1900 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4 ( 50 S.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Kummeru kosten 25 S.

M 22.

Jusertionspreis für den JFnserate nimmt an:

Raum einer Druckzeile 30 -. die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Königlih bayerishen G: heimen Rath und Professor

an der Universität in München Dr. Max von Pettenkofer

nah stattgehabter Wahl zum stimmberechtigten Ritter des

Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu ernennen.

Deutsches Rei ch.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruhi: dem Mitgliede des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Re- ierungsrath Dr. Petri, bei seinem Ausscheiden aus dem Reichödienst den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen. /

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : den Amtsgerichtsrath Kaufmann in Straßburg zum Landgerichtsrath bei dem Landgericht daselbst, den Landgerichtsrath Michaelis in gern zum Amts- gerihtsrath bei dem Amtsgericht in Straßburg, ___ den Amisrichter Beneke in Münster zum Richter bei dem “Landgericht in Colmar und den Amtsrichter von Fisenne in Neubreisah zum Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen zu er- nennen.

Bekanntmachung.

Postanweisungen im Verkchr mit der Nepublik Honduras.

Von jeßt ab können bei den deutschen Postanstalten Post- anweisungen nach der Republik onduras bis zum Betrage von 400 A eingeliefert werden. ZU den Postanweisungen ist das für den internationalen Verkehr vorgeschriebene Formular zu verwenden, wobei der Abschnitt zu scrift- lichen Mittheilungen benußt werden darf. Der Betrag ist vom Absender in deutsher Währung anzugeben ; die Um- rechnung in die Landeswährung von Honduras erfolgt dur die dortige «Postverwaltung uach dem Tageskurse von Tegu- cigalpa, wobei bis auf weiteres ein Abzug von 5 Proz. statt- findet. Die vom Absender zu entrichtende Postanweisungsgebühr berehnet sih für Beträge bis 80 mit 20 Z für je 20 M und für überschießende Beträge mit 20 §Z für 1e 40 M4 Ueber die sonstigen Bedingungen ertheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft.

Berlin W,, den 13. Januar 1900.

Der Staatssekreiär des Reichs-Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung.

Postpacketverkehr nach den deutshen Schußgebieten

und nah überseeishen Ländern, mit denen ein un-

mittelbarer Austaush unter Benußung deutscher (subventionierter) Postdampfer stattfindet.

Vom 1. Februar ab werden für Posipackete nah den Schußgebieten Deutsch - Neu - Guinea, Deutsch - Ostt- afrika, Deutsh-Südwestafrika, Kiautschou, nah den deutshen Postanstalten in Apia, Shanghai, Tientsin und na einer Anzahl überseeisher Länder Ceylon, China, Japan, Niederländish-Jndien, Persien, Straits-

ettlements, Südafrikanishe Republik zwei Portosiufen, für Postpakete bis 1 kg und für solche über ] bis 5 kg (nah Persien und der Südafrikanishen Republik iber 1 bis 3 kg) unter Herabsezung der deutschen See- beförderungsgebühren eingeführt. Das Porto ermäßigt sich r Postpackete bis 1 kg um 1 4 60 Z, für solhe über

1 kg um 80 S. i R das Nähere ertheilen die Postanstalten auf Wunsch Auskunft. Berlin W., den 17. Januar 1900. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Podbielski.

Bekanntmachung.

Abänderung der polizeilichen Anordnung vom

). August 1896, betreffend das Verbot der Einfuhr von ge- lzenem Schweinefleish 2c. aus Dänemark (abgedruckt in . ‘35 des hiesigen Regicrungs - Amtsblattes für 1896), be- mme ih mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land- rihshaft, Domänen und Forsten auf Grund des 8 7 des gelbes über die Abwehr und Unterdrückung der Vichseuchen m 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 3 des preußischen Aus- hrungsgeseßes vom 12. März 1881/18. Juni 1894, daß künftig hweineleber n, auch wenn sie nur shwach gesalzen oder prigt und nicht völlig durchgepökelt sind, dem Einfuhrverbot

für frishes Schweinefleisch aus Dänemark Im übrigen verbleibt cs bei den bisherigen Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Stade, den 20. Januar 1900. Der Regierungs-Präfident. Freiherc von Reiswiß.

nicht unterliegen. Vorschriften.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer de3 „Reichs - und Staats - Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein- und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutshen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats Januar d. J. veröffentlicht.

Königreich Preußen. Hof-Ansage.

Am Sonnabend, den 27. Januar 1900, als am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers und Königs, findet Vormittags 101/52 Uhr in der Kapelle des Königlichen Schlosses hierselbst ein feierlicher Gottesdienst und unmittelbar nach’ demselben im Weißen Saale Gratulations-Cour bei Jhren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten für diejenigen Personen statt, an welhe Ansage zur Beiwohnung des Gottesdienstes ergangen ist. f:

: S Damen der Höfe erscheinen in hohen langen Kleidern mit Hut,

die Herren vom Zivil in Gala mit Ordensband sowie in Beinkleidern von der Farbe der Uniform, -die Herren vom Militär im Parade-Anzuge, die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Keite desselben.

Für Jhre Königlicheu Hoheiten die ‘Prinzen und die Prinzessinnen des Königlihen Hauscs sowie für die hier an- wesenden Höchsten Gäste ist die Anfahrt gegen 10 Uhr vom Lustgarten her durch Portal Nr. 4 unter Portal Nr. 2 an der Marmortreppe, die Versammlun im Pfeilersaal.

Nach der Gratulation im Pfeilersaal begeben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, soweit Sie an dem Gottesdienst in der Kapclle theilnehmen wollen, nah dem

Elisabeth-Saal.

Die Obersten Hof-, die Ober-Hof-, die Vize-Ober-Hof- und die Hofchargen, die General-Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel-Adjutanten, der Minister des Königlichen Hauses, der Geheime Kabinetsrath und die Höfe Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin und Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich, die Hofstaatea und die Ge- folge Jhrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der Prinzesstnnen des Königlichen Hauses, sowie die Gefolge der hier anwesenden Fürstlichen Gäste nehmen die Anfahrt dure)

ortal Nr. 5 an der Wendeltreppe und versammeln si

um 10 Uhr, und zwar:

der Hof Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Rothen Adler-Kammer,

die Obersten Hof-, die Ober-Hof-, die Hofchargen, der Minister des Königlichen Hauses, der Geheime Kabinetsrath, die General - Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite sowie die Flügel-Adjutanten im Ritter-Saal,

der Hof Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich, die ofstaaten und Gefolge der rinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, jowie die Ge- folge der hier anwesenden Fürstlichen Gäste in der Schwarzen Adler-Kammer.

Um 10!/4 Uhr versammeln sich die Botschafter und die anderen Chefs der hier accreditierten Missionen, die Prinzen aus souveränen Neufürstlichen Häusern, der Reichskanzler und die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die General-Feldmarschälle, die hier anwesenden Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Häupter der Fürstlichen und der ehemals reichsständishen Gräflichen Familien, die afiiven und die zur Disposition stehenden oder verabschiedeten Generale der Jnfanterie, der Kavallerie und der Artillerie, Admirale, Generalleutnants und Vize-Admirale, die aktiven Generalmajors und Kontre-Admirale, die Obersten, welche die Stellung eines Bri ade-Kommandzurs einnehmen, sowie die Regiments-Kommandeure der Garde und Deputationen der in Berlin und Potsdam garnisonierenden Leib-Regimenter, die aktiven und die inaktiven Staats-Minister, die Präsidien des Reichstages und der beiden Häuser des Landtages, die Wirk- lihen Geheimen Räthe und die Räthe erster Klasse in der Kapelle des Königlichen Schlosses.

Sobald Jhre Kaiserlichen und Königlihen Majestäten und die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften mit dem Vor- tritt und den Gefolgen nah dem Gottesdienst die Kapelle verlassen haben, wird die zurükgebliebene Gesellshaft gebeten, wieder Play zu nehmen, bis das Zeichen zur Cour erfolgt.

Die Anfahrt ist“ für die vorgenannten Kategorien von der Schloßfreiheit her unter Portal Nr. 3 an der Weißen Saal-Treppe.

in der

die Vize-Ober-Hof- und

|

Nach der Feier ist die Abfahrt allgemein von der Wendeltreppe ab, unter Benußzung der Durchfahrt nah dem ersten Schloßhof, durch Portal Nr. 3 nach der Schhloßfreiheit.

Berlin, den 24. Januar 1900.

Der Ober-Zeremonienmeister, Ober-Hof- und Haus-Marschall. Graf A. Eulenburg.

Bekanntmachung.

Von den zuständigen Staats- und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde Grunewald beabsichtigt. Demgemäß haben wir nach Anhörung des Gemeinde- Kirchenraihs zu Deutsh:-Wilmecsdorf und im Einverständnisse mit der König- lichen Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen, zu Potsdam folgende Festsezungen in Aussicht genommen:

I.

Die Evangelischen der Gemeinde Grunewald werden auz der Parochie Deutsh-Wilmersdorf ausgepfarrt und zu einer selbständigen Kirchengemeinde Grunewald vereinigt.

II

E der Kirchengeineinde Grunewald wicd eine Pfarrstelle er- r1@teT. III. Für die Kirchengemeinde Grunewald gelten bis auf weiteres die Gebührenordnungen der Kirchengemeinde Ozutsch-Wilmersdorf. ___ Indem wir diesen Parochial-Regulierungsplan zur offent- lihen Kenntniß bringen, fordern wir die Betheiligten auf, etwaige E:nwendungen gegen denselben bis zum 31. Januar d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach- mittags in dem Amtszimmer Nr. 15 unseres Dienstgebäudes, Berlin SW., Schüßenjtraße 26, bei dem Konsistorial-Sekretär Schöncberg oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Aus- weis über ihre Legitimation zur Sache shriftlich vorzulegen oder zu Protokoll zu erfären. Berlin, den 18. Januar 1900. (L. S.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. D. Faber.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 der Geseß-Sammlung enthält unter

Nr. 10 159 die Vereinbarung, betreffend die Abänderung der Ziffec 4 Läitt. A des Schlußprotokolls ju Artikel 15 der revidierten Rheinschiffahrtis:Afte vom 17. Oktober 1868, vom 4. Juni 1898; und unter

Nr. 10 160 die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 21. April 1899 zu der zwischen den Rheinschiffahrts- Bevollmächtigten von Preußen, Bayern, Baden, Hessen, Elsaß- Lothringen und der Niederlande in Mannheim am 4. Juni 1898 abgeschlossenen Vereinbarung, betreffend die Abänderung der Ziffer 4 Litt. A des Schlußprotokolls zu Artikel 15 der revidierten Rheinschiffahrts-Akte vom 17. Oktober 1868, vom 18. Januar 1900.

Berlin W., den 24. Januar 1900.

Königliches Geseßz-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staais-Anzeigers“ werden eine Zuf ammenstellung der für den Juli-Oftober-Termin 1899 durch die Rentenbanken erzielten Resultate und eine Uebersicht der seit Errichtung der Rentenbanken bis zum 1. Oktober 1899 ausgegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht.

Pecsonal-Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 1. De- zember Köhne, Baurath zu Frankfurt a. O., als technisher D a zur Intend. Ilk. Armze- Korps, G oßne r, Garn. Ba:1-

nsp , technischer Hilfearb-iter bei der Intend. des Garde-Korps, in die Lokal-Baubeamtenstelle nah Lyck, Berghaus, Garn. Bau-Insp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. XVII. Arm-e-Korps, in die Lofal-Bau-Beamtenstelle nah Frankfurt a. O. anstatt nah Lyck, zum 1. April 1900 verseßt.

16. Dezember. Kraus, Garn. Bau-Infp,, tehnisher Hilfs- arbeiter bei der Intend. 121 Armeé-Korps, in gleicher Cigenschast zur Intend. VIIL. Armee-Korps zum 1. April 1905 verseßt.

20. Dezember. Klatten, Bauratb, ia Berlin (I[I. Armee- Korps), als tee Hilfsarbeiter in die Bau. Abtheil. des Krieg€- Ministeriums, Mecke, Garn. Bauinsp , tehni{er Hilfsarbeiter in der Bau-Abtheil, des Kriegs-Minister! an3, in die zunächst einftwei", (g einzurihtende Lokal-Baubeamtenst*"%e Berlin (I[1. Armze-K“ eps), Kolb, Garn. Bauinsp., tehnisch x Hilfsacbeiter in der Bau-" (btheil, des Kriegs-Ministeriums, in ‘die Leka!-Baubcamtenstells Berlin