1833 / 40 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Kriegsschi} „Rover// wieder drei Holländische, von Batavia kommende und nach Amsterdam bestimmte, Schisse weggenom- men und nach ersterem Hafen geschickt habe.

Der Morning- Herald meldet aus Batavia, daß der N daselbst der Holländischen Regierung 5 Millionen Zl. in Wechseln auf das Mutterland vorgeschossen habe, gegen Sicherheit, bestehend in allem Kasfee, Zucker, Gewürzen und Indigo, welche diz Regierung in zwei Monaten- werde liefern können, so wie in Banca-Zinn und Japanischem Kupfer für den Rest. Diese Artikel werde der Handelsstand nach Holland zum Verkaufe senden und den Ueberschuß vom Erlds an die dortige Regierung zahlen lassen. Dies Monopol beunruhigte úbrigens die andern Europäischen Kaufleute.

c d I 5 24 n

A D av e von Zattaika, Lord Mulgrave, hat am - Dez, die dortige geseßgebende Versammlung aufgelöst, Ur-d beé dieser Gelegenheit folgende bemerkenswerthe Rede gehalten: a ¿Herren vom Rathe; Herr Sprecher und Herren der Bersammlung. Die Rücksichten ciner allgemeinen Zweckmd- ßigkeit, welche mich hätten veranlassen können, den Schluß der Sesston noch um einige Tage zu verschieben, sind natürlich durch die unglúckliche Kollision überwogen worden, welche zwischen den beiden Zweigen der Legislatur entstanden ist, und die iede Hoffnung raubt, noch irgend ein Geschäft auf eine zufriedenstellende Weisc zu O, TUDe. 10), den einzigen mir übrig bleibenden Weg ein- schlage, haite ich es nicht für nothwendig, noch einen Kommentar R streitige Frage zu geben; ich hemerke nur, daß diejenigen, Uu e #0 dereit stud, ihre eigenen Privilegien zu vertÿcidigen, mehr micht gezeigt haben würden, wenn sie nicht so voreilig und so wiMtltelich Anderen, das Recht auf ein Privilegium besiritten hâts e welches , obgleich durch eine besondere Bestimmung vorenthal- ti, doch einem geseßgebenden, Körper von selbs zustchr, und wel-

ches früher durch Beschlússe des Hauses selbs anerkannt worden war. Herr Sprecher und Herren der Versammlung,

ich konnte schon vei der Richtung, die Fhre ersten Berathungen nahmen , voraussehen , daß ih einmal gendthigt seyn würde, den unangenehmen Schritt zu thun, zu dem ich heute gezwungen werde. Als în ihrex ersten Adresse an mich, aufreizende Gegenstände auf eine unverantwortliche Weise besprochen wurden, war es unmöglich, zu berechnen, wie bald die versönlichsien Gesinnungen cinem 1ren-

ern Pflichtgefühl weichen müßten. Fn Verfolg dersclben Hand- lungöweise hielten Sie es später für angemessen, gewisse Beschlüsse in Bezug auf Fhre Adresse und meine Äntwort in Jhre Sißungs- Protokolle aufzunehmen. Da jene Beschlüsse mir nicht dur Bot- schaft mitgetheilt wurden, #o hielt ich es, gemäß meiner gusge- sprochenen Absicht, jeder Anreizung das Prinzip entgegenzustellen, das mir übereinstimmend mit dem Vortheil der Kolonie scheinen würde, für rathsam, vorläusig keine Notiz von densclben zu neh- men, sondern die dffentlichen Geschäfte ruhig beendigen zu lassen; und diesein Vorsaß würde ih auch durchgeführt haben, wenn sich nicht zwischen Fhnen und dem andern Zweig der Gesehgebung ein Streit erhoben hätte. Aber ich kann Ste nicht entlassen, ohne cines Jhrer Beschlüsse zu gedenken, worin Sie sagen, daß ein von mir aufge- ftellter Grundsaß Fhren anerkannten Rechten verderblich, und ge- fährlich für Jhr Leben und Eigenthum werden dürfte. Der Grund- saß, der Jhr Haus auf diese Weise gcbrandmarkt hat, if nicht det meinige es is der, aller constitutionnellen Geseßgeber. Jhre ci- genen Gerichtshdfe bekennen sich zu demselben. Fn aüen officiellen Beziehungen zu meinen Vorgängern, unter allen verschiedenen Mi- nistern und Verwaltungen is derselbe stets unangetastet geblieben. Wenn Sie daher von Fhren anerkannten Rechten sprechen, #0 kann ih nicht begreifen, von wem und wann diese Rechte, die Sie sich icht anmaßen, jemals anerkannt worden sind. Das Recht des Englischen Parlaments, allen Unt»‘thanen Sr. Maj. Gesetze

zu ertheilen, wenn es solches für zweckmäßig hält, wohnt jener Versammlung bei, und ist niemals aufgegeben w9oL- den, ausgenommen in Bezug auf innere Taxation. Die Akte

Georg’s Ul, welche diese Ausnahme feststellt, beweist eben das allgemeine Recht der Gesehgebung über die Kolonicen. Sie dürfen nicht vergessen, daß ih niemals zu dieser Diskussion Anlaß gab. Die Frage verdankt FJhnen allein ihr Entstehen, Sie haben den Streit veragulaßt, und müssen daher auch allein dic Folgen tragen. Wenn Sie auf eine vollkommene Gleichheit mit den Unterthanen in anderen Theilen der Kdnigl. Besibungen bestehen, so if kein Zwei- fel, daß Sie, als Jndividuen/ in den Augen des Geseßzes Alle vbl- lig gleich sind. Aber dies isi kein unabhängiges Kdnigreich, und als Legislatur stehen wir, die wir hier versammelt sind, nicht auf glei= chem Fuß mit dem Großbritanischen Parlamente, das aus den drei Staats-Gewalten: Kdnig, Lords und Gemeinen zusammengeseßt is. Richt durch die Heftigkeit Jhres Widerspruches, sondern nur durch ein gemäßigtes Betragen kdnnen Sie die Aus= übung jenes Rechtes vermeiden. Sollte cine solche Einmischung jemals stattfinden, so würde dieselbe keine eitle Entwickelung etner selbstischen Ueberlegenheit, sondern nur die Förderung von Maßre- geln bezwecken, zu deren Anwendung sich das Britische Parlament verpflichtet fühlen dürfte. Jch danke Fhnen nun noch für die Theile der jährlichen Bewilligungen, welche Sie bereits votirt ha- ben. Fhre Aufgabe is in dieser Beziehung durch die Freigebigkeit der Britischen Regierung schr erleichtert worden, indem dieselbe die Bezahlung der Truppen für das gegenwärtige Fahr auf sich genom- men hat. Jh bin überzeugt, daß das Volk dieser Kolonie nicht, unempfindlich gegen die doppelte Verpflichtung seyn werde, die thm die väterliche Sorgfalt seines Souverains auferlegt, indem er zu gleicher Zeit die Zahl der Trappen vermehrt und die Last ihrer Er- haltung selbs Übernommen hat, und dadurch eben so viel Sorgfalt fúr Fhre Sicherheit, als Theilnahme an Fhrem Elende zeigt. Jch muß zu gleicher Zeit bemerien, daß Sie Jhrerseits hätten bedenken müssen, daß in Augenblicken der Schwierigkeiten und der Gcsahr die zweckmäßige Beschüßung durch eine bewaffnete Macht kaum wichtiger is, als cine wirksame Verwaltung der Kriminal - Justiz, und ich mußte es daher ganz besonders bedauern, daß Sie in einem solchen Augen- blick dem von Fhrem Souverain ernannten General-Advokaten kein Gehalt bewilligen wollten. Es ist nicht meine Absicht, alle Úbrige Fâlle aufzuzählen, in denen Sie langgehegte Erwartungen getäuscht haben. Jhr ganzes Benehmen lief darauf hinaus, die gegenwärtige Krisis herbeizuführen, und es kann Sie nicht Wunder uehmett, wenn ich Fhnen anzeige, daß es nicht meine Absicht ist, die gegenwärtige Versammlung, wieder zusammenzuberufen. Sobald der Zustand der Fahreszeit es erlaubt, werde ih neue Wahl - Ausschrei- hen erlassen, und es gewährt mir Befriedigung, daß ich bet dieser Gelegenheit eine größere Wählerschaft werde auffordern kdnnen. Jh weiß die Großmuth der Bestimmung, welche jeden Unterschied der Farbe aufhest, nah Gebühr zu würdigen. Jch zweifle nicht, daß die neuberechtigten Freisassen das in sie geseßte Vertrauen rechtfectigen werden. Herren des Rathes; Herr Sprecher und Herren der Versammlung, Sic sind jeßt im Begriff, in Jhre Heimath zurückzukehren, und zwar in cinem Au- genblick, der , nah den Erfahrungen des leßten Fahres, unmödglich ohte Besorgniß betrachtet werden kann. Fch befürchte indessen nicht, daß irgend Jemand so Úbel berathen seyn wird, den Stra- fen, welche auf Rebellion geseht worden sind, zu troßen. Fch habe das größte Vertrauen zu der Wirksamkeit der Maßregeln, welche zur Unterdruckung jedes solchen Versuches angeordnet worden sind; aber als Repräsentant meines Souverains drücke ich scine Gesin- nungen aus, wenn ih durch Sie der Sklaven - Bevölkerung er- flâre, daß, so besorgt Se. Majestät für ihre Wohlfahrt ist, ieder verbrecherishe Versuch threrseits, von ihren Herren Vortyeile zu erzwingen, auf die sie geseßlich keinen Anspruch haben, keine andere Wirkung haben kann, als die strengste Bestrafung auf sie herabzu- ziehen. Was mich selbst betrifft, so versichere ih, daß cs an keiner persdnlichen Anstrengung meinerseits fehlen soll, um Fhnen zu allen

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sind. Fch hoffe, daß Sie Jhrerseits , ‘alle untetgeoLdnetett Zwistkz- keiten vergessend, sih in dem gemeitischaftlichen Gefühl der Ver- pflichtung, den Frieden und die Ruhe der Fnsel aufrecht zu erhal= ten, begegnen werden.// i Nachrichten aus Neu-Braunschweig bis zum 26. De- zember zufolge, war die Herings - Fischerei in dortiger Gegend Ag und weit reichlicher ausgefallen, als im vorhergehenden Jahre. Aus Singapore sind Zeitungen bis zum 31. Aug. hier eingegangen, welche melden, daß die Britische Sloop „„Coote‘/ am 31. Juli mit einer Privat-Depesche für das Comité in Can- ton angelangt war. Ueber den Juhalt dieser Depesche ist jedoch noch nichts verlautet, obgleic) man ihn zu erratheu glaubte. Seit den leßten Mißßhelligkeiten init China war man allgemein der Ansicht, es sey keine Hoffnung mehr vorhanden, daß die Britischen Unterthanen in China aus der rücksichtölosen und ver- zweiflungsvollen Lage, in der sle si schon lange Zeit besinden, gerettet werden könnten. Zwischen den Kaiserlichen Truppen und den Rebellen hatte ejn Treffen stattgefunden, welches zum Vortheil der Lesteren ausgefallen war. Die Armee der Rebel- len bestand aus ‘40,000 Mann. Die Kaiserliche Armee ‘hatte A gelitten und nahe an 2000 Mann, darunter viele Offiziere, verloren. Vorgestern erhielten wir Nachrichten aus Veracruz vom

11. Dez. Die beiden Parteien waren chndlich zum Handgemenge gekommen, und, wie man in Veracruz meinte, mit Aussichten um Erfolge fr Santa-Ana. Cin an leßteren bestimmter Geld- ransport von 50,000 Piaster wurde am lsten von Bustamente, am 2ten aber wieder von Santa-Ana genommen; dann soll erste- rer bei einem Angrifse auf die Stadt Puebla abgeschlage7. wor- den seyn, und soll man in leßterer Stadi am 7ten sih geschmei- chelt haben, daß ihm der Rückzug werde abgeschnitten und er zur Unterwerfung gezwungen werden.

Nftederxelande.

Aus dem Haag, 3. Febr. Der Französische Konsul in Rotterdam, Herr Laureme, hat unterm 31. v. M. folgendes be- kannt gemacht: „„¿Da bereits mehrere Personen sih auf unserer Kanzlei eingefundea haben, um Gelder für ihre, in Frankreich in Gefangenschaft befindlicßen Freunde und Verwandten zu de- ponirvett, fo becile ih. mi, dem Publikum anzuzeigen, daß ich bereit bin, alle bei mir niedergelegten, großen oder kleinen Sum- men unverweilt und ohne Kosten an den Ort ihrer Bestimmung zu befördern.

In Vliessingen wurde am 31. v. M. der Befehl ertheilt, alle fremden Kauffahrteischiffe, mit Ausnahme der Englischen, Französischen und Belgischen, die Schelde ein- und auspassiren zu lassen.

Belgien.

Brüssel, 2. Febr. Die Repräsentanten- Kammer konnte heute keine Sibung halten, da sich keine hinlängliche An- zahl von Mitgliedern eingefunden hatte.

Heute kam ein Courier aus London bei dem hiesigen Eng- lischen Gesandten, Sir Robert Adair, an. Man versichert, er überbringe die Antwort der Regierungen von England und Frank- reich auf die legte Note des Holländischen Kabinettes in Betreff der Schelde.

Aus Gent meldet man, éine aus Grundbesißern und Kauf- leuten bestehende Gesellschast würde von der Regierung die Er- laubniß begehren, cinen Kanal von Calloo nach Blankenberg zu erdffnen, um die Schelde über Belgisches Gebiet mit der Nord- see zu verbinden. Die Ausführung dieses Projekts würde den Interessen Belgiens vollkommen genügen, indem dadur der Hafen von Antwerpen erhalten Und dem Handel dieser Stadt ein von jeder Behinderung freier Weg geöffnet werden würde.

Schweden und Norwegen.

Stockholm, 29. Jan. Gestern, am hozen Namenstage des Königs, haben Se. Majestät, nach dem seit mehreren Jah- ren eingeführten Gebrauche, den Rittern des Ordens Königs Karl X11. ein Diner gegeben.

" Aus dem nun bekannt gewordenen Erkenntnisse des Swea- Hofgerichtes geht hervor, daß Frhr. von Däben einstimmig zur

siand, wo das Recht aus dent vor Jahrtausenden für cit fren unter einem ganz anderen Himmelssiriche wohnendes Volk, y ganz anderen Lebens-Verhältuissen und Staats-Einrichtungen benen Geseßen, und nebenbei aus den Römischen, kanonischen, | gobardischen, Deutschen und Alt - Sächsischen, so wie aus de, Verlauf der Zeit hinzugekommenen neueren geseßlichen Normey sammengesucht werden muß; wo Feder, um zu erfahren, was zj tens sey, erst den Rechtögelehrten fragen muß; wo dfters selbs

chen Zustand nennen. Allein, meine Herren , dieser Zusiand f nicht bei uns allein statt. Er herrscht fa überall, und fast nl ich sagen, bei uns nicht einmal in dem Grade, wie aitdery Die mehrsten Staaten Deutschlands, so weit sie nicht unter fr Gewaltherrscvaft auch ciner fremden Geseßgebung unterworfen) den, und mit Ausnahme zweier großen Nachbarsigaten, Oester und Preußens, leiden an demselben Uebel. Ueberall hdren Sj dringenden Ruf nach umfassenden Gesci büchern Und, my auch nicht dem gelehrten Juristen beiftimmen , welcher die Bej tung aufgestellt hat: Die Deutschen wären noch nicht reif zu | Geseßbuche; so möchte man doch in Versuchung gerathen, der! nung eines Andern beizupflichten: Daß die sonst großen Tügg welche den Deutschen aitszeichiten „Bedöchtigkeit und Gründlic| der Erfüllung jenes allgemeiner Wunsches hindernd in den. träten. Daß dieser Zustande nur durch umfassende Gesel abgeholfen werden kaun, daß ihm abgeholfen werden muß, daß ses eines der dringendsten Bedürfnisse fr unser Vaterland sé), wir cines Civil- und Sktrafgeseß buches, einer Kriminalgerichtö-On und ciner Revision der Prozeß Ordnnng bedürfen; alles dies ist | unter der vorigen Regierung erkannt, so wie unter der feige

fühlt und Fhnen dei dey Erössnung des gegenwärtigen { tages vom Throne aus verkündet worden. Allein, y Herren, wer nur einigermaßen det Umfatig Úberschaut, |

werden auch die großen Schivierigkeiten nicht entgehen ; der nicht verkennen, daß ein Geseßhuch ein Riefenwerë \chy, zu seltene Talente, eine unglaubliche Ausdauer, cine geistige und) sische Krast gehört, wie sie nicht häufig anzutreffen i; e kein Werk von heute und morgen seyn, ja nicht eines Jy Was Maria Theresig füx Oesterreich im Fahre 41754 andori wurde ers im Jahre 1814 unter Kaiser Franz zur Vollendun bracht. An dem Preusiischen Land-Rechte wurde: 14 Fahre geg tet und seit fast even jo viel Fahren arbeitet man son wied einer Revision. Jun deu Verfassungs-Urkunden fast aller Deut Staaten ist die Ertheilung von Gescßbüchern zugesichert; s Jahren aber hat diese Verheißung wenig und fast gar keinen folg gehabt. Bayern erhielt 1813 ein neues Strafgeseh| Nicht 10 Jahre verflossen und schon entstand wiederum das dúrfniß nach cinem neuen; vor § Jahren wurde hierzu bereit Entwurf vorgelegt, und noch ist er nicht angenommen. Hannover war îm Fahre 1524 cin Strafgescßbuch dereits worfen, und noch hat cs nicht Geseßesfraft erhalten. Fhnen, meine Herren, an diesem Landtage kein Geseßbuch gelegt werden konute, da die Zeit von der Ertheilun Verfassungs-Urkunde an bis zur ersten Einberufung der C die #9 schleunig, als möglich, und selbs früher, als es gesche erfolgen sollte, zu furz war, wird Ste, m. H., nicht befr Fa ,' will die Regierung nicht wieder in den Fehler verfallen, der geehrte Sprecher gerügt hat, daß Entwürfe Über Entw gemacht , Gutachten über Gutachten cingeholt und endli so Materialien angesammelt werden, daß über den Bereg nicht 1 hinweggesehen werden kann und alles bci Seite gelegt wnd muß: {0 ist es nothwendig, ersi einen festen Plan zu machen, g und ruhig ju prufen, wie das Geseßgebungs-Werk angegriffen, es durchgeführt, wem es übertragen werden kann und soil. Aud Nähe des Landtags selbsi und die geistige Erregung der ichiget mußte cine Veranlassung für das Ministerium seyn, jeßt noch zu beginnen. Jn dieser bewegten Zeit sind so viele verschieden sich widersprechende Ansichten Über die Geseßgebung rege gewo Úber die Erfordernisse, die man an ein Civil - Geseßbuch jz ad habe; über die Zweckmäßigkeit mancher Strafarten; ob dem Ci Prozeß dic JFnstructions - oder Verhandlungs-Maxime unterg verden solle; auf welches Prinzip man die Krimingl-Untersuchun zu sehen habe: so daß es auch schon deshalb rathsam schien, cin Zeit abzuwarten, damit sich dicie Fdeen läutcrten, und damit 1 die Gelegenheit wahrnehme, die Ansichten der Stände kenne lernen. Das geehrte Mitglied hat zur Erleichterung vorges gen, cin anderes bereits erprobtes Geseßbuch zur Grundlay nehmen. Auch ich bin der Ansicht, daß es nicht nothwendig etwas durchaus Neues zu schaffen. Es hieße dics die Nati Eitelfeit auf Kosten der National - Wohlfahrt schmeicheln. auch das besie Geseßbuch fann nicht unbedingt auf jedes Voll gewendet werden. Andere Sitten, andere Lebens - Verhältniss fordern andere Gescße. Das ackerbautreibende Volk bedarf atl geseblicher Normen, als ein handel - und fabriktreibendes. Hat

Landes-Verweisung verurtheilt worden, Frhr. von Vegesack aber mit dem Zusaße von Seiten der Mehrheit, daß Sr. Maj. an- heimzustellen sey, ob er nicht bis zum Geständniß in Betreff des bekannten Bettelbriefes an den Prinzen von Wasa und der dar- in erwähnten Verschwörung gefangen zu seßen sey; in welcher Beziehung sie fich auf ein, 1803 insgeheim an die Hofgerichte ergangenes, nie zur dentlichen Kunde gekommenes Reskript be- zogen. Der Revisions-Secretair Frhr. Stael von Holsiein wird den Antrag im K. Höchsten Gerichte vortragen.

Stocfholm, 29. Januar. Am Geburtstage Sr. Majestät des Königs, am 26sten d. M., gab die Königin ein glänzendes Diner auf dem Schlosse. An demselben Tage hatte auch der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Wetterstedt, ein festliches Mahl veranstaltet, zu dem das diplo- matische Corps eingelaben war. Gestern, als am Namensfeste des Königs, gab der Kronprinz einen großen Ball, bei welchem der ganze Hof, das diplomatische Corps, eine sehr große Anzahl von Militair- und Civil-Beamten und viele Personen aus det Bürgerstande anwesend waren. Seit einigen Tagen wohnte der Kronprinz mehrmals den Sißungen des ecihen und des an- dern Reichs-Kollegiums bei, um sh von dem Geschäftsgang der- selben zu unterrichten, Er besuchte auch das Kammer-Kollegium, das Handels: Kollegium und mehrere andere. Er begab sich ganz allein, ohne alle Begleitung und Dienerschaft dorthin und blieb mehrere Stunden gegenwärtig, um die Berathungen mit anzu- hóren. Man hat die Bemerkung gemacht, daß seit Karl Al. feine Königl. Person die Reichs-Kollegien besuchte. Bei Gele- genheit des Besuchs, den der Kronprinz dem Handels-Kollegiim abstattete, waren die Abgeordneten der Fabrikanten und Kauf- leute dieser Hauptstadt eingeladen worden, sich daselbst einzufin- den, um ihre verschiedenen Ansichten Úber die große Frage des Tages zu eröffnen: Ob die Fabriken des Jnlandes es mit de- nen des Auélandes aufnehmen können, ohne durch Prohibitiv- Gesebe begünstigt zu werden? Der Kronprinz wohnte dieser Prüfung von Anfang bis Ende bei und schenkte derselben die größte Aufmerksamkeit. /

Deut Wl and.

Dresden, 5. Februar. In seiner (gestern erwähnten ) vor der zweiten Kammer gehaltenen Rede des Staats - Mi- nisters, Herra von Könnerikß, sagte derselbe im Wesentlichen mit Bezug auf die von dem Abgeordneten Herrn Etsenstuck zur Sprache gebrachten Verbesserungen in der Gesebgebung:

„Das geehrte Mitglièd hat den Zustand unserer Gesehgebung

Zeiten und auf die schnellsie und kräftigste Weise den Schuß ange- deihen zu lassen, den Sie von meinem Amte zu erwarten berechtigt

selbs die Preußische Regierung, vbgleich fie allgemeine Gesehli gehabt, den Rhcin-Provinzen das Französische Recht, allen i verschiedenen Provinzen aber neben dem allgemeinen Landrecht das eigene Provinzial-Recht gelasset. Es bedarf daher auch da erkannteste Geseßbuch erst einer genauen Prüfung und gewiß ciner Umarbeitung. Man hat auch vorgeschlagen , entwedck Oesterreichische oder das Preußische Geseßbuch zur Grundlagt zunehmen. Wer aber den schr großen Unterschied zwischen d Gescßbüchern nur einigermaßen kennt, wie er dem geehrtct gliede gewiß bekannt is, der wird auch fühlen, daß, um zus len, matt erst beide genau prüfen und genau erwägen # welche Anforderungen män a1 Gescßbücher zu machen# Beide sind nicht nur in dem Rechte, was ste fesisteilen, 1 auch in dem Umfange der Gegenstände, die sie umfassen , 8 der Darstellung, und wie es scheint, sogar in dem Zwecke des nußung schr verschieden. Das Preußische Landrecht ist mehr Gebrauch für das Volk, das Oesterreichische Geseh buch melt den Richter geschrieben. Die Wahl eines der beiden Geseh ist daher keinesweges gleichgültig und dem Zufall zu úberld Es bedarf vielmehr, che man sich für das eine oder andere eni! det, einer schr genauen Prüfung beider - einer schr sorgsamel Ss, Roch wrourde die Ansicht geäußert, daß das Krinl Geseßbuch vorgelegt werden könne. Die beiden ersten Theilt Entwurfes, der allgemeine Theil nebst den Straf - Bestimmun? ungefähr 900 §., wurden schon auf dem Landtage des Jahres ! vorgelegt. Die Stände machten im Allgemeinen die Benierkulß es sey in vielen Materien zu gelind, und prüften zwar 150 §,/! klärten sich aber dahin, es mbdchten einmal die Entwürfe ers l verschiedenen Behörden und einzelnen Rechtsgelehrten zul futig vorgelegt und umgcarheitet werden. Es möchte ferti Prüfung dex ersten Theile, wegen des innigen Zusammeinhawk bis zur gleichzeitigen Vorlegung des dritten Theiles a seßt werden. Die Prüfung der Geseß-Entwürfe voi eint? Behörden und einzelnen Rechtsgelehrten ist erfolgt. Allein 7 darf es nun in deren Folge einer neuen Umarbeitung, 10 darf es deren auch in Folge der Verfassungs - Urkunde. änzliche Umarbeitung erheischt aber vorzüglich der EntwB ir die Kriminal-Gerichts-Ordnung, welche die Stände gleich vorgelegt wünschten. Dex Entwurf ist nah den damals belle den Behörden und der diesen zugewiesenen Kompetenz eingeri j Diese hat sih mit der Verfassung zum Theil schon geändert L möchte fich noch ändern, und cs hängt daher die Umarbeitung V: der Regeneration der Behdrden nothwendig ah. Dieses/ me Herren, sind die Gründe, warum das Ministerium Fhnen noch fti umfassenden Geseßbücher vorgelegt hat, und wenn Sie dic f p deuteten Schwierigkeiten ruhig erwägen, werdet Sie dem Mini? rium einen Vorwurf hierüber nicht machen wollen. Eben (0 19 men Sie aber auch die Versicherung, daß es der ernste Wille Regierung sey, unverzüglich Hand anzulegen und das wi Y möglichst zu befdrdern. Endlich if die Bemerkung zu beattw/

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als hdechs hetrühend geschildert, und allerdings kann man einen Zu-

ten, daß man der allgemcinen Gesehgebung nicht durch eini

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und die Nichter das Recht nicht zu finden wissen, keinen ejy jede

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grgreifen solle. Diese Bemeckung ist an si richtig. Al- | wird 1 rerseits muß man dem gerechten Vorwurf vorbeugen, gls n, weil nicht sofort cin altgemeines Gesehbuch als das menste zu erreichen gewesci, inmitteli dringenden Bedürf- «uhelfen vexabsäumt. Das Minisierium hat sich gere ivie heren Prüfung und Diskussion der cinzelnen Gesche sich wird, zur Aufgabe gemacht, nur solche Geseße hoxzulegen) o in der Verfassungs-Urkunde angekündigt wordelt Ltre » derselben und zur weiteren Ausbildung der Bcrsaqung noth waren, oder zur Abhülfe dringender Gebrechen dienten, oder hlossenecs Ganzes bildeten, und daher leicht in ein funf- gemeines Geseßbuch cingereiht werden können. L O Gesiern Vormittags wurde Sei-

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Gefell

Gt jedoch bei voller Ruhe und Ordnung bewirkt, iwes- n aich das dort befindliche Truppen-Deta)chement Dig Mann vermindert worde iff, „Fn pie hiesigen Qes ¿ sind nun bereits 11 Arrestanten unter Dedeckœung von nheim eingebracht.“ :

ee, d, Febr. Die hiesige Zeitung berichtet: Kdnigliche Majestät geruhten gestern VLamitcags 4 Uhr allreichen Deputation des Stadr-Raihs und der Bürger | inde! hiesiger Residenz eine Audienz zu ertheilen, in weicher | fis die Ehre hatte, Sr. Majestät in zwei Adressen die un-

horen Gesinnungen treuer Ergebenheit und inniger Un- hfeit der hiesigen Bürgerschaft an ällerhdchjidero „Person g gesammte Königliche Haus chrerxbietigst auszudrücken. “Königl. Majestät bezeuzten sub diesen durch) einzelne Er- ngen der neueren Zeit veranlaßten feierlichen Ausdruck y ergebenen Gesinnungen der hiesigen Bürgerschaft dev ¡tion Hôchstihren gnädigen Dank, unterhielten sich mit en Gliedern derjelben über verschiedene wichtigere änge- iten und Juteresfen der Stadt, und entitepen hierauf die- it der Versicherung Ihres Wohlwollens Und Zhrer auß n Wünsche fär das wahre Deste der hiesigen Residenz. die gestern Sr. Majestät dem Könige überreichte Eingabe,

1600 Unterschriften von Bürgern záhlte, ij folgenden

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Bbnigliche Maiestät! Mit ticfem Bedauern haben, wir von lane Ew. Königl. Masctiäk gehdrt, deu Aufenthalt 1n Stutt: it dem in Ludwigsburg zu vertauschen. Dhne Kenntuiß n onderen Gründe, welche Eiv. Kdnigl. Maiestät hterzu haven t assen können, haben wir dennoch Ursache, zu befürchten - daß. | wegungen, welche, bft zur Betrübniß und zux Mißbllitgutig

tén Bürgers, die iüngsie Zeit guch unserer Stadt mitgethetiit | vin en Glauben Ew. Königl. Maiestät an die alte Anhänglichkeit | ten

innen daher nicht umhin, auszusprechen, daß, wenn wir auch tun ven Pflichten und Rechten des conscitutionnellen Bürgers | rungen sind, doch ketne Bewegung der jüngsten Zeit in un- | Gemüthern die hohe L AN und Liebe geschwächt have, | n jeher des Württembergers schönes S| im/ seinem Fu

Flender, gewesen sind. Auch wird uns nichts in den- wankend machen können, da wir die tiefe Ueberzeugung in vagen, daß nur auf dem Grunde dieser Liebe, und Ehrfurcht den Regenten und des Gehorsams gegan die Geseße die allge- Wohlfahrt gedeihen könne. S0 betrübend die Veranlassung ir freuen uns dennoch der Gelegenheit / dies cinmal laut aus- hen, und dadurch Ew. Kdnigl. Mal. eitel sicheren Maßstab zu h, wie dex grdßere Theil der hiesigen Búrgerschast gesinnt sey; | Maßstab, der um \9 viel treuer scyn muß/ als, was wtr |

R ino Morg f 1 t. | urger Stuttgarts an Höchslihre Person wankend gemacht haben f | jon

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Eigenthum, scinem Fuük- |

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nebmen, nicht das Werk einer Parvtet, sondern wahrer i unserer Gesinnungen is. Jndem wir nun Ew. „Königl. stät ehrfurchtsvoll bitten, den gefaßten Pan nicht in Ausfuh- | zu bringen - betheuern wir, daß wiv hierbet nicht sowohl u2- \ateriellen Jnteressen im Auge haben, welche durch die Aus- ng desselven bedroht würden, söndern vielmehr noch der Drang | béscelt, unsern hochverehrten Landesvater / dessen vielfältige | hungen um des Landes und der Stadt Wohl wir mit dem |

|

\

ên Danke anerkennen, nicht gus unserer Mitte scheiden zu sehen. Thofen getrosi auf gnädige Gewährung unjerer unterthänig=- Bitte, und verharren in unwandelbarer Chrfurcht und Treuc,

Kdnigl. Majestät unterthänigste 1c.//

Nl any.

Berlin, 8. Febr. Die im heute ausgegebenen ersten fe der diesjährigen Gesel-Sammlung enthaltene Allerhöchste nets- Ordre vom 26. Dez. v. J. wegen des Aufhdrens des tal-Indults der West-Preußischen Landschaft, lautet also: „Zchch habe aus Jhrem Berichte über die Verhandlungen s diesjährigen General-Landtags der West-Preußischen Land- haft dessen Beschlüsse in Beziehung auf den Tilgungs-Plan sehen, und seze rücksichtlich des Verhältnisses der Landschaft e den Pfandbriefs-Gläubigern fest: daß der Quittungs-Gro- ; en der Pfandbriefs-Schuldner, vom Johannis-Termin 1833 fangend, mir Zwei Drittel Procent erhoben und hiervon Procent auf die Tilgung b n soll. Ueber die anderweite jucce)jive Vermehrung des ilgungs-Fonds durch die Beiträge der Pfandbriefs-Schuld- er, die in der Folge eintreten soil, wird die Beschlußnahme nd Meine Entscheidung vorbehalten. Der dem Kredit -Sy- eme bewilligte Kapitalien - Jndult hôrt mit dem Weihnachts- | ermine 1832 dergestalt aus, daß die Pfandbriefe, Behufs aarer nach dem Nennwerthe zu leistender Zahlung, der Land- haft aufgekündigt werdèn können, wobei jedoch die Beschrän- ung eintritt, daß die Landschaft nur einen solchen Detrag an ufgekündigten Pfandbriefen zu bezahlen verpflichtet ist, als ie aus den laufenden Einnahmen des Tilgungé - Fonds und dessen zur Einlösung der Pfandbricse reservirten Beständen bestreiten kann. Jnsoweit diese Mittel zur Befriedigung dev ufkündigenden Gläubiger nicht hinreichen, soll die Verloosung nter ihnen stattfinden. Was den Jndult betrisst, den Ih ür die rúcéständigen Pfandbriefs Zinsen vom 24 Dezember 1808 bis zum 24. Juni 1815 durch Meinen Erlaß vom 12. Februar 1825 bewilligt habe, so haben Sie dahin zu sehen, daß die Landschafr úber die Berichtigung der Achtneuntel, welche se nach Meiner Bestimmung bis zu Weihnachten 1832 einzulösen gehabt hat, si baldigst auswetje. Diesen Befehl haben Sie durch die Gesez-Sammlung bekannt zu machen, Berlin, den 26. Dezember 1832. i j 4 Friedrich Wilhelm. den Staats-Minister v. Schumann.“ : Jn ‘demselben Stücke der Geseg-Sainmnlung befinden h die neuen Statuten der umgestallelen ritterschaftlichen Pri- t-Bank in Pommern. Folgendes ist der wesentliche „Inhalt j r §5. 1—11, welche von der Errichtung und den Fonds r Bank handeln: Die Gesellschaft wird einen baaren Fonds dn einer Million Thaler, gegen Ausfertigung von 2000 Actien, ne jede zu 500 Rthlr., zusammen bringen. Das Actien-Kapital

Zinsen verbleibenden jährlichen Gewinn werden

theil dagegen zu einem Reserve-Fonds gesammelt, stimmt ist, die Verzinsung des Actien - Kapitals unter allen Um- ständen sicher zu stellen und etwanige Ausfálle

ler zu erweitern. dárf nux durch einen s{ristlichen Wissen des Direktoriums stattfinden. l als 809 Actien eigenthümlich erwerben und rechtmäßig besißen. Bon den bereits coursirenden Bankscheinen

dieses Termins einen öffentlichen Aufruf an- die Inhaber der nicht eingelieferten Scheine zu erlassen und dieje! l

gültig zu erklären, die bis zum 1. Januar 1835 ihren Comtoirs nicht eingehändigt worden snd.

der ritterschastlichen Bank eine Summe von 500,090 Rthlr. in Staats-Schuldscheinen bei de ‘ral-Staat:

Ten zieht die Bank vie Zinsen dieses Kapitals. Die zung der Bgnk-Scheiue joll in derselben Weise wie die der Kassen-Anweisungen geahndet werden. Die 6g. 12— 21 be- tressen die Verwaltung sellschaft kann danach nur Y stim berechtigten Miiglieder, und nach Erfällung ihrer Verbindlich- keiten erfolgen. en nur die, Aktien besizen. Das Kuratorium hesteht, einschließlich des er-

ren Prásidenten auf ein Jahr wählen. d | ie e aus. Andessen können sowohl diese Lettern als der Prä- sident wieder gewäh von den Rechten der Bank. Bie | caftl| Bank hat danach die Rechte ciner öffentlich privilegirten Corpo- ‘ation und ass folche thr i

aste zu Sia Sie ist zum Betriebe aller Geschäfte be- fugt, welche für ein Bank-nstitut geeig

faufmännische Rechte ( sich selbst ziehen, auc) keine auf den Jnhaber lautende Papiere

Stewmpel-Abgabe unterworfen. Bie & zessen als Institut der Sportelfreiheit, und

steuerung wird fle der VYommerschen Landschaft gleichgestellt ; in-

von der Gewerbe- Steuer. Die- Aufsicht des Staats über die Bank wird. dur den Minister des ern f j | werbe und, als dessen beständiger Kommissarius, durch den Ober- Präsidenten der Provinz Pommern ausgeübt. Lekterer hat pe-

Staats-Verwaltung liegt in keiner Art eine Vertretung der Ope- rationen der Bank und eine Verantwortlichkeit aus deren Ge-

\häfts-Verbindung mit Privat-Personen ob.

gen des öffentlichen Tabacksrauchens, hd! l

sofern sie der Meinung sind, daß das Publikum zu | ziergänge / U | [ i | zirk eines Orts bei einer zur Armen-Kasse cinzuziehenden Strafe | von 10 Sgr. bis 1 Rthlr. zu verbieten, welche Verbote sie jedoch durch besondere MWarnungs - Tafeln oder zu machen haben. ' t nd (oll es bei den bereits betehenden Anordnungen verbleiben.

eins am áten d. M. legte Herr von Klöôber eine Anzahl von Zeichnungen vor, welche derselbe während seines Aufenthalts in Neapel“ nah solchen Statuen, Broncen und. Vasen angefertigt hat, die noch nicht ) : i senden Archäologen ließen es sich angelegen seyn, diese hôchst in- teressanten Blätter näher zu erläuterm. ahl

zirte eine Auswahl sehr seltener Holzschnitte von Tizian und von Albreche Dürer, woran sich Bemerkungen über die Jtaliä- nische und Deutsche Schule Herr Eichens theilte die donna gemachte Zeichnung mit, welche er im Auftrage des Ver-

R: in Nr. 37 der Staats-Zeitung gegebenen der Pfandbriefe verwendet wer- | f noch Folgendes mit: : g de tors Rungenhagen als Direktors des Instituts, fand am 29. Ja- nuar statt, Zwei der Vorsteher, Herr Regierungs-Rath Köhler und Herr

darauf hin, wie vor dem Beginne der Abstimmung die Mitglie- der auf die Wichtigkeit des Wahl-Geschäftes aufmerksam gemacht und ihnen anempfohlen worden, nach in gung, ohne äußere Rücksichten, ihre Stimme ate e Se hre Mete Da oto Nile / s : igen , - sprünglich A e ber ie i | rechter Ansicht geleitet, könne die Wahl nur auf einen Wurdig nicht auf einem ursprüng Die Schlesischen Herzdge waren in Hoheit

Rath und Erfahrung benuzend, sich mit den Obliegenheiten sci- nes Berufes vertraut gemacht und gehe mit

163 Von dem nach Abzug der Kosien und Zwei Drittheile ividende jährlich unter die Actionnairs vertheilt, ein Drit- welcher be-

Der Königl. Niederländische Hof - Kammer- Sänger, Hr. Vrugt. h Seit längerer Zeit entbehrte Berlin die Anwesenheit be- rúhmter Talente des Gesanges aus dem Auslande. Madame Catalani im Jahre 1816 war die. legte glänzende Erscheinung dieser Art, denn ihre spätere Anwesenheit können wir nicht {üg- lih in Anschlag bringen. Ein Glück, daß wir die Sontag unser nennén durften, denn sonst würden wir sie s{werlich hier geschen haben, so wenig als die Fodor, die ‘Pasia, die N a- libran, so wenig als Rubini, David, Lablache. Um so erfreulicer und úberraschender war es súr uns, zuerst in dem Opernhause und gestern in dem, von dem K. Kammer-Musikus

nit 4 pCt. verzinst.

zu decken. Der schaft wird gestattet, ihren Fond bis auf zwei Millionen Tha- Die Abtretung des Eigenthums von Actien Cessions- Vermerk, und mit Kein Actionnair darf mehr

bleiben 590,000

unen, a L Turi o F feier C ( j Zina:Nf f j lteten, Konzert einen rchlaucht dem Feldmarschall Fürsten von Wrede Aue ter Thaler in Fünsthalerscheinen in Circulation, Die außer | Herrn Ries in der Sing-Atademie veransta e BAS Theatét eise im Namen des gejamimten Offizier-Corps der Armee | dem noch emittircen 500,000 Thaler in Einthalerscheinen änger zu hören, dessen Stimme, wenn v Q Ruf A en-Degen Überreicht. ; E “| sollen dagegen von der ritterschaftlihen Bank bis läng- | gebildet worden wäre, sich längst einen Grote U wid e „Würzburger Zeitung// schreibt unterm 31. Januar: | ens zum isten Januar 1835 eingezogen Und dem Finanz; ben haben müßte. Herr BVrugt aus e “s Q i im urh das Geselz gebotenen Verhaftungen Un Lan S | Minister zur Vernichtung überliefert werden. Die Bank | er Theilnehmer eines bedeutenden R L d erden durch den angeordneten Untersuchungzs-Commisjair | if verpflichtet und ermächtigt, sechs ‘Monate vor Ablauf | Besi einer Tenor - Stimme, welche in threr S“ Zeit war

: gezeichnet ist, als es die der Sontag in ihrer s{önsten 5 -

Mit der größten Fälle und anschwellendsten Stärke verbindet Herr Vrugt die zicrlichste Geläufigkeit und eine/ bis zum, leije- sten Hauche noch rein und vernehmbar bleibende Zartheit Der Stimme, so daß er die heroische Arie , wie das shmelzende Lied mit einer, alles hinreißenden und bezaubterndenGewalt, vorträgf, Wollte Herr Vrugt auf die äußere' Haltung bei deim Portrage mehr Sorgfalt - verwenden und hierin. dem Kathe erfahrner Freunde folgen, so würde Einiges, was jeizt dem Zuhörer be- fremdend erscheint , leiht beseitigt werden tönnen.

l

diejenigen für Un-

Als Unterpfand für die, im Um- bleibenden 500,000 Rthly. in Fünsfthalerscheinen wird von vei der General-Staats-Kasse deponirt; Die Ver-

Wh

der Bank. Die Auflösung der Ge- rch einhelligen Beschluß aller stimm- : j i

E L Ela hrer i Literarische Nachrichten. L Urkunden-Sammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte und der Einführung und Verbreitung Deutscher Koloniecn und Rechte in Schlesien und der Ober-Lausißz, von Gust. Ad. Tzschoppe, Königl. Preuß. Geh. Ober - Regierungs- Rathe 2c., und von Gust. Ad. Stenzel (Geh. Archivrathe)/ Professor an der Universität zu Bresiau und Archivar des Königl. Schlesischen Prov. Archivs. Hamburg. ÜF-

Perthes, 1832. XV1I. 656 S. 4. E d (Auszug aus den Jahrbüchern für wissenschaftliche Kritik. ; 833. Nr. 14— 17.)

Die Ansiedelung von Deutschen Kolonisten in den, Slavischen Gränzländern von Deutschland, welche vornehmlich seit dem drei- zehnten Fahrhunderte sich vervielfältigte und nach und nach / in Schlesien sowohl ais in der Lausih wie in anderen ehemals Stavi schen Ländecn, die ursprünglichen Verhältnisse gänzlich umgcstaltete/ selbsi die Slavische Sprache verdrängte und Uberhaupr die Ummwand= lung jener Länder in Deutsche Länder zur Folge hatte, ist in der neuern Zeit zum bftern der Gegensiand gründlicher hifßorischer 507 schungen gewesen; und die im Allgemetüen {chr gleichnmäßigeit Grundsäße, ngch welchen in der Mark Brandenourg, den Mectleuto burgischen Ländern, Schlesien und der Lausi in der „Aulegung von Deutschen Städten und Ddrfern- verfahren wurde, sind insbe- sondere durch die treflichen Arbeiten von 2 zersebe, Woh bruck, Riedel und andern Forschern in ein heleres Licht geseht worden. Kein anderes ehemals Slavisches Land bietet aer eine 19

o fts 7 “| große Zahl von wichtigen Urkunden über die Einwanderungen Und dische Kassen- und Geschäfts-Revisionen anzuordnen. Der L Ea Deutscher Kolonicen und die limwandelung scinc chemals Slavischen Ortschaften in Deutsche Städte und Vör{er uar, als Schlesien, haben sich daher durch i : \chähbaren Vorraths von mehr als 200 wichtigen und rel L Urkunden, welche sich auf den im Titel bezeichneten Gegenstand bes ztehen, ein schr großes RYerdienst érroorben, welches dankbarer Aner

Das Stimmrecht haben nur die, welche 8

Direktors, aus 7 stimmberechtigten Actionnairs, welche ih- Bon den Kuratoren scheidet

(e werden. Die d. 22—34 endlich handeln Die ritterschaftliche Privat-

en Gerichtsstand vor dem Ober-Landes-

net sind, es werden ihr beigelegt, doch darf sle keine Wechsel auf

Die auszufertigenden Actien sind keiner Die Bank genießt in ihren Pro- innerhalb der Pro- Pommern wird ihr sür die Korrespondenz mit ihren Beam- und Agenten Portosreihcit verliehen. Jn Ansehung der Be-

Umlauf seßen.

derheit bleibt sie, wegen ihres kaufmännischen Verkehrs, frei

des Junern für Handel und Ge-

Nach dem Jnhalte der in dem Pr M Q der ’ek-Sammlung befiadlichen Allerhdchsten Kabinets-Ordre we- u / sollen die O rden befugt seyn, das nicht feuergefährliche Tabackrauchen, in- 1 V h davon eine Belästigung für bestimmte Pläße, Spa-

für den ganzen Be-

kennung sicherlich niemals verfehlen wird; sie haben dieses

besorgen sey, für sorgfältige Erörterungen der in den mitgetheilten Urkunden erwähns- 5 und Straßen, so wie selbst auf einer durchaus v heilssrei A O Scharfbvlick und große Gelehrsamkeit ausgezeichneten Forsd

mit löblicher

sonst genügend bekannt und bloßen Wahrscheinlichkeiten

Fut die, Meer M A E zu den mitgetheilten Uräunden enthalten; auc geber durch zweckmäßige Hinweisungein auf die den Anmerkungen unter i )

ihrer trefflichen Arbeit wesentlich erleichtert. S Hauptstücke eingethcilt, deren erstes die innern Ver 1 stens und der Lausiß vor deren Veränderung durch De! Einwanderer zum Gegenstand hat. Schlesien unter]chle?

In der Versammlung des wissenschaftlichen Kunstver-

dffentlich publizirt worden sind. Die anwe-

chen Ländern sehr wesentlich dadurch, daß es nicht von Eroberern gewaltsam umgestaltet, sondern, von seinen einheimischen und Einrichtungen freiw l m d und die Erfahrung benachbarter Länder deren sprúnglichen Slavischen Verfassung sich erwiescn hatten. wegen fand auch_die Umgestaltung von Schlest und Verleihung Deutscher Rechte, Gewol nur allmälig siatt, und darin licgt der thums an Urkunden, welche es hen Umgestaltung fast Schritt vor Schritt zu verfolgen licher die Schlesischen Urkunden von neue?! Einrvicht um \o0 deutlicher wird uns dadurch L

des Landes, und wir sehen insbesondere / sien vor der Einführung der Deutschen

rechteten Bürgerstand gab. Vielmehr

Herr Grahl produ-

der Holzschneidekunst knüpften. von ihm nah Steinbrücks Ma-

ins der Kunstfreunde in Kupfer stechen wird. Diese ausge- eichnete Arbeit fand allgemeinen und wohlverdienten Beifall. Zur Vervollständigung und theilweisen Berichtigung der Notiz, úber die Ein- ührung des neuen Direktors der Sing - Akademie, theilen wir frül Die Einführung des Herrn Musik-Direk- daß cs Wirklicher Geh. Ober- Justiz-Rath Hellwig,

4 y j 19 Lekterer deutete in einer Rede d

tellten ihn der Gesellschaft vor. ‘vop Rorvechte

em wegen ihrer Bolrea)tt f ; e gee R L die Bauern in verschiedenen Abstufungen. / à L | Was I. die Schlesischen Fürslei! innerer, wahrer Ueberzeu- | ren Verhältnisse mit den

Unterschied entgegen das !

Die Wahl habe den Herrn Musik - Direktor Rungenha- | rene Rechte angeschett wurdet?

fallen. 4 L c : Es h L i e C TR gen getroffen, der, seit einer eihe von Jahren mit dem Wesen Besi der Regalien im ausgedehnten S t hereiche urkundliche des ZJnstituts vertraut, als Zelters Nachfolger herufen sey. Auch ree Me tiber era E Ee ‘diesein Nechtett

der Gewählte richtete cinige Worte an die Versammlung. Dem A ‘die Schlesischen Landesherren vont _ ihren Unterthanci verewigten Direktor zur Seite stchend, habe er, dessen Wirken, derten trächtliche Zahl von Abgaben, Diensten und Leistungcu,

Zuversicht an das Werk, fest úberzeugt, daß die Liebe, und d Eier P E dem Institute bewiesen, in seiner neuen Stellung sl nur S nd , deren N, Aber Licbe d Eifer für die Sache der Kunst | Erwähnung geschicht, aufgezählt, ihre erwarte er auch von den Mitgliedern. Das Institut habe sich unter thchtigen Vorgängern einen Ruf erworben; es müsse sich ihn au zu erhalten suchen, wozu nach Kräften mitzuwirken er sich zur angelegentlichsten Pflicht machen werde. _ E

_—_ Se. Durchlaucht der Herzog von Nassau if am isten Abends auf der Rúckkehr aus dén Niederlanden in KoLtenz eingetroffen, und hat am folgenden Morgen die Reise nach Wies- baden fortgescbf.

f Ie Rbeinodbe war arm 3. Februar Abends 5 Uhr am Pegel zu Köln 6 Fuß 6 Zoll Preußisch.

wurden. Mit Genauigkeit und Sorgf

ten des Polms{en Rechts folgt eite gründliche übrigen L ut il e ho die Berna und andere \. g. Hülfsgelder gehörten, Ube lehrreiche Rachrichten mitgetheilt werden.

11. eine sorgfältige Untersuchung an Bisthums von Breslau, welches wegen Gütern und besonders wegen seiner fürftlichei Neissishe Land und später über Grottkau, Elavischen Ländern gestifteten Bisthümerit eine

unter den tin

_- l s GLavi

Wohl -

feincr

und die Herausgeber der vorliegenden Sammlung die planmäßige Mittheilung eines hcit d reichhaltigeit

; Verdienst

Icl;tli tei je sehr lehrrei Ab l ci; e beträcl;tlich gesteigert durch die sehr lehrreichetn Abhandlungen, welce der Urfunden-Sammlung vorangehen. Diese Abhandlungen etithaltcl

ten Verhältnisse, welche auf einer durchaus VOLR T Ne Gen, N es u M

i ien Ergebnisse von unsichern Annahment

ruhen, die sichern und gewissen Ergebnis) e Pana schei ciner zb nd unenrbchrlichen Kommentar unterscheiden uud cinea schäßbaren un Ea N se Erdrterungen int den Terten der Urkunden dis Benußung j 2 Sie il M J UN\ hältnisse Schle- Deutjche

e _(ck Ce TN 011 s 3 von andern, ehemals Slavischen, Veuk- von der Lausii sowohl ais vo / e iel

da cs bis in späte zeiten e 4 J C tíche (Geseßze Fürsten regiert wurde, Veuls@ esch illig annahm, nachdem durch das Beispiel ¿ge vor der ur- Even dcs- en durch Annahme mnheiten un® Verfaßungeu Grund des großen Zieich- mbglich machen / den (Gang diefer ._ Je aussüuhLr- ungen handeln, dadurch anch der frühere Zustand _in Schle- Rechte keinen bevor=- fommen in jener Zeit als Stände, welche durch eigenthümliche Rechte u B L, i icden, nur vor: Fürstliche Haus, der Adet- v0 QRaIDE N auch die Geißilichkeit gerechüet

betrift, #0 tritt uns, wean wv en der Deutschen Fürsten vergkeicen, der hre Rechte nicht guf Kaiserl. Berieiyung- thten, sondern als angedo-

‘it der Ei / Deutschen unter dem Namen dés elche scit der Einwanderung der VDeutsc iter d n Beimifchen Rechts der Freiheit des Deutschen Rechts entgegenzescht alt werden alle solche Polui- sche Abgaben und Leistungen, deren in den Schlesischen Urkunden 1 i Benennungen, die thren Pols nischen Ursprung ebenfalls zu erkennen achen, erklärt, und die Nacho richten über ihre Beschaffenheit, welche vorhanden sind, mitgetheiit. Auf diese trefflichen Erdrterungen der Leiskungen und Dienfibarkei- uüntecsuchung der andes-Auflagen, wozu insbesondere der Schoß, die Beden,- f r welche schr An diese gründliche Bes

Coefenalichen Rechte Schlesischer Fürsten schließt sich d «ursprünglichen Rechte Schlestsczer Fúürslctt schlicf

handlung der: ursprün esischer Sue inise des . seines Reichthums ai 1 Macht Uber das

der ersien Stel«