worden sei, Nat §8 Tagza durfe das Schiff weiter gehen. Weiterzin kam am 7. Januar die Nachricht, daß auh der Dampfer „Herzog“ in Durban eingebraht war. In der Handelswelt wird angenommen, daß Dynamit an Bord war und daß deshalb eine gewisse BereWhti: gung für die Beschlagnahme dieses Dampfers vorhanden war, Dynamit ist aber in dem Betriebe des Goldfelderabbaues unente- behrlih; es würde also den Nheder nicht entfecnt ein Vorwurf treffen. Bei den drei Dampfern triir als besonders ershwerend für die ver- ursahte Störung hinzu, daß sie Postdampfer waren. Die Störungen, welche diesen Postdampfern widerfahren find, sollten Anlaß geben, die Rechte der Postdampfer international festzulegen. Daran find alle Nationen betheiligt, niht bloß Deutschland. Viekleiht kann der Staatssekcetär des Reichs-Postamts Auskunft geben, ob ungehörige Störung bei der Wiiterbeförderung der angehaltenen Dampfer statt- gefunden haben. Bei der Festhaltung des „General“ in Aden liegt ein weiteres Erfchwerniß vor, es waren zahlreihe deutsche Pafsagiere an Bord, welchen allen eine Störung von 8 Tagen Dauer bereitet worden ist, Ja Sansibar {ließen sich diesem Dampfer andere Sgiffe an, welhe nah Bombay weitergehen. Alle diese Verbindungen find gestört, alle Anschlüsse verfehlt worden. Am rücksichtslosesten aber ist man vorgegangen gegen den Dampfer „Bundesrath“. Die 280 Tonnen Ladung, die er von Curopa mitbracte, häiten mit Leichtigk:-lt dur die Nhederei selb entladen werden fönnen. Statt dessen haben die Einladebehöcden das Stiff drei Wochen festgehalten. Es ift jet gar niht mehr mögli, das Schi} wieder regelmäßig von der Linie hinauszusenden. Jm Interesse aller seefahrenden Nationen muß es liegen, Klarheit auf diesem Gebiete zu haben. Leider ift das Seerecht ein sehr verzwicktes Recht ; es wäre aber dringend wünschenswerth, die beftehenden Regeln in béssere Formen zu gießen. Die Frage, was Kontrebande ift, heide hier_ ganz aus. Aber wie weit geht das Recht der Visitation auf hoher See, wie weit das Ret der Beshlagnahme und der Fest- haltung von Schiffen? Die spanische Regierung hat in dieser Be- ziehung im spanisch-amerikanishen Kriege eînen Erlaß ergehen laffen, aus welchem sih völlige Klarheit ergab; England hat uns diesmal völlig im Unflaren gelassen. Nach jenem spanishen Erlaß war eine Visitation in neutralen Gewässecn unzulässig, eine Prüfung des Inhalts der Ladung nur durch rüfung der Schiffspapiere zu- lässig, nicht dur Befug, der Laderäume und der Waarenbehältnisse, es sei denn, daß das Schiff nah dem feindlichen Lande bestimmt ist. Die Papiere der drei Schiffe waren in bester Ordaung; troßdem sind die drei Schiffe festgehalten, nah dem englischen Hafen geführt und visitiert worden. Dies würde ja allein meines Erachtens nicht bindend fein, aber mindestens müfsen die Engländer do anerkennen, was sie selbst als Instruktion für ihre Seeoffiziere gedruckt haben, und das ist geschehen nah Abschluß des Sezessionskrieges 1864, später nochmals modifiziert 1866. Mit dieser Instruktion deckt ih aber das jzgige Verhalten der englischen Regierung niht. Hat sie ihre Autfassung geändert, so hätte die englische Regierung die Pflicht internationaler Höflichkeit gehabt, dies den anderen Mächten mitzutheilen. Was hier geschehen ift, ist ein Akt der Willkür. Die internationale Schiffahrt kann bs nit gefallen lassen, willkürlih behandelt zu werden. Selbstverständlih hat die engli]che Regierung volle Entsczädigung des direkten und indirekten Schadens zu leisten; aber damit ist nicht genug geshehen. Was unserer Flagge, unserer nationalen Ehre angethan ift, erfordert volle Genugthuung, und diese müssen wir verlangen. Es muß Klarheit geschaffen werden auch darüber, was nun weiter geschehen soll, das verlangen wir im Namen der eigenen und aller seefahrenden Nationen. Für die Unter- fuhung, was die psychologishe Erkläruag für diese Vorgänge ist, die wir leider erlebt haben, ergiebt sih zunächst die Thaisache, daß es menshlich erklärlih ist, daß der Mensch, wenn er über Mißerfolge ärgerlih ist, Mißgriffe thut, auf Spionenriecherei sich legt; und in den falen Berichten, die die Engländer erhalten haben werden, liegt vielleicht auch ein Grund für die Beshlagnahmea. Dec kühlen Natur der Engländer hätte es doh aber befser entsprohen, sih vorher zu unterrigten, wie ihre Kriegëgegner gerüstet waren, darüber seinen sie aber s schlecht unterrichtet gewesen zu sein. Wenn die englische Re- gierung wobl bedient gewesen wäre, hätte sie msen missen daß die Buren jo reihlich mit Waffen und Munition versehen sind, daß fie kaum neue Zu- führen nöthig haben. Die Buren haben heute viel mehr Patronen für Gewehre, als im ganzen deutsh-französishen Kriege verschofsen worden sind; die burishe Armee ift eine solhe Scharfshüßen-Armee, daß sie mit der Munition erheblich sparsamer umgebt als andere. Auch sind der Zentralregierung in London die Zügel über ihre Marine und ihre Koloniaibehörden wohl etwas abhanden gekommen, sonst könnte ih nit begreifen, warum sie niht shleunigst eingeschritten ift und die Schiffe wieder freigegeben hat. Dann kleibt nichts übrig, als an- zunehmen, daß sie wiederum falshen Nachrichten zugänglich gewesen ift, Nachrichten von den deutschen Linien feindlichen Geschäftsleüten, welche geglaubt haben, ein gutes Geihäfr zu machen, wenn die deutschen Linien geftôrt würden. In den Schiffahrtskreisen der Engländer am Kap berr]chen derartige Auffassungen; diese Gefühle des Neides und der Resignation haben sich auch in Veröffentlichungen Luft gemacht. Präsident Krüger, diefer große und energishe Mann, ist {weren Ver- leumdungen ausgeseßt gewesen; man hat ihn der Korruption beschuldigt. Jett aber nehmen seine Freunde an, daß dieser Mann alle diese chweren Verleumdungen auf fich genommen hat und alles Geld, was man ihm als Bestehung angerehaet hat, mitbenußt hat, um diese kräftige Berlhedigung vorzubereiten; wir wollen auh annehmen, daß dem fo ift. enn Deutschland seine Sympathien dem Schwachen, dem Kleinen gezeigt hat, so if das nur natürlih Alle Parteien haben das hier zum Ausédruck gebracht; Herr Richter hat sogar gesagt, er nehme an, daß alle Gebildeten der ganzen Weit so denkea, Bei der Politik hat aber lediglich der nüchterne Verstand zu reden. Darum haben wir strikteste Neutralität beobachtet, und diese ift sogar so weit gegangen, daß nah Zeitungsberichten jüngst den deutshen Waffenfabriken ein Verbot zugegangen fels soll, Waffen dorthin au2zuführen. Ob das den Engländern unbequem ist, ist Neben- sahe. Wir haben diese \trikte Neutralität geübt und können mit Fug und Recht verlangen, vas auh uns gegenüber Loyalität Play greifen muß. Und wenn auch Organe der englishea Nation es daran haben mangeln lafsen, so denkt doch die große Mehrheit der Nation anders. Die Engländer sind als Menschen ehrenwerthe Leute; ih habe keine Veranlassung, sie als Menschen anzugreifen, aber die Organe der englishen Regierung greife ih an! ie ganze Nation steht hinter mir; sollten wirkli einige Querköpfe anders denken, die machen keinen Gindruck und können keinen Gindruck a im Auslande. Hier ift einmal eine Gelegenheit, wo wir alle eis sind, wie dies selten bei uns vorkommt, und das wünsche i

eren. Zur Zeit des Sezessionskrieges war ih in L was man uns zum Vorwurf macht, die Sywpatkbie fúr die Schwachen, dieselbe Sympathie haben die Engländer gehabt in noch höherem Maße für die Sklavenhalter gegen diz Nordstaaten ; und diese Sympathie artete aus in direkte Parteinahme, die Eng- sánder duldeten die Ausrüstung voa Kaperschiffen, ih erinnere nur Alabama“, welhe Hunderte von Swhiffen der Amerikanischen

G oe zerstört hat. Rebenher wurde ein {chwungvoller Handel mit

Maffen nah den benabarten merxikanishen Häfen getrieben. Damals wurde die {hon erwähnte Instruktion für die Seeoffiziere erlaffen. Als die Engländer sich damals gegen die Nordstaaten so shwer ver- gingen durch mangelnde persönliche Neutralität, haben sie sih die Ab- neigung der Amerikaner für m-hrere Jahrzehnte zugezogen; mögen fie H hüten, daß sie sih nit den Haß aller Nationen für die Zukunft

au zuziehen! j Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Minister

Graf von Bülow:

Meine Herren! Der Herr Antragsteller hat im Eingang seiner Begründung mit Necht die. ticfzehende Verstimmung hervorgehoben, wel&e die Beschlagnahme deutsher Dampfer durch englisch- Krieas- shiffe in ganz Deutschland hervorgerufen hat. Schon im Hinblick auf die beretigte Erregung der deutshen öffentlihen Meinung habe ih mich gern bereit erklärt, die soeben begründete Interpellation zu beantworten. Auf der anderen Seite werden Sie es verstehen, wenn ¡4 mit Rücksicht auf die Tragweite und den großen Ernst dieser An- gelegenheit, wie mit Nücksicht auf den Ernft der gesammten politischen Lage mich in meinen Ausführungen auf das Sachliche und auf das Rothwendige beschränke. j

Der Sachverhalt is in allen thatsählichen Punkten von dem

n Interpellanten in so zutrefender Weise wiedergegeben worden, daß ih feinen Darlegungen kaum etwas hinzuzufügen habe.

Bevor ih mi zu unserer Haltung gegenüber diesen Vorgängen wende, möchte ih über die völkerrechtliche Seite dieser Angelegenheit Folgendes sagen. Ich bin mit großem Interesse den sahkundigen Auseinandersezungen des Herrn JInterpellanten gefolgt. Der Herr Antragsteller hat aber selbft betont, daß es feftstehende und für alle Seemächte bindende Rechtssäße über die Befugnisse der Neutralen, Handel zu treiben nach einem friegführenden Lande, und über die Befugnisse der Kriegführenden gegenüber diesem neutralen Handel noch nit giebt. Es is ja wiederholt vorgeschlagen worden, auf dem Wege internationaler Vereinbarung die ftrittigea Punkte des inter- nationalen Seekriegsrechts zu regeln. Bis jeyt ift diese Regelung aber immer noch gescheitert an den Schwierigkeiten, die fih aus den divergierenden Ansichten der verschiedenen Mächte ergeben. Noch auf der Haager Friedenskonferenz ist der Versu gemacht worden, diese Frage in das Bereih der Berathungen zu ziehen. Das Ergebniß war aber schließlich doch nur, daß die Haager Konferenz den Wunsch ausdrüdckte, es möchte auf dem Wege weiterer internationaler Konferenzen versucht werden, einerseits die Rechte und Pflichten der Neutralen, andererseits die Frage des Privat- eigenthums zur See zu regeln. Das Deutsche Neich würde seine Zu- stimmung und Uaterstüßzung nicht versagen, wenn unter Mitwirkung anderer Mäthte si die Ausficht böte, auf dem Wege internationaler Vereinbarung einer internationalen Regelung der ftrittigen Punkte des Seerechts näber treten zu können, als dies bisher der Fall ist.

Vorläufig aber, meine Herren, hat der Herr Antragsteller nur zu Recht, wenn er sceben sagte, daß das Seerecht noch fehr flüffig sei, Das Seerecht is noch sehr dehnbar , und das Seereht ist noch sebr lüdenhaft. Das Seereht besizt noch zablreihe Lücken, welche, wie die Verhältniffe heute liegen, in fritishen Augenblicken nur zu oft durh Seemacht ausgefüllt zu werden pfl:-gen. Mit einem Wort, auf dem Gebiete des Seerehts is der Machtstandpunkt noch lange nit überwunden worden durch den Rechtsstandpunkt. (Sehr richtig !)

Als praktis gültiges Recht, defsen Bruch nah unserer Auf- fassung eine Verletzung völkerrechtliher Verträge und vöôlkerrechtliher Gebräuche darstellen würde, möëäte ich im Einvernehmen mit den anderen diesseits betheiligten Refsorts die nachstehenden Sätze aufstellen :

1) Neutrale Handelsschiffe auf hoher See oder in den Territorial- gewässern der Kriegführenden unterliegen von dem in den vor- liegenden Fällen niht in Betracht kommenden Convoireht abgesehen dem Visitationsreht der Kriegsschiffe der kriegführenden Theile. Dies gilt zweifellos für die vom Kricgsfchauplaß niht zu weit ent- fernten Gewässer. Für Postdampfer bestehen zur Zeit noch keine be- sonderen Vereinbarungen. i

2) Das Visitationsrecht if möglich|s| |{chonend und ohne un- nôthige Belästigung auszuüben. Das Verfahren bei der Visitation zerfällt je nah den Umständen des einzelnen Falles in zwei oèer drei Akte: Anhalten des Schiffs, Prüfung der Papiere, Durhsuchung des Sthhiffs. Die beiden ersteren Handlungen können jederzeit ohne weiteres vorgenommen werden. Besteht dana ein Verdacht, fo ist die Durch- suchung des Schiffs zulässig.

3) Hat sich bei der Anhaltung das neutrale Schiff widerseßt, oder ergiebt die Prüfung der Papiere Unregelmäßigkeiten, oder stellt sh das Vorhandensein von Kontrebande heraus, so kann das Schiff des Kriegführenden das neutrale Schiff aufbringen, damit die Sache vom zuständigen Prisengericht geprüft und entshieden werde.

4) Begriffsmäßig werden unter Kriegskontrebande nur für den Krieg geeignete und zugleich für eine der Kriegëparteien bestimmte Waaren oder Personen zu verstehen sein. Wele Arten von Waaren hiernah unter den Begriff fallen können, is ftreitig und wird, ab- gesehen etwa von Kriegswaffen und Kriegësmunition, \sih in der Regel nur unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falles ent- heiden lassen, es sei denn, daß die kriegführende Macht ausdrüklih die Gegenstände, die sie als Kontrebande zu behandeln beabsichtigt, den Neutralen in gültiger Form bekannt gegeben und von diesen keinen Viderspruch erfahren hat.

5) Die vorgefundene Kontrebande unterliegt der Wegnahme; ob mit oder ohne Werthersaß, hängt von der Lage des einzelnen Falles ab.

6) War die Aufbringung niht gerechtfertigt, so is der krieg- führende Staat zur unverzüglichen Freigabe von Schiff und Ladung und zu vollständiger Schadensersaßleistung verpflichtet.

Hiernah ließe sch gegen die auf hoher See bezw. in Aden er- folgte Anhaltung der drei Dampfer der „Deutschen Ostafrika-Linie“ und gegen die Prüfung ihrer Papiere ein Einwand aus der jeßigen Lage des praktischen Völkerrechts niht begründen. Dagegen läßt das- selbe die thatsählich ohne ausreihenden begründeten Verdacht ftatt- gehabte Verbringung des „Bundesrath® und des „Herzog“ nah Durban und das Gntlöschen der Ladungen des 7 Bundesrath“ und des „General“ als nit gerehtfertigt ersheinen. (Hört, hört !)

Wie ih bei dieser Gelegenheit noch erwähnen möhte, waren wir anfangs bestrebt, die englische Regierung zu veranlassen, in der Be- handlung der nah der Delagoa-Bay bestimmten neutralen Schiffe derjenigen völkerrehtlihen Theorie beizutreten, welhe dem Handel der Neutralen während des gegenwärtigen Krieges die größte Sicherung gewährleistet. Diese Theorie, die in dem Sayhe gipfelt, daß für die mit einem neutralen Schiffe verfrahteten und von einem neutralen Hafen nach einem neutralen Hafen fkonsignierten Waaren der Begriff der Kriegskontrebande überhaupt nicht plaßt- greifen Fköônne, wurde von der englishen Regierung be- anstandet. Wir haben uns die Erörterung darüber für die Zukunft offen gehalten, eineëtheils, weil es uns darauf ankommen mußte, möglitst {nell zu einer prafktishen Lösung der vorliegenden Differenz- punkte zu gelangen, und sodann, weil thatsählich der aufgestellte Saß in Theorie und Praxis bisher noch nicht allgemeine Anerkennung gefunden hat.

Der Standpunkt, meine Herren, den wir auf Grund dieser generellen Rechtéauffassung, von der wir annehmen, daß si: sich deckt mit der allgemeinen Auffassung der zivilifierten Welt, gegenüber der Beschlagnahme unserer Schiffe, eingenommen haben, diesen Stand- punkt möchte ih dahin zusammenfassen: Wir erkennen die Rechte an, welche das Völkerreht den kriegführenden Parteien gegenüber dem neutralen Schiff, dem neutralen Handel, dem neutralen Verkehr wirklich einräumt. Wir verkennen nicht die Pfli®ten, welche der Kriegszustand dem neutralen Rheder, dem neutralen Kaufmann, dem neutralen Schiff auferlegt. Aber wir verlangen, daß die Krieg- führenden ihre Befugnisse nicht über die Grenzen der ab- foluten Kriegsnothwendigkeit auédehnen. Wir verlangen, daß die friegführenden Parteien die unveräußerlihen Rechte des legitimen Handels der Neutralen achten. (Sehr gut!) Und wir fordera vor allem, daß die fkriegführenden Parteien ibr Reht der UntersuGung und der eventuellen Beschlag- nabme des neutralen Schiffs und der neutralen Waare in einer Weise ausüben, welhe den Notbwendigkeiten der Aufreht- erhaltung des neutralen Handels und normaler Beziehungen zwischen befreundeten und gesitteten Völkern entspricht. (Beifall.) Von diefer Auffassung ausgehend, haben wir in London sofort ernste Verwahrung eingelegt gegen das Vorgehen der englishen Seebehörden. (Beifall.) Wir verlangten in erster Linie die unverzüglihe Freigabe der Reichs- postdampfer „Bundesrath*, „General“ und „Herzog“. Die Post- dampfer „General“ und „Herzog“ find auf unsere Vorstellung hin alébald freigegeben worden, die Freigabe des „Bundesrath“ ift gestern erfolgt.

Zweitens forderten wir Schadentersaß für die ungerehtfertigt erfolgte Festhaltung unserer Schiffe und die dadur den betbeiligten Reichsangehörigen entftandenen Verluste. Die Schadensersaßpflicht ift von England im Prinzip anerkannt worden. Die britische NRe- gierung hat si bereit erklärt, jede legitime Genugthuung zu geben.

Drittens wiesen wir auf das Bedürfniß hin, an die englishen Schiffskommandanten die Weisung zu erlafsen, alle deutschen Handels- schie außerhalb der Nähe des Kriegsshauplaßes, jedenfalls aber von Aden ab nordwärts, niht zu behelligen. (Bravo!) Die englische Negierung hat daraufhin Instruktionen erlassen, denen zufolge die Anhaltung und Durhsuhung von Schiffen in Zukunft weder in Aden noh in gleicher oder weiterer Entfernung vom Kriegsshauplaße stattfinden darf.

Vierten3: wir haben es als in hohem Grade wünshen8werth be- zeichnet, daß die englische Regierung die englishen Schiffskomman- danten anweise, Dampfer, welhe mit der deutshen Postflagge fahren, nit anzuhalten. Die englishe Regierung hat hierauf Instruktionen erlassen, denen zufolge deutshe Postdampfer niht auf bloßen Verdacht hin angehalten und durchsucht werden sollen. Diese Instruktion ver- tleibt in Kraft, bis etwa zwishen beiden Regierungen - ein anderes spezielles Arrangement getroffen wird.

Fünftens haben wir in London die Unterwerfung aller nit anderweitig erledigten ftrittigen Fragen unter ein s{leunigst ein- zuberufendes Schiedsgeriht vorgeschlagen. Die englische Regierung hat die Hoffnung ausgesprochen, daß es der Einseßung eines Schieds- gerichts nicht bedürfen würde, sih aber gegebenen Falls mit der Ein- sezung eines folhen für die Bemefsung von Schadenserfaßansyrüchen einverstanden erklärt.

Endlich hat die englishe Regierung ihrem Bedauern über das Vorge fallene Ausdruck gegeben. (Hört, hört! und Bravo!)

Wir geben uns der Erwartung hin, daß sih derartige bedauer- lihe Zwischenfälle niht wiederholen werden. Wir hoffen, daß die englishea Seebehörden nicht wieder ohne ausreihenden Grund, in übereilter und unfreundliher Weise gegen unsere Schiffe vorgehen werden. (Sehr gut!) Schon die Reellität und Loyalität der deut- {en Rhedereien, welhe sih auch bei diesem Anlafse wieder bei der „Deutschen Ostafrika-Linie“ bewährt hat, sollte das verhindern (sehr gut); und die Rüksiht, welhe man sih unter befreundeten Staaten \{chuldet, sollte es erst recht verhindern. (Lebhafte Zustimmung.) Gerade weil wir aufrihtig bestrebt sind, gute und freundlihe Be- ziehungen zwischen England und Deutschland aufrecht zu erhalten, wünschen wir, daß nicht Vorkommnisse eintreten, welche in hohem Maße geeignet sind, die Aufrehterhaltung solcher Beziehungen zu er- \{chweren, die nur möglich ift auf der Basis voller Parität und gegen- seitiger Rücksihtnahme. (Lebhaftes Bravo.)

Das Deutihe Reich, welches seit 30 Jahren, seit seinem Be- stehen, so oft bewiesen hat, wie fern ihm aggrefsive Tendenzen liegen, hat ein Anrecht darauf, von allen anderen Staaten in der rüdcksihts- vollsten Weise behandelt zu werden. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Die danken8werthe Thatsache, daß die heutige Interpellation unter- stüßt worden ift von der sehr großen Mehrheit dieses Hauses, beweist aufs neue, daß, wo es ih um die Wahrung des Rechtsftandpunkts und um die Wahrung nationaler Rechtstitel handelt, zwischen diesem hohen Hause und den verbündeten Regterungen jene Uebereinstimmung besteht, welhe eine sichere Stüße unserer auswärtigen Politik ift. (Wiederholtes lebhaftes Bravo.)

Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski:

Betreffs der Postbeförderung möhte ih auf die Anfrage folgende Auskunft geben.

Bereits unter dem 16. Oktober theilte das englishe General- Poftamt mit, ‘daß die Postverbindung zwischen Kapstadt und Pretoria eingestellt sei. Infolge dessen wurden von mir unter dem 18, Oktober unsere Bahnposten angewiesen, keinerlei Beförderung von Posten über Southampton und Kapstadt nah Transvaal auszuführen, vielmehr

die gesammten Posten für Transvaal und Oranje-Freiftaat mit unserer

Deutschen Ost-Afrika-Linie und mit den französishen Schiffen der Messageries Maritimes nah Delagca-Bay zu befördern. Unter dem 2%, Oktober fragte das General-Postamt in London an, ob die deutshe Reihs-Postverwaltung ihre Zustimmung ertheile, daß dem Wunsche des deutshen General-Konsuls in Kapstadt entsprehend die dort für Transvaal eingegangenen Poften eröffnet werden dürften, um diejenigen Briefshaften für Flüchtlinge aus Transvaal, die sich zur Zeit in Kapstadt aufhielten, diesen ¡uzuführen. Die deutshe Reihs-Postverwaltung hat zur Oeffnung dieser Säcke ihre Genehmigung ertheilt und gleihzeitig die Ermächti- gung auf diejenigen Briefschaften ausgedehnt, die seitzns des Aus- wärtigen Amts für die deutshen Konsulate in Transvaal bestimmt find. Um Rücksendung der übrigen Poft für die Burenstzaten wurde gebeten. Wir Haben von dieser Post leider nur die eine Nachricht noh erhalten, daß sie am 3. Januar von Kapftadt zurückbefördert worden ift. Es wird noch aufzuklären sein, welhe Gründe vorgelegen haben, daß diese Post sie ist, glaube ih, am 23. September von Southampton abgegangen so lange in Kapstadt gelegen hat.

“Fmmerhin if ein Zeitraum von zwei Monatz?n vergangen, ehe die

englishe Postverwaltung diese Postsäcke ¡urückgegeben hat. (Hört! hôrt!) Von Kapstadt mußte die Poft aus Deutschland zurückgzeshiæt werden, die am 19. und 26. Oktober, sowie am 2. November dort fällig war. Die Post, die fi an Bord des in Aden befindlichen Dampfers „General“ befand, is nach einer Meldung vollständig un- berührt geblieben. Die Post vom Dampfer „Bundesrath“ ist, wie den Herren wohl aus der Zeitung bekannt ift, durch das deutsche Kriegs\hifff „Condor“ von Durban nah Delagoa-Bay gebracht worden.

Meine Herren, nah den Vereinbarungen des W-lt-Postvereins ist der Transit frei, und irgend eine Beschlagnahme deutsher Brief- sendungen dürfte daher unzulässig sein, weil der Begriff der Kriegs- fontrebande auf diese unzweifelhaft niht anwendbar ift.

Weiteres if niht vorgekommen ; aber ich möchte doch immerhin erklären, daß die eigenmähtige Oeffnung deutscher Briefbeutel und der in diesen enthaltenen Briefe von fremder Seite entshieden nicht mit den getroffenen Vereinbarungen des Weltpostvereins übereinstimmen würde. (Sehr rihtig!)) Zu Beschwerden, wie fie von versck@iedenen Seiten an das Reih3s-Postamt gelangt sind, daß die Posten niht rihtig befördert sind, wird, wie wir hoffen dürfen, Anlaß nicht wieder vorkommen. Unzweifelhaft hat auch der deuise Handel darunter gelitten, daß die Ankunft der Briefe durch die Beschlagnahme der Dampfer sehr verzögert ist, und es ist zu hoffen, daß in Zukunft auch auf diesem Gebiete Abhilfe erfolgt. (Bravo!)

Der Abg. Liebermann von Sonnenberg (Refornip.) beantragt die Besprehung der Jnterpellation. Da diejer An- trag nicht ausreihende Unterstüßung findet, wird der Gegen-

stand verlassen. i y Das Haus sezt alsdann die zweite Berathung des Rei hs - p O für 1900 bei dem Etat des Rei chSs- anzlers und der Reichskanzlei fort. Bei dem Titel ‘Gehalt des Reichskanzlers: 100 000 4“ kommt der Abg. von Kardorff (Rp.) auf die Ausführungen zurück, welhe der Staatssekretär Graf von Posadowsky bei der Generaldebatte des Etats gegen ihn gemaht habe. Der Vertreter des Reichskanzlers habe damals gegen seine Behauptung polemisizrt, daß die heutige Reichs- regierung zu konnivent gegen das Großkapital und gegen die Sozial- demokratie sei. Wenn der Staatssekretär ihn über das Wesen des Großfapitals habe belehren wollen, so müsse er das ab- lehnen; er habe doch im Jahre 1878 den Zentralverband der deutshen Industriellen jedenfalls nicht mit gründen helfen ohne cinige Kenntniß vom Wesen des Großkapitals. Er habe den Kampf gegen den damals allmächtigen Freihandel ohne folche Kenntniß natürli nicht führen köanen; er hätte ihn allerdings auch nicht führen können ohne die Unterstüßung des Fürsten Bismarck. Das Großkapvital vergesse nur ju leiht, daß es auch seinerseits nur prosperieren könne, wenn die Landwirtbschaft prosperiere. Die Initiative für das Bôörsengeses werde sih doch die Ne- gierung niht zuschreiben wollen; auferdem i e a m ureaufcatish, und er s{chwärme garniht fehr dafür. Für seine Behauptung aber sei der beste Beweis wobl dex, daß, je freibändlerischer, je antiagrarisher ein Blatt sei, es defto rückhaltloser die Politik des Reichskanzlers bewundere. Der Staatssekretär Graf von Posadowsky habe bestritten, daß das „Berliner Tageblatt“ zu den offiziósen Blättern der Regierung gehöre. Positive Beweise für diese Behauptung würde er, Redner, liefern können, wenn es j. B. eine neue Auflage des Prozefses Taush gäbe. Die Beziehungen, welche damals dieses rgan zur Regierung gehabt habe, dürften doh wohl ungefähr dieselben geblieben sein. Was die Konnivenz gegen die Sozialdemokratie betressc, so brauche er doch nur auf die Preisgabe des Arbeitswilligengesehzes hinzuweisen; diesen Terrorismus der Arbeiter hätte sih keine andere Regierung gefallen lassen. Jegt scheine sich die Regierung in diesem Punkte einfah dem Dolce far niente hinzugeben, während fie eine ganz unnüß zu einer Haupt- und Staatsaktion aufgebauschte Frage, die die regterungsfrzundlihen Parteien ledigli zu zerspalten geeignet gewesen wäre, wieder aufgetischt babe. Man habe der Regierung gerathen, sih den Kanal im Neichstage bewilligen zu laffen. Im Reichstage würde si allerdings leiht eine Mehrheit für diefen Kanal ohne Wasser gewinnen lassen. Der Minister von Thielen habe zwar gesagt, es lasse sich mathematish beweisen, daß der Kanal Wasser haben könne. Das wisse er (Redner) auch, man könnte auch cinen Kanal mit Wasser füllen, wenn man Pumpwerke ar.legte, welhe Wasser aus der Nordsee herbeiführten; nur daß er dann etwas theurer werden würde. Indem die Regierung den Kanal aber wieder dem Landtage vorlege, habe sie vor der Sozialdemcfkratie vollends die Waffen gestreckt. Mit der auswärtigen Politik des Kanzlers sei seine Partei durchaus einverstanden; fie erkenne auch an, daß er seine Pfliht versäumt hätte, wenn- er die Flottenvorlage nicht einbrahte. ie Vorwürfe gegen seine Politik lägen auf dem Gebiet der Landwirtbs{ast. Die Handelsverträge hätien dem Fürsten Bismarck nicht als unüberwindlihes Hinderniß erscheinen können; er bätte Mittel und Wege gefunden, der Noth der Landwirthschaft troß alledem entgegenzukommen. Jeßt verweise man auf die neuen Handels- verträge. Aber diese kämen erst im Jahre 1903; in den drei Jahren bis dahin werde noch die Hälfte der bäuerlihen Nahrung in manchen Theilen Deutschlands zu Grunde gehen. Alle diese Borgänge bâtten die Autorität der Staatsgewalt aufs Empfindlichste geshädigt; deshalb habe er (Redner) sich für verpflihtet gehalten, seine Stellung noh- mals darzulegen.

Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe-Sch illingsfürst:

Meine Herren! Ih hatte erwartet, daß der Herr Vorredner, wie er es {hon früher angekündigt hatte, mih in feiner Rede an- greifen, d. h. meine amtliche Thätigkeit einer Kritik unterziehen würde. Das hat er nun heute niht oder nur in beshränktem Maße gethan; er hat dagegen meinen Herrn Stellvertreter zum Gegenftande seiner Angriffe gemaht. Tropdem kann ih niht umbin zu antworten, und zwar gleichzeitig auf die Angriffe, die von seiten des Herrn von Kardorff wie des Herrn Grafen von Limburg-Stirum in der früheren Debatte gegen mih gerihtet worden find. Jh habe dies damals unterlassen, weil ich glaubte, es wären die gegen mi

gerihteten Angriffe von keiner besonderen Bedeutung. (Heiter-

I S I P gev Sn B us A - -