1833 / 96 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Sat, 06 Apr 1833 18:00:01 GMT) scan diff

von den ihm zukommenden Druckschriften zu halten sey. Es wurden hierauf 2 Kommissions -Berichte abgestattet: der eine durch Herrn Gouin über das Einnahme-Budget, der andere durch Herrn Ganneron über die Pensionirung der, während der Unruhen im Westen und an den Tagen

des 4. und 5. Juni zu Paris verwundeten National - Gardisten, |

so wie der Wittwen und Waisen der Gebliebenen. An der Tagesordnung war darauf die Berathung über die beabsich- tigte Anlegung einer Eisenbahn zwischen Montbrison und Mont- rond. bereits Tages zuvor angenommen worden.

zweiter Gesetz - Entwurf von örtlichem Jnteresse, womit die Ver- sammlung sich demnächst beschäftigte, betraf den Kanal zur Ver- bindung der Sambre mit der Oise, dessen Bau gegen die Er-

hebung des Zolls in Entreprise gegeben werden soll. Herr Be- |

rigny war der Meinung, daß es hinreichen würde, wenn man die Konzession, anstatt für ewige Zeiten, wte solches in dem ur- sprünglichen Entwurfe bestimmt war, für einen Zeitraum von 99 Jah-

ren ertheilte. Der Graf Delaborde bestritt diese Ansicht, und |

behauptete, daß man der betreffenden Gesellschast die größtmög-

lichsten Vortheile gewähren müsse, um ihr die Ausführung des |

beabsichtigten Kanals zu erleichtern. Hierúber erhob sich eine Debatte, an der, außer dem Berichterstatter, noch einige andere

Deputirte Theil nahmen, worauf der Antrag des Hrn. Berigny |

Der erste Artikel des betreffenden Géseß- Entwurfes war | Die vier anderen | gaben zu keiner erheblichen Debatte Anlaß, und das ganze Ge- | jeß ging zuleßt mit 137 gegen 109 Stimmen durch. Ein |

| Verantwortlichkeit keine Anwendung | nahm von einem Ausfalle, den der vorize Redner auf ihn | gemacht, Getegenheit, den Sinn seiner neulichen, so vielfach an- |

nommen, der dem Gesche anzuhängende Zoll - Tarif aber nach einer kurzen Debatte noch einmal an die betreffende Kommission verwiesen. Jeßt begannen die Berathun- gen über das Budget des Kriegs - Ministeriums. Dieselben wurden von Herrn von Ludre mit einem Vortrage

eröffnet, worin er die alljährlich bei der Diskussion über dieses |

Budget wätederkehrende Beschwerde Über die unverhältnißmäßige Stárke des Generalstabes und über die großen Summen, welche derselbe absorbire, durch die dem Budget entnommenen Zahlen- Angaben zu belegen suchte. Der Graf Gaetan von La- rochefoucauld fam abermals auf die Ernennung des Grafen Sebastiani zum Minister ohne Portefeuille zu: rüucké und nannte dieselbe eine Verleßung der weil auf einen Minister ohne Departement das Prinzip der finde. Herr Viennet

gegriffenen Aeußerung: „„Die Geseblichkeit tödtet uns“, näher

Charte, |

zu erläutern; er sagte, er habe damit nur aussprechen wolien, daß die gegenwärtigen Gesetze einer Verbesserung bedürftig wä- | ren, keinesweges aber, daß das Ministerium die Gesege ver- |

le6en solle. Darin, daß die Kammer sich täglich

die bisher geltenden für ungenügend halte, und er begreife daher nicht, wie man die Anwendung eines so allgemein anerkannten

oe. mit | neuen Geseßen beschäftige, liege der Beweis, daß auch se j ; : | 932. Apro6. 84s. 83415. -2Lproc. 504,

mit einer Reduction von 6000 Fr., angenommen und Fortse6ung der Berathungen auf den folgenden Tag verlegt Herr Dupin gab vorgestern ein großes Diner, wel

mehrere Mitglieder des diplomatischen Corps, sämmtliche M ster und viele Deputirte, worunter mehrere Oppositions-Miy

Un wie Marschall Clauzel, Herr Odilon-Barrot u. A. m wohnten. Am 2sten d. M. erschienen der Redacteur des Joy de la Guyenne und der Graf von Narbonne - Lara voy Assisenhose von Bordeaux unter der Anklage, durch ej; dem Grafen verfaßtes und von dem genannten Blatte n theiltes Schreiben über die Gefangenhaltung der Herzogin Berry zu Haß und Verachtung gegen die Negierung aufy zu haben. Der Redacteur wurde sreigesprochen, der Va des Schreibens hingegen zu einmonarlichem Gefängniß uny Fr. Geldstrafe verurtheilt.

Die St. Simonisten haben sich am 23sten d. in My auf einem nach Konstantinopel gehenden Fahrzeuge eingest

Heute {loß 5proc. Rente 101. 15. 3proc. 77. 80. j Neapol. 90, 50. Z5proc. Span. 71. —. 3proc. do. 442, Belg. Anl. 90. -——. SZ5proc. Rôm. 877.

Frankfurt a. M., 1. April. Oesterr. 5proc. Metall, y 100 O D N

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| Actien 1489. 1486. Part.-Obl. 1362. G. Loose zu 100

Grundsakes auf die gegenwärtige Geseßlichkeit, die doch wahr- B. Holl, 5proc. Obl. v. 1832 874. 87. Poln. Loose 58!. G

angenommen wurde. Anlaß, indem sehr viele Mitglieder an der Ab nicht Theil genommen hatten. Der Präsident b

\chen, daß er hierbei außer aller Schuld sey, indem er die De-

putirten zum Abstimmen nicht zwingen könne. tikel des betreffenden Geseß- Entwurfes wurden

Dieses Resultat gab zu Reclamationen

j lich nicht das Privilegium der stimmung gar | zum Verbrechen habe anrechnen

emerkte inzwi- |

Die drei Ar- sodann ange-

Allgemeiner Anzeiger

Bekanntmachungen.

Obrigkeitliche Bekanntmachung.

Der Barbier George Neuendorff, wegen Er- mordung des Kaufmanns Louis Friedeberg durch den Steckbrief vom 14. Februar d. J. von uns verfolgt, hat sich entleibt, höch wahrscheinlich unmittelbar nach verubter That. Sein Leichnam if am 1. dieses Mo- nats hinter dem Grundstücke Nr. 36 in der neuen Friedrichsfiraße im Wasser gefunden worden.

Berlin, den 2. April 1833.

Die Criminal - Deputation des Königlichen Stadtgerichts.

BetanntmaGun Der über das Vermdgen des Kreis - Justiz - Kom- missarius Kubale auf Grdden eröffnete Concurs und der in Folge dessen erlassene offene Arrest vom 24. November 1832 iff wiederum aufgehoben worden, da die Sufficienz der Masse jezt nachgewiesen i und die- jenigen Gläubiger, welche auf die Concurs - Eröffnung anget:agen, diesen Antrag zurückgenommen haben, welches mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß deshalb auc der auf

den 22 April D V, angesezte Connotations - Termin wegfállt. Frankfurt a. d. O., 26. März 1833. :

Königl. Preuß. Ober-Landesgericht.

ocl amAa

Das unter unserer Jurisdiction im 1. Jerichowschen Kreise belegene, dem Baron Lauer von Münchhofen zugehörige, laut gerichtliher Taxe bei der der Ertrag mit 5 pCt. capitalisirt worden, auf 69130 Thlr. 23 sgr. 20 pf. abgeschänßte allodiale Rittergut Stresow, nebst dem in dieser Tare mitbegriffenen, und ¡war mit 3161 Thlr. 4 sgr. 5 pf. angeseßten ersten Antheile des Dorfes Riezel, is auf Antrag mehrerer Real-Gläubi- ger zur Subhaftation gestellt, und sind zu Bietungs- Terminen i

der 10 April 1833,

ber 10. Tuli 1833,

der 10. Dftober 1833, anberaumt tvorden. E :

Kauflustige wollen s{ch in diesen Terminen, von denen der leute peremtorisch is, in unserem Konfe- renz;-Zimmer vor dem Deputirten, Herrn Ober - Lan- deégerichts- Rath Wellenberg, einfinden, und unter Nachweisung ihrer Zahlungs - Fähigkeit ihre Gebote abgeben. ; :

Zugleich wird bemerkt, daß auf spätere Gebote mit Ausnahme der gesezlich zulässigen Fälle nicht gerück- sichtiat werden wird, und daß die Taxe, so wie die Kauf-Bedingungen in unsrer Registratur, und in dem Bureau des Justiz - Kommissions - Rath Brunnemann hierselbff| inspicirt werden fönnen.

Gleichzeitig werden zu dem lezten Bietungs - Ter- ine folgende, im Hypotheken - Buche eingetragene, ihrem Lében oder Aufenthalte nah aber unkannte Gläubiger, nämlich: 5

1) 7 ene Agnaten zu den Crüßauschen Lehnstamm-

eldern:

a) Chrifiovh Philipp Johann,

b) Peter Johann Wilhelm,

e) Carl Friedrich Ludwig August Martin,

à) Carl Erdman Philipp Heinrich,

e) Bernhard Iohann Wilhelm Alexander,

\) Moriß Wilhelm Adam Heinrich, sämmtlich Herrn von Arnim; e

2) das Fräulein Dorothee Friedericke v. Arnim ;

3) die verehel. Paftor Mohr, Johanne Sophte Char- lotte, geborne Wilckens, und deren im Jahre 1804 minorenn gewesene 6 Kinder;

4) die Erben des Staatsrath Gottfried Adolph Wilkens ;

5) die Erben des Drost Brauns zu Hôtenéleben oder deren Erben;

unter der Warnung vorgeladen, daß bei ihrem Aus- bleiben dem Meiftbietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach Erlegung des Kaufgeldes die Löschung der eingetragenen Forderungen, und zwar ter leer ausgehenden ohne Einforderung der betrefen- den Dokumente verfügt werden wird.

Magdeburg, den 8. November 1832.

Der 1. Senat des Königl. Preuß. Ober-

Landesgerichts.

ÎVormittags 11 uhr,

Ebictal/ Citati0- 1,

Wachtmeister, jeßigen General - Lieutenant Heinrich Wilhelm Grafen von Schlieffen in Berlin auf dem hier, sub No. 40 und 41 Catastri belegenen Wohn- hause des Böttchermeifiers Daniel Heinrich Timm, jeßt dem Tuchmacher Schönowscky gehörig, Rubrica ITIT. sub No, 3 ingrossirt worden, ifff angeblich ver- loren gegangen und deshalb von dem Schuldner in Verbindung mit dem Gläubiger auf deren Amortisa- tion angetragen.

Es werden daher alle diejenigen, welche auf das Instrument und die zu löschende Pos als Eigenthü- mer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber, Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben in dem dazu vor dem Herrn Land- und Stadtgerichts- Assessor Goehde, auf

den 7. Mai cr., Vormittags 10 Uhr,

in unserm Gerichts-Lokale angeseßten Termine geltend ¡u machen, widrigenfalls der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen sowohl auf das Instrument als auch auf das verpfändete Grundstück für immer auëges{lossen, das Instrument für mortifizirt erklärt und die Post selbs| im Hypotheken-Buche gelöscht werden wird. Col berg, den 7. Januar 1833.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.

Sodietal- Ladung __ Vom Königl. Bayer. Kreis- und Sradrgericht wird in Klagsachen des quiescirten Baudirektions - Aftuars Friedrich Michael Schick zu Küps, als Großvater des minderjährigen Friedrich Schüß, außerehelichen Sohn der verstorbenen Josepha Schick nachher verehelichten Günther daselbs, gegen den abwesenden Friedrich von Schuß, ehemals Bayerschen Kadetten und Sohn de: vormaligen Könial. Preuß. Premier - Lieutenants und Besigers einer Wachêtaffent - Fabrik, v. Schüß zu Nürnberg, wegen Vaterschaft, Kindbettkofen - Beitrag und Alimenten, Termin zum Vergleichê-Versuch oder zur prorofollarish s{chlüßlichen Verhandlung auf Montag den 13. Mai 1833, Vorm. 9 Uhr, im diesseitigen Conmmissions - Zimmer Nr. 17 anbe- raumt, wozu beidê Theile, und ¿war Beklagter da dessen Aufenthalts-Ort unbekannt if, edictaliter hier- mit vorgeladen werden. Dem Beklagten v. Schüß steht es frei, das Dupli- fat der Klage noh vor dem Termin in diesseitiger Registratur in Empfang zu nehmen, oder einzusehen. Nürnberg, den 20. März 1833.

Bu ch{.

Sea Citation Von uns, den unterzeichneten Gerichten, werden

nachbenannte Abwesende : : 1) des vormaligen hiesigen Nachbars und Einwoh- ners Joh. Gottlieb Kämpfe zwei Töchter: Marie Rosine, geboren im Jahre 1777, und Marie Dorothee, geboren im Jahre 1774, von denen Erstere in dem lezten Jahrzehent des vorigen Jahrhundert, Lettere im Februar 1810 fortgegangen is, beide aber seit ihrer Entfernung keine Nachricht von sich gegeben haben, so wie des verstorbenen hiesigen Hausbesißers und Ein- wohners Johann Daniel Hellmuths vier- ter Sohn, Johann Gottfried, welckher im Jahre 1812 als Schütze in dein Königl. Sächsis. zweiten leihten Infanterie-Regimente mit nah Rußland marschirte, und seit diesem Fortgange

nichts von sih hat hören lassen, auf den Antrag ihrer resp. Verwandten und Abwe- senheits-Vormünder andurch geladen,

den 17 April 1833, entweder in Person oder durch legitimirte Bevollmäch- tigte zu erscheinen und ihr Vermögen in Empfang zu nehmen, außerdem aber zu gewärtigen, daß sie für todt erklärt, und ihr Vermögen an diejenigen, welche daran gegründete Ansprüche nachweisen können, werde verabfolgt werden. Auf den Fall ihres Außenbleibens werden zugleich nicht nur deren etwaige Erben, son- detn auch überhaupt alle, welche aus irgend einem Nechtégrunde an deren Vermögen Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgeforde:t, an dem gedachten Tage ebenfalls ror hiesigen Gerichten sich entweder personlich oder durch Bevollmächtigte, bei Verlust ihrer Ansprüche und der Rechtêwohlthat der Wieder- ein\sezung in den vorigen Stand, einzufinden und ihre Forderungen zu liquidiren und zu bescheinigen, sodann

aber den 20 Mai 1833, der Eröffnung eines Präclustv - Bescheids, den 22 Juli 1833, der Inrotulation der Acten, und

Die von uns ausgefertigte Obligation vom 28. Nov. 1798 über 500 Thlr. welde für den Königl. Obersft-

den 23 September 1833,

Ewigkeit besitze, ihm so sehr | können. Hierauf wurde das |

erste Kapitel des Budgets des Kriegs- Ministeriums (1,495,000 Fr. für die Central - Verwaltung), so wie das zweite (621,600 Fr. fúr das Material der Centrai-Verwaltung), le6teres indessen |

R D E S A7 I INLLE Vir IF M od Ii C as

r die Preußishen Staaten.

der Publication eines Urthels gewärtig zu. seyn. Die betreffenden Edictalien hängen übrigens sowohl an hie- siger Gerichtsstelle, als auch bei den Stadträthen zu Dresden, Freiberg, Großenhayn, Warschau, Straßburg und Küstrin, dfentlich aus.

Polkmarsdorf, im Bezirk des Kreis-Amts Leipzig, den 22. September 1832,

Die Gräflich Kleistshen Gerichte daselbs. O0 Von Ote, Os.

——————

Et nad Uu n dg Nach leßtwilliger Bestimmung der Stifterin des Panthenauer Majorats, meiner verehrten Großtante, der seligen Frau Charlotte Eleonore verwittweten Freyin von Trach geb. v. Rothkirch, soll, bei Erledigung des Majorats, vox dem Fidei-Commiß- Nachfolger, auf dessen Koften, ein Geschlehtstag, zur Revision, Ergän- zung und Berichtigung der Stammbaum - und Fami- lien-Tabelle ?c. ausgeschrieben und achalten werden. Nach dem Adlebea meines seligen Vaters, deé Königlich Preuß. Kammerherrn und Major 2c. von Nothkirch - Trach , lade . die sämmriichen Herrn Ge- \chlechts-Vettern ih daher ganz ‘ergebenst ein, sich ven 12 Vai d V im Gasthofe „zuna Rautenkranz‘“ in Liegniß, Vormit- tags uvm 8 Uhr, zu einer Familien-Confereuz gefälligst zu versammeli. Pautheaau, den 16. März 1833. Louis, Freiherr von Rothkirch-Tra c.

S Werne mau na.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntniß, daß wir von dem Adminiftrations- Rath des Kdönig- reiché autorisire sind, die bereits im Jahre 1828 bead- sichtigte Ausgabe vou Certificaten gegen, in uus:re Kasse zu deponirende Pfandbriefe des vaterländischen Credit- Vereins, jeßt unter den nachsteheuden Bedingungen zu verwirklichen.

1. Ein jeder, der weiße oder aelbe Pfandbriefe det Credit - Vereins der Bank zum Deposicum übergiebt, erhalt auf sein Verlangen Cerrificate, welche die Num- mern der deponirten Pfandvricfe, und ihren Nominal- Werth enthaiten.

_2. Für jeden deponirten Pfändbrief erhält oer Be- siger ein besonderes Certificat in Form eines Quart- blatts, auf dunnem Papiere, mit achtzehn auf den- selben Quartblatt befindlichen Coupons, Behufs der Erhebung der halbjayrigen Zinsen auf neun Jahre, zugleich mit eînem Talon versehen, bei besen Rück: gabe dem Änhaber die ferneren Coupons bis zur vùl- ligen Amortisirung dex Pfandbriefe, nämlich vis zum Jahre 1854, zur zeit verabreicht werden.

3. Dein Depositor sieht das Recht zu die Certisi- cate entweder auf einen anzugebenden Nanicn, oder auf Vorzeiger lautend, ausgefertiget zu verlangen Das Eigeathums-Recht der ersteren fann nur dadurch weiter übertracen werden; baß die Certificate-auf ver- änderte Namén in der Bank umgeschrieben werden ; die anderen hingegen könuen ohne alle Formalitäten von Hand zu Hand gehen. Hinsichtlih der Coupons und des Talons, so sind dieje bei beiden Gattungen der Certificate ouf Vorzeiger lautend ausgestellt, und tónnen solchergestalt ebenfalls ohne Weiteres von Hand zu Hand gehen.

4. Wenn jemand ein auf seinen Namen ausgestelltes Certificat verliert, und dec Bank erweislich macht, daß er der wirkliche Eigenthümer disselben sey, so fer- tigt ihm dieselbe ein Duplicac aus, und erklart das verloren aegangene Certificat durch die vffentlichen Blätter für ungültig. Für verlorne Certificate, die auf Vorzeiger lauten, oder für Coupons und Talons werden in feinem Fall Duplicate auëgefertigt.

5. În den Terminen, welche das Gese uber den Credit-Verein vorschreibt, zahlt die Bank: Kasse, gegen Einlieferung der den Certificaten beigefügten Coupons, die fälligen Zinsen, und eben so unter Rückgabe der Certificate, deren Nummern gezogen worden sind, die darnach zufiehenden Capitalien; und zwar geschehen diese Zahlungen ohne den Eingang der dazu erforder- lichen Gelder vor der General - Direction des Credit- Vereins erst abzuwarten. Der Bank liegt es ob, da sie die Eigenthümer vertritt, fernere sicbenjährige Coupons zu beschaffen, die Pfandbriefe zur Verloosung anzumelden, falls ste unter ihrem Nennwerthe stehen, und von dem Credit-Vereine die fälligen Pfandhriefs- Zinsen einzuziehen, so wie auh endlih die Capitalien für verlooste Pfandbriefe zu erheben.

6. Die solcher gestalt eingehenden Gelder verbleiben zu jederzeitiger Verfügung der Eigenthümer der Cer- tificate in der Bank-Kasse. Sollten die Eigenthümer

sh nicht zur Empfangnahme in der gehörigen Zeit

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Nedacteur Cottel. E ORREIA E S SEN E E T O: anm

Gedruckt bei A. W. Hayn

melden, und die in Rede stehenden Gelder lng drei Monate ab, von dem Tage, an dem sie h General-Direction des Credit-Vereins zahlbar gy den, ohne Diéposition verbleiben, so werden dij dert Guldea Poln. und darüber betragenden é men, sie mögen für verlooste Pfandbriefe, fällige Coupons eingegangen seyn, dem Eigen mit Vier Prozent. pèr annum bis zur Empfangni verzinset, jedoch nur von dem Tage des Ablaufs besagten drei ersten Monate abgerechnet. 7. Es werden Maßreaeln getroffen werden, di Eigenzhümer von Certificaten die falligen Zinsen, auch die Kapitalieu der Certificate für verlooste Y briefe, durch Veriittelung der Wojewodschasts- Kreis-Kassen, ohne alle Kosten erheben fönnen, | die Erhebung dieser Gelder im Auélande betrif wird die Bank bei jedem Termine bekannt m wo, und zu welchem Course die Zahlungen ges werden.

8. Der Eigenthümer eines auf einen beftin Namen, oder eines auf Vorzeiger ausgefteliten 0

ficats kann zu jeder Zeit gegen dessen Autlic#

von der Bank-Kasse den Pandbrief zurück erhalty den die Nummer des Certificats lautet, in dieser Pfandbrief bis dahin noch nicht verloof Die zu dem Pfandbrief gehörigen, noch nicht f Coupons werden gleichzeitig mit zurückgegeben, namlich die ihnen entsprechenden sich an den Cy caten befinden. Bei Empfangnahme der Pfand! unmittelbar aus der Bank-Kasse zu Warschau h Interessent keine Kosten zu tragen; fordert erd daß die Pfandbriefe in Natura an einen befin Ort des In - oder Auëlandes gesandt werden, (1 er die Kosten dec Sendung. __9. Fbr den Umtausch der Pfandbriefe gegen (i flicate, ex möge im Inlande, oder in den Orta Auëêlandes, in denen eigends Agenturen bestellt den, erfolgen, zahlen die Interessenten an die § als für Ver-ütigung für die, in Vertretung de genthümer übernommenen Verpflichtunaen, unl die Koften der Ausfertigung ein halb Prozent missions?Gebühren. Ein gleiche Remuneration | aen- die Interessenten bei Empfangnahme derje! Capitalien, die auf Certificate von verloosten Y briefen durch Vermittelung der Bank eingegi sind; dagegen haben sie aber feine besondere misstons-Gebuhr zu entrichten, wenn sie der Bal viese Gelder den Ankauf von andern Pfandb ubertragen. Warschau, den 29. März 1833. Die Bank von Polen Der Staats-Rath und Präsident Luboni! General-Secretair, Haßmal

In Bezichuttg auf vorstehende Bekanntmachun Bank von Polen hade ih dem Publikum die vorli Anzeige zu machen, daß dieses Institut mir den tausch der Poluischen Pfandbriefe gegen seine ( ficate ubertragen har, iu so fern derselbe nid! Königreich Polen selbst bewerkstelliget wizd, und 1 ih binneu kurzer Zeit das dabei zu beobachtende! fahren, so wie auch diejenigen Hand{ungéhäuser, 1 außerhalb Berlins den Umtausch. besorgen werdet offentlichen Kenatniß bringen.

Berlin, den 3. April 1833.

Moritz Robert, Behrenftraße Nr.

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Literarische Anzeigen.

In der unterzeichneten Buchhandlung if die zweite Lieferung des Werkes: Das neue T ment mit Anmerkungen 2c. von F. G. Lisco,? ferung 75 sar. erschienen, und fann von den v lichen Subscribenten in Empfang genommen n

Enélin sche Buchhandlung (Ferd. Mü! in Berlin, Breitestraße Nr. 23

: Künet- Ae o Da jetzt der Druck des dritten Hestes von de” mir erscheinenden VVerke : Berlin und seine Umgebung 1 19. Jahrhundert, beginnt, so wird das dritte Subscribenten- zeichniss am 6. April geschlossen, bis dalus wérden noch Unterzeichnungen auf dieses Prachtwerk angenommen, Das Heft mit 4 der *

sten Stalilstiche kostet 15 sge. i George Grop!?

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C S SE B S A E R E E N Sh S" Cs 0A E R C E

Amtliche Nachrichten. Kronik

gereist: Del Schwedij{che ions: Rath von Lundblad, nah Stettin

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König! General - Konsul,

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Paris, 29, Mârz. Aus der gestrigen De :

[Karumer über das Budget des Kriegs-Minijteriums ist noch des nachzuholen. Nachdein Herr von Ludre auf die wendigkeit hingewiesen, die Koïîen des Generalstabes zu ver- n, gab er den Wunsch zu erkennen, da} man mit Erthei- der Marschalls-Wüúrde haushâälterischer, als bisher, zu Werke möchte, wobei er sich auf vas Beispiel Rußlands, Oester- und Preußens berief. Auf die Bemerkung des Kriegs- sters, daß es in diesen Ländern noc) emen Zwischengrad erwiederte Herr von Ludre, daß er dies sehr wohi wisse, estowenizer aber der Meinung sey, dai, um Marschall von «ih zu werden, man Armecn kommondirr und Schiachten nen haben müsse; in Friedenszeiten sey aber möglich, und deshalb sollte man die erledigten ¡Grade unbeseßt ,„Dies führt mich “/, fügte der r hinzu, „auf die Rang-Ordnung der Königl, Prinzen in mee. Einer Verordnung vom Jahre 1818 zufolge, soll rinz von Geblüt, der im Heere dient, nach seinem ersien ge zum General-Major und nach seinem zweiten zum Ge- lieutenatit ernannt werden. Diese Berordnung, die unter

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rerium- des Marschalls Gouvion-Saint- Cyr erfolgte, aber geradezu im Widerspruche mit dem Avancements-Ge- das unter demselben Ministerium erschien, denn in diesem e war hinsichtlich der Prinzen gar nichts bestimmt, so daß n gemeinen Rechte unterworfen blieben. Es fragt sich Lob es nicht einige Gefahren darbiete, wenn man cinen \ vorweg einen so hohen Grad bewilligt. Nie E Tann Hofehlen, wenn er nicht vorher -. zu geor: Ge Dae Der Stande Soldat, der [er it, fich selbst ein Urtheil beizumessen und in der Regel iger Richter über die Verdienste seiner Vorgeseßten ist, dies sehr wohl; wie nun, wenn er sich weigerte, bei ein- en Unruhen, die man uns immer als nahe bevorstehend rt, einem Prinzen zu gehorchen, der im Widerspruche mit Uvancements: Gescbe befördert worden i? Bedenken Sie, daß selbst die militairischen Monarchieen des Nordens also verfahren; jeder Prinz, der in die Armee eintritt, muß urch alle Grade gehen, mindestens dur alle Offiziers- , und weiter vecriange ich nichts ein Geselz unumgänglich nöthig, wo dert, die Bedingung zur Erlangung der e genau festgesiellr, verzüglich abec die Stellung Mm m der Urmee näher bestimmt wird. Gaëtan v. Larochefoucauld sprach sich in Zeise aus : eine Absicht, das Budget des

„Ss ist wicht mene Ab Lc j: Ministeriunmis, weder in politisch

üen

urch der Generalstab Pearfíchalls-

der Der folgen-

er, noch in finanzieller ung, anzugreifen; ich lasse vielinchr den großen Diensten, der Kriegs - Minister Frankreich geleistet hat, aufrichtige enuung wiederfahren. Eine in wenigen WVonaten gebildete è hat uns in Europa die uns , Und die beiden mit dein ausgezeichneisien Erfolge unter- Penen Expeditionen nah Belgien haben gezeigt, wie sehr perwaltung des Ministers Frankreichs würdig is. Weit nt, denselben zu tadeln, zolle ih ihm vielinehr laut meinen (l, und meine Bemerkungen werden alle auf das Jnteresse persônlichen Ruhines berechnet scpn und den Zweck ha- ihm seine Verwaltung zu erleichtern. B

Stellung ge-

e acbuUrenve

Zu diescin Behufe

ih einige der wichtigsten Verjassungs- Fragen bcrüh- und zwar sey mir zunächst gestattet, auf eine vor n Tagen vom Kriegs - Minister kontrasignirte Ver- g zurüfzukomnmen. Bereits in einer früheren habe ih die Ernenuung eines nit verantwortlichen sers verfassungswidrig genannt, und der Minister der aus- jen Angelegenheiten hat mir dies zugegeben; indessen ent t er, daß es zwei Arten von Verantwortlichkeit gebe, eine ( für die einzelnen Handlungen und eine allgemeine für die im tr:Conseil gepflogenenBerathungen. Unseren Burcau's liegen artig zwei Gejez-Entwúrfe Über die ministerielle Verant- hteit vor, wovon einer von der Regierung, der andere von Mitgliede der Kammer herrährt; in keinem von beiden ide ih jenen Unterschied in der Verantwortlichkeit, wo- das ganze Prinñzip, indem die Berathungen des Minister- ls geheim sind, aufgehoben werden Da wir nie Énnen, welche Minisier in dea geheimen Berathungen troffenen Maßregeln gebilligt und d

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würde. Í welche dagegen opponirt / jo würden wir kein Mittel haben, cinen Minister ohne feuille verantwortlich zu machen. Wenn z. B. schlecht ge- diplomatische Unterhandlungen einen Krieg herbeiführten, lde nux der Minister der auswärtigen Angelegenheiten als ige, der die diplomatischen Aktenstücke unterzeichnet hat, agt werden können ; dasselbe würde mit dem Kriegs-Mini- tr Fall seyn, wenn in Folge eines s{lechten Operations- ! Unsere Gränzen in Gefahr kämen; und dennoch könnten ohl die diplomatischen und militairischen Mißgrisse das tines Ministers ohne Portefeuille seyn, der dieselben durch persönlichen Einfluß im Conseil durchzuseßen gewußt hätte.‘ er mehrere Stimmen dem Redner bemetrklih machten, daß n dem Gegenstande der Berathungen, dem Budget des é- Ministeriums, weit abschweife, brachte der Präsident in ung, daß es bei den Debatten über das Budget stets

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Sonnabend den (tén

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1833.

eclaubt scy, die Maßregeln der Regierung zu kritisiren. „Die Stellung eines Ministers (fuhr der Redner darauf fort), der an | den Berathungen des Conseils Theil nehmen soll, dabei abet | stets genöthigt isi, zu seinen Kollegen zu sagen: „„„¿„JFch gebe | zwar meine Meinung ab, sehet aber wohi zu, ob Jhr diesctbe | annehmen könnt, denn Jhr unterzeichnet die Verordnungen und seyd

| also allein verantwortlich //‘/, ist niche haltbar. Außerdem ist abec | | Die Oppositions - Blätter enthalten ein Schreiben Joseph Buo-

| der Grund nicht klar, warum man einen neuen Minister ernannt hat. | Das Ministerium war in seiner bisherigen Zusammensetzung den | Geschäften, und namentlich denen in den Departements des ‘Krie- | ges und der Diplotrnatic, volllommen gewachscn. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten is iung und thätig und bedarf | keines Beistandes, Und eben so roeniz is der Kriegs-Minister in | einem Augenblick, wo dic Armee reduziri werden foll, eines Ge- hulfen benöthigt, nachdem er die vielen Ürdeiten der beiden le6- | ten Jahre alle:n bestritten hat. Jene ungesebliche Ernennung {riffe mit einer auf dieser Tribune gehaltenen Rede zusammen, in welcher ciner unsêrer ehrenwerthen Kollegen äußerte: „„,„Die | Geseblichkeit tôdter uns.//‘“/ Jch bin im Gegentheil der Ansicht, | das Minisierium müsse im Jnteresse der Erhaltung der Monar- chie dem Gesebe und der Charte fest ergeben bleiben. ‘/ Uls eine andere Ungeseslichkeit bezeichnete der Redner den Zustand | Algiers; namentlich beklagte er si über die Willkür der dor- | tigen Justizpflege und verlangte, daß man die verfoassungs- | mäßigen Freiheiten allmälig auch auf diese Kolonie ausdehne. | ¿Sine leßte Bemerkung, die ih mix erlaube“, so {loß er, „ist | diese, daß die Reduction unserer Armce in dicsem Jahre, den | Angaben des Kriegs - Ministers zufoige, nur in 20090 Mann be- | steht; der Effektiv- Bestand des Heeres betrug nämlich im vori- gen Jahre 412,000 Mann, und auf dem dieëjährigen Budget | if derselbe mit 410,000 Mann angeseßt. Soll eine so gering-

| fúgige Reduction der ganze Vortheil seyn, den wir der Expedi- || heftiger Ausfälle in einem Artikel, worin zu einer Subscription

| tion nach Antwerpen verdanken? Bei den Debatten úber die | Adresse wurde ein von mir vorgeschlagenes Amendement zu Gun-

sten der allgemeinen Entwaffnung einstimmig angenommen ; den- | noch ist uns eine andere Macht mit dieser Maßregel zuvorge- fommnen. Preußen hat nah der Expedition nah Antwerpen seine Armee reduzirt, ein Schritt, über den wir uns bei dem edlen Charakter jeines verehrungsweürdigen Monarchen nicht zu verwundern brauchen. Auch wir hätten also getrost unsere

| Armee von 410,000 auf 300,000 Mann reduziren kônnen.““ | Nach diesem Vortrage, der eine g'oße Bewegung in der Ver- |

sammlung hervor brachte, erhielt Hr. Vienner das Wort, um seine frühere Aeußerung: „Die Geseßlichkeit tödtet uns‘/, welche Herr von Larochefoucauld zitirt hatte, zu rehtfertigen. „Der vorige Redner“, begann er, „hat mir, indem er von dem Zusammen- treffen meiner Rede mit der Ernennung eines Ministers ohne

Jch wiederhole es, mir | | tig, S L ausarbeitete; dies geschah an demselben Tage, an welchem ich

| meine Rede also nicht dem Ministerium

i wurde | so weit, wie Herr von Larochefoucauld, welcher verlangt, daß unser Civil - Gesetzbuch

4 547 / hen

| daß sie | ob t

| wárde, | qut, wir tenen auf Sl Jch wels niet, ob die Regie:

Portefeuille sprach , eine Wichtigkeit beigelegt, die ich ablehnen muß; ih erfíáre vielmehr, daß das Ministerium mich nicht zu

| Rathe gezogen hat, als es den Grafen Sebastiani zum Minister | ohne Portefeuille berief (Mehrere Stimmen : „Das glauben wir | Ihnen gern!‘/); eben so wenig habe ich die Minister wegen |

meiner Rede um Rath gefragt. Der Gegenstand war so wich- daß ih meinen Vorírag an meinem Arbeitstische ruhig

ihn in der Kammer hielt, und als ih die Rednerbühne betrat, war der Schluß noch nicht einmal fertig: ich kann mitgetheilt haben. Ich habe von einer gaußerparlamentarischen Opposition ge- sprochen und dennoch sucht man gerade in der Kammer meine Worte zu entstellen; ih habe zwei große Factionen ange-

| griffen, auf ihre Umtriebe aufmerksam gemacht und Repressiv- Gesetze verlangt. | Worte entftellten, war natúrlich; sie mußten zur Verleumdung | ihre Zuflucht nehmen, um mich anzugreifen, und verfälschten da- | | her meine von allen Biättern richtig wiedergegebenen Worte: | | „die gegenwärtige Geseblichkeit tödtet uns‘, indem sie das

Daß die Vertheidiger diefer Factionen meine

„gegenwärtia// wegließen, wodur der Gedanke ein ganz anderer Freilich treibe ih meine Liebe für die Geseßlichkeit nicht

sogar den Arabern in Algier verlie- werde ich niemals der Regierung Geseblichkeit zu entfernen. Die

wei de. fich

Indessen

rathen , von der

| Staats-Beamten sind verpflichtet, die Gesetze zu vollziehen, | selbst wenn | Beste | zu verbessern. | noch Manches zu thun sey, und cinige Veränderungen angedeu- | tet, welche mit der Charte in keinem Widerspruche stehen wär- | denz ich behaupte auch heute noch, daß die Kammer, okßne die | Verfassung zu verlesen, die Wirksamkeit der Geseze erhöhen

sie dieselben als nachtheilig für das allgemeine betrachten; wir hingegen sind berufen, die Gesc6e Ich habe ausgesprochen, daß in der Geselzgebung

Ich erinnere mehrere Deputirte der Opposition daran, mich einige Monate vor den Juni Ereigiäissen befragten, den Velagerungs - Zustand in der Vendée vertheidigen und als ich bejahend antwortete, fügten sie hinzu: „,,„Nun

kann.

rung den ißr von mir ertheilten Rathschlägen folgen wird, denn | sie hat mich nicht befragt und eben so wenig habe ich es gethan. | Jch werde meine Unabhängigkeit zu behaupten wissen und mich durch keine Rücksicht von meiner Ueberzeugung abbringen lassen. Ich hade auf zwei Factionen aufmerksam gemacht; Frankreich wird über mich richten und* ich schließe, indem ich wiederhole : Caveanl consules.‘“ (Beifall in alen Reizen der Mazorität. ) Unter den Mitgliedern der Deputirten - Kammer sind für die Laffittesche Sub}|cription abermals 1090 Fr. unterzeichnet worden, wozu die Herren Georg' Lafayette und Lemercier Jeder 200 Fr. und Herr vor Cormenin 100 Fr. beigesteuert haben. Die Subscriptions - Liste des Courrier francais betrágt 122,000 Fr., die des National 9220, die des Constitutionnel 88379. Das erstgenannte dieser drei Blätter erklärt es für ungegründet, daß Herr Aguado nur einen Schuldschein des Herrn Lasfitte von {00,000 Fr. eingesandt habe, und versichert, daß die Zahlung. haar geschehen sey. Bei der Redaction des Journal de Rouen

sind 9848 Fr. , bei der des Auxiliaire breton in Rennes 1429,

| hei der des Courrier de la Moselle 1445 A Wt l

w. einge- gangen Am 7. April wird der von dem General Lafayette un§ Hrn. v, Cormenin veranstaltete Ball, zu Gunsten der wegen politischer Vergehen in den hiesigen Gefängnissen sizenden Personen, U

} cinem gemietheten ‘Privat - Lokal stattfinden, da die Regierung

den Saal Ventadour für diesen Zweck nicht einräumen will.

naparte’'s aus London, worin dieser einen von Napoleon getra- genen, mit Diamanten beseßten Orden der Ehren - Legion nebsk 600) Fr. als Beiträge zu der Lotterie einsendet, welche auf jenem Ball veranstaltet und deren Ertrag unter die politischen Gefan-

| genen vertheilt werden soll. Zu demselben Zweck hat der junge

Louis Buonaparte einen reichverzierten Säbel eingesandt.

Die hiesigen Blätter nehmen heute die gestern von ihnen gegebene Nachricht von der Ernennung des Herrn Lewis Harris zum hiesigen Nord-Amerikanischen Geschäftsträger zurück.

Aus Blaye wird vom 24sten d. M. geschrieben: „Der Doktor Deneux, der in der. verwichenen Nacht hier angekom- men ist, begab sih diesen Morgen um 9 Uhr mit dem Doktor Dubois nach der Citadelle; Beide waren von dem General Bu- geaud zum Frühstück eingeladen. Der erstere Arzt, welcher der Herzogin von Berry aus früherer Zeit bekannt ist, wird dersel- ben wahrscheinlih von *dem General vorgestellt worden seyn. ‘/

Das General - Conseil der Fabriken hat in seiner Sibung

vom 26sten d. M., dem Antrage der Kommission gemäß, be- {lossen, der Regierung den Wunsch zu erkennen zu geben, daß

der'Einfuhr-Zoll von ausländischer Wolle, der gegenæwärtig 30 pCt. beträgt, sobald wie möglich und spätestens mit dem 1. Januar 1834 auf 20 pCt., mit dem 1. Januar 1835 auf 15 pCt. und mit dem 1. Jan. 1836 auf 10 pCt. ermäßigt werde.

Der Redacteur des Précurseur de Lyon ist wegen einiger

für den wegen seiner Theilnahme an dem Pariser Aufstande vom 4. und 5. Juni verurtheilten Jeanne aufgefordert wurde, von dem dortigen Assisenhofe zu zweimonatlicher Haft und 3000 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden.

Aus dem Gefängnisse von Macon sind in der Nacht vom 24sten auf den 25sten d. M. neunzehn Sträflinge ausgebrochen, nachdem es ihnen gelungen war, mit großer Geduld seit dem Februar mit Hülfe eines Nagels und einiger Stücke von Holj

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schuhen bei Nachtzeit eine Steinplatte in ihrem Schlaf -Saa

auszuheben und einen unterirdishen Gang bis zu einem neben dem Gefängnisse fließenden und in die Saône führenden Abzugs- Kanale auszuhöhlen. Die ausgegrabene Erde hatten sie in ih- ren Taschen aus dem Gefängnisse herausgetragen und mit dem Fette von ihren Speisen und etwas Baumwolle hatten sie sich eine Are von Licht gemacht, bei dessen Schein sie arbeiteten. Da sie in dem Kanal auf eín starkes und festeingemauertes Git- ter stießen , so umgingen sie dasselbe mittelst eines Seiten: Gan- ges. Mehrere der Flüchtlinge sind bereits wieder ergriffen, aber des Haupt-Verbrechers unter ihnen, eines gewissen Leschenet, der wegen Ermordung seiner Frau zu lebenslänglicher Eisen-Strafe verurtheilt ist, hat man noch nicht habhaft werden können.

Die Brigg „la Flêche‘/ ist am 22sten d. M. mit eiligen Depeschen von Toulon nach Alexandrien unter Segel gegangen.

Großbritanien und Jrland.

Parlaments-Verhandlungen. Unterhaus. Siz- zung vom 29. März. Auf die Frage des Sir Robert Peel, ob man, wie angekündigt, am künftigen Montag mit der Bill in Bezug auf die Kirchen-Reform in Jrland vorzuschreiten gedenke, erwiederte Lord Althorp, daß es ihm zwar empfindlich sey, den schäßbaren Beistand des vormaligen und jeßigen Secretairs für Jrland (Herrn Stanley und Sir J. C. Hobhouse, die bis zu ihrer Wieder-Erwählung vom Parlamente ausgeschlossen sind) entbehren zu müssen, daß er es aber unter den in Jrland ob- waltenden Umständen für so wünschenswerth halte, zu einem Ent- {luß über die in Rede stehende Bill zu kommen, daß er un- fehlbar am fünftigen Montag darauf antragen twverde, dieselbe in einem Ausschusse des ganzen Hauses zu berathen. Herr T. Attwood zeigte an, daß er scinen Antrag auf Nieder- sezung eines Ausschusses, welcher prüfen solle, in wie weit die im Lande herrshende Noth mit dem jeßigen Geld -Umlaufss System in Verbindung stehe, auf künftigen Montag verschiebe. Da Lord Althorp ersuchte, es damit bis nach den Oster-Ferien anstehen zu lassen, so fragte Herr Hume, wie lange dieselben diesesmal dauern sollten. Lord Althorp erwiederte, daß er bei dem großen Drange der Geschäfte darauf antragen werde, daß das Haus schon am 10. April wieder zusammentrete. An der Tagesordnung war nunmehr die dritte Lesung der Bill zur Unterdrückung der Unruhen in Jrland. Herr Cobbett trat mit dem úblichen Oppositions - Amendement auf, daß die Bill erst heute úber sechs Monate zum drittenmale verlesen werden solle. Er äußerte noch einmal seine Besorgnisse, daß diese Bill nur ein Vorspiel zu ähnlichen Maßregeln in Großbritanien scyn würde, und wies auf die eingegangenen zahlreichen Bitt- schriften hin , als Beleg, daß die Mehrheit des Englischen Vol- kes den vorgeschlagenen Maßregeln entgegen sey. Herr Fiel- den unterstüßte das Amendement. Sir S. Whalley (das neu erwählte Mitglied für Marylebone) sagte, daß er bedauern müsse, nicht die ganze Debatte über die vorliegende Bill mit an- gehört zu haben, da er vielleicht hinsichtlich einiger Klauseln, die seinen Ansichten ganz entgegen seyen, anderer Meinung ge- worden wäre. Für die Bill in ihrem jeßigen Zustande könne er niht stimmen. Der Zustand in Jrland sey allerdings der Art, daß Personen und Eigenthum des kräftigsten Schuses der Ge- seße bedúrften; aber dazu sey es nicht gleich nothwendig, die Verfassung zu suspendiren. Er glaube, daß die Minister eine Maßregel, wie die vorliegende, mit wahrem Schmerz einge- bracht hätten, und daß nichts ihnen herzlichere Freude machen würde, als wenn sie dem Hause anzeigen könnten, daß keine Nothwendigkeit mehr vorhanden sey, zu einer außerordentlichen Gewalt Zuflucht zu nehmen, Das jeßt eingeschlagene Spstens

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