lution, daß an eine Reform des Hinterlegungswesens herangetreten werden möge. Meine Herren, ih erinnere mih dieser Re- solution sehr wohl; sie if einstimmig und, wie ich hinzu- seßen darf, ohne Diskussion angenommén worden. Es ist
garniht darüber geredet wörden, insbesondere auch niht über die
Richtung einer solhen Reform und namentli nicht darüber, ob nicht die wesentlichen Vereinfahungen und Erleichterungen, die die im vorigen Jahre verabshiedeten Ausführungsgeseße für Preußen auf dem Gebiet des Hinterlegungswesens gebraht haben , einen erheblichen Theil der Klagen über die bestehenden Zustände verstummen lassen würden. Es finden sich in diesen Gesetzen ganz erheblihe Ver- einfahungen des früheren Verfahrens, ich erinnere nur daran, daß die Zeit der einstweiligen Verfügungen, die früher, glaube ich, nur 6 Wogen betrug, auf einen Zeitraum von 6 Monaten ausgedehnt worden ist, sodaß die hinterlegten Beträge so lange in der Verwahrung des Amtsgerichts bleiben können, von wo man sie leicht wieder herausbekommen kann. Es sind ferner in, dem Ausführungs- geseß Beftimmungen getroffen über die Rückzahlung von Sicherheiten, die zur Grlangung der - vorläufigen Vollstreckung eines Urtheils oder für Arreftzwecke auferlegt wurden. Auch hierfür sind wesentlihe Er- leihterungen getroffen, die in Zukunft die Schwierigkeiten auf diefem Gebiet vermindern werden, Die Staatsregierung ist der An- ficht gewesen — ich habe niht alles angeführt, was nah dieser Richtung geschehen is —, daß zunächst abzuwarten sei, wie die neuen Bestimmungen sich bewähren, und ob dann noch das Bedürfniß besteht, an eine weitergehende Aenderung des Hinterlegungs- wesens heranzutreten.
Der Herr Abe. Kirsh hat weiter erwähnt, daß das Geseg mit dem langen Titel, über das er sich {hon im vorigen Jahre abfällig ausgesprochen habe, in dieser Session wieder unverändert eingebracht sei. Ueber dieses Geseß hat im vorigen Jabre nur eine \summarische Besprehung stattgefunden, es sind einzelne Aeußerungen gefallen, die an dem Geseß manches auszuseßen hatten, aber das Haus selbst hat dazu keine Stellung genommen, und die Staatsregierung hat gemeint, daß, wenn das Gescß wieder unverändert eingebraht werde, auch dem Herrn Abg. Kirsh reihlich Gelegenheit gegeben werde, die Mängel, die er im vorigen Jahre rügen zu müssen glaubte, wiederum zur Sprache zu bringen und für ihre Beseitigung zu sorgen. Das Geseg ift, wie ih glaube, gestern an die Kommission verwiesen worden und dort kann ja der Herr Abg. Kirsch seine befsernde Hand anlegen.
Der Hauptwunsch, den der Herr Abg. Kirsh ausgesprochen hat, ging auf eine möglichst baldige Herabseßung der Gerichtskosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Darüber, daß dieser Wunsh \ich der größten Popularität erfreut, habe ih keinen Zweifel, Wie die Sache thatsählih liegt, habe ih {on in der Kommission erklärt gegenüber dem Vorwurf, daß ih ein im vorigen Jahre abgegebenes Versprechen, ich würde die Grundlage für eine etwaige Reform des Kostengesezes dur ftatistische Zusammensftellungen schaffen, niht gehalten habe. Ih habe — und der Herr Referent hat {on die Güte gehabt, des hier zu wiederholen — mi nur darauf berufen können, daß die Justizverwaltung im vorigen Jahre fo mit Arbeiten überhäuft war, daß sie diese do nicht absolut dringende Arbeit nicht hat zu Ende führen können. Die Arbeit hat unterbrochen werdea müssen, weil diejenigen Beamten im Justiz-Vinifterium, die gerade für dieses Gebiet Spezialisten sind, für andere Dinge mit Be- \hlag belegt waren. Jh kann nur wiederholen, was ih {on in der Kommission gesagt habe: werfen Sie einen Blick in die Geseysamm- lung des vorigen Jahres, werfen Sie einen Blick in das Justiz- minifterialblatit und berücksihtigen Sie, daß in den leßten 4 Monaten des vorigen Jahres 800 böhere Stellen im Richteramt zur Neu- beseßzung gekommen sind, dann werden Sie, glaube ih, die Just'z- verwaltung entschuldigt finden, wenn sie auf dem einen Gebiet nicht hat leisten können, was sie im vorigen Jahre leisten zu können glaubte. Jh kann nur um Indemnität bitten. Die Arbeiten werden demnächst wieder aufgenommen und möglichst rasch zum Abschluß ge- bracht werden.
Wenn der Herr Abg. Kirsch, wie ih ihn verstehe, einen Jnitiatiy- antrag in Gestalt eines neuen Kostengeseßes einbringen will, dann weiß ih niht, ob dieser Antrag eine wesentlich andere Bedeutung haben könnte, als daß er vielleiht dieses hohe Haus in einer oder mehreren Sitzungen eingehend beschäftigt. Es ist das, glaube ih, ein Gebiet, das der Jaitiative der Staatsregierung im wesentlichen über- lassen werden muß. (Sehr rihtig!)) Jedenfalls müssen erft sichere Grundlazen für die Reform gefunden werden, ehe mit mehr oder weniger improvisierten Gesezentwürfen an die Frage heran- getreten werden kann. JIch möchte also bitten, daß der Herr Abg. Kirsh seine Ungeduld etwas zügelt. Jn dieser Session kann ih allerdings seitens der Staatsregierung nichts in Aussicht ftellen; aber in der nächsten Session werden wir in der Lage fein, uns eingehend mit dieser Frage zu beshäftigen, und die Meinung des Hauses darüber zu erkunden, ob und inwieweit eine Verminderung der Gerichtskosten erforderlich ist.
Gegenüber einer Bemerkung des Herrn Abg. Kirsh über das Anwachsen der Einnahmesumma im Etat will ich dann noch erwidern, daß diese größere Summe, die hier in Einnahme gestellt ift, \ih keineswegs nur durch eine höhere Einnahme an Gerichtskosten erklärt, fondern zum theil durch eine andere Gestaltung des Etats. Es stecken in dieser Gesammtsumme insbesondere erheblihe Beträge aus dem Gefangenen- Arbeit: verdient, die früher an anderer Stelle zur Ver- rechnung amen und jeßt unter die Gesammt-Einnahmen au*ge- nommen find; es ftecken darunter, glaube ih, auch die Kataster- gebühren, die früher unter diesem Titel niht ¡ur Erscheinung kamen, und einige andere Dinge. gebend ‘sein für die Frage, ob eine übermäßige Steigerung der Ein- nahme an Gerichtskoft.n thatsächlih erfolgt ift.
Meine Herrea, das wäre das, was ich zu diesen allgemeinen Be- merkungen zu sagen bätte; ih glaube, daß ih, soweit ich im stande war, darauf zu erwidern, Wesentliches nicht avszelassen habe, bin aber zu allen weiteren Auslünsten bereit. (Bravo!)
Abg. Dr Göschen (rl.) ist erfreut darüber, daß das Extra- ordinanium für Ge.iht8gebäude im nächsten Jahre um fo größer werden foll, hält aber die Grhöhung des Ocdinariums und die Schaffung neuer Ritter stellen ncch nit für genügend und dem wirk- lichen Bedü:fniß en sprechend. Die Richter seien fo Üüberlastet, daß die Geshä1te darunter litten; wenn in Be lin täglich 20 größere Strafiachen anfländen, so fei eine r:chtige Erledigung durch den Richter und eine Anhörung. der Vertheidizung niht môgich.
Abg. Dr. Heye- Stolzenau (fr. kons.) bittet um Grrichtung eines Aml1sgerihts ia Wunstorf.
Also diese Zahl allein kann niht maß-
„Justiz-Minister Schönstedt:
Meine Herren! Die Errichküng einés Amtsgerichts in Wunstorf bildet den Gegenstand einer Petition der dortigen Gemeindebehörden, die, wie mir soeben mitgetheilt wird, morgen auf der Tagesordnung
der Justizkommission fteht. Ih gläube daher, daß die Erörkerung
dieser Frage wohl einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben darf.
Abg. Bahmann (nl.) wünscht die Beseitigung des Untform- zwanges für die Gerihtsvollzieher.
Justiz-Minister Schönstedt :-
Meine Herren! Der Uniformzwang ift bei den Gerihtsvollziehern selbs außerordentlich wenig beliebt, und auch aus den Kreisen der Bevölkerung ift häufig der Wuns laut geworden, daß man diesen Zwang aufheben möge, .weil auch da, wo der Geritévollzieher aus ganz harmlosen Ursachen in die Häuser kommt, der Schein entstehen könnte, als wäre in diesen etwas nicht ganz in Ordnung. Auf der anderen Seite is es aber als nothwendig erahtet worden, die Gerichts- vollzieher au äußerlih als Beamte kenntlih zu machen, und als die
Gerichte aufgefordert wurden von der Zentralstelle, wie dessen der
Abg. Bahmann soeben Erwähnung gethan hat, ist das Resultat das gewesen, daß die Präsidenten si fast einstimmig für die Beibehaltung des Uniformzwanges ausgesprochen haben.
Einer der Gründe, der bisher gegen diesen Uniformzwang an- geführt wurde und der darin gefunden wurde, ‘daß, wenn es si bloß um Zustellungen handelt, vielleiht falshen Vermuthungen Raum gegeben würde, dur ‘das Erscheinen eines uniformierten Gerichtsvollziehers, verliert und hat wesentlih an Bedeutung ver- loren seit dem 1. Januar, da jeßt die meisten Zustellungen durh Ge- rihtsdiener erfolgen und nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen die Gerichtsvollzieher selbs zu Zustellungen herangeiogen werden.
Eine solche allgemeine Anweisung, wie sie Herr Amtsgerichtsrath Bachmann wünscht, daß es dem Ermessen der aufsihtführenden Richter überlassen werden möge, zu bestimmen, in welhen einzelnen Fällen die Gerichtsvollzieher die Uniform zu tragen haben und wann fie sh ihrer enthalten dürfen, vermag ih nit in Aussicht zu stellen. Ich fürhte, daß dann diese ganze Bestimmung ihre eigentlihe Bedeutung bald verlieren würde. Wenn aber, wie es thatsählich in zahlreichen Orten und Bezirken geshieht, mal ein Auge zugedrückt wird, falls der Gerichtsvollzieher Amtshandlungen ohne Uniform vornimmt, wo er absolut nit erwarten kann, daß seine amtlihe Stellung und Würde in Zweifel gezogen wird, dann würde ih gegen das Fortbestehen einer solhen milden Praxis meinerseits nihts Erheblihes zu erinnern haben. (Heiterkeit.)
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) befürwortet eine Aenderung des Ge- \{äftóplans der Gerichte, damit die Richter nit. immer dieselben Sachen bekämen, und eine Beseitigung der Difformität der Ent- scheidungen des Reichégerihts und des Ober-Berwaltungêgerichts, empfi:hlt ebenfalls die Ünterweifung der Studierenden im prakti}chen Prozeßverfahren und tadelt das Einpauken von Paradefragen für das Examen. Die Justizverwaltung sei im leßten Jahr allerdings mit der großen Fülle von Gesegen überlaftet gewesen, und man müsse es mit Dank anerkennen, daß es dem Minister mit Aufbietung aller Kräfte gelungen sei, das große Gesetzeswerk vor dem 1. Januar zum Abschluß zu bringen. :
Zustiz-Minister Schönstedt: :
Meine Herren! Ein paar Bemerkungen bezüglih der Prüfungen, welhe der Herr Abg. Porsh eben zum Gegenstande seiner Bemer- kungen gemacht hat. Das sogenannte Einpauken wird feitens der Verwaltung keineswegs als etwas Nothwendiges, Gebotenes erachtet; im Gegentheil, es wird dringend gewünscht, daß dieses Einpauken mehr und mehr in Abnahme käme, und ich glaube, es ift in dieser Beziehung eine heilsame Wi1kung von den Anordnungen son zu be- merken gewesen, die eine Neuregelung des juristischen Studiums auf den Universitäten zum Gegenstand- gehabt haben, insbesondere von der Einführung der praktishen Kurse, welhe die Universitätslehrer in die Lage seyen, mit ihren Zuhörern in nähere persönlihe Berührung zu kommen, ihnen praktishe Fragen zur Beantwortung vorzulegen, sie ihnen zur \riftlihen Bearbeitung zu unterbreiten und diese Arbeiten demnächst zum Gegenstand der Diékussion zu machen. Dieses Verfahren hat, wie ih aus den Berichten einzelner Vorsißender der Prüfungs-Kommissionen entnommen habe, eine außerordentli nüßliche und gute Wirkung gehabt, insbesondere an den kleinen Universitäten, wo allerdings die Aufgabe leiter gelöst werden kann als in den über- füllten Auditorien unserer großen Univeisitäten. An den leßteren ift aber auch die Möglichkeit der Heranziehung jüngerer Kräfte zur Unter- stüßung der Professoren gegeben. Es ist in der Instruktion aus- drücklih vorgesehen, daß die Herren Assistenten zuziehen können, und von dieser Möglichkeit wird auch Gebrau gemacht. Es ist mir be- kannt, daß bei einem der ersten hiesigen Rechtslehrer als Assistent mehrere Jahre ein Affefsor thätig gewesen ift, der inzwishen zum Amtsrichter ernannt wordea is. Jh würde es begrüßen, wenn die Assefsoren in größerer Zahl zu dieser Beschäftigung herangezogen würden, :
Im übrigen ist das Erxaminieren eine Kunst und zwar eine {were Kunst, und wird es immer bleiben; bestimmte Vorschriften, wie zu examinieren sei, lassen sih niht geben. Die Hauptsache liegt wohl in der Auswahl der geeigneten Personen, und darin, daß man, wenn darin Fehlgriffe begangen worden find, niht geeignete Examinatoren durch bessere zu erseßen sucht.
Von den Beispielen, welche der Herr Abg. Porsch angeführt hat, weiß ih nicht, ob sie aus neuerer oder aus älterer Zeit berrührer. In alten Zeiten erzählte man ja zahlreihe Examzns- Anekdoten über spibfindige Fragen, die si regelmäßig wiederholten, und deren richtige Beantwortung {jedesmal die außerordentlihe Zufriedenheit des Examinators hervorrief. Jch glaube, es ift in dieser Beziehung in den legten Jahren sehr viel besser geworden. Jch glaube das namentli behaupten zu können von der Prüfungskommission für die große Staatsprüfung. Dort ist man seit Jahren einer solchen Methode des Examinierens entgegengetreten. Selbftverständlih ist es aber niht ausgeshlossen, daß Fragen sich wiederholen; cs kann nit j der Examinator bei den zahlreihen Prüfungen ftets Fragen stellen, die nicht schon früher vorgekommen sind. Das schließt aber nit aus, daß immerhin die volle Möglichkeit g-geben wird, dem Exazminanden sahlich und gründl.ch auf den Zahn zu fühlen, und ich glaube, das geschieht au, was sich daraus ergiebt, daß immer noch ein echeblicher Bruchheil der Examinanden die Prüfung nicht besteht.
Was die erste Frage des Herrn Abz. Porsch betrifft, die Geschäfts- vertheilung an den Amtsgecichten betreffend, so unterliegt diese der B schlußfassung des Präsidiums des Landgerichts, und die Justiz- verwaltunz ift nur in der Lage, Grundsätze aufzustellen, welche für die Präsidien bindend find. Solche Grundsäße sind hon im Jahre
1879 aufgestellt worden und zwar insbesondere dahin, daß bei den kleinen Amtêgerichten, welhe nur mit zwei Richtern besetzt sind, die Geschäfte nah Bezirken und , nicht nach Geschäftsgattungen vertheilt werden follen. Nur bei den mit mehr als zwei Richtern beseßten Armtsgerichten hat das Präsidium freie Haud, nah seiném Ermessen die Geschäfte zu vertheilen. Falls diese Grundsäge in der Praxig nit befolgt werden möchten bezügli der kleinen Amtsgerichte, würde die Justizverwaltung' allerdings in der Lage sein, im Aufsichtswege einzuschreiten und auf eine den Grundsägen entsprehende Geshästz- vertheilung binzuwirken. Beschwerden nah dieser Richtung bin sind aber an die Zentralinstanz niht gelangt, und ih- muß abwarten, ob etwa solche Beschwerden zu meiner Kenntniß gebraht werden,
__ Abg. Saenger (fr. Volksp.) bittet den Minister, den Studierenden die dringende Mahnung zugehen zu lassen, auf die Erweiterung ihrer allgemeinen Kenntnisse Bedacht zu nehmen, und die Examinatoren an- zuweisen, beim Examen darauf Rücksicht zu nehmen. Der Redner fragt ferner, ob der Minister hon Stellung zu der Petition aus Frankfurt a. M. genommen habe, welche die Zulassung der Realgymnasiasten zum juriftishen Studium wünsche, und verlangt fchließlich ein größeres Entgegenkommen der Finanzverwaltung für die Bedürfnisse der Justizpflege. Das Geseß vom vorigen Jahre über die Pensionterung der älteren Richter aus Anlaß des JInkrafttretens des B. G.-B, werde rigoros angewendet; ein 70 Jahre alter, nur vorübergehend kranker Nichter in Frenriue a. M. sei noch vor dem’ 1. Januar zur Enns ae esuchs um Pensionierung gezwuagen wörden und damit der Wohlthaten dieses Gesetzes verlustig gegangen. Die Prügel- strafe fet nur eine rohe Form der Folter und habe gar keine ertiebéridhe Wirkung. Besser sei die Einführung der bedingten Verurtheilung für erstmals bstraste Verbrecher. Viele Rückfälle des Verbrechers seien auf die Art der Strafvollftreckung durh die unteren Beamten zurückzuführen. Die Verhältnisse dieser Beamten müßten wesentli verbessert werden, das Sparsystem sei hier ganz unangebraht. Ge- wisse Vorkommnisse hätten gezeigt, wie wenig diese Beamten er- zicherish wirken können. Mit dem Unteroffizierdrill sei in vielen Ge- fängnifsen nihts zu erreichen: Die Gefängnißbeamten müßten auh von oben her die richtige Belehrung erhalten.
Justiz-Minister Schönstedt:
Meine Herren! Bei der vorgerückten Zeit glaube ih mi bei der Beantwortung der verschiedenen Anfragen und Anregungen des Abg, Saenger sehr kurz fasscn zu sollen. Jch kann an erster Stelle die Frage, ob die Petitionen aus Frankfurt, welche die Zulassung der Real- \{hulabiturienten zum juristishen Studium erstreben, bereits im Staats-Ministerium berathen worden seien, dahin beantworten, daß cine sol@e Berathung noch nicht stattgefunden hat, und auf Grund dieser Thatsahe muß ih mich auch enthalten, meine eigene Stellung zu dieser Frage kund zu geben.
Was fodann die angeblihe Tendenz zu Ersparnissen bei der Beseßung von Richterstellen betrifft, so hat ein folher Gesichtspunkt bei dem von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Falle — Besetzung einer Amtsrichterstelle in Frankfurt — absolut nicht obgewaltet. Es ist im vorigen Jahre ein hervorragend tüchtiger Affessor, der lange Fahre im Justiz-Ministerium beschäftigt war, zum Amtsrichter in Frankfurt ernannt worden, und es würde ein großer Gewinn für das Amtszericht gewesen sein, wenn er seine Stelle hätte antreten können. Damals dachte niemand daran, daß diesem Herrn bald nah seiner Ernennung Anerbietungen von einer ausländishen Regierung gemacht werden würden. Er is auf drei Jahre nah Japan beurlaubt worden, um dort bei der Neueinrihtung des Gefängnißwesens und anderen Organisationen mitzuwirken. Es handelte sih dabei um einen Akt internationaler Höflichkeit. Selbstverständlich kann man derartige Gesuche einer befreundeten Regierung nicht ablehnen. Der Urlaub ift ertheilt, ohne daß dem Herrn zugemuthet werden konnte, auf seine Stelle in Frankfurt zu verzihten. Die Sielle hat also nit anderweit beseßt werden können, und daraus ergiebt ih die Noth- wendigkeit, sie kemmissarisch durch einen Gerid,ts: Assessor verwalten zu lassen.
Ebensowenig haben finanzielle Gesichtspunkte mitgewirkt bei der Frage nah der Verseßung älterer Richter in den einstweiligen Ruhe- stand. Ich möchte die Frage heute niht erörtern, da fie vielleicht infolge einer Petition Gegenstand eingehender Besprehung werden Wird. Solche Frägen bezüglih einzelner Persönlichkeitcn lassen sich überhaupt hier kaum besprehen. Jh kann nur das Eine sagen, daß für die Ausführurg dieses Gesches lediglich die Grundfäte maßgebend gewesen find, die ih in der Verhandlung in diesem hohen Hause als für mih bindend ausdrücklich hingestellt habe, und daß nach diesen Grundsäßen verfahren worden ist. Jh würde, wenn es darauf ankäme, den Beweis liefern können, daß das Geseh überall mit möglihster Rücksißt zur Ausführung gebracht worden ist.
Die Einführung der bedingten Verurtheilung, nah dem Vorgang Belgiens und vi-ler anderer Staaten, liegt z. Z. nicht in den Absichten der Königlichen Staatéregierung, Wir haben bekanntlich an Stelle der betingten Verurtheilung die sogenannte bedingte Begnadigung, die erst seit wenigen Jahren sich in Kraft befiadet. Wir sammeln noh Erfahrungen, ehe wir einen definitiven En!s{luß fassen gegenüber den Anregungen auf Einführung der bedingten Verurtheilung. Vorläufig sind wir der Ansicht, daß das hier eingeführte Verfahren manche Vor- züge vor der bedingten Verurtheilung hat, und daß die mit diesem System bisher erzielten Resultate befriedigen.
Meine Herren, bezüglich der Gefängnißbeschäftigung und dis Gefäagnißdienstes im allgemeinen glaube ih mi auf dasjenige be- ziehen ¿u dürfen, was shon vorher über diesen Punkt gesagt worden ist. Jh will nur bemerken, daß die Anstellung tüchtiger Gefängniß- aufseher außerordentlih schwierig it. Das geeignete Material dazu ift nicht leiht zu finden. Es ist aber au nicht lediglich eine Finanz- frage: au wenn die Gehälter erhöht würden, würde diese Schwierigs keit bestehen bleiben. Ob es in Preungesheim noch Gefängniß- aufseher giebt im Alter von nur 23 Jahren, weiß ih niht. Es besteht seit dem vorigen Jahre eine Instruktion dahin, daß ein Minimalalter von 25 Jahren von jedem Gefängnißaufseher verlangt werden soll. Auch im übrigen sind die Anforderungen, die an die Qualifilation der Gefängnißaufseher gestellt weiden, vershärft. Die Darstellung bezüzlih dec finanziellen Lage der Gefangenenaufseher war, wie ih glaube, nit in allen Beziehungen vollkommen genau. Ich will aber auf Einzelheiten nicht eingehen und nur bemerken, daß die Gefängnißaufseher in Preungesheim zum gtößten Theil in Besiy von Dienstwohnungen find, mit denen Gärten und Stallungen verbunden sind, sodaß sie den gewöhnlichen Lebensbedarf zu einem erheblihea Theile niht zu den Frankfurter Marktpreisen, fondecn als Selbstproduzenten beschaffen können.
Die Frage der Ertheilung von Remunerationen an die Gefängniß- aufscher ijt im vorigen Jahre hier Gegenstand sehr eingehender Gr- örterung gewesen, und ih glaube, die Zustimmung der großen Mehr-
heit des Hauses ift damals für die Rezelung, wie sie nun im Etat getroffen ist, erzielt worden. Die Remunerationen {find ja nit. ab- geschaft. Den Gefängnißaäufsehern können auch jegt noch und werden von dem Arbeitsverdienst Remunerationen gegeben, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 220 M Andererseits ist die Gehaltsregelung für Gefängnißaufseher im vorigen Jahre aufgebessert, und Stellenzulagen haben, soviel ich weiß, alle Gefängnißaufseher aus dem Stellenzulagefonds bekommen.
Fh glaube also nicht, daß die Angaben des Herrn Abg. Saenger überall zutriffend waren. Selbstverständlih kann ich mich aber zu den Tleinen Details hier zur Zeit nicht äußern.
Die Frage der Anschaffung von Dienftkleidungen für die Ge- fangenenaufseher ist auch schon mehrfah Gegenstand der Erörterung hier gewesen. Ich babe {on cinmal hier erklärt, daß die Errichtung einer Kleiderkasse für die Gefängnißaufseher in Aussicht genommen war, daß aber die große Mehrheit der Gefängnißaufseher fih dagegen erklärt hat, und daß deshalb davon Abstand genommen worden ift, dieses Benefizium den Gefängnißaufsehern gegen ihren Willen aufzu- drängen. |
Um 41/3 Uhr wird die weitere Berathung auf Sonn- abend 11 Uhr vertagt. : /
Handel und Gewerbe.
Nah der Wochenübersicht der Reihsbank vom 7. 1900 betrug der gesammte Kassenbestand 850 438 000 (1899: 889 631 000; 1898: 958 447 000) M4, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 8780 0C0 (1899: 10870000; 1898: 12745 000) M Der Metallbestand von 815 054 000 (1899: 855 335 000; 1898: 926 262 000) M allein hat zugenommen um - 10471000 (1899 um 12275000; 1898 um 12813000) Der Bestand an Wewseln von 726083 000 (1899: 579050 000; 1898: 535 000 000) M zeigt einen Rüdgang um 63211000 (1899 um 63 383 000; 1898 um 33701000) «G und der Bestand an Lombardforderungen mit 74024000 (1899: 81 036 000; 1898: 82 589 000) A einen folhen um 6335 000 (1899 um 2300 000; 1898 um 5 117 000) 4 Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ift also eine Verminderung um 69546 000 (1899 um 65 683 009; 1898 um 38 818 000) M erfolgt. Die Position „Sonstige Aktiva“ weist eine Abnahme von 9212 000 46 auf. Auf passioer Seite zeigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1057 699 000 (1899: 1071 203 000; 1898: 1056541 000) A dec Vorwoche gegenüber einen Abgang um 41 978000 (1899 um 40993000; 1898 um 34 305 000) 4, und die sonftigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) ersheinen mit 463 945 000 (1899: 391 552 C00; 1898: 430710000) A um 28073000 (1899 um 832678 000; 1898 um 5 261 000) M4 niedriger.
Februar
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“)
Die Eisenbahnen Europas am 1. Januar 1899,
Auge der Ailenbalnen Länge in km,
nah dem Stande | welche entfält auf vom vom 10 000
31, Dezbr.|31. Dezbr.| 100 gkm| Ein- 1897 1898 wohner
Länder
49 560 35 113 6 089 2 605 13 048
481'6 33 668 5 904 2 543 12916 41343 | 41703
34 485 34 668 952 952 15 643 15 715
orwegen
1 952 1981
Niederlande und Luxem- burg 3 129 31614 Po 2 362 2362 umänien 2 880 3051 Rußland und Finland . 40262 | 42535 Es a piaro 570 570 Schweden . . 10169 10 240
Wi eo a 0 3 646 3 708 Türkei, Bulgarien und
Rumelien . .. 2 554 2 569 Malta, Jersey, Man . 110 110
Ki
Deutschland. . . Oefterreih-Ungarn Belgien
Dänemark
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g. «1 263 204 | 269743 urch¡chnittlich. . — —
L
B (L'Économiste Français,)
Die Weltproduktion von Kaffee.
1899/1900 1898/1899 Ballen
3 200 000
5 530 000
280 000
268 000
465 000
60 000
20 (00
225 000
990 000
297 000
300 000
725 090
404000 960 000
100 000 2 0003
15 254 vVU
Ceylon Venezuela Coftarica . . Mexiko Guatemala . Salvoador Nicaragua
250 000
90 000 240 000
iti . . . . Pattorico 1maikfa und British - Indien, Manila e Zufammen . „ , 14 531 VvV
Für das Jahr 1900/1901 wird wieder eine geringere Ecnte als
1899/1900 erwait:t. Man nimmt an, daß an dem Ausfall, der etwa eine Million Ballen betragen wird, Rio, Santos, Viktoria, Java, Celebis8, Cey!on, Venezuela Costarica, Mexiko, Guat-mala, Salvador, Nicaragua, Haiti, Portorico und Jnaika betheiligt fein weiden, wähcend man in Bahia eine indi} n unerbebliche Steigerung
der Produktion erwartet. (Nach dem Pester Lloyd.)
Ausfuhr von Roheisen aus Ungarn.
Bis vor kurzem waren die ungarischen E senwerke derartig be- {däftigt, daß es sih lohnte, Roheisen in „röberen Mengen vom Aus- L einzuführen. Neuerdings ist indessen in der ungarischen Ei'en- nduflrie eine solhe Steckang eingetreten, daß einige Werke behufs
AufreŸhterhaltung der Roheisen-Erzeugung für das übershüssige Material Absatz in- Oesterreich und Deutschland suchen mußten. Auf die Vorstellungen der Kalaner Werke und der Banater Werke der österreihish-ungarishen Staatsbahn-Gesellshaft hat der ungarische Handels-Minister in Würdigung der ungünstigen Lage gestattet, daß das nach Oesterreich und dem- Auslande bestimmte Roheisen dieser Werke auf der ungarishen Staatsbahn während einiger Monate zum Gs elbslkoftenpreise befördert wird. (Nach dem „Pester Lloyd“.)
Ein- und Ausfuhr vonRohbaumwolleinGroßbritannien während des Jahres 1899. Einfuhr. 1899 1898 Ballen 3 867 641 18 833 18 995 78 859
63 649 508 944 382 646 61 647
69 334 3 324 620
Arten:
Amerikanishe . Brasilianische Ostindishe . Ggyptishe . . .. Andere . . ..
Zusammen „.
Ausfuhr. Amerikanische 366 804 Brasilianische 8 280 Ostindische 62 193 Eayptische 99 552 Andere
1403 265
272 022 5 838 41 031 81 776 10 726 9 701
Zusammen... 547555 A410 368. (The Board of Trade Journal.)
Ausfuhr der hauptsächlichstenGarne und Textil-Fabrikate aus Großbritannien in den Jahren 1897—1899. 1897 1898 1899 Werth in Pfd. Sterling 9 929 768 8 923 272 8 054 664 45808 154 47910083 50875 853 2167 109 1 854 567 1 962 860 4 770 706 4 392 854 5 075 280 1338 161 1 528 962 1510 421
4839987 4674358 4876162 1 652 736 1661592 1745737
15975566 13699435 14784837 (The Board of Trade Journal.)
Baumwollengarn und Zwirn Baumwollene Zeuge VFutewaaren Leinenwaaren . - Seidenwaaren . . . Wollengarn, einshl. Kamm- E E e S Alpacca- und MOEA Ï Wollene Zeuge, auch Kamm- garnstoffe ARRE
Die Weizen-Einfuhr nah Großbritannien in den Jahren 1897 bis 1899.
1897 1898 1899 eingeführte Menge in englis. Zentnern 15049900 6232500 2518800 34 603 200 37 855 200 834 650 648 4820500 5012030 5256500 993300 3983400 11368 600 572760 9537900 8192200 —— 2116820 83703030 1 333 400 711 390 466 030 1 221 340 183 770 32 100
Herkunftsland
Ma N aa ad iet
Vereinigte Staaten von Am. .
Kanada L A
Argentinien . .
British Ostindien .
Australien .
Deutschland .
o E
Zusammen einschließlich der Cin- fuhr aus anderen Ländern . 62740180 65 227 930 66 636 978
Europa tritt hiernah mehr und mehr in den P,
während Argentinien und Australien einen großen Theil der seither
von Europa bezogenen Lieferung übernommen haben. (Nach der
St, Petersburger Zeitung.) :
Großbritanniens Außenhandel in wichtigeren Metallen und Metallwaaren in den Jahren 1897 bis 1899.
Einfuhr. .
1897 1898 1899
Werth in Pfund Sterling . 5792564 6211853 T918191 5 769490 5381399 7007267 2033300 25213566 2883837 10216096 1080543 1164267 390 881 388 176 415 430 1429822 1145905 19032590 1623798 1389601 83298182 1190370 1444202 1663381
Ausfuhr.
c ABT8I01 2104 099 1 364 426 24 641 516 538 514 417 996 997 802 985 283 1407 783 323 124 394 898 587 531
Die Metallwaaren sind nur bei der Ausfuhr, Maschinen und Stwiffe überhaupt nicht becücksi@tiat. (The Board of Trade Journal.)
f E Gisen und Stahl . E es Eisen- und Kupfererz . . P S
2 796 739 1 986 692 1314676 22 630 272 545 354 427 443
3 748 766 2 140 236 1 429 700 28 092 780 635 630 423 238
E e R e Kurz- und Messerwaaren . Instrumente und Werkzeuge Eisen und Stahl . . D L e Ne Blech und Blehwaaren . Telegraphendraht 2c. . Zinn
Das britische BaamwolleFalrtfationägesGäit im Jahre
Die bemeckenswerthesten Erscheinungen in der britischen Baum- wollindustrie waren im ve: flossenen Jahre die bedeutende Steigerung der Preise für Rohbaumwolle und die lebhafte Nahfrage nah egyptishen Baumwollgarnen.
Die amerikanishe Rohbaumwolle, die zu Anfang des Jahres einen Preis von 33/32 Pence für middling spot batte, ftieg infolge der ungünstigen Ecntenachrichten fast ununterbrohen und erreichte berzits im September eine Höhe von 4 Pence.
E. yptishe Baumwolle koftete zu Beginn des Jahres 47/8 Pence. Dieser Preis hielt sich bis in den April hinein. Da aber die Nach- frage nah egyptischen Garnen immer lebhafter wurde, so begannen dite Preise für Rohbaumwolle rasch zu steizen. Die Steigerung be- trug am Ende des Jahres 113/16 Pence, obglech die Ecnte erheblih größer war als im vorangegangenen Jahre. Man fürchtete indefsen, daß infolge des niedrigen Standes des Nilflusses im Jahre 1900 weniger Areal mit Baumwolle be; flanzt werden wicd, und nugte diese Befürchtung als Grund für weitere Preisfteigerungen aus.
Der Exvort von Baumwollgacnen ist zurückgegang:n, hauptsählih in den niedrizen Nummern, unzweifelhaft eine Folge der vermehrten Produktion solher Garne im Auslande. Deutschland hat stark ge- kauft, selbst als die Preise {hon bedeutend in die Höhe ge- gangen waren. Der Export nach Indien hat einen bemerkens- werthen Aufschwung genommen. Auch nah China is ein größeres Geschäft zu verzeihnen. Japan hat weniger gekauft; man erwartet aber infolge des Steigens der Seide und anderer jzpanisher Roh- produkte noh einen nahträglichen Absay dorthin, Vie Türkei konnte der s{hlechten Ernten weaen nicht so viel abnehmen als jon. Auch die zentral- und \üdamerikanishzn Mäikte zeigen gegen das Jahr 1898 einen Rükzarg, waren aber doch noch bessex als 1897. Der Krieg mit Süd-Afrika hat dem Geschäfte dorthin einen erheblichen Ab- bruch gethan.
Stiikes von Bedeutung sind niht vorgekommen. Eine Differenz in der Webereibranhe wurde durch Lohnerhöhung beigelegt.
einigung der calico printers ins
Gegen Ende des Jahres trat. die {hon lange besprochene Ver- - Leben. Derartize Vereinigungen, die für die Fabrikanten unzweifelhaft von großem Nuyen sind, sollen in nächster Zeit noch mehrfach gegründet werden. (Nach dem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Manchester.)
Handelsverkehr von Gloucester im Jahre 1899.
Die Holzeinfuhr in den E von Gloucester hat etne bedeutende Steigerung der Gesammteinfuhr dieses Hafenplaßes für das Jahr 1899 bewirkt. Es wurden im Jahre 1899 56 000 t Holz mehr ein- geführt als im Vorjahre. Die Getreide-Einfuhr Ken weist gegen das Jahr 1898 eine Abnahme von 1475 t auf. ie Gesammt- einfuhr des Hafens von Gloucester im Jahre 1899 stellt sih wie folgt :
Getreide-Einfuhr . 185 552 t Verschiedene Waaren . 75 585 t
zusammen 261 137 t Holzeinfuhr . . . 215 112 Loads
Deutschland ist an der Einfuhr nah Gloucester im Jahre 1899 mit 53675 6 betheiligt und hat gegen das Vorjahr einen unbedeu- tenden Rückgang in seiner Einfuhrziffer zu verzeichnen.
Die Ausfuhr Gloucesters im Jahre 1899 betrug 31523 t. Die hauptsächlihsten Gegenstände der Ausfubr waren Kohlen, Schlacke, Mauersteine und Salz. Von der Gesammtausfuhrziffer gingen 8588 t nah Deutschland.
14 deutshe Schiffe, darunter 2 Segler, von zusammen 10 065 Reg.-Tons nabmen im Jahre 1899 an dem Handel Gloucesters theil. 8 Schiffe brahten Holz, 2 Zudker, 1, Weizen, 1 Hafer, 1 Baum- woklensamen und 1 Schiff ging mit Ballast ein. Von den eine gegangenen 14 Schiffen verließen 2 Schiffe den Hafen mit Salz und die übrigen 12 Schiffe gingen leer aus.
ur Hebung und Erleichterung des Verkehrs ist im Jahre 1899 eine Vertiefung des Hafens vorgenommen und ein Getreide-Elevator aufgestellt worden. Auch ist die Verbesserung des Wasserweges nah Gloucester in Ausficht genommen. (Nach einem Bericht des Kaiser- lihen Vize-Konsuls in Gloucester.)
Rußland.
Beschwerdebücher bei den Zollämtern. Gemäß § 321 des Zollstatuts sind die Zollämter verpflichtet, ein besonderes Buch zum Eintragen ven Beschwerden gegen Zollbeamte zu fühen. Diese Beschwerdebücher sind Jedermann auf Verlangen vorzulegen. Abschrift derartiger Beshwerden sind unverzüglih nach erfolgter Eintragung in das Beschwerdebuh nebst den erforderlihen Erläuterungen dem Chef des Zollbezirks vorzulegen, der innerhalb seiner Zuständigkeit die Eatscheidung persönlih fällt, andernfalls sind die Beschwerden dem Zolldepartement zur Entscheidung vorzulegen.
Stempelung von durchbrohenen Stickereten. Nach den bestehenden Bestimmungen (Deutsches Handelsarhiv 1899 T S. 896) können bei der Einfuhr von durhbrochenen Stickereien die Musters stüde außerhalb der Packen und Schahteln befestigt werden. In Ergänzung dieser Bestimmungen sind die Zollämter durch Zirkular des SZolldepartements vom 830. November v. I., Nr. 25163, darauf hingewiesen worden, daß die Musterstücke von den der Stempelung unterliegenden Stickereien keinesfalls abgeschnitten werden dürfen, sondern durch nach außen ragende Enden der in den abgestempelten Paken und Schachteln enthaltenen Stickereien gebildet werden müssen. Demgemäß ist die Stempelung von durhbrochenen Stidereien derart zu bewirken, daß die Enden der Stickereien außer- halb der Packen und Schachteln an diese als von der Waare selbst nicht abgetrennte Muster befestigt werden können.
Zolltarifierung von Fischen von der Gattung der Heringe. Fische jeder Größe von der Gattung der Sieiuge (Brisling und andere Abarten) in Lake oder anderweit nah Art ge- falzener Heringe zubereitet, sind nah Art. 37, Punkt 4, des Tarifs zu verzollen. (Zirkular vom 9. Dezember 1899, Nr. 25 856.)
Zollbehandlung von Passagiergut. Gemäß Art. 902,
Punkt 3, des Zollstatuts bleibt der Zell für aus dem Auslande kommendes Passagiergut nur in den Fällen unerhoben, wenn der Ge- sammt-Zollbetrag 4,50 Rubel nicht übersteigt. Andernfalls muß jedoch der ganze Zollbetrag, ohne Abzug der 4,50 Rubel, erhoben werden. (Zirkular vom 8. Dezember 1899, Nr. 25 756.) -“- Zolltarifierung von Waaren. JIfolatoren, zur Üleber- tragung elektrisher Krast bestimmt und aus Porzellan und Metall- theilen bestehend, sind nach Art. 169 des Tarifs auf Grund der eine \{lägigen Bestimmung des Swlußvrotokolls zum deutsh-russischen Handelsvertrage zu verzollen. Das Zirkular Nr. 17 517 vom Jahre 1894 (Deutsches Handelsarchiy 1894 1 S. 865, nah Ziff. 8 innere Telegraphen. Isolatoren aus eisernen Haken mit Porzellanknöpfen nah Art. 153 zu verzollen) if aufgehoben. (Zirkular des Zolldepartements vom 31, Dezember 1899 Nr, 27 727.)
Muster von eingeführtem Olivenöl können auf Gesuche von Händlern aus den Zollämtern in derselben Art und Weise aus- gegeben werden, wie für die Ausgabe von Mustern und Proben von Thee, Taback und anderen eingeführten Artikeln vorgeschrieben ift (Deutsches Handels-Archiv 1897 1 S, 823), Auch kann das eine geführte Olivenöl aus Fässern auf Flaschen abgefüllt werden unter Anbringung von- Kronssiegeln oder Anhängung von Plomben in der für die Abfüllung von Wein und Parfümerien in den Zollämtern vorgeschriebenen Art und Weise. Das Abfüllen von Olivenöl wird indessen nur in Kronsniederlagen, nicht aber in kaufmännischen Lagerhäusern und nur für Rechnung der Waaren- eigenthümer zugelaffen, wobei Stempelgebühren laut der zum § 21 des Reglements über Waarenstempelung gehörigen Taxe erhoben werden. (Zickular des Zolldepartements vom 31. Dezember 1899 Nr. 27 783.)
Erläuterungen zum Artikel 1159 des Zollustaws. Nach Artikel 1159 des Zollufíiaws sind Waaren ru}sisher Er- z¡eugung mit zweifellos echten Fabrikstempeln von der Konfiskation auszunehmen, wenn sie zusammen mit Kontre- bande angehalten werden. Als derartige Waaren gelten im Sinne des Geseßes vom 26. Februar 1896 auch solche Waaren, die aller- hand russishe, sowohl im Handels- und Manufaktur-Deyartement registrierte, als au nit registrierte Fabrikftempel tragen, sofern die Gchtheit und Zuverlässizkeit dieser Stempel erwiesen ersheint und keine Zweifel über die Provenienz dieser Waaren entstehen. (Zirkular des Zolldepartements vom 5. Januar 1900 Nr. 114.)
Einfuhr der Schweiz (Spezialhandel) im Jahre 1899. 1899 1898 in Doppelzentnern 640 143 593 954 30 908 29 460 3812238 3 447 242 932 867 865 186 107 416 636 238 166 941 351 833 112 200 61 910
420 322
144 479
101 578 90 370 in Hektolitern
. 1234013 1225 915 8 Handel zamtéblatt.)
Petroleum, roh, und Petroleumdestillate SHhweineshmalz
Kaffee, roher . .
Rohtaback
Roh- und Kirystallzucker, Zucker, Abfallzucker, Traubenucker . . ..
Zuckec in Hüten, Platten, Blôöten
Zucker, geschnitten oder fein gepulvert
Wein in. Fässern , . « s ;