1900 / 23 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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IIT. zur PRLSaRRg des Baues von Klein- ahnen 20 0009 000 M

insgesammt . . . 115 660 000 M

die Summe von

zu verwenden. Ueber die Verwendung des Fonds zu II1 wird dem Landtage all- - Jährlich Rechenschaft abgelegt werden. Die Ausführung der unter Nr. I Litt. a 4 und 5 bejeichneten Linien und Anlagen wird von der Bedingung abhängig gemacht, daß die Mittel zum Bau der auf hessishe Kosten herzustellenden Theile von der Großberzoglih hessishen Regierung zur Verfüguag gestellt werden, die Ausführung der Linien unter Nr. T Läitt. a 4 und 5a von der weiteren Bedingung, daß seitens des Reichs zu den Baukosten ein unverzinslih:-r, niht rücckzahlbarer Zuschuß gene wird, und zwar zu der Linie unter Nr. I Litt. a 4 (Gaua gesheim—Münster a Sli n E L790 400/06, zu der Linie unter Nr. I Litt. a b a (Mombah— Kostheim) von Le 2 B2T0000 zusammen von 5 026 400 M.

Mit der Ausführung der unter Nr, I Liäitt. Þ aufgeführten Ee fee ist erst dann vorzugehen, wenn nachstehende Bedingungen er nd: j

A. Der aesammte, zum Bau der Eisenbahnen und deren Neben- anlagen nah Maßgabe ber von dem Minister der Sffentlihen Arbeiten oder im Enteignungsverfahren festzustellenden Entwürfe erforderliche Grund und Boden is der Staatsregierung in dem Umfange, in welchem derselbe nah den landesgeseßlihen Bestimmungen der Ent- eignung unterworfen ist, unentgeltlich und lastenfrei der dauernd erforderliche zum Eigenthum, der vorübergehend erforderlihe zur Be- nußung für die Zeit des Bedürfnisses zu überweisen, oder die Er- ftattung der sämmtlichen staatsseitig für dessen Beschaffung im Wege der freien Vereinbarung oder Enteignung aufzuwendenden Kosten, ein- {ließli aller Nebenentshädigungen für Wirthschaftsershwernifse und sonstige Nachtheile, in rechtsgültiger Form zu übernehmen und ficherzufstellen.

Borstehende Vervflichtung erstreckt sih insbesondere au auf die

unentgeltlihe und lastenfreie Hergabe des für die Ausführung der-

jenigen Anlagen erforderlihen Grund und Bodens, deren Herstellung dem Eisenbahnunternehmer im öffentlichen Juteresse oder im Interesse des benahbarten Grundeigenthums auf Grund landesgeseßliher Be- ftimmungen obliegt oder auferlegt wird.

Von der Forderung der unentgeltlihen Hergabe des Grund und Bodens (Litt. A Abs. 1 und 2) i}, soweit die vorbezeichneten Eisen- bahnlinien auf preußishem Gebiet auszuführen sind, Abstand zu nehmen, wenn von den Betheiligten in den mit ibnen wegen Aus- führung der Linien abzuschließenden Verträgen die Leistung einer un- verzinslichen, niht rückzablbaren Paushsumme in der nachstehend für die einzelnen Bahnen angegebenen Höhe übernommen wird, und zwar:

bei Nr. 1, (Pogegen—Laugszargen) von 133 000 4, 2, (Johannisburg—Lößen) von. . . . , « 958000 , 3, (Karthaus i. Westyr.—Lauenburg i. Pom.)

282 000

von

4, (Glowno |Posen|—Janowiß) von . .. . 688 000 5, (Rüdters—Reichsgrenze {[Nachod]) von. . . 515 000 6, (Christianstadt—Grünberg i. Schl.) von 162 009 7, (Forst i. L.—Guben) von 210 000 8, (Querfurt—Vigenburg) von . 175 000 9, (Treffurt—Hörschel [Eisenah]) von 79 000 10, (Münder a. Deister— Nenndorf [Bad]) von 592 000 11, (Shwarmstedt—Wahnebergen [Verden}) von 8326 000 12, (Kiel—Osterrönfeld [Rendsburg]) von . . 356 090 13, (Vilbel—Höchst a. Nidder [—Stockheim i. O

67 000

Hessen]) von , 14, (Finnentrop Meschede [Wennemen] mit

805 000 ,„ 669 000 ,„

Abzweigung nah Fredeburg) von . . . 15, (Koblenz—Mayen) von

Für den Fall, daß als Betheiligte im Sinne des vorhergehenden Absatzes aussiießlich Geweindeverbände in Betracht kommen, ift die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Litt. A Absay 1 und 2) bereits dann als erfüllt an- zusehen, wenn jeder der Gemeindevzbände fi verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforderlihen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen im Absay 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen, oder aber nah Maßgabe des Ab- satzes 3 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlichen Arbeiten nach Abschluß der ausführlichen Vorarbeiten als auf den eintelnen Gemeindeverband entfallenden Theilbetrag der Paushsumme festsegen wird.

B, Die Mitbenußung der Chausseen und öffentlihen Wege ift, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, seitens der daran betheiligten Interessenten . unentgeltlich und ohne besondere Ent- Fhädiguna für die Dauer des Bestehens und Betriebs der Eisenbahnen zu gestatten.

C. Für die unter Nr. 9 benannte, zum theil in außerpreußishem Staatsgebiet belegene Eisenbahn von Treffurt nah Hörschel (Eisenach) muß außerdem von den Betheiligten für die außerhalb Preußens belegene Theilstrecke zu den Baukosten ein unverzinsliher, nicht rüdzahlbarer Zushuß von 600000 geleistet werden.

8 2. Die Staattregierung wird ermächtigt, zur Deckang M p der zu den im § 1 unter Nr. T vorgesehenen Bau- ausführungen und Beschaffungen erforderlichen Mittel von 91 660 000 1) Die Baukoftenzuschüsse: T4 S a. des Reichs gemäß & 1 Abs. 3 im Be- trage von . . . 5026 400 b. der Betheiligten gens 8&1C im etrage von . . 60000] 5 626 400 2) Den ersparten Reitbe¡tand des Baufonds des ehemaligen Werra-Eisen- bahnunternehmens im Betrage von . . 3) Die bei d.n Aktivfonds der dur die Gesetz: vom 20. Dezember 1879 (Gesez -Samml. S. 635) und vom 28. März 1882 \(Geseß-Samml. S. 21) verstaatlihten Eisenbahnen im Bestande verbliebenen Baarbeträge von zusammen 4) Den von der Großherzoglich- Helflcen Regierung auf den vorläufigen ntheil Preufiens an dem Kaulspreise für die Hessishe Ludwigsbahn zurück-

zuerstattende Betrag von mindestens . 14 000 000 zutjammen . . 19811 396 22

130 696 22

zu verwenden.

Für den alsdann “noch zu deckenden Restbetrag von höchstens „e 71 848 603 78 sowie zur Deckung der für die Betheiligung des Staats an dem Bau einer Eisenbahn von Treuenbriegzn nah Neustadt a. Dosse und die

örderung des Baues von Kleinbahnen erforderlihen Mittel 1 tr. IT und 111) im Betrage von 24 009 000 M find Staatsschuldvershreibungen auszuzeben.

Wird von den Betheiligten von der ihnen im § 1 unter A Absay 3 und 4 eingeräumten Befugniß, ftatt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und Bodens die Zahlung einer Paussunime zu wählen, Gebrau gemalt, so erhöht sich die von der Staatsregie- rung nach § 1 Nr. für den Bau der betreffenden Eisenbahn zu perwendende Summe, sowie die Gesammtsumme des § 1 um die im §8 1 unter A Absay 3 bei den einzelnen Linien angegebenen Bet äze, beziehungsweise um die nah Absay 4 von dem Minister der öffent-

Tkeilt eträge einer Paushsumme den vorftehenden Deckungëmititeln hinzutreten.

8&3,

Wann, dur welche Stelle und in welhen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verau3gabt werden sollen 2), be- stimmt der Finanz-Minister. ;

Im übrigen kommen wegen Verwaltuna und Tilgung der An- leibe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Tes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staats- Anleihen (Geseßz-Samml. S. 1197), beziehungëweise des Ge- setzes vom 8..März 1897, betreffend die Tilgung von Staatsschulden (Geseßz-Samml. S. 43), zur Anwendung. Die Vorlegungéfrift für die Zinsscheine 801 d. B. G. B.) wird auf 4 Iahre seit Beginn der Fälligkeit unter Auss{hluß der Bestimmung des § 193 B. G. B. festgeseßt. Die gleiche Frist gilt für alle durch die vor dem 1. Januar 1900 erlassenen Gesetze bewilligten Anleihen, insoweit die Schuld- verschreibungen für dieselben nah diesem Tage ausgefertigt werden.

8 4,

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. L bezeichneten Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahntheile dur Veräußerung bedarf zu ihrer Rehtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages.

Diese Bestimmung bezieht sih nit auf die beweglichen Bestand theile und Zubebörungen dieser Eisenbahnen beziehungsweise Eisen- bahntheile Und auf die unbeweglichen insoweit nit, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.

Eberso ift zur Bereu pern der in Gemäßheit des § 1 Nr. I1 für den Staat zu erwerbenden Aktien, sowie der daselbft bezeichneten Bahn und zur Vereinigung derselben mit einer anderen Eisenbahn- unterneb mung die Genehmigung beider Häuser des Landtages erforderlich.

8 5. Dieses Geseh tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten uud Absperrungs- Maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 4 vom 24. Januar 1900.)

Pee.

Britisch-Oftindien. In der Woche vom 16. bis 23. Deo- zember v. J. hat die Zahl der Todesfälle an Pest in ganz Indien wiederum abgenommen, sie betrug 1384 gegen 1686 in der Vorwoche. In der Siadt Bombay dagegen ift sowohl "die Gesammtzahl der Todesfälle, wie auch die Zahl der Pesttodesfälle weiter gestiegen, erstere von 1305 auf 1552, leßtere von 209 auf 278. In der Präsidentschaft Bombay sank die Zahl der gemeldeten Pest- todesfälle von 1008 auf 808, in Kalkutta von 81 auf 50, in dem Punjab von 5 auf 3. Etwas zugenommen hat die Seuche in der Präsidentschaft Madras, ebenso in den Zentralprovinzen, aus denen 13 Pesttodesfälle gegen 8 in der Woche gemeldet wurden. Im Staate Mysore blieb die Lage unverändert.

__ Vergleicht man die Zahl der Sterbefälle in der Stadt Bombay während der Dezemberw2chen 1899 mit den Zahlen der Vorjahre, \o ergiebt sh Folgendes:

Es verstarben :

im Durchschnitt der Jahre 1891—1895

| in der Wothe, | welche | endete am

insgesammt davon an Pest

1899/1898) 1897 1899/1898/1897

12, Dezember . .. [1158| 668 77 443 | 170| 94| 95 19. L 1323| 765| 808 449 | 248| 114| 158

Wie die Zahl der Pest-Sterbefälle sol in der legten Woche auch die sich erheblih fteigernde Zahl der Sterbefälle an Pocken zur Er- höhung der Gejammtsterblicßfkeit beigetragen haben.

Fapyan. Durch einen japanishen Küstendampfer, welher, von Osaka kommend, verschiedene Häfen der Binnensee und der Jnsfel Kiushiu angelaufen hatte, scheint die Seuhe nach Hakata ver- \{leppt zu sein, wo am 27. November v J. ein Knabe nah ärztlicher Feststellung an der Pest gestorben ist. Bis zum 8. Dezember lagen aus ganz Japan Meldungen von 20 Erkrankungen an Pest vor, welche 18 Mal tödtlih geendet hatten.

Mauritius. Die seit Anfang August v. I. in Port Louis aufgetreteze Pest hat {h daselbst während der Monate August, September, Oltober so heftig ausgebreit:t, daß allein in der Stadt bis zu 72 Todesfälle in einer Wode festgestellt wurden. Wiährend des Monats Oktober griff die Seuche au in den ländlichen Bezirken der Insel um sid, doh nahmen dann mit Eintritt der heißen Witterung gegen Ende Oktober die Todesfälle in Port Louis an Zahl merklih ab, was auch bis Mitte Dezember anhielt.

Nach den amilihen Auêweisen wurden im Durchschnitt wöchentlich 31 Pesttodesfälle während des August,

48 7 s September, 34 j Ó Dfktober, i Y N i e S G he un Ï ¿ er 1. ezemberwo in ort Louis verzeichnet. P

Auf der ganzen Insel sind indessen während der letzten No- vemberwoche 46 Fälle von Pest (darunter 29 tödtlih abgelaufene) und während der ersten Dezemberwoche noch 40 (26) nach den amt- lichen Meldungen Loren.

Sandwich-Inseln. Ein Schreiben des Vorstandes der Gesundheitsbebörde in Honolulu bestätigt, daß von sechs pestver- dächtigen Todesfällen bis zum 16. Dezember nur zwei nah dem Er- gebniß der bafteriologishen Untersuhung dur Pest verursaht waren.

Süd-Australien. Unter dem 16. Januar ist in Adelaide ein Fall voz Pest amtlih gemeldet worden.

Gelbfieber. Es gelangten zur Anzeige in der Zeit vom 4. bis 17. November v. I. in Rio de Janeiro 6 Todesfälle, vom 13. bis 19, Dez:mber in Panama 4 Erkrankungen (und 1 Todesfall), vom 10. bis 23. De- zember in Havanna 16 (14), am 29. Dezember ina Matanzas 0 (1), vom 3, bis 16. Dej¡ember in Santjago 2 (1), vom 22. November bis 19. Dezember in Miami 59 (6), vom 8. bis 21. Dezember in Vera Cruz 7 Todes- fälle; ferner wurden auf Schiffen gemeldet vom 10. bis 16. Dezember in Columbia River 18 (6) und vom 17. bis 23. Dezember in Havanna 1 Fall. In Brasilien sind zufolge einer Mittheilung vom 28. Dezember im Staate Sao Paulo in Casa Branca und in Sorocaba mehrere G lbfieberfälle aufgetreten; auch in früheren Jahren sind während dex heißen Jahreszeit an diesen beiden Orten solhe Erkrankungen vor- gekommen. __ Influenza. In Amsterdam ift seit Ende Dezember die Influenza sehr ver- breitet und verursacht viele Todesfälle. In der legten Berichtéwoche starben dort 71, in der Woche vorher 47 Personen an der Influenza. Es ift z. th. wohl diesem Umstande zuzuschreiben, daß die auf je L Einwohner und die Zeit eines Jahres errehnete Sterbeziffer, welhe in der Woche vom 10. bis 16. Dezember v. J. noch 17,9 betrug, in den drei folgenden Wochen nacheinander auf 22,95 33,9 41,0 gestiegen ist. Verschiedene Krankheiten. ockden: Reg.- Bez. Königsberg, Lyon je 2, Madrid 5, Odefsa, Warschau (Krankenhäuser) je 4 Todesfälle; Reg.-Bez. Königsberg 3,

Krankenhäuser) 2, Antwerpen (Krankenbäuser) 4, London p /10, New York 2, Bas 8, St. Petersburg 36, (ranken? (Krankenhäuser) 11 Erkrankungen; Flecktyph us *): Warschau (Krasa! häuser) 2 Erkrankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 20 Ex, krankungen ; Genickstazre: New York 4 Todesfälle; Milzbrand: Moskau, Rom je 1 Todesfall; Varizellen: Nürnbera 32, Buda; pest 35, Kopznhagen 21, Wien 162 Erkrankungen; Influenza: Berlin 5, Bremen, Leipzig, Lübeck je 2, Amsterdam 71, London 340. Moskau, New York, St. Petersburg je 5, Paris 9 Todesfälle; Kopen: hagen 92, Stockholm 2% Erkrankungen; Keuchhusten; London37 Todes, fälle; Reg.-Bez. Schleswig 41, Hamburg 30, Wien 40 Erkrankungen; Lungenentzündung: Reg -Bez. Schleswig 98, München 23 Er- krankungen; epidemisdbe Ohrspeicheldrüsen - Entzündung: Wien 28 Erkrankungen; Lepra: Hamburg 1 Todesfall. Mehr als ein Zehntel aller Gestocbenen starb an Masern (Durlhschnitt aller deutschen Berichtsorte 1886/95: 1,15 9/6): in Köln, Plauen Ex, krankungen kamen zur Meldung in Berlin 30, Breslau 82, in den Reg.- Bezirken Düsseldorf 170, Königsberg 125, Schleswig 127, Stettin 210 Wiesbaden 423, in München 374, Nürnberg 52, Hamburg 57, Buda- pest 142, New York 482, St. Petersburg 94, Wien 367 desgl. an Scharlach (1886/95: 0,91 9/0): in Duisburg, Elberfeld, Gleiwiy, P Erkrankungen wurden angezeigt in Berlin 36 im Reg.-Bez, üsseldorf 131, in Hamburg 29, Budapest 33, Christiania 29, Edinburg 26, Kopenhagen 83, London (Krankenhäuser) 180, New York 167 Paris 68, St. Petersburg 72. Wien 43 desgl. an Diphtherie und Croup (1886/95: 4,27 9/0): in Flensburg Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 49, im Reg.-Bez. Düsseldorf 120, in amburg 28, Budapest 22, Christiania 25, Kopenhagen 62, London Krankenhäuser) 172, New York 282, Paris 54, St. Petersburg 110, Stockbolm 98, Wien 41; ferner kamen Erkrankungen an Unter- leibstyph us zur Anzeige: in London (Krankenhäuser) 34, New York 91 (einschl. 50 nachträglich gemeldeter Fälle), Paris 42, St. Petersburg 143.

Nachdem der am 21. Januar gemeldete Ausbruch erloshen war, ist dem Katserlichen Gesundheitsamt vom Zentral-Viehhofe zu Berlin am 24. Januar ein neuer Ausbruch der Maul- und Klauenseuche bei Shweinen gemeldet worden.

Spanien.

ftätigte spaunishe Realement über die äußere Gesundhetts* polizei (vergleiche „Reis-Anzeiger“ Nr. 297 vom 16. v. M.) ift dur Ministerial-Erlaß vom 7. Dezember v. I. (veröffentliht in ider

rungen unterzogen worden, die im allgemeinen eine Milderung der Bestimmungen darstellen. So braucht jeyt in einem reinen Gesund- heitspaß nur bescheinigt zu werden, daß innerhalb der leßten 10 Tage fein Cholerafall, innerhalb der leßten 15 Tage fein Fall von gelbem Fieber und innerhalb der leßten 20 Tage kein Peftfall vorgekommen is, während diese Fristen früher 15, 20 und 30 Tage betrugen. (Art. 85.) Ferner bedürfen Passagiere eines Schiffes mit einem wegen der Pest unreinen Gesundheitspasse des persönlichen Gesundheitszeugnisses nicht mehr, wenn das Fahrzeug von dem Hafen, wo ter Paß ausgestellt worden iff, länger als 12 Tage (früber 20 Tage) unterwegs gewesen ift. (Art. 136 c, 144.) Endlich sollen verdähtige Retjende, wenn die Gesundheits- JFnspektion nicht über die für deren gesundheitspolizeilihe Behandlung erforderlichen Mittel verfügt, ledigli aufgefocdert werden, in ihr Herkunftsland zurückzukehren, während sie nah den früheren Be- stimmungen unter militärisher oder polizeilicher Begleitung zurüdck- geshaft wurden. (Art. 251.) Portugal.

öfentlihte Verfügung des Königlich portugiesischen M inisteriums des Innern wird bestimmt, daß die unter dem 14. April 1897 zur Verhütung der Einshleppung der Beulen- pest angeordneten Maßna hmen (veral. „R.- Anz.“ Nr. 97 vom 26. Aprik 1897) auf alle Herkünfte aus Paraguay, Kobe (Japan), Honolulu, den Philippinen, Nio de Janeiro, S. Paulo (Brasilien) uad Neu-Kaledonien anzuwenden sind.

Bulgarien.

Die bulgarische Regierung hat im Oktober pv. J. bezügli der Einfuhr von Waaren aus verseuchten Orten folgende Be- stimmungen getroffen: :

1) Waaren, welche aus verseuhten Ländern sammen, werden in Bulgarien unter nachstehenden Bedingungen zugelassen. Seit dem Ab- gang aus dem verseuhten Ort müssen 75 Tage vergangen sein Die Waaren Mun in Niederlagen oder Speichern eines europätshen Hafens ausgeladen sein und in dem betreffenden Lande freie Pcaftika erhalten haben. In den bulgarishen Häfen müssen fie auf Siffen mit reinem Gefundheitspaß eintreffen, welche ‘auf der Fahrt keine ver- seuhten Orte berührt haben. Ferner müssen die Waaren von geugnisstn begleitet sein, welhe die Provenieaz der Waaren, das

atum ihrer Abfahrt aus dem verseuhten Lande und ihrer Ankanft in den Niederlagen des europäishen Hafens, sowie die Thatsache L E Eta daß die Waaren frete Pcaktika in dem europäischen Lande erhalten haben, von wo sie verladen worden sind, und daß in diesem Lande keine epidemischen Krankheiten, wie Pest, Cholera oder Gelb-

fieber herrschen. 6 L 2) Besonders gilt dies für Säcke und Baumwolle, welche unter

infiziert worden sind.

3) Die Einfuhr von Waaren, welche direkt aus verseuhten Ländern kommen, ist verboten.

4) Waaren mit Nahweisen darüber, daß sie Erzeugnisse von nicht verseuhten Ländern sind, und daß sie auf Schiffen mit reinem Gesund- heitspaß, die keine verseuhten Orte berührt haben, eingetroffen find, werden in Bulgarien sret zugelassen.

5 Zusammenstellung der gegenwärtig in Bulgarien geltenden Quarantäne- maßregeln.

I. Auf Grund der Verfügungen der bulgarishen Sanitäts- Direktion gelten zurkZeit als verseucht :

A. Von der Pest:

1) der ganze Persishe Meerbusen ; 2) ganz Indien; 3) die Stadt Bassorah und das ganze Littoral des Persischen Meerbusens ; 4) ganz Portugal ; 5) die Stadt Santos in Brasilien ; 6) die Republik Paraguay (Süd-Amerika).

B. Von der Cholera: 1) die Stadt Bassorah; 9) der jüdlihe Theil des Vilajets von Bagdad.

IL. Die gegen sämmtliche als verseucht erklärten Gegenden ¿- Zt. in Kraft befindlihen Quarantänemaßregeln sind folgende. 1) Gegen Personen: Reisende, welhe aus von der Pest verseuhten Gegenden kommen und nahweisen köanen, daf sie in Sulina eine Quarantäne durh- gemacht haben, werden nur durch nachstehende Donauhäfen zugelassen: Silistria, Ruftshuk, Sistow und Lom, jedo nach erfolgtec ftrenger Dampfdezinfektion ihrer sämmtlichen Sachen.

*) Der Todesfall an Flecktyphus, welder nah den „Veröffent- lihungen“ im September v. J. in Halberftadt vorgekommen ift, hat sich, einer nahträalihen Mittheilung zufolge, als cin Fall von. Nerven--

lichen Arbeiten festgeseßten Theilbeträge, dergestalt, daß die von den Betheiligten hiernach zu zahlenden Bauslsunminen beziehungsweise

Hamburg (Krankenhäuser) 2, Antwerpen (Krankenhäuser) 4, London

fieber herausgestellt.

nuar d. I.

Das dur Königliche Verordnung vom 28. Oktober v. I. be®

„Gaceta de Madiid“ vom 12. Dezember v. I.) gewissen Abände-

Durch eine im „Diario do Governo“ vom 19. d. M. ver-

denselben Bedingungen zugelassen werden, aber erft nachdem sit des--

9) Gegen Waaren im allgemeinen:

Waaren, welche aus von der Pest verseuchten Gegenden kommen und für die Donauhäfen bestimmt sind, werden nicht zugelassen, trogdem sie durch Sulina durch elassen worden sind. - Ebenso werden Vofikollis, welche aus von der Pest verseuhten Gegenden kommen, im Fürftenthum nit zugelassen.

3) Gegen Säcke und gebrauchte Gegenstände:

Sâdcke u. dergl., welhe aus Indien oder anderen von der Pest verseuchten Gegenden kommen und in europäishen Häfen auf andere Swiffe umgeladen worden sind, werden nah einer Dampfdesinfektion im

i Mae ge zugelassen, jedo nur dur die Häfen von Varna und

urgas und auf der Landgrenze nur dur Hebibtschewo.

Die Einführung nach dem Fürstenthum von alten Kleidern, Uwpen, gebrauchten Gegenständen, Abfällen, unreinen Kleidungs- stucken, Deken, alten bereits benußten Säcken, sowie altem Papier, alten Zeitungen u. dergl., welhe als Packpapier gedient haben und von verseuchten Gegenden kommen, ift verboten. j

Wenn die vorstehend aufgeführten alten Sachen von nicht ver- seuchten Gegenden kommen, so soll ihre Einführung nah Bulgarien gestattet sein, C nachdem sie vorher einer Desinfektion unter- worfen worden find. ;

Buenos Aires, 24. Fanuar. (W. T. B.) Nah Meldungen des „Reuter'shen Bureaus" aus Rosario ist die Pest daselbst auf- getreten. Ein strenger Sanitätskordon ift gezogen worden.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Oesterreih-Ungarn.

Verkehr mit Saccharin und ähnlihen Süßstoffen. Gemäß einer Bekanntmahung der österreichishen Minifterien des Innern, der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 6. Ja- nd unter Saccharin, das durh die Verordnungen Nr. 49, 50, 5l und 52 aus dem Jahre 1898 (Deutsches Handels- arhiv 1898, I. S. 363 ff.) vom Verkehr und von der Ver- wendung bei der gewerbémäßigen Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln ausgeshlofsen ist, niht bloß das mit dem geshüßten Wortieihen „Sacharin“ als andelsmarke be- zeihnete Benzossäurefulfinid (Ankydro - Ortho - Sulfamin - Benzoë- säure) und dessen chemische Verbindungen, sondern auh die mit diesen Präparaten ihrer hemisen Zusammenseßung nah identischen, im Handelsverkehr unter den Bezeichnungen „Crystallose“, „Zuckerin“, sowie „Sycose“ vorkommenden Präparate zu verstehen. Demgemäß hat in der zufolge der Verordnung der: Ministerien der Finanzen und des Handels vom 20. April 1898 (R.-G.-Bl. Nr. 50) beim Schlag- worte „Saccharin“ des alphabetishen Waarenverzeichaisses zum Zoll- tarife aufzunehmenden Anmerkung der dritte Absaß derselben zu lauten:

„Alle vom Saccharin (Benzoësäuresulfinid) oder Anhbydro-Ortho- Sulfamin-Benzeësäure und deren chemishe Verbindungen) ihrer chemishen Zusammenseßung nah verschiedenen ähnlichen fünstlichen Süßstoffe, welche niht der Gruppe der Kohlchhdrate angehören, find in der Einfuhr nah den Bestimmungen der Ministerial-Verordnung vom 20. Aprll 1898, R.-G.-Bl. 49, unbedingt verboten. (Desterr. Reichs-Gesetblat Nr. 5.)

Schiffbauindustrie in Großbritannien.

Die Schiffbauindustrie Großbritanniens hat troy der gewaltigen Anstrengungen, die auf diesem Gebiet in Deutschland, in den Ver- einigten Staaten und in Frankreih gemaht werden, im Jahre 1899 die Führung behalten. Auf den britishen und irishen Schiffswerfien wurden im Jahre 1899 Schiffe mit einem Gesammttonnengehalt von 1 600 090 von Stapel gelassen. Die höchsten Leistungen wurden in Belfast, Hartlepool, a1 dem Klyde, Tyne und Wear erzielt. Die Themsewerften blieben zwar in ihrer Thätigkeit gegen das Vorjahr zurüdck, hatten aber troßdem vollauf zu thun; die Thames Jronworks Company war allein durch Shiffbauten mit einem Gesammttonnen-

ehalt von 40950 t (das sind ungefähr 2000 t mehr als 1898) in

Anspruh genommen. Auf dem Gebiete des Schiffbaues mate i die Erscheinung bemerkbar, daß fast durhweg Schiffe von sehr großem Tonnengehalte in Auftrag gegeben wurden. So find, rährend 1897 nur 27 und 1898 nur 49 Schiffe mit einem Einzeltonnengehalt von mehr als 6000 t hergestellt wurden, 1899 61 Schiffe von mehr als 6009 t Raumgehalt getaut worden. ;

Im Vergleich mit der Produktion Großbritanniens (1 60) 000 t) erscheint die Leistung anderer Länder auf dem Gebiete des Schiff- baues immerhin nur gering, Es betrug nämlich der Gesammt- Tonnengehalt der im Jahre 1899 gebauten Schiffe: in Deutschland 957 927 t, in den Vereinigten Staaten 178636 t, in Frankreich 60586 t, in Holland 49 108 t, in Italizn 29228 t, in Dänemark 92 974 t, in Norwegen 21 109 t, in Oesterreih 9047 t, in Belgien 8780 &. in Spanien 6123 &t und in Schweden 4597 t. Freilih zeigen auch diese Ziffern, wie emsig gerade die Deutshen und die Amerikaner dem Schiffsbau obliegen.

Die rege Thâtizkeit, welhe im Jahre 1899 auf allen englischen Werften berrschte, \heint auch im Jahre 1900 anzudauern. In den Werften am Klydeflufse befinden sih Schiffe oa zusammen 500 009 t im Bau, worin die Kriegsschiffe für die britishe und japanische Regterung miteinbezogen sind. In Klydebank werden vier amerikanische Doe gebaut, während anderswo- Kriegsschiffe,

ransportschiffe und Kauffahrteischiffe auf den Werften liegen. Falls die Preise für Rohmaterial fallen, werden noch wèitere Aufträge erwartet, mit welhen gegenwärtig die Interessenten bei den hohen Schiffsbaukosten zurückhalten. Auf größeren Werften machte die Arbeitsanhäufung die Einlegung von Doppelschichten erforderli. Unter folchen Umständen mußte die durch diz: Aushebung von Soldaten für Süd-Afrika bedingte Giuschränkung an Arbeitskräften stark fühlbar werden. (Na „Industries and Iron.*)

Brasilien.

Ladungskonnossemente und Fakturen. Das brasilianische Budgetgesez auf das Jahr 1900 enthält im Art. 5 Ziffer. 6 unter V folgende Bestimmungen: „Vom 1. Januar 1500 ab muß jedes Ladungskonnossement, welhes dem in Kap. 6 Tit. 7 der Zollgeseßsammlung bezeihneten Manifest beizufügen is, von einer eigenhändig ge- und unterschriebenen oder bloß eigenhändig unter- \hriebenen Erklärung des Verladers begleitet sein, worin die in den Frachtftücken der einzelnen Konnossemente enthaltenen Waaren näher hezeihnet sind; diese Erklärung muß nah Maßgabe des Art. 345 der Zollgeseßsammlung beglauoöigt sein, und zwar wird eine Be- glaubigung durch das brasilianish: Konsuloramt oder die dasselbe vertretende Stelle verlangt. Schiffzeführer dürfen die Ladungs- konnofszmente nit früher ausftellen, als bis der Verlader eine solche Erklärung vorgelegt bat. Fehlt diese Erklärung im Bestimmungs- hafen, oder stimmt sie mit dem Inhalt der Kolli niht überein, so wird dies als Verstoß gegen die Zollgesege angesehen und der Importeur der Waare in beiden Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe der zu zahlenden Zollabgaben belegt; die Schiffeführer trifft außerdem wegen des Fehlens oder wegen Nichtvorlegung dieser Urkunde die in Art. 363 der Zollgeseßzîammlung bezeichnete Geldstrafe. (Das Doppelte ter angebli geschuldeten Abgaben.)

Ferner enthält die brasilianishe Zolltarifnovelle vom 22. No- vember v. J. hinsihtlih der Fakturen folgende Vorschrift :

„Für die zur Ausfuhr nah irgend welchem brasilianischen Hafen bestimmten Waaren soklen die Exporteure oder, Verlader vom 1. Januar 1900 ab verpflichtet sein, bei dem für den Herkunftsort der Waaren zuständigen brasilianishen Konsulate zwei Fakturen vorzulegen, welhe von den betreffenden Konsuln zu beglaubigen

d und von denen die eine dem Absender zur Begleitung der Waaren nah dem Beftimmungsplatze behändigt wird, während die andere bei

1 dem Konsulate bleibt; lelteres hat sie seinerseits der in der Bundes-

Truppen-"

hauptftadt mit der Organisation der Generalstatistik von der Regierung beauftragten Behörde einzusenden.“

Nah den hierzu an die brasilianishen Konsuln ergangenen Weisungen ist die beim Konsulat verbleibende Faktura den ebühren des Konsulatstarifs unterworfen. Als diejenige Behörde, an welche das Konsulat die Faktura einzusenden hat, ist der Inspektor des Zoll- amts in Rio de Janeiro bezeichnet.

Schiffahrt im Suez-Kanal.

Im Iuli 1899 passierten den Suez-Kanal 313 Stiffe mit 1 200735 § Raumaehalt; 211 englishe Schiffe mit 821 089 t, 32 deutshe mit 121915 t, 18 französishe mit 78546 t, 19 nieder- ländische mit 57580 t, 8 öôfterreihishe mit 27335 t, 4 japanische mit 23 261 t, 4 russishe mit 21 887 t, 3 norwegische mit 10 392 t, 3 spanische mit 9390 t, 1 griehisches mit 3077 t, 6 italienishe mit 13 809 t, 1 dänishes mit 4576 t, 1 amerikanishes mit 4000 t und 2 ottomanische mit 3898 &. j

Die Zahl der Schiffe, welhe im Monai August 1899 den Suez- Kanal passtierten, betrug 306 mit einem Raumgehalt von 1 205 022 t, Von tiesen 306 Schiffen waren 200 englishe mit 803 256 t, 37 deut\che mit 133 569 t, 20 französishe mit 82128 t, 7 russish? mit 33 700 t, 7 japanische mit 35 229 t, 11 niederländische mit 33 338 t, 8 österreihishe mit 32857 t, 8 italienishe mit 21440 t, 4 nor- wegishe mit 12700 t, 2 spanische mit 8787 & und 2 dänishe mit 8018 t. (Nach dem „Suez Canal Bulletin“).

a Winke für den Export von Glas und Porzellan.

Aleppo. Nach einem belgischen Konsularberiht kommen über Aleppo jährli ungefähr 2000 Kisten Glaswaaren zur Einfahr, worunter 800 Kisten Lampenzylinder im Gesammtwerthe von 60000 Fr. enthalten sind. DieLampenzylinder sowie Artikel in façconniertem Halbkrystall, Blumenvasen und weiße, vergoldete, bemalte Becher kommen aus Oesterreih. Eine Glasfabrik in der Nähe von Konstantinopel könnte bei weiterer Entwickelung den europäishen Produzenten mit ihren dem Geshmack des Landes angepaßten und billigen Erzeugnissen eine ernste Konkurrenz bereiten, zumal, da sie statt des achtprozentigen Merthzoll:8 nur einen vierprozentigen zu bezahlen braucht. Die Narghilé aus façonniertem Demikryftall und die gegossenen Becher mit flahen Seiten kommen aus Frankrei zu sehr niedrigen Preisen.

Aden. Das Lampengeschäfr in Aden könnte, wie der nord- amerikanishe Konsul berichtet, einen guten Gewinn abwerfen, wenn Lampen auf den Markt gebraht würden, welhe den dort Man lichen Lampen glichen. Gs müßten wetterfeste Windlampen fein zum ungefähren Preise von 2 bis 30 A Alle Lampen, von der gewöhn- lichen Handlampe bis zur großen Wandlampe, könnten abgeseßt werden, vornehmlich jedoch die gewöhnlichen Lampen.

Persien. In Persien hat mit der stärkeren Verbreitung der Petroleumbeleuchtung auch die Nachfrage nach Lampen, besonders nah billigen Sorten, ftark zugenommen. Nach einem Bericht des englischen Konsuls in Buschär dürfte der Absaß von Lampen im inneren Persien noch einen bedeut-nden Umfang annehmen. /

Chile. Der Handel in belegtem Spiegelglas lizgt beinahe gänzlich in deutshen Händen. Glaswaaren für den Tafelgebrauh kommen aus Deutschland und Belgien, welche die theureren englischen Erzeugnisse immer mehr verdrängen. Die Einfuhr von gewöhn- lichen Glasflashen aus Deutschland und Belgien ist ziemlih be- trähtlih und hat in fünf Jahren um das Dreifache zugenommen. Die in Chile selber hergestellten Glaéflashen besißen nur geringe Haltbarkeit. Demijohns in Flehtwerk kommen ebenfalls zur Ein- fuhr. Fensterglas wird hauptsächlich aus Antwerpen eingeführt. Jn der Einfuhr des letzteren Artike1s hat die deutshe und belgische Einfuhr ungefähr um soviel zugenommen, wie der britishe Handel zurückgegangen ift. Die niedrigen Dampferfrahten von Hamburg und Antwerpen aus und die niedrigen Segelschiffsfrahten von E Hafen aus begünstigen sehr den deutshen und belgischen

andel.

Brasilien. In gewöhnliHem Steingut (Teller, Tafsen, Kannen) erzielt besonders Deutschland aut:n Absaÿ, trogdem es zuweilen eine lange Lieferzeit ausbedingt. Das vom europäischen Festland aus wiederholt zue Einfuhr gekommene leihte Steingut entsprah niht den Erwartungen der Kaufleute in E Infolge der Bei- mischung von Gips war es zerbrechlich und einem höheren Zollsaß unterworfen, als das übrige Steingut, sodaß eine Zollersparniß dur seine Leichtigkeit niht eintrat. Die Folge davon if gewesen, daß manche Kaufleute ihre späteren Aufträge nach Großbritannien rihteten und dessen s{were3 Steingut beoorzugten.

Í (Aus dem ôsterreihishen Handels-Museum.)

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung |

/ der Fallit. Forderungen

bis

Bukarest JFyan N. Mari- | 29. Januar/

nescu 10. Februar ä G. M. Stoicescu | 24 Januar/ H, Februar B. Bercovicï 31. Januar/

12, Februar J. G. Bufti 3/15. Febr. JForgu Apostoliu| 5./17. Febr. Nita T. Nacu 4,/16. Febr. Bojiu Jonescu |10./22 Jan. Ï Costahe N. Jo- |10./22. Jan. nescu ° M. Pauter

Dumitru Coman

Schluß der

ndelsgeriht. Ha Verifizierung

16./28. Febr. 10./22. Febr.

18. Februar/ l. März 21. Februar/ 4. März 22. Februar/ / g O / . Februar 2, März 22. Januar/ 3. Februar 22. Januar/ 3. Februar 12./24. Jan. | 22. Januar/ 3. Februar 22. Januar/ | 12./24. Febr. 3 Februar L, Zurt 22. Januar/ | 10./22. Febr. | 3, Februar

j Serbien. Cohen u. Levi, Kfl. in Belgrad. Anmeldungstermin: 8, Februar 1900. Nan n gt erm 10. Februar 1900 Dimitrije Prwulowith in Prokuplje, Kaufmann. Seen: 22. Februar 1900. Verhandlungstermin : 23. Fe ruar z ¿

Graiova Tirgu- Jiu

wangsversteigerungen.

Beim Königlihen Amtsgericht Il Berlin standen die ncchbezeihneten Grundstüle zur Versteigerung: Theilung halber Dorístraße 23 in Tempelhof, der Elise Aug. Frieda Hueben- thal und Genossen gehörig. Erfteher wurde Landwirth Hermann Grothe in Temp-lhof mit dem Meistgebot von 71500 46 Grund- ftüd Langhansstraße 56 in Neu-Weißensee, dem Landwirth Karl Kossack zu Dolgelin bei Stenlow gehörig. Ersteherin wurde Wwe. Anna Stünckel, geb. Hinße, in Berlin mit dem Meistg:bot von 41 000 4A Die ideelle Hälfte des E. Striezel? schen Grundstücks Wittestraße in Dalldorf. Ersteher wurde Kaufmann Berthold Jacobi in Berlin, Münzstraße 18, mit dem Meistgebot von 600 46 Grundstück zua Teltow (Grundbu von Teltow Band 4 Blatt

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hörig. Erfteherin wurde Fräulein Juliane Toepffer zu Teltow mit dem Meistgebot von 49 099 A Grundftücke zu Teltow Grund- bu von Teltow Band 5 Blatt Nr. 192 und Band 9 Blatt Nr. 340), der verehel. Rentier M. E. Triebs\ch, geb. Toepffer, zu Teltow ge- hörig. Ersteherin wurde Wwe. Helene Toepffer, geb. Rennert, zu Teltow mit dem Meistgebot von 56000 A Aufgehoben bezw. eingestellt wurde das Verfahren, betreffend die Zwangsversteige- rung der nabbenannten Grundstücke: Parkstraße zu Zehlendorf, Gemarkung Shöônow, dem Kaufmanu Otto Beck mann gehörig. Ringbahnstraße 8 zu Dt.-Wilmersdorf, dem Maurermeister Carl Engelhardt zu Berlin gehörig.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberswhlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 16 596, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen. Fn Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 5852, niht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 24. Januar. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen O (Höchste und niedrigste Preise.) Per Doppel-Ztr. für: *Weizen 14,80 4; 13,80 4 *Roggen 14,10 M; 13,50 M *Futtergerste 13,90 4; 13,00 M. Hafer, gute Sorte 15,00 4; 14,20 Æ Mittel-Sorte 14,10 #.; 13,40 A. geringe Sorte 13,30 M; 12,60 Nichtstroh 4,50 A; 3,66 M. Heu 7,10 M.;_3,80 M **Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 A6; 25,00 M. **Speisebohnen, weiße, 45,00 M; 25,00 M. **insen 70,00 M4; 30,00 A Kartoffeln 7,00 #; 5,00 M Nindfleish von der Keule 1 kg 1,60 4; 1,20 M dito Bauchfleisch 1 kg 1,20 4; 1,00 A Schweinefl-ish 1 kg 1,60 M; 1,10 M. Kalbfleish 1 kg 1,80 #4; 1,00 /— Hammelfleish 1 kg 1,60 _Æ; 1,00 A Butter 1 kg 2,60 M; 2,00 A Eier 60 Stüd 6,20 MÆ.; 3,00 Æ. Karpfen 1 kg 2,20 M; 1,00 M. Aale 1 kg 2,80 Æ.; 1,40 Æ. Sander 1 kg 2,50 A; 1,00 M Hechte 1 kg 1,80 M; 1,00 M Barsche 1 kg 1,60 4; 0,30 M. Schleie 1 kg 2,80 M; 1,40 A Bleie 1 kg 1,40 M; 0,80 A Krebse 60 Stück 12,00 4; 3,00 M G

* (Ermittelt proTonne von der Zentralstelle der Ee Land- wirthschafskammern Notierungsstelle und umgere net vom Polizei-Präsidium für den Doppelzentner.

** KQleinhandelspreise.

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Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlahtviehmarfkt vom 24. Januar 1900. Zum Verkauf standen: 300 Rinder, 1962 Kälber, 308 Schafe, 9536 Schweine. Markt- pre ie nah den Ermittelungen der Preisfe eung Komm on: Bezahlt wurden für 100 Pfund oder 50 kg S lahtgewiht in Mark (bezw. für 1 Pfund in Pfg.): Für Rinder: Ochsen: 1) vollfleischig, ausgemästet, höchsten Schla dfer höchstens 7 Jahre. alt, bis ; 2) junge fle 8e, nit ausgemästete und ältere ausgemästete bis ) mäßig genährte junge und gut genährte ältere bis —; 4) gering genährte jedes Alters bis —. Bullen: 1) voll- fleishige, hôhsten Schlahtwerths bis —; 2) mäßig genährte júngere und gut genährte ältere bis —; 3) gering gend rte 47 bis 50. Färsen und Kühe: 1) a. vollfleishige, ausgemästete Färsen höchsten State bis —; b. vollfleishige, aus- gemästete Kühe höchsten Schlachtwerths, höchstens 7 Jahre alt, bis —; 2) ältere ausgemästete Kühe und weniger gut ent- widelte jüngere bis —; 3) mäßig genährte Färsen und Kühe 46 bis 49; 4) gering enährte Färsen und Kühe 43 bis 45. Kälber: 1) feinste Mast älber (Vollmilhmast) und beste Saugkälber 73 bis 76; 2) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 62 bis 668; 3) geringe Saugkälber 50 bis 56 ; 4) ältere gering genährte Kälber ( refer) 40 bis 43. Schafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel 60 bis 63; E ältere Masthammel 55 bis 59; 3) mäßig genährte

mmel und Schafe ernes 47 bis 52; 4) Holsteiner Niederungs- hafe bis —, auch pro 100 Pfund Lebendgewiht bis Schweine: Man zahlte für 100 Pfund lebend (oder 50 kg) mit 20 % Tara-Abzug: 1) vollfleischige, kernige Schweine feinerer Nafsen und deren Kreuzungen, höchstens 14 Jahr alt: a. bis 47; b. über 300 Pfund lebend (Käfer) bis —; 2) fleischige Schweine 44 bis 46; gering entwidelte 41 bis 43; Sauen 42 bis 43 4

Auf den Pfälzishen Eisenbahnen wurden im Monat Dezember 1899 befördert 882 642 Personen, 475 582 320 kg Güter und 162 670 000 kg Kohlen gegen 840 987 bezw. 479 196 870 bezw. 190 062 €09 in demselben Monat des Vorjahres. Die Einnahmen im Dezember v. I. stellten sh zusammen auf 2214246 M, d. i. um 50 §23 M niedriger wie 1898. Die Gesammtsumme derselben betrug im ganzen verflossenen Jahre 28 893 295 #, d. i. um 771 512 4 weniger wie im Vorjahr.

Breslau, 24. Januar. (W. T. B.) Schluß-Kurse. Shles. 34 0/6 L.-Pfdbr. Litt. A. 96,30, Breslauer Diskontobank 116,90, Sreslauer Wechslerbank 107,00, Schlesisher Bankverein 146,00, Breslauer Spritfabrik 171,50, Donnersmark 238,25, Kattowiger 236,70, Oberschles. Eis. 132,00, Caro Hegenscheidt Akt. 176,00, Oberschles. Koks 163,50, Oberschles. P.-Z. 180,50, Opp. Zement 183,50, Giesel Zem. 182,50, L.-Jnd. Kramsta 163,00, Schles. Zement 23350, Sl. Zinkh.-A. 355,00, Laurabütte 259,00, Bresl. Delfabr. 85,00, Koks-Obligat. 99,50, Niederschles. elektr. und Kleinbahn- gesellichaft 88,75, Cellulose Feldmühle Kosel 166,70, Schlesische Elektrizitäts» und Gasgesellshaft —,—, Oberschlesishe Bankaftien 114,00, Emaillierwerke „Silesia“ 143,25.

Auf das am Sonntag von der in Gleiwiy abgehaltenen Haupt - versammlung des Vereins deutscher Eisenhüttenleute an Seine Majestät den Kaiser gerihtete Telegramm ist folgendes Antwort-Telegramm eingelaufen:

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller- bödstsih über den treuen Huldigangsgruß der Hauptversammlung des Vereins deutscher Gisenhüttenleute und den Ausdruck des Dankes für Allerhöchstihre Bestrebungen für Schaffung einer starken deutschen Flotte sehr gefreut. Seine Majestät lassen Sie ersuchen, der Haupt- versammlung Allerhöchst:hren Gruß zu entbieten. Auf Allerhöchsten Befebl: Lucanus, Geheimer Kabinetsrath.

Magdeburg, 24. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. 88 9/0 Rendement 10,35—10,50. Nachprodukte exkl. 750/06 Mendement 8,15—8,40. Rubig. Brotraffinade I. 23,75. Brotraffinade 11. 23,560. Gem. Raffinade mit Faß 23,50—24,00. Gem. Melis I. mit Faß 22,87{—23. Ruhig. Rohzucker I. Pro- dutt Transito f. a. B. Hamburg pr. Jan. 9,677 Gd, 9,75 Br., pr. Februar 9,674 Gd., 9,724 Br., pr. März 9,70 Gd., 9,724 Br., pr. Mai 9,80 Gd., 9,824 Br., pr. Oktober-Dezember 9,324 Gd., 9,40 Br. Ruhiger.

Frankturt a. M., 24. Januar. (W. T. B.) Schluß-Kurse. Lond. Wechsel 20,485, Pariser do. 81,35, Wiener do. 84,516, 30/0 Reichs-A. 89,05, 3 9/6 Hessen v. 96 85,95, Italiener 94,00, 3 9% port. Anl. 23,60, 5 9/0 amort. Rum. —,—, 49/0 ruf}. Kons. 100,00, 49/0 Ruff. 1894 99,10, 49/6 Spanier 68,10, Konv. Türk. 22,70, Unif. Gaypter 106,00, 5 %% Mexikaner v. 1899 98,40, Reichsvank 155,00, Darmstädter 144,90, Diskonto-Komm. 193,60, Dresdner Bank 162,80, Mitteld. Kredit 114,90, Nationalbank f. D. 146,50, ODest,- ung. Bank 131,90, Oest. Kreditakt. 233,60, Adler Fahrrad 195,00, Allg. Elektrizität 257,90, Schudkert 229,60, Höchst. Farbwerke 389,50, Bochum Gußst. 266,25, Westereaeln 209,80, Laurahütte 238,49, Lom- barden 27,80, Gotthardbahn 141,60, Mittelmeerb. —,—, Breslauer Diskontobank 117,50, Privatdiskont 4.

Effekten-Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kredit-Aktien 233,90, ranzosen 136,40, Lomb. 27,80, Ungar. Goldrente —,—, Gotthardbahn 41,50, Deutsche Bank 208,60, Diék.-Komm. 193,70, Dresdner Bank

—,—, Berl. Handelsges. —,—, Bochumer Gußst. —,—, Dort- munder Union —,—, Gelsenkirhen —,—, Harpener 207,70, Hibernia

Nr. 163), der verehel. Rentier M. E. Trieb} ch, geb. Toepffer, ge-

—,—, Laurahütte —,—, Portugiesen 23,70, Italien. Mittelmeerb.

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