1900 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E

E

T0 Ee.

T Saul uCiG n S G R

B Spre u da Him Mi «at Tia mre e leid A WEP L I R

(7 E E E e C e E Ai E HON pu s aria BR R L aua B P La m wars a8 n B Ca 2a N AEL R Sa

E F dl ps E T

A I E R

n E C A D C C S OSAA R S A Dub

D iti t E

A att

Tar

Das Mindestmaß der Friedensindiensthaltun en ist die dauernde Formierung derjenigen p welche die neuesten und besten Schiffe umfaßt, als afttiver Verband, d. h. ein Verband, in dem sih sämmtliche Linienschiffe und Kreuzer im Dienste befinden. Diese Flotte bildet die Schule für die taktishe Ausbildung im Doppelgeschwader und hält im Kriegs- falle den ersten Anprall aus. Für die zweite Flotte, welche die älteren Linienschiffe umfassen wird, muß es genügen, wenn sich dauernd nur die Hälfte der Schiffe im Dienste befindet. Zur Schulung im O Verbande müssen dann allerdings zu Manövern vorübergehend einzelne weitere Schiffe in Dienst

estellt werden. Jm Kriegsfalle wird diese zweite Flotte

ie Reserveschlachtflotte —, geshüßt durh die aktive Schlahht- flotte, die geringere Ausbildung der einzelnen SOiNWRazin en und die fehlende Schulung im größeren Verbande nach der Mobilmachung nahholen müssen. : :

Eine Uebersicht der Organisation der aktiven und Reserve- Schlachtflotte nah ihrer taktischen Zufammen}egung und nach ihren Friedensindiensthaltungen zeigt Anlage I.

Wenn Deutschland 4 Geschwader vollwerthiger_ Linien- schiffe besißt, ist ein aus kleinen Panzerschiffen bestehendes Küstengeshwader minder wihtig. e / A

Außer der Vermehrung der heimischen Schlachtflotte it

auch eine Vermehrung der Auslandéschiffe erforderlich. Jn- folge der Besigergreifung von Kiautshou und der starken Steigerung unserer überseeischen Jnteressen in den leßten beiden Fahren is es schon jeßt erforderlich geworden, auf Kosten der Alufklärungsschiffe der Schlachtflotte 2 große Schiffe mehr ins Ausland zu senden, als planmäßig 1m Flottengeseße vorgesehen waren. Zu einer wirkungsvollen Vertretung unjerer Jnter- essen hätten sogar noch mehr Schiffe hinausgesandt werden müssen, wenn jolche nur verfügbar gewejen waren. Um zu beurtheilen, von welcher Bedeutung etne Vermehrung der Nuslands\chiffe is, muß man sich vergegenwaärtigen, daß sie die Repräsentanten deutsher Wehrkraft 1m Auslande sind, und daß ihnen vielfah die Aufgabe zufällt, Früchte cinzusammeln, welche die durh die heimishe Schlachtflotte geschaffene See- geltung des Reichs hat reifen lassen. Außerdem beugt eine ausreichende Vertretung an Ort und Stelle, gestühßt auf eine starke heimische Schlachtflotte, in vielen Fällen Differenzen vor und trägt 10 auch ihrerseits zur Aufrechterhaltung des Friedens unter voller Wahrung deutscher Ehre und deutscher Jnteressen bei. | O

Ein zahlenmäßiger Nachweis des Mehrbedarfs läßt : sich für einen längeren Zeitraum 1n gleicher Weise wie bei der auf ciner organisatorishen Grundlage beruhenden Schlacht-

lotte nicht geben. / Í f Wenn bie Nabderica gestellt wird, daß die Auslandsflotte im stande sein soll, e : f 5 1) deutshe Jnteressen im Frieden übcrall fraftvoll zu vertreten, a E n 9) kriegerishen Konsflikten mit überseeishen Staaten ohne nennenswerthe Marine gewachsen zu hein, fo erscheint mindestens eine Vermehrung um d Große und 5 Kleine Kreuzer, sowie um 1 Großen und 2 Kleine Kreuzer als Materialreserve geboten. Das Flottengeseß sicht als ver- wendungsbereit 3 Große und 10 Kleine Kreuzer und als Materialreserve 3 Große und 4 Kleine Kreuzer vor.

Eine Vertheilung der Auslandsflotte auf die auswärtigen Stationen kann nicht gegeben werden, da diese Vertheilung von den politischen Verhä tnissen abhängt und hierüber nur

Il. Durchführung der Vermehrung. Kosten. Beschaffung der Mittel.

Wird die Nothwendigkeit einer so starken Flotte für Deutschland anerkannt, so wird nicht bestritten werden Fönnen, daß Ehre und Wohlfahrt des Vaterlandes gebieterisch fordern, die 2e S Seemacht so bald als möglich auf Die erforderlihe Stärke zu bringen.

Mit dem Etat für 1900 ist die im Flottengeseße vorge- sehene Vermehrung der Marine mit Ausnahme cines Kleinen Kreuzers durchgeführt. Die Vermechrungsbauten werden nach Bewilligung des Etats im Sommer dieses Jahres auf Stapel stehen. Für die weiteren Jahre kommen nur noh Ersaß- bauten in Frage. Für die nächsten 3 Jahre war im Bau- plane des Gee die A von 5 großen und 7 kleinen Ersaßbauten vorgesehen. Bei den kleinen Schiffen handelt es sich um vollständig veraltete und gänzlich kriegs- unbrauchbare Schiffe. Nimmt man deren Ersaß als besonders dringlich in. erster Linie in Aussicht, so bleiben für die Jn- baugabe großer Schiffe fast keine Mittel übrig, da die im Bauplane hierfür vorgesehene Summe 35 Millionen Mark durch Preissteigerungen der übrigen Schiffe und eine erforderlich gewordene Vermehrung der Munitionsvorräthe nahezu aufgebrauht wird. Wollte man sih daher innerhalb der im Flottengeseß ausgeworfenen Mittel halten, so würden von 1901 bis 1903 große Schiffe niht auf Stapel geseht werden können.

Infolge der Dringlichkeit der Verstärkung der Marine einerseits und der Beschränkung im Bau großer Schiffe durch die Limitierung des Flottengeseßes andererseits war es geboten, die Forderung einer Vermehrung des Schiffsbestandes nicht bis zum Ablauf des Sexennats aufzuschieben, sondern hon jet zu stellen.

Die Vermehrungsbauten haben sich zweckmäßig in die Lücken, welche die in den nächsten Jahren fällig werdenden Ersatbauten lassen, einzugliedern, und zwar kommen wegen ihrer erheblichen Kosten vor allem die Erjaßbauten für große Schiffe in Frage.

Wenn man die im Flottengeseße vorgesehene Limitierun der Geldmittel außer Acht läßt und nur das Alter der Schiffe in Betracht zieht, so werden ersaßfällig

1) im Jahre 1901:

7 große Schiffe (4 Sachsenklasse, König Wilhelm, Kaiser, Deutschland),

2) in den 12 Jahren 1902 bis 1913:

3 große Schiffe (Oldenburg, Kaiserin Augusta, _ Siegfried),

3) in den 4 Jahren 1914 bis 1917:

17 große Schiffe (7 Siegfriedklasse, 4 Branden- burgklasse, 5 Herthaklasse, Fürst Bismark).

__ Unter Berücksichtigung der Ersaybauten wäre daher die erforderlihe Vermehrung der Marine in den Jahren 1902 bis 1913 durchzuführen. Aber auch dann bleibt die jährliche Bauthätigkeit noch cine so ungleihmäßige, daß es richtig erscheint, den Gesammtbedarf von 46 großen Schiffen gleich- mäßig über 16 Jahre zu vertheilen und als Regel jährlich

3 große Schiffe auf Stapel zu legen. 2h ein solhes Bau- d O N ien werden kann, ist nah den Erfahrungen der leßten Jahre, in denen gleichfalls 3 große Schiffe auf Stapel gelegt worden sind, nicht zu dezwaifeln. A

Bezüglich der Kleinen Kreuzer würde man R ein ähnliches Bautempo wählen. Zu erseßen sind innerhal der nähsten 16 Jahre 29 Schiffe, die ermehrung beträgt 16 Schiffe. Bei einem auf 16 Jahre bemessenen Bauplan entfallen mithin der Regel nah auf jedes Jahr 3 Stapel- legungen. E

Banebên läuft noch der Bau von Torpedobootsdivisionen, Kanonenbooten und Spezialschiffen.

Bezüglich der Lebensdauer der neuen großen Torpedo- boote fehlt es zur Zeit noch an Erfahrungen. Nimmt man dieselbe auf 16 Jahre án, so entfällt ag jedes Jahr die Stapellegung einer Torpedobootsdivijton 4 Vermehrungs- divisionen für das neue Geshwader, 12 Ersaßdivijionen für die vorhandenen beiden Geschwader und das Küstenpanzerschi}fs- eshwader). 4 E V Zahl der innerhalb der nächsten 16 Jahre erforder- lichen De Sl iaicha an Kanonenbooten und Spezialschiffen läßt sih nicht übersehen.

x s ist nun “tod über die Reihenfolge der Bauten zu entscheiden. Um möglichst schnell zu einer großeren militä- rischen Leistungsfähigkeit zu gelangen, 1jt es 1n erster Reihe erforderli, ein drittes Geschwader aus modernen Linien- schiffen nebst Zubehör fertig zu stellen. Nach Vollendung des- selben kann eine aftive Shlachtflotte_ aus 17 Linienschiffen modernster Konstruktion und eine Reserve-Schlachtflotte aus 17 mit Ausnahme der Brandenburgklasse minderwerthigen Panzerschiffen (4 Brandenburgfklasse, 4 Sachsenklasse, §8 Sieg- friedflasse und Oldenburg) formiert werden. Dadurch wird allerdings eine Zurückstellung des Ersaßes der Sachsenklasse hinter die Vermehrungsbauten zur Ergänzung der aktiven Schlachtflotte bedingt. Es is dies ein erheblicher Nachtheil, erscheint aber angängig, da die Sachsenklasse erst in den legten Jahren einem größeren Umbau unterzogen worden ist. Da- durch sind freilich aus 25 Jahre alten Küstenpanzerschiffen feine vollwerthigen modernen Linienschiffe geworden, immerhin aber sind die Schiffe noh feefähig und stehen aud nur wenig hinter der gleichfalls zur Reserve-Schlachtflotte gehörigen Sieg- friedklasse an Brauchbarkeit zurück. Einen nach vorstehenden Erwägungen aufgestellten Bauplan enthält Anlage II. s d.

Bei diesem Bauplane wären zu Schiffsbauten einsch[. Torpedoboots-Didisionen (Vermehrungsbauten und Ersaßbauten) nah den Einheitsprei sen des États 1900 im Ganzen 1306 Millionen Mark erforderlich, oder durchschnittlich jährlich 81,6 Millionen Mark. 4

Nun wird es aber nothwendig werden, auf den Linien- schiffen und großen Kreuzern die shwere Artillerie und für

alle Schiffsklassen die Munitionsausrüstung zu verstärken. j

Den Geldberechnungen sind daher etwas höhere Einheitspreije

zu Grunde geregt, wodurch sich ein durhschnittlicher Jahres-

bedarf von 87,6 Millionen Mark ergiebt. És entstehen aber noch weitere Kosten: E

1) durch den Bau von Kanonenbooten und Spezialschiffen,

9) durch nothwendig werdende Umbauten älterer Schiffe,

soweit deren Kosten aus den Etatsmitteln zu fort-

dauernden Ausgaben nicht bestritten werden können,

3) durch Preissteigerungen infolge technisher Ver-

besserungen,

-7 Ry S E c) -- a iere O unv WULUFLILOLU I.

Der voraussichtliche Geldbedarf für diese Anforderungen läßt sih niht angeben. Jn der Geldberehnung ist zu der vor- stehenden durtschnittlihen Jahresquote von 87,6 Millionen Mark ein Zuschlag von 12,4 Millionen Mark gemacht worden. Alsdann ergiebt sich als voraussichtlicher Durchschnittsbedarf für Schiffsbauten und Armierungen die Summe von tährlidh 100 Millionen Mark.

Die Vermehrung des Schiffsbestandes macht bis zum Jahre 1920 (Kriegsbereitshaft der im Jahre 1916 in Bau gegebenen Schiffe) eine Vermehrung des militärishen Personals um 35551 Köpfe erforderlih und zwar:

Im Jährlicher Ganzen. | Durchschnitt.

H C G E E e Le 1212 60 Márité-IuamicS L ait p dlé 283 14 E S 188 9 S u S 122 6 Mannschaften . 33 746 1 687

Summe 35 551 1776 Die Berechnungen enthält Anlage TII.

Es ist in Aussicht genommen, während der ersten 10 Jahre (Bereitstellung des 3. Geschwaders und Vermehrung der Aus- lands\ciffe) eine höhere Personalvermehrung als die durh- shnitilihe und: in den leßten 10 Jahren (Ersaß der minder- Gera Panzerschiffe des 4. Geschwaders dur vollwerthige Linienschiffe) eine entsprechend niedrigere Vermehrung zu fordern. ___ Die Beschaffung des für eine solche Vermehrung erforder- lihen Berufspersonals bedingt die jährlihe Einstellung von etwa 200 Seekadetten und 1000 Schiffsjungen.

Daß sih Einstellungen in dieser Höhe durhführen lassen, wenn die Erweiterung der Marine geteyto ichergestellt wird, erscheint nah den Erfahrungen der leßten Jahre nicht zweifelhaft.

Die „Sonstigen einmaligen Ausgaben“, welche durh die Flottenvermehrung erforderlih werden, lassen sich nicht veranshlagen. Um aus den vielen Möglichkeiten, die vorhandenen Bedürfnisse zu decken, im Einzelfalle das Richtige wählen zu können, bedarf es sehr oft der Durcharbeitung von Konkurrenzprojekten und infolge dessen zeitraubender und kost- spieliger Vorarbeiten. Es können daher nur allgemeine An- haltspunkte gegeben werden.

Von hauptsächlicher Bedeutung für die Kostenfrage ist die Erweiterung der Werftbassins und Hafenanlagen, um Liege- und Ausrüstungspläße für den vermehrten Schiffs- bestand zu schaffen. Dies Bedürfniß liegt vor allem in Wilhelmshaven und ‘Danzig vor, in Kiel weniger, da der eräumige und geshüßte Kieler Hafen für die niht in Reparatur oder in der Ausrüstung befindlichen Schiffe zu Liegepläßen herangezogen werden kann. Jn Wilhelmshaven und Danzig stößt eine Erweiterung der Werftanlagen voraus- sichtlich auf keine erheblichen Schwierigkeiten.

Das Dobedürfniß ist in Kiel und Wilhelmshaven durch die im Bau befindlichen beziehungsweise für 1900 ge-

fe Dos vorläufig gedeckt, E nur noch in Danzig ie Dockgelegenheit zu vermehren ijt. . : Eine Erweiterung der Werkstätten wird nur dur den vermehrten Bedarf für Instandhaltung der Schiffe bedingt, da eine Steigerung der Neubauthätigfkeit der Werften nicht er- orderlich ist. : , | uber em kommen für die Werften noch in Betracht: a. Vermehrung der Betriebsmittel: Schleppdampfer, Prähme, Krähne u. st. w. E b. Vermehrung der Ausrüstungsmaterialien für Schiffe: Kohlen, Schmiermaterial u. \. w. c. Vermehrung der Magazine. i

Größere Aufwendungen für Ke ed No TIEn sind um so weniger dringlich, E mehr die Schlachtflotte verstärkt wird. Jmmerhin müssen die vorhandenen Küjtenbefestigungen leistungsfähig erhalten werden. i

Auch wird sich infolge Erweiterung der Hafenanlagen, möglicher Veränderungen im Fahrwasser u. st. w. der Bau vereinzelter neuer Batterien innerhalb eines längeren Zeit: raums nicht vermeiden lassen. i A

Die Ausgaben für Erweiterung der Garnisoneinrihtungen (Kasernen, Lazarethe u. st. w.) fowie der Depots für Artillerie-, Torpedo- und Minenmaterial werden in Anbetracht des langen Zeitrauins, über den sie sih vertheiles, und im Ver- gleihe zu den Kosten für Schiffsbauten erhebliche Summen nicht erfordern. l i

Um für die Berechnung der sonstigen e A gaben einen brauchbaren Anhalt zu gewinnen, erscheint es zweckmäßig, auf die Erfahrungen der Vergangenheit zurüzu- gehen. / : : |

Jn der größeren Entwickelungsperiode der Marine von 1873 bis 1882 sind hierfür durchshnittlich 9 Millionen Mark jährlih aufgewendet worden, Dieselbe Durchschnittsfumme war für die ersten 6 Jahre des Flottenge)ezes in Aussicht ge: nommen. Jn der kommenden Periode werden sich die Aus: gaben über die einzelnen Jahre nicht gleihmäßig vertheilen, sondern im Anfange den Durchschnitts)aß übersteigen, weil in diese Zeit die großen Ausgaben für Erweiterung der Werften fallen. i A N Legt man eine Durchschnittsjumme von 15 Millionen Mark also 6 Millionen Mark mehr als das Maximum früherer längerer N zu Grunde und bringt für die ersten 10 Jahre 18 Millionen Mark, für die nächsten 10 Jahre ein N Herabgehen auf 9 Millionen Mark den bisherigen höchsten Betrag in Ansatz, so dürfte hiermit eine ausreichende Summe in die allgemeine Geld: bedarfsberechnung eingestellt sein.

Für die Veranschlagung der Steigerung der fortdauernden Ausgaben bietet erfahrungsmäßig den besten Anhalt die Höhe, auf welhe die Ausgaben für L ilitärpersonal und Jndienst: haltungen voraussfichtlih anwachsen werden.

Eine Berechnung auf dieser Grundlage ist in der Anlage Iÿ gegeben. Dieselbe führt zu einer durchschnittlichen Jahres- steigerung von 54 Millionen Mark. Der Umstand jedoch, daß die Personalvermehrung und die Jndiensthaltungen mit der Vermehrung des Schiffsbestandes nah Möglichkeit Schritt halten müssen, läßt es richtig erscheinen, für die Steigerung der fortdauernden Ausgaben in der ersten Hälfte der zwanzig: jährigen Periode 6 Millionen Mark, in der zweiten Hâlfte 48 Millionen Mark in Rechnung zu ee 1

Der Geldbedarfsberehnung (Anlage V) liegen folgende

Veovausfschurgern gu“ Grune.

1) Jährlihe Schiffbau- und Armierungsquote 100 Mil lionen Mark, Gesammtbedarf für 16 Fahre 1600 Millionen Mark, davon zu decken aus jährlichen An- leihen 603 Millionen, aus ordentlihen Einnahmen 997 Millionen Mark.

Die Heranziehung von Anleihemitteln zur YVe \haffung der Vermehrungsbauten entspricht den bisherigen Grundsäßen. Die Anleihebeträge der einzelnen Jahre sind derart bemessen, daß ste all mählih gleihmäßig abnehmen und im Jahre 1920 nach Fertigstellung der leßten Schiffe Null sind, s daß die normale Erneuerungsquote alsdann auf ordentliche Einnahmen entfällt.

2) Durchschnittlihe Quote für Sonstige einmalige Aus Us 15 Millionen Mark und zwar: in den ersten

0 Jahren 18 Millionen Mark, in den nächsten 10 Jahren allmählich abnehmend auf 9 Millionen Marf, insgesammt für 16 Jahre 261 Millionen Mark. Von’ dieser Summe sollen, entsprechend den bisherigen Grundsäßen, 166 Millionen Mark aus Anleihen, 95 Millionen Mark aus ordent lichen Einnahmen gedeckt werden. Auch hier ist die eda an der Anleihe auf die einzelnen Jahre derart erfolgt, daß die Anleihebeträge allmählich ab nehmen, dagegen die aus ordentlichen E auf: A Summen entsprechend es en. Jm

ahre 1920 beträgt der Anleihebetrag Null, die Höhe der zur Deckung aus ordentlichen Einnahmen in Ansaß gebrachten Summe 9 Millionen Mark, daë ist diejenige Quote, welche zur Erhaltung des Ve stehenden als erforderlih angenommen wird.

3) Durchschnittliche jährlihe Steigerung der fortdauernden Ausgaben 5,4 Millionen Mark, und zwar

in den ersten 10 Jahren. . 6 Millionen Marl,

in den leßten 10 4

D ,3 " M

4) Anwachsen des Pensionsfonds auf das Dreifache der

_ jeßigen Höhe. i :

5) Die Schuldzinsen sind für die bisherigen und bit

: Le E weiteren Marine-Anleihen be _rücksichtigt.

Wie aus der Geldbedarfsberechnung (Anlage V) ersichtlidh,

ergeben n als Gesammktkosten für 16 Jahre

1) Anleihen im Betrage von 769 Millionen Mark,

2) eine durschnittliche jährlihe Steigerung der aus ordentlichen Einnahmen zu deckenden Marine-Ausgabet (a I Pensionen und Schuldzinsen) vo!

11 Millionen Mark. ;

_ Die jährlichen Gesammtaufwendungen für die Marin

(einshliezlih Pensionen und Schuldzinsen) würden vo1

169 Millionen Mark im Jahre 1900 d 323 Millionen Mark

im Jahre 1916 steigen, oder durhschnittlich um 9,6 Millionen

Mark jährlich.*)

*) Daß die Durchshnittssteigerung des Gesammtaufwandet 9/6 Millionen Mark geringer ist als die Durchschnitks- steigerung des auf die ordentlihen Einnahmen des Reiches entfallende! Theiles der Marineausgaben 11,1 Millionen Mark beruht aus der jährlihen Verminderung der in der ersteren Summe enthaltenen, auf die Anleihe verwiesenen Beträge.

herech

ihre

Diese Geldbedarfsberechnung soll und kann nur einen gu m E Ueberbli ck über die Gesammtkosten geben. Die in die net den festen Willen, die Flotte zu Fahres-Etats einzustellenden Ausgaben, sowie die Ve L selben auf Anleihe und ordentlihe Einnahmen foll der ¿éhrlihen Festseßung durch die gese ebenden Faktoren über- en ay 9 on Grat N de A EeIs nung (Anlage V) zu Grunde, so würde in den einzelnen E der in der Tabelle errechnete Betrag auf ordentliche innahmen anzuweisen sein, der zjeweilige Nest auf Anleihe. Die bisherige Entwickelung der warten, daß i, | der ordentlichen Einnahmen l neten Höhe ohne neue Steuern decken a wird. Sollte sih dies vorübergehend in dem erforderlichen Um- ange nicht ermöglichen lassen, so erübrigt nur, wenn neue Einnahmequellen nicht e den Anleihebetrag zu erhöhen.

IIT. Geseßlihe Festlegung der Vermehrung.

Durch die Annahme des Flottengeseßes ist die Noth- wendi

Hieraus folgt an R daß eine Vermehrung der Marine

ebenfalls geseßlicher h be

Sachlage eine weitere Begründung der R Set geseß-

licher Festlegung nicht erforderlich ist, fo sollen im

den doh die Gründe nochmals N werden, aus welchen

die verbündeten Regierungen die

halten. E Die verbündeten Regierungen sind der Ansicht, daß eine

Dertieyrung der Marine nur dann den beabsichtigten Zweck:

Sicherung de ]

Ffüeen ann, wenn sie in

wird, s D

Bruchtheile eines S bilden feine Formation und

haben militärish nur

reserve.

E: weil dadur

wird.

Es ist daher nothwendig, daß die gesezgebenden Faktoren, bevor in die Ausführung des Planes eingetreten wird, sich darüber einigen, ob der Gesammtplan E richtig ge- halten wird und ausgeführt werden | Frage muß eine Entscheidung Q werden, und fai eine oe von dauernder Gültig ur ein

Abgesehen von dieser Erwägung, is die geseßliche Fest- legung L erfordeclich ;

Man wendet ferner ein, gerade das Flottengeses hätte der Beweis geliefert, daß si die Sollstärke einer Marine, d. h. - das Ziel der Éntwielung, zu einer geseßlichen Festlegung nicht eigne, man dürfe daher denselben e i mal begehen.

Dieser Einwand ist nur dur eine niht zutreffende Auf=- fassung des Flottengeseges erklärlih. Leßteres besteht aus zwei Theilen, einem Theile von dauernder Gültigkeit, welher in den früheren Reichstagsverhandlungen als „Aeternat bezeichnet wurde, und einem Theile von nur vor übergehender Bedeutung, welcher den Namen „Sexennat“ erhielt.

4 2A e: Si ist er Ea R 1H 9 re es die aber, daß die Marine nit auf ganz wenige große | Stärke und Organisation der Flotte (5 1,1), den Ersaßbau Unternehmungen beschränkt ist, wird eine Mesunde f 2), die Indiensthaltungen (§3) und den Personalbestand Könkurrenz ermöglicht. | 4 aan sh An an E en L E L » L

e i Aas véllere: Entwi ; ollen durch das neue Geseg die Stärke 1) und als noth- a G fiber estellt tis Enk U wendige Folge davon au die Bestimmungen über Jndienst- Seekadetten, Schi sjungen und Freiwilligen, d. h. haltungen (8 3) erweitert werden. Die übrigen Bestimmungen von fol hei Personen, die den Marine ienst a des Flottengeseßes werden hierdurch nicht berührt.

Lebensberuf wählen, ein ausreichender. Der zweite Theil des Flottengesezes, das sogenannte

Nur bei geseglicher Festlegung des Fieles ist der | „Sexennat“, hatte lediglih den Zweck, eine Frist für die Er- innere Ausbau der Marine sowie im Besonderen die | reichung des geseßlihen Schiffsbestandes, niht etwa auch für die Durchführung von Ersagbauten siche S 1,3 geseßlich festzuseßen, denn die Ersaßbauten laufen in ununterbrochener Reihe weiter, auch üßer das Sexennat hinaus. __ Bei den Reichstagsverhandlungen über das Flottengeseß stieß die gesezlihe Festlegung einer Beschaffungsfrist für den Schiffsbestand aus etatsrechtilihen Bedenken bei weitem auf die meisten Schwierigkeiten. Dies hatte zur Folge, daß das eigentliche Wesen des Flottengeseßes in den Hintergrund trat und die geseßliche Festlegung einer U n gei für den Sollbestand, d. h. derjenige Theil, der na Be- willigung des Etats von 1900 ficher gestellt und dadurch gegenstandslos geworden ist, dem Geset in der öffentlichen e D seinen Charakter und den Namen des Sexennats verlieh.

Jnfolge der damaligen Schwierigkeiten und in An- erkennung der Thatsache, daß es etwas Bedenkliches hat, für einen Plan, zu dessen Durchführung ein so langer Zeitraum erforderlih ist, eine Ausführungsfrijt geseßli ch Fe zulegen, haben die verbündeten Regierungen geglaubt, hier- von Abstand nehmen zu sollen und sih lediglih auf die i 1 geseßliche Festlegung des Zieles, d. h. der in Aussicht ei allen Geseßen vor. : : genommenen Vermehrung der Marine und der dadurch be- __ Daß sih die verbündeten Regierungen jemals gegen | dingten Jndiensthaltungen, beschränkt. Sie werden hierbei von eine Aenderung des Flottengeseßes, welche infolge Aenderungen | der L geleitet, daß der Reichstag, wenn er das Ziel der tehnischen und militärishen Bedingungen der Kriegführung | der Entwickelung angenommen hat, sein Möglichstes thun wird, nothwendig wird, verschließen sollten, wird niemand glauben | dieses Ziel nah Maßgabe der finanziellen Leistungsfähigkeit können. des Reiches seiner Vollendung entgegenzuführen.

1) Nur die geseglihe Festlegung der Vermehrung kenn-

eilung affen. Ohne daß dieser feste Wille zum zweifel- lojen Ausdruck gelangt, Cevacten der Durchführun des großen Planes sowohl auf personellem als au

auf materiellem Gebiet erheblihe Schwierigkeiten.

Nur wenn für die Durhführung des Planes eine sichere Garantie gegeben ist, 1stt dauernd auf die Betheiligung einer Aeóferen Anzahl leistungsfähiger Betriebe am Bau der Flotte zu U: da nur dann das erforderliche Kapital in kostspieligen Anlagen zum Bau von Kriegsschiffen angelegt wird. Nur dadurch

ehler niht noch ein- ie Methode der Geldbedarfs-

eihsfinanzen läßt er 1ch eine jar tche Steigerung der E ang ür Marinezwecke in der vorstehen

chlofen werden, in solhen Jahren

feit anerkannt worden, die Stärke der Marine und

rganisation auf eine geseßlihe Grundlage zu stellen. Erweiterung der Werft- und Hafenanlagen von vorn- herein dem späteren Bedürfnisse richtig anzupassen. Der durch geseßliche Festlegung der Vermehrung ge- kennzeihnete einmüthige Bef luß vonBundes- rath und Reichstag, die Kriegsmarine zu ver- doppeln, ist für das Ansehen des deutshen Namens im Auslande und damit für die gesammte politische und wirthschaftliche Entwickelung des Deutshen Reichs von größter Bedeutung.

Gegen eine geseßliche Festlegung der Vermehrung ist ein- gewendet worden, die zur Durchführung eines so großen Planes erforderliche Zeit sei eine so lange, daß man nicht zu übersehen vermöge, ob sih innerhalb dieser Zeit nicht die tehnischen, politischen und finanziellen Vorbedingungen für eine jolche geseßliche Festlegung von Grund aus ändern könnten.

Die verbündeten Regierungen halten derartige radikale Aenderungen nicht für wahrscheinlich. Sollten sie wider Er- warten doch eintreten, so sind die beiden geseßgebenden Faktoren “jederzeit in der Lage, das Yrotlengeie mit der in Aussicht

enommenen Novelle zu ändern. Aehnliche Verhältnisse liegen

nordnung bedarf. Wenngleich bei dieser achstehen-

eseßesform für unerläßlih

s Friedens au gegen den seemächtigsten Gegner, in dem Umfange durchgeführi in welhem sie in Aussiht genommen ist. ie Bedeutung einer verstärkten Materia - Ebensowenig genügt die Beschränkung auf 3 Ge- d der Zweck der Vermehrung nicht erreicht

oll. Ueber diese

eit. Dies ist nur eseß zu erreichen.

er Vermehrung auch noch aus folgenden Gründen

Berlin. Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth. Verlag der Expedition (Sholz). Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.