1900 / 35 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

E E I E R E E E P E E E

Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchtmärkten für den Monat JFanugr 1900.

Provinzen, Staaten.

Marktorte, von welchen verkaufte Menge und

Für 1 Doppel- zentner gezahlter reis

Verkaufswerth berihtet wurden.

nie- | hôh- drigfter!

d

Verkaufte Menge Doppelzentner

3 T

Durh- (r itiddreis für 1 Doppel-

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Marfktorte, von welchen verkaufte Menge und Verkaufswerth berihtet wurden.

ür 1 Doppel

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Verkaufte Menge Doppelzentner

2 x

Ea

t

Oftpreußen .

Westpreußen Brandenburg .. Pommern . .

. | Namslau,

leswig-Holst. | Marne. 6 DEOO . « | Duderstadt, Hildesheim , O

Westfalen . . Fulda, Li :

en-Nafsau . Ad E Württemberg.

Meécklenburg-

dele Rostock, Waren .

Sch Sa(whsen-Altenb. u.Schwarzburg- Sondershausen Elsaß-Lothringen

Weizen.

Tilsit, Insterburg, Goldap, Menge grabowa

S e L Ao e S

Neuruppin, Fürstenwalde, Kottbus. .

Anklam, Stettin, Pyritz, Mv Lauenbur

Posen, Lissa, Rawitsch, A Bromberg, Wongrowiß

rebniß, Ohlau, Strehlen,

Neusalz, Sagan, Glogau, Polkwig,

Goldberg, Hirschberg, Hoyerswerda,

Oppeln, Ratibor, Neustadt, Neisse

Emden

E, le O

ayen, Kleve, Goh, Geldern, Neuß

München, Landshut, Straubing, Regens- burg, Dinkelsbühl, Augsburg

Aalen, Heidenheim, Giengen, Bopfingen, Laupheim, Raven8burg,Ulm, Langenau

Offenburg, Rastatt, Engen . ¿

Altenburg, Arnstadt .

Altkirch, Colmar, Mülhausen, Va) gemünd

12,20

13,60 13,80

13,80 13,40

11,00

13,80 12,40

14,60 13,80 14,40

12,67

14,40 15,50 12,80

13,50

15,00

266

443 22

979 1477

10 565

1 600 5 962

1010 1081 10 783

6 358

3 828 777 16 372

467i

14 541

3 681] 13,84

6221| 14,04 328] 14,91

13 996] 14,30

20 953

151 475

22 380 85 346

15 013 15 959 165 851

103 120}

60 146 12 464 231 354

65 483

230 844

G erste.

Tilsit, Insterburg, Goldap, Marg- grabowa

Stettin, Pyriß, Stargard, Schivelbein, Köslin, e Lauenburg, Bütow

Posen, Lissa, Rawitsch, otoschin, Schneidemühl, Kolmar, Bromberg, Wongrowiß L

Namslau, Trebniß, Ohlau, Strehlen, Sagan, Glogau, Goldberg, Hirsh- berg, Hoyerswerda, Oppeln, Ratibor, Neustadt, Neisse

Swleswig-Holst. | Marn

nover . ... Po fiau ¡

heinland

Bayern

Württemberg . .

Medcklenburg- Schwerin

Sachsen - Alten-

burg und

Schwarzburg- Sondershausen Elsaß-Lothringen

e . . . - . Duderstadt, Emden . ulda, Limburg . . . . Mayen, Kleve, Geldern . .

burg, Dinkelsbühl, Augsbur Ura, Aalen, idenheim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Laupheim, Ra- vensburg, Riedlingen, Ulm, Langenau, Waldsee, Munderkingen Offenburg, Rastatt, Gngen . .

Rostock, Waren . .

Altenburg, Arnstadt. . .

Altkirch, Mülhausen, Saargemünd. .

München, Landöhut, Straubing, Regens-

10,30 11,50 12,00

10,40

10,10

13,30 13,35 14,00 12,00

12,31

13,54

13,50 12,80

13,00

11,68

13,70j| 361 13,00j 344 1428] 516

14,00] 3 238

14,90 9083

13,507 1 16,00) 138 16,004 875 15,321 52

18,00} 3 639

17,00 j 12 06s

16,00 14,10

15,70

16,00

4 559 4 258 6 781

38 935]

115 339

13 192 12 682 7 663

55 689

184 787

1 035 25 858

44 009]

32 916|

Im Reich. .

Ostpreußen .

Westpreußen Brandenburg

S{hleswig-Holft. | V

Hannover .

Westfalen . fen-Nafsau . heinland

Bayern

Württemberg . .

Medlenburg- Schwerin Sahsen-Altenb. u.Schwarzburg- Sondershausen Elsaß-Lothringen

| Rostock, Waren .

An vorbenannten 72 Marktorten . . 73 Marktorten *) im Dezember 1899 80 « November , Oktober è September , - August ¿ e Juli 6 e Juni è e Mai Z April L

9

«D Dezember 1898

11,00 11,00 11,35

9,55 11,35 12,40 13,00 13,00 13,00 13,00 11,00 12,00 12,00 12,00

R oggen.

Tilsit, Insterburg, Goldap, eY owa 7. E Luckenwalde, Potsdam, Neuruppin, Fürstenwalde Kottbus Anklam, Stettin, Pyriß, Stargard, Schivelbein, Köslin, Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg, Bütow Posen, Liffa, NRawitsh, Krotoschin, Filehne, Schneidemühl, Kolmar, Bromberg, Wongrowiß Namselau, Trebnitz, Oblau, Strehlen, Neusalz, Sagan, Glogau, Polk- wit, Goldberg, Hirschberg, Hoyers- Mie Oppeln, Ratibor, Neustadt, e

E e o e s E E V s Hildesheim, Duderstadt, Lüneburg, | Emden / D s e E s eo, E a ayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß München, Landshut, Straubing, Regens- | burg, Dinkelsbühl, Augsburg S E E E E ate Aalen, Heidenbeim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Ravensburg, Riedlingen, Ulm, E Offenburg, Rastatt .

Altenburg, Arustadt .

Alikirch, Colmar, St. Avold, Mae) gemünd

12,00 12,20 13,20

10,50

11,40

11,25

13,60 12,75

13,50 13,80 12,80

13,23 13,76

13,00

14,50 12,50

14,00

12,26

-

S S VDBSBSSDBES

-

80 735 99 612 99 682 [17646 (124839| 93 948 51 481 54 829 51 708 57 332 62 092 65 675 78 678 94 469

1204 614 1489 079 1524 146 1 820 009 1 889 074 1 449 891

846 455

887 175

840 388

926 492 1 002 101 1071 954 1 292 647 1 537 243

7147 11 454 9 905

31 789

112 091

128 237

6 250 48 039

31 969 8 009] 100 793

52 699 3 035

8 603 4021 132 34C

57 472

Im Reih ...

Ostpreußen

Westpreußen .. Brandenburg ..

Pommern .

Slesien .

Séhleswig-Holst. U E L . . f Hildesheim, Duderstadt, Mo, Emden

Hannover .

Westfalen . . .. essen-Naffau . heinland

Bayern Sacsen

Württemberg u. Hohenzollern

Mecklenburg- Schwerin

Sawhsen-Altenb. u.Schwarzburg- Sondershausen

Elsaß-Lothringen

An vorbenannten 71 Marktorten

anuar

rabowa R E Luckenwalde, Potsdam, Neuruppin, Fürstenwalde, Kottbus Demmin, Anklam, Stettin, Pyrit, Stargard, Schivelbein, Köslin, Schlawe, Rummelsburg, Stolp, Lauenburg, Bütow Posen, Lifsa, Rawitsch, A ilehne, Schneidemühl, Kolmar, Wongrowiß

Neufalz, Sagan, Glogau, Polkwit,

Goldberg, Hirschberg, Bp etda

Oppeln, Ratibor, Neuftadt, Neisse Marne .

Namslau, Trebnitz, Ohlau, Ee

aderborn . . .

E E Mayen, Kleve, Goch, Geldern, Neuß, Saarlouis

München, Landshut C RC Ea.

burg, Dinkelsbühl, Augs3burg

Pai E La

Winnenden, Urach, Aalen, Heidenheim, Giengen, Bopfingen, Biberach, Laup- heim, Ravensburg, Riedlingen, Ulm, Langenau, Waldsee, Munderkingen, Sigmaringen

Offenburg, Nasftatt, Engen . ..

Nostock, Waren . Altenburg, Arnstadt

Altkirch, Colmar, Mülhausen, S

Avold, Saargemünd

Z Marktorten*) im Dezbr. 1899

Dezember 1898

Hafer. Tilsit, Insterburg, Goldap, T

10,10 10/10 10,40 10/60 10,00

9/60

9/60

9/60 10;00 10;10 10;00 10/20 10/50 10/50

9,22 10,40 12,80

9,00

10,50

10,00

12,70 11,00

12,00 12,60

12,40 10,75

73 6 012

2251

5 2901

549 829 681 722 1 093 207 1 223 393 672 926 202 673 73 128 98 515 147 671 261 019 368 188 369 223 591 87 881 08

9 287 10 761 8 557

31 967

46 370}

81 021

14 080 92 192

25 380

9 632

58 76 176 93

2 061

120 006

1050 74 199

29 899}

73 511

Im Reih...

An vorbenannten 84 Marktorten . 86 Marktorten*®) im Dezember1899 90 è e Novbr. e Oktober - Septbr. e August » Juli e Juni e Mai e April e Mârz L Rar e ZFanuar e Dezember1898

10,50 11,25 11,50 11,50 10,00 10,50 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00

2)

L E H

Im Reih

An vorbenannten 94 Marktorten . 97 Marktorten*®) im Dezember 1899

« November

Oktober

«e Septbr.

« August

e Juli

Juni

- Mai

e April

- Märi

- Februar

e Januar

98

*) Ab- bezw. Zunahme der Zahl dec Marktorte rührt von Veränderungen in der Zufuhr der betreffendzn Getreideart her.

ezember 1898

66 414 75 104 103035 117421 78 426 45 472 41751 40 26

49 485 57 886 69 757 61 722 73 272 99 227

865 663 995 573 1 356 206 1 523 249 1 024 687

633 921 622 440 584 385 718 152 843 46 982 669 874 38 1021 519 1 367 773

Grofihaudels - Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen BVörsen-Pläten für die Woche vom 29. Januar bis 3, Februar 1900 nebst entsprehenden Angaben für die Vorwoche.

Zusammengeftellt im Kaiseclihen Statiftlshen Amt. 19060 kg in Mark. (Preise für prompte [Loco-] Waare, soweit niYt etwa3 Anderes bemerkt.)

T Dagegen 3/9. Vor- Wien. woche

Weiten Thel ag T 100

er, ungarischer pr O e 4 95,51 Gerte, slovakishe . bén 140/30

uda Mittelqualität

pest. 104,38

128,05 88.32

Roggen, Weizen,

Hafer,

. .

D ck S

94 39 120.25 82,31

\ Roggen, 71 bis 72 kg per Ml... ,, i 93 07 Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg per hl 112,61

Niga. Roggen, 71 bis 72 kg per l „L. 93,94 Weizen, 75 bis 76 kg per h! 112,83

Paris. R ns | lieferbare Waare des laufenden Monats 15766

W Antwerpen. Donau, mitta C, 129,97 Red Winter Nr. 2 ._„, 129,56 Californier, mittel. . . , E Kansas 127,12 Walla Walla 132,40 La Plata, mittel 128,59 Bombay, Club white 132,65 Amsterdam. 117,17 118,79 123,03

123,74

London. a. Produktenbörse (Mark Lane).

Weizen { a lam

b. Gazette averages.

a] englishes Getreide, j Mittelpreis aus 196 Marktorten

erste Liverpool.

Californier Western Winter Northern Duluth Ov Nr.

rd Kansas

anitoba Nr. 1 La Plata

Gafer ( tnal ise:

g Gerste { Canadische

Chicago. per laufenden Monat . Weizen, Lieferungs-Waare { per Mai ....., E ner eina

New York. Rb e Ne e eas 119,25} 116,65 Weizen per März 117,48] 115,49 ien } Lieferungs-Waare f per Mai . . . . .| 115,30| 113,70 per Iuli .. . . .| 115,30] 114,09

125,42

125,11] 123,18

120,77| 121,50 119,45] 118,18 143,04| 145,32

143,99| 140,40 134,58| 131,00 138,34| 134,04 134,11] 130,28 131,29| 129,11 137,87| 133,35 128,93| 126,52 124,43| 123,33 110,84| 110,78 148,09| 148,02 108,22| 105,82

102,07| 100,16 105,59| 104,05 106,67| 105,40

Bemerkungen.

1 Tschetwert Weizen is = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 E Eme: 1 Imperial Quarter i} für die Weber an der Londoner Produktenbörse = 504 Pfd. engl. gerehnet; für die Gazette averages, d. h. die aus den ätßen an 196 Marktorten des Königreihs ermittelten Durchschnittspreise für dae ne Ge- ee D y erial S en chz h a 312, Ls = . engl. angeseßt. ushe en = . engl. ; k engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.

© Bei der Umrechnung der Preise in eutschen hrung sind die aus

den einzelnen Tages-Notierungen im „Deutschen s- und Staats- Anzeiger“ ermittelten wöchentlihen Durchschnitts - Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Be die Kurse auf London, fe Chicago und New York die Kurse auf New York, für St. Peters- urg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris,

Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.

Deutscher Reichstag. 141. Sißung vom 6. Februar 1900, 1 Uhr. Tagesordnung: Fortsezung der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Er- gän anen des Strafgeseßbu ch8. L 182a lautet nah den Beschlüssen der Kommission:

„Arbeitgeber oder Dienstherren . und deren Vertreter, welche unter Mißbrauch einer durch das Arbeits- oder Dienst- verbältniß begründeten wirthschaftlihen Abbängigkeit durch An- drohung oder (E naling von E von Lohnverkürzungen oder von andern mit dem Arbeits- oder Dienstverhältniß zusammen-

ebängenden Nachiheilen oder durch Zusage oder Gewährung von Be- sGästigung von Lohnerhöhung oder von anderen aus dem rbeits- oder Dienftverhältn d «ergebenden Vortheilen ihre Ar- beiterinnen oder sonstigen weiblichen Dienstverpflihteten zur Duldung oder Verübung unzüchtiger Handlungen bestimmen, werden mit Ge- fängniß bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände Debbenkin, so kann auf Geldftrafe bis zu 600 M erkannt werden. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.“

Die Abgg. Beckh-Coburg und Genossen (fr. Volksp.) wollen die Worte „oder durch Zusage Vortheilen“ ge- ftrihen haben; die Abgg. Albrecht und Genossen (Soz.) wollen hinter „bestimmen“ eingeschaltet wissen: „oder ver- leiten“; den Schlußsaÿß des § 182a wollen sie beseitigen und dafür den segnen neuen Passus eingefügt a

„Die Strafverfolgung des in diesem Paragraphen bedrohten Vergehens verjährt in einem Jahre“.

Abg. von Treuenfels (d. kons.): Wir hören, daß die ver- bündeten Regierungen diesen von der Kommission nah dem Antrage des Zentrums eingefsgten Paragraphen für unannehmbar erklären, und

f

daß daran das ganze Geseß scheitern könnte. Troßdem empfehlen wir dem Hause die Annahme deine Bestimmung zum Schutze des weiblihen Ges s. Zu ihrer Begründung brauchen wir nur auf gewisse Vor- kommnifse hinzuweisen, wel bekannt geworden sind. Der Beschluß beweist, daß nicht nur ein idealer Zug dur das deutsche Volk, sondern auch ein ritterliher Zug dur die Parteien geht, welche sih zu diesem Paragraphen bekennen. Geht die Regierung auf den Antrag nit ein, so muß der Reichstag jede Verantwortung für die Folgen ablehnen.

Aba. Beckh- Coburg: Wir verkennen nicht den hohen ethishen Gehalt dieses Antrages. Aber es fragt sich doch, ob von jeßt ab in so ausgedehnter Weise derartige Handlungen s\trafzesetzliÞ verfolgt werden sollen. Die Ausdrücke „Duldung oder Verübung unzüchtiger Hang find viel zu dehnbar und unbestimmt und werden in der

raxis nichts als eine Quelle der s{chlimmften Denunziation und der gehässigften Befeindung werden. Es könnte z. B. schon darin, daß ein Arbeiter auf einem Tanzvergnügen mit seiner Dame zu eng tanzt, eine unzühtige Handlung erblickt werden. Ganz direkt bekämpfen müssen wir aber die F BE pn die in der Zusage von Vertheilen u. f. w. gefunden werden soll. Ein solhes Mädchen, das sih dur diese Zusage gewinnen läßt, hat doch keinen sittlichen Halt und ist jedenfalls in ihrer Willenssreiheit nit beshränkt; wie will man denn eine solche Strafandrohung rechtfertigen? Die Befürhtung, daß das Geseß in diesem Punkt eine ununterbrohene Kette von SIELNWELSIINeS über die Dienst- berren und Arbeitgeber bringen wird, ift nur zu begründet. Nament- lih wenn die betreffenden weiblihen Personen sh in anderen Um- ständen befinden, wird dieser Umstand zu derartigen Versuchen benußt werden; welche unheilvolle Folgen dadur über die Familien gebracht werden in den Fällen, wo der Angeschuldigte inzwischen sich verehelicht hat und glücklih verheirathet ist, muß jedem Unbefangenen einleuchten. Nichts kann so zu raffinierten Erpressungen Anlaß geben, als die kautshukartige Bestimmung ZeIglis der Zusaae von Vortheilen.

Abg. Hein e (Soz.) erklärt, seine Parteigenossen seien prinzipiell keine

reunde solcer Art von Strafgeseßgebung, wie sie hier gemacht werde.

ie allgemeinen Verhältnisse der menshlihen Gesellshaft, das wirth- schaftliche Abhängigkeitsverhältniß, sie seien an den beklagten Mißständen huld, und diese R abzustellen, reihe solhe Strafgesegebung nit aus. Das wirthschaftlihe Etuis müßte geändert, dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn der Nimbus genommen werden, der ihn zur Dn noch umstrahle; das weiblihe Geichleht müßte auf eine höhere Stufe der Bildung gehoben werden. Troßdem sähen sich die Sozials- demokraten veranlaßt, für dieses Nothge|etz einzutret-n. Die Fälle, die es nothwendig machten, seien gar zu häufig. Die Fälle, wo die Mädchen zur Duldung folcher unzüchtigen ndlungen gezwungen würden, kämen nit allein in den Fabriken, sondern besonders auch auf dem Lande vor. Wenn der Abg. Beckh meine, die Ermittelung des twoahren Thatbestandes würde vor Gericht sehr \ch{wierig sein, fo kônne er (Redner) diese Ansiht nicht theilen. Im einzelnen Falle könnte der Richter ja ¡weifeln, ob er eine Verurtheilung aus- sprechen solle, aber früher oder später würde der Uebelthäter doch überführt werden. (Redner führt den Bol eines Dienfstherrn an, der {chließlich überführt worden sei, sein Dienstmädchen vergewaltigt zu haben.) Wenn man besorge, daß die Bestimmung zu Erprefsung führen würde, dann müßte man alle. Strafbestimmungen ausmerizen, welche zu derartigen Erpressungen und Vexationen führen könnten, ganz besonders den Majestätsbeleidizungsparagraphen. Um dieser Befürchtung in vernünftigem Maßstabe entgegenzutreten, wollten die Sozialdemokraten eben die Verjährungsfrist herabseßen; es sei das zwar ein Novum und Unikuw, aber es empfehle sich eben aus praktishen Gründen, so zu verfahren. Sei die kurze Verjährungs8- frift festgescßt, dann fehle jede Berehtigung zur Furcht vor Er- presfsungen. Kleine und harmlose Fälle, besorge man, würden zu Verurtheilungen führen ; die Sozialdemokraten erkennen aber überhaupt nicht an, daß hier kleine und harmlose Fälle vorfämen. Es gebe keine größere Ghrlosigkeit als die Ausnußung der wirthschaft- lien Uebermaht in dieser Richtung. Was unter Gleichen Ha als harmloser Scherz angesehen werden könnte, sei dem Abbängigen gegenüber durh den Herrn eine \{chwere, sittlihe Beschimpfung. Die Strafverfolgung aber nur auf Antrag eintreten zu laffen, sei die unglüdcklichste Idee, auf die man bei diesen Delikten kommen könnte. Es solle doch im Interesse der Gesellschaft gestraft werden; wo ein so bohes, ôffentlihes Interesse vorliege wie hier, follte man doch nicht die Verfolgung vor dem Strafantrag der Geschädigten abhängig machen. Der Reiche besitze, wie ein preußischer Staatsanwalt selbst ausgeführt habe, die Möglichkeit, sh von der Ver- folgung loszukaufen. Diese Ausführung treffe doppelt zu auf ein Delikt, welches begrifflih immer nur der Reihere dem weniger Reichen gegen- über begehe, da sollte man von Antragserforderniß absehen.: Die Gin- führung eines solhen Antragsdelikts würde die Thätigkeit der Straf- verfolguna8beamten auf anderen Gebieten, wie Nothzuht, shwere thätliche DOORE u. f. w. ganz erheblich lähmen. Für die Er- pressung würde ebenfalls geradezu ein neuer Herd dur dieses An- tragdrequisit geschaffen. Für die Sozialdemokraten sei bei dem ganzen Gese die Hauptsache die: sie sähen in den zu treffenden Handlungen der Vienstherren einen empörenden Eingriff in die persönliche Freiheit ; den wollten fie beseitigen.

Staatssekretär des Reihs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Anträge, die hier \ceben von den Herren Abgg. Beckh (Coburg) und Heine vertreten worden sind, weisen un- leugbar auf erheblihe Shwächen hin, die der Kommissionsvorlage anhaften.

Der Herr Abg. Beckh hat sich gegen die Bestimmung gewendet, nach welcher ein Arbeitgeber strafbar sein soll, wenn er eine Arbeiterin durch die Zuwendung von Vortheilen in dem Arbeitsverhältniß ver- leitet, Der Gedanke, der dieser Opposition des Herrn Beckh zu Grunde liegt, ist meines Erachtens durhaus rihtig. Nah dem Be- {luß der Kommission würde es verboten sein, daß ein Arbeitgeber, der eine Arbeiterin bie dahin etwa zu 20.4 die Woche beschäftigt hat, diesen Lohn um 10.4 erhöht mit der Absicht, der die Vorlage entgegentreten will, es würde aber nit verboten jein, wenn der Arbeitgeber der Arbeiterin denselben Betrag schenken wollte, ohne daß die Beziehung zu dem Arbeitsvethältniß bei dem Geschenk in irgend welher Weise hervor- tritt. Geschenke sind gestattet, wenn sie einfah in der Form von Geschenken erscheinen, Geschenke sollen strafbar sein, wenn sie sih in der Form einer Lohnerhöhung einkleiden. Meine Herren, das ift eine Gesetzgebung, die im Leben unhaltbar sein würde, eine Gesehgebung möchte ih sagen, die die Arbeitgeber geradezu darauf hinweisen würde, wo der Weg liegt, auf dem sie das Gese ungeftraft umgehen können, und deshalb wäre es fast eine unsittliGe Geseßgebung zu nennen, mit der man wunderbarer Weise helfen will, der Unsittlichkeit entgegen- zutreten.

Auf der anderen Seite ‘hat der Herr Abg. Heine anerkannt, daß, wenn die Kommissionsvorlage angenommen werden sollte, zwei Ge- fahren damit verbunden sein würden : einmal die, daß der Antrag, der gestellt werden muß, um eine Strafverfolgung des Arbeitgebers herbeizuführen, benußt werden kann zu Erprefsungen, dann die andere, daß, wenn der Antrag ausscheidet, die Bestimmung benußt werden kann im Laufe der Zeit, auf einen älteren Fall zurückzukommen und aus Haß oder Rahsuht oder Neid nun diesen Fall wieder vor den GeriÖten ins Leben zurücfzurufen. Um diesen Bedenken entgegenzutreten, welche au für die verbündeten Regierungen shwer wiegen und für jeden {wer wiegen müssen, der sih die praktishe Geftaltung der Recht- \sprehung auf Grund einer solcher Bestimmung vergegenwärtigen will, hat der Herr Abgeordnete einmal vorgeshlagen, die Verjährungsfrist

he aus einem Berliner Konfektionsgeshäft

fär die Strafverfolgung abzukürzen von fünf Jahren, wie das Straf- geseßbuch sie im allgemeinen für das ganze Gebiet der unter das Strafgesehbuch fallenden Handlungen vorgesehen hat, auf ein Jahr. Er hat dabei anerkannt, daß das ein Unikum sein würde; ‘ler meint nur, es wäre richtiger, auf diesem Gebiete niht nah der Schablone Bestimmungen zu treffen, sondern je nach Lage der einzelnen Fälle. Wäre dieser Standpunkt rihtig, dann würden wir überhaupt das Strafgeseßbuch darauf revidieren und überall diesen Gesichtspunkt zur Durhführung bringen müssen. Aber einem einzelnen Vergehen gegenüber, wie es {ih zufällig für uns ergiebt, mit einer solchen abweihenden Bestimmung zu kommen, diese Bestimmung dann in das Strafgesezbuh hineinzuarbeiten in dasselbe Strafgeseßbuch, dessen allgemeine Vorschriften den Grundsay aufftellen, daf eizxe längere Verfolgungszeit allgemeingültiges Gesetz ift —, das geht nit, das ift gegen alle Grundlagen. ftrafrechtliher Gesetzgebung.

Auf der anderen Seite hat der Herr Abgeordnete vorgeschlagen, den Antrag hier zu beseitigen. Gewiß hat er das zutreffend bes gründet. Nah einer Richtung würde dadurch, daß der Antrag beseitigt wird, manhen Gefahren vorgebeugt werden, welche mit der Vorlage nah unserer Ansicht verbunden sein müssen. Aber anderer- seits würden auh neue Gefahren entstehen, die man auch nit unter- {chäßezn darf, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in solchen Fällen die Verhältnisse ganzer Familien gegen das Interesse und gegen den Willen der Betheiligten vor das Strafzeriht und vor die O-ffent- lihkeit gezogen werden können.

Ich sage das nicht, um darauf hinzuwirken, daß eine Ver- befsferung der Kommissionsbeschlüfe im Sinne der Anträge herbeigeführt werde; ih sage das nur, um Ihnen zu zeigen, wie ge- künstelt die Kommissionsvorlage ist, welche ungewöhnlihen Vor- kehrungen nöthig sind, um diese Vorschrift überhaupt annehmbar, erträglih erscheinen zu lassen.

Für die verbündeten Regierungen wird die Vorschrift unter allen Uniständen, wie sie auch gefaßt werden mag, unannehmbar sein. (Hört! hört!) Die Regierung sieht die Kommissionsvorlage ungefähr mit denselben Augen an, wie die Bestimmung des § 182, welhe Sie in der vorigen Sißung leider gegen die Warnung, die ich mir erlaubte, an das hohe Haus zu rihtex, angenommen haben. Dort wie hier wird ein Zweck ver- folgt, welher bei Allen, denen es um Sitte und Sittlichkeit der Be- völkerung zu thun ist, nur Sympathien begegnen kann; dort wie hier wird jeder, der die Verhältnisse kennt, sagen müssen: der Zweck, der bier verfolgt wird, wird thatsählich nit erreiht werden. Dort wie bier handelt es sich darum, die Gerichte zu belasten mit dem Beweise der Verführung, einem Beweise, der für die Betheiligten mißlih, für die Gerihte unter allen Umständen - s{wierig iff und oft kom- promittierend für ihre Autorität werden kann. Wenn das beim § 182 hon der Fall war, wie viel mehr hier, meine Herren, wo es \sih uit bloß um junge Personen bis zu 18 Jahren handelt, sondern auch um ältere Arbeiterinnen, die unter Umständen einem jüngeren Arbeitgeber gegenüberstehen, und besholtene Personen, die einem unbesholtenen Arbeitgeber gegenüberstehen! (Sehr richtig! links.) Derartige Bes» ziehungen können dann auch mit der Anklage wegen Verführung vor den Richter gezogen werden, und dann soll der Richter über die ein- \shlagenden Fragen von oft wesentlih psyhologisher Art sein Urtheil fällen. Das wird nicht immer ohne {were Mißgriffe möglih sein, und eine gewifse Presse wird dann das Jhrige thun, um die Mißgriffe auf Koften der Autorität der Richter auszubeuten.

Und endli, meine Herren, dort in dem § 182, wie hier, liegt die-Sache-fo,- daß in sehr vielen Fällen niht, um der verleßten Ehre und Unschuld ihr Recht zu verschaffen, die Anklageerhebung erfolgt oder mit dem Antrag auf Verfolgung gedroht wird, sondern um einen gemeinen persönlihen Vortheil aus der Lage des Bedrohten zu ziehen. Der Herr Abg. Heine hat das vorher angedeutet. Ich kann ihm darin beiftimmen. Es wird hier vielleiht weniger als bei dem § 182 gesehen, um im Wege der Erprefsung einen Vortheil heraus- zushlagen. Hier wird vermuthlich, namentlich in den Etablifse- ments, wo eine große Anzahl von Arbeiterinnen beschäftigt ist, die Gefahr näher liegen, daß aus Neid, Haß oder Rahsucht der einen Arbeiterin gegen die andere derartige Ver- suhe unternommen werden. Wer die Verhältnifse kennt, wird fih sagen, daß gerade bei weiblihen Naturen, die moralisch nicht gefestigt sind, sehr leiht die Gefahr entsteht, daß eine Persönlichkeit, die be- günstigt ift oder begünstigt ersheint, in besonderem Maße ausgesetzt ift dem Neid, dem Haß und der Rahsucht anderer, und daß manche dieser anderen \sich niht \cheuen, ihrer Leidenschaft nachgebend, gegen ihre Mitarbeitern den Weg der Verfolgung durh das Angebot ihrer Zeugenschaft frei zu machen. Diese SGe- fahr wollen wir nicht laufen, wir würden nicht der Verfitt- lihung, sondern der Eatsittlihung der Bevölkerung förderlih sein.

Nun, meine Herren, muß ih Ihnen ja zugeben, daß diejenigen, die mit der Mehrheit des Hauses in der vorigen Sitzung den § 182 beshlofsen haben, in eine schwierige Lage kommen, wenn sie gegen den heute zur Debatte stehenden Beschluß der Kommission sich wenden sollen. Jch erkenne allerdings eine gewisse Konsequenz von der einen zu der anderen dieser Bestimmung an. Wenn man einmal so weit geht, daß ein Mädchen, das vollständig unabhängig, ohne jede Be- ziehung einem angeblihen oder auch wirklichen Verführer gegenüber- steht, unter strafrechtlihen Schuß geftellt werden muß und das hat die Mehrheit des Hauses in der vorigen Sitzung beshlofssen wie viel mehr, kann man fragen, ift dieser Schutz berehtigt demjenigen Mädchen gezenüber, das einem Mann gegenüber in solen Beziehungen fteht, die die Gelegenheit, zur Verführung näher legen, die Verführung leihter mahen! SIn- sofern ftehen die beiden Beftimmungen in einer gewisser Be» ziehung. Es zeigt sih hierbei, wie gefährlih es war, bei § 182 den ersten Schritt auf einer falschen Bahn zu machen. Für die ver- bündeten Regierungen ich wiederhole es steht der § 182b auf demselben Boden wie der vorhin gedahte § 182. Sie bedauern, daß die Mehrheit des hohen Hauses der Darlegung niht zugänglih ge» wesen ift, die ich im Namen der Regierung die Ehre hatte dem Hause vorzutragen; die verbündeten Regierungen würden es tief bedauern, wenn hier im Hause, ftatt einer prak« tischen Politik auf dem Boden der Verständigung mit den verbündeten Regierungen den Weg zu ebnen, der Versuch gemaht würde, ein einseitiges Programm aufzustellen einer Mehrheit des Hauses, ein Programm, in dem nihts ausgesprochen wird, als wie nah Ansicht dieser Mehrheit die Sittlichkeit in Zukunft gewahrt werden soll, ohne jede Aussicht auf ein praktises Resultat,

Opt E r:

Rears 29