1900 / 26 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

s, Fragen der mit Erhebung der Abgaben oder C ihres ] Anwendung, wenn bese im Amtsblatt bekannt gema@t find. Die

inganges betrauten Personen über Thatsachen, welche für die | Anwendung beginnt mit dem achten Tage nah dem Ablauf desjenigen

Anwendung der Tarifbestimmaungen erheblih sind, unbeantwortet | Tages, an welchem das- betreffende Stü des Amtsblatts Ss

[äßt oder unrichtig beantwortet, worden ift, wenn niht in dem Tarif oder in der Ausführungs-

wird mit einer Geldstrafe, welche dem fünf- bis zwanzigfahen Betrage der | bestimmung selbst ein anderer Zeitpunkt für das Inkrafttreten an- E Abgabe gleihkommt und mindestens eine Mark beträgt, | geordnet ift.

a

Wenn und insoweit der hinterzogene Betrag nicht zu ermitteln ist, tritt Geldstrafe bis zu 150 M ein.

gelagert, ihrerseits von den \pezifishen Krankheitserregern abstammen, rihteten sich die Heilbeftrebungen nicht mehr allein gegen die Bak- terien ielbst, sondern auch gegen die Bakteriengifte die Toxine —. Die weiteren Hungen ergaben, daß die Heilung einer an- \steckenden Krankheit mit der Produktion von \pezifisch giftwidrigen Stoffen im Blute der Antitoxine Antikörpern einhergeht, die entweder die Toxine neutralisieren oder die Bakterien selb vernichten.

y Durch diese Kenntniß war nunmehr die Richtung für den ein-

L aItaden Weg bei dem neuen Heilverfahren gegeben und vorge- ì

Zweite Beilage : j zuni Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

8 15. Alle älteren Bestimmungen über die Bestrafung von Verk abgaben-Hinterziehungen, ci 5 n

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P S E E E C E Ee T E R A O

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großes, mächhtiges Reich, sondern auch in wissenschaftliher Beziehung an der Spitze aller Kulturländer.

außen und innen verdanken wir feinen glorreihen Fürsten aus dem Hohenzollernftamme.

net. In der von Behring begründeten Blutserumtherapie benußt man nunmehr die fertig gebildeten und im Blutserum enthaltenen anti- bakteriellen und antitoxishen Substanzen zu Schuß! und Heilzwecken. Durch die Uebertragung des Blutserums der künftliÞh immunt- fierten Thiere läßt sich bei gesunden Thieren ein Schuß gegen gewisse Krankheiten, bei bereits erkrankten Thieren Heilung erzielen. Man bezeihnet die erftere Art als Schußimpfung, die Tbfere als Heil-

ng. Die Herstellung wirksamer Hi:ilsera bietet große Schwierigkeiten. Die Praxis hat ergeben, daß zu Heilzwecken ungleih viel größere Serummengen als zu Immunisierungs8zwecken erforderli find.

An der Verbesserung dieser Methoden wird mit rastlosem Eifer

und Creis gearbeitet. Z st es au zur Zeit noch nicht gelunaen, eine durhaus befrie- digendE Erklärung der Ursachen und des Wesens der Immunität zu geben, so ift doch der Beweis für die Richtigkeit dieser neuen Heil- methode durch das Diphtherieheilserum, das Tetanusantitorin und das Rothlaufserum erbracht.

Die Thierheilkunde hat diesem neuen Heilprinzip von vornherein ihre vollste Aufmerksamkeit geshenkt und das umfomehr, da sih auh für die Bekälupfung der ansteckenden Thierkrankheiten dur dieses Verfahren ganz neue und eigenartige Gesichtspunkte eröffneten.

Die Bemühungen, die Serumtherapie für die Bekämpfung der S Thierkrankheiten nußbar zu machen, sind nicht erfolglos gewesen.

Der Schweinerothlauf, eine Krankheit, deren Heilung mit Hilfe von Arzneimitteln bis dahin nicht gelungen war, if in leßter Zeit mit Hilfe der Serumtherapie in erfolgreichher Weise bekämpft worden.

Andere Thierseuchen, wie die Shweineseuße und Schweinepest, die Brustseuche, die Hühnercholera, die Tuberkulose und vor allem die Maul- und Klauenseuche bilden zur Zeit den Gegenstand ernsten, un- ablässigen Forswens.

An den verschiedensten Stellen, in \taatlihen Instituten, an land- wirthschaftliven Anstalten, in den industriellen Betrieben und in der Praxis macht sih bei den Thierärzten ein eifriger Wettstreit geltend.

Wer freilich überall sofort verwerthbare, handgreiflihe Erfolge aus folhen Untersuchungen erwartet, der hat wenig Verständniß der engen und verworrenen Wege, welche in allen Wissenschaften von der theoretishen Arbeit zur praktishen Anwendung führen.

Noch vieles ist zu arbeiten, aber ein dankbares Thätigkeitsfeld liegt vor uns, und die Hoffnung erscheint berechtigt, daß es der ge- meinsamen, zielbewußten Forshung gelingen wird, noch weitere nußy- bringende Erfolge auf diesem Wege zu erzielen.

Howgeehrte Festversammlung!

Ein NRükblick auf die Entwicklung der Arzneitherapie hat uns gezeigt, daß eine wissenshaftlihe Begründung derselben erst in dem leßten Jahrhundert zu stande kam und namentli deutshen Forschern zu verdanken ift.

Diese nunmehr auf einer wissenshaftlißhen Grundlage aufgebaute Lehre hat vor allen anderen Kulturländern in Deutschland eine ganz besondere Pflege und Förderung erfahren und sih im Verlaufe der leßten 30 Jahre zu einer exakten Wifsenschaft entwickelt.

Wir verdanken dtésen Fortschritt der steten Fürsorge, welche die Staatsregierung auch dieser Wissenschaft zu theil werden ließ.

Das neue Jahrhundert sieht Deutschland nicht allein als ein

Diese Machtstelung Deutschlands unter Preußens Führung nah

28 bis 35, 36 Absatz 1, 37 bis 47, 49 bis 54, 56, 57 und 64 des

lungen gegen die Z

Die hinterzogene Abgabe ift neben der Strafe zu entrichten.

§ 2. Abgesehen von den Fällen des § 1, werden Zuwiderhandlungen gegen die in den Tarifen und Ausführungsbestimmungen getroffenen

Sicherung ihres Einganges mit Geldstrafen bis zu 150 #4 bestraft.

8 3. -

Wer wissentlih bei Erhebung von Verkehrzsabgaben Beträge ein- zieht, die der Zahlende überhaupt nit oder nur în geringerer Höhe schuldet, wird sofern niht nah ollgemeinen Strafgeseyen eine hôhere Strafe verwirkt is mit einer Geldstrafe, welhe dem zehn- bis zwanzigfahen Betrage des zuviel Erchobenen entspricht, mindestens aber 10 4 beträgt, bestrafi. Wenn und insoweit der unbefugt erhobene Betrag nicht zu ermitteln it, tritt Geldstrafe von 10 bis 150 Æ ein.

Wird die Zuwiderhandlung aus Fahrlässizkeit begangen, so ver- fällt der Zuwiderhandelnde in eine Geldstrafe, welhe dem fünf- bis zehnfahen Betrage des zuviel Erhobenen entspriht, mindestens aber 5 6. beträgt; wenn und insoweit der unbefugt erhobere Betrag nicht zu ermitteln ift, tritt Geldftrafe von 5 bis 150 M ein.

4. Die im § 3 Absaß 1 bestfnate St1afe trifft au die Privat- berechtigten und Vorsteher von privatberechtigten Korporationen, welhe die dort mit Strafe bedrohten Handlungen von ihren Ein- nabmen, sowie ferner die Einnehmer, welche solche von ihren Gehilfen wissentlich geschehen lassen,

5.

Wenn eine von den Hebungsberechtigten im Wege der Verpachtung oder auf Grund eines sonstigen Rechtsverhältnisses mit der Erhebung von Verkehrsabgaben betraute Person nah erjolgter Bestrafung auf Grund des § 3 Absay 1 nochmals eine Zuwiderhandlung gegen diese Geseßesvorscyrift wissentlich begeht und deswegen bestraft wird, kann der Hebungsberechtigte jenes Pacbt- oder sonstige Rehtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Einer Bestrafung nah § 3 Absatz 1 dieses Geseßes steht eine nah den allgemeinen Strafgejeßen erfolgte Bestzafung gleih, wenn

ihr eine wissentliG unbefugte Erhebung von Verkehr8abcaben zu Grunde liegt.

8 6. In den Fällen des § 5 kann die zuständige Provinzialbehörde die Entfernung des widerholt bestraften Echebers veriangen. Die Bestimmungen in §8 5 und 6 finden keine Anwendung auf

folhe Erheber mit Beamtenetgenschaft, welhe ein Gehalt aus Staats- oder Gemeindemitteln beziehen.

S7,

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Strafvorschriften diefes Gesetzes find die Verwaltungsbehörden zur Untersuhung und Entscheidung im Verwaltungswege zuständig.

Die Zuständigkeit zur Entscheidung fällt weg, wenn durch die Zu- widerbandlung zugleich andere Strafgeseße verleyt sind, wegen deren Uebertretung die Verfolgung noch eintreten kann, oder wenn der Be- \chuldigte wegen der Zuwiderhandlung festgenommen und nit alsbald wieder freigelassen, sondern dem Aen Richter vorgeführt ist.

Auf das Verwaltungsstrafverfahren finden die Vorschriften der SS 3, 4, 5 Absatz 1 Nr. 2, 3 Absag 2 und 3, 6 bis 15, 19 bis 25,

Gesetzes, betreffend das Verwaltungéstrafverfahren bei Zuwiderhand-

[ ollgeseßge und die sonstigen Vorschriften über indirekte RNeihs- und Ländesabgaben, sowie die Bestimmungen über

Anordnungen über die Erhebung der Verkehrsäbgaben und die

die Shlacht- und die Wildpretsteuer vom 26. Juli 1897 G.-S.

dhließlih derjenigen über die Bestrafung der Hinterziehung von Chausseegeld und einschließlich der. das Ver. (osten A A INESVAEHINAGER regelnden Vorschriften, werden außer raft gesetzt. |

Dasselbe gilt von den landesgeseßlihen Bestimmungen über die Bestrafung der unbefugten Erhebung von Verkehrsabgaben, insbesondere von dem Geseg vom 20. März 1837, betreffend die Bestrafung der Tarifüberschreitungen bei Erhebung von Kommunikationsabgaben (G.-S,. S. 57), welches in seinem ganzen Umfange aufgehoben wird.

S 16. Auf die zur Reichskasse fließenden Abgaben, welche für die Be-

fahrung des Kaiser Wilhelm-Kanals erhoben werden, findet dies Geseg keine Anwendung.

§ 17. Dies Geseß tritt am 1. Oktober 1990 in Kraft.

Kunft und Wissenschaft.

gewerbe-Museums füllenden Ausstellung ‘von Schüler- arbeiten der Unterrihts-Anstalt, die mit Studien und Ent- würfen jeder Art eine ansehnlihe Reihe zum theil bereits durch An- kauf in Privatbesiß übergegangener ausgeführter Stück2 vereinigt, geselit sich von morgen, Sonntag, ab eine im Veftibül des oberen Stockwerks angeordnete Ausstellung von Studien aus dem Aquarium, die von dem Maler Paul Flanderky, einem früheren Schüler der Unterrichts-Anstalt, ftammen und zu einer bereits in Vorbereitung befindlichen Veröffentlihung bestimmt sind. In etwa 40 theils aquarellierten, theils gezeichneten Blättern giebt der genannte Künstler eine reihe Auswahl von Darftellungen der mannigfachen Thierformen, die das Wasser beleben. Mit scharfer Beobachtung verbind:t sich dabei vielfa eine Zangen, die

bereits auf die künstlerishe Verwerthung dieser oft bizarren und grotesken Formen hindeutet.

Im Verein für deutshes Kunstgewerbe hielt am Mitt- woh Abend Herr Dr. Max Schmid, Profeffor an der Königlichen Technischen Hochschule zu Aachen, einen Vortrag über „Haupt - probleme der modernen Malerei seit 1870“. Ausgehend von einem berühmten Gemälde aus der Mitte unseres Jahrhunderts, das einst wegen seines Realismus gepriesen wurde, für den heutigen Beschauer aber mancherlei konventionelle Züge aufweist, schilderte Redner, wie durch die Franzosen Courbet, Manet und Viillet die Wiedergabe der s{chlihten Natur in die Malerei eingeführt worden sei. Man habe sowohl die Haltung und Be- wegung der Gestalten wie die Wirkungen des Lichts und der Faiben mit s{härferem Auge erfaßt und e dabei unterstüßt worden durch das, was die Ae lehre. Als Beispiele führte Redner an der Hand von Lichtbildern nach älteren und neueren Meistern die Auffassung des galoppierenden Pferdes und der \chreitenden oder tanzenden Menschengeftalt vor und stellte die Art, wie noch die Gemälde von Rembrandt das Licht konzezntriert und ateliermäßig zeigen, der Freilihtmalerei gegenüber. Freililt und Impressionismus seien die Angelpunkte der realistishen Malerei, und do habe die neuere Kunst bei diesem NRealismus nicht Halt gemacht. Unter Benußung seiner Lehren habe man zunächst die ein-

Berlin, Sonnabend, den 27. Januar _

S A S SNAE, A0

1900.

Berichte von deutschen

Fruchtmärkten.

E L P P E —_—

Qualität

gering

mittel

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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für 1 Dopvel- zentner

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Am vorigen Markttage

Dur- shnitts- vrei8 4

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nah überschläglicher Schähung au Doppelzentner (Preis unbekannt)

dem

Zu der den ganzen Lihthof des Königlihen Kuunft-

Allenstein « « Thorn . - + Brandenburg a. Sorau N.-L. Lissa

Ohlau

Schweidnitz . Glogau . Liegnitz Hoyerswerda

ildesheim . Emden Mayen Krefeld . Landshut Augsburg - Bopfingen . Mainz «- - Altkirch . St. Avold . Breslau . . Jauer «- Duderstadt . Neuß . - - Bruchsal . Rostock .

Allenstein Thorn

osen .

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Rawitsh. . - Strehlen i. Sl.

Neisse. . E ,

Kolmar i. P. .

Brandenburg a. H. é Sorau i. N.-L,

13,70

14,00 13,60 13 50 13,00 12,00 13,50 14/50 13.80 13,35

13,10

13,33 14,89 15,40 15,65

11,90 13.00 13,60 14,40

12,50

13,00

12,10 12,50

12,40

13,70

14,09 13,80 13,80 13,00 12,00 14,00 14.50 13,80 13,40

13,30

——

14,67 16/20 15/40

14,00 13,60 13,90 14,40 14,00 13,80 14,09 13,20 14,00 14.60 14,10 13,40

13,30 14,10 13/35

15,00 16,40 15,80

15,65

12,90 13,00 13,89 14,40

15,60 14,80 13,20 14,00 13,80 14,90 16,50

12,20

13,00

12,30 12,80

12,40

13,90

12,75 12,40 13,40 13,20 12,50 12,909 12,80

12,70 12,70

Weizen. 14,00 14 30 13,90 | 14,20 410 1440 | 470 14,45

420 || - | 14,20

14,29 14,00 14,60 14,40

13,20

14,50 14.50

14,60 14,70

12 | 69

3,70 3,

y a 13,80

13,50 13,50

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3,85 L E, 15,32

14,70 16 33 16,80 16 20 16,20

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15,86 15,60 13,69 14,00 14,00 14,90

14,20 15,00 14,00 15,40

16,50 17,00 13,90 | 14,15

Roggen 12,75 þ 13,00 12,70 13,10 13,60 S 13,20 13,40

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3,10 170 | 18 2,70 ' : 12,40 12,70

14,30 14,49

14.70 14,60 14,90 14 60 14,40 15,00 14,70 15,00 14,00 14.80 13,80

14,25 15,32 15,20 17,67 17,20 16 20 16,29

14,99 15,00 14/20 15,40 17,00 14,30

13,00 13,40

13,40 13.09 13,10 13,50 12,75 13,00 12,40

13,96

14 22 14,00 14,00 14,00

14,60

14,30

14,13 14 00 15,32

16,31 16,64 15,99

15,70

13,88

14,23

12,82

12,78 12,73 13,00 12,65 12,70 12,40 12,70

15,411:

14,05

14,20 14,00 14,23 14,00

14 59

14,30

14,13 14,00 15,32

16,13 16,40 15,14

15,38

13.89 15,08

14,11

12,82

12,75 12,54 13,00 12,65 12,70 12,50 12,66

dD Ca) T

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C D HISL

heitlihe, dekorative Wirkung des Bildes im Raum wieder in Betracht gezocen (Whistler u. A.); dann haben tiefe Künstlernaturen auch die Phantasie wieder in ihr Recht eingeseßt: die Gemälde Reosetti’'s und jeiner engtischen Genoffen, die Werke Böcklin?'s, Klinger's, Thoma’s, die Farbenträume Ludwig von Hofmanu?s, selbst die kecken Phantasien des Parisers Rops und die Linienspiele von Jan Toorop seien ebenso viele persönlihe Ausdeutungen der idealisti- hen Seite in der neueren Malerei. Es sei die Aufgabe des Be- shauers, dem, was das fichere Auge und die hohe Phantasie der Künstler uns erobere, mit Liebe nachzugehen, statt es in hohmütbiger Beschränktheit abzuiehnen. Dem fesselnden, zweistündigen Vortrage folgte die gedrängte Ve:sammlung mit gespannter Theilnahme.

Unter dem Schuß und Schirm unseres gegenwärtigen Königs und

Kaisers erfährt jedes wissenschaftliße Streben und Arbeiten die weit- gehendfte Förderung und Unterstüßung.

Bromberg - Dla Sirehlen i. Schl. . Schweidniß . Glogau . «+ «+ « Liegniß ; Hoyerswerda Neisse. - - Halberstadt . Hilde2hem. « « «ooo R E e Emden . « S E e an G Ee v a id refe E Ee Ad O 13,93 Landshut 1% 1480

13,00 13,50

13,45

13,15 13,40

1425 14,70 14.00

14,46 15,07

13,09 13,33

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13,15 13,40

14,23 14,80 14,34

14,49 15,18

13,40 13,60 14,20 13,50 13,79 13,49 13,80 14,30

14,85 14,00 14,20 15,36 15,60

13,00 13,40 12,80 13,60 13,80 13,80 13,45 13,50 12,75 13,75 13,15 13,15

n 13,00 14,20 14,20 14,30

14,15 14,65

i 14,00 13,70 15,36 15,40

12,80 12,00 13,40 13,40 12,60 12,85

14,10

13,00 12,80 13,40 13,45 12,75 12,85

14,10 14/20 1415

12,80 12,00 13,00 13,40 12,69 12,80

14,00

s Q L a B UL A

S. 237 mit nachstehenden Se entfpreizende Anwendung.

L ? § 9, Soweit die in § 8 bezeichneten Vorschriften sich auf die Ein- Unter Seiner weisen Regierung erfreuen wir uns der Segnungen

ziehung von Gegenständen oder die Vertretungspfliht dritter Personen des Friedens, unter defsen Schuß die wifsenschaftlihe Arbeit gedeihen | bettehen, bleiben sie außer Anwendung. kann und Früchte trägt.

8 10. E begeht Kaiser Wilhelm 11. das Fest Seines Geburtstags. Bei Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1897 treten n den hellen Jubel, der durch alle deutschen Lande ertönt,

a. an die Stelle des Finanz-Minifters der für die Verwaltung stimmen auch wir dankbar und freudig mit ein. der Verkehrzabgaben zuständige Minister,

Auch wir als getreue Unterthanen bringen Seiner Majestät b. an die Stelle der Provinzial-Steucrbehörde, unsere Huldigung dar, indem wi s erbeb din den R : 1) soweit es sich um staatlihe und private Verkehrsabgaben O gung y r uns erheben und in den Ruf ein handelt, diejenige Provinzialbehörde der allgemeinen Landes- „Seine Majestät,

verwaltung, welhe hinsihtlich der Verwaltung der Verkehrs- unser Allergnädigster Kaiser und König abgaben der nah Litt. c Nr. 1 dieses Paragraphen zuständigen Wilhelm 11.

3, D pad jed

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1464

14,64 15,20

00 Gesundheitswesen, Thierkrankheiten uud Abspecrnugs- 14

lebe hoch und nochmals bhoch und zum dritten Male hoch!“

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Ersaßwahl zum Reichstage im 5. nieder- ahlkeise (Deggendorf) erhielt, nah amt-

bayerischen liher Meldung, von 4570 Conrad Preysing (Zentr.) 347 und Schmid (Soz.) 172 ist somit gewählt.

Dem Reichstage is der Entwurf einer Novelle zum

Gesetz, betreffend die deutshe Flotte, vom 10. April 1898 (Reichs-Gesegbl. S. 165) nebst T É e

Über die Steigerung der deut bis 1898 zugegangen.

__ Dem Hause der Abgeordneten ist nahstehender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestrafung von handlungen gegen die Vorschriften über die von Verkehrsabgaben, nebst Begründung zugegangen:

§1

ägen,

Wer es unternimmt, Abgaben,

Wasserftraßen, Häfen, Ladep

sonstigen Verkehrsanlagen nach den von der zuständigen Behörde er- lassenen Tarifen zu entrihten find (Verkehrsabgaben), ganz oder theil-

wpeije zu hinterziehen, insbesondere dadurch, daß er a. die Verkehrsanlage heimlich oder unter Umgehung der Hebe- nterlassung etner ihm obliegenden Meldung

b, der Leistung der Abgabe sih durch Flucht oder abgesehen ällen des § 113 des Strafgeseßbuchs dur

ftelle oder mit benußt,

von den Widerftand entzieht,

. die nah den Tarifen und den dazu gehörigen Ausführungs- bestimmungen ihm obliegenden Erklärungen über Ärt, Be- schaffenheit und ‘Menge von Gegenständen oder über die Zahl oder Eigenschaften von Personen unterläßt oder unrichtig ab-

giebt,

. die nach den Tarifea und den dazu gehörigen Ausführungs- bestimmungen vorzuzeigenden Ladung?papiere,

oder sonstigen Auéweise niht oder nicht vollständig vorzeigt,

CREEEREN Stimmen Graf 3822, Rainprechter (nl.) Stimmen. Graf Preysing

ründung und einer Denkschrift chen Seeinteressen von 1896

uwider- rhebung

welche für die Benußgung von Brücken, Fähren, Wegen und

hiffspapi-re

Staatsbehörde unmittelbar vorgesetßt ift,

behörde, c. an die Stelle der Havptämter (Hauptzoll- und

Zoll- und Steuecrbehörden, sowie der Zoll- und Steuerstellen

ficht über die Abgabenerhebung betrauten Staatc behörden,

Gemeinden und Gemeindeverbände, d. an die Stelle der Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern und der Zoll- und Steuerbeamten die mit der Erhebung der

Verkehrsabgaben und der Sicherung ihres Ginganges betrauten Beamten. 8 11.

Soweit fstaatlihe Verkehrsabgaben durch Behörden der Ver- waltung der indirekten Steuern erhoben werden, sind diese Behörden au zur Untersuhung und Entscheidung im Verwaltungswege befugt, wobei die Bestimmungen des Geseßes vom 826. Suli 1897 abgesehen von denjenigen über die Zuständigkeit zur Entscheidung auf Beschwerden zur unveränderten Anwendung kommen.

Die Entscheidung über Beschwerden steht, wenn die angefohtene. Anordnung von einem Hauptamte getroffen ist, der in § 10 b 1 be- zeihneten Provinztialbehörde zu, während der für die Verwaltung der Verkehrsabgaben zuständige Minister in solhen Fällen zu entscheiden

hat, wo die Beschwerde sh gegen Enischeidungen einer Provinzial- Steuerbehörde richtet. Y 9 /

S 12.

In denjenigen Fällen, wo die Art, Beschaffenheit und Menge von Frachtgütern für die Abgabenpflipt oder für die Höhe der Ab- gabe maßgebend ift, sind die mit der Erlebung der Abgabe und der Sicherung ihres Einganges betrauten Beamten befugt, den Sach- verhalt in geeigneter Weise festzustellen, die über Art, Beschaffenheit und Menge von Frachtgütern gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen und zu diefem Zwecke die Transportgefäße jowie die auf dem Tranéport befindlichen Güter, leytere sowohl innerhalb wie außerhalb der Transportgefäße, Ps uen.

Die nach Maßgabe dieses Geseßes auf Gcund von Straf- bescheiden, Beshwerdebescheiden und Unterwerfungsvechandlungen ge- zahlten Strafen fließen bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über die Erhebung fommunaler Verkehreabgaben zur Kasse des er- S Miglen Gernaeindeverbandes, in allen anderen Fällen zur

taatskasse. j

S 14.

Die Vorschriften in den S§§ 1 und 2 dieses Gesetzes finden auf

2) foweit kcrmmunale BVerkehrsabgaben in Betracht kommen, die der hebungsberehtigten Gemeinte oder dem hebungsberehtigten Gemeindeverband unmittelbar übergeordnete Gemeinde-Aufsichts-

- uptfteuer- ämter), der Behörden der Verwaltung der indirekten Steuern, der

1) bei staatlichen Verkehrsabgaben, welhe niht durch Behörden der Verwaltung der indirekten Steuern erhoben werden, und bei privaten Verkehrsabgaben die mit der unmittelbaren Auf-

2) bei kommunalen Verkehréabgaben die Vorstände der betheiligten

Maßregeln.

Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. am 2. Januar.

Barcelona, 26. Januar. 124 Todesfälle an &rippe vor.

Auftreten der Beulenpeft in Rosario bekannt gegeben. ist veröffentliht worden.

Verkehrs-Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln (Rhein) ist die zweite englishe Post über Ostende vom 26. Januar aus3-

geblieben, weil die Dampferfahri wegen shlechten Wetters nicht stattfand.

Bremen, 26. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Gera“ 25. Jan. ale y. New York n. Bremen fortges. „Ellen Nickmers“ 24. Jan. in Philadelphia angek. „Werra“, n. New York best., 25. Jan. Punta Delgada pass. Reise v. Genua n. Southampton fortge}. best., 25. Jan. in Neapel angekomznen. 27. Januar. (W. T. B.) Dampfer „Bremen“ 25. Jan. Reise v. Genua n. Southampton, „Weimar“ 26. Jan. Reise v. Antwerpen n. Bremen fortges. „Bayern“, n. Oft-Asien beft., 26. Jan. in Colombo angek. „Bonn“, n. d. La Plata beft., 26, Jan. Dungeneß, „Köntgsberg“, v. Ost-Asien kommend, 27. Jan. Gibraltar paß. „Bamberg“, v. Ost-Asien kommend, 25. Jan. in Havre angekommen. vg tabó 26. Januar. (W.-T. B.) Hambvurg-Amertka- Linie. Dampfer „Columbia“ 25. Jan. in Alexandrien angek. „Bel- gravia*, v. New York n. Hamburg, -26. Jan. Cuxhaven paff. „Auguste » Victoria“ 25, Jan. v. New York n. Genua abgeg. „Athesia“, v. Hamburg n. Philadelphia, 25. Jan. Cuxhaven paff. „Scotia“ 25, Jan. in Genua angek. „Silesia* 26. Jan. v. Shanghat

n. Hongkong abgegangen. i (W. T. B.) Castle-Linie. Dampfer

„Prinz Heinrih“ 25. Ian. „Stuttgart“, n. Ost-Asien

London, 26. Januar. „Pembroke Castle“ heute auf Ausreise v. London abge

Union-Linie. Dampfer „Gaul“ heute au Mudceise v. d. Canarischen Inseln abgegangen.

künftig za erlassende Tarife und Ausführungsbestimmungen nur dann

Der Ausbruch der Maul- und Klanenseu ift dem Kaiferlihen Gesundheitsamt gemeldet worden vom Bebbate zut

(W. T. B.) Hier kamen gestern“

Buenos Aires, 26. Januar. (W. T. B.) Amilich wird das

Ein Dekret, welches die vollständige Jsolierung der Erkrankten anordnet,

Augsburg Bopfingen .

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