1900 / 28 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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ung erfahren. Das „Berliner Tageblatt" E daß an einem Kornbause der Bund der Landwirthe betheil ei; von den Korn- häusern muß man alle olitik und alle konfessionellen Fragen fern- halten. Für den reellen ndel find wir immer eingetreten; Dünge- mittel und Sämereien müssen sehr vorsichtig eingekaust werden. Man ann n digt ist.” Den landwirtbsaftlih al bfsensthaften werbestand ge . Den lan ichen Genofsen

kann man nicht Do tctfen daß sie thren Betrieb lediglich kapitaliftish

eingerichtet haben. „Düsseldorf (Zentr.): Meine Fceunde können ih nd nehmen gesélofses eine ab- lehnende Stellung zu ih k erblicken in den Kornhaus- genossenshaften eine durchaus emeinnlPige Einrichtung. Allerdings müssen die Genossenschaften faufmännish tig geleitet sein. Aber die Kornhausgenossenschaft, auf welche sich Herr Crüger bezog, hat feinen Anlaß zu Angriffen in dieser Hinsicht gegeben. Wir können auh nit finden, daß es sich um eine Subvention seitens des Staates handelt. Herr Crüger beschwert ih über den Handel mit Futter- und Düngemitteln. Die reisinnigen haben früher immer auf die Selbsthilfe verwiesen. Hier liegt gerade ein besonders geeignetes Gebiet für die Selbsthilfe vor. In keiner Hin- sidht ist die Landwirthschaft durch den andel so \chwer geschädigt worden, wie beim Bezug von Futter- und Dün emitteln. Der Redner bemängelt, daß die Statistik über die landwirtb\caftliche Verschuldung niht genügend ins einzelne gehe und namentli nit erkennen lafse, zu welhem Zweck eine Schuld aufgenommen set.

Geheimer Reg!erungsrath Dr. Mueller: Aus unserer Statistik der landwirthsha\tlihen Verschuldung läßt sich nicht erkennen, inwieweit die landwirthschaftlihe Vershuldung in Industriebezirken durch die Industrie vershoben wird. Die Hauptsache bei der ganzen Statistik ist, daß wir die Tendenz erkennen, ob ih die Verschuldung in aufsteigender oder absteigender Linie bewegt. Wir haben die Mängel der Statistik der landwirth\scaftlichen Vershuldung erkannt und werden die Statistik nah Abschluß der \chwebenden, hierauf be- züglihen Verhandlungen auf anderer Grundlage aufbauen als bisher.

Abg. Leppelmann (Zentr.) führt aus, daß die Landwirthschaft

[er vollkommen dem Handel preisgegeben gewesen sei, und daß es m Interesse niht nur d-r Landwirthschaft, sondern der Allgeme inheit gelegen habé, die Mißstände an der Börse zu beseitigen. 5 Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tein: j Meine Herren! Ich will Sie mit einer langen Ausführung nicht belästigen, Ih will zunächst die Frage erörtern, die im wesentlichen mein Vertreter hon beantwortet hat, welche an die Staatsregierung gerichtet ist, ob die Staatsregierung bereit ift, Geschäftsberichte der landwirthschaftlichen Genossenschaft vorzulegen.

Meine Herren, die Vorlegung von Geschäftsberihten der land- wirthschaftlichen Genossenschaften, der Kornhausgenofsenshaften beruht darauf, daß die Genossenschaften einerseits vom Staat Beihilfe be- kommen haben, dagegen ihrerseits sih verpflichtet haben, dem Staat über den Bereih und Umfang ihrer Thätigkeit ausgiebig Bericht zu erstatten.

Nach verschiedenen Richtungen hin bedurfte es au einer folchen Berichterstattung. Einmal war die Staatsregierung berehtigt, {ih davon zu überzeugen, ob die Mittel, die der Staat den Genosfsen- haften gewährt, angemessen verwandt und dauernd sichergestellt sind. Andererseits hat die Staatsregierung aber auch die Verpflichtung, darüber zu wachen, daß diese Betriebe sih innerhalb der geseßlichen Schráänken halten, weil im allgemeinen die Staatsregierung die Pflicht hat, darüber zu wachen, daß geseßlihe Vorschriften, Verbote u. \. w. von allen Unterthanen, ganz besonders aber von solhen Genossen“ schaften beobahtet werden, die vom Staate gewissermaßen ins Leben gerufen find.

Der Antrag verlangt nun, daß diese Berichte, die zweifellos als ein Internum zwischen der Staatsregierung und den Kornhauf?- genossenshaften zu dem eben von mir dargelegten Zwecke zu behandeln sind, hier durch die öffentlihe Verhandlung im Abgeordnetenhause zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden sollen. Meine Herren, das ist an sich {hon etwas ganz Ungebräuchliches.- Berichte, die ih die Staatsregierung für ihre Aufgaben erstatten läßt, werden regelmäßig dem Hause nicht mitzetheilt; denn die Einforderung dieser Berichte ist ein Ausfluß des Verwaltung8rechts, das der Staat uneingeschränkt besigt, und an welhem sich zu betheiligen das Abgeordnetenhaus nicht das Recht hat. Wenn das hohe Haus von der Staatsregierung eine derartige besondere Auskunft ausnahmêweise wünscht, so hat das auf anderem Wege zu geshehen. Das Haus hat genügend die Möglich keit, derartige Anträge zu stellen. Die Regierung wird. dann er- wägen, ob sie folhen Anträgen stattgeben kann und darf.

Was wird nun allgemein beantragt ? Als Zweck der Mittheilung dieser Berichte wird in dem Antrage bezeichnet, die Angabe der Um- sätze der * von den einzelnen Genossenshaften gehandelten Waaren. Meine Herren, das greift tief in die Geschäftsgebahrung der Genossen- schaften ein. Die Genossenschafter haben mit Recht Anspruch darauf, daß ihnen derselbe Schaß in Veröffentlichungen über ihren Geschäfts- betrieb gewährt wird, dessen fich Handel und Gewerbebetrieb im allgemeinen erfreuen, der Schutz dagegen, daß ihr Geschäftsgebahren niht durch unberechtigte Eingriffe der Konkurrenz geschädigt wird. Eine solche Veröffentlihung der Berichte dürfte, meine Herren,- nur mit Zustimmung der Genoffenschaften gesehen.

Dann verlangt der Antrag. es solle dem Hause mitgetheilt werden, mit welhen Getreidearten, mit welhen Dung- und Futtermitteln die Genoffenschaften handeln. Meine Herren, der Zweck des Antrages kann do nur der sein, dem Hause die Möglichkeit zu verschaffen, zu fontrolieren, ob die Staatsregierung ihre Pflicht ausübt, darüber zu wachen, daß die landwirthschaftlihen Genossenschaften, die Kornhaus- genossenschaften nicht etwas Gesezwidriges thun. Das za kontrolieren ist die Staatsregierung berufen und verpflichtet, weil die Staats- regierung allgemein verpflichtet ist, die Befolgung ter Gesetze zu über- wachen.

Nun will ih aber den Beweis antreter, daß die Staatêregierung dieser ihrer Verpflichtung bisher vollständig genügt hat. Es lag der Staatsregierung eine Beschwerde des \ächsishen Previnzialvereins für Getreide- und Produktenhandel vor. In dieser Beschwerde sind alle diejenigen Gesichtépunkte unter Anführung von Thatsachen der Staatsregierung vorgetragen, die heute und s{hon im Vor- jahre in umfassender Weise hier im Hause behandelt sind. Die Staatsregierung hat ihrerseits eine gründlihe Untersuhung darüber eintreten lassen, ob die Beshwerde sahlih begründet, ob die Kornhausgenossenschaft den geseßlichen Rahmen ihrer Befugnisse über- schritten habe. Nachdem die Untersuhung beendet war, - hat die Staatsregierung, unterzeichnet von dem Herrn Finanz-Minister, dem Minister der döffentlihen Arbeiten, dem Minister für Landwirth- haft und dem Minister für Handel und Gewerbe, einen Bescheid erlassen, den ih mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten vorlesen zu dürfen bitte:

Die gegen die Thätigkeit der Kornhausgenofsenschaft zu Halle a. S. gerihtetz Vorftelung vom 14. Juli v. J. hat zu einem Einschreiten gegen dieselbe niht geführt. Wenn es im Beginn der Geschäfts- : thätigkeit der Genofsenshaft gelegentlih vorgekommen ist, daß ‘se Felderzeugnifse von Landwirthen kaufte, die nit ihre Mitglieder waren, so handelte es sih in solhen Fällen stets um Landwirthe, die der Erklärung ihres Beitritts einen probeweisen Geschäfts-

* abs{chluß vorangehen lassen wollten und nahher mit einer Aus- nahme Mitglieder der Genossenshaft geworden sind. , Auf Händler hat sie ihren Einkauf nie ausgedehnt.

Der Ein- und Verkauf von Mais in dringenden Bedarfsfällen, sowie die Aufnahme von Landwirthen aus den- an die Provinz Sachsen angrenzenden Staaten hat durh die in der Generalver- sammlung vom 9. Juni v. I. beschlossenen Aenderungen des Statuts der Genossenschaft die anfänglich mangelnde rechtlidhe Grundlage erhalten. Zu einer Beanstandung dieser Statuten-- änderungen liegt kein Anlaß vor. Die Genossenschaft überschreitet weder mit dem Ankauf von Mais, zumal in der vor- gesehenen Beschränkung auf dringende Bedarfsfälle, und mit dem gemeinschaftlihen An- und Verkauf von Dünge- und Futtermitteln den Rahmen der von Anfang an für Kornhausgenossenschaften in Aussibt genommenen Gefchäftsthätigkeit, noch ist es im Hinblick auf den engen Zusammenhang, der zwischen der Landwirthschaft in der Provinz Sachsen und den anliegenden Bundesftaaten besteht, zweckwidrig, wenn die Genossenschaft den landwirthschaftlihen Be- trieben der leßteren den Anschluß gestattet.

Sie ersehen hieraus, daß die Königliche Staatsregierung auf erhobene Beschwerde eingehend die ganze Thätigkeit der Haller Kornhaus- genossenschaft geprüft und auf Grund dieser Prüfung sie den Bescheid er- lassen hat, gegen den ein weiteres Rechbtsmittel seitens der beshwerde- führenden Korporation niht erhoben ist. (Zuruf links: Nicht giebt !)

Meine Herren, es is Pflicht der Staatsregierung, und die Staats- regierung ist dieser ihrer Pflicht in vollstem Maße nachgekommen, zu überwachen, daß die Thätigkeit der Genossenschaften, in diesem Fall der Kornhausgenossenshaften, {ih innerhalb der dur Geseß und Verordnung gegebenen Schranken hält. Ex officio prüft die Staats- regierung aus dem Material, das ihr die Genofsenshaften alljährlih vorlegen müssen, die Frage, ob in dem Geschäftsbetrieb etwas Geseß- widriges vorkommt. Daneben steht jedem Betheiligten die Befugniß zu, über den Geschäftsbetrieb der Genossenshaften Beschwerde zu führen, derselbe muß dann aber den Beweis erbringen, daß thatsächlich die Genossenschaft etwas Geseßwidriges gethan hat. Geschieht das, so wird die Staatsregierung gegen folhes geseß- widriges Vorgehen einshreiten müssen. Die Berichterstatiung der Genossenshaften an die Staatsregierung beruht auf einem gegen- seitigen Vertrauensverhältniß. Die Genossenschaften wissen, daß die Staatsregierung die von ihnen erstatteten Geschäftsberichte über ihr gesammtes Gebahren nicht zum Naththeil des Genofsenschafts- wesens verwenden kann und wird, sons würden die Genossenschaften mit Recht Anstand genommen haben, diese Berichtspflicht zu übernehmen. (Sehr richtig! rechts.) Die Staatsregierung würde, wie ih meine, fogar contra legem handeln, wenn siz2 dem vorliegenden Antrage stattgeben würde. Die Staatsregierung behandelt auÿ die von den Handelskammern erstatteten Berichte meines Wissens mit glei§er Vorsicht.

Aber, meine Herren, ih komme nun noch auf einen anderen Gesichtspunkt, der, soweit ih den heutigen Verhandlungen gefolgt bin, bisher noch nicht besprochen ist. Meine Herren, wir verhandeln seit längererZeit über den Erlaß einesGeseges, betreffend denHindel mitFutter-, Dungmitteln und Sämereien. Das Geseß soll dem unlauteren Wett- bewerb, der thatsächlich stattfindet und dur den zweifellos am stärksten der mittlere und kleine Landwirth geschädigt wird, steuern. (S?hr richtig !) Das Gesetz soll wesentlih dem Interesse des mittleren und kleineren Grundbesißes dienen. Der große Landwirth, meine Herren, der im großen- Umfange Kunstdünger, Futtermittel bezieht, ist in der Lage, durch die Versuchs\tation ftrenge Kontrole über die empfangene Waare zu üben. Meine Herren, der Fleine Landwirth ist dazu außer stande (sehr rihtig!), wenn er nicht auf genofsenshaftlichem Wege reelle, gute Waare geliefert erhält, sonst ist er auf den kleinen Krämer u. \. w. angewiesen, kauft feine Waare meist zu theuer, weil er meist im Tausch- handel kauft und meist \{chlechte Waare erhält. An diesem Uebelstande franfkt der kleine und mittlere Grundbesiy vielfa in allen Theilen Preußens. (Sehr richtig!) Diesem Uebelstand auf genossenshaftlihem Wege ab- zuhelfen, beabsiŸhtigte der Herr Abg. Wöller mit seinen Darlegungen über den Umfang des Gesäftsbetriebs der Kornhausgenossznschaften bei Erlaß des in Frage stehenden Gefeßes. Meine Herren, zwischen der Staatsregierung und dem hohen Haufe hat, glaube ih, derzeit darüber volles Einverständniß bestanden, daß auf diesem Gebiet eine Einschränkung des Betriebes sich nit empfehle, und zwar besonders im Interesse des mittleren und kleinen Grundbesißzes. (Abg. Dr. Crüger-Bromberg: No nie bestritten!) Meine Herren, so lange wir landwirthshaftlihe Vereine haben, if es stets die won der Staatsregierung geförderte Aufgabe dieser Vereine g:¿wesea, auf diesem Gebiet abhelfend für den Grundbesitz einzugreifen. Jn allen Theilen der Monarchie if na diesem Gesichtspunkt verfahren, und m. E. müßten alie Parteien des Hauses ein solches Ziel billigen; jedenfalls hat die Königliche Staatsregierung solches Ziel stets gebilligt und gefördert. (Sehr gut! rets )

Fh resümiere mich kurz dahin: Pflicht der Staatsregierung ist es, zu überwachen, daß \ih die Thätigkeit der Kornhausgenossenschaften innerhalb der geseßlihen Schranken bewegt; Recht und Pflicht der Staatsregierung ist es aber, dafür zu sorgen, daß diese Thätigkeit gerade im Interesse des mittleren und kleineren Grundbesißes nicht unterbunden, sondern, soweit das irgend nöglich ift, gefördert wird. Auf diesem Standpunkt steht die Staë.isregierung. Sie lehnt mit voller Entschiedenheit den gestellten Anirag ab, weil er in das Ver- waltungsrecht des Staates übergreifn würde und weil die gemein- nüßzige Thätigkeit der Genossenschasten dadur gefährdet würde. Andererseits wird die Staatsrec erung sih der Pflicht niht entziehen, wie bisher, so auch ferner darüber zu wachen, daß innerhalb der ge- seßlichen Schranken die Thétigkeit der Genossenschaften fich vollzieht. Ich bitte, gestüht auf diese Darlegung, den gestellten Antrag abs lehnen zu wollen. (Bräv9! rechts und im Zentrum.)

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Wenn gemeint wird, jeder folide Kaufmann sei gegen ‘®2n Ferminhandel, so macht man damit den- jenigen, die ihn für „othwendig halten, den Vorwurf, daß sie unsolide Geschäftsleute seten, Der Redner wendet ih gegen die Auffassung,

daß die Halleshe (Senossenshaft im Rahmen des Gefeßes über die Kornhausgenofsen“haften geblieben sei; in dem Gesey sei nur

: von Getreide und nicht dukten. Dann müssen, fährt er die diesen Geseyentwurf eingebrächt habt haben, wenn sie das Vo ehen gefezmäßig ansehen. Zwar aben si dem (Entscheide begnügt; aber an wen sollten sie sh denn wenden, nachdem ibnen vier Minifter einen solhen Bescheid gegeben batten ? Aus den ‘Ausführungen bei der Berathung über den 5 Millionens- Fonds läßt si doch nit folgern, daß das Haus tem Abg. Möller, der die Hoffnung auf ‘erweiterten Geschäftsbetrieb der Genossenschaften ausgesprochen batte, zustimmte.

Landrath Dr. Kapp: Die Regierung glaubt, daß, wenn niemand den Ausführungen- eines angesehenen Abgeordneten widerspricht, das Haus diesen Ausführungen zustimmt, und hält diese Interpretation für durchaus berehtigt. Es handelt si{ch nur um einen Verfu. Alfo ein Spielraum muß gelassen werden. Der Ana an die bes \tehenden Konsumvereine hat in Pommern günstize Erfolge gezeitigt.

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Mit der Interpretation tes Regierungskommissars kämen wir in ein bedenkliches Fahrwasser. Der Landwirthschafts-Minister befindet sich im Widerspruch mit dem Handels-Minister, der den Kornhäusern den Auftrag ga®, aesezmäßig zu verfahren, während der Landwiithschaft3: Minister den Produkten händlern rieth, sih zu bejchweren. Entschieden protestierea muß ih da-, aegen, daß. dem Antrage eine Tendenz untergelegt wird, die nicht im Antrage steht. Der Minister sagt, der Antrag gefährde die Gemeinnüßig- keit der Genossenshaften; und ferner wird es \o dargestellt, als ob der Antraa das Wohlwollen für die Landwirthschaft vermissen lasse. Wohin sollen wir kommen, wenn wir uns gegenseitig Motive unter- schieben, die wir nidt haben ? Wir wollen wenigstens eine gewisse Uebersicht über die Thätigkeit der Genossenschaften erhalten. Der Bescheid des ‘Ober-Präsidenten in Bezug auf das Kornhaus in Halle ift so vorsichtig abgefett, daß jeder herauslefen kann, was er will. Herr von Mendel ist bis vor furzem im Aussichtsrath der Kornhausgenofsenshaft in Halle gewesen. und ih bedauere aupyer- ordentlih, daß er das niht mehr ist. Um die einzelne Unterbilanz handelt es sich nit; ih habe diese in Zusammenhang mit den ganzen Geschäftégrundsäßen gebracht. Um Liebesgaben handelt es si allerdings nit, dazu iff|st die Summe zu gering. In einém Protokolle der Genossenscaft hat thatsächlich gestanden, daß hohe Getreidepreise erzielt werden sollen. Das gegen den Antrag Vor- gebrachte rihtet sih gegen eine Tendenz, die der Antrag nit hat.

Geheimer Ober-Ftinanzrath Haven stein: Di? Regierung hat schon bei den Vorbesprehungen im Ministerium fkeinzn Zweifel darüber gehabt, daß die Vereinigung der Kornhausgenossen haften mit Einkaufs- und Verkaufsgenossenshaften niht nur zulässig, sondern geradezu notbwendig sein würde. Die Regierung hat diese Stellung in Uebereinstimmung mit dem Landtage eingenommen. In der ersten Denkschrift der Regierung stand bereits, daß die Kornhau8genofssen- ¡chaften zugieich Eiukaufs- und Verkaufsgenossenschaften sein tollten.

Abg. von Wangenheim (kons.): Die Landwirthschaft hat ih mit dem Versuch, thr dur Kornhautgenossenshaften zu helfen, eîn- verstanden etfklärt, ovne sih JFllusionen hinzugeben. Dem reellen Handel wollen wir durhaus entgegenkommen. Es ist erklärlich, daß ib im Anfang bei einer neuen Einrichtung gewisse Mängel heraus- tellen. Diese Genossenschaften haben einen ungemeia \{chwetren Kampf mit dem Handel zu führen. Ohne die Genossenschaften wären die kleineren und mittleren Grundbesiger bezüglich des Bezugs von Futter- und Düngemitteln rettungsloes den Händlern preisgegeben. In den Motiven des Geseßes stand nichts von einem Verbot des Handels mit Futter- und Düngemitteln. Eiae ähnlihe Nothwendigkeit wie hier, gegen den Handel vorzugehen, lag in tem Fall der fünstlih aufgestellten Berliner Spiritusnotiz vor. Die Landwirthe können beanspruchen, daß sie an der Preisbildung be- theiligt find. Jch bin damit einverstanden, daß den Kornhausgenofsen- schaften, wie überhaupt den Genossenschaften, sehr scharfe Grerzen für ihren Geschäftsbetrieb gezogen werden, damit sie niht au Muüllerei- ur. d Bâäckercibetrieb einrihten und sonst alles Mögliche thun. Der Antrag wird keinen Erfolg haben; ih bitte, uns in Zukunft mit solchen Anträgen zu vershonen. :

Abg. Gothein: Die Vorbesprehungen im Ministerium gehen uns nichts an. Für uns kommt es nur auf das an, was uns hier vor- gelegt ist. Damit hat der Regierungskommifssar seiner Sache einen recht ih!echten Dierst erwiesen. Aus den Motiven des Geseyes ging auédrüd- lich bervor, daß es fic nur um die Verwerthung des eigenen Getreides han- deln solle. Dem Reichstage werden ganz spezialisierte Berichte der sub- ventionierten Dampferlinien vorgelegt, und hier soll es ein Eingriff in den Geschäftsbetrieb sein, wenn wir solche Nachweisungen ver- langen? Wir nehmen den Standpunkt ein, daß wir jedem das Recht zuerkennen, fih mit anderen zu einec Koalition z1 verbinden ; aber der Staat darf solche Koalitionen nicht mit seinen Mitteln unterstügen. Wenn Herr von Wangenheim bebauptete, daß die Berliner Spiritus- S fünstlih aufgestellt werde, fo wolle er crst den Beweis dafür erbringen.

Abg. von Mendel - Steinfels betont nochmals, daß die wirzhshaftlich Scwachen, die kleinen Landwirthe und Hand- werker. welhe die Opfer der vergangenen Gesetzgebung seien, geschüßt werden müßten. Und wo die Selbsthilfe aufhöre, müfse der Staat eingreifen. Die Börsenenquête habe als die Meinung sehr erfahrener Männer ergeben, daß der Termin- handel niht nöthig sei. Die Korahaus enossenschaften seien ein Experiment, Landwirth\{haft und Staat hätten dabei ein gleiches Risiko übernommen. Daß man in den wenigen Jahren noch tein Uctheil fällen könne, fei begreiflich. Hier gewaltsam einzugreifen, würde nur zu falshen Urtheilen führen. Das Beispiel der Dampfer- subvention sei sehr unglücklich gewählt; beides laffe si nicht ver- gleichen, denn beide Arten der Subvention seien ganz verschieden.

Damit schließt die Diskussion.

Der Antrag Barth-Crüger wird gegen die Stimmen der beiden freisinnigen Parteien und einiger Nationalliberalen abgelehnt. Das Gehalt des Unter - Staatssekretärs wird be- willigt.

Bei den Ausgaben für die General-Kommissionen referiert Berichterstatter Abg. von Arnim über die Kommissions- verhandlungen.

Abg. von Pappenheim (fkons.): Das Abgeordnetenhaus würnsht {hon seit Jahren eine Reorganisation der General-Kom- missicnen, is aber voa der Regierung immer vertröstet worden mit „\chwebenden Verhandlungen“, und wie dergleihen 1röstende Aud sprüche lauten. Die Regierung {eint mit ibren Erwägungen über diese Frage noch immer nicht zum Abschluß gekommen zu sein. Œs if endli an der Zeit, daß die Aenderung der General- Kommissionen im Wege des Geseyes vorgenommen wird.

Geheimer Ober-Regierungsrath Sachs: Die Frage wird im Ministerium eingehend geprüft. Sie ist entstanden aus dem Ver- langen, den Verwaltungsbehörden eine Mitwirnkang bei der inneren Kolonisation zu geben. Im Verwaltungswege ist ein möglichstes Zu- sammengehen der General-Kommissionen mit den Verwaltungsbehörden angeordnet, und es handelt sich jeßt darum, ob diese Anordnung g! ebli festgelegt werden soll. Die General-Kommijsionen haben mit der Zeit eine ganze Reihe neuer Aufgaben bekommen, und ihre Organi- sation ist allerdings keine besonders glücklihe. Wir stehen einer Aen- derung daher sehr \ympathis{ gegenüber; es sprehen aber au andere Ministerien mit.

. (Schluß in ber Zweiten Beilage.)

M 28. s

Zweite Beil age

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger. /

Berlin, Dienstag, den 30. Januar

1900.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

é - Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Ih habe nun seit mehreren Jahren denselben Verhandlungen übr den hier in Frage ftehenden Gegenstand bei- gewohnt, die früheren Verhandlungen babe ih mir neuerdings wieder angesehen. Der Verlauf derselben war im wesentlichen immer der- selbe. Die Herren führten ganz allgemein gehaltene Beschwerden, verlangten in allgemein gehaltenen Darlegurgen eine grundlegende Reorganisation der General-Kommissionen, ohne auf das „Wie“ der Reorganisation tiefer oder näher einzugehen. Daß folche Reorganisation einen tiefen Einschnitt in den gesammten Verwaltungsorganismus des Staats bedeuten wide, wenn, wie aygedeutet wurde, die Vereinigung dexr Gcneral-Kommissionen mit den Regierungen in Frage käme, be- darf kaum der näheren Begründung. Auch Herr von Zedliß hat positive Vorschläge nicht gemacht, wiewohl er wiederholt sich des weitecen über den Gegenftand äußerte. Ich habe vor längerer Zeit au persönli mit Heren von Zedliß über diesen Gedanken gespcochen, ohne über seine Ziele volle Klarheit zu erlangen. Ein klares Bild hat fich, glaube ih, von den Herren, die sich zu dieser Frage geäußert baben, bisher keiner über die Neorganisationsfrage gemaht, und erst recht niht darüber, welchen großen Schwierigkeiten eine véllige Ums- gestaltung der General-Kommissionen begegnen würde.

Wenn nun Herr von Pappenheim in s{harfe: Weise die Staats- regierung. tadelt, daß sie über ziellose Erwägungen niht vorwärts komme, so könnte ih mit Fug und Recht erwidern : die Königliche Staats- regierung dürfe wohl erwarten, daß von den Herren, weile sh be- sonders dieser Frage annehmen, ein klares, greifbares Bild davon entwidelt werde, welche Umgestaltung der bestehenden Organisation sie denn erftreben und für rihtig erahten.

Als ih die laadwicthschaftlihe Verwaltung übernahm, bin au ih dieser Frage näher getreten, habe vzrshiedene Pläne mit dem verstorbenen Vorsizenden des Landeskulturgecihts, Herrn von Glayÿ?l cingehend erwogen, bei allen fanden wir meist unüberwindlihe Schwierigkeiten, wel{e einer grundlegenden Umgestaltung entgegentraten, und je länger ih in ‘der Verwaltung mitwirke, desto fester wird meine Ueberzeugung, daß eine gzundlegende Aeaderung sih nit empfiehlt. Einige sehr wesentlihe Schwierigkeiten hat bereits mein Vertreter dargelegt. Ich werde die aus dem Hause erfolgenden Anregungen bez. diefer Frage prüfen und beachten, eine bestimmte Zusage bez. des Ergebnisses folcher Prüfung kann ih nit ertheilen. So leiht, wie man sih die Sade denkt, ift sie wahrlih nit, zudem sind verschiedene Ressorts betbeiligt, wenn Aenderungen im allgemeinen Verwaltung8organismus erfolgen müssen. Diejenigen Herren Abgeordneicn, wele regelmäßig mit allgemeinen Anträgen zu bieser Frage hervortreten, bitte ich, si niht axf den Antrag zu beschränken, die Königlih2 Staatéregierung möge baldigst eine entsprehende Gesezesvorlage einbringen; ih bitte die Herren, viel- mehr bestimmte Vorschläge darüber zu machen, wie sie die Gestaltung der Vorlage wünschen und erstreben. Leicht ist es, folche allgemeine Anträge zu ftellen, Da die Herren Antragsteller voraussihtlich do eingehend mit den Dingen si beschäftigt haben, bifte ich mittheilen zu wollen, nah welcher Richiung sie Vorshläge von der Staatsregie- rung erwarten.

Meine Herren, über vershiedene, wie ich anerkenne, bereGtigte Beschwerden rücksihtli} der Thätigkeit der Gencral-Konmmissionen haben wir eingehend in der Budgeikommission verhandelt und gegen- seitiges Einverständniß erzielt. Jh war daher überrascht, daß troßdem heute ein so scharfer Angriff seitens des Herrn von Pappenheim gegen die landwirth\haftlihe Verwaltung erfolgte, indem er sagt, fie komme über Erwägungen in dieser Frage niht hinaus. Auch in der Budget- kommission wurde {on kurz die Frage der Reorganisation der General-Kommissionen gestreift; auch dort siad indessen positive Bor- \schläge. nit gemacht.

Ih richte deshalb jetzt an die Herren, die anscheinend so eingehend mit dieser Frage \ih befaßt haben, die Bitte, fie wollen einen Ucberblick darüber geben, auf welches Ziel fie ihre Wünsche geritet haben. s

Abg. Schmiß -Düsseldorf meint, daß man ih wznigst:ns noth eine Zeit lang mit der gegenwärtigen Orgazisation behelfen müfse,

wünscht aber dringend eine Beschleunigung des Zusammenlegungs3- verfahrens in der Rheinprovinz durch Vermehrung der Beamten.

Ein Regierungs-Kommissar erklärt, daß der Minister bemüht fei, Landmesser genug anzustellen, und begründeten Anträgen darauf gern stattgeben werde.

Abg. Herold (Zentr.) bedauert, daß die General-Kommissionen ih nicht des allgemeinea Vertrauens im Lande erfreuten, weil fie bureaukratish arbeiteten und nicht Fühlung mit der Landwirthschast behielten. Der Redner mat verschiedene Vorschläge für eine andere

Organisation.

Abg. Freiherr von B D und Neukirch{ (fr. konf.) immt dem Vorredner darin bei, daß der Hauvtfehler der General-Kommissionen dec Bureaukratismus \ei; sie müßten durch Vertrauens8männer aus dem Volke ergänzt werden. Ferner müfse das Verfahren der General- Kommissionen réformi71t, und diese müßten auch wieder mit den Ver- waltungsbehörden in Zusammenhang gebracht werden. Dann müßten durch Dezentralisation die Minister entlastet werden. Aus den General-Kommissionen müßten landwirthschaftliche Abtheilungen der Provinzialbehörden werden.

Abg. vou Pappenheim {ließt sich dem Vorredner in diesen Zielen vollkommen an. , Daß die Klagen immer wieder vorgebracht würden, könne den Minister nicht wundern. Die Landwirth shafts- kammern flagten, daß die vój J ang immer schlimmer würden. Auch in anderen Beziehungen {hwebten ja Dissense zwischen den Landwicth- \haftékammern und dem Landwirthschaftlichen Minisierium.

Geheimer Ober-NRegierungsrath Sa ch8 bestreitet vies und erklärt die Hinzuziehung von Laien zu den General-Kommissionen für sehr \chwierig, weil diese nicht nur tehnische Dinge u erledigen hätten, sondern auch die Funktionen einer rihteclihen Behörde wahrnähmen, und weil das öffentlihe und mündlihe Verfahren nicht vor der General-Kommission, sondern vor dem Spezialkommissar stattfinde.

Die Abgg. Herold und Feeiherr von Zedliy und Neukirch weisen darauf bin, daß auch in den Schöffengerichten Laien sigen.

Das Kapitel der General-Kommissionen wird bewilligt.

Schluß 41/, Uhr. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. (Etats der landwirthschaftlihen, der Forst- und der Gestüt- Verwaltung.)

Jagd.

Deutsche Geweib-Ausstellung 1900.

Bei der Vertheilung der Preife haben erhalten :

A. Deutsche Rothh irsche.

Ehrenpreise, gegeben von Seiner Majestät dem Kaiser und König.

I. Kaiserbecher: ‘Für den besten deutihen Rothhirsch: Seine Majestät der Kaiser und König. XIV-Gader, Allerhöchstselbst erlegt 23. IX. 1899, Rominten, Ostpreußen.

II. Kaiserbecher: Für die beste Kollektion aus freier Wildbabn : Graf von Mirbah-Sorquitten. 3 Nothhirsche, erlegt 1899, Sonrquitien, Oftpreußen.

___ Stqilde für Einzelgeweihe.

1. Scild: Freiherr von Buddenbrock. XVT1-Ender, selbst erlegt 1. IX 1899, Gr.-Ottlau, Westpreußen.

9 Schuld: Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß. XVI1-Ender, 5 Es Hans Heinrich von Pleß erlegt 11. IX. 1899, Pleß,

eflen.

3, Schild: Seine Majestät der Kaiser und König. XX-Ender, Allerböchstselbst erlegt 29. IX. 1899, Rominten, Ostpreußen.

4. Shild: Königlicher Oberförster von Bertrab. X- Ender, selbst erlegt 27. IX. 1899, Menz, Mark. (Bester Hirsh aus Königlich preußischen Staatsforften.)

5. Schild: Oberleutnant von Watdorf. XXI11-Ender, felbst erlegt 11. IX. 1899, Unter-Wiesenthal, Königreih Sahfen. Jagd- besitzer: Fiskus.

6. Schild: Seine Durchlaucht der Für von P leß. X11-Ender, erlegt 15. IX. 1899 von Seiner Excellenz Friedrich Grafen zu Solms- Baruth, Pleß, Sckesien.

7. Schild: Königlicher Oberförster Baehr. XIV-Ender, selbft T 27. TI. 1899, Thorn, Westpreußen. Jagdbesißer : Magistrat zu Thorn.

8. Swsild: Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer S e N Höchstselbst erlegt 11. VIII. 1899, Greizer

iergarten. 9. Schild: C. Müller. VIIl-Ender, selbst erlegt 6. I. 1899, Kämmerswalde, Königreih Sa@hsen.

10. Schiid: Seine Majestät der König von Sachsen. XVT1-Ender, Allechö&stselbs# erlegt 13. X11, 1899, Grillenburg, Köntgreic Sachsen.

il. SgHild: Königlicher Odverförster Freiherrvon Nord enflycht. XVIII-Gnder, selbft erlegt 21. IX. 1899, Lödderiß; Provinz Sachsen.

® MK&aillen für Einzelgeweihe. Seine Majestät der Kaiser und König: X VIIL-Ender, Allerhöchstselbst erlegt 16. IX. 1899, Shorf- XYI. (Ender, A0 böstselbfi C VI-Ender, Aller elbft erlegt 8. XII. 1899, Büteburg. Seine Veajestät der König von Sachsen: S XVIL[-Ender, Allerhöchst!elbst erlegt 17. X. 1899, Kunners- ; dorf, Königreih Sachsen. : A Seine Hoheit der Herzog- Regent von Mecklenburg- SÉIV, Ender, HöMs[elbf XIV - Ender, Höhstselbst erlegt 16. VIIT. 1899, Jasniß, Mecklenburg-Schwerin. E XVI- Ender, Höchstselbst erlegt 12. X. 1899, Jasnig, _Mecklenburg-Schwerin. an Ds Hoheit der Herzog zu Sachsen -Coburg- otha: XVIII-Gnder, Höchstselbst ‘erlegt 7. IX. 1899, Dörrberg, Thüringen. : » X1I-Gnder, erlegt von Freiherrn von Wangenheim 16. VIII. : 1899, Tambach, Thüringen. Seine Durchlaucht der Fürst Reuß älterer Linie: L A P Höchstselbst erlegt 14. VIIiï. 1899, Greizer Thier- ' garten. Seine Hoheit dec Derios Adolf Friedrih zu Mecklenburg: X1IV. Ender, Höchstselbst erlegt 6. X. 99, Kremmin, Mecklen- burg-Schwerin. Jagdbesitßer Legationsrath Dr. Bumiller. Seine Dur@laucht der Fürst von Pleß: X VIlL- Ender, erlegt von Seiner Dur(laucht dem Fürsten zu ri Ga s ca 1 T i H Ender, selbst erlegt IX. 9, Pleß, Schlesien. Graf Arnim-Muskau: E XVIII- Ender, selbft erlegt 26. IX. 1899, Weißwasser, Sglesien. Regierungs. Präsident a. D. Dr. von Arnim: X1T1:Eader, selb} erlegt 24. IX. 1899, Pennin, Pommern. Jagdbesizer Fiskus. Landforstmeister von dem Borne: X11I-Ender, felbst erlegt 28. IX. 1899, Neuhaus - Solling, Provinz Hannover. Legatioasrath Dr. Bumiller: X1V-Gnder, selbst erlegt 10. TX. 1899, Kremmin, Mecklenburg- Schwerin. igs 1 r s eli ke g 1899, Findck X. Ender, se erlegt 23. IX. , Finck-cnfstein, Wefsipreußen. Zagdbeliver Graf. zu Dohna-Finckenstein. b G:af Pau1 Esterhazy: X-End-r, abnorm, selbs erlegt 2ò. IX. 1899, Nordkirchen, __ Westfalen. Königlicher Oberförster Goldammer: X1V-Ender, selb erlegt 3. X. 1899, Glüdsburg, Provinz Sachsen. von Haugwißtß: s ider, selbst erlegt 11. IX. 1899, Speck, Mecklenburg- relig. Oberst von Hennigs: X1V-Gnder, erlegt 11. II. 1899 von Jäger Mahler, Buggow, ,_ Pommern. Königlicher Fo: st-Asffsefsor Henschel: X VIII-Ender, selbst erlegt 3. X. 1899, Himmelpfort, Mark. Musikdirektor Lehmann: X-Ender, jelbst erlegt 25. VII. 1899, Trebish, Posen. Köuiglicher Oberförster Li pkow: X V11l-Ender, selbst erlegt 5. 1X. 1899, Ludwigsberg, Posen. Nitterschasts-Direktor Papprih: X1V-Ender, erlegt von Rittmeister Paeh 29. IX, 1899; Radad, Mark.

Dr. Poelcben: X1V- Ender, selbst erlegt 4. X. 1899, Zeiß, Provinz Sachsen. ; Jagdbesizer Fiskus. g : Königlicher Ober-Forstmeister von Reichenau: X V1-Ender, selbft erlegt 13. X. 1899, Eupen, Rhein-Provinz. Königlicher Oberförster Rocholl: X1V-Ender, selbst erlegt 19. 1X. 1899, Klaushagen, Pommern. Königlicher Oberförster Sch man ck: XIl-Eader, selbst erlegt 25. VIII, 1899, Rôötgen, Rheinprovinz. Königlicher Oberförster SchÜß: X [V’:Ender, felbst erlegt 10. X. 1899, Daun, Rheinprovinz. Leutnant von Schüß: X1V-Ender, selbft erlegt 3. X. 1899, Abtshagen, Pommern. Fagdbesiger: Fiskus. Königlicher Forstmeister S upp ius: XL1V-Ender, erlegt 15. VIII. 1899 von dem Königlichen Domänen- päter Sthleusener, Hartigsbeide, Posen. Seine Excellenz Friedrich Graf z u Solms-Baruth: KXVIIL- Ender, selbst erlegt 1. X. 1899, Klitschdorf, Schlesien. X1V-Ender, selbst erlegt 9. XII. 1899, Klitschdors, Schlefien. von Waldow-NReigzenfstein: XVIl1-Ender, jelbft erlegt 22. IX. 1829, Königswalde, Mark.

Rotbhirsche aus deutshen Gebirgen. (Gebirgsrevier über 1000 m Höhe.)

Schild, Graf von Arco auf Valley. XVII - Ender, selbst erlegt 4. X. 1899, Fall, Bayern. (Hochgebirge.) Medaille. Seine Durchlauht der Fürst zu Stolberg - Wernigerode. X11-Ender, selbst erlegt 21. VIII. 1899, Schierke, Harz.

Wapiti (Halbblut). : Medaille. ú Seine Dur(lauhßt der Fürst Reuß älterer Linie.

XV1-Ender, Höchstselbst erlegt 23. 1. 1899 Greizer Thiergarten. (Außer Konkurrenz.)

Rothhirsche von deutshen Jägern im Auslande erlegt.

Schild.

Kammerherr Graf E. Fabrice. XVI-Ender, selbft erlegt 24. IX, 1899, Agyidocz, Ungarn.

Seine DurlauŸt ter Fürst ju SHaumb

eine Durchlau er Fürst zu aumburg-Lippe.

XVIII-Goder, Höchstjelbst erlegt 6. IX. 1899, Dárda? Magen, V

Sine Durchlaucht der Herzog von Ratibor. XVI-Ender, selbs erlegt 18. IX. 1899, Dômös, Ungarn.

Kammerherr Graf E. Fabrice. X[V-Ender, selbst erlegt 15. LX. 1899, Agyidocz, Ungarn.

Graf von Merveldt. Y-Ender, selbst erlegt 26. TX. 1899, Uglya, Ungarn.

B. Deutsche Damschaufler. 1. Schild: Graf Artim: B, b S . Swild: Graf von Arnim-Boitzenburg. ? b erlegt 23. IX. 1899, Boißenburg, Mark. s 8 Age (9s P 2. Schitd: Holzvogt Orth. Shaufler selbst erlegt 30. TX. 1899, Salzau, Holstein. Jagdbesizer : Graf Blome. Seine Majestät d P aetiee anl eine Majestät der Kaiser un nig. ür Kollekti 7 Schaufler, Allerhöchftselbst erlegt 1899, on d, Mark. T Seine Durihlauht der Erbprinz von Hohenzolkern. Schausler, selbft erlegt 20. X, 1899, Josephsluft, Sigmaringen. Seine Durchlaucht der Fürst von Pleß. Für Kollektion 5 E S Del Seri ra ahn-Basedow, ür Kollektion 6 S ; 1899, Basedow, Mecklenbur «Schwerin. t AgaN t, As Seine Excellenz dec ber-Jägermeister vom Dienst Freiherr pon Heintze - Weißenrode, Schaufler, selbst erlegt 9. XII. 1899, Es Bie C ra aten-Weißenhaus. Schaufler, erlegt v Pie e Ln Laien us, Halstein f Ae 2E E . Graf Schimmelmann. 2ufler, felbff# erlegt 14. 10. 1899, Ahrensburg, Holstein. Jagdbesizer Graf K. Sidilcmalmann.

Dams{haufler von deutshen Jägern im Auslande erlegt. Seine Durchlan®t d Ie) Ratib eine Dur(lauGt der Herzog von Ratibor. Für Kollekti 6 Scaufler erlegt 1899, Grafenegg, A Os N t

C. Gemsen.

I. Deutsche. Seine Excellenz d Raiscclihe W kliche Gehei ne Excellenz der Kaiser irklihe Geheime Rat von Berhem. Gemsbock, selbft erlegt 16. XI. 1899, ette Oberbayern. Medaillen.

Seine Königliche Hoheit der Herzog Ludwig Wilhelm i Bayern. 3 Gemsböôde, erlegt 1899, Kreutb, E E 22

Seine Durchlaucht der Fürft und Altgraf zu Salm Dyck. Gemêsbvod, felbst erlegt 27. IX. 1899, Stubenwald, Bayern.

Königlicher Förster Meiler. Gemsöbock, selb _XI. Valepp, Sbeebavern. emsbod, selbft erlegt 15. XI. 1899,

11. Von deutschen Jägern im Auslande erlegt.

Schild. A. Flor tedt, 4 Gemsen, selbst erlegt 1 Territza, Siebenbürgen. sen, selbst erlegt 1899, Zenoga und Medaille.

Jagdverwalter Berger, Gemöbock, | Leutas, Tirol. , o, selbt erlegt 9. XI. 1899,

D. Deutsche Rehbö cke.

Schilde. 1. Schild: von Eichel-Heidersdorf. 6 11. V. 1899, Deierodors, Shlesion, E 2. Schild : König. 10er Bo, selbst erlegt 2. VI. 1899, Kalten-

ther, Priv Senf ind ¿ : Gra nck von Finck ; ena, 1e id, S: F buss, Sgesien. CAREOS D MEN S E . Swild: Stine Durbhlaucht der Fürst von Lihnowsky 6er Bod, selbft erleat 11. V. 1899 und ' Ren SNDLED L A Stm 998 2.000 . S : Armbruster. 8 od, ú é Beilhcir. Württemberg. L er selbst erlegt 4. VIII. 1899, ¿ d: Leutnan annemann. 8er Bod, 10. VII. 1399, Darslub, Westpreußen. Sagdbesiger Ge e 7. Swild: von Woikowsky-Biedau. 8er Bock, erlegt von Den pon Da L Vi; oa Pohlsdorf, S(hlesien. L : von Plessen. 6e Friedrichsdorf, E S E R A S

9. Swild: von Gorzenski- : i: legt 18. VIII. 1899, Szyplow, Tos 6er Bod, selbft er