1900 / 39 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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zu Gunsten derjeaigen verfahren zu werden, die mit diesen Papieren handeln wollen.

A»g. von Korn (konf.) beschwert sih darüber, daß das Breslauer Oberlandeégeri{t eine besondere Verwalt ungsgebühr für die Beauf- fihtigung der Fideikömmifse und Stiftungen erhoben habe.

Justiz-Minister Schönstedt: ;

Es handelt ih hier, wie Herr Dr. Korn-Rudelsdorf hervor- «gehoben hat, um eine zweifelhafte und streitige Rechtsfrage, zu deren Entscheidung nur die Gerichte befugt sind, die aber nicht dur die Justizverwaltung ihre Entscheidung finden kann. Es handelt sh darum, ob bei Fideikommissen außer der Aufsichisgebühr, die im § 93 Nr. 1 jet heißt er, glaube ih, 96 vorgeschrieben ift, noch eine Verwaltungsgebühr erhoben werden kann, wenn einzelne Theile des Fideikommisses, in dem vorliegenden Falle namentlich größere Summen, die zu einem Geldfideikommiß gehören, si in gerihtliher Verwahrung befinden und zwar mit der Wirkung, daß von der Ver- wahrungsstelle aus z. B. die Verloosungen, Anschaffung neuer Stücke, Einziehung von Kupons u. st. w. geschieht. Das Oberlande2gericht in Breslau faßt diese Verwahrungsthätigkeit als einen Akt der Ver- mögensverwaltung auf und legt den Abfay 3 des zitierten Paragraphen dahin aus, daß derselbe nicht nur bei Vermögensverwaltungen außer- halb des Fideiklommißbereihs, fontern au unter der eben angedeuteten Vorausseßung gegenüber Fideikommissen siattfände.

Ih habe über diese Frage die Gutachten \sämmiliher Oberlande®- gerichte eingeholt, und die Antworten gehen dabei ziemlich auseinander. Gerade die größten Oberlandezgerihte, in deren Bezirk die bedeutendften Fideikommisse ih befinden, stehen auf dem Standpunkt des Oberlandesgerihts in Breslau; sie berufen fich darauf, daß \{chon vor dem Gerihtskestengesep von 1895 auf Grund der ähnlihen Bestimmung des alten Gerichtsfostcngeseßes für Fälle der hier in Rede stehenden Art zwar nit die Verwaltungs- gebühr, wohl aber eine höhere Gebühr, die nur dann zum Anlaß kommen dürfte, wenn eine Rechnungslegung stattfand, erhoben worden fei. Nun, wegen dieses cinzelnen Falles zu einer Novelle zum Ge- rihtskoftengeseß zu schreiten, wird ja auß vom Herrn Abgeordneten nit gewünscht. Ich gebe aber zu, daß es wünschenswerth ift, diese Frage klar zu stellen, und bin gleichfalls der Ansicht, daß das in Vor- bereitung befindliche Fideikommißgeseß der rihtige Ort sein wird, zu dieser Fraze Stellung zu nehmen und fi in der einen ober anderen Weise zu entsheiden. Wie die Entscheidung ausfallen wird, darüber kann ih im Augenblick mih niht äußern, Aber jedenfalls wird Sorge getragen werden, daß die Zweifel, die bezüglich dieser Frage bestehen, bei Erlaß des Fideikommißgeseßes beseitigt werden.

Auf eine Anregung des Abg. Conrad - Graudenz (fr. konf.) erklärt der

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die Stelle hat in” dem diesjährigen Etat deshalb nicht eingeftellt werden können, weil, wie {hon der Herr Abgeordnete eben erwähnt hat, gewisse Schwankungen in den Geschäftsverhältnissen fh gezeigt haben, die es als niht ausgeshlossen erscheinen ließen, daß ein dauernder Rückgang der Geschäfte eintreten könne und nicht eine Zanahme. In den beiden leßten Jahren hat ein wenn auch nit erbebliher Rückzang nach den Zahlen, die füc die Ermittelung de3 Geschäftsumfanges an der Zentralstelle als maßgebend erahtet werden, stattgefunden. Immerhin aber sind die Geschäfte in Graudenz fo er- beblih, daß sie sich unmittelbar an der Grenze befinden, über die binaus die G:\chäfte durch den Präsidenten und einen Direktor ali !n nit bewältigt werden können. Ich glaube, mit ziemliher Nejzimmtheit in Aussicht stellen zu können, daß im nähstea Etat diese neue Stelle ersheinen wird.

Abg. Schmig- Düsseldorf (Zentr.) vertheidigt das Verhalten des Ämtsrichters in Ratingen. Der Richter habe die Fdentität ver

ersonzn, die zur Rekognition vor ihm erscheinen, zu prüfen, und er ei in diesem Falle berechtigt gewesen, den Gaftwirth abzulehnen. Nar mit seiner etwas ¿u allgemein gehaltenen Aeußerung über die Gastwirihe habe er in der Form gefehlt. In Opladen habe er that- \ählih keine Whnung gefunden,

Abg. Schmidt - Warburg (Zentr.) besdwert sh darüber, daß entgegen den Beschlüssen des Reichétages _niht die Gerichtêsreiber, sondern die Richter mit dem Kostenfestsezungsverfahren beschäftigt werden, wie eine Instcuktion an einem Lanudgecicht, das er niht nennen wolle, anordne. Eventuell müßten die Stellen der Gerichtsschreiber vcrmehri werden.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Das KostenfestsezungeverfaHren ist bekanntli ein Lieblingsthema des Herrn Abg. Schmidt (Warburg). Er hat. hon öfter das hohe Haus von den damit verbundenen Unzuträglichkeiten unterhalten. In früheren Jahren hat er sih hauptsächli interessiert für die Befreiung der Richter von dieser wenig anziehenden und inter- effsanten Arbeit. Heute geht sein gutes Herz noch weiter und er bricht auch eine Lanze für die Gerichtsschreiber, denen durch das neue Aus- füßrungsgesey eine gewisse Mitwirkung bei diesen Arbeiten zugedacht ist. Meine Herren, da der Herr Abg. Smidt erklärt hat, er wisse nit, ob die ihm gemachte Mittheilung wahr sei, und kenne au nicht den genauen Inhalt der angeblich irgendwo wo wifsen wir niht erlassenen Instruktion, so hat er mir eine sichere Unterlage für eine fritishe Beurth-ilung dieser angeblihen Versügung nicht g: boten, und ih bin deshalb auch kaum in der Lage, mih zu der Sach? selbst zu äußern.

Falls eine Instruktion irgendwo erlassen wäre, so wie sie der Herr Abg. Schmidt auffaßt, so würde sie allerdings, glaube ich, nicht in voller Uebereinstimmung ih befinden mit dem Sinn und der Absicht des § 105 des Ausführungsgesezes zur Zivil- prozeßordnung und mit der Auslegung, welcher dieser Bestimmung damals durch meinen Kommissar in einer von mir genehmigten Er- Fläïzung gegeben worden ist. Jh werde auf Gcund bieser Auslegung vielleicht in die Lage kommen, der Frage näher zu treten, und Gr- fundigungen darüber einzuziehen, wie die Bestimmung gehandhabt wird. Sie is seit kaum fechs Wochen in Kraft, und sehr umfang- reie Erfahrungen fönnen daher ncch niht damit gesammelt sein.

Fm übrigen hat es mich gefreut, daß der Herr Abg. Schmidt hervorgehoben hat, daß diese Bestimmung nicht etwa einen morali’ck@en Zvang füc die Richter bedeuten solle, sich nunmehr jeder Prüfung der Gebübrenlig uidationen zu enthalten und die ganze An zelegenheit auf die Gerichtsschreiber abzuwälzen. Das würde ih im Juteresse der Gerichtéschreiber bedauern, für welche die frühec etwas ¿weifel- hafte Frage, ob sie für einz folhe Arbeit eine Gebühr in An'pruch nehmen können, ia negativem Sinn gelöst ift. Diese Mitwirkung ist jet zweifellos eine den Gerichtssch-eibern obliezende dienstlie Ver- pflihtung, für die eine besondere Getühr nicht bewi%igt werden kann. Wenn die Hecren Richter namentlih überlaft.ten Gerichtsshreibern

gegenüber etnen nit zu au?gedehnten Gébrauh von dér ihnén jeßt eingeräumten Befugniß machen würden, so würden die Gericht;s{hreiber ihnen in hohem Maße dankbar fein. Ob in einzelnen Fällen und an großen Gerihtez etwa ein Bedürfniß hervortreten kann, béfondere Geridhisshreiber mehr öder weniger ausshließlih mit diesen Arbeiten zu beauftragen und sie dadur zu Spezialisten sür dieses Arbeitsfach zu mechzn, weiß ih nit. Fch will das nit absolut vèrneinen; es kann zweckmäßig sein bei den großen Gerichten, und auch diése Fräge will ih gern zum Gegenstande der Erwägung machen.

Ich hoffe, daß der Herr Abg. Schmidt mit dieser Erklärung zu- frieden sein wird.

Abg. von Riepenhausen (kons.) tritt für den Nzubau des Amtsgerichtsgebäudes in Bergen ein; nah ärztlihen Gutachten seien die jeßigen Räume \o ungesund, daß den Rihtecn der Aufenthalt daselbst niht mehr zugemuthet werden könne.

Justiz-Minister Schönstedt:

Der Herr Abg. von Riepenhaufen hat {on vor längerer Zeit dieser Frage wegen fih an mi gewendet; ih habe mich damals über die Sawlage informiert und kann auf Grund meiner Erinnerung bestätigen, daß ich damals zu dem Ergebniß gekommen bin, daß ein Umbau der Gerihtslokalitäten in Bergen ein dringendes Bedürfniß ist. Die Sache war auch von der &Fustizverwaltung und der Bau- verwaltung soweit gefördert, daß ein vollständiger Plan vorlag, und es war auch mit vieler Mühe gelungen, für die Bauzeit ein Mieths- [okal zu finden. Nun sind Meinungsverschiedenheiten entstanden zwischen der Iustiz- bezw. Bauverwaltung und der Finanzverwaltung über den Umfang des vorzunehmenden Baues. Der Plan if von seiten - der Finanzverwaltung beanstandet worden , gewisse Räume seien entbehrlih, es fei die Sache in etwas zu großem Rahmen geplant. Dadur hat sihch die Sache in die Länge gezogen und zu weiteren Verhandlungen geführt; die Sache ging an die Bau- verwaltung zurück. Eine Aeußerung der Bauverwaltung erfolgte; die Sache licgt jeßt wieder bei dem Finanz-Ministerium, uad ih glaube, nah der Mittheilung, die mir ebea gemaht worten ift, hoffen zu dürfen, daß nunmehr jene Beanstandung seitens der Finanzverwaltung nicht ferner aufce@t erhalten wird. Dann kann zweifellos in den nächsten Etat der Bau eing-stellt werden. So lange allerdings werden nothgedrungen die Richter und die Bevölkerung von Bergen die gegen- wärtigen höchst unerquicklichen Zustände noch zu ertragen haben.

Abg. von Riepenhausen spricht die Hoffnung aus, daß die Verhandlungen mit dem Finanz-Ministerium bald ¿um Abfluß Fommen werden.

Damit schließt die Diskussion. Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Bei den Ausgaben für die Oberlandesgerichte weist

Abg. Schmiß - Düsseldorf darauf bin, daß die Senats-Prä- sidenten beim Reich?-Militärgeri&t den Rang der Räthe erster Klasse erhalten sollen, während die Oberlandesgerihts-Präfidenten noch den Rang der Räthe zweiter Klasse hätten; er bitte, auch diefen den Rang erster Klasse zu gebea.

Abg. Dr. van der Borght (nl.) {ließt ih diesem Wunsche an, um auch eine Gleihstelung der Richter mi: den BVerwaltungd- beamten herbeizufübren.

Abg. Sch mit - Düsseldorf bittet ferner darom, taß den Geridts- dienern Uniformgelder gewährt werden,

Abg. Dr. Göfchen (nl.) wünfcht, daß dem Wohnungshedürfniß der unteren Beamten in den theuren Städten des Westens ebenso reihlich entaegengekommen werde, wie es der Etat für die Beamten anderer Ressorts im Osten vorsehe. Bei dem neuen Gerid;t8gebäude in Frank'urt a. M. kônne eine ganze Anzahl von Dienftwohnungen beshaffflt werden.

Abg. Saenger (fr. Volksp.) empfiehlt überhaupt eine prinziptelle Aenderung des Wohnungsgeldzuschusses, der in feiner jezia-n Hôhe für die unteren Beamten im Verhältniß zu dem der mitileren zu niedrig sei und die Theuerungsverbältnisse ‘der verschiedenen Orte nit mehr richtig ausgleihe, da sich die Verhältnisse mit der Zeit wesertlih geändert hätten,

Bei den Ausgaben für die Landgerichte und Amts- gerichte befürwortet

Abg. Letocha (Zentr.) die Errichtung eines neuen Landgerichts für Oberschlesien in Kattowitz.

Justiz-Minister Schönstedt:

Fh glaube, den Schwerpunkt der Ausführungen des Herrn Abg. Letocha in denjenigen Bemerkungen fiaden zu dürfen, diz sich auf die Errichtung eines driiten Landgerichis im obershlesishen Industrie- bezirk bezogen. Der Wunsch nah Errichtung eines solchen Landgerits ist allerdings schon vor Jahren, wie der Herr Abg. L tohz erwähnt hat, durch Anträge der städtischen Verwaltung von Kattowiy an die Justizverwaltung herangetreten. Es ift aber niht Kattow allein, das für den Fall der Ecrihtung eines neuen Landgerichts für sich den Sih desselben in Anspruch nimmt, sondern es fkfonkurrieren auch noch andere Städte, inébesondere Myslowiß, das behauptet, noch beffere Ansprüche zu haben als Kattowiß. Also zunächst würden wir hier vor den Streit der beiden Schwesterstädte gestellt werden.

Das Bedürfniß der Ecrihtung eines neuen Landgerichts in Ober- {{lesien will ih nit absolut verneinen. Es ift allerdiags dort ein außerordentli großer Gescäftszuwacht eingetreten, der ja auch wieder- holt in den Anträgen auf Vermehrung des Richterpersonuals Auêdruck gefunden hat, wie dzs auch im gegenwärtigen Etat im relativ erheb» lihen Maße der Fall ist. Die Gi schäfte wachsen dort mit der zu- nehmenden Ausdehnung des Bergbaues und der Industrie in ganz ungewöhnlihem Maße. Bis jeyt bat aber die Iustizverw 1ltung amtlich zu1 dieser Frage noch niht Stell 41ng genommen, weil ras Be- dürfniß als ein so dringlihes noch nit angesehen worden ift, und die Frage noch nicht geklärt ist, inwieweit die wie mit Recht her- vorgehoben ist, unzureihenden Geschäftslokalitäten in Gleiwiß und Beuthen sür das Bedürfniß erweitert werden können und dadurch die Nothwendigkeit der Errich ung eines neuen Landgerihts noch hinaus- geshoben werden könnte. Diese Verhandlungen sind noch niht zum Abschluß gebraht. Jh kann daher heute eine bestimmtere Erklärung auf die Anregung des Herrn Abg. Letocha nichi gzben.

Abg. van Vleuten (Zertr.) bittet um Errichtung cines Amts: gerih's in Godeeberg bebufs Entlaftung des Gerichts in Bcnn.

Justiz-Minister Schönstedt: :

Meiae Herren! Das die Bewohner von Godesberz und Um- gegend dur die Errichtung eines Amtsgerihts in Godesberg sehr angenehm berührt werden würden, wid gew ß von Niemand in Zweifel g2zogen werden. Ebenso wird ohne weiteres zugegeben werden düxfen, daß ein Richter in Godesberg ganz angenehm situiert sein würde. (Heiterkeit.) Der Wunsch der Stadt Godesberg, Siy eines Amtszerichts zu werden, ist j: ein durhaus erflärlih-r und an und für ih wohl berehtigt. O abzr das Bedürfniß vorhanden if, ein

gebende Frage —, das ist zweifelhaft. Für die Justizverwaltung if bisher ein folhes Bedürfniß kaum fühlbar geworden. Und wenn die Räumlichkeiten der Bonner Gerichte allerdings sich als niht ganz ausreichend erwiesen haben, so is doch {hon Vorsorge getroffen worden. dzß fie demnächst eine umfassende Erweiterung erfahren und dann allen Bedürfnissen auf weit hinaus vollkommen genügen werden, Es ift hon ein an das gegenwärtige Gerichtsgebäude anstoßender Play tit einem erheblichen Koftenaufrwoande erworben und die Skizze für den darauf zu errihtenden Erweiterungsbau bereits fertig gestellt worden, sodaß also nah diefec Richtung hin alle Vorforgçe ge» troffen ift.

Es liegt der Regierung eine Petition dec Stadt Godesberg um Errichtung eines Amtsgerichts vor, über welhe eine definitive Ent- \heidung noch nicht getroffen ist, über die namentlich auh noch nit die Vertreter der Verwaltungsbebörden gehört worden sind; aber nah der bisberigen Sellungnahme der Justizbehbörden und insbefoadere der JFustiz-Provinzialbehörden wird, glaube ih, die Bedürfnißfrage kum im bejahenden Sinne beantwortet werden können.

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) wünscht, daß die Waisenräthe öfter Versawmlungen abhalten und dabei vom Vormundschafisrichter über die geseglihen Bestimmungen informiert werden. Für die Reisen zum Gerichtsort zu diejem Zwecke müßten ße Entschädigung erhalten, und arch der Vormundschaftsrichter müßte entshädigt werden, wenn eine Versammlung außerhalb des Gerichtsortes stattfinde.

Yustiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! In dem lezten Punkt kann ih den Herrn Abg, Peltasohn vollständig beruhigen. Es besteht keineswegs die Auf- fassung, weder im Justiz-Ministerium, noch im Finanz-Ministerium, doß bei Ermittelung derjenigen älteren Hälfte der Richter, denen der Ranz der Ritkbe vierter Klasse verliehen werden kann, die in den einstweiligen Ruhestand versegten Richter noch mit berüdfihtigt werden. Die werden vollständig ausgeschieden. Das wird bei den in der nächsten Zeit bevorstebenden weiteren Ernennungen auch zum Ausdruck kommen.

Uz?ber die Geschäftevertheilung bei den Amtsgerihten in Posen ift mir Näberes nicht bekannt. Aber ih habe mi gestern niht ganz genau ausgedrückt, wenn ih davon gesprohen habe, daß von der Fustizverwaltung der bindende Grundfaß aufgestellt sei, daß auch bei Besetzung der Amtsgerichte mit drei Richtern die Vertheilung der Geschäfte nah Bezirken gesehen solle. Diese Vorschrift bes{hränkt h auf die Amtsgerichte mit zwei Richtern ; für die Amtégerichte mit drei Richtern ist hon dem Präsidium die selbständige Prüfung über- lassen, ob gemäß ten perfönlichen, sachlihen und örtlihen Verbält- nissen die Vertheilung geschehen foll nah Geschäftsgattungen oder nah Bezirken. Dieses Ermessen weiter einzuschränken, mürcde bedenklih

sein, falls nicht auf ganz befondere Unzulänglichkeiten hingewiesen.

werden fann, die sich aus einer eiwa nicht zutreffenten Anwendung ergeben. *

Was dann die Fraçe eincr Bewilligung von Neisckosten an Waifenräthze zu Waisenrathssitzungen betrifft, so ist ja au diese Frage hier öfter erörtert worden. Es ift zuzugeben, daß die Aufgaben der Waisenräthe du: ch die neue Gesetzgebung erweitert worden find, daß an sie größere Anforderungen gestellt werden, als bisher nah den geseßlihen Vorschriften der Fall war, und daß für die Lösung der ibnen obliegenden Aufgaben die Waisenrathsversamm- lungen sich als sehr wirksam und bedeutfam erweisen können. Es wird auch überall dahin gewirkt, daß folhe Versammlungen unter dem Vorsiy des Richters stati fiaden, foveit dazu irgend welche Geneigtheit bei den Waisenräthen vorhanden ift; cin Zwang kann ja auf sie niht ausgeübt werden.

Was aber die Aafbcingung der Kosten angeht, \so vertritt die Staatsregierung den grundsäßlihen Standpunkt, daß die Waisenräthe eine kommunale Giarihtung find, und daß daher der Gcsagz von Ausgaben, der billigerw-ise für die Theilnahme an solhen Versamm- lungen den Waisenräthen, die es verlangen, nicht vorenthalten werden kann, von den Gemeinden zu bewirckea fet. Das geschieht auch in zahl- reihen Gemeinde», wie wir aus den erstatteten Berichten wissen; überall wird es wohl nit der Fall sein. Wenn die Sißungen außer- halb des Sitzes des Amtsgerichts ftat finden und der Richter nicht etwa aus anderem Anlaß an dem Versammlungsort sich befiadet, so würde nah meiner Auffassang- ihm, dem Richter, der Ecfayz von Reise- kosten nit versagt werden, falls er fie ligaidiert. Es3 ift mir neu gewesen, was der Herr Ag. Pettasohn sagte, daß in solhen Fällen di: Reisekosten vzzweigert worden seien. Die Praxis kenne ih freiliŸ nicht. Im allgemeinen muß, wie mir scheint, falls die Anberaumung solher Versammlung an sih sahlih geboten war, und sie nicht am Sitze des Aimtsgei ichts stattfinden fonnte, wiederum aus sachlichen RücksiŸhten dem Richter die Befugniß zustehen, die geseßlihen Diäten und N-isekosten für fih in Aaspruh zu nehmen.

Abg. Mooren (Zent-.) bittet um Umwandlung des Restes der rheinishen Kantongefängnifse in Am: sgerichtsgefängnisse.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren, von den Kantongefängnifsen in der Rheinprovinz sind in den legten 10 Jahren annähernd etwa .40 in amt8sgerichtlihe Gefängnisse umgewandelt. „Es bleibt allerdings noh eine ziemlich er bebiihe Zakl, ih glaube noch 60 bis 70 Kantongefängnifse übri, die dieser Umwandlung harren. Wegen einer ganzen Reihe soler. Ge- säzgnisse schweben, wie mir mitgetheilt ist, Verhandlun zen, und das Bestreben der Justizverwaltung is dahin gerichtet, möglichst bald diese allerdings vielfah außerordentlich mangelhaften Kantongefängnifse dur bessere Ge ängnisse zu ersen. Aver, wie der Herr Abgeordnete selbst g: sagt hat, es gilt auch hier das „festina lente“, man fann nit alles auf einmal machen.

Dasselbe gilt auch bezüglich der Errichtung eines neuen Amtsgerichis in Zülp:ch odec Tolbiakum mit seinen schönen, klassischen Erinnerungen und Denkmälern. Es gehört zum Amtsgericht Euskirchen ; Euskirchen ist. {on vor ciaigen Jahren verkleinert worden durch Bildung eines neuen Amtsgerichts in Lehen ch Ich g!a1be, daß die Erfahrungel die man mit der Bildung dieses neuen Amtsgerichts gemacht hat, feine ganz ¡ufriedenst: lenden gewesen si-d insofern, als der Amtsrichter dort zu wenig zu thun hat. Wie das werden würde bei der Bildung eines neu-n Amtszgecihts in dem s{höônen Tolbiakum, ob ‘es. mögli) sein würde, dort einen angemessznen Amtsgerichtsbezirk auézuschn-iden qus Euskirchen allein zw:ifellos niht, es würde binübergegriffen werden müssen auf den Amtsgeritsbezi:k Düren, worauf Herr Abs: Mooren hin zewiesen hat —, d2s kann ih im Augenblick nicht beur theilen, weil diese Frage amtlih an das Justiz-Ministerium noch nid

sol.hes Amtégericht zu errihten und das ift die eigentli ausschlag- i herangetreten ift, jedenfalls nit, fo laage ih an der Spiye der Ver

find, als sie heute geschildert werden.

‘flehe. Die Herren in meiner Nähe, -die diese Dinge bear-

‘heiten, erianern fh au niht, daß dieser Gegenstand jemals bei uns

angeregt ist. Deshalb kana ih nähere Auskunft über die Sache

nicht geben. Abg. Goldschmidt (fe. Volksp.) befürwortet eine Verbesserung Einkommensverhältnisse der Kan;leibeamten, Diätare und Ge-

bilfen. Die Iuvstizkanzlisten seien s{lechter gestellt, als die Kanilisten aller anderen

Verwaltungen. Für die Konfektion habe die Neichs- gesegebung das Mitnehmen von Arbeit nah Hause verboten, die Zustizverw2ltung zwinge aber geradezu die Lohnschreiber, Arbeit nach use mitzunehmen, da sie sonst nicht genug verdienten. Der Redner wünscht ferner eine Erhöhung des Gehalts dec Aktenhefter von 75 90 auf Geheimer Ober- Justizrath Vierhaus erwidert, daß die Kanzlei- beamten erft 1892 eine bedeutende Gehaltserhöhung erhalten bätten; diese Beamten kämen allerdings wegen des Ändranges der Militär- anwärter \pät zur Anstellung. Eine Ausnahmestellung vor anderen könne einer einzelnen Beamtenkategorie nit eingeräumt werden. Ueber die Aufbesserung der Nfktenhefter chwebten Verhandlungen. Abg. Bachmann (nl.) regt eine Abänderung der Ver- ordnung über die Verwendung der Gerihtsdiener außerhalb des Gerichtsortes an. i i Geheimer Ober-Zustizrath Vierhaus sagt eine Prüfung dieser Anregung zU.

Bei den Ausgaben für die Unterhaltung der Justiz- gebäude lenkt

Aba. von Christen (fr. konf.) die Aufmerksamkeit auf die büu- lichen Verhältnisse des Gerichtsgebäudes in Eschwege und bittet um cinen Neubau.

Justiz-Minister Sh ön stedt:

Meine Herren! Die Verhältnisse in Eschwege sind mir aus früherer Zeit wohl bekannt. Damals wurden sie nicht so ungünstig beurtheilt, wie es heute seitens des Abg. von Christen geschieht. Ins- besondere waren die alten Richter, die seiner Zeit am Amtsgerichte thätig waren, durchaus zufrieden. Das Amtégericht befindet sich in einem großzn Shl!oßgebäude, dessen größere und bessere Hälfte freilich der allgemeinen Verwaltung zur Verfügung steht ; es sind das Land- rathésamt und die Diensiwohnung des Landratbs darin. Es sind sehr dide, feste Mauern, die nah meiner Meinung eine große Gewähr gegen Feuersgefahr bieten. Falls doch einmal Feuer ausbri&t, dürfte es allerdings \chwierig sein, alle Akten zu retten, da die Treppen, wie ih zugeben muß, niht übermäßig breit sind. Aber ganz o \{limm, wie der Herr Abgeordnete es darstellt, ist es meines ESr- innerxs niht. Es ist auch manches gesehen, um die Verhältnisse zu bessern. :

Der Umstand, daß keine Beschwerden erhoben worden sind, erklärt fi v'elleiht daraus, daß in der That die Zustände weniger {limm

Das Gefängniß ist sehr mangelßaft, das gete ih zu, und ih werde der Frage näher treten, ob etwa für die Schaffung eines neuen Gefängnisses Sorge getragen werden muß. Es liegt uiht unter dem- selben Dach wie das Gerichtsgebäude, sondern in ter Stadt, ziemli entf-rnt von dem Geriht8gebäude, au in einer Umgebung, die, glaube ih, wenig erfreulich ift. Es mag sein, daß hier etwas geshehen muß.

Die Ecrichtung eines neuen Gebäudes für das Amtsgericht felbst war, glaube ih, 1879 geplant; man hat aber davon abgesehen, weil die Räume, die im alten Schloß ¿zut Verfügung gestellt wurden, als angemessen und ausreihend angesehen wurden.

Nachdem noch Abg. Engelbrecht (fr. kons.) einen lokalen O geäußert hat, werden die dauernden Ausgaben be- willigt.

Bei den einmaligen Ausgaben wünscht

Abg. von Korn den Neubau des Amtsgerichts- und Gefängniß- gebäudes in Festenberg in Shlesien.

Geheimer Ober-Justizrath Werner sagt die Erfüllung des Wunsches im nächsten Etat zu.

Abg. Lichten berg (nl.) wünscht die Errichtung cines Amts- gerihis in Linden bei Hannover.

Ein Regierungskommissar erwidert, daß die Justizyer- waltung dieses Bedürfniß: nicht anerkennen könne wegen der Nähe des Gerichts in Hannover. Wenn Linden der Stadt Hannover einverleibt würde, würde die Bedeutung cines solchen Gerichts sofort wieder vershwinden.

Abg. Goldschmidt betont das dringende Bedürfniß der Stadt Linden, ein eigencs Amtsgericht zu haben.

Justiz-Minister Schönstedt:

Wenn die Anschauungen des Herrn Abg. Goldshmidt Geltung gewinnen sollten, so wücden wir glei etnige Hundert neue Amits- gerihte errihten kênnen. Ih glaube, der Abg. Goldschmidt ver- wechselt hierbei Interesse und Bedürfniß, Daß die Gemeinde Linden ein Interesse daran hat, Siy eines Amtsgerichts zu werden, und daß die Bevölkerung diesen Wuns Hat, wird von niemand bestritten werden. In derselben Lage befinden sh zahllose andere Orte unter ähnlichen Verhältnissen. Das aber zu identifizieren mit einem Bes dürfniß, ist meines Erachtens verfehlt.

Daß ein Bedürfniß besteht für die Errichiung eines folhen Amtsgerichts, wird von den zuftändigen Verwaltungsbehörden der Provinz, voa dem Regierungs - Präsidenten, wie von dem Ober- Präsidenten, die im übrigen dem Wunsch der Gemeinden freuxdlich gegenüberstehen, ausdrücklih verneint. Auch ih glaube: wer die örtlichen Verhältnisse kennt, wird garniht in der Lage sein, diese Frage zu bejahen.

Wenn gewisse Unzuträglihkeiten aus der Beschränktheit der Räume beim Amtsgeciht in Hannover zu Tage getreten sind, so werden diese nicht nur empfunden von den Bewohnern von Linden, sondern von den sämmtlichen übrigen Eingest senen des hannoverschen Land- und Amtszerichtsbezi.k8; die leiden alle gleichmäßig darunter. Diesen Unzuträglihkeiten wird und muß abgeholfen werden durch Neubauten; und daß nicht firanzielle Rücksichten für die E-xtschließung der Negie- rung und für ihre ablehnende Haltung gegenüber den Wünschen von Linden ausshlazgebend gewesen sind, das ergiebt sih ja gerade aus dem Umstande, daß dies vom Standpunkt der Stadt Linden aus gewiß sehr anerkeunrenswerthe und erhebliche Anerbieten, ihr Rathhaus unentgeltlih der Justizverwaltung zur Verfügung zu ftellen, abgelehnt worden ist, Die Justizverroaltung belaftet also den Staat mit den Kosten, die dur die Aus{ührung eines nothwendigen Erreiterungébaues für die Gerihtsbetinfaisse in Hannover entstehen. Also derartige Gesihtspunlte siad keineswegs maßgebend gewesen, sontecn- es ist, w e gesagt, in ter Haup:sae immer die Frage des Bedürfnisses und weiter die eventuelle Frage, ob das von der Stadt Linden angebotene Gebäude für den Fall, daß ein solhes Entgegenkommen als cin solches darf ih es wohl bezeihnen gegenüber der Stadt sih fir die Staatsregierung rechtfertigen würde, geeignt set, _die wirklichen

Bedürfnifse auch für eine absehbare Zukunft zu befriedigen, und das war bei diesem Anerbieten nah eingehender Prüfung zu verneinen. Abg. Dr. Göshen wünscht, daß das Amtsgerichtsgebäude in

Homburg v. d. H. nit nur, wie der Etat vorsehe, erweitert, sond daß ein Neubau aufgeführt werde. sehe, erweitert, sondern

‘Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.

Schluß nah 3 Uhr. Nächste Sizunz Montag 11 Uhr. (L der direkten und der indirekten Steuern; kleinere Vor- agen.

Land- und Forftwirthschaft.

Seit Jahren wird die Frage der Uebershuldung des landwirth- schaftlichen Grundbesißes erörtert und dabei einerseits immer seltener eine Prüfung und Würdigung der Gründe, die zu der Uebershuldung gefübrt haben, vorgznommen, andererseits werden die Bestrebungen die Gutsbesiger zu entschulden und die fernere Verschuldung dur entiprehende Erbgeseße oder Feftsegung einer Verschuldungsgrenze zu verhindern, häufig bemängelt, indem man die Schul ckenfreiheit als eine Verführung zu \{hlech!er Wirthschaft hinftellt und behauptet, der Fort- {ritt der nationalen Kultur fei nur gesichert, wenn der Stachel des Kampfes um die Existenz immer fühlbar bleibe. Dem gegenüber erien es angezeigt, einmal im Kleinen zu untersuchen, wie sich diese Verhältnisse in Wirklichkeit stellen, insbesondere ob die Wirthschastsweise mehr ver- schlechtert wird durch excessivzn Schuldendruck oder dur absolute Sculderfreiheit, ein gewisses Maß von Verschuldung erforderlich ist, damit die Gutsbesißer tüchtig wirthschaften, fleißig und vorwärtsstrebend bleiben. Solche Untersuchungen haben in einem Kreise des Regierungs- bezirks Liegniß stattgefunden, und ihre Ergebnisse find jeßt in den von dem Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath und Ministerial-Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. H. Thiel herausgegebenen „Landwirthschaftlihen Jahrbüchern“, Zeitschrift für wissenschaftliche Landwirthschaft und Archiv des König- lich preußisezen Landes-Oekonomie- Kollegiums (H-ft 3/4 des 28. Bandes, Verlag von Paul Parey. Berlin), unter der Ueberschrift eUnter- suchungen über den Einfluß der Verschuldung lä=dlicher Besißthümer auf deren Bewirthschaftung“ veröffentli Ht. Sie erstreckten sich auf 17 Ritter- und 34 Bauerngüter. Die untersuchten 17 Rittergüter jenes Kreises haben eine Größe von 75 bis 924 ha mit einem Grundsteuerreinertrag von 1643 bis 14084 M und einen Schätzungswerth von 85 000 bis 850 000 A Na der „Grundschulden- Erwittelung vom Jahre 1896“, deren Zahlenmaterial allerdings nit bei jedem Besitzer die augenblicklich zutreffenden Squldverkältnisse zur Anschauung briagt, war keines der Rittergüter \{huldenfrei; bei dem aur wenigsten belafteten betrugen die Schulden - das 19,7fahe des Grundfteuerreinertrags oder 37,49% des Schägungswerthes, bei einer Anzahl anderex Rittergüter dagegen mehr als 859 %/o desselben, bei zweien sogar ‘103,7 bezw. 104,9 %/ des Schätzungsrwerthes und bei einem, dessen Shägzungsbogen fehlt, das 98fache des Grundsteuer- reinertrags. Wie anderwärts sind auch in jenem Kreite des Re- S Liegniß die Bauerngüter nah den vorgenommen?ea Er-

ebungen im allgemeinen viel weniger verschuldet, als die Rittergüter. Die Besitzungen der Bauecn, welche Gegenstand der Untersuhangen waren, baben eine Größe von 7 (Großgärtner) bis 110 ha (Schol- tiscibesizer) mit einem Grundsteuerreinertrag von 93 bis 2376 M, einen Gebäudes Versiherungswerth von 3000 bis 59 000 und einen ge- {chägten Gesammtwerih von 7583 bis 101900 A Von diefen 34 Bauerngütern waren nach der „Gcundschulden-Ermittelung von 1896" 5 völlig \huldensrei, 3 nur bis zum 10 fachen, 11 vom 10—20 faten, 7 vom 20—30 fachen, 5 vom 30—40fachen und-3 vom 40—42,5 fachen des Brundsteuerreinertrages verschuldet; im Verhältniß zum Shägungs- werib machten die Schulden bei je 1 Bauernguï 0,8 und 7,5 9%, bei 5 10—20 9/0, bei 7 20-30 %/o, bei 3 30—40 9/0, bet 9 40—50 9/0, bei 3 50—60 %/o,. bei 3 weiteren 60—70 92/6 und bei 1 Gut 79,4%/0 des Schäßungswerthes aus. An diesen 51 Beispielen wird der Einfluß der V-rschuldung bezw. Nichtverschuldung ländlicher Besißthümer auf deren Bewirth|chaftung illustriert, eine knappe Charakteristik von der Bewirthschaftung jedes einzelnen Ritter- und Bauernguts geliefert, wobei auch tehnishe Einzelheiten erörtert werden, und an diese Darstellung dann eine kurze Kritik der Wirth- \haftsführung geknüpft. E

Fn einer zweiten Publikation des erwähnten Doppelhefts der „Landwirth schaftlichen Jahrbücher“ erstattet Dr. Theodor Woelter Bericht über die „Untersuchungen zum Zwelke der Prüfung der Grundsteuerbonitierung in den Kreifen Schroda, Gnesen und Witkowo“. Es handelte fich darum, zu untersuhen, ob und inwieweit die geologish- agronomische Profilaufaahme eine Grundlage für die Boden- werthschôößung gewähre, und zu erforshen, ob die aus den Jahren 1881—65 stammende, zum Zwecke der Grundfteuerveranlagung aus: geführte Bodeneinshäßung geeignet set, als Grundlage für den Aufbau eines allgemeinen Schäßungsverfahrens zu dienen. Bei der Beant- wortung dieser Frage hat man zwischen der Klassenabstufung und der Bewerthung des Bodens zu unterscheiden. Eijtere gründet fi auf eine Auswabl von sogenannten Musterstöcken, welche in cntsprehender Anzabl für jzede Klafie aufgesuht sind und für jeden Einshägungs- bezirk als maßgebend geiten müssen. Zar Gewinnung der für beide Zwccke nothwendigen Gesichtspunkte follte ein durh den preußischen Staat sich zwi\chen dem 52. und 53. Breitegrad ziehender Streifen Landes in der Breite von etwa 25 km untersuht werden. Besondere Bedeutung gewannen diese Prüfungen, weil sie Posen trafen, für die Arbeiten der in dieser Provinz thätigen Königlich:n Ansiedlungé- kommission. Der erste Theil der U«terfuchungen erstreckte sich plan- gemäß auf diz shon aufgetheilten Nentengüter Lataliße und Gwiazdowo im Kreise Swroda und die erst von der Kommission über- nommenen Besißungen MRiegnowo und Owiccki des Kreises Gnesen Die Cinschäßungen derselben wiesen die Klass n 3—7 nach. Der berechtigte Einfluß der Bodenpflege auf die Boden- einschäßung zeigte _fih in der Thatjache, daß das in besserem Anbau stehende Owiecki bei gleichen Bodenverhältnissen einen um 109% höheren Kapitalwerth erzielte. Der zweite Theil der Arbeit galt der Auswahl und P-üfung von Musterstück-n aus der Zabl der seiner Zeit {on benugten innerhalb des erwähnten Land- streifens. Derselbe durhshneidet den ehemaligen Kreis Gnesen, der jeyt die Kreise Gnesen und Witkowo bildet, nahezu ‘in der Mitte, sowie den Norden des Kreises Schroda. Die übrigen Theile dieser Kreise sind ihrem geologischen Gepräge nah nicht wesentlich vershiezen von den untersuten, sodaß die gewonnenen Ergebnisse wohl auf die ganzen. Kreise angewendet werden töanen. Auch beynügte si die Untersuhung niht mit der Prüfung der 20 PMusterstücke allein, f-ndern « entnahm aus den Einshätungsflächen gleich- falls 16 Piofile zur Ergänzung. Für die Klafsenabshäßung war es ein günstiger Umstand, daß si die Krume. als nahezu einh-itlih er- wies; sie gestattete daher einz genauere Abstufung der Klafsen, als dies bei wechselndem Bodengep: äge der Fall ift. Auch die Unalys n er- gaben feine wesentlichen Unterschiede in den gleichen Klassen dec unter- suchten Kreise. Dennoch erwiesen ih diz Musterstük: des Kreises Scroda gebaltvoller als die anderen, während im Kieise Gnesen bie Profile der Ginshägvngt flächen jene der Pèusterftüde an Nährgebalt übertrafen Aus beidin Wahrnehmungen erklärt sich zum thei! der höhere Tarif in den vier erstcn Klass-n tes Kreifes Schroda, sowie die von ten Gin‘chägungbskommiisionen nit selten befolgte Praxis, die Schägzunz etwas niedriger zu halten, als die Musterftücke zu fordern \{chzinen. Im übrigen zeigten die Untersuchungen eine gute Abstufung nach E genschaften und Nährstoffen. Damit bestätigt ih die au {on in andtren Kreisen gewonnene A. sicht, daß die Klasseneintheilung der Gruntst ¿uer-Bodensbägung bezw. ihr weiterer Ausbau auch bei einer Landee-Boteneinshäpung eine beivorragende Stellung einn: hmen werde. Ecft nah der Klafsenabshäßung kann di: Frage der Be- w thung d-rselben und damit des Bodens selbst gestellt werden. Bei der Gcundfteuer-Veranlagung bestimmte sich der Bodenwerth

nach dem mittleren Reinertrag. Weil aber Reinertragsberechnungen faum mit Sicherheit durchzuführen sind, ordnete die amtliche An- weisung shon damals für das Abschäßungsvertahren an, die Ange- messenheit der Tarifsäße solle auch dur ergleihung mit den ge- wöhnlichen Kauf- und Pachtwerthen, d. h. mit j-nen Preisen geprüft werden, welche ein verständiaer, mit dem gewöhnlichen Betriebskapital ausgerüsteter Käufer oder Pächter für den Morgen Landes mittlerer Güte der betreîenden Klasen und Nußungsarten in der Hoffaung zu ¡ablen txflege, die landesüblihen Zinsen des Kaufpreises oder die Pacht- zinsen“ herauszuwirthshaften. Es ist also für die Bewertbung des Bodens der Ertrag bedeutsam. Dieser hängt aber von verschiedenen Umständen ab, welche in natürliche und in allgemein wirthschaftliche, oder in dauernde und in veränderlihe zerfallen. Zu den ersteren zählen die - geognostishen, die topographishen uüd ble klima- tischen, zu den veränderlihen die wirthschaftlihen im engeren Sinne und die Verkehrs- und ene - Verhältnisse. Die Bedeutung der Bodenpflege z. B. für die odeneinshäßung geht \hon aus der im erften Theil angeführten verschiedenen Bewerthung der Güter Rzegnowo und Owiecki hervor. Eine noh bessere Einsicht giebt eine Betrahtung üver 3 andere Güter des Kreises Gnesen. Das Gut 1 ergab bei der Uebernahme im Jahre 1859 nur 1500 Æ Ertrag. Dieser stieg im nähsten Jahre auf 16 000 K, bis ¿um Jahre 1868 sogar auf 33 000 4 Im Jahre 1874 wurde bei 31 000 Ertrag entwässert und 1879 bei 38000 e der Zuckerrübenbau begonnen. 1890 ergab d2s Besißthum 60000 „« Das Gut 2 wurde 1871 „mit 6000 & Ertrag übernommen. Dieser stieg bis 1877 auf 9500 4 und 1878 nach Einrichtung einer Stärkefabrik auf 23000 A Der hôg&ste Ertrag dieses Gutes llt sih auf 36 000. Die Bewirthschaftung des Gutes 3 begann 1884 mit einem Fehlertrag von 4000 M, welher sich im nähsten Jahre noch um 200 4 vermehrte. Das Fahr 1886 aber brahte {hon ein Mehr von 38 000 Æ, das Sahr 1899 schon 61 000 4. Aus diesen Zahlen vermag man zu be- urtbeilen, welche großartigen Betriebssteigecungen stattgefunden haben müssen, aber auch welcher Ertragssteigerung die Gütcr fähig waren. Die Ergebnisse der Untersuhungen können kurz in folgende Punkte zusammengefaßt werden: 1) Der Plan, die Grundfsteuer- Bodeneinshäßung unter Berücksichtigung der mittlerweile geschaffznen wissenschaftliGen Grundlagen nahzuprüfen, eine einheitlihe mittlere Klasse für die einzelnen Krise festzustellen und nach dieser- die Ober- und Unterklafsen zu ermitteln, erscheint durchführbar. Neben den bisher beahteten Umständen muß auch dem Klima dur regelmäßige Beob- atung der wichtigen Pflanzenwelt-Ersheinungen und des Standes des Grundwassers Rechnung getragen werden. 2) Weder Rente noch Kapitalswerth. jedes für sih allein, genügt zur Bewerthung von Grund und Boden. Die allzemeine w!rtbscaftlitze Lage kann fie in umgekehries Vexbältniß bringen. Es ift nothweadig, grundfäß- lih neben der Nte den Kavitalsrwoerth zu ermitteln und zu nennen. 3) Für den Fortgang der Arbeit ift nothwentig, daß eine einheit- lihe Leitung geshaffen werde. Zu diesem Zweck wäre eine ent- sprechende Organisation als Mittelpankt zu schaffen, von dem einerseits Plananlage uxd Arbeitsregelung auégeht und in dem andererseits die Ergebnisse zur weiteren einheitlichen Bearbeitung zusammenlaufen.

An diese Publikation {ließt fih ein interessanter Aufsay über „Bäuerliches Erbrecht und Bevölkerungsbewegung" aa, in welhem W. Wyzodzinskfi untersucht, wie das Ecbreht die Bevölkzrungsbeweguzg beeinflußt hat, ob, wie Brentano und sein Schüler Kuczynski behaupten, die Anerbenfolge die an und für fh \hon große Abwanderung ber Landbezölferung in den Gegenden, wo se in UVebung ift, nocch veistike, der Freitheilung also im Gegensay ur Anerbenfolge die Eigenschaft zuzu- sprechen sei, den Bevölkerungtabfluß zu hindern. Auf Grund der Statiflik kommt er in Uebereinstimmung mit Sering und der amtlichen Erhebung über die Vererbung des ländlihen Grundes besißzes im Königreich Preußen zu folgendem Ergebniß: Den Freitheilbarkeitsbezirken geht ein großer Theil der natürlichen Bevölfkerungövermehrung verloren; hier und da verringert die Nbwanderung sogar den Stamm der Bevölkerung. Dies beweist zwar noch niht, daß die RNealtheilurg die Abwanderung befördert, wohl aber, daß si? unter ungünstigen natürlichen uad wirthshafilihen Bedingungen die Menschen nicht im Lande zu halten vermag.

Einen werthvollen Beitrag zur Frage der Konkurrenzfähig- keit des landwirthsaftlihen Kleinbetriebs liefert Dr. Karl Klawki mit seiner eingehenden Darsteliung der Betriehs- und Ertragsverhältnisse großer, mittlerer und fl-inerLindgüter in dem oft- preußischen - Kreise Braunsberg. Derselbe gehört zu denjenigen Be- zirken des Deutschen Reichs, in welchen der großbäuerlihe Bisig am ftärkíten vertreten ijt. E3 entfallen dort von 100 ha l[andwirthshaftlich benußter Flähe auf den großktäuerlichen Betrieb 70,99, auf den mittelbäuerlich:n 11,86, auf den kfleinbäuerlihzn 3,77, auf den Parzellenbetrieb 2,60 und auf den Großbetrieb 10,78 ha, während im Durchschnitt des Reiches diese Verhältnisse sich stellen für den großbäuerlihen Betrieb auf 30,39, für den mittelbäuerlichen auf 29,90, für den fleinbäuerlihen auf 10,11, für den Parzellen-- betrieb auf 5,56 und für den Großbetrieb auf 24,08 ha. Zum Gegenstand der Untersu*ung wurden 12 Gcundstücke gemacht, 4 Groß- (über 100 ba), 4 Mittel- (über 10 bis 100 ba) und 4 Kleinbetriebe. Im ersten Theil der Arbeit wird eine genaue Dar- ftellung der wirthschaftlichen Einnahmen urd Ausgaben, sowie eine kurze Schilderung der die einzelne Wirtbschaft carafkterisierenden Merkmale bezüglich der Arbeitekräfte, Vichaltung und Betriebsweise, im zweiten eine vergleihende Darstellung der einzelnen Kategorien gegeben. Wir werden auf diese gründlichen Untersuhungen noch zurückfommen. Heute sei nur foviel mitgctheilt, daß der aus den Gesammtau8gaben und den Gesammteinnahmen bei Außera{htlafsung der perfönlichen Verhältnisse, wie Haushaltungsautgaben, Bezahlyng von Schuldenzinfen u. \. w., ih ergebende Reingewinn pro Véorgen im Durchschnitt beim Großbetrieb 9,87 4, beim Mittelbetrieb 18,39 Æ, beim Kleinbetrieb 12,598 A beträgt, also beim Mittelbetriev fast doppelt so hoch als beim Greßbetrieb und { mal größer als beim Kleinbetricb ist. Es hat sich eine bedeutende Ueberlegenheit der Mittel- betriebe ergeben, welhe in der Erzielung des höchsten Reingewinns ibren Auêdruck findet. Der Grund dafür, daß der Kleinbetrieb z. Z. nicht dieselbe Rente wie ver Mittelbetrieb zu gewinnen vermag, liegt vor allem darin, daß derselbe in kultureller Hinsicht noh weit zurü ist. Wenn er sich aber erst den landwirthschaftlichen Fortschritt einigermaßen zu eigen gemaht haben wird, dürfte er bestimmt als ebenbürtiger, ja wohl au als überlegener Koi karrent der Meittel- betriebe auftreten. Den Großbetrieben wird dagegen für die Zukunft keine günstige Prognose gestellt. - Die Kalamität liege vor atlem in den von Jahr zu Jahr schwieriger werdenden Arbeiterverhältnifsen. Bevor diesem Uebelftande abgeholfen sei, werde den Großbetrieben be‘onters in Zeiten einer landwirthschaftlichen Krisis am wenigsten Widerstandbfähigkeit zu Gebote stehen.

Für den praktishen Lantwirth sind in dem außerordentlih inhaltereichen Hefte ferner wichtig: die „Beiträge zur rationellen Ernährung der Kühe“ von Prof-ssor Dr. Oskar Hagemann (Mittheilungen aus dem Thierphysiologishen Institut der Landwirth» \chaftlihen Afademte zu Poppelsdorf - Bonn), der Bericht von L Wittmack über die 9 jährigen B:obachtungen der Wiesen aufden Moordämmen in der Königlichen Oberförsterei Zehdenick (mit fünf Tafeln), die „Untersuchungen über Alinit“ von Dr. W. Krüger und Dr. W. Schaeidewind (Mittheilungen der bafktertolozishen Abtyeilung der agrikulturhemishen Versuchsstation in Halle a. S.) und die „Untersuhungen über die zwedmäßigste Form der Kombination von kupferhaltigenFungiciden mit Seifen- laugen“* von Professor Dr. M. Hollruna, Vorsteher der Versuchs- n für Pflanzenshuyß der Landwirthschaftskammer für die Pcovinz

en.

Auch Heft 5/6 des 28. Bandes der „Landwirth\chaftlichen Jahr- büdher* ist bereits ershienen. Dasselbe enthält aur 465 S den zweiten und dritten Bericht über die Versuchs- wirthschaft Lauch städt der Landwirthschaftskammer für die Provinz Sachsen (mit ener Tafel), verfaßt vom Gcheimen- Regierungérath, o. d. Professor an der Universität und Vorsteher der agrikulturhemishen Versuchöstation in