1900 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Uebersicht über die von den Provinzial-Rentenbanken seit ihrem Bestehen bis zum 1.Oktober 1899 ausgegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe.

An Rentenbriefen sind bis | Mithin sind

s: 9 sam 1. Oktober : zum 1 i 189 1899 noh er

in Umlauf | aus L Pa L ee | - mlauf ge- geseht | geloost met

M. M. M. 47 545 965

Bezeichnung

Provinzen

Brandenburg . . . 80528 955 | 32 982 990 auf Grund des Ge- seßes vom 7. Juli 1891 ; Ost- preußen . . P o des Gef. vom 7. Juli 1891 Schle®en .. .. auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 Sachsen auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 Hannover . . ._. auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 Westfalen und Nheinprovinz . . 35 912 295 auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 1 789 995 Hessen-Nassau . . / 6 104 250 auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 || 391 380

Posen 54 185 460 auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 9 063 180

Pommern . . .. 42 855 150 auf Grund des Gef. i | vom 7. Juli 1891 9 377 460 | Schleswig-Holstein 43 808 895 auf Grund des Gef. vom 7. Juli 1891 1570 545 496 947 855

Zusammen | 52 746 780 |

1 526 310 36 547 350

22 834 425 45 971 700

5 147 070 34 365 975

121 080 4 212 165

141 630 15 863 625

1 615 680 3 180 750

242 929 25 593 675

8 775 285 25 863 750

9 045 615 32 553 750 1 540 950

271 698 705 50 990 970

48 885 17 938 380

605 775 63 527 085

5 271 540 124 470 64 127 520 | 29 761 5495

122 685 1 605 1 228 650

2970 20 048 670

174 315 2 923 590

148 455 28 591 785

287 895 16 991 400

331 845 11 255 145

29 595

22ò 249 150 1/755 810

1 575 195 54 485 730 23 440 209

| | 109 498 785 | | | |

5 440 815 144 600

Deutscher Reichstag.

133. Sizung vom 23. Januar 1900, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortseßung der ersten Berathung des Gesegentwurfs, betreffend die Abänderung der Aal Fe Ren in Ver- bindung mit dem Gesezentwurf, betre fend die Unfall- fürsorge für Gefangene.

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Wir fönnen uns im allgemeinen jenen Rednern des gestrigen Tages anschließen, welhe der Vorlage sh freundlich geaenübergeftellt haben; auc wir erkennen an, daß die Novellen zur Ausgeftaltung und Verbesserung der Unfallversicherung geeignet sind. Daß die Rentenitellen niht in irgend einer Form in der Vorlage eine Stätte gefunden haben, ersheint uns durchaus als das Richtige. Wir haben bei der Invalidenversicherung die Einrichtung der Renten- stellen deswegen so hartnäckig bekämpft, weil wic darin den Anfang einer Bureaukralisierung der Versicherung sahen, und das wollten wir nichti nur für die Fnvalidenversiherung , sondern für die ge- sammte Arbeiierversiherung überhaupt verhüten. (Die fol- genden, auf Einzelheiten der Borlage bezüglihen Aus- tühruagea des Redners werden auf der Tribüne nur unvoll- fommen verftändlih.) Bedauerlih sei die Ablehnung der Ver- kürzung der Karenzzeit dur die verbündeten Regierungen ; man müsse troßdem an der Hoffnung festhalten, daß es ge- lingen werde, in diesen Pankten bei’ der weiteren Berathung der Vor- lage etwas zu erreicheni. Die Berufung gegen die Schiedsgerichts- urtheile, die Eirlegung des Rekurses müsse durch Verlängerung der Berufangsfrift erleichtert werden. Die Herabseßung der Rente müsse den Berufsgenofsenschaften nah wie vor freistehen, wenn der Rentenempfänger nahweislih eine erhögte Erwerbsfähigkeit erlangt habe; in diesem Falle die Rente niht zu kürzen, würde eine Unbilligkeit fein, dem Arbeiter ein Geschenk auf Koften anderer Leute machen und demna überhaupt demoralisierend wirken. Folge man hier dem Verlangen des Advg. Stadt- hagen, so würde sich die Berufsgenossenschaft hüten, von vorn- herein die höhere Rente zu bewilligen, und der Geschädigte würde der Arbeiter sein. Solche Dinge müßten vom Standpunkt der Praxis ent- shieden werden. Der verleßte Arbeiter sei vielfah in der ersten Zeit gencigt, sein Leiden als s{limmer anzusehen, als es si später heraus- telle; dem müsse auch Rehnung getragen werden. Eine Verbesserung sei, daß jeßi nach Ablauf von zwet Fahren, also wenn sich die Verbältnifs2 konsfolidiert haben würden, die Rente immer auf den Verlauf eines aanzen Jahres festgeseßt werden solle. Wenn der Aba. Freiherr von Richthofen sih gegen die Kapitalsabfindung erklärt habe, so kämen Bedenken dagegen nur bei den höheren Renten in Betracht, wo der Arbeiter thatsäahlich ein größeres Stück Geld auf einmal in die Hände bekomme; aber bei kleineren Renten liege es im Interesse sowohl der Arbeiter, wie der Berufsgenofsenschaften, die Kapitalabfindung eintreten zu lassen. Mit der Gestaltung des Beschlußverfah1eas erklärt Redner {ih nit vôllig ernverstanden. Daß der Arbeitec von jeyt ab in seiner Rekurs\chrift seine Gründe für die Einlegung desselben anführen tolle, fei ihm evtenfalls be- denklich. Die Pfandbriefe der Hypothekenbanken von der Mündel- siherheit auch für die Anlegung der Vermögensbestände der Berufsgcnofsensaften auszusließes, liege absolut kein Grund vor. Die Untersuhung der Unfälle durch Polizeibehörden müsse cine befsere werden, am \hlechtesten sei sie in der größten Stadt de3 Deutschen Reiches, in Berlin, Es liege das an den Verhältnissen, nicht an den Personen. Die Protokolle müßten viel ausführliher und gründliher aufoenommen werden; gerade aus den mz2ngelkaften Protofollen entständen die meisten Streitig- keiten zwiïhen den Berl:tten und den Berufsgenofsenschaften. Die \ächsis{en Protokolle seten vergleihsweise ausgezeichnet, weil man in den säcbsishen Städten cigene, sehr bewanderte Beamte für die Aufnabme diéser Protokolle installiert habe. Die Forde: rung voller Entsczädigung, wie sie die Sozialdemokraten aufs- ftellten, sci unerfüllbar. Käme es dabin, fo würde die Rentenhöhe aa sich herabgeseßt werden, und der Arbeiter wäre um nichts gebessert, auch würde dann die Verschuldung des Unternehmers nachgewiesen werden müsen. Jenem Verlangen gegenüber müsse man es aus- sprechen: es werde heute nicht zu viel Rente, abec es wücden zu viel Renten gezahlt. In der That habe für shchwere Verletzungen die Höhe der Rente si im Laufe der Jahre nah den Eat)ccheidungen der Berufsgenofsenschasten erhöbt. Mas der Abg. Stadthagen über die arbeiterfeindlihe Praxis der Unternehmer bei den Berufs- genofsenshaften, über ihre Prafktiken zum Zweck der Shmälerung der Renten behaupte, bewzise nur, daß er von der wirklich:n Lage der Dinge keine Ahnung hade. Gegen die Betheiligung der Arbeiter bei der ersten Rentenfeitstelung und bei der Unfallverhütung habe seine Partei garnichts einzuwenden, sie bezweifle nur, daß das aus- führbar sci, und befürdte in manchen Fällen eine direkte Schädigung

der Arbeiter. Besondere Verwahrung müfse eingelegt werden gegen die Herabwürdigung, welche ber Abg. Stadthagen dem ehrenwerthen Stand der Aerzte habe angedeihen lafsen, als ob sie ibren Beruf nur darin suchten, die verlegten Arbeiter zu rang aeeA, ihnen die Rente abzuquetshen. Wenn man hier abwägen wolle, dürfe man nicht über- sehen, wie die Arbeiter die kleinen Landärzte bedrängten, um ein günstiges Attest zu erhalten. Manche Berufsgenossenschaften hätten ih genöthigt gesehen, direkt diese Aerzte zu vernehmen, und viele dieser Aerzte weigerten {ih bereits, derartige Atteste überhaupt auszustellen. Bei den Krankenkassen ginge es in der Verwaltung ganz ebenso her, da würden auch Klagen erhoben, daß die Vorstände die Arbeiter zu shnell aus dem Heilverfahren Lerausbrächten 2c. Da würden aber keine Klagen laut, denn da wären die Arbeiter unter s, Hier bei der Unfallversicherung handle es sh aber um Unter- nehmer, da lasse man den Vorwürfen, den Anschuldigungen die Zügel shieBen: Die Vorlage sei einer Kommission von 28 Mitgliedern zu erweisen.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Von allen Seiten hat man die Grund- lage dieser jeßt fünfzehn Jahre in Kraft bestehenden Versicherungea als gute und brauchbare anerkannt; der Abg. Stadthagen hat eine Strafpredigt gehalten, und zwar in einem Ton, der niht dazu bei} tragen kann, die Vorlage populär zu machen. Wenn die Arbeiter dur ihre vermeintlichen Vertreter hier alle diese Leistungen der bürgerlihen Parteien für Lumpercien erklären, so werden sie die bürgerlißen Parteien nicht zu weiteren Opfern ermuthigen, sondern denen den Rüten stärken, weldhe für diese soziale Thâätig- keit überhaupt nihts übrig haben. Machen Sie doch lieber einen dickden Strih bur alle diese Organisationen, dann haben Sie das bürgerlihe Ret, au welches Sie immer als auf eine besondere Errungenschaft hinweisen. Die Regierung foll kapituliert haben vor den Industriebaronen, nihts als Rückschritte sollen gemaht werden. Wenn ih wirkli aus der Vorlage ein Fortschritt ergiebt, so werden die Herren Sozialdemokraten nicht daran Schuld sein. Meine i steht selbstverständlih zu der Vorlage sehr günstig.

m Einzelnen tritt besonders die Neugestaltung der Schieds8- gerihte nah dem Territorialprinzip in den Vordergrund. Die großen Bedenken, welche die Berufsgenossenschaften gegen die örtlihe Gliederung noh heute haben, möchte id) nicht gangs unberüdsihtigt lassen. Der große Vortheil. daß von Berussgenossen zu Berufs- genossen geurtheilt würde, fällt bei der neuen Gliederung fort; die (rose Zahl der Beisiger, die man herbeiziehen will, ist kein genügender Ersaß. Es muß in der Kommission versucht werden, diese Lücken auszuiüllen und zu bestimmen, daß allgemein wenigstens auf Antrag Berufsgenossen im Schiedsgericht hinzugezogen werden follen, wie es nur bei der land- und forsiwirthschaftlihen Ünfallversicherung vorgeschrieben ist. Schwer liegt die Beitragspflicht auf den kleinen ländlihen Befißern, ohne daß sie irgend welhen Vortheil für die eigene Pecson dabei haben, und diese Last soll nah den Motiven etwa auf das Dreifache steigen. Wie auch hier zu helfen? Die Renten lassen sich nicht ver- kürzen, aber die Verwaltungskosten wären vielleiht zu vermindern, und zwar in hervorragentem Maße durh die Kapitalsabfindung der kleinen Renten. Aud moralisch würre das einen guten Eindruck machen. Die Arbeitgeber sind keineswegs die Blutsauger, als die sie Herr Stasthagen hinjstellt; die Arbeiter sind aber r:cht ost Simulanten, die aus einem fleinen gequetshten Finger gern eine dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit herauskonfstruieren lassen möchten. Nollends unberechtigt ist es, wenn der Arbeitec neben seinem hohen Lohn fortgeseßt die Unfallrente bezieht, auch hier muß die bessernde Hand an die bestehenden Vorschriften angelegt werden. Daß die Karenzzet nicht verkürzt werden foll, gereiht mir und meinen Freunden zur besonderen Befriedigung ; daß damit ein Kulturreht der Arbeiter verlegt wird, können wir nicht einsehen. Wir wollen an dem System der Versicherung, dem Unterbau der Krankenversiherung mit Beiträgen der Arbeiter und dem Aufbau der Unfallversicherung ohne Beitragszahlung der Arbeiter, aber mit Renten für dieselben, nicht rütteln lafsen

Abg. E ckart (d. Volksp.) ift auf der Journalistentribüne, da er derselben den Rücken zukehrt, nur {wer verständlih. Er vertheidigt die Berufégenossenshaften gegen die allgemeinen Angriffe des Abz. Stadthagen; als Mitglied der Verwaltung einer Berufsgenofsenschast sei er in der Lage, diese Angriffe für unbegründet zu erklären. Ueber die Simulation seten die Vertrauensmänner der Berufsgenossenshaften weit bessere und sachverständigere Urtbeiler als die Aerzte. Sehr wünschens- werth sei einz weitere Ausdehnung der Versicherung im Gesetze. Pin- sichtlich der Berufungsfrist solite es bei dem bisherigen Verfahren ver- bleiben; die Verlängerung würde eine Verschlehterung deéselben sein. Im Ganzen biete die Vorlage entschieden einen Fortschritt und ihc Zustandekommen müsse nah Kräften gefördert werden.

Aba. Dörksen (Rv.) spricht fich ebenfalls sympathisch für die Norlaae und für Kommissionsberathung aus. Einer Ueberlastung des ländlichen, kleinen Grundbesißes müsse auf jeden Fall entgegengewirkt werden. Mit dem Abg. Fishbeck wünsche er eine Kommij}sion von 28 Mitaliedern.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) führt aus: Die Logik des Abg. Fishbeck laufe darauf hinaus, daß der Arbeiter sich auch an {were Unfälle gewöhne. Man spreche viel von Simulanten. Bis jeßt habe wohl noch fein Arbeiter simuliert, todt zu sein. Die Zahl der Todetfälle sei aber konstant in ershreckendem Maß gestiegen und dasselbe sei mit den Verleßungen der Fall. Der Abg. Fishbeck rüge die Mißstände in der Verwaltung der Krankenkassen, aber er erwähne nicht, daß De1jenige, der daran die herbe Kritik übe, die er wiedergegeben habe, gerade ein Sozialdemokrat gewesen fei. Seine Ausführung spreche also nicht für, sondern gegen ihn. Das Haftpflichtgesey enthalte denselben gesunden Grundgedanken, den man bier für die Entschädigung der AICEn ex Eme mache; in seinem 8 1 lege es, wenn ein Eisenbahnunfall passiere, dem Untecnehmer die Beweislast auf, ob der Unjall dur hôhere Gewalt verursacht sei, in welchem Falle er nicht zur Entschädigung verpflichtet sei; im § 2 aber werde dieses gesunde Prinzip verlassen; indem bei Unfällen, welhe nicht im Eisenbahnbetriebe passierten, den Verleßzten plöglich die Beweislast zugeshoben würde, ob den Unternehmer ees welhe Schuld trefse. Weiter würde gegen die sozialdemofkratishe Ferderung der vollen Lohnentshädigung geltend gemadbt daß das Unfallgesey auch die von Arbeitern durch Fahrlässigkeit verschuldeten Unfälle entihädige. Aver einmal lasse si, wie hon nachgewiesen worden sei, von einem Ver- \hulden in streng formal juristishem Sinne in gewerblichen Betrieben gar niht sprehen; andererseits werde doh die Vollrente nur auf 662 0/6 des Lohnes bemcssen; die Unternehmer zögen von ihrer Ver- pflichtung also vorweg ein Drittel ab. Ferner werde doh keineswegs dieser Zweidrittel-Betrag vom Lohn thatsählih gewährt, sondern nux von dem Lohn, der unter 4 4 täglich betrage; was über 4 4 betrage, werde nur zu einem Drittel angerechnet. Außerdem seien 4 4 von 1884 weit mehr als 4 4 von 1900; man denke nur an die mehr- fahea Gehaltsaufbesserungen, welche seitdem bei den Beamten vor- genommen worden seien, nit um sie besser zu stellen, sondern um ihnen dieselben Bezüge dem Werthe nah weiter zu gewähren, welche sie früher gehabt hätten. Und diefe Gebaltöguibesterungen seien bis zu den höchsten Beamtenstellen hinauf ecfolgt. Nur bei 7 Millionen von den 18 Millionen der Versicherten sei der Jndividuallohn festgestellt; bei ber Mehrzahl sei das nit der Fab, fondern kämen Naturallieferung und dergleichen in Betracht. Man habe früber ge- sagt und zwar sei es der Abg. von Kardorff oder der Abg. Gamp gewesen daß ein Landarbeiter si auf 1200 4 stehe, Ec (Redner) wollte das für übertrieben halten und nur die Hältte als wirkliches Einkommen annehmen. Aber nach den amtlihen Materialien betrage z. B. im Kreise Allenstein der jährlide Arbeité- verdienit nur 300 A, die Vollrente also nur 200 A Das seien die amtlichen Ziffern. Nicht allein aber die Landarbeiter, auch die Seeleute seien in derselben s{chlimmen Situation. Die gewerb- lichen Arbeiter in den landwirthschaftlihen Nebenbetrieben sollten jeßt in den landwirihscaftlihen Berufsgenossenschaften mitversichert werden; das bedeute eine schwere Schädigung dieser Arbeiter in_den Sleifereien, Brennereten u. st. w., weil sie die niediigeren Säye der landwirths{aftlihen Unfallversicherung erhielten, und ein an-

geaehm:8 Trinkgeld für die Unternehmer, die ihre Arbeiter niedrigeren Prämien versichern köanten. Das Ghereht in der Unfall- versiherung werde weiter verschlechtert; diejenige Frau, wel{he thatsächlich in der Ehe mit dem Arbeiter lebe, wenn auß feine geseßlihe Formalität erfüllt worden sei, solle nah dem Tode des Mannes keine Rente mehr empfangen. Bezeichnend fei auch, don, der Begriff der Bedürftigkeit bei der Bemefsung der Renten für die Relikten wieder. bervorgesndit würde, also nit der aus dem Unfall entsprungene Os des Arbeiters, sondern die öfent- lie Armenpflege, das Almosenrecht des Arbeiters den Maßstab ab- geben müsse. Das Bedauerliche aber sei, daß die Abkürzung der Karenzzeit in der Vorlage aufgegeben sei. Wegen diefer Verkürzung auf vier Wochen, wie sie die Kommission im Jahre 1897 bes{lossen hätte, sei der Abg. Freiherr von Stumm aus Groll über diesen Beschluß aus der Kommission ausgetreten und vor ihm seien {ließlih auch die verbündeten Regierungen zurückgewichen. Jeßt heiße es, man sei gern bereit, auf den Ausweg einzugehen, die Krankenversiherung aus- zudehnen und die Beiträge auf Unternehmer uxd Arbeitnehmer zu je L zu vertheilen. Auch dec Abg. Roesicke habe sich mit diesem Ge- danken befreundet. Die Sozialdemokraten könnten keinen {limmeren Ausgang der Sache denken. Würde jene Ausgleihstellung erfolgen so hâtten die Unternehmer das größte Snterefse daran, die Leistungen der Krankenkassen möglichst herabzushrauben, und es würde ihnen das au gelingen. Damit wäre den Arbeitern niht ge- dient. Man nehme lieber die Gelegenheit bei der Unfall, versiherung wahr, reiaen Tisch zu machen. Die Geslegen- beit biete sich sobald niht wieder. Gegen das Ruhen der Renten, wenn der Rentenempfänger im Auslande lebe, seien erhebliche Einwendungen zu machen. Eine Novelle, welche die bestehenden, grundsäßlichen Fehler nicht beseitigen, sondern auf Jahrzehnte kon- servieren wolle, könne die Sozialdemokraten nicht begeistern, nament- lich angesihts des allgemeinen Lobes, welches die Vorlage bet allen anderen Parteien gefunden habe.

Abg. Dr. Hoe ffel (Rp.) giebt sür die Kommissionéberathung noch einige Anregungen hinsichtlih der Festseßung der Renten bei Ver- ftümmelungen.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Gegenüber den vielfachen Bemängelungen seitens des Herrn Abg. Molkenbuhr will ich.mich nur auf zwei Gntgegnungen beschränken; die übrigen Irrthümer und Angriffe, die sich in setner Rede finden, behalte ich mir besser vor, in der Kommission zu wider- legen, wo es siŸ darum handeln wird, alle die Einzelbestimmungen des Geseßes eingehend zu erörtern. Der Herr Abgeordnete hat zu- nächjt behauptet, daß die Durchschnittslöhne sowohl bei den Siff- leuten wie bei den landwirths{haftlihen Arbeitern falsch berehnet würden und zwar viel zu niedrig, und es infolge dessen eine unrihtige Behauptung wäre, daß diese Arbeiter bei der Vollrente 66?/3 %%o ihres Lohnes erhalten. Dem Herrn Abg. Molkenbuhr i} sehr wohl be- kannt, daß wir jegt beschäftigt sind, von neuem durch eingehende Er- mittelungen mit den verbündeten Regi-rungen die Höhe der H2uer festzustellen, und auf Grund dieser Feststellungen wird eventuell einé andere Festsetzung der Heuer seitens des Herrn Reichskanzlers ftattfinden. Damit erledigt sih dieser Angriff.

Was aber die landwirthschaftlichen Löhne betrifft, so werden diese von den Landesbehörden festgeseßt, und ih meine, der Reichstag ift nit der Ort, diese Frage zu vertiefen. Es läßt si hier gar kein Beweis für die Behauptung bringen, daß in der That die Löhne falsch festgeseßt sind; glaubt aber der Herr Abgeordnete oder ein anderes Mitglied seiner Partei, daß für einzelne Kreise die Löhne der land- wirthschaftlichen Arbeiter thatsählih unrichtig festgeseßt stud, so wird es seine Sache sein, der Behörde, von der die Feststellung ausgeht, hierfür den Nachweis zu führen, uad wenn diese Behörde etnem solchen Nachweis keine Rechnung trägt, seinerseits den Beschwerdeweg zu be- \hreiten. Hier läßt sih die Richtigkeit solch allgemeiner Behauptung absolut nicht feststellen.

Nun not einen leßten Punkt. Der Herr Abg. Molkenbuhr hat aut erklärt, wo es sh darum handele, den Berufsgenossenschaften den richtigen Eingang der Berufszenossenshaftsbeiträge zu siHern, bätte man im Gese öffentlih-rehtli fe Strafen festgeseßt; in jenen Fällen aber, wo ein Unternehmer versäumt, die vorgeschriebenen Sicherungs- maßregeln zu treffen, greife eine öfentlihe Strafe niht Plaß. Das ist vollkommen unrichtig. Wenn ein Unternehmer unterläßt, solche Sicherungsmaßregeln anzubringen, und einen Unfall dadur hecbei- führt, fällt er unzweifelhaft unter die Bestimmungen des Strafgeseh- bus, betreffend fahrlässige Körperverlezung, und außerdem ift er für allen Shhaden, der dadurh der Berufsgenossenschaft entsteht, unzweifel- haft seiner Berufsgenossenshaft regreßpflichtig. Also über einem Unternehmer, der in dieser Beziehung fahrlässig handelt, \hwebt das Damokleëschwert niht nur sehr s{chwerer zivilrechtliher, sondern au strafrehtliher Folgen.

Damit schließt die Diskussion. Nach persönlichen Be- merkungen der Abgg. R oesicke- Dessau (b. k. F.), Dr. Paasche, Fishbeck und Molkenbuhr werden die Vorlagen einer Kom- mission von 28 Mitgliedern überwiesen.

Das Haus seßt darauf die zweite Berathung des Reichs - haushalts-Etats für 1900, und zwar bei der schon vor einigen Tagen begonnenen Berathung des Etats des Rei hs- ZJustizamts fort.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Es- if hier neulich darauf hingewiesen worden, daß in Meckleaburg die Rittergutsbesizer Behörden sind. Das entspricht dem bestehenden Recht, aber daß dieses Ret noch besteht, ist das Traurige an tiesem Zustand. Mecklenburg iît c in mittelalterlihen Zuständen zurück geblieben, und wie tief noch, ergiebt sich aus der Proklamation , die der 1/8ige Landesherr im Jahre 1897 erließ, worin er von den Unterthanen unverbrühlihen Gehorsam verlangte. In Medcklenburg ist man hohe Obrigkeit, wenn man ein Gut erworben“ oder geerbt hat; überall sont is man niht Unterthan, sondern Bürger , dient man niht dem Fürsten, sondern dem Lande, nur niht in Medcklen- burg. Der Staatssekretär Dr. Nieberding sagt uns, der Reichstag babe selbst Schuld, daß die Vormundfchaftssachen jeßt von den Rittergutsbesißern a!s Behörde wahrgenommen werden. Das stimmt; vielleicht hat man niht daran gedaWt, bei der Berathung des Aus- führungegeseßes zum Bürgerlichen Gesepbuh einen entsprechenden Antrag zu stellen. Aber cinen Theil der Schuld tragen aud die verbündeten Regierungen, weil sie in den 70er Jahren auf Anträge des Reichstages auf Einführunz einer Verfassuna in Mecklenburg nicht eingingen. E3 ist kein Zweifel an der Berechtigung eines selhen Antrags; das Reich hat die Kompetenz, denn die Verfassung sicht in den Einzelstaaten konstitutionelle Verfassuag vor. Wenn außerdem Einzelitaaten si zu cinem Bundeéstaat zuiammenschließen, müssen sie Opfer an ihrer Selbständigkeit bringen. Da von Melen- bur2s Initiative nichts zu erwarten ist, rauß das Reich den Mecklen- burgern zu Hilfe kommen; und ih kann es f{on iegt als wahr- \{einlich erflären, daß mit dem Ende der jeßigen 2 egentscaft in Mecklenburg-Schwerin dec Antrag wiederkommen wird, und dann bitte ih den Reichstag, ihn anzunehmen und namentlich Das Zentrum, welches sich daran erinnern möge, daß man gerade U Mecklenburg von der Parität, die es ftets verlangt, sehr weik entfernt ift. Leider haben sich auch die heutigen Nationallib nit alle für die gleihe Forderung im vorigen Jahre erho

während früher gerade diese Partei die eifrigfte Unterstüßzerin derselben war. Und wollen die Konfernativen wirkli mit der Erfüllung dieser Forderung warten, bis die Sozialdemokratie alle sieben mecklenburgi- {hen Mandate an si gebracht hat ? : i

Aba. Kir sch (Zentr.): Wenn wir vom föderativen Standpunkt aus bisher keine Beranlassung gefunden haben, in die Ver: hältnisse der Einzelstaaten einzugreifen, wird diese Rücksicht vielleicht doch eine Grenze haben, und diese Grenze shneidet vielleiht gerade bei Mecklenburg ab, wenn nit dieser Staat bald den Rüdcksihten der Parität die gebührende Auf- mzrksamkeit zu theil werden läßt. Redner geht dann auf die Berafungsfrage ein, an deren endlih:er Lösung alle gesetzgebenden Faktoren ern lich mitarbeiten sollten. Die Frage der Ausdehnung der Zwangserziehung der Minderjährigen sei eine sehr wichtige, die Abänderung der bestehenden Bestimmungen nothwendig. Die Grenze für die Strafmündigkeit sollte man aber bestehen lassen. Das längst erwartete Strafvollzugsgeseß sei ja immer noh nicht an den Reichstag gelangt; in diesem Gesetz sei au die rihtige Stelle für die Neuordnung der Vollziehung der Strafe an jugendlichen Verbrehern. Berliner Kinder im Alter von 12 -14 Jahren seien doch viel vershlagener und raffinierter als Knaben gleichen Alters, die an der See oder im Gebirge wohnen; in dieser Beziehung wäre also ein Unterschied auch von Geseßes wegen zu machen. Bei den jugendlichen Verbrechern müsse die Bestrafung au zugleih viel mehr als beim Erwachsenen auf die Besserung gerichtet fein. Mädchen entwickeltea fch viel rascher als Knaben; auch in dieser Beziehung müsse eine Differenzierung eintreten. Man habe die Großjährigkeitsgrenze herabs

esgleihen die der Ehemündigkeit; wie wolle man es ver-

jeßt gerade das Alter der Strafmündigkeit heraufzuseßen,

wie es in Verbindung mit dem Gedanken der ausgedehnteren Zwangs» erziehung vorgeshlagen worden sei ?

Abg. Schmidt - Warburg (Zentr.): Dem sächsishen Bundes- rath3mitgliede Direktor De verdenke ih niht, wenn er für das sächsishe Oberlandesgericht eintritt ; er sollte aber auch andererseits in seiner Kritik des mir theuren Landgerichts Berlin I ret vorsichtig sein. Er hat mit einer etwas flahen Klinge auf das Landrecht eingehauen ; er hat sich_ daan aber weiter ein Urtheil über cin Ge- rihtsurtheil dur die Ausführung erlaubt, daß das Gericht dem Angeklagten einen thatsächlihen Wahrheitsbeweis über die Be- hauptung gestattet habe. Diese Kritik war nicht zutreffend, denn das Gericht hatte aus § 186 des Strafgeseßbuchs den angebotenen Wahr-

heitsbeweis zu erheben. i Abg. Rett i ch (d. kons.): Es war gerade der Abg: Windthorst,

der bei den früheren Verhandlungen über medcklenburgishe Ver- faffung ene durchaus die Einmiscuna ia die inneren Verhältnisse eines Einzelstaats perhorreszierte; ih kann mir also nicht denken, daß Herr Kirsch jeyt einer veränderten Anschauung des Zentrums Ausdruck giebt. Die Sozialdemokratie iff| in anz Deutschland vertreten, weit mehr als in Mecklenburg; eit 1893 haben gerade die Stimmen der Konservativen er- beblih zugenommen, und die meisten früher liberal vertrerenen Kreise u jeßt im Besiy der Konservativen. Die mecklenburgishen Guts- esiger sind eine Behörde, werden aber in Ausübung ihrer obrigkeit- lichen Funktionen wie jede andere Behörde fkontroliert. Ihre Befug- nisse in Vormundschafts- und Nahlaßsachen beschränken sih auf ganz einfahe Geschäfte; Bedenken gegen den jeßigen Umfang ihrer Befug- nisse liegen in keiner Weise vor. Nur was den Herren Pachnicke und Müller-Meiningen nit in ihren Kram paßt, ist mittelalterlich und

Abg. Dr. Sattler (nl.): Nicht mein Freund Büsing, sondern Herr Müller-Meiningen war es, der zuerst auf diese Dinge die Auf- merksamkeit lenkte. Außerhalb Mecklenburgs werden \solche Einrich- tungen, wie diese, wohl thatsählih keinen Anklang finden.

Damit {ließt die Berathung. Der Nest des Etats der Neichs-Justizverwaltung wird unverändert angenommen.

Darauf vertagt sih das Haus.

Schluß gegen 51/4 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 1 Uhr. (Fortsezung der Etatsberathung ; Neichs-Schaßamt, Reichs\hulo; Fortsezung der Berathung der Anträge auf Vorlegung eines Reichs-Berggeseßes.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

8. Sizung vom 23. Januar 1900, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des ‘Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1900. Die- selbe beginnt mit dem Etat der Domänenverwaltung.

Die Einnahmen aus dem Ertrag von Domänenvorwerken beziffern sih auf 13 266 056 4 _ Jn diesem Titel ist auch die Erwerbung der drei Güter des Herrn von Simpson mit dem Gestüt Georgenburg dur Taush mit dem Domänenvorwerk Hamersleben angeführt.

Die Budgetkommission beantragt, die Regierung aufzufordern, in Zukunst solche Erwerbungs- und Ver- äußerungsgeshäfte niht in der Rechtsform des Tausches, sondern in der von Kauf und Verkauf abzuschließen.

Ueber den Beginn der Debatte is bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ih bin dem Herrn Referenten der Budget- kommission sehr dankbar dafür, daß er umfassend die Verhandlungen, wie sie sih in der Budgetkommission vollzogen haben, vorgetragen hat; es wird das die Diskussion über verschiedene hier angeregte Fragen erleichtern. Ih glaube mih deshalb au kurz fassen zu können.

Der Herr Vorredner machte zunächst einige Bemerkungen bezüg- li Georgenburg und resümirte si {hließlich dahin, wie er anerkenne, daß die Staatsregierung in dem Ziele, daß sie bei der Erwerbung Georgenburgs verfolgt habe, durhaus vorsichtig gehandelt habe. Meine Herren, die Königliche Stsatsregierung befand sich in ciner sehr \{wierigen Lage, als der Entshluß des Herrn von Simpson bekannt wurde, infolge seiner Erkrankung uuter allen Umständen sein Geftüt in Verbindung mit dem gesammten Grundbesiß zur Ord- nung feiner Familienverhältnisse zu verkaufen. Der Termin zur Ver- äußerung der Gestütpferde war bereits anberaumt, und aus allen Kreisen der Monarchie, namentlich vertreten dur Mitglieder der Landwirth\chafts- fammern, trat an die landwirthschaftlihe Verwaltung das Ersuchen heran, den Landwirthschaftskammern umfangreiche Mittel zur Verfüguig zu stellen, umz ihrerseits das Zuhimaterial von Georgenburg zu erwerben und dadurch der staatlichen Pferdezucht zu erhalten. JIchwar in der bösen Lage, auch nach Benet mzn mit dem Herrn Finanzminister auf alle diese Anträge erwidern zu müssen, daß für einen solchen Zweck der Staats- regierung Mittel niht zur Verfügung ftändev, daß es nur mögli ist, diejenigen Mittel, welhe im Budget für die Hebung der Pferde- zuht ausgelect und den Landwirthschaftskammern überwiejen seien, für diesen Zvweck zu verwenden, daß diese aber wahrs{einlich hierfür niht ausreichen dürften. Dabei wurde von allen autoritativen Seiten, namentli von der Militärverwaltung, auch von der Verwaltung der Landespferdezucht, von der Remonte-Kcmmission, auf das Entschiedenste gedrängt, unter allen Umständen dafür Sorge zu tragen, daß Georgen- burg als Landcsgestüt tund als Gestüt dem Staate erhalten werde.

_vorsintfluthlich.

Da sind wir denn auf den Ausweg gekommen, durch den es gelungen ist, in der kurzen Zeit, welche zur Verfügung stand, diefên Erwerb für den Staat zu sichern, und ich möchte glauben das Gefühl hat die landwirths\chaftlihe Verwaltung wenigstens bisher gehabt —, daß sich die- selbe dadurch, daßes gelungen ift, Georgenburg mitdem Gestüt dem Staat zu erhalten, um das Wohl der Pferdezuht im preußischen Staate wohl verdient gemaht hat. Ih gebe mih daher der Hoffaung Hin, daß, ebenso wie sämmtlihe{ Mitglieder der Budgetkommission ih mit dem Vorgehen der Staatsregierung einverstanden erklärt haben, auch das hohe Haus weniger auf die Bedenken in dem Vorgehen selbst si einlassen, sondern nur das Ziel prüfen und, wenn 'es ih überzeugt, daß das Ziel das richtige gewesen ist, auch die Art des Vorgehens der Staatsregierung billigen wird. Dabei darf ich bestimmt erklären, daß voraus\sihtlich ein ähnlicher Fall, in dem die Staats- regierung in die Lage kommen könnte, wieder so vorzugehen, wie fie vorgegangen is, s{chwerlich \ih ereignen wird; wenigstens wollen wir hoffen, daß ein solcher Fall niht wieder eintreten wird. Außerdem sind für \solhe Fälle die der Staatsregierung zur Verfügung gestellten Mittel ja bedeutend erweitert, sodaß wir auf solche exceptionellen Mittel fernerhin nit zu greifen brauchen.

Mit dem Herra Abg. von Erffa bin ih darin einverstanden, daß im allgemeinen sowohl, wie ganz besonders in der Provinz Sachsen mit der Veräußerung von Domänen nah den verschiedenften Richtungen, sowohl nah der finanziellen, wie nah der wirthschaft- lichen, wie nah der politishen Richtung hin, mit der allergrößten Vorsihht vorgegangen werden muß. Auch verstehe ih vollständig, daß ein Angehöriger der Provinz Sachsen es mit Schmerz empfinden muß, wenn aus den vielen hervorragenden Domänenvorwerken, deren Verwaltung die Provinz einen großen Dank schuldet, eines oder das andere veräußert wird. Ih möchte aber dem Herrn Vertreter aus der Provinz Sachsen do erwidern, daß der Besiß, wie er ja auh felbst anerkannt hat, im wesentlihen denjenigen Familien voraus- sichtlich erhalten bleiben wird, die das Verdienst haben, diese Domänen- vorwerke auf die Höhe gebraht zu haben, auf der sie si befinden.

Einen allgemeinen Gesichtspunkt will ih noch hervorheben : Sämmtliche Domänenvorwerke in der Provinz Sawsen sind zur Zeit aus\{ließlich auf eine bestimmte Art dec landwirthshaftlihen Aus- nußung basiert. Auf. allen Domänenvorwerken der Provinz Sachsen wird fast aus\{ließlich die Wirthschaft auf der Basis des Rübenbaues betrieben. Nun wissen Sie selbt, daß wir hon verschiedene Krisen in der Rübenkonjunktur durhgemaht haben, und daß wir möglicher- weise noch eine Reihe von derartigen Krisen durhmachen können. Es fann nicht erwünscht sein, wenn in den Einnahmen aus den Domänen- vorwerken so wesentlihe Schwankungen eintreten, wie sie jedenfalls zu erwarten sind, wenn einmal eine bedenkliHe Krisis im Rübenbau eintritt. Jch habe dem hohen Hause {hon vor einigen Jahren eine Nahweisung vorgelegt, in welcher dargelegt wurde, wie hoh der durhs{nittlihe Ertrag der auf dem Rübenhbau basierten Domänenvor- werke gegenüber allen übrigen Domänenvorwerken {ih bezifferte, die keinen Rübenbau hatten. Ich will die Zahlen nur ganz allgemein an- geben. Die Domänen, auf denen Rübenbau betrieben wird, bringen durchschnittlih einen Reinertrag pro Hektar von 80 und einen Bruch- thal Mark, diejenigen, auf denen kein Rübenhau betrieben wird, von 40 4 und einen Bruchtheil. Sie ersehen daraus, daß der Ertrag der Domänen in der Provinz Sachsen sih möglicherweise bedeutend zum Nachtheile der Staatsfinanzen vermindern könnte, wenn abermals eine erheblihe Krisis im Rübenbau eintreten sollte. Jh will tiefer auf diese Sache nicht eingehen.

Die Gesichtepunkte, nah denen die Staatsregierung ihr Vorgehen

beshränke mih darauf, sowohl hinsichtlih des Vorgehens in der Provinz Sachsen wie in den übrigen Theilen der Monarchie die be- stimmte Zusicherung zu geben, daß die Staatsregierung gewillt ist, \chr allmählih, sehr vorsichtig, sehr langsam vorzugehen, sowohl aus finanziellen Gründen wie aus allgemeinen sozialpolitischen, politischen und wirthschaftlihen Gründen; vnd id möôchte glaubez, daß doch die bitherige Art des Vorgehens hon beweist, daß nicht daran gedacht wird, in bedenklihem Umfange unter den Domänen der Provinz Sachsen aufzuräumen, obgleich ih anerkennen muß, daß gerade diese vielleicht am ersten geeignete Käufer in den Familien ihrer bisherigen Bewirthschafter bieten. Wenn auch die Möglichkeit niht aus- geschlossen is, daß die Höhe der Erträge, welhe unter diesen Um- ständen erzielt werden, dazu verführen fönnte, in der Provinz Sachsen ein wenig zu rasch vorzugehen, so glaube ih do, daß Herr von Erffa ih damit begnügen wird, wenn ih die bestimmte Zusicherung ertheile, daß das ganze Vorgehen ein nach jeder Richtung vorsichtiges sein wird und sein muß. :

Mit der Diskussion über den genannten Etatstitel wird die Berathung über den Ausgabetitel zur Erwerbung und ersten Einrichtung von Domänen und Domänen-Grundstücken 700 000 M verbunden.

Abg. Herold (Zentr.): Ich erkenne an, daß die Erwerbung des Gestüts Georgenburg für den Staat und die Landwirthschaft von der größten Bedeutung ist; ob es nôthig war, au die ganzen Güter an- zukaufen, lasse ih dahingestellt, Die Form des Tauschgeschäfts ist aber garz eigenthümlih. Die einzelnen in Betracht kommenden Summen hätten in den Etat eingestellt werden müssen. Namens meiner Freunde: kann ih erflären,- daß wir mit dieser pon nicht einverstanden sein fönnen. Anstatt die Domänen zu ver ußern, sollte die Regierung selbst auf den Domänen Musterwirthschaften einrichten. Dadurch könnte fe der Landwirthschaft wesentlich nügen. Wenn der Staat Domänen verkaufen oder erwerben will, so muß die Regierung nah dec Verfassung vorher die Einwilligung des Landtages dazu einholen. Ih beantrage, den Ausgabetitel zur Erwerbung von Domänen- grundstücken an die Kommission zurückzuweisen,

Dieser Antrag wird abgelehnt.

Die Abgg. Freiherr von Heereman (Zentr.), Freiherr von Er ffa (fkoas.), Dr. Friedberg (nl.) halten es nicht für richtig, daß dieser Antrag sofort zur Abstimmung gebraht wurde, da erst darüber debattiert werden müsse.

Präsident von Kröcher weist darauf hin, daß im Reichstage in einem ganz ähnlichen Falle ein solher Antrag au sofort zur Ab- ftimurung gestellt worden sei. Der Antrag könne ja jeden Augenblick wiederholt werden.

Unter-Staatssekretär Lehnert: Ich habe schon in der Kommissioa ausgeführt, daß die Staatsregierung bei Veräußerungen von f\taat- lihem Grundbesiß an si nicht an die Zustimmung des Landtages ge- bunden ist, wenn niht durch Gesey eia Anderes bestimmt ist, wie z. B. bei den Eisenbahnen. An diesem alten Recht hat auch die Persassung nichts geändert. Etwas Anderes is es beim Er- werben neuer Domänen. Da müssen die Mittel vorher in den Etat eingestellt werden. Es is aber der Regierung vom Landtage die Befugniß gegeben, die Erlöse für ver-

faufte Domänen wieder zum Ankauf neuer zu verwenden. In dem

einzurihten beabsihtizt, sind in ergiebigster Weise dargelegt. Jch_

jeßigen Etat foll nun diese Ermächtigung, die bisher nur für die neuen Provinzen galt, auch auf die alten Provinzen ausgédehnt werden, da die in diesen liegenden Domänen seit Bun des Jahres 1900 niht mehr für die Staatsshulden haften. Auf Wunsch der Budgetkommission hat sich die Staatsregierung bereit erklärt, alljährlih über die Art, wie sie von der Grmächtiguna Gebrau machen will, dem Landtage Mittheilung zu machen, sodaß Sie alfo in der Lage sind, eine Kontrole zu üben.

Abg. Bandelow (kons.): Die Entwickelung der Rentengüter be- weist, daß die Annahme nicht richtig ift, der Großgrundbesitz fsauge die kleineren Güter auf. Es müfsen mittlere und kleinere Domänen geschaffen werden.

Ministerial-Direktor Dr. Thiel erklärt, daß es keinesfalls die Absiht der Regierung sei, bloß große Domänen zu schaffen. Herrn Herold erwidere er, daß nur in manchen Gegenden des Westens allerdings kein Bedürfniß für Domänen vorhanden sei, daß aber in anderen Gegenden, z. B. im Sauerland, Westerwald, die Errichtung von Domänen durchaus erwünscht sei, weil dort eine unwirthshaftlihe Parzellenwirthshaft herrsche.

Aba. Ri ckert (fr. Vgg.) : In einem so wichtigen etatsrehtlichen Falle wie dem Georgenburger hätte die Kommission uns \chriftlichen Bericht erstatten oder wenigstens die Erklärungen der Regierungs- vertreter gedruckt mittheilen müssen; au die erwähnte Denkschrift der Regierung darüber ist uns nicht mitgetheilt. Die Regierung hat immer den Standpunkt vertreten, daß fie zur Veräußerung und Er- werbung von Domänen der Genehmigung des Landtages nicht bedarf. In dem Etatsvermerk soll nun jeßt eine solche Genehmigung ertheilt werden. Ih würde auch wünschen, daß diese etats- rechtlihe Seite noch einmal in der Kommission geprüft würde. Die Methode der Rechten, einen solchen Antrag abzulehnen paßt nicht für dieses Haus. Graf Limburg hat aus dem Stande der Domäânenverpzchtung wieder Schlüsse auf die allgemeine Lage der Landwirthschaft gezogen. Solche Schlüsse sind absolut niht berechtigt. Daß in verschiedenen Gegenden eine Nothlage der Landwirthschaft besteht, wird niemand bestreiten ; das ist aber ganz etwas Anderes als die Behauptung, daß eine so allgemeine Nothlage bestände, welche die Regierung zu solhen Maßnahmen veranlassen müßte, wie sie die Rechte wünsht. Der Redner erörtert die ziffernmäßigen Ergebnisse der neueren Domänenverpahtüungen im Vergleïih mit den früheren, bleibt aber im einzelnen unverständlich, da er fortgeseßt abgewendet spricht. Die Preise der Güter seien jedenfalls in den leßten Jahren gestiegen. Die kleineren Domänen ergäben eine höhere Pacht, und dies sei ein Beweis dafür, daß die kleineren Güter viel [eiter die \hwizrigere wirthschaftlihe Lage überwänden und keinen Grund hätten, muthlos zu sein.

Berichterstatter von Pappenheim (kons.) erklärt, daß die Kommission die schriftlie Berichterstattung abgelehnt habe, weil sonst der Etat heute nicht {hon auf die Tagesordnung hätte geseßt werden können.

U Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Ich halte den Streit darüber, ob die Nachweisungen über die Erträge der Domänen den Beweis des Rückganges der Landrwirth- haft und in welhem Umfange erbringen , eigentlih für etnen müßigen. Die Staatsregierung hat in der Thronrede wie in den Parlamenten bei früheren Anlässen und jeßt erneut anerkannt, daß fich die Landwirthschaft zur Zeit noch in einer sehr s{chwierigen Lage befindet. Sämmtliche Parteien im Hause, soweit sie sih über diese Frage geäußert haben, sind derselben Mcinung und erkennen in vollem Umfange diese Thatsache an. Weshalb wollen wir uns nun darüber streiten, ob diese von allen Seiten als richtig anerkannte Thatsache auch durh die Nachweisungen über den Rückgang in den Domänen- erträgen bewiesen wird oder niht; das scheint mir ein müßiger Streit zu sein.

Nachdem aber der Herr Abg. Rickert auf meine früheren Dar- legungen Bezug genommen hat, muß id ihm insofern Recht geben, als auch ich die Zahlen über den Röckgang der Domänenpachten allein nit für beweisend dafür erahte, daß und in welhem Umfang sih die Landwirthschaft im Rückgang befindet. Ich habe, wenn ih nicht irr, vor drei Jahren eine Uebersicht über den Aufjchwung der Domäneneinnahmen und über deren Rückgang während einer längeren Reihe von Jahren vorgelegt. In den 80er Jahren, in denen wegen hoher Getreidepreise ein gewaltiger Aufshwung der Landwirthschaft eintrat, weisen sämmtlihe Verpachtungen eine großartige Pacht- steigerung auf, die vielleiht von vornherein bedenklih war.

Wenn es meines Erachtens nicht richtig sein würde, aus dieser Steigerung der Domäneneinnahmen fich allein ein Urtheil über die besonders günstige Gesammtlage der Landwirtbschaft zu jener Zeit zu bilden, so kann ich für rihtig nicht halten, allein aus dem Rückgang der Pachteinnahmen aus den Domänen \ih ein abschließendes Urtheil über die allgemeine Lage der Landwirthschaft zu bilden. Ich kann diese meine früheren Ausführungen nur vollständig aufrechterhalten.

Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Rickert an mich die Frage gerichtet, ob es richtig sci, daß in der Budgetkommission Mit- theilungen über den Zinsertrag des Kapitals gegeben sind, welches in den Domänenvorwerken des Staats investiert ist, Fch habe die Notizen, welche die Grundlage meiner Mittheilungen in der Budget- kommission gebildet haben, hier vor mir licgen und darf kurz daraus Folgendes mittheilen.

Fch habe in der Budgetkommission mitgetheilt, daß der Staat 1050 Domänenvorwerke besiße, welhe durh Verpachtung genußt werden, daß diese Domänenvorwerke einen Grundfteuerreinertrag von 7 608 837 A repräsentieren, daß der Brutto-Ertrag aus diesen Domänen 13 500 000 M beträgt, daß diese Domänen auf durchschnittlich 12 bis 18 Jahre verpachtet werden, daß, wenn man versuhen wollte, sich ein Bild über den Reinertrag der Domänen zu verschaffen, von dem Brutto-Reinertrag abzuseyßen seien, erstens einmal die Bau- und Meliorationskosten, welche betragen rund 2750 000 Æ Dann haben wir versuht, aus dem Staats-Etat diejenigen Verwaltungskosten festzustellen, die man mit Fug und Recht der Domänenverwaltung zur Last schreiben kann. Hierher gehören niht bloß die Vorwerke, sondern auch die Streuparzellen, deren der Staat noch eine große Zahl besißt. Die Verwaltungskoften sind danach zu rund 525 000 veranshlagt. Somit würde bleiben ein Reinertrag von 10 Millionen und rund 2% 000 46. Und nun, meine Herren, haben wir versucht, auf zwei Wegen uns ein Bild über den muthmaßlihen Werth unserer Domänenvorwerke zu verschaffen ; und dazu lagen allerdings verschiedene, aber eben niht absolut un- anfechtbare Möglichkeiten vor. Den Herren Landwirthen im hohen Hause wird es ja genügend bekannt sein, daß, wenn man eine Ueber- shlagung des Werthes von Grundstücken vocnimmt ih wende mi hier namen!lih an die Herren, welche bei landschastlihen Taxen betheiligt find so rechnet man in der Regel mit eiaem Vielfachen des Grund- \teuerreinertrages. Das Vielfache des Grundsteuerreinertrages ift dann in den einzelnen Landestheilen meistens ein sehr verschiedenes. Aus dem höheren Vielfachen im Westen der Monarchie und dem niedrigeren

Vielfachen im Osten ift daher ein mittleres Vielfaches gezogen. Mit