1833 / 14 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Familie doch nicht völlig dieselben sind, deren die übrigen Fami- lien sich zu erfreuen haben. Fürsten, meine Herren, haben keine ichter: in Zeiten der Barbarei oder politischer Leidenschaften führt man sie auf das Schasfott; in Zeiten der Großmuth und der Civilisation, wie die unsrige aber, verseßt man sie bloß in die Unmöglichkeit zu schaden. Und geseßt, man wollte die Herzogin von Berry vor Gericht stellen, wäre es wohl mdg- sich, die Anklage gehörig zu begründen? Daß die Herzogin den Fuß auf Franzöfischen Boden gescbt hat, ist unbestreitbar; auf dies Vergehen steht aber geseslich bloß die Verweisung aus dem Lande. Um ihr den Prozeß zu machen, müßte man ihr eine direfte Theilnahme an dem Bürgerkriege in der Vendée nachweisen können. Man beruft sih auf die von der Prinzessin erlassenen Proclamationen; diese würden aber vor Gericht ge- leugnet werden. Man beruft sich auf die moralische Ueberzeu- gung des gesammten Landes. Dies ist aber vor Gericht nicht hinlänglich; hier bedarf es noch der Zeugen, und wo würde man solche finden? Der Prozeß der Herzogin würde ohne allen Zwei- fel mit ciner Freisprechung endigen und einer solchen darf die Regierung sich nicht “aussesen. Erinnern Sie sih des Ber- ryetr’schen Prozesses; und was würde bieser neben dem Prozesse der Herzogin von Berry sepn2 (Herr. Ber- rper: „Wenn ih freigesprochen worden, so ist dies ein Beweis, daß die Richter wohl erkannt haben.) Wolite man vollends die Gefangene nach Paris führen, so würde dies von Folgen seyn, die es mir unbegreiflich machen, wie vernünftige Männer uns nur einen folchzen Rath ertheilen können. Auf dem Wege von Blaye zur Hauptstadt müßten 80- bis 100,000 Mann un- ter den Wasfen stehen. (Cine Stimme: „Sie haben ja un- längst behauptet, es gäbe feine Karlisten im Lande.‘/) Man würde die Prinzessin vor den Pairs-Hof stellen, und noch bei weitem ernstere Kuftritte herbeiführen, als diejenigen, deren Zeu- gen wir bei dem Prozesse der Minister gewesen sind, Wohl weiß ich, daß die Aufrührer des Juni einerseits, und die Anhän- ger der vorigen Dynastie andererseits jene Auftritte herbeiwün- schen, um sie in ihrem Interesse auszubeuten. Jch habe aber die Ueberzeugung, daß Frankreichs Ruhe und Würde Jhnen, meine Herren, zu theuer sind, als daß Sie die Hauptstadt noch einmal auf eine so harte Probe stellen sollten.“ Herr Odilon-Barrot: „M. H. Der Berichterstatter ZJhrer S ommission hat auf die Tages - Ordnung angetragen und dabei ertlárt, es sey nicht seine Absicht, hierdurch die Kammer zu ei nein Urtheile über die Fragen zu veranlassen, welche durch dieje Bittschrifeen Zervorgerufen werden könnten, sondern sich nur {ür infompetent in ciner Sache zu erklären, die allein dur) das Geseg entschieden werden kann. Die Minister haben in dieser Tages - Ordnung die Billigung ihrer Maßregeln und ihre Jn- dornnitäts-Bill sehen wollen. Giebt es aber eine solche für eine Verweigerung der regelmäßigen Rechtspflege? Wenn fich aus der Tages-Ördnung diese Folgerung ziehen läßt, so trete 1ch ent- fhicden dagegen auf; ich will an der Verantwortlichkeit sür ei- nen solchen Schritt nicht Theil nehmen; ih habe die Charte beschworen, um sie zu vertheidigen, niht um sie zu verleßben. Wahrend eine Fräu, von weicher Art auch ihr Rang, ihre gesell- \{chaftlihe Stellung und ihre Ansprüche auf eine Unverleblich- feit, die ih nicht anertenne, seyn mögen, während diese Frau agefangeri gehalten wird und ihre Freunde Bittschriften an die Kammer richten, um die Vollziehung der Geseke zu begehen, fordert man von uns die Genehmigung der willkürlichen Ge- fangenhaltung, einer Polizei - Maßregel. Was man offen zu verlangen nicht den Muth hatte, hat man indirekt verlangt. Nachdem eine Verordnuna erlassen worden, in welcher die Mi- ni{ter anerkannten, daß ihnen nicht das Recht zustehe, den Lauf der Geseße zu hemmen, nachdem sie angekündigt, daß sie

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diese große Frage der Kammer vorlegen würden, nach- deim sie dadurch eingeräumt," daß nur der gesekgebenden Gaiwalt die Entschcidung über Fälle, die eine Ausnahrae von den Geseßzen machen, zukomme, erklären dieselben

inister heute, daß sie ihre Verordnung fallen iassen, und {ließen sich durch, Gott weiß, was für trügerische Mittel und durch welche Ruslegung der Worte und Gesetze der Tagesord- nung an, Alles, was sie gethan, damit verurtheilend. Jch weiß, was man über die parlamentarische Allmacht gesagt hat; ih habe die {dne Phrase gehört, welche einigen Beifall in der Fammer zu finden schien: daß es nämlih Gewalten gebe, die eur durch diejenigen Gränzen beschränkt würden, welche die Bernunfe und Kluoheir stäken. Jch aber leugne diese parla- menttarishe Allraacht, ich leugne, daß die Gewalten die ihnen gezogenen Schranken überschreiten dürfen: Wir dürfen nic die Ver- fassung und das Gejeß unter dem Vorwande übertreten, daß wir nur die Vernunft, die Klugheit und Gerechtigkeit als obersten Souverain anerkennen, denn diese allgemeinen Ausdrücke legt Jeder nach seinen Leidenschaften und Juteressen aus; ih leugne, daß wir Alles thun dürfen, was uns gefälit. Nein, m. H., unsere Vollmach- ten sind gesebliche; in Frankreich giebt es keine parlamentarische Allmacht, syndern Kammern, welche eingese6t sind, um für die Vollziehung der Geseße zu wachen, um die Minister an diesel- ben zu mahnen, um Denen, welche sich über die Verlezung der Geseke beschwer2n, Recht zu verschaffen, und um die Minister in Anklagestand zu verscben, wenn die Verlekung in böser Ab- sicht geschehen iff. Dies find die Gränzen unserer Gewait; an- dere erkenne ih nicht an; die bei dieser Gelegenheit von den Ministern ausgesprochenen Grundsäße widersprechen aber jedem constitutionnellen Systent. Cin Attentat ist im Schoße Frank- reichs begangen und die Herzogin von Berry in dasselbe ver- wickelt worden; es ift e *gerihtlihe Entscheidung vor- ßanden, die noch nicht ] worden i und : der Kammer auch nicht kassirt werden- kann ; Minifterium giebt zu, daß die Entscheidung, wodurch die Herzogin vou Berry

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in Anklagestand versekt wird, nicht weggeschafst werden kann. x ,E c 19 D ¿f L M « e d L @ c Dieje Entscheidung ‘verlangt die Anwendung der gewöhnlichen

Geseße: was haben wir also zu thun? Zu verlangen, daß die Gerechtigkeit ihren Lauf habe. Findet wegen des N Angeklagten oder wegen der Natur der Thatsache cine statt, sind Gründe zur Zukomptitenz vorhanden, so mi derjenigen Jnstanz ertiärt werden, der die Sache von Rechts und Geselzes wegen zusteht. Uns fômmt dies aber Man sagt, die Herzogin von Berry köônue nicht gerichtet wer- den, die Regierung habe kein Recht, sie richten zu lassen; die Gerichte seyen infompetent, und trägt darauf an, die Kammer nôge die Herzogin für unverleblih erklären. Bedenken Sie es aber wohl, m. H., die Bewilligung dieses Antraas kann wich- tige Folgen haben; eine solhe Unverleßlichkeit würde nicht nur für den gegenwärtigen Fall, sondern auch für die Zukunft und zwar ohne Unterschied der Personen und der Vergehen gelten Sie so!len die Unverleßlichkeit einer ganzen Familie aussprechen, und

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aus welchem Grunde? Weil diese Familie die Krone Frank- ceichs getragen. Hält diese Rücksicht gegen die Rechte unserer

Revolution Stich / Deu ehrenwerthen Herrn Berryer verstehe ih wohl; er bleibt sich konsequent, wenn er die Herzogin für

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unverleblich erklärt. Dieß is die nothwendige Folge des Prin- zips der Legitimität; diesem zufolge find die Rechte Karls K. nicht aufgehoben und wir waren nicht befugt, uns ein Recht für uns zu schaffen, nachdem das gemeine Recht vernichtet war. Aber nein! die Nation hat nicht nur durch Gewalt, sondern auch durch das Recht gesiegt, und dieses entsprang aus dein durch die Juli-Verordnungen geschehenen Bruche des gesellschaftlichen Vertrages. Man klage uns also nicht an, daß wir damals die Charte verleßt hätten, denn es war feine Charte mehr vorhanden. Wenn zwei Jahre später eine Frau heimlich in unser Land fommt, uin Räuber und Mörder zu bewassuen, und man sie nur als Kriegszesangene betrachtet wissen will, jo erklärt man damit den Kampf zwischen der Legitimität und der Souverainetät der Nation für noch nicht beendigt. Die Juli- Revolution is durch den Sieg des Rechts über die Gewalr be- fráftigt und es kann, nachdem sie vollbracht worden, nit mehr erlaubt seyn, die durch sie vernichteren Rechte wieder anzuer- kennen; es giebt also. für uns hier nur noch ‘Privatpersonen und Thatsachen, die dem gemeinen Geseke unterworfen sind.

Die Meinung‘, so {loß der Redner, „die ih vor ZJh-

1 ; ; T j T4 nen so eben entwickelt habe, ist gewissermaßen cin politi- hes Glaubens - Bekenntniß, das ih ablegen zu 1nU}- sen glaubte. Es is schon das zweite Mal in diejer

Session, daß mich das Schicksal trifft, mich auf die constitu- tionnellen Garantieen berufen und das gemeine Recht gegen die Rúksichten auf die dfentlihe Sicherheit vertheidigen zu mússen, welche unsere Verfassung in ihrem Wesen verleßen. Glauben Sie mir, daß nur die gebieterishe Pflicht mich zu be-

stimmen vermochte, diese Diécussion zu: verlängern; denn ti habe die Rednerbühne mit dem Gefühle tiefer Entmuthigung bestiegen.“ (Der von der Kammer in dieser Angelegenheit

gefaßte Beschluß ist bereits gestern mitgetheilt worden.) :

Nachstehendes ist der wesentliche Jnhalt des Gesez-Entwurfs úber den Belagerungs - Zustand, wie solcher von der betreffenden Kommission der Pairs- Kammer amendirt worden: (Man ver- gleiche damit den in Nr. 352 der Staats-Zeitung vom vorigen Jahre mitgetheilten Original-Geseb-Entwus) E

Artikel 1. Jn den in Belagerungs-Zustand bcftndlichen festen Pläßen und militairischen Posen haben die Kriegs- und Revistons- Conscils über alle thnen von dem Gouverneur oder Kommandanten üherwiesene Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit des Platzes, weß Standes auch der Angeschuldigte sey, zu erkennen. Art. 2. Städte, die nicht zu den festen Pläßen oder militairischen Posten gehdren, jedoch in Vertheidigungs-Zustand gegen eine fremde Anvasion oder eine Empdrung mit bewaffucter Hand geeßt werden- êönnen in Kriegs - Zustand erklärt werden, sobald der Feind. oder die Empdrer sich auf eine Entfernung von wenizer als drei Tage- märschen genähert haben; sie können in Belagerungs - Zustand verseßt werden, sobald sie wirklich eingeschlossen oder angegriffen werden. Art. 3. Fn dem Falle einer Fnvasion, oder einer Gmpd- rung mit bewaffneter Hand, wodurch ein oder mehrere Departe- ments, Bezirke oder Kantone in wirklichen Kriegs- Zustand verseßt werden, fönnein die weiter unten in Art. 4, 5 und_6 aufgeführten militairischen Maßregeln , ganz oder theilweise, durch eine Königl. Verordnung verfügt werden, die den Kammern, insofern sie be! sammen sind, unverzüglich, sonst aber bei der Erdffnung der näch- sten Session, mitzutheilen ist. Art. 4. Sobald die gedachte Vei- ordnung an Ort nnd Stelle publicirt worden, kann der konumnat- dirende General nachstehende Fndividuen gus den betrefenden Ge- meinden verweisen, nämlich: à) alle Landstreicher und Hetunathiofe, so wie die schon einmal mit Leibes - Strafen belegt gewesenen, oder unter polizeilicher Aufsicht schenden Jndividuen; b) alle Personen, die in der Kommune nicht ihren wirklichen oder politischen Wohnsiß haben. Art: 5. Der kommandirende General is befugt, alle Wafen und Munitions-Vorräthe des Feindes oder der Empdrer iti Beschlag nehmen zu lasen : guch kann er die Entwaffnung derienigen Gemeinden, welche die Operationen des Feindes begünstigt oder an der Empôd- rung thätigen Antheil genommen haben, verfügen. Fn allen andern Fällen iedoch darf die Entwaffnung der Gemeinden nur Kraft cines, vou dem Minister-Rathe ausgegangenen, und den Kammern mitgetheil ten Special-Befebls erfolgen. Art. 6. Der kommandirende Gene ral darf an allen Orten und zu allen Zeiten, sogar des Nachts, die Feinde oder Empdrer, sobald leßtere zu bewaffneten Banden gehörten oder militairische Befehle oder Proclamationen unterzeichnet haben, verfolgen und, verhaften lassen. Gleichzeitig läßt er die zur Ueber- führung der Schuldigen dienenden Papiere unt sonstigen Gegenstände in Beschlag nehmen. Art. 7. Alle dem gegenwärtigen Gesehe zu- widerlaufenden Bestimmungen werden hiermit gufgehoben

Die Beamten des Kri-gs-Ministeriums haben Befehl, bis um 10 Uhr Abends zu arbeiten; diese Ucberhäufung der Ge- schäfte rührt theils daher, daß der Kriegs-Minister das Bugdet seines Departements der Deputirten-Kammer mög!ichst bald vor- legen will, theils wird sie durch die Ausfertigung der zaßlreichen Ordens: Verlcihungen und Beförderungen veranlaßt, die bei der Nord - Armce stattfinden sollen. Mehrere Regimenter, die zu den von den beiden Prinzen vor der Citadelle befehligten Bri- gaden gehörten, werden hierher in Garnison kommen und die beiden jebkt hier stehenden Regimenter, das 12te leichte und das 16te Linien-Regiment, die zur Unterdrückung des Juni-Aufstan- des so viel beigetragen haben, sollen nah Ankona und Algier verlegt werden.

Die der Holländischen Garnison der Citadelle von Antwer- pen abgenommene Fahne ist in dem Dome des Jhivaliden- Hotels aufgehängt morden.

Die in Toulon eingelaufene Korvette „„Diligente// hat Nach- richten aus Nauplia bis zum 8. Dez. mitgebrache. Wan er- wartete dort mit Ungeduld die Baierische Regentschaft und den König Otto. Die Französishen Truppen sollten alsdann die von ihnen besegt gehaltenen festen Punkte räumen und nach Frankreich zurückkehren. Eine von Alexandrien in Nauplia an- gekommene Russische Brigg war dem Französischen Dampfschiff „„Sphinx‘’ begegnet, das schon zweimal in Rosette gewesen ift, um das Lalt\chisf „„Luxor‘/, auf welchem sich der aroße Obeliék, ein Geschenk des Vice: Königs an unsere Regierung, befindet, ans Schlepptau zu nehmen; die Mündung des Stroms ‘war aber noch zu seichr. Auf der Rhede von Nauplia befanden sich die Russische Fregatte „Fürstin Lowicz//, die Englische Fregatte

„„Barham‘/ und die Französische Fregatte „ZJphigénie‘/ nebsi einigen fleineren Fahrzeugen? Der Englische Admiral hielt sich

fortwährend in Malta auf.

V oi tanen Und Aclan d:

London, 5, Jan. Dem Globe zufolge, erwartet man heute die Antwort des Königs von Holland auf die Vorschläge, welche Sr. Majestät von dew Lord Palmerston und Färsten Talleyrand gemacht wurden. Das genannte Blatt hält es für hôchst wahrscheinlich , daß. die Französische Regierung die gefan- gen genommenen Niedérländischen Truppen sehr bald nach Hol- land zurücksenden werde, und meint, daß es in dieser Hinsicht ¡U einem für alle Theile befriedigenden Arrangement kommen dúrfce. Auch die Times meint, sie habe alle Ursache zu glau- ben, daß man die Holländischen Gefangenen in ihr Vaterland E werde, ohne ihnen irgend eine Verpflichtung abzu- ordern,

In eben diesem Blatte heißt es: „Unter den vielen wärfen, welche von den Tories gegen die Wirkungen der Reform} erboben wurden, ward keiner so sch: geltend gemacht Und s sich keiner eines so hohen Grades von Wahrscheinlichkeit zy freuen , als der, daß die Regieruvrg in ihren Operationen d den Mangel an Ernennungs-Burgflecken werde behindert y “den, und daß sie den Kabinets- Mitgliedern keine Site im terhause werde verschaffen können. Wie aber isk es nun ge!

by Armee - Liste stehen, zu Generalen erhoben werden, weil

he Bekannte cines Ministers eine hohe Stellung bei dem im Auslande erhalten muß, und so werden Offiziere,

1 Regiments - Commandeurs ganz tauglich seyn würden, zu Range befdrdert, mit dessen Pflichten ste gänzlich unbe- ind.“

I ide-Durchscnitts-Preise in vergangener

Woche.

men? Nicht ein einziges Kabinets - Mitglied hat seinen ( E

durch die fast ganz BaIAdiiten Mahlen verloren. Die Bey S Sechówöchentl. A „Holl, N aus Inverneßshire meldeten gestern die Wieder - Erwählun,ffn 53 Shill. 2 P. 54 Shill. P. 32 Shill. 8 P. Herrn C. Grant durch eine bedeutende Majorität jener Grafsy 28 é J L 30) C 16 R Zum Beweise des Vertrauens, welches große Wählerschaften 9 e da s : x / das Kabinet des Grafeu Grey seßen, brauchen wir nur die 2 S J e n f L anzudeucen, welche von den Mitgliedern desselben im Untere 0 Í _ 29 V S

Lord Palmerston, Herr Grant und Lord F t Malmoe f Uni V im Parlamen®t. nd von

repräsentirt werden. Lord Althorp, 98 Stanley, Sir Jas. Graham, Russell sizen für Grafschaften anderen hohen Staatsbeamten, die nicht Kabinets - Mitgl sind, finden wir im Unterhause als Nepräsentanten großer lerschaften: den Lord Duncannon, Herrn R. Grant, deu G ral: Anwalt und General - Advokaten, Herrn Spring Rice, H Ellice, Herrn Vernon Smiih, den Oberst Maberly und John Hobhouse.‘ Hs Ueber das Ballottirungs- System macht die Times stehende Bemerkungen : „Troß dem Bannspruch mehrerer Uns Kollegen, denen mit dem Urtheil auch die Besonnenheit entsch den zu seyn scheint, beharren wir kühn bei unserem Mint in aíle jene herrliche Eigenschafte1, die von einigen Persone

Repräsentanten-Wahl durch Kugelung zuzeschrieben werden, sind uns sowohl in dem Bekenntniß unserer Anhänglichke die Reform, als in dem unseres Hasses gegen die Treulos feiner Heuchelei bewußt; aber wir glauben auc nicht, daß, 1 man die Gesinnungen des ganzen Landes genau erforschen w sich ein wahrhaft gebildeter Mann unter dreien finden t der geneigt wäre, die jeßige offene und männliche Wahl- Au derjenigen zu vertauschen, worauf die Anhänger des Bal runas - Systems ein so unbegránmtes Vertrauen seßen we die aber, wenn sie ihren Zweck erreich, immer mit Mystifizi und Zweideutigkeit verbunden seyn würde. So viel if klar, die Wähler eben so wenig der Eirschüchterung, als der Y ung ausgeseßt seyn dürfen. Ware nun das Ballottiren f ren Staatsmänner als ein wirksames Mittel zur Geheunha der Wahlen erschienen, würde dann nicht gewiß der Eine Andere von ihnen dem Pariament die Weisheit slch eines weges zur Verhinderung des Verbrechens der Bestechung gend dargestellt haben? Könnte mit Menschenmöglichkeit unbedingte Geheimhaltung erreicht werden, so ist es gewiß sehr einleuchtend, daß die verbrecherische Gewohnheit, Beste gen anzubieten und anzunehmen, dadurch eben so erfol würde untergraben werden, wie die Gewohnheit, ich Dre

Ntederilande

uis dem Nagaa, 8 Dan. Am en d. M. (f dev Ba- Nelville van Carnbee, Conire - Admiral im Dienste Sr. Ritter des militgirischen Wilhelms - und des Niederlän- n Löwen-Ordens, im 57sten Jahre jeines Alters mit Tode ngen. i 5

Die Staats - Courant giebt folgende Uebersicht der in itadelle von Antwerpen Getödreten und Verwundeten Wren Jufanterie-Regiment: 15 Todte, 32 Verwundete; bei dten: 17 Todte, 49 Verwundete; bei dem 10ten: 61 Todte Rerwundete; bei der Artillerie und dem Train: 29 T

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2 obte, erwundete; beim Genie: 4 Verwundete; bei den Mineurs Pappeurs: 5 Verwundete. Jm Ganzen also 122 Todte, iter 6 Offiziere, und 304 Verwundete, ere. : : as Handelsblad weist die vom Journal de la Haye vorsene Bemerkung zurück, als scy die Antwerpener Cita- auch mit aus dem Grunde von den Holländern bisher idiat worden, damit den Belgiern immer noch eine Hosf- guf Wiedervereinigung mit Holland bleibe. Bloß um die von Alt- Niederland zu behaupten und zur Erlangung an- licher Bedingungen, nicht aber zu anderen Zwecken, fügt rstgenannte Blatt hinzu, sey jener Punkt zwei Jahre von den Holländern vertheidigt worden. Unter den jezigen nden erscheine jedoch eine soiche Aeußerung, wie dic des nal de la Haye, um, so unvorsichtiger, als diese in Franzs- Sprache geschriebene Zeiiung im Auslande häufig für ein amtliches Blatt gehalten werde, was jedoch keinesweges der ey.

s Blätter theilen Folgendes aus dem Französischen de la Frontière mit: „Als der General Castellañe den {ch geäußert hatte, den General Chassé zu sehen, fand er

en ciner Bombe zerschmettert worden, even ausgebessert Der ehrwürdige Veteran eipfing ihn freundlich, und

gen zu erlauben und sich durch Drohungen zurü n D S E R Q Wa) ten zu lassen. Gäábe es tein Mittel, u! Zu entd die d und : jeinen de ad N Sv t We-

. 7 e . e A Ss Le C 1 or P 11! e Fry j } wie Jemand ‘gestimmt hätte, fo würden ohne Zweifel Wihrer Tapferkeit mit Vergnügen zu horen. Sr“ t 99 j alt, sieht aber älter aus, und ijt 5 Fuß, 7 bis 5 Zol

niqae Kandidaten daran wagen, wenn sie die Un T. e : ; R A lichkeit sähen, si dessen zu vergewissern, ob das verspro Seinen Körper fann er fast gar nicht _mehr gebrau- Acquivalent dafür entrichtet worden sey oder nicht. Wir ([ff aber sein Geist hat seine vollkommene Klarheit behal- jedoch nicht gehört, daß unter den verschiedenen Ausfkunf M Und setne edle Me erdrgunn, welche seinen Ruf Lee teln, die von den ausgezeichnetsten und ehrenwerthe|{ten Fetkcit 10 würdig krônt/ bezeugt hinlanglich die S selgebern des vorigen oder je6izen Jahrhunderts zur Vei Charakters. Er hatte den Ent|chlu; gefaßt, sich mit den tung der Bestechung aufgestellte wurden, sich auch die Kuge(Mgerern, wenn sie sich der Citadelle N! haben wür befände. Was nun die Einschüchterung anbetrifft, so win die Luft zu jprengen. Da der König Wilhelm davon unsere Leser sich erinnern, daß wir sie immer als ein tut Mtniß erhalten hatte, so b¿fahl er ihm schriftlich diesen Plan

mit : geben. Er bot dem General Castellane Champagner an,

ihr Geld

res Uebel und als durchaus unverträglich der ) S E S e B en derseibe annahm, und auf seine Gesundheit crank. äls

heit und Freiheit der Wahl geschildert haben. Die F L i : ua s greth De : eneral Castellane ihm im Laufe des Gesprächs erzähite,

| ist, wie derselben ein Ende zu machen oder dod A) E. Aa IPFSOIE FLYAON | gehöriger Zaum anzulegen seyn möchte , da das B ich unter den Franzöjlichen t zieren, welche n diejem cus P i 3 ick den Dienst in der Citadelle hâátten, ein Capitain befände,

iren, unserer Meinung nach, dazu nicht geeignet - ist, so verwickelten Fällen, die aus Verstôßen gegen den ( ailer Geseße: und Gerechtigkeit entspringen , ist das beste M ihnen zu begegnen, daß man sich nach Analogieen in der fassung umsieht. Bestechung ward oft durch Parlame| Be¿schluß bestraft und bedeutend gehemint. Aber Beste ist, ihrer Natur nach, leichter zu verheimlichen und {wen beweisen, als die Drohung oder Rache eines Grundherrn Vergesescen. Es fehle nicht und fann niht an Ben fehlen, daß Drohungen geäußert, Verweise gegeben,

den Krieg. in Spanien in der Brigade, welche er damals be- ite, mitgemacht hatte, drückte der General Chassé den Wunjch den Offizier zu sehen. Ats derselbe eintrat, ging er ihm gen, umarmte ihn und begann ein Gespräch über thre úae, welches ihn sehr zu erbeitern schien. Als der Ge-

Castellane Abschied nahm, dankte ihm Chassé für seine chfeit, und drúctte ihm seine ganze Erkenntlichkeit für das ehmen des Marschalls Gérard aus. Er gestand auch, daß ummer, den er darüber empfände, die Thore der Citadelle

h ,: ; "590 T7 5 No n stoßungen und andere geseßliche Prozeduren vorgenoM! ¿U müssen, durch M Iean Mee Be - POE wurden. Wer eine Bestehung annimmt, ist andereranzosen seine Vertheidigung zu würdigen wüßten. ein Mitschuldiger und wird aus Schaam nicht al Von Liefkenshoet ist die Nachricht eingelaufen, daß die fláger auftreten; wogegen das- Opfer der Furcht Mik Nähe dieses Forts befindich gewesenen Franzosen sich |

tlih zurückgezogen haben. Von der Schelde berichtet man unterm 6ten d. : „Gestern mittag kamen hier, von drei Dampfbôten ins Schlepptau inmen , die Fregatte „Eurydice‘‘/ die Bombardier - Korvette edusa‘/ und die Korvette „„Komet‘/ an; heute wird noch die atte „Proserpina‘/ erwartet; diese Schisse sollen, des Frostes n, in die Docks von Vliessingen gebracht werden. Gestern noch ein Kahn mit 94 Kranken und Verwundeten von der elle und den Forts; sie waren aus dem Hospital zu Ant- en entlassen, und sind jet in den Garnisons- Krankensaal dliessingen aufgenommen worden. Alle rühmen die von den einigen 2 zosen ihnen gewordene Behandlung. E : J us Breda wird unter demselben Datum gemeldet, daß

Rache keinen solchen Grund zur Verheimlichung- hat, dent dffentlihe Unwille würde sich nicht gegen ihn, “sondern nu gen den anderen Theil kehren. Wir glauben daher, df beitgecignete Maßregel, die Einsczüchterung zu verhinden, jedein Fall ein Geselz is, wodurch ein Versuch der Cinsci rung durch Wort oder That von Seîten eines Grundherrn ¡zes Verwalters oder Wahl-Agenteri, oder irgend einer an von ißm bevollmächtigten Person erstens mit einer {1 Geldbuße und zweitens mit AÄnnullirung feiner Wahl be wärde. Unserer Meinung nach, würde" ein solches Geseh send Ballotirungen aufwiegen.“‘

Der Metropolitan tnivft an |

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von ißm gegebene Uebersicht der Britischen Armee : ; e E BOO de I Uebersicht O E Oten und 11ten d. eine Kantonnements- Veränderutig ftati- Gy ( Ner S : Zeitu Z Falls G 1 ba 0 F D Q ti Í Ver, 10 der Staats - Zeitung ) folgende VDetrachtungen : ,, s L G aptiop Tilbura ¿c man bedenkt, daß die gesamniten Britischen Sireitkräfte n und vermuthlich das Hauptquartier von Zilburg nach) Ii Witte 4 (ias : Lil b CALLCLLTTCOTIS a. ¿ * r C E s E 4 it / 9 ; E N ogenbusch verlegt werden solle. Die: Armee-Corps verstár:-

100,000 Mann stark sind, \o kann man wohl fragen, welche militairische Verhäitnisse, durch welche Nothwen fo außerordentliche Beförderungen bedingt wurden? Die Fl welche die Schlachten im Nil und bei Trafalgar gewannel|y

sich allmälig, doch fortwährend durch neu hinzukommende nschaft; der Gesundheits - Zustand ist vortresslih, und Alle lt die feurigste Vaterlandsliebe.

den von einem Vice-Admiral befehligt, aber er war ein Belgten. in der Marine, und der Sieg freute sich, die Stirn des T | A: E T s i / der Sieg freute sich, die Stirn des MIH e asel, 8. Jan. Der König und die Königin werden

mit unverwelklichen Lorbeern schmücken zu können. Als d rihmte Nelson verwunde! wurden die Operation Flotte vom Capitain Sir Edward Berry mit Eifer und C geleitet; und als der Sieg bei Alhuera äußerst zweifelhaft brachre die Geistesgegenwart und schnelle Enrschlosenheit Obersten Sir Henry Hardinge die Schlacht wieder in Ord und {lug den Feind. Aber wenn ein Nelson und ein dinge befördert werden, müssen, nach Britischem WBebrauch, zugleich eine .Masse von anderen Militairs der Land- und| macht im Dienst vorrücken, und daßer kommt die ungeheut! von Generalen, Admiralen, Obersten, Seconde - Capi! Oberst - Lieutenants und Commandeurs bei unseren Land: See - Truppen. Jn der Marine jedoch tommen nur Wenige zu hohen Graden, ohne die nöthigen Befähigung besißen, obgleich auch sie mit Offizieren úberfülle ist Und weit mehr zählt, als bei den gusgedehntesten Operation schäftigt werden könnten. Aber bei den Beförderungen Land- Armee kommt es vor, daß Offiziere, die erst zwei

e nah Tournay abreisen, dajselb\t die Nacht zubringen, und pen in Lille eintreffen. Der Herzog von Choiseul wird JI. t, in Tournay empfangen. A

Die Holländischen Gefangenen werden, wie es jebk heifit, nah Dünkirchen, sondern nah Si. Oiner gebra t. :

Der Schiffs - Lieutenant Nuewens, welcher das Belgische onierboot Nr. 1, das zu Burght îationirt war, befehligt, ein auf Befehl des Holländischen Kom nmdanten Foopinatt enkies Kanonierboot eutdeckc, und hielc es für möglich, da} è zu retten, was ihm auch wirklih nach einer sehr jchwieri- Arbeit von drei Tagen und drei Nächten durch Stopfung Beschädigungen gelang. Dieses Boot liegt nun neben dem igen im Bassin, . _- Großes Aufsehen hat hier cin Vorfall gemacht, der, so wie don vielen Seiten dargestellt wurde, ganz dazu geeignet war, je Besorgnisse bei den hiesigen Kapitalisten zu erregen. Es eßt nämlich die Zeit gekoinmen, wo nit der Einldsung der igationen der erjien Anleihe von 12 Millionen der Ansang

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n einer kleinen Kasematte, deren Fenster, die durch das |

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gemaeht werden muß, und bei dieser Gelegenheit soll es dem Schaße an den nöthigen Mitteln gefchlt haben. Der Liberal erzähit die Sache folgendermaßen: „Wenn wir recht unterrich- tet sind, so is bei dem Stadt Einnehmer Malaise gegen den Schaß wegen Nicht- Bezahlung der Bons der Anleihe von 12 Millionen protestixt worden. Herr Legrelle, Bruder des Bür- germeisters von Antwerpen , ließ am vergangenen Freitag einen jener Bons in Betrage von 500 Gulden präsentiren, erhielt aber zur Antwort, daß er erst in acht Tagen bezahlt werden könne. Der Vorzeiger des Bons ging fort, und erklärte, daß er Protest aufnehmen lassen würde; in dem Augenblick aber, wo der Huissler in Begleitung zweier Zeugen erschien, entschloß sih der Einnehmer zur Zahlung. Derselbe Besitzer von Obligationen erschien sogleich mit riner neuon Summe von 5000 Gulden, und da sh der Ein- nehraer außer Stand sah, dieselben einzuldsen, so wurde nun- mehr der Protest wirklich aufgenommen. Auch versichert man uns, daß in der Stadt antedatirte Schabscheine zirkuliren, so daß man am 2. Jan. dergleichen Scheine gesehen hat, welche das Datum des 4. Jan. tragen. Endlich behauptet man, daß ver Finanz-Minister noch jest an der Bdrse Ößzligationen der 12 Millionen, welche {t Jan. hätten eingelöst werden müs sen, unter dem Cours auffaufen lasse.// Das Journal du Commerce d’Anvers bemerkt zu Vorstehendem : „Wir sind Detais bekannt zu machen, welche die Wahrheit der eben mitgetheilten Thatsachen bestätigen, Am vergangenen Sonnabend sind in einer anderen Stadt als Brússel dem Re- gierunas- Einnehmer Bons der UAnleiße oon 12 Millionen zum Belauf von 200,000 Gulden präsentirt worden, und zur Zah: lung dieser Summe fanden slch nur 20,000 Gulden in Kasse. Ganz entschieden ist das ung!ückliche Belgien mit einem Banke- votte bedroht.‘ Der Jndependant versichert zur Beruhigung der Besiker jener Obligationen, daß der Scha6 vollkommen dar- auf vorbereitet sey, aile schuldigen Ein!dsungen zu bewerkstelli- Die Union ergiezt sich in bictern Tadel gegen den Finanz - Minister, und fsaat, daß derselbe nicht zu entschuldigen sep, obgleich ma"! wohl wisse, daß der Schaß am 1. Januar die Zahlungen nicht erhalten habe, welche das Haus Rothschild hätte leisten mnússen. Der Moniteur erklärt ‘den Vorfall mit

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in Stande,

Gib

| Herrn Legrelle dahin, daß derseibe einige vorgeschriebene Forma-

licâten uicht vollzogen habe, und ihm deshalb die Zahlung ver- weigert worden sey, und findet das Benehmen des Herrn Le- grelle um so seltsamer, da derselbe sehr wohl wisse, wie der Ein- nehmer vollkommen darauf vorbereitet gewe}en sey, seine, so wie

| jede andere Forderung zu befriedigen. Von antedatirten Schaß-

scheinen habe man nach angestellter Untersuchung nichts in Er- fahrung bringen fônnen; sollte jedoch die in dieser Beziehung gemachte Angaße wahr seyn, so kbdnne dabei nur ein Jrrthum zu Grunde liegen.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 4. Jan. Der König und die König- liche Familie beclzrten den Ball, der am Neujahrstage von der Búrgerschaft in dem großen Bôrsen - Saale gegeben wurde, mit Jhrer Gegenwart. Die Versammlung war schr zahlreich und

| legte, wie immer, während der Anwesenheit der Erlauchten Per-

sonen ihre Ergebenheit und ihre Freude über deren Anblick an den Tag. Auch das diplomatische Corps war zugegen. Jhre

Ma'!estáren und Ihre Königl. Hoheiten machten einen Gang durch den Saal und redeten viele Personen mit der gewöhn-

lichen Leutseligkeit an. Der Kronprinz tanzte eine An-

glai’e mit Demois. Bohnsicde, einer Kaufmanns - Tochter, und die Kronprinzessin mit“ Herrn -Arfvedson, dem Aelte- sen der Bürgerschaft. Die hohen Herrschaften blieben bis un 11 Uhr auf dem Ball. Bei ihrer Ankunft wurden

sie an der Treppe von dem Ober -Gouverneur und von den Direktoren der Börse empfangen, die ihnen auch bei ihrer Ent- fernung wieder das Geleit gaben. Die vor der Börse versam- nette Volksmenge begrüßte die Erlauchten Personen beim Kom- men und Gehen mit freudigen Exclamationen. Der Verein zur Beförderung der Mäßigkeit unter dem Volle, der sih in hiesiger Hauprskadr gebildet hat, hielt gegen Ende des vori- gen Jahres eine dffentlihe Sißung, die der Kronprinz mit seiner Gegenwart beehrte. Bei dieser Se wurde der glúülihe Erfolg dieses Vereines döffentlih bekannt ge- macht. Auch von Seiten der, in den Provinzen begründe- ten, Töchter - Vereine waren sehr befriedigende Nachrichten in dieser Hinsicht eingegangen. Der Kronprinz geruhte, sich zum Protektor des Vereins zu erklären. Den leßten Berich- ten aus Norwegen zufolge, wird die Cholera daselbst bald ganz verschwunden seyn. Zu Drammen war vom 22sten bis zum 27. Dezember nur eine einzige Person erkrankt. Die Zahl sámmitlicher an der Cholera erkrankten Personen in Drammen und an den anderen Orten, wo die Epidemie zum Vorschein ge- fommen ist, belief sich nur auf 115, von denen 69 mit Tode ab- gingen.

Deuts Glan di

München, 7. Januar. Außer: den bereits erwähnten Or- dens-Verleihungen haben Se. Majestät der König am Neujahrs- tage auch dem Kriegs - Minister, General-Major von Weinrich, das Commandeur - Kreuz, und dem Jngenieur - Obersten v. Becker, Festungsvbau- Direktor in Jngolstadt, das Ritter-Kreuz des Civil- Berdienst-Ordens der Bayerischen Krone verlichen.

Die hiesige politische Zeitung enthält, mit Bezug auf den (im vorgestrigen Blatte der Staats-Zeitung mitgetheilten) Ullianz-Vertrag zwischen Bayern und Griechenland, einen erläu- ternden Artikel, in welchem es unter Anderem heißt: „„Augen- scheinlich sind nach diesen Bestimmungen des Vertrages die freutid- schaftliczen Beziehungen Bayerns zu allèn anderen Europäischen Staaten nicht nur keiner Stdrung durch die Allianz mit Grie- chensland auszese6t, sondern diese Beziehungen sind im Gegen- theile durch die Vereinigung zu einem gemeinschaftlichen Zwecke nur noch náher acworden. Eben so wenig hat Bayern Ver- pilichtrungen übernommen, die nicht die Mächte, welche den Lon-

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vollständig bestritten. Dasselbe gilt hinsichtlich der etwa nachzu- sendenden Ergänzungs - Mannschaften, so wie in Ansehung der einstigen Rückkehr dieser Truppen, deren Gägen und Löhnungen nach dem Kriegsfuße, für die Zeit ihres Aufenthalts in Grie- chenland von der Regierung dieses Königreiches an die Königl. Bayerische Kriegskasse vollständig vergütet werden, wozu das von Rußland, England und Frankrei garantirte, nah neuerli- chen Nachrichten bereits auf vortheilhafte Weise negozirte Grie- chishe Anlehen die hinlänglichen Mittel darbietet. Um endlich die wenigstens theilweise Rückkehr der nah Griechenland gesen- deten Truppen in ihr Vaterland noch vor Ablauf der vertrags- mäßig festgeseßten drei Jahre möglich zu machen, haben Se. Kö- nigl. Majestät verstatter, daß die mit Ailerhöchster Genehmigung bisher stattaefundene freie Werbung für den Griechischen Kriegs- dien ihren Fortgang in Bayern habe. Die wohlwollende Absicht die- ser Verfügung bedarf keiner Erläuterung, aber wir benußen die Veranlassung, um einer Einwendung zu begegnen, weiche gegen die Gesekmäßigkeit dieser Werbung überhaupt gemacht worden ilt, Wir hatten nämlich {hon früher aus dem Edikte úber das Indigenat die Zuläfsigkeir einer mit Allerhöchster Bewilligung

stattfindenden Werbung für den Griechischen Kriegsdienst darge; bi 45 C A bv e T H than. Dagegen hat mat, seltsam genug, aué dem Juhalte des

d. 14 des IVten Titels der. Verfassungs: Urkunde das Begentheil - argumentiren wollen. Das Edikt über das Indigenat enthält die deutliche Bestimmung, daß Bayerische Unterthanen mit aus- drâklicher Königlicher Erlaubniß in fremde Dienste treten ks nen, und zählt die Bedingungen auf, welchen sie in diesem Fo fortan unterworfen bleiben. Der §. 14 des Titel 1V der Ver- fassungs - Urkunde aber bestätigt ledialich cin Recbt, welches den Bayerischen, wie allen Unterthanen Deutscher Bundes : Staate bereits durch die Bundes: Akte selbst gesichert war, das Recht in einen anderen Bundes-Staat auszuwaondern und in dessen Dienste u treten, wenn sie den Verbindlichkeiten gegen das bieherige

aterland Genúge geleistet haben. Die Ausübung diescs Rech- tes ist von feiner ausdrúcklihen Königl. Erlaubniß at.kängig. Welche dieser beiden geseßlichen Bestimmungen im vorticgenden Falle maßgebend \cy, ist wohl an und für fich klar und eintcuch- tênd genug, eben so, daß das: Bestreben, eine Bestimmung der Verfassungs-Urkunde in Gegensaß und Widerspruch mir der an- * dern zu stellen, an und für sich unzulässig und den ersten Re- geln der Hermeneutik zuwiderlaufend sey. Uebiigens haben die Thatsachen bei bereits vollbrachter Anwerbung einer Ouvricrs-, Granadier- und einer Schüßen:-Compagnie, wie einer Schwa- dron Uhlanen für den Griechischen Dienst bewiesen, daß die Bewilligung, von welcher hier die Rede ift, nur mit hinläncali- cher Berücksichtigung des vaterländischen Heer-Ergänzunos Ge- seßes gegeben wurde.“ Hinsichtlich des in dem Allianz-Vertrage angekündigten Handels-Traktates zwischen Bayern und Griechen: land heißt es darauf: „Die Wichtigkeit und das Wohlthätiae dieser Uebereinkunft sür Bayern wird mit jedem Tage einleuch- tender und fühlbarer werden. Wir haben zur direkten Veibin- dung mit Hellas nur das Gebiet eines einzigen nahe be- freundeten und verbündeten Nachbarstaates zu berühren, von dem sih möglichst billige Bedingungen in Bezug auf den diesfallsigen Transito - Verkehr zuversichtlich erwarten lassen. Griechenlands herrlicher Boden liefert Produkte, welche wir we- der seibst erzeugen, noch entbehren können, und jekt auf großen Umwegen durch die dritte und vierte Hand mit unverhältnißmä- ßigen Kosten beziehen müssen; dagegen ffnet ein leichter und steigender, durch die ilebersiedlung so vieler Deuts&rn stets wachs sender Verkehr mit Griechenland, dem Bayeris@wen Kun|- und Gewerbfleiße cin neues Feld der Thätigkeit und cinen bééher vet- s{hlossenen Weg des Absases, welcher demselben nur zum höch- sten Vortheile gereichen kann, ihm ein ganz neues, zur Zeit nicht bekanntes Leben verleihen muß und manche Wunde heilen wird, welche mifverstandene oder mißbrauchte Gewerbe - Freiheit dem Lande geschlagen.“

Zweibrücken, 5. Jan. Die hiesige Zeitung enthält cin Allerhdchstes Königl. Schreiben an den Bürgermeister Diß- bort zu Hödheischweiler, worin dieser beauftragt ist, den Gemein- den Nünschweiler, - Thal- und Hödheischweller , Winschberg und Henagstiberg, den Dank und die Versicherung der Königl. Gnade auszudrücken, weil sie die ersten Stimmen im Volke des Rhein- Kreises waren, die sich bei der Thronbesteigung des Sohnes

n- le

| Sr. Majestät, des Königs von Griechenland, aussprachen.

Darmstadt, 8. Jan. Das Großherzogl. Hessische Re- gierungs-Blatt vom heutigen Tage enthält folgende Verord- nung: „Edikt, die Komplettirung der Feld - Truppen im Jaßre 183Z betreffend. Ludwig U., von Gottes Gnaden Grokher;0g von Hessen und bei Rhein 2c. 2c. Ju Gemäßheit der rtikel 2 Wir hierdurch, wie folgt: Einziger Artikel, Zur Ergänzung der Feld- Truppen sind im Jahre 1833 Eintausend Fünfhundert und Vierzig Mann erforderlich, welche aus den Aufcufsfäßigen des Jahres 1832 ausgehoben werden sollen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatsftegels.

Darmstadt, am 283. Dezember 1832.

(E S) U

Rosto ck, 7. Jan. Jm Laufe des verflossenen Jahres sind im hiesigen Hafen (Warnemünde) 56? Schisfe angekommen und

menen Schiffe nur 490, der abgegangenen 509.

Unser Warnowsirom is mit einer Cisdecke- Lelegt Und die Schifffahrt von hier nach Warnemünde gehemmt. Das Eis ijt bereits so haltbar, daß schon vor mehreren Tagen die Warne- münder zu Schlitten haben hierher kommen fönnen,

Das von den Interessenten der hiesigen Woll - Néederiage bisher benußte Lokal konnte, schon im lezten Sominer die vedeu;- tende Quantität Wolle, dic von den Produzenten hicher war be- fördert worden, nicht mehr fassen, und es mußten daher einige in der Nahe des Magazins liegende Speicher, weiche die Znhas-

doner Vertrag unterzeichnet haben, in gleichem Makße theilten ;

in Bezug auf die auswärtigen Verhältnisse kann also ber vor- liegende Allianz - Vertrag nur als die vollste Beruhigung gewäh:

rend, als der Wúrde und politischen Stellung Bayerns vollkom- nen angemessen erscheinen. Aber die Fürsorge Sr. Majestät hat auch vorge|ehen, daß dem Lande keine neuen Lasten aus seiner thätigen Mitwirkung zu einer friedlichen Aus- gleichung der Europäischen Angelegenheiten cewachsen. Nur wenn man erwägt, welche Opfer andere Staaten

dem gleichen Zwecke willig brachten, kann diese Wohlthat voll- foinmen gewürdiget werden. Alle und jede, auf die Mobilisirung, den Marsch und die Verpflegung des Bayerischen Hülfs-Corps, sowohl auf Bayerischem als fremdem Gebiete, wie auf die Eín- schiffung und Ueberfahrt desselben Und des Kriegó- und Aus- rústungs- Materials erlaufenden Kosten und Ausgaben werden von der Regierung Sr. Majestät des Königs von Griechenland

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% ¡1 ber auf daë Bereitwilligite der Direction offerirt () tien, zur vas gerung der Wolle mitbenußt werden, Da nui die gegründete Aussicht vorhanden ist, daß dies Fnsiitut sich imnier medr aus- debnen wird, fo die Stadt den Wünschen der Interessenten entacgetr artet nd hät denselben das beim Schwa nien Thore belegene, (ehr geräumige Zeu Baus zur freten Dispotiten über!gssen. zegenwärtigq ift tnan chen damit beschäftigt, das Ge-

bâude zu diesem Zweck einzurichten, so daß schon in diesem Soms- mer die hierher zu bringende Wolle darin wird gelagert werden können.

Die Kornzufußr wird wegen des bevorsteßenden Antoni- Termins schon erwmas lebhzaft, doch sind tie Preise desselben noch immer sehr gedrückt und es steht zu besorgen, daß manche Korn: gattungen noch mehx im Preise fallen werde. Der Weizen wird jekt. mit 32 bis 43 ßl., der Roggen mit 28 bis 34 l, Gerste mit 18 bis 23 ßl., Hafer mít 15 bis 18 él. und Napp saat mit 1 Rthlr. bis 1 Rihlr. 10 ßl. bezahlt: Auch der Piets des BDrenndöls is etwas nicdriger geworden.

und Z des Rekrutirungs-Gescßes vom 20. Zuli 1839 verordnen

564 abgegangen. Ju Jahre 1831 betrug die Zahl der angekom:

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