1833 / 19 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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vort beinahe alle mit Landeskindern besetzt, während in England und den Kolonieen eine Menge Jrländer eine zahllose Menge hoher und niedriger Stellen bekleiden. Wenn gleich der Lord- Lieu enant immer, und der Secretair (Minister des Jnnern) fast immer Engländer is, \o sind es doch allezeit Leute, welche mehr im Lande verzehren, als ihnen ihre Stellen einbringen. Freilich widerstrebte das religiöse Vorurtheil und der Vortheil einiger einflußreichen Familien gegen die politische Gleichstellung der Katholiken mit den Protestanten; aber auch diejes ist jest geseblich bewirft, "und würde auch allmälig fak- tisch* bewirkt werden, in dem Verhältniß, wie Katholiken sich der etwa herrschenden Partei zu empfehlen vermögen, worauf es doch am Ende hei öffentlichen Anstellungen immer antômmt. Aber die Regierung ist in der That die Beschüßerin des Landmanas, und is geneigt genug, dessen Lage zu verbes- sern, so weit sie den Eigensinn und die Habsucht einiger mäch- tiger Leute zu beherrschen vermag, und gewiß würde die Lage jener Unglücklichen, von der Theilnahme Englands: und dem Ein- flusse des Parlaments in London verlassen und seinen Drängern hingegeben, weit s{limmer werden. Soll doch ihr angebiicher Freund, O'’Connell, selbs einer der hartherzigsten Grundherren seyn! Gewiß is es, daß er sich nicht entblddet hat, der Unwissenheit die- ser Armen mehr als 50,000 Pfd. als freiwillige Beiträge abzuluchsen. Viele der Gewaltthaten der Landleute sind gegen diejenigen un- ter ihnen gerichtet, gleichviel von welcher Religion, welche Pacht- hóôfe zu einem höheren Zins übernehmen, ais ihr vertriebener Vorgänger, welcher aller Wahrscheinlichkeit nah schon einen bermäßigen Zins zu: bezahlen übernommen hatte, zu erschwin- gen vermochte; und da es bei ihnen Leib und Leben gilt, so dakf man sich nicht wundern, daß es bei einem so rohen, in allen Zeiten ans Fauftrecht gewöhnten Volke zu solchen furcht- baren Exessen kommen mußte. Der Morning Herald giebt eine interessante Liste von mehr als 150 Lordssöhnen und an- | deren mit der Pairie verwandten Denn welche in beiden Inseln als Deputirte zum neuen Parlament gewählt wor- den sind. Freilich gehdren die meisten derselben zu Whig-Fami- lien, welches beweist, daß diese Partei ungemein bei der Reform N hat; aber es beweist dochH auch aufs neue, daß die

eform niht zu Gunsten der Demokratie gemacht worden. Seit meinem lesten Schreiben is der Status der Einnahmen des lesten Vierteljahrs bekannt geinacht worden; freilich sind da- nach unsere Finanzen nicht sehx blähend; jedoch die Einnah- men immer noch die Ausgaben übersteigen, und die zunehmen- den Zölle einen Beweis von zunehmendem Handel liefern , so dúrfen wir uns in diesen schlimmen Zeiten nicht sehr beklagen.

Niederlande.

Aus dem Haag, 13. Jan. Von unserem Heere wird berichtet, daß die Befehlshaber autorisirt worden sind, einem Sechstheil ihrer Truppen auf Verlangen einen vierzehntägigen Urlaüb ertheilen zu können. Diese Bestimmung soll jedoch erst nah dem 15ten d. M. in Kraft treten, bis wohin auch wohl die erwartete Kantonnements - Veränderung stattgesunden ha- ben wird.

Im verwichenen Jahre sind vor Vließingen 1256 Kauffahr- teischiffe angekommen und 1166 abgegangen. Mit Ausnahme von wentgen nah anderen Häfen bestimmten Fahrzeugen haben alle diese Schiffe ihre Richtung von dort nah Nntwerpen ge- nommen.

Bolgten,

Brássel, 13. Jan. Am llten d. hielt der König der Franzosen seinen festlichen Cinzug in Lille. Der hiesige Mo- niteur meldet darüber Folgendes: Von dem für JJ. Maje- ftäten in Bereitschaft geseßten Präfekturgebäude an, bis vor das Yariser Thor, bildeten die Truppen und die National-Garde Spaliere. Weiter vorwärts befand sich das Husaren - Regiment Orleans. Jn der Stadt waren alle Häuser mit dreifarbigen Fahnen geziert, die Straßen, durch welche der Zug kommen mußte, von einer unermeßlichen Menge angefüllt, und die Fen- ster mir Damen beseht. Drei Viertheile der Bevölkerung beeil- cen si, dem Einzuge Sr. Maj. beizuwohnen. Einige Minu- ten vor vier Uhr kündigte wiederholtes Vivatrufen an, daß der König eben aus dem Wagen gestiegen war, um sich zu Pferde zu seßen. Kurz darauf langte der Zug bei einem zierlichén, durch die Sorgfalt des Stadt- Raths bereiteten ‘Pavillon an. Dort hatte der Maire die Ehre, Se. Majestát zu empfangen. Die Rede des Maire, Co wie die darauf erfolgte Antwort, wurden mit dem Rufe: Es lebe der Kdnig! aufgenommen. Der Zug, den die berittene National - Garde eröfsnete, näherte sih der Stadt. Zuerst kam der König, den Prinzen von Joinville zur Nechten und den Herzog von Nemours zur Linken. Danach kamen der Herzog von Ôrleans, der Marschall Soult und der Marschall Gérard; sodann eine große Anzahl Generale und Offiziere aller Grade, worunter man die Generale Haxo, Neigre, T. Sebastiani, Achard, Fabre u. s. w. bemerkte. Die Nenge hatte den König und seine Sdhne vom Zuge getrennt; sie zogen ein, umgeben von dem Volke, welches die Luft mir seinem Zujauchzen füllte, das bis zur Ankunft |. am ‘Palais dauerte. Prâchtiges Wetter, Kanonendonner, Rauschen der Musik und der Lärm von so vielen, auf einem Punkte versammelten, Menschen machten das Fest sehr glänzend. Beim Eintreten in das Palais ward der König von der Köni- gin und seinen Töchtern umgeben, und fand daselbst auch den König der Belgier. Um sechs Uhr, nachdem die städtischen Be- hérden und viele andere Persenen empfangen worden waren, vereinigte ein großes Diner die Königl. Familie, wozu auch ei- nige Beomte zugelassen wurden. Den ganzen Abend über wogte die Menge durch die glänzend illuminirten Straßen.‘‘

Gestern Morgen sind die fünf Bataillone des 8ren und 12ren Jnfanterie- Regimentes, welche hier in Garnison lagen, nach Gerit abgegangen, von wo sie weiter zur Deckung der See- lanò gegenüßer befindlichen Gränzlinie von Oft - Flandern zie- | hen werden.

Durch eine Königl. Verordnung vom Z1sten v. M. wird díe um die Citadelle von Antwerpen gezogene Douanen - Linie nunmehr aufgehoben. Zugleich wird (egéscat, daß, so lange sich Lillo noch in den Händen der Holländer befinde, das De- clarations-Bureau für die nah Antwerpen kommenden Schiffs hei der ersten Eke des Bassins angelegt werden foll.

Der General Baron Harlet, Commatideur der Brigade, welche die Holländischen Gefangenen esfkortirte, hat von dem Ge- neral Chassé folgendes Schreiben erhalten :

-St. Omer, 7. Januar.

Meín sehr werther Herr General! Jch erfülle eine über- aus angenehme Pflicht für Seelen, wie die unsrigen, indem ih mich der Schuld der Dankbarkeit entledige. Jch und die Mei

gen sind von Jhnen mit so viel Ruksichten und Edelmur und urtne Waffengefährten von Seiten der Herren Franzdfischen Offiziere und der Soldaten unter Ihren Befehlen, und beson- ders von den Obristen des 1lten leichten, 5ten Linien- und ten

Chasseur- Regiment so brüderlih behandelt worden, daß es kei-

nen Ausdruck giebt, der stark genug ist, um Jhnen meine Er- kenntlichkeit und die Achtung der Meinigen auszudrücken. Jch

seyn zu können, indem ich Sie bitte, den tiefgefühlten Aus- druck unsrer ergebenen und ausgezeichnetsten Gesinnungen ge- nehmigen zu wollen. : Der General der Jnfanterie, (gez.) Baron Chassé.‘

Antwerpen, 12. Jan. Jin hiesigen Journal liest man : „Es is von vielen. Seiten gemeldet worden, daß die Aus- besserungen an der Citadelle verdungen seyen. Dies ist nicht rihtig. Man beschäftigt sich für jeßt nur mit den dringendsten Arbeiten. Allein man weiß, was von dem Versprechen der Schleifung, und selbst von der Verpflichtung dazu, zu halten. Es ist dies eine der hundert übertriebenen Versprehungen der Revolution, die das Volk sters zum Besten gehabt hat und haben wird. Die guten Leute, welche die Citadelle s{leifen wollten, und nicht einmal die Erlaubniß haben, dort hin- einzugehen! Dem Herrn von Robiano und dem guten Regen- ten zum Troß, kann- und soll diese Festung nicht geschleift werden, obwohl wir die Schleifung der Fronte von Seiten des Jnnern, d. h. der die beiden Bastionen verbindenden Cour- tine, als nicht nachtheilig für das Vertheidigung - System der Stadt zu betrachten fortfahren. Dem ministeriellen Blatte zufolge, beschäftigt man sich eifrig mit der Erbauung der Werke, die erforderlich sind, um die Citadelle von Antwerpen in Vertheidi- gungsstand zu seßen. Diese wichtige Arbeit ist der Sorgfalt des Majors Dubosch , unter der Leitung des Obersten Wilmar, anvertraut. Da die vorgerúückte Jahreszeit nicht gestattet, Aus-

besserungen im Mauerwerk vorzunehmen, so werden die Bre- schen an der Bastion Toledo und der Lunette St. Laurent mit- telst einer Bekleidung mit langen Faschinen bedect werden. Die linke Seite der Lunette St. Laurent, wovon ein Theil durch die Mine zerstdrt ward, wird von keinem Werk der Citadelle flankir. Diesem Hauptmangel, welcher die Einnahme der Lunette gewiß um einige Tage beschleunigt hat, wird mittelst einer Contregarde. abgeholfen werden , die man vor der Bastion Toledo errichten wird. Dieser Bau wird úberdies den Vortheil haben, die Bresche dieser Bastion zu deen und sonach die Citadelle auf einem ihrer {chwächsten Punkte zu ver- stärken. Man betreibt eifrig die Säuberung der Citadelle und die Wiederherstellung der Parapets, geblendeten Batterieen, Ver- bindungs-Brücken, Aa 2c. Es werden sehr bedeutende Arbeiten zur Vertheidigung der Ufer der unteren Schelde aus- geführt werden. Das Projekt dazu ist dem Könige vorgelegt vorden. Die wiederherzustellenden und auszurüstenden Forts sind die von St. Marie, Perl, St. Philippe und die Kreuzschanze. Das Fort St. Marie, bei der s{wierigsten Passage des Flusses gelegen, wird als ein Vertheidigungspunkt von der größten Wich- tigkeit angeschen. Das Fort Perl, eine halbe Stunde unterhalb St. Marie, befindet sich gleichfalls in einer sehr günstigen Lage, da die Schiffe sehr nahe unter seinen Kanonen vorüberkommen. Die Forts St. Philippe und die Kreuzschanze liegen auf dem rechten Ufer der Schelde. Ersteres, auf der Höbe von St. Marie, kreuzt sein Feuer mit dem des Forts Perl. Die Lage der Kreuz- schanze is minder vortheilhaft in Bezug auf die Vertheidigung des Alusses; dasselbe ist hauptsächlih dazu bestimmt, einen Deich zu schützen, dessen Zerstdrung unberechenbare Verwüstungen ver- ursachen würde.‘

Dell.

München, 12. Jan. Der erste Hofball am 9. Januar war ungemein glänzend ; vorzügliche Aufmerksamkeit erregten die O Uniformen, wovon die Griechischen sehr geshmack- voll find. l

Gestern Vormiitags hat das Griechische Militair nochmals |

im Feuer exerziert; morgen ist Kirchen-Parade und am 15. Ja- nuar erfolgt dessen Abmarsch.

Stuttgart, 12. Januar. (Frankfurter Journal.) Dem Vernehmen näch, hat gestern der ständische Ausschuß das diesmal durch besonders viele Reclamationen -und Anstände er- shwerte Geschäft der Prôfung der Legitimation der Stände- Mitglieder begonnen, und in der heute fortgeseßten Berathung soll nun bis heute Mittag die Legitimation von 54 gewählten Mitgliedern der Abgeordneten - Kammer, von welchen die Wahl- Urkunden vorlagen, als berichtigt erkannt worden seyn. Als nicht legitimirt sollen erkannt worden seyn, die Gewählten von Ehingen: Frhr. v. Wangenheim, Kirchheim: Kübel, Leutkirch : Steiger, Nagold: Wagner, Oberndorf: Koch, Oehringen: Rdö- dinger, Schorndorf: Tafel.

Dresden, 13. Jan. Des Kdnigs Majestät und des Prin- zen Mitregenten Königl. Hoheit haben den Professor Yr. G. Her- mann in Leipzig zum Kemthur des Königl. Sächsischen Civil- Verdiensi-Ordens ernannt.

Frankfurt a, M., 13. Jan. Das hiésige Journal berichtet: „Neuere Briefe aus Paris melden, daß der Herzog Karl von Braunschweig wieder dort erwartet, und daß seinem Aufenthalte in Frankreich ferner kein Hinderniß in den Weg gelegt werden würde. “/

Ital i M:

Ankona, 2. Jan. (Allgemeine Zeitung.) Gesiern kam für acht See-Kadetten der in unserm Hafen liegenden Fran- zösischen Marine die Beförderung zum Lieutenants-Grad an. Die Gaharren, welche zu Abholung von Französischen Truppen nach Morea segeln sollten, haben vorläufig Gegenbefehl erhalten. Gestern machte auch unser Delegat dem General Cubières, dem Obristen des Regiment und, am. Bord der Fregatte Arte- A dem Befehlshaber der Eskadre, in voller Galla Neujahrs-

esuche.

D'optugal.

Die Times theilt nachstehende ältere Vorstellung der Wein- Compagnie von Porto an Dom Miguel und das darauf er- lassene Cirkular des Viséonde von Santärem an die fremden Agenten mit (die Mittheilung dieser Dokumente in dem jetzigen Augenblick scheint zum Zweck zu haben, die Theilnehmer an der neuen Anleiße, bei welcher bekanntlih Porto-Weine als Unter- pfand geste werden, sollen, über die Verhältnisse aufzuklären) :

„Sire! Der verwaltende Ausschuß der General - Compagnie für Bebauung der Weingärten des Ober-Duero, die -sich gegen- wärtig in der Stadt Regoa niedergelassen, hat die i wr. Majestät vorzustellen, daß sie in Porto und in Villa Nova da Gaía mehrere Tausend Pipen Wein und Brantwein zurückgelas- sen hat, und fürchtet, daß die Rebellen entweder selbst, oder durch dazu bestimmte Personen, diese Weine und Bräntweine an Britische oder an Unterthanen irgend einer anderen fremden Nation verkaufen

chäßze mich glúflich, bei dieser Gelegenheit das Organ Aller

und den Gesezen des Königreichs gemäß, nicht gültig sey

Anderer verbieten, und dem Eigenthümer das Recht gebey selbe von den ‘Personen, die es besiken, wieder in Anspr nehmen. Deshalb nahen wir uns Ew. Majestät, und Sie ehrfüurchtsvoll, zu befehlen, daß solche Maßregeln ey werden, wie Ew. Majestät sie in Jhrer hohen Weish zweckmäßig erachten, um die Besißer, welche der Bittstell tritt, nicht in ihren Nechten kränken zu lassen. Der Abgeordnete der Compagnie (gez.) Felix Manuel Borges Pinto, Der Visconde von Santarem hat darauf unterm 9, v. J. folgendes Cirkular an alle fremden Agenten erlassen ¿Da der verwaltende Ausschuß der General-Compagy die Bebauung der Weingärten des Ober - Duero der Rezj Sr. Majestät eine Denkschrift Überreicht hat, worin gebeten daß, den Geseßen dieses Reiches und den Grundsäßen dez ferrehtes gemäß, Maßregeln gegen jeden Verkauf der, h sagten Compagnie zugehörigen, Weine und Branntwej griffen werden möchten, so haben Se. Allergetreueste stät zu befehlen geruhet, daß ich allen fremden ten in den föôrmlichsten und bestimmtesten Ausdrücken ich es hiemit thue, erklären foll, daß solhe Käufe und käufe niemals anerkannt werden können, indem ste ung und nichtig sind, und daß die Regierung hierdurch feier! gen schon gemachte oder noch zu machende Verkäufe d Compagnie selbst oder Privat - Personen zugehörigen Wein Branntweine protestirt. Hiervon see ih Sie in Ken damit Sie solches den Unterthanen ihrer Nation bekannt, jeden andern für zweckmäßig erachteten Gebrauch davon | können. Jm Palast von Cachias, den 9. Aug. 1832, (gez.) Visconde von Santacey

New-York, 14. Dezember. Ju der (gestern erwi| Proclamation des Präsidenten Jackson vorn 10ten d, die von dein Staats -Secretair Eduard Livingston gegen

Pflicht nichts weiter von der höchsten Magistratsperson der einigten Staaten fordere, als sich der ihr verliehenen Mat Erhaltung des inneren Friedens und zur Ausführung de seße zu bedienen; da jedoch die Opposition in Süd: Karolin dur, daß sie sh in das Gewand der Staats- Autorität einen so gewichtigen Schein angenommen und da die Y es gewiß gern sähe, daß man nicht eher zu strengeren M geln seine Zuflucht nehme, bis alle gütliche Mittel erschdpft| so werde es, wo nicht nothwendig, doch gewiß gerechtferti scheinen, wenn der Präsident seine Ansichten über diese wi Frage ofen darlege und das Verfahren, welches er bei Gelegenheit beobachten zu müssen glaube, genau bezeichne.

halten :

Die Verfügung des Konvents von Karolina ‘/, sagt det sident, „gründet sich nicht auf das unbestreitbare Recht, verfas widrigen und unerträglichen Anmaßungen Widerfiand zu sondern auf die seltsame Behauptung, daß es jedem Staate fri einen Kongreß-Beschluß nicht nur für null und nichtig zu erl sondern auch dessen Vollziehung zu verhindern; daß fich dic wohl mit der Verfassung vereinbaren lasse, und daß nach eiw tigen Auslegung derselben ein Staat seinen Plaß in der Uttit hehalten könne, und doch bloß denjenigen ihrer Gesehe, diet verfassungsmäßig: zu halten beliebt, zu gehorchen brauche. wird binzugefügt, daß ein Geseß in klarem Widerspruch n Verfassung sieben müsse, wenn eine solche Annullirung gert tigt seyn solle; aber offenbar schließt das Recht , solchen G nicht zu gehorsamen, verbunden mit dem unbeschränkten selb darüber zu entscheiden, welche Geseße denn nun vot | Art sind, auch die Macht ein, allen Gesehen Widerstand j fien; denn da keine Appellation eingeräumt wird, #0

\chlet seyn, stets die Oberhand behalten. Sagt man abet

Beschluß erlassen werde? Dennoch if in dem leßteren Fal eine andere Vorkehr getroffen, welche im ersteren nicht vort ist, und in Betracht deren die von cinem einzelnen Staat in spruch) genommene Gewalt um so weniger zu vertheidigen if gtebt ¡wei Arten der Appellation von einem verfassungswidriger greß-Deswhtuß die eine an die richterliche Gewalt, die aud! das Volk und die Staaten. Von der Entscheidung eines giebt es, der Theorie nach, keine Appellation; und in der zeigt es sich, daß die Gerichtshöfe kein Ohr dafür haben , d ter und Geschworene schon im voraus darauf vereidigt siînd dem Staat günstigen Ausspruch zu thun. Unser Bundes -Y erflärt in bestimmten Ausdrücken, daß die Geseße der Veil ten Staaten, deren Verfassung und die kLaft derselben schlossenen Traktate das hbchsie Geseß für das Land seyn | und fügt U gr Vorsicht hinzu, daß die Richter in jegl Staat dadurch gebunden seyn sollen, ohne RÜcksichtk auf alle Verfassungen oder Geseße einzelner Staaten. Ohne diese B e kann keine Bundes-Regierunz bestehen. Wenn Súd-| ina die Gesehe in Betreff der Einkünfte für verfassungswidrig und das Recht hâtte, die Ausführung derselben im Hafen von( leston zu verhindern, dann könnten auch diese Zôlle nirgends ( erhoben werden, denn der Verfassung nach müssen die Steuer!

kein Geseh sey/ ist gar keine Antwort hierauf, so lange der | selbsi zum Schiedsrichter Über die Gesehlichkeit desselben ge wird; denn auf diese Weise würde man vielleicht jedes Geseh einem drtlichen Jnteresse nachtheilig wäre, für verfassungs! halten oder wenigstens ausgeben.“

L Der Prásident beweist nun durch eine Menge von spielen aus der Geschichte der Vereinigten Staaten, d Nullifizirungs - Lehre seit dem Bestehen der Union noch ni aufgestellt worden, und daß die Staatömänner von Súd-) lina die ersten Erfinder derselben seyen. Nachdem er (1 erklárt, daß er die Befugniß, ein Geseß der Vereinigten È ten zu annulliren, für unverträglih mit dem Bestand der fúr ausdrücklich dem Buchstaben der Verfassung widerspre( für nicht gestattet nah dem Sinn derseiben, für unver mit jedem Prinzip, auf das die Constitution gegründet wo! und für hôchst verderblich in ihren Folgen halte, geht er fu dergestalt auf die Rechtfertigungsgründe jener Doktrin ein: ¡Ez wird behauptet, daß jene Gesehe, für deren Zwed die Erhebung von Einkünften ausgebe, in der That nur alf Schuh der Manufakturen berechnet scyen, und dies, sagt mat verfassungswidrig; auh seyen die Wirkungen dkeser Geseht gleich, ferner würden grdßere Summen dadurch von der erhoben, als die Bedürfnisse der Regierung erheischen , und e" wolle man den Ertrag zu Zwecken verwenden, welche die V sung nicht genehmige. Fúr's erste also erkennt man doch al die Verfassung, insofern sie dem Kongreß die Besugniß verl Einkünfte zu erheben und Steuern aufzulegen, zu jenem Ges

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möchten; Verkäufe, welche in solhen Fällen, dem Völ!

nen, indem diese Geseße den Kauf und Verkauf des Eigent

net ist, heißt es zunächit, daß, strenge genommen , eigentli

dffentliche Meinung seße dem Mißbrauch dieser Macht einß reichende Schranke, warum sollte dieselbe dann nicht eben F Büúürgin dafür seyn, daß der Kongreß keinen verfassung wi

Auflagen Úberall P seyn. Daß ein verfassungswidriges (k

rechtigt; nur wegen der Beweggründe derer, die es gegeben (M

nan seine Verfässungmäßtgkeit in Ziveifel. Wenn aber der be- te Zweck des Gesebes in diesem Fall auch noch so einleucch= “dre, so ist doch nichts gefährlicher, als die Behauptung auf= , daß darum ein Gesetz - das auf verfassungsmäßigem Wege n worden, null und. nichtig sey, weil die Mitglieder, dafúx gestimmt , cinen verfassungswidrigen Zweck dabei im

ehabt hâtten; denn wie soll dieser Zweck sicher er-

werden? Wer soll die Untersuchung anstellen? Wie t man Jemanden fälschlih schlechte Ab ichten unter! Wie

d die Absicht durch falschen Vorwand bemäntelt! Wie oft ar kein Beweggrund angegeben! Einmal diese Doktrin an- en, und der Staatsmann kann ganz nach seinem Gutdün- tscheiden , und jedes Geseh kann unter solchem Vorwand an- werden. Was den nächsien Einwurf betrifft, daß die besag- seße ungleiche Wirkungen hätten, so kann man ihn eigentlich ‘edes Geseß vorbringen. Die Weisheit der Menschen if noch 7 Stande gewesen, ein Steuer- System zu erfinden, dessen en vollkommen gleichmäßig wären. Wenn die ungleiche cines Geseßes es verfassungswidrig macht, und wenn alle der Art deshalb von jedem Staat annullirt werden können, ¿n der That, is die Bundes-Verfassung nicht werth, daß man im Ae um thre Erhaltung bemüht. Eine so träu-

e Theorie, die den Keim der Zerstörung in sich trüge , wäre erf der ticfsinnigen Staatsmänner, der begeisterten Patrioten denen die Aufgabe, die Constitution zu reformiren,

qut wurde! Eine solche Anomalie in dexr Geschichte der nental - Gesehgebung hätte der Name Waäshingtons unter- , hâtten die Staaten nach reiflicher Erwägung bestätigt! wir wurden nicht irregeführt. Unsere Verfassung enthält o Ungereimtes, daß eine Gewalt Gesche geben und eine an- h dagegen auflehnen könnte. Die weisen Männer, deren en stets verehrt werden wird, haben uns einen praktischen zie sie hofften, einen dauerhaften constitutionnellen Vertrag Man sehe die Debatten aller Konvente nah, man prüfe den der heftigsten Gegner der Bundes-Gewalt, man betrachte IRorschlag gebrachten Amendements. Alle schweigen davon ;

E Silbe ward geäußert , keine Stimme erhob sich, kein Antrag E gemacht, um die den Geseßen der Union Über die Gesehe

aaten ausdrücklih verliehene Oberherrlichkeit umzustofen,

Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. inm zu beweisen, daß ein Vorwand, wie der jeyt erhobene, die-

sind niht irre gegangen!

} beeinträchtigen fkênnte. Wir sind nicht j Gegenstand unserer Ehr-

Rerfassung if noch immer der ' L das Band unserer Union, Schuß in Gefahr, Duelle unseres Wohlstandes im Frieden. Wir werden dverderbt dnrch sophistische Auslcgung/, wie wir ste empfangen unseren Nachkommen überliefern; und in patriotischem Geist wir gern 4 ihrer Unterstüßung alle drtliche Fnteressen, alle „Vorurtheile, alle persdnliche Leidenschaften als Opfer darhrtn- Was den dritten Vorwurf atibelangt, o hat die Verfassung ongreß ausdrücklich das Recht verliezen, Einkünfte zu erie- d die für die dentlichen Bedürfnisse erforderliche Summe zu en. Die Stagten haben Über die Ausübung dieses Rechts indere Kontrolle zu führen, als daß sle ihre Repräsentanten n kdnnen, wenn diese jene Befugniß mißbrauchen. Der Kon- inn freilich von dieser Gewalt einen shlechten Gebrauch aber dasselbe könnte er auch mit anderen thm übertragenet Be- en sich erlauben. Frgendroo aber muß diese Gewalt doch seyn; die ung hat sie also den Repräsentanten des BVoiíks anvertraut, die

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Wesentliche von dieser Äuseinandersezung ist in Folgendensbon den Repräsentanten der einzelnen Staaten und von der volizie--

É Gewalt im Zaúm gehalten werden. Nach der Auslegung voi arolina aber wied fle der Legislatur des Konvents etnes eii- Staats in die Hände gegeben, wo weder die Bevölkerung der denen Staaten, 19) die Staaten in ihrer besonderen CEigen-

? noch die von dem Volk gewählte hbchste Magistrats - Person je vertreten sind. Unter solchen Bedingungen wärden wir fhdren , eine Nation zu seyn. Endlich heißt es in der Ver- von Súd- Karolina, daß der Ertrag der Zdlle verfassungs= verwandt werdet würde. Wenn man dies mit Sicherheit en könnte, 0 würde der Einwurf zweckmäßiger bis dahin lten werden, wo es sich um ein Geseß wegen Anwendung trags handelte; gewiß aber gehört ev nicht hierher, roo von Beset, wonach die Zblle erft erhoben werden sollen, die Nede sl.‘ ierauf faßt der Prásident noch einmal den ganzen Jnhalt Verfügung zusammen und fordert seine Mitbürger auf, n genau zu prúfen und alle verderbliche Folgen davon in

ung zu zichen. Er hebt darunter namentlih diejenige

r, daß die Verfassung selbst in ihren Grundvesten dadurch

der von einem Staate angeführte Grund, er möchte gütättért werde und saat in dieser Beziehung:

Die Verfassung erklärt , daß die richterliche Gewalt der Ver- en Staaten sich auf alle von den Geseßen der Vereinigten abhängige Fälle erstreckt, und daß diese Geseße, die Ber- und die Verträge vor den Verfassungen und Gesehen der n Staaten dez Vorrang haben. Die Gerichts-Ordnung be- [die Art und Weise, wie cin solcher Fall durch Appellation en Gerichtshof der Vereinigten Staaten gebracht werden venn das Tribunal eines Staats gegen jene Besttmmungen rfassung erfennt. Die Verfügung von Súd - Karolina aber daß feine Appellation stattsinden soll; sie stellt das Gesetz aats über die Verfassung und die Gesehe der Vereinigten ; sie zwingt die Richter und Geschwornen , einen Eid zu } daß sie diese Bestimmnngen nicht achten wollen, und set ine Strafe auf den Versuch, durch Appellation Abhülfe zu Ferner erklärt sie, daß es von Seiten der Behdrden der gten Staaten oder jenes Staats für ungeseßlich angesehen solle, wenn sie die Entrichtung der durch die Gesetze vorge- nen Zblle innerhalb des Staats Súd- Karolina erzwingen Hler wird also ein nicht einmal für verfassungswidrig aus- es Geseg der Vereinigten Staaten durch die Anmaßung et- nen Majorität in einem einzelnen Staat aufgehoben. Hier Artikel der Verfassung feierlich annullirt. er Präsident fômmt nun auf die von Súd- Karolina aus- hene Drohung, daß es sich von der Union losreißen wolle, B ewalt - Maßregeln gegen den Staat angewandt werden M und äußert sich hierüber im Wesentlichen folgendermaßen : Jas Recht der Trennung wird aus der Natur der Verfassung tet, indem man sagt, diese sey ein Vertrag zwischen souve- Staaten, die sich ihre Souverainetät vorbehalten hätten und iner hbheren unterworfen wären; da ste den Vertrag ge- hätten, könnten se ihn auch brechen, wenn er, ihrer _An- ch, von den anderen Staaten verleßt worden wäre. Diese folgcrung if jedoh von Grund aus falsch und beweist nichts en Stolz. E : j die Ration ließ zwar die Verfassung durch Vermittelung der -Legislaturen anfertigen und erdrtern, sie bestätigte ferner Brundgeseß durch abgesonderte Konvente, aber die in dersel fonmenden Ausdrücke beweisen, daß unsere Rer s eine i, bei der cine Kollektiv - Repräsentation der Bevòdlkerung aaten stattfindet. Bei der Wahl des Präsidenten und Vice- nten bilden wir ein einziges Volk. Hierbei haben die Staa- en andern Einfluß, als die Stimmgebung zu beaufsichtigen. gen Kandidaten, welche die Majorität der gesammten Stim- sich haben, werden gewählt. Die Maiorität der Wähler cines kann ihre Stimme einem Kandidaten gegeben haben, und es kann n anderér gewählt werden. Das Volk also, und nicht die n, wird durch die vollzichende Gewalt repräsentirt. Mit epräscntantenhause i es anders; hier stimmen die Staaten ie bei der Wahl des Präfidenten und Vice-Präsidenten für nd denselben Beamten; die Bevdlferung aller Staaten stimmt it alle Mitglieder, sondern jeder Staat wählt seine eigener Aber dies macht keinen wesentlichen Unterschied. Sind khlt, so sind sie insgesammt Repräsentanten der Vereinigten / iht Repräsentanten des besondern Staats, aus welchem ommen. Sie werden von den Vereinigten Staaten, uicht

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von ihrem Stagte besoldet, noch guch haben ste dem lehteren von der E N geseßgebenden Pflichten eie dem L e on

und so sehr sie auch in der Praxis, wie es i iakeit ift, di L 4 tts/ ihre Schuldigkeit ist, die nteressen ihrer besonderen Konstituenten, lvèna diese mit Ne an dern theilweisen oder drtlichen Fnteresse in Konflift kommen, zu- vdrderst befragen mdgen, so “is es doch ihre höchste Pflicht, als Vertreter der Vereinigten Staaten, das Gemeinwohl ¡u hefördern. Die Verfassung der Vereinigten Staacen konsti- fuirt also eine Regierung , nicht eine bloße Verbindung, und ihr Charafter bleibt derselbe, mag sie nun durch Vertrag j¡wi- schen den Sraaten oder anderswie gebildet seyn. Die einzel- nen Staaten behielten sich zwar Befugnisse vor; aber da sich ieder Staat ausdrücklih eines solchen Theiles seiner Gewalt ent&ußert hat, als nöthig ist, um mit den anderen Staaten zusammen eine einzige Nation zu bilden, so kann er auch nicht das Recht besißen, sich loszureißen, weil eine solche Trennung nicht ein Bündniß bricht, sondern die Einheit einer Nation zerstdrt, und jede Verleßung die- ser Einheit is nit ein bloßer Bruch, wie die Uebertretung eines Vertrages, sondern eine Beleidigung gegen die ganze Union. Tren- nung kann wohl, wie „manche andece revolutionnaire Handlung, durch die ckdußerste Bedrückung moralisch gerechtfertigt werden; abex sie ein verfassungsmäßiges Recht zu nennen, heißt den Sinn der Worte verwirren und kann nur aus grdblichem Frrthum hervorge- hen oder um diejenigen zu täuschen, die zwar einem Recht beizu- stimmen geneigt sind, aber zurücktreten würden, wenn es eine Re- volution oder die Gefahr der bei dem Mißlingen derselben unver- meidlichen Strafe gälte. Weil die Union durch Vertrag gebildet wurde, sagt man, so könnten die Theilnehmer an diesem Vertrage, sobald er ‘ihnen lästig fiele, ihn übertreten; aber gerade weil es ein Vertrag ist, kdnnen sie es nicht. Ein Vertrag ist eine Ueberein- kunft oder eine bindende Verpflichtung. r fann entwedsx sanctionirt seyn, und es kann Straffälligkeit auf den Vruch desselben stehen oder nicht. J er nicht sanctionirt, \o wird der Bruch keine andere Folge haben, als moralische Schuld ; is er es aber, dann unterliegt der Bruch der fefigeseßten oder vorbehaltenen Straffälligkeit. Ein Bündniß zwischen unabhängigen Nationen ist gewöhnlich nur in moralischem Sinn sanctionirt, oder wenn eine Straffälligkeit dabei bedingt wurde, so ist döch keine gemeinschaft- liche bdhere Jnstanz da, um dieselbe geltend zu machen. Eine Re- gterung hingegen if immer sanctionirt, entweder ausdrücklich oder von selbsi verslanden; und bei uns is nothwendig beides der Fall. Ein Versuch, durch Waffengewalt eine Regierung zu vernichten, if eine Beleidigung, wie GUs der constitutionnelle Vertrag gebildet seyn möge; und eine solche Regierung hat kraft des Heseßes der Selbskivertheidigung das Recht, Geseße zur Bestrafung des Beleidi= gers zu erlassen, wenn dieses Recht nicht durch das Grundgeseh mo- difizirt oder beschränkt ist. Bet uns ist es ¡war in dem Fall des Verraths modifizirt, doch ist der Regierung ausdrückliche Vollmacht zu allen Geseßent gegeben, deren sie bedarf, um ihre Gewalt in Aus- führung zu bringen, und so if denn auch der Fall vorbedacht, wo Handlungen zu bestrafen sind, die der gehörigen Verwaltung der Gesehe Hindernisse in den Weg legen.‘/

(Schluß folgt.)

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Mexiko, 5. Nov. *) Jun der gegenwärtigen Revo- lution sieht man die ganze Masse der bessern, ackerbau- und ge- wer kcreibenden Bevölkerung, so wie die Gutsbesizer, Kapitalisten und Kaufleute als ruhige Zuschauer, als wenn dieser verderb- liche Krieg, worin die Regierung für ihre (der Bevölkerung) hei- ligste Rechte und Interessen kämpft, in einem fremden Lande geführt würde. Bei dieser Gleichgültigkeit des Volks in allen öffentlichen Angelegenheiten des Landes bleibt die Regierung von aller moralischen Kraft entblößt und kann daher unter Umstän- den, wie die gegenwärtigen, den ungleichen Kampf mit dem re- volutionnairen dem einzigen chätigen Theil der Nation nicht bestehen. Und dies ist seither das Schicksal aller Regie- rungen der Súd-Amerikanischen Länder gewesen, nachdem diesel- ben, nah der Emancipation von Spanien, sich selbst überlassen | blieben, und obgleich begünstigt durch ihre äußeren und inneren Verhästnisse, scheint es, als ob ihre Verfassungen das Hinder- niß zu ihrer Entwicklung und die Ursache einer neuen Barbarei bei gánzlicher Aufldsung aller gelellschaftlichen Bande wäre. Auch das gesegnece Mexiko {webt in Gefahr, das Opfer seiner so vielfa beneideten Verfassung zu werden, wenn es der Re- gierung nicht gelingt, durch die Waffen die {on so weit ge- diehene Anarchie zu unterdrücken und die Unruhestifter exemplarisch zu bestrafen ; jeder gütliche Vergleich mit denselben ist nur ein augen- blickliches Palliativ - Mittel, wodurch gleich wieder der Grund zu einer künftigen Revolution gelegt wird; denn erstens gesteht die Regierung dadurch einigermaßen ihre Ohnmacht ein und | sanctionnivt gleichsam die wiederholten Attentate der Revolutions- stifter, welche, anstatt ihre verdiente Strafe zu erhalten, ge- wöhnlich bei dergleichen gütlichen Vergleichen, die von den Partei- Häuptern erhaltenen Aemter und Würden garantirt er- halten, und mit den damit verbundenen Besoldungen dem Staate zur Lost fallen, sie mögen später wirklich im Dienst bleiben oder nicht. Auf diese Weise find die Regierungen genöthigt, eine Unzahl von Beamten zu unterhalten, welche kein Amt bekleiden und weit entfernt, dem Vaterlande nüßliche Dienste geleistet zu haben, si{ch oft der größten Verbrechen schuldig machten. Ganz besonders ist dieses Uebel bei unserm Militairstande so eingerissen, und die Zahl der in Sold stehenden Offiziere hat sich so sehr vermehrt, daß die Unterhaltung des stehenden Heeres, wovon bei den größten Anstrengungen der Regierung feine 10,000 Mann mobil gemacht werden konnten, in den lesten Jahren an 11 Millionen Piaster kostete. Die Demoralisation ist besonders bei diesem Theile der Bevölkerung vorherrschend, und it die gewöhnliche Veranlassung aller politishen Konvulsionen. In diesem Augenblick befinden sih hier in Mexiko 30 Generale, welche alle in Sold, von denen aber nur wenige im Dienst ste- hen, und ungeachtet die meisten davon in den besten Jahren find, hat man sich genöthigt gefunden, den Oberbefehl der gegenwärtigen Garnison einem Manne von 80 Jahren, dêm General Quintanur, zu übertragen, weil chman keinem andern die dazu erforderliche Entschlossenheit Und Fähigkeit zutraute. General Andrade, welcher mit etwa 600 Mann die Stadt Puebla heldenmüthig gegen die ganze Macht von San- tana vertheidigt hatte, ist auch hier in Mexiko angekommen, nachdem Leßterer die Capitulation, welche er zur endlichen Uebergabe der Stadt am áten v. M. mit ihm geschlossen hatte, gebrochen hat. Andrade sollte nämlich dieser Capitulation gemäß sich mit dem Rest seiner Mannschaft, etwa 250 Matin, mit ihren Waffen, Kriegs-Vorräthen, Kanonen Unter brennender Lunté von Puebla abziehen, um sih nach Mexiko zu begeben; er wurde aber 10 Stunden von Puebla in San Martin auf Befehl von Santana entwaffnet und beraubt; seine Mannschaft wurde ge- fangen genommen, is jedoch, unter dem Vorwande, Diensté bei Santana zu nehmen, wieder von demselben desertirt. General Favio hat zur Rechtfertigung der vom General Andrade ‘gegen ihn gemachten Beschuldigungen sih der Entscheidung und dem

*) Obgleich wir in den Nummern 15 und 17 dek Stáäáts-Zeiz tung bereits spätere NachriBtes aus Men mitgetheilt haben, {o glauben wir doch obiges Schreiben, sckiner „interessanten Details halber, unsern Lesern nicht vorenthalten zu dürfen.

Urtheilsspruch eines Kriegsgerichtes unterworfen und es scheint, als wenn eine Jnsubordination der untern Befehlshaber die Haupt - Ursache der von Santana errungenen Vortheile gewesen sey; dieser hat unterdessen mit seinen zahlreichen Haufen die Hauptstadt eingeschlossen, nachdem die Regierung mittelst Dekrets von 17ten v. M. ihre Truppen zusammengezogen und die Stadt in Belagerungs -Zustand erklärt hat; die Garnison beträgt aber 4500 Mann und alle Zugänge der Stadt sind befestigt worden, was durch die vielen wasserreichen Gräben, welche dieselbe um- geben, leicht zu bewerkstelligen ist. Am 23sten rückten 2800 Mann gegen Tacubaya, 1 Stünde von hier, aus, wo Santana den Tag vorher seine Hauptmacht vereinigt hatte, in der Hoff- nung, dáß der Feind die Gelegenheit einer offenen Schlacht wahr- nehmen würde; er blieb jedoch hinter seinen Verschanzungen in dem erwähnten Orte und es fanden nur einige Vorposten - Ge- fechte statt, während die Batterieen von beiden Seiten in ziem- licher Thätigkeit gehalten wurden. Santana hat, wie es scheint, seine Hoffnung auf einen Aufstand des gemeinen Volks und die Untreue der hiesigen Truppen gebaut, es fanden auch wirk- lih am 23sten Zusammenrotiungen des Volks statt, welche die Gelegenheit der Abwesenheit der Hauptmacht von hier wahrnah- men und bereits angefangen hatten, ein Kloster zu erstürmen, wohin wahrscheinlich vieles Eigenthum gebracht worden warz sie wurden aber bald wieder zerstreut und etwa 120 der Theilneh- mer gefangen genommen. Die Oppositions - Blätter sind un- terdrückt worden und mehrere der gefährlichsten Anhänger der Revolution hat man aus der Stadt geschafft, auch eine Búrger- Miliz ist gebildet worden, um die Sicherheit des Eigenthums gegen Plünderung der unteren Volksklasse zu vermehren. Toluca, die Hauptstadt des Staates Mexiko, ist in die Hände von San- tana gefallen und er hat von dort bedeutende Verstärkungen erhalten; der Theil des Wassers, welches von dem Dorfe Sta. der Hauptstadt zugeführt wird, ist abgeschnitten worden, #o {wie auch die Zufuhr von Lebensmiiteln, so weit als es bis jeßt möglich war; die Truppen Santana’'s haben sich in allen um- liegenden Dörfern, die durch ihre großen Steingebäude natúr- liche Vesten bilden, verschanzt, und der hiesige kommandirende General scheint keinen Ausfall mehr thun zu wollen, weil man die Nachricht hat, daß General Bustamente mit seinen Truppen, 5000 Mann stark, von San Luis Potosi in Anmarsch ist, um Mexiko von den Feinden zu entsezen. Santana scheint diese Ankunft nicht abivarten zu wollen, und er hat am 1sten d. M. den General Quintanar auffordern lassen, die Stadt binnen 24 Stunden zu übergeben, mit der Drohung, im Weigerungsfalle einen allgemeinen Sturm zu unternehmen. Da man nun jene Aufforderung zurückgewiesen hat, so erwarten wir hier einen baldigen Angriff; die Kaufläden sind schon seit lange geschlossen, viele der weiblichen Bewohner haben in den Nonnenklöstern Zuflucht gesucht. Zur Vertheidigung der Häuser gegen Plän- derung sind von den Bewohnern überall ernste Vorkehrungen getroffen; der Palast der Negierung ist stark befestigt, alles Glockengeläute ist verboten, und für den Fall cines Angriffs sind fär die Sicherheit im Jnnern der Stadt den Bewohnern die strengsten Polizei-Verhaltungsbefehle gegeben worden. *)

A 1-46 D,

Berlin, 18. Jan. Da die Veranlassung aufgehört hat, in Folge deren Se. Majestät der König, nach der in der Staots- Zeitung vom 11. November v. J. enthaltenen Erklärung, die Aufstellung eines Observations- Corps geaen die Maas bcfohlen hatte, so if jegt von Höchstdemselben die Auflösung dieses Corps und die Rúcklehr der Truppen in ihre Garnisonen angeordnet worden.

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, Verzeichniß der Vorlesungen dei der Künigl. Preußischen höhern Forst:-Lehr- Anstalt im Studien-Jahr 1842.

I. Fm Sommer-Semesier, welches mit dem 1. Mai beginnt, tragen vor:

Ober - Forftrath Dr. Pfeil. 1) Die Lehre vom Boden und Klima in ihrer praëtischen Bezies hung zur Holzzucht. 2) Waldbau. E l 3) Forstschuß- und Forfipolizei-Lehre, mit Einschluß der Lehre von der Abldsung der Wald - Servitute. 4) Staatswirthschaftliche Forsikunde. Professor Pre. Raßeburg. 5 ALEEN Botanik und Anleitung zur Bestimmung von Geo wächsen. 6) Spezielle Forst - Botanik. : E 7) Ucber For\t-Unkräuter (besonders Gräser) und Gift-Gewächse. 8) Encyklopädie der Natur-Wissenschaften, mit besonderer Hinwei- sung auf diejenigen , die den Forstmann intéressiren. 08 Allgemeine Entomologie. 410) Ueber Cryptogamen. i Professor Schneider. 11) Arithmetik.

13 Geometrie. : ' 13) Statik und Mechanik.

IT. Winter-Semester, mit dem 1. November beginnend.

__Ober-Forfstrath Pr. Pfeil. 15 Forst- Einrichtung und Abschäßung. 15) Forst « Benußung. 16) Forst - Verwaltungskunde. 4 17) Examinatorium über die gesammte Forst - Wissenschaft. Professor De. Raßeburg. 18) Anatomie und Physiologie der Gewächse, besonders der holz- artigen. 19) Spezielle Naturgeschichte der Forst - Jnsekten. 30) Oryctognosie und Geognosie, mit vorzüglicher Rücksicht auf

forstliche Bodenkunde. h 21 21) Ueber den verschiedenen innern Bau der einheimischen und ver-

arbeiteten ausländischen Hölzer.

92) Examinatorium und Repetitorium in den Natur-Wissenschaften, mit Benußung der Sammlungen. Professor Schneider. 23) Ebene Trigonometrie. 24) Steregmetkie. y 25) Statlik und Mechanik. l 26) Mathematisches Examinatorium.

Die Theorie in der Anwendung zu zeigen, sind vegelmäßige Excurstonen in die Fnstituts-Forsten, so wte eine Reise in die Harz- und Elb-Försten bestimmt, sd wie zur näheren Kenntniß des Mitk- tclwald-Betriébes die Ausführung einer Betriebs-Regulirung in der Oberfdrsterel Obersdorf in Thüringen. Viermal die Woche finden Nachmittags hotanische und Zoologie Excursionen , \0 wie prakti= sche Meß-Üebüngen ftatt. Dic Bibliothek und Sammlungen jedee Art können unentgeltlich benußt werden.

Diejenigen , welche unter den durch die Amtsblätter bekanut

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©) Spâteren Nachrichten zufolge, hat s{ch Santana am 6. und 7. Rovember von der Hauptstadt Mexiko wieder zurückgezogen, um.

dem General Bustamente entgegen zu gehen,

L a E E A A E E R: L E r